Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Rates der Stadt
am 07.07.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:08 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Baran (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Lührs (SPD)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04355-16)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04058-16)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04758-16)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04793-16)

3.5 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04744-16)

3.6 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04427-16)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04779-16)


3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04738-16)

3.9 Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04039-16)

3.10 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04923-16)

3.11 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)

3.12 Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04713-16)

3.13 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

3.14 Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04778-16)

3.15 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03772-16)

3.16 Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04770-16)

3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04621-16)

3.18 Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04757-16)

3.19 Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04775-16)

3.20 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04091-16)

3.21 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04442-16)

3.22 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04465-16)

3.23 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04134-16)

3.24 PCB in Grubenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05113-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04090-16)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04514-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01781-15)

5.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

5.3 Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05079-16)


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04438-16)

6.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04577-16)

6.3 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04946-16)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04613-16)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04849-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04446-16)

9.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04868-16)

9.3 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)

9.4 Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04190-16)

9.5 Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04882-16)

9.6 Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04899-16)

9.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04940-16)

9.8 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05078-16)

9.9 Divestment
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05129-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04117-16)

10.2 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05081-16)

10.3 Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

10.4 Masterplan Digitales Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03339-15)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05130-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)


11.1.1 Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04520-16)

11.1.2 Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 02.06.2016
(Drucksache Nr.: 04433-16)

11.1.3 Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 02.06.2016
(Drucksache Nr.: 04434-16)

11.1.4 Sexuelle Übergriffe durch Gruppen muslimischer Männer beim Berliner Karneval der Kulturen und dem Darmstädter Musikfestival - Konsequenzen für den Schutz von Frauen im öffentlichen Raum in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04894-16)

11.1.5 76,3 % Ausländer als Täter beim Menschenhandel mit Zwangsprostitution in Deutschland - Konsequenzen für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04895-16)

11.1.6 Inhaftierung von Ratsmitgliedern in der Türkei und in Dortmunds Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04896-16)

11.1.7 Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04901-16)

11.1.8 NRW-Pilotprojekt zur Prävention von Wohnungseinbrüchen - ohne Beteilgung von Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04902-16)

11.1.9 Unzureichende Ersatzpflanzungen für in der Siedlung Kaspar-Schulte-Straße massiv gefällte Bäume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05122-16)

11.1.10 Fällung von 76 geschützen Alleebäumen an der B 1 für den Haltstellenausbau der U 47
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05123-16)

11.1.11 Sicherheits-Haltelinie für Radfahrer an der Breuhausstraße / Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05124-16)

11.1.12 Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer auf der Menglinghauser Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05125-16)

11.1.13 Optimierung der Beschilderung des Emscher-Radweges zwischen NSG Bolmke und Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05133-16)

11.1.14 Ausfall der diesjährigen Waldjugendspiele aufgrund der mangelnden Unterstützung durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05134-16)

11.1.15 Neue Leerstände an der Kieferstraße durch die Verlagerung von Betrieben in das geplante Einkaufzentrum Luisenglück
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05135-16)

11.1.16 Nichtdurchführung des gesetzlich vorgeschriebenen FFH-Monitorings auf den Ersatzflächen für Ellinghausen, Gneisenau und Westfalenhütte
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05136-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Grollmann (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende
Tagesordnungspunkte zu erweitern:

6.5 Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05156-16)




9.10 Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte":
Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: "Mainzer Erklärung 2016", "Mainzer Forderung").
- Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch
Flüchtlinge.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04991-16)

9.11 Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05139-16)

9.12 Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05164-16)


Weiter wies OB Sierau darauf hin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung einstimmig darauf verständigt hat, die als Dringlichkeitsvorschlag vorliegende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 05.07.2016 in der Angelegenheit

Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO nicht in die Tagesordnung aufzunehmen, da es mittlerweile gelungen ist, ein Brückenformat für eine Fortführung des Projektes im Jahr 2016, zu kreieren.

Zudem schlug OB Sierau vor, die Vorlage 3.11 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)
von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 21.09.2016 geschoben hat.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) gebilligt.

Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat.

Im Ergebnis sprach sich der Ältestenrat einstimmig dafür aus, dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von für die gesamte Sitzung gelten soll.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sieht in der Begrenzung der Redezeit den Versuch, eine kritische Debatte zu unterbinden und sprach sich vor diesem Hintergrund gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Rm Münch (FBI) hält die politische Debatte für die Grundlage des Handelns und somit die Redezeitbegrenzung für eine Bevormundung.

Nach dem Dafürhalten von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sollte es demokratischer Grundkonsens sein, politische Themen vollumfänglich zu erörtern.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Tagesordnungspunkte in den Fachausschüssen des Rates hinlänglich diskutiert und abschließend beraten wurden, so dass von einem Unterlaufen demokratischer Prinzipien nicht die Rede sein könne.

Nachdem Rm Münch (FBI) anführte, dass es aus seiner Sicht keine stichhaltige Begründung für eine Begrenzung der Redezeit gebe, folgte der Rat der Stadt mehrheitlich einem Vorschlag von Bm Sauer (CDU), die Debatte zum Umgang mit der Redezeit zu beenden.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von OB Sierau genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04355-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 vorgebrachte Anregung geprüft und beschließt, der Anregung zu Punkt 6.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1).


II. beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 10.12.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 die aktualisierte Begründung vom 20.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04058-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes
In W 103 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 02.06.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung:

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.


III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04758-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung Nr. 8
II. beschließt die Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 12.11.2015 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 und 9 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 die

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04793-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt

II. beschließt, dem Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße - die aktualisierte Begründung vom 30.05.2016 beizufügen.

III. beschließt den Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04744-16)

Den Mitgliedern des Rates lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.06.2016 vor:

„ … ein Ortstermin im Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I hat ergeben, dass auf eine Fassadenbegrünung des geplanten Parkhauses westlich „Pariser Bogen“ verzichtet werden kann, weil das Parkhaus von der B 236 nicht einsehbar ist.

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger (Anlage der o. g. Beschlussvorlage) wird daher entsprechend geändert:

· In § 1 (1) des Vertrages entfällt der Text hinter dem zweiten Aufzählungszeichen
· § 3 (2) e) des Vertrages entfällt
· In § 3 (3) des Vertrages entfällt „e)“.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und Beachtung bei der Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebene Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. hat die vorgebrachte Anregung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I –Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt, der Anregung unter Punkt 12.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.
III. beschließt, der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes die aktualisierte Begründung vom 20.05.2016 beizufügen. § 5 Abs. 5 BauGB.

IV. beschließt, die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

V. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I –Stadtkrone-Ost– die aktualisierte Begründung vom 20.05.2016 beizufügen.
§ 9 Abs. 8 BauGB. VI. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I – Stadtkrone-Ost – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.6
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04427-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 191 -Herrenstraße- (gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Ap 129) einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 14.05.1992 aufzuheben.

Rechtsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04779-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 7.1 und 7.2 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen. II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 offengelegte Begründung vom 21.09.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.04.2016 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 beizufügen. III. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04738-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – unter dem Punkt 6 dieser Vorlage zur
Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
II. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan Lü 180 die aktualisierte Begründung
vom 18.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 180 – Ortszentrum Marten - für den
unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.9
Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04039-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Stand zur Umfeldplanung Dortmund Hbf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer Planungswerkstatt. Diese verursacht in der städtischen Ergebnisrechnung Aufwendungen in Höhe von 70.000,00 € in den Haushaltsjahren 2016 bis 2017.


zu TOP 3.10
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04923-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel“ als Satzung.

