Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 25.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 17:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Düdder i. V. für Rm Schmidt
Rm Goosmann
Rm Heymann i. V. für Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Buchloh i. V. für Rm Dr. Schauenberg – ab 18.20 Uhr
Rm Frank i. V. für Rm Daskalakis - ab 18.20 Uhr
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Frau Böker, FB 1
Frau Bonan, FB 1
Herr Otto, FB 61
Herr Gönen, FB 65
Herr Müller, FB 65
Herr Pihl, 33/GF ABöAB
Frau Fichtenau, 33/GF ABöAB

d) Gäste
Herr Langensiepen, EDG

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 25.11.2014, Beginn: 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Eingaben und Stellungnahmen

2.1 Ordnungswidrigkeit
Eingabe / Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14291-14)

3. Anträge und Stellungnahmen

3.1 Bürger-App
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13070-14)


3.2 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 3. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14371-14)

3.3 Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13365-14-E3)




3.4 Sicherheitsdienst im Rathaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13869-14-E2)

3.5 Pfandringe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14443-14)

3.6 Erfahrungen der Feuerwehr mit Polystyrol-Dämmstoffen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14442-14)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2015 und der Einsparvorschläge

4.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

- wird nachgereicht -

4.1.2 Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um 2 Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13997-14)

4.1.3 Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13975-14)

4.1.4 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

4.1.5 Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13871-14)

4.1.6 Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13998-14)

4.1.7 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13999-14)
4.1.8 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14000-14)




4.2 Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13652-14)

4.3 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

4.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

4.5 Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Goosmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Rm Rettstadt teilt seine Befangenheit zu TOP 4.4 mit.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

zu TOP 4.1.2 Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und
Chancengleichheit – Reduzierung um 2 Planstellen
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten
(Drucksache Nr.: 13997-14-E1)







zu TOP 4.1.9 Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließen einstimmig, den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

zu TOP 3.1 Bürger-App
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 13070-14-E1).

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

2. Eingaben und Stellungnahmen

zu TOP 2.1
Ordnungswidrigkeit
Eingabe / Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14291-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2014 vor:

„Von den Außendienstkräften der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes konnte zum Zeitpunkt der durchgeführten Kontrolle keine notstandsähnliche Situation erkannt werden. Durch das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug war der Gehweg für Fußgänger nicht mehr benutzbar. Auf den angefertigten Beweisfotos ist kein firmenähnliches Fahrzeug oder ein LKW zu sehen. Die Entscheidung zur Erteilung einer Verwarnung war zum Tatzeitpunkt völlig korrekt.

Aufgrund der schriftlichen Einlassung war nunmehr zu prüfen, ob der vorsätzlich begangene Parkverstoß ausnahmsweise wegen eines Notfalls nach § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gerechtfertigt war. Eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit kann gerechtfertigt sein, wenn dadurch eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abgewendet werden kann. Es muss eine Notstandslage gegeben sein, d. h. eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, bei der der Schadenseintritt unmittelbar oder in nächster Zeit bevorsteht.

Bei einem Halte- oder Parkverstoß sind hierbei aber die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Befindet sich etwa in der Nähe eine anderweitige legale Parkmöglichkeit, so ist in der Regel das verbotswidrige Parken nicht gerechtfertigt.

Aus der geschilderten Situation ergibt sich, dass im vorliegenden Fall keine drohende Gefahr abgewendet werden musste, sondern der Schadenseintritt zu dem Zeitpunkt des Parkvorgangs bereits erfolgt war.

Zudem wäre es zudem möglich gewesen, in der Zeitspanne von der Beauftragung der Firma Fluhme aus Bergkamen bis zum Eintreffen der Firma vor Ort eine anderweitige und legale Parkmöglichkeit zu finden.

Im Übrigen wurde das Verwarnungsgeld am 22.09.14 eingezahlt. Mit der Bezahlung wird die Verwarnung anerkannt und das Verfahren abgeschlossen. Aus den vorgenannten Gründen kommen die Rücknahme der Verwarnung und die Erstattung des Verwarnungsgeldes nicht in Betracht.“


Der Petent erläutert den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sein Anliegen.


Die Ausschussvorsitzende verweist auf das Ergebnis der Stellungnahme der Verwaltung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Anträge und Stellungnahmen

zu TOP 3.1
Bürger-App
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13070-14)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13070-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014 vor:

„Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.07.2014
(Drucksache Nr.: 13070-14) vor:

„Wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und über folgenden Antrag zu
beraten und abzustimmen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Umsetzung einer „Dortmunder-Bürger-App“ vorzubereiten und
im Dialog mit den politischen Gremien umzusetzen.

Begründung:

Die weit verbreitete Nutzung von mobilen Endgeräten (Mobiltelefone, Tablets) bietet auch für die Stadt
Dortmund eine Vielzahl von Möglichkeiten mit den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt in Austausch zu
treten. Schon jetzt besitzen diese die Möglichkeit sich per Email an die Stadtverwaltung und die
politischen Vertreter zu wenden um ihre Anliegen zu schildern.
Die Stadtverwaltung kann dies jedoch durch das Angebot einer Bürger-App vereinfachen und
ausbauen. So können Interessierte in der App zielgerichtet und schnell zu verschiedenen
Themengebieten Informationen an die Stadtverwaltung richten und dieser somit die Arbeit erheblich
erleichtern. Die Rückmeldung der Bürger und Bürgerinnen dürfte vermehrt steigen, wenn
Informationen zielgerichteter und mit weniger Aufwand übermittelt werden können.
Praktikable Anwendungsbereiche hierfür können sein:
- Meldung von Schlaglöchern, Straßenschäden und sonstigen verkehrsrelevanten Bezügen
- Meldung von defekten Straßen- und Parkbeleuchtungen zur Beseitigung von Angsträumen für
Bürger und Bürgerinnen
- Feedback zu kommunenspezifischen Fragestellungen
Die Stadtverwaltung wird neben der Konzeptionalisierung der Anwendung zusätzlich zur Erstellung
eines Implementierungsplans aufgerufen, welcher die schrittweise Einbindung der neuen technischen
Möglichkeiten in die Abläufe der Stadtverwaltung darlegt und zudem die angedachten
Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellt.
Zur Sicherstellung der Effektivität der Einbindung einer solchen „Bürger-App“ mit Hinblick auf die
Kosten- und Nutzenrechnung soll zusätzlich ein „Zielsetzungsplan für digitale Bürgerkommunikation“
mit operationalisierten Kriterien erstellt und evaluiert werden.




Die Stadtverwaltung wird aufgerufen ein möglichst breites Spektrum an mobilen Betriebssystemen zu
unterstützen und die „Bürger-App“ barrierefrei und simpel in der Handhabung zu gestalten. Eine
Möglichkeit zur anonymen Übermittlung der Daten und eine Berücksichtigung des Datenschutzes
sollten gewährleistet sein.“

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, den vorliegenden Antrag in den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Rm Krause (CDU) regte in diesem Zusammenhang eine Überprüfung auf Kosten und Effektivität an.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und erklärte sich
darüber hinaus damit einverstanden, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.“


Darüber hinaus liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2014 vor:

1. Gibt es bereits Apps, die die Stadtverwaltung selbst initiiert/entwickelt hat und die bereits genutzt werden?

2. Wenn ja: Um welche Apps handelt es sich?

3. Existieren Kooperationen bei bereits bestehenden Apps? Wenn ja: Mit wem?

4. Wie bewertet die Verwaltung derartige Kooperationen?

5. Zu welchen Kosten bzw. mit welchen Mitteln sind diese Apps entwickelt worden?

6. Gibt es für vorhandene Apps jeweils zuständige MitarbeiterInnen innerhalb der Stadtverwaltung und wenn ja, wen?

7. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit bereits genutzten Apps?

8. Mit welchem finanziellen und personellen Aufwand rechnet die Verwaltung bei der Entwicklung einer „Dortmunder-Bürger-App“? 9. Welche anderen Möglichkeiten existieren bereits jetzt, damit Bürger*innen ihre Anregungen und Beschwerden gezielt an die Verwaltung richten können?

Begründung:

B`90 / Grüne stehen der Idee einer App-Nutzung der Stadtverwaltung grundsätzlich positiv gegenüber. Durch Smartphonenutzung kann die Bürger*innennähe der Stadtverwaltung einfach und unkompliziert hergestellt werden. Insbesondere Nischenthemen kann man hier leicht und unkompliziert im jeweiligen Fachgebiet entwickeln, ohne dass eine große "Stadtverwaltungs-App" notwendig ist.

In die weiteren Überlegungen sollte auch einbezogen werden, dass nicht zwangsläufig die Stadtverwaltung alleiniger Initiator, Entwickler und Betreiber von Apps sein muss. Denkbar ist auch, dass durch Gruppen aus der Bürgerschaft heraus z. B. mit Mitteln der Bezirksverwaltungen (Stadtmarketing o.ä.) eigene Ideen nach eigenen Notwendigkeiten selbständig und eigenbestimmt umgesetzt werden. Dadurch ist eine engagierte, unkomplizierte und flexible App-Betreibung gesichert.“



Rm Weber schlägt vor, die Verwaltung um Prüfung zu bitten und teilt darüber hinaus mit, dass dem Antrag und der damit verbundenen Forderung nicht zugestimmt wird.

Rm Rettstadt erläutert den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und verdeutlicht, dass der Antrag als Anstoß gesehen werden soll. Die Ausgestaltung soll nach Vorlage des Vorschlages der Verwaltung zusammen mit der Politik festgelegt werden.

Rm Noltemeyer erläutert den Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wichtig ist ihr, dass die Bürger-App Nischenthemen behandelt und keine Abbildung der Internetseite der Stadt Dortmund sein sollte. Sie regt an, den Antrag zu schieben, um die Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten und dann zu entscheiden, welche Mittel geeignet sind.

Rm Reigl teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht positiv gegenüber steht, gerade im Hinblick auf die Kosten. Diese App müsste erst einmal bekannt gemacht werden und für drei Betriebssysteme ausgerichtet sein. Sie sieht eine Nutzung dieser App eher als gering an und hält es für sinniger, die Homepage der Stadt Dortmund für die Nutzung mobiler Einrichtungen zu erweitern. Zum Thema Datenschutz betont sie, dass dieser nicht gewährleistet werden soll, sondern definitiv gewährleistet sein muss.

Rm Goosmann teilt die Auffassung der Fraktion Die Linken & Piraten. Seiner Meinung nach ist die Thematik noch unsortiert. Er schlägt vor, die Beantwortung des Fragenkatalogs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzuwarten und mit den Erkenntnissen dann zu entscheiden, ob weitere dezidierte Prüfaufträge erteilt werden sollen.

Rm Rettstadt bittet darum, dass bis zur nächsten Sitzung von der Verwaltung aufgezeigt wird,

a) welche Möglichkeiten der mobilen Kommunikation gibt es bereits
b) wenn ja, in welchen Fachbereichen
c) welche organisatorischen Möglichkeiten die Verwaltung sieht, insbesondere bei den Bürgerdiensten, um eine App umzusetzen
d) welche Kosten für eine solche App entstehen.

Rm Rettstadt teilt mit, dass der Antrag bis zur nächsten Sitzung aufrechterhalten wird. Er sieht in der App einen direkten Draht der BürgerInnen zur Politik und Verwaltung, gerade bei den Themen: Müll, Straßenschäden oder Terminvergaben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung einstimmig um Beantwortung der Fragen von Rm Rettstadt und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bis zur nächsten Sitzung am 10.02.2015.

zu TOP 3.2
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 3. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14371-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.









zu TOP 3.3
Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13365-14-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Die Erhebung und Berechnung von Verwaltungsgebühren hinsichtlich genehmigter
Nutzungsänderungen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des
Gebührengesetzes NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
NRW.

Für den Fall, dass die Nutzungsänderung nicht mit genehmigungspflichtigen baulichen
Maßnahmen verbunden ist, betragen die Gebühren Euro 50 bis 2.500.
In den Fällen, in denen Rahmengebühren vorgesehen sind, sind bei der Festsetzung der
Gebühren im Einzelfall der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die
Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den
Gebührenschuldner zu berücksichtigen.

Unter Beachtung dieser Voraussetzungen und des Gleichheitsgrundsatzes erhebt das
Bauordnungsamt bei der Berechnung der Verwaltungsgebühr für Nutzungsänderungen einen
Grundbetrag in Höhe von 10,- € je angefangene 10 m² umgenutzte Fläche, der mit einem auf
den wirtschaftlichen Vorteil für den Gebührenschuldner bezogenen Faktor von 1 (Wohnraum)
bis 40 (Spielhallen) multipliziert wird. Der sich so ergebende Betrag wird durch die
Beteiligung anderer Stellen / Ämter um 50,- € je beteiligter Stelle erhöht. Die so
vorgenommene Staffelung entspricht auch den Empfehlungen des Städtetages NRW zur
Gebührenfestsetzung in baulichen Angelegenheiten bei Tarifstellen mit Rahmensätzen.
Die Gebühren für genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen betragen zusätzlich, je nach
Einstufung der baulichen Anlage durch die Bauaufsicht, zwischen 6 und 13 von Tausend der
auf volle 500,- € aufgerundeten genehmigungspflichtigen Herstellungskosten.

Bei vorübergehenden Nutzungsänderungen (Sondernutzung für einmalige Ereignisse) wird
die Gebühr für die Genehmigung nach Verwaltungsaufwand der Bauaufsicht in Stunden
berechnet, wobei der aktuelle Stundensatz gemäß Festlegung des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 08.10.2013 für das Jahr 2014 74,- € beträgt.“


Rm Noltemeyer nimmt Bezug auf den letzten Absatz der Stellungnahme i. S. Gebühr für die Genehmigung nach Verwaltungsaufwand der Bauaufsicht. Hierzu teilt Rm Noltemeyer mit, dass durch Gespräche mit einzelnen Fachbereiche es die Idee gab, dass ein Pool pensionierter Prüfer eingerichtet werden soll, um Prüfungen ehrenamtlich oder mit geringem Aufwand vornehmen zu können, um den finanziellen Aufwand für Zwischennutzungen minimieren zu können. Ihre Nachfrage dahingehend ist, ob Prüfungen ehrenamtlicher pensionierter Prüfer rein rechtlich möglich sind.

Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten.









zu TOP 3.4
Sicherheitsdienst im Rathaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13869-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2014 vor:

„Zu Frage 1:

Welche Sicherheitsdienste werden bei Veranstaltungen im Rathaus eingesetzt?

Für die Nacht- und Wochenenddienste im Rathaus ist die Firma LW Wach- und Werkschutz,
Personalservice, Gutjahrstraße 3a, 44287 Dortmund, tätig. Nach den Vorfällen am 25.05.2014
wird zurzeit - soweit erforderlich - für Sitzungen/Veranstaltungen im Rathaus ein zusätzlicher
Sicherheitsdienst der Firma Stölting Security & Service GmbH Dortmund, Altwickeder
Hellweg 199, 44319 Dortmund (betreuender Standort: Stölting Security & Service GmbH,
Gelsenkirchen), eingesetzt.

zu Frage 2:

Wie sind die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung mit den eingesetzten
Sicherheitsdiensten?

Die Erfahrungen sind positiv. Die Firmen arbeiten zuverlässig, umsichtig und in
entsprechenden Situationen deeskalierend.

zu Frage 3:

Wie werden die Mitarbeiter*innen der Sicherheitsdienste durch die Verwaltung vorab
überprüft?

Bewachungsunternehmen benötigen eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).
Auch das von ihnen eingesetzte Bewachungspersonal darf erst nach erfolgter
Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde mit Bewachungsaufgaben befasst
werden.

Zuständig für die Erlaubniserteilung, die laufende Überwachung der Unternehmen, die
Zuverlässigkeitsprüfung des Personals und ggf. auch die Untersagung der Beschäftigung ist
die Gewerbebehörde, in deren Bereich das Bewachungsunternehmen seinen Sitz hat.

Die Zuverlässigkeitsprüfung von Bewachungspersonal umfasst die Prüfung der fachlichen
Eignung (je nach Bewachungsaufgabe Nachweis der Unterrichtung bei einer Industrie- und
Handelskammer oder Nachweis einer dort abgelegten Sachkundeprüfung) sowie der
persönlichen Zuverlässigkeit durch Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem
Bundeszentralregister, im Bedarfsfalle die Berücksichtigung polizeilicher Erkenntnisse sowie
bei entsprechenden Verdachtsmomenten eine Abfrage beim zuständigen Landesamt für
Verfassungsschutz.








zu Frage 4:

Sind der Verwaltung Vorfälle bekannt, in denen es während der Tätigkeit im oder am
Rathaus einen vertraulichen Umgang bzw. Kontakt zwischen einzelnen
Mitarbeiter*innen der eingesetzten Sicherheitsdienste und Mitgliedern der Dortmunder
Neonazis gegeben hat?

Im Hausrechtsbereich im und am Rathaus sind keine derartigen Vorfälle bekannt.

zu Frage 5:

Wie kann durch die Verwaltung sichergestellt werden, dass die einzelnen
Mitarbeiter*innen der Sicherheitsdienste keine Verbindungen zu rechtsradikalen
Strukturen haben?

Auf die Beantwortung der Fragen 3 und 6 wird verwiesen.

zu Frage 6:

Nach den Misshandlungen von Flüchtlingen in der Notunterkunft in Burbach hat die
Bezirksregierung Arnsberg neue Sicherheitsstandards für den Einsatz von privaten
Sicherheitskräften erlassen. Wie bewertet die Verwaltung eine Anwendung dieser
Standards auch für die im Rathaus eingesetzten Sicherheitskräfte?

Die von der Bezirksregierung Arnsberg am 01.10.2014 festgelegten acht Standards beziehen
sich auf den Einsatz von Sicherheitskräften in Asylbewerbereinrichtungen des Landes
Nordrhein-Westfalen. Zu den einzelnen Vorgaben ist Folgendes festzuhalten:

1. "Es wird ausschließlich Personal des auftragnehmenden Sicherheitsunternehmens
beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen."
Auch Subunternehmen unterliegen dem zu Frage 3 beschriebenen Erlaubnisvorbehalt und
dürfen ihr Personal erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung einsetzen.

2. "Alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten erklären ihr Einverständnis, dass betreffend ihrer
Person eine Sicherheitsprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird."
Die zuständigen Gewerbebehörden haben grundsätzlich die Möglichkeit, polizeiliche
Erkenntnisse bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonen abzufragen. In Dortmund
geschieht dies regelmäßig mit Blick auf die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, den
Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken und die Bewachung von Großveranstaltungen.
Für Anfragen an den Verfassungsschutz existiert nur dann eine rechtliche Grundlage, wenn
entsprechende Verdachtsmomente vorliegen.

3. "Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des
örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen."
Die angesprochene Zuverlässigkeitsbescheinigung ist bereits in § 9 Bewachungsverordnung
bundesgesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.

4. "Es wird ausschließlich Personal mit der Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung
(GewO) eingesetzt."






Die Gewerbeordnung sieht den umfassenden Sachkundenachweis nur für Kontrollgänge im
öffentlichen Verkehrsraum oder Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
beim Schutz vor Ladendieben sowie im Rahmen der Bewachung im Einlassbereich von
gastgewerblichen Diskotheken vor. Für alle anderen Bewachungstätigkeiten genügt die
Unterrichtung der Wachperson durch eine Industrie- und Handelskammer.

Für die im Rathaus wahrzunehmenden Bewachungsaufgaben ist ein Sachkundenachweis nicht
vorgeschrieben. Unabhängig davon, dass eine Zusatzqualifikation zu begrüßen ist, gibt aus
Sicht der Verwaltung ein Sachkundenachweis allein keinen Aufschluss über die Befähigung
einzelner Wachpersonen. Auch Wachpersonen, die "nur" über den Nachweis der
Unterrichtung verfügen, können bei entsprechender Berufs- und Deeskalationserfahrung
sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen.

5. "Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt."

Den Preisen der Firma Stölting liegt der zurzeit gültige Lohntarifvertrag für das Wach- und
Sicherheitsgewerbe zugrunde.

6. "Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist ein polizeiliches Führungszeugnis
vorzulegen."

Die bereits bei der Zuverlässigkeitsprüfung der Wachpersonen durch die zuständige
Gewerbebehörde einzuholende unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister geht
inhaltlich weit über das hier genannte polizeiliche Führungszeugnis hinaus.

7. "Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine
für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und
Arzneimittelmissbrauch, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein
Verfahren anhängig ist."

Die Eigenerklärung ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, da entsprechende Erkenntnisse
sich zwangsläufig im Rahmen der präventiven Zuverlässigkeitsprüfung (unbeschränkte
Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auskunft der für den Wohnsitz zuständigen
Landespolizeibehörde) ergeben.

8. "Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen weisen Mitgliedschaft im BDSW oder einem
vergleichbaren Arbeitgeberverband nach."

Die Forderung nach Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ist neu, aus Sicht der
Verwaltung aber auch nicht unmittelbar sicherheitsrelevant.“


Rm Noltemeyer teilt zur Sensibilisierung des Themas noch Informationen zum Wahlabend mit.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









zu TOP 3.5
Pfandringe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14443-14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14443-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden
Antrags:

1. Die Verwaltung veranlasst in Zusammenarbeit mit der EDG, dass bis März 2015 an mindestens 50 Mülleimern in der City (innerhalb des Wallrings) Pfandringe angebracht werden. Dieser Modellversuch soll entsprechend dokumentiert und evaluiert werden.

2. Die Verwaltung berichtet in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste im November 2015 über die bis dahin gemachten Erfahrungen.

Begründung:

Dortmund ist eine Stadt, in der viele Menschen Pfandflaschen aus Mülleimern einsammeln.
Dies lässt sich insbesondere in der Innenstadt häufig beobachten. Pfandflaschen zu
sammeln ist eine wichtige Recyclingaufgabe und eine wichtige Möglichkeit einen kleinen
Zuverdienst auf unkomplizierte Weise zu erhalten (siehe Bodo 11/2014 Artikel „Cents im
Müll“). Deswegen befürworten wir das Pfandsammeln grundsätzlich.

Das Wühlen im Müll ist jedoch nicht nur menschenunwürdig, sondern es besteht für die
Pfandsammler*innen ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotenzial durch darin befindliche
spitze Gegenstände wie Scherben, etc.

Um das Vorgehen für die Pfandsammerler*innen zu erleichtern, stellen viele Dortmunder
Bürgerinnen und Bürger inzwischen das Pfandgut neben oder auf die Mülleimer. Dieses
Vorgehen ist gut, hat jedoch zur Folge, dass viele Flaschen kaputt gehen. Dadurch entsteht
ein unnötiges Sicherheitsrisiko, das durch die Installation von Pfand-/Flaschenringen
vermieden werden kann. Die positiven Erfahrungen in anderen Städten wie Bamberg,
Köln, Karlsruhe, Bielefeld und Magdeburg“ (Quelle: www.pfandring.de) stützen diesen
Versuch für Dortmund.

Wir möchten mit dem Modellversuch in Dortmund ein Zeichen für ein bewussteres Miteinander
setzen, die Reinigungskosten durch weniger Glasbruch reduzieren und den Pfand.“


Rm Noltemeyer erläutert mündlich den Zusatz- und Ergänzungsantrag.

Die CDU-Fraktion sieht die Pfandringe aus praktischen und sozialen Komponenten anders. Die Pfandringe stellen einen potentiellen Zugriff als Wurfgeschosse dar. Darüber hinaus stellt die Bereitstellung von Pfandflaschen in den Pfandringen eine günstige Gelegenheit für andere Personen dar und die eigentlichen Pfandsammler könnten leer ausgehen. Weiterhin hat die CDU-Fraktion Bedenken im Hinblick auf die Kosten und wird den Antrag daher ablehnen.



Rm Bohnhof kann sich der Argumentation der CDU-Fraktion anschließen und hält die Pfandringe für keinen gangbaren Weg.

Rm Rettstadt tendiert zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er bittet darum, dass die Verwaltung zusammenträgt, welche Erfahrungen andere Kommunen mit den Pfandringen gemacht haben. Zum Verfahren schlägt er vor, die Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten und dann über den Antrag zu entscheiden. Ansonsten wird er sich des Antrages enthalten.

Rm Goosmann verweist auf die Konsolidierungsvorschläge und die Haushaltssituation und teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.

Rm Zweier begrüßt den Antrag. Das Argument, dass die Flaschen als Wurfgeschosse genutzt werden könnten, sieht Rm Zweier nicht. Das Pfandgeld hilft den Ärmsten der Armen in der Stadt und er findet es sarkastisch, in diesem Zusammenhang mit Kosten zu argumentieren. Daher wird die Fraktion Die Linke & Piraten den Antrag unterstützen.

Auch Rm Klausmeier sieht die Gefahr der Wurfgeschosse nicht. Es existieren bereits Pfandflaschen und diese werden nicht als Wurfgeschosse missbraucht. Sie betont, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt, um Erfahrungen zu sammeln und zu evaluieren.

Rm Rettstadt bittet Frau Stadträtin Jägers um Stellungnahme.

Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass die Pfandringe mit Blick auf die Glasverbotszone als Risiko bewertet und daher abgelehnt werden.

Der Verfahrensvorschlag von Rm Rettstadt wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD abgelehnt.

Der Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AFD und bei einer Enthaltung der FDP/Bürgerliste abgelehnt.

zu TOP 3.6
Erfahrungen der Feuerwehr mit Polystyrol-Dämmstoffen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14442-14)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14442-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der Brandgefahr in Dortmund durch den Dämmstoff Polystyrol.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sind der Feuerwehr Brandfälle in Dortmund bekannt, bei denen die Fassadendämmung mit Polystyrol die Brandgefahr erhöht hat?

2. Wenn ja: Um wie viele Brandfälle hat es sich dabei in den vergangenen Jahren gehandelt?

3. Wie ist die Feuerwehr ausgerüstet, um genau dieser Brandgefahr gezielt zu begegnen?


4. Wie bewertet die Feuerwehr die Brandgefahr bei ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen?

5. Inwieweit sollten aus Sicht der Feuerwehr Brandschutzmaßnahmen für die Fassadendämmung sowie Schutzmechanismen wie Brandsperren bei Einfamilienhäusern gesetzlich vorgeschrieben werden?

6. Welche Möglichkeiten haben Feuerwehr und Verwaltung, um der entstandenen Verunsicherung von Verbrauchern, Hersteller und bauausführenden Handwerkern entgegenzuwirken?

Begründung:

In Gebäudebereichen liegen große Potenziale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Erklärtes Ziel der europäischen Staaten, von Bundesregierung und Landesregierungen ist es, die Sanierungsquote im Gebäudebestand deutlich zu erhöhen.
Ein Teil der Heizkosten und damit des Energiebedarfs lässt sich z.B. durch ein verbessertes Wärmedämmverbundsystem einsparen. Bei rund 80% des eingesetzten Dämmstoffes handelt es sich um Polystyrol. Laut Untersuchungen und Realitätstest ist Polystyrol ein Material, welches den Brandschutz nicht ausreichend gewährleisten kann.“


Die Bitte um Stellungnahme wird von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2015 und der Einsparvorschläge

zu TOP 4.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Die Fachbereichsleitungen des Dezernates 3 stellen anhand von Power-Point-Präsentationen ihre Haushaltsbudgets und Konsolidierungsmaßnahmen vor. (Siehe Anlage zum Protokoll)

Die Vorsitzende teilt mit, dass auf Bitten der CDU- und der SPD-Fraktion die Haushalts- und Konsolidierungsvorlagen ohne Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen, da noch Beratungsbedarf besteht.

Hierzu besteht Einigkeit.

Rm Rettstadt bittet zum Bericht des Fachbereiches 30 um Stellungnahme, warum bei den Pensionsrückstellungen ein einmaliger Sprung im Jahr 2015 zu den Jahren 2014 und 2016 ist.

Eine schriftliche Beantwortung wird von der Verwaltung für die Fachbereiche des Dezernates 3 zugesagt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.






zu TOP 4.1.2
Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um 2 Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13997-14)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13997-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„Wir bitten um eine Darstellung wie sich die Arbeitsaufgaben des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit in der Zeit von 2011 bis 2014 verändert haben.

Begründung:

In der DS 09344-11 heißt es u. a.

" Dem BABC sind Aufgaben übertragen, die mit vergleichbarem Anspruch sowie in Komplexität, Bearbeitungstiefe, Kundennähe und Beratungsqualität an anderer Stelle in der Stadtverwaltung nicht wahrgenommen werden."

und im weiteren

"Die Praxis hat gezeigt, dass ohne eine zentrale Anlaufstelle viele Kontaktaufnahmen bei den städtischen Einrichtungen nur mit erheblichem Zeitaufwand für alle Beteiligten verbunden waren. Gleichzeitig werden unnötige „Irrläufe“ durch die Verwaltung vermieden und einem möglichen „Behördenfrust“ vorgebeugt."

zusätzlich wird in der Drucksache dargestellt,

"Eine Aufgabe des BABC würde nicht zu einer Einsparung der Personalkosten führen, da diese weiterhin im Stellenplan - an anderer Stelle - vorhanden wären."

Somit ist zur Beurteilung der aktuellen Vorlage eine Darstellung des Entwicklungsverlaufes seit 2011 notwendig.“


Herr Spaenhoff teilt zu der Bitte um Stellungnahme mit, dass sich das Leistungsspektrum nicht verändert hat, sondern die Einschätzung. Das Frontoffice soll eingeschränkt werden.

Auf Nachfrage teilt Die Fraktion Die Linke & Piraten mit, dass ihre Bitte um Stellungnahme ausreichend beantwortet ist.

Rm Noltemeyer bittet um Vorlage eines Organigramms des Büros.

Es wird von der Verwaltung zugesagt, dass Organigramm der Niederschrift beizufügen. (Siehe Anlage zum Protokoll)

Auf Nachfrage von Rm Rettstadt, welche Veranlassung es gibt nur 2 Stellen einzusparen, teilt Herr Spaenhoff mit, dass das Frontoffice aufgegeben und die Backofficebearbeitung für dezernatsübergreifende bzw. komplexere Beschwerden und das Beschwerdecontrolling beibehalten werden soll.

Rm Rettstadt teilt auf Nachfrage mit, dass die Beantwortung ausreichend ist.
Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Auflösung des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (BABC) in seiner jetzigen Form. Zur Koordinierung fachbereichsübergreifender Beschwerden sowie der weiteren Wahrnehmung der übertragenen Sonderaufgaben wird das Büro um zwei Stellen reduziert.

zu TOP 4.1.3
Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13975-14)

Rm Noltemeyer weist auf den achten Absatz auf Seite 2 der Vorlage hin und teilt mit, dass ihre Fraktion diesen Passus mit in die Haushaltsberatungen einbezieht.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA.

zu TOP 4.1.4
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

Rm Rettstadt stellt die Nachfrage, wie viele Menschen, die im Service- und Präsenzdienst in den letzten 5 bis 10 Jahren gearbeitet haben, nach dieser Qualifizierungsmaßnahme Arbeit bekommen haben.

Die Nachfrage wird von der Verwaltung schriftlich beantwortet.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD).

zu TOP 4.1.5
Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13871-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:



Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Ordnungspartnerschaft in Dortmund zur Kenntnis.

Er beschließt darüber hinaus, eine Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft im Rahmen der Personalfluktuation von derzeit 48 Planstellen auf 36 Planstellen.

zu TOP 4.1.6
Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13998-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das dezentrale Leistungsangebot des Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen einzustellen.

zu TOP 4.1.7
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13999-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die zentrale Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen einzusparen.

zu TOP 4.1.8
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14000-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt folgenden Beschlussvorschlag ohne Empfehlung durchlaufen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die finanziellen Zuwendungen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V." sowie die personellen Ressourcen für die Koordination und Verwaltung nicht mehr bereitzustellen.

zu TOP 4.1.9
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Bürgervorschläge zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13652-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2015 zu.

zu TOP 4.3
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Beschlussfassung des Rates zur Kenntnis:

zu TOP 4.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

Auf Nachfrage von sB Krummacher teilt Herr Aschenbrenner mit, dass die First-Responder-Einheit des Rettungsdienstes keine Regelleistung ist, somit nicht refinanziert und deshalb auch nicht in der Gebührensatzung zu finden ist.

Auf Nachfrage teilt sB Krummacher mit, dass die Beantwortung ausreichend ist.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

zu TOP 4.5
Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

Rm Reigl teilt mit, dass ihre Fraktion Neubauten für Feuerwehrgerätehäuser grundsätzlich positiv gegenübersteht, der Vorlage jedoch nicht zustimmt, da die Kosten unverhältnismäßig hoch erscheinen.

Rm Noltemeyer bittet um eine kurze Erklärung, ob die Kapazitätsengpässe nicht vorhersehbar waren.

Herr Gönen erläutert hierzu, dass seit 2013 bis dato zusätzliche Planstellen wieder besetzt werden. Jedoch mussten aufgrund der Engpässe Leistungen an den Generalunternehmer abgegeben werden, daher die Mehrkosten.

Auf Nachfrage teilt Rm Noltemeyer mit, dass ihre Nachfrage ausreichend beantwortet ist.

Aus Sicht von Rm Düdder sind die Kostensteigerungen plausibel dargestellt und nicht nur auf die personellen Engpässe zurückzuführen. Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstand zu den Neubaumaßnahmen der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (LZ 24) und Berghofen (LZ 13) zur Kenntnis.

2. beschließt die Anpassung der Investitionskosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Asseln (LZ 24) von bisher 1.952.000 € um 394.522 € auf 2.346.522 €.

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.296.022 € und Möblierungskosten von 50.500 € enthalten. Bereits im Jahr 2013 sind Kosten i. H. v. 16.929,19 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Die Auszahlungen für den Neubau erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37B00217004001, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013 16.929,19 €
Haushaltsjahr 2014 223.966,67 €
Haushaltsjahr 2015 1.790.000,00 €
Haushaltsjahr 2016 60.126,14 €
Summe: 2.091.022,00 €

3. beschließt die Anpassung der Investitionskosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen (LZ 13) von bisher 1.950.000 € um 452.350 € auf 2.402.350 €.

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.351.850 € und Möblierungskosten von 50.500 € enthalten. Bereits im Jahr 2013 sind Kosten i. H. v. 18.991,96 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Die Auszahlung für den Neubau erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37A00217004004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013 18.991,96 €
Haushaltsjahr 2014 223.819,00 €
Haushaltsjahr 2015 1.830.000,00 €
Haushaltsjahr 2016 73.239,04 €
Summe: 2.146.050,00 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2015 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 73.873,43 €.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37A00217000214, Finanzposition 780500:

Haushaltsjahr 2015: 50.500 €

Für die Ausstattung des Neubaus stehen die Mittel in 2014 zur Verfügung. Sollte eine Übertragung der Gelder aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015 nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 37 sichergestellt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 37 ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2016 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 3.884,62 €.

Die Differenz zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 205.800 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind die in den Jahren 2013 und 2014 auf die bestehende Anlage in Bau gebuchten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v. 109.412,95 € und 21.064,47 € berücksichtigt.









4. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.237.072 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2015 (1.103.706,82 €) bzw. 2016 (133.365,18 €). Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.




Christiane Krause Dirk Goosmann Christina Fichtenau
Vorsitzende Ausschussmitglied Schriftführerin

Anlagen:

Präsentation Haushalt 2015.pdfPräsentation Haushalt 2015.pdf FB 30 zu TOP 4.1.1, ABöAB Nov 2014.pdfABöAB Nov 2014.pdf FB 33 zu TOP 4.1.1, ABÖAB HH-Beratung 2015ff, 24.11.14.pdfABÖAB HH-Beratung 2015ff, 24.11.14.pdf FB 32 zu TOP 4.1.1, Budget Feuerwehr 2015 für ABÖAB.pdfBudget Feuerwehr 2015 für ABÖAB.pdf FB 37 -
TOP 4.1.1, FB 33_BABC.pdfFB 33_BABC.pdf Organigramm - TOP 4.1.1
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