über die 13. Sitzung des Schulausschusses
am 31.08.2022
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:41 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Hannah Sassen i.V. für RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
sB Matthias Hechler i. V. für RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)
2. Beratende Mitglieder:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Sebastian Otten (Stadteltern)
Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)
3. Verwaltung
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Maren Schickentanz (Dez. 4)
Jan Heitschneider (Dez. 4)
4. Schulaufsicht
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Heike Raffalski
5. Gäste
Sabine Volkmer (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Markus Vorspohl (Sprecher der Berufskollegs)
Michael Saul (Sprecher der Förderschulen)
6. Abwesend:
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Anja Kästner Holger Nolte
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 13. Sitzung des Schulausschusses,
am 31.08.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, RHeinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2022
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
2.1 Aktueller Bericht zur Ukraine-Krise und Corona
Mdl. Bericht
2.2 Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Schulausschuss (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25362-22)
2.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)
2.4 Zusage-Fenster TEK-Plätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E2)
2.5 Robert-Koch-Realschule: Anschaffung eines Ruderbootes für den Schulsport
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24428-22)
2.6 Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24331-22-E1)
2.7 Schulsport am Phoenix-See
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache
2.8 Radfahrausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24802-22-E2)
2.9 Schulentwicklungsfonds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24814-22-E2)
2.10 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24196-22-E2)
2.11 Masterplan Digitale Bildung – Projekt „doITup“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24813-22-E2)
2.12 Schulhofreinigung
(Drucksache Nr.: 21193-21-E2)
2.13 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)
2.14 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24812-22-E2)
2.15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen /
Drucksache Nr.: 25390-22
Empfehlung/ Vorlage wird nachversandt
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
3.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
3.3 Mobilitätskonzepte „So läuft das“ und „So läuft das weiter“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24358-22-E2)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Sachstandsbericht Mobilitätsmanagement für Schulen und Kitas
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25406-22)
4.2 Kulturschule
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25470-22)
4.3 Corona-Aufholprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25474-22)
4.4 Max-Wittmann-Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25475-22)
4.5 Schulabsentismus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25476-22)
4.6 Schuleingangsuntersuchungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25484-22)
4.7 Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25488-22)
4.8 Lehrer*innenmangel in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25491-22)
4.9 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25492-22)
4.10 Anschaffung von CO2 Ampeln für alle Unterrichtsräume
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25493-22)
4.11 Aktuelle Auslastung und Personalbesetzung an den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25494-22)
4.12 Schulbauleitlinie
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25495-22)
Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Klösel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der stellvertretenden Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Jansen benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der stv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschuss folgt der Empfehlung des stv. Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte
2.5 Robert-Koch-Realschule: Anschaffung eines Ruderbootes für den Schulsport
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24428-22)
2.6 Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24331-22-E1)
2.7 Schulsport am Phoenix-See
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr: 24647-22-E1)
zusammen zu behandeln.
Die Fraktion B´90/ Die Grünen zieht den TOP 4.4 Max-Wittmann-Schule zurück.
Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2022
Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2022 wird einstimmig (3 Enthaltungen Frau Joest, Frau Dresler-Döhmann und Herr Hechler) genehmigt.
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Ukraine-Krise und Corona
Herr Hagedorn berichtete ausführlich zur aktuellen Situation.
zu TOP 2.2
Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Schulausschuss (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25362-22)
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)
Frau Dr. Goll merkte an, dass nach Abwarten des Wechsels von G8 auf G9 der Trend zum Gymnasium wieder bemerkbar ist, dies sei in der Schulentwicklungsplanung so noch nicht intensiv genug betrachtet. Weiterhin sei es erfreulich, dass die Hauptschulen stabil sind und sogar einen Zuwachs verzeichnen. Das zeige, wie auch die Stabilität der Realschulen, dass die mehrgliedrigen Schulformen jenseits der Gesamtschulen, genauso relevant und wichtig seien. Sie fragte, warum die Erhöhung auf 6 Schulzüge am Goethe-Gymnasium in Hörde nicht zielführend sei. Sie bat darum, die Zahlen zu den inklusiven Beschulungen GL nachzuliefern.
Herr Hagedorn antwortete, dass der 6. Zug am Goethe-Gymnasium wegen der baulichen Gegebenheiten am Phoenix-Gymnasium geplant war. Die Formulierung in der Vorlage wird mit den Anmeldungen für den Jahrgang zusammenhängen.
Frau Dresler-Döhmann wies darauf hin, dass in der Nordstadt Plätze an Gesamtschulen fehlen und fragte nach der genauen Zahl der Ablehnungen an der Anne-Frank-Gesamtschule. Bezüglich der Auslastung der Realschulen merkte sie an, dass die Gymnasien viele Schüler in der Klasse 7 in die Realschulen abschulen.
Herr Hagedorn erklärte, dass es im November eine Vorlage zur Gesamtplanung der Gesamtschulplätze geben wird.
Herr Jansen stellte fest, dass im Schuljahr 2027/28 1300 Plätze fehlen würden und angesichts der steigenden Zahlen geflüchteter Schüler*innen fragte er, welche Maßnahmen geplant seien, um dem entgegen zu wirken und ob sie ausreichend seien. Des Weiteren fragte er, an welcher Schule GL nicht möglich war. Auch regte er an, die Gymnasien zu unterstützen um GL anzubieten.
Herr Hagedorn berichtete, dass man mit einem Zuzug von 80-100 Schülern monatlich plane und dies in die Bedarfsplanung einpreisen müsse und außerdem wären auch Reserven eingeplant.
Herr Barrenbrügge erklärte zu den Schulen, die GL anbieten, dass in der Vorlage nur die Klasse 5 dargestellt sei und keine Gesamtübersicht. Bezüglich der Gesamtschulen wies er darauf hin, dass einige nachgefragt seien, aber nicht alle.
Frau Stegemann wies darauf hin, dass wenn in der Tabelle Realschulen „Züge nach Ratsbeschluss und gebildete Klassen“ vermerkt sei, es bei einigen Schulen Differenzen gebe. Die Ratsbeschlüsse seien teilweise über 20 Jahre alt und stimmen mit der Realität nicht mehr überein.
Herr Spieß erklärte, dass die Diskussion hier noch nicht angebracht sei, da es in dieser Vorlage nur um die Anmeldezahlen gehe.
Frau Joest merkte an, dass bei einigen Schulen die Zügigkeit nicht so sei, wie erwartet und fragte, ob die mittlerweile mit Kindern aus der Ukraine aufgefüllt seien oder würden. Weiterhin fragte sie, warum bei manchen Realschulen die Anmeldezahlen deutlich zurückgehen und diese trotzdem nicht blau markiert seien, ob da die Eingangsklassen kleiner gehalten würden.
Herr Hagedorn antwortete, dass die Schulverwaltung ein Verfahren mit der Schulaufsicht entwickelt habe, das eine Übersicht über alle Standorte gebe, wie die aktuelle Situation pro Raum sei, wieviel Kinder man noch aufnehmen könne und wieviel Klassen leer seien. Dieser Abgleich werde momentan ermittelt und dann reagiere man darauf. Warum manche Schulen mehr oder weniger nachgefragt seien, entspreche dem Elternwillen und das könne er nicht bewerten. Die Frage bezüglich der „Nichtmarkierung“ in der Vorlage müsse er prüfen lassen und gegebenenfalls korrigieren.
Die Bezirksvertretungen, der Schulausschuss, Integrationsrat und der Rat der Stadt nehmen den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Zusage-Fenster TEK-Plätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E2)
Es liegt folgende Überweisung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:
..Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) dankt der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme zu den Rückmeldefristen bei Betreuungsplätzen in Dortmund.
In diesem Zusammenhang sieht die CDU-Fraktion auch die Situation bei den Plätzen im Bereich der offenen Ganztagsschulen (OGS). Hier kommt es bei der Platzvergabe bisweilen zu späten Rückmeldungen von Seiten der Träger an die Eltern. Auch hier ist es wünschenswert, konkrete, einheitliche Rückmeldefristen festzulegen, bis zu denen die Eltern spätestens eine Information bekommen sollen, ob für ihr Kind ein Kindergartenplatz OGS-Platz zur Verfügung steht oder nicht.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Träger des OGS-Angebotes einzuwirken, um einen möglichst um Wochen deutlich früheren und einheitlichen Rückmeldetermin zu erreichen….
Da der Fachbereich Schule für die Vergabe von OGS-Plätzen zuständig ist, wird der Antrag an den Schulausschuss überwiesen.
Auf Nachfrage von Frau Remiszewski (Linke+) erklärte Herr Barrenbrügge (CDU), dass es in diesem Antrag nicht um Kindergartenplätze sondern um OGS-Plätze handelt.
Der Schulausschuss beschließt einstimmig (2 Enthaltungen Linke+) obigen geänderten Antrag (gestrichen/Fett).
Die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.6 und 2.7 wurden zusammen behandelt.
zu TOP 2.5
Robert-Koch-Realschule: Anschaffung eines Ruderbootes für den Schulsport
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24428-22)
zu TOP 2.6
Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24331-22-E1)
zu TOP 2.7
Schulsport am Phoenix-See
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24647-22-E1)
Es liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2022 vor:
..Bezirksbürgermeister Berning schlägt vor, die Eingabe an den Schulausschuss zu
überweisen mit der Bitte um wohlwollende Prüfung der Förderung.
Überweisung an den Schulausschuss
Die Bezirksvertretung Hombruch stimmt dem einstimmig zu…
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor: (zu TOP 2.6+2.7)
Stellungnahme zum gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schulausschuss am 04.05.2022 zum TOP 4.3
„Schulsport am Phoenix See“, Drucksache Nr.: 24647-22 sowie die
Überweisung der BV Innenstadt-Nord zum Förderantrag - Finanzierung des
Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot", Drucksache Nr.: 24331-22
zu der oben genannten Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1) Wie viele und welche Schulen sind durch die Verwaltung hinsichtlich des Bedarfs
für die Phoenix-See-Nutzung im Schulsport angeschrieben worden?
Die Verwaltung (Sport- und Freizeitbetriebe) hat den Bedarf bei allen Schulformen mit
Ausnahme der Grundschulen abgefragt.
2) Wie viele und welche Rückmeldungen hat die Verwaltung erhalten?
19 Schulen haben Ihr grundsätzliches Interesse an einer Nutzung des Phoenix-Sees für
den Rudersport signalisiert.
3) Sind bis heute bereits Bestellungen oder Anschaffungen für den Wasserschulsport
am Phoenix-See erfolgt?
Der Fachbereich Schule hat die Beschaffung des Inventars und der technischen
Ausstattung der Räumlichkeiten im Gebäude des Betriebsstützpunktes PHOENIX See
eingeleitet. Für die Einrichtung der „Bootshalle“ stehen noch Rückmeldungen zu den
Bedarfen aus.
4) Sind im Haushaltsjahr 2022 Positionen für die Anschaffung der Stellagen, der
Boote/Schiffe/Kajaks, der Ausrüstung und des Zubehörs in den Haushalt eingestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Nein, weil sowohl die Fertigstellung des Gebäudes ausstand als auch einen Abstimmung
der Abgrenzung zwischen der Nutzung von Vereinen und Schulen.
5) Sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Jahre Finanzpositionen beabsichtigt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Nein, weil die Nutzungsvereinbarung als Grundlage für die Finanzierung aussteht.
6) Zu welchem Datum rechnet die Verwaltung mit einem Beginn des Schulsports auf
dem Phoenix-See?
Vorbehaltlich eventueller Lieferverzögerungen kann realistisch betrachtet frühestens im
Frühjahr 2023 (Beginn 2. Halbjahr des Schuljahres 2022/2023) mit dem Schulsport auf
dem Phoenix See begonnen werden.
7) Wann wird das den interessierten Schulen mitgeteilt, damit sie mit Vorlauf ihre
Stundenpläne und Organisationsabläufe daran anpassen können?
Sobald absehbar ist, dass der Standort für den Schulsport betriebsbereit ist, werden
weitergehende Orientierungsgespräche zur Verteilung der Nutzungszeiten mit den
interessierten Schulen geführt.
8) Muss jede am Wassersport auf den Phoenix-See interessierte Schule mit eigenen
Booten den Schulsport durchführen, oder werden seitens der Stadt Boote für den
Rudersport, das Segeln sowie Kajaks angeschafft und allen Schulen zur Nutzung zur
Verfügung gestellt?
Da keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird derzeitig an einer Lösung gearbeitet,
wie trotzdem eine Zurverfügungstellung von Ruderbooten erfolgen kann. Bisher ist dem
Fachbereich Schule nur der Bedarf am Unterricht im Rudersport bekannt.
9) Ist (aufgrund des begrenzten Platzes sowohl an den wenigen Stegen als auch am Ufer
der Phoenix-Sees und der Kosten bei Neuanschaffungen) eine kombinierte Nutzung
von Booten der ansässigen Vereine und der Dortmunder Schulen geprüft worden –
oder ist dieses noch beabsichtigt?“
Am Phoenix See sind aktuell nur Segelvereine ansässig. Die Ruderboote der Lenne-Ruhr-
Kanu-Tour GmbH, die einen gewerblichen Verleih am Phoenix See betreibt, sind unserer
Erkenntnis nach nicht für den Unterricht im Rudersport geeignet…..
Frau Gövert erklärte, dass die Anfragen zwar beantwortet seien, jedoch Fragen aufwerfen, da wieder eine BV eine Anfrage nach einem Ruderboot an den Schulausschuss überweise. Es stelle sich die Frage, in wie vielen BVén Anträge vorliegen und ob schon welche bewilligt seien und ob es sinnvoll sei, dass jede Schule ein eigenes Boot habe oder eher jeder Stadtbezirk. Sie bat um Auskunft, was es heißt, dass die Verwaltung die Beschaffung des Inventars der Räumlichkeiten eingeleitet habe und welche anderen Lösungen für die Boote geprüft würden. Auch müsse man überlegen, das konzeptionell anzugehen, damit nicht jede Bezirksvertretung Anträge stellt.
Herr Spieß bittet, unabhängig von den Anfragen, das Schulverwaltungsamt um Darstellung des Sachstandes. Es sehe so aus, dass der Schulleiter weitergehende Informationen habe, da er schon die Beschaffung von Stellagen thematisiere. Es gehe nicht nur um die Beschaffung von Booten, sondern auch um die Unterbringung und Betreuung. Würden das die Lehrer übernehmen oder die Schulen.
Frau Dresler-Döhmann hält es auch für gutes Projekt, in den Bezirksvertretungen Mittel zur Verfügung zu stellen, welche leicht abgerufen werden könnten.
Herr Barrenbrügge erklärte, dass der Antrag der Schule einer der ersten gewesen sei und dann die Anträge in den BV´en gestoppt wurden, weil es finanziell zu groß würde und in den Schulausschuss müsse. Schwierig sei es auch, dass verschiede Dezernate befasst seien, da der Ausschuss für Schulsport zuständig sei. Auch seien noch nicht alle Daten erhoben, da mehr Sportarten angefragt seien, als bisher benannt. Es seien noch viele Fragen offen, die die Schulen dringend zur Planung benötigen.
Frau Joest fragt sich ob manche nicht befangen seien und ob das im Mai angeforderte Konzept fertig sei.
Herr Hagedorn berichtete, dass es einen Investor mit einem Gebäude gebe, mit dem die Verwaltung einen Vertrag über 20 Jahre für den Standort habe. Es wurde ein Vertrag mit einem Segelclub vor Ort geschlossen, um die Räume zu nutzen, nach 17:00 Uhr wie es für Vereine üblich sei. Jetzt suche die Sportverwaltung einen Vertragspartner für das Thema Schulrudern, das wäre in der Regel ein Verein. Die Schulen haben zwar Fördervereine, aber der Vielzahl von Schulen fehle der übergreifende Verein als Vertragspartner. Der gebotene Vertragspartner wäre der Ruderclub Hansa, der seinen Standort am Kanal habe und Sportler auf Wettkämpfe vorbereite. Aus Sicht des Vereins sei der See mit 500 Metern Länge nicht geeignet für den Vereinssport, höchstens als Schnuppermaßnahme, mit anschließendem Training am Kanal. Der letzte Stand einer Rücksprache mit dem Vorsitzenden sei, dass der Verein sich bereit erklärte. Man habe den Auftrag aus dem Schulausschuss, dort einen außerschulischen Lernort zu verabreden, was laut Definition Unterricht vor Ort beinhalte. Das ist dort in der Zeit von 8.00 – 17:00 Uhr möglich und damit sei auch die Aufsicht gewährleistet. Es gebe in dem Gebäude einen Seminarraum, den Schulen und Vereine nutzen könnten Der wird ausgestattet mit Tischen und Präsentationstechnik um theoretischen Unterricht durchführen zu können. Auch der Umkleideraum werde ausgestattet. Laut Ortstermin passen in das Gebäude Stellagen für 4 Vierer, in Zusammenarbeit mit dem Bootswärter des SC Hansa werden die genauen Maße ermittelt und die Stellagen beschafft. Bezüglich der Boote gebe es einen Schülerruderverband NRW, dessen Vorsitzender habe erklärt, dass es in dem Verband Boote gebe, die nutzbar sind und er bemühe sich, die Boote für einen Orientierungszeitraum zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss könne man mit den Schulen über die Verteilung reden und planen. Der Mittler sei der Ausschuss für den Schulsport, der jetzt im Schulverwaltungsamt angesiedelt sei.
Herr Spieß erwartet im nächsten Ausschuss einen weiteren Bericht bezüglich der Verhandlungen mit dem RC Hansa, mit einer möglichst positiven Tendenz.
Herr Jansen fragte, ob es eine Zeitschiene gebe, für die Planungssicherheit der Schulen und Aussagen bezüglich der Finanzierung.
Herr Hagedorn antwortete, dass als Beginn das nächste Frühjahr geplant sei. Da man bei Mehrfachnutzung des Bereichs einen Verantwortlichen benötige, müsse man mit dem Sportamt die Finanzierung noch klären.
Die Mitglieder des Schulausschuss nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Radfahrausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24802-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Schulausschuss am 01.06.2022 zum
Tagesordnungspunkt 4.1 „Radfahrausbildung“
Drucksache Nr.: 24802-22 E1
die o.g. Anfrage hat zu einer Befassung der Verwaltung, in Abstimmung mit der Dortmunder
Polizei geführt. Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:
1. An wie vielen Dortmunder Grundschulen konnte während der Pandemie 2020 bis
2022 die Radfahrausbildung gar nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden?
Das Radfahren stellt einen Baustein der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung dar
und ist in Nordrhein-Westfalen in Form von Radfahrtraining und Radfahrausbildung in den
Lehrplänen der Grundschulen verankert und verpflichtend vorgeschrieben.
Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung, das Radfahrtraining sowie die Radfahrausbildung sind
somit den Schulen als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen und
Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Dabei soll die Schule mit außerschulischen
Partnern zusammenarbeiten. Die Koordinierung sowie die Durchführung obliegen den
Schulleitungen bzw. in der delegierten Wahrnehmung dem Lehrpersonal. In diesem Rahmen
unterstützt und wirkt die Polizei grundsätzlich im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit bei
der Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum im 4. Schuljahr aktiv mit.
Nach Rücksprache mit der Polizei Dortmund sind zu Beginn der Corona-Pandemie einige
solcher Termine der Radfahrausbildung (öffentlicher Verkehrsraum) ausgefallen. Diese
konnten aufgrund der jeweiligen Lockerungen und in Abstimmung mit den zuständigen
Fachkoordinatoren*innen der Grundschulen für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
größtenteils nachgeholt werden.
Im Schuljahr 2020/2021 unterstützte die Polizei Dortmund insgesamt 92 von 107
Grundschulen im Stadtgebiet Dortmund als auch in Lünen bei der Radfahrausbildung. Im
Schuljahr 2021/2022 gab es keine pandemiebedingten Ausfälle.
Zudem bietet der Fachbereich Schule für alle 3. Klassen ein Radfahrtraining in der
Jugendverkehrsschule an. Die Schüler*innen haben hier die Möglichkeit, das Radfahren in
nahezu authentischer Verkehrskulisse zu üben bzw. im „geschützten Raum“ Sicherheit im
Straßenverkehr zu erlernen. Hier unterstützt die Verkehrswacht Dortmund und der ADFC
Dortmund mit ehrenamtlichen Mentoren die Schulen.
Der Unterricht in der Jugendverkehrsschule konnte mit Wiederaufnahme des Unterrichts in
den Schulen zeitnah wieder stattfinden, so dass keine nennenswerten Ausfälle festzustellen
sind.
2. Wie viel Prozent der Kinder konnten eine Fahrradprüfung absolvieren?
Die Schulen absolvieren die Radfahrausbildung klassenweise, so dass hier zahlenmäßig leider
keine Aussage getroffen werden kann.
3. Besteht die Möglichkeit, dass für diese Gruppe das fehlende Radfahrtraining
nachgeholt wird?
Auf die Antwort zur Fragestellung 2 wird verwiesen.
Generell ist festzuhalten, dass es im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Trainingsangebote
des ADFC Dortmund gab, die in der Jugendverkehrsschule stattgefunden haben. Die
Zielgruppe dieser Angebote waren insbesondere Schüler*innen, die bislang noch keine
Radfahrausbildung in der 4. Klasse absolviert haben.
Nach Mitteilung der Polizei Dortmund haben ca. 100 Schüler*innen das Angebot in Anspruch
genommen…..
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Schulentwicklungsfonds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24814-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss
am 01.06.2022 „Schulentwicklungsfonds“,
Drucksache Nr.: 24814-22-E1
die Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss
beantworte ich wie folgt:
1. Wieviel Bewerbungen sind hinsichtlich der Förderung innovativer Projekte im
Bereich der Schwerpunktsetzung Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für das
Schuljahr 2021/22 eingegangen?
Für das Förderjahr 2021/22 sind 38 Projektanträge im Regionalen Bildungsbüro eingegangen.
2. Wie viele und welche dieser Bewerbungen wurden mit welchen Summen unterstützt?
35 Projekte von Schulen wurden mit einer Gesamtsumme von 158.304 Euro gefördert.
Siehe Drucksachen-Nr. 21627-21.
3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte im Bereich BNE gab es dabei?
Die Schwerpunkte lagen in der Einrichtung und Pflege von Schulgärten/Grünen
Klassenzimmern, in demokratiepädagogischen Programmen und im Handlungsfeld
Gesundheit und Bewegung.
4. Welchen inhaltlichen Schwerpunkt hat der Schulentwicklungsfond für das
kommende Schuljahr 2022/23? / 5. Mit wieviel Geld ist der Fond für das kommende
Schuljahr ausgestattet? / 6. Wie viele Bewerbungen liegen bisher für den Fond 2022/23
vor? / 7. Wie werden Schulen und außerschulische Bildungspartner*innen über die
Möglichkeiten des Fond informiert?
Zu den Fragen 4-7:
Schulentwicklungsfonds 2022/23
Aktuell sind die Schulen durch die Herausforderungen, die die Corona-Pandemie für den
Schulbetrieb bedeutet, stark belastet. Im Vordergrund der Aktivitäten stehen für die Schulen
aktuell Maßnahmen und Projekte, die den Schüler*innen helfen nach der Corona-Pandemie
schnell wieder Versäumtes aufzuholen und nachholen zu können. Das gilt nicht nur für den
Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Lernen.
Für diesen Zweck werden in 2022 umfangreiche Fördermittel im Programm „Aufholen nach
Corona“ zur Verfügung gestellt, die in Dortmund im Rahmen des „Aktionsplans zur Stärkung
von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ verteilt
werden (www.dortmund.de/aktionsplanteilhabebildung; DS-Nr. 21680-21). Ziel ist, die
bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-
Pandemie abzumildern. Zusätzlich steht den Schulen ein eigenes Schulbudget zur Verfügung.
Die Fördermöglichkeiten sind sehr weit gefasst, sodass die Schulen vielfältige Ansätze der
innovativen Schulentwicklung in diesem Rahmen finanzieren können. Daher hat der
Fachbereich Schule beschlossen, dass in 2022 keine eigenständige Ausschreibung zur
Förderung innovativer Projekte aus dem Schulentwicklungsfonds erfolgen soll.
Die für die Ausschreibung geplanten Mittel werden zur Förderung zusätzlicher innovativer
Projekte und Maßnahmen ganzheitlicher Bildung für mehr Bildungsgerechtigkeit verwendet,
die nicht durch Fördermittel gedeckt sind. Durch die Schulen wurde bisher kein
darüberhinausgehender Bedarf zur Finanzierung von Projektvorhaben geäußert.
Für die nächste Förderphase des Schulentwicklungsfonds 2023/24 wird das
Ausschreibungsverfahren in 2022 neu aufgestellt…..
Herr Jansen erklärte, dass Stadtstrategie zur BNE viele Felder umfasse, die Antwort zu Frage 3 hinterlasse den Eindruck, dass es in den Schulen vor allem darum gehe, Schulgärten anzulegen. Er fragt sich, wie unterstützt werden könnte, die Themen BNE breiter anzulegen. Es würde angedeutet, dass die Nachfinanzierung über das Corona-Aufholprogramm oder das Schulbudget erfolgen könne. Da die Schulbudgets knapp seien, sehe er das kritisch diese in die Pflicht zu nehmen, daher stelle sich die Frage einer anderen Anschlussfinanzierung.
Herr Hagedorn bestätigte, das Dortmund BNE-Modellregion sei und breit aufgestellt. Die Anträge stellen die Schulen, das könne die Verwaltung nicht beeinflussen. Was die Finanzierung betreffe werden alle Projektförderungen in dem Kontext abgegrenzt zum Schuldbudget abgerechnet.
Frau Doyscher-Lutz bestätigte ebenfalls, dass BNE mehr als nur „Schulgärten“ sei, aber es sei auch ein Anfang. Der Schulentwicklungsfond sei für ein, zwei Schuljahre festgelegt, als Anschub und das Finanzierungsvolumen ist nicht sehr groß. Ein Schulgarten sei etwas, wo man die Nachhaltigkeit sofort entdecke. BNE sei mehr, aber die Schulen machen BNE nicht nur im Zuge des Schulentwicklungsfonds, sondern auch in anderen Projekten, wie zB. „so läuft das“.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24196-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2022, TOP 3.2 „4.Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Drucksache-Nr. 24196-22)“
hier: Fragen zum Stadtbezirk Hörde
1. Auf die vorgehefteten Anfragen der Ratsfraktion CDU wird verwiesen. Die schriftliche Beantwortung der Anfrage wurde seitens des Schulausschusses in seiner Sitzung vom
01.06.2022 beschlossen. Die Beantwortung der Fragen erfolgte unter direkter Beteiligung des
Fachbereichs Liegenschaften.
2. - Es werde dringend ein Grundstück für eine weitere Grundschule benötigt. Jetzt werde ein
Grundstück gekauft, aber die Perspektive auf den Bau einer Grundschule sei nicht da. Warum
werde dann ein Grundstück gekauft?
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch den frühzeitigen Erwerb von unbebauten Grundstücken erweitert die Stadt ihre Handlungsmöglichkeiten erheblich und sichert sich langfristige Potenziale. Das Grundstück soll für infrastrukturelle Zwecke entwickelt werden. Hierzu muss zunächst Baurecht geschaffen werden und für die auf dem Grundstück beheimateten Sportvereine eine neue Bleibe gefunden werden. Der Ankauf wurde daher nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auch im Hinblick auf die Zielrichtung der Stadt Dortmund - weitere Grundstücke zur Stärkung der Bodenvorratspolitik zu erwerben -, empfohlen.
- Habe der Standort Stift-Grundschule als Kindercampus Auswirkungen auf die Zügigkeit
der Schule?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die „Errichtung“ des Kindercampus an der Stift-Grundschule hat keine Auswirkungen auf
die vom Rat festgelegte Zügigkeit.
- In der Schulentwicklungsplanung stelle sich immer die Frage, ob Phoenix- oder Goethe-
Gymnasium eine weiteren Zug bekommen sollen. Dagegen spreche dann beim Phoenix-
Gymnasium der Platzmangel. Jetzt sei in dieser Vorlage die Rede von Ausbau und
notwendigen Ressourcen dort, aber das Ganze nicht im Stadtbezirk Hörde bleiben könne.
Gebe es dann 2 Standorte oder sei es nur unklar ausgedrückt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde der Bedarf für drei gymnasiale Schulzüge für den Stadtbezirk Hörde erkannt. Diese sollten jeweils mit einem Zug am Phoenix- und am Goethe-Gymnasium realisiert werden. Der Dritte Zug wird über die Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte abgebildet.
Da eine Zugerweiterung auf dem Grundstück des Phoenix-Gymnasiums aus Platzgründen nicht abbildbar schien, wurden als Ersatzlösung Planungen zur Erweiterung des nahegelegenen Goethe-Gymnasiums um zwei Schulzüge aufgenommen. Im Laufe der nächsten Übergangsverfahren von der Klasse 4 in die Klasse 5 zeigte sich jedoch, dass die Erhöhung um zwei Züge nicht unmittelbar angenommen wird. Zudem sind die Prüfungen, inwiefern doch eine Zugerweiterung des Phoenix-Gymnasiums am jetzigen Standort gelingen kann, noch nicht abgeschlossen. Um alle Optionen in die Prüfung einzubeziehen wird nachrangig auch eine Dependance-Lösung oder ein Neubau an anderer Stelle geprüft.
Um dennoch am Standort des Goethe-Gymnasium die Bauplanungen vorantreiben zu können,
wurde die Verknüpfung der Zügigkeitserhöhung des Goethe- und des Phoenix-Gymnasiums gelöst und das Goethe-Gymnasium soll die ursprünglich geplanten fünf Züge erhalten. Der Ausbau steht im Zusammenhang mit der Sanierung der Konrad-von-der-Mark-Schule am gleichen Standort.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.11
Masterplan Digitale Bildung – Projekt „doITup“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24813-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Beantwortung der Fragen zum Tagesordnungspunkt „Masterplan Digitale Bildung –
Projekt doITup“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Schulausschusses
am 01.06.2022; DS-Nr.: 24813-22-E1
die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Tagesordnungspunkt „Masterplan
Digitale Bildung – Projekt doITup“ vom 01.06.2022 beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist die Ankündigung im 1. Jahresbericht zur Umsetzung des Masterplans Digitale
Bildung inzwischen umgesetzt, im Rahmen des Projekts „doITup - Computerkreisel“
auch städtische PCs aus Dortmund einer klimagerechten Nachnutzung zuzuführen?
Hinter dem Hinweis auf die geplante Nachnutzung auch städtischer IT-Endgeräte aus
Dortmund steckt eine mehrdimensionale Abwägungsentscheidung:
Auf Ebene der Bildung ist das Projekt „doITup – Computerkreisel“ ein wertvoller Beitrag zu
einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und trägt zu Zielen der Vereinten Nationen für
Nachhaltige Entwicklung bei. Wenn Schüler*innen die ausgemusterten IT-Endgeräte – im
Sinne einer Maker Education und eines Do It Yourself-Ansatzes – im schulischen und
außerschulischen Bereich zum Tüfteln und Basteln benutzen oder auch einer kreativen
Neunutzung zuführen, kann dies ein Verständnis für Kreislaufwirtschaft und die Endlichkeit
von Ressourcen sowie praktisch-technische Fähigkeiten fördern.
Auf Ebene digitaler gesellschaftlicher Teilhabe kann das Projekt einen relevanten Beitrag
leisten, um Familien mit Kindern und Jugendlichen, die bisher über keine entsprechenden ITEndgeräte verfügen, diese ohne Anschaffungskosten zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist
aber zu berücksichtigen, dass die Stadt Dortmund auf Grundlage entsprechender
Ratsbeschlüsse umfassend Fördermöglichkeiten nutzt, um den schulischen Bereich in
städtischer Trägerschaft mit digitaler Technik auszustatten. Dazu gehört auch die Ausstattung
von Schüler*innen mit einem von der Schule ausgeliehenen Endgerät für digitale
Lernzwecke. Aktuell kann bereits allen, die keinen privaten Zugang zu IT-Endgeräten haben,
ein solches Gerät zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ist zumindest bei den Kindern und
Jugendlichen im schulpflichtigen Alter der Bedarf in Dortmund deutlich geringer als in
Kommunen, wo noch keine so umfassende Leih-Ausstattung zur Verfügung steht.
Bei Familien und ggf. für Kinder und Jugendliche nicht-städtischer Schulen sowie für Zwecke
außerhalb des Lernens bleibt ein zusätzlicher Bedarf an Ausstattung, um Teilhabe zu
ermöglichen. „doITup“ kann dazu beitragen, diesen Bedarf so gut wie möglich zu decken.
Hierbei ist jedoch angesichts der aktuellen angespannten Lage bei den Energiepreisen unter
sozialen Gesichtspunkten auch zu berücksichtigen, dass ausgemusterte Geräte je nach Alter
und Typ (Stand-PC, Laptop, Tablet, Convertible) sehr unterschiedlichen Strombedarf und
damit unterschiedliche Nutzungskosten haben.
Auf Ebene des Klimaschutzes unterscheiden sich die Befunde in verschiedenen Bereichen.
Die Weiternutzung von qualitätsgesichert überholten älteren Geräten (Fachbegriff:
Refurbishing) schont Ressourcen. Im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Green IT bezieht
das Dortmunder Systemhaus – neben dem Aspekt des Recyclings (= Weiternutzung von
Bestandteilen wie seltene Erden oder Edelmetalle) – auch den Aspekt des Refurbishings bei
einer im Bereich der Entsorgung mit ein. Dem Umweltamt ist es ein Anliegen, dass ein
möglichst hoher Anteil der älteren städtischen Geräte einem Refurbishing zugeführt wird.
Mit Blick auf die Energieeffizienz hingegen ist festzustellen, dass der Stromverbrauch
insbesondere bei älteren Stand-PCs im Vergleich mit neueren Tablets und Convertibles sehr
hoch ist. Dies sei an einem Beispiel veranschaulicht: IPads der zweiten Generation
verbrauchen im Vergleich mit den 2020 bereitgestellten Altgeräten aus Bochum nur noch
rund 2,2% der Energie. Zu einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gehört es auch, für
diese Problematik zu sensibilisieren. Eine Weiternutzung älterer IT-Endgeräte stellt also keine uneingeschränkt „klimagerechte Nachnutzung“ dar.
Um alle genannten Faktoren bestmöglich zu berücksichtigen, ist eine differenzierte
Herangehensweise an die Nachnutzung städtischer IT-Endgeräte aus Dortmund erforderlich.
In diesem Sinne ist der im ersten Jahresbericht zur Umsetzung des Masterplans Digitale
Bildung gesetzte Status „wird umgesetzt und weiterentwickelt“ zu verstehen.
Generell kann das Projekt „doITup“ beim Dortmunder Systemhaus ausgemusterte städtische
IT-Endgeräte abrufen. Auch anderen Projekten (z.b KitzDo, Initiative Dritte-Welt-Länder,
Fördervereine von Schulen, …) wurden bereits ehemalige Verwaltungs-PCs zur Verfügung
gestellt. Aktuell handelt es sich hierbei aber vor allem um Stand-PCs. Unter ausdrücklichem
Hinweis auf die Energieproblematik ist eine Vermittlung über das Projekt zur Nachnutzung
möglich, wenngleich eher begrenzt mit entsprechenden Bedarfen zu rechnen ist. Für die
Stand-PCs liegt die Perspektive aber eher darin, dass „doITup“ einen Teil von ihnen an
Bildungseinrichtungen zum Tüfteln, Basteln und zur kreativen Umnutzung (von Teilen)
vermittelt, wohingegen das Dortmunder Systemhaus die restlichen Geräte nachhaltig entsorgt. Für die Nachnutzung im Rahmen des Projekts „doITup“ sind zukünftig insbesondere Laptops und Convertibles interessant. Der Prozess des qualitätsgesicherten Aufbereitens älterer Geräte geht jedoch mit Kosten einher. Entsprechend wird für das Projekt „doITup“ ein Modell angestrebt, bei dem ein beauftragtes Fachunternehmen einen Großteil der älteren Geräte für kommerzielle Zwecke aufbereitet und einen kleineren Teil aufbereitet dem Projekt „doITup“ für die Weitervermittlung an Dortmunder*innen zur Verfügung stellt.
2. Wenn die Ankündigung noch nicht umgesetzt wurde: Woran scheitert es und wann
rechnet die Verwaltung mit einer Umsetzung?
Vgl. Antwort zu Frage 1
3. Bisher wurden Geräte aus Bochum einer Nachnutzung zugeführt. Wie viele Geräte
sind bisher Teil des Upcycling-Projektes gewesen?
Im Jahresbericht zum Masterplan wird die Stadt Bochum als Beispiel für Organisationen
genannt, die bisher Geräte für das Projekt zur Verfügung gestellt haben. Weitere
Bezugsquellen waren DEW21, Evonik, der Flughafen etc. Bisher sind etwa 220 Geräte Teil
des Projekts gewesen.
4. Wie werden die Personen ermittelt und ausgesucht, an die die ertüchtigten Geräte
weitervermittelt werden?
Das Projekt wird aktuell im Kommunalen Integrationszentrum koordiniert. Hierbei erfolgt
eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen. Bildungseinrichtungen,
Jugendeinrichtungen und karitative Organisationen kontaktieren die Projektverantwortlichen,
wenn Anfragen von einzelnen Familien nach Geräten vorliegen bzw. ein Gerätebedarf
identifiziert wird. Zudem wird mit dem Projekt „angekommen“ der Stadt Dortmund
kooperiert (vgl. Bericht „Zugewanderte Jugendliche dürfen PC nach dem Kurs behalten“ in
den Ruhr Nachrichten vom 11.03.2022).
Frau Gövert merkte an, dass man beim Austausch der White-Boards, diese einfach in Containern entsorgt und nicht auf Recycling und Wiedernutzung geachtet habe. Sie fragte wie das gekommen sei und ob doch noch was verwertet wurde.
Herr Hagedorn überlegt, wie das in der Ausschreibung für Entsorgung formuliert werden könnte und nimmt die Anregung mit.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.12
Schulhofreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21193-21-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
..Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion im Schulausschuss am 02.06.2021 zum
TOP 4.6 „Schulhofreinigung“, Drucksache Nr.: 21193-21
der o.g. Prüfauftrag hat im Fachbereich Schule zu folgendem Ergebnis geführt:
1. Kann eine Unterstützung der Schulhausmeister*innen in der Reinigungsleistung der
Schulhofflächen eine qualitätssteigernde Wirkung erzielen?
Die Aufgabenfelder der Schulhausmeister*innen haben sich in den letzten Jahren in
erheblichem Umfang und der Art und Weise nach ausgedehnt. Zur Verbesserung der
optischen und ästhetischen Sauberkeit der Schulgrundstücke und Zuwegungen sind
Unterstützungsmaßnahmen in der Grundreinigung der Schulhausmeisterdienste sinnvoll und
notwendig. Insbesondere könnte sich die Qualität bei der Laubbeseitigung und im
Winterdienst steigern und diese saisonalen Arbeitsschwankungen durch die
Unterstützungsmaßnahmen entsprechend abgefangen werden.
2. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Fremdvergabe der Reinigungsleistung und des
Winterdienstes für alle Schulstandorte wirtschaftlich und im Hinblick auf eine
qualitativ hochwertige Reinigungsleistung notwendig sein könnte.
Eine qualitativ sehr hochwertige Reinigung jeglicher Art ist durch Beschäftigte der Stadt
Dortmund nicht lückenlos sicherzustellen. Durch eine Fremdvergabe, die lediglich
unterstützende Wirkung im Bedarfsfall hat, werden die kontinuierliche Reinigungsleistung
sowie flexible Sonderreinigungen gewährleistet. Die Frage der Qualität (Frequenz/Turnus,
Umfang, Standards, etc. pp.) ist in den dann vorzunehmenden Vertragsverhandlungen
festzulegen und abzustimmen. Da bereits Rahmenverträge für Reinigungen von Außenflächen
vorliegen (siehe Dortmunder U und Dietrich-Keuning-Haus) müssen sich weitere Verträge
aus wirtschaftlichen Erwägungen an diesen Vertragsgestaltungen messen lassen.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.13
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)
Frau Dresler-Döhmann erklärte, dass es nicht in allen Schulen bekannt sei, was über den Aktionsplan finanziert werden könnte. Vor allem bei Schulen, die nicht im Bereich „mit besonderem Erneuerungsbedarf“ seien. Sie regte das als Thema für eine Schulleiter-Dienstbesprechung an.
Herr Hagedorn nimmt die Anregung auf und bot an, das an die Schulen heranzutragen.
Herr Jansen fragte nach der Finanzierung im kommenden Jahr.
Herr Hagedorn antwortete, dass es eine Ankündigung der Schulministerin gebe, das sich NRW dafür einsetzten will, das Programm zu verlängern, mehr wisse man bisher nicht und müsse abwarten.
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.14
Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24812-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und CDU-Fraktion im
Schulausschuss am 01.06.2022 zum TOP 4.4
„Umsetzung von Haushaltsbegleitbeschlüssen“, DS-Nr.: 24812-22-E1
der o.g. Bitte um Stellungnahme zum „Umsetzungsstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse“ im
Schulausschuss am 01.06.2022 hat zu einer Befassung durch die Verwaltung geführt. Gerne
möchte ich Ihnen die Ergebnisse mitteilen:
Guter Start in die Schule – Frühstück in den Aktionsräumen
Im Rahmen der Betreuungspauschale für die Ganztagsschulen besteht die Möglichkeit,
Anträge für sogenannte Frühstücksprojekte zu stellen. Ein Großteil der Schulen, die dieses
Angebot in Anspruch nehmen, liegt in den sogenannten Aktionsräumen.
Die Mittelverwendung erfolgte - neben den eigentlichen Frühstücksprojekten – auch für den
Kauf von Lebensmitteln aber auch für erforderliche Sachmittel sowie für das Personal,
welches diese Projekte unterstützend betreut. Auf Antrag der Schulen werden aktuell noch
1.250 € im Schuljahr bewilligt.
Während der Corona-Pandemie sind aufgrund der längeren schulischen Abwesenheiten
(Digitalunterricht) diese Angebote nicht im umfassenden Rahmen genutzt worden. Viele
freiwillige Leistungen und Sonderaktionen, die die Schulen teilweise eigeninitiativ mit
Bildungspartnern organisiert haben (Kompensation von coronabedingten Defiziten z.B. über
Bewegungs- und Gesundheitsprojekte), haben die Frühstücksprojekte mit einbezogen.
Für das neue Schuljahr liegen bereits 30 Anträge auf Bewilligung vor.
Nach wie vor nehmen viele Schulen auch an anderen Aktionen und gesponserten Projekten
teil, wie beispielsweise beim „Projekt Schulobst“.
Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern
Mit der Städtischen Immobilienwirtschaft hat eine Begehung der Schulen stattgefunden um
zu prüfen, welche Standorte sich für eine Brunneninstallation eignen.
An folgenden Schulen werden Trinkbrunnen installiert:
Schule Anzahl
Albrecht-Brinkmann-Grundschule 2
Bodelschwingh-Grundschule 1
Friedens-Grundschule 1
Josef-Grundschule 1
Kautsky-Grundschule 1
Nordmarkt-Grundschule 2
Oesterholz-Grundschule 2
Stift-Grundschule 1
Weingartenschule am See 1
Westhausen-Grundschule 1
Westholz-Grundschule 1
Siegfried-Drupp-Grundschule 2
Der Schuleinkauf im Fachbereich Schule hat am 02.05.2022 das Städtische Vergabe- und
Beschaffungsamt mit der Einleitung des Vergabeverfahrens beauftragt. Nach derzeitiger
Planung ist davon auszugehen, dass die Auslieferung und Montage bis zum Beginn der
Herbstferien abgeschlossen sein wird.
Ausbau der OGS-Plätze
Im Schuljahr 2021/2022 konnten (coronabedingt) 493 Plätze zusätzlich realisiert werden.
Ursächlich dafür waren fehlende Raumressourcen aufgrund der Hygienebestimmungen und
veränderte Betreuungsbedarfe durch die Eltern (Homeoffice, Kurzarbeit).
Aufgrund von mangelnden Raumkapazitäten, insbesondere im Bereich der Verpflegung
(Mensen) für Kinder wurde ursprünglich mit der Stadtkämmerei ein weiterer Ausbau von 600
Plätze/Jahr bis 2020 ff. kalkuliert. Absehbar ist bereits jetzt schon, dass diese 600 Plätze
künftig nicht mehr ausreichen und perspektivisch mehr Plätze pro Jahr benötigt werden. Zum
Schuljahr 2022/2023 wurden bereits 603 Plätze beantragt, hinzukommen weitere Plätze, die
sich aufgrund der dynamischen Zuwanderungszahlen ergeben.
Erforderliche Aufbaupläne zur Erweiterung vorhandener OGS-Standorte werden aktuell auch
schon zwischen den zuständigen Fachbereichen abgestimmt.
Im Februar 2022 hat der Steuerkreis „Ausbaus Offener Ganztag (OGS) in Dortmund“ unter
Leitung der damaligen Beigeordneten Frau Daniela Schneckenbugrer seine Arbeit
aufgenommen.
Dort wurde unter anderem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Raum / Raumkonzepte /
Infrastruktur“ beschlossen.
Unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und der OGS-Maßnahmeträger sowie
Schulleitungen hat sich die Arbeitsgruppe am 08.04.22 konstituiert und eine weitere Sitzung
durchgeführt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es Maßnahamen schulscharf zu planen und eine
Prioritätenliste zu erarbeiten, um den Rechtsanspruch eines Betreuungsplatzes beginnend zum SJ 2026/27 zu gewährleisten. Im Vordergrund der Arbeit stehen dabei die Sicherstellung der Verpflegungssituation und die Nutzung von multifunktional genutzten Klassenräumen.
Ziel ist eine insgesamt 80 prozentige Versorgungsquote zum SJ 29/30, wenn alle Kinder einen
Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz haben.
Besuch außerschulischer Lernorte fördern
Das Thema „Außerschulische Lernorte“ befindet sich aktuell in der konzeptionellen
Entwicklung, in Abstimmung mit dem Land und der unteren Schulaufsicht. Zielsetzung dabei
ist, eine optimierte und gebündelte Umsetzung von ganzheitlichen Bildungsangeboten zu
schaffen. Dies erfordert zunächst auch eine klare Kategorisierung sämtlicher bereits
bestehender Angebote (z.B. „Lernen neu Denken“, „Aktionsplan Teilhabe und Bildung“,
„Seminar für Arbeits- und Wirtschaftserziehung“ etc.) aber auch die Entwicklung weiterer
Angebote, die als außerschulischer Lernort gekennzeichnet und als lehrplanmäßiger
Unterricht anerkannt sind (Bereitstellung von anteiligen Lehrpersonalstunden über die BRA).
Die bereits beauftragte „pädagogische Landkarte“ soll diesen Prozess und die
Inanspruchnahme der Angebotsvielfalt langfristig unterstützen.
Der Schulausschuss wird nach vorhandener Konzeptionsreife zeitnah informiert….
Frau Dr. Goll merkte an, dass ein Auftrag war, zu prüfen wie alle Schulen mit Wasserspendern versorgt werden könnten. Sie fragt, warum als Ergebnis nur einige Schulen für eine Brunneninstallation ausgesucht seien und wie man die anderen Schulen versorgen könne. Bei den außerschulischen Lernorten mache es sich die Verwaltung komplizierter als im Antrag gedacht. Da der Antrag sich nur auf Fahrtkosten bezöge und nicht auf die Kategorisierung der Angebote. Sie regte an, diese beiden Themen zu entkoppeln.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
1. Besuch außerschulischer Lernorte, Absprache mit der DSW 21
Unter dem Begriff außerschulischer Lernort wird ein Ort außerhalb der Schule verstanden, den Schüler*innen und abgeordnete Lehrer*innen gemeinsam im Rahmen des Unterrichts zum Zweck des anschaulichen Lernens besuchen und dort lehrplanmäßigen Unterricht durchführen.
Für das Schuljahr 2022/23 gibt es in Dortmund folgende außerschulische Lernorte:
Schule im Opernhaus – Musik
Schulbioligsiches Zentrum – Sachutnerricht, Biologie
Dortmund im Mittelalter (Adlerturm) – Sachunterricht
Kinder Technologiezentrum (KitzDo) – MINT
Zirkus macht Schule (Fritz Henßler Haus) – Sport und fächerübergreifender Unterricht
Für den Bereich Schule und Arbeitswelt – Berufsorientierung:
Sparkasse
DSW/DEW 21
DASA
In Abgrenzung dazu gibt es noch viele weitere Bildungsorte für Schulen (z.B. Fußballmuseum, Zoo).
Das Dienstleistungszentrum Bildung erarbeitet eine Fortsetzung der pädagogischen Landkarte auf kommunaler Ebene. Voraussichtlich im Dezember 2022 wird „LernDort“- Die ganze Stadt ein Lernort“ als digitale Plattform mit einer Gesamtschau aller Bildungsangebote allen Interessierten zur Verfügung stehen. Die vereinfachte Darstellung von kostenfreien Anfahrten wird dabei Bestandteil der Plattform sein, sodass in Zukunft sofort sichtbar ist, welche Lernorte kostenfrei angefahren werden können.
Die Schülerfahrkosten für Fahrten zu außerschulischen Lernorten gemäß § 8 Absatz 1 der Schülerfahrkostenverordnung auf Basis des § 97 Abs. 4 Schulgesetz vom Fachbereich Schule übernommen.
Da derzeit die Kapazitäten aller Unternehmen des Schülerspezialverkehrs im Grenzbereich liegen und für mehrere Ausschreibungen keine Bieter gefunden wurden, wurde aktuell vereinbart, dass die Schüler*innen der SEK I für den Besuch außerschulischer Lernorte möglichst den ÖPNV nutzen und nur für Schüler*innen der Primarstufe der Schülerspezialverkehr eingesetzt werden soll.
Schüler*innen der SEK I, die nicht über ein Schokoticket verfügen, kann im Bedarfsfall auch ein Fahrschein zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen können diese über den Fachbereich Schule (schuelerfahrkosten@stadtdo.de) beantragen.
Parallel dazu ist ein vereinfachtes, abgestimmtes Verfahren zur Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu den außerschulischen Lernorten zu entwickeln.
Herr Hagedorn erklärte, dass er die Anregungen mitnehme. Die Ergebnisse zum Sachstand der Absprachen mit der DSW 21, bezüglich des Wassertrinkens an Schulen müsste er zum Protokoll nachreichen.
Frau Gövert führte aus, dass für ein Modellprojekt „Frühstück in den Aktionsräumen“ 100.000 Euro bereitgestellt wurden und fragt, ob die 30 Anträge aus diesen Mitteln finanziert seien. Für das Wassertrinken wurden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es seien 16 Trinkbrunnen installiert, die Frage ist, wieviel Geld ist noch übrig und wie können weitere Schulen versorgt werden. Es fehlen ihr in der Stellungnahme Aussagen zum Haushaltsansatz, der Konzeptionierung und der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse.
Herr Hagedorn erklärte, dass er das Zahlenwerk zum Protokoll nachreichen müsste.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
„Guter Start in die Schule“ Frühstück in den Aktionsräumen
Die 30 Anträge wurden über die OGS-Pauschale, nicht aus den bereitgestellten Mitteln des Haushaltsbegleitbeschluss, finanziert.
Trinkbrunnen
Grundsätzlich ist es möglich, alle Schulen mit Wasserspendern oder Trinkbrunnen auszustatten. Eine vollumfängliche Ausstattung ist aufgrund der derzeitigen städtischen Haushaltslage nicht möglich. Bei Schulneubauten sind Trinkbrunnen bereits nach der Schulbauleitlinie vorgesehen.
Die Auswahl der Schulen erfolgte über die im Maßnahmenpapier der Kindergesundheitsziele benannten Aktionsraum-Grundschulen. Der Fachbereich Schule hat alle Aktionsraum-Grundschulen angeschrieben und alle 16 interessierten Schulen ausgestattet. Die anderen Schulen aus dem Aktionsraum verfügten bereits über Wasserspender oder Trinkbrunnen oder hatten kein Interesse an der Ausstattung.
Die Beschaffungskosten der 16 Trinkbrunnen belaufen sich auf 16.338,82 Euro zzgl. Installationskosten i.H.v. 21.539 Euro. Somit stünden aus dem Haushaltsbegleitbeschluss noch knapp 12.000 Euro zur Verfügung.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.15
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Hier: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25390-22-E2)
Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:
..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
Dem stimmte die antragstellende Fraktion zu.
Herr Hagedorn erklärte, dass Schulpsychologie nur ein Teil des Gesamtstädtischen Netzwerkes sei. Das Gesamtnetzwerk laufe unter Federführung des Jugendamtes. Er schlug vor, nicht die Experten, sondern die aus der Verwaltung beteiligten Mitarbeiter als Berichterstatter einzuladen.
Da es keinen Widerspruch gab, ließ der stellv. Vorsitzende diesen Vorschlag abstimmen.
Der Schulausschuss beschließt dies einstimmig.
zu TOP 4.6
Schuleingangsuntersuchungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25484-22)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
..bedingt durch die Corona-Pandemie erhielten im Schuljahr 2021/22 nur ca. 20% der Schulanfänger*innen eine adäquate Schuleingangsuntersuchung. Der Rat hat im Dezember 2021 beschlossen, zusätzlich 100.000 € für die benötigten Ressourcen bereitzustellen, um allen Kindern im Schuljahr 2022/23 eine Untersuchung zu ermöglichen. Dennoch erhielten viele Eltern von Schulanfängern*innen lediglich einen Fragebogen zur Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes, der damit begründet wurde, dass es nicht möglich sei, aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung einzuladen.
Die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
2. Wie viele Kinder aus dem Schuljahr 2021/22 wurden nachträglich untersucht?
3. Bei wie vielen Schulanfänger*innen in diesem Jahr wurde ersatzweise mittels eines Fragebogens der Gesundheitsstatus erfasst?..
Was wurde mit den, im Haushalt beschlossenen 100.000 Euro bisher finanziert und was ist noch geplant?
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
zu TOP 4.7
Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25488-22)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
…im vergangenen Schuljahr gab es sehr viele bürokratische Hürden zur Bewilligung von notwendigen Schulbegleitungen. Die Fraktionen waren sich im Wesentlichen einig, dass diese Verfahren zum Wohle der Schüler*innen schneller und unbürokratischer von statten gehen sollten. In der Vorlage DS Nr. 21057-21 vom 01.09.2021 informierte die Verwaltung über die Änderungen im Verfahren „Schulbegleitung“. Die Fraktion DIE LINKE + bittet daher um Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung:
Frau Dr. Goll schlug vor, da das Thema mehrere Ausschüsse betrifft, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem ASAG und dem AKJF zur Kenntnis zu geben.
Dem wurde nicht widersprochen.
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich und soll auch dem ASAG zur Verfügung gestellt werden.
zu TOP 4.8
Lehrer*innenmangel in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25491-22)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
…die RN berichtete am 22. Juli 2022 über den Lehrer*innenmangel in Dortmund. Demnach sind 210 Stellen unbesetzt, davon alleine 109 an den Grundschulen. Von daher ergeben sich für die Fraktion DIE LINKE + nachfolgende Fragen:
zu TOP 4.10
Anschaffung von CO2 Ampeln für alle Unterrichtsräume
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25493-22)
Es liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Die Stadt Dortmund stattet alle bisher noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume zeitnah mit CO2 Ampeln aus.
Begründung:
Die Corona Pandemie ist nicht vorbei. Es werden neue Maßnahmen zum Schutz vor Corona für den Herbst und Winter diskutiert. Vor allem für die Schulen wird es wieder eine Herausforderung sein, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und die Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal vor Ansteckungen mit Corona zu schützen. Im vergangenen Jahr hat das ständige Öffnen der Fenster auch an kalten Tagen zu Unmut bei Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie beim pädagogischen Personal der Schulen geführt.
Hier können die CO2 Ampeln Abhilfe schaffen. Sie zeigen an, wann die Luft frisch genug ist und wann es erforderlich ist, die Fenster wieder für eine Weile zu öffnen.
Die CO2 Ampeln können auch nach der Pandemie eingesetzt werden, um die CO2 Belastung in den Unterrichtsräumen zu überwachen. Sie tragen so dauerhaft zu mehr Konzentration und zur Verringerung anderer durch die Luft übertragbaren Infektionen bei….
Frau Dresler-Döhmann bittet um Zustimmung zu dem Antrag, auch wenn sich der, laut den Erläuterungen von Herrn Hagedorn zu TOP 2.1 zu der Anschaffung durch die Verwaltung, überschneidet.
Frau Joest versteht nicht, warum der Antrag nicht zurückgezogen wird, da die Verwaltung die Anschaffung der Messgeräte angekündigt habe.
Frau Dr. Goll erklärte, dass der Antrag keinerlei Aussagen zu der Finanzierung gebe, während Herr Hagedorn in seinen Ausführungen bereits auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen habe und eine Vorlage dazu ankündigte. Aus diesem Grund würde ihre Fraktion abwarten, was die Verwaltung liefere und den Antrag ablehnen.
Herr Jansen ist auch der Meinung, dass die Vorlage der Verwaltung abgewartet werden sollte, um dann dazu Stellung beziehen zu können. Falls der Antrag aufrechterhalten würde, enthalte sich seine Fraktion.
Der stellv. Vorsitzende ließ den Antrag abstimmen.
Der Schulausschuss lehnt den Antrag ab (1 Ja, Linke+ /6 Nein, CDU, AfD/ 13 Enthaltungen, FDP, SPD, B´90/Die Grünen, Die Partei).
zu TOP 4.11
Aktuelle Auslastung und Personalbesetzung an den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25494-22)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI vor:
…schon im letzten Jahr wurde durch die Presse bekannt, dass in diesem Schuljahr viele Schulplätze fehlen werden. Die Folgen für die Kinder und ihre Eltern sind massiv. Aber dies ist kein neues Problem. Baulich kommen Schulgebäude an ihre Kapazitäten. Zusätzlich herrscht ein enormer Fachkräftemangel an Schulen. Daher möchten wir uns einen Überblick über die Entwicklung bis hin zur aktuellen Situation an Dortmunder Schulen verschaffen. Dazu bittet Die FRAKTION Die PARTEI, die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
…die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet die Stadtverwaltung um Beantwortung der folgenden Anfrage:
Begründung
Die aktuelle Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund wurde im Mai 2020 beschlossen und verfolgt das Ziel, den Schulbau in Dortmund zukunftsorientiert und beschleunigt voranzutreiben. Dabei fanden neben modernen pädagogischen Konzepten für ein zeitgemäßes Lernen auch generelle gesellschaftliche Aufgaben der Schullandschaft Berücksichtigung. Die Schulbauleitlinie regelt daher im Kern die eigentlichen Raumbedarfe sowie die räumlich funktionalen Zusammenhänge der einzelnen Räume und Bereiche zueinander. Im Kapitel 2.8 der Schulbauleitlinie geht es um Gesundheit und Sicherheit. Die Innenraumlufthygiene wird hier thematisiert. In Kapitel 4.2 geht es um Raumbedarfe und Musterraumbedarfe….
Der stv. Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:41 Uhr
Klösel Jansen Weber
Stv. Vorsitzender Ratsmitglied Stv. Schriftführerin
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