Rechtsgrundlage
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NRW 2023 in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S 256/SGV. NRW. 232)
zu TOP 3.11
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.12
Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04713-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.06.2016 vor:

Frau Rm Weyer schlägt für ihre Fraktion Frau Rm Albrecht-Winterhoff vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Der Rat der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 3.13
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält das Wohnungsmarktmonitoring für sehr aufschlussreich und sieht darin den Beleg, dass der Ausländeranteil in vielen Dortmunder Quartieren im Betrachtungszeitraum angestiegen ist.

Der Rat der Stadt nahm den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 - zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04778-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Derne“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Derne“ ist der Anlage zu Drucksache Nr.: 04778-16 zu entnehmen.


zu TOP 3.15
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03772-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.16 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.06.2016:

„Herr Rm Frebel führt an, dass auf Seite 20 zur Anlage der Vorlage die Rede davon sei, dass die Verwaltung in Bezug auf die Situation rund um den Wilhelmsplatz ggf. Bedarf für einen zusätzlichen Vollsortimenter sehe. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion diese Vorgehensweise zukünftig nicht mittrage.

Herr sB Auffahrt führt an, dass sich seine Fraktion dieser Aussage anschließe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AUSW 29.06.2016:

Herr sB Auffahrt und Herr Rm Logern teilen beide mit, dass sie die heutige Empfehlung für ihre jeweilige Fraktion unter Einbeziehung der bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gemachten Aussagen aussprechen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen: Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nur mit Hinweis auf die bereits gemachten Aussagen, der Vorlage zustimmen werde (siehe Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün).

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/ Grünen) schließt sich dem an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wiesen für Ihre Fraktionen darauf hin, dass man der Verwaltungsvorlage zustimme, einen zusätzlichen Vollsortimenter rund um den Wilhelmsplatz jedoch ablehne.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten u.a. dahingehend, dass er die Ansiedlung eines Vollsortimenters am Wilhelmsplatz wegen befürchteter, negativer Auswirkungen für den benachbarten Einzelhandel und aus Umweltaspekten ablehnt.

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis auf die Bedeutung von kleinflächigen Grünflächen für das Stadtklima.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, da man sich von der Ansiedlung eines Vollversorgers an der vorgesehenen Stelle eine entsprechende Belebung für den Stadtteil verspricht.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der o.a. Anmerkungen von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz. 2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.


zu TOP 3.16
Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04770-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Huckarde-Nord“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich „Huckarde-Nord“ ist der Anlage 1 der Drucksache Nr.: 04770-16 entnehmen.


zu TOP 3.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.18
Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04757-16)

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion mit dem Fehlen eines gesamtstädtischen Platzkonzeptes und führte weiter an, dass die Umbenennung in Bezug auf die Örtlichkeiten und den Zeitpunkt als willkürlich erscheint.

Rm Urbanek (AfD) wies für seine Fraktion darauf hin, dass man dem Beschlussvorschlag in den Punkten 1. und 3. zustimme, Punkt 2. vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Ereignisse in der Türkei jedoch ablehne. Rm Urbanek sprach sich weiter dafür aus, sich im Fall der Benennung eines Platzes von Trabzon, wie in anderen Fällen üblich, eine längere Karenzzeit zu nehmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf die Verhältnisse der Türkei im Inneren wie auch nach Außen und den derzeit stattfindenden Umbrüchen und Veränderungen, die nach seinem Dafürhalten in die falsche Richtung laufen. In diesem Zusammenhang führte Rm Kowalewski den Umgang der Türkei mit Bundestagsabgeordneten sowie die Ankündigung des Gouverneurs von Trabzon, den Jugendaustausch einzustellen, an. Insofern sieht Rm Kowalewski in der Benennung eines Platzes von Trabzon ein falsches Signal.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass hinsichtlich der Partnerschaft, keine Beziehungen mit einem politischen Gremium, sondern Beziehungen mit den Bürgern und mit der Stadt eingegangen wurden.

Rm Schilff (SPD) hält es für kurzsichtig, Völkerfreundschaften und Städtepartnerschaften von aktuellen politischen Lagen abhängig zu machen, zumal es der jeweiligen Bevölkerung nicht gerecht werden würde.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Vorlage mit Verweis auf ein fehlendes,
funktionierendes Gesamtkonzept ab und bemängelt die Vorschläge für die Platzbenennung als unverhältnismäßig. Weiter sieht Rm Brück in der Initiative des Integrationsrates und den im Anschluss erfolgten Vorschlägen für Platzbenennungen von Novi Sad und Xiàn eine Bevorzugung von Trabzon.

Rm Taranczewski (SPD) nahm Bezug auf die seinerzeit vom Integrationsrat ausgegangene Initiative zur Platzbenennung und führte weiter an, dass zwischenmenschliche Beziehungen die Basis für Städtepartnerschaften sind und nicht politische Systeme.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) hält den richtigen Zeitpunkt für eine Benennung eines Platzes von Trabzon, angesichts der aktuellen Lage, für nicht gegeben.

Rm Münch (FBI) wies darauf hin, dass Städtepartnerschaften in den politischen Gremien entschieden werden und hält diesbezügliche Entscheidungen immer auch für ein politisches Signal. Mit Verweis auf die langjährigen Beziehungen hält Rm Münch die vorgeschlagene Platzauswahl für nicht angemessen und stellte mündlich den Antrag, „dass die Platznamen von Trabzon und Novi Sad getauscht werden, damit Novi Sad den Platz bekommt, der ihr nach jahrzehntelanger Städtepartnerschaft auch eher zusteht“. Mit Bezug auf die Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte Rm Münch die Nachfrage, ob es von Seiten Trabzons die Absicht gibt, den Jugendaustausch einzustellen und ob es in den Partnerstädten Benennungen nach Dortmund gibt?

Für die CDU-Fraktion machte Rm Pisula deutlich, dass Dortmund keine Beziehungen zu anderen Staaten unterhält, sondern zu den Menschen und zu den Städten und begründete vor diesem Hintergrund die Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage.

Rm Garbe (AfD) führte an, dass die Städtepartnerschaft zu Trabzon erst seit Kurzem besteht und entsprechend erst mit relativ wenig Inhalt gefüllt sei. Mangels Zeitdruck sprach sich Rm Garbe dafür aus, eine Entscheidung über eine Platzbenennung hinten anzustellen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in der Verwaltungsvorlage ein Signal, dass Dortmund zu den Städtepartnerschaften steht. Vor dem Hintergrund, dass eine Intensivierung von Städtepartnerschaften u.a. helfen könne, Vorurteile abzubauen, sprach sich Rm Rettstadt gegen eine Ungleichbehandlung der Partnerstädte aus, indem auf eine Benennung des Platzes von Trabzon zunächst verzichtet wird.

Rm Bohnhof (AfD) sieht in der Aussetzung eines Beschlusses zu Punkt 2. der Vorlage keine Ungleichbehandlung und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass zwischen dem Eingehen einer Städtepartnerschaft und der jeweiligen Benennung eines Platzes, in den bisherigen Fällen jeweils ein Zeitraum von mindestens 10 Jahre lag.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Reppin (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Münch (FBI), mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Die o.a. Nachfragen von Rm Münch (FBI) beantworte OB Sierau dahingehend, dass keinerlei offizielle Mitteilung von Seiten Trabzons hinsichtlich des Jugendaustausches vorliegt. Im Hinblick auf die Benennung von Straßen oder Plätzen nach Dortmund in den Partnerstädten wies OB Sierau darauf hin, dass dies teilweise der Fall sei und bei Bedarf eine konkrete Übersicht nachgeliefert werden könne.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen
die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ab.

- Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der
vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und unter Berücksichtigung der Ablehnung des Beschlussvorschlages 2. durch
die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten:

1. Die Platzfläche im Bereich Schwanenwall / Milchgasse erhält den Namen:


2. Die Platzfläche im Bereich Rheinische Straße / U-Turm-Gelände erhält den Namen:
3. Die Platzfläche im Bereich nördlich Hauptbahnhof erhält den Namen:
zu TOP 3.19
Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04775-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umbenennung einer Teilfläche des Max-von-der-Grün-Platz in Platz der Deutschen Einheit.


zu TOP 3.20
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04091-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „Helle‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.


zu TOP 3.21
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04442-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7
Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen
im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „Balkenstraße‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße/Friedensplatz.


zu TOP 3.22
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04465-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das für den Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 00743-15 am 30.04.2015 vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.600.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 2.300.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014597 – Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro

Die Investition in die Erschließung in der ersten Ausbaustufe bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.373,33 Euro.


zu TOP 3.23
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04134-16)

Rm Münch (FBI) regte an, die Zuwegungen zu den Friedhöfen so zu sichern, dass sie nicht mit Transportern befahren werden können.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.176.915,38 € und einem Jahresverlust in Höhe von 107.296,23 €, sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 107.296,23 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.24
PCB in Grubenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05113-16)
Dem Rat der Stadt lag folgenden Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05113-16) vom 21.06.2016 vor:

„ … auf dem Gebiet der Stadt Dortmund wurde die Wasserhaltung in den Bergwerken eingestellt - zuletzt in der Zeche Hansa. Damit wird die Kontrolle der Wasserstandspegel in den ehemaligen Dortmunder Bergwerken ausschließlich über die Wasserhaltung im Haus Aden durchgeführt. Dortmunder Grubenwasser wird somit am Haus Aden aus der Tiefe nach oben gefördert und in die Lippe eingeleitet.

Das LANUV hat mit seiner jüngsten Messreihe im Auftrag des Landesumweltministeriums festgestellt, dass das von der RAG in die Flüsse eingeleitete Grubenwasser mit PCB kontaminiert ist. PCBs sind seit dem Jahr 2001 durch die Stockholmkonvention weltweit verboten worden. PCB hat eine Halbwertszeit von mindestens 10.000 Jahren.

Teilweise lägen die gemessenen Werte um das Dreifache höher als die für Oberflächengewässer geltende Umweltqualitätsnorm. Auffällig belastet sind sowohl das abgepumpte Wasser aus dem Haus Aden in Kamen, dass in die Lippe eingeleitet wird, als auch das Grubenwasser aus der Zeche Prosper Haniel in Bottrop, das in die Emscher eingeleitet wird.

Ursächlich für die massive Belastung sind offenbar von der RAG eingelagerte Hydrauliköle in den Stollen, die mit der Aufgabe der Wasserhaltung freigesetzt werden. Zwischen 10.000 und 15.000 Tonnen PCB befinden sich unter Tage und bieten die Gefahr die Gewässer der Ruhrgebietes nachhaltig zu vergiften.

Zu diesen Sachverhalten bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Wir bitten um Stellungnahmen der Gewässerverbände Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes zur Einleitung der PCB-haltigen Grubenwässer hinsichtlich der Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung dieser Verbände, bzw. die zu erwartenden Auswirkungen auf Lippe und Emscher. 2) Wir bitten um eine Stellungnahme von Gelsenwasser zur Frage der Beeinflussung der Trinkwassergewinnung durch die aktuellen Erkenntnisse. 3) Wir bitten um eine Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Einfluss der jüngsten Erkenntnisse auf den Emscherlandschaftspark und die Ziele des Ökologie Programmes Emscher-Lippe (ÖPEL). 4) Inwieweit sind Verzehrempfehlungen für fettreiche Fische aus Lippe und Emscher bereits erlassen worden oder in Vorbereitung? Vergleiche mit Fischen aus dem Dortmunder Hafengebiet, bzw. dem Kanal aufgrund des PCB-Skandals durch die Firma Envio. 5) Welche Einschätzung hat das LANUV in Bezug auf den Anteil der in Dortmund durch die Aufgabe der Wasserhaltung freigesetzten PCBs? 6) Welche Gefahren bestehen nach Ansicht des LANUV für eine Freisetzung von PCB haltigem Grubenwasser im Dortmunder Stadtgebiet oder der Umgebung infolge von Starkregenereignissen, Tagesbrüchen oder anderen Ereignissen? 7) Ist es technisch möglich die Freisetzung von PCBs aus Hydraulikölen von einer möglichen Freisetzung von PCBs aus den sogenannten in die Stollen eingebrachten PCB-haltigen Ersatzstoffen aus der ehemaligen Untertagedeponie der RAG zu unterscheiden (sogenannter Fingerabdruck der PCB-Unterformen) ? 8) Welche Schritte zu einer Filterung der abgepumpten Grubenwässer werden derzeit erwogen? Mit welchem Zeithorizont kann davon ausgegangen werden, dass die Ruhrgebietsgewässer nicht mehr mit PCBs aus den Bergwerken belastet werden?

Hierzu lag dem Rat der Stadt das folgende Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05113-16-E1) vom 07.07.2016 vor:

„ … die zahlreichen Fragen zum Themenkomplex „Einleitung von PCB-haltigem Grubenwasser in
Oberflächengewässer“ richten sich an mehrere Verbände und Gesellschaften (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Regionalverband Ruhr, Gelsenwasser AG) sowie Landesinstitutionen und –behörden (Landesumweltamt, Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde). Es werden grundsätzliche Aussagen und Fachstellungnahmen zu überregionalen Themen erbeten,
zu denen der Dortmunder Verwaltung keine Informationen vorliegen.

Es wird empfohlen, den Fragenkatalog an die zuständigen Ministerien zu richten und über die
Landtagsfraktion in das Fachgremium des Landtages einzubringen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) führte unter Bezugnahme auf das Schreiben der Verwaltung vom 07.07.2016 an, dass er die Thematik für kommunal relevant halte, da mit PCB kontaminiertes Grubenwasser aus stillgelegten Bergwerken am Haus Aden nach oben gefördert und in die Lippe eingeleitet wird.

OB Sierau sagte zu, dass der Fragestellung von Seiten des Umweltdezernates, auf dem Behördenweg, nachgegangen wird.

Der Rat der Stadt nahm das o.a. Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05113-16-E1) vom 07.07.2016 zur Kenntnis.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04090-16)

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass es nicht Ziel sein könne, Überschüsse zu erwirtschaften, sondern Mittel so sinnvoll einzubringen, dass die Ökonomie vor Ort gestärkt werden kann und bemängelte u.a. fehlende Ideen zur Belebung ethnischer Ökonomie.

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 70.958,35 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 70.958,35 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04514-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2015 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 375.906,39 Euro festgestellt.

2. Das Jahresergebnis 2015 in Höhe von 375.906,39 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 05.07.2016 vor:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Empfehlung erneut auf die Tagesordnung genommen, da inzwischen abweichende Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates vorliegen.

Dem Ausschuss liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates, die die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes beinhaltet, vor:

3. In die weiteren Planungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk eng eingebunden. Die barrierefreie Gestaltung der Seniorenbegegnungsstätten zur inklusiven Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Dortmund muss oberste Priorität haben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie des Seniorenbeirates zur Kenntnis, lehnt beide Empfehlungen jedoch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Weiterhin ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, den Beschluss um folgenden Punkt zu erweitern:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erwartet von der Liegenschaftsverwaltung, dass für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 Kosteneinschätzungen für zwei Einrichtungen vorgelegt werden.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.

Rm Taranczewski (SPD) sprach sich im Sinne der ergänzenden Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dafür aus, zu den Haushaltsberatungen 2017, Kosteneinschätzungen für zwei Einrichtungen vorlegen zu lassen, um auf Basis der Instandhaltungskosten eine Prioritätenliste aufstellen zu können.

Mit Verweis auf die Ertüchtigung der Seniorenbegegnungsstätten begründete Rm Reigl (Die Linke & Piraten) die Zustimmung ihrer Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 05.07.2016 einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten. 2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.


zu TOP 5.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) erachtet es als wichtig, politisches Augenmerk auf die Straßenzüge, nördlich des Hauptbahnhofes zu legen.

Rm Garbe (AfD) bemängelt das Fehlen von Angaben zu Kosten für die Leistungsbandbreite wie Krankenfürsorge für Erwachsene und Kinder, Jugendhilfe, Sprachkurse, Hilfe vom Jobcenter etc. und kündigte eine diesbezügliche Anfrage an.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt den vorliegenden Sachstandsbericht, der vor allem Aspekte der Integration in den Vordergrund stellt ohne Problemlagen zu verschweigen.

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05079-16)

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit Verweis auf die der Vorlage zu Grunde liegende Beschlussfassung des Rates vom 10.12.2015, mit der die Verwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für ein lokales Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Grundzüge zur Gestaltung eines neuen Netzwerkes für Geflüchtete und Flüchtlinge stelle sich die Frage, was soll da erweitert werden bzw. wo ist da der Unterschied oder besteht die Absicht zu gendern?

Nach dem Dafürhalten von Rm Münch (FBI) werden die Städte in der Flüchtlingskrise, in finanzieller Hinsicht, von Bund und Land allein gelassen. Vor diesem Hintergrund wies Rm Münch darauf hin, dass er keine Zustimmung für Ausgaben in diesem Sachzusammenhang geben wird.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Vorlage u.a. mit Verweis auf Artikel 16a Grundgesetz ab und sieht Integration nicht als notwendig an, da politisch Verfolgte als Gast solange verweilen sollen, bis der Zustand in dem Herkunftsland beendet ist.

Rm Weyer (SPD) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion u.a. mit der Notwendigkeit, in Wohnungen untergebrachte Flüchtlinge auch weiterhin zu beraten und erhofft sich von einer erfolgreichen Pilotphase, die Ausdehnung des Angebots auf die übrigen Stadtbezirke.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion mit Verweis auf die Anmerkungen von Rm Weyer (SPD) und sieht die in der Vorlage beschriebenen Lösungsansätze u.a. als eine Weiterentwicklung dessen, was mit der Form der Unterbringung und Erstintegration der Flüchtlinge passiert ist.

Für die CDU-Fraktion erläuterte Rm Grollmann die Zustimmung mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Pisula (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die konzeptionellen Grundzüge zur Gestaltung eines neuen Netzwerkes für Geflüchtete und Flüchtlinge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Pilotvorhabens für die Dauer eines Jahres. Die nötigen Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohlfahrtsverbände sind entsprechend abzuschließen. Die unmittelbar berührten Bezirksvertretungen sind im Prozessverlauf in geeigneter Weise ebenso zu beteiligen wie andere themenberührte Akteure im Zielgebiet. Wenn sich bereits im Verlaufe des Vorhabens eine schrittweise Erweiterung des Netzwerkes auf andere Wohnquartiere oder Stadtbezirke abzeichnet, wird den politischen Gremien unverzüglich eine entsprechende Vorlage zur erneuten Entscheidungsfindung zugeleitet.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04438-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 180.851.687,48 € und einem Jahresverlust von 6.627.684,79 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.627.684,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.593.093,30 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 1.034.591,49 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04577-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.020.660,15 € einem Jahresverlust von 6.186.120,60 € und einem Bilanzverlust von 1.972.000,00 € sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.186.120,60 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4.214.120,60 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 1.972.000,00 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.3
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04946-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Vorlage ab, da die vorgesehenen Gelder, nach seinem Dafürhalten, an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und Rm Münch (FBI) begrüßten die inhaltliche Weiterentwicklung der Gedenkstätte u.a. als Mahnung für künftige Generationen.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausschreibung eines Architekturwettbewerbs für die bauliche Erweiterung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache

Rm Schilff (SPD) nahm an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04613-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt


sowie:
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen: damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.5
Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05156-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Durchführung der Teilsanierung der Heizung des Theaters mit geschätzten Kosten in Höhe von 850.000 Euro brutto.

2. Beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Erhöhung des Investitionszuschusses an das Theater Dortmund in Höhe von 850.000 Euro auf der Finanzstelle 42_0040501001, Finanzposition 780700 zur Finanzierung der Heizungssanierung.


3. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-15)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016 vor:

„ … in seiner Sitzung am 11.05.2016 lehnte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Beratung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ab. Im Rahmen der fraktionellen Beratungen zeigte sich, dass der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist.

Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Zu Ihrer Information darf ich anmerken, dass diese Änderung der Satzung für alle Träger (also z.B.
FABIDO, AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Lebenshilfe, Elterninitiativen) gelten würde. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen. Die Elternbeiträge würden ab dem ersten Tag erstattet werden, sofern die Arbeitskampfmaßnahme in Summe mehr als drei Tage umfasst.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.05.16 die Beratungen dieser Vorlage in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen erneut folgende Empfehlungen vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 15.06.16 vor:

Es lagen vor:
1. Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am 19.05.2016

2. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend, und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 11.05.2016
=> mit Antrag CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E1
=> mit Antrag SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E2

3. Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

4. folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E4: „… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung am 15.06.2016 um schriftliche Darstellung, wie viel Personalkosten pro Streiktag für die Mitarbeiter in Fabido-Einrichtungen eingespart werden. Dies möge bitte am Beispiel der Streikphase in 2015 dargestellt werden.“ 5. folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03359-15-E5):

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Pro Streiktag wurden in 2015 bei FABIDO Personalkosten in Höhe von 163.900 € eingespart.“

6. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03359-15-E6):

„…die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag
Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für gezahlte Beiträge. Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.

Begründung
Für die Tage, an denen Kita-Einrichtungen geschlossen sind, haben Eltern zum Teil einen hohen organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand. Um diesen ansatzweise kompensieren zu können, sollen die Eltern pro Tag, an dem die zuständige Einrichtung wegen Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen ist, ihre bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.
Die Summen der Rückerstattung, die hier in Rede stehen können nicht die wahrscheinlichen alternativen Betreuungskosten der Elternhäuser ersetzen, allerdings sind sie als symbolischer Akt der Kompensation zu sehen.
Da es sich hier um eine Satzungsänderung der Elternbeiträge handelt, ist es nicht vereinbar, dass Elternteile, die beitragsbefreit sind, etwaige „Entschädigungszahlungen“ bekommen.
Bei der Rückzahlung ist eine Verrechnung des verwaltungsseitigen Arbeitsaufwandes der beteiligten Ämter unzulässig. Organisatorische Verwaltungskosten können mit den jeweils nicht ausgezahlten Kita-Personalkosten verrechnet werden, die bisher in allen Aufstellungen nicht erwähnt wurden. Die bisher in der Gegenrechnung aufgestellten Verwaltungskosten müssen in voller Höhe in die Rückerstattung fließen, die dadurch höher würde.“

7. Gemeinsamer Antrag der SPD/Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03359-15-E7):

„… die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten
um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.

