Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 21.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:05 - 16:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i.V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Heinz Feuerborn (Arbeiterwohlfahrt) i.V. f. Andreas Gora
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i.V. f. Thomas Keyen
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Jutta Krampe
Michael Rohde
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz


Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO
Manuela Piechota 57/FABIDO



4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk

Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 21.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.04.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum zweiten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12682-14)

2.2 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12715-14)

2.3 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12719-14)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


4. Anträge / Anfragen

4.1 Bauvorhaben Skateranlage im Hansemannpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12716-14)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden

1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedete er Frau Liedschulte und Frau Blotenberg, die zukünftig nicht mehr dem Ausschuss angehören werden.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Pieper benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.04.2014

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.04.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum zweiten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12682-14)
Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 12682-14-E1)

Es wurden folgende ergänzende Informationen zur Vorlage verteilt:

„.. mit Rundschreiben Nr. 13/2014 vom 13.05.2014 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe -Landesjugendamt wurde den Jugendämtern der Erlass des MFKJKS zu den geplanten Landeszuschüssen für plusKITA-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf zur Kenntnis gegeben.

Hiernach ist für das Jugendamt Dortmund eine Fördersumme von 2.250.000 € für plusKITA-Einrichtungen und eine Fördersumme von 1.140.000 € für zusätzliche Sprachförderung zu erwarten.

Entsprechend der Beschlussvorschläge der Vorlage wurden die Anlagen 2 und 3 der Vorlage um die konkreten Fördersummen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen ergänzt und liegen zur Kenntnis bei.

Zur eindeutigen Verteilung der Fördermittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf für Sprachfördereinrichtungen in Dortmund muss die Vorlage auf den Seiten 6 und 7 bei den Kriterien und Rangfolgen zur Höhe der Förderung wie folgt geändert werden:

Bei den Punkten 2 bis 6 muss es jeweils heißen:

2. Einrichtungen mit 50 bis 41 Kindern mit Sprachförderbedarf werden gemessen an der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und der Platzzahl der Einrichtung absteigend mit zusätzlich 20.000 € (insgesamt 25.000 €) gefördert.

3. Einrichtungen mit 40 bis 36 Kindern mit Sprachförderbedarf werden gemessen an der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und der Platzzahl der Einrichtung absteigend mit zusätzlich 15.000 € (insgesamt 20.000 €) gefördert.

4. Einrichtungen mit 35 bis 30 Kindern mit Sprachförderbedarf werden gemessen an der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und der Platzzahl der Einrichtung absteigend mit zusätzlich 10.000 € (insgesamt 15.000 €) gefördert.

5. Einrichtungen mit 29 bis 21 Kindern mit Sprachförderbedarf werden gemessen an der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und der Platzzahl der Einrichtung absteigend mit zusätzlich 5.000 € (insgesamt 10.000 €) gefördert.

6. Einrichtungen mit 20 und weniger Kindern mit Sprachförderbedarf werden gemessen an der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und der Platzzahl der Einrichtung absteigend mit zusätzlich 2.500 € (insgesamt 7.500 €) gefördert.“


Der Ausschussvorsitzende wies darauf hin, dass bei Erstellung der Vorlage die genauen Beträge noch nicht feststanden und deshalb eine ergänzende Tischvorlage vor der Sitzung verteilt wurde. Herr Wawrzynek-Lukaschewitz führte kurz in die Vorlage ein und beantwortete Fragen zu der Vorlage.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen auf Vorschlag des Vorsitzenden überein, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen und dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig mit den oben angeführten Ergänzungen folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des Regierungsentwurfs zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21a bzw. § 21b des Regierungsentwurfs zur Änderung des KiBiz zu gewähren.
Die Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 am 31.07.2019.

Der Beschluss „Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf“ Drucksache Nummer 09337-13 vom 20.03.2013 wird mit dem Beschluss dieser Vorlage aufgehoben.

Diese Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014.


zu TOP 2.2
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12715-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2014.


zu TOP 2.3
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12719-14)

Die Mitglieder des Ausschusses kamen auf Vorschlag des Vorsitzenden überein, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen und dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
-unbesetzt-

4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Bauvorhaben Skateranlage im Hansemannpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12716-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion ist froh, dass es nach einigen Jahren nun gelungen ist im Oestricher Hansemannpark die von den Jugendlichen geplante Skateranlage zu realisieren.
Allerdings wirft der Bericht der Ruhr Nachrichten vom 13.03.2014 Fragen auf. Darin heißt es, ".. dass das Rechtsamt die erste Baufirma, die für 45000 € die Elemente mit Ortbeton gebaut hätte, nicht zugelassen hat. In Gelsenkirchen und Duisburg hat genau diese Firma super Anlagen gestaltet. Das ist für unsere Jugendlichen natürlich schwer vermittelbar.`"

Vor diesem Hintergrund möchten wir die Verwaltung bitten darzustellen, wie es zu den unterschiedlichen Beurteilungen bei der Eignung einer Firma im Ruhrgebiet kommen konnte. bzw. weshalb diese Firma seitens der Stadt Dortmund nicht berücksichtigt werden konnte.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses (17.09.2014).



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- „Beratung für Notfälle selbst in der Not“, Artikel RN 21.05.2015
Herr Burkholz teilte mit, dass die grundsätzlichen Probleme der Beratungsstellen dem Jugendamt bekannt sind, sie leisten eine gute Arbeit und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Kontext Hilfen zur Erziehung. Was den Artikel betrifft, gibt es langfristige Verträge mit den Beratungsstellen. Bei den Vertragsverhandlungen im letzten Jahr gab es einen Vorschlag der Verwaltung zur Veränderung/Verbesserung der Förderung, der von den freien Trägern abgelehnt wurde, somit laufen die bestehenden Verträge und Verhandlungen weiter. Der im Artikel genannte jährliche Fehlbetrag von 1 Mio. Euro ist für das Jugendamt nicht nachvollziehbar. Die Quartalszahlungen sind in 2013 vertragsgemäß erfolgt. Des Weiteren gibt es freiwillige Zusatzvereinbarungen, die auf Antrag gezahlt werden. Diese sind aufgrund von Jahresabschlussarbeiten nicht Ende 2013, sondern erst am 14.02.2014 erfolgt.


- Struktur der Jugendhilfedienste
Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.03.2014 (s. Anlage)


- Pflegefamilie / Pflegekind - übersandt wurden:
=> Jahresbericht 2013
Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen
=> Selbsthilfeforum 1. Halbjahr 2014
Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 16.10 Uhr.




Sohn Pieper Weber
Vorsitzender Ratsmitglied stv. Schriftführerin



Anlage zu TOP 5.

BV-Wiedervorlage März 2014.pdfBV-Wiedervorlage März 2014.pdf

Anlage zu TOP 6.
3.2.4APO27.03.2014öffentlich.pdf3.2.4APO27.03.2014öffentlich.pdf

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