Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 05.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:08 - 17:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V.f. Herr RM Böhm
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Balzer (SPD) i.V.f. Frau RM Lührs

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD) ab 15:44 Uhr
Herr RM Schreurs (SPD)
Herr RM Sohn (SPD) i.V.f. Frau RM Weyer
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen) ab 15:22 Uhr
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i.V.f. Herr RM Dr. Brunsing
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Wächter (Gruppe der NPD) i.V.f Herr RM Thieme

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Wittling - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Dr. Falk – 66
Frau Müller - 68/BL
Frau Bertram - 68/GB 1-1
Herr Mager - 8/GF
Frau Reder - 23/GB2
Herr Krause - 11/2-2
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 05.12.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 31.10.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)
3.2 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

3.3 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08252-12)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Dortmunder Sortimentsliste
Einbringung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

4.2 Rahmenplanung Scharnhorst West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-12)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2012

4.3 Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07798-12)

4.4 Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße-
hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07975-12)

4.6 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07845-12)

4.7 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07890-12)

4.8 Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08443-12)

4.9 Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße -
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach den Vorschriften des § 13a BauGB und Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08405-12)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08464-12)

4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07889-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 31.10.2012 vor -

4.13 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße-
hier: Beschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08223-12)

4.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 228 n – Sportplatz Ostberger Straße – und 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 – Sportplatz Dortmund-Lichtendorf -, II. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 228 n, IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (49. Änderung), V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07946-12)

4.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08047-12)


4.16 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde-Zentrum:
Projekt B1 Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung
hier: Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihres Umfeldes - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07983-12)

4.17 Sportplatz Husen-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08481-12)

4.18 Hörder Bahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08546-12)

4.19 Hochspannungsfreileitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08543-12)

4.20 Fußgänger- und Radfahrbrücke Rombergpark/Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08545-12)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)

7.2 Kanalerneuerung Dollersweg, 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06877-12)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- nicht besetzt -

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)

11.2 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08262-12)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08138-12)

12.2 Planfeststellungsverfahren „Oespeler Bach – Ökologische Verbesserung von km 0,00 (Marten) bis km 2,56 (Oespel) in Dortmund einschließlich Hochwasserrückhaltebecken (HRB) In der Meile“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08055-12)

12.3 Zukünftige Entwicklung des Kurler Busches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08461-12)

12.4 Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08495-12)

12.5 Landwirtschaftliche Flächen und Wald
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08459-12)

12.6 Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12)

12.7 Juventa und der PCB-Skandal
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08542-12)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.





1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Meyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Vor Feststellung der Tagesordnung wird Herr Wittling (Vertreter der Polizei Dortmund)
gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW dazu verpflichtet, seine Aufgaben als beratendes
Mitglied in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten sowie seine Pflichten zum
Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.


Feststellung der Tagesordnung:

Ergänzungen:

Nachfolgenden Vorlagen sollen heute im Wege der Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung genommen werden:


I. Vorlage:
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme (DS-Nr.: 07434-12
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 3.4 aufgeführt.

II. Vorlage:
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 -Johannisborn-;
hier: Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss (DS-Nr.: 08576-12)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -


Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 4.21 aufgeführt.



Änderungen:

Zu TOP 2.1:

Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Man einigt sich darauf, diese Angelegenheit in die Sitzung des AUSWI am 13.03.2013 schieben,
da dann ein Vertreter / eine Vertreterin von „Straßen NRW“ hierzu anwesend sein wird.

Zu TOP 4.3:

Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07798-12)

Auf Bitte der Verwaltung und wegen weiteren Beratungsbedarfes der Fraktion Bündnis ’90 Die
Grünen, einigt man sich darauf, diese Vorlage in die Sitzung des AUSWI am 06.02.2013 zu
schieben.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 31.10.2012

Herr Clemens vom Seniorenbeirat bittet um folgende Änderung zu TOP 1.3:

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Verpflichtung mehrer sachkundiger Bürger/ Einwohner gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung
NW Vor Feststellung der Tagesordnung werden folgende Ausschussmitglieder
als sachkundige Bürger/Einwohner gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW verpflichtet.
Hierbei handelt es sich um:

Herrn Sigges als Vertreter Änderung: des Mieterbundes, der Dortmunder Stadtwerke
Herrn Döhring als Vertreter der Polizei Dortmund sowie
Herrn Dr. Otterbein vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde



Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 31.10.2012 wird mit der o.a. Änderung genehmigt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012

(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012 vor:


„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Eving vom 26.09.2012 vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der
Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:

Begründung:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011
beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der
SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09)
– vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).
Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4)
haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die
Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir
uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.
Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.
Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung
vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen
Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation
herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche
Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant.
Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten
Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden.
Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte,
wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.
Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung
Tempobegrenzungen anzuordnen. Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen
wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die
Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke,
dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die
Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden. Bei der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die
Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen,
entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.
Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die
Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als
früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPDFraktion
die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und
dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu
können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante
Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige
Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk
Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind
ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte
Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich
eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.
Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren
fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus
Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.
In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon
durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.
Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht
vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant
und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten
führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere
Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden
unweigerlich zu Regressansprüchen führen.
Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche
Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen
grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen
Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den
Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert.
Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer
Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen
Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht
aussagekräftig abgelehnt.
Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer
Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte,
vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in
ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten
darstellen.
Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel
ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit
verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch
Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen
ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau
NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung
deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.
Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der
vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h
nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt
sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene
Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.
Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der
sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese
Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das
Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen
Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen
Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.
Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen
wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die
WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte,
da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also
durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden
zu minimieren.
Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf
Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen
tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der
Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen
einzuführen.
Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich
an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten,
auf der A2 zu erreichen.
Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der
Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPDFraktion bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des
Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dankt dem Berichterstatter, Herrn Müller und beendet diesen
Tagesordnungspunkt.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die o. g. Thematik zunächst im Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beraten.
OB Sierau empfiehlt weiterhin, Vertreter des Landes sowie der Bezirksvertretung Eving zu der
Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzuladen.
Eine erneute Beratung im Rat der Stadt soll am 20.12.2012 erfolgen“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit dieser Angelegenheit in die Sitzung am 13.03.2013.



















3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
zu TOP 3.2
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

RM Harnisch bittet die Verwaltung um Überprüfung, wo, zunächst im Zentrum, auch Aufladestationen für Elektrofahrräder eingerichtet werden können.

Herr Lürwer signalisiert, dass die Verwaltung dieser Bitte gerne nachkommen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08252-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den dritten Quartalsbericht 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien behandelt die Vorlage als eingebracht, lässt die Vorlage aber auf Wunsch der CDU-Fraktion in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Dortmunder Sortimentsliste
Einbringung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

RM Pisula kündigt an, dass seine Fraktion, nach intensiver vorheriger Diskussion, sowohl heute als auch in der Ratssitzung am 21.März 2013 zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages die Variante b) empfehlen bzw. beschließen wird.

Nachdem auch andere Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung und ihr Abstimmungsverhalten zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt zu Ziffer 1 und 2 des u. a. Beschlussvorschlages wie folgt getrennt ab:

Ziffer 1 des u.a. Beschlusstextes empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL.

Zu Ziffer 2 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich die Variante b) bei Gegenstimmen der Fraktion B’90/Die Grünen sowie zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL.


Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der


zu TOP 4.2
Rahmenplanung Scharnhorst West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-12)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2012:


„Die SPD-Fraktion bittet auf mündlichen Antrag einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn
Carl (FDP) - die Verwaltung, Straßen NRW aufzufordern, einen vollständigen Lärmschutz
einzurichten.

Die an der ostwärtigen Straßenseite der B 236n installierte Lärmschutzwand ist in Höhe des
Siedlungsbereiches der MSA-Siedlung über eine Länge von ca. 500 m, beginnend ab der
Trassenführung der Eisenbahnlinie Dortmund-Münster, in nördlicher Richtung nicht
vorhanden und setzt sich anschließend nur in einer zu geringen Höhe von ca. 1,5 m fort.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem
Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Scharnhorst-West als Leitlinie für die
städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Scharnhorst-West und beauftragt die Verwaltung,
alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von
Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der
vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Scharnhorst-West als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Scharnhorst-West und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 4.3
Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07798-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.4
Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07762-12-E1):

„BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden
Änderungsantrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen :

Der Ausschuss/Rat beschließt, das Areal Groppenbruch/Achenbach 2.0 langfristig als
Freifläche zu erhalten und im Sinne eines Biotopverbundsystems mit den angrenzenden
Naturschutzgebieten zu vernetzen. Zu diesem Zweck wird die Fläche im F-Plan nicht länger
als Gewerbegebiet, sondern als Naturschutzgebiet dargestellt.
Die Stadt Lünen wird gebeten, mit der daran anschließenden Fläche genauso zu verfahren.“


Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie zu dem Antrag der Fraktion Bündnis ’ 90 Die Grünen verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke, bei zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Zu Satz 1 und 2 des u.a. Beschlusstextes der Vorlage wird wie folgt, getrennt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt die Vorlage hinsichtlich Satz 1 des u. a. Beschlusstextes einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund,

Satz 2 des u. a. Beschlusstextes empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Fläche Groppenbruch/ Achenbach 2.0 aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der sich daraus aktuell ergebenden fehlenden Rentabilität derzeit nicht als Gewerbefläche zu entwickeln. Das Areal soll im Flächennutzungsplan jedoch weiterhin als Gewerbefläche dargestellt werden, damit die Entwicklung bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unmittelbar wieder aufgegriffen werden kann.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße -
hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07975-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 03.03.2010 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023). II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.10.2012 dem Bebauungsplan Lü 184 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 184 – Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße - einschließlich der unter Punkt 8 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07845-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke sowie einer Stimme der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt folgende klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage der textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 216:

Die in § 5 der textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 216 genannte Rechtsgrundlage „§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ ist zu streichen und durch die Rechtsgrundlage „§ 12 Abs. 3 BauGB“ zu ersetzen.


Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07890-12)

Herr Herkelmann bringt hierzu folgenden Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes ein:

„als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks bitte ich Sie, der Vorlage nur dann zuzustimmen, wenn

Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung der Stadtbahnhaltestelle mit den Bushaltestellen:

Es handelt sich bei der Haltestelle Rombergpark um eine Verknüpfungshaltestelle Stadtbahn - Bus. Zur Zeit gibt es neben der festen Treppe nur eine Rolltreppe, die die Stadtbahnhaltstelle mit der Bushaltestelle verbindet. Hier muss im Förderantrag ein DIN-entsprechender Aufzug mit beantragt werden.



Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung des Brückenbauwerks über die B 54 zur Stadtbahnhaltestelle:

Eine Planung, die zwar die Vorrüstung eines Aufzugsschachts, nicht jedoch den Einbau eines Aufzugs vorsieht, entspricht nicht den Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Sinne des Gesetzes
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das sich auf die Normierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes bezieht. Die Planung ist entsprechend anzupassen.“


RM Münch bittet darum, die Beschlussfassung der Bezirksvertretung - Hombruch vom Vortag (siehe Anlage) wonach die vom Vorhabenträger vorgesehenen 99 Stellplätze nicht ausreichen und diesem auferlegt werden soll, weiteren Parkraum zu schaffen, in der heutigen Beratung und Beschlussfassung zu berücksichtigen.


Nach ausführlicher Diskussion und Stellungnahme der Verwaltung hierzu, einigt man sich darauf, die Vorlage mit folgenden Anmerkungen zu beschließen:

Es wird erwartet, dass die Aufzüge an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark zeitnah, mit der Fertigstellung der Klinik eingebaut werden.
Für die Stellplatzsituation am Rombergpark werden von der Verwaltung baldmöglichst entsprechende Konzepte bzw. Vorschläge erwartet.


Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 10 dieser Vorlage dargelegten
Stellungnahmen der Einsprecher zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 geprüft und beschließt, die
Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 10.1 bis 10.5 dieser Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
07890-12 2

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den
Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte
Begründung vom 07.11.2012 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 –
Klinik nördlich Am Rombergpark- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den
Ausführungen unter Punkt 11 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
07.11.2012 der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 –
Klinik nördlich Am Rombergpark - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW
VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:.
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Süd, hier -Entwicklungsziel 8 – Anreicherung einer Landschaft mit
naturnahem Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen –mit der
Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 – Klinik
nördlich Am Rombergpark - außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).















zu TOP 4.8
Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08443-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das integrierte Handlungskonzept „Stadtumbau Rheinische Straße“ in der vorgelegten Form. Er beauftragt die Verwaltung, die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber herbeizuführen und, soweit erforderlich, Beschlussvorlagen für die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten.


zu TOP 4.9
Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)

Nachfragen durch RM Pohlmann werden von Herrn Wilde beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz seine Umsetzung.

2. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b Abs.1 BauGB als Gebiet festgelegt, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist flurstücksscharf der Abbildung 1 in der Begründung zu entnehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vorbereitungen zum Eigentumserwerb mit einem erhöhten Gesamtaufwand in Höhe von 215.000 € (alt: 100.000 €) in den Jahren 2013 bis 2014 und beauftragt die Verwaltung, dies entsprechend in die Haushalts- und Finanzplanung 2013ff im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes einzustellen. Die Vergabe der Koordinations- und Regiestelle soll noch in 2012 in Auftrag gegeben werden.

Vor dem Erwerb des Objektes
„Kielstraße 26“ wird das verhandelte Ergebnis dem Rat der Stadt Dortmund zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlichen Kosten für die Vorbereitung des Eigentumserwerbs in Höhe von 115.000 € im ungünstigsten Fall nicht förderfähig sind.

Eine Budgetausweitung findet insgesamt nicht statt.


5. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Maßnahme in 2013 und 2014 eine mögliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von rd. 10.000 € jährlich bedingt. Diese Aufwendungen entstehen für den Themenbereich "Organisation/ Öffentlichkeitsarbeit/ Information" und sind nicht förderfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung.



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße -
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach den Vorschriften des § 13a BauGB und Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08405-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, das Verfahren zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 – Münster-straße/Gut-Heil-Straße – als beschleunigtes Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 – Münsterstraße/Gut-Heil-Straße – und der Begründung vom 12.11.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.



zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08464-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - für
den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich. Der
Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
auf dem Wege der Berichtigung angepasst (45 B).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 224 – Einkaufszentrum
Funkturmsiedlung- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich und der Begründung vom 13.11.2012 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des
Bebauungsplanes Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - nach Vorliegen der
Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen und beschließt die Zulassung der
Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07889-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 223 -In der Heide- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 3). II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 24.09.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
zu TOP 4.13
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße-
hier: Beschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08223-12)

RM Münch bittet darum, hierzu im Bebauungsplangebiet für Ausgleich bzw. Ersatz zu sorgen und regt daher an, bezüglich der Lärmemissionen einen entsprechenden Abstand zum Kirchhörder Bach und zur Bahnlinie zu halten.

RM Pohlmann regt an, dass bei der Umsetzung daran gedacht wird, auch sogenanntes Trittgrün wohnungsnah dort zu berücksichtigen, dass also entsprechende Grünverbindungen zu den Außenflächen eingebaut werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (50.) Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hom 281 –Klöcknerstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlich­keitsbeteiligung).
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, hier -„Entwicklungsziel 1 - Erhalt von Freiflächen“ sowie Teile des Landschaftsschutzgebietes Nr. 41-Kirchhörder Bachtal. - mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 281- Klöcknerstraße außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).


zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 228 n – Sportplatz Ostberger Straße – und 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 – Sportplatz Dortmund-Lichtendorf -, II. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 228 n, IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (49. Änderung), V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07946-12)

Hierzu liegt vor:

Empfehlung der BV Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung am 27.11.2012:

„Die SPD-Fraktion stellt dar, dass die Planungsgrundlage bisher war, dass 1. ein neuer
Sportplatz erforderlich sei und 2. Einzelhandel auf der dann ehemaligen Sportplatzfläche
angesiedelt werden sollte und 3. der Investor die Kosten für den neuen Sportplatz tragen
sollte. Nachdem die Pläne am Standort Römerstraße nicht realisiert werden konnten, hätte
man die Standorte Vellinghauser Straße und Ostberger Straße in die Diskussion gebracht,
wobei der Sportverein Sölderholz erhebliche Vorbehalte gegen den Standort Vellinghauser
Straße vorgebracht hätte. Der Focus richtete sich danach auf den Standort Ostberger Straße
mit möglichen Problemen bei der Lärmimmission und dem Naturschutz.
Die SPD-Fraktion will der Vorlage zustimmen, da sie den Vorschlag auf Machbarkeit prüfen
lassen will.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass der Standort Ostberger Straße schon im Jahre 2008
abgelehnt wurde. Sie bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung, da sich keine neuen Aspekte
ergeben hätten, diesem Standort zuzustimmen. U. a. ökologische Aspekte seien ein Grund für
die Ablehnung. Die CDU-Fraktion wünscht eher die Aufwertung des Sportplatzes am alten
Standort.

Außerdem wünscht die CDU-Fraktion, dass schnellstmöglich Baurecht für den Bereich
Nelkenstraße geschaffen wird, um die Nahversorgung mit Einzelhandel sicherzustellen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Vorlage der Verwaltung ebenfalls wie schon
2008 ab, da es sich um eine Naturschutzfläche handeln würde und der vorhandene Freiraum
erhalten bleiben sollte. Sie bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der Sportplatz am alten
Standort verbleiben und dort ein Kunstrasenplatz realisiert werden könnte.
Herr Müller-Späth, Einzelmitglied der Bürgerliste in der Bezirksvertretung spricht sich
ebenfalls gegen die Vorlage der Verwaltung aus, u. a. da er die Nahversorgung für die
nächsten Jahre gefährdet sieht, da die geplante Nahversorgung an der Nelkenstraße bei der
Planung eines Nahversorgungszentrums am alten Standort des Fußballplatzes nicht
verwirklicht würde.

Herr Müller-Späth vertritt die Meinung, dass der geplante Sportplatz wegen der geringen
Mitgliederzahl des Sölderholzer Vereins an der Ostberger Straße nicht ausgenutzt werden
könnte. Er bemängelt auch die schlechte ÖPNV-Anbindung.
Er schlägt vor, die bereits von der Bezirksvertretung Aplerbeck bereitgestellten Mittel in
Höhe von 100.000 € für die Ertüchtigung des bisherigen Sportplatzes zu verwenden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Vorlage mehrheitlich ab und empfiehlt dem
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mit 6 Ja-Stimmen bei 12
Nein-Stimmen Nachfolgendes nicht zu beschließen:

I. den Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 vom
03.12.2008 aufzuheben.


Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).
II. den Änderungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
03.12.2008 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB
III. den Bebauungsplan Ap 228 n – Sportplatz Ostberger Straße – für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (49. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
V. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an
der Bauleitplanung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
VI. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 228 n teilweise außer Kraft
treten sollen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).“

Des Weiteren liegt noch die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung vom 28.11.2012 vor:

„Der Beirat lehnt die Errichtung einer Sportanlage an der Ostberger Straße aus ökologischen
Gründen einstimmig ab.
Der geplante Standort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, in dem keine baulichen
Anlagen errichtet werden dürfen. Nördlich grenzt das Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald
an, das durch die Anlage eines Sportplatzes und die damit verbundenen Verkehre erheblichen
Störungen ausgesetzt wäre.
Im Aplerbecker Wald und der südlich angrenzenden Feldflur brüten laut Brutvogelatlas
Dortmund eine Fülle zum Teil gefährdeter Vogelarten, z.B. Habicht, Sperber, Mäusebussard,
Kiebitz, Feldlerche und Feldsperling.
Nicht nur der Sportplatz selbst, auch das Vereinsheim, Parkplätze und das geplante
Jugendspielfeld würden einen überörtlichen Grünzug zerschneiden und den Wert als
Naherholungsgebiet mindern.
Der Beirat zeigt sich verwundert, dass die Planung ohne Beachtung des Regionalplans
betrieben wird. Dieser setzt hier „Allgemeinen Freiraum mit Funktionen zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ fest.
Weitere von der Stadt in Auftrag gegebene Umweltgutachten sprechen gegen einen Sportplatz
an dieser Stelle. So widerspricht die Planung dem Umweltplan der Stadt Dortmund und den
Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung. Die Klimaanalyse der Stadt belegt die
Wichtigkeit dieser Fläche als Frischluftschneise. Der Bioökologische Grundlagen- und
Bewertungskatalog weist dem Bereich südlich der Ostberger Straße einen hohen ökologische
Wert zu.
Aus den genannten Gründen appelliert der Beirat an Politik und Verwaltung, die Planungen
eines Sportplatzes in der Pufferzone des Aplerbecker Waldes nicht weiter zu verfolgen.“


Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Herr Dr. Otterbein vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion ab.


zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08047-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 22.10.2012 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).

zu TOP 4.16
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde-Zentrum:
Projekt B1 Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung
hier: Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihres Umfeldes - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07983-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Beschluss der BV Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 4.17
Sportplatz Husen-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08481-12)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis ’90 Die Grünen (drucksacheNr.: 08481-12-E1)

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung, die auf den Ergebnissen
der Gutachten zum Bebauungsplan Scha 145-Sportplatz Husen-Kurl eingeht.
Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Gutachten sowie ihre Einschätzung zu
den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung und die Problematik der Schallemissionen zu
erläutern“.

Auf Vorschlag des sB Herrn Tietz, kündigt Herr Wilde an, die Stellungnahme der Verwaltung schriftlich dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).


zu TOP 4.18
Hörder Bahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08546-12)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08546-12-E1):

„Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir, folgenden Antrag zur Abstimmung
zu stellen.

Der AUSWI stellt fest, dass der Bahnhof Hörde noch nicht endgültig fertiggestellt ist
und fordert die Deutsche Bahn AG auf, baldmöglichst die im Folgenden aufgeführten
Mängel zu beheben und die Anregungen zur Verbesserung der Situation am Hörder
Bahnhof aufzunehmen.

Hierzu zählen im Einzelnen:

1. Der Zugang zum Bahnhof ist von der südlichen Haltestellenseite der Busse
kaum erkennbar. Hier und an anderen Stellen fehlt eine Hinweis- und Zugangsbeschilderung.

2. In der „Bahnhofshalle“ bzw. in der Gleisunterführung blättert frische Farbe bereits
wieder ab. Fliesenkanten liegen unfertig in der Gleisunterführung. Diese
baulichen Mängel sind zu beheben.

3. Der geplante Fahrstuhl vom Fahrbahnniveau zur Gleisunterführung ist noch
nicht fertiggestellt. Unabhängig vom Fertigstellungstermin sollten die vorhandenen
Fahrstühle von der Gleisunterführung zu den Gleisen im Interesse der Fahrgäste
in Betrieb genommen werden.

4. Der provisorische Zugang von der Hörder Brückenstr. zu den Gleisen 3-4 sollte
unbedingt erhalten und wieder geöffnet werden, da er eine enorme Zeitersparnis
bedeutet. Mittelfristig sollte ein entsprechender Zugang auch zu den Gleisen 1-2
erstellt werden.

5. Mittelfristig könnte der südliche Zugang zur Schildstr. ausgebaut werden. Es
muss dabei Gleis 4 unterquert werden und dann eine behindertengerechte Rampe
zur Schildstr. gebaut werden.“



Man einigt sich darauf, das Wort: „provisorisch“ unter Punkt 4. zu streichen und den Antrag zur Kenntnisnahme und Beratung zusätzlich in die Bezirksvertretung – Hörde zu überweisen.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zu den im Antrag aufgeführten Punkten dem Protokoll beifügt wird (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag mit der Änderung unter Punkt 4. einstimmig zu.

Außerdem soll der Antrag zur Kenntnis und Diskussion in die nächste Sitzung der Bezirkvertretung Hörde weitergeleitet werden.


zu TOP 4.19
Hochspannungsfreileitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08543-12)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08543-12-E1):

„Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir Sie, folgende Anträge zur Beratung
zu stellen.

1. Das von der Verwaltung angekündigte Messprogramm für sechs Einzelstandorte ist
mit der IG „Vorsicht-Hochspannung“ abzustimmen. Nach Abschluss der Messungen
und Vorlage der Ergebnisse werden diese von einem unabhängigen Gutachter begutachtet
und eine Bewertung der Konsequenzen vorgenommen. Die Auswahl des externen
Gutachters erfolgt in enger Abstimmung von Umweltverwaltung und der Interessengemeinschaft.

2. Die Wohnbauflächen Bergfeld und Steinsweg, von denen größere Flächenanteile innerhalb
eines Korridors von 180 m beidseits der Mittelachse entlang von Hochspannungsfreileitungen
liegen, werden darauf hin untersucht, inwieweit eine Reduzierung
der Wohnbauflächen vorgenommen werden kann, so dass die Bebauung außerhalb
dieser Zone liegt. Alternativ wird geprüft, ob eine Erdverkabelung stattfinden kann.

3. Einzelflächen, die in Gänze im 360-m-Korridor liegen, werden von der Wohnbauentwicklung
ausgenommen. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
wird vorbereitet.

4. Potenzialflächen, die in Randbereichen tangiert sind, werden im Hinblick auf eine Reduzierung
oder Aufgabe der Flächen überprüft.

5. Der Ausschuss stellt fest, dass unter Berücksichtigung relevanter Meta-Analysen von
Studien, die den Zusammenhang von Erkrankungen und elektromagnetischer Exposition
untersucht haben, der Abstandserlass NRW und der Vorsorgewert von 10 Mikrotesla
nicht ausreicht, um Krankheitsrisiken zu minimieren.

6. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung
die Bauleitplanung auf einen Sicherheitskorridor von mindestens 360 m auszurichten.
Bei Wohnbebauung im Bestand wird gegebenenfalls eine Erdverkabelung angestrebt.“


RM Märkel begründet den vorliegenden Antrag.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dem o.a. Antrag verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis ’90 Die Grünen, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke ab.


zu TOP 4.20
Fußgänger- und Radfahrbrücke Rombergpark/Westfalenpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08545-12)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08545-12-E1):

„Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für den Bau der Fußgänger- rund
radfahrbrücke, die Phoenix-West mit dem Rombergpark verbinden soll, darzustellen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.21
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 - Johannisborn -; hier: Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss (Drucksache Nr.: 08576-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Bebauungsplan InW 127 - Johannisborn - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

II. nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über den Antrag für die Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Spielautomatenaufstellfläche (Bornstraße 22/Johannisborn 15, Aktenzeichen 61/5-1-040859) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen und stimmt dieser Entscheidung zu,

III. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftig noch folgende Baugesuche, die den Zielen des aufzustellenden Bebauungsplanes InW 127 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)

Hierzu liegt vor Änderung zum Beschlusstext (Drucksache Nr.: 08399-12-E1):

„Aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung
über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierung
im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:

Veränderter Beschlusstext:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung
über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge
und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen
für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.
Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf
den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans
des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte
die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die
veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem
Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“

Bisherige Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung
über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge
und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen
für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.
Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden
Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung
zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“
In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11,
der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“
ersatzlos zu streichen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Berücksichtigung der o.a. Änderungen nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und
beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


„Finanzielle Auswirkungen“

Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung
über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge
und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen
für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.
Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf
den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans
des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte
die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die
veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem
Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.


zu TOP 7.2
Kanalerneuerung Dollersweg, 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06877-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Dollersweg, 1. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 140.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66B01104014271 – Kanalerneuerung Dollersweg, 1. Bauabschnitt – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2012: 2.884,24 Euro
Haushaltsjahr 2013: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 127.115,76 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.863,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.




8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-nicht besetzt-



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen (Fraktion FDP/BL) sowie einer Enthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2013.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.



zu TOP 11.2
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08262-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes


zu TOP 12.1
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08138-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund.


zu TOP 12.2
Planfeststellungsverfahren „Oespeler Bach – Ökologische Verbesserung von km 0,00 (Marten) bis km 2,56 (Oespel) in Dortmund einschließlich Hochwasserrückhaltebecken (HRB) In der Meile“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08055-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Verwaltungsentscheidung, die ökologische Verbesserung der Fließgewässer Oespeler Bach und Meilengraben von km 0,00 bis 0,42, einschließlich des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) In der Meile entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen, zur Kenntnis.



zu TOP 12.3
Zukünftige Entwicklung des Kurler Busches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08461-12)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Grote beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.



zu TOP 12.4
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08495-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 12.5
Landwirtschaftliche Flächen und Wald
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08459-12)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08459-12-E1):

„Die Stadt Dortmund Ist im Besitz von etwa 16 km² landwirtschaftlicher Fläche und von ca. 27 km²
Wald.
Es ist festzustellen, dass der Klimaschutz mit dem Anbau von Energiepflanzen (vermehrter Maisanbau,Kurzumtriebsplantagen) auch im Stadtgebiet Dortmund angekommen ist.
Weiterhin ist sicher, dass der Klimawandel Auswirkungen auf zukünftige Anbaupflanzen (Holz und
Nahrungsmittel) haben wird.
Die regionale Vermarktung in Verbindung mit der Öko-Landwirtschaft, auch das hat mit Klimaschutz
zu tun, sollte weiter in der Stadt verankert werden.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten:

Einen kurzen Statusbericht über die Verwendung des städtischen Grundbesitzes in diesem Sachzusammenhang zu erstellen, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer über

absehbare Tendenzen aus den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berichten und
Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung der regionalen Vermarktung und des ökologischen Landbaus
im Stadtgebiet darzustellen.

Auf den landwirtschaftlichen Fachbeitrag zu den drei Landschaftsplänen aus den 90er Jahren wird
in diesem Zusammenhang verwiesen, ebenso auf die Studie zu regionalen Vermarktungschancen
landwirtschaftlicher Produkte im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung Ruhrgebiet.“

RM Harnisch begründet den o.a Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung hierzu verdeutlicht haben, wird wie folgt dazu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig zu und bittet die Verwaltung darum, entsprechend zu verfahren.



zu TOP 12.6
Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08544-12-E1):

„Rodungsarbeiten auf dem Gelände der Firma Miebach haben für Irritation bei direkten AnwohnerInnen geführt.
Die Verwaltung wird gebeten, auf folgende Fragen einzugehen:

1. Wie begründet sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme?

2. Welche vernünftigen Gründe im Sinne des § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes
wurden seitens der Firma Miebach geltend gemacht, um die Maßnahmen durchzuführen?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kommunikation mit den Unternehmen
dahingehend zu verbessern, dass geplante Rodungsmaßnahmen frühzeitig
bekannt gemacht und AnwohnerInnen informiert werden?

4. Gibt es aus der Sicht der Umweltverwaltung Instrumente, um Flächen, für die die
Regelung Natur- auf - Zeit gilt im Einzelfall zu schützen bzw. behutsamere Eingriffe
vorsehen zu lassen?

5. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Erde, die zurzeit auf dem Gelände abgekippt
wird, auf Schadstoffe untersucht wurde?“


RM Pohlmann begründet die Anfrage ihrer Fraktion und ergänzt diese mündlich um folgende 2 Fragen:

6. Wie soll die gerodete Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden? Unklar ist momentan, ob es sich hierbei zukünftig um Gewerbegebiet oder um eine Grünfläche handelt. Erfolgt hierzu evtl. noch eine entsprechende Anpassung?

7. Sind die Planungen der Firma Miebach bekannt? Hat diese die Absicht dort Gewerbegebiet zu beantragen?


Zu Frage 5. führt Herr Dr. Grote mündlich aus, dass nach dem Ergebnis der Analytik und nochmaliger örtlicher Überprüfung durch die Bodenschutzbehörde des Umweltamtes, der dortige Boden unbelastet ist.

Weiter kündigt Herr Dr. Grote an, dass die Beantwortung der Fragen zu Punkt 1. bis 4. sowie die beiden, heute mündlich eingebrachten Fragen ( 6. + 7.), schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die heutige Beantwortung zu Frage 5. zur Kenntnis.



zu TOP 12.7
Juventa und der PCB-Skandal
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08542-12)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 08542-12-E1):

„In der Ausgabe des Spiegels vom 15.10.2012 wird unter dem Titel „Borats Waffen“ unter
anderem geschildert, dass die Fa. Juwenta DB von Boris Meckler sowohl im Dortmunder
PCB-Skandal eine Rolle gespielt hat, als auch in kriminelle Rüstungsexporte nach Kasachstan
verwickelt ist.
Im Jahre 2007 unternahmen Vertreter der Fa. Juwenta DB zusammen mit dem damaligen
Wirtschaftsminister Glos (CSU) eine Reise nach Kasachstan. Im Zusammenhang mit dieser
Reise wurden sowohl der Import von PCB-haltigen Kondensatoren aus alten sowjetischen
Raketenbasen nach Dortmund besprochen, als auch der Export von Waffen nach
Kasachstan. Im November 2007 genehmigte die Bundesregierung die Lieferung von Maschinenpistolen
der Fa. Heckler und Koch an die kasachische Spezialeinheit Arystan, die
für den Mord an einem Oppositionspolitiker im Jahr 2009 verantwortlich gemacht wird. In
den Jahren 2007 und 2008 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg zwei Importgenehmigungen
für bis zu 745 Tonnen PCB-Kondensatoren aus Kasachstan (siehe Antwort der
Bezirksregierung auf die Anfrage von DIE LINKE vom 30.09.2010).
Laut den Recherchen des Spiegels nahmen Vertreter von Juwenta DB auch an Unterredungen
zwischen dem kasachischen Umweltminister Aschimov und der Bezirksregierung
in Arnberg vorbei am diplomatischen Protokoll der Bundesrepublik teil. Dabei soll für den
Giftmüllexport nach Dortmund von kasachischer Seite aus die Genehmigungsfähigkeit
erreicht worden sein.
Derzeit stehen die Verantwortlichen von Juwenta DB wegen illegalen Waffenhandels mit
Kasachstan in Deutschland vor Gericht, unter anderem wegen der Lieferung von Sturmund
Scharfschützengewehren, sowie Granaten an die oben genannte Spezialeinheit. Ex-
Umweltminister Aschimov wurde in Kasachstan zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Ein weiterer
deutscher Geschäftsmann aus dem Juwenta-Umfeld wurde zu 6 Jahren Zuchthaus
verurteilt. Weitere Mitarbeiter wurden ab 2010 per internationalen Haftbefehl gesucht.

Zu diesem Themenkomplex bitten wir die Verwaltung um die Klärung folgender Fragen:

1) Der Spiegel spricht von Juwenta DB als bevollmächtigter Firma. Welche Rechtsposition
innerhalb des Imports von kasachischen PCB-Kondensatoren nach Dortmund hatte die
Firma Juwenta DB?

2) Ist bei den Gesprächen zwischen Bezirksregierung, Juwenta DB und dem kasachischen
Umweltminister auch der Bereich des Waffenexportes besprochen worden? Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?

3) In welcher Weise war die Stadt Dortmund in das Kasachstangeschäft einbezogen? Hat
die Bezirksregierung mit der Stadt Dortmund vor der Genehmigung der Lieferungen nach
Dortmund Rücksprache gehalten? Wenn ja, mit welchen Stellen in der Dortmunder Verwaltung?

4) Wann erfuhr die Verwaltung erstmals von den Geschäftsmodalitäten? Seit wann hatte
die Wirtschaftsförderung Kenntnis von dem Auftrag?

5) Gibt es hinsichtlich der Diskrepanz der von den kasachischen Behörden als geliefert
bezeichneten Mengen von rund 400 Tonnen PCB-haltiger Kondensatoren (siehe WRArtikel
„Gift aus Kasachstan für Dortmund“ vom 24.09.2010) und der in Dortmund laut der
Entsorgungsbestätigungen von Envio angekommenen Menge von 196 Tonnen Kondensatoren
inzwischen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Restmenge?

6) Hat die Stadt Dortmund oder die Bezirksregierung Arnsberg Kenntnis von Gesprächen
über alternative Lieferziele für die restlichen kasachischen PCB-Kondensatoren, die nach
Bekanntwerden des Skandals nicht mehr nach Dortmund gelangen konnten? Wenn ja mit
welchem Inhalt, bzw. Zielort?

Über die Beantwortung der Fragen hinaus bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen
Sachstand zur Sanierung des ehemaligen Envio-Geländes spätestens zum Beginn
des Frühjahres 2013 und einem Bericht von den dann aktuellen Winter-
Messwerten an den Messstellen.“


RM Kowalewski begründet die o.a. Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Dr. Mackenbach kündigt an, dass sich die Bezirksregierung Arnsberg mit dem Thema befassen und eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zur nächsten Sitzung des Ausschusses vorliegen wird.




13. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-

14. Anfragen
-nicht besetzt-





Die öffentliche Sitzung wird um 17.00 Uhr beendet.






Reuter Meyer Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Zu TOP 4.7 Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.12.2012: A9C1E6666598C9D0C1257ACB002D6431.pdfA9C1E6666598C9D0C1257ACB002D6431.pdf


zu TOP 4.17 Stellungnahme der Verwaltung:
Stellungnahe der Verwaltung.pdfStellungnahe der Verwaltung.pdf

Zu TOP 4.18 Beantwortung zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag: Beantwortung zum ZE DrucksacheNr 08546-12-E1.pdfBeantwortung zum ZE DrucksacheNr 08546-12-E1.pdf
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