N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 24.01.2018
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:18 Uhr

Anwesend:


      1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND NRW)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) anwesend bis
ca. 17:10 Uhr
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) anwesend bis ca. 18:38 Uhr
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) anwesend bis ca. 17:10 Uhr
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.) anwesend bis ca. 18.40 Uhr
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Anke Gerlach ((LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Herr Höing (60/2)
Frau Viets (60/2)
Herr Veen (60/2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
Frau Brandt (60/2)
Frau Demirayak (60/2)
Herr Ledune (WF DO)
Herr Thabe (61/2)
Herr Michel (61/4)
Frau Mohr (61/4)
Frau Berndt (61/3)
Frau Ellwein (1/III ʺnordwärts“)
Herr Kötter (61/4)
Herr Moells (Fischereiberater der Stadt Dortmund)
Herr Fischer (Untere Jagd- und Fischereibehörde)
4.Gäste
Herr Münch (Ratsmitglied)
Frau Bornmann-Lemm (NABU)
Herr Lausch (NABU DO)
Herr Heimel (NABU)
Frau Uttich (NABU)
Herr Neidhardt (Landschaft Planen + Bauen)
Herr Hamann (Hamann & Schulte)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 24.01.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

2.2 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 08015-17)

2.3 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

2.4 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)



3. Berichte

3.1 Vorstellung des neuen Fischereiberaters der Stadt Dortmund

3.2 Westfalenhütte InN 219 - aktuelle Berichterstattung
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frankenstein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt geändert:

TOP 2.2
TOP 2.1
TOP 2.3
TOP 2.4

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Tagesordnung wurde mit dieser Änderung einstimmig festgestellt.






2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Frau Ellwein (1/III ˮnordwärts“) stellte zunächst die o.g. Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor.

Im Nachgang wurde das Projekt Lernbauernhof vom Beirat als für die Umweltpädagogik wertvolles Projekt begrüßt. Des Weiteren wurde hinsichtlich des Projekts ˮGrüner Ring Westfalenhütte“ darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Gestaltung neben Aspekten der Erholung und Freizeit auch der Natur- und Artenschutz berücksichtig werden solle. Der Beirat regt ferner als weiteres Projekt ˮUrban Gardening“ (umweltgerechtes Gärtnern in der Stadt) an. Aufgenommen werden sollten auch Projekte zur Erhöhung der Biodiversität im Siedlungsraum. Hierbei könne man u.a. auf das Netzwerk ˮBlühende Landschaften“ sowie auf die Initiative ˮDeutschland summt“ zurückgreifen.

Im Zusammenhang mit dem Projekt zum ˮHaus Wenge“ wurde von Herrn Büscher mitgeteilt, dass die Gräften und die Wiesen botanisch sehr wertvoll wären.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt das Projekt ˮnordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.

Der Beirat regt an, dass im Projektsteckbrief „Grüner Ring Westfalenhütte“ neben der Erholungs- und Freizeitfunktion der Aspekt des Artenschutzes und des Biotopverbundes aufgenommen wird. U.a. sollten dort vorkommende seltene Arten durch geeignete Maßnahmen vor Störungen geschützt werden.


zu TOP 2.2
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Herr Thabe (61/2) stellte die o.g. Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor.

Bemängelt wurde vom Beirat, dass die Landwirtschaft als Wirtschaftszweig nicht erwähnt werde. Dabei sei die Landwirtschaft wie kein anderer Bereich vom Flächenverbrauch betroffen. Des Weiteren wäre hinsichtlich der ökologischen Gestaltung der Gewerbeflächen keine Aussagen in der Vorlage getroffen worden. Es fehlten Aussagen zur Dachbegrünung, Photovoltaikanlagen, flächensparendem Bauen (z.B. Anlage von Tiefgaragen statt Versiegelung von oberirdischen Flächen und Natur- und Artenschutz. Die Logistikbranche verbrauche viel zu viel Fläche und solle nicht weiter gefördert werden.

Herr Thabe erklärte hierzu, dass bewusst keine konkreten Themenbereiche in der Vorlage benannt worden wären, denn es ginge in dieser Vorlage zunächst um eine Gesamtstrategie. Man sei bestrebt, keine zusätzlichen Gewerbeflächen im Freiraum auszuweisen. Wenn dies unumgänglich sei, dann könnten derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbeflächen im Freiraum gegen andere Flächen getauscht oder zurückgenommen werden (z.B. Buddenacker).

Herr Ledune (WF DO) verwies darauf, dass die Landwirtschaft in dieser Vorlage nicht berücksichtigt wurde, da der Anteil der Arbeitsplätze pro Flächeneinheit zu gering sei. Bezüglich der Logistikbranche erklärte er, dass man keine weiteren Flächen hierfür realisieren möchte, um keine Abhängigkeiten von einer einzigen Branche zu schaffen.

Nach eingehender Diskussion wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Beirat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 28.10.2015 und beschließt mit einer Enthaltung wie folgt:

Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten - aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen. Hier nimmt der Beirat positiv zur Kenntnis, dass die Fläche Buddenacker nicht weiter als Gewerbegebiet entwickelt wird.

Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. in den Bereichen Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.

Des Weiteren fordert der Beirat bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten flächensparend zu bauen, u.a. durch mehrgeschossige Bauweise sowie Anlage von Parkplätzen in Parkhäusern bzw. Tiefgaragen. Ferner sollten vorrangig solche Branchen berücksichtigt werden, die möglichst viele Arbeitsplätze auf der Fläche platzieren. Logistikbetriebe haben in dieser Hinsicht ein schlechtes Verhältnis. Deren Ansiedlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
zu TOP 2.3
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Frau Ellwein (1/III ˮnordwärts“) stellte die o.g. Vorlage vor (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogrammes für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

Frau Berndt (61/3) stellte die o.g. Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor. In dem Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität 2030 wird der Beirat durch Herrn Dr. Otterbein als ständiges Mitglied vertreten.

Der Beirat befürchtet, dass der Masterplan nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Umweltsituation beitragen wird. Ziel müsse es sein, die Anzahl der Pkws drastisch zu reduzieren und dem Umweltverbund mehr Raum zu geben. Dortmund weise die höchste Pkw-Dichte aller deutschen Großstädte auf. Der Anteil des Radverkehrs sei trotz der Mitgliedschaft der Stadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte rückläufig.

Als Ergebnis der Diskussion fasste der Beirat folgenden einstimmigen Beschluss:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.

Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio. Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2005 erhöht.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund, insbesondere dem Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin fordert der Beirat den Verzicht auf den Neubau von Straßen im Freiraum, insbesondere den Weiterbau der L 663n (OWIIIa) von Asseln nach Unna. Der Beirat lehnt jeden Masterplan Mobilität ab, der dieses Projekt enthält.







3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung des neuen Fischereiberaters der Stadt Dortmund

Herr Fischer (Untere Fischereibehörde) leitete zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Moells stellte sich dem Beirat als neuer Fischereiberater der Stadt Dortmund vor. Er präsentierte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) wichtige Schwerpunkte seiner ehrenamtlichen Arbeit sowie zum Thema Fischerei in Dortmund.

Auf Nachfrage erklärte Herr Moells, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Rote-Liste-Fischarten in Dortmund gefunden wurden.

Herr Moells berichtete, dass er über Herrn Fischer als ehrenamtlicher Teil der unteren Fischereibehörde immer erreichbar wäre.


zu TOP 3.2
Westfalenhütte InN 219 - aktuelle Berichterstattung

Frau Mohr (61/4) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 3.2) den Stand der Planungen auf dem Westfalenhüttengelände und die geplanten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor.

Herr Quittek äußerte die Befürchtung, dass die Ausgleichsfläche auf der ehemaligen Kohlenreservefläche am Dortmund-Ems-Kanal kein dauerhafter Ersatzlebensraum für die auf der Westfalenhütte lebenden geschützten Arten sei. Die Fläche sei u.a. auch für Quadfahrer zugänglich, was zu erheblichen Störungen (z.B. für den Flussregenpfeifer) führe.

Bei der Gestaltung des geplanten „Grünen Rings“ um das Westfalenhüttengelände müssten neben der Erholungsfunktion die Artenschutzbelange eine große Rolle spielen. Für den Menschen unzugängliche Rückzugsräume für geschützte Arten wie Kreuzkröte und Geburtshelferkröte sowie Flussregenpfeifer müssten erhalten bleiben.

Ferner wies Herr Quittek auf die Problematik des geplanten Möbelhauses an der Hildastraße (Bebauungsplan InN236) hin. Die Fläche habe eine wichtige Funktion im Biotopverbund zwischen Hoeschpark und Burgholz. Die Bebauung solle unterbleiben oder mindestens ein breiter Grünkorridor erhalten bleiben.

Herr Dr. Otterbein erklärte bezüglich der Kreuzkrötenpopulation in Dortmund, dass es zu einem dramatischen Rückgang gekommen sei. Wichtig sei diesbezüglich, dass sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert. Hier müsse man die CEF-Maßnahmen so gestalten, dass sowohl qualitativ als auch quantitativ die Möglichkeit für diese Art bestünde, zu überleben. Dieses gelte ebenso für die anderen Tierarten. Auch wären auf der Sinterfläche 30 adulte Tiere der Geburtshelferkröte gefunden worden. Diese Art wurde dort zunächst nicht festgestellt. Diesbezüglich habe nun der Investor die Schwierigkeit, rechtzeitig Maßnahmen für diese Art zu realisieren. Herr Dr. Otterbein bittet dementsprechend auch auf der Westfalenhütte nochmals zu prüfen, ob dort ebenfalls eine Geburtshelferkrötenpopulation existiere und sofern dies der Fall wäre, auch entsprechende Maßnahmen für diese Art zu schaffen. Hier sei vor allem das Monitoring bei den CEF-Maßnahmen von Bedeutung.

Herr Horn gab zu bedenken, dass die Heidelerche, die Feldlerche als auch das Schwarzkehlchen auf der Fläche am Kanal nicht ansiedelbar wären, da es zu viele Störungen (u.a. durch Erholungssuchende) geben würde. Die Fläche würde sich für diese Arten als Ersatzbiotop nicht eignen.

Herr Dr. Otterbein wies hier nochmals auf die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Vorhaben ˮEhemalige Kohlenreserve Ellinghausen“ hin und bat das Planungsamt und die Gutachter sich diese anzusehen.

Frau Mohr erklärte, dass sie die Anregungen bzgl. des Möbelhauses gern weitergeben würde. Dieses wäre hier aber nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Ersatzmaßnahmen für die Kreuzkröte, die auf der gesamten Westfalenhütte vorkommen, wären entsprechend berücksichtigt worden. In Ellinghausen gebe es an dem nördlichen Rand der Fläche ein Gewässer, so dass die Möglichkeit der Vernetzung bestehen würde. Der Wanderfalke habe nach Wegfall des Turmes eine Ersatznistmöglichkeit bekommen und wäre weiterhin auf der Fläche aktiv.

Zu den Störmöglichkeiten auf der Fläche der ehemaligen Kohlenreserve wurde erklärt, dass es hier ein Umsetzungskonzept des Büros Hamann und Schulte gebe. U.a. bietet die „Lerchenwiese“ gute Voraussetzungen für diese Vogelarten. Während der Bauzeit finden in diesem Bereich Begehungen hinsichtlich möglicher Störungen statt. Es wäre beobachtet worden, dass die Erholungssuchenden nicht in die Fläche hineingehen würden, höchstens bis in den vorliegenden Waldbereich. Die größten Störungen kämen derzeit von Crossfahrern. Als Gegenmaßnahme würde die oberste Substratschicht abgeschoben, um Rohboden zu erhalten. Dieses Substrat würde an verschiedenen Stellen angeschüttet werden, an denen die Durchschlupfpunkte für die Crossfahrer existieren. An dem Seiteneingang an der Straße, welche die Ellinghauser Straße unterquere, entstünde eine Zaunanlage, welche bis in den Hang geführt werde. Dabei ist das größte Problem die Bahndurchfahrt, da dort derzeit keine Genehmigung für das Anbringen eines Tores existiere und damit noch eine Möglichkeit für die Crossfahrer bestünde, dennoch auf die Fläche zu kommen. Auch werde versucht, die Crossfahrer persönlich über die Bedeutung der Fläche aufzuklären. Weiterhin soll ein Bauschild mit Erklärungen aufgestellt werden. Die Problemstellung hinsichtlich der Attraktivität der Fläche für Crossfahrer wird weiter beobachtet.

In der Diskussion wurde bekannt, dass die Wege am Kanal beidseitig durchgängig geöffnet werden sollen. Herr Quittek bat hierzu die untere Naturschutzbehörde, mit dem Planungsträger (Wasser- und Schifffahrtsdirektion) Kontakt aufzunehmen, damit an der Ostseite des Kanals kein Weg geöffnet werde. Alternativ könne ein Zaun zur Abgrenzung der Fläche errichtet werden.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein wurde von Herrn Hamann (Büro Hamann & Schulte) erklärt, dass sich der Plan hinsichtlich der CEF Maßnahmen für die Kreuzkröte noch im Entwurfsstadium befände. Es werden u.a. mehrere artgerechte Kleingewässer angelegt, die dort als Laichhabitat dienen sollen. Der Weg zum Endstadium der Fläche werde hinsichtlich der Kreuzkröte auch während der Bauphasen begleitet. Des Weiteren wurde die Geburtshelferkröte auf der Fläche in den vergangenen Jahren nicht beobachtet. Dies wäre dahingehend zu erklären, dass dort für diese Art keine Laichgewässer existieren würden.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Gestaltung der Halde Groppenbruch

Bezüglich der Rekultivierung der Halde Groppenbruch berichtete Frau Viets (60/2-2), dass im Jahr 2007 auch im Beirat der Abschlussbetriebsplan vorgestellt worden sei. Weiterhin wäre in der Bezirksvertretung Mengede eine Anfrage gestellt worden, die von der unteren Naturschutzbehörde beantwortet worden sei.

Die RAG teilte mit, dass die Endgestaltung der Bergehalde noch nicht abgeschlossen sei. Der Haldenkörper sei soweit fertig, aber nach dem Abschlussbetriebsplan würden noch Anfang des Jahres 2018 Wege errichtet werden. Weiterhin gebe es noch abschließende Pflanzmaßnahmen im Herbst 2018.

Frau Uttich (NABU) beobachtet und kartiert seit 9 Jahren Vögel auf der Halde Groppenbruch. Im letzten Jahr brütete die Feldlerche dort. Im Frühjahr und Herbst rasten Wiesenpieper, Braunkehlchen und Steinschmätzer auf dem Gelände.
Weiterhin wurden von ihr Mauersegler und Rauchschwalben, Schmetterlinge, Fledermäuse und Libellen beobachtet. Die sich in unmittelbarer Nähe befindliche Halde Achenbach bezeichnete Frau Uttich als bepflanzte Hundewiese, die ihrer Ansicht nach ökologisch tot sei. Es wären dort keine Vögel zu sehen. Sie plädiert dafür, dass die Halde Groppenbruch weiterhin als wertvoller Naturraum erhalten bleiben sollte. Für Spaziergänger würde die Halde Achenbach mit dem vorhandenen Wegesystem ausreichen.

Frau Viets wies auf den rechtsverbindlichen Abschlussbetriebsplan hin. Bepflanzungen wären nur in den steilen Böschungsbereichen vorgesehen. Frau Uttich erwähnte, dass der Betriebsplan von 2007 stamme und die realen Gegebenheiten von 2018 berücksichtigt werden sollten. Frau Viets sagte zu, dass man sich bzgl. des Betriebsplanes zusammensetzen sollte.

Frau Uttich wird eine von ihr erstellte Beobachtungsdokumentation der Jahre 2010–2017 an Frau Viets mailen.





Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Frankenstein
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender



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