Begründung:
Die momentane Satzung sieht eine Erstattung von Elternbeiträgen während einer Tarifauseinandersetzung und daraus resultierenden Streiks in den Kindertageseinrichtungen nicht vor. In den Jahren 2009 und 2105 wurde während der bereits laufenden mehrwöchigen Arbeitskampfmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen der politische Beschluss gefasst, die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag vorzunehmen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung, um die Eltern zumindest anteilig von den ihnen anderweitig entstehenden Betreuungskosten zu entlasten.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Veränderung der Satzung wird vor einem Streik eine rechtssichere Grundlage geschaffen und in der Satzung verankert, die unabhängig von politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat.
Dabei bleibt die Erstattung pro Tarifauseinandersetzung ab dem ersten Tag bestehen, wenn die Streikmaßnahmen in der Summe länger als drei Tage dauern, also über einen kurzen Warnstreik hinausgehen. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen, wohl aber in ihrer Addition.
Diese Regelung bezieht auch ein, dass die Ermittlung der Erstattungen durch die Verwaltung einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand nach sich zieht. Darüber hinaus sollen alle im Eigenbetrieb eingesparten Gelder zur Verbesserung der Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind.“ Es bestand Einvernehmen, dass die Anträge der CDU-Fraktion (s. 2., Drucksache-Nr.: 03359-15-E1) sowie der SPD-Fraktion (s. 2., Drucksache Nr.: 03359-15-E2) als hinfällig anzusehen sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja – CDUFraktion und Herr Ortmann, 11 Nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion (s. 6., Drucksache Nr.: 03359-15-E6) ab: Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht
grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für
gezahlte Beiträge. Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss folgenden geänderten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. 7., Drucksache Nr. 03359-15-E7; Einzelabstimmung der Punkte): 1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: (Abstimmung: mehrheitlich beschlossen;
11 Ja, 4 Nein – CDU-Fraktion, Herr Ortmann)

2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.

(Abstimmung: einstimmig beschlossen;
mit der Empfehlung an den Rat, dieser Empfehlung beizutreten nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit/Vereinbarkeit mit dem KiBiz – bis zur Ratssitzung am 07.07.2016) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein – CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund entsprechend dem gemeinsamen Antrag (s. o.) zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlagen – alte und neue Fassung der Elternbeitragssatzung und geänderter Satzungsentwurf) vom 28.06.16 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung und die Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 15.06.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung (fett) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen der beiden anliegenden folgenden Entwurf Entwürfe als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

Rm Sohn (SPD) sprach sich für eine Beschlussfassung im Sinne der Ausschussempfehlung aus, da nach seinem Dafürhalten ein guter Kompromiss gefunden wurde, der den Eltern gerecht wird und der nicht in Auseinandersetzungen mit Tarifparteien eingreift.

Rm Barrenbrügge (CDU) erkennt an, dass der nunmehr vorliegende Beschlussvorschlag eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Verwaltungsvorlage darstellt. Vor dem Hintergrund, dass sich seine Fraktion jedoch für eine uneingeschränkte Rückerstattung der Elternbeiträge ausspricht, wird der Vorschlag abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

§ 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Mit dieser Maßgabe wird der mit Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2016 vorgelegte Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund (Anmerkung: Der Entwurf der Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt) beschlossen.
zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04849-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.951.302,20 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.895.284,96 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.

1. Ein Betrag in Höhe von 1.724.000 € wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.

2. Ein Betrag in Höhe von 1.171.284,96 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04446-16)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH zu. Der Gesellschaftsvertrag wird an die Erfordernisse der Gemeindeordnung NRW angepasst.


zu TOP 9.2
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04868-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.06.2016 vor:

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Westfalenhallen Do GmbH heute mitgeteilt habe, dass Frau Frances Hetzke ihr Arbeitsverhältnis bei der KHC GmbH gekündigt habe.
Frau Hetzke stehe auf der Vorschlagsliste der Arbeitnehmer für die Aufsichtsrat-Bestellung gemäß § 108a GO NRW, drittletzter Platz. Er bittet, den Namen von der Liste zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Waßmann (CDU) verdeutlichte, dass die Vorschlagsliste in der vorliegenden Fassung nicht mitgetragen werde, sondern seine Fraktion in der anschließenden Wahl, zum Wohl des Unternehmens, für die Berberinnen und Bewerber Nr. 2 bis 6 votieren wird.

Rm Sohn (SPD) sprach sich mit Verweis auf die Wahl durch die Beschäftigten der Westfalenhallen dafür aus, dass Votum der Arbeitnehmer zu respektieren und eine entsprechende Bestellung in den Aufsichtsrat vorzunehmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. dahingehend, dass es angesichts der Mitarbeiterzahl zweifelhaft sei, dass es sich im vorliegenden Fall um einen fakultativen Aufsichtsrat und nicht um einen Pflichtaufsichtsrat handele und äußerte zudem die Befürchtung, dass vor dem Hintergrund, dass der Rat der Stadt über die Vorschläge der Arbeitnehmer entscheidet, die Entscheidung beklagt werden wird.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit Verweis auf die Ausführungen der Vorredner und entsprechende Medienberichterstattungen, wonach abschließende Klärungen zu den bisherigen Wahlverfahren noch ausstehen.

Rm Garbe (AfD) riet dazu, bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung abzuwarten, um auf dieser Basis eine Entscheidung treffen zu können.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht es mit Verweis auf die unterschiedlichen Beratungszusammenhänge als dringend notwendig an, die Vertretung der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer im Aufsichtsrat endlich sicherzustellen und sprach sich dafür aus, deren Votum zu akzeptieren.

Rm Schilff (SPD) hält die Situation, dass in den vergangenen eineinhalb Jahren Arbeitnehmer in einem städtischen Aufsichtsrat nicht vertreten waren, gegenüber den Arbeitnehmern für unwürdig und unterstützt vollumfänglich den Willen der Wählerinnen und Wähler beider Betriebe, damit wieder ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer sichergestellt wird.

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Schilff (SPD).

Vor dem Hintergrund des von Seiten der Fraktionen angekündigten Abstimmungsverhaltens, verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Sierau auf folgendes Wahlverfahren:

In einem ersten Wahlgang erfolgt eine Abstimmung über Position 1. (s. S. 2 der Verwaltungsvorlage Drucksache 04868-16 vom 09.06.2016). In einem zweiten Wahlgang erfolgt eine Abstimmung über die Positionen 2. bis 5. der vorgenannten Verwaltungsvorlage. Ein dritter Wahlgang erfolgt bei Bedarf.

Der Rat der Stadt fasste anschließend folgenden Beschluss:

Der Rat bestellt aus der von den Beschäftigten der Westfalenhallen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die nachfolgend angeführten fünf Arbeitnehmervertreter/innen (Ziffer 1. mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte; Ziffern 2 bis 5 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte) in den fakultativen Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH:



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:05 Uhr bis 17:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung 2015 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04190-16-E1) vom 06.07.2016 vor:

„ … In der Sitzung des AFBL vom 30.06.16 hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung gebeten, den zukünftigen durchschnittlichen Flächenbedarf pro Mitarbeiter nach Renovierung des Gebäudes Luisenstraße zu berechnen.

Die zur Beschlussfassung stehende Vorlage beinhaltet eine Grundsatzentscheidung über die weiteren Umgang des Gebäudes. Grundlage der Empfehlung seitens Verwaltung sind gutachterliche Begehungen, grundsätzliche Machbarkeitsbetrachtungen sowie eine erste Kostenschätzung gemäß Baukostenindex. In dieser Planungsphase (sog. Planungsphase 0) finden noch keine Detailbetrachtungen bezüglich der architektonischen Eingriffe statt. Gleiches gilt für eine gegebenenfalls sinnvolle funktionale Neuordnung innerhalb des Gebäudes. Ein wesentliches Ziel der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Variante ist die deutliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes.

Die gewünschten Betrachtungen erfolgen in der nächsten Planungsphase. Die eigentliche Investitionsentscheidung wird der Rat erst auf dieser Grundlage treffen. Zu diesem Zeitpunkt sind die gewünschten Kennzahlen eindeutig zu bestimmen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Die in der Vorlage dargestellten verschiedenen Varianten zur Entwicklung des Bürostandortes Luisenstraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante „Sanierung einfacher Ausstattungsstandard“ weiter zu verfolgen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm‘in Jörder.


zu TOP 9.5
Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04882-16)

Mit Verweis auf die sachliche Richtigkeit des Jahresabschlusses begründete Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass seine Fraktion sich für eine andere Aufteilung des Jahresüberschusses ausspricht.

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit Verweis auf den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beantragten, leicht erhöhten Ausschüttungsbetrag.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.534,56 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß
§ 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.534,56 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.6
Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04899-16)

Nach Ansicht von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wird die Stärkung der Eigenkapitalquote in der Konsequenz zu einer erhöhten Kreditaufnahme und somit zu einem deutlichen Minus beim Gesamtkonzern Stadt Dortmund führen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für den Erhalt des Klinikums als kommunales Klinikum aus. Mit Verweis auf die leichte Konsolidierung in den vergangenen Jahren sieht Rm Reuter in den beabsichtigten Investitionen eine weitere Stärkung des Klinikums.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Umwandlung der von der Stadt Dortmund an die Klinikum Dortmund gGmbH gegebenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von aktuell rund 30 Mio. € in Eigenkapital zu und nimmt den nachfolgend dargestellten vorgesehenen zeitlichen Ablauf der Umwandlung zur Kenntnis.

2016: 2 Mio. €
2017: 19 Mio. €
2018: 9 Mio. €
Summe: 30 Mio. €


zu TOP 9.7
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04940-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2015 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 427.628.793,36 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 412.116,09 sowie der Lagebericht 2015 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.





zu TOP 9.8
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05078-16)

Nach Meinung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat das mehrpolige Modell, wie prophezeit, aus verschiedenen Gründen nicht gegriffen und auch beim Holding-Modell bestehen nach wie vor Risiken. Vor diesem Hintergrund ist seine Fraktion der Ansicht, dass eine Ausschreibung die Arbeitsplätze bei DSW21 eher sichere, als die beabsichtigte Direktvergabe. Darüber hinaus hätten auf diesem Wege Gutachterkosten in nicht unerheblichen Umfang eingespart werden können.

Rm Reppin (CDU) wies unter Bezugnahme auf die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darauf hin, dass bei einer Ausschreibung mit jährlichen Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich zu rechnen sei. Nachdem eine Direktvergabe auf Grundlage eines mehrpoligen Kontrollmodells, aus Gründen die an anderer Stelle zu vertreten sind, nicht möglich ist, hält Rm Reppin die beabsichtigte Gründung einer Holding-GmbH, im Sinne des ursprünglich gefassten Ratsbeschlusses, für konsequent.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält das jetzige Verfahren nur für die zweitbeste Lösung, da es bedauerlich sei, dass der VRR sich nicht dazu durchringen konnte eine Satzungsänderung vorzunehmen, welche die Direktvergabe auf Grundlage eines mehrpoligen Kontrollmodells ermöglicht hätte. Die künftige Gestaltung der Arbeitnehmerrechte sowie der Umgang mit Ausschüttungen bzw. mit einer Gewinn- oder Verlustübernahme wird durch seine Fraktion begleitet werden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält die jetzige Holdinglösung für weitaus risikoärmer und zielführender als das vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossene mehrpolige Kontrollmodell. Als Eckpunkte die zu beachten sind, führte Rm Reuter den Erhalt der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die finanziellen Risiken hinsichtlich der Ausstattung der Holding sowie die US-Lease-Verträge an.

Rm Schilff (SPD) hält es ebenfalls für bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den VRR im Hinblick auf eine erforderliche Satzungsänderung zu überzeugen. Weiter hält Rm Schilff die Gründung einer Holding-GmbH für den richtigen Weg, zumal nunmehr quasi ein Testat von Seiten des VRR vorliegt, dass das jetzige Vorgehen mit der Verordnung (EG) 1370/2007 konform ist.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand im Hinblick auf die ÖSPV-Direktvergabe zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag vorzubereiten. Der Ausführungsbeschluss ist dem Rat der Stadt zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.


zu TOP 9.9
Divestment
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05129-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05129-16-E1) vom 05.07.2016 vor:

„ … mit dem Klimagipfel von Paris hat sich die Welt zur Einhaltung von Klimazielen verpflichtet. Auch die Stadt Dortmund setzt sich - unter anderem mit dem „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020“ - für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung ein. Ein Mittel zur Zielerreichung ist die Reduzierung der Investitionen in umweltschädliche Energieformen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet deshalb den Rat, folgenden Antrag zum konsequenten Eintreten für Klimaschutz und Menschenrechte zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund tritt konsequent für Menschenrechte und Klimaschutz ein. Das gilt auch bei Kapitalanlagen und Finanzen.

2. Die Stadt Dortmund richtet ihre Investitionen nach Nachhaltigkeitskriterien aus. Dies beinhaltet insbesondere den Verzicht auf Investitionen in Anteile von Unternehmen, die Kohle und Öl fördern, verarbeiten oder vertreiben sowie in Anteile der Atomkraftbranche. Investiert werden soll nur noch in klimafreundliche und sozial-verträgliche Anlagemöglichkeiten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzausschuss eine Anlagenrichtlinie für kommunale Finanzrücklagen zur Entscheidung vorzulegen. Diese Richtlinien sollen auch für städtische Beteiligungen und Konzerntöchter gelten.

4. Dabei sollen folgende Prinzipien eine entscheidende Rolle spielen:

5. Als erste Schritte sollen für die Fonds im Portfolio der Stadt Dortmund die im Punkt 6 vorgegebenen ethischen und ökologischen Mindeststandards verbindlich sein. Hinsichtlich der möglicherweise mit anderen gemeinsam gehaltenen Fonds wird die Verwaltung beauftragt, zunächst auf einen kongruenten Beschluss des gemeinsamen Anlageausschusses hinzuwirken. Gelingt dies nicht, soll die Finanzverwaltung den strategischen Ausstieg aus diesem Fonds vorbereiten und seine Anlagen in gemäß Punkt 6 spezifizierte Fonds umstrukturieren.

6. Als ethische Mindeststandards gelten folgende Prinzipien: Die Stadt Dortmund und die von ihr gezeichneten Spezialfonds werden künftig keine Beteiligungen mehr an Unternehmen halten, die 7. Mittelfristig sucht die Finanzverwaltung nach Anlageformen, die noch weitergehende ethische Grundsätze verfolgen. Solche wären der Ausschluss von Beteiligungen an Firmen, die Begründung:

Beim UN-Klimagipfel im Dezember 2015 in Paris haben sich alle 196 Staaten auf Schritte geeinigt, damit die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum Ende des 19. Jahrhunderts bleibt. Deutschland forderte eine endgültige Abkehr von Kohle, Öl und Gas (Dekarbonisierung). Für ein entsprechendes energiepolitisches Konzept müssen alle Bereiche in die CO2-Minderung einbezogen werden. Auch wenn die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt Dortmund in der globalen Perspektive begrenzt sind, ergibt sich aus den Finanzanlagen und der Beteiligung an Unternehmen eine Verantwortung.
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion u.a. mit Verweis auf die im Rahmen des UN-Klimagipfels festgelegten Schritte, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten und sieht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, dass in Zukunft keine Investitionen in umweltschädliche Energieformern und Firmen erfolgen.

Rm Düdder (SPD) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit Verweis auf die Ziffern 3 und 4 des vorliegenden Antrags, die einen Eingriff in Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie, über die zuständigen Gremien hinweg, bedeuten.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sieht in dem vorliegenden Antrag ein Ideologiepapier, dass er mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Düdder (SPD) ablehnt.

Rm Garbe (AfD) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit Bezug auf die Ausführungen der Vorredner und führte darüber hinaus an, dass bis heute kein Beweis dafür erbracht wurde, dass die CO2-Entstehung und der damit verbundene Wandel des Klimas menschlich induziert ist.

Rm Reppin (CDU) sieht in dem Antrag eine deutliche Einschränkung der Anlagemöglichkeiten, bspw. im Hinblick auf Pensionsrückstellungen oder aber Betriebsrenten für Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Zulässigkeit energiewirtschaftlicher Betätigungen verwies Rm Reppin zunächst auf die Regelungen des § 107a der Gemeindeordnung und führte weiter an, dass es sich, insbesondere wenn es um die Anlage in Fonds geht, im Wesentlichen um Geschäfte der Gesellschaften handelt und insofern das Aktienrecht entsprechenden Eingriffen entgegenstehe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält es angesichts der Klimaschutzberichte für realitätsfremd, Klimawandel inhaltlich in Frage zu stellen und führte an, dass Braunkohle tatsächlich das klimaschädlichste Mittel sei, welches man zur Energieerzeugung einsetzen kann.

Für Rm Klink (Die Linke & Piraten) sprechen allein wirtschaftliche Interessen dafür, aus nicht zukunftsträchtigen Energieträgern auszusteigen, um somit u.a. künftig Verluste mit kommunalen Beteiligungen zu vermeiden.

Rm Münch (FBI) führte an, dass CO2 ein klimaaktiver Stoff ist, der bei übermäßiger Abgabe an die Luft, für die Erwärmung und somit für die Verschlechterung der natürlichen Lebensgrundlagen verantwortlich ist

Rm Reuter und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) stellten klar, dass das Ziel des Antrags sei, die Verwaltung mit der Erstellung von Anlagerichtlinien zu betrauen, so wie sich der Rat der Stadt in anderen Bereichen von grundlegender Bedeutung, bspw. dem Corporate Governance Kodex, Leitlinien gegeben habe.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Münch (FBI) führte Rm Urbanek (AfD) an, dass bislang weder experimentell noch rechnerisch nachgewiesen wurde, dass der Mensch für den Klimawandel verantwortlich ist.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verdeutlichte mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Reppin (CDU) und die mit einer Beschlussfassung des Antrages einhergehenden Auswirkungen auf die Finanzpolitik, die Ablehnung durch seine Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05129-16-E1) vom 05.07.2016 ab.



zu TOP 9.10
- Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte":
Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: "Mainzer Erklärung 2016", "Mainzer Forderung").
- Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch Flüchtlinge.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04991-16)

Rm Bohnhof (AfD) sieht keine Notwendigkeit der Beschlussvorlage mit Resolutionscharakter zuzustimmen, zumal nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dafür Sorge zu tragen sei, dass die Kommunen die erforderlichen Mittel bekommen. Weiter forderte Rm Bohnhof, die wie auch immer geartete Migration gesetzmäßig zu handhaben.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begründete seine Ablehnung dahingehend, dass es nicht sein könne, dass die Asylkrise von anderen Trägern ausgebadet werden müsse und verwies weiter auf die aktuelle Rechtssituation.

Rm Münch (FBI) hält finanzielle Mittel allein nicht für ausreichend, die Würde der Städte zurückzuerlangen.

Rm Reppin (CDU) stellte klar, dass sich die Fragen hinsichtlich einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung der Kommunen bereits gestellt haben, bevor der erste Flüchtling nach Deutschland kam und die Problematik grundsätzlich auf Systemfehler in den Ländern zurückzuführen sei.

Rm Düdder (SPD) verwies auf die bereits lange vor Eintritt der aktuellen Flüchtlingssituation gestartete Initiative zur grundlegenden Neuordnung der kommunalen Finanzsysteme durch Bund und Länder, bei der u.a. Themen wie der Finanzausgleich der Länder und Altschulden hineinspielen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung seiner Fraktion u.a. mit der Notwendigkeit, weiter Druck auszuüben, um erforderliche Veränderungen zu erreichen.

Rm Bohnhof (AfD) wies unter Bezugnahme auf die Vorredner darauf hin, dass die besondere Belastungssituation durch Flüchtlinge in der Vorlage hervorgehoben wird und somit auch Gegenstand der Diskussion sein müsse.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) legte Wert auf eine entsprechende Priorisierung, da eindeutig die Frage nach der auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Länder und nicht die Frage nach den Kosten für die Aufwendungen für Flüchtlinge im Mittelpunkt stehe.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund tritt der Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bei.

Der Rat fordert darüber hinaus weitergehende Finanzhilfen, da die ca. 30%-ige Unterdeckung der flüchtlingsbedingten Kosten eine besondere Belastungssituation für die Stadt Dortmund darstellt.


zu TOP 9.11
Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05139-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält eine Zustimmung zur Vorlage für ein falsches Zeichen und hält es stattdessen für besser, sich um in Armut aufwachsende Jugendliche zu kümmern.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Anmietung, Herrichtung und Umsetzung von Schulraumcontainern zur Schaffung und Ausstattung zusätzlich akut benötigten Schulraums für die bedarfsgerechte Einrichtung zusätzlicher Auffang-, Vorbereitungs- und Internationaler Förderklassen.


zu TOP 9.12
Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05164-16)

Rm Mader (CDU) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, merkte aber an, dass eine ordnungsgemäße Beratung, aufgrund der Kurzfristigkeit des Eingangs der Vorlage, kaum noch sicherzustellen war.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Mader (CDU) verwies Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) auf die in der Vorlage angeführten, möglichen Abweichungen von bis zu 40%. Vor diesem Hintergrund regte Rm Rettstadt an, künftig in vergleichbaren Fällen zunächst eine Entscheidung zu den Planungskosten und die Entscheidung über den weiteren Kostenrahmen nach entsprechender Konkretisierung im Anschluss herbeizuführen.

OB Sierau wies auf die enorme Anzahl an Projekten hin, die derzeit in Bearbeitung sind und dass im Interesse der Sache die Entscheidung getroffen worden ist, die Angelegenheit als Tischvorlage vorzulegen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund 1. nimmt zur Kenntnis, dass die Investitionskonferenz am 14.06.2016 die energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis des Kostenrahmens i. H. v. 5.460.000 € sowie 2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung unter Investitionsfinanzstelle 40E00301060101, Finanzposition 780800 in Höhe von 429.910 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2017. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438, Finanzposition 780810.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung



zu TOP 10.1
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04117-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 235 Nachwuchskräften für die Stadt Dortmund.

Davon sind jeweils

147 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,

29 Anwärterinnen bzw. Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,

35 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden

vorgesehen.

Der Rat beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen Aufwendungen. Mit der jährlichen Einstellung der 35 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden, ist die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Aufwendungen im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 11_0011103 und 16_0011201) erforderlich.


zu TOP 10.2
Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05081-16)

Rm Bohnhof (AfD) stellte hinsichtlich der Wählbarkeit sachkundiger Bürgerinnen und Bürger die Nachfrage, ob diese bereits vorher sachkundige Bürgerin bzw. sachkundiger Bürger des Rates sein müssen oder ob sie durch den Akt zur sachkundigen Bürgerin/zum sachkundigen Bürger werden.

OB Sierau beantwortete die Nachfrage dahingehend, dass in der Regel beides möglich sein könne.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenhaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Dortmunder Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV:

SPD-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:

Rm Ulrike Matzanke Rm Renate Weyer
Rm Dirk Goosmann Rm Roland Spieß

CDU-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:

Rm Anke Kopkow Rm Regine Stephan
Herr Manfred Jostes Rm Sascha Mader

Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:

Rm Barbara Brunsing Rm Matthias Dudde

Fraktion DIE LINKE / PIRATEN:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:

Rm Nursen Konak Rm Dr. Petra Tautorat


zu TOP 10.3
Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Geschäftsbericht 2015 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Masterplan Digitales Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03339-15)

Rm Urbanek (AfD) hält den angeführten Zeithorizont für in hohem Maße fraglich, da ein Zeitraum von 6 Jahren in der IT ein kleines erdgeschichtliches Zeitalter sei. Darüber hinaus werden konkrete Aussagen bspw. zum Einsatz quelloffener Software, zur Standardisierung von Schnittstellen und Protokollen und Forderungen zur Ausfallsicherheit, Datensicherheit etc. vermisst. Weiter führte Rm Urbanek anhand des Beispiels Städtische Friedhöfe aus, dass ein Bildschirmarbeitsplatz Kosten von 5.000,- € erzeugt, womit man im interkommunalen Vergleich am oberen Limit liegen würde.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) erwartet weitere Konkretisierungen in den nächsten Schritten und hält den angegebenen Zeithorizont, vor dem Hintergrund der breit angelegten Beteiligung, für durchaus gerechtfertigt. Bezugnehmend auf die Angabe, dass bereits 16 Organisationseinheiten der Verwaltung über elektronische Vorgangsbearbeitung und/oder elektronische Archivierung (e-Akte) verfügen, stellte Rm Gebel die Nachfrage, über wie viele Organisationseinheiten die Stadt Dortmund verfügt.

Rm Schilff (SPD) sieht in der Vorlage den dringend notwendigen Auftakt für einen Prozess und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass abschließende Ergebnisse vor Ende des avisierten Zeitrahmens bis 2022 vorliegen.

Rm Rüding (CDU) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage und sprach sich in Bezug auf den angegebenen Zeitrahmen ebenfalls dafür aus, zu schnelleren Ergebnissen zu kommen.

StR’in Jägers wies darauf hin, dass Organisationseinheiten in sich geschlossene Systeme sind, die bestimmte Aufgaben abarbeiten. Dies können Fachbereiche, Abteilungen oder auch Sachgruppen sein. Ein Ziel wird u.a. sein, zu identifizieren, was standardisiert für die gesamte Verwaltung gelten kann, was aber auch nach wie vor individuell für Arbeitseinheiten gelten kann. Im Hinblick auf den Zeitrahmen führte StR’in Jägers mit Bezug auf die Vorlage aus, dass in einer ersten Phase drei Schwerpunkte gesetzt werden. Hierzu zählen der Bereich Verwaltung, mit der Fragestellung, wie organisieren wir uns intern, damit wir schneller besser werden, um nach außen in Richtung Stadtgesellschaft zu kommunizieren sowie die Bereiche Wirtschaft und Bildung. Diese Phase soll 2018 abgeschlossen sein, wobei gerade im Bereich Verwaltung viel Grundsatzarbeit geleistet werden wird. Die Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses und die Verständigung darüber, wie die Taktung bzw. die weitere Vorgehensweise aussehen soll, erfolgt in den ersten eineinhalb Jahren. Die Digitalisierung auf das gesamte Aufgabenportfolio der Verwaltung zu erstrecken mache deutlich, dass ein Zeitraum von 6 Jahren mehr als ambitioniert ist. Abschließend wies StR’in Jägers darauf hin, dass auf kommunaler Ebene kein Fall bekannt ist, in dem ein vergleichbarer ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird.

Oberbürgermeister Sierau führte in diesem Zusammenhang ergänzend an, dass es ungefähr 10.000 Organisationseinheiten gibt, da jeder Mitarbeiter für sich eine Organisationseinheit darstellt. Weiter verständigte man sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, eine Übersicht der betroffenen 16 Organisationseinheiten zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplanes „Digitales Dortmund“ zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, diesen Masterplan im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in drei Phasen zu erarbeiten. Nach Abschluss der einzelnen Phasen wird dem Rat jeweils ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Ergebnisse des gesamten Masterplanprozesses werden von der Verwaltung zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05130-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung in Sachen Umbesetzung in Gremien der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05130-16) vom 22.06.2016 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 7. Juli sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05130-16-E1) vom 05.07.2016 vor:

„ … die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die nachfolgenden Umbesetzungen in den Gremien:

1) Herr Johannes Kleinschnittger wird mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat des Flughafens anstelle von Herrn Dirk Pullem berufen.
2) Frau Andrea Wille wird mit sofortiger Wirkung zur sachkundigen Bürgerin in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit anstelle von Herrn Karl Krämer berufen.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) den Vorschlag seiner Fraktion zu 1) begründete und Rm Monegel (CDU), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Schilff (SPD) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen sowie Rm Münch (FBI) sein Abstimmungsverhalten darlegten, verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Sierau darauf, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05130-16-E1) vom 05.07.2016 im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu beraten.



11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04520-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Auf mündliche Nachfrage von Rm Münch (FBI) wies OB Sierau unter Bezugnahme auf die Beantwortung nochmals darauf hin, dass das Büro des Oberbürgermeisters keine Einladung im Sinne der Fragestellung ausgesprochen hat.


zu TOP 11.1.4
Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04433-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04434-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Sexuelle Übergriffe durch Gruppen muslimischer Männer beim Berliner Karneval der Kulturen und dem Darmstädter Musikfestival - Konsequenzen für den Schutz von Frauen im öffentlichen Raum in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04894-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
76,3 % Ausländer als Täter beim Menschenhandel mit Zwangsprostitution in Deutschland - Konsequenzen für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04895-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Inhaftierung von Ratsmitgliedern in der Türkei und in Dortmunds Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04896-16)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04901-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
NRW-Pilotprojekt zur Prävention von Wohnungseinbrüchen - ohne Beteilgung von Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04902-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Unzureichende Ersatzpflanzungen für in der Siedlung Kaspar-Schulte-Straße massiv gefällte Bäume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05122-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Fällung von 76 geschützen Alleebäumen an der B 1 für den Haltstellenausbau der U 47
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05123-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.11
Sicherheits-Haltelinie für Radfahrer an der Breuhausstraße / Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05124-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer auf der Menglinghauser Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05125-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.13
Optimierung der Beschilderung des Emscher-Radweges zwischen NSG Bolmke und Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05133-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.14
Ausfall der diesjährigen Waldjugendspiele aufgrund der mangelnden Unterstützung durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05134-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.15
Neue Leerstände an der Kieferstraße durch die Verlagerung von Betrieben in das geplante Einkaufzentrum Luisenglück
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05135-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.16
Nichtdurchführung des gesetzlich vorgeschriebenen FFH-Monitorings auf den Ersatzflächen für Ellinghausen, Gneisenau und Westfalenhütte
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05136-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:08 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich SierauJustine Grollmann
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer


Rat 07.07.2016 _ Anlage zu TOP 8.1.pdfRat 07.07.2016 _ Anlage zu TOP 8.1.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus