N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 12.05.2021
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Meike Hötzel (BUND NRW)
Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Vertreter der LNU Nordrhein-Westfalen e.V.
Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Kai Schmiemann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Jörg Tigges (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Regener (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Siegfried Rinke (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Andrea Hirsch (BUND NRW)
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Daniel Pawlak-Gast (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) bis 15.54 Uhr
Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Frank Montag (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Michael Jünger (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Petra Pottgießer-Plura (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
3. Verwaltung
Frau Viets (60/2-2)
Frau Oeynhausen (60/2-2) bis ca. 16.15 Uhr
Frau Scheffel-Seeler (60/2-2, GF)
4. Gäste
Herr Dr. Otterbein (Leitung der Sitzung bis einschließlich Tagesordnungspunkt 1.5)




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 12.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.6 Wahl des*der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund


1.7 Wahl der zwei Stellvertreter*innen des*der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund


1.8 Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


1.9 Beschluss der aktuellen Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19737-21)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 141 - Auf dem Toren - zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplans Lü 140 - Bezirksfriedhof Lütgendortmund - und seiner Änderungen Nr. 2 und Nr. 3
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19904-21)

2.3 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19428-20)

2.4 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 19824-21)


3. Berichte

Es liegen keine Berichte vor.


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und bis einschließlich des Tagesordnungspunktes 1.5 geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Westermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende Herr Dr. Otterbein wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig unter 6 Enthaltungen genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig unter 7 Enthaltungen genehmigt.


zu TOP 1.6
Wahl des*der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass er zu TOP 1.6 die Sitzungsleitung an Herrn Prof. Wilke für die Wahl des neuen Vorsitzenden bzw. der neuen Vorsitzenden übergebe.

Herr Prof. Wilke übernahm als Altersvorsitzender die Leitung der Wahl des bzw. der Vorsitzenden.

Er bat den Beirat um Kandidatenvorschläge für den Vorsitz des Beirates. Vorgeschlagen wurde daraufhin Herr Dr. Kretzschmar. Weiterhin wurde Herr Dr. Otterbein vorgeschlagen, der jedoch als möglicher Kandidat ausschied, da er dem Beirat in dieser Wahlperiode nicht mehr angehört.

Zunächst stimmte der Beirat einstimmig nach Abfrage durch Herrn Prof. Wilke für eine offene Abstimmung.

Herr Dr. Kretzschmar stellte sich dem Beirat kurz vor. Herr Dr. Kretzschmar ist Mitglied für den NABU im Beirat. Er gehöre dem Beirat seit 1985 an, jedoch bis zur letzten Wahlperiode als stellvertretendes Mitglied. Er wäre 12 Jahre Vorsitzender des NABU Stadtverbandes gewesen. Er kündigte an, dass er jedoch lediglich für eine Wahlperiode als Vorsitzender kandidieren würde.

Herr Dr. Kretzschmar wurde sodann in offener Abstimmung per Handzeichen einstimmig unter zwei Enthaltungen als neuer Vorsitzender gewählt.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass er die Wahl annimmt.


zu TOP 1.7
Wahl der zwei Stellvertreter*innen des*der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund

Auch hier übernahm Herr Prof. Wilke als Altersvorsitzender die Leitung der Wahl des Stellvertreters bzw. Stellvertreterin des Vorsitzenden.

Er bat den Beirat um einen Kandidatenvorschlag zunächst für den ersten Stellvertreter bzw. für die erste Stellvertreterin. Vorgeschlagen wurde daraufhin Frau Meike Hötzel vom BUND.

Als zweiter Stellvertreter wurde Herr Schmiemann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. durch den Beirat vorgeschlagen.

Da kein Mitglied einen Antrag auf geheime Wahl stellte, wurde die Wahl in offener Abstimmung durchgeführt.

Frau Hötzel wurde sodann in offener Abstimmung per Handzeichen einstimmig, unter drei Enthaltungen, als neue Stellvertreterin gewählt.

Herr Schmiemann wurde per Handzeichen einstimmig, unter drei Enthaltungen, zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.

Herr Prof. Wilke übergab nach der Wahl die Sitzungsleitung an den neuen Vorsitzenden Herrn Dr. Kretzschmar.


zu TOP 1.8
Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 1.8 übernahm der neu gewählte Vorsitzende Herr Dr. Kretzschmar die Sitzungsleitung.

Herr Dr. Kretzschmar bat um Kandidatenvorschläge für die Vertretung des Beirates im AKUSW. Der zunächst vorgeschlagene Kandidat Herr Prof. Wilke wurde vom Beirat gewählt, schlug diese Wahl jedoch aus. Herr Dr. Otterbein, ehemaliger Vorsitzender und bis dato Vertreter des Beirates im AKUSW, stellte kurz die Aufgaben des Vertreters im AKUSW vor.

Aus dem Beirat wurde erklärt, dass dieses Amt demjenigen zufallen sollte, der den Beirat nach außen repräsentiere und dies wäre der Vorsitzende. Herr Dr. Kretzschmar wurde hiermit als Vertreter des Beirates im AKUSW vorgeschlagen. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass er sich hierfür zur Wahl stellen würde. Weitere Kandidatenvorschläge gab es nicht.

Herr Dr. Kretzschmar wurde per Handzeichen in offener Abstimmung, unter einer Enthaltung, einstimmig als Vertreter des Beirates im AKUSW gewählt bzw. bestellt. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass er die Wahl annehme.

Als Stellvertreter des für den AKUSW bestellten Mitgliedes Herr Dr. Kretzschmar wurde Herr Prof. Wilke vorgeschlagen.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass er sich für die Stellvertretung von Herrn Dr. Kretzschmar bezüglich der Vertretung des Beirates im AKUSW zur Verfügung stellen würde. Herr Prof. Wilke wurde dann per Handzeichen in offener Abstimmung, unter einer Enthaltung, zum Stellvertreter von Herr Dr. Kretzschmar bezüglich der Vertretung im AKUSW einstimmig gewählt.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass er die Wahl zum Stellvertreter von Herrn Dr. Kretzschmar bezüglich der Vertretung des Beirates im AKUSW annehme.


zu TOP 1.9
Beschluss der aktuellen Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Abstimmung über die aktuelle Geschäftsordnung ein und erläuterte hierzu nochmals den § 4 Befangenheit, Neutralität und Verschwiegenheit der Geschäftsordnung.
Die in der Sitzung vorliegende Geschäftsordnung wurde einstimmig beschlossen.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19737-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass es sich hier im Wesentlichen um eine Ackerfläche, die bebaut werden solle, handeln würde. Das Umfeld würde landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzt. Die beplante Fläche hätte eine Größe von ca. 5,3 ha. Des Weiteren führe über die Fläche eine Hochspannungsleitung mit 220 KW. Bei der Nutzung von freien Ackerfläche müsste man kritisch betrachten, wieviel Wohnbauflächen in Dortmund noch benötigt würden, zumal die Einwohnerzahlen seit 2019 rückläufig wären. Es gebe auch Möglichkeiten Ackerland unberührt zu lassen, hier gebe es z.B. die Maßnahme ein „Baulückenkataster“ zu erstellen. Dieses wäre als ein Pilotprojekt in Huckarde bereits erfolgreich realisiert worden.

Herr Prof. Wilke wies auf daraufhin, dass leider durch die „Versingelung“ der Haushalte der Wohnungsbedarf weiter zunehme. Die beplante Fläche in Hörde wäre von prägenden Gehölzbeständen umgeben. Hier handele es sich nicht um eine Nachverdichtung, sondern um die erstmalige Inanspruchnahme eines intakten Freiraumes. Die Lage dieser Fläche wäre hinsichtlich der Versorgung bzw. der Verkehrsanbindung nicht unbedingt prädestiniert für eine Bebauung. Es stelle sich insgesamt die Frage, ob der Beirat zukünftig grundsätzlich solchen Vorhaben zustimmen sollte. Hier könne „Genügsamkeit“ eine Planungsprämisse sein, um entsprechend Wohnfläche und damit auch Baugebiete einzusparen. Herr Prof. Wilke gab zu der o.g. Vorlage eine entsprechende Empfehlung ab, die sich in dem u.g. Beschluss widerfindet.

Herr Schreurs nahm Bezug auf eine Liste, in der vom Beirat verschiedenste Baugebiete im Jahre 2004 überprüft wurden. Für den hier betreffenden Bereich hieße es, Verzicht auf die nördliche Teilfläche nähe Marksbach und Ausschluss weiterer Flächenversiegelungen. Herr Schreurs bat die Verwaltung die Vorlage als Anlass zu nehmen diese Liste entsprechend der damaligen Prüfungen/Stellungnahmen des Beirates in Planverfahren zu berücksichtigen.

Herr Schreurs stellte den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag vor.

Herr Westermann kritisierte, dass für die Landwirtschaft mit den Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen vermutlich nicht nur 5,3 ha Fläche verloren gingen, sondern vermutlich 7- 8 ha Fläche.

Frau Viets erläuterte auf Nachfrage, dass die Gesamtfläche hier nicht nur die bebauten Flächen, sondern auch die zukünftige Ausgleichsfläche enthielte. Der Nordteil der Fläche als auch der Bereich der Hochspannungsleitung werde nicht bebaut.

Herr Schulze-Dellwig erkundigte sich in Vertretung für den betroffenen Landwirt, ob und wie lange dieser die Fläche dort weiter bewirtschaften könne. Frau Viets erklärte, dass man hierzu, vor allem zum jetzigen Stand des Verfahrens, keine Aussage machen könne. Herr Dr. Kretzschmar teilte mit, dass sich der Landwirt auch als Betroffener im Verfahren noch äußern könne.

Nach weiterer Diskussion über die Empfehlung von Prof. Wilke und dem als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag fasste der Beirat u.g. Beschluss.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er verweist auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 18.12.2002 und 17.9.2003, in der er die geplante Wohnbebauung im Nordteil wegen seiner Nähe zum Marksbach kritisch sieht. In seinem damaligen Beschluss hatte der Beirat auf die „Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung“ hingewiesen, in denen für diese Fläche die Empfehlung „Ausschluss weiterer Flächenversiegelung“ gegeben hatte.

Ferner weist der Beirat auf die aktuelle Klimaanalyse für die Stadt Dortmund hin. Dort heißt es für die betreffende Fläche:

Grünvernetzung: Vernetzung vorhandener Wald- und Freiflächen durch Grünzüge anstreben. … Keine weitere Bebauung, keine zusätzlichen Emissionen … Luftleitbahnen beachten.“

Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland: Die stadtnahen Freiflächen sollten als Ausgleichsräume gesichert und aufgewertet werden. Daher von Besiedlung freihalten, keine Emissionen, Ausbau von Grünzügen und Naherholungsgebiete anstreben.“

Luftaustausch fördern und erhalten: Kleinräumige Luftaustauschprozesse durch Öffnen von Bebauungs- und Vegetationsrändern unterstützen“.

Bei der Fläche handelt es sich darüber hinaus um einen nächtlichen Kaltluftabluss (Abflussrichtung der Kaltluft der Täler und Siepen).

Da es sich um eine erstmalige Inanspruchnahme eines intakten Freiraumes handelt, sollte zunächst der Bedarf, auch in diesem dargestellten Umfange, geprüft werden.

Im weiteren Verfahren sollten im städtebaulichen Vertrag im Sinne des ökologischen Städtebaus und zur Verhinderung einer weiteren Potenzierung des Klimawandels folgende Forderungen aufgestellt werden:


Des Weiteren fordert der Beirat


Der Beirat behält sich weitergehende Hinweise im weiteren Planverfahren vor.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 141 - Auf dem Toren - zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplans Lü 140 - Bezirksfriedhof Lütgendortmund - und seiner Änderungen Nr. 2 und Nr. 3
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19904-21)
Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein. Hier sollen Flächen, die für den Bezirksfriedhof vorgehalten werden sollten, bebaut werden. Die südlichsten noch vorhandenen Ausläufer der Feldflur südlich des Dellwiger Bachtals würden mit Realisierung des Baugebietes wegfallen. Weiterhin kritisieren die Anwohner hier die geplante Zufahrt über die Straße Auf dem Toren zwischen der neu errichteten Bebauung zum neuen Baugebiet. Die Zufahrt über die Idastraße erscheint laut Frau Viets technisch wegen vorhandener Bebauung und Lage der Ausgleichsfläche nicht möglich. Laut Herr Dr. Kretschmar wäre geplant die Ausgleichsfläche innerhalb der hier verplanten Flächen zu berücksichtigen.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass wertvoller Freiraum für eine Bebauung verloren ginge. Jedoch würde ein Teil der Flächen für Geschosswohnungsbau verplant, auch würden Tiefgaragen geplant werden. Der Flächenverbrauch wäre daher günstiger. Jedoch würde hier ebenfalls der Kaltluftabluss entsprechend der Bebauung behindert. Daher würde nachhaltig in den Naturhaushalt eingegriffen. Herr Prof. Wilke stellte seine Empfehlung mit Bezug auf seine Empfehlung zu TOP 2.1 vor. Von Vorteil wäre hier jedoch, dass die Stadt Dortmund Eigentümer der Flächen sei und entsprechende Handhabung hätte auf Investoren einzuwirken.

Herr Schreurs stellte folgend den als Tischvorlage vorgelegten Beschlussvorschlag vor. Dieser wurde mit den u.g. Ergänzungen durch die Empfehlung von Herr Prof. Wilke ergänzt und beschlossen.

Herr Dr. Otterbein wies daraufhin, dass der AKUSW bereits einen Beschluss gefasst habe. Hier als auch bei dem Bebauungsplan zu TOP 2.1 würde die 25 %-Regelung für sozialen Wohnungsbau eingehalten.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er verweist auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 18.12.2002 und 17.9.2003, in der er die geplante Wohnbebauung kritisch sieht. In seinem damaligen Beschluss hatte der Beirat auf die „Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung“ hingewiesen, in denen für diese Fläche die Empfehlung „Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes“ (FT 3.29) gegeben hatte. Ferner hatte der Beirat den Erhalt des Gehölzbestandes gefordert.

Der Beirat weist auf die aktuelle Klimaanalyse für die Stadt Dortmund hin. Dort heißt es für die betreffende Fläche: „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland: Die stadtnahen Freiflächen sollten als Ausgleichsräume gesichert und aufgewertet werden. Daher von Besiedlung freihalten, keine Emissionen, Ausbau von Grünzügen und Naherholungsgebiete anstreben.“

Im weiteren Verfahren sollten im Sinne des ökologischen Städtebaus und zur Verhinderung einer weiteren Potenzierung des Klimawandels folgende Forderungen an die Investoren aufgestellt werden:

Der Beirat behält sich weitergehende Hinweise im weiteren Planverfahren vor.


zu TOP 2.3
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19428-20)
Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein und verwies auf die alten Stellungnahmen des Beirates, die als Tischvorlage verteilt wurden.

Herr Dr. Otterbein gab sich enttäuscht von dem aktuellen Stand des Konzeptes. Es sollen über 1000 Stellplätze eingerichtet werden. Des Weiteren solle ein Wolkenspielplatz mit leistungsfähiger Nebelanlage errichtet werden. Zusätzlich wären nun auch Kurzumtriebsplantagen geplant. Eine vergleichbare Kurzumtriebsplantage habe es in Kruckel gegeben. Hier wurden Pappeln angepflanzt und nach 3-4 Jahren geerntet. Es wäre durch diese Plantage ein entsprechender ökologischer Schaden entstanden. Dieses Projekt wurde jedoch aufgegeben. Der Beirat würde sich in der aktuellen Planung hinsichtlich der bereits gemachten Vorschläge aus den alten Stellungnahmen nicht wiederfinden.

Herr Prof. Wilke gab sich ebenfalls hinsichtlich der geplanten Einzelmaßnahmen enttäuscht, sofern man davon aus ginge, dass im Zuge der Emscherrenaturierung erkannt worden wäre, dass diese ein städtebauliches Rückgrat für viele Einzelmaßnahmen bilden könne. Nach der Renaturierung hätte die Emscher ein Entwicklungspotenzial, welches noch nicht ausgeschöpft worden wäre. Hier könne man die Chance sehen, dass Industriekultur mit neuen Siedlungsflächen auf Altstandorten zu kombinieren. Es fehle ihm die Möglichkeit die Emscher als Vernetzungselement, nicht nur der Natur, sondern auch als Vernetzungselement verschiedener städtebaulicher Bausteine hervorzuheben. Es fehle die Berücksichtigung des ökologischen Potentials der Emscher. Es bestünde erheblicher Nachbesserungsbedarf, auch konzeptioneller Natur. Die Bestandsaufnahme unter dem Schwerpunkt Natur und Ökologie sowie die Artenschutzprüfung müssten noch stattfinden. Auch auf der Halde wäre der Ausblick enttäuschend durch die Photovoltaikanlage dort. Diese Anlage müsse vielleicht künstlerisch überformt werden. Die Emscher Genossenschaft wäre sehr kulturaffin engagiert und habe hier vielleicht weitere Ideen auch für die Entwicklung der Emscher. Hinsichtlich der Gartenkultur könnte Herr Prof. Wilke sich vorstellen im Rahmen der IGA Gärten aus anderen Kulturkreisen und einer entsprechenden Verköstigung angebauter Produkte darzustellen. Auch solle laut Herr Prof. Wilke ein Energiecampus entstehen, hier sollte Holzbauweise verwendet werden. Großparkplätze sollten der Vergangenheit angehören. Die verkehrliche Anbindung der Kokerei müsse ebenfalls wesentlich verbessert werden.

Herr Dr. Kretzschmar rief dazu auf, dass man sich möglichst an den Planungen beteiligen sollte. Es gebe hier einige Wettbewerbe etc. in denen man seine Ideen einbringen könne. Herr Dr. Kretzschmar erklärte bezüglich der Emscher, dass diese das wichtigste Vogelüberwinterungsgebiet in Dortmund mit mehreren tausend Wasservögeln und Rastzahlen von Vögeln von nationaler Bedeutung darstelle. Dort sollten keine Störungen oder Planungen vorgenommen werden, die hier eingreifen könnten. Auch auf der Halde würden, trotz des „Baustellencharakters“, Feldlerche und Wiesenpieper als Rote-Liste-Arten und planungsrelevante Arten brüten. Diese sollten auch nach einer Überplanung dort weiterhin vorkommen. Er wies jedoch darauf hin, dass die hier vorliegende Vorlage sich nicht mit einzelnen Maßnahmen beschäftigen würde. Nach weiterer Diskussion wurde unten genannter Beschluss gefasst.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er verweist auf seinen Beschluss vom 03.06.2020 und bittet nachdrücklich um Berücksichtigung ökologischer und Naturschutzbelange. Insbesondere sollten weitere Flächenversiegelungen vermieden werden.

Der Beirat bitte um Berichterstattung über die geplanten Einzelmaßnahmen in der nächsten Sitzung.


zu TOP 2.4
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein.
Herr Dr. Otterbein erklärte, dass das Grünflächenamt zum 01.01.2020 neu eingerichtet worden sei. Der Beirat wäre mit den Maßnahmen, die bis dato durchgeführt worden seien, weitestgehend zufrieden. Man bemühe sich hier ökologische Maßnahmen umzusetzen, wie z.B. im Fredenbaumpark. Es würden neue Blühwiesen angelegt und insektenfreundliche Sträucher gepflanzt. Man finde viele Projekte und Maßnahmen im Bereich des Fredenbaums. Auch würde das Grünflächenamt, wenn Vorschläge von Naturschützern und Verbänden zu Maßnahmen gemacht würden, diese gern aufgreifen. Der Vorsitzende des Freundeskreises Fredenbaum habe es so geschafft im Fredenbaum viele ökologische Dinge umzusetzen. Einen kleinen Kritikpunkt gebe es dennoch, laut Herrn Dr. Otterbein, wären im Wengepark während der Brutzeit Baumfällungen durchgeführt worden, obwohl auch dort Blühwiesen und insektenfreundliche Sträucher etabliert werden sollten. Der Vorfall wäre dem geschuldet, dass solche Arbeiten oft ausgelagert und von Auftragsfirmen ausgeführt würden. Grundsätzlich wäre man jedoch mit der Arbeit des Grünflächenamtes sehr zufrieden. Herr Dr. Kretzschmar berichtete ebenfalls von einer Maßnahme, die im Programm nicht zu finden sei. Hier soll im Volksgarten Lütgendortmund großflächig eine ehemalige Rasenfläche zur Blühwiese umgewandelt werden. Herr Schreurs mahnte nochmals an, dass sofern Fremdfirmen beauftragt würden diese auch entsprechend angeleitet werden sollten, um solche Maßnahmen wie im Wengepark zu vermeiden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Technische Unterstützung und Berichterstattungen in den Sitzungen
Auf Nachfrage erklärte die Geschäftsführung, dass für technische Ausstattung mittels Laptop, Beamer und Leinwand in den Sitzungen gesorgt sei. Für externe Daten, die in den Sitzungen gezeigt werden sollen, ist es erforderlich, diese Dateien im Vorlauf der Sitzung der Geschäftsführung zu zumailen, so dass diese zur Sitzung vorgehalten werden können. Städtische Laptops können keine externen USB-Sticks auslesen. Des Weiteren wurden auf Einladungen von Berichterstattern und Externen auf Grund der Corona Virus-Epidemie verzichtet. Hier gebe es einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Durchführung von Sitzungen wären der Pandemielage. Man sollte u.a. die Sitzungsdauer sowie die Teilnehmerzahlen begrenzen. Entsprechend Handlungsempfehlungen und Schutzvorkehrungen ist die Quadratmeterzahl pro Person im Sitzungssaal begrenzt. Geschuldet dieser Pandemielage wurde in Abstimmung mit Herrn Dr. Otterbein auf Berichterstattungen verzichtet. Der Beirat darf als politisches Gremium entsprechend des Ausnahmetatbestandes der Coronaschutz-Verordnung tagen, jedoch unter Beachtung aller möglichen Schutzvorkehrungen. Sofern sich die Lage wieder entspannt, könnte man abhängig von der Sitzungsteilnehmerzahl wieder Berichterstatter an der Sitzung teilnehmen lassen.

Vorlagen – Festlegung der Beschlussart
Auf Nachfrage, wer die Beschlussart bei den Vorlagen festlege, erklärte Frau Viets, dass der Vorlagenersteller vorgibt, welches Gremium beteiligt wird und in welcher Form. In frühen Stadien der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte auf Berichterstattungen verzichtet werden und erst zu den Beteiligungen angefordert werden. Frau Viets teilte mit, dass rechtlich die untere Naturschutzbehörde den Beirat vor der Abgabe einer Stellungnahme an das Planungsamt im Bebauungsplanverfahren hören müsste. Hierfür hätte die untere Naturschutzbehörde ein Zeitfenster von lediglich 4 Wochen. Jedoch können hinsichtlich der Vielzahl an Beteiligungen in Bebauungsplanverfahren nicht alle 4 Wochen eine Sitzung des Beirates einberufen werden. Organisatorisch wurde dieses durch die Beteiligung des Beirates durch eine Vorlage vom Planungsamt etabliert. Hinsichtlich der Bemängelung einer Beteiligung des Beirates nach der Beschlussfassung des Rates erklärte Frau Viets, dass in der Regel der Beirat vorher beteiligt würde. Geschuldet ist die nachrangige Beteiligung der späten konstituierenden Sitzung des Beirates auf Grund der Corona-Pandemie und damit verbundenen Sitzungsverschiebungen. Das Bestreben der Planungsverwaltung ist es den Beirat vor der Beschlussfassung zu beteiligen, oft sogar vor der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Auch der Vorsitzende Herr Dr. Kretzschmar merkte an, dass sofern der Beirat wie geplant im Februar bereits getagt hätte, er vor dem Ratsbeschluss beteiligt worden wäre. Herr Prof. Wilke wies daraufhin, dass es bei den städtebaulichen Projekten häufig um deren Verwirklichung im Grundsatz ginge und daher seiner Meinung nach sich der Beirat bereits zu Beginn eines Verfahrens mit dem Aufstellungsbeschluss positionieren sollte, schon vor der Beratung im AKUSW. Herr Dr. Kretzschmar wies daraufhin, dass dieses in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen wäre und verwies in diesem Zusammenhang auf die alten Stellungnahmen des Beirates. Frau Viets erklärte, dass z.B. für die sogenannten Startergespräche in den Bebauungsplanverfahren der Beirat gern seine Stellungnahmen abgeben solle, jedoch zu einem so frühen Zeitpunkt im Verfahren noch kein Berichterstatter erforderlich wäre, da noch zu wenige Informationen über die Planung vorliegen würden.

Stellenplanung des Umweltamtes
Auf Nachfrage über die Einrichtung der zusätzlichen 14 Planstellen erklärte Frau Viets, dass diese Stellen zunächst noch ausgeschrieben werden müssten. Weiterhin müssten nach durchgeführter Ausschreibung die Vorstellungsgespräche geführt werden. Dieses Verfahren werde noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Beschlussliste des Beirates für mögliche Bebauungsplanflächen
Herr Schreus regte an, dass der Beirat hinsichtlich dieser vom Beirat beschlossenen Liste mit dem Verantwortlichen aus der Verwaltung z.B. dem Dezernenten oder dem Oberbürgermeister in Kontakt treten und dessen Berücksichtigung bei anstehenden Planverfahren besprechen sollte.

Landschaftsplan Dortmund
Frau Viets teilte mit, dass der Landschaftsplan im November 2020 rechtsverbindlich geworden sei. Hinsichtlich der Zurverfügungstellung dieses Planes fragte Frau Viets ab, ob hier bevorzugt Druckstücke oder die Digitale Version gewünscht würden. Hier könnte man dem Beirat eine Liste zusenden mit den möglichen vorhandenen Plänen. Diese müsste dann von dem einzelnen ausgefüllt und zurückgesandt werden. Auch müsste dann vom einzelnen erklärt werden, ob die Karten gefaltet oder gerollt werden sollten. Entsprechend des Rücklaufes würde dann der Auftrag für die Druckstücke vorgenommen werden. Hinsichtlich des Papierverbrauches sollte vom einzelnen geprüft werden, was wirklich benötigt werde und ob nicht unter Umständen die digitale Version ausreichen würde.

IGA 2027
Frau Viets teilte mit, dass es eine Einladung zu einem Ortstermin am 27.05.2021 am Deusenberg geben wird. Hintergrund wäre, dass im Rahmen von Bürgerversammlungen Ideen zusammengetragen worden wären. Eine dieser Ideen, die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Rastmöglichkeiten am Deusenberg, solle nun bereits überprüft werden. Hier wären Beiratsmitglieder als auch die untere Naturschutzbehörde aufgefordert fachlich zur Realisierung Stellung zu nehmen. Frau Viets erklärte, dass sie den Termin nochmals per Email weiterleiten würde. Hier müsse man sich bei Interesse direkt beim Fachamt 67 anmelden. Herr Dr. Kretzschmar forderte die Beiratsmitglieder zur Teilnahme auf. Diese Termine würden sich anbieten direkt vor Ort seine persönliche Meinung sowie die Meinung des Verbandes mitzuteilen und den Kontakt z.B. zu den Planer zu nutzen. Diese Möglichkeiten sollten seiner Meinung nach häufiger genutzt werden.






Dr. Kretzschmar Scheffel-Seeler Westermann
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender

© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus