Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 14.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 17:22 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Naumann i. V. für Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis abwesend
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Rüding i. V. für Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing i. V. für Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
R Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Tasillo, FB 32
Herr Leiding, FB 32

Herr Spaenhoff, FB 33
Frau Kerschek, 8/DLZW
Herr Nolte, FB 66
Herr Halfmann, FB 60

d) Gäste
Herr Kibowski, ADFC


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 14.06.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2016


2. Beratung von Eingaben

2.1 Am Burhag: teils Unterbrechung für Autoverkehr, Ausweisung nur für Anlieger und Tempo 30
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04541-16)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Festplatz Eberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04716-16)

3.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03326-15-E2)

3.3 Projekt "Nette Toilette"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04049-16-E2)

3.4 Falschparker bei BVB-Heimspielen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04497-16-E2)

3.5 Gutachtendatenbank im GIS
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016
(Drucksache Nr.: 04440-16)


3.6 Illegeale Müllablagerung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04062-16-E2)


3.7 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03760-16-E1)

3.8 Vorkommnisse am 01.05.2016 im Stadtbezirk Mengede
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04611-16-E1)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04422-16)

4.2 Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

4.3 Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

4.4 Übergang der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an das Land NRW - Sachstand
Mündlicher Bericht




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Schmidt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Die Verwaltung zieht die Vorlage

4.1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04422-16)
Zurück.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2016

Herr Goosmann sah den TOP 3.3 „Videoüberwachung“ der Sitzung vom 10.05.2016 als endgültig beraten und an die Verwaltung übergeben an und bat, wenn alle Ausschussmitglieder der gleichen Meinung sind, um Ergänzung der Niederschrift:

Die Anträge wurden mit der Maßgabe beschlossen, sie zur Prüfung an die Verwaltung zu geben und sie in den Masterplan kommunale Sicherheit einfließen zu lassen.



Mit dieser Ergänzung wurde die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.05.2016 einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Am Burhag: teils Unterbrechung für Autoverkehr, Ausweisung nur für Anlieger und Tempo 30
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04541-16)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


..Am Burhag
Eingabe des Herrn Karl-Heinz Kibowski vom 28.04.2016, DS-Nr. 04541-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.
Die Straße Am Burhag ist eine öffentlich gewidmete Straße, an der sich keine schutzwürdigen
Einrichtungen befinden. Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst hat am 01.09.2015
entschieden, die Straße wieder für den Durchgangsverkehr freizugeben (DS-Nr. 02198-15).
Gerade während der Baumaßnahme Lanstroper Straße soll den Lanstroper Bürgerinnen und
Bürger eine Möglichkeit gegeben werden, naheliegende Ziele im Bereich Lanstrop ohne
große Umwege zu erreichen. Zeitgleich wird es auch im Bereich Lünen Baumaßnahmen und
baubedingte Straßensperrungen geben, so dass im Interesse der Lanstroper eine weitere
Straßensperrung nicht verträglich wäre.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich 100 km/h. Aufgrund der Straßenbreite u. ä. wurde die Geschwindigkeit vor mehr als 20 Jahren bereits auf 50 km/h gesenkt. Da keine besondere Gefahrenlage vorliegt und die Straße ansonsten vollständig unauffällig ist, ist eine Temporeduzierung auf 30 km/h nicht erforderlich.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Nolte vom Tiefbauamt zur Verfügung….

Herr Kibowski als Vertreter des ADFC erläuterte noch einmal seine Eingabe.

Frau Brunsing stimmte dem Ansinnen des ADFC zu.

Herr Schmidt erklärte, dass die Straße überwiegend von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werde. Es gebe dort wenig Verkehr, morgens etwas mehr in Richtung Lünen und nachmittags zurück. Er sehe dort keine Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer.

Herr Nolte erläuterte, dass die Verwaltung für alle Verkehrsteilnehmer zuständig sei und bestätigte, dass das Verkehrsaufkommen auf der Straße gering sei. Der Kompromiss, der hier gefunden wurde, beinhaltet eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Verkehrsverbot für Lastkraftwagen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Eingabe zur Kenntnis und lehnen sie mehrheitlich (gegen die Stimmen von Bündnis 90/ Die Grünen ab).


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Festplatz Eberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04716-16)

Festplatz Eberstraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04716-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- / Ergänzungsantrag SPD-Fraktion vor:

..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet zur Ausschuss-Sitzung am 14.06.2016 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:


Begründung:
Die Osterkirmes ist eine wichtige Traditionskirmes für Dortmund und lockt jedes Jahr viele Besucher aus der Region in den Dortmunder Norden. Bei der Eröffnung der diesjährigen Osterkirmes am 26.03.2016 wurde deutlich, wie sanierungsbedürftig die Infrastruktur auf dem Festplatz an der Eberstraße mittlerweile ist. Der gesamte Platz muss dringend neu asphaltiert und mit ausreichend Wasser- und Stromanschlüssen versehen werden. Die Entwässerung des Geländes ist bei Regenfällen nicht mehr gewährleistet. Die asphaltierte Fläche ist stellenweise so beschädigt, dass das Aufstellen von Fahrgeschäften immer schwieriger wird. Auch die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven Veranstaltungsort. Der Festplatz befindet sich im Eigentum der Stadt Dortmund. Eine umfassende Sanierung sollte zeitnah erfolgen, damit die traditionelle Osterkirmes und andere vergleichbare Veranstaltungen, wie z.B. Zirkusgastspiele, weiterhin an diesem Standort stattfinden können. Eine höhere Attraktivität des Festplatzes führt zu einer Verbesserung der Besucherfrequenz und dient einer besseren Vermarktung des …Festplatzes.


Herr Weber gab zu Bedenken, dass der Beschluss eines so umfangreichen Vorhabens ohne eine Kostenübersicht so nicht mitgetragen werden könne. Er schlug vor, ihn zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung geben, um für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Sanierung die Kosten zu ermitteln. Grundsätzlich sehe er aber die Zuständigkeit beim Ausschuss für Bauen und Verkehr.

Was die Zuständigkeit betraf, erklärte Herr Goosmann anderer Meinung zu sein. Was den Prüfauftrag betrifft, wäre er, wenn es zielführend für eine Sanierung sei, damit einverstanden. Er solle jedoch vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sein, damit die entstehenden Kosten dort berücksichtig werden können.

Frau Noltemeyer fand es wichtig, auch ein Nutzungskonzept des Platzes in die Sanierungspläne einfließen zu lassen, da die Frequentierung auch Einfluss auf die Ausstattung des Platzes haben sollte. Sie schloss sich der Meinung an, dass die Beratung der Sanierungsvorschläge vor den Haushaltsberatungen stattfinden sollte.

Frau Jägers erläuterte, dass die Zuständigkeit für die Sanierung beim Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liege und der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sich mit der Nutzung von Plätzen befasst. Sie schlug vor, dass der Antrag an den zuständigen Fachausschuss mit dem Prüfauftrag übergeben werde, mit der Bitte, die Antwort an beide Ausschüsse zu geben. Diesem Vorschlag stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt die Weiterleitung des obigen Antrages, als Prüfauftrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.




zu TOP 3.1.2
Festplatz Eberstraße
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04716-16-E2)

Des Weiteren lag dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:


..die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Die Beantwortung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03326-15-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


..Ihre Anfrage aus der Sitzung vom 09.02.2016 beantworten wir wie folgt:


Nach dem Ratsbeschluss zur Neuordnung des Stadtbezirksmarketing vom 10.12.2015 erhält der Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. ab dem Jahr 2016 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 240.000 Euro.

Für die Verteilung dieses Budgets ist nach der Entscheidung der Mitgliederversammlung am 25.04.2016 folgendes Verfahren vorgesehen:

Die Mittelverteilung erfolgt im Zwei-Säulen-Modell.

12.000 € erhält jeder Stadtbezirk zur freien Verwendung (12 Bezirke á 12.000 € = 144.000 €).

Zusätzlich wird ein Gesamtbetrag von 80.000 € für stadtbezirksübergreifende Projekte bzw. für Stadtbezirksprojekte von besonderer Bedeutung ausgezahlt, für die die Stadtbezirke Mittel beantragen. Die Entscheidung, welches Projekt Fördermittel erhält, trifft eine unabhängige Jury aus 7-9 Personen.

Die Restmittel von 16.000 Euro werden zur Deckung der Gemeinkosten verwendet.

Für 2016 hat die Mitgliederversammlung die Sonderregelung getroffen, dass Anträge auf Mittel aus der Säule 1 bis zum 15.06.2016 (zukünftig 31.03.) gestellt werden können…










Frau Kerschek von der Wirtschaftsförderung antwortete auf Nachfrage von Frau Noltemeyer bezüglich der Zusammensetzung der Jury, dass diese ursprünglich mit 2 Personen aus dem Vorstand des Vereins, der GF der Wirtschaftsförderung, einem Vertreter der IHK und einem Vertreter des Handelsverbandes NRW besetzt sei. Zusätzlich soll die Jury jetzt um 2 Personen erweitert werden, die die soziale Komponente des Stadtbezirkes abdecken sollen. Da der Begriff der Förderung von „besonderen Projekten“ Frau Brunsing zu unspezifisch ist, bat sie darum, die Projekte der nächsten Förderungsphase einmal vorzustellen, damit der Ausschuss sich ein Bild davon machen könne.
Frau Krause bat Frau Kerschek in einer der nächsten Sitzungen beispielhaft ein oder zwei Projekte in einem kurzen Bericht vorzustellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Projekt "Nette Toilette"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04049-16-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Ihre Anfrage aus der Sitzung vom 12.04.2016 beantworten wir wie folgt:
Das Projekt „Nette Toilette“ wurde für den Stadtbezirk Hörde ins Leben gerufen, weil Hörde
als einziger Dortmunder Stadtbezirk keine öffentliche Toilettenanlage hat.
Seit dem letzten Jahr stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Besucherinnen und
Besuchern Hördes dank dieses Projekts statt einer öffentlichen Toilette insgesamt acht Toiletten,
über den Hörder Kern verteilt, zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die Bürgerschaft
wird durch Flyer und Plakate über die Standorte und die Öffnungszeiten informiert.
Projektpartner sind das Stadtbezirksmarketing, die Stadtteilagentur und die Hörder Gastronomie.
Sechs Gastronomiebetriebe, die Verwaltungsstelle und die Stadtteilagentur stellen ihre
vorhandenen Kundentoiletten den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Als
Gegenleistung beteiligt sich das Stadtbezirksmarketing an den zusätzlichen Reinigungskosten
mit 100 Euro netto monatlich pro Betrieb.
Für die Durchführung und Finanzierung des Projektes „Nette Toilette“ erhält das Stadtbezirksmarketing
jährlich insgesamt maximal 10.000 Euro von der Stadt Dortmund. Im Jahr
2015 sind Kosten in Höhe von 9.790,25 € entstanden (8.630 Euro für die zusätzlichen Reinigungskosten
der teilnehmenden Betriebe, 1.160,25 € für Werbungskosten -Lizenz, Nachdruck
von Flyern und Plakaten-).
Schon nach einem Jahr lässt sich feststellen, dass das Projekt von den Gewerbetreibenden und
von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wird.
Das Konzept der „Nette Toilette“ wird aktuell in über 200 Städten und Gemeinden bundesweit
umgesetzt und auch für Hörde lautet das Fazit: der Erwerb der Rechte für dieses Konzept
hat sich gelohnt.

Die „Nette Toilette“ im Stadtbezirk Hörde wird es zunächst zeitlich befristet bis 2020 geben,
denn bis 2020 läuft der Vertrag der Stadt Dortmund mit dem Unternehmen Wall AG über die
„City Toiletten“, in dem Hörde nicht enthalten ist. Bis dahin wird es keine öffentliche Toilettenanlage
in Hörde geben.
Eine Ausweitung des Projekts auf andere Stadtteile oder auf den Innenstadtbereich ist nicht
vorgesehen…

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Falschparker bei BVB-Heimspielen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04497-16-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu Ihrem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1.
Anlässlich von Veranstaltungen im Bereich Signal-Iduna-Park oder den Westfalenhallen
kommt es häufig zu Problemen der Parksituationen im Umfeld. Neben dem direkten Bereich
der Strobelallee und der Straße „Im Rabenloh“ mit den bestehenden Entfluchtungsflächen
sind auch die angrenzenden Wohnflächen betroffen.
Die Verkehrsüberwachung ist nach besten Kräften bestrebt, in diesen Bereichen bei Veranstaltungen präsent zu sein. Aktuell werden regelmäßig die „Strobelallee“, die Straße „Im Rabenloh“, das Kreuzviertel, die „Wittekindstraße“, der „Krückenweg“, die „Ardeystraße“ bis in den Dortmunder Süden, die „Viktor-Toyka-Straße“ sowie die Straße „An der Palmweide“ mit den angrenzenden Straßen kontrolliert.
Im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen ist es nicht möglich,
alle Bereiche gleichzeitig zu kontrollieren. Deshalb wird bei jeder Veranstaltung im Vorfeld
ein eigenes Einsatzkonzept mit wechselnden Einsatzorten erstellt. So ist gewährleistet, dass in
unregelmäßigen Abständen alle Bereiche kontrolliert werden. Allerdings ist damit auch keine
kontinuierliche Kontrolle möglich.
Zu 2.
Den Beschwerdeführern habe ich eine Zwischennachricht mit dem aktuellen Sachstand übersandt. Die Verkehrsüberwachung wird an den letzten beiden Heimspielen am 30.04.2016
(gegen Wolfsburg) und am 14.05.2016 (gegen Köln) jeweils eine Schwerpunktaktion im Umfeld des Signal-Iduna-Parks durchführen.
In der spielfreien Zeit der Sommerpause werden sich die sachberührten Dienststellen, ggfs.
danach im Anschluss mit der Polizei, noch einmal zusammensetzen, um weitere Lösungsansätze zu erarbeiten. Außerdem steht das Ordnungsamt in Gesprächen mit dem BVB, um Kommunikationsstrategien zu entwickeln, die zu einer verstärkten Nutzung von Ausweichparkplätzen und Shuttlebussen durch die Besucherinnen und Besucher des Signal-Iduna-Parks führen sollen…


Auf die Nachfrage von Herr Bonhof, bezüglich der Ergebnisse der Überwachungen an den letzten beiden Spieltagen, antwortete Frau Tasillo vom Ordnungsamt, dass es am 17.04. 189 Verwarnungen, am 30.04. 219 Verwarnungen und 14.05. 212 Verwarnungen inklusive 13 Abschleppmaßnahmen gab.

Herrn Tölch interessierte, ob es sich nur um die Maßnahmen in der Straße der Beschwerdeführer handele. Dies verneinte Frau Tasillo, die Verwarnungen beziehen sich auf das gesamte Umfeld des Stadions.

Herr Leiding vom Ordnungsamt erklärte auf Nachfrage, dass sie durch ein OVG Urteil dazu gezwungen seien, die Abschleppmaßnahmen einzeln einzuleiten, da es bei der Bestellung mehrerer Abschleppfahrzeuge vorkommen kann, dass die Fahrzeughalter in der Zwischenzeit zurückkommen, und die bis dahin gängige Praxis der Berechnung von Leerfahrtkosten vom OVG beanstandet wurde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Gutachtendatenbank im GIS
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016

(Drucksache Nr.: 04440-16)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016 vor:

..Gutachtendatenbank im GIS
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04440-16)


Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 04440-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 20.04.2016 vor:

„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:

Beschluss:
Der Rat bittet die Verwaltung eine digitale Gutachtendatenbank einzurichten und den Gremienmitgliedern einen Zugang auf diese Datenbank über das Gremieninformationssystem zu ermöglichen.

Begründung:
In der heutigen Zeit liegen auch Gutachten im Regelfall digital vor. Für viele Rats- und Ausschussvorlagen sind zum Verständnis der Hintergründe die damit zusammen hängenden Gutachten und Stellungnahmen von Bedeutung. Der Zugang wird heute in der Regel durch Einsichtnahme im jeweiligen Fachamt sichergestellt. Damit verbunden sind ein Verlust an Lebenszeit für den Einsichtnehmenden durch die Anreise, Terminabsprache und damit in manchen Fällen auch die Schwierigkeit eine solche Einsichtnahme vor einem Gremientermin kurzfristig überhaupt wahrnehmen zu können und dies bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorlagen. Für die Stadt Dortmund ist dieser Zustand mit einem Verlust an Arbeitszeit für den jeweils anwesenden Mitarbeiter und damit auch mit monetären Verlusten verbunden. Ein niederschwelliger Zugang zu den jeweiligen Gutachten ist demnach im Zuge der Herstellung von Transparenz über die jeweilige Sachlage geboten.“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zur weiteren Befassung in den Fachausschuss zu überweisen…



Frau Jägers bot aufgrund der Komplexität des Themas an, eine Stellungnahme für den Ausschuss zu fertigen, um die rechtlichen Probleme und Möglichkeiten darzustellen. Den Vorschlag von Herrn Tölch, anstelle einer Gutachtendatenbank ein Verzeichnis der Gutachten ohne Hinterlegung zu erstellen, würde sie in die Überlegungen einfließen lassen.

Die Mitglieder des Ausschusses erklärten sich damit einverstanden.


zu TOP 3.6
Illegeale Müllablagerung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04062-16-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


..die in der o.g. Sitzung aufgeworfenen Fragen werden durch die EDG Entsorgung Dortmund
GmbH und das Umweltamt beantwortet.
Die illegalen Müllablagerungen (wilden Müllkippen) im öffentlichen Raum sind ein
Dauerthema, um das sich die EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Rahmen der
kommunalen Aufgaben und die Untere Abfallwirtschaftsbehörde mit ihren rechtlichen
Möglichkeiten kümmern. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die
bisherigen und laufenden Bemühungen, kleinen Aktionen und großen Projekte, mit deren
Hilfe versucht wird, dem Problem der unerlaubten Abfallbeseitigung entgegenzuwirken. Die
Antworten auf die konkreten Fragen finden sich in den Ausführungen.
Typische wilde Müllkippen
Die wilden Müllkippen umfassen im Prinzip alle Abfälle des häuslichen und gewerblichen
Gebrauchs, von Hausmüll über Möbel, Hausrat, Elektrogeräte, Farbeimer, Ölkanister,
Bauschutt, Tapetenreste, Teppiche, Reifen, Grünschnitt, also alles für das es bessere
Entsorgungs- und Verwertungswege gibt, wie Recyclinghöfe, Sperrmüll- und
Wertstoffservice, Depotcontainer, Müllbehälter.
„Beliebt“ für die illegale Ablagerung von Müll sind Straßen, Straßenecken, Randgebiete,
Ausfallstraßen mit geringer sozialer Kontrolle, also wenig frequentierte Bereiche, in denen
weitgehend unbeobachtet der Müll entsorgt werden kann. Das Fehlverhalten ist im gesamten
Stadtgebiet festzustellen. Wellinghofen ist genauso betroffen wie Mengede, die Nordstadt
genauso wie Barop, Brackel oder Syburg.
Mögliche Ursachen
Der Umgang der Stadtbevölkerung mit dem öffentlichen Raum zeigt bei allen positiven
Aspekten auch eine Verlagerung von Müllmengen in den öffentlichen Raum, die einen
negativen Einfluss auf die Stadtsauberkeit haben. Ursachen sind u.a. …
 fehlendes Unrechtsbewusstsein
 „Mediterranisierung“
Mit zunehmender Attraktivität des öffentlichen Raums steigt die Nutzungsintensität
mit öffentlichen Veranstaltungen, Grillpartys und Außengastronomie. Dies und die
zunehmende Mobilität durch den take-away-Konsum (Kauf von Speisen und
Getränken in Einwegverpackungen „to go“) führen zu einer zunehmenden
Verunreinigung der Stadt, wenn Müll achtlos weggeworfen oder hinterlassen wird.
 Geringer Bezug zum eigenen Wohnort/Viertel
Die zunehmende Mobilität, d. h. häufiger Wohnungswechsel, z. B. bis zu 20 %
Fluktuation in der Dortmunder Nordstadt, und - in einigen Stadtteilen - ein
überproportionales Bevölkerungswachstum (Zahlen aus Mai 2015: 6 % Wachstum in
der Dortmunder Nordstadt binnen der letzten 17 Monate) erschweren den Bezug zum
direkten Wohnumfeld, für das man sich verantwortlich fühlt.
 kulturell bedingt, andere Lebens- und Entsorgungsgewohnheiten
 mangelnde soziale Kontrolle und
 …
Entwicklung in den letzten Jahren
Die Anzahl der „Wilden Kippen“ ist vom höchsten Stand in 2002 (2.768 Aufträge/Einsätze
mit 844 Tonnen Abfall/Jahr) zurückgegangen und seit einigen Jahren auf einem relativ gleich
bleibenden Stand stabil bei rund 2.000 Aufträgen im Jahr mit einer Sammelmenge von rund
300 Tonnen Abfall/Jahr.
Die Gründe für den Rückgang der Zahlen sind zum einen in den zahlreichen ehrenamtlichen
Initiativen von engagierten Privatpersonen und Gesellschaftsgruppen und zum anderen in den
Bemühungen der Stadt und der EDG Entsorgung Dortmund zu finden. Exemplarisch seien
hier genannt …
- EDG-Aktionen rund um „Ganz Dortmund – eine saubere Sache“, die bei der
Dortmunder Bevölkerung das Bewusstsein für die Stadtsauberkeit stärken und die
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner für eine saubere Stadt unterstützen.
- regelmäßige Sauberkeitsaktionen von sogenannten Patenschaften wie Schulen,
Kindergärten, Vereinen, Verbänden aber auch Einzelpersonen
- Stadtweite Sauberkeitstage mit der EDG, wie zuletzt „Sauberes Dortmund 2016 –
Mach mit!“ mit 120 teilnehmenden Gruppen und rund 5.600 Teilnehmern
- Beratung und Aufklärung zu den vielfältigen z. T. kostenlosen Angeboten der EDG
für private Haushalte bei der Entsorgung von z. B. Sperrmüll oder Grünschnitt
- Sperrmüll-Service (pro Auftrag: Gebühr 20 €), Sperrmüll-Zusatz-Service wie
Transportservice, Entrümpelungen, Räumungen
- Elektrogeräte-Abholung gegen geringe Gebühr
- Haushaltsnahe Wertstoffsammlung, seit 2014, gebührenfrei
- Recyclinghöfe, gebührenfrei für Wertstoffe, schadstoffhaltige Abfälle, geringe Gebühr
(je 10 €/cbm)
- Aktionstage für die kostenlose Abgabe von Grünschnitt im Frühjahr und Herbst
- Kostenlose Weihnachtsbaumsammlung
- Pfandregelungen für Einwegflaschen
Eine Chronologie der durch Stadt und EDG Entsorgung Dortmund GmbH ins Leben
gerufenen bisherigen Aktionen rund um das Thema illegale Abfallablagerungen im
öffentlichen Raum ist in der Anlage zu finden.
Trotz aller Bemühungen sind die illegal entsorgten Müllmengen noch viel zu hoch.
Die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen verursachen für den Gebührenhaushalt und
damit allen Gebührenzahlern Kosten in Höhe von rund 500.000 € pro Jahr.
Ordnungsrechtliche Möglichkeiten
Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur der Umwelt, sondern
letztendlich auch sich selbst. Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen
Abfallbeseitigungsanlagen gelagert und abgelagert werden. Wer dem zuwider handelt, begeht
eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Für die Einleitung eines
ordnungsrechtlichen Verfahrens gegen den Verursacher ist die untere
Abfallwirtschaftsbehörde beim Umweltamt zuständig. Je nach Schwere der Tat sieht der
Bußgeldkatalog NRW Geldbußen vor, z.B. 10 € (Inhalt von Aschenbechern) oder bis 5.100 €
(mehr als 20 Liter Altöl) vor. Befinden sich unter den abgelagerten Abfällen auch gefährliche
Abfälle wie z. B. asbesthaltige Materialien oder Altöl, kann eine solche illegale
Müllbeseitigung zusätzlich strafrechtlich relevant sein und von der Polizei verfolgt werden.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird das Behandeln, Lagern, Ablagern, Ablassen oder
sonstiges Beseitigen von gefährlichen Abfällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Grundsätzlich werden für eine Ahndung verwertbare Unterlagen (Name, Autokennzeichen)
und/oder Zeugenaussagen benötigt, damit auch gerichtsfeste Ordnungswidrigkeiten- und
Bußgeldbescheide erlassen werden können.
Nur selten gelingt es den Ordnungsbehörden die Verursacher zweifelsfrei zu ermitteln oder
gar auf frischer Tat zu erwischen. Daher hat aufgrund der zunehmenden Verschärfung der
Müllproblematik in einzelnen Gebieten Dortmunds die Stadt den Beschluss gefasst, 2014 in
einem Modellversuch nach § 13 Abfallsatzung den Einsatz eines professionellen Ermittlers
zur Feststellung von Verursachern unerlaubter Abfallablagerungen an den Depotcontainer-
Standorten der EDG zu testen. Insgesamt wird durch die Ermittlertätigkeit eine Reduzierung
unerlaubter Abfallablagerungen und somit eine Verringerung des aus Abfallgebühren
finanzierten Aufwandes erwartet. Nach dem Modellversuch wurde der Einsatz fortgesetzt,
zurzeit ermitteln zwei Personen. Entscheidend für die Fortsetzung des Einsatzes von
Ermittlern war vor allem die abschreckende Wirkung, weniger die Zahl der tatsächlich mit
Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossenen Verfahren.
Allein durch die Beweisführung der „Mülldetektive“ in rd. 200 Fällen konnten in 2014/2015
rd. 60 Bußgeldverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt werden jährlich rd. 300 Verfahren eingeleitet.
Chronologie der Aktionen für ein sauberes Dortmund
1997 - City-Präsenzdienst
Die Beseitigung von Schmutz- und Schmierstellen in der Fußgängerzone und eine
regelmäßige Leerung der Papierkörbe sind Kernpunkt der Aktion. Um diese neuen
Aufgaben zu erfüllen, wird ein zusätzlicher Präsenzdienst in der Innenstadt mit
Mitarbeitern der EDG und Beschäftigten der Dortmunder Dienste GmbH eingerichtet.
1998 - Brückstraßenviertel – mein Revier
Der Präsenzdienst wird um den Bereich Brückstraße erweitert.
1999 - „Ganz Dortmund – eine saubere Sache"
Durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Dortmunder Dienste GmbH wird
die Aktion auf die zwölf Stadtbezirke ausgeweitet. Von besonderer Bedeutung für die
erfolgreiche Ausweitung ist die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Die
Einbindung der Bewohner gelingt erfolgreich bei einer Vielzahl von Aktionen, die alle
unter dem Motto „Mach mit!“ organisiert werden. Eingebunden sind neben der Stadt
Dortmund, insbesondere das Umwelt-, Grünflächen- und Tiefbauamt, die
Bezirksvertretungen, die Deutsche Bahn AG, DSW21, viele Gewerbevereine sowie
Kindergärten und Schulen.
29. September 2001 - „Die Nordstadt putzt sich raus!“
Die erste große Sauberkeitsaktion findet in der Dortmunder Nordstadt statt.
Sommer 2002 - „EDG-sChOOL-net“
Der Internetwettbewerb für alle Dortmunder Schulen zum Thema „Abfall in unserer
Stadt – Abfall an unserer Schule“ begeistert Teilnehmer und Jury.
21. Juni 2003- „Sauber macht lustig!"
Der erste stadtweite Aktionstag mit Beteiligung des Umweltamtes hat eine
überwältigende Resonanz. 15 000 Teilnehmer sammeln rund 600 Kubikmeter Abfälle.
5. Juni 2004 - „Sauber für alle!“
230 EDG-Mitarbeiter/innen krempeln die Ärmel hoch und befreien in einer fünfstündigen
Aktion ausgewählte Straßen und Plätze in den 12 Stadtbezirken von Abfall.
8. November 2004 - „Sauber kommt gut“
In der Dortmunder City lenkt die EDG den Blick auf achtlos weggeworfene
Zigarettenkippen und Hundekot. 5000 Taschenascher finden reißenden Absatz.
25. Juni 2011 - „Gemeinsam für eine saubere Nordstadt“
150 Teilnehmer folgen dem Aufruf der EDG und beseitigen den Abfall in den Straßen
ihres Quartiers. Die Aktion endet nach fünf Stunden mit einer positiven Bilanz von
Teilnehmern und EDG.
2014 – „Sauberes Dortmund 2014 – Mach mit!“
Eine Aktion der Stadt Dortmund, der EDG und aller Dortmunder
2015– „Sauberes Dortmund 2015 – Mach mit!“
Eine Aktion der Stadt Dortmund, der EDG und aller Dortmunder
2016 – „Sauberes Dortmund 2016 – Mach mit!“
Eine Aktion der Stadt Dortmund, der EDG und aller Dortmunder…

Herr Weber gab die Einführung eines Sperrmülltages als Idee an die Verwaltung und erklärte, dass die kostenlose Abgabe von Grünschnitt vielleicht dazu führen könne, dass dieser nicht an Waldrändern entsorgt werde.

Frau Noltemeyer bat darum die Idee der Einführung eines Sperrmülltages zu prüfen, auch vor dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis.

Herr Halfmann vom Umweltamt erklärte dazu, dass es ein sehr gut funktionierendes System gebe und dass ein Sperrmülltag oder die kostenlose Abgabe von Grünschnitt ein Rechenexempel sei, da dies in die Gebührenkalkulation mit einfließt. Das heißt aber auch, dass alle mitzahlen müssen.

Hierzu entgegnete Frau Brunsing, dass doch die, die ihren Müll ordentlich entsorgen jetzt auch für die anderen mitzahlen und bat noch einmal um Prüfung.

Frau Krause schlug vor, das erst einmal sacken zu lassen und für die nächste Sitzung zu überlegen, ob ein Antrag oder eine Anfrage an die Verwaltung gestellt wird, damit waren die Ausschussmitglieder einverstanden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03760-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Anfrage zu TOP 4.4 der Ausschusssitzung vom 12.04.2016
Wirkungsorientierter Haushalt 2016, Seite 55 – Ressourceneinsatz für die Abfallpatenschaften
und Kurzbericht über die Abfallpatenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage beantworte ich gern mit nachfolgenden Ausführungen.
Ressourceneisatz für die Maßnahme „Abfallpatenschaften“
Laut Angabe des Umweltamtes wird eine Entschädigung an die ehrenamtlichen Helfer
des „Saubermachtages“ nicht gezahlt.
Eine Prüfung des für die Abfallpatenschaften angegebenen Ressourceneinsatzes beim
Umweltamt hat ergeben, dass der Betrag deutlich geringer ausfällt, als im aktuellen
WOH ausgewiesen. Die entsprechenden Korrekturen werden im Jahresbericht und bei
der Berechnung des Ziel- und Ressourceneinsatzes für 2017 berücksichtigt.
Kurzbericht des Umweltamtes zu den Abfallpatenschaften
Nicht nur Sperrmüll, sondern auch gedankenlos weggeworfene Getränkebecher, Flaschen,
Zigarettenkippen und Kaugummis beeinträchtigen das Stadtbild.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken hat das Umweltamt bereits 2001 das Projekt
„Sauberes Dortmund“ ins Leben gerufen. Es zielt darauf ab, das Umweltbewusstsein
der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt durch freiwilliges Engagement zu beleben,
zu intensivieren und zu sensibilisieren. Als „Paten“ fungieren dabei die unterschiedlichsten
Vereine, Schulen und Kindergärten, politische Parteien, Gemeinden oder
auch Einzelpersonen.
Umgesetzt wird dieses Ziel durch die Einrichtung von „Patenschaften“ für einen Teil
der Stadt, der Landschaft oder der Natur im Wohn-, Arbeits- oder Freizeitbereich. Eine
„Patenschaften“ kann dabei z. B. die Pflege eines Biotops oder eines geschützten Landschaftsbestandteils
zur Aufgabe haben. Ein großer Teil der „Paten“ führt mit Unterstützung
der EDG und des Umweltamtes regel- aber auch unregelmäßig über das Jahr verteilt
eigeninitiativ Abfallsammelaktionen durch.
Von wilden Müllablagerungen geht eine Signalwirkung aus, die regelmäßig dazu führt,
dass weitere Abfälle hinzukommen. Auch dieser Effekt wird durch das frühzeitige Aktivwerden
der „Abfallpaten“ in vielen Fällen wirkungsvoll reduziert. Dass die im öffentlichen
Raum zu beseitigende Abfallmenge zwar immer noch zu hoch aber in den letzten
Jahren nur geringfügig angestiegen ist, ist auch dem das Projekt „Sauberes Dortmund“
zurückzuführen.
Aufgrund des Erfolgs des Projektes findet zusätzlich seit 2014 eine intensiv beworbene
stadtweite Sauberkeitsaktion statt, die sich auf wenige Wochen im Frühjahr konzentriert.
Mit dem Ziel weitere ehrenamtliche „Sammler“ zu motivieren, hat sich die
Aktion „Sauberes Dortmund – mach mit!“ etabliert. In diesem Jahr nahmen 120 Gruppen
und zahlreiche Einzelpersonen, insgesamt rund 5.600 Bürgerinnen und Bürger, an
der Aktion teil. Insgesamt beteiligten sich an dieser und den vergangenen Sauberkeitsaktionen
in 2014 und 2015 rund 18.000 engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Am 30.4.2016 fand auf dem Reinoldi-Kirchplatz eine zentrale Abschlussveranstaltung
statt, bei der für das Thema „Patenschaften“ von der EDG, der Verbraucherzentrale und
dem Umweltamt geworben wurde. In diesem Rahmen wurden auch die Gewinner der
diesjährigen Sauberkeitsaktion für ihr Engagement ausgezeichnet….

Frau Noltemeyer fand Ihre Kernfrage der letzten Sitzung, wohin die 71.416,00 Euro gehen nicht beantwortet. Es sei zwar geschrieben worden, dass es Sauberkeitsaktionen und Auszeichnungen gebe, aber nicht wie oder für was das Geld verteilt wurde.

Herr Halfmann vom Umweltamt erklärte dazu, dass er dies nicht beantworten könne und die Einstellung der Zahl in den Bericht nicht aus dem Umweltamt käme.

Auf Rückfrage von Frau Noltemeyer antwortete Herr Halfmann, dass es im Moment 120 Abfallpaten gebe.

Frau Krause bat die offene Frage nochmals an das für den Bericht zuständige Dezernat zu geben, zur schriftlichen Beantwortung zur nächsten Sitzung oder als Ergänzung zum Protokoll.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Vorkommnisse am 01.05.2016 im Stadtbezirk Mengede
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04611-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Vorkommnisse am 01.05.2016 im Stadtbezirk Mengede
Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 06.05.2016 zur Sitzung des Ausschusses am
10.05.2016, TOP 3.7, DS-Nr. 04611-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage wurde dem Tiefbauamt zur Beantwortung zugeleitet und ich nehme aus
dortiger Sicht wie folgt Stellung:
Am Sonntag, den 01.05.16 wurde der Notdienst des Tiefbauamtes durch die Polizei alarmiert,
um in Dortmund-Mengede schnellstmöglich Schmierereien und Aufkleber mit rechtem
Hintergrund zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen.
Ab 9.00 Uhr waren vier Mitarbeiter des Tiefbauamtes zwischen 4 und 7,5 Std. im Einsatz.
Die Lohnkosten betragen 518,92 €. Hinzu kommen 125,00 € für notwendiges Kleinmaterial
und Entsorgung sowie 71,63 € für den Fahrzeugeinsatz. Die Gesamtkosten des Tiefbauamtes
belaufen sich somit auf 715,55 €.
Informationen darüber, ob die Polizei kriminaltechnische Untersuchungen - und ggf. mit
welchen Ergebnis - durchgeführt hat, sowie zum Stand etwaiger Ermittlungen sind dem
Tiefbauamt nicht bekannt.
Sofern Verursacher identifiziert werden können, wird die Stadt Dortmund entsprechenden
Schadenersatz der dem Tiefbauamt entstanden Aufwendungen geltend machen…


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04422-16)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 4.2
Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht 2015 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 2 Enthaltungen Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplanes „Digitales Dortmund“ zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, diesen Masterplan im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in drei Phasen zu erarbeiten. Nach Abschluss der einzelnen Phasen wird dem Rat jeweils ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Ergebnisse des gesamten Masterplanprozesses werden von der Verwaltung zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 4.4
Übergang der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an das Land NRW - Sachstand


Frau Jägers erläuterte dass am 01.10.2016 die EAE Hacheney und die EAE Buschmühle, wie durch das Innenministerium letztes Jahr angekündigt, in die Trägerschaft des Landes NRW gehen soll. Es gibt aus Arnsberg im Moment wenig Signale um in ein Übergabegespräch zu kommen. Sie habe versucht, telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit falls die Einrichtung ab 01.10.2016 interimsmäßig weiter betrieben werden soll, sie nicht ohne Mitarbeiter und Betreiber dasteht. Die Stadt wird keine Verträge verlängern, das ist Aufgabe des Landes. Die Bezirksregierung hat in dieser Woche erklärt, dass sie noch nicht sprechfähig sei und das Innenministerium hat bisher jede Terminvereinbarung abgelehnt. Man überlege im Moment wie man die Überkapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen in NRW abbaut, habe das Konzept aber noch nicht fertig.
Frau Jägers erklärte, dass sie falls eine Schließung der Leichtbauhallen anstehe, die fachliche Meinung vertrete, ebenfalls Hacheney zu schließen, da sonst bei Anstieg der Flüchtlingszahlen wieder Überbelegung drohe.
Da die EAE ab 01.10. nach momentanem Stand keinen Betreiber hat, muss die Stadt auf eine Entscheidung drängen und wird dies auch tun, da dann Zeitverträge auslaufen und die Mitarbeiter Planungssicherheit brauchen.



Die Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:22 Uhr.




Christiane Krause Rüdiger Schmidt Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus