Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Rates der Stadt
am 15.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grollmann (CDU)
Rm Monegel (CDU)

Rm Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Renkawitz (SPD)
Rm Spieß (SPD)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Rates der Stadt,
am 15.11.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleich-zeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11788-18)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11712-18)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11386-18)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12053-18)

3.5 Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12346-18)

3.6 Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei – Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12280-18)

3.7 Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12201-18)

3.8 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

3.9 Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

3.10 Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)

3.11 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-18)

3.12 Stadterneuerungsprogramm 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11772-18)

3.13 Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)

3.14 Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11131-18)

3.15 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

3.17 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11731-18)

3.18 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)

3.19 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-18)

3.20 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)

3.21 Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11013-18)

3.22 Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11593-18)

3.23 Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11640-18)

3.24 Neuwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12445-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12305-18)

4.2 Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11619-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12585-18)

5.2 Instandhaltung und Reinigung von der Allgemeinheit zugänglichen Freizeitflächen aus dem Eigentum der Emschergenossenschaft im Stadtgebiet von Dortmund in Kooperation mit dem Modellprojekt „Service Center lokale Arbeit“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12406-18)

5.3 UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11674-18)

6.2 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

6.3 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11795-18)

6.4 Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11941-18)

6.5 Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12338-18)

7. Schule

7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12219-18)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11644-18)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 11644-18-E1)

9.2 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12268-18)

9.3 Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 11298-18-E1)

9.4 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12329-18)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12364-18)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12365-18)

9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12421-18)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)

9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12493-18)

9.10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12206-18)

9.11 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11397-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verkaufsoffene Sonntage 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11748-18)

10.2 Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11783-18)

10.3 Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)

10.4 Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12466-18)

10.5 Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)

10.6 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12388-18)

10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)

10.8 Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12205-18)

10.9 Aufstellung der Schöffenliste für die nächste Ratsperiode
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018

10.10 Imagepflege für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.2 Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.3 Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.4 2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.5 Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.6 Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.7 Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.8 Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.9 Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.10 Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.11 Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.12 Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.13 Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.14 Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.15 Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.1.16 Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.2 Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.3 Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.4 Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11798-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.5 Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.6 Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.7 Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.8 Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 27.09.2018 vor.

11.2.9 Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)

11.2.10 Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)

11.2.11 Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lührs (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung um folgende Punkte im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“
Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 12849-18)
als TOP 2.1

Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Vorschlag zur TO im Wege der Dringlichkeit der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018
(Drucksache Nr.: 12838-18
) als TOP 5.4

Antrag auf Absetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der
Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund
Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018
(Drucksache Nr.: 12842-18)
als TOP 5.4

Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des
Dortmunder Weihnachtsmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12694-18)
als TOP 10.12.

OB Sierau erläuterte, dass der Ältestenrat in der vorher gehenden Sitzung Einverständnis darüber erzielt hatte, unter TOP 2.1 die vorliegende Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“ zu verabschieden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war über die Resolution zu TOP 2.1 verwundert. Eine Resolution im Wege der Dringlichkeit, die sich wieder gegen den Antisemitismus richten würde, könnte er nicht verstehen. Insbesondere verstände er nicht die Dringlichkeit, daher würde die Gruppe sich gegen die Aufnahme in die Tagesordnung aussprechen. Auch wäre die Resolution kein Punkt von besonderer Bedeutung, so dass sie ggf. unter TOP 10 zu führen wäre. Rm Brück appellierte an den Rat der Stadt, sich gegen das Ansinnen des Oberbürgermeisters zu stellen.
Rm Brück bezeichnete die vorgeschlagene Resolution als Symbolpolitik, bei der Aktivismus vorgetäuscht werden soll.

Der Rat der Stadt war mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte damit einverstanden, die Resolution „Gemeinsam gegen Antisemitismus“ als TOP 2.1 auf die Tagesordnung zu nehmen.


Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) zu, die „Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ und den „Antrag auf Absetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund“ als TOP 5.4 auf die Tagesordnung zu nehmen, zu.


Rm Kowalewski gab zu TOP 10.12 zu Protokoll, dass die Fraktion Die Linke & Piraten hier keine Dringlichkeit erkennen könnte.

Die Vorlage „Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes“ wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte als TOP 10.12 auf die Tagesordnung gesetzt.

Zudem hat Rm Münch zu TOP

3.10 Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren
Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans
Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)


den Antrag vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 121361-18-E3) gestellt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich gegen die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung aus.

Rm Münch (FBI) begründete seinen Antrag, TOP 3.10 von der Tagesordnung zu nehmen, damit, dass in der Vorlage falsche Behauptungen enthalten wären, auch fehlten ein Plan und die Stellungnahme des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde. In der Vorlage wären auch die dem Tiefbauamt entstehenden Kosten und die Beschreibung der geplanten Asphaltierung nicht vorhanden. Die Ökopunktzahl wäre zudem seiner Meinung nach falsch berechnet. Rm Münch forderte, dass eine neue Vorlage gefertigt wird.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ein Absetzen des Punktes 3.10 von der Tagesordnung ab.

Außerdem wies OB Sierau darauf hin, dass die beiden Anfragen der Gruppe NPD/Die Rechte vom
31.10.2018

Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)
unter 11.2.12 und

Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
unter 11.2.13,

die nach dem Versand eingegangen waren, auf die Tagesordnung zu nehmen sind, da sie rechtzeitig zum Antragsschluss vorlagen. Nur war der Versand aufgrund des Feiertages am 01.11.2018 vorgezogen worden.

Zusätzlich hat die Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Tagesordnungspunkt zurückgezogen:

10.11 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)

Rm Bohnhof (AfD) stellte den Antrag, TOP

5.3 UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)

unter TOP 2.2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und besonderem Interesse zu
behandeln. Er begründete die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung. Das Thema beträfe alle.

Zu TOP 5.3 hat die Gruppe NPD/Die Rechte einen Änderungsantrag eingereicht, mit einem Vorziehen auf TOP 2.2 erklärte sich daher Rm Brück einverstanden.

Der Antrag, TOP 5.3 als TOP 2.2 in der Tagesordnung nach vorne zu ziehen, wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Im Anschluss stellte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) den mündlichen Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus, um einen größtmöglichen demokratischen Diskurs im Rat der Stadt zu ermöglichen.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Die Tagesordnung wurde unter Beachtung der genannten Änderungen vom Rat der Stadt festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018


Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2018 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung von OB Sierau und der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Resolution "Gemeinsam gegen Antisemitismus"
(Drucksache Nr.: 12849-18)

Dem Rat der Stadt lag eine Resolution vom 15.11.2018 „Gemeinsam gegen Antisemitismus“
(Drucksache Nr.: 12849-18) mit folgendem Text vor:


OB Sierau stellte heraus, dass es Allgemeingut sei, dass Dortmund gegen Antisemitismus eintritt. Im Zusammenhang mit den Gedenkveranstaltungen zur Reichsprogromnacht hatte es antisemitische Äußerungen gegeben, die die jüdischen Mitbürgerinnen und –bürger sehr betroffen gemacht hatte. OB Sierau hielt es für notwendig zu verdeutlichen, dass diese Aktionen und Äußerungen nicht im Sinne der Stadtgesellschaft waren. Diese Bestätigung wurde vom Ältestenrat als dringlich betrachtet.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass die Dringlichkeit nicht begründet worden wäre. Es hätte keinen antisemitischen Vorfall gegeben. Er bezeichnete es als Doppelmoral, solche Resolutionen auf den Weg zu bringen und keine Resolution gegen Ausländergewalt vorzulegen. Es hätte in den letzten Tagen genügend schwere Übergriffe durch Afghanen, Nordafrikaner etc. in Dortmund gegeben. Alle – die AfD ausgenommen - würden schweigen, weil alle Angst hätten, diese Themen anzusprechen. Es müsste der Mund gegen Ausländergewalt aufgemacht werden.
Rm Brück kündigte an, dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Resolution ablehnen würde.
Zum Schluss des Redebeitrages sprach Rm Brück an, dass die Anwesenden die Stadt heruntergewirtschaftet hätten. Es würde keiner vergessen, wenn die Gruppe aufräumen und dafür sorgen würde, wenn in den Parlamenten wieder Volksvertreter säßen. Er verwies auf Bayern und meinte, die Parteien würden in die gleiche Richtung steuern.

OB Sierau wies darauf hin, dass Rm Brück nicht zur Sache geredet hätte.

Rm Schilff (SPD) hielt es für traurig, dass so viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg noch eine solche Resolution benötigt würde. Die SPD-Fraktion würde mit großer Freude und Überzeugung der Resolution zustimmen.

Rm Rettstadts stimmte auch für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu. Er bezeichnete die Äußerungen von Rm Brück als Drohung und erklärte, dass auch die Drohungen nicht dazu führen würden, dass die Stadtgesellschaft die Meinung von Rm Brück nicht bekämpfen würde.

Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten für die Zustimmung zu dieser Resolution aus. Die Resolution würde verdeutlichen, dass das jüdische Leben zu Dortmund gehört. Das sollte auch so bleiben, auch der Zeitpunkt wäre richtig. Es wäre wichtig, das Signal zu setzen, dass der Rat gegen Antisemitismus und diejenigen wäre, die drohen.

Auch Rm Urbanek stimmte für die AfD-Fraktion der Resolution zu. Er sähe einen Zusammenhang zwischen der Gewalt, die in importierter Form auftritt, und Antisemitismus und zitiert dazu aus der Zeitschrift Spiegel. Es gäbe einen importierten Antisemitismus, den viele nicht sehen wollen.

Rm Münch (FBI) befürwortete auch die Resolution. Er regte in dem Zusammenhang eine Patriotismus-Debatte an.

Auch Rm Dr. Suck stimmte für die CDU-Fraktion der Resolution zu. Gerade jetzt wäre es wichtig, dass die überwiegende Mehrheit des Rates zustimmt.

Rm Garbe (AfD) hielt die Resolution für sehr berechtigt und richtig.

Anschließend erklärte Rm Langhorst, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch der Resolution zustimmen würde. Zum 80jährigen Gedenken an die Progromnacht 1938 hielt er es für eine Verpflichtung aller Demokratinnen und Demokraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Rm Brück stellte folgenden Änderungsantrag:

Rm Schilff merkte an, dass Rm Brück es nicht erreichen würde, eine Resolution, die in die richtige Richtung ginge, ins Abseits zu stellen. In die Richtung des Rm Urbanek erklärte er, dass die Welt nicht so einfach wäre, Fremdenfeindlichkeit gäbe es auch in Afrika, Antisemitismus gäbe es bei Christen, unter Muslimen etc., Vorbehalte und Diskriminierung gäbe es auch überall. Antisemitismus wäre nicht teilbar und uneingeschränkt abzulehnen. Das wäre eine gute gemeinsame Basis für eine Zustimmung zur Resolution.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



OB Sierau stellte abschließend heraus, dass in der Resolution an keiner Stelle von einer politischen Strömung oder Partei die Rede wäre. Er fand es erstaunlich, dass die Gruppe sich angesprochen fühlte. OB Sierau bedankte sich für die Klarstellung durch Rm Thieme.

Rm Urbanek antwortete auf den Redebeitrag des Rm Schilff und stimmte zu, dass Antisemitismus nicht teilbar, aber zu verurteilen wäre. Es wäre nur zu beachten, dass Diskriminierung in Israel nicht Teil der Staatsdoktrin wäre.

Der Rat der Stadt lehnte den mündlichen Änderungsantrag von Rm Brück mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Resolution (Drucksache Nr.: 12849-18):

Dortmund ist eine weltoffene, vielfältige, tolerante und internationale Stadt, die von unterschiedlichen Herkünften und dem guten Zusammenleben aller ihrer Menschen profitiert. In ihr ist kein Platz ist für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus.

Vor diesem Hintergrund spricht der Rat der Stadt Dortmund den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Dortmunds seine uneingeschränkte Solidarität aus und verurteilt ausdrücklich auch jegliche Art von antisemitisch motivierten Diskriminierungen und Gewalt.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11788-18)

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 gegebenen Anregungen zu Fahrradabstellanlagen, neuen Buslinien und Haltestellenkonzepten bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans In O 225 -
Kronprinzenviertel - wie unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL. I S 3634/FNA 213-3), i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 -Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und
beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 der Vorlage zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -
vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie
unter Punkt 8 der Vorlage zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfes des
Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und
beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.1 und 10.2 der Vorlage zu
folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

V. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 der Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

VI. beschließt den Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - für den unter Punkt 1 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich – mit den in Punkt 13 genannten Änderungen bei
gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - und
des Durchführungsplanes 25 als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW

VII. beschließt, dem Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - die aktualisierte Begründung vom
10.10.2018 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt, den zwischen den genannten Vertragsparteien abzuschließenden städtebaulichen
Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf
dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.


Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11712-18)

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213 - 1).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.05.2018 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 die Begründung vom 16.01.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11386-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt geringfügig zu ändern.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 20.07.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.
IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes
Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB.



zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12053-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen


II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker – für den
unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch
Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.07.2018
offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 die Begründung vom
02.05.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.5
Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12346-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 vor:

Rm Lührs (SPD) erläuterte, dass vor Jahren zusammen mit dem City-Konzept an diesem Standort ein Hochhaus mitbeschlossen worden war. Hochhäuser wären immer als Solitäre einzeln zu bewerten. Da in diesem Hochhaus privates Wohnen als auch ein Hotel entstehen sollen, hat das Konzept mit seinem Nutzungsmix überzeugt. Durch die Mischung wäre davon auszugehen, dass sehr viel Leben im Gebäude sein wird. Dadurch gäbe es eine soziale Kontrolle, was wiederum für die Forderung nach Urbanität spräche. Die Nachfrage nach Wohnen ist vorhanden, u. a. der Blick über Dortmund wird viele Menschen anziehen. Die Umfeldgestaltung war wichtig, bis hin zu den öffentlichen Toiletten sollten die Verträge mit den Investoren alles beinhalten. Der Investor hat sich inzwischen verpflichtet, 27 % der Wohneinheiten freiwillig mietpreisgebunden anzubieten. Auch über Wegeverbindungen und das Energiekonzept machte der Investor sich Gedanken. Das Eingehen auf Vorschläge der Politik ließe vermuten, dass das Gebäude in eigener Verwaltung bleiben würde. Die SPD-Fraktion wollte daher der Vorlage zustimmen.

Rm Kowalewski erklärte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten nicht einheitlich abstimmen werde. Die Mitglieder der „Die Linke“ werden das Vorhaben ablehnen, da sie auf diesem engen Platz das Gebäude nicht für ideal halten wird. Der Vorhabenträger konnte nicht überzeugen.
Rm Gebel (Piraten) stimmte der Vorlage zu.

Rm Waßmann stellte dar, dass die CDU-Fraktion bei der ablehnenden Haltung zum Projekt bleiben würde. Die Fraktion hätte erhebliche städtebauliche Bedenken gegen den Baukörper. An diesem Standort würde ein Hochhaus in anderer Form vorstellbar sein, die Nutzung sah Büro und Dienstleistungen vor. Im Innenstadtbereich fehlen Büroflächen. Die Vorlage wurde abgelehnt. Wohnen in der City würde von der CDU befürwortet, bei diesem Projekt sähe die CDU-Fraktion aber ein Risiko.

Rm Urbanek stimmte im Namen der AfD-Fraktion zu, da mit dem vorgestellten Entwurf die Möglichkeit bestünde, zu einer guten Lösung an dieser Stelle zu kommen. Er konnte nicht verstehen, dass Hochhaus und Wohnen nicht zusammenpassen sollten. Dies änderte sich gerade weltweit. Es bestünde die Chance, Wohnhochhäuser zu bauen, die hochwertiges Wohnen ermöglichen. Auf die Vorhabenträger sollte eingewirkt werden, dass der Platz als „Platz von Rostow am Don“ lesbar würde, derzeitig wäre dies nicht der Fall.

Rm Münch (FBI) kam der stadtökologische Aspekt zu kurz. Hier gäbe es einen geschützten Landschaftsbestandteil, Rm Münch sprach von das Stadtbild prägenden vier Platanen, die 100 – 130 Jahre alt wären. Eine davon wäre geplant zu entfernen. Diese vier Platanen sollten in Gänze erhalten bleiben, da ihr Verlust Auswirkungen auf das Stadtklima hätte. Auch bei einer Ablehnung der Vorlage sprach er sich für den Erhalt dieses geschützten Landschaftsbestandteils aus. Rm Münch lehnte zum jetzigen Zeitpunkt die Planung ab.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte fest, dass Dortmund nicht New York wäre, er hielt die Planung für Wahnsinn. Er konnte nicht verstehen, wie Zustimmung zur Vorlage signalisiert werden könnte, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Vorlage ablehnen würde und bezeichnete es als dreist, wie über die Beschlüsse anderer Gremien entschieden wird. Er vermutete Mauscheleien.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte Rm Reuter deutlich, dass die Entscheidung für die Vorlage nicht leicht gefallen wäre. Die Platanen, die Frischluftzufuhr in die Innenstadt und die Energieeffizienz des Hochhauses waren zu bedenken. Hinzu kamen Fragen zur Nutzung des Hochhauses sowie die Forderung nach 25 % gefördertem Wohnungsbau oder vergleichbare Mieten. Es gab Antworten vom Investor und Architekten, die eine Zustimmung der Fraktion ermöglichten. Das Wohnen in der Innenstadt sollte gestärkt werden, dieses Ziel könnte mit diesem Projekt erreicht werden.

Rm Thieme ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.




Rm Happe begrüßte für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Konzept, der geplante Mietermix mit dem Energiekonzept und der Grünbepflanzung der Fassade hätte überzeugt. Kritisch würde die Parkplatzsituation gesehen.

Rm Brück sprach aufgrund des Abstimmungsverhaltens der verschiedenen Fraktionen von einer neuen Allianz der Stadtzerstörer. Er war der Meinung, dass es mit der Stadt bergab ginge.

OB Sierau wies darauf hin, dass Dortmund erst am 27.09.2018 den Deutschen Städtebaupreis erhalten hätte. Mit dem Vorhabenträger werde es noch verschiedenste Gespräche geben. Von Stadtzerstörung könnte nicht gesprochen werden.

Rm Thieme …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) verdeutlichte noch einmal, dass eine Durchmischung der Bewohner/innen an dieser Stelle gewährleistet ist. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West, in deren Stadtbezirk das Grundstück liegen würde, hat sich mit Mehrheit für die Bebauung ausgesprochen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Stimmen von Die Linke, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für den „Platz von Rostow am Don“ mit dem Ziel, ein Hochhaus mit einem Nutzungsmix aus differenzierten Wohnraumangeboten, in Teilbereichen auch von Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Gastronomiebetrieben ergänzt, durch einen Investor errichten und betreiben zu lassen; beauftragt die Verwaltung, die städtischen Anforderungen und Qualitäten an der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen und des Gebäudes vertraglich zu vereinbaren.


zu TOP 3.6
Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei – Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12280-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Projektaufruf mobil.gewinnt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu folgen und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag für das Projekt „mobil.gewinnt – Dortmund Brackel /Hohenbuschei“ mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von rund 225.800 € zu stellen.
Es entstehen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 in der städtischen Ergebnisrechnung Aufwendungen in Höhe von 225.800 € und Erträge in Höhe von 180.640 €. Durch die Beteiligung externen Dritter werden zusätzliche Maßnahmen in Höhe von 130.200 € finanziert, so dass für das Projekt mobil.gewinnt ein Gesamtvolumen in Höhe von 356.000 € entsteht.
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019 ff die Berücksichtigung eines Finanzierungsanteils aus eigenem Ansatz in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2019.


zu TOP 3.7
Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12201-18)

Der Rat der Stadt nahm die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster für die Betriebszeiten des Flughafens zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)


Rm Brück machte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte deutlich, die Gruppe lehnt die gesamten nordwärts-Projekte ab. Es wäre erkennbar, wie mit den nördlichen Dortmunder Stadtbezirken umgegangen würde. Es müsste ein Projekt, das nicht nur Symbolpolitik wäre, betrieben werden. Die Gruppe stände nordwärts kritisch gegenüber.

Der Rat der Stadt nahm die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Aktionsplan saubere Stadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12361-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 vor:
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut
Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet
- heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene
Decke ersetzt werden.
Zudem lag dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 12.11.2018
(Drucksache Nr.: 12361-18-E2) vor:

„… der Rat der Stadt möge alternativ beschließen, dass der Rad- und Wanderweg :Rheinischer Esel
Auch hat dem Rat der Stadt nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-18-E3) erhalten:
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-18-E3) wurde bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – vom Rat der Stadt abgelehnt.

Rm Münch (FBI) berichtete, er selbst hätte 1986 mit verhindert, dass der Wander- und Radweg Rheinischer Esel asphaltiert wurde. In der Bevölkerung, der Politik und der Verwaltung war damals die Stimmung, dass Asphalt nicht in den Wald gehörte. Er könnte nicht verstehen, wie der Rheinische Esel in einen 3 m Asphaltweg mit einem halben Meter pro Seite Schotterschüttung umgewandelt werden und sich damit eine Entfremdung von der Natur und von den Bürgern/innen entstehen könnte. Bei dem Bereich handelte es sich um ein geplantes Naturschutzgebiet.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage bezeichnete Rm Münch als fehlerhaft, falsch und unwahr. Er hatte auf das Zurückziehen der Vorlage gehofft. Die Vorlage sah er als Missachtung des Rates der Stadt.

Rm Münch stellte mündlich den Antrag, die Vorlage abzulehnen.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf einen kürzlich erfolgten Beschluss im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grünen (ABVG), mit dem die Asphaltierung von Radwegen festgelegt wurde. Sollten Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen sein, sind Ausnahmen möglich.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) hatte am 07.11.2018 einen Beschluss mit dem Inhalt gefasst, dass die Asphaltierung des Rheinischen Esels in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden soll.
Bei diesem Abschnitt des Rheinischen Esels wäre der Ausnahmetatbestand erfüllt.

Rm Dudde bat darum, dem Vorschlag des AUSW zu folgen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Berndsen (SPD) widersprach der Behauptung von Rm Münch, dass die Verwaltung schlampig arbeiten würde. Dies hätte er bisher noch nicht erlebt.
Beim Rheinischen Esel ginge es auch um Klimaziele, das Auto sollte durch das Fahrrad ersetzt und das Rad genutzt werden. Ein Radweg mit diesem Anspruch müsste ganzjährig nutzbar sein. Im ABVG
wurde beschlossen, alle zukünftigen Radwege zu asphaltieren. Die Vor- und Nachteile waren diskutiert worden.

Derzeitig ist der Bereich, um den es geht, noch kein Naturschutzgebiet.
Rm Berndsen stellte mündlich folgenden
Antrag:
Rm Dingerdissen machte deutlich, dass sich die Fraktion FDP/Bürgerliste sich gegen die Vorlage aussprechen wollte. Er begründete die Entscheidung damit, dass nach dem Beginn der Asphaltierung von Wald- und Wanderwegen – auch wenn es heller Asphalt ist – die Alarmglocken schrillen müssten. Bisher ging es um die Abwägung von Natur und Beton, jetzt ginge es um eine Abwägung zwischen Natur und Asphalt. Die Fraktion FDP/Bürgerliste könnte sich nur für die Natur entscheiden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte fest, dass zum wiederholten Male ein Veto des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vorläge. Er empfahl der Verwaltung, sich mit dem Beirat ins Benehmen zu setzen, im Vorfeld sollten Kompromisse möglich sein und konfrontative Situationen sich auflösen.
Rm Kowalewski schlug vor, dem Fachausschuss zu folgen. Bei einer Asphaltierung könnten die sensiblen Bereiche ausgenommen werden. Der Beschluss des Fachausschusses könnte dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gespiegelt werden, um zu erkunden, ob auf der Grundlage das Veto des Beirates aufrecht erhalten würde.


Rm Bohnhof (AfD) machte den Vorschlag, die Vorlage in die nächste Ratssitzung am 13.12.2018 zu vertagen, um bis dahin die Klärung, wie von Rm Kowalewski benannt, herbeizuführen, sowie um eine abstimmungsfähige Vorlage zu haben.

Rm Waßmann (CDU) hielt die Argumente für ausgetauscht, so dass heute eine Abstimmung über die Vorlage möglich wäre.

Der Antrag vom Rm Bohnhof, die Vorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen, wurde vom Rat der Stadt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Rm Garbe stellte für die AfD-Fraktion fest, dass es sehr gute und unterschiedliche Argumente für und wider die Vorlage gäbe. Er sprach sich gegen eine Asphaltierung aus.

Rm Dudde wies darauf hin, dass der AUSW bereits einen Kompromiss gefunden hatte, der die Argumente des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aufgegriffen hätte. Er gab zu Protokoll, dass es insbesondere um den Bereich von der A 45 bis zur Hellerstraße ginge. Dort sollte auf einen Asphalt verzichtet werden.
Der mündlich gestellte Antrag der SPD-Fraktion würde abgelehnt werden.

Rm Waßmann bezeichnete es als unflätig und inakzeptabel, wie Rm Münch die Verwaltung der Lüge bezichtigen und beschimpfen würde.
Die CDU-Fraktion würde der Empfehlung des AUSW folgend, der mündlich gestellte SPD-Antrag sowie der Antrag von Rm Münch auf Ablehnung der Vorlage, würden abgelehnt werden.

Rm Lührs (SPD) erklärte, dass die Vorlage einen Interessenkonflikt zwischen Natur/Landschafts-schutz und Nutzung des Rheinischen Esels durch Radfahrer darstellt. Die Strecke würde immer mehr für Alltags- und Berufsverkehr der Radfahrer genutzt, es müsste eine Entscheidung zwischen Klimaschutz und Nahmobilität fallen. An dieser Stelle wäre die Entscheidung zugunsten Asphalt gefallen. In der Zukunft wird es häufiger zu Klimaschutzanpassungsstrategien kommen müssen.

Rm Schilff (SPD) warnte davor, den Rheinischen Esel als idyllischen Wanderweg zu sehen. Ende der 1870er Jahre wurde die Strecke von der Rheinischen Bahngesellschaft gebaut, in der Zeit von ca. 1930 bis in die 1970er Jahre zweimal jährlich mit Herbiziden und Pestiziden gespritzt. Auf Felsboden wurde eine Schotterschicht aufgebracht. Der Rheinische Esel wäre kein idyllischer Wanderweg.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erinnerte an die Vereinbarung, dass Diskussionen in den Fachausschüssen und nicht ein zweites Mal im Rat geführt werden. Er bat darum, sich kürzer zu fassen.
Rm Rettstadt stellte die Frage, warum für das Radfahren Asphalt notwendig sein sollte.


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) behauptete, dass Rm Lührs ihre Redezeit überschritten hätte und meinte, dass der OB die Ratsgeschäftsordnung durchsetzen müsste. Er war der Meinung, dass das Gericht bereits erklärt hätte, wann ein Ordnungsruf gerechtfertigt wäre. Anschließend sprach er die seines Erachtens überhebliche Art von OB Sierau an.

OB Sierau gab den Hinweis, dass bei dem von Rm Brück genannten Verwaltungsgerichtsverfahren die Gruppe NPD/Die Rechte eine Niederlage erlitten hätte.
Im Weiteren wies er Rm Brück darauf hin, dass dieser zum Thema reden sollte.

Rm Brück erklärte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte, die Gruppe würde den beiden Anträgen von Rm Münch zustimmen, die Verwaltungsvorlage würde abgelehnt werden. Er war der Meinung, dass die Abstimmung zeigen würde, wer das ökologische Gewissen der Stadt Dortmund wäre und wer die Stadt mit Füßen treten würde.

Rm Schilff erläuterte auf die Frage von Rm Rettstadt, dass die verwendete Form des Dolomit-Sandes insbesondere bei Frost und Nässe dazu führte, dass der Sand immer wieder friert und auftaut. Dies führte dazu, dass Radfahrer eine tiefe Spur hinterlassen würden. Bei Asphalt wäre dies nicht der Fall.

OB Sierau machte zum Ende der Diskussion deutlich, dass die Verwaltung viel arbeiten würde und die Arbeit nicht schlecht wäre. Die Stadtverwaltung würde viel schaffen und dafür auch Preise bekommen, die Zahl der Arbeitsplätze und auch der Einwohnerinnen und Einwohner in Dortmund ginge hoch.
OB Sierau erklärte, dass er bei solchen Anwürfen, wie durch Rm Münch, gelassen bliebe, da die Menschen der Stadt es erkennen könnten, wie die Arbeit gemacht würde.

StR Wilde bezeichnete die Diskussion um das Thema Rheinischer Esel als Ausdruck einer starken Demokratie. Das Thema wurde in der Bezirksvertretung Hombruch bereits zweimal – immer mit neuen Erkenntnissen – behandelt, es wäre zweimal im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, im Ausschuss und jetzt auch im Rat diskutiert worden.
Die Positionen wurden ausgetauscht. Die Entscheidung des Rates werde anschließend im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu kommunizieren sein, die Verwaltung wird dafür werben, die Zustimmung zu erteilen.
Sollte der Naturschutzbeirat bei seiner Haltung bleiben, würde die Bezirksregierung sich dazu verhalten müssen.

StR Wilde zeigte sich erfreut, dass es in der heutigen Ratssitzung zu einer Entscheidung kommt.
Enttäuschend fand er die Kritik an der Verwaltungsarbeit. Dazu erläuterte er, dass die vorgeworfenen Punkte noch einmal verifiziert wurden. Es wäre nicht so, dass Wegebreiten in der Vorlage falsch dargestellt und Ökopunkte zu niedrig berechnet wurden. Die Aussagen der Vorlage wären belastbar, so dass heute eine Entscheidung getroffen werden könnte.

Rm Münch gab eine persönliche Erklärung ab. Er fühlte sich durch den OB pauschal angegriffen. Die von ihm gemachte Behauptung wäre falsch. In der Vergangenheit hätte er sich oft schützend vor die Verwaltung gestellt. Er wäre auch immer bereit, gute Arbeit zu loben. Ihm ginge es nur um diese Vorlage. Rm Münch gab an, dass er nach seiner Akteneinsicht sich nicht anders verhalten könnte.

OB Sierau antwortete darauf, dass er keinen pauschalen Angriff abgegeben hätte, sondern auf die Äußerungen zurückgegriffen hätte. Im Ergebnis ginge es immer um die Sache

Der Rat der Stadt lehnte den mündlichen Antrag von Rm Münch, die Vorlage abzulehnen, mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion (von Rm Berndsen benannt) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

Rm Münch (FBI) hat seinen Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 12.11.2018 (Drucksache Nr.: 12361-
18-E2) zurückgezogen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) machte den Vorschlag, die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AUSW zur Abstimmung zu stellen.

Der Rat der Stadt folgte mit Mehrheit der Stimmen gegen die SPD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion diesem Vorschlag.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Hinweise von Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des Umweltamtes zur beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund-Süd und zum Widerspruch des Naturschutzbeirats zur Kenntnis.
Er beschließt, dem Widerspruch nicht zu folgen.

Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.


zu TOP 3.11
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11960-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Konzept im Stadtbezirk Hörde und
2. auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ein Klimafolgenanpassungskonzept für die Gesamtstadt Dortmund zu entwickeln.


zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11772-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.


zu TOP 3.13
Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Abschlussbericht zur Evaluation des Stadtumbaus Rheinische Straße zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11131-18)

Rm Mader erklärte, dass die CDU-Fraktion bereits der Grundvorlage nicht zugestimmt hatte, so dass sie auch nicht dem Erhöhungsbeschluss zustimmen würde. Die CDU-Fraktion sprach sich gegen die Vorlage aus.

Auch Rm Happe lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Umbau der Faßstraße (E5) am 01.06.2017 (DS-Nr.: 07132-17) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.274.500,00 Euro um 2.925.500,00 Euro auf 7.200.000,00 Euro zu erhöhen.

Darin enthalten sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.200.000,00 Euro, wovon auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 2.900.000,00 Euro, auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 3.800.000,00 Euro und auf das Haushaltsjahr 2021 ca. 500.000,00 Euro entfallen. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 864.000,00 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.


Der Umbau der Faßstraße wird nach den ursprünglich geplanten Auszahlungen und nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.291.573,60 Euro gefördert.

Es können voraussichtlich für die Parkbuchten und ein Teilstück der Geh- und Radwege KAG-Beiträge erhoben werden. Für die Fahrbahn werden keine Beiträge erhoben, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt.

Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 3.908.426,40 Euro.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 154.092,73 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.


zu TOP 3.15
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.11.2018 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).


zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11731-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.11.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 18.09.2018 vor:

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden geänderten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt in die empfohlene Planung den Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße auf, zudem wird für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu diesem Parkplatz gesorgt. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.18
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2019.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


zu TOP 3.20
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)

Rm Rettstadt lobte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ausdrücklich die Verwaltung für ihr schnelles und gutes Handeln und stimmte der Vorlage zu.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Für die Abwehr der durch einen nicht vorhersehbaren großen Tagesbruch entstandenen Gefahren auf der Emscherallee und den darunter befindlichen öffentlichen Abwasseranlagen wird die Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee einzuleiten und freihändig die Schadensbeseitigung gemäß § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 3 a Abs. 4 Nr. 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zu vergeben.


zu TOP 3.21
Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11013-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 08.11.2018 vor:

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


zu TOP 3.22
Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11593-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorgelegten Entwurf als Abwassergebührensat­zung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.23
Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11640-18)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2019ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 11594-18). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022, 3. legt für 2019 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.894.141,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 137.304.269,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 43.572.314,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 43.572.314,- Euro
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2019 auf 13.589.872,- Euro fest,

5. beschließt für 2019 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 13.589.872,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2019 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 6.554.159,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 10.015.236,- Euro fest, 7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 17.888.400,- Euro fest.


zu TOP 3.24
Neuwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12445-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Als Nachfolger für die ausgeschiedene Beigeordnete für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr, Frau Stadträtin Diane Jägers, wählt der Rat der Stadt Herrn Stadtrat Norbert Dahmen, Beigeordneter für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr für die Wahlperiode 2015 - 2020, beginnend mit dem Jahr 2018, zum Delegierten aus der Verwaltung in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12305-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2018 hinaus bis zum 31.12.2021 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.


zu TOP 4.2
Masterplan Energiezukunft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11619-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des in der Begründung beschriebenen „Masterplan Energiezukunft“.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12585-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung.


zu TOP 5.2
Instandhaltung und Reinigung von der Allgemeinheit zugänglichen Freizeitflächen aus dem Eigentum der Emschergenossenschaft im Stadtgebiet von Dortmund in Kooperation mit dem Modellprojekt „Service Center lokale Arbeit“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12406-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:


zu TOP 5.3
UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12678-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag der AfD-Fraktion vom
29.10.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18) vor:

„… unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte soll am 10. Dezember 2018 in Marrakesch der „Global Pact for Migration“ durch den deutschen Vertreter bei der UN unterzeichnet werden. Dies freilich ohne Beteiligung des deutschen Souveräns und seinem Repräsentationsorgan, dem Deutschen Bundestag.

Inzwischen haben die USA, Ungarn, Dänemark und Australien eine Unterzeichnung der völkerrechtlichen Absichtserklärung, die die unterzeichnenden Nationen zu Migrationsgesellschaften erklärt, abgelehnt. Auch in der Schweiz und Österreich werden Regierungsstimmen, die eine Unterzeichnung des migrationspolitischen Vertragswerks ablehnen, immer lauter.

Allein die Bundesregierung nimmt die rechtliche Bindung Deutschlands mittels des UNO-Migrationspakts kritiklos hin und beschwichtigt Kritiker einer grenzenlosen Zuwanderung unter Hinweis auf die Rechtsqualität des „Global Pact for Migration“ als „soft law“. Auch wenn der Migrationspakt als „soft law“ keine Bindungswirkung entfaltet, so werden deutsche Gerichte ihn als Auslegungshilfe bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen verwenden. Dies stellt sich auch aus Sicht der Basler Zeitung vom 25.10.2018 als bedrohliche Entwicklung für alle Unterzeichnerstaaten dar:

„Der nun vorliegende UNO-Migrationspakt hält in mehreren Leitprinzipien fest, was unter angeblich geordneter Migration zu verstehen ist. Wirtschaftsmigranten werden praktisch den Flüchtlingen gleichgestellt, und mit dem Hinweis, die Welt in eine Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt. Zudem dürfe es keine Unterschiede mehr geben zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung. Der Pakt regelt unter anderem auch den uneingeschränkten Familiennachzug, die Legalisierung von illegalen Aufenthalten, die Ausschaffungshaft sowie eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer der Migranten, wobei für die Kontroll- und Überwachungsfunktion nichtstaatliche Organisationen vorgesehen sind. Zudem müsse Migration als etwas Positives bewertet werden, und negative Gefühle gegen Migranten wären zu verurteilen. Schliesslich wird vorgeschrieben, Medien (auch soziale) zu überwachen, damit diese ausgewogen über Migranten berichten, verbunden mit Sanktionen gegen jene, welche angeblich xenophobe Aussagen verbreiten.“

Die AfD-Fraktion lehnt einen derartigen migrationspolitischen Souveränitätsverlust entschieden ab. Nur der Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk, ist berechtigt, über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden. Die Deklaration Deutschlands zum reinen Siedlungsgebiet von Migranten ohne Beteiligung des deutschen Parlaments ist verfassungswidrig und undemokratisch.

Da Dortmund, wie viele Ruhrgebietsstädte symbolhaft für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik steht, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Abstimmung im Deutschen Bundestag vorhergegangen ist.““


Auch hat der Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18-E1) vorgelegt bekommen:

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Bündnis) war der Meinung, dass die AfD kaum andere Themen hätte als Zuwanderung und Migration. Dabei würde immer mit derselben Masche gearbeitet, diese Masche wäre auch das Ziel, nämlich Angstmache und bewusste Falschinformation. Er fragte, ob der AfD in Sachen Stadtentwicklung nichts Konstruktives einfallen würde.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war der Meinung, dass man Angstmache und Falschinformation nicht einfach so durchgehen lassen dürfte. Rm Langhorst stellte richtig, dass durch den UN-Migrationspakt kein Recht auf Migration eingeführt wird, sondern es werden Rechte von Migrantinnen und Migranten auf Schutz ihrer Menschenwürde bekräftigt, die längst in anderen UN-Dokumenten enthalten oder bereits Teil der Verfassungsordnung sind. Die Wahrung nationaler Souveränität ist auch ein Leitprinzip des Paktes. Der Migrationspakt ist der erste Versuch überhaupt, sich innerhalb der vereinten Nationen im Umgang mit Migration auf ein gemeinsames internationales Regelwerk zu verständigen.
Rm Langhorst fragte, wer ernsthaft etwas dagegen halten wollte, außer er wollte hetzen und Ängste schüren. Er erklärte, dass die AfD politisch Seite an Seite mit rechtsextremistischen Verschwörungstheoretikern stände, die den Migrationspakt als Teil eines angeblichen Generalplans zum globalen Bevölkerungsaustausch phantasieren. Die AfD würde es nur anders benennen.


Rm Garbe (AfD) gab an, dass er immer auf der Seite Deutschlands und der Stadt stände, daher würde die AfD die besonders wichtigen und dominanten Themen aufgreifen, die von höherer Stelle gelöst werden müssten.
Was gebraucht würde, wäre ein „Global Pact of Anti-Migration“. Viele Staaten hätten die Gefahr des Pakts inzwischen erkannt. Rm Garbe sprach davon, dass im Asylmassenmissbrauch eine Wende benötigt würde.
Rm Garbe appellierte an den Rat der Stadt, den Antrag mit zu tragen.

Rm Brück verwies auf den von der Gruppe NPD/Die Rechte vorgelegten Änderungsantrag und begründete diesen. Er fand es erfreulich, dass immer mehr Länder den Pakt nicht unterzeichnen wollten. Auch Deutschland sollte nicht unterzeichnen.

Rm Krause (CDU) stellte fest, dass die Rede von einer internationalen Vereinbarung wäre, die von den Vereinten Nationen seit April 2017 vorbereitet und ausgearbeitet wurde, der Text wurde im Juli 2018 fast einstimmig mit 192 von 193 Staaten beschlossen. Inzwischen haben sich einige Wenige auch von diesem Pakt verabschiedet. Wenn man schaut, welche es sind, wäre auch die Bewertung klar.
Insbesondere im Internet würde gegen den Pakt mobil gemacht.
Die Demokratie, die Identität und Souveränität sah Rm Krause in Gefahr. Große Sorge konnte Rm Krause bei der AfD und der Gruppe erkennen. Bei diesem Thema könnten diese ihre populistische bzw. nationalistische Grundeinstellung ausleben.
Der Pakt ist rechtlich nicht bindend und bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres eigenen Hoheitsbereiches in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.
Das wichtige Thema der Migration sollte seriös behandelt werden. Eine Instrumentalisierung durch die AfD oder die Rechten dürfte nicht erfolgen. Die CDU-Fraktion wird beide Anträge ablehnen.

Rm Taranczewski stellte dar, dass nach dem Migrationspakt nur Flüchtlinge ein Recht auf Schutz im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts hätten. Alle Migranten haben ein Recht auf Menschenwürde.
Abschließend lehnte er für die SPD-Fraktion beide Anträge ab. Die Vorgehensweise wäre rassistisch und völkisch.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.







Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass bewusst Ängste durch Halbwahrheiten und Lügen geschürt würden, um Stimmung gegen andere Menschen zu erreichen. Er empfahl, den Migrationspakt zu lesen.
Die Menschen, die in Deutschlang sind, sollten versorgt werden. Es ginge um Migration, nicht um Asyl.
Er wies darauf hin, dass der Migrationspakt rechtlich nicht bindend wäre, sondern ein Kooperationsrahmen. Jeder Staat wäre für seine Migrationspolitik selbst verantwortlich.
Rm Rettstadt bezeichnete das, was die AfD machen würde, als Volksverdummung.

Rm Dingerdissen lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die beiden Anträge ab.

Rm Karacakutoglu (Die Linke & Piraten) stellte fest, dass den Antragstellern beider Anträge offenbar nicht klar wäre, wie es zu der Entwicklung in Deutschland gekommen ist. Hintergrund wäre die Migration, die es schon immer gegeben hätte. Zunächst müsste Flüchtlingen das Recht gegeben, einen Asylantrag zu stellen. Sie war davon überzeugt, dass Menschen für andere Menschen da sein müssten.
Der AfD und der Gruppe fehlte ein soziales Verhalten, daher lehnte sie im Namen ihrer Fraktion beide Anträge ab.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass 34 % der Menschen in Dortmund eine Zuwanderungsgeschichte hätten. Migration könnte nicht weggeredet werden. Die meisten Menschen mit Migrationshintergrund wären integriert und ein fester Bestandteil der demokratischen und vielfältigen Stadtgesellschaft.
Das Ruhrgebiet könnte Integration.
Rm Schütte-Haermeyer gab den Hinweis auf den aktuellen Masterplan Integration unter Drucksache Nr.: 12349-18.


Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe ab, weil es keine Volksabstimmung auf Bundesebene nach dem Grundgesetz gäbe.
Zu den geäußerten Vorwürfen der Angstmache der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab Rm Urbanek an, dass sie selbst Angstmacher wären und erwähnte beispielhaft die Gentechnik und Atomkraft.
Rm Rettstadt antwortete er, das es Passagen im Migrationspakt gäbe, die auch für die AfD zustimmungsfähig wären, aber in Gänze wäre das Dokument nur abzulehnen. Auch wären die eigentlichen Probleme im Migrationspakt nicht darin enthalten, wie das Bevölkerungswachstum in Afrika. Dadurch würde ein Migrationsdruck entstehen.
Es gäbe souveräne Staaten mit demokratisch gewählten Regierungen, die den Migrationspakt ablehnen.
Für Rm Urbanek wäre es die Frage, wie man die Heimat begreifen würde. Die Entscheidung, den Migrationspakt abzulehnen, hätte nichts mit einer Rechtsausrichtung zu tun.

Rm Brück entschuldigte sich bei Rm Urbanek für die Benutzung des Wortes „Genosse“.
Den Vortrag von Rm Rettstadt fand er albern, einzelne Stellen des Migrationspakts zu zitieren. Man müsste das gesamte Papier unterschreiben können.

Rm Mader (CDU) beantragte das Ende der Debatte.

Rm Brück sprach sich für eine Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages aus.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste für das Ende der Debatte.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18-E1) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der AfD-Fraktion vom 29.10.2018 (Drucksache Nr.: 12678-18) ab.


zu TOP 5.4
Resolution zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 12838-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) vor:

Außerdem hat der Rat der Stadt nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) erhalten:

Dortmund/Lünen, den 31.10.2018

Rm Krause (CDU) zeigte sich erfreut, dass die Resolution von der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) gestellt wurde. Ziel der Resolution wäre die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in Dortmund, die sonst am 01.01.2019 in Kraft treten würde. Rm Krause bat um Unterstützung der Resolution und wies für die CDU-Fraktion darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) abgelehnt werden würde.

Rm Weyer forderte im Namen der SPD-Fraktion, dass die Verordnung zum 01.01.2019 für Dortmund ausgesetzt und noch einmal modifiziert wird. Sie machte deutlich, dass in Dortmund eine Unterversorgung bestehen würde.
Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) würde mitgetragen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Langhorst verdeutlichte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es an dieser Stelle sinnvoll wäre, mit einer Resolution an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, da in Dortmund in Sachen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung etwas verkehrt laufen würde.
Zudem sprach er die CDU-Fraktion an, parallel den CDU-Gesundheitsminister auf die Angelegenheit anzusprechen.
Auch stimmte Rm Langhorst dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) zu.

Rm Kowalewski gab an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten der gemeinsamen Resolution nicht beitreten könnte, aber dem nicht im Wege stehen wollte. Es wurde ein eigener Antrag (Drucksache Nr.: 12842-18) gestellt und gleichzeitig würde die Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 12838-18) nicht abgelehnt werden.
Auf Nachfrage von OB Sierau stimmte Rm Kowalewski zu, dass unter der Voraussetzung, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten eine Mehrheit erhält, auch dem Gesundheitsminister zugesandt wird.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12842-18) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte beschlossen:

Mit Datum vom 31.10.2018 beantragten Dortmunder Kliniken die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für den Bereich der Intensivmedizin in der kreisfreien Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich den Forderungen der Dortmunder Kliniken an und fordert Herrn Minister Spahn auf, dem Antrag zu folgen.

- Die Resolution der SPD-, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2018 (Drucksache Nr.: 12838-18) wurde bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der AfD-Fraktion beschlossen:

Der Rat der Stadt appelliert an den Bundesminister für Gesundheit, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für die Intensivmedizin in Dortmund auszusetzen und unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Krankenhauspraxis zu modifizieren.

Die Verwaltung wird gebeten diese Resolution dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11674-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass

a) die neue Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund und
b) die neue Schulordnung für die Musikschule

die bisherigen Regelungen zum 01.01.2019 ersetzen.


zu TOP 6.2
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11795-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Husen, Husener Eichwaldstraße 268 und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den Auftrag für die Leistungsphasen 4 – 9 HOAI an das Architekturbüro Benthaus zu erteilen.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11941-18)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus


Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2019 (Anlage 4).

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 5.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.


zu TOP 6.5
Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12338-18)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt das SV GVVF zur Durchführung der Ersatzinvestition für die LED – Installationen am Dortmunder U-Turm im Umfang von ca. 2,61 Mio. €.


7. Schule

zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12219-18)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.939.700 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11644-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.10.2018 zur Ergänzung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 11644-18-E1) vor:

„… es ist geplant, die Abfallsatzung der Stadt Dortmund mit Wirkung ab 01.01.2019 in einigen Abschnitten zu ändern.

Wie nun aufgefallen ist, ist in dem zur Beschlussfassung vorgesehenen Fließtext (Anlage 1 zur Ratsvorlage) ein Formatierungsfehler aufgetreten. Dadurch ist der Text des § 20 Abs. 4 mehrfach vorhanden, hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Absätze verschoben und ist Absatz 12 verloren gegangen.

Die richtige lautende Fassung des § 20 AbfS habe ich beigefügt. Ich bitte, bei Ihrer Beratung über die Änderungen in der Abfallsatzung für 2019 die beiliegende Textversion zu berücksichtigen:

§ 20 Stellplätze, Transportwege, Behälterschränke und Bereitstellung von Behältern

1) MGB 60 bis MGB 5000 sind nach Anhörung der Grundstückseigentümer entsprechend den Anweisungen der Beauftragten der Stadt so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und übermäßigen Zeitaufwand abgeholt werden können (= ordnungsgemäßer Zustand).
2) Die Stellplätze sind grundsätzlich in geringster Entfernung zum nächstmöglichen Standort des Sammelfahrzeuges anzulegen. Die Entfernungen sollen i. d. R. nicht mehr als 15 m betragen. Auf Antrag des Grundstückseigentümers kann durch EDG in den Fällen, in denen die Einhaltung der in Satz 1 genannten Wegstrecke nicht möglich ist, im Einzelfall der Transport von Abfallbehältern über eine Wegstrecke von mehr als 15 m vorgenommen werden, wenn diese Strecke den Anforderungen an Transportwege nach Abs. 3 dieser Vorschrift entspricht.
Sofern die EDG dem Antrag des Grundstückseigentümers nicht nachkommen kann, informiert diese die Stadt, die dann eine Entscheidung über den Antrag trifft.
Transporte von Abfallbehältern über Wegstrecken von mehr als 15 Metern sind Mehrleistungen. Für diese Mehrleistungen sind zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.
Stellplätze müssen mit einem ebenen und trittsicheren Belag, z.B. aus Asphalt, Beton oder Verbundsteinpflaster, befestigt sein und folgende Mindestgrößen haben:
a) je MGB 60, MGB 80, MGB 120, 0,8 m x 0,8 m
b) je MGB 240, 0,8 m x 0,9 m
c) je MGB 1100, 1,5 m x 1,5 m
d) je MGB 5000, 3,0 m x 3,0 m
3) a) Die Transportwege müssen höhengleich an die Stellplätze angrenzen, bei MGB 60 - 1100 mindestens 1,5 m breit und bei MGB 5000 mindestens 3,0 m breit und wie Stellplätze mit einem ebenen und trittsicheren Belag befestigt sein. Auf dem gesamten Transportweg muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m vorhanden sein.
b) Bei gegenüberliegenden Behälterschränken muss die vorgeschriebene Breite des Transportweges auch bei geöffneten Türen vorhanden sein.
c) Ein Transportweg darf nur ein Gefälle aufweisen, das bei Abfallbehältern bis 240 MGB weniger 12,5 % und bei Abfallbehältern über 240 MBG weniger als 3 % beträgt. Er darf nicht durch Schwellen, Einfassungen, Rinnen o.ä. unterbrochen werden.
Höhenunterschiede im Transportweg für MGB 60 – 240 sind durch Rampen mit einer Maximalsteigung von bis zu 12,5 % auszugleichen; bei größeren MGB darf die Maximalsteigung 3% nicht übersteigen.
d) Bei MGB 5000 darf der Transportweg keinen Höhenunterschied aufweisen.
e) Führt ein Transportweg durch Türen oder Tore, so müssen diese geeignete und funktionstüchtige Feststellvorrichtungen haben.
f) Stellplätze und Transportwege müssen ausreichend beleuchtet sein.
g) Transportwege sollen frei von Stufen sein. Sofern diese dennoch vorhanden sind, stellt der
Transport von Abfallbehältern über Stufe(n) oder aus Kellerräumen eine Mehrleistung i. S. d. AbfGS dar.
Größere Behälter als MGB 120 werden nicht bereitgestellt, wenn der Transportweg von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Stufen einer Treppe unterbrochen wird.
h) Behälter dürfen für den oder beim Transport nicht angehoben werden müssen.
4) Stellplätze und Transportwege sind in verkehrssicherem Zustand zu halten. Schnee und Glätte sind rechtzeitig vor der nächsten Leerung zu beseitigen. Oberflächenwasser darf sich nicht ansammeln.
Stellplätze und Transportwege müssen an den Leerungstagen frei von Gegenständen sein, die den Behältertransport behindern können.
5)
a) MGB 60 bis MGB1100 dürfen auch in Behälterschränken entsprechend der EN 15132 außerhalb von Gebäuden auf dem Grundstück aufgestellt werden. Bei MGB 1100 dürfen die Behälterschränke unten keine Stoßkanten haben. Bei MGB 60 bis MGB 240 sind Stoßkanten von max. 5 cm Höhe zulässig. Die Türen müssen sich grundsätzlich ohne Schlüssel öffnen und schließen lassen. Ein Verschluss mit Dreikantschlüssel nach DIN 22417-M 5 ist zugelassen. In Behälterschränken dürfen MGB nicht an den Türen aufgehängt werden.
b) Die Türen der Behälterschränke müssen sich mindestens so weit öffnen lassen, das die lichten Innenmaße der Behälterschränke freigeben werden. Das gilt auch bei gleichzeitiger Öffnung der Türen in Reihenanlagen.
c) Behälterschränke dürfen die Entnahme der Behälter nicht behindern und müssen den
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den DIN-Vorschriften entsprechen.
d) Die Verwendung von Müllschleusen und Müllabwurfschächten (nach § 46 BauO NRW) ist nicht zulässig. Das Aufstellen und/oder die Nutzung von weitergehenden manuellen oder technischen Einrichtungen zur Modifizierung der Abfallentsorgung auf den Grundstücken, sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Der Antrag ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich bei der Stadt zu stellen. Die Genehmigung erfolgt durch die Stadt nach Vorprüfung durch die EDG und kann im Einzelfall untersagt werden.
e) Handlungen auf dem Grundstück des Abfallerzeugers, die im Vergleich zu den Bestimmungen dieser Satzung zu einer Abänderung des Ablaufs der Abfallentsorgung führen (z.B. gewerbliche Vorsortierung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem Grundstück; gewerbliche Verpressung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem Grundstück außerhalb der Abfallbehälter), sind nicht zulässig wenn:
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die beabsichtigte oder durchgeführte Abänderung Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind,
- infolge der durchgeführten Abänderung Erschwernisse bei der Durchführung der Abfallentsorgung gemäß den Vorgaben dieser Satzung entstehen (z.B. Verkleben der Abfälle im Abfallbehälter, Erschwerung des Zugangs zu den Abfallbehältern),
- infolge der durchgeführten Abänderung Einwirkungen auf die von der EDG bereitgestellten Abfallbehälter entstehen, die zu einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß der Abfallbehälter führen können,
- die auf dem Grundstück oder sonst beim Abfallerzeuger angefallenen und im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges gemäß § 8 dieser Satzung überlassungspflichtigen Abfälle als Folge der Abänderung nicht oder nicht mehr der EDG/Stadt Dortmund satzungsgemäß überlassen werden,
- infolge der durchgeführten Abänderung die nach § 19 a Abs. 3 dieser Satzung bestehenden Gewichtsobergrenzen für Abfallbehälter wiederholt überschritten werden.
6) Falls die Aufstellung von Abfallbehältern außerhalb von Gebäuden nicht möglich ist, dürfen MGB 60 bis MGB 120 ausnahmsweise auch in Kellern aufgestellt werden, MGB 240 bis MGB 1100 nur dann, wenn ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Zufahrt für die Sammelfahrzeuge auf Standortebene gewährleistet ist. Die Maßgaben nach Abs. 2 bis 5 gelten entsprechend.
Entstehen beim Transport innerhalb von Gebäuden Schäden, so haftet die Stadt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten oder Beauftragten.
7) Soweit baurechtlich zulässig, dürfen Behälterschränke in Hauswänden eingebaut werden.
Bei Neubauten kann die Stadt das verlangen, wenn Baurecht dem nicht entgegensteht und die genannten Abfallbehälter ansonsten im Keller aufgestellt werden müssten, ohne dass ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Sammelfahrzeuge auf Standortebene heranfahren können.
8) Die Stadt kann verlangen, dass in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten sowie Gebieten zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (§ 1 bis 4a der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.90 - BGBl. I S. 132) Stellplätze und Behälterschränke, die nicht weiter als 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sind und von der Verkehrsfläche eingesehen werden können, mit immergrünen Gewächsen abgepflanzt werden.
9) Bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, die nach baurechtlichen Vorschriften genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, muss dem Genehmigungsantrag bzw. der Anzeige ein maßstäblicher Lageplan beigefügt werden, aus dem Anordnung, Größe und bauliche Gestaltung der Stellplätze und Transportwege, sowie die Anzahl der Wohneinheiten hervorgehen.
10) Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Dortmund, die an die Abfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind, handeln gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung Nordrhein-Westfalen ordnungswidrig, wenn sie Vorschriften dieser Satzung über die bauliche Gestaltung von Stellplätzen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandeln.
11) Die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits vorhandenen Stellplätze und Transportwege sind unverzüglich den vorstehenden Vorschriften entsprechend herzurichten, hinsichtlich der Anforderungen gem. Abs. 3 b) gilt dies nur auf Verlangen der Stadt.
12) Können die vorhandenen Stellplätze oder Transportwege nach den örtlichen Verhältnissen nicht oder nicht ohne unzumutbare Aufwendungen den Vorschriften dieser Satzung entsprechend verändert werden, bleibt das Grundstück gleichwohl an die Abfallentsorgung angeschlossen. Es sind jedoch zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.“



Rm Schwinn erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion sich enthalten würde.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage vom 16.10.2018
(Drucksache Nr.. 11644-18-E1) gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in Anlage 1 enthaltenen Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS).

zu TOP 9.2
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12268-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG – über die Stadtwerke Haltern am See GmbH – an der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH zu.


zu TOP 9.3
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme des Personalrates vom 08.10.2018 (Drucksache Nr.: 11298-18-E1) vor:

Außerdem lag dem Rat eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 08.11.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 11.10.2018 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes Schreiben des Personalrates vor:

Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:














-81-








Des Weiteren hat der Rat der Stadt folgende Empfehlung der Einigungsstelle aus der Sitzung am 13.11.2018 (Drucksache Nr.: 11298-18-E6) vorliegen:

Rm Hawighorst-Rüßler erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fraktion grundsätzlich für die Zusammenführung des Straßenbegleitgrüns und der Aufgaben der EDG in Sachen Straßenreinigung unter einem Dach wäre. Sie würden Synergieeffekte, die Berücksichtigung ökologischer Aspekte des Stadtgrüns und ein besseres Erscheinungsbild der Stadt erwarten. Sie stellte folgenden Antrag, der im AFBL bereits vorlag:
Rm Kowalewski stellte fest, dass die Fraktion Die Linke & Piraten bereits jetzt nicht mit der Kostenentwicklung, die in der Vorlage dargestellt ist, zufrieden wäre. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns wäre laut Darstellung ein erheblicher Kostenpunkt für den städtischen Haushalt, der die EDG für eine Ausweitung von Leistungen bezahlt. Die Linke & Piraten ginge davon aus, dass die städtischen Mitarbeiter/innen kein Interesse an einem Wechsel zur EDG haben würden. Das würde dazu führen, dass die EDG neue Mitarbeiter/innen einstellen müsste, so dass es zu einer Ausweitung einer freiwilligen Leistung kommen würde. Für die Stadt hätte die Übergabe der Aufgabe an die EDG keinen großen Nutzen. Für die EDG könnte es wirtschaftlich sein, ökologisch gesehen wäre der Wechsel negativ zu sehen.
Die Vorlage wird von der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt werden.

Rm Tölch machte für die SPD-Fraktion deutlich, dass grundsätzlich der Vorlage zugestimmt werden könnte. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies er darauf hin, dass bereits in der Vorlage stände, dass zu schauen wäre, welche Pflege übernommen wird. Zunächst wäre eine Bestandsaufnahme zu machen und anschließend müsste auch eine Bewertung erfolgen. Es sollte keine Revisionsklausel aufgenommen werden, die den Vertrag als Ganzes in Frage stellen würde.
Sollte später eine andere politische Entscheidung getroffen werden, wird auch dann ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich sein. Der Vorlage würde zugestimmt und der Antrag abgelehnt werden.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau empfahl, mit den Mitarbeiter/innen der EDG zu sprechen.

Rm Mader meinte für die CDU-Fraktion, dass endlich eine gute Entscheidung für die Reinigung aus einer Hand getroffen würde. Der vorliegende Kompromiss wäre gut, die EDG wäre ein seriöses Unternehmen, das in vielen Bereichen gute Arbeit leistete. Rm Mader ging von Synergieeffekten und besserer Sauberkeit in der Stadt aus. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde abgelehnt werden.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage und auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Eine Revisionsklausel machte seines Erachtens Sinn. Rm Rettstadt sah den Beschluss der Vorlage als Chance für die Stadt, den städtischen Haushalt und die Optimierung der Ressourcen und auch dafür, dass die EDG zeigen kann, wie leistungsfähig und gut sie mit Ihren Mitarbeitern/innen umgeht.


Für Rm Münch (FBI) ging es bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht um mehr Sauberkeit. Die EDG wäre engagiert tätig, um die Stadt sauberer zu halten. Wer an der Straße wachsendes Wildkraut, das nicht verkehrsgefährdend ist, als schmutzig empfindet, sollte über sein ökologisches Verständnis nachdenken. Rm Münch fand die bisherige Grünpflege vorbildhaft, es wurde eine Pflege mit Maß und unter Berücksichtigung der Ökologie durchgeführt. Dadurch wären die Straßenränder schön bunt. Eine ökologische Straßenpflege müsste kommen, d. h. die Wildkräuter müssten bleiben, damit die Insekten und auch Vögel weiter bleiben.

Rm Kowalewski hätte sich gewünscht, dass die Pflege des Straßenbegleitgrüns in die Schaffung eines neuen Grünflächenamtes einginge. Dort könnten dann Synergien entstehen und die Mitarbeiter/innen mitgehen.

Der bereits im AFBL gestellte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen. Ziel der Vereinbarung ist es, die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns Im Stadtgebiet Dortmund ab dem 01.01.2019 im vertraglich definierten Umfang in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen.


zu TOP 9.4
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12329-18)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 06.11.2018 (Drucksache Nr.: 12329-18-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fasste unter Berücksichtigung des Ergänzungsschreibens der Verwaltung vom 06.11.2018 (Drucksache Nr.: 12329-18-E1) einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgesehene Neubesetzung des Mandats im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH mit Herrn Stadtdirektor/Stadtkämmerer Jörg Stüdemann Stadtrat Norbert Dahmen zur Kenntnis und beschließt diese vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Vertretung.


Für den folgenden Tagesordnungspunkt wurde die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder übergeben.


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12364-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 603.145,64 € erhöht wird.


Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wurde die Sitzungsleitung wieder an OB Sierau übergeben.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12365-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.1.12.2017 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.761,80 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12421-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2017 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 14.774.511,82 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2017 von -14.439.011,82 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2018 zu beauftragen.


zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018

für den Kernhaushalt (Buchungskreis 0200) bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 53.894,87 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 814.767,34 €


und

für den Sonderhaushalt „unselbständige Stiftungen und Interessentengesamtheiten“ (Buchungskreis 0208) bewilligten

Mehrauszahlungen in Höhe von 250.000,- €.


zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12493-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:



zu TOP 9.10
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12206-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12206-18-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fasste unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12206-18-E1) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 9.11
DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11397-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH zu.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verkaufsoffene Sonntage 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11748-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 zu.


zu TOP 10.2
Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11783-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig folgenden Beschluss:


zu TOP 10.3
Jahresbericht der Feuerwehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12240-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Jahresbericht 2017 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12466-18)

Dem Rat der Stadt lagen nachfolgende Namensvorschläge für die Delegierten für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln (Drucksache Nr.: 12466-18-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 13. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 12.12.2018 in Köln.


zu TOP 10.5
Verkaufsoffener Sonntag am 04.11.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West innerhalb des Wallrings anlässlich des Dortmunder Hansemarktes
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12501-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied ge­troffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innen­stadt-West am 04.11.2018.



zu TOP 10.6

Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Herrn Prof. Eckhard Gerber
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12388-18)

Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss nicht mittragen würde und die Einschätzung bezüglich Prof. Gerber eine andere wäre.

Rm Münch (FBI) schlug vor, den Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu besprechen, da es um eine personelle Angelegenheit ginge. Er war der Meinung, dass noch andere Möglichkeiten einer Ehrung vorhanden wären.

Der Rat lehnte die Befassung des Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung mit Mehrheit der Stimmen ab.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) schlug vor, Herrn Siegfried Borchardt eine Ehrennadel für 30jährige Verdienste im politischen Kampf um Dortmund zu geben.

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Ehrennadel der Stadt Dortmund an Herrn Prof. Eckhard Gerber zu verleihen.


zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 11.11.2018 in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12618-18)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach sich gegen die Sonntagsöffnungszeiten aus.

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dring­lichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch, Lütgendortmund und Mengede am 11.11.2018.



zu TOP 10.8
Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12205-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden die jetzigen Amtsinhaber

Herr Helmut Engelhardt - Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Herr Hubert Jung - stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses

in ihrer jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss wiederbestellt.
Die Amtszeit beträgt weitere 5 Jahre.

zu TOP 10.9
Aufstellung der Schöffenliste für die nächste Ratsperiode
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018
(Drucksache Nr.: )

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des
Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung am 29.05.2018 vor:

„Herr Urbanek hat gewünscht, diesen TOP hier zu behandeln. Seine und die anderen Fraktionen erhielten ein Schreiben eines Betroffenen, der als sehbehinderter Mensch nicht für die Schöffenliste vorgesehen wurde. In der nichtöffentlichen Ratssitzung wurde eine Stellungnahme zu diesem Vorgang eingebracht. Begründung für die Nichtbenennung des sehbehinderten Menschen auf die Vorschlagsliste ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Aussage, dass die Einschränkungen bei der Wahl zum Schöffen von sehbehinderten und blinden Menschen insbesondere in der Strafgerichtsbarkeit nicht verfassungswidrig sei. Hier gehe es häufig um bildliche Darstellungen, die die Schöffen selbst wahrnehmen können müssen. Die Begründung sei plausibel. Nicht plausibel sei ihm, dass dieser Sachverhalt nicht vorab mitgeteilt wird. Hier wünscht er eine andere Vorgehensweise, damit Interessierte Klarheit haben, ob sie überhaupt für die Vorschlagsliste benannt werden können. Er möchte zukünftig eine entsprechende Information im Vorfeld der Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöff/innen.

Herr Richard Schmidt ist gleiches vor mehr als 30 Jahren passiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil blinde Menschen nicht ausgeschlossen, sondern hat gesagt, dass es keine Diskriminierung sei, wenn ein blinder Mensch nicht benannt wird. Das Urteil ist sehr umstritten und gewünscht wird, dass hier erneut eine Klage bis zur höchstrichterlichen Entscheidung verfolgt wird. Der Rat hat hier deutlich gemacht, dass er in seinem Vorschlag an die Kammer blinde Menschen nicht vom Amt des Schöffen ausschließen möchte. Wenn es hier Notwendigkeiten gibt, soll das von der Kammer selbst entscheiden werden. Er äußert Verständnis für die Anregungen von Herrn Urbanek, möchte aber nicht mit einem solchen Hinweis Menschen mit Behinderungen den Mut nehmen, sich auch um ein Schöffenamt zu bewerben.

Herr Urbanek dankt für die Ausführungen von Herrn Schmidt, möchte aber nicht auf Information zur bestehenden Rechtsprechung verzichten. Herr Schmidt möchte dem Antrag Herr Urbaneks nach einem Abwägungsprozess so nicht zustimmen.

Frau Vollmer schlägt vor, beide aufgezeigten Positionen zu verbinden und sich deutlich zu machen, dass eine heutige Gerichtsentscheidung nach Beitritt Deutschlands zur UN-BRK heute anders ausfallen könnte. Der Rat der Stadt soll darum gebeten werden, alle Menschen, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen aufzufordern, sich um ein Schöffenamt zu bewerben und darauf hinzuweisen, dass es dazu bestehende Rechtsprechung gibt, blinde Menschen ohne Diskriminierung von einem solchen Amt auszuschließen. Herr Richard Schmidt wünscht den ergänzenden Hinweis auf mögliche Unterstützung / Rechtsberatung durch Behindertenorganisationen.

Herr Rüdiger Schmidt schließt sich den vorgenannten Vorschlägen an. Auch Menschen mit Behinderungen suchen im Vorfeld einer Bewerbung als Schöffe Information und Beratung.

Frau Landgraf schließt sich dem Vorschlag an. Frau Sterling-Meyer unterstützt den Vorschlag von Frau Vollmer, weist aber auch auf ggf. notwendige Assistenz für die Schöff/innen hin.

Auch Herr Urbanek ist mit einem Appell mit beiden Botschaften an den Rat einverstanden.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig wir folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, das Thema „Vorschlagsliste für die Schöffenwahl“ zu einer seiner nächsten Sitzungen vorzusehen. Dazu bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um die Zustimmung des Rates zu folgendem Vorschlag:

In der zukünftigen Werbung um Menschen, die als Schöff/innen tätig werden möchten, wird seitens der Stadt Dortmund


Der Rat der Stadt Dortmund fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die
Rechte folgenden Beschluss:

In der zukünftigen Werbung um Menschen, die als Schöff/innen tätig werden möchten, wird seitens der Stadt Dortmund
Verbunden werden diese Informationen mit dem Angebot einer Gesprächsmöglichkeit mit der Verwaltung zum Aufstellungsverfahren der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.


zu TOP 10.10
Imagepflege für Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 27.09.2018 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion
FDP/Bürgerliste vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E1) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bitte die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Zeitungsbeiträge um eine Bewertung der imageschädigenden Meldungen.

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E2) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung vor:
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 10.11
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12696-18)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur „Umbesetzung in Gremien“ (Drucksache Nr.: 12696-18) wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen.



zu TOP 10.12
Verkaufsoffener Sonntag am 02.12.2018 im Stadtbezirk Innenstadt-West anlässlich des Dortmunder Weihnachtsmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12694-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innen­stadt-West am 02.12.2018


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)

Die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.7
Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte folgende Nachfrage zur vorliegenden Anfrage:
Reiter können jetzt, da die Verwaltung hier nicht tätig gewesen ist, auf sämtlichen Waldwegen reiten, die dabei beschädigt werden. Warum lässt die Verwaltung es zu, dass jetzt in allen Dortmunder Wäldern geritten werden darf und Waldwege zerstört werden können, die für die Naherholung, für Spaziergänger, angelegt worden sind?


OB Sierau erklärte, dass dies die Vorbereitung von Strecken für Mountainbiker wäre, die nicht auf
asphaltierten Wegen fahren wollen.


zu TOP 11.1.9
Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.10
Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, wie die Verwaltung schreiben könnte, dass ihr keine Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel bekannt wären, obwohl der Rheinische Esel in einem der größten Lebensräume von Erdkröten und Feuersalamander liegt und am Silberknapp jährlich durch den ehrenamtlichen Naturschutz tausende Erdkröten mit einem Wanderradius bis zu drei Kilometern wandern?

OB Sierau bat Rm Münch darum, diese Frage in einem bilateralen Gespräch mit dem Umweltamt zu erörtern.



zu TOP 11.1.11
Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.12
Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

OB Sierau sprach noch einmal die immer währenden Angriffe gegen die Verwaltung an und bezeichnete sie als nicht zutreffend. Sie würden durch Wiederholen nicht zutreffender.

Rm Münch (FBI) fragte nach, ob dem OB nicht bekannt wäre, dass bei einer Befreiung vom Landschaftsschutzgesetz die untere Naturschutzbehörde ganz allein nach Bundesnaturschutzgesetz zu entscheiden hätte. Es dürfte nach dem Bundesnaturschutzgesetz von der Gesamtverwaltung keine Abwägung vorgenommen werden. Es handelte sich um ein rechtliches Verfahren.

OB Sierau erklärte, dass ihm dieser Hintergrund bekannt wäre, er würde die Rechtsentwicklung verfolgen und sich zudem nicht einmischen.



zu TOP 11.1.13
Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) fragte, ob dem OB bekannt wäre, dass es bei überfrierender Nässe und rutschigen Blättern auf einem asphaltierten Waldweg schwieriger wäre, mit dem Rad zu fahren, als auf einem Wasser gebundenen Weg.

OB Sierau gab an, dass dies von der Fahrweise des Radfahrers abhängen würde. Ein witterungsangepasstes Radfahren wäre erforderlich.



zu TOP 11.1.14
Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, auf welchem Weg man schneller mit einem Rad vorwärts käme, bei gleicher Muskelkraft auf einem Wasser gebundenen oder auf einem asphaltierten Weg.

Ob Sierau erläuterte, dass dies vom Fahrervergnügen und Kraftaufwand abhängen würde.



zu TOP 11.1.15
Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) fragte nach, wenn in die Natur ein naturfeindliches Produkt aus der Erdölindustrie gelegt würde, wo es ein subjektives Empfinden gäbe, dass das Naturerlebnis dadurch gefördert würde.

OB Sierau verwies auf die Straßenverkehrsordnung und die allgemeine Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer/innen untereinander hin. Jede/r Verkehrsteilnehmer/in müsste sich an der Umgebung orientieren und diese wäre Natur.



zu TOP 11.1.16
Willkürliche zeitgleiche Festsetzung der Sitzungstermine der BV Eving und des AUSW durch den Bezirksbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12335-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.3
Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat zu Frage 1 um Beantwortung über die Form und den Inhalt der Kommunikation, die es zwischen Polizei und Stadt bezüglich des Vorfalls gegeben hat.



zu TOP 11.2.4
Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11798-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte zur Antwort zur Frage 1 die Nachfrage, ob die Stadt Dortmund die Möglichkeit sähe, in Zukunft auch die ethnische Herkunft der Bevölkerungsgruppen anzugeben.

OB Sierau antwortete, dass weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit gesehen würde. Solche Register wurden in der Zeit des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte geführt. Die Nachfrage würde zeigen, in welcher Tradition Rm Brück unterwegs wäre. Es wäre klar, worauf abgezielt würde.


zu TOP 11.2.5
Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hätte gerne noch weitere Ausführungen, in welcher Form von der Stadt Dortmund Kriminalitätsprävention betrieben würde.

OB Sierau erklärte, dass die Stadt Dortmund nicht zuständig wäre.


zu TOP 11.2.6
Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass die Fragen unvollständig beantwortet wurden. Zu Punkt 2 gab er an, dass die genauen Standorte die Kameraüberwachungsanlagen nicht benannt worden wären. Er wollte wissen, ob die geplanten Standorte noch benannt würden, wenn nicht, wollte er wissen, warum dies nicht gemacht würde.

OB Sierau verdeutlichte, dass eine Anfrage in einem vernünftigen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen müsste. Bei dieser Anfrage war dieses nicht erkennbar.




zu TOP 11.2.7
Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage zu Punkt 1, welche Schulen die Stadtverwaltung zur Wahrung des Hausrechts informiert hätte.

OB Sierau beantwortete die Frage dahingehend, dass es sich um die Schulen handelte, die um Unterstützung gebeten hätten.



zu TOP 11.2.8
Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Frage des Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) zu Punkt 2, ob sich die Stadtverwaltung Dortmund in bester Tradition der DDR sieht, wenn sie Grundschüler mit politischen Botschaften zu indoktrinieren versucht, antwortete OB Sierau, dass er die Auseinandersetzung mit dem Thema über die Plakate für sinnvoll halten würde. Er wäre erfreut, dass auch Rm Brück sich damit so intensiv befassen würde.


zu TOP 11.2.9
Bevölkerung mit sogen. Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit und Herkunft
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12460-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Eingesparter Papierversand bei BV-Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12498-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Kostenloses Schülerticket
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12509-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.12
Entfernung von Litfaßsäulen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12706-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.13
Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)


Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:10 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau
Monika Lührs
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus