Niederschrift  (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

am 26.03.2019

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            16:00  -  17:50 Uhr

Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

      Rm Heymann                                                 i.V. Rm Goosmann

      Rm Heidkamp                                                

      Rm Jäkel

      Rm Kaminski

      Rm Kleinhans                                                

      Rm Pieber                                                      i.V. Rm Renkawitz                                                

      Rm Schmidt                                                  

      Rm Brandt                                                      i.V. Rm Tölch                                                       


CDU

      Rm Daskalakis

      Rm Goll

      Rm Kopkow

      Rm Krause

      Rm Wallrabe

      Rm Weber

                                                                          
Bündnis 90/Die Grünen          

      Rm Fuß

      Rm Dudde                                                      i.V. sB Krummacher

      Rm Noltemeyer

                                                                          

                                                                          
FDP/Bürgerliste          

      sB Reinbold                                                    i.V. sB Noritzsch


Die Linke & Piraten

      Rm Karacakurtoglu

      Rm Zweier                                                     


AfD

      Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

      sE Imielski                                                     Integrationsrat      abwesend

      sE Siegmund                                                  Seniorenbeirat

     

c) Beratende Mitglieder:

      Rm Brück                                                                                     abwesend                                

                                                                          
d) Verwaltung

      StR Dahmen, 3/Dez.

      Frau Siekmann, FB 32                                   

      Herr Kruse, FB 33                                          

      Herr Just, FB 66/5

      Herr Rey, 37/1

      Herr Schauenburg, FB 37/1-1

      Herr Born, FB 20/1-3

      Herr Kücük, FB 1/CIO

      Herr Ricken, FB 66/3-3

      Frau Bednarz, FB 60/5-2

      Herr Vennefrohne, FB 60/5-2

      Frau Jaschewski, FB 1/GB III

      Herr Krauß, FB 33/GF InnWest

c) Gäste

      Herr Richlitzki, EDG

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,

am 26.03.2019, Beginn 16:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 19.02.2019

2.           Beratung von Eingaben

2.1         Eingabe Westparkkomplex

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 13035-18) 

3.           Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1         Weiterführung der Service- und Präsenzdienste

              Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 13806-19) 

3.2         Raumsituation im Ordnungsamt

              Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 13804-19) 

3.3         Cannabis

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 13837-19) 

3.4         Kompressionshilfen für Notarztwagen

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 13831-19) 

3.5         Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11276-18-E2) 

3.6         Entsorgungsmöglichkeiten für Windeln

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 13437-19-E2) 

4.           Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1         Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 13026-18) 

4.2         Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 13444-19) 

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2019
(Drucksache Nr.: 13444-19) 

4.3         "Spielregeln" für Straßenmusik - Ergebnis der Evaluationsphase 2018

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 13533-19) 

4.4         Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 13257-19) 

4.5         Verkaufsoffener Sonntag am 07.04.2019 in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West und am 05.05.2019 im Stadtbezirk Aplerbeck

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 13508-19) 

4.6         Zwischenbericht zur Veranstaltung "Festi Ramazan 2019"
Drucksache Nr. 13833-19

              Kenntnisnahme

              Die Unterlage erhalten Sie im Nachversand.

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Wallrabe benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 19.02.2019

 

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 19.02.2019 wird genehmigt.

2.         Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Eingabe Westparkkomplex

Eingabe

(Drucksache Nr.: 13035-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Michael Siebert vor:

 

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung zur vorangegangen Eingabe (DS Nr. 11828-18)   des Herrn Siebert vor:

mit der o. g. Eingabe haben sich das Tiefbauamt, das Umweltamt, das Ordnungsamt, das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit sowie die Geschäftsführung der

Bezirksvertretung Innenstadt-West befasst. Ich nehme hiernach wie folgt Stellung und

verweise zuvor darauf, dass Herr Siebert die Stadtverwaltung bereits über diverse Stellen in

vielfältiger Weise zum Thema Westpark angeschrieben hat.

Herr Siebert bittet um weitere Schutzmaßnahmen für den Westpark, die dortige Tier- und

Pflanzenwelt sowie die Anwohnerinnen und Anwohner.

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt suchen die Einsatzkräfte des Kommunalen

Ordnungsdienstes die öffentliche Grün- und Erholungsanlage "Westpark" im Rahmen der

personellen Möglichkeiten nahezu täglich auf. Auch für die gemeinsamen Streifen mit der

Polizei bildet der "Westpark" einen Tätigkeitsschwerpunkt. Die Mitarbeiter/innen suchen

zudem das Gespräch mit sich dort aufhaltenden Personen, um auf die Beschwerdelage

hinzuweisen und für angemessenes Verhalten zu werben.

Es ist ordnungsrechtlich nicht möglich, gegen den Aufenthalt von ggf. "unerwünschten"

Personen und Personengruppen als solchen im öffentlichen Raum vorzugehen, solang keine

ordnungswidrigen Verhaltensweisen gezeigt werden. Gleichwohl ist natürlich auch der

Westpark kein rechtsfreier Raum. Beobachtete Ordnungswidrigkeiten wie bspw. das

Urinieren in der Öffentlichkeit, das Lagern und Campieren oder das Wegwerfen von Abfall

werden während der Anwesenheit von Ordnungsamt und Polizei durch die Einsatzkräfte

weiterhin konsequent geahndet.

Die angesprochenen Begleiterscheinungen wie der Vandalismus und andere

Sachbeschädigungen stellen Straftaten dar, für deren Bekämpfung und Verfolgung in erster

Linie die Polizei zuständig ist. Auch die Bekämpfung des Drogenhandels liegt in der

Verantwortung der Polizei. Im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft unterstützt

der Kommunale Ordnungsdienst die Polizei bei der Bekämpfung der Kriminalität.

Die Beschwerde des Herrn Siebert vom 06.06.2018 an die Bezirksvertretung Innenstadt-West

wurde dort nach Rücksprache mit der Geschäftsführung zur Kenntnis genommen, da sie nur

eine Wiederholung des bisherigen Schriftverkehrs darstellt. Die Probleme des Westparks

werden aktuell auch im Rahmen des Runden Tisches Westpark behandelt.

Der Antrag des Herrn Siebert nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom

08.07.2018 wurde nach Rücksprache mit dem Büro für Anregungen, Beschwerden und

Chancengleichheit bereits am 09.07.2018 unter Verweis auf die entsprechenden

Formvorschriften beantwortet.

Bezüglich der Sachbeschädigungen verbleibt es dem zuständigen Bezirk des Tiefbauamtes

zumeist nur, die zerstörten Gegenstände abzuholen. Zur Ahndung dieser Sachbeschädigungen sind konkrete Zeugenaussagen notwendig, die aber bisher nicht vorliegen. Der Einsatz von „Park-Rangern“ ist nicht vorgesehen.

Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Rüthers vom

Tiefbauamt zur Verfügung.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Einschätzung des Rechtsamtes zur Behandlung der Eingabe vor:

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten Herrn Siebert und gibt ihm Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Siebert gibt eine Erklärung ab, die dem Ausschuss kurzfristig als Tischvorlage vorgelegt wurde. Die Tischvorlage befindet sich als Anhang (Anlage 1) zum Protokoll.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass die BV Innenstadt-West die Veranstaltungen im Westpark ausdrücklich begrüße, da sie zu einer weltoffenen Stadt gehörten. Es gäbe im Westpark weder „Terror“ noch eine „Schneise der Verwüstung“. Das Müllproblem nach Festen würde u.a. von der Werkstatt Gottessegen spätestens bis zum Vormittag des nächsten Tages beseitigt.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) äußert, dass es nicht ausreiche das Müllproblem am nächsten Tag zu beseitigen, es gelte die Auswüchse wie den offenen Alkohol- und Drogenmissbrauch, das wilde Urinieren etc. zu unterbinden. Das Anliegen des Petenten sei richtig, allerdings habe der Petent mit seiner Forderung alle Veranstaltungen für 20 Jahre zu verbieten über das Ziel hinausgeschossen.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) führt aus, dass die Wahrheit wohl in der Mitte läge. Man sei froh, dass im Westpark Veranstaltungen stattfänden, solle jedoch prüfen, ob Ordnungshüter vor allem während Veranstaltungen eine häufigere Präsenz zeigen könnten.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bekräftigt, dass sie nachvollziehen könne, dass die nächtlichen Ruhestörungen lästig seien, jedoch eine Forderung nach einem generellen Verbot von Veranstaltungen nicht nachvollziehbar sei. Der Westpark sei ein wichtiger Ort für die dort lebenden Menschen um sich treffen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) betont, dass es nicht an den Ordnungskräften läge, die seien parat - könnten aber nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit anwesend sein. Er verweist auf den Runden Tisch Westpark und gibt zu bedenken, dass das Problem mit gesundem Menschenverstand auf beiden Seiten sicher zu regeln sei.

Herr Weber (CDU-Fraktion) bestätigt, dass das Thema an den Runden Tisch Westpark gehöre. Er verweist zudem auf die Stellungnahme der Verwaltung, aus der hervorginge, dass das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei nahezu täglich den Westpark aufsuche. Das zuständige Organ sei die Bezirksvertretung Innenstadt-West, hierhin solle man die Empfehlung geben, sich weiterhin intensiv im Rahmen des Runden Tisches mit der Problematik zu befassen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) merkt an, dass es sich um ein ordnungsrechtliches Problem handele und etwas unternommen werden müsse. Die Lösung sei aber nicht alles zu verbieten.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) hebt die Wichtigkeit des Westparks für die Region hervor. Der Westpark sei die Gemeinschaftsfläche eines sehr verdichteten Stadtteils. Die Medaille habe zwei Seiten. Zum einen sei der Westpark ein urbaner Raum in dem die Menschen all ihre Freizeitaktivitäten ausüben könnten. Die andere Seite der Medaille sei die Problematik des Urinierens, des Mülls, des Grillens und des Lärms. Die Politik sei aber dran die Probleme zu regeln.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahrzehnten eine Veränderung des gesellschaftlichen Verhaltens stattgefunden habe. Man wolle heute draußen sein und der Westpark sei Ausdruck dieser neuen Lebensweise. 

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass der Ausschuss dem Petenten großes Verständnis entgegenbrächte. Sie betont, dass die Stadt Dortmund bereits eine Menge tue um den Beschwerden nachzukommen. Der richtige Weg für den Petenten sei es, sich beim Runden Tisch Westpark einzubringen. Der Ausschuss könne die Bezirksvertretung bitten sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Kontrolle stattfände.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Herrn Siebert, die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Einschätzung des Rechtsamtes zur Kenntnis.

3.         Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Weiterführung der Service- und Präsenzdienste

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 13806-19)

-> hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 13806-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

der Service- und Präsenzdienst wurde als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur gezielten Förderung und Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen und deren Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen. Die Mitarbeiter leisten einen erheblichen Beitrag zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Dortmunder Bürger*innen. Durch die gesetzlichen Neuregelungen der Förderinstrumente des sozialen Arbeitsmarktes (10. SGB II-ÄndG-Teilhabechancengesetz) zum Jahresbeginn 2019 besteht nun die Möglichkeit, die Situation von langzeitarbeitslosen Menschen weiter zu verbessern.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:

1. Können alle bisherigen Mitarbeiter der bewährten Service- und Präsenzdienste auch nach den Neuregelungen des sozialen Arbeitsmarktes weiter beschäftigt werden?

2. Mussten bestehende Maßnahmen abgebrochen werden und wenn ja, wie viele Menschen waren hiervon betroffen?

3. Könnte die Stellenanzahl aufgrund der Ausweitung von Fördermöglichkeiten verändert werden und wie viele Planstellen wären im Bereich der Service- und Präsenzdienste möglich?

Frau Siekmann (FB32) wirbt für die Service- und Präsenzdienste (SuPD) und teilt den aktuellen Stand mit. Daneben werde der Ausschuss wie angekündigt eine schriftliche Stellungnahme erhalten, da mehrere Fachbereiche betroffen seien. Der SuPD sei ein wichtiges Instrument des Ordnungsamtes. Es sei gelungen 46 Menschen in das neue arbeitsmarktpolitische Instrument „§16 i“ zu übernehmen, das nun einen Einsatz für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer Bezahlung nach TVöD ermögliche. Momentan fehlten also 14 Menschen zur Anzahl von 60, man sei aber mit der Arbeitsverwaltung in Verhandlung und im April könnten die Vorstellungsgespräche stattfinden, um wieder auf 60 Mitarbeiter aufzustocken. Es mussten keine Maßnahmen abgebrochen werden so Frau Siekmann weiter, dies sei ein Erfolg der für den Bereich der SuPD tätigen Koordinator*innen und Einsatzleitungen. Man würde gerne wieder auf 100 Menschen aufstocken, was einer Zusatzfinanzierung aus der Sozialverwaltung bedürfe, mit der man darüber im Gespräch sei. Wenn dies gelänge könne auch wieder in allen 18 Bezirken Präsenz im Früh- und Spätdienst gezeigt werden. Sie kündigt für den nächsten Ausschuss eine Rückmeldung über die Prüfung der Finanzierung der Sozialverwaltung an.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) begrüßt den Einsatz des SuPD auch in Bezug eines besseren Sicherheitsgefühls der Menschen und hofft auf einen Ausbau der Stellenanzahl.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Eine weitere schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.2
Raumsituation im Ordnungsamt

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 13804-19)

-> hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 13804-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zur räumlichen Situation im Bereich des Ordnungsamtes und um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind ausreichende Büroflächen für die Mitarbeiter im Innendienst vorhanden? 

2. Gibt es Bereiche, in denen besonders viele Büroflächen fehlen?

3. Ist die Anmietung zusätzlicher Flächen vorgesehen bzw. welche räumlichen Perspektiven sieht die Verwaltung für die Mitarbeiter?

4. Könnten alternative Arbeitsbedingungen wie z.B. Homeoffice oder Desk-Sharing in Bereichen ohne regelmäßigen Publikumsverkehr kurzfristig zur Verbesserung der Arbeitssituation führen? 

5. Gibt es Maßnahmenvorschläge des Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement, um die Situation für betroffene Mitarbeiter zu verbessern?

6. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Kundensituation und die Besucherströme weiter zu optimieren und wenn ja, welche?

Frau Siekmann (FB32) führt mündlich aus, dass das Ordnungsamt seit mehreren Jahren wachse und die Raum-Situation beklagenswert sei. Das Angebot sowohl für die Kund*innen als auch für die Mitarbeiter*innen sei nicht das was man sich unter Dienstleistung vorstelle. Dies beträfe die Wartesituation sowie die Enge. Die Mitarbeiter*innen des KOD säßen momentan zu Viert – bzw. durch das Desk-Sharing zu Acht – in einem 2-Personen-Büro. Man habe mit dem FB Liegenschaften Konzepte erarbeitet, die immer noch nicht umgesetzt seien. Mit der Verkehrsüberwachung werde ein Teil des Ordnungsamtes in die angemieteten Flächen an der Kampstraße 47 ziehen. Dies reiche jedoch nicht aus. Es müssten weitere Fachbereiche aus dem Stadthauskomplex ausziehen, um eine auskömmliche Raumsituation für das Ordnungsamt zu schaffen. Wenn für alle eine vernünftige Raum-Situation geschaffen werde, insbesondere für die Warte-Situation und zielgerichtete Publikumssteuerung, könne man kompakter und prozessoptimierter arbeiten. Frau Siekmann führt weiter aus, dass es im Ordnungsamt keine Geschäftsbereiche gäbe, wo es nicht an Raum fehle. Sie erklärt weiter, dass das Ordnungsamt in Sachen Desk-Sharing mit seinen Modellen in der Verwaltung seit Jahren führend sei. Der Bereich Home-Office böte sich aufgrund der Bürgerbetreuung nur sehr bedingt an. Man böte allerdings eine Vielzahl von unterschiedlichen Teilzeitmodellen an. Pro vollzeitverrechneter Planstelle stehe 1 Arbeitsplatz zur Verfügung. Dem Arbeitssicherheitsdienst sei die Raum-Situation ebenso bekannt, wie dem Bereich Liegenschaften und dem Personalrat. Frau Siekmann sehe Möglichkeiten Besucherströme und Prozesse zu optimieren und Wartezeiten zu verkürzen, wenn die Raum-Situation dies hergebe. Sie sei nun auf das Handeln der zuständigen Fachbereiche und Entscheidungsträger angewiesen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) bedankt sich für die schonungslose Antwort und die Gelassenheit, mit der Frau Siekmann die Situation darstelle. Wenn auch das Ordnungsamt im Besonderen, so litten auch andere Stellen der Verwaltung unter der Raumnot. Daher müsse man darüber nachdenken, ob ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet werden müsse, um alles auf den Prüfstand zu stellen.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass es bereits ein Konzept gäbe. Die Umzugskette klemme unter anderem jedoch aufgrund der guten Konjunktur, sodass sich die geplanten Umzüge noch bis zum Ende des Jahres hinzögen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Cannabis

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 13837-19)

-> hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 13837-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Nimmt die Stadt Ordnungsgelder ein, die im Zusammenhang mit dem Anbau, Handel, Erwerb, Besitz oder Konsum von Cannabis verhängt worden sind?

2. Wenn ja:

2.1       Wie hoch waren die Einnahmen in den letzten fünf Jahren?

2.2       Um wie viele einzelne Fälle handelte es sich dabei?

2.3       Wofür wird das eingenommene Geld verwendet?

2.4       Wie viele Mitarbeiter*innen sind mit diesem Sachverhalt beschäftigt bzw. welche Stellenanteile entfallen darauf?

Begründung:

Laut Betäubungsmittelgesetz sind der Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis strafbar, unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Eigenverbrauch von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Allerdings können auch Ordnungsgelder oder Haftstrafen verhängt werden.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erläutert den Hintergrund der Bitte um Stellungnahme Ihrer Fraktion. Wie der Ausschuss wisse stehe die Fraktion B‘90/Die Grünen für die kontrollierte Abgabe von Marihuana und Cannabis. Die Gesetzeslage sei momentan eine andere und es würden viele Stunden bei den Strafverfolgungsbehörden „verbraten“ um den im Zusammenhang damit stehenden Straftaten der Kleinkonsumenten nachzugehen. Man sei interessiert an einer Analyse des Ist-Zustandes durch Fachleute.

Frau Siekmann (FB32) beantwortet die Bitte um Stellungnahme mündlich in der Sitzung. Bei den angefragten Vergehen bewege man sich klassisch im Bereich von Straftaten und diese fielen in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Maximal im Bereich "Konsum von Cannabis" käme es gelegentlich zu OWI-Anzeigen durch den KOD, wenn der Tatbestand für eine Straftat nicht (mehr) ausreiche. Zu den Fragen 2.1 und 2.2 sei keine Statistik vorhanden. Generell ließe sich zu Frage 2.3 sagen, dass eingenommene Erlöse aus Verwarngeldern oder Bußgeldern dem allgemeinen Haushalt zuflössen. Zu Frage 2.4 berichtet Frau Siekmann, dass die Mitarbeiter*innen des KOD die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit als KOD ausüben und es daher keine %-Angabe für diese Fragestellung gäbe.

Herr Dahmen (Stadtrat) stellt auf Nachfrage von Frau Noltemeyer dar, dass beispielsweise das Anhalten im Straßenverkehr immer durch die Polizei erfolge – die Stadt habe kein Anhalterecht - und im Zusammenhang damit die Feststellung von Straftaten und auch von Ordnungswidrigkeiten durch die Polizei erfolge.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

Im Nachgang zur Sitzung erfolgt eine weitere schriftliche Stellungnahme, die sich im Anhang zum Protokoll befindet (Anlage 2).


zu TOP 3.4
Kompressionshilfen für Notarztwagen

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 13831-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

in den Städten Mühlheim und Bochum sind die Notarztwagen mit sog. Kompressionshilfen ausgestattet. Die Maschinen übernehmen die Herzdruckmassage und erleichtern so den Ärzten und Rettungskräften bei einem Einsatz die Herzdruckmassage, die manchmal über einen langen Zeitraum nötig ist.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:


- Wird diese technische Hilfe für Herzdruckmassage auch in Dortmund verwendet?
- Wenn ja, in wie vielen Notarztwagen sind diese vorhanden?

- Wenn nein, ist eine Aufrüstung von Herzdruckmassage-Geräten für Dortmunder Notarztwagen geplant?

Die Stellungnahme erfolgt mündlich durch Herrn Rey (FB 37/1). Sie befindet sich im Anhang (Anlage 3) zum Protokoll.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) merkt an, dass nach ihrer Recherche auch der „Christoph Dortmund“ mit einem solchen Gerät ausgestattet sei. Sie habe noch eine Frage zur Testphase und wolle wissen wie lange die Studie noch laufen solle?

Herr Rey erklärt, dass man bei der Beantwortung der Fragen den Fokus auf die RTW’s gelegt habe. Der Plan sei die Studie bis zum Ende des Jahres laufen zu lassen und die Geräte parallel schon als Regeleinsatzgeräte zu beschaffen, da man den Einsatz als sehr positiv bewerte.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) hebt die Wichtigkeit der Kompressionshilfe und ihre lebensrettende Funktion hervor.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass die Geräte nicht besser seien als eine qualifizierte Herz-Druck-Massage durch geschultes Personal und darum für den ländlichen Bereich von größerer Bedeutung seien. In Dortmund habe man gut ausgebildetes Personal, trotzdem halte er es für gut und richtig diese Geräte anzuschaffen. Daher wolle er wissen wie die Ergebnisse der Studie bezüglich dieser Tatsache seien.

Herr Rey erklärt, dass Herr Dr. Reinbold zurecht sage, dass man in Dortmund qualifiziertes Personal habe, das in der Lage sei eine qualifizierte Herz-Druck-Massage unmittelbar und fachkundig durchzuführen. Es handele sich um Assistenzgeräte, die unterstützend über die Einsatzdauer und unter Berücksichtigung der Parallelaufgaben als Hilfsmittel eingesetzt würden, um wenn es die Lage erfordere, dauerhaft, kompetent und ohne Verzögerung Hilfe leisten zu können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die

Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11276-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

im Stadtgebiet sind zurzeit rund 30 Geschwindigkeitsdisplays im Einsatz. Im Laufe des Jahres 2019 werden rund 50 Standorte in Betrieb sein. In den Displays sind Datenspeicher verbaut, diese können aber nur eine bestimmte maximale Anzahl von Messungen speichern. Ist der Speicher voll, werden keine weiteren Messungen mehr protokolliert, das Display läuft jedoch in der Örtlichkeit normal weiter.

Um neue Daten protokollieren zu können, muss der Datenspeicher grundsätzlich erst vor Ort gelöscht werden. Ein Straßenquerschnitt mit viel Verkehrsaufkommen kann den Speicher innerhalb von 1 bis 2 Monaten erschöpfen, andere Querschnitte können Daten von über einem Jahr aufnehmen. Wann der Speicher keine Daten mehr aufnehmen kann, ist nicht bekannt und kann auch nicht bestimmt werden.

Eine regelmäßige systematische Auslesung der Daten (und ggf. Löschung des Datenspeichers) vor Ort und deren Aufbereitung ist durch das Tiefbauamt nicht zu leisten. In Einzelfällen wurden auf Anfrage oder im Zuge besonderer Ereignisse diese Daten erhoben. Als langfristiger Arbeitsauftrag ist diese Leistung aber ohne zusätzlichen Personalaufwand nicht realisierbar.

Da eine regelmäßige Auslesung aller Speicher nicht erfolgt, kann das Tiefbauamt auch keine adäquaten Zahlen zur Verfügung stellen.

Ergänzend liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Vorgang aus der Sitzung vom 10.07.2018 vor:

zu TOP 3.5

Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer

Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 11276-18)

Beschlussvorschlag

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregen und Beschwerden

beschließt, dass alle dynamischen Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer

(„Dialogdisplays“) im Stadtgebiet in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten ausgelesen und

die Rohdaten auf der Webseite der Stadt Dortmund abgelegt werden.

Begründung

Die Fraktion Die Linke und Piraten hat in der BV Mengede eine Anfrage zum Auslesen der im

Bezirk befindlichen Displays gestellt (Drucksache 08740-17 E1). Antwort der Verwaltung hier

https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/08740-17-E1

Bei der Auswertung kam zum Vorschein, dass auf der Schlossstraße (Zone 30) der

Spitzenreiter mit 104 km/h unterwegs war. Die Daten zeigen, dass es an diesem Punkt

weiteren Handlungsbedarf gibt.

Diese Rohdaten würden der Politik und der Öffentlichkeit ein hervorragendes Mittel zur

Steuerung an Brennpunkten geben. Die Bezirksvertretungen könnten regelmäßig Anträge auf

Bereitstellung der Daten stellen, aber der Aufwand wäre doch wesentlich höher als bei einem

Regelprozess. Des Weiteren handelt es sich um eine hervorragende Anwendung des Open

Data Gedankens.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) erklärt den Antrag seiner Fraktion. Seinen Informationen zur Folge sei es möglich, die Daten der dynamischen Rückmeldesysteme („Dialogdisplays“) auslesen und auswerten zu können. Auf Grundlage dessen halte seine Fraktion es für sinnvoll diese Daten zu veröffentlichen und gezielte Verkehrskontrollen an den betroffenen Stellen durchzuführen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass die Veröffentlichung eines Highscore auch dazu führen könne, dass Verkehrsteilnehmer angereizt werden diesen zu knacken. Aus diesem Grund rate er von einer Veröffentlichung der Daten im Internet ab.

Herr Gossmann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Idee des Antrages befürworte. Die Auslesbarkeit der Dialogdisplays sollte man nutzen um Brennpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Geschwindigkeitsüberschreitung einzudämmen. Einer Veröffentlichung im Internet stimme seine Fraktion allerdings nicht zu. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen, wenn der Antragsteller sich dazu bereit erkläre diesen Passus entsprechend zu modifizieren.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Wortmeldung von Herrn Gossmann an.

Herr Zweier stimmt einer Modifizierung der Formulierung zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregen und Beschwerden

beschließt, dass alle dynamischen Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer

(„Dialogdisplays“) im Stadtgebiet in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten ausgelesen und

die Rohdaten auf der Webseite der Stadt Dortmund abgelegt dem Ordnungsamt, den

zuständigen politischen Gremien und zuständigen Bezirksvertretungen zu Verfügung

gestellt werden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass man nun die Antwort erhalten habe, dass der Personalaufwand zu hoch sei, dem Beschluss des Ausschusses zu folgen, die Daten systematisch zu erfassen und zur Verfügung zu stellen, um ggfs. gezielte Verkehrskontrollen durchführen zu können. Seine Fraktion wünsche sich, dass die technische Möglichkeit auch in Zukunft genutzt werden könne um zumindest in Einzelfällen und bei Beschwerden handeln zu können.

Herr Ricken (FB 66/3-3) bekräftigt, dass der Beschluss aufgrund der Masse nicht umzusetzen sei. Es fände ein stetiger Zuwachs der Dialog-Displays statt, Ende 2019 sei man voraussichtlich schon bei einer Anzahl von 46 Displays. Die errechnete Speicherkapazität eines Displays läge bei durchschnittlich 83 Tagen. Zudem müssten die Akkus regelmäßig vor Ort ausgetauscht werden. Um genaue Daten zu erhalten müsse dies berücksichtigt werden. Daher könne es mit dem derzeitigen Personal der zuständigen Abteilung nur bei diesen Einzelfällen bleiben. Man habe sich allerdings nach einer unterhaltungsfreundlichen Alternative erkundigt. Bei der wäre zum einen eine Datenübertragung per Funk möglich, die einen stündlichen Datenaustausch ermögliche, bei deren Übertragung auch jeweils der Datenspeicher zurückgesetzt würde. Zum anderen würden auch die Daten der Akkuladezeiten übertragen. Auch bei Vandalismus würde so der Ausfall einer Anlage schnell erkannt werden. Eine Umschaltung des Displays zum Beispiel von „Fahrgeschwindigkeit“ auf „Smiley“ könne außerdem per Fernzugriff erfolgen. Zusammengefasst handele es sich bei dieser Alternative um folgende Vorteile: - stündlicher Datenaustausch, - Erfassung von Störungen, - Datenbereitstellung an Dritte und – Änderung der Parameter per Fernzugriff.  Ein Nachteil seien aber die Kosten: Auf Basis von 50 Dialog-Displays handele es sich um einmalige Kosten von 30.500 € und um laufende Kosten von ca. 6.000 € jährlich für den Webservice.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) hebt den erzieherischen und positiven Effekt der Dialogdisplays hervor, aufgrund dessen man sich in der Vergangenheit ja auch für die Anschaffung entschieden habe. Er fragt nach, ob die teilweise erhobenen Daten noch vorlägen und diese stichprobenartige Erhebung dem Ausschuss vorgestellt werden könne?

Herr Ricken antwortet, dass er dies vermute, aber diese Frage an seinen Kollegen Herrn Spies weitergeben müsse, den er hier urlaubsbedingt vertrete.

Im Nachgang zum Protokoll erteilt Herr Spies (FB 66/3-3) auf die Nachfrage der AfD-Fraktion folgende Auskunft: „Kurz nach der Inbetriebnahme der Displays wurden an einigen Stellen stichprobenartig gespeicherte Daten ausgelesen. Später wurden auf Anfrage Displays in den Stadtbezirken Mengede (DS-Nr.11176-18 und 08740-17E1), Eving (DS-Nr.09319-17) und Lütgendortmund (DS-Nr.10663-18) ausgelesen und aufbereitet. Die Auslesedateien (Rohdaten) seien gesichert worden. Zur Auswertung werde eine lizenzfreiere Software benötigt (Sierzega GRS 5.2).“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Entsorgungsmöglichkeiten für Windeln

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 13437-19-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf den Prüfauftrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.02.2019 vor:

Prüfauftrag zur Schaffung gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten für Windeln

Drucksache Nr.: 13437-19-E1

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

in der Sitzung am 19.02.2019 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,

Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob und zu welchen

Bedingungen die Einführung einer kostengünstigen Entsorgung von privaten Windelabfällen

für Familien mit Kleinkindern und für Haushalte mit inkontinenten Menschen in Dortmund

möglich ist.

Unter Berücksichtigung der mir vorliegenden Auskünfte der Entsorgung Dortmund GmbH

(EDG) wurden aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers folgende

Möglichkeiten betrachtet:

Einführung einer/s gebührenermäßigten „Windeltonne“/„Windelsackes“

Eine separate Erfassung von Windeln in einem eigenen Sammelbehältnis (einer

„Windeltonne“ oder einem „Windelsack“) ist abfalltechnisch nicht sinnvoll. Eine gesonderte

Sammlung ist immer nur in den Fällen angezeigt, in denen der so erfasste Stoffstrom einer

besonderen Form der Verwertung oder Beseitigung zugeführt wird. Bei gebrauchten Windeln

handelt es sich um Hygieneabfall und damit eindeutig um Abfall zur Beseitigung (Restabfall).

Dieser ist über den Restabfallbehälter gemäß der Abfallsatzung der Stadt Dortmund einer

thermischen Behandlung zuzuführen. Von der Einführung eines zusätzlichen Entsorgungsweges für nur eine Abfallart (hier Restabfall), ist daher aus abfallwirtschaftlicher

Sicht abzuraten.

Nach § 6 Abs. 3 S. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

(KAG NRW) darf eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur

tatsächlichen Inanspruchnahme stehen (Äquivalenzprinzip). Die Einführung eines

gebührenermäßigten Windelbehältnisses für Familien mit kleinen Kindern und für Familien

mit pflegebedürftigen Personen, würde dazu führen, dass die entstehenden Entsorgungskosten über die Abfallgebühr auf alle Abfallgebührenzahler umgelegt werden. Da jedoch nicht alle Abfallgebührenzahler zu dem berechtigten Personenkreis zählen, würden diese eine Gebühr für eine Leistung zahlen, die sie tatsächlich nicht in Anspruch nehmen können. Die Einführung eines gebührenermäßigten Windelbehältnisses mit einer Finanzierung aus den Abfallgebühren ist daher nicht mit dem Äquivalenzprinzip aus § 6 Abs. 3 S. 2 KAG NRW vereinbar und gebührenrechtlich unzulässig.

Neben der vorgenannten gebührenrechtlichen Unzulässigkeit widerspricht die Einführung

eines gebührenermäßigten Windelbehältnisses den Vorgaben aus § 9 Abs. 2 S. 2 des

Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW). Hiernach sollen bei der

Gebührenbemessung wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung

von Abfällen geschaffen werden. Durch das gebührenermäßigte Bereitstellen von

zusätzlichem Restabfallvolumen würde dieser Anreiz für den in Frage kommenden

Personenkreis entfallen.

Erstattung von Abfallgebühren aus allgemeinen Haushaltsmitteln

Eine (Teil-)Erstattung der Abfallgebühren bei einer durch Hygieneabfälle verursachten

Restabfallvolumenerhöhung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erscheint ungeeignet. In einer

Großstadt wie Dortmund entstünde bei einem solchen antragsgebundenem

Genehmigungsverfahren ein immens hoher Verwaltungsaufwand. Des Weiteren ist zu

bedenken, dass die Abfallgebühren über den Grundbesitzabgabenbescheid bei den jeweiligen

Grundstückseigentümern erhoben werden. Dieser müsste im Namen seines

anspruchsberechtigten Mieters einen Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren stellen.

Antragssteller und Anspruchsberechtigter wären somit nicht in jedem Fall personenidentisch.

Dieser Weg erscheint für den Einfamilienhausbereich möglich, jedoch für große

Mehrfamilienwohneinheiten nicht praktikabel zu sein. Daneben dürfte der Nachweis für

große Wohneinheiten, dass ein erhöhter Volumenbedarf auf den Windelabfall zurückzuführen

ist, in der Praxis nicht erbringbar sein.

Da es sich bei der Erstattung von Abfallgebühren um eine freiwillige kommunale Leistung

handeln würde, dürfte diese nur unter bestimmten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

erfolgen. Eine so definierte Erstattung könnte somit nicht garantiert werden, da die rechtliche

Zulässigkeit abhängig von der haushaltswirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des

Leistungsanspruches ist. Die Erstattung von Abfallgebühren erscheint unter diesem

Gesichtspunkt als ungeeignet.

Vergünstigte Abgabe von Restabfallsäcken

Bereits heute besteht die Möglichkeit, gebührenpflichtige Restabfallsäcke an allen

Recyclinghöfen, am Infomobil und im Kundenbüro der EDG zu erwerben, falls das zur

Verfügung stehende Restabfallbehältervolumen nicht ausreicht. Diese Säcke werden am

Leerungstag im Rahmen der Regelabfallabfuhr entsorgt.

Es wurde geprüft, ob die Möglichkeit besteht, gebührenermäßigte Restabfallsäcke für den

vorgesehenen Personenkreis über einen zu definierenden Zeitraum und in einer bestimmten

Stückzahl anzubieten.

Jedoch stehen einem solchen Verfahren aus Sicht der EDG abfuhrtechnische Probleme

entgegen. Erfahrungsgemäß werden gefüllte Abfallsäcke unter anderem aufgrund von

Geruchsbelästigungen oder bedingt durch Platzmangel nicht bis zur turnusmäßigen

Entleerung der Restabfallbehälter in der Wohnung bzw. im Keller zwischengelagert.

Stattdessen werden die Säcke direkt nach ihrer Befüllung bis zum Leerungstag den

Restabfallbehältern zugestellt und verbleiben somit einige Tage am jeweiligen

Behälterstellplatz. Dadurch können witterungsbedingte und/oder durch Schädlinge

verursachte Beschädigungen an den Restmüllsäcken nicht ausgeschlossen werden. Ähnliche

Erfahrungen mit der Sacksammlung im Rahmen der Leichtverpackungserfassung haben dazu

geführt, diese Sammlung grundsätzlich über Behälter zu organisieren (gelbe Tonne).

Da die Restabfallsäcke getragen werden müssen, würden der zu erwartende zahlenmäßige

Anstieg sowie das zu erwartende erhöhte Gewicht (insbesondere wegen der Einfüllung

durchnässter Windelabfälle) zu einer zeitlich verzögerten Abfallabfuhr sowie zu körperlichen

Mehrbelastungen der Abfuhrteams führen.

Zudem ist nach hiesigen Erfahrungen mit Beistellungen weiterer, nicht satzungskonformer

Abfallsäcke - auch in größeren Mengen - zu rechnen, sobald sich ein Sack neben einem

Abfallbehälter befindet. Es steht daher zu befürchten, dass durch herumliegende Abfallsäcke

die Zugänglichkeit zum jeweiligen Behälterstellplatz stark eingeschränkt und das Stadtbild

weiter beeinträchtigt wird.

Fazit:

Alle aus abfallwirtschaftlicher Sicht durchdachten Modelle haben sich für eine Großstadt wie

Dortmund als rechtlich unzulässig, zu aufwändig oder als nicht praktikabel in der

Durchführung herausgestellt. Aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers lässt

sich ein gesondertes Entsorgungskonzept für den betroffenen Personenkreis daher nicht

umsetzen.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) äußert das Unverständnis seiner Fraktion über die Antwort der Verwaltung. Man müsse die EDG auffordern ein Konzept für dieses Problem zu entwickeln. Er fragt nach, ob es Erfahrungen aus anderen Städten gebe, die das Problem mit ihren Entsorgern eventuell schon angepackt und gelöst hätten? Er möchte wissen, wie sich die EDG auf den demographischen Faktor einstelle?

Herr Richlitzki (EDG) gibt Herrn Fuß Recht, dass es sich um ein Zukunftsthema handele. Die Tätigkeit der EDG als beauftragte Dritte der Stadt Dortmund beschränke sich auf die Tätigkeit des Entsorgungsvertrages, des Kommunalabgabengesetzes und des Landesabfallgesetzes NRW. Er gebe zu, dass das Gebührenabfallgesetz an der Stelle unsozial sei.

Herr Fuß fragt nach, wer das Gebührenrecht dann ändern könne, wenn das Land zuständig sei, gäbe es hier im Ausschuss keine weiteren Fragen mehr.

Herr Richlitzki antwortet, dass es in der Tat so sei, dass sich auch andere Kommunen mit dem Thema auseinander setzen müssten und dies auch bereits getan hätten. Die Varianten, die es da zu besprechen gäbe, seien nur über Haushaltsmittel zu bestreiten, den Entsorgungsweg dafür könne die EDG vorschlagen. Insofern müsse man sich gemeinsam mit der Verwaltung außerhalb des Gebührenrechtes verständigen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass in anderen Städten Windel-Container getestet würden. Die Abfälle würden teilweise durch ganz Europa transportiert und durch die hohen Transportkosten sei das wohl nicht lohnenswert. Man könne dies aber eventuell trotzdem für Dortmund prüfen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung und erklärt, dass der Antrag seiner Fraktion damit ausreichend beantwortet wurde. Natürlich müsse sich Politik, Verwaltung und EDG nun zusammensetzen und schauen wie es weiter geht. Als ersten Aufschlag reiche die Antwort aber aus.

Herr Fuß fragt nach, wie die Situation in den Dortmunder Seniorenheimen aussähe? Gibt es dort größere Müllcontainer, oder ist dies noch gar nicht erfasst worden?

Herr Richlitzki erklärt, dass die Windelabfälle dort in der Regel über den Restabfallbehälter entsorgt würden. In Krankenhäusern würden diese zusammen mit anderen Hygieneabfällen einen besonderen Entsorgungsweg gehen. In allen Fällen würden diese Abfälle aber thermisch behandelt und gingen daher an die drei Müllverbrennungsanlagen in Hamm, Hagen und Iserlohn, denen der Dortmunder Müll zugeführt werde. Der Entsorgungsweg, die Restabfall-Art und die Sammlung seien also geklärt, über alles andere könne man sich möglicherweise verständigen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.         Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13026-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13444-19)
-> hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2019

(Drucksache Nr.: 13444-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Sicherheit, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 07.03.2019 vor:

zu TOP 3.2.2

Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13444-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 05.03.2019 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.19 vor

(Drucksache Nr.: 13444-19-E1):

Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung vom 28.02.19 zu TOP 7.1

Der Seniorenbeirat hat am 05.02.2018 einen Antrag zur Einführung der Landesehrenamtskarte an den Rat der Stadt Dortmund gestellt. Diese Ehrenamtskarte wird seit mehreren Jahren von den jeweiligen Landesregierungen unterstützt und ist in weit mehr als 200 Kommunen des Landes NRW verfügbar. Der Seniorenbeirat hält die ehrenamtliche Tätigkeit in Dortmund für unverzichtbar und ist daher der Meinung, dass die Ehrenamtlichen geworben, begleitet und beschult werden müssen. Auch ist eine Wertschätzung dieser Ehrenamtlichen unverzichtbar. Mit Einführung der Ehrenamtskarte, deren Voraussetzungen durch die Landesregierung erarbeitet und von den teilnehmenden Kommunen übernommen wurden, war der Seniorenbeirat der Ansicht, dass hier eine unkomplizierte Übernahme einer Wertschätzungsmöglichkeit gegeben ist. Von daher begrüßt der Seniorenbeirat die Einführung der Landesehrenamtskarte.

Leider fehlt im vorgelegten Konzept der beabsichtigte Termin der Einführung der Karte. Auch sollte überlegt werden, ob die Gültigkeitsdauer der Karte nicht auf drei oder mehr Jahre angehoben wird. Zur Gültigkeitsdauer gibt es keine Landesvorgabe, eine verlängerte Gültigkeit würde den Verwaltungsaufwand nicht unerheblich reduzieren. Letztendlich hätte man auf langjährige Erfahrungen anderer Kommunen zurückgreifen können, um beispielsweise den personellen Aufwand besser einschätzen zu können.

Die im Konzept vom 19.02.2019 beschriebenen weiteren Vorschläge zur Wertschätzungskultur und zum Förderfonds hält der Seniorenbeirat nicht für zielführend. Für die Vergabe von zunächst 25.000€ werden Personalstunden und die Einrichtung eines Beirates geplant. Hier sollte geprüft werden, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn es z.B. um die Vergabe von Ehrenamtsnadeln, Engagementsausweisen oder Mitteln aus dem Förderfonds geht. Im Rahmen der Erarbeitung der Vergabevoraussetzungen der Landesehrenamtskarte wurden sicherlich auch Grenzfälle in die Überprüfung einbezogen. Es ist daher wichtig, dass alle Vergaben transparent und beschrieben sind, um Ungerechtigkeitsvermutungen zu verhindern. In der örtlichen Presse ist z.B. zu lesen, dass u.a. Aufwandsentschädigungen und Helferfeste unterstützt werden sollen. Mit Einführung der Landesehrenamtskarte ist die Bearbeitung der Anerkennungskultur im Ehrenamt sicherlich nicht abgeschlossen. Vielleicht wäre es sinnvoller, die beabsichtigten besonderen Mittel in ein Dortmunder Modell zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt einfließen zu lassen und die Einführung der Landesehrenamtskarte gesondert zu bearbeiten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die o. g. Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und ist sich darüber einig, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden federführend über diese Empfehlung beraten und entscheiden zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

· die Umsetzung des Konzepts zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell - durch die FreiwilligenAgentur Dortmund

· die Bereitstellung von jährlich 25.000 Euro zur Umsetzung des Förderfonds. Für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt soweit erforderlich eine Bereitstellung der Mehraufwendungen im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung nach§ 83 GO NRW, da die Mehraufwendungen in der Haushaltsplanung 2019 noch nicht enthalten sind

· Die Einrichtung einer halben Personalstelle zur Unterstützung der FreiwilligenAgentur beim Fachbereich I und Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan.

Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich der Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit an und  empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Herr Siegmund (Seniorenbeirat) begründet die Empfehlung des Seniorenbeirats. Der Seniorenbeirat begrüße, dass sowohl die Ehrenamtskarte als auch die Anerkennungskultur im vorliegenden Konzept mit einem angemessenen Betrag honoriert wurden. Bezogen auf den 1. Teil des Konzeptes möchte er wissen, ob es möglich sei die Dauer der Laufzeit auf 3 Jahre zu erhöhen, da man im Seniorenbeirat der Meinung sei, dass dies für die Verwaltung weniger Arbeit und Kosten bedeute. Der 2. Teil des Konzeptes sei eine Vorzeigevereinbarung von Dortmund, hier bestünden jedoch Bedenken aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes. Es fehle zudem noch ein Hinweis auf die Kriterien die zur Bewertung der Anträge angewandt würden. Man schlage aus Gründen der Transparenz vor, die Kosten für die Ehrenamtskarte von den Kosten der Anerkennungskultur zu trennen, um später nicht Gefahr zu laufen, dass es heiße die Ehrenamtskarte sei zu teuer.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage sehr gerne empfehle. Der ursprünglich gestellte gemeinsame Antrag der Fraktionen beinhalte auch die Aufforderung an die Verwaltung unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Man gehe daher davon aus, dass dies auch so ausgeführt werde. Herr Weber fragt weiter nach, ob schon Verträge mit Dortmunder Firmen geschlossen wurden?

Frau Jaschewski (FB 1/GB III) erläutert die Entscheidung für die Gültigkeit der Ehrenamtskarte mit der Dauer von 2 Jahren. Diese sei der Möglichkeit geschuldet möglichst viele Leute erreichen zu wollen. Das Land gebe einen Zeitraum von 1 – 3 Jahren für die Gültigkeit vor, allerdings bedeute dies auch, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Vorhinein genauso lange ausgeübt worden sein müsse. Da die Rahmenbedingungen der Ehrenamtskarte ohnehin schon eine hohe Hürde beinhalten, habe man sich für die Mitte entschieden. Sie erklärt weiter, dass der Förderfonds 3 verschiedene Bausteine unterstützen soll: 1. Aufwandsentschädigung für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit, 2. Qualifizierung und Fortbildung für ehrenamtlich tätige Menschen und 3. die Anerkennungskultur in den Organisationen wie Helferfeste und Ähnliches. Die Organisationen würden aufgefordert und eingeladen Anträge an den Förderfonds zu stellen, diese werden 2 x im Jahr von einem Beirat beraten, der aus unterschiedlichen Gremien zusammen gesetzt sein soll, um Transparenz zu schaffen und eine Gerechtigkeit abzubilden. Auf die Frage von Herrn Weber gibt Frau Jaschewski an, dass man sich im ersten Schritt mit einem internen Schreiben an die Organisationen gewandt habe, die Mitglieder des Vereins zur Förderung der FreiwilligenAgentur seien. Im zweiten Schritt sei ein Brief auf dem Weg, um vom Oberbürgermeister unterschrieben zu werden. Damit erreiche man bei den Adressaten eine größere Wirkung auf die Bitte um Unterstützung für die Ehrenamtskarte.

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt die Umsetzung der Ehrenamtskarte und des Gesamtkonzeptes. Auch ihr bereite die zu erwartende Bürokratie Sorge. Sie habe jedoch Vertrauen und man bekäme nach einem Jahr durch die angekündigte Evaluierung und Berichterstattung Gelegenheit die Umsetzung zu bewerten und sich neu einzubringen.

Frau Jaschweski bestätigt, dass man bei der Evaluation alle drei Bausteine genau und separat betrachten wolle. Man habe zur Beantragung der Fördermittel ein niederschwelliges Formular entwickelt, um die Bürokratie für die Organisationen gering zu halten und dem Beirat die Arbeit zu erleichtern.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) begrüßt auch für seine Fraktion die Umsetzung der Ehrenamtskarte, vor allem ihre relativ unbürokratische Umsetzung. Sollten sich mit der Zeit bürokratische Hemmnisse herausstellen, habe die Politik die Möglichkeit nachzusteuern.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Sicherheit, Anregungen und Beschwerden schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


zu TOP 4.3
"Spielregeln" für Straßenmusik - Ergebnis der Evaluationsphase 2018

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13533-19)

Frau Pieper (SPD-Fraktion) berichtet für ihre Fraktion, dass man der Empfehlung folgen werde und sich freue, dass die Spielregeln für Straßenmusik beibehalten würden. Es habe sich gezeigt, dass es gut gewesen sei die Evaluationsphase zu verlängern, da dies dazu beigetragen habe die Spielregeln bekannter zu machen und eine breite Akzeptanz zu erreichen.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt auch für seine Fraktion Zustimmung und Erleichterung darüber, dass die Evaluation gezeigt habe, dass keine weiteren Maßnahmen bzw. eine Verschärfung der Spielregeln notwendig seien und werde der Empfehlung folgen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) merkt an, dass man die Verlängerung der Evaluation ja im letzten Jahr kontrovers diskutiert habe. Dem Ergebnis werde auch seine Fraktion zustimmen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) betont, dass seine Fraktion von Anfang an gegen eine Verschärfung der Spielregeln gewesen sei und daher die Vorlage der Verwaltung begrüße.

Herr Weber (CDU-Fraktion) schließt sich seinen Vorredner*innen an. Auch die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass Straßenmusik zur Belebung einer Großstadt beitrage.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der Evaluationsphase 2018 zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der seit Mai 2015 geltenden „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund.


zu TOP 4.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13257-19)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.5
Verkaufsoffener Sonntag am 07.04.2019 in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West und am 05.05.2019 im Stadtbezirk Aplerbeck

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13508-19)

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass auf den Plakaten, die für das E-Bike-Festival werben auch bereits für den verkaufsoffenen Sonntag geworben werde, dessen Ratsbeschluss noch anstünde. Dies sei ein undemokratischer Vorgang und er meine, dass die Verwaltung gerügt werden müsse, wenn sie dem Veranstalter bereits eine Zusage gemacht habe.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bekräftigt, dass seine Fraktion gegen die Sonntagsöffnungen sei und drückt auch für seine Fraktion Unverständnis bezüglich der von Herrn Fuß dargestellten Vorgehensweise aus.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) im vergangenen Jahr liberalisiert worden und die Hürden unter denen eine Sonntagsöffnung erlaubt sei deutlich herabgesetzt wurden. Die Stadt Dortmund sei mit der Ausweisung verkaufsoffener Sonntage sehr restriktiv und maßvoll. Man lege weiter die Voraussetzungen des strengeren alten LÖG NRW zugrunde und bliebe sogar hier noch unter der möglichen Anzahl verkaufsoffener Sonntage. Zudem achte man darauf, dass die Veranstaltungsflächen mit den Verkaufsflächen korrespondierten. Bezüglich des Plakates kündigte Herr Dahmen an, die zuständige Dienststelle dahingehend zu sensibilisieren, dass zunächst der Ratsbeschluss abgewartet werden müsse und stellte in Aussicht, dass die Plakate abgehängt würden, sollte der Rat am Donnerstag anders entscheiden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West am 07.04.2019 sowie in Aplerbeck am 05.05.2019.


zu TOP 4.6
Zwischenbericht zur Veranstaltung "Festi Ramazan 2019"

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13833-19)

Herr Dahmen (Stadtrat) informiert darüber, dass der Veranstalter des Festi Ramazan die Baugenehmigung rechtzeitig eingereicht und die entsprechenden Konzepte vorgelegt habe. Das noch fehlende Lärmschutzgutachten werde für kommenden Freitag erwartet. Der Aufbau des Festi Ramazan erfolge im Wesentlichen erst nach dem Revierderby (Dortmund gegen Schalke). Am Samstag, den 11.05.2019 bleibe das Festi Ramazan von vornherein wegen eines möglichen Siegs der dt. Meisterschaft durch den BVB geschlossen. Die Umsetzung des gesamten Verfahrens erfolge möglichst transparent. Am 17.4. finde ein Bürgerdialog der Stadtverwaltung statt, zu dem die betroffenen Bürger, die Bezirksvertretung, die Fraktionen sowie der Integrationsrat eingeladen würden. Dort berichte man über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens. Sobald das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen sei und unter der Voraussetzung, dass eine Genehmigung erteilt werde, erfolge eine Ordnungsbehördliche Festsetzung des Festi Ramazan als Volksfest.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) bittet um Information darüber, ob er es richtig in Erinnerung habe, dass das Festi Ramazan an dieser Stelle einmalig für 2019 vom Rat beschlossen wurde? Außerdem wolle seine Fraktion wissen, warum Politik und Verwaltung nicht zu der Veranstaltung am 07.03.19 eingeladen wurden, als der Veranstalter den betroffenen Bürgern das Konzept vorgestellt habe.

Herr Dahmen berichtet, dass der Ratsbeschluss aus dem Antrag der SPD-Fraktion stammte und man für 2019 über die Nutzung der Parkplätze E1/E2 an der Victor-Troyka-Straße abgestimmt habe. Bei dem gesonderten Beschluss für die Folgejahre handele es sich um die Prüfung anderer Standorte, was in erster Linie durch den Veranstalter erfolgen müsse. Weiter berichtet Herr Dahmen, dass der Veranstalter sich mit seiner ersten Informationsveranstaltung nur an die betroffenen Anwohner gewandt habe und weder Politik noch Verwaltung eingeladen habe.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht zur Veranstaltung „Festi Ramazan 2019“ zur Kenntnis.

Christiane Krause                                             Uwe Wallrabe                                       Iris Wosny

Vorsitzende                                                     Ratsmitglied                                         Schriftführerin


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