Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Rates der Stadt
am 01.10.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:33 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jäkel (SPD)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Thieme (NPD)
Rm Urbanek (AfD)
Rm Weber (CDU)
Rm Zweier (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki





Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann

Einbringung

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02011-15)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01863-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02019-15)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01903-15)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01959-15)

3.6 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.7 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)


3.8 Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01944-15)

3.9 Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

3.10 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01970-15)

3.11 Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01471-15)

3.12 Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01865-15)

3.13 Stadterneuerungsprogramm 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01760-15)

3.14 Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01884-15)

3.15 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01929-15)

3.16 Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00546-15)

3.17 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01820-15)

3.18 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01775-15)
3.19 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

3.20 Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

3.21 Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Beschluss

(Drucksache Nr.: 00935-15)

3.22 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01451-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01436-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

5.2 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02112-15)

5.3 Situation von Flüchtlingen in Dortmund
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02202-15-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02206-15-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02209-15-E1)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01953-15)

6.2 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02129-15)

6.3 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02031-15)

7. Schule

7.1 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02137-15)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Drohende erneute Streiks in städtischen Kitas
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02547-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

9.2 GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02159-15)

9.3 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02220-15)

9.4 GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02210-15)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02052-15)

9.6 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02053-15)

9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01801-15)

9.8 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02051-15)
9.9 Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02061-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00909-15)

10.2 Handlungskonzept Perspektive Europa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01439-15)

10.3 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02122-15)

10.4 Jahresbericht der Feuerwehr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02015-15)

10.5 Bericht über das Berufungsurteil zur Sperrgebietsverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02389-15)

10.6 Benennung von Delegierten für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02471-15)

10.7.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02509-15)

10.7.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02544-15)

10.8 Transparenzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02552-15)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02516-15)



11.1.2 Zustellung der Fluchtwege im Ratssitzungssaal
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02534-15)

11.1.3 Erfassung von Asylbewerbern nach Nationalitäten in der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02535-15)

11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 03.09.2015

(Drucksache Nr.: 01734-15)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Eigenbrod (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

10.9 Sofortiger Ausschluss eines Sitzungsteilnehmers von der Sitzung des Rates am 14.09.2015 Beschluss
(Drucksache Nr.: 02585-15)


Weiter stimmte der Rat der Stadt zu, die Tagesordnungspunkte

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01959-15)

3.6 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.7 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien beraten wurden.

Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt zu, die Angelegenheit

10.3 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Beschluss

von der Tagesordnung zu nehmen, da der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage in seine Haushaltsberatungen geschoben hat.


OB Sierau wies überdies darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01801-15)


zurückgezogen hat und das der Vorgang

8.1 Drohende erneute Streiks in städtischen Kitas
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02547-15)

von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurde.


Zudem verständigte sich der Rat der Stadt mit Zustimmung der Antragsteller darauf, den Tagesordnungspunkt:

5.3 Situation von Flüchtlingen in Dortmund

mit den hierzu vorliegenden Anträgen der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung abzusetzen, da Einvernehmen bestand, dass die Anträge u. a. aufgrund der erfolgten Berichterstattung und der aktuellen Beschlusslage, als erledigt anzusehen sind.


OB Sierau machte weiter darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage

9.6 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02053-15)


in nichtöffentlicher Sitzung beraten hat. Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit, wie vorgesehen, im öffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.


Rm Brück (Die Rechte) stellte mündlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt

6.1 Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01953-15)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Punkt 2.2 zu
behandeln.

Der Rat der Stadt lehnte den o. a. mündlichen Antrag von Rm Brück (Die Rechte) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.


Im Anschluss stellte Rm Münch (FBI) mündlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt

6.1 Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01953-15)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Punkt 2.0 zu
behandeln.

Nach Gegenrede von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lehnte der Rat der Stadt den o. a. mündlichen Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) ab.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll. Der Rat der Stadt beschloss anschließend mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Herr Hans-Peter Hoffmann, Schützenstr. 167 in 44147 Dortmund, als Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Florian Meyer für die SPD-Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Herr Hoffmann entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung von OB Sierau.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann
Einbringung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Der Haushaltsplanentwurf 2016 wurde von OB Sierau und StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an den Beitrag von StD/StK Stüdemann übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung.

Der Haushaltsplanentwurf 2016 sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen wurden anschließend an die zu beteiligenden Bezirksvertretungen und Ausschüsse überwiesen.

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 10.12.2015 geplant.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02011-15)

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich gegen die Errichtung eines Asylheimes in Dortmund-Aplerbeck und u. a. für die Unterbringung von Menschen mit Bleiberecht in Wohnungen aus.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die vorliegende Bauleitplanung ausdrücklich, da ein Beschluss der Vorlage dazu beiträgt, menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen.

Nachdem OB Sierau Rm Münch (FBI) dreimal zur Sache rief, entzog er Rm Münch (FBI) unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Münch (FBI), mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, der
Stellungnahme unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 07.05.2015 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 die Begründung vom 13.03.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01863-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- (14-tägiger Planaushang) unter der Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- zur Kenntnis. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 20.07.2015 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02019-15)

Rm Brück (Die Rechte) machte deutlich, dass er den Bau eines Asylheimes in Dortmund-Oestrich nicht unterstützt.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass er den vorgesehenen Standort für nicht geeignet hält.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Punkt 8.1 und Punkt 8.2 nicht zu folgen sowie den Stellungnahmen unter Punkt 8.3 und Punkt 8.4 teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 07.05.2015 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 die Begründung vom 13.03.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01903-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 274 - nördlich Seekante - geprüft und beschließt, der Stellungnahme unter der Ziffer 8 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 26.03.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.07.2015 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 274
- nördlich Seekante - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 274
- nördlich Seekante - für den unter Ziffer 1
dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 3.7
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01944-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Dem 4-streifigen Ausbau der B54 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtische Stellungnahme mit Anregungen, Forderungen und Bedenken ist gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.


zu TOP 3.9
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die im Rahmen der Benehmensherstellung am 08.06.2015 abgesandte Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01970-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01471-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Förderrichtlinie für das Schallschutzfensterprogramm.
zu TOP 3.12
Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01865-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 vor:

Herr Rm Waßmann (CDU) weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe (FDP/Bürgerliste) betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.

Mit den o. a. Hinweisen der CDU- Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 01865-15) zu folgen.

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass nach seinem Dafürhalten, die vorgesehenen Mittel sinnvoller verwendet werden könnten.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkungen von CDU und FDP/Bürgerliste zum Abstimmungsverhalten im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept City 2.0 zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Aktive Stadtzentren, dieses Konzept im Grundsatz.


zu TOP 3.13
Stadterneuerungsprogramm 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01760-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.09.2015 vor:

„ … Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 26.08.2015:

Unter Hinweis auf die Diskussion in der letzten Sitzung der BV gab Frau Furkert vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung noch einige Hinweise. Insbesondere gab sie zu verstehen, dass die als Anlage zum Projektbogen beschriebenen Maßnahmen eher aus formalen Gründen dargestellt werden. Insoweit würden auch die Maßnahmen „Umbau KESS/ (Aus)bau Bürgerzentrum“ unter einer Förderziffer – „Ertüchtigung öffentlicher Einrichtungen“ aufgeführt.
Hinsichtlich des gewünschten Bürgerzentrums werde sich die Standortfrage aus einer Bestandsaufnahme i. V. m. der Bedarfsnachfrage ergeben. Sie machte auf Nachfrage allerdings auch deutlich, dass sie den jetzigen Standort des Bürgergartens für die Errichtung eines Bürgerzentrums aufgrund der vorhandenen Restriktionen für wenig realistisch halte.

Abschließend gaben die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig eine positive Empfehlung im Sinne des Beschlussvorschlages.“

AUSW, 23.09.2015:
Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski erläutert Frau Linnebach, dass es in Bezug auf die heutigen
Vorlagen unter TOP 6.1 „Stadterneuerungsprogramm 2016“ sowie TOP 6.4 „ Integriertes Handlungskonzept City 2.0“ und hierbei zu den von Herrn Rm Kowalewski angeführten beiden Projekten: „Ehemaliges Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ und „Königswall“ nicht zu einer von ihm vermuteten Doppelförderung kommen werde. Es handele sich hier lediglich um ein doppelte Aufführung in beiden Vorlagen, wobei es bei der Vorlage unter TOP 6.1 um die Darstellung der Förderanträge gehe, welche konkret in diesem Jahr gestellt würden und es sich in der Vorlage unter TOP 6.4 vorrangig um die Beschreibung der Fördervoraussetzungen, wie z.B. zum Stadteilkonzept „Intensive Weiterentwicklung der City“ handele.

Herr Rm Waßmann (CDU) weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe (FDP/Bürgerliste) betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.

Mit den o. a. Hinweisen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 01760-15) zu folgen.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:

„ … mit Verfügung vom 17.09.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg den zukünftigen Fördersatz für die Stadt Dortmund von 80 % auf 70 % herabgesetzt. Dies entspricht einer Verringerung der Städtebauförderungszuschüsse um 10 %. Betroffen sind von dieser Regelung alle Städtebauförderungsmaßnahmen, die ab dem Stadterneuerungsprogramm 2016 neu in die Projektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Für bereits anfinanzierte Projekte verbleibt es bei dem bisherigen Fördersatz von 80 %.

Die Veränderung des Fördersatzes hat Auswirkungen auf den von der Stadt Dortmund zu erbringenden Eigenanteil. Da derzeit mehrere Gremienvorlagen zum Thema Stadterneuerung dem Rat zur Entscheidung vorliegen, möchte ich Sie über eine mögliche Verringerung der zukünftigen Förderquote unterrichten.

Von der Neuregelung betroffen wären die folgenden Projekte:

Darüber hinaus ist derzeit zur weiteren Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen in der Nordstadt unklar, ob hier der alte Fördersatz von 80 % von der Bezirksregierung Arnsberg weitergeführt wird.

Obwohl die Einstufung der Bezirksregierung Arnsberg (überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote/Gemeinde mit genehmigtem Haushalt ohne Haushaltssicherungskonzept) dem aktuellen Fördersatzerlass der Landesregierung entspricht, werde ich mich gegenüber der Landesregierung dafür verwenden, dass die bisherige Förderquote von 80 % beibehalten wird.

Ziel muss es hierbei sein, die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes durch die Erhöhung des Eigenanteiles in der Stadterneuerung um 10 % zu verhindern.
Die Beibehaltung der Förderquote von 80 % ist geboten, damit die beschlossenen und geplanten Konzepte der Stadterneuerung wie geplant umgesetzt werden können.
Selbstverständlich werde ich die politischen Gremien über die Entwicklung in der Städtebauförderung weiter unterrichten und Veränderungen in der Finanzierung der Projekte mit den Durchführungsbeschlüssen dokumentieren.

Rm Waßmann (CDU), Rm Lührs (SPD) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) legten für ihre Fraktionen dar, dass eine Herabsetzung der Fördersätze durch die Bezirksregierung Arnsberg völlig inakzeptabel sei. In dem Vorgehen wird eine Benachteiligung von Kommunen, die in der Lage sind einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, gesehen.

Sein Abstimmungsverhalten begründete Rm Münch (FBI) mit Verweis darauf, dass nur in einem gesundem Umfeld eine positive Entwicklung möglich ist.

Rm Brück (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u. a. dahingehend, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen, die eigentlichen Probleme vor Ort nicht gelöst werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßte ausdrücklich die Berücksichtigung des Baukunstarchivs im Stadterneuerungsprogramm 2016.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkungen von CDU und FDP/Bürgerliste zum Abstimmungsverhalten im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Zusammenfassung der einzelnen Stadterneuerungsprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2016 zu beantragen.


zu TOP 3.14
Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01884-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Lütgendortmund“ vom 23.05.1991.


zu TOP 3.15
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01929-15)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:

„ … mit Verfügung vom 17.09.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg den zukünftigen Fördersatz für die Stadt Dortmund von 80 % auf 70 % herabgesetzt. Dies entspricht einer Verringerung der Städtebauförderungszuschüsse um 10 %. Betroffen sind von dieser Regelung alle Städtebauförderungsmaßnahmen, die ab dem Stadterneuerungsprogramm 2016 neu in die Projektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Für bereits anfinanzierte Projekte verbleibt es bei dem bisherigen Fördersatz von 80 %.

Die Veränderung des Fördersatzes hat Auswirkungen auf den von der Stadt Dortmund zu erbringenden Eigenanteil. Da derzeit mehrere Gremienvorlagen zum Thema Stadterneuerung dem Rat zur Entscheidung vorliegen, möchte ich Sie über eine mögliche Verringerung der zukünftigen Förderquote unterrichten.

Von der Neuregelung betroffen wären die folgenden Projekte:

Darüber hinaus ist derzeit zur weiteren Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen in der Nordstadt unklar, ob hier der alte Fördersatz von 80 % von der Bezirksregierung Arnsberg weitergeführt wird.

Obwohl die Einstufung der Bezirksregierung Arnsberg (überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote/Gemeinde mit genehmigtem Haushalt ohne Haushaltssicherungskonzept) dem aktuellen Fördersatzerlass der Landesregierung entspricht, werde ich mich gegenüber der Landesregierung dafür verwenden, dass die bisherige Förderquote von 80 % beibehalten wird.

Ziel muss es hierbei sein, die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes durch die Erhöhung des Eigenanteiles in der Stadterneuerung um 10 % zu verhindern.
Die Beibehaltung der Förderquote von 80 % ist geboten, damit die beschlossenen und geplanten Konzepte der Stadterneuerung wie geplant umgesetzt werden können.
Selbstverständlich werde ich die politischen Gremien über die Entwicklung in der Städtebauförderung weiter unterrichten und Veränderungen in der Finanzierung der Projekte mit den Durchführungsbeschlüssen dokumentieren.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Fortschreibung der Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Industriedenkmals „Kokerei Hansa“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp in Ergänzung zu den Aktivitäten der Stiftung für Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) zu qualifizieren.


zu TOP 3.16
Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00546-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung i. H. v. 9.734.301 Euro die Sanierung und den Umbau des Gebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) mit der Fortführung der Planung und der Bauausführung (Ausführungsbeschluss). Die Finanzierung erfolgt durch das Sondervermögen.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 70.500 Euro die Auslagerung und den Rückzug des Fachbereichs 33/Wahlen sowie die Umzüge der Fachbereiche 14/Rechnungsprüfungsamt und 19/Vergabe- und Beschaffungszentrum nach Abschluss der Baumaßnahme in das Bürogebäude Königswall 25-27.


zu TOP 3.17
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01820-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:

„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:

Hierzu liegt vor -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01820-15-E1):
„Die Verwaltung schlägt zur Entlastung des Fachbereichs 65 folgende Änderung des Beschlussvorschlages vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund …

2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“


ABVG 08.09.2015:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Änderung des Beschlussvorschlages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die weitere Planung für den
Haushaltsjahr 2015:40.000 €
Haushaltsjahr 2016:40.000 €
Haushaltsjahr 2017:744.000 €
Haushaltsjahr 2018:242.000 €
Gesamt1.066.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Haushaltsjahr 2017:25.000 €

2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015 vor:

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule“.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 1. Oktober, die Erweiterung beschließen soll.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstand über die Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule zu geben sowie die Reaktionen der Schulleitung, der Schulpflegschaft und des Fördervereins dazustellen.

Begründung:
Vor dem Hintergrund der Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplans
soll die Rettungswache 11 an der Ruhrallee erweitert werden. Die Erweiterung hat Auswirkungen auf das Schulgelände der Winfried-Grundschule. Der Förderverein hat deshalb in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Fraktionen auf diese Auswirkungen aufmerksam gemacht und um Antworten auf verschiedene Fragen gebeten.

Die entsprechende Drucksache der Verwaltung (Nr.: 01820-15) ist inzwischen in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sowie in mehreren Ausschüssen beraten worden. Das Schreiben des Fördervereins lag allerdings den Beratungsunterlagen nicht bei. Im Ausschuss für Bürgerdienste hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ihr das Schreiben gänzlich unbekannt ist. Die im Schreiben aufgeworfenen Fragen sind darüber hinaus nach unserer Kenntnis bis heute nicht beantwortet.

Da der Schulausschuss in der Beratungsfolge der Vorlage nicht aufgeführt ist, obwohl schulische Angelegenheiten betroffen sind, ist eine kurzfristige Darstellung und Diskussion der Situation notwendig.“

Der Schulausschuss stimmte der Dringlichkeit des o .g. Vorschlags zur Tagesordnung zu.

Der Schulausschuss zeigte sich erstaunt darüber, dass dieser in der Beratungsfolge nicht vorgesehen war und bat die Verwaltung darum, dieses bei zukünftigen Vorlagen zu beachten.

Da die Vorlage am 01.10.2015 in der Ratssitzung beschlossen werden soll, bittet der Schulausschuss um Berücksichtigung folgender Empfehlungen, die sich aus der heutigen Diskussion ergaben und die auch die Fragestellungen des Fördervereins und der Eltern der betroffenen Winfried-Grundschule berücksichtigen.

- Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Ortstermin mit dem Schulverwaltungsamt, dem Liegenschaftsamt, dem Hochbauamt, der Schulleitung und der Schulpflegschaft zur Klärung, ob die östlich an das Schulgebäude angrenzende Fläche als Schulhof nutzbar ist, soll unbedingt stattfinden und die Ergebnisse in die weitere Planung einbezogen werden.

- Nach Auskunft der Städtischen Immobilienwirtschaft im Schulausschuss werde durch das Liegenschaftsamt geprüft, ob der Grünstreifen im östlichen Bereich des Grundstückes für die Schule genutzt werden könne. Dieses solle weiter verfolgt werden.

- Der Schulhof soll eine gute und für die Schüler und Schülerinnen attraktive Ausgestaltung erhalten.

OB Sierau sagte eine Berücksichtigung der Empfehlung des Schulausschusses vom 30.09.2015 im weiteren Verfahren zu.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die weitere Planung für den Erweiterungsanbau und die Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11) am Standort Ruhrallee 90 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.333.000 € (Planungsbeschluss).
Haushaltsjahr 2015:40.000 €
Haushaltsjahr 2016:40.000 €
Haushaltsjahr 2017:744.000 €
Haushaltsjahr 2018:242.000 €
Gesamt1.066.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. 2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“


zu TOP 3.18
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01775-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:

„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:

Hierzu liegt vor -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E1):

„Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich in Abänderung des in der Vorlage dargestellten Terminplanes der Einstieg in die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich sechs Monate verschiebt. Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“

Hierzu liegt vor -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2):
„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich 6 Monate verschiebe.
Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einem Bauvorhaben immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den o.g. Schulen?
2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.
3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten welcher Posten die Ausführung verzögert wird.“

ABVG 08.09.2015:
Die Beantwortung zum Antrag der Fraktion AfD erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Vorlage zu folgen.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 2.372.000 Euro inklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der Aplerbecker Grundschule (Ausführungsbeschluss).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 5 ff. HOAI) sowie der Ausführung des Anbaus an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz).


zu TOP 3.19
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Der Rat der Stadt nahm die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Energiebericht 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00935-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für die Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4 die Erhöhung des im Baubeschluss mit der DS-Nr. 02712-10 am 16.12.2010 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 2.490.000,00 Euro um 205.000,00 Euro auf 2.695.000,00 Euro (insbesondere zur Herstellung der verbliebenen Restmaßnahmen).

Die Finanzierung der Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4a erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004125 – Um- und Nachrüstung v. Bauernkamp bis Grevel - mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende Haushaltsjahr 2014: 2.013.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2015: 277.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 324.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 81.000,00 Euro

Die Investition in die Maßnahme bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 55.176,00 Euro.


zu TOP 3.22
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01451-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.047.547,34 € und einem Jahresverlust in Höhe von 451.282,91 €, sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 451.282,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01436-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Gespräche mit dem Eigentümer E.ON fortzusetzen und eine interkommunale Entwicklung des stillgelegten Kohlekraftwerkes sowie der angrenzenden unbebauten Betriebsflächen des Bebauungsplangebietes Mg 116 vorzubereiten.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das stillgelegte Kraftwerksgelände gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel Planrecht für ein interkommunales Gewerbegebiet zu schaffen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.09.2015 vor:

„ …Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 01.09.2015:

„Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.

Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:

Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine vorzubereiten.

Standardisierung von Beteiligungsverfahren:

Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der Behindertenselbsthilfe bei.

Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.

Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:

1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang

2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.

3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV

Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität und somit Teilhabe beitragen.

4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen

In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.
Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und „Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.“


Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.09.2015:

Herr Rm Dudde bezieht sich auf Punkt 7 der Vorlage „Beteiligungsverfahren“ und bringt hierzu nachfolgende Anregungen an:

1. Die Bauverwaltung möge auf das Behindertenpolitische Netzwerk zugehen, um zu klären, inwieweit dieses zukünftig in die Beratungsfolge der regelmäßig einzubringenden Quartalsberichte aufzunehmen ist. Ergänzend hierzu führt er an, dass es für alle Beteiligten vom Vorteil wäre, wenn man sich in diesen Berichten zukünftig um eine barrierefreie Lesefreiheit bemühen könnte. 2. In Bezug auf Änderungen, die im Laufe eines Bauvorhabens aufgrund von politischen Entscheidungen einer Bezirksvertretung oder eines anderen Gremiums erfolgen, bittet er ebenso um zukünftige Einbeziehung in das Berichtswesen, um hierdurch eine zeitnahe Kommunikation dieser Änderungen zu gewährleisten.


Mit der o. a. Anregung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Waßmann betont, dass seine Fraktion der Vorlage mit den Ergänzungen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis nehmen werde.

Herr SB Auffahrt äußert, dass ihm in der Vorlage zwei Punkte aufgefallen seien:

Zum Punkt „Bodenindikatoren für Blinde“ sei als Handlungsvorschlag angeführt worden, dass man sich um die Bewilligung entsprechender Fördergelder bemühen wolle. Hierzu vertrete seine Fraktion eher die Meinung, dass man diese Indikatoren auf jeden Fall, also auch, dann, wenn keine Fördergelder bewilligt würden, installieren solle, um hier den heutigen Ansprüchen nach einer behindertengerechten Gestaltung unbedingt gerecht zu werden.

Bei dem zweiten Punkt, der ihm aufgefallen sei, handele es sich um den „Begleitservice für behinderte Personen“. Hierzu habe er u. a. heute auch der Presse entnommen, dass die hieran gestellten Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllt werden konnten. Daher halte er es für dringend erforderlich, sicherzustellen, dass dieser Begleitservice durch eine ausreichende Personalausstattung nicht nur erhalten bleibe sondern bei entsprechenden Bedarfen sogar ausgebaut werde.

Frau Rm Weyer führt an, dass auch ihre Fraktion sich den Ausführungen des ABVG anschließen werde, gleichzeitig wolle sie allerdings auch das Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass die Bauverwaltung immer noch dazu aufgefordert werden müsse, das Behindertenpolitische Netzwerk entsprechend mit einzubeziehen.
Zu der durch Herrn sB Auffahrt angeführten Äußerung zum „Begleitservice für behinderte Menschen“, teilt sie mit, dass DSW 21 inzwischen hierzu mitgeteilt habe, dass es zu entsprechenden Einstellungen gekommen sei und daher dieser Service wieder funktioniere.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich den Anregungen des ABVG anschließen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ mit den o.a. Anregungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.“

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02112-15)

Nachdem OB Sierau Rm Brück (Die Rechte) dreimal zur Sache rief, entzog er Rm Brück (Die Rechte) unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt.

Rm Münch (FBI) hält die Zustimmung zur Vorlage für ein Gebot der Menschlichkeit.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) betonte, dass eine medizinische Versorgung, wenn sie notwendig ist, unabhängig von Herkunft oder Religion, durchgeführt werden muss.

Rm Weyer (SPD) sieht durch die Einrichtung der zusätzlichen Stellen eine gesamtstädtische Versorgung gewährleistet.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion und hält es für erforderlich, die Betreuung den Notwendigkeiten anzupassen. Insofern müsse der Zeitpunkt der vorgesehenen Evaluierung hinterfragt werden.

Rm Taranczewski (SPD) wies vor diesem Hintergrund auf die Beratungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hin. Demnach soll auf Basis einer Berichterstattung nach einem Zeitraum von 6 Monaten entschieden werden, ob bzw. wann ggf. eine Evaluierung erfolgen soll.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 Stellen für Hebammen mit einem Arbeitszeitanteil in Höhe von jeweils 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits-zeit sowie die externe Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016.

Die Stellen werden zunächst befristet für 2 Jahre eingerichtet.


zu TOP 5.3
Situation von Flüchtlingen in Dortmund

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.




6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01953-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.09.2015 vor:

„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Behindertenpolitisches Netzwerk 01.09.15 öffentlich: Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt bei fünf Enthaltungen die wie folgt veränderte Empfehlung:

Empfehlung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.

Zu den Planungen nach HOAI gehören:
- die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
- die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
- die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren
Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden. Bezirksvertretung Innenstadt-West 09.09.2015 öffentlich: Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig, den Beschluss NICHT zufassen, und begründet dies wie folgt:

Die BV nimmt zur Kenntnis, dass die betreffende Verwaltungsvorlage vom 18.08.2015 allein aufgrund einer Kostenbetrachtung zu ihrem Beschlussvorschlag (eine sog. Vorplanung für die Variante Neubau Wischlingen zu bezuschussen) kommt. Abgesehen davon, dass dies der Bedeutung der Standortentscheidung nicht gerecht wird, stellt die BV fest, dass diese rein finanzielle Betrachtung bereits in sich unvollständig ist.
Der Kostenermittlung für die Variante Wischlingen (Nb W) liegt ein Konzept zugrunde, dem wichtige Bestandteile fehlen: Sammelumkleiden, Durchgangsduschen, kurze Wege in gehöriger Breite und überhaupt eine Grundrissdisposition, die im Betrieb mit Schülern und Vereinen dauernden Mehraufwand für Aufsicht und Organisation unnötig macht. Diese Bestandteile würden den Bau in Wischlingen jedoch erst zu einer Einrichtung machen, die dem vorhandenen Westbad in der Praxis gleichwertig ist.
Dieser Mangel ist dadurch bedingt, dass das geplante Bad in den vorhandenen, daraufhin nicht konzipierten Gebäudekomplex nachträglich eingefügt werden soll. Mit der Hinzufügung der für ein tadellos funktionierendes Raumprogramm noch erforderlichen Teile erhöhen sich die Kosten der Variante Wischlingen beträchtlich. Dies bringt dann allerdings den Unterschied zur Variante Kortental womöglich gänzlich zum Verschwinden.

Die BV lehnt es daher ab, sich mit dem in der Vorlage behandelten Vergleich zu befassen, geschweige denn für die unvollständig aufbereitete Variante Wischlingen einen weiteren Planungsschritt und dessen Bezuschussung zu befürworten. Dies würde eine ungesicherte
Vorentscheidung darstellen und die Wahl des Standorts Wischlingen voreilig verfestigen. Zu
einem seriösen Vergleich kann es schließlich nur kommen, wenn Kortental und Wischlingen in gleicher funktionaler Qualität einander gegenübergestellt werden


Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 15.09.15 öffentlich:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015 vor (siehe oben).

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015 vor (siehe oben):

Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

zur Verwaltungsvorlage zum Westbad haben wir noch weitere ergänzende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten. 1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von 120.000 Euro geleistet werden. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Vorplanungen und der vom Revierpark geleistete Eigenanteil?

2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?

3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.

4.) Unter Punkt 12 "Fazit" wird erwähnt, dass sich die Nutzergruppen mehrheitlich gegen den Standort Wischlingen ausgesprochen haben.
Warum wurde die Öffentlichkeit beteiligt, wenn das Votum der BürgerInnen zur Standortfrage grundsätzlich nicht berücksichtigt werden soll?


5.) Mögliche Bedenken und Kritikpunkte sollen in der Vorplanung noch mal aufgegriffen werden. Was heißt das konkret?

6.) Wir bitten um eine detaillierte Kostenaufstellung aller geplanter Einzelmaßnahmen mit jeweiliger Gegenüberstellung der Kosten sowohl für den Neubau im Kortental als auch für die Variante Wischlingen. Ziel der Darstellung soll eine Vergleichbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen, der Verwaltungsempfehlungen und eine Nachvollziehbarkeit des Kostenrahmens sein, die durch die Vorlage derzeit nicht geleistet wird.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor: Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.

Des Weiteren bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden mit 2% der Investitionssumme beziffert. Das führt zu einem höheren theoretischen Aufwand bei der derzeit teurer veranschlagten Neubauvariante am Standort Kortental. Gleichzeitig bleiben möglicherweise höhere Instandhaltungskosten aufgrund des Alters der Anlagen in Wischlingen unberücksichtigt. In welcher Höhe müssen die Instandhaltungskosten für die zum Teil 30 Jahre alte Technik in Wischlingen angesetzt werden?

2. Ist es richtig, dass die vorhandene Technik in Wischlingen nur zum Teil mitgenutzt werden kann und eine möglicherweise notwendige Anpassung z.B. der Regel- und Belüftungstechnik oder der Erweiterung der Schwallwasseranlage in der Kostenaufstellung der Variante Wischlingen nicht aufgeführt wurde? Wenn ja, wie hoch wären die möglichen Mehrkosten für die technische Anpassung?

3. Sind in der Summe von 175.000 Euro für den Bau der Wanne in Wischlingen Kosten für eine Unterkellerung eingerechnet? Wenn nein, in welcher Höhe müssen diese unter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserproblematik veranschlagt werden?

4. Welche zusätzlichen Kosten (inkl. der Folgekosten) sind durch die erschwerte Zugänglichkeit des Baugeländes in Wischlingen zu erwarten?

5. Was geschieht mit dem freiwerdenden Personal des heutigen Westbades?

6. Während der Neubau im Kortental komplett in städtischer Hand ist, gehört das Revierbad Wischlingen der Stadt nur zu 50 Prozent. Was bedeutet das für die Verrechnung der Einnahmen?

7. Mit welchen Kosten wäre bei der Variante Wischlingen zu rechnen, wenn Sammelumkleiden und Durchgangsduschen in gleicher Anzahl und Ausführung wie beim Neubau im Kortental vorgesehen errichtet werden?

8. Welche Kosten wären in Wischlingen zu berücksichtigen, wenn die Wege von den Umkleiden zum Becken erheblich verkürzt werden?

9. Im gemeinsamen Schreiben der Stadteltern u.a. vom 7. September an die Verwaltung findet sich der Hinweis auf eventuelle alternative Betreibermöglichkeiten des Westbades - zum Beispiel durch Vereine -, um die Betriebskosten zu senken. Wie bewertet die Verwaltung eine solche Möglichkeit vor dem Hintergrund anderer Erfahrungen der Übernahme von Sporteinrichtungen durch Vereine? Welche Auswirkungen hätte ein solches alternatives Betreibermodell auf die bisher prognostizierten Betriebskosten?

Nach ausführlicher Diskussion zieht die Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Bitte um Stellungnahme zurück.

Den Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab. Die in dem Antrag von B´90/Die Grünen enthaltenen Fragen werden bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 beantwortet.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN dem Rat der Stadt, folgenden geänderten (Änderungen in Fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.

Zu den Planungen nach HOAI gehören:
· die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt die in der Vorlage dargestellten Bedenken sämtlicher bisheriger Nutzergruppen des Westbades gegenüber dem Verwaltungsvorschlag sehr ernst. Unsere Fraktion ist daher entsetzt über die Einseitigkeit und fehlende argumentative Tiefe der von der Verwaltung erstellten Vorlage. Wir vermissen insbesondere eine vergleichende Darstellung der berücksichtigten Einzelmaßnahmen, aus denen sich die Gesamtbeträge zusammensetzen.

Der Verwaltungsvorschlag die Leistungsphasen 1-3 der Vorplanung für eine Verlagerung von Teilen der Funktion des Westbades ins Freizeitbad Wischlingen zu beauftragen, geht im Wesentlichen von Annahmen aus, die man sicherlich so treffen kann, die man aber auch anders bewerten kann. Fachleute jenseits der Stadtverwaltung kommen hier durchaus zu abweichenden Einschätzungen hinsichtlich der jeweiligen Kosten. Um dem Rat eine objektive und ungefärbte Beurteilung über den zukünftigen Standort und alle anfallenden und künftigen Kosten zu ermöglichen, die derzeit weder auf der Basis der Verwaltungsvorlage noch aufgrund der Fraktionsberatungen mit der Verwaltung derzeit seriös möglich ist, beantragen wir daher die Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage wie folgt abzuändern:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren und für die Variante Neubau Kortental den gleichen Gutachter mit einer vergleichenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1-3) zu beauftragen. Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Ergänzend bitten wir um die schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen bis zur Ratssitzung, zur Überprüfung einiger der Kostenschätzung zugrunde liegenden Annahmen:

1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von 120.000 Euro


2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?

3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.

4) Reicht das Planrecht am Standort Wischlingen zur Erstellung der gedachten Bäderstrukturen aus? Falls nein, mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen dort das entsprechende Planrecht herzustellen? Welche Zusatzkosten ergeben sich daraus? Ist mit dem Bestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des nahegelegenen NSGs zu rechnen?

5) Beinhaltet Leistungsphase 3 nach HOAI bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Vergabe des eigentlichen Auftrages zur Bädererrichtung (z.B. Urheberrecht der Architektenplanung oder ggf. Regressansprüche)?

6) Welche Kosten entstehen in Wischlingen durch eine zusätzliches benötigtes Schwallwasserbecken und zusätzliche Wanne? Wieso soll das Bad einen Lebenszyklus von 30 Jahren haben, wenn Teile der vorhandenen Technik mitgenutzt werden sollen? Wie hoch sind die Kosten für die Belüftungsanlage, die nicht genutzt werden kann? Wie hoch sind die Kosten für Durchgangsduschen und den fehlenden Sammelduschen?

Außerdem liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahmen der Verwaltung (01413-15-E6 und 01953-15-E5) für den Rat am 01.10.15 zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01413-15-E5) und der Fraktion Die LINKE & Piraten (Drucksache Nr.: 01953-15-E3) vorab zur Kenntnisnahme vor. Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„der Beschlussvorschlag, für die Variante „Neubau Wischlingen“ als Ersatz für das Westbad am Kortental eine Vorplanung nach HOAI durchzuführen, stößt bei vielen Dorstfeldern und der gegründeten Bürgerinitiative zum Erhalt des Westbades auf große Kritik. Man ist der Auffassung, dass damit bereits eine Vorfestlegung getroffen wird und die Variante am bisherigen Standort zu verbleiben, nicht ausreichend gewürdigt wird.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessengruppen und der Politik nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen darzulegen, sollte auch für die Alternative eines Neubaus an jetziger Stelle eine vergleichbare Vorplanung angestellt werden.

Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

„Parallel zur Variante „Neubau Wischlingen“ soll auch für einen Neubau am Standort Kortental eine vertiefende Vorplanung (gem. HOAI) durch erfahrene externe Ingenieurbüros erfolgen. Beide vergleichende Berechnungen und die Ergebnisse sind sodann dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt den abgelehnten Antrag ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF vom 15.09.15 erneut zum Antrag und bittet um Abstimmung:
Weiterhin gibt sie zu Protokoll, dass im Protokoll der Verwaltungsratssitzung des RVR zu erkennen gewesen sei, dass die Planung zur Kenntnis genommen wurde und eine Bewertung durch den Verwaltungsrat nicht gegeben gewesen sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und lässt die Vorlage mit allen Anträgen und Empfehlungen zum Rat durchlaufen.


Dem Rat der Stadt lag weiter folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01953-15-E5) vom 22.09.2015 vor.

nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.09.2015:

Zu 1.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 120.000 Euro beinhaltet die prognostizierten Kosten für eine Vorplanung nach HOAI sowie Kosten für ein VOF- Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Architekturbüros. Ein Eigenanteil der Revierpark Wischlingen GmbH ist nicht vorgesehen.

Zu 2.
Die Neubauvariante in Wischlingen wurde im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH behandelt und von den dortigen Mitgliedern (jeweils 4 Mitglieder der Stadt und vom RVR) positiv bewertet.

Zu 3.
Wie unter Punkt 2 dargelegt, sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Planung, Finanzierung,
Bewirtschaftung sowie deren Chancen und Risiken mit den Vertretern des RVR vorbesprochen worden und von dort ein positives Signal zur weiteren Qualifizierung der Planung erteilt worden.
In Bezug auf die vom RVR geplante Verschmelzung der Freizeitgesellschaften erfolgt derzeit eine politische Befassung zum Modell und zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages in den Räten der Belegenheitskommunen. Die Stadt Dortmund hat, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2014 erklärt, dem Verschmelzungsmodell nicht beitreten zu wollen und eine Übernahme der RVR- Gesellschaftsanteile zu erwägen. Hierzu ist ein erstes Sondierungsgespräch zwischen Vertretern des RVR und der Stadt geführt worden. Weitere Gespräche sind für Ende des Jahres geplant.

Zu 4.
Die Öffentlichkeit bzw. die Interessengruppen wurden beteiligt, um ein Höchstmaß an Transparenz zu den alternativen Lösungsansätzen herzustellen und die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen in die Planung einfließen zu lassen. Unter Abwägung der dargestellten Vor- und Nachteile der untersuchten Varianten hat sich die Verwaltung für eine Realisierung am Standort Wischlingen ausgesprochen.

Zu 5.
Die von den Interessengruppen dargelegten Bedenken zum letzten Planungsentwurf erscheinen aus Sicht der Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung des Planungskonzeptes lösbar. Dabei sollen insbesondere die Bedenken hinsichtlich der weiten Wege zu den Umkleiden, des erhöhten Betreuungsaufwandes sowie die Einsehbarkeit durch Gäste des öffentlichen Badebetriebes im neuen Entwurf vollständig ausgeräumt werden.

Zu 6.
Für die untersuchten Varianten wurden durch unabhängige Ingenieurbüros Kostenprognosen auf der Basis von Erfahrungswerten und Baukostenkennwerten ermittelt. Um detailliertere Kostenangaben zu erhalten, bedarf es der Beauftragung einer Vorplanung nach HOAI. Die Kostenprognosen sind den Anlagen der Ratsvorlage zu entnehmen und dieser Stellungnahme nochmals beigefügt. Eine detailliertere Kostenaufstellung liegt der Verwaltung nicht vor.

Kostenschätzung
Machbarkeitsstudie Neubau Westbad Dortmund

KG
DIN 276
BeschreibungBasisvariante A
Gesamtbetrag
100Grundstück (vorhanden)Summe 100- €
200Herrichten und ErschließenSumme 200700.000,00 €
300Bauwerk- BaukonstruktionSumme 3004.250.000,00 €
400Bauwerk- Technische AnlagenSumme 4002.150.000,00 €
500AußenanlagenSumme 500200.000,00 €
600Ausstattung und KunstwerkeSumme 600100.000,00 €
SummeKostengruppe 200-600Gesamt netto7.400.000,00 €
700Baunebenkosten mit 28 %Summe 7002.072.000,00 €
SummeKostengruppe 200-700Gesamt netto gerundet9.500.000,00 €
Anteilige Ust (20 % v. 19 % Ust)360.000,00 €
Geländemodellierung u. provisorischer Parkplatz 140.000,00 €
SummeGesamt10.000.000,00 €


Neubau/Erweiterung Schwimmbecken Revierpark Wischlingen
Grobkostenschätzung nach DIN 276
Kostengruppen

100 Grundstück
Zwischensumme Kostengruppe 1000,00 €
200 Erschließung
Zwischensumme Kostengruppe 200820.000,00 €
300 Bauwerk
Zwischensumme Kostengruppe 3002.770.000,00 €
400 Technische Anlagen
Zwischensumme Kostengruppe 4001.230.000,00 €
500 Außenanlagen
Zwischensumme Kostengruppe 500220.000,00 €
600 Ausstattung
Zwischensumme Kostengruppe 60015.000,00 €
700 Nebenkosten
Zwischensumme Kostengruppe 7001.270.500,00 €
Summe KG 200-7006.325.500,00 €
Zuzgl. Baugrundmaßnahmen (Wasserhaltung, Weiße Wanne)175.000,00 €
GESAMT6.500.000,00 €


-> Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Korrektur vom 30.09.2015 vor:

„ … in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.09.2015 ist auf der Seite 3, in der 2. Grobkostenschätzung nach DIN 276 zum Neubau/Erweiterung Schwimmbecken Revierpark Wischlingen ein Additionsfehler aufgetreten. Die Gesamtsumme beläuft sich nicht auf 6.500.000,00 Euro, sondern auf 6.500.500,00 Euro.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01413-15-E6) ebenfalls vom 22.09.2015 vor.

„ … nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 15.09.2015:

Zu 1.
Für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich des Allwetterbades in Wischlingen werden jährlich
rd. 150 bis 200 T € verausgabt.

Zu 2.
Bei Realisierung eines Neubaus in Wischlingen kann auf Teile der vorhandenen Schwimmbadtechnik
zurückgegriffen werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Wasseraufbereitungsanlage,
Umwälzpumpen, Regeltechnik und die Stromversorgung.
Darüber hinaus ist es notwendig, einige Elemente der Schwimmbadtechnik neu zu installieren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Lüftungsanlage und Teile der Filtertechnik. Die dafür zu kalkulierenden Kosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen.

Zu 3.
In der Gesamtkostenbetrachtung sind Mehrkosten für gründungstechnische Maßnahmen wie zum Beispiel eine offene oder geschlossene Wasserhaltung oder der Bau einer „Weißen Wanne“
berücksichtigt.

Zu 4.
Im Zuge der Baumaßnahme ist eine eigene Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge zu schaffen. Die dafür zu berücksichtigenden Kosten sowie für den anschließenden Rückbau und Neubau der Außenanlage sind in die Gesamtkosten eingeflossen. Weitere Folgekosten sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten.

Zu 5.
Wie in der Vorlage ausgeführt, ist bei Realisierung eines Neubaus in Wischlingen ein mit dem Personalrat und der Personalverwaltung abgestimmtes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten.
Dabei werden verschiedene Personaleinsatzkonzepte unter Berücksichtigung der Fluktuationsanalyse und der Sozialauswahl entwickelt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.

Zu 6.
Für den Neubau in Wischlingen ist eine Spartenrechnung geplant, in der sämtliche Aufwendungen und Erträge separat erfasst und gegenübergestellt werden. Dies beinhaltet auch die Zuschuss mindernde Berücksichtung von Einnahmen aus dem neuen Bad.

Zu 7. und 8.
Die Planung für einen Neubau in Wischlingen berücksichtigt eine ausreichende Anzahl an Sammel- und Einzelumkleiden sowie Maßnahmen zur Anbindung des neuen Schwimmbereichs an den Bestand (u. a. gläserner Durchgang). Die dafür notwendigen Kosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen. Eine Aussage über Kosten für weitere Umkleiden sowie Maßnahmen zur Verkürzung der Wegeverbindungen sind nicht berechnet worden und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Zu 9.
Im Zuge der Abstimmungsgespräche über die Neubauplanung in Wischlingen hat der ortsansässige
Schwimmverein erklärt, dass die weiten Wege von den Umkleiden zum Bad einen zusätzlichen Betreuungsaufwand für Ehrenamtliche erzeugen, der vom Verein nicht getragen werden kann und der in der Folge den Verein in seinem Bestand gefährde. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Betriebsübernahme durch den Schwimmverein unrealistisch.
Weiter lag dem Rat der Stadt folgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:

„ … in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.09.2015 ist auf der Seite 3, in der 2. Grobkostenschätzung nach DIN 276 zum Neubau/Erweiterung Schwimmbecken Revierpark Wischlingen ein Additionsfehler aufgetreten. Die Gesamtsumme beläuft sich nicht auf 6.500.000,00 Euro, sondern auf 6.500.500,00 Euro.


Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Verfahrensvorschlag der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:

… zu dem o. g. TOP liegen Anträge der Fraktionen „SPD“, „Bündnis90/Die Grünen“ und „Die Linke/Piraten“ vor, die darauf abzielen, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass zwei vergleichbare Planungen (bis Leistungsphase III HOAI) am Standort Kortental und am Standort Revierpark Wischlingen durchgeführt werden.

Sollte eine Mehrheit des Rates der Stadt Dortmund der erweiterten Vorplanung zustimmen, regt die Verwaltung folgende Änderung des Beschlussvorschlages an:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Varianten „Neubau Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ eine Vorplanung bis zur Leistungsphase III HOAI zu vergeben. Beide Planungen sind über ein Architekturbüro zu beauftragen. Die Vorbereitung und Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros erfolgt nach VOF.

Neben den baulichen, technischen und finanziellen Aspekten sollen auch Standortqualitäten und soziale Gegebenheiten bewertet werden.

Bei der weiteren Planung ist § 55 der Landesbauordnung zu beachten. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Das Ergebnis dieser Planungen und beide vergleichende Berechnungen sind sodann dem Rat zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.“

Für den Fall, dass sich der Rat der Stadt Dortmund dem geänderten Beschlussvorschlag anschließen sollte, werden sich die finanziellen Auswirkungen aus der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr.: 01953-15 wie folgt verändern:

„Die Vorplanungen werden insgesamt Kosten in Höhe von ca. 240.000 € verursachen, die nicht vollumfänglich aus dem Budget der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund finanziert werden können. Insoweit geht der Aufwand für die zweite Planung im Umfang von 120.000 € zu Lasten des Ergebnisses.“

Den entsprechenden Schriftverkehr der „Initiative Westbad“ übersende ich in der Anlage zur Kenntnis.

Anlagen:

Schreiben vom 07.09.2015:
Absender:
Stadteltern Dortmund, DLRG-OG Dorstfeld, Kreisverband Schwimmen, ATV- Dorstfeld, Vertretung FH Dortmund- Fachbereich angewandte Sozialwissenschaften, Vertretung der Schulen Dortmund Innenstadt – West

Oberbürgermeister Sierau
Stadträtin Zoerner
Stadtdirektor Stüdemann


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Stadträtin Zoerner,
sehr geehrter Stadtdirektor Stüdemann!

… wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist die Interessensgemeinschaft „Westbad“ (o.g. Gruppierungen und Vertreter politischer Parteien aus Dorstfeld und Innenstadt West) über das Vorgehen der Verwaltung sehr irritiert und enttäuscht. Der Ratsvorlage Nr. 01953 ist zu entnehmen, dass ausschließlich eine Vorplanung nach HAOI für Wischlingen geplant ist. Ihre Zusage für ergebnisoffene Gespräche wurde nicht eingehalten. Die getroffene mehrheitliche Empfehlung vom 29.6.15 der Interessengemeinschaft wurde nicht einmal im Protokoll erwähnt oder berücksichtigt. Die Verwaltung hat sich für einen Anbau in Wischlingen ausgesprochen- ohne diesen durch ordentliche Gutachten zu prüfen und ohne ihn fundiert mit einem Neubau am Kortental zu vergleichen. Wichtige finanzielle und dringende soziale Aspekte sowie die Machbarkeit bleiben unberücksichtigt.

Deshalb fordern wir vergleichbare Gutachten und die faire Betrachtung des Neubaus am Kortental unter allen Aspekten!

Die Interessensgemeinschaft hat sich einheitlich für den Neubau am Kortental, wegen der klar überwiegenden Vorteile ausgesprochen und sieht sich gezwungen, s diese klare Willensbekundung durch ein formgerechtes initiiertes Bürgerbegehren noch einmal deutlich zu machen, da die gesammelten 15.000 Unterschriften von den Ratsmitgliedern der Stadt Dortmund nicht ernst genommen wurden.
Da die zugesicherten Vergleiche bislang nicht geliefert wurden, drängen sich folgende Probleme auf:

Der Neubau Wischlingen wird teurer als die derzeit geschätzten bzw. ausgewiesenen
6,3 M€ netto (7,5 M€ brutto), weil nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind:

1. Der Bau der Wanne mit 175 T€ - der angezweifelt wird – da dabei auch keine Unterkellerung berücksichtigt wurde.
2. Die benötigten 5 Sammelumkleiden fehlen.
3. Die erforderlichen Durchgangsduschen und viele weitere für Schul- und Vereinssport wichtige Elemente sind nicht berücksichtigt worden.
4. Der direkte Zugang / die Wegstrecke ist unüberschaubar und verursacht „Schaulaufen“.
5. Die vorhandene Technik kann nur zum Teil genutzt werden. Anpassungen der Regel- und Belüftungstechnik etc., die notwendig werden, sind nicht mitaufgeführt,.
6. Die Schwallwasseranlage ist nicht auf 2 Becken ausgelegt.
7. Nicht berücksichtigt wurde der Bebauungsplan für Wischlingen, der nur eine „Kleinschwimmhalle“ vorsieht.
8. Nicht berücksichtigt ist die Zugängigkeit zum Bau und deren Folgekosten, wenn man über das vorhandene Gelände agieren muss, da angrenzend direkt das Naturschutzgebiet liegt
9. Nicht berücksichtigt wird die Grundwasserproblematik, die eine Unterkellerung und evtl. eine Erweiterung der notwendigen Schwallwasseranlage etc. unmöglich macht.

Auch fehlerhaft sind in der Ratsvorlage 01953-15 die Betriebskosten:

1. Betriebs- und Personalkosten werden für den Neubau Kortental viel zu hoch benannt, als städtischer Betrieb müssten die Einnahmen verrechnet werden! Der Neubau ist mit anderen Neubauten zu vergleichen und nicht mit dem alten Westbad. Selbst andere alte städtische Bäder werden nicht so hoch bemessen.
2. Instandhaltungskosten werden ohne Grund am Standort Kortental erhöht angegeben mit 200.000 Euro p.a. 3. Es fehlen die Kosten für die Nutzungsentschädigung Schulsport und TU Dortmund, sowie für Sozialticketnutzer- geschätzt bei derzeitigen Schließungszeiten in Dorstfeld bei 60- 80T€/p.a.
4. Es fehlen die Schließungszeiten für die Vereine komplett und die daraus entstehenden Entschädigungen, da für die Vereine keine Veränderungen stattfinden sollten.
5. Rückgang der Besucherzahl im Vormittag, da die Beschallung der 90- 120 Schüler die täglich bis mindestens 16 Uhr/ im Stundentakt und zweimal wöchentlich im Abendbereich durch die Vereine den öffentlichen Bereich belasten und die Wellnessbesucher fern halten werden.

Dies alles führt zu einer falschen Kostenaufstellung und bevorteilt in der Vorlage Wischlingen eindeutig, zusätzlich wirkt es sehr befremdlich, dass der GmbH Wischlingen die 120 T€ für ein Gutachten selbst zur Verfügung gestellt werden sollen!

Es gibt viele Fragen und Gründe für Irritationen:

- Warum wurden am 29.06.15 die sportpolitischen Sprecher der Parteien 2 Stunden VOR der Interessensgemeinschaft geladen und dort deren Stellungnahme eingefordert, so dass diese keine Kenntnis von den Empfehlungen der Interessengemeinschaft bekommen konnten?
- Wieso werden nicht am Standort Kortental andere Betreibermöglichkeiten berücksichtigt?
- Will die Stadt Dortmund nicht mehr mit dem Regionalverband Ruhr in Wischlingen zusammenarbeiten und Wischlingen zu 100% übernehmen?
- Warum wird der Regionalverband Ruhr bei der Kostenplanung nicht berücksichtigt bzw. warum soll der komplette Anbau aus städtischen Mitteln bezahlt werden, obwohl das Bad nur zur Hälfte der Stadt Dortmund gehört?
- Was soll am Kortental tatsächlich gebaut werden bzw. ist ein Verkauf des Geländes geplant?
- Wieso werden die drängenden sozialen Aspekte des belasteten Stadtteils Dorstfeld gar nicht berücksichtigt?

Ebenso finden alle weiteren wichtigen Kriterien für Schule, Verein und Stadtbezirk keinerlei Berücksichtigung: Grundsätzliche Anmerkungen: Deshalb bitten wir Sie dringlich:

Führen Sie bitte das ergebnisoffene Gespräch mit den nötigen gleichwertigen Grundlagen mit der Interessensgemeinschaft zu Ende.

Berücksichtigen Sie, dass es am Kortental alternative Betreibermöglichkeiten gäben würde. So könnten z.B. Vereine die Verwaltung übernehmen, so dass die entstehenden Betriebskosten mindestens vergleichbar, höchstwahrscheinlich günstiger sind als Wischlingen und der Neubau nicht teuer würde als Wischlingen.

Nehmen Sie die Interessensbekundungen der mehr als 15.000 Unterzeichner ernst.
Stärken Sie den ohnehin schon schwer belastete Stadtteil und deren Ehrenämter und Schulen, für ihrer gute Integrationsarbeit und zukünftige Aufgaben.
Nach der derzeitigen Lage sehen wir uns bedauerlicherweise gezwungen ein initiiertes Bürgerbegehren bei der Stadt Dortmund zu beantragen, um so die Forderung zum Erhalt des Westbads zu unterstreichen.

Wir hoffen, dass es einen Weg des gemeinsamen Dialogs gibt und bitten um Ihre baldige Antworten.
Schreiben vom 27.09.2015:
Absender:
Initiative "Westbad“


Oberbürgermeister Sierau
Stadträtin Zoerner


Bürgerbegehren mit der Fragestellung: Soll das Westbad am Standort Kortental in Dortmund-Dorstfeld neu gebaut werden und das vorhandene Bad übergangslos ersetzen?“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau und sehr geehrte Frau Stadträtin Zoerner,

wir bedanken uns noch einmal sehr herzlich für die Möglichkeit eines direkten Meinungsaustausches in dem Gespräch, welches am 24.09.2015 zwischen Ihnen, Herr Oberbürgermeister Sierau und Frau Stadträtin Zoerner sowie Frau Staar und Frau Kuhlenkamp als Vertreterinnen unserer Initiative stattgefunden hat.

Am 27.09.2015 hat sich die Initiative Westbad mit 30 TeilnehmerInnen getroffen. Besprochen wurde unser weiteres Vorgehen nach dem von Ihnen unterbreiteten Angebot des Ergänzungsantrages zur Ratsvorlage Nr. 01953, die in den Rat eingebracht werden soll. Die Initiative begrüßt, dass die von ihr geforderten vergleichbaren Planungen eines Neubaus Westbad am Standort Kortental sowie eines Neubaus am Standort Wischlingen beauftragt werden soll.
Unsere Initiative unterstützt diese Zielsetzung und möchte einer Entwicklung, welche in die richtige Richtung weist, nicht entgegenstehen. Die Initiative stellt daher nach eingehender Beratung und einmütiger Beschlussfassung fest, dass sie von der Durchführung des aktuellen Bürgerbegehrens absehen wird, wenn bei der Ergänzung der Ratsvorlage Nr. 01953 folgende grundlegende Kriterien beachtet werden:

Grundsätzlich können auch bei einer Ergänzung der Ratsvorlage nur technische Aspekte eine Rolle spielen. Um im weiteren Verfahren zu einer von den BürgerInnen und allen Nutzergruppen des Bades akzeptierten und nachvollziehbaren Entscheidung zu kommen, halten wir die mit dem aktuellen Westbadstandort verbundenen langjährig gewachsenen und stadteilstabilisierenden sozial-integrativ-inklusiven Errungenschaften von hoher Bedeutung.
Die Initiative weist daher ausdrücklich darauf hin, dass im Entscheidungsprozess auch soziale, stand-ortspezifische Aspekte ausreichend berücksichtigt werden müssen.
Diese Aspekte können nur schwer beziffert werden, spielen aber am Standort Kortental für die dortigen BürgerInnen eine elementar wichtige Rolle. Diese Aspekte wurden sowohl im Bürgerbegehren als auch im offenen Brief der Initiative Westbad vom 08.09.2015 formuliert.

Die Initiative ist weiterhin bereit, an einem offenen, transparenten und fairen Verfahren der Entscheidungsfindung mitzuwirken.


Schreiben vom 27.09.2015:
Absender:
Initiative "Westbad bleibt am Kortental“

Stadträtin Jägers

Bürgerbegehren mit der Fragestellung: Soll das Westbad am Standort Kortental in Dortmund-Dorstfeld neu gebaut werden und das vorhandene Bad übergangslos ersetzen?“
Hier: Widerspruch gegen die Kosteneinschätzung

Sehr geehrter Frau Stadträtin Jägers,

wir danken Ihnen für die heute (27.09.2015) Herrn Dr. Weber persönlich zugestellte Kosteneinschätzung für o.g. Bürgerbegehren vom 23.09.2015, in welchem uns gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 GO NRW die mit der Durchführung der von uns verlangten Maßnahme verbundenen Kosten mitgeteilt werden.

Die genannten Kostenansätze betrachten wir allerdings als nicht zutreffend. Hierfür benennen wir folgende Gründe:

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte können wir der von Ihnen mitgeteilten Kostenschätzung nur widersprechen.

Vorerst benötigen wir aber keine neue Kostenschätzung, da uns Herr Oberbürgermeister Sierau in einem Gespräch am 23.09.2015 angeboten hat, auf eine Änderung der Ratsvorlage Nr. 01953 hinzuwirken. Mit dieser Änderung würde die Ratsvorlage einen Zusatz erhalten, dass auch für den Neubau am Standort Kortental eine vertiefende Vorplanung durchgeführt wird. Hierdurch würden tatsächlich, rechtlich verwertbare Kosten ermittelt. Außerdem müsste dann unser Begehren ohnehin angepasst werden.

Sollte die angekündigte Ergänzung durch den Rat angenommen werden, will die Initiative das Bürgerbegehren aussetzen. Sobald die Entscheidung im Rat getroffen wurde, werden wir Ihnen eine kurze Mitteilung über unser weiteres Vorgehen machen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre bisherige Unterstützung


Kriterienkatalog Dorstfelder Hallenbad
Stand 27.09.2015

1. Schwimmbecken
2. Lehrschwimmbecken
3. Babyschwimmbecken
4. Umkleideräume, kapazitätsausreichend

5. Duschräume, kapazitätsausreichend
6. Toiletten
7. Gebäudeausstattung
8. Barrierefreiheit
9. Standort
10. Abschottung des Schul- oder Vereinsbetriebes, oder zeitweilige Nicht-Öffnung für Fremdgäste

11. Schlüsselgewalt für die Vereine während ihrer Schwimmzeiten

12. Minimierung von Zeiten, in denen das Bad zwecks Renovierung oder Neubau geschlossen
werden muss

13. Möglichkeit alternativer Betreiberkonzepte z.B. Betrieb durch Sportwelt / Vereine/privat auch am
Kortental.

14. Nutzung des Bades auf Basis der aktuellen Eintrittspreise und -zeiten, gleichbleibende
Nutzungsbedingungen für Vereine und Dortmund-Pass-InhaberInnen.“


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01953-15-E8) vom 01.10.2015 vor:

… nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 22.09.2015:

Zu 1.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 120.000 Euro beinhaltet die prognostizierten Kosten für eine
Vorplanung nach HOAI sowie Kosten für ein VOF-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Architekturbüros. Ein Eigenanteil der Revierpark Wischlingen GmbH ist nicht vorgesehen.

Zu 2.
Die Neubauvariante in Wischlingen wurde im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung
der Revierpark Wischlingen GmbH behandelt und von den dortigen Mitgliedern (jeweils 4 Mitglieder der Stadt und vom RVR) positiv bewertet.

Zu 3.
Wie unter Punkt 2. dargelegt, sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Planung, Finanzierung,
Bewirtschaftung sowie deren Chancen und Risiken mit den Vertretern des RVR vorbesprochen
worden und von dort ein positives Signal zur weiteren Qualifizierung der Planung erteilt worden.

In Bezug auf die vom RVR geplante Verschmelzung der Freizeitgesellschaften erfolgt derzeit eine politische Befassung zum Modell und zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages in den Räten der Belegenheitskommunen. Die Stadt Dortmund hat, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2014, erklärt, dem Verschmelzungsmodell nicht beitreten zu wollen und eine Übernahme der RVR-Gesellschaftsanteile zu erwägen. Hierzu ist ein erstes Sondierungsgespräch zwischen Vertretern des RVR und der Stadt geführt worden. Weitere Gespräche sind für Ende des Jahres geplant.

Zu 4.
Nach Aussage der städtischen Planungsverwaltung sind die Flächen des Revierparks als Öffentliche
Grünfläche/Freizeitpark gekennzeichnet. Ob dies als Genehmigungsgrundlage für die Erweiterung des Schwimmbadbetriebes ausreicht, muss von der Bauaufsicht noch geprüft werden; gegebenenfalls muss eine Anpassung des Planrechts erfolgen.

Zu 5.
Eine Beauftragung des Ingenieurbüros bis zur Leistungsphase 3 des entsprechenden HOAI Leistungsbildes umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und die Entwurfsplanung inklusive
der dazugehörigen Teilleistungen wie beispielsweise die erforderlichen Behördenabstimmungen
und die Erstellung einer Kostenschätzung und -berechnung. Rechtsansprüche des Ingenieurbüros auf Fortführung des Planungsauftrages sind aufgrund der vertraglichen Gestaltung ausgeschlossen. Hierzu wird ein Vertrag bis einschließlich Leistungsphase 3 geschlossen, welcher zwar um darauffolgende Leistungsphasen erweitert werden kann, aber eben nicht zwingend muss. Das Urheberrecht bleibt unberührt.

Zu 6.
Die Kosten der Badtechnik sowie gründungsbedingte Mehrkosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen. Einzelne Kostenpositionen liegen der Verwaltung hierzu nicht vor. Der Lebenszyklus eines neu errichteten Schwimmbades wird in etwa mit 25-30 Jahre angenommen. Die in Wischlingen vorhandene Badbetriebstechnik ist in großen Teilen erst im
Jahre 2012 umfangreich saniert worden. Insofern steht der Lebenszyklus des neuen
Schwimmbades im Einklang mit der zu erwartenden Lebensdauer der vorhandenen Badtechnik.

Rm Balzer (SPD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zum Verfahrensvorschlag der Verwaltung vom 30.09.2015. Die Nachfrage von Rm Balzer (SPD) bzgl. der zeitlichen Auswirkungen beantwortete OB Sierau dahingehend, dass nach gegenwärtiger Einschätzung, dem Rat der Stadt in etwa einem Jahr, eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Rm Kowalewski (Die Line & Piraten) hält den vorliegenden Verfahrensvorschlag, auch aufgrund der Debatte im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, für zielführend und sprach sich dafür aus, den Kriterienkatalog der Initiative im Rahmen der Begutachtung zu berücksichtigen.

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich für den Standort „Kortental“ aus und hält diesen Standort im Interesse der Dorstfelder Bürger, u. a. angesichts der ÖPNV-Anbindung, für alternativlos.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte den Verfahrensvorschlag der Verwaltung vom 30.09.2015 und sprach sich ebenfalls dafür aus, den Kriterienkatalog der Initiative, im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

OB Sierau sagte zu, den Kriterienkatalog vom 27.09.2015 dem Grunde nach in das weitere Verfahren mit einzubeziehen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zum Verfahrensvorschlag vom 30.09.2015 und hielt das bisherige Vorgehen der Verwaltung, auf die kostengünstigste Variante zu achten um den Status quo zu erhalten, für richtig. Eine Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) beantwortete OB Sierau dahingehend, dass ein Rechtsanspruch auf den Neubau eines Schwimmbades nicht besteht.

Unter Bezugnahme auf die gesamtstädtische Lage des Sports und der finanziellen Situation Dortmunds erläuterte Rm Mais (CDU) die Zustimmung ihrer Fraktion zur Variante „Neubau Wischlingen“. Rm Mais (CDU) führte weiterhin aus, dass die Verwaltung mit der ursprünglichen Vorlage eine Planung vorgelegt habe, die darauf abzielt, die Wasserfläche mit all seinen Nutzungen durch die verschiedenen Institutionen zu erhalten und Betriebskosten einzusparen. Angesichts dessen, dass der Sport- und Freizeitbetrieb strukturell unterfinanziert sei, müssen im Hinblick auf den Standort Kompromisse eingegangen werden.

Rm Münch (FBI) sprach sich grundsätzlich dafür aus, das Westbad am Standort Kortental zu erhalten. Seine Zustimmung zum Verfahrensvorschlag der Verwaltung vom 30.09.2015 erläuterte Rm Münch (FBI) dahingehend, dass eine Begutachtung entsprechend zusätzliche Argumente für den Standort Kortental bringen könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält es für erforderlich, neben den Kosten für die jeweiligen Standorte, im weiteren Verfahren auch Einsparungen hinsichtlich Technik, Personal etc., bei einer Andockung an Wischlingen, zu berücksichtigen.

Für die Fraktion AfD sprach sich Rm Garbe für die Variante „Neubau Wischlingen“ aus und begründete das Abstimmungsverhalten u. a. damit, dass mit der ursprünglichen Verwaltungsvorlage eine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorgelegt wurde.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erachtete die Begutachtung der Standorte Wischlingen und Kortental als notwendig, um belastbare Grundlagen für eine Entscheidungsfindung zu bekommen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Varianten „Neubau Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ eine Vorplanung bis zur Leistungsphase III HOAI zu vergeben. Beide Planungen sind über ein Architekturbüro zu beauftragen. Die Vorbereitung und Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros erfolgt nach VOF.

Neben den baulichen, technischen und finanziellen Aspekten sollen auch Standortqualitäten und soziale Gegebenheiten bewertet werden. Bei der weiteren Planung ist § 55 der Landesbauordnung zu beachten. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Das Ergebnis dieser Planungen und beide vergleichende Berechnungen sind sodann dem Rat zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.“

Die in der aus der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 01953-15) vom 18.08.2015 dargestellten finanziellen Auswirkungen verändern sich wie folgt:

Die Vorplanungen werden insgesamt Kosten in Höhe von ca. 240.000 € verursachen, die nicht vollumfänglich aus dem Budget der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund finanziert werden können. Insoweit geht der Aufwand für die zweite Planung im Umfang von 120.000 € zu Lasten des Ergebnisses.


zu TOP 6.2
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02129-15)

Rm Brück (Die Rechte) sprach sich dafür aus, die vorgesehenen Gelder für die Mahn- und Gedenkstätte, ggf. zu Gunsten anderer Projekte, einzusparen.

Rm Thiel (SPD), Rm Münch (FBI), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Mader (CDU) und Rm Baran (SPD) betonten die Notwendigkeit und Bedeutung, u. a. in Gedenken der Opfer, an die Verbrechen des Nationalsozialismus zu erinnern sowie mit der Steinwache als Bildungsort zur Stärkung der demokratischen Gesellschaft beizutragen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Modernisierung der Dauerausstellung wird ausgeführt. - Ausführungsbeschluss - 2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.714.081 €. Der städtische Anteil beläuft sich auf 865.527 €. 3. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und ein pädagogischer Mitarbeiter werden in Vollzeit für die fachliche und pädagogische Konzeption der neuen Ausstellung und die Koordination der gesamten Maßnahme befristet bis zum Ende der Maßnahme beim Stadtarchiv beschäftigt. Darüber hinaus werden Mitarbeiter, Vollzeit verrechnet bis zu 1,5 Stellen, für wissenschaftliche Tätigkeiten und Recherchearbeiten befristet eingestellt. Die Kosten für alle Stellen sind in den Gesamtkosten enthalten und sind als investiv zu betrachten.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schilff (SPD) nicht teil.


zu TOP 6.3
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02031-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:

„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.15 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

lt. beschlossenem Kunstrasenprogramm sollen die Sportplatzanlagen Goystadion in Hörde und Holzwickeder Straße in Neuasseln durch die Sport- und Freizeitbetriebe im Jahr 2016 saniert werden.

Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen:

„Der AKSF fordert die Sport- und Freizeitbetriebe auf, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.“

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B`90/Die Grünen) bittet darum, über die Punkte der Beschlussvorlage einzeln abstimmen zu lassen, da ihre Fraktion den Punkten 3 und 4 der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt darauf hin dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion, einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage zu beschließen. Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion, analog zur Empfehlung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, gegen die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages abstimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und dem darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion (fett), einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage und mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage wie folgt zu beschließen:

Beschluss 1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.

5. Die Sport- und Freizeitbetriebe werden aufgefordert, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu den Punkten 3 und 4 dahingehend, dass man der Haushaltsplanung 2017 nicht vorgreifen möchte.

Der Rat der Stadt beschloss unter Einbeziehung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig die Punkte 1 und 2 der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 02031-15) vom 25.08.2015 sowie mehrheitlich die Punkte 3 und 4 der Vorlage gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Drucksache Nr.: 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02137-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 19.02.2015 zu Nr. 220 der Ergebnisse der 1.- 3. Konsolidierungsrunde in der Vorlage Drucksache -Nr. 14257-14 auf. Gleichzeitig beschließt er als alternative Konsolidierungsmaßnahme mit gleich hohem Konsolidierungsbeitrag die vorzeitige Verlängerung der Nebenabreden zu den Arbeitsverträgen der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister über die pauschalierte Bezahlung der Bereitschaftsdienste bis zum 31.12.2025 und die Erhöhung des Pausenanteils während der Bereitschaft von 20 % auf 35 % ab dem nächsten Stichtag der jährlichen Überprüfung und Anpassung (01.11.2015).


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:15 Uhr bis 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Drohende erneute Streiks in städtischen Kitas
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02547-15)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


zu TOP 9.1
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02159-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung an der Energieversorgung Alpen GmbH zu.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Monegel (CDU) nicht teil.


zu TOP 9.3
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02220-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH zu.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Monegel (CDU) nicht teil.


zu TOP 9.4
GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02210-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst sowie der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst GmbH zu.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Monegel (CDU) nicht teil.

zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02052-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 vor:

„ … Frau Rm Hawighorst-Rüßler bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bezüglich des erwähnten Abfallzwischenlagers für organische Abfälle, welche aufgrund unplanmäßiger Ausfälle, Störungen sowie aufgrund von Revisionszeiten bei Müllverbrennungsanlagen anfallen, möchte sie wissen: „Wie oft kommt das vor? Welche Mengen fallen an? Besteht das Lager überhaupt schon?“ 2. In der Risikoanalyse wurde benannt, dass die Rücklage des Deponiesondervermögens im Jahr 2025-2030 verbraucht sein wird und dann natürlich die Mehr- oder Minderausgaben durch die Stadt Dortmund im Rahmen des Gebührenhaushaltes ausgeglichen werden müssen. Hierzu führt sie an, dass man hoffe, dass bis 2025-2030 alle Deponiearbeiten abgeschlossen seien. Da es aber darüber hinaus sicherlich noch andere Anforderungen geben werde, bittet Sie um Mitteilung, welche Auswirkungen das dann tatsächlich für den Gebührenhaushalt habe!

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 02052-15) zu folgen.

Die o. a. Fragen sollen im Nachgang schriftlich (spätestens zur Ratssitzung am 01.10.2015) durch die Verwaltung beantwortet werden.


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02052-15-E1) vom 01.10.2015 vor:

„ … gern beantworte ich die von Frau Rm Hawighorst-Rüßler im AUSW aufgeworfenen Fragen zu der o. a. Ratsvorlage (vgl. Anlage Protokollauszug):

Zu Frage 1.
Das Abfallzwischenlager auf der Deponie NordOst wurde mit dem 27. Planänanderungsbeschluss vom 17.01.2005 genehmigt. Der Betrieb erfolgt seit dem 01.06.2015. Ausgewiesen ist das Abfallzwischenlager für max. 25.000 Tonnen. Die Zwischenlagerung wird für jeweils ein Jahr genehmigt.

Unplanmäßige Ausfälle der Verbrennungsanlagen in Iserlohn, Hamm und Hagen kommen nur selten vor. Für den Fall, dass es doch dazu kommen sollte, sind Lagerkapazitäten zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit vorgesehen. Hauptsächlich handelt es sich um planmäßige Revisionen der Verbrennungslinien in den einzelnen Anlagen. Diese Revisionszeiten stimmen, soweit es geht, die verschiedenen Anlagen aufeinander ab. Darüber hinaus dient das Lager auch zur Pufferung der Abfallströme bei den o. g. Behandlungsanlagen. Aus diesen Gründen ist das Abfallzwischenlager während des ganzen Jahres praktisch ständig in Betrieb.

Nach Ablauf des Jahres erfolgt dann immer die völlige Leerräumung des Lagers, bevor wieder
eine neue Abfallzwischenlagerung erfolgen darf.

Zu Frage 2.
Zunächst einmal möchte ich auf ein offensichtliches Missverständnis hinweisen. Die Risiko und
Chancenberichterstattung führt nicht aus, dass man hoffe, dass bis 2025 – 2030 alle Deponiearbeiten
abgeschlossen sind, sondern dass die Rücklage des Deponiesondervermögens für die Rekultivierung und Nachsorge bis zu diesem Zeitpunkt aufgebraucht sein könnte.

Wann die Maßnahmen der Deponienachsorge endgültig abgeschlossen sind ist nicht bestimmbar. Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Insbesondere ist hier die Abhängigkeit von der dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte (Austritt von Deponiegas und/oder Sickerwasser) zu nennen. Darüber hinaus sind die Veränderungen der nationalen Gesetzgebung bzw. die Vorgaben der EU von entscheidender Bedeutung und nicht vorhersehbar. Letztlich sind sie aber entscheidend für die Entlassung aus der Deponieaufsicht.

Die im Jahresabschluss des Deponiesondervermögens ausgewiesene Rücklage resultiert aus der Umstellung der handelsrechtlichen Bilanzierung bei langfristigen Rückstellungen (wie z.B. für die Deponienachsorge) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahre 2010. Die Rücklage wurde ausschließlich aufgrund seinerzeit zu berücksichtigender Zinsauswirkungen gebildet. Die bei der Bewertung anzusetzenden Zinsen werden im Zeitablauf durch die allgemeine Zinsentwicklung am Kapitalmarkt beeinflusst und werden von der Deutschen Bundesbank festgelegt.

Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb bzw. den Deponiearbeiten auf der Deponie besteht nicht.

Die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt in den Jahren nach Verbrauch der Rücklage lassen sich derzeit nicht beziffern. Dies ist insbesondere abhängig von der Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten, die bekanntlich sehr volatil ist. Auf der Basis des heutigen Zinsniveaus würden weiter sinkende Zinsen nach Verbrauch der Rücklage tendenziell zu einer Belastung, steigende Zinsen zu einer Entlastung im Gebührenhaushalt führen.

Ich hoffe, dass die aufgeworfenen Fragen damit hinreichend erläutert sind. Sollte darüber hinaus
noch Klärungsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2014 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 7.939.247,25 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2014 von -7.592.747,25 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu beauftragen.


zu TOP 9.6
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02053-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:

„ … Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter TOP 1.3 entschieden, den Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Punkt 4.10 der gemeinsamen Eckpunkte wird wie folgt geändert:

[…] Beim Auslaufen einer Bestellung und auslaufendem Dienstvertrag wird der neue Dienstvertrag auf die von der Stadt Dortmund vorgesehenen Eckpunkte umgestellt.

Begründung:
Für künftige abzuschließende Dienstverträge der Geschäftsführer und Vorstände städtischer Beteiligungsgesellschaften soll bezüglich der Vergütung und Versorgung ein verbindlicher Orientierungsrahmen vereinbart werden. Zudem sollen die jetzt definierten Eckpunkte zu den Dienstverträgen für einheitliche Regelungen und mehr Transparenz sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, muss ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umstellung festgelegt werden. Dies ist nachvollziehbar der Abschluss eines neuen Dienstvertrags. Dies muss jedoch sowohl Neubestellungen als auch bei Wiederbestellungen gelten.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor:

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage wird wie folgt geändert:

Neuer Beschlusspunkt 3 :
Die Eckpunkte der Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben.

Neuer Beschlusspunkt 4 :
Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 dienen bei allen künftigen Vertragsabschlüssen als Orientierungsrahmen.

2. Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 werden wie folgt angepasst:

3. Regelungen für die Stadt Dortmund
Hier erhält der erste Satz folgende neue Fassung:

Begründung :
Die Fraktionen von SPD und CDU begrüßen ausdrücklich die Stärkung des Rates bei Entscheidungen über Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführungen und Vorständen von städtischen Unternehmen.
Die beiden Fraktionen erkennen an, dass die Besetzung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen durch Ratsmitglieder nicht praktikabel ist und in der Mehrheit der Großstädte wie in Dortmund durch den Hauptverwaltungsbeamten bzw. durch die Verwaltung gewährleistet wird.
Die Fraktionen von SPD und CDU sprechen sich deshalb für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Eine weitere Stärkung des Rates erfolgt zukünftig durch eine konsequente Information des AFBL in nichtöffentlicher Sitzung über die ausverhandelten Eckpunkte der Dienstverträge.
Der vorliegende Orientierungsrahmen für zukünftige Dienstverträge ist anzupassen.
An einigen Stellen gehen die Ausführungen der Verwaltung zu sehr ins Detail und schränken die Vertragsfreiheit zu weit ein.
Die Regelungen zur Altersversorgung sind dringend zu präzisieren.
Abschließend wird festgehalten, dass aktuell laufende Verträge auch bei ihrer Verlängerung unbedingt fort zu führen sind.
Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Dortmund erfüllen einen öffentlichen Zweck auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge.
Diese Unternehmen sind auf Märkten immer mehr dem Wettbewerb ausgesetzt und die Herausforderungen an die Geschäftsführungen/Vorstände werden immer komplexer und schwieriger.
Ein standardisierter Orientierungsrahmen muss es daher weiterhin zulassen, im Rahmen der Bestenauslese besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Führungspositionen der städtischen Unternehmen in Dortmund zu gewinnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den gemeinsamen Antrag SPD-Fraktion und CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt u. a. im Sinne von Transparenz und Klarheit die Verwaltungsvorlage und hält es für richtig, dass dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, die Eckpunkte der Verträge der Geschäftsführer/innen vor Unterzeichnung zur Beratung vorgelegt werden sollen.

Rm Reppin (CDU) erläuterte den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU u. a. dahingehend, dass mit den beantragten Änderungen sichergestellt werden soll, dass im Rahmen einer Bestenauslese die qualifiziertesten Kandidaten/innen, sowohl aus Wirtschaft als auch Verwaltung, für städtische Unternehmen gewonnen werden können. Potentielle Kandidaten sollen nicht durch vorherige Beratung der Dienstverträge in den politischen Gremien von einer etwaigen Bewerbung abgehalten werden. Darüber hinaus merkte Rm Reppin (CDU) eine redaktionelle Änderung des gemeinsamen Antrags von SPD und CDU an. Der erste Satz zu Punkt 4.4 Zusätzliche Altersversorgung „Hier wird der erste Satz wie folgt angepasst und ergänzt:“ wird gestrichen und durch folgenden Formulierung ersetzt „Dieser Punkt wird wie folgt gefasst:

Rm Düdder (SPD) sieht in dem vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU eine Stärkung des Rates der Stadt. Die Verschlankung der Eckpunkte diene weiter der Transparenz und der Übersichtlichkeit. Darüber hinaus lehnte Rm Düdder (SPD) eine Änderung der Dienstverträge bei Wiederbestellung u. a. aus Gründen des Vertrauensschutzes ab.

Rm Rettstadt (FDP/ Bürgerliste) begrüßt die Verwaltungsvorlage, mit dem gewollten und geforderten Rahmen für Dienstverträge. Weiter erläuterte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage in der ursprünglichen Fassung u. a. dahingehend, dass durch die vorgesehenen Regelungen eine Beteiligung des Rates der Stadt im Vorfeld erfolgen soll und so eine Entscheidungsmöglichkeit für Politik besteht.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02053-15-E1) vom 22.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion FDP/Bürgerliste den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vorgelegten gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 02053-15-E2) vom 23.09.2015.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Antrags der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 02053-15-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI):

1. Die Vertretung der Stadt in Gesellschafter- und Hauptversammlungen erfolgt wie im Sachverhalt unter Punkt 5. dargestellt.

2. Bei Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt trifft der Rat ein Votum vor der Entscheidung in den Organen der Gesellschaft.

3. Die Eckpunkte der Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben.

4. Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 dienen bei allen künftigen Vertragsabschlüssen als Orientierungsrahmen.

5. Die Vertreter der Stadt in den Organen der Gesellschaften sind an die diesbezüglichen Entscheidungen des Rates bzw. des AFBL gebunden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 werden wie folgt angepasst:

3. Regelungen für die Stadt Dortmund
Hier erhält der erste Satz folgende neue Fassung:


4.4 Zusätzliche Altersversorgung
Dieser Punkt wird wie folgt gefasst:
Die Vergütung der Geschäftsführer/Vorstände ist so zu bemessen, dass eine zusätzliche
Altersversorgung aus der laufenden Vergütung in der Regel privat aufgebaut werden kann.
4.5 Krankenversicherung, Entgeltfortzahlung
Dieser Punkt wird gestrichen.

4.6 Versicherung gegen Unfall
Dieser Punkt wird gestrichen.

4.7 Dienstwagen
Dieser Punkt wird gestrichen.

4.10 Aktuell laufende Verträge
Dieser Abschnitt erhält folgende neue Fassung:
Derzeit laufende Dienstverträge sind fortzuführen.


zu TOP 9.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Die Vorlage wurde zurückgezogen.


zu TOP 9.8
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02051-15)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste mehrheitlich gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2014 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 431.899.659,40 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 374.499,40 sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 9.9
Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02061-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2014/2015 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.



10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00909-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose
Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.

Rm Reppin begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis darauf, dass das System kumulativ zu den bisher schon vorhandenen „Warn-Apps“, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, zu sehen sei und diese nicht ersetzen solle. Insofern sei bereits Vorsorge getragen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion CDU und der Fraktion AfD den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015.

Der Rat beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD den Aufbau eines modularen und flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die Ausführung der Ausbaustufe 1. Daneben beschließt der Rat die außerplanmäßige Bereitstellung des Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 471.600 € für die Ausbaustufe 1. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Feuerwehr bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000234. Die Auszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Haushaltsjahr 2015 87.600 €
Haushaltsjahr 2016 384.000 €
Die Ergebnisrechnung wird nicht belastet.


zu TOP 10.2
Handlungskonzept Perspektive Europa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion u. a. mit Kritik an den Beschäftigungszielen der „Strategie Europa 2020“, an hoher Jugendarbeitslosigkeit aufgrund verfehlter Wirtschaftspolitik und dem TTIP-Freihandelsabkommen.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Stimme von Rm Brück (Die Rechte) das Handlungskonzept „Perspektive Europa“.


zu TOP 10.3
Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02122-15)

Die Vorlage wurde unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 10.4
Jahresbericht der Feuerwehr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02015-15)

Der Rat der Stadt nahm den Jahresbericht 2014 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Bericht über das Berufungsurteil zur Sperrgebietsverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02389-15)

Rm Brück (Die Rechte) sieht das Urteil, wegen damit einhergehender Verdrängungseffekte, negativ.

Der Rat nahm den Bericht über das Berufungsurteil zur Sperrgebietsverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 10.6
Benennung von Delegierten für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02471-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Brück (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2015 in Köln:

1. Rm Norbert Schilff (SPD)
2. Rm Erwin Bartsch (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)



zu TOP 10.7.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02509-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD (Drucksache Nr.: 02509-15-E1) vom 25.09.2015 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien
und bittet um Beschlussfassung in der Ratssitzung am 01.10.2015:

1. Ratsmitglied Andreas Urbanek scheidet als Mitglied im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus.
2. Ratsmitglied Heiner Garbe wird stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

3. SB Volker Huft-Krollner scheidet als Mitglied im Ausschuss Bauen, Verkehr und Grün aus.
Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.7.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02544-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 02544-15-E1) vom 21.09.2015 vor:

„ … die SPD-Ratsfraktion beantragt für die Nachfolge des ausgeschiedenen RM Florian Meyer folgende Umbesetzung in Gremien:

1. Herr RM Torsten Heymann wird anstelle von Herrn Florian Meyer Mitglied im AFBL. Herr Thorsten Heymann verlässt den RPA und den Wahlprüfungsausschuss als ordentliches Mitglied und fungiert in beiden Ausschüssen zukünftig als stv. Ausschussmitglied anstelle von Herrn Meyer.

2. Herr RM Peter Hoffmann wird anstelle von Herrn RM Heymann Mitglied im RPA und im Wahlprüfungsausschuss. Herr RM Peter Hoffmann wird anstelle von Herrn Florian Meyer Mitglied im AUSW. Im ABVG wird Herr RM Peter Hoffmann stv. Mitglied für Herrn Meyer.

3. Frau RM Susanne Meyer wird anstelle von Herrn Florian Meyer Mitglied im Aufsichtsrat der Hafen AG.

4. Herr RM Peter Hoffmann wird für Herrn Florian Meyer Mitglied der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.

5. Anstelle von Herrn Meyer wird Frau RM Inge Albrecht-Winterhoff stv. Mitglied im Integrationsrat

Zudem bittet die SPD-Ratsfraktion den Rat der Stadt folgende Umbesetzung in Gremien zu beschließen:

Herr RM Hans-Peter Balzer verlässt den Beirat des JobCenters Dortmund.
Für ihn wird Frau RM Brigitte Thiel Mitglied in diesem Gremium.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.8
Transparenzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02552-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02552-15-E1) vom 25.09.2015 vor:

… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Einführung einer Transparenzsatzung nach dem Vorbild des Bündnisses „NRW blickt durch“ und die damit verbundene
Einrichtung eines zentralen und kostenfreien Informationsregisters zur Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen zu prüfen.

Begründung:
Neben dem Informationsfreiheitsgesetz hat sich die Landesregierung NRW mit der Verabschiedung der Open.NRW Strategie im Mai 2014 freiwillig zu mehr Transparenz, Dialog und Zusammenarbeit verpflichtet. Ein entsprechendes Transparenzgesetz soll demnächst verabschiedet werden. In Zukunft sollen die Bürger in Städten und Gemeinden des Landes NRW darüber einen besseren Einblick in das Handeln von Politik und Verwaltung bekommen. Im Vorgriff auf das Gesetz könnte die Stadt Dortmund schon jetzt mit einer Transparenzsatzung neue Impulse in Richtung Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene geben.

Das Bündnis „NRW blickt durch“, ein Zusammenschluss vom Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie, dem Naturschutzbund (NABU) und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, hat ein Muster für eine solche Transparenzsatzung erstellt und veröffentlicht. Ziel ist es, Verwaltungsinformationen, wie z.B. Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne u.ä. aktiv und kostenfrei zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister im Internet geschehen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Prüfauftrag ihrer Fraktion u. a. dahingehend, dass man sich erhoffe, dass Dortmund eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz und Informationsfreiheit einnehme.

Rm Goosmann (SPD) und Rm Reppin (CDU) begründeten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit Verweis darauf, dass zunächst der Erlass eines Transparenzgesetzes durch den Landesgesetzgeber abgewartet werden solle, um dann auf dieser Grundlage eine entsprechende Umsetzung zu prüfen.

Der Rat der Stadt lehnte den o. g. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02552-15-E1) vom 25.09.2015 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 10.9
Sofortiger Ausschluss eines Sitzungsteilnehmers von der Sitzung des Rates am 14.09.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02585-15)

Rm Brück (Die Rechte) hält den sofortigen Ausschluss für eine höchst undemokratische Maßnahme, die nach seinem Dafürhalten, einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten wird.

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten mit Zustimmung zu der in der Verwaltungsvorlage vorgenommenen rechtlichen Bewertung.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Baran (SPD) hielten die in der Sitzung am 14.09.2015 getroffene Maßnahme für erforderlich und angemessen.

Rm Garbe (AfD) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass der Ausschluss aus der Sitzung als angemessen angesehen wird, aus seiner Sicht jedoch rechtliche Bedenken gegen die Streichung des Sitzungsgeldes bestehen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (Die Rechte) bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt befindet gemäß § 51 Abs. III GO NRW i.V.m. § 25 Abs. II der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den sofortigen Ausschluss des Rm Brück (Die Rechte) von der Sitzung des Rates am 14.09.2015 aufgrund gröblicher Verletzung der Ordnung als berechtigt.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 51 Abs. II GO NRW i.V.m. § 25 Abs. V der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, dass Herrn Rm Brück aufgrund des sofortigen Ausschlusses von der Sitzung des Rates am 14.09.2015 die auf diesen Sitzungstag entfallenden Entschädigungen vollständig entzogen werden.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Schutzwürdigkeit der Stifts-Braustube im ehemaligen Sudhaus der Hörder Stifts-Brauerei
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02516-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.2
Zustellung der Fluchtwege im Ratssitzungssaal
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02534-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
Erfassung von Asylbewerbern nach Nationalitäten in der EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02535-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Rm Brück (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Geruchsbelästigungen an der Osterfeldgrundschule
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 01734-15)

Die Beantwortung der in der Sitzung des Rates der Stadt am 03.09.2015 mündlich gestellten Nachfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:33 Uhr von OB Sierau beendet.





Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Dr. Jürgen Eigenbrod
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
Anlage 1:
Einbringung Haushalt 2016_OB Sierau.pdf

Anlage 2:
Einbringung Haushalt 2016_StD Stüdemann.pdf
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