Niederschrift (öffentlich)
über die 35. Sitzung des Rates der Stadt
am 15.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grollmann (CDU)
Rm Monegel (CDU)
Rm Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Renkawitz (SPD)
Rm Spieß (SPD)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung des Rates der Stadt,
am 15.11.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleich-zeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11788-18)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11712-18)
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11386-18)
3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12053-18)
3.5 Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12346-18)
3.6 Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei – Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12280-18)
3.7 Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12201-18)
3.8 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)
3.9 Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)
3.10 Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)
3.11 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-18)
3.12 Stadterneuerungsprogramm 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11772-18)
3.13 Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)
3.14 Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11131-18)
3.15 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)
3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)
3.17 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11731-18)
3.18 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)
3.19 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-18)
3.20 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)
3.21 Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11013-18)
3.22 Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11593-18)
3.23 Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11640-18)
3.24 Neuwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12445-18)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12305-18)
4.2 Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11619-18)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12585-18)
5.2 Instandhaltung und Reinigung von der Allgemeinheit zugänglichen Freizeitflächen aus dem Eigentum der Emschergenossenschaft im Stadtgebiet von Dortmund in Kooperation mit dem Modellprojekt „Service Center lokale Arbeit“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12406-18)
5.3 UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11674-18)
6.2 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)
6.3 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11795-18)
6.4 Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11941-18)
6.5 Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12338-18)
7. Schule
7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12219-18)
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11644-18)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 11644-18-E1)
9.2 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12268-18)
9.3 Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 11298-18-E1)
9.4 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12329-18)
9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12364-18)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12365-18)
9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12421-18)
9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)
9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12493-18)
9.10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12206-18)
9.11 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11397-18)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Verkaufsoffene Sonntage 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11748-18)
10.2 Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11783-18)
10.3 Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)
10.4 Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12466-18)
10.5 Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)
10.6 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12388-18)
10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
10.8 Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12205-18)
10.9 Aufstellung der Schöffenliste für die nächste Ratsperiode
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018
10.10 Imagepflege für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.2 Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.3 Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.4 2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.5 Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.6 Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.7 Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.8 Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.9 Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.10 Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.11 Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.12 Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.13 Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.14 Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.15 Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.1.16 Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.2 Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.3 Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.4 Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11798-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.5 Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.6 Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.7 Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.8 Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.
11.2.9 Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)
11.2.10 Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)
11.2.11 Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lührs (SPD) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung um folgende Punkte im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“
Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 12849-18) als TOP 2.1
Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Vorschlag zur TO im Wege der Dringlichkeit der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018
(Drucksache Nr.: 12838-18) als TOP 5.4
Antrag auf Absetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der
Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund
Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018
(Drucksache Nr.: 12842-18) als TOP 5.4
Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des
Dortmunder Weihnachtsmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12694-18) als TOP 10.12.
OB Sierau erläuterte, dass der Ältestenrat in der vorher gehenden Sitzung Einverständnis darüber erzielt hatte, unter TOP 2.1 die vorliegende Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“ zu verabschieden.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war über die Resolution zu TOP 2.1 verwundert. Eine Resolution im Wege der Dringlichkeit, die sich wieder gegen den Antisemitismus richten würde, könnte er nicht verstehen. Insbesondere verstände er nicht die Dringlichkeit, daher würde die Gruppe sich gegen die Aufnahme in die Tagesordnung aussprechen. Auch wäre die Resolution kein Punkt von besonderer Bedeutung, so dass sie ggf. unter TOP 10 zu führen wäre. Rm Brück appellierte an den Rat der Stadt, sich gegen das Ansinnen des Oberbürgermeisters zu stellen.
Rm Brück bezeichnete die vorgeschlagene Resolution als Symbolpolitik, bei der Aktivismus vorgetäuscht werden soll.
Der Rat der Stadt war mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte damit einverstanden, die Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“ als TOP 2.1 auf die Tagesordnung zu nehmen.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) zu, die „Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ und den „Antrag auf Absetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund“ als TOP 5.4 auf die Tagesordnung zu nehmen, zu.
Rm Kowalewski gab zu TOP 10.12 zu Protokoll, dass die Fraktion Die Linke & Piraten hier keine Dringlichkeit erkennen könnte.
Die Vorlage „Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes“ wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte als TOP 10.12 auf die Tagesordnung gesetzt.
Zudem hat Rm Münch zu TOP
3.10 Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren
Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans
Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)
den Antrag vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 121361-18-E3) gestellt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich gegen die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung aus.
Rm Münch (FBI) begründete seinen Antrag, TOP 3.10 von der Tagesordnung zu nehmen, damit, dass in der Vorlage falsche Behauptungen enthalten wären, auch fehlten ein Plan und die Stellungnahme des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde. In der Vorlage wären auch die dem Tiefbauamt entstehenden Kosten und die Beschreibung der geplanten Asphaltierung nicht vorhanden. Die Ökopunktzahl wäre zudem seiner Meinung nach falsch berechnet. Rm Münch forderte, dass eine neue Vorlage gefertigt wird.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ein Absetzen des Punktes 3.10 von der Tagesordnung ab.
Außerdem wies OB Sierau darauf hin, dass die beiden Anfragen der Gruppe NPD/Die Rechte vom
31.10.2018
Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18) unter 11.2.12 und
Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18) unter 11.2.13,
die nach dem Versand eingegangen waren, auf die Tagesordnung zu nehmen sind, da sie rechtzeitig zum Antragsschluss vorlagen. Nur war der Versand aufgrund des Feiertages am 01.11.2018 vorgezogen worden.
Zusätzlich hat die Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Tagesordnungspunkt zurückgezogen:
10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)
Rm Bohnhof (AfD) stellte den Antrag, TOP
5.3 UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)
unter TOP 2.2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und besonderem Interesse zu
behandeln. Er begründete die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung. Das Thema beträfe alle.
Zu TOP 5.3 hat die Gruppe NPD/Die Rechte einen Änderungsantrag eingereicht, mit einem Vorziehen auf TOP 2.2 erklärte sich daher Rm Brück einverstanden.
Der Antrag, TOP 5.3 als TOP 2.2 in der Tagesordnung nach vorne zu ziehen, wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss stellte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) den mündlichen Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu beschränken.
Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus, um einen größtmöglichen demokratischen Diskurs im Rat der Stadt zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.
Die Tagesordnung wurde unter Beachtung der genannten Änderungen vom Rat der Stadt festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von OB Sierau und der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Resolution "Gemeinsam gegen Antisemitismus"
(Drucksache Nr.: 12849-18)
Dem Rat der Stadt lag eine Resolution vom 15.11.2018 „Gemeinsam gegen Antisemitismus“
(Drucksache Nr.: 12849-18) mit folgendem Text vor:
„Der Rat beschließt:
Dortmund ist eine weltoffene, vielfältige, tolerante und internationale Stadt, die von unterschiedlichen Herkünften und dem guten Zusammenleben aller ihrer Menschen profitiert. In ihr ist kein Platz ist für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus.
Vor diesem Hintergrund spricht der Rat der Stadt Dortmund den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Dortmunds seine uneingeschränkte Solidarität aus und verurteilt ausdrücklich auch jegliche Art von antisemitisch motivierten Diskriminierungen und Gewalt.“
OB Sierau stellte heraus, dass es Allgemeingut sei, dass Dortmund gegen Antisemitismus eintritt. Im Zusammenhang mit den Gedenkveranstaltungen zur Reichsprogromnacht hatte es antisemitische Äußerungen gegeben, die die jüdischen Mitbürgerinnen und –bürger sehr betroffen gemacht hatte. OB Sierau hielt es für notwendig zu verdeutlichen, dass diese Aktionen und Äußerungen nicht im Sinne der Stadtgesellschaft waren. Diese Bestätigung wurde vom Ältestenrat als dringlich betrachtet.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass die Dringlichkeit nicht begründet worden wäre. Es hätte keinen antisemitischen Vorfall gegeben. Er bezeichnete es als Doppelmoral, solche Resolutionen auf den Weg zu bringen und keine Resolution gegen Ausländergewalt vorzulegen. Es hätte in den letzten Tagen genügend schwere Übergriffe durch Afghanen, Nordafrikaner etc. in Dortmund gegeben. Alle – die AfD ausgenommen - würden schweigen, weil alle Angst hätten, diese Themen anzusprechen. Es müsste der Mund gegen Ausländergewalt aufgemacht werden.
Rm Brück kündigte an, dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Resolution ablehnen würde.
Zum Schluss des Redebeitrages sprach Rm Brück an, dass die Anwesenden die Stadt heruntergewirtschaftet hätten. Es würde keiner vergessen, wenn die Gruppe aufräumen und dafür sorgen würde, wenn in den Parlamenten wieder Volksvertreter säßen. Er verwies auf Bayern und meinte, die Parteien würden in die gleiche Richtung steuern.
OB Sierau wies darauf hin, dass Rm Brück nicht zur Sache geredet hätte.
Rm Schilff (SPD) hielt es für traurig, dass so viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg noch eine solche Resolution benötigt würde. Die SPD-Fraktion würde mit großer Freude und Überzeugung der Resolution zustimmen.
Rm Rettstadts stimmte auch für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu. Er bezeichnete die Äußerungen von Rm Brück als Drohung und erklärte, dass auch die Drohungen nicht dazu führen würden, dass die Stadtgesellschaft die Meinung von Rm Brück nicht bekämpfen würde.
Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Zustimmung zu dieser Resolution aus. Die Resolution würde verdeutlichen, dass das jüdische Leben zu Dortmund gehört. Das sollte auch so bleiben, auch der Zeitpunkt wäre richtig. Es wäre wichtig, das Signal zu setzen, dass der Rat gegen Antisemitismus und diejenigen wäre, die drohen.
Auch Rm Urbanek stimmte für die AfD-Fraktion der Resolution zu. Er sähe einen Zusammenhang zwischen der Gewalt, die in importierter Form auftritt, und Antisemitismus und zitiert dazu aus der Zeitschrift Spiegel. Es gäbe einen importierten Antisemitismus, den viele nicht sehen wollen.
Rm Münch (FBI) befürwortete auch die Resolution. Er regte in dem Zusammenhang eine Patriotismus-Debatte an.
Auch Rm Dr. Suck stimmte für die CDU-Fraktion der Resolution zu. Gerade jetzt wäre es wichtig, dass die überwiegende Mehrheit des Rates zustimmt.
Rm Garbe (AfD) hielt die Resolution für sehr berechtigt und richtig.
Anschließend erklärte Rm Langhorst, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch der Resolution zustimmen würde. Zum 80jährigen Gedenken an die Progromnacht 1938 hielt er es für eine Verpflichtung aller Demokratinnen und Demokraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Rm Brück stellte folgenden Änderungsantrag:
„Der Rat beschließt:
Dortmund ist eine weltoffene, vielfältige und eigentlich tolerante Stadt. In den vergangen Jahren ist diese Toleranz aber durch einen massenhaften Import ausländischer Krimineller in vielfacher Form ausgenutzt worden. Die jüngsten Übergriffe in Aplerbeck und Kirchlinde zeigen, wie berechtigt die Sorge vor einer Zunahme fremdvölkischer Straftaten ist. Demgegenüber ist nicht erkennbar, dass es in den vergangenen Tagen antisemitische Ereignisse gegeben hat, die eine vergleichbare Resolution notwendig machen. Vor diesem Hintergrund spricht der Rat der Stadt Dortmund allen Bürgern, die von Gewalt und Einschüchterung bedroht sind, seine uneingeschränkte Solidarität aus und verurteilt ausdrücklich auch jegliche Art von deutschfeindlicher Diskriminierung und Gewalt.
Diesen Änderungsantrag stellt die Ratsgruppe NPD/Die Rechte und erbittet breite Zustimmung.“
Rm Schilff merkte an, dass Rm Brück es nicht erreichen würde, eine Resolution, die in die richtige Richtung ginge, ins Abseits zu stellen. In die Richtung des Rm Urbanek erklärte er, dass die Welt nicht so einfach wäre, Fremdenfeindlichkeit gäbe es auch in Afrika, Antisemitismus gäbe es bei Christen, unter Muslimen etc., Vorbehalte und Diskriminierung gäbe es auch überall. Antisemitismus wäre nicht teilbar und uneingeschränkt abzulehnen. Das wäre eine gute gemeinsame Basis für eine Zustimmung zur Resolution.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
OB Sierau stellte abschließend heraus, dass in der Resolution an keiner Stelle von einer politischen Strömung oder Partei die Rede wäre. Er fand es erstaunlich, dass die Gruppe sich angesprochen fühlte. OB Sierau bedankte sich für die Klarstellung durch Rm Thieme.
Rm Urbanek antwortete auf den Redebeitrag des Rm Schilff und stimmte zu, dass Antisemitismus nicht teilbar, aber zu verurteilen wäre. Es wäre nur zu beachten, dass Diskriminierung in Israel nicht Teil der Staatsdoktrin wäre.
Der Rat der Stadt lehnte den mündlichen Änderungsantrag von Rm Brück mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Resolution (Drucksache Nr.: 12849-18):
Dortmund ist eine weltoffene, vielfältige, tolerante und internationale Stadt, die von unterschiedlichen Herkünften und dem guten Zusammenleben aller ihrer Menschen profitiert. In ihr ist kein Platz ist für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus.
Vor diesem Hintergrund spricht der Rat der Stadt Dortmund den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Dortmunds seine uneingeschränkte Solidarität aus und verurteilt ausdrücklich auch jegliche Art von antisemitisch motivierten Diskriminierungen und Gewalt.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11788-18)
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 gegebenen Anregungen zu Fahrradabstellanlagen, neuen Buslinien und Haltestellenkonzepten bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans In O 225 -
Kronprinzenviertel - wie unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL. I S 3634/FNA 213-3), i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 -Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und
beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -
vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie
unter Punkt 8 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfes des
Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und
beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.1 und 10.2 der Vorlage zu
folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
V. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
VI. beschließt den Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - für den unter Punkt 1 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich – mit den in Punkt 13 genannten Änderungen bei
gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - und
des Durchführungsplanes 25 als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW
VII. beschließt, dem Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - die aktualisierte Begründung vom
10.10.2018 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VIII. beschließt, den zwischen den genannten Vertragsparteien abzuschließenden städtebaulichen
Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf
dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11712-18)
Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. nimmt das unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213 - 1).
II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.05.2018 offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 die Begründung vom 16.01.2018 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11386-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt geringfügig zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 20.07.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes
Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12053-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).
II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker – für den
unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch
Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.07.2018
offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 die Begründung vom
02.05.2018 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.5
Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12346-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 vor:
„Hierzu- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat aus folgenden Gründen bei der geplanten Errichtung eines 20-geschossigen Hochhauses bedenken:
· Das Gebäude passt nicht in die vorhandene Bebauung (Riegelcharakter insbesondere auf der Südseite)
· Nachweis der erforderlichen Stellplätze
· Frischluftzufuhr
· Soziale Kontrolle zur S-Bahn- und Stadtbahnhaltestelle „Stadthaus“
· Konflikt mit der Verlegung des Radschnellweges
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), der Fraktion die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2) und Herrn Illmer (parteilos) gegen die Stimme von Herrn Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) bei Enthaltung von Frau Gryters, Frau Katscher und Frau Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) der Vorlage keine Empfehlung aus.
AUSW, 07.11.2018:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Man habe hierzu erhebliche Bedenken was den Städtebau angehe. Man verstehe diesen hier im City-Bereich so, dass man auch in 30, 50 und auch 60 Jahren noch stolz darauf sein könne, was man hier gebaut habe. Man komme zu keiner anderen Auffassung als im Ursprung schon, dass diese Art der des Baus der Stadt schaden werde. Man sehe hier städtebaulich keinerlei Bezug zum historischen Wallring, der ja in unmittelbarer Nähe liege. Weiter habe man bei dem Nutzungskonzept „Bauchschmerzen“. Man sage nicht, dass man immer gegen 25 % öffentlich geförderten Wohnraumes sei aber es gebe Quartiere oder Teilbauten, wo man sich dieser Regelung nicht anschließen könne. Man stehe hier auch nicht alleine mit dieser Haltung, was die Ablehnung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zeige.
Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion die durch seinen Vorredner skizzierte Haltung nicht teilen könne und der Vorlage heute zustimmen werde. Weiter möchte er aber wissen, wie das mit der Adressbildung und Gestaltung zum „Platz von Rostow am Don“ später aussehen werde, damit noch ein Bezug zur Partnerstadt erkennbar werde.
Herr sB Tietz informiert darüber, dass seine Fraktion die Entscheidung zu dieser Vorlage an konkrete Kriterien knüpfe, welche man ja bereits beraten und der Verwaltung zur Kenntnis gegeben hatte. Das betraf das energetische Konzept, den Nutzungsmix, die Frischluftzufuhr, ökologische Kriterien, natürlich auch einen gewissen Anteil an preiswertem Wohnungsangebot und gewisse gestalterische Rahmenbedingungen. Man sei der Auffassung, dass diese Kriterien zu einem großen Anteil erfüllt wurden. Von daher und auch weil dieses Projekt mit dem, vor einigen Jahren hier beratenen und beschlossenen Projekt zur „Weiterentwicklung der City“ kompatibel sei, könne man heute eine positive Empfehlung hierzu abgeben.
Herr Wilde erläutert, dass im „Citykonzept 2030“ ziemlich genau der Baukörper abgebildet wurde, welcher auch jetzt Gegenstand der Neubauplanung sei. Von daher glaube er, dass dieses wirklich mit dem Rahmenplan, den der Rat der Stadt beschlossen habe, kompatibel sei. Richtig sei, dass man nicht überall im Stadtgebiet „Wohnen in Hochhäusern“ organisieren könne, aber schon in solchen zentralen Lagen und an Punkten, wo man sich rund um die Innenstadt mit einer sogenannten „Citykrone für Hochhäuser“ ausgesprochen habe, man gleichzeitig eine gewisse Mischung in der Innenstadt beabsichtige und das Wohnen in der City auch verstärken wolle, richtig sei.
Weiter glaube er, dass es sich hier nicht um eine Risikoinvestition handele. Es gehe hier nicht darum, Einzeleigentum zu bilden. Das Gebäude bleibe im Eigentum eines einzelnen Bauherrn. Hierzu erinnere er daran, dass der Stadt Dortmund hier auch ein Vorkaufsrecht einzuräumen sei. Sollte es zukünftig z.B. zum Verkauf an einen nicht regelgetreuen neuen Eigentümer kommen, könne die Stadt Dortmund über die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes entsprechend Einfluss nehmen. Zum Thema „Adressbildung“ teilt er mit, dass der Platz mit dem neuen markanten Gebäude erstmalig einen besondere Prägnanz erhalte, was diesen im Stadtbild auch von weitem sichtbar mache. Der Platz selber werde durch den Vorhabenträger, nach vorheriger Beteiligung der Stadt Dortmund (auch Beratung der Pläne hier im Ausschuss), umgestaltet. Wenn man an die Partnerstadt denke, werde die Adressbildung zukünftig deutlich besser aussehen, als das, was man heute dort vorfinde.
Zum Thema „öffentlich gefördertes Wohnen“ informiert er darüber, dass der Vorhabenträger sich dazu bereit erklärt habe, dass selbst dann, wenn es keine öffentlichen Mittel geben werde, er dazu bereit sei, hier eine langfristige Mietpreisbindung einzugehen. Zum Thema „Stellplätze“ sei vorgesehen, auf dem Grundstück selbst einen Teil der Parkplätze unterzubringen und den zweiten Teil dann baulastmäßig in der HDI-Tiefgarage nachzuweisen. Zum Thema „Frischluftzufuhr“ gebe es wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass das Thema beherrschbar sei. Bezüglich der „Sozialen Kontrolle“ führt er an, dass klar sei, dass der Durchgang vom „Platz von Rostow am Don“ nach Süden durch die Stadthausstation hindurch länger werde. Die soziale Kontrolle werde hier allerdings insgesamt besser. Das Gebäude selbst erzeuge mit der entsprechenden Nutzung ausreichende Bewegungen auf dem Platz. Der Durchgang links und rechts durch das Hochhaus werde durch Nutzungen, wie Parken, Gastronomie und Einzelhandel belebt, so dass hier auch eine soziale Kontrolle gewährleistet sei. Zur Sorge, dass der „ RS 1“ hier torpediert werden könnte, teilt er mit, dass hier das Gegenteil der Fall sei. Das Hochhaus stehe auf der Nordseite des Bahndammes und der „RS1“ befände sich auf der Südseite. Der Hochhausnutzer freue sich sogar darüber, dass er mit dieser Nähe zum „RS1“ zusätzlich für die Attraktivität dieses Objektes mit einem „Plus“ an Mobilität werben könne.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion sich die Entscheidung hierzu nicht leicht gemacht habe. Architektur sei immer Geschmacksache und Hochhäuser seien immer ein Solitär. Daher werden diese sich nie so einfügen, wie ein anderes Gebäude das könnte. Neben den positiven Aspekten, die Herr Wilde eben bereits erwähnt hat, habe bei ihrer Fraktion auch das Energiekonzept positiven Anklang gefunden. Dieses sei ihrer Meinung nach ein gutes Zeichen dafür, dass der Eigentümer sich wirklich Gedanken zu Details und Nachhaltigkeit mache. Daher werde man sich dieser Empfehlung heute auch anschließen.
Nach anschließender, kurzer Diskussion erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für den „Platz von Rostow am Don“ mit dem Ziel, ein Hochhaus mit einem Nutzungsmix aus differenzierten Wohnraumangeboten, in Teilbereichen auch von Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Gastronomiebetrieben ergänzt, durch einen Investor errichten und betreiben zu lassen; beauftragt die Verwaltung, die städtischen Anforderungen und Qualitäten an der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen und des Gebäudes vertraglich zu vereinbaren.“
Rm Lührs (SPD) erläuterte, dass vor Jahren zusammen mit dem City-Konzept an diesem Standort ein Hochhaus mitbeschlossen worden war. Hochhäuser wären immer als Solitäre einzeln zu bewerten. Da in diesem Hochhaus privates Wohnen als auch ein Hotel entstehen sollen, hat das Konzept mit seinem Nutzungsmix überzeugt. Durch die Mischung wäre davon auszugehen, dass sehr viel Leben im Gebäude sein wird. Dadurch gäbe es eine soziale Kontrolle, was wiederum für die Forderung nach Urbanität spräche. Die Nachfrage nach Wohnen ist vorhanden, u. a. der Blick über Dortmund wird viele Menschen anziehen. Die Umfeldgestaltung war wichtig, bis hin zu den öffentlichen Toiletten sollten die Verträge mit den Investoren alles beinhalten. Der Investor hat sich inzwischen verpflichtet, 27 % der Wohneinheiten freiwillig mietpreisgebunden anzubieten. Auch über Wegeverbindungen und das Energiekonzept machte der Investor sich Gedanken. Das Eingehen auf Vorschläge der Politik ließe vermuten, dass das Gebäude in eigener Verwaltung bleiben würde. Die SPD-Fraktion wollte daher der Vorlage zustimmen.
Rm Kowalewski erklärte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten nicht einheitlich abstimmen werde. Die Mitglieder der „Die Linke“ werden das Vorhaben ablehnen, da sie auf diesem engen Platz das Gebäude nicht für ideal halten wird. Der Vorhabenträger konnte nicht überzeugen.
Rm Gebel (Piraten) stimmte der Vorlage zu.
Rm Waßmann stellte dar, dass die CDU-Fraktion bei der ablehnenden Haltung zum Projekt bleiben würde. Die Fraktion hätte erhebliche städtebauliche Bedenken gegen den Baukörper. An diesem Standort würde ein Hochhaus in anderer Form vorstellbar sein, die Nutzung sah Büro und Dienstleistungen vor. Im Innenstadtbereich fehlen Büroflächen. Die Vorlage wurde abgelehnt. Wohnen in der City würde von der CDU befürwortet, bei diesem Projekt sähe die CDU-Fraktion aber ein Risiko.
Rm Urbanek stimmte im Namen der AfD-Fraktion zu, da mit dem vorgestellten Entwurf die Möglichkeit bestünde, zu einer guten Lösung an dieser Stelle zu kommen. Er konnte nicht verstehen, dass Hochhaus und Wohnen nicht zusammenpassen sollten. Dies änderte sich gerade weltweit. Es bestünde die Chance, Wohnhochhäuser zu bauen, die hochwertiges Wohnen ermöglichen. Auf die Vorhabenträger sollte eingewirkt werden, dass der Platz als „Platz von Rostow am Don“ lesbar würde, derzeitig wäre dies nicht der Fall.
Rm Münch (FBI) kam der stadtökologische Aspekt zu kurz. Hier gäbe es einen geschützten Landschaftsbestandteil, Rm Münch sprach von das Stadtbild prägenden vier Platanen, die 100 – 130 Jahre alt wären. Eine davon wäre geplant zu entfernen. Diese vier Platanen sollten in Gänze erhalten bleiben, da ihr Verlust Auswirkungen auf das Stadtklima hätte. Auch bei einer Ablehnung der Vorlage sprach er sich für den Erhalt dieses geschützten Landschaftsbestandteils aus. Rm Münch lehnte zum jetzigen Zeitpunkt die Planung ab.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte fest, dass Dortmund nicht New York wäre, er hielt die Planung für Wahnsinn. Er konnte nicht verstehen, wie Zustimmung zur Vorlage signalisiert werden könnte, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Vorlage ablehnen würde und bezeichnete es als dreist, wie über die Beschlüsse anderer Gremien entschieden wird. Er vermutete Mauscheleien.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte Rm Reuter deutlich, dass die Entscheidung für die Vorlage nicht leicht gefallen wäre. Die Platanen, die Frischluftzufuhr in die Innenstadt und die Energieeffizienz des Hochhauses waren zu bedenken. Hinzu kamen Fragen zur Nutzung des Hochhauses sowie die Forderung nach 25 % gefördertem Wohnungsbau oder vergleichbare Mieten. Es gab Antworten vom Investor und Architekten, die eine Zustimmung der Fraktion ermöglichten. Das Wohnen in der Innenstadt sollte gestärkt werden, dieses Ziel könnte mit diesem Projekt erreicht werden.
Rm Thieme ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Happe begrüßte für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Konzept, der geplante Mietermix mit dem Energiekonzept und der Grünbepflanzung der Fassade hätte überzeugt. Kritisch würde die Parkplatzsituation gesehen.
Rm Brück sprach aufgrund des Abstimmungsverhaltens der verschiedenen Fraktionen von einer neuen Allianz der Stadtzerstörer. Er war der Meinung, dass es mit der Stadt bergab ginge.
OB Sierau wies darauf hin, dass Dortmund erst am 27.09.2018 den Deutschen Städtebaupreis erhalten hätte. Mit dem Vorhabenträger werde es noch verschiedenste Gespräche geben. Von Stadtzerstörung könnte nicht gesprochen werden.
Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Neumann-Lieven (SPD) verdeutlichte noch einmal, dass eine Durchmischung der Bewohner/innen an dieser Stelle gewährleistet ist. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West, in deren Stadtbezirk das Grundstück liegen würde, hat sich mit Mehrheit für die Bebauung ausgesprochen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Stimmen von Die Linke, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für den „Platz von Rostow am Don“ mit dem Ziel, ein Hochhaus mit einem Nutzungsmix aus differenzierten Wohnraumangeboten, in Teilbereichen auch von Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Gastronomiebetrieben ergänzt, durch einen Investor errichten und betreiben zu lassen; beauftragt die Verwaltung, die städtischen Anforderungen und Qualitäten an der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen und des Gebäudes vertraglich zu vereinbaren.
zu TOP 3.6
Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei – Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12280-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Projektaufruf mobil.gewinnt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu folgen und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag für das Projekt „mobil.gewinnt – Dortmund Brackel /Hohenbuschei“ mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von rund 225.800 € zu stellen.
Es entstehen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 in der städtischen Ergebnisrechnung Aufwendungen in Höhe von 225.800 € und Erträge in Höhe von 180.640 €. Durch die Beteiligung externen Dritter werden zusätzliche Maßnahmen in Höhe von 130.200 € finanziert, so dass für das Projekt mobil.gewinnt ein Gesamtvolumen in Höhe von 356.000 € entsteht.
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019 ff die Berücksichtigung eines Finanzierungsanteils aus eigenem Ansatz in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2019.
zu TOP 3.7
Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12201-18)
Der Rat der Stadt nahm die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster für die Betriebszeiten des Flughafens zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)
Rm Brück machte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte deutlich, die Gruppe lehnt die gesamten nordwärts-Projekte ab. Es wäre erkennbar, wie mit den nördlichen Dortmunder Stadtbezirken umgegangen würde. Es müsste ein Projekt, das nicht nur Symbolpolitik wäre, betrieben werden. Die Gruppe stände nordwärts kritisch gegenüber.
Der Rat der Stadt nahm die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Aktionsplan saubere Stadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 vor:
„Hierzu Anfrage (FBI-Rm Münch) (Drucksache Nr.:12627-18):
…die Umweltverwaltung möge mitteilen,
1. Aus welchem zwingenden Grund will sie nach § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung erteilen?
2. Sollte sie ein notwendiges öffentliches Interesse als zwingenden Grund erkannt haben, worin besteht das notwendige öffentliche Interesse?
3. Wie kommt sie auf eine angesichts des Eingriffs so geringe Öko-Punktezahl von nur 11.500?
4. Wieviel Euro Ausgleichszahlung entsprechen die 11.500 Öko-Punkte?
5. Wie schätzt sie die Minderung des Naturerlebnisses in der freien Landschaft durch klima- und umweltschädliche, asphaltierte Wanderwege aus einem synthetischen Erdölprodukt Bitumen im Gegensatz zu wassergebundenen Wegen aus natürlichem Material ein?
6. Wieso behauptet sie, dass es bei einer geplanten Asphaltierung auf eine Breite von 3 m (Mindestregelbreite = 2,50 m) des größtenteils nur 2 m breiten Weg zu keiner Wegverbreiterung kommt?
7. Für welche Asphaltbreite und welche Bankettebreite hat sie den ökologischen Ausgleich berechnet?
8. Wie breit soll der Wanderweg denn jetzt tatsächlich asphaltiert werden oder wird nur der aktuell vorhandene wassergebundene Weg asphaltiert, sodass auf den 2,5 km unterschiedliche Wegbreiten von minimal 2m und maximal 3 m resultieren?
9. Was ist ihr über Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel, der mitten in einem Amphibienlebensraum liegt, bekannt?
10.Wenn ihr nichts bekannt ist, was wird sie tun, damit sie die für eine Befreiung von den Geboten des Landschaftsplans notwendigen Informationen erhält?
11.Wieso ist der Verwaltung nicht bekannt, dass selbst hellerer Asphalt eine höhere Wärmespeicherkapazität als Dolomitsand hat, sodass asphaltierte Wege grundsätzlich die Wärme länger, auch bis in die amphibienrelevanten Nachtzeiten, halten.
12.Wie will die Verwaltung verhindern, dass durch die asphaltbedingte, längere Verweilzeit auf bis zu fast doppelt so breiten Wegabschnitten und die Attraktivitätssteigerung für mehr Radverkehr, nicht noch mehr Amphibien totgefahren werden?
13.Hat die Verwaltung bei ihrer Eingriffsbewertung berücksichtigt, dass der Rheinische Esel an zahlreichen Bereichen oft nur 2 m breit ist und durch eine 3 m breite Asphaltierung mit beidseits jeweils 0,5 m Steinschüttungen ein effektiver Biotopverlust von 2500 m x 4 m = 1 ha entsteht?
14.Ist es nicht notwendig, um ein künftiges vermehrtes Amphibiensterben zu verhindern, an den Hauptwanderrouten ein Amphibienleitsystem mit Krötentunneln zu installieren?
15.Reicht es nicht, dass schon genügend Amphibien auf Straßen in Dortmund totgefahren werden, dass jetzt noch mehr auf asphaltierten Waldwegen sterben sollen?
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
In der Diskussion erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, dass die Fraktion dem Rat empfehlen werde, die Vorlage zu beschließen. Es handele sich beim Rheinischen Esel um einen Bahntrassenradweg. Allerdings sollte ein Ausgleich erfolgen und Ersatzmaßnahmen im naturräumlichen Zusammenhang in Löttringhausen oder der näheren Umgebung geschaffen werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 12.10.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 14 Ja-Stimmen (6 x CDU , 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Nein-Stimmen (Die Linke., 1 x parteilos - Frau Dr. Rogge), die Vorlage mit der oben aufgeführten Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12361-18-E1):
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels sollte in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 11. September 2018 wurde bezüglich der Asphaltierung von Radwegen folgender Beschluss gefasst:
„Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die rechtliche Grundlage.
Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden.“ (Auszug aus der Niederschrift zur DS Nr.: 11922-18-E2)
Entsprechend dieses Beschlusses sollte bei dem oben genannten Teilstück auf eine Asphaltierung des Radwegs verzichtet werden.
AUSW, 07.11.2018:
Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.
Frau Rm Lührs führt an, dass es sich bei dieser Vorlage um einen klassischen Interessenkonflikt zweier Umweltinteressen (Natur- und Landschaftsschutz : Klimaschutz durch Nutzung des Rades) handele. In der Abwägung innerhalb ihrer Fraktion habe man entschieden, dass der Stellenwert für Radfahrer/innen hier höher zu bewerten sei, da die Strecke nicht mehr nur Freizeitverkehr beinhalte sondern auf jeden Fall auch von Alltags- und Berufsverkehr genutzt werde. Daher wolle man den Menschen eine sichere Fahrt und ein sauberes Ankommen am Zielort gewährleisten. Zudem koste die Instandhaltung auf Dauer auch weniger. Da man immer mehr Radwegestrecken fordere, werde man das Geld langfristig auch in anderen Bereichen benötigen. Aus Sicht ihrer Fraktion sei der Amphibienschutz bei einer hellen Asphaltdecke auch durchaus gewährleistet, wenn nicht sogar besser, weil die Tiere sich aufgrund des besseren Halts im Vergleich zur Sand- oder Geröllwegen schneller bewegen könnten.
Auf Nachfrage von Rm Münch, ob seine Anfrage heute durch die Verwaltung beantwortet werden könne, erfolgt der Hinweis der Verwaltung, dass die entsprechende Beantwortung zur nächsten Sitzung schriftlich erfolgen werde.
Herr Rm Münch verdeutlicht ausführlich seine Haltung zu der Angelegenheit und stellt in Anlehnung hieran folgenden mündlichen Antrag:
Da die Verwaltung bei der Bewertung des Eingriffs in der Beschlussvorlage unwahr festgestellt hat, dass „der vorhandene Weg nicht verändert wird, d.h. es sind weder Bankettverbreiterungen noch Wegverbreiterungen geplant“, tatsächlich bei einer Wegbreite von teilweise nur 2 m ein aktueller Fläschenverbrauch von nur 6500 qm vorhanden ist, bei einer Asphaltierung auf 3m Wegbreite jedoch eine Versiegelung von 7500 qm resultiert und so 1000 qm zusätzlicher Biotopverlust nicht bei der Bewertung des Eingriffs der zusätzlichen Trennwirkung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung berücksichtigt wurden, lehnt der AUSW diese unwahre Beschlussvorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den Eingriff erneut und korrekt zu prüfen.
Herr Rm Waßmann möchte von der Verwaltung wissen, ob aus rechtlicher Sicht etwas dagegen spreche, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen so umsetzen.
Herr Dr. Mackenbach erläutert, dass die vom Tiefbauamt geplante Maßnahme, diesen Weg komplett mit einer Asphaltbitumdecke auszubauen in Naturschutzgebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten nichts Besonderes sei. Man befände sich heute in einer Situation, wo man völlig neue Verkehrskonzepte entwickeln müsse. Dazu gehöre auch, dass man den Bürgern/Bürgerinnen Fahrradwege anbiete, wo diese mit motorisiertem Verkehr gut zu ihrem Arbeitsplatz kommen können.
Dass es durch die geplante Maßnahme zu erheblichen Schäden dieses Gebietes (überwiegend Landschaftsschutzgebiet) kommen werde, könne man so nicht feststellen. Weiter verweise er auf die Ausführungen der Bezirksvertretung Hombruch wonach es sich hier um eine alte Eisenbahntrasse handele, welche man insgesamt für eine sogenanntes „vorgezeichnetes Gebiet“ halte und man daher auch hier eine Asphalt –oder bituminöse Decke für angebracht halte. Aus Sicht des Umweltamtes sei der Weg komplett als Asphaltweg durchaus genehmigungsfähig. Man habe eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt. Was die Bezirksregierung dazu sagen wird, werde man nach einem finalen Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit sicher dann innerhalb von 6 Wochen erfahren.
Herr Wilde weist den Vorwurf des Hern Rm Münch, dass das Umwelt schlampig und unwahr arbeite entschieden zurück. Er hoffe, dass solche Vorwürfe hier nicht weiter Raum greifen werden. Weiter plädiere er an den Ausschuss, den dahingehenden Antrag des Herrn Rm Münch abzulehnen.
Herrn Rm Münch wiederholt hierauf im Wesentlichen nochmal ausführlich seine heutige, bereits verdeutlichte Haltung zur Angelegenheit.
Frau Rm Weyer stellt einen Antrag auf „Schluss der Beratung“ (gem. § 17, 1 b der Geschäftsordnung) welchem auch gefolgt wird.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch wird danach wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. mündlichen Antrag des Herrn Rm Münch :
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.
2. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12361-18-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund demnach folgenden Beschluss zu fassen:
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut
Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet
- heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene
Decke ersetzt werden.
Die Vorsitzende Frau Rm Reuter, erklärt anschließend, dass sich durch den o. a. Beschluss zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine weitere Abstimmung zur Verwaltungsvorlage erübrigt habe.“
Zudem lag dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 12.11.2018
(Drucksache Nr.: 12361-18-E2) vor:
„… der Rat der Stadt möge alternativ beschließen, dass der Rad- und Wanderweg :Rheinischer Esel
a) komplett nicht asphaltiert wird.
b) im ökologisch besonders sensiblen Bereich von Hellerstraße bis Autobahnbrücke nicht asphaltiert wird.
c) im Bereich des geplanten Naturschutzgebietes nicht asphaltiert wird.
Begründung:
Die bisherige Beschlussfassung des AUSW sieht vor, den Rad- und Wanderweg nur dort nicht zu asphaltieren, wo er direkt durch das geplante NSG verläuft, was nur ca. 100 m entspricht, sodass er auf ca. 500 m direkt an das geplante NSG angrenzend asphaltiert werden würde (s. Karte).“
Auch hat dem Rat der Stadt nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-18-E3) erhalten:
„Der Rat der Stadt möge beschließen:
„Da die Verwaltung bei der Bewertung des Eingriffs in der Beschlussvorlage unwahr festgestellt hat, dass „der vorhandene Weg nicht verändert wird, d.h. es sind weder Bankettverbreiterungen noch Wegverbreiterungen geplant“, tatsächlich bei einer Wegbreite von teilweise nur 2 m (s. Foto) ein aktueller Flächenverbrauch von nur 6500 qm (500 m à 2 m; 1000 m à 2,5 m; 1000 m à 3 m) vorhanden ist, bei einer geplanten Asphaltierung auf 3 m Wegbreite mit jeweils 0,5 m beidseitigen Schotterschüttungen als Bankette jedoch ein Biotopverlust von 4 m x 2500 m = 10.000 qm resultiert und so die Zerstörung von 3500 qm Saumbiotopen und die zusätzliche Trennwirkung mit einer teilweisen Verdoppelung von 2 m auf 4 m bei der ökologischen Bewertung des Eingriffs und der Berechnung nach der Eingriffs- und Ausgleichsregelung nicht berücksichtigt wurden, lehnt der Rat die Behandlung dieser unwahren und fehlerhaften Beschlussvorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den Eingriff erneut und korrekt zu prüfen.““
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-18-E3) wurde bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – vom Rat der Stadt abgelehnt.
Rm Münch (FBI) berichtete, er selbst hätte 1986 mit verhindert, dass der Wander- und Radweg Rheinischer Esel asphaltiert wurde. In der Bevölkerung, der Politik und der Verwaltung war damals die Stimmung, dass Asphalt nicht in den Wald gehörte. Er könnte nicht verstehen, wie der Rheinische Esel in einen 3 m Asphaltweg mit einem halben Meter pro Seite Schotterschüttung umgewandelt werden und sich damit eine Entfremdung von der Natur und von den Bürgern/innen entstehen könnte. Bei dem Bereich handelte es sich um ein geplantes Naturschutzgebiet.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage bezeichnete Rm Münch als fehlerhaft, falsch und unwahr. Er hatte auf das Zurückziehen der Vorlage gehofft. Die Vorlage sah er als Missachtung des Rates der Stadt.
Rm Münch stellte mündlich den Antrag, die Vorlage abzulehnen.
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf einen kürzlich erfolgten Beschluss im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grünen (ABVG), mit dem die Asphaltierung von Radwegen festgelegt wurde. Sollten Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen sein, sind Ausnahmen möglich.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) hatte am 07.11.2018 einen Beschluss mit dem Inhalt gefasst, dass die Asphaltierung des Rheinischen Esels in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden soll.
Bei diesem Abschnitt des Rheinischen Esels wäre der Ausnahmetatbestand erfüllt.
Rm Dudde bat darum, dem Vorschlag des AUSW zu folgen.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Berndsen (SPD) widersprach der Behauptung von Rm Münch, dass die Verwaltung schlampig arbeiten würde. Dies hätte er bisher noch nicht erlebt.
Beim Rheinischen Esel ginge es auch um Klimaziele, das Auto sollte durch das Fahrrad ersetzt und das Rad genutzt werden. Ein Radweg mit diesem Anspruch müsste ganzjährig nutzbar sein. Im ABVG
wurde beschlossen, alle zukünftigen Radwege zu asphaltieren. Die Vor- und Nachteile waren diskutiert worden.
Derzeitig ist der Bereich, um den es geht, noch kein Naturschutzgebiet.
Rm Berndsen stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Radweg Rheinischer Esel wird in Asphaltausführung erstellt. Im Schutzgebiet wird auf hellen Asphalt zurückgegriffen, so wie es im ABVG beschlossen wurde.
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und anderen Schutzverbänden bautechnische Lösungen, wie Tunnel, Röhren oder andere geeignete Maßnahmen vorzusehen, so dass der Rheinische Esel ein durchgängiger, asphaltierter Radweg wird, der dann ganzjährig von Rad fahrenden Berufspendlern und Radfahrern genutzt werden kann.
Rm Dingerdissen machte deutlich, dass sich die Fraktion FDP/Bürgerliste sich gegen die Vorlage aussprechen wollte. Er begründete die Entscheidung damit, dass nach dem Beginn der Asphaltierung von Wald- und Wanderwegen – auch wenn es heller Asphalt ist – die Alarmglocken schrillen müssten. Bisher ging es um die Abwägung von Natur und Beton, jetzt ginge es um eine Abwägung zwischen Natur und Asphalt. Die Fraktion FDP/Bürgerliste könnte sich nur für die Natur entscheiden.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte fest, dass zum wiederholten Male ein Veto des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vorläge. Er empfahl der Verwaltung, sich mit dem Beirat ins Benehmen zu setzen, im Vorfeld sollten Kompromisse möglich sein und konfrontative Situationen sich auflösen.
Rm Kowalewski schlug vor, dem Fachausschuss zu folgen. Bei einer Asphaltierung könnten die sensiblen Bereiche ausgenommen werden. Der Beschluss des Fachausschusses könnte dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gespiegelt werden, um zu erkunden, ob auf der Grundlage das Veto des Beirates aufrecht erhalten würde.
Rm Bohnhof (AfD) machte den Vorschlag, die Vorlage in die nächste Ratssitzung am 13.12.2018 zu vertagen, um bis dahin die Klärung, wie von Rm Kowalewski benannt, herbeizuführen, sowie um eine abstimmungsfähige Vorlage zu haben.
Rm Waßmann (CDU) hielt die Argumente für ausgetauscht, so dass heute eine Abstimmung über die Vorlage möglich wäre.
Der Antrag vom Rm Bohnhof, die Vorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen, wurde vom Rat der Stadt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.
Rm Garbe stellte für die AfD-Fraktion fest, dass es sehr gute und unterschiedliche Argumente für und wider die Vorlage gäbe. Er sprach sich gegen eine Asphaltierung aus.
Rm Dudde wies darauf hin, dass der AUSW bereits einen Kompromiss gefunden hatte, der die Argumente des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aufgegriffen hätte. Er gab zu Protokoll, dass es insbesondere um den Bereich von der A 45 bis zur Hellerstraße ginge. Dort sollte auf einen Asphalt verzichtet werden.
Der mündlich gestellte Antrag der SPD-Fraktion würde abgelehnt werden.
Rm Waßmann bezeichnete es als unflätig und inakzeptabel, wie Rm Münch die Verwaltung der Lüge bezichtigen und beschimpfen würde.
Die CDU-Fraktion würde der Empfehlung des AUSW folgend, der mündlich gestellte SPD-Antrag sowie der Antrag von Rm Münch auf Ablehnung der Vorlage, würden abgelehnt werden.
Rm Lührs (SPD) erklärte, dass die Vorlage einen Interessenkonflikt zwischen Natur/Landschafts-schutz und Nutzung des Rheinischen Esels durch Radfahrer darstellt. Die Strecke würde immer mehr für Alltags- und Berufsverkehr der Radfahrer genutzt, es müsste eine Entscheidung zwischen Klimaschutz und Nahmobilität fallen. An dieser Stelle wäre die Entscheidung zugunsten Asphalt gefallen. In der Zukunft wird es häufiger zu Klimaschutzanpassungsstrategien kommen müssen.
Rm Schilff (SPD) warnte davor, den Rheinischen Esel als idyllischen Wanderweg zu sehen. Ende der 1870er Jahre wurde die Strecke von der Rheinischen Bahngesellschaft gebaut, in der Zeit von ca. 1930 bis in die 1970er Jahre zweimal jährlich mit Herbiziden und Pestiziden gespritzt. Auf Felsboden wurde eine Schotterschicht aufgebracht. Der Rheinische Esel wäre kein idyllischer Wanderweg.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erinnerte an die Vereinbarung, dass Diskussionen in den Fachausschüssen und nicht ein zweites Mal im Rat geführt werden. Er bat darum, sich kürzer zu fassen.
Rm Rettstadt stellte die Frage, warum für das Radfahren Asphalt notwendig sein sollte.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) behauptete, dass Rm Lührs ihre Redezeit überschritten hätte und meinte, dass der OB die Ratsgeschäftsordnung durchsetzen müsste. Er war der Meinung, dass das Gericht bereits erklärt hätte, wann ein Ordnungsruf gerechtfertigt wäre. Anschließend sprach er die seines Erachtens überhebliche Art von OB Sierau an.
OB Sierau gab den Hinweis, dass bei dem von Rm Brück genannten Verwaltungsgerichtsverfahren die Gruppe NPD/Die Rechte eine Niederlage erlitten hätte.
Im Weiteren wies er Rm Brück darauf hin, dass dieser zum Thema reden sollte.
Rm Brück erklärte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte, die Gruppe würde den beiden Anträgen von Rm Münch zustimmen, die Verwaltungsvorlage würde abgelehnt werden. Er war der Meinung, dass die Abstimmung zeigen würde, wer das ökologische Gewissen der Stadt Dortmund wäre und wer die Stadt mit Füßen treten würde.
Rm Schilff erläuterte auf die Frage von Rm Rettstadt, dass die verwendete Form des Dolomit-Sandes insbesondere bei Frost und Nässe dazu führte, dass der Sand immer wieder friert und auftaut. Dies führte dazu, dass Radfahrer eine tiefe Spur hinterlassen würden. Bei Asphalt wäre dies nicht der Fall.
OB Sierau machte zum Ende der Diskussion deutlich, dass die Verwaltung viel arbeiten würde und die Arbeit nicht schlecht wäre. Die Stadtverwaltung würde viel schaffen und dafür auch Preise bekommen, die Zahl der Arbeitsplätze und auch der Einwohnerinnen und Einwohner in Dortmund ginge hoch.
OB Sierau erklärte, dass er bei solchen Anwürfen, wie durch Rm Münch, gelassen bliebe, da die Menschen der Stadt es erkennen könnten, wie die Arbeit gemacht würde.
StR Wilde bezeichnete die Diskussion um das Thema Rheinischer Esel als Ausdruck einer starken Demokratie. Das Thema wurde in der Bezirksvertretung Hombruch bereits zweimal – immer mit neuen Erkenntnissen – behandelt, es wäre zweimal im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, im Ausschuss und jetzt auch im Rat diskutiert worden.
Die Positionen wurden ausgetauscht. Die Entscheidung des Rates werde anschließend im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu kommunizieren sein, die Verwaltung wird dafür werben, die Zustimmung zu erteilen.
Sollte der Naturschutzbeirat bei seiner Haltung bleiben, würde die Bezirksregierung sich dazu verhalten müssen.
StR Wilde zeigte sich erfreut, dass es in der heutigen Ratssitzung zu einer Entscheidung kommt.
Enttäuschend fand er die Kritik an der Verwaltungsarbeit. Dazu erläuterte er, dass die vorgeworfenen Punkte noch einmal verifiziert wurden. Es wäre nicht so, dass Wegebreiten in der Vorlage falsch dargestellt und Ökopunkte zu niedrig berechnet wurden. Die Aussagen der Vorlage wären belastbar, so dass heute eine Entscheidung getroffen werden könnte.
Rm Münch gab eine persönliche Erklärung ab. Er fühlte sich durch den OB pauschal angegriffen. Die von ihm gemachte Behauptung wäre falsch. In der Vergangenheit hätte er sich oft schützend vor die Verwaltung gestellt. Er wäre auch immer bereit, gute Arbeit zu loben. Ihm ginge es nur um diese Vorlage. Rm Münch gab an, dass er nach seiner Akteneinsicht sich nicht anders verhalten könnte.
OB Sierau antwortete darauf, dass er keinen pauschalen Angriff abgegeben hätte, sondern auf die Äußerungen zurückgegriffen hätte. Im Ergebnis ginge es immer um die Sache
Der Rat der Stadt lehnte den mündlichen Antrag von Rm Münch, die Vorlage abzulehnen, mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten ab.
Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion (von Rm Berndsen benannt) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
Rm Münch (FBI) hat seinen Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 12.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-
18-E2) zurückgezogen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) machte den Vorschlag, die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AUSW zur Abstimmung zu stellen.
Der Rat der Stadt folgte mit Mehrheit der Stimmen gegen die SPD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion diesem Vorschlag.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Hinweise von Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des Umweltamtes zur beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund-Süd und zum Widerspruch des Naturschutzbeirats zur Kenntnis.
Er beschließt, dem Widerspruch nicht zu folgen.
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.
zu TOP 3.11
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Konzept im Stadtbezirk Hörde und
2. auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ein Klimafolgenanpassungskonzept für die Gesamtstadt Dortmund zu entwickeln.
zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11772-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.
zu TOP 3.13
Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Abschlussbericht zur Evaluation des Stadtumbaus Rheinische Straße zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11131-18)
Rm Mader erklärte, dass die CDU-Fraktion bereits der Grundvorlage nicht zugestimmt hatte, so dass sie auch nicht dem Erhöhungsbeschluss zustimmen würde. Die CDU-Fraktion sprach sich gegen die Vorlage aus.
Auch Rm Happe lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab.
Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Umbau der Faßstraße (E5) am 01.06.2017 (DS-Nr.: 07132-17) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.274.500,00 Euro um 2.925.500,00 Euro auf 7.200.000,00 Euro zu erhöhen.
Darin enthalten sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.200.000,00 Euro, wovon auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 2.900.000,00 Euro, auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 3.800.000,00 Euro und auf das Haushaltsjahr 2021 ca. 500.000,00 Euro entfallen. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 864.000,00 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.
Der Umbau der Faßstraße wird nach den ursprünglich geplanten Auszahlungen und nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.291.573,60 Euro gefördert.
Es können voraussichtlich für die Parkbuchten und ein Teilstück der Geh- und Radwege KAG-Beiträge erhoben werden. Für die Fahrbahn werden keine Beiträge erhoben, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt.
Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 3.908.426,40 Euro.
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 154.092,73 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.
zu TOP 3.15
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.11.2018 vor:
„Der nachfolgend von der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt mit der durchgestrichenen Änderung beschlossen:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass die Anbauten an das Gymnasium an der Schweizer Allee und an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule nicht im Förderzeitraum des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) durchgeführt werden können.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung auf die genannten Anbauten aus Haushaltsmitteln zeitnah und parallel zu den Maßnahmen des KIF und des Förderprogramms
Gute Schule 2020 umzusetzen. Ein komplettes Ausfallen von zwei der wichtigsten Maßnahmen aus den Förderprogrammen für den Stadtbezirk Aplerbeck wäre keinem Bürger im Stadtbezirk zu vermitteln.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).“
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).
zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11731-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 18.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4) und Herrn Illmer/ parteilos, bei Enthaltung von der Fraktion die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (SPD-Fraktion) einen Prüfauftrag an die Verwaltung um zu klären, in wie weit die Parkhausbetreiber an den Kosten beteiligt werden können.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat einstimmig mit folgender Ergänzung wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht der Vorlage „Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – Planungsbeschluss“ die Empfehlung mit dem Hinweis aus, in die empfohlene Planung den in der Vorlage nicht erwähnten Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße aufzunehmen und insbesondere für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu sorgen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Prüfauftrag bereits im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün behandelt worden sei, die Verwaltung werde diesen Prüfauftrag abarbeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt in die empfohlene Planung den Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße auf, zudem wird für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu diesem Parkplatz gesorgt.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 3.18
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2019.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
zu TOP 3.20
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)
Rm Rettstadt lobte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ausdrücklich die Verwaltung für ihr schnelles und gutes Handeln und stimmte der Vorlage zu.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Für die Abwehr der durch einen nicht vorhersehbaren großen Tagesbruch entstandenen Gefahren auf der Emscherallee und den darunter befindlichen öffentlichen Abwasseranlagen wird die Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee einzuleiten und freihändig die Schadensbeseitigung gemäß § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 3 a Abs. 4 Nr. 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zu vergeben.
zu TOP 3.21
Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11013-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 08.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 12.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede bat um Überprüfung bezüglich der Sanierung der Wenemarstraße in Westerfilde in 2019 und des Kanalbaus in 2023. Die beiden Maßnahmen sollten miteinander abgestimmt werden.
Außerdem sollte eine Planungssicherheit für die Anwohner im Erdbeerfeld bezüglich der Abwassergebühren gegeben sein und diese Angelegenheit geklärt werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit der o. g. Anfrage dem Rat der Stadt Dortmund das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteili8gungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 18.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck macht folgende Anmerkungen zur Vorlage der Verwaltung:
1. Die Nr. 187 gehört nicht zum Stadtbezirk Hombruch sondern zum Stadtbezirk Aplerbeck.
2. Die Quelle Mardersiepen sowie die Offenlegung Appelbeke und Archenbecke fehlen.
3. Die Kanalerneuerung Untere Pekingstraße fehlt.
4. Zeitliche Verzögerungen sollten der Bezirksvertretung benannt werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Anmerkung, das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.“
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.
zu TOP 3.22
Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11593-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorgelegten Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.23
Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11640-18)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten mit Mehrheit folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2019ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 11594-18). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,
2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022,
3. legt für 2019 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.894.141,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 137.304.269,- Euro
Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 43.572.314,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 43.572.314,- Euro
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2019 auf 13.589.872,- Euro fest,
5. beschließt für 2019 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 13.589.872,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2019 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 6.554.159,- Euro wieder zugeführt werden,
6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 10.015.236,- Euro fest,
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 17.888.400,- Euro fest.
zu TOP 3.24
Neuwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12445-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Als Nachfolger für die ausgeschiedene Beigeordnete für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr, Frau Stadträtin Diane Jägers, wählt der Rat der Stadt Herrn Stadtrat Norbert Dahmen, Beigeordneter für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr für die Wahlperiode 2015 - 2020, beginnend mit dem Jahr 2018, zum Delegierten aus der Verwaltung in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.
In der Zeit von 16.55 bis 17.30 Uhr fand eine Sitzungspause statt.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12305-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2018 hinaus bis zum 31.12.2021 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.
zu TOP 4.2
Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11619-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des in der Begründung beschriebenen „Masterplan Energiezukunft“.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12585-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung.
zu TOP 5.2
Instandhaltung und Reinigung von der Allgemeinheit zugänglichen Freizeitflächen aus dem Eigentum der Emschergenossenschaft im Stadtgebiet von Dortmund in Kooperation mit dem Modellprojekt „Service Center lokale Arbeit“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12406-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Instandhaltung und Reinigung von Freizeitflächen im Stadtgebiet von Dortmund zu intensivieren. Für die Säuberung und Pflege von öffentlich genutzten Freizeit- und Allgemeinflächen (z. B. Rad- und Gehwege entlang der Emscher), die sich im Eigentum der Emschergenossenschaft befinden, wird daher eine über die bisher erfolgte Instandhaltung hinausgehende Pflege durch die Stadt Dortmund beauftragt.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Emschergenossenschaft Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Die Säuberung und Instandhaltung ausgewählter Freizeitflächen sind dabei so zu gestalten, dass die Zuständigkeitsübertragung zu keinen Mehrkosten bei der Stadt Dortmund führt.
Die Beauftragung erfolgt an die Emschergenossenschaft in Verbindung mit dem Modellprojekt „Service Center lokale Arbeit“. Für die Leistungserbringung sollen Dortmunder Langzeitarbeitslose eingesetzt werden. Das neue Pflegekonzept soll zunächst im Rahmen des Modellprojektes befristet bis zum 30.09.2019 durchgeführt werden.
Der Rat beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf ein wirtschaftliches Angebot der Emschergenossenschaft zu erteilen.
3. Die Vertragserfüllung erfolgt über die Emschergenossenschaft.
zu TOP 5.3
UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)
Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag der AfD-Fraktion vom
29.10.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18) vor:
„… unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte soll am 10. Dezember 2018 in Marrakesch der „Global Pact for Migration“ durch den deutschen Vertreter bei der UN unterzeichnet werden. Dies freilich ohne Beteiligung des deutschen Souveräns und seinem Repräsentationsorgan, dem Deutschen Bundestag.
Inzwischen haben die USA, Ungarn, Dänemark und Australien eine Unterzeichnung der völkerrechtlichen Absichtserklärung, die die unterzeichnenden Nationen zu Migrationsgesellschaften erklärt, abgelehnt. Auch in der Schweiz und Österreich werden Regierungsstimmen, die eine Unterzeichnung des migrationspolitischen Vertragswerks ablehnen, immer lauter.
Allein die Bundesregierung nimmt die rechtliche Bindung Deutschlands mittels des UNO-Migrationspakts kritiklos hin und beschwichtigt Kritiker einer grenzenlosen Zuwanderung unter Hinweis auf die Rechtsqualität des „Global Pact for Migration“ als „soft law“. Auch wenn der Migrationspakt als „soft law“ keine Bindungswirkung entfaltet, so werden deutsche Gerichte ihn als Auslegungshilfe bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen verwenden. Dies stellt sich auch aus Sicht der Basler Zeitung vom 25.10.2018 als bedrohliche Entwicklung für alle Unterzeichnerstaaten dar:
„Der nun vorliegende UNO-Migrationspakt hält in mehreren Leitprinzipien fest, was unter angeblich geordneter Migration zu verstehen ist. Wirtschaftsmigranten werden praktisch den Flüchtlingen gleichgestellt, und mit dem Hinweis, die Welt in eine Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt. Zudem dürfe es keine Unterschiede mehr geben zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung. Der Pakt regelt unter anderem auch den uneingeschränkten Familiennachzug, die Legalisierung von illegalen Aufenthalten, die Ausschaffungshaft sowie eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer der Migranten, wobei für die Kontroll- und Überwachungsfunktion nichtstaatliche Organisationen vorgesehen sind. Zudem müsse Migration als etwas Positives bewertet werden, und negative Gefühle gegen Migranten wären zu verurteilen. Schliesslich wird vorgeschrieben, Medien (auch soziale) zu überwachen, damit diese ausgewogen über Migranten berichten, verbunden mit Sanktionen gegen jene, welche angeblich xenophobe Aussagen verbreiten.“
Die AfD-Fraktion lehnt einen derartigen migrationspolitischen Souveränitätsverlust entschieden ab. Nur der Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk, ist berechtigt, über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden. Die Deklaration Deutschlands zum reinen Siedlungsgebiet von Migranten ohne Beteiligung des deutschen Parlaments ist verfassungswidrig und undemokratisch.
Da Dortmund, wie viele Ruhrgebietsstädte symbolhaft für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik steht, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Abstimmung im Deutschen Bundestag vorhergegangen ist.““
Auch hat der Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18-E1) vorgelegt bekommen:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt, die Resolution wie folgt zu ändern:
(...) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen, ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Volksabstimmung aller zu Bundestagswahlen wahlberechtigten deutschen Staatsbürger vorhergegangen ist.“
Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Bündnis) war der Meinung, dass die AfD kaum andere Themen hätte als Zuwanderung und Migration. Dabei würde immer mit derselben Masche gearbeitet, diese Masche wäre auch das Ziel, nämlich Angstmache und bewusste Falschinformation. Er fragte, ob der AfD in Sachen Stadtentwicklung nichts Konstruktives einfallen würde.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war der Meinung, dass man Angstmache und Falschinformation nicht einfach so durchgehen lassen dürfte. Rm Langhorst stellte richtig, dass durch den UN-Migrationspakt kein Recht auf Migration eingeführt wird, sondern es werden Rechte von Migrantinnen und Migranten auf Schutz ihrer Menschenwürde bekräftigt, die längst in anderen UN-Dokumenten enthalten oder bereits Teil der Verfassungsordnung sind. Die Wahrung nationaler Souveränität ist auch ein Leitprinzip des Paktes. Der Migrationspakt ist der erste Versuch überhaupt, sich innerhalb der vereinten Nationen im Umgang mit Migration auf ein gemeinsames internationales Regelwerk zu verständigen.
Rm Langhorst fragte, wer ernsthaft etwas dagegen halten wollte, außer er wollte hetzen und Ängste schüren. Er erklärte, dass die AfD politisch Seite an Seite mit rechtsextremistischen Verschwörungstheoretikern stände, die den Migrationspakt als Teil eines angeblichen Generalplans zum globalen Bevölkerungsaustausch phantasieren. Die AfD würde es nur anders benennen.
Rm Garbe (AfD) gab an, dass er immer auf der Seite Deutschlands und der Stadt stände, daher würde die AfD die besonders wichtigen und dominanten Themen aufgreifen, die von höherer Stelle gelöst werden müssten.
Was gebraucht würde, wäre ein „Global Pact of Anti-Migration“. Viele Staaten hätten die Gefahr des Pakts inzwischen erkannt. Rm Garbe sprach davon, dass im Asylmassenmissbrauch eine Wende benötigt würde.
Rm Garbe appellierte an den Rat der Stadt, den Antrag mit zu tragen.
Rm Brück verwies auf den von der Gruppe NPD/Die Rechte vorgelegten Änderungsantrag und begründete diesen. Er fand es erfreulich, dass immer mehr Länder den Pakt nicht unterzeichnen wollten. Auch Deutschland sollte nicht unterzeichnen.
Rm Krause (CDU) stellte fest, dass die Rede von einer internationalen Vereinbarung wäre, die von den Vereinten Nationen seit April 2017 vorbereitet und ausgearbeitet wurde, der Text wurde im Juli 2018 fast einstimmig mit 192 von 193 Staaten beschlossen. Inzwischen haben sich einige Wenige auch von diesem Pakt verabschiedet. Wenn man schaut, welche es sind, wäre auch die Bewertung klar.
Insbesondere im Internet würde gegen den Pakt mobil gemacht.
Die Demokratie, die Identität und Souveränität sah Rm Krause in Gefahr. Große Sorge konnte Rm Krause bei der AfD und der Gruppe erkennen. Bei diesem Thema könnten diese ihre populistische bzw. nationalistische Grundeinstellung ausleben.
Der Pakt ist rechtlich nicht bindend und bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres eigenen Hoheitsbereiches in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.
Das wichtige Thema der Migration sollte seriös behandelt werden. Eine Instrumentalisierung durch die AfD oder die Rechten dürfte nicht erfolgen. Die CDU-Fraktion wird beide Anträge ablehnen.
Rm Taranczewski stellte dar, dass nach dem Migrationspakt nur Flüchtlinge ein Recht auf Schutz im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts hätten. Alle Migranten haben ein Recht auf Menschenwürde.
Abschließend lehnte er für die SPD-Fraktion beide Anträge ab. Die Vorgehensweise wäre rassistisch und völkisch.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass bewusst Ängste durch Halbwahrheiten und Lügen geschürt würden, um Stimmung gegen andere Menschen zu erreichen. Er empfahl, den Migrationspakt zu lesen.
Die Menschen, die in Deutschlang sind, sollten versorgt werden. Es ginge um Migration, nicht um Asyl.
Er wies darauf hin, dass der Migrationspakt rechtlich nicht bindend wäre, sondern ein Kooperationsrahmen. Jeder Staat wäre für seine Migrationspolitik selbst verantwortlich.
Rm Rettstadt bezeichnete das, was die AfD machen würde, als Volksverdummung.
Rm Dingerdissen lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die beiden Anträge ab.
Rm Karacakutoglu (Die Linke & Piraten) stellte fest, dass den Antragstellern beider Anträge offenbar nicht klar wäre, wie es zu der Entwicklung in Deutschland gekommen ist. Hintergrund wäre die Migration, die es schon immer gegeben hätte. Zunächst müsste Flüchtlingen das Recht gegeben, einen Asylantrag zu stellen. Sie war davon überzeugt, dass Menschen für andere Menschen da sein müssten.
Der AfD und der Gruppe fehlte ein soziales Verhalten, daher lehnte sie im Namen ihrer Fraktion beide Anträge ab.
Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass 34 % der Menschen in Dortmund eine Zuwanderungsgeschichte hätten. Migration könnte nicht weggeredet werden. Die meisten Menschen mit Migrationshintergrund wären integriert und ein fester Bestandteil der demokratischen und vielfältigen Stadtgesellschaft.
Das Ruhrgebiet könnte Integration.
Rm Schütte-Haermeyer gab den Hinweis auf den aktuellen Masterplan Integration unter Drucksache Nr.: 12349-18.
Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe ab, weil es keine Volksabstimmung auf Bundesebene nach dem Grundgesetz gäbe.
Zu den geäußerten Vorwürfen der Angstmache der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab Rm Urbanek an, dass sie selbst Angstmacher wären und erwähnte beispielhaft die Gentechnik und Atomkraft.
Rm Rettstadt antwortete er, das es Passagen im Migrationspakt gäbe, die auch für die AfD zustimmungsfähig wären, aber in Gänze wäre das Dokument nur abzulehnen. Auch wären die eigentlichen Probleme im Migrationspakt nicht darin enthalten, wie das Bevölkerungswachstum in Afrika. Dadurch würde ein Migrationsdruck entstehen.
Es gäbe souveräne Staaten mit demokratisch gewählten Regierungen, die den Migrationspakt ablehnen.
Für Rm Urbanek wäre es die Frage, wie man die Heimat begreifen würde. Die Entscheidung, den Migrationspakt abzulehnen, hätte nichts mit einer Rechtsausrichtung zu tun.
Rm Brück entschuldigte sich bei Rm Urbanek für die Benutzung des Wortes „Genosse“.
Den Vortrag von Rm Rettstadt fand er albern, einzelne Stellen des Migrationspakts zu zitieren. Man müsste das gesamte Papier unterschreiben können.
Rm Mader (CDU) beantragte das Ende der Debatte.
Rm Brück sprach sich für eine Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages aus.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste für das Ende der Debatte.
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18-E1) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der AfD-Fraktion vom 29.10.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18) ab.
zu TOP 5.4
Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 12838-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) vor:
„… die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund schlagen im Wege der Dringlichkeit, die sich aus der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen bereits zum 1. Januar 2019 ergibt, folgenden Antrag vor mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt appelliert an den Bundesminister für Gesundheit, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für die Intensivmedizin in Dortmund auszusetzen und unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Krankenhauspraxis zu modifizieren.
Die Verwaltung wird gebeten diese Resolution dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten.
Begründung
Ab dem 01. Januar 2019 soll die Verordnung über Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen rechtswirksam werden. Das Anliegen der Verordnung, die Pflege zu verbessern und das Pflegepersonal zu entlasten, ist nur zu begrüßen. Durch die Zuweisung standardisierter Personalschlüssel (Personaluntergrenzen) soll die Verordnung kurzfristig eine Verbesserung der Pflegequalität in Krankenhäusern herbeiführen. Außer Frage steht: Zur Gewährleistung einer qualitativ zufriedenstellenden Patientenversorgung ist eine quantitativ auskömmliche Personalausstattung, insbesondere in pflegeintensiven Krankenhausbereichen, eine grundlegende Notwendigkeit.
Die mit dieser Verordnung einhergehenden Folgen für die Krankenhauslandschaft sowie für Patientinnen und Patienten könnten die gute Absicht allerdings ins Gegenteil verkehren und die Versorgungssituation verschlechtern. Die ab Januar 2019 vorgesehene verbindliche Festschreibung der Pflegepersonaluntergrenzen birgt die Gefahr, dass auch Dortmunder Krankenhäuser an sich dringend benötigte Versorgungskapazitäten zurückfahren müssten, um die geforderten Mindestbesetzungsstärken in den verbleibenden Bereichen zu erreichen. Die ab Januar 2019 vorgesehenen Betreuungsschlüssel sollen sicherstellen, dass eine Pflegekraft in einer bestimmten Krankenhausabteilung zu einer bestimmten Tageszeit für eine bestimmte Anzahl an Patienten zuständig ist. Die in der Verordnung festgesetzten Personaluntergrenzen verordnen allen Intensivstationen ohne Differenzierung nach dem Behandlungsaufwand denselben Betreuungsschlüssel von einer Pflegekraft für 2,5 Patienten tagsüber und einer Pflegekraft für 3,5 Patienten in der Nacht. Intensivstation ist aber nicht gleich Intensivstation. In dem einen Bereich werden schwerstkranke beatmungspflichtige Patienten behandelt, im anderen Bereich werden Patienten postoperativ „lediglich“ für ein paar Stunden überwacht. Der notwendige Personaleinsatz unterscheidet sich erheblich.
Die für die Krankenhausplanung zuständige Bezirksregierung in Arnsberg hat im Oktober 2018 eine Unterversorgung auf dem Gebiet der Intensivmedizin für die Stadt Dortmund festgestellt. Statt einer zwingend notwendigen Ausweitung der Kapazitäten wird der in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung festgesetzte Betreuungsschlüssel die Intensivkapazitäten beschneiden. Es steht zu erwarten, dass Krankenhäuser Intensivbetten abbauen werden müssen, um die für eine Intensivstation vorgeschriebene Besetzungsstärke von examinierten Pflegefachkräften erfüllen zu können. Eine Engpass- und Mangelversorgung in der Intensivmedizin in Dortmund ist zu befürchten.
Resultierend aus der guten Reputation sowie dem hohen Spezialisierungsgrad der Dortmunder Kliniklandschaft sind unsere Krankenhäuser Anlaufstellen für die gesamte Metropolregion Ruhr. Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Patientenzahlen belegen diese Strahlkraft eindrucksvoll. Den über 150.000 pro Jahr behandelten Patientinnen und Patienten steht eine sukzessiv abnehmende Zahl an verfügbaren Krankenhausbetten gegenüber, sodass die Belegungsquoten in Dortmund generell sehr hoch sind. Für eine optimale Ausnutzung aller stadtweit verfügbaren Kapazitäten sowie zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit für die Bürger unserer Stadt ist eine gewisse Flexibilität zwingend erforderlich. Diese Flexibilität wird vielen Kliniken durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, sollte sie unverändert zum 1. Januar 2019 wirksam werden, genommen. Das kann im Einzelfall dramatische Konsequenzen haben.
Neben der Quantität der personellen Ressourcen gründen hohe Qualitätsstandards im Pflegebereich jedoch vor allem auf der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter. Gut ausgebildete Pflegefachkräfte, die verantwortungsvoll und gemäß des ethisch-moralischen Wertekanons ihres Berufsbildes handeln, sind entscheidende Faktoren für das Wohlergehen von Patientinnen und Patienten. Um Pflegequalität und Patientensicherheit im Krankenhaus nicht zu gefährden, dürfen bei dieser Variablen keinerlei Abstriche gemacht werden. Mit Blick auf unsere regionalen Arbeitsmarktpotenziale im Bereich von Pflegefachkräften sieht der Rat der Stadt Dortmund eine kurzfristige Umsetzbarkeit der Verordnung auch bei Schaffung neuer, zusätzlicher Stellen als unrealistisch an. Zumal qualifiziertes Intensivpflegepersonal eine fünfjährige Ausbildung durchläuft, die dreijährige Krankenpflegausbildung und eine zusätzliche zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege.
Wir fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund sowie die Patientinnen und Patienten aus der gesamten Region vor Engpasssituationen und Mangelversorgung in der Intensivmedizin in Dortmund geschützt werden.“
Außerdem hat der Rat der Stadt nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) erhalten:
„… die Fraktion Die Linke & Piraten bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung und um Abstimmung über folgenden Antrag:
Beschluss:
Mit Datum vom 31.10.2018 beantragten Dortmunder Kliniken die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich den Forderungen der Dortmunder Kliniken an und fordert Herrn Minister Spahn auf, dem Antrag zu folgen.
Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus den Forderungen der Kliniken:
An
Bundesministerium für Gesundheit
Herrn Minister Jens Spahn
10155 Berlin
Dortmund/Lünen, den 31.10.2018
Betr.: Antrag auf Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der lntensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
am 10. Oktober ist die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung von Ihnen erlassen worden. Sie wird ab 1. Januar 2019 erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung haben, die uns große Sorgen bereiten.
Auch wir begrüßen alle Möglichkeiten zur Schaffung einer besseren Besetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser. Mit einem breiten Angebot von Ausbildungsplätzen sorgen wir auch für den entsprechenden Nachwuchs.
Die in Ihrer Verordnung festgesetzten Personaluntergrenzen verordnen allen Intensivstationen denselben Betreuungsschlüssel: 1 : 2,5 tagsüber und 1 : 3,5 nachts. Es gibt aber (gerade in den größeren Kliniken) Intensivstationen mit einem Personalschlüssel, der spürbar höher liegt, und andere, die im Rahmen eines abgestuften Versorgungskonzeptes auch darunter liegen können.
Die Versorgungswirklichkeit ist aber in der Verordnung nicht gefragt, sondern der tages- und schichtgenaue Nachweis des Betreuungsschlüssels auf jeder einzelnen Station - völlig unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsaufwand.
Damit schwanken ab Januar die lntensivkapazitäten der Krankenhäuser mit den akuten Krankheitsverläufen der Pflegenden auf den Stationen. Wird in einer Schicht einer mehr krank als durchschnittlich vorgesehen, müssen zwei bis drei Patienten verlegt werden. Es ist sehr zweifelhaft, dass sich auf diese Weise die Qualität und Sicherheit in der Patientenbehandlung verbessern lässt.
Wir würden auch gerne mehr qualifiziertes lntensivpflegepersonal einstellen. Es ist aber auf dem Arbeitsmarkt schlicht nicht verfügbar. Außerdem muss neben der Menge an Personal auch die Qualifikation mit einer geforderten Fachquote eingehalten werden. Dazu ist aber nicht nur eine dreijährige Krankenpflegeausbildung erforderlich, sondern zusätzlich eine zweijährige Fachweiterbildung in lntensivpflege.
Das Problem Ihrer Verordnung liegt in der sehr großen Eile der Einführung bei fehlender Differenzierung nach dem tatsächlich benötigten Behandlungsaufwand. Bei der Berechnung des Schlüssels muss unserer Meinung nach zwischen beatmeten und nicht beatmeten Patienten unterschieden werden. Ebenso spielt der Bewußtseinsgrad eines Patienten eine Rolle bei der Bedarfsberechnung: Koma oder bei Bewusstsein, orientiert oder desorientiert, mobil oder immobil.
Wir sind uns mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden im Gesundheitswesen einig, dass hier eine differenzierte, aufwandsgerechte Personalbedarfsermittlung erforderlich ist. Die ist nicht bis Januar 2019 machbar, aber in absehbarer Zeit schon.
Aber weiter:
Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Krankenhausplanung, stellt mit Schreiben vom 9.10.2018 eine Unterversorgung auf dem Gebiet der Intensivmedizin für die Stadt Dortmund fest und hat die Initiative für eine Kapazitätserhöhung ergriffen. Das hängt damit zusammen, dass die Einwohnerzahl in Dortmund (entgegen alten Prognosen) wächst und auch weil ein Teil der Intensiv-Patienten aus den umliegenden Landkreisen die medizinischen Spezialangebote in der Stadt benötigt. Die Auslastung der Intensivstationen – vor allem im Winter – ist bereits jetzt sehr hoch. Zuletzt im vergangenen Winter haben wir als Kliniken in Krisensitzungen mit dem Gesundheitsamt und der Feuerwehr zusammengesessen, um noch Behandlungskapazitäten zu mobilisieren.
Statt einer geplanten Erhöhung der Kapazitäten in der Intensivmedizin wird bei allen Krankenhäusern in Dortmund und der Umgebung als Folge der Verordnung eine Reduzierung der Intensivkapazitäten eintreten. Das sicher nicht beabsichtigte Resultat Ihrer Verordnung bedeutet eine absehbare Engpass- und Mangelversorgung in der Intensivmedizin in Dortmund.
Daher beantragen wir die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für die Intensivmedizin in der Stadt Dortmund.
Bringen Sie uns bitte nicht in eine Situation, in der wir nur zwischen unterlassener Hilfeleistung durch Abweisung eines intensivpflichtigen Patienten oder Annahme- und Organisationsverschulden durch die Aufnahme eines Patienten entscheiden müssen, weil die mathematischen Vorgaben Ihrer Verordnung nicht erfüllt sind.
Was sollen wir tun, wenn alle Krankenhäuser sich abgemeldet haben und der Notarztwagen einen weiteren intensivpflichtigen Patienten bringt, weil er ihn andernorts nicht unterbringen kann? Nach dem Geist Ihrer Verordnung wird die Krankenkasse die Leistung nicht bezahlen, das Krankenhaus mit einer Strafzahlung belegt, und die Haftpflichtversicherung uns ihren Versicherungsschutz entziehen. Was also sollen wir tun?
Das ist eine echte ethische Zwickmühle, in die wir durch die Verordnung geraten. Bringen Sie uns nicht in Entscheidungsnotstände! Setzen Sie bitte die Verordnung für die Stadt Dortmund aus!
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführungen von:
Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH
Lukas-Gesellschaft Dortmund – Castrop-Rauxel
Klinikum Dortmund gGmbH
Hüttenhospital Dortmund
St.-Marien Krankenhaus Lünen/Werne“
Rm Krause (CDU) zeigte sich erfreut, dass die Resolution von der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) gestellt wurde. Ziel der Resolution wäre die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in Dortmund, die sonst am 01.01.2019 in Kraft treten würde. Rm Krause bat um Unterstützung der Resolution und wies für die CDU-Fraktion darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) abgelehnt werden würde.
Rm Weyer forderte im Namen der SPD-Fraktion, dass die Verordnung zum 01.01.2019 für Dortmund ausgesetzt und noch einmal modifiziert wird. Sie machte deutlich, dass in Dortmund eine Unterversorgung bestehen würde.
Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) würde mitgetragen.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Langhorst verdeutlichte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es an dieser Stelle sinnvoll wäre, mit einer Resolution an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, da in Dortmund in Sachen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung etwas verkehrt laufen würde.
Zudem sprach er die CDU-Fraktion an, parallel den CDU-Gesundheitsminister auf die Angelegenheit anzusprechen.
Auch stimmte Rm Langhorst dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) zu.
Rm Kowalewski gab an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten der gemeinsamen Resolution nicht beitreten könnte, aber dem nicht im Wege stehen wollte. Es wurde ein eigener Antrag (Drucksache Nr.: 12842-18) gestellt und gleichzeitig würde die Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 12838-18) nicht abgelehnt werden.
Auf Nachfrage von OB Sierau stimmte Rm Kowalewski zu, dass unter der Voraussetzung, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten eine Mehrheit erhält, auch dem Gesundheitsminister zugesandt wird.
Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:
- Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte beschlossen:
Mit Datum vom 31.10.2018 beantragten Dortmunder Kliniken die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich den Forderungen der Dortmunder Kliniken an und fordert Herrn Minister Spahn auf, dem Antrag zu folgen.
- Die Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) wurde bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der AfD-Fraktion beschlossen:
Der Rat der Stadt appelliert an den Bundesminister für Gesundheit, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für die Intensivmedizin in Dortmund auszusetzen und unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Krankenhauspraxis zu modifizieren.
Die Verwaltung wird gebeten diese Resolution dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11674-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass
a) die neue Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund und
b) die neue Schulordnung für die Musikschule
die bisherigen Regelungen zum 01.01.2019 ersetzen.
zu TOP 6.2
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)
Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11795-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Husen, Husener Eichwaldstraße 268 und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den Auftrag für die Leistungsphasen 4 – 9 HOAI an das Architekturbüro Benthaus zu erteilen.
zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11941-18)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
· dem Erfolgsplan 2019 (Anlage 1)
· dem Vermögensplan 2019 (Anlage 2)
· die Stellenübersicht 2019 (Anlage 3)
Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2019 (Anlage 4).
Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 5.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.
zu TOP 6.5
Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12338-18)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt ermächtigt das SV GVVF zur Durchführung der Ersatzinvestition für die LED – Installationen am Dortmunder U-Turm im Umfang von ca. 2,61 Mio. €.
7. Schule
zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12219-18)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.939.700 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11644-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.10.2018 zur Ergänzung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 11644-18-E1) vor:
„… es ist geplant, die Abfallsatzung der Stadt Dortmund mit Wirkung ab 01.01.2019 in einigen Abschnitten zu ändern.
Wie nun aufgefallen ist, ist in dem zur Beschlussfassung vorgesehenen Fließtext (Anlage 1 zur Ratsvorlage) ein Formatierungsfehler aufgetreten. Dadurch ist der Text des § 20 Abs. 4 mehrfach vorhanden, hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Absätze verschoben und ist Absatz 12 verloren gegangen.
Die richtige lautende Fassung des § 20 AbfS habe ich beigefügt. Ich bitte, bei Ihrer Beratung über die Änderungen in der Abfallsatzung für 2019 die beiliegende Textversion zu berücksichtigen:
§ 20 Stellplätze, Transportwege, Behälterschränke und Bereitstellung von Behältern
1) MGB 60 bis MGB 5000 sind nach Anhörung der Grundstückseigentümer entsprechend den Anweisungen der Beauftragten der Stadt so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und übermäßigen Zeitaufwand abgeholt werden können (= ordnungsgemäßer Zustand).
2) Die Stellplätze sind grundsätzlich in geringster Entfernung zum nächstmöglichen Standort des Sammelfahrzeuges anzulegen. Die Entfernungen sollen i. d. R. nicht mehr als 15 m betragen. Auf Antrag des Grundstückseigentümers kann durch EDG in den Fällen, in denen die Einhaltung der in Satz 1 genannten Wegstrecke nicht möglich ist, im Einzelfall der Transport von Abfallbehältern über eine Wegstrecke von mehr als 15 m vorgenommen werden, wenn diese Strecke den Anforderungen an Transportwege nach Abs. 3 dieser Vorschrift entspricht.
Sofern die EDG dem Antrag des Grundstückseigentümers nicht nachkommen kann, informiert diese die Stadt, die dann eine Entscheidung über den Antrag trifft.
Transporte von Abfallbehältern über Wegstrecken von mehr als 15 Metern sind Mehrleistungen. Für diese Mehrleistungen sind zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.
Stellplätze müssen mit einem ebenen und trittsicheren Belag, z.B. aus Asphalt, Beton oder Verbundsteinpflaster, befestigt sein und folgende Mindestgrößen haben:
a) je MGB 60, MGB 80, MGB 120, 0,8 m x 0,8 m
b) je MGB 240, 0,8 m x 0,9 m
c) je MGB 1100, 1,5 m x 1,5 m
d) je MGB 5000, 3,0 m x 3,0 m
3) a) Die Transportwege müssen höhengleich an die Stellplätze angrenzen, bei MGB 60 - 1100 mindestens 1,5 m breit und bei MGB 5000 mindestens 3,0 m breit und wie Stellplätze mit einem ebenen und trittsicheren Belag befestigt sein. Auf dem gesamten Transportweg muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m vorhanden sein.
b) Bei gegenüberliegenden Behälterschränken muss die vorgeschriebene Breite des Transportweges auch bei geöffneten Türen vorhanden sein.
c) Ein Transportweg darf nur ein Gefälle aufweisen, das bei Abfallbehältern bis 240 MGB weniger 12,5 % und bei Abfallbehältern über 240 MBG weniger als 3 % beträgt. Er darf nicht durch Schwellen, Einfassungen, Rinnen o.ä. unterbrochen werden.
Höhenunterschiede im Transportweg für MGB 60 – 240 sind durch Rampen mit einer Maximalsteigung von bis zu 12,5 % auszugleichen; bei größeren MGB darf die Maximalsteigung 3% nicht übersteigen.
d) Bei MGB 5000 darf der Transportweg keinen Höhenunterschied aufweisen.
e) Führt ein Transportweg durch Türen oder Tore, so müssen diese geeignete und funktionstüchtige Feststellvorrichtungen haben.
f) Stellplätze und Transportwege müssen ausreichend beleuchtet sein.
g) Transportwege sollen frei von Stufen sein. Sofern diese dennoch vorhanden sind, stellt der
Transport von Abfallbehältern über Stufe(n) oder aus Kellerräumen eine Mehrleistung i. S. d. AbfGS dar.
Größere Behälter als MGB 120 werden nicht bereitgestellt, wenn der Transportweg von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Stufen einer Treppe unterbrochen wird.
h) Behälter dürfen für den oder beim Transport nicht angehoben werden müssen.
4) Stellplätze und Transportwege sind in verkehrssicherem Zustand zu halten. Schnee und Glätte sind rechtzeitig vor der nächsten Leerung zu beseitigen. Oberflächenwasser darf sich nicht ansammeln.
Stellplätze und Transportwege müssen an den Leerungstagen frei von Gegenständen sein, die den Behältertransport behindern können.
5)
a) MGB 60 bis MGB1100 dürfen auch in Behälterschränken entsprechend der EN 15132 außerhalb von Gebäuden auf dem Grundstück aufgestellt werden. Bei MGB 1100 dürfen die Behälterschränke unten keine Stoßkanten haben. Bei MGB 60 bis MGB 240 sind Stoßkanten von max. 5 cm Höhe zulässig. Die Türen müssen sich grundsätzlich ohne Schlüssel öffnen und schließen lassen. Ein Verschluss mit Dreikantschlüssel nach DIN 22417-M 5 ist zugelassen. In Behälterschränken dürfen MGB nicht an den Türen aufgehängt werden.
b) Die Türen der Behälterschränke müssen sich mindestens so weit öffnen lassen, das die lichten Innenmaße der Behälterschränke freigeben werden. Das gilt auch bei gleichzeitiger Öffnung der Türen in Reihenanlagen.
c) Behälterschränke dürfen die Entnahme der Behälter nicht behindern und müssen den
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den DIN-Vorschriften entsprechen.
d) Die Verwendung von Müllschleusen und Müllabwurfschächten (nach § 46 BauO NRW) ist nicht zulässig. Das Aufstellen und/oder die Nutzung von weitergehenden manuellen oder technischen Einrichtungen zur Modifizierung der Abfallentsorgung auf den Grundstücken, sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Der Antrag ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich bei der Stadt zu stellen. Die Genehmigung erfolgt durch die Stadt nach Vorprüfung durch die EDG und kann im Einzelfall untersagt werden.
e) Handlungen auf dem Grundstück des Abfallerzeugers, die im Vergleich zu den Bestimmungen dieser Satzung zu einer Abänderung des Ablaufs der Abfallentsorgung führen (z.B. gewerbliche Vorsortierung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem Grundstück; gewerbliche Verpressung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem Grundstück außerhalb der Abfallbehälter), sind nicht zulässig wenn:
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die beabsichtigte oder durchgeführte Abänderung Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind,
- infolge der durchgeführten Abänderung Erschwernisse bei der Durchführung der Abfallentsorgung gemäß den Vorgaben dieser Satzung entstehen (z.B. Verkleben der Abfälle im Abfallbehälter, Erschwerung des Zugangs zu den Abfallbehältern),
- infolge der durchgeführten Abänderung Einwirkungen auf die von der EDG bereitgestellten Abfallbehälter entstehen, die zu einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß der Abfallbehälter führen können,
- die auf dem Grundstück oder sonst beim Abfallerzeuger angefallenen und im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges gemäß § 8 dieser Satzung überlassungspflichtigen Abfälle als Folge der Abänderung nicht oder nicht mehr der EDG/Stadt Dortmund satzungsgemäß überlassen werden,
- infolge der durchgeführten Abänderung die nach § 19 a Abs. 3 dieser Satzung bestehenden Gewichtsobergrenzen für Abfallbehälter wiederholt überschritten werden.
6) Falls die Aufstellung von Abfallbehältern außerhalb von Gebäuden nicht möglich ist, dürfen MGB 60 bis MGB 120 ausnahmsweise auch in Kellern aufgestellt werden, MGB 240 bis MGB 1100 nur dann, wenn ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Zufahrt für die Sammelfahrzeuge auf Standortebene gewährleistet ist. Die Maßgaben nach Abs. 2 bis 5 gelten entsprechend.
Entstehen beim Transport innerhalb von Gebäuden Schäden, so haftet die Stadt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten oder Beauftragten.
7) Soweit baurechtlich zulässig, dürfen Behälterschränke in Hauswänden eingebaut werden.
Bei Neubauten kann die Stadt das verlangen, wenn Baurecht dem nicht entgegensteht und die genannten Abfallbehälter ansonsten im Keller aufgestellt werden müssten, ohne dass ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Sammelfahrzeuge auf Standortebene heranfahren können.
8) Die Stadt kann verlangen, dass in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten sowie Gebieten zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (§ 1 bis 4a der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.90 - BGBl. I S. 132) Stellplätze und Behälterschränke, die nicht weiter als 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sind und von der Verkehrsfläche eingesehen werden können, mit immergrünen Gewächsen abgepflanzt werden.
9) Bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, die nach baurechtlichen Vorschriften genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, muss dem Genehmigungsantrag bzw. der Anzeige ein maßstäblicher Lageplan beigefügt werden, aus dem Anordnung, Größe und bauliche Gestaltung der Stellplätze und Transportwege, sowie die Anzahl der Wohneinheiten hervorgehen.
10) Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Dortmund, die an die Abfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind, handeln gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung Nordrhein-Westfalen ordnungswidrig, wenn sie Vorschriften dieser Satzung über die bauliche Gestaltung von Stellplätzen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandeln.
11) Die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits vorhandenen Stellplätze und Transportwege sind unverzüglich den vorstehenden Vorschriften entsprechend herzurichten, hinsichtlich der Anforderungen gem. Abs. 3 b) gilt dies nur auf Verlangen der Stadt.
12) Können die vorhandenen Stellplätze oder Transportwege nach den örtlichen Verhältnissen nicht oder nicht ohne unzumutbare Aufwendungen den Vorschriften dieser Satzung entsprechend verändert werden, bleibt das Grundstück gleichwohl an die Abfallentsorgung angeschlossen. Es sind jedoch zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.“
Rm Schwinn erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion sich enthalten würde.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage vom 16.10.2018
(Drucksache Nr.. 11644-18-E1) gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in Anlage 1 enthaltenen Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS).
zu TOP 9.2
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12268-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG – über die Stadtwerke Haltern am See GmbH – an der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH zu.
zu TOP 9.3
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme des Personalrates vom 08.10.2018 (Drucksache Nr.: 11298-18-E1) vor:
„… der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen. Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor. Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche m Straßennähe (=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer Pufferzone von 130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und Pflege belaufen sich auf 316 ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805 Mio. €/a. belauft. Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGH-Kräften – weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung der auf
den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem Jahre 2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden, reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und m Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation,
Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.“
Außerdem lag dem Rat eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 08.11.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 11.10.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes Schreiben des Personalrates vor:
der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe (=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und Pflege belaufen sich auf 316ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805 Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGH-Kräften - weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden, reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92 Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.
Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen, die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe davon aus, dass das städtische Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik der Stadt ein Gewinn.
Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätte weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%tige Tochter der Stadt Dortmund sei.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden, sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den Wechsel zu EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.
Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4 eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten einzustellen.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen.
Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Stellungnahme der Verwaltung mit der Antwort auf die offenen Fragen vor:
bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober gab es eine Nachfrage zu den tariflichen Arbeitsverhältnissen bei der Entsorgung Dortmund GmbH. In dieser Frage habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung aufgenommen. Ich beantworte die Anfrage wie folgt:
Alle Beschäftigten, die für die Pflege des Straßenbegleitgrüns eingestellt werden, erhalten Arbeitsverträge bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und nicht bei einer Tochtergesellschaft.
Es wird bei der zukünftigen Eingruppierung keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Beschäftigten des Tiefbauamtes und anderen Initiativbewerbern geben.
Das Entgelt für die neuen EDG-Beschäftigten sowie mögliche Zulagen und Erschwernisse richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie des TVöD-NRW.
So werden z. B.
• Grünflächenpfleger (Hilfsgärtner) in EG4 eingruppiert. Daneben erhalten diese Mitarbeiter eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• Facharbeiter/Bediener von Maschinen in EG 5 eingruppiert. Auch diese Mitarbeiter erhalten eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• ausgebildete Gärtner in EG 6 eingruppiert.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vom 15.06.2018 vor:
-81-
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hierzu ein Schreiben des Stadtdirektors/Stadtkämmerers Stüdemann vom 25.06.2018 vor:
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine endgültige Stellungnahme des Personalrates vom 31.10.2018 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, die Antwort der Verwaltung, die Stellungnahmen des Personalrates und das Schreiben von Herrn Stüdemann zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
In die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH in Hinblick auf die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns wird eine Revisionsklausel aufgenommen.
Die Revisionsklausel beinhaltet die Überprüfung der Qualität und Kostenentwicklung der Unterhaltspflege durch die EDG nach drei Jahren.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss und dem Rat als Grundlage für die weitere Entscheidung zur Vertragsgestaltung vorgelegt.
Begründung:
ggf. mündlich
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Vorlage und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen sollen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich diesem Wunsch an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.“
Des Weiteren hat der Rat der Stadt folgende Empfehlung der Einigungsstelle aus der Sitzung am 13.11.2018 (Drucksache Nr.: 11298-18-E6) vorliegen:
„… in ihrer Sitzung am 13.11.2018 hat die Einigungsstelle folgende Empfehlung ausgesprochen:
Die Einigungsstelle empfiehlt mehrheitlich, die Pflege des Straßenbegleitgrüns – wie in der Vorlage an den Rat, DS-Nr. 11298-18 dargestellt – in den mit der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) abgeschlossenen Vertrag zur Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet Dortmund vom 01.01.2019 an als weitere Sonderreinigung aufzunehmen.“
Rm Hawighorst-Rüßler erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fraktion grundsätzlich für die Zusammenführung des Straßenbegleitgrüns und der Aufgaben der EDG in Sachen Straßenreinigung unter einem Dach wäre. Sie würden Synergieeffekte, die Berücksichtigung ökologischer Aspekte des Stadtgrüns und ein besseres Erscheinungsbild der Stadt erwarten. Sie stellte folgenden Antrag, der im AFBL bereits vorlag:
„In die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH in Hinblick auf die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns wird eine Revisionsklausel aufgenommen.
Die Revisionsklausel beinhaltet die Überprüfung der Qualität und Kostenentwicklung der Unterhaltspflege durch die EDG nach drei Jahren.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss und dem Rat als Grundlage für die weitere Entscheidung zur Vertragsgestaltung vorgelegt.“
Rm Kowalewski stellte fest, dass die Fraktion Die Linke & Piraten bereits jetzt nicht mit der Kostenentwicklung, die in der Vorlage dargestellt ist, zufrieden wäre. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns wäre laut Darstellung ein erheblicher Kostenpunkt für den städtischen Haushalt, der die EDG für eine Ausweitung von Leistungen bezahlt. Die Linke & Piraten ginge davon aus, dass die städtischen Mitarbeiter/innen kein Interesse an einem Wechsel zur EDG haben würden. Das würde dazu führen, dass die EDG neue Mitarbeiter/innen einstellen müsste, so dass es zu einer Ausweitung einer freiwilligen Leistung kommen würde. Für die Stadt hätte die Übergabe der Aufgabe an die EDG keinen großen Nutzen. Für die EDG könnte es wirtschaftlich sein, ökologisch gesehen wäre der Wechsel negativ zu sehen.
Die Vorlage wird von der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt werden.
Rm Tölch machte für die SPD-Fraktion deutlich, dass grundsätzlich der Vorlage zugestimmt werden könnte. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies er darauf hin, dass bereits in der Vorlage stände, dass zu schauen wäre, welche Pflege übernommen wird. Zunächst wäre eine Bestandsaufnahme zu machen und anschließend müsste auch eine Bewertung erfolgen. Es sollte keine Revisionsklausel aufgenommen werden, die den Vertrag als Ganzes in Frage stellen würde.
Sollte später eine andere politische Entscheidung getroffen werden, wird auch dann ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich sein. Der Vorlage würde zugestimmt und der Antrag abgelehnt werden.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
OB Sierau empfahl, mit den Mitarbeiter/innen der EDG zu sprechen.
Rm Mader meinte für die CDU-Fraktion, dass endlich eine gute Entscheidung für die Reinigung aus einer Hand getroffen würde. Der vorliegende Kompromiss wäre gut, die EDG wäre ein seriöses Unternehmen, das in vielen Bereichen gute Arbeit leistete. Rm Mader ging von Synergieeffekten und besserer Sauberkeit in der Stadt aus. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde abgelehnt werden.
Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage und auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Eine Revisionsklausel machte seines Erachtens Sinn. Rm Rettstadt sah den Beschluss der Vorlage als Chance für die Stadt, den städtischen Haushalt und die Optimierung der Ressourcen und auch dafür, dass die EDG zeigen kann, wie leistungsfähig und gut sie mit Ihren Mitarbeitern/innen umgeht.
Für Rm Münch (FBI) ging es bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht um mehr Sauberkeit. Die EDG wäre engagiert tätig, um die Stadt sauberer zu halten. Wer an der Straße wachsendes Wildkraut, das nicht verkehrsgefährdend ist, als schmutzig empfindet, sollte über sein ökologisches Verständnis nachdenken. Rm Münch fand die bisherige Grünpflege vorbildhaft, es wurde eine Pflege mit Maß und unter Berücksichtigung der Ökologie durchgeführt. Dadurch wären die Straßenränder schön bunt. Eine ökologische Straßenpflege müsste kommen, d. h. die Wildkräuter müssten bleiben, damit die Insekten und auch Vögel weiter bleiben.
Rm Kowalewski hätte sich gewünscht, dass die Pflege des Straßenbegleitgrüns in die Schaffung eines neuen Grünflächenamtes einginge. Dort könnten dann Synergien entstehen und die Mitarbeiter/innen mitgehen.
Der bereits im AFBL gestellte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen. Ziel der Vereinbarung ist es, die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns Im Stadtgebiet Dortmund ab dem 01.01.2019 im vertraglich definierten Umfang in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen.
zu TOP 9.4
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12329-18)
Dem Rat der Stadt lag folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 06.11.2018 (Drucksache Nr.: 12329-18-E1) vor:
„… hiermit bitte ich, die Drucksachen-Nr. 12329-18 um dieses Schreiben und damit den jeweiligen Tagesordnungspunkt der o.g. Sitzungen zu ergänzen.
Nach Abstimmung in der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass zukünftig Herr Stadtrat Norbert Dahmen das Mandat im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH wahrnimmt.“
Der Rat der Stadt Dortmund fasste unter Berücksichtigung des Ergänzungsschreibens der Verwaltung vom 06.11.2018 (Drucksache Nr.: 12329-18-E1) einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgesehene Neubesetzung des Mandats im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH mit Herrn Stadtdirektor/Stadtkämmerer Jörg Stüdemann Stadtrat Norbert Dahmen zur Kenntnis und beschließt diese vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Vertretung.
Für den folgenden Tagesordnungspunkt wurde die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder übergeben.
zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12364-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 603.145,64 € erhöht wird.
Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wurde die Sitzungsleitung wieder an OB Sierau übergeben.
zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12365-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.1.12.2017 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.761,80 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12421-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Lagebericht 2017 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.
2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 14.774.511,82 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2017 von -14.439.011,82 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2018 zu beauftragen.
zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)
Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018
für den Kernhaushalt (Buchungskreis 0200) bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 53.894,87 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 814.767,34 €
und
für den Sonderhaushalt „unselbständige Stiftungen und Interessentengesamtheiten“ (Buchungskreis 0208) bewilligten
Mehrauszahlungen in Höhe von 250.000,- €.
zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12493-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2018 aus Niederschlagungen und Erlassen von Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 8,8 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen.
2. Der Rat genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2018 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO in Höhe von 1,5 Mio. Euro und die Deckung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.
zu TOP 9.10
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12206-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12206-18-E1) vor:
„zur oben genannten Drucksache wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2018 gebeten, die Auswirkungen der beabsichtigten Gebührensteigerung für einen Standard-Haushalt in Dortmund zu erläutern. Die EDG hat in ihren Vergleichsrechnungen in der Vergangenheit einen 3-Personan-Haushalt mit einer 120 l-Restmülltonne und 14-tägl. Leerung sowie eine 120 l-Biotonne mit 14-tägl. Leerung zu Grunde gelegt.
Mit Fortsetzung der bisherigen Vergleichsrechnung nehme ich wie folgt Stellung:
Für den Standard-Fall eines 3-Personen-Haushaltes in Dortmund ergibt sich gemäß § 19
Absatz 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS) vom 22.11.2017 ein vorzuhaltendes Abfallvolumen von 20 Litern pro Person und Woche. Bei einem zweiwöchigen Abholrhythmus ist somit für einen 3-Personen-Standard Haushalt ein 120-Liter-Gefäß vorzuhalten (3 Personen x 20 Liter/Person x 2 Wochen).
Nach § 2 Nummer 1 Buchstabe c) der und § 2 Nummer 4 Buchstabe b) AbfGS der Jahre 2018 und 2019 ergibt sich somit folgende Vergleichsrechnung:
Gebühr Restmüllgefäß 120 l 14-tägl. Leerung 2018: 220,19 Euro im Jahr
Gebühr Biomüllgefäß 120 l 14-tägl. Leerung 2018: 113,33 Euro im Jahr
Insgesamt 333,52 Euro im Jahr
Gebühr Restmüllgefäß 120 l 14-tägl. Leerung 2019: 228,41 Euro im Jahr
Gebühr Biomüllgefäß 120 l 14-tägl. Leerung 2019: 117,56 Euro im Jahr
Insgesamt 345,97 Euro im Jahr
Erhöhung für den Vergleichshaushalt in Euro: 12,45 Euro
Erhöhung für den Vergleichshaushalt in %: 3,7 %.“
Der Rat der Stadt Dortmund fasste unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12206-18-E1) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2019 und
- stellt den Wirtschaftsplan 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.
zu TOP 9.11
DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11397-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH zu.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Verkaufsoffene Sonntage 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11748-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 zu.
zu TOP 10.2
Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11783-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Fortschreibung des Masterplans „Digitale Stadtverwaltung“ hin zum Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“.
2. Die Zuständigkeit und Federführung für den Masterplan wird dem Personal- und Organisationsdezernat (Dezernat 8) übertragen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, aus den Erfahrungen mit den Pilotprojekten heraus ein Konzept für den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung (E-Akte) sowie für das Dokumenten-Management-System (DMS) zu erstellen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“.
zu TOP 10.3
Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Jahresbericht 2017 der Feuerwehr zur Kenntnis.
zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12466-18)
Dem Rat der Stadt lagen nachfolgende Namensvorschläge für die Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln (Drucksache Nr.: 12466-18-E1) vor:
1. Rm Brigitte Thiel (SPD)
2. Rm Erwin Bartsch (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90 / Die Grünen).“
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln.
1. Rm Brigitte Thiel (SPD)
2. Rm Erwin Bartsch (CDU)
3. R, Svenja Noltemeyer (Bündnis 90 / Die Grünen).
zu TOP 10.5
Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 04.11.2018.
zu TOP 10.6
Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12388-18)
Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss nicht mittragen würde und die Einschätzung bezüglich Prof. Gerber eine andere wäre.
Rm Münch (FBI) schlug vor, den Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu besprechen, da es um eine personelle Angelegenheit ginge. Er war der Meinung, dass noch andere Möglichkeiten einer Ehrung vorhanden wären.
Der Rat lehnte die Befassung des Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung mit Mehrheit der Stimmen ab.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) schlug vor, Herrn Siegfried Borchardt eine Ehrennadel für 30jährige Verdienste im politischen Kampf um Dortmund zu geben.
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Ehrennadel der Stadt Dortmund an Herrn Prof. Eckhard Gerber zu verleihen.
zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach sich gegen die Sonntagsöffnungszeiten aus.
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018.
zu TOP 10.8
Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12205-18)
Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden die jetzigen Amtsinhaber
Herr Helmut Engelhardt - Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Herr Hubert Jung - stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses
in ihrer jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss wiederbestellt.
Die Amtszeit beträgt weitere 5 Jahre.
zu TOP 10.9
Aufstellung der Schöffenliste für die nächste Ratsperiode
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018
(Drucksache Nr.: )
Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des
Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung am 29.05.2018 vor:
„Herr Urbanek hat gewünscht, diesen TOP hier zu behandeln. Seine und die anderen Fraktionen erhielten ein Schreiben eines Betroffenen, der als sehbehinderter Mensch nicht für die Schöffenliste vorgesehen wurde. In der nichtöffentlichen Ratssitzung wurde eine Stellungnahme zu diesem Vorgang eingebracht. Begründung für die Nichtbenennung des sehbehinderten Menschen auf die Vorschlagsliste ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Aussage, dass die Einschränkungen bei der Wahl zum Schöffen von sehbehinderten und blinden Menschen insbesondere in der Strafgerichtsbarkeit nicht verfassungswidrig sei. Hier gehe es häufig um bildliche Darstellungen, die die Schöffen selbst wahrnehmen können müssen. Die Begründung sei plausibel. Nicht plausibel sei ihm, dass dieser Sachverhalt nicht vorab mitgeteilt wird. Hier wünscht er eine andere Vorgehensweise, damit Interessierte Klarheit haben, ob sie überhaupt für die Vorschlagsliste benannt werden können. Er möchte zukünftig eine entsprechende Information im Vorfeld der Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöff/innen.
Herr Richard Schmidt ist gleiches vor mehr als 30 Jahren passiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil blinde Menschen nicht ausgeschlossen, sondern hat gesagt, dass es keine Diskriminierung sei, wenn ein blinder Mensch nicht benannt wird. Das Urteil ist sehr umstritten und gewünscht wird, dass hier erneut eine Klage bis zur höchstrichterlichen Entscheidung verfolgt wird. Der Rat hat hier deutlich gemacht, dass er in seinem Vorschlag an die Kammer blinde Menschen nicht vom Amt des Schöffen ausschließen möchte. Wenn es hier Notwendigkeiten gibt, soll das von der Kammer selbst entscheiden werden. Er äußert Verständnis für die Anregungen von Herrn Urbanek, möchte aber nicht mit einem solchen Hinweis Menschen mit Behinderungen den Mut nehmen, sich auch um ein Schöffenamt zu bewerben.
Herr Urbanek dankt für die Ausführungen von Herrn Schmidt, möchte aber nicht auf Information zur bestehenden Rechtsprechung verzichten. Herr Schmidt möchte dem Antrag Herr Urbaneks nach einem Abwägungsprozess so nicht zustimmen.
Frau Vollmer schlägt vor, beide aufgezeigten Positionen zu verbinden und sich deutlich zu machen, dass eine heutige Gerichtsentscheidung nach Beitritt Deutschlands zur UN-BRK heute anders ausfallen könnte. Der Rat der Stadt soll darum gebeten werden, alle Menschen, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen aufzufordern, sich um ein Schöffenamt zu bewerben und darauf hinzuweisen, dass es dazu bestehende Rechtsprechung gibt, blinde Menschen ohne Diskriminierung von einem solchen Amt auszuschließen. Herr Richard Schmidt wünscht den ergänzenden Hinweis auf mögliche Unterstützung / Rechtsberatung durch Behindertenorganisationen.
Herr Rüdiger Schmidt schließt sich den vorgenannten Vorschlägen an. Auch Menschen mit Behinderungen suchen im Vorfeld einer Bewerbung als Schöffe Information und Beratung.
Frau Landgraf schließt sich dem Vorschlag an. Frau Sterling-Meyer unterstützt den Vorschlag von Frau Vollmer, weist aber auch auf ggf. notwendige Assistenz für die Schöff/innen hin.
Auch Herr Urbanek ist mit einem Appell mit beiden Botschaften an den Rat einverstanden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig wir folgt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, das Thema „Vorschlagsliste für die Schöffenwahl“ zu einer seiner nächsten Sitzungen vorzusehen. Dazu bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um die Zustimmung des Rates zu folgendem Vorschlag:
In der zukünftigen Werbung um Menschen, die als Schöff/innen tätig werden möchten, wird seitens der Stadt Dortmund
· deutlich gemacht, dass Bewerbung von allen Menschen, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen, erwünscht sind und
· darauf hingewiesen, dass es den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.2004 (Az. 2 BvR 577/01) gibt, wonach blinde Schöffen von der Mitwirkung in Strafverfahren ausgeschlossen werden können.
Verbunden werden diese Informationen mit dem Angebot einer Gesprächsmöglichkeit mit der Verwaltung zum Aufstellungsverfahren der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.“
Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die
Rechte folgenden Beschluss:
In der zukünftigen Werbung um Menschen, die als Schöff/innen tätig werden möchten, wird seitens der Stadt Dortmund
· deutlich gemacht, dass Bewerbung von allen Menschen, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen, erwünscht sind und
· darauf hingewiesen, dass es den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.2004 (Az. 2 BvR 577/01) gibt, wonach blinde Schöffen von der Mitwirkung in Strafverfahren ausgeschlossen werden können.
Verbunden werden diese Informationen mit dem Angebot einer Gesprächsmöglichkeit mit der Verwaltung zum Aufstellungsverfahren der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.
zu TOP 10.10
Imagepflege für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18-E1)
Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 27.09.2018 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion
FDP/Bürgerliste vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E1) vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bitte die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Zeitungsbeiträge um eine Bewertung der imageschädigenden Meldungen.
1. Entsprechen die Berichte über dortmundspezifische-Fakten und Vorfälle dem Kenntnisstand der Verwaltung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Imageschaden mittel- und langfristig zu beheben?
3. Könnte sich die Verwaltung die „Imagepflege“ als besonderes städtisches Aufgabenfeld vorstellen? Wenn ja, in welcher Form?
Begründung:
Dortmund ist in vielerlei Hinsicht eine moderne und attraktive Stadt. Dem entgegen stehen Meldungen und Berichte in den Dortmunder RuhrNachrichten vom 11.09. und 24.09.2018 mit folgenden Schlagzeilen:
1. „Stadt kassiert nicht nur bei Kopien und Beglaubigungen ab“ – „Im Vergleich…langt die Stadtverwaltung Dortmund besonders kräftig zu“. RN 11.09.2018
2. „Kokain-Hauptstadt Dortmund: ein Report über Konsum, Handel und Hintermänner“ RN 11.09.2018
3. „Schüsse mitten im Wohngebiet“ – „Anwohner haben Angst, den Mund aufzumachen“. RN 11.09.2018
4. „Antisemitische Parolen bei Nazi-Demos“ – RN 24.09.2018
5. „Stunk um öffentliche Toiletten“ – RN 24.09.2018
Eine Reaktion seitens der Verwaltung ist bisher nicht bekannt. Im Sinne der Imagepflege sollte der Bürger jedoch wissen, wie die Verantwortlichen mit den oben genannten Pressberichten umgehen. Dortmund möchte sich als Wohnort und touristischer Standort präsentieren (siehe zahlreich geplante Hotelbauten). Die oben genannten Meldungen wirken unter diesen Aspekten wenig motivierend.“
Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E2) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung vor:
„… zu Frage 1:
Die aufgeführten Berichte sind der Verwaltung bekannt. Aber nicht jeder in den Medien dargestellte Sachverhalt hat einen Bezug zum Handeln und zum Verantwortungsbereich der Stadt Dortmund. Gleichwohl werden alle Berichte über Dortmund beobachtet, bewertet und eingeordnet.
zu Frage 2:
Den RN sowie anderen Medien werden entsprechend den Vorgaben der Gesetzgebung alle Informationen zur Verfügung gestellt, die sie für eine objektive und sachgerechte Berichterstattung über die Stadt Dortmund benötigen. Manchmal wundern wir uns, wie diese Informationen verarbeitet werden. Wir sehen allerdings keine Möglichkeiten einzuwirken. Auch wenn nicht alle Berichte auf unsere Zustimmung stoßen, respektieren wir aber die Berichterstattung vor dem Hintergrund der Pressefreiheit als schützenswertem Gut unserer Gesellschaft. Allerdings: Wenn die Fraktion FDP/Bürgerliste auf die RN oder andere Medien einwirken könnte, mehr Werbung für Dortmund zu machen, würde ich das sehr begrüßen.
zu Frage 3:
„Imagepflege“ ist eine kommunale Daueraufgabe. Schon jetzt wird diese Aufgabe auf vielfältige Art und Weise wahrgenommen. Neben der Pressestelle in Bezug auf den Umgang mit Medien ist der Fachbereich 3 (Dortmund Agentur) mit dem Veranstaltungsmanagement oder auch mit dortmund.de und der Information über unterschiedliche Kanäle der Sozialen Medien wie Twitter, facebook und Instagram beteiligt. Auch Wirtschaftsförderung und „Dortmund Tourismus“ sind im Bereich der „Imagepflege“ tätig. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch die Kampagne „Dortmund-ueberrascht.dich.de“. Ein jüngstes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit ist ein über 40-minütiges Portrait über Dortmund, das der Sender n-tv produziert hat. Es ist kürzlich erstmalig gesendet worden und über den Link https://vimeo.com/299393789/482757d038 zu sehen.“
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E2) zur Kenntnis.
zu TOP 10.11
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)
Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur „Umbesetzung in Gremien“ (Drucksache Nr.: 12696-18) wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen.
zu TOP 10.12
Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12694-18)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 02.12.2018
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.2
Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.3
Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.4
2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.5
Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.6
Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
Die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
zu TOP 11.1.7
Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.8
Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte folgende Nachfrage zur vorliegenden Anfrage:
Reiter können jetzt, da die Verwaltung hier nicht tätig gewesen ist, auf sämtlichen Waldwegen reiten, die dabei beschädigt werden. Warum lässt die Verwaltung es zu, dass jetzt in allen Dortmunder Wäldern geritten werden darf und Waldwege zerstört werden können, die für die Naherholung, für Spaziergänger, angelegt worden sind?
OB Sierau erklärte, dass dies die Vorbereitung von Strecken für Mountainbiker wäre, die nicht auf
asphaltierten Wegen fahren wollen.
zu TOP 11.1.9
Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.10
Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, wie die Verwaltung schreiben könnte, dass ihr keine Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel bekannt wären, obwohl der Rheinische Esel in einem der größten Lebensräume von Erdkröten und Feuersalamander liegt und am Silberknapp jährlich durch den ehrenamtlichen Naturschutz tausende Erdkröten mit einem Wanderradius bis zu drei Kilometern wandern?
OB Sierau bat Rm Münch darum, diese Frage in einem bilateralen Gespräch mit dem Umweltamt zu erörtern.
zu TOP 11.1.11
Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.12
Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
OB Sierau sprach noch einmal die immer währenden Angriffe gegen die Verwaltung an und bezeichnete sie als nicht zutreffend. Sie würden durch Wiederholen nicht zutreffender.
Rm Münch (FBI) fragte nach, ob dem OB nicht bekannt wäre, dass bei einer Befreiung vom Landschaftsschutzgesetz die untere Naturschutzbehörde ganz allein nach Bundesnaturschutzgesetz zu entscheiden hätte. Es dürfte nach dem Bundesnaturschutzgesetz von der Gesamtverwaltung keine Abwägung vorgenommen werden. Es handelte sich um ein rechtliches Verfahren.
OB Sierau erklärte, dass ihm dieser Hintergrund bekannt wäre, er würde die Rechtsentwicklung verfolgen und sich zudem nicht einmischen.
zu TOP 11.1.13
Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) fragte, ob dem OB bekannt wäre, dass es bei überfrierender Nässe und rutschigen Blättern auf einem asphaltierten Waldweg schwieriger wäre, mit dem Rad zu fahren, als auf einem Wasser gebundenen Weg.
OB Sierau gab an, dass dies von der Fahrweise des Radfahrers abhängen würde. Ein witterungsangepasstes Radfahren wäre erforderlich.
zu TOP 11.1.14
Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, auf welchem Weg man schneller mit einem Rad vorwärts käme, bei gleicher Muskelkraft auf einem Wasser gebundenen oder auf einem asphaltierten Weg.
Ob Sierau erläuterte, dass dies vom Fahrervergnügen und Kraftaufwand abhängen würde.
zu TOP 11.1.15
Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) fragte nach, wenn in die Natur ein naturfeindliches Produkt aus der Erdölindustrie gelegt würde, wo es ein subjektives Empfinden gäbe, dass das Naturerlebnis dadurch gefördert würde.
OB Sierau verwies auf die Straßenverkehrsordnung und die allgemeine Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer/innen untereinander hin. Jede/r Verkehrsteilnehmer/in müsste sich an der Umgebung orientieren und diese wäre Natur.
zu TOP 11.1.16
Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat zu Frage 1 um Beantwortung über die Form und den Inhalt der Kommunikation, die es zwischen Polizei und Stadt bezüglich des Vorfalls gegeben hat.
zu TOP 11.2.4
Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11798-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte zur Antwort zur Frage 1 die Nachfrage, ob die Stadt Dortmund die Möglichkeit sähe, in Zukunft auch die ethnische Herkunft der Bevölkerungsgruppen anzugeben.
OB Sierau antwortete, dass weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit gesehen würde. Solche Register wurden in der Zeit des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte geführt. Die Nachfrage würde zeigen, in welcher Tradition Rm Brück unterwegs wäre. Es wäre klar, worauf abgezielt würde.
zu TOP 11.2.5
Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hätte gerne noch weitere Ausführungen, in welcher Form von der Stadt Dortmund Kriminalitätsprävention betrieben würde.
OB Sierau erklärte, dass die Stadt Dortmund nicht zuständig wäre.
zu TOP 11.2.6
Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass die Fragen unvollständig beantwortet wurden. Zu Punkt 2 gab er an, dass die genauen Standorte die Kameraüberwachungsanlagen nicht benannt worden wären. Er wollte wissen, ob die geplanten Standorte noch benannt würden, wenn nicht, wollte er wissen, warum dies nicht gemacht würde.
OB Sierau verdeutlichte, dass eine Anfrage in einem vernünftigen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen müsste. Bei dieser Anfrage war dieses nicht erkennbar.
zu TOP 11.2.7
Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage zu Punkt 1, welche Schulen die Stadtverwaltung zur Wahrung des Hausrechts informiert hätte.
OB Sierau beantwortete die Frage dahingehend, dass es sich um die Schulen handelte, die um Unterstützung gebeten hätten.
zu TOP 11.2.8
Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Auf die Frage des Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) zu Punkt 2, ob sich die Stadtverwaltung Dortmund in bester Tradition der DDR sieht, wenn sie Grundschüler mit politischen Botschaften zu indoktrinieren versucht, antwortete OB Sierau, dass er die Auseinandersetzung mit dem Thema über die Plakate für sinnvoll halten würde. Er wäre erfreut, dass auch Rm Brück sich damit so intensiv befassen würde.
zu TOP 11.2.9
Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.10
Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.11
Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.12
Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.13
Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:10 Uhr von OB Sierau beendet.
Der Oberbürgermeister | | |
Ullrich Sierau | Monika Lührs
Ratsmitglied | Beate Skodzik
Schriftführerin |
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus