N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 14.09.2021
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:41 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis ca. 17:50 Uhr
Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.) bis ca. 17:52 Uhr
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Rötger Frieg (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Jörg Tigges (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Siegfried Rinke (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.) bis ca. 18:30 Uhr
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Angela Kirschner (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) bis ca. 17:45 Uhr
3. Verwaltung
Frau Viets (60/2-2)
Frau Oeynhausen (60/2-2)
Frau Scheffel-Seeler (60/2-2, GF)
Herr Arnold (60/2-2)
4.Gäste
Frau Nürenberg (67/IGA)
Herr Paul (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
Frau Trentz (66)











Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 14.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.6 Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

2.2 Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

2.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

2.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

2.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21047-21)

2.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21903-21)

2.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21708-21)

3. Berichte

3.1 IGA 2027 - Berichterstattung durch StA 67
Bericht

3.2 Aufgaben des Beirates und Einbindung in die Bauleitplanung
Bericht

3.3 Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - Bericht durch die untere Naturschutzbehörde

3.4 Strobelallee Erlebnismeile
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Herr Dr. Kretzschmar, teilte mit, dass Herr Peter Regener, Mitglied des Beirates, am 29.08.2021 verstorben ist. Er bat darum, sich zum Gedenken an Herrn Regener von den Plätzen zu erheben.

Im Anschluss an die Schweigeminute wurde die Sitzung vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Kretzschmar - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frieg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde im Sitzungsverlauf der Tagesordnungspunkt 3.4 Strobelallee Erlebnismeile vor dem Tagesordnungspunkt 3.1 IGA 2027 – Berichterstattung durch StA 67 behandelt. Auf Grund der Bewahrung der Beschlussfähigkeit, auch im Hinblick auf die im Anschluss anstehende nichtöffentlichen Sitzung, wurden im Laufe der Sitzung nach Einstimmigkeit unter den Mitgliedern und stimmberechtigten Stellvertretern die Tagesordnungspunkte 3.2 Aufgaben des Beirates und Einbindung in die Bauleitplanung und 3.3 Bebauungsplan Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper – Bericht durch die untere Naturschutzbehörde sowie der nachträglich geplante 3.5 Resolution zur geplanten Änderung des Landesnaturschutzgesetz NRW auf die kommende Sitzung am 23.11.2021 verschoben.

Im Weiteren wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche bei einer Enthaltung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche bei zwei Enthaltungen einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode

Herr Dr. Kretzschmar stellte anhand einer Liste die seit Übernahme des Vorsitzes angefallenen und von ihm entschiedenen Befreiungen vor. Es wurde seitens der Verwaltung kurz dargestellt, dass der Vorsitzende rechtlich die Ermächtigung habe über diese in Vertretung des Beirates zu entscheiden. Nachdem aus Sicht des Beirates auf Nachfrage des Vorsitzenden keine Bedenken geäußert wurden, erklärte Herr Dr. Kretzschmar, dass er in regelmäßigen Abständen dem Beirat über diese Beteiligungsfälle berichten werde. Schwerer wiegende Beteiligungsfälle bzw. Befreiungen werden nach seiner Prüfung im Beirat vorgestellt werden.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein. Positiv wäre laut Herrn Prof. Wilke aufgefallen, dass die Stadt Dortmund erhebliche Bildungsangebote an die Zuwanderer mache. Er regte eine Empfehlung des Beirats an, die Bildungsangebote um ein Bildungsangebot für Jugendliche zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bzw. zur Nachhaltigkeit zu ergänzen. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass ihm aufgefallen sei, dass hinsichtlich der Berufsbildung die sog. „grünen Berufe“ wie Berufe in der Landwirtschaft in der Vorlage nicht betrachtet wurden.

Herr Tigges erklärte sich erfreut über die Behandlung der Vorlage im Beirat als Fachanwalt für Migrationsrecht. Er befürworte die Auflegung eines „grünen“ Bildungsangebotes.
Es sollte jedoch auch darauf hingewirkt werden, damit dieses Angebot tatsächlich bei den Migranten ankäme, dass behördliche Ermessensausübungen im Sinne der entsprechenden Zielgruppe auch ausgeübt werden.

Herr Dr. Kretzschmar stellte nachfolgend den u.g. Beschluss zur Abstimmung.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Der Beirat weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre, auch Bildungsangebote im Sinne von BNE und für „grüne Berufe“ hier aufzunehmen.


zu TOP 2.2
Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagespunktes ein. Herr Dr. Kretzschmar äußerte sich positiv über die aktuelle Planung, da der ursprünglich Standort an der Gotthelfstraße im Landschaftsschutzgebiet geplant gewesen wäre. Hier hätte es Proteste aus der Bürgerschaft als auch durch die Naturschutzverbände gegeben. Aktuell kam es nun zu dieser Alternativplanung. Hier werde jetzt ein bereits bestehender Standort genutzt und entsprechend ausgebaut werden.

Herr Prof. Wilke wies auf eine architektonische Überarbeitung des Entwurfes des Bauwerkes an dieser exponierten Stelle hin.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. In der Vorlage ginge es um den Bau einer Kindertageseinrichtung.
Herr Dr. Kretzschmar stellte positiv fest, dass die Stellungnahme des Beirates vom 09.09.2020 zu dem Vorhaben auf Seite 2 der Abwägung der Stellungnahmen in der Vorlage eingeflossen sei. In der Vorlage würde empfohlen den Anregungen des Beirates zu folgen.

Beschluss

Der Beirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei einer Enthaltung wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan In O 101 - Kronprinzenstraße - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - des Bebauungsplanes die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des Tagesordnungspunktes ein. Er erklärte, dass er sich den Bereich vor Ort, welcher in Nachbarschaft zum Kraftwerk Knepper lege, angeschaut habe. Hier gebe es ein Mosaik der Flächen mit abwechselnder Wohnbebauung, Brachflächen und einem Wäldchen. Im Bebauungsplan ginge es nun darum die Wohnbebauung zu erweitern und die Brachflächen dafür in Anspruch zu nehmen. Leider gebe es in dem Verfahren anscheinend keine Stellungnahme der Naturschutzverbände. Ausgleichsmaßnahmen sind hier für den Eingriff vorgesehen. Auf einer kleinen Ackerfläche, welche sich entlang der Autobahn erstreckt, wäre eine Immissionsschutzpflanzung vorgesehen.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass hinsichtlich der Aussage in der Begründung der Vorlage der Wohnraumbedarf auf Grund einer wachsenden Bevölkerung in Dortmund nicht stimme. Im letzten Jahr wäre die Bevölkerungszahl sogar abnehmend. Auch werden laut Vorlage Eigenheime mit großzügigen Grundstücken mit durchschnittlich 600 m² geplant, die dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden des Baugesetzbuches widerspreche. Es werden keine Miethäuser mit günstigem Wohnraum geplant. Sofern in einem städtebaulichen Vertrag Regelungen getroffen würden, sollte man Wert drauf legen, dass Wärmeenergie nicht aus fossilen Brennstoffen genutzt, als Baustoff energiearmes und nachwachsendes Holz verwendet, als Wärmedämmmaß der KFW 40 Standard gefordert und die Brauchwassernutzung angeregt werden sollte. Auf Nachfrage in Zusammenhang mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen aus dem Ökokonto sagte Frau Viets einen Bericht über das Ökokonto in einer der nächsten Sitzungen zu.

Herr Schreurs merkte an, dass das Hochwasserereignis im Juli gezeigt habe, dass zu wenig Versickerungsflächen in den Stadtgebieten existieren würden. Hier müsste bei der Bebauung zukünftig ein Umdenken erfolgen, so dass nicht großflächige Versiegelungen im Rahmen von Bebauungen vorgenommen werden. Hier müsse man Wege finden, die Versickerung von Wasser zu gewährleiten.

Herr Tigges erklärte, dass diesen Vorlagen grundsätzlich aus Sicht der Jägerschaft die Aussage fehlen würde, welches dem Jagdrecht unterliegenden Wild bzw. welches Wild hat dort seinen Lebensraum und wird durch die Bebauung verdrängt. Es werde der Artenschutz betrachtet, jedoch nicht die Wildarten. Dortmund leide darunter, dass Wild wie Hase, Rebhuhn, etc. ohne Eingriff des Jägers zu verschwinden drohe. Herr Dr. Kretzschmar erläuterte, dass in den Vorlagen nur die planungsrelevanten Arten betrachtet werden. Da die meisten jagdbaren Arten Säugetierarten nicht planungsrelevant sind, werden diese nicht in den Vorlagen berücksichtigt. Jedoch erschienen dort auch viele Vogelarten ebenfalls nicht, obwohl sie regional unter Umständen sehr selten sind. Laut Frau Viets werden die restlichen Arten quasi über die Eingriffsregelung geprüft, jedoch würde man hier nur auf die Biotoptypen schauen. Wenn jedoch das zu ersetzende Biotop geeignet ist, würde man damit quasi den Lebensraum für die Arten ersetzen.

Nach weiterer Diskussion mit Fokus auf die hier betroffene Fläche mit hohem Erhaltungswert erging u.g. Beschluss.

Beschluss

Der Beirat lehnt unter zwei Enthaltungen die Vorlage ab.

Der Beirat hält die Fläche für grundsätzlich erhaltenswert auf Grund ihrer Bedeutung für das Stadtklima, für den Wasserhaushalt und für den Artenschutz.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21047-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein und stellte kurz die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der betroffenen Fläche vor. Insbesondere wurde ein, nach § 30 geschütztes, Kleingewässer in dem Bereich entdeckt. Dies führe zu einer Änderung der Planung und damit zu einer erneuten Offenlegung. Er teilte mit, dass die Bezirksvertretung Hombruch dem AKUSW empfohlen habe, die Vorlage abzulehnen und gab dem Beirat den Beschluss der Bezirksvertretung zur Kenntnis. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass in unmittelbaren Nähe des Lennhofes der Rüpingsbach verlaufe. In dem Gebiet gebe es ein erhebliches Gefälle, so dass es bei dem jüngsten Starkregenereignis zu einer großen Überschwemmung in der unmittelbaren Nachbarschaft in der Straße Am Spörkel gekommen sei. Das Plangebiet selbst wurde nicht hochgradig überschwemmt, jedoch stand auch dort etwas Wasser. Für die späteren Bauherren bedeute dies, dass sie in einer feuchten Senke bauen würden. Auch verwies Herr Dr. Kretzschmar auf den bereits gefassten ablehnenden Beschluss des Beirates vom 02.02.2021 zu o.g. Vorhaben.

Herr Schreurs äußerte sich kritisch in Bezug den geplanten Standort des Ersatzbiotopes, welches 600 m vom alten Standort geschaffen werden soll. Fraglich wäre, ob das Ersatzgewässer entsprechend von Tieren und Pflanzen in dem Abstand auch angenommen werde.

Herr Heimel erklärte hinsichtlich des geschützten Biotopes, dass hier eine Vielzahl von Insekten und Pflanzen gebe. Er bemängelte, dass das Plangebiet erweitert wurde, jedoch nicht das zu untersuchende Gebiet. Die in dem Gebiet gefundene Anzahl der Arten wäre zu gering. Bei sporadischen Begehungen hätte er deutlich mehr Arten gefunden. Auch wäre die Erstellung des Ersatzbiotopes als neuer Eingriff zu werten, für den eigentlich ein neues Gutachten erstellt werden und eine ASP I vorgelegt werden müsse.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den u.g. Beschluss zur Abstimmung vor.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat lehnt die Vorlage bezugnehmend auf seinen Beschluss vom 02.02.2021 ab. Der Beirat lehnt die Beseitigung des nach § 30 Abs. 1 f Bundesnaturschutzgesetz geschützten Kleingewässers innerhalb des geplanten Bebauungsplanes Hom 252 „Am Lennhofe“ ab.

Das Kleingewässer wurde im Rahmen einer Überprüfung auf Schutzwürdigkeit durch das LANUV als ein nach § 30 Abs. 1 f Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützter Röhrichtbereich eingestuft (Biotoptyp CF Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten, Lebensraumtyp NCC0 Sümpfe, Riede und Röhrichte). Aus der Sicht des Beirates ist das geplante Ersatzbiotop nicht geeignet den Eingriff auszugleichen.

Der Beirat unterstützt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021. Darin wird der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu betreiben, bis eine gutachterliche Stellungnahme der Emschergenossenschaft über die Hochwassersituation im Bereich des beabsichtigten Baugebiets nach Starkregenereignissen wie am 14.07.2021 vorliegt. Neben den unmittelbaren Schäden, die mit solchen Überschwemmungen verbunden sind, sieht die Bezirksvertretung Hombruch eine zusätzliche Gefahr darin, dass Schadstoffe, die im Boden des Plangebiets vorhanden sind, ausgeschwemmt werden.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21903-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete kurz in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein. Er stellte kurz den Inhalt der Planung vor.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass er zunächst begrüße, dass hier die Bebauung in der vertikalen erweitert werde und damit keine weitere Versiegelung erforderlich wäre. Herr Prof. Wilke bat darum, die im Beschluss genannten Aspekte im städtebaulichen Vertrag zu berücksichtigen. Weiterhin vertrat Herr Prof. Wilke die Auffassung, auch die Forderung zur Prüfung des Einsatzes des Baustoffes Holz hier mit aufzunehmen, da die Verwendung von Holz als schnell nachwachsender Rohstoff in der Energiebilanz deutlich günstiger abschneide als der Baustoff Beton. Herr Tigges argumentierte den Einsatz von Holz hier nicht aufzunehmen. Im Sauerland wären durch den Borkenkäfer gerade die Fichtenbestände, als schnellwachsendes Holz, komplett zerstört worden. Aktuell gebe es gerade auf der Umweltebene die Diskussion, ob es weiterhin gewünscht sei, wieder schnell nachwachsendes Holz wie die nicht heimische Baumart Fichte dort erneut anzupflanzen oder ob man nicht zurückkehren wolle zu einer sinnvolleren Art der Waldwirtschaft, in der wieder heimische Laubbäume angepflanzt werden sollten. Dieses würde jedoch bedeuten, dass es in absehbarer Zeit kein schnell nachwachsendes Bauholz hier gebe. Da auch die Umweltverbände dafür sind, dass man den Anbau der Fichte nicht mehr vornehmen sollte, warnte Herr Tigges davor, entsprechend die Holzbauweise zu empfehlen, welches im weiteren die Förderung des Anbaus der Fichte als schnellwachsendes Holz zu Folge hätte.

Der Antrag den u.g. Beschluss um den Aspekt der Prüfung der Verwendung von Holz als Baustoff im städtebaulichen Vertrag zu ergänzen wurde mit Mehrheit von 8 Stimmen gegen 3 Stimmen und unter einer Enthaltung abgelehnt.

Der u.g. Beschluss wurde hiernach entsprechend gefasst.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter drei Enthaltungen wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet darum, den städtebaulichen Vertrag um folgende Aspekte zu ergänzen:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos


zu TOP 2.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21708-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete kurz in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.
Insbesondere ginge es bei der Vorlage um eine Wohnbebauung nah am Gewässer der renaturierten Körne. Soweit ihm jedoch bekannt, ist das Gebiet von dem letzten Starkregenereignis nicht besonders betroffen gewesen.

Herr Heimel erklärte, dass jede Bebauung im Ortskern Husen abgelehnt werden sollte, besonders allerdings südlich der Husener Straße, welche an den Körnebach grenze. Eine solche Bebauung würde Ortsklima enorm belasten und der Wasserzufluss zum Körnebach würde beeinträchtigt. Auch gebe es im gesamten Bereich Teerverdachte, da aus einem ehemaligen Schacht Kurl vor Jahren Teer ausgeflossen sei. Herr Schreurs verwies ebenfalls auf die Nähe zur Körne als auch auf die Altlastenverdachte in dem Plangebiet.
Herr Prof. Wilke erklärte, dass es weitere Gründe gebe das Vorhaben abzulehnen. Das Schallgutachten habe zum Ergebnis, dass die Grenzwerte der DIN 18005 (Rechtsgrundlage für Verkehrslärm) nachts um13 dB(A) überschritten würden. Es gebe in dem Bereich starke Immissionen von der Husener Straße und auch von der Eisenbahnstrecke. Laut Verwaltung sollten hier passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst erfolgen. Jedoch würden sich gesunde Wohnverhältnisse auch auf das Leben außerhalb des Hauses erstrecken. Auch die Annahme, dass der Wohnungsbedarf besonders groß sei, da die Bevölkerung wachse, träfe hier nicht zu. Kritisiert wurde auch, dass nicht preisgünstiger Wohnraum geschaffen werde, sondern nun Eigentumswohnungen und Eigenheime geplant wären. Auf Nachfragen von Herrn Schulze Dellwig wurde anhand eines Luftbildes festgestellt, dass die Ausgleichsfläche aktuell landwirtschaftlich genutzt würde. Die Ausgleichsfläche würde später als Wiese festgelegt werden. Solche Offenlandstrukturen würden laut Herrn Dr. Kretzschmar vor allem von Tieren genutzt werden. Herr Westermann kritisiert, dass laut Vorlage das Oberflächenwasser in die Körne geleitet werden solle. Herr Heimel kritisierte die Wahl der Ausgleichsmaßnahme, da es hier seiner Meinung nach an einer Gleichwertigkeit nach Ökopunkten fehle.

Im Nachgang zur Diskussion über die Vorlage erging u.g. Beschluss.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Verfahren abzulehnen.

Der Beirat äußerte große Bedenken im Hinblick auf die Lage am Gewässer als auch bezüglich des Immissionsschutzes sowie vorhandener Bodenbelastungen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
IGA 2027 - Berichterstattung durch StA 67

Frau Nürenberg (67/IGA) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation die aktuelle Planung zum o.g. Tagesordnungspunkt vor.

Auf Nachfrage erklärte Frau Nürenberg, dass im Grunde nur die Westflanke des Deusenberges überplant würde. Hier müsse man jedoch das Ergebnis des Artenschutzgutachtes abwarten. Aus diesem würde sich ergeben, welche eintrittspflichtigen Bereiche in die Planung übernommen würden und welche Bereiche unter Umständen geschützt werden müssten. Wichtig sei, dass der gesamte Deusenberg nicht über den ganzen Zeitraum der IGA der Öffentlichkeit entzogen würde.

Des Weiteren teilte Frau Nürenberg auf Nachfrage einer gestalterischen Aufwertung der Photovoltaikanlage auf dem Deusenberg mit, dass da die Anlage aus ökologischer Sicht eine gute Anlage wäre, für die Stadt Dortmund spräche und zukunftsweisend wäre, durch Informationen noch weiter positiv in den Vordergrund gerückt werden sollte. Den Mehrwert dieser Anlage würde sie gern im Rahmen der IGA 2027 im Sinne der Gesamtkonzeption „wie wollen wir morgen wohnen, leben, arbeiten“ mit Informationen präsentieren.

Hinsichtlich des Vorschlages von Herr Prof. Wilke Migrantengärten anzulegen und hier kulinarische Kostproben zu reichen, erklärte Frau Nürenberg, dass eine solche Planung auf der Ebene der „essbaren Gärten“ im Bereich der Ebene „mein Garten“ in die Quartiere zu verorten sei. Der Deusenberg wäre sensibel zu handhaben, auch im Sinne des Artenschutzes. Viele verschiedene Interessen und Vorschläge zur Gestaltung würden vorliegen, jedoch müsse man genau prüfen, was im Sinne des Artenschutzes umsetzbar wäre. Auch Herr Dr. Kretschmar wies auf die dort brütende geschützte Feldlerche hin, diese bevorzuge keine dichte Bepflanzung wie z.B. mit Bäumen.

Frau Nürenberg fasste zusammen, dass es hinsichtlich der Befragung der Bevölkerung eine öffentliche Veranstaltung gegeben habe. Diese Veranstaltung wurde öffentlich bekannt gemacht und über diese ging die entsprechende Resonanz ein. Es gab hier 120 Rückmeldungen ganz unterschiedlicher Art. Wichtig sei nun bei der Planung die geschützten Arten zu berücksichtigen und im Rahmen dessen zu prüfen, wie die Besucherströme zu lenken wären. Der Deusenberg müsste jedoch für die IGA entsprechend inszeniert werden. Dieses habe auch mit Farbgestaltung zu tun. Hier müsse man gemeinsam mit den Umweltverbänden und mit dem Umweltamt prüfen, welches regionale Saatgut eingesetzt werden könne. Der Deusenberg wäre ein relativ naturbelassener Bereich, diese Qualitäten müssten geschützt werden. Es werde zwar mehr Besucherverkehr geben und damit auch einen merkbaren Eingriff in den Deusenberg. Nun wäre es die Aufgabe der Planung zu prüfen, wie man diesen Eingriff möglichst reduzieren könne. Jeder wäre herzlich eingeladen sich in den Dialog einzubringen. Die online Abschlussveranstaltung zu diesem Informationsdialog wird am 27.10.2021 stattfinden. Die Einladungen zu der Veranstaltung werden zum Teil persönlich erfolgen und an die Verbände ergehen. Des Weiteren werde die Veranstaltung in der Presse, in den modernen Medien und auch auf der Internetseite der Stadt Dortmund zur IGA 2027 bekannt gegeben. Herr Dr. Kretzschmar wies nochmals darauf hin, dass diese Veranstaltung jedem persönlich die Möglichkeit gebe sich dort einzubringen und auch genutzt werden sollte.

Auf Nachfrage von Prof. Wilke erklärte Frau Nürenberg, dass die Restauration über private Investoren angeboten würde. Während des Zeitraumes der IGA gebe es entsprechende Angebote. Es gebe aber auch das Bestreben auf dem Kokereigelände Möglichkeiten hierzu zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren erläuterte Frau Nürenberg, dass es hinsichtlich des Energiecampus auf Wunsch der Politik ein separates Wettbewerbsverfahren geben werde, dieses würde in 2022 gestartet. Sie ginge davon aus, dass dort ökologische Thematiken wie energiearmes Baumaterial etc. in den Wettbewerb miteinfließen werden. Auch hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung der IGA wurde ein Mobilitätsgutachten vergeben. Dieses habe zwei Schwerpunkte zum einen die Prüfung der Radwegeverbindung an die IGA und zum anderen den ruhenden Verkehr zu betrachten. Ziel wäre es keine neuen Parkplätze zu planen, sondern die bestehenden Parkplatzanlagen, außerhalb der Quartiere zu nutzen, um Besucher der IGA bereits dort abzufangen. Lediglich für den Fall, dass nach Gutachten zusätzliche Parkplätze benötigt werden, würde man erwägen eine temporäre Parkplatzanlage auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche zu errichten. Ausnahmen würden lediglich für Behindertenstellplätze und eventuell auch Stellplätze für Elektrofahrzeuge gemacht.

Abschließend bedankte sich Herr Dr. Kretzschmar für den Vortrag von Frau Nürenberg.


zu TOP 3.2
Aufgaben des Beirates und Einbindung in die Bauleitplanung

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und auf die nächste Sitzung verschoben.


zu TOP 3.3
Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - Bericht durch die untere Naturschutzbehörde

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und auf die nächste Sitzung verschoben.


zu TOP 3.4
Strobelallee Erlebnismeile

Herr Paul (nts Ingenieurgesellschaft mbH) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation dem Beirat die aktuelle Planung (siehe Anlage) vor. Im Ergebnis müssten für die Realisierung der Planung 4 Platanen entnommen werden.

Auf Nachfrage erklärte Herr Paul, dass versucht würde, die Planung möglichst zukunftsfest, nachhaltig und flexibel aufzubauen. Auch würde man versuchen, geändertes Mobilitätsverhalten entsprechend zu berücksichtigen, in dem in der Planung u.a. Lastenfahrradstellplätze integriert, der ÖPNV sowie Taxistellplätze und ähnliches in das Gesamtkonzept eingepflegt würden. Auch in Bezug auf Lichthelligkeit zum Schutz von Insekten und ähnlichem werden Maßnahmen ergriffen und mit in die Planung einfließen bzw. sind bereits eingeflossen.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass hier eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für die Entnahme der 4 Platanen erforderlich sei. Herr Dr. Kretzschmar äußerte sich positiv hinsichtlich der Planung und der Darstellung.

Herr Paul erläuterte auf Nachfrage, dass es sich bei der Darstellung um den ersten Abschnitt der Planung der „Erlebnismeile Strobelallee“ handeln würde. Hier werde zunächst die Verkehrslast mit der Zufahrtsituation zum Stadion und zur Erlebnismeile betrachtet und neu gestaltet. Frau Trentz (StA 66) stellte nochmals klar, dass dort kein Erlebnispark entstehen würde. Insgesamt ginge es bei der Planung der gesamten Maßnahme darum Sportangebote zu schaffen und einen attraktiven Straßenraum zu gestalten, der auch zum Aufenthalt einlädt.

Herr Dr. Kretzschmar leitete folgend in die Abstimmung über die Zustimmung zur Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz ein.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter zwei Enthaltungen unter Berücksichtigung der in der Präsentation vorgestellten Planung mit den genannten Auflagen einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz zur Fällung der 4 Platanen zu zustimmen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Exkursion des Beirates im Jahr 2022

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig im Jahr 2022 eine Exkursion voraussichtlich zur Ausgleichsfläche Westfalenhütte im Bereich der ehemaligen nationalen Kohlenreserve am Dortmund-Ems-Kanal durchzuführen.


Sitzungstermine für das Jahr 2022

Frau Viets plädierte dafür nächstes Jahr bei dem Sitzungsvolumen von 5 Sitzungen auf Grund des Mangels an personellen Ressourcen zu bleiben. Die Aufstockung des Personals wird frühestens im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Vorbereitung für die Stellenbesetzungen werde bereits vorher erfolgen, lediglich die Besetzungen selbst können erst erfolgen, wenn der Haushalt genehmigt ist.

Beschluss

Der Beirat beschließt mehrheitlich bei dem Sitzungsvolumen von 5 Sitzungen im Jahr 2022 zu bleiben.





Dr. Kretzschmar Scheffel-Seeler Frieg
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus