Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 31.01.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten) i. V. f. RM Dr. Petra Tautorat

Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger

Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Annabelle Brandes Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Patricia Demel
Oliver Gernhardt

Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Rainer Siemon

Jürgen Skaliks 57/FABIDO i. V. f. Daniel Kunstleben


4. Gäste

Frau Kaiser (gGiD mbH)
Frau Morina (gGiD mbH)
Sebastian Kaul (1/III-GEB)
Ivonne Gambal (51/FBL)


5. Stellvertretende Geschäftsführung

Birgit Färber


Nicht anwesend waren:

Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 31.01.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.11.2017


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09824-18)

2.2 Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09200-17)

2.3 Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08961-17-E3)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Zur Info - Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Zur Info - Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> zur Info -Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Zur Info - Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
3.2 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

3.3 Stadterneuerung: Stadtumbau Rheinische Straße, Spielraumgestaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09792-17)

3.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 - mehrere Zusatz-/Ergänzungsanträge
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

3.5 In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017
(Drucksache Nr.: 09700-17)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Pflegekinderdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09942-18)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Er entschuldigte Frau Schneckenburger, die sich wg. eines Termins in Düsseldorf verspäten werde. (Anwesend ab 16.45 Uhr)


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Brandt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.11.2017

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.11.2017 wurde einstimmig genehmigt.




2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09824-18)

Herr Barrenbrügge lobte die Vorlage, bat jedoch um genaue Zuordnung von Erweiterungen an Kitas und Neubauten (s. Anlage 4 S. 5).

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Vorlage. Sie schlug vor, die Quote der U-3-Betreung von 35 % aus dem Jahr 2011 zu erhöhen. Eine Anpassung sei notwendig.
Die Zahlen der Ü-3-Betreuung lägen in einigen Stadtbezirken unter 85 %, diese Quote sollte höher sein.
Zum Träger Stepkids seien ihrer Meinung nach weitere Informationen erforderlich:
- was ist es für ein Anbieter?
- werden z. B. gesonderte Elternbeiträge erhoben?

Herr Gora erklärte, der Kitaausbau funktioniere gut. Die Liste der vorgeschlagenen Trägerschaften sei nicht in Gänze mit den Dortmunder Trägern abgestimmt, es gebe einen Träger, dessen Angebot nicht auf Trägerebene kommuniziert wurde, sondern weil er als Investor auftrete und Grundstücke habe. Es sei im Ausschuss beschlossen worden, dass die Verwaltung für die Standorte und Bauvorhaben zuständig sei, der Ausschuss bestimme über die Trägerschaft. In dem genannten Fall sei die Entscheidung für einen Träger gefallen, der eine Einrichtung sowie den Träger bereits mitbringe. Außerdem sei der Träger Eigentum einer Aktiengesellschaft. Es handele sich nicht um einen gemeinnützigen Verband. Es müsse geklärt werden, wie die gesetzlichen Grundlagen angewendet werden.
Hibbeln antwortete wie folgt:
Frau Schütte-Haermeyer, Herr Gora
Die Bevölkerungsentwicklung sei im Bereich der Jugend-Einwohner deutlich angestiegen. Das führe zum Nicht-Erreichen der Quote, weil die Basis-Zahl höher geworden sei. Die Quote von 35 % sei seiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Eine realistische neue Quote müsse angestrebt werden.
Der Träger der Stepkids-TEK habe eine Anerkennung nach dem Sozialgesetzbuch VIII durch das zuständige Landesministerium. Diese Anerkennung sei bindend für die örtlichen Jugendämter und rechtskräftig. Es gebe in der Ausbauplanung des Jugendamtes überwiegend Dortmunder Träger, vereinzelt solche, die sich außerhalb Dortmunds betätigen.

Frau Bornemann antwortet auf Fragen von Hr. Barrenbrügge und Frau Schütte-Haermeyer:
Fabido Einrichtungen:
Erwinstr. - Neubau
Fröbelweg – alte Einrichtung wird ersetzt.
Bei den anderen Einrichtungen wurde mit dem Träger der Bestand geprüft, ob ein direkter Anbau an das vorhandene Gebäude möglich ist oder die Nutzung zusätzlicher Räume im Gebäude, die ausgebaut werden können (z. B. Oberbecker Str.).

Der Ü-3-Bereich sei in einigen Bezirken unter 100 % ausgewiesen, da noch Plätze fehlen. Es werden die neuen Kindertageseinrichtungen immer in der Kombination aus U3- (ein Drittel) und Ü3-Plätzen (zwei Drittel) geplant, sodass die unterrepräsentierten Ü3 Versorgungen angeglichen werden. Auch wenn in einem Stadtbezirk der U3-Bereich mit 35 % erreicht ist, der Ü3-Bereich noch nicht, werden neue Einrichtungen gebaut, ggfs. könnten auch sehr alte, nicht entwicklungsfähige Einrichtungen geschlossen werden, um so die angestrebten Quoten zu erzielen.

Herr Sohn sprach die Festlegung von neuen Zielen an, die der Ausschuss ggfs. beschließen sollte.

Frau Schütte-Haermeyer forderte nochmals die Erklärung zu den unterschiedlichen Belegungsquoten in den Stadtbezirken sowie den Sonderbeiträgen der Stepkids Kita ein.

Herr Rennert begrüßte ebenfalls die Vorlage, würde jedoch die Aufnahme von Schließungen von FABIDO-Kitas (z. B. in Hombruch) in die Aufstellung begrüßen.

Frau Bornemann nahm zu den Fragen wie folgt Stellung:
- Zusätzliche Elternbeiträge zur Finanzierung dürfe kein Träger erheben. Das sei
gesetzlich geregelt und Aufgabe den Jugendamtes. Das Landesjugendamt hat hierzu eine
klare Rechtsposition. (Frau Schütte)
- Schließungen von Kitas sind ein sehr sensibles Thema. Sollten Schließungen in Betracht
gezogen werden, werde dieses mit der entsprechenden Kita und allen Beteiligten
kommuniziert und Lösungen für den Übergang gesucht. Die Kita Hombruchsfeld werde nicht
geschlossen. (Herr Rennert)
- Versorgung der Ü3-Kinder. Man sei bemüht, alle Kinder mit einem Platz zu versorgen, der
allerdings nicht immer wohnortnah gewünscht sei. Es gebe aber auch Kinder, die nicht
versorgt werden können, das solle mit dem Bau weiterer Einrichtungen ausgeglichen werden.

Der Ausschuss diskutierte nochmals den TEK-Träger Stepkids und bat um weitere Informationen dazu.

Frau Schneckenburger bat darum, die Vorlage ohne den Träger Stepkids zu beschließen. Es solle dann in einer Zusammenkunft der Beteiligten das Verfahren geklärt werden, insbes. mit Blick auf den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 sowie die Verantwortung für den Ausbau der Kindertagesstätten.

Die Verwaltung sagte für die nächste Sitzung am 28.02.2018 eine Vorlage zu dem Träger Stepkids zu.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2018 und die nach dem
Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern
vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund mit Ausnahme der Stepkids TEK im Bezirk Rahm/Jungferntal sowie
den in der Vorlage dargestellten Ausbau um 180 Plätze und den Bestand der Kindertagespflege.


zu TOP 2.2
Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09200-17)

Frau Kaiser und Frau Morani stellten die gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH kurz vor. (Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.)
Da Frau Kaiser nicht auf die Fragen des Ausschusses nach dem Gesellschaftervertrag antworten konnte und Herr Kosan es auch einiger Wartezeit leider nicht geschafft hatte, im Ausschuss zu erscheinen, wurde der TOP auf die nächste Sitzung vertagt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertagte den Beschluss auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.02.2018, um weitere Informationen zur Rechtsform der gGiD mbH durch den Gesellschafter Herrn Kosan einzuholen.



Herr Sohn verpflichtete den Vertreter der katholischen Kirche im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Herrn Michael Vogt.



zu TOP 2.3
Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08961-17-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ich wie folgt beantworten:
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen können die durchschnittlichen Schließungszeiten
bis zu vier Wochen im Jahr betragen. Sie werden zu Beginn eines Kindergartenjahres von den
Einrichtungsleitungen mit den Eltern kommuniziert. Die Schließungszeiten liegen
überwiegend in den Ferien. Hierzu stimmen sich die in Nachbarschaft befindlichen
Kindertageseinrichtungen untereinander ab, um etwaige Betreuungslücken gegenseitig
aufzufangen. Diese Praxis hat sich bis heute bewährt.

Sollten sich dennoch Betreuungslücken ergeben, führt das Jugendamt Lösungen herbei.

Für die Schulferienbetreuung gilt:
Mit Beendigung des Kindergartenjahres zum 31.7. haben Eltern mit einem OGS-Platz
generell ab 1. August einen Anspruch auf Betreuung.

An den offenen Ganztagsschulen wird an jedem Schulstandort ein zwei - dreiwöchiges
Ferienangebot für OGS-Kinder angeboten. Wird darüber hinaus oder zu einer anderen Zeit
eine Ferienbetreuung benötigt, werden die Kinder zur Betreuung an einer Nachbarschule im
Stadtbezirk angemeldet und dort betreut.
Hier sprechen sich die Schulen untereinander ab, so dass während der gesamten Ferienzeiten
(Ostern, Sommer und Herbst) eine Ferienbetreuung entweder am eigenen Schulstandort oder
in einer anderen Nachbarschule stattfindet.
Ostern und Herbst ist jeweils eine Woche geöffnet, in den Winterferien bietet eine Schule im
Innenstadtbereich eine sog. Notbetreuung in der ersten Januarwoche bis zum Ende der
Winterferien stadtweit für alle Eltern an.

Die Betreuung gilt für alle Erstklässler und endet für Kinder im 4. Schuljahr jeweils zum 31.7.
Für Kinder in den weiterführenden Schuljahren ab Kl. 5 wird im schulischen Bereich keine
Ferienbetreuung mehr angeboten. Hier wird auf Anfrage im Schulverwaltungsamt auf die
Ferienangebote des Jugendamtes in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. im Stadtgebiet
verwiesen.

Diese Ferienangebote des Jugendamtes, Bereich Kinder- und Jugendförderung werden
detailliert in der Anlage am Beispiel des Stadtbezirks Brackel dargestellt. Ähnliche Angebote
finden auch in den anderen elf Stadtbezirken statt und sind in der Anlage zur Gewährung der
Übersichtlichkeit nur komprimiert beschrieben. Zusätzlich zu den Angeboten der
kommunalen Kinder- und Jugendarbeit finden weitere Angebote bei Trägern der freien
Jugendhilfe, in Sportvereinen, Verbänden und anderen Jugendorganisationen statt.

Viele dieser Angebote sind dem Sinn nach jedoch Angebote mit einer offenen Komm- und
Gehstruktur (keine bestehende Aufsichtspflicht) und keine festen Betreuungsangebote.“


Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich unzufrieden mit der Stellungnahme der Verwaltung. Verbindliche Angebote insbesondere beim Übergang in die weiterführende Schule wurden nicht genannt.

Herr Hibbeln erklärte, dass geprüft worden sei, ob es dieser Stelle eigentlich eine Lücke gebe, das sei flächendeckend jedoch nicht festgestellt worden. Das Jugendamt habe in der Stellungnahme die vorhandenen Angebote dargestellt, damit es möglichst nicht zu Lücken in der Betreuung kommt.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass der Antrag in der Sitzung vom 27.09.2017 nicht entschieden, aber die Bitte um Berichterstattung formuliert worden sei. Der Ausschuss sollte Klarheit darüber bekommen, wo Lücken existieren und beraten, ob ein Lückenschluss nötig ist.

Frau Schütte modifizierte daraufhin den Antrag aus der Sitzung vom 27.09.2017 wie folgt:
Das Jugendamt möge Vorschläge einschließlich Kosten machen, wie die Lücke zwischen dem Übergang Grundschule und weiterführender Schule zu schließen sei.

Herr Bahr fragte nach der Höhe des Bedarfes und ob dieser Bedarf überhaupt erfasst werden könne.

Frau Schütte-Haermeyer bat daraufhin, folgenden Antrag abstimmen zu lassen:
die Verwaltung solle einen konstruktiven Vorschlag erarbeiten, wie pro Stadtgebiet ein verbindliches Betreuungsangebot für die Zielgruppe Kinder im Schulwechsel angeboten werden könne, einschließlich der entstehenden Kosten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmte dem vorgenannten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Zur Info - Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Zur Info - Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
zur Info -Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Zur Info - Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitschen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung am 14.11.2017 vor:

Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende Empfehlung:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts,
sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um
sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden
kann.
Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen
Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die
Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der
Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“


Es lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der öffentlichen Sitzung am 30.112017 vor:

Der Seniorenbeirat unterstützt den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerkes und schließt sich der Empfehlung an.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des
Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.


Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 30.11.2017 vor:

Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende
Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn
eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der
Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen
oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren
wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der
Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.

Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die
Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den
Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren
des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.


Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 06.12.2017 vor:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt

a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den
Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017
(Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren
des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren
Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –
dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für
Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018
einzustellen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Seniorenbeirates, der Bezirksvertretung Mengede und der Bezirksvertretung Eving zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte

b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte) zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren. b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.


zu TOP 3.2
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.

Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.


zu TOP 3.3
Stadterneuerung: Stadtumbau Rheinische Straße, Spielraumgestaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09792-17)

Frau Konak stellte die Frage nach der Begrifflichkeit Barrierefreiheit / Inklusion bei der Planung.

Zur Info:
Die Verwaltung teilte Folgendes mit:
Inklusion ist weitreichender als der Teilaspekt der Barrierefreiheit.
Inklusion beschreibt einen übergreifenden Ziel- und Handlungsansatz bei dem alle zusammen im selben Lebens- und Lernumfeld aufwachsen und gefördert werden sollen.
Inklusion heißt Gemeinsamkeit von Anfang.

Der Vorsitzende äußerte den Wunsch, generell Vorlagen über die beschlossene Vergabe von Finanzmitteln der Bezirksvertretungen zur Spielplatzgestaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 - mehrere Zusatz-/Ergänzungsanträge
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Es lagen folgende Überweisungen aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017 vor:

„Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

16. Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten
Am Beispiel Hohenbuschei ist gut zu sehen, dass die Planung von Einrichtungen für Kinder
nicht immer den Bedarf deckt. Der Rat fasst daher folgende Beschlüsse:
 Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
 Im Falle Hohenbuschei wird die Verwaltung beauftrag, durch einen Neubau dem Mangel an Kitaplätzen Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel aus dem allg. Haushalt sind dafür
bereitzustellen. Dazu soll geprüft werden, ob der BVB bereit ist, ein Grundstück in der
Pufferzone gegen Schaulustige am Trainingsgelände für diesen Zweck zur Verfügung zu
stellen.

Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den einen Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“


Frau Konak erläuterte kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Hibbeln sagte zu, dass die Möglichkeit geprüft werden könne, das Grundstück des BVB für den Bau einer Kita zu nutzen.

Dem stimmte Frau Konak zu und verzichtete auf die Abstimmung des Antrages.


„Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)

5. Bildung und Innovation
Der Ausbau der Kita-Plätze muss zügig vorangetrieben werden, um der Mangelsituation
in der Stadt zu begegnen. Die Stadt soll hierbei alle Möglichkeiten der Kooperation mit
anderen Akteuren nutzen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien wichtig, sondern
darüber hinaus auch ein erheblicher Standortfaktor für die Stadt Dortmund. Die
Stadtverwaltung beauftragt eine interne fachübergreifende Arbeitsgruppe, zusätzliche,
kurzfristige und pragmatische Lösungen für einen schnellen Ausbau der Kindertagesstätten zu
entwickeln. Dabei sollen auch die Möglichkeiten von Grundstücks- oder Gebäudeankäufen
zur schnellen Realisierung geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“

Frau Schneckenburger führte aus, dass es bereits eine fachübergreifende Arbeitsgruppe gebe, um die vom Rat gesetzten Zielquoten erfüllen zu können. In diesem Rahmen werde geprüft, ob Grundstücke für den Kitabau zur Verfügung stehen, ein Ankauf durch die Stadt oder durch andere möglich ist. Die Forderungen des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste seien also bereits erfüllt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017
(Drucksache Nr.: 09700-17)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates vom 12.12.2017 vor:

„Dem Integrationsrat lag folgender Antrag der Internationale SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor, welcher einstimmig wie folgt beschlossen wurde:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und den Schulausschuss darüber zu beraten ob die Möglichkeit besteht, sich mit den Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam beim Land deutliche Investitionen in Bildungseinrichtungen mit über 60% bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen einzufordern.
Maßnahmen:

· Halbierung der Gruppengröße in den Kindertageseinrichtungen.

· Klassen der Grundschule und Sekundarstufe1 mit bis zu maximal 20 Kinder je Klasse
bei gleichzeitig mindestens zu 40% doppeltbesetztem Unterrichtsstunden.

Begründung:

Seit Jahren belegen statistische Untersuchungen, dass die Städte und Gemeinden der Ruhrgebietsschiene die Potentiale im Bildungsbereich nicht chancengleich entwickeln.

· zum Schaden der Schüler und Schülerinnen,

· Stadtteile

· Kommunen

Nordrhein-Westfalen belegt bei Bildungsinvestitionen für Kindern und Jugendlichen immer wieder Plätze im unteren Bereich. Wir fordern, dass Bildungsmittel nicht mit der „Gießkanne“ verteilt werden, sondern asymmetrisch den Stadtteilen zugute kommen, die laut Ergebnissen der statistischen Bildungsforschung ihre Potentiale nicht hinreichend entwickeln können.“

Herr Barrenbrügge verwies darauf, dass der TOP bereits im Schulausschuss ausführlich diskutiert worden sei. Die Dezernentin habe dann dort einen Vorschlag geäußert, der das Verfahren beschleunige.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es eine lange Debatte im Schulausschuss gegeben habe, wie mit dem Antrag umgegangen werden könne. Sie habe den Vorschlag gemacht, den Antrag in die Gremien des Städtetages zu geben und dort zu beraten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmte dem Vorschlag von Frau Schneckenburger einstimmig zu.

4. Anträge /Anfragen

zu TOP 4.1
Pflegekinderdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09942-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09942-18-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09942-18-E3)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in einer der nächsten Sitzungen um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Pflegekinderdienst des Jugendamtes. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Pflegefamilien werden aktuell vom Jugendamt betreut?

2. Wie viele Pflegekinder sind in diesen Pflegefamilien untergebracht?

3. Wie verhält sich der Anteil der Kinder in Pflegefamilien zu Unterbringungen in Jugendhilfeeinrichtungen?

4. Wie hat sich der Anteil der Unterbringung in Pflegefamilien einerseits und Jugendhilfeeinrichtungen andererseits in den letzten Jahren entwickelt?

5. Wie stellt sich dieses Verhältnis in vergleichbaren Städten in NRW dar?

6. Nach welchen Kriterien werden Pflegefamilien vom Jugendamt ausgewählt?

7. Wie werden Pflegeeltern durch das Jugendamt auf ihre Aufgabe vorbereitet und ausgebildet? Welche Inhalte hat die Vorbereitung, welche Dauer umfasst die Vorbereitung auf die Übernahme eines Pflegeverhältnisses?

8. Welches Konzept liegt der Betreuung der Pflegefamilien zugrunde?

9. Wie häufig werden die Pflegefamilien durch das Jugendamt besucht?

10. Gibt es Gruppentreffen der Pflegefamilien? Wenn ja, wie werden diese begleitet?

11. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten? Welche Schnittstellen mit den Jugendhilfediensten gibt es?

12. Wie ist die Erreichbarkeit des Jugendamtes durch die Pflegefamilien in Notfällen geregelt?

13. Wie viele Pflegefamilien haben in den letzten Jahren das Pflegeverhältnis abgebrochen und warum?“
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung – in Ergänzung zu den Fragen von Bündnis90/Die Grünen – um die Beantwortung folgender Fragen:


Frau Schütte-Haermeyer machte den Vorschlag, dass der Pflegekinderdienst sich im Ausschuss präsentieren solle und dabei auch die Fragen beantwortet.

Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer einstimmig zu.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Hibbeln berichtete auf Wunsch des Vorsitzenden wie folgt:

- OVG NRW und Verwaltungsgericht zur Vergabe von Kita-Plätzen:
Das OVG Münster befand zur Vergabe von Kita-Plätzen, dass Spielräume bei der Vergabe
durch einheitliche Vergabekriterien des Jugendamtes ausgestaltet werden sollten.
Das Jugendamt Dortmund habe dieses zum Anlass genommen, die Vergabepraxis mit
dem Eigenbetrieb FABIDO zu diskutieren. Man sei dabei, die Vergabekriterien zu prüfen
und werde dieses auch mit allen Trägern in Dortmund tun, um zu einer Einheitlichkeit zu
kommen.

- Online-Anmeldung zu Kita-Plätzen:
Die Verwaltung bereite eine Vorlage vor, die am 28.02.2018 dem AKJF zur Kenntnis
gebracht werden solle. Der Verwaltungsvorstand habe das Vorhaben beschlossen. Es sei
wichtig, Transparenz in das Verfahren zu bringen, Bürgerorientierung zu gewährleisten, die
Sicherung des Rechtsanspruches zu berücksichtigen und moderne Onlineangebote vorzu-
halten, so dass darüber auch Wartelistenfunktionen u. ä. abgebildet werden können. Im
Rahmen der Projektarbeit werde man mit den Trägern ins Gespräch kommen und diskutieren
müssen, damit das Verfahren bei allen Trägern eingesetzt werden kann.
Auf die Frage von Herrn Ortmann nach der Berücksichtigung der Kindertagespflege
antwortete Herr Hibbeln mit Ja.


Der Vorsitzende berichtete kurz über den Unterausschuss AKJF am 17.01.2018:
Es wurde grundsätzlich beschlossen, den Unterausschuss aufrecht zu erhalten. Er soll mindestens einmal jährlich tagen und Themen der Weiterentwicklung des Jugendamtes behandeln, z.B. fachliche Weiterentwicklung, Projekt Fachstandard+ in den Jugendhilfediensten oder Digitalisierung im Jugendamt.


Der Vorsitzende wies auf die Veranstaltung „Frühe Hilfen“ hin. Der Flyer wurde als Tischvorlage verteilt.




Herr Sohn beendete die öffentliche Sitzung um 18 Uhr.




Sohn Brandt Färber
Vorsitzender Ratsmitglied Stellvertretende Schriftführerin



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