Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.12.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:06 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU) ab 15:20 Uhr

Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Bahr (CDU) i.V.f Herrn RM Vogeler (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD) i.V.f. Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas ab 15:14Uhr Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Keßler (SPD) i.V.f Alexandrowiz (SPD) ab 15:09 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr sB Götz (DIE LINKE+) i.V.f. Herrn RM Badura (Die LINKE+)
Herr sB Martinschledde (DIE LINKE+) i.V.f.Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD) bis16:20 Uhr
Herr sB Leonhardt (DIE PARTE) i.V.f.Herrn sB Jääskeläinen (DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Prof. Wilke - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr StR Rybicki-7/Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Laubrock 64/stv. AL
Frau Meininghaus -64
Herr Austrup-64
Herr Schiebold-23
Herr Rüdenclau-20
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.12.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.11.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)


3.2 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

3.3 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

3.4 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

3.5 Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)

lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor

3.6 Quartiersentwicklung Baroper Markt/Baroper Bahnhof
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 22736-21)


3.7 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

3.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)

3.9 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)

3.10 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

3.11 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

3.12 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

3.13 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)



3.14 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

3.15 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)

3.16 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.18 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

3.19 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21690-21-E2) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

3.20 Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

3.21 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für Bewegungsmöglichkeiten im Gustav-Heinemann-Park
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21567-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021 vor

3.22 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)


3.23 Hoesch-Hafenbahn-Weg
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 21234-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21234-21-E1)

3.24 Cityentwicklung: Umgang mit unterirdischen Bachläufen in der Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23052-21)

3.25 Herbizid-Einsatz bei DSW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23100-21)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
nicht besetzt

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)

6.2
Anspruch auf Wohngeld

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23134-21)


7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22397-21-E2) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

7.2 Planfeststellungsverfahren „Asselner Graben - Ökologische Verbesserung von km 0,00 bis km 2,10 in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22852-21)


7.3 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22423-21) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021 vor

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22423-21-E1) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22423-21-E3)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22423-21-E2) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22423-21-E4)

7.4 Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22493-21) lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22493-21-E1)

7.5 Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21)
7.6
Nachhaltige Verpflegung

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23133-21)

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)

8.2 Qualifizierungsverfahren für ein Hotel- und Bürovorhaben auf der Südseite des Hauptbahnhofs durch die Grundstückseigentümerin
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23055-21)

8.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22487-21)

8.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)
8.5 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Reduzierter Sonderversand der Vorlage

8.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)

8.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 233 - südlich Aplerbecker Bahnhofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22900-21)

8.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 129 Änderung Nr. 1 - 15)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22685-21)

8.9 Bauleitplanung;
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 169 - Schaphusstraße -,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21752-21)

8.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Untere Pekingstraße in Dortmund-Schüren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss

(Drucksache Nr.: 22616-21)



8.11 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)



8.12 Erhalt des REWE-Marktes an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg zur Sicherung der Nahversorgung
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2021
Hierin enthalten: Anfrage zum TOP

(Drucksache Nr.: 22234-21)
lag bereits zur Sitzung am 10.11.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22234-21-E1)

8.13 Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
- Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20278-21-E7)

8.14 Betrieb von Windenergieanlagen in Dortmund - Repowering
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22097-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22097-21-E2)

8.15 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

8.16 Synchronisation der Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23132-21)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Waßmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, festgestellt.















zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.11.2021

zu TOP 3.1
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

AKUSW, 10.11.2021:

Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).

Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).

Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.

Danach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.

Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.11.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt














3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21643-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) vom 28.10.2021:

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine Intensivierung der Werbung für das Projekt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der gemachten Anmerkung den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte zu beauftragen.

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 23.11.2021:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor (Texte-siehe oben)

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 02.12.2021:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22


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AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit analog der Vertagung des AFBL.



zu TOP 3.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) vom 28.10.2021 (Text, siehe u.a. Empfehlung des AFBL).


Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11. (Text, siehe u.a. Empfehlung des AFBL).



Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021(Text, siehe u.a. Empfehlung des AFBL).


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 02.12.2021:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 04.11.2021 vor: Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Siehe oben! Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB)vom 23.11.2021:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat einstimmig die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und bittet die Verwaltung zu beauftragen,
AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass die heutige Zustimmung seiner Fraktion kein Blankoscheck für die hierin enthaltenen Maßnahmen darstelle. Man erwarte hierzu entsprechende Einzelbewertungen im späteren Verfahren.

In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".
zu TOP 3.3
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 3.4
Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021

(Drucksache Nr.: 21399-21)
Der Rat der Stadt gibt die folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen):



AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diese Angelegenheit zunächst als eingebracht und wird diese nach Vorlage eines entsprechenden Evaluationsberichtes zur Situation in Marten erneut aufrufen und beraten.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Waßmann plädiert mit Hinweis auf den vorherigen Tagesordnungspunkt dafür, die Angelegenheit nochmal zu vertagen, bis für Marten auch Erkenntnisse aus dem operativen Geschäft vorliegen.

Vor dem Hintergrund des heute unter TOP 3.4 vorliegenden Berichtes zur Situation in Marten, empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) sowie Enthaltungen (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um:
zu TOP 3.6
Quartiersentwicklung Baroper Markt/Baroper Bahnhof
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021

(Drucksache Nr.: 22736-21)
Antrag

Die Bezirksvertretung fordert den AKUSW auf, das Amt für
Stadterneuerung (Quartiersanalyse und -entwicklungsmaßnahmen) sowie das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Maßnahmen Verkehr) mit der Erstellung eines
integrierten Konzeptes zur Verbesserung der städtebaulichen und verkehrlichen
Situation rund um den Baroper Markt und Baroper Bahnhof zu beauftragen.

Begründung

Die Bahnlinie Dortmund-Hagen mit der dort verkehrenden S-Bahnlinie S5 teilt den
Stadtteil Dortmund-Barop in eine Hälfte westlich und östlich der Bahn. Gerade
entlang der Baroper Bahnhofstraße sowie am Marktplatz sind in den letzten Jahren
verschiedene städtebauliche Missstände entstanden. Beispielhaft zu nennen sind
dabei die Leerstände in den Ladenlokalen, Häuser in schlechtem Zustand und eine
unzureichende verkehrliche Situation (sowohl an den Kreuzungsbereichen Baroper
Bahnhofstraße / Stockumer Straße und Luisenglück / Stockumer Straße als auch am
Bahnübergang Baroper Bahnhofstraße / Harkortstraße).

Eine Chance, die Situation vor Ort nachhaltig zu verbessern, bietet die Verlagerung
des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop vom ursprünglichen Baroper Bahnhof hin
zur Stockumer Straße, die in den nächsten Jahren durchgeführt werden soll. Im
Rahmen der Planungen zur Verlagerung des Bahnhofes sollen die entstehenden
Potentiale (Bahnhofsvorfläche, Erschließung der östlichen Straßenseite der Baroper
Bahnhofstraße, Verbindungswege zum Luisenglück, Entschärfung Bahnübergang,
Entschärfung Kreuzung Stockumer Straße) berücksichtigt und möglichst
gewinnbringend genutzt werden. Daher ist ein frühzeitiger Beginn der Planungen
notwendig. Dazu soll in einem ersten Schritt eine Quartiersanalyse analog zu den
bisher bereits erstellten Quartiersanalysen erstellt werden. Darauf folgend sollen
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort in den beschriebenen Themen
ergriffen werden. Beispielhaft seien die folgenden Maßnahmen aufgeführt:

Erschließung der östlichen Straßenseite der Baroper Bahnhofstraße, um eine
ordentliche Radverkehrsinfrastruktur herzustellen sowie den Wildwuchs und
die illegalen Abfallablegerungen zu unterbinden.
Verbindung des gesamten Bereichs über den S-Bahn-Haltepunkt hinüber zum
Gebiet „Luisenglück“, insbesondere zum Nahversorgungszentrum.
Entschärfung der Situation an der Kreuzung Stockumer Str./Baroper
Bahnhofstraße.
Entschärfung und Aufwertung der Situation am Bahnübergang Harkortstraße
Beseitigung von Leerständen in Ladenlokalen.
Aufwertung des Spielplatzes in der Baroper Schulstraße.
Aufwertung des Umfeldes der Sporthalle vom TuS Barop an der
Menglinghauser Str. inkl. vorgelagerter Gastwirtschaft.
Herstellung eines durchgehenden Radweges entlang des Rüpingsbaches.
Schließung von Baulücken (Am Hedreisch, Baroper Schulstraße,
Menglinghauser Straße)
Beseitigung oder Aufwertung städtebaulicher Problemimmobilien.
Nachhaltige Nutzung des heutigen P+R am Bahnhof – Initiierung von
Kaufverhandlungen.
Aufwertung des Baroper Marktplatzes – Herstellung von Aufenthaltsqualität.



Copyright Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende





Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/die Grünen) unterstützt den Antrag grundsätzlich, bittet aber um Streichung des „Radweges entlang des Rüpingbaches“.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) ergänzt, dass es sich um den hinteren Bereich der Grotenbachstraße handelt, der renaturiert belassen werden sollte.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag ohne den Spiegelpunkt „Herstellung durchgehender Radweg Rüpingsbach“.


AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen verständigt sich darauf, dass das Thema unter Berücksichtigung der wohnungswirtschaftlichen Situation in das INSEKT mit einfließen soll und bittet die Verwaltung entsprechend zu verfahren.




zu TOP 3.7
Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie zu den Ergebnissen der Sanierung des Wehrturms zur Kenntnis und beschließt, den Lösungsvorschlag A (denkmalgerechte Sanierung) zu verfolgen (Anlage 4).

2) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenrahmen in Höhe von 695.000,00 € für die weitere Planung und bauliche Umsetzung der Sanierung des Wehrturms mit dem Einstieg in die Planungsphasen 1 bis 3 HOAI (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).

3) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft zur weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Wehrturms (Planungsphasen 4 ff. HOAI) mit der Vorbereitung eines Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3.

4) nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Liegenschaften die Bedarfsfeststellung zur Schaffung einer viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) an dem Standort Alte Ellinghauser Str. 5/7 separat zur Beschlussfassung am 23.09.2021 vorlegte.






zu TOP 3.8
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

stellt den Wirtschaftsplan 2022 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 3.9
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22471-21-E1):

...die CDU-Fraktion bittet den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) den folgenden Prüfauftrag zu beschließen:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.

Begründung

Der Dortmunder Energiecampus ist ein Beispiel für klimaneutrale Bauweise sowie einen weitgehend CO2-freien Betrieb. Zur CO2-Minderung ist auch eine entsprechend gute Anbindung an den ÖPNV nötig, um für die Beschäftigten eine attraktive Alternative zum Auto zu schaffen. Da der Energiecampus als autofreier Shared Space gestaltet werden soll, müssen die Mitarbeiter und Besucher des Campus außerhalb des Geländes parken. Eine fußläufige Anbindung an die Stadtbahn U47 ist angedacht. Ebenso sinnvoll ist in den Augen der CDU-Fraktion eine Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese kann durch die Anbindung an den RE 3 und die RB 32 erreicht werden. Auch für die IGA 2027, die sich von der Kokerei Hansa bis zur Rheinischen Straße erstreckt, wäre diese Anbindung von großem Nutzen.

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut Vorlage zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.

Der Prüfbericht soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt werden.


zu TOP 3.10
Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21674-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.2021:

Frau Dr. Tautorat (Linke+) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der obigen Anmerkung den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 08.12.2021:

Änderung:
Herr RM Tietz führt an, dass seine Fraktion es begrüße, dass hier im Hinblick auf die TEK eine Beschleunigung eintrete und ein Starterpaket auf dem Tisch liege. Mit dem Standort in Kley habe man jedoch Probleme. Dort solle eine alte Grundschule, die aus seiner Sicht durchaus stadtbildprägende und auch denkmalwürdige Bedeutung für den Stadtteil habe, abgerissen werden, um dort die TEK zu realisieren. Es sei auch eine Variante 2 geprüft worden, von welcher seiner Fraktion vor Ort eigentlich immer ausgegangen sei, nämlich dass das Schulgebäude saniert werde, um dann dort die TEK inkl. eines möglichen Erweiterungsbaus unterzubringen. Die Abrissvariante halte man für schade und habe daher noch erheblichen Klärungsbedarf. Offensichtlich seien ja beide Varianten geprüft worden, wonach die durch seine Fraktion bevorzugte Variante mit dem Erhalt des Schulgebäudes inkl. eines Erweiterungsbaus seines Wissens nach nur unwesentlich teurer wäre.

Herr Schiebold verdeutlicht hierzu, dass die Verwaltung nach Prüfung der Varianten sowohl aus ökonomischen Gründen als auch aufgrund räumlich sozialer Bedingungen dafür votiere, das bestehende Gebäude niederzulegen, um dort ein modulares Gebäude in L-Form zu errichten. Der Unterschied zwischen beiden Varianten sei doch so gravierend gewesen, dass man hier den Neubau empfehle.

Herr Rm Tietz bittet darum, die Entscheidung zur Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten, um sich über beide Varianten nochmal genau zu informieren.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass auch die Tatsache, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund noch ausstehe, dafür spreche, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter, um zunächst das Votum der Bezirksvertretung Lütgendortmund abzuwarten.



zu TOP 3.11
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22395-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.


3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.

zu TOP 3.12
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22327-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.13
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22508-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20915-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem
Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite
Kostenerhöhung um insgesamt weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen
Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung bis zum Jahr 2023.

Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“
bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grund-
vermögens (Amt 24) ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.

2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten
des Jahres 2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt).

3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushalts-
satzung budgetneutral kompensiert.



zu TOP 3.15
Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 02.12.2021:

Auf Antrag des Herrn Dr. Mitra, Fraktion B‘90/Die Grünen, beschließt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig, die Entscheidung über diese Vorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion für die Beschlussvariante (b) der Vorlage stimmen werde. Man habe hierzu insbesondere zur Kenntnis genommen, dass sich auch das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) und der Seniorenbeirat für die Variante (b) ausgesprochen hätten. Dies sei ein Hinweis dafür, dass der qualitätsvolle, barrierefreie Endausbau diesen Gremien wichtiger sei als ein minimalinvasiver, möglichst schneller Umbau. Man sei bereit, für eine zukunftsfähige Lösung und der Schaffung einer höheren städtebaulichen Qualität, die höheren Kosten zu tragen, da die Entscheidung die hier und jetzt falle, Bestand für die nächsten Jahrzehnte habe.

Herr Sohn (BPN) kritisiert, dass das BPN und auch der Seniorenbeirat nicht in der Beratungsfolge vorgesehen wurden, man sich aber trotzdem in beiden Gremien damit befasst habe. Weiter macht er, wie bereits durch Herrn Rm Dudde erwähnt, darauf aufmerksam, dass sich beide Gremien für die Variante (b) ausgesprochen hätten.

In Kenntnis der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt



zu TOP 3.16
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

AKUSW, 08.12.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt

zu TOP 3.18
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

AKUSW, 08.12.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt


zu TOP 3.19
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:

Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43

Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden
.“

Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:

Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):

...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:

1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.

2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.

3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.


4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.

5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:

„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“

Begründung

Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.

Zu 2)
Im Jahr 2008
lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.

Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.

Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.

Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):

....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.


AKUSW, 08.12.2021:

Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat, ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.

Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:

Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.

zu TOP 3.20
Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt die weitere Umsetzung der unter der laufenden Nummer 3 des „Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord“ (DS-Nr. 05934-16) beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ mit einer Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 269.389 € auf insgesamt 2.028.989 €.

Das mit der bisherigen Planung (Leistungsphasen 1 – 5) betraute Büro „ARGE LAVALAND GmbH und Treibhaus Berlin“ soll auf Grundlage der Ausführungsplanung mit den weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 6 – 9) beauftragt werden.

Sollten sich zukünftig die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung nochmals um bis zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Huckarde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.21
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für Bewegungsmöglichkeiten im Gustav-Heinemann-Park
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21567-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Es wird hierzu angemerkt, dass die Bezirksvertretung Huckarde einen von der Vorlage abweichenden Beschluss gefasst habe.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Beschluss dem Ausschuss mit dem Protokoll zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Im Nachgang zur Sitzung ging bei der Geschäftsstelle folgende Beschlussfassung der Bezirksvertretung Huckarde ein:

In Abänderung des ursprünglichen Beschlusstextes der Vorlage beschließt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig den nachfolgend aufgeführten Beschlusstext und damit den Bau des Bewegungsparks im Gustav-Heinemann-Park zu Kosten in Höhe von 160.000 Euro zu den nachfolgend genannten Rahmenbedingungen:

Die Bezirksvertretung Huckarde hat am 06.10.2021 beschlossen
, den Baubeschluss 1,Bewegungsmöglichkeiten im Gustav-Heinemann-Park" (DS-Nr. 21567-21) auf die nächste Sitzung zu schieben. Vor dem Beschluss sollte vorab eine Bürgerinformation durchgeführt werden. Diese hat mit 20 Teilnehmern am 17.11.2021 in der Städtischen Begegnungsstätte Huckarde stattgefunden.

Die in der Vorlage DS-Nr. 21567-21 dargestellte Konzeption möchte die Bezirksvertretung in mehreren Punkten abändern:


Um diese Inhalte zu berücksichtigen, muss die Bezirksvertretung den Beschlussvorschlag der Verwaltung abändern. Um Ihre Anliegen zu berücksichtigen, könnten die Punkte 1 und 3 wie folgt ergänzt werden (Kursivtext):

,,Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt den Bau des Bewegungsparks im Gustav­ Heinemann-Park zu Kosten in Höhe von 160.000 Euro.
Die Bezirksvertretung Huckarde beauftragt die Verwaltung,

Kostenerhöhungen werden der BV Huckarde zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt, sofern sich. die veranschlagten Investitionskosten um mehr als 25% erhöhen.

Der Bau des Bewegungsparks bedingt eine jährliche Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 63 in Höhe von 4.100 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023."


zu TOP 3.22
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.23
Hoesch-Hafenbahn-Weg
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021

(Drucksache Nr.: 21234-21)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21234-21-E1). (siehe Anlage zur Niederschrift)-

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.









zu TOP 3.24
Cityentwicklung: Umgang mit unterirdischen Bachläufen in der Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23052-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23052-21-E1):

...unterhalb der City verlaufen natürliche Bachläufe. Dazu haben wir die nachstehenden Fragen:

1) Wie viele Bäche mit welchem Wasservolumen werden dort in Kanalform geführt? Gibt es hier entsprechendes Kartenmaterial, dass dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann?

2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung aus Sicht von Planung, Stadterneuerung und Umwelt die unterirdisch geführten Bachläufe in die Weiterentwicklung der City im Sinne der Klimaresilienz einerseits und in Bezug auf eine Attraktivierung der Innenstadt einzubeziehen?

3) Wie bewertet die Stadtentwässerung aus fachlicher Sicht den gegenwärtigen Ausgangspunkt hinsichtlich der Wasserqualität in den Bächen, sowie der Einleitung von Bachwasser in Schmutzwasserkanäle? Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich aus dieser Perspektive?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.25
Herbizid-Einsatz bei DSW21
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23100-21)
...im Jahr 2008 hat Greenpeace im Rahmen einer Studie die „Schwarze Liste der Pestizide“ herausgegeben. Jeder Wirkstoff, der mindestens eine besonders gefährliche Eigenschaft aufweist oder der im Punkte-Ranking zu den obersten 10 Prozent der bewerteten Stoffe gehört, wurde auf eine so genannte „Schwarze Liste“ der besonders gefährlichen Stoffe gesetzt. Bestandteil dieser Liste ist auch der Wirkstoff Flumioxazin. Die Studie begründet den Eintrag durch:
a) Gesundheitsgefährdung aufgrund akuter Toxizität
b) Gesundheitsgefährdung aufgrund Reproduktionstoxizität
Der Wirkstoff Flaszasulfuron ist „nur“ auf der grauen Liste, da sie „eine geringere bekannte Gefährlichkeit als die besonders gefährlichen Pestizide aufweisen“- Aber auch hier besteht eine Gefahr für Wasserlebewesen, Vögel und Regenwürmer.

In diesem Zusammenhang bitten wir DSW21 um die Beantwortung folgender Fragen:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.






zu TOP 3.26
Interessenbekundungsverfahren Speicherstraße 1 und 11/11a
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23184-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zielsetzung und das Verfahren zur Vermarktung der Speicherstraße 1 und 11/11a zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zum Fünften Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23134-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23134-21):

...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung entwickelt neben der Information über das Internet weitere Formate, um durch zusätzliche Kommunikationswege mehr Dortmunder*innen über die Möglichkeiten des Wohngeldbezugs zu informieren, insbesondere auch diejenigen Menschen, die keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf die Informationen per Internet haben.

Begründung:
Die Stadt informiert ihre Bürger*innen hauptsächlich per Internet über die Anspruchsberechtigung in Bezug auf Wohngeldleistungen. Nur in Einzelfällen wird auf über die Quartiersbüros unterstützend informiert. Um auch die Personengruppen zu erreichen, die gar nicht oder nur eingeschränkt über die Möglichkeiten verfügen, sich so umfassend über den eigenen Anspruch zu informieren, sollten auch analoge Informationswege (z.B. Flyer, Broschüren, persönliche Ansprache u. ä.) genutzt werden.



AKUSW, 08.12.2021:

Frau Rm Neuman-Lieven, möchte zunächst wissen, welche Informationsmöglichkeiten derzeit überhaupt von der Stadt angeboten werden.

Herr Rm Schreyer erläutert zum o. a. Antrag seiner Fraktion, dass man grundsätzlich davon ausgehe, dass viele Menschen, die Anspruch auf Wohngeld hätten, aufgrund mangelnder Information gar nicht auf die Idee kämen, einen Antrag zu stellen.

Herr Rm Waßmann schlägt vor, dass die Verwaltung zunächst dazu ein Update erstelle, was hierzu im Moment überhaupt bereits gemacht würde, um zu informieren; das Ganze also zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

Frau Laubrock berichtet hierzu, dass die Idee eines Updates sicher immer gut sei und Verwaltung auch gerne bereit hierzu sei. In der Tat sei es so, dass man in den letzten Jahren den Fokus auf die Information via Internet gesetzt habe. Sie persönlich habe keine Kenntnis von Flyern aus der Vergangenheit. Persönliche Ansprache habe man z.B. in Westerfilde, im Rahmen des Quartiersmanagements mit keinem guten Ergebnis erprobt, was aber nicht bedeute, das man dies nicht in an in anderer Form erneut probieren könne.

Herr Rm Kowalewski schlägt ergänzend vor, auch entsprechendes Beratungsmaterial für Sozialberatungsstellen in der Stadt zusammenzustellen, um das Thema bekannter zu machen.

Herr Rm Karadas bittet darum, hierbei auch die Mehrsprachigkeit sämtlicher Informationsformate zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung entwickelt neben der Information über das Internet weitere Formate, um durch zusätzliche Kommunikationswege mehr Dortmunder*innen über die Möglichkeiten des Wohngeldbezugs zu informieren, insbesondere auch diejenigen Menschen, die keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf die Informationen per Internet haben
Hierbei ist auch die Mehrsprachigkeit sämtlicher Informationsformate zu berücksichtigen.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):

...wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.

1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen
(wurde im AKUSW Am 10.11.2021 abgelehnt)

2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.

Begründung

1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert.
Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.

2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.

..
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2):

...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:

- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk. - Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.

Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.

Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen Einsparungen erzielt werden.

Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 30.11.2021:

AMIG, 30.11.2021:

Dem Ausschuss liegt heute folgende, geänderte Protokollierung des AKUSW vom 10.11.2021 vor:



AKUSW, 10.11.2021:

Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).

Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift)

Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.

Danach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.

Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:

[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:

- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben,
sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

In Kenntnis dieser Änderung leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


Weiter liegt vor Empfehlung der BV Brackel vom 02.12.2021:

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Herr Sanke von der SPD-Fraktion bittet um Aufnahme nachfolgender Ergänzung zu Punkt 6.1.2 „Maßnahmen auf Gebäudeebene“:

„Als beispielhafte Maßnahmen und deren Wirkungen empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel, auf der Gebäudeebene die Großsiedlungen mit einzubeziehen.

Begründung:
Die Gebäude der Großsiedlungen bieten aufgrund ihrer hohen Anzahl die Möglichkeit, einen deutlichen klimatischen Verbesserungseffekt zu erzielen. Hinzu kommt die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Menschen.“
Die Bezirksvertretung stimmt der Aufnahme der o. g. Ergänzung bei 2 Stimmenthaltungen (Frau Plieth, Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen) einstimmig zu.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-E5):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.

2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.

3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.

AKUSW, 08.12.2021:

Um weitere Voten aus den noch anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretungen abzuwarten, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.







zu TOP 7.2
Planfeststellungsverfahren „Asselner Graben - Ökologische Verbesserung von km 0,00 bis km 2,10 in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22852-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Verwaltungsentscheidung, den Plan für die ökologische Verbesserung des Asselner Grabens auf insgesamt ca. 2.100 m Länge planfestzustellen, zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22423-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen: B‘90/Die Grünen/ CDU/ DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22423-21-E1):


...die Fraktionen BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Ergänzungsantrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22423-21-E3):

...zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+
nehme ich wie folgt Stellung:
Die Verwaltung begrüßt das Ziel, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder
Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken. Ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept ist
aus meiner Sicht ein geeignetes Instrument, die Hierarchie der Waldfunktionen und eine
Strategie für die Entwicklung eines gesunden Dauerwaldes zu beschreiben. Es wäre eine
Weiterentwicklung des 1993 beschlossenen, ökologisch orientierten Waldpflegeprogramms
für den Stadtwald Dortmund.
Die Wirkung der weiteren im Antrag genannten Maßnahmen sollte jedoch im geplanten
Beteiligungsprozess beim Erstellen des Waldkonzepts analysiert und beschrieben werden.
Insbesondere Aussagen zur Veränderung der Altersstruktur der Waldbestände, des
Holzvorrats, zur Verjüngungsplanung und den dabei anzuwendenden Waldbautechniken
(Naturverjüngung, Pflanzung oder Saat) bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Die Wirkung
der Maßnahmen auf die Nachhaltigkeit der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion muss im
Prozess untersucht und im Konzept dargestellt werden, um eine wissensbasierte Entscheidung
treffen zu können.
Auch bei der Entscheidung über die Kriterien für den Erhalt, die Auswahl und die
Dokumentation von Habitatbäumen sollte dem Waldkonzept nicht vorgegriffen werden. Die
Strategie des Landesbetriebes Wald und Holz NRW kann zum Beispiel nicht unverändert von
der Stadt Dortmund übernommen werden, weil die hard- und softwaretechnischen
Voraussetzungen in der städtischen Forstverwaltung gar nicht vorliegen.

Das Waldkonzept sollte auch Aussagen zu den Chancen und Risiken einer weiteren
Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung enthalten. Es muss z. B.
abgewogen werden, ob der notwendige Umbau der Waldbestände zur Anpassung an den
Klimawandel, die Integration der Erholungs- und Freizeitnutzung, die erhöhte
Kohlenstoffspeicherung in Form einer Kaskadennutzung von Holzprodukten und die hohe
Biodiversität durchforsteter Mischbestände mit einer Ausweisung großer Teile des
Stadtwaldes als Flächen für die natürliche Waldentwicklung vereinbar ist.
Im Konzept muss auch der für die Umsetzung der Maßnahmen notwendige, zusätzliche
Personalaufwand dargestellt werden.
Ich empfehle daher, einen Beschluss zu fassen, die geplanten Holzfällarbeiten im
Winterhalbjahr 2021/2022 fortzusetzen, und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, im
Jahr 2022 ein ökologisches Waldkonzept mit Unterstützung externer Gutachter zu erstellen.
In einem Beteiligungsprozess sollen dabei auch die im Antrag genannten Maßnahmen geprüft
werden.
Die geplanten Holzfällarbeiten können und sollten in diesem Winterhalbjahr durchgeführt
werden, da sie
- dem im Antrag formulierten Ziel dienen, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des
Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken,
- die geplante Holzentnahme mit einer Größenordnung von 7.000 Kubikmetern nur
etwa 70 Prozent des nachhaltigen Hiebsatzes und nur etwa der Hälfte des jährlichen
laufenden Holzzuwachses in Höhe von ca. 14.000 Kubikmetern entspricht,
- Habitatbäume bereits jetzt bei den Holzfällarbeiten erhalten werden und
- die Aktivitäten auf weniger als 7 Prozent der Waldfläche stattfinden und somit der
weit überwiegende Teil des Stadtwaldes von den Maßnahmen gar nicht betroffen ist.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22423-21-E2):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

1. zu.2.c der Drucksachennummer 22423-21-E1:
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.

2. zu 2.d der Drucksachennummer 22423-21-E1:

Begründung:

Bei der Erstaufnahme des Monitorings erfolgt eine Beschreibung der Strukturunterschiede innerhalb der unterschiedlichen waldbaulichen Behandlungen. Bei einer Wiederholungsaufnahme und dem Vorliegen des Waldkonzepts können damit dann Aussagen zur Entwicklung, z. B. der Baumartenverteilung, Struktur, Verjüngung, dem Totholzanteil sowie der Vogel- und Fledermausarten (Arteninventar, Quartiere, Raumnutzung etc.) getroffen werden.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22423-21-E4):

...zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Für einen gezielten Waldumbau und für die sichere Verjüngung von Waldbeständen müssen
Pflanzungen und Saaten zulässig sein. Das ergibt sich schon aus der Pflicht zur
Wiederaufforstung gemäß § 44 Landesforstgesetz NRW. Dort ist geregelt, dass Kahlflächen
und stark verlichtete Waldbestände innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten oder zu
ergänzen sind. Im Einzelfall kann als Wiederaufforstung auch die flächendeckende
Entwicklung von Wald durch die natürliche Ansamung von Forstpflanzen von der
Forstbehörde zugelassen werden. Das setzt aber voraus, dass sich überhaupt eine natürliche
Waldverjüngung einstellt.
Einschränkungen der geplanten Holzfällarbeiten sollten frühestens nach dem Vorliegen eines
Waldkonzepts, wie es im gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU
und Die Linke+ zum TOP gefordert wird, erfolgen. Ich verweise dazu auf meine
Stellungnahme zum o. g. Antrag (Drucksache-Nr.: 22423-21-E3).
Derzeit betreibt die Biologische Station Kreis Unna/Dortmund ein Monitoring in drei
Bereichen des Stadtwaldes. Auf Teilflächen werden im Dellwiger Wald (Lütgendortmund),
Aplerbecker Wald (Aplerbeck) und Kurler Busch (Scharnhorst) folgende Parameter
beobachtet:
- Brutvögel
- Fledermäuse (Arteninventar, Quartiere, Raumnutzung, Aktivität)
- Waldstruktur (Totholz und lebender Bestand, Verjüngung, Vegetationsaufnahme)

Das Beobachtungsdesign wurde von der Biologischen Station entwickelt. Die Erstinventuren
wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 durchgeführt. Die Prüfung, an welchen Stellen im
Dortmunder Stadtwald eine Ausweitung des Monitorings durch die Biologische Station
erfolgen kann, sollte daher im Dialog mit der Biologischen Station beim Erstellen des o. g.
Waldkonzepts erfolgen.
Eine kurzfristig angeordnete Einschränkung der Waldbewirtschaftung würde zu
Mindererträgen durch ausbleibende Holzverkäufe in einer Größenordnung von 200.000 Euro
führen. Außerdem könnte die städtische Forstverwaltung ihrer gesetzlichen Pflicht zur
Wiederaufforstung, insbesondere der durch Dürre und Borkenkäfer abgestorbenen
Waldbestände, nicht nachkommen.

AKUSW, 08.12.2021:

Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihre Fraktion dem o. a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen (CDU, B‘90/Die Grünen und DIE LINKE +) zustimmen werde, unter der Voraussetzung, dass die geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahmen zum Holzeinschlag noch in diesem Jahr stattfinden dürfen.

Weiter gibt sie zum SPD- Antrag bekannt, dass sich Punkt 2.1 erledigt habe und man Punkt 2.3 zurückziehe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beiden schriftlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu den beiden o. a. Anträgen jeweils einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgende Beschlüsse zu fassen:

Zum Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen: B‘90/Die Grünen/ CDU/ DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22423-21-E1):


Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22423-21-E2):

1. zu.2.c der Drucksachennummer 22423-21-E1:
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.

2. zu 2.d der Drucksachennummer 22423-21-E1:

zu TOP 7.4
Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22493-21)

...der Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald hat, z. B. im Bereich NSG Grävingholz und Süggel, in diesem Jahr bereits Ende September begonnen, früher als in den vorangegangenen Jahren, in denen noch der Beginn des Winters abgewartet wurde.

Wir bitten die Verwaltung um Berichterstattung und die Beantwortung folgender Fragen:

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22493-21-E1):

...zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE+ in der Sitzung am 10.11.2021 nehme ich wie folgt

Stellung.

1. Der Holzeinschlag hat in diesem Jahr nicht früher begonnen als in den
vorausgegangenen Jahren.
Im NSG Grävingholz und Süggel wurden lediglich einige Jungbestandespflegemaßnahmen
durchgeführt, bei denen kein Nutzholz anfällt und die keiner
zeitlichen Beschränkung unterliegen.

2. Bei den Fällarbeiten im Grävingholz und Süggelwald handelte es sich nicht um
geplante Hiebsmaßnahmen, sondern um dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen,
bei denen abgestorbene Lärchen und Buchen gefällt werden mussten, um
eine Gefährdung der Waldbesuchenden durch herabfallende Totäste oder umstürzende
Bäume zu minimieren.

3. Verkehrssicherungsmaßnahmen werden auch während der Vegetationsperiode
durchgeführt, weil der Schutz der Waldbesuchenden höherwertig angesehen wird als
eine eventuelle Störung der Flora und Fauna.

4. Im Grävingholz ist im Winterhalbjahr 2021/2022 kein Holzeinschlag geplant.
Im Süggelwald wird eine alte Maßnahme umgesetzt, die bereits Anfang 2021 geplant
war und bei der im Bereich Kemminghauser Straße / Holzheck ca. 12 bis 15
Amerikanische Roteichen gefällt werden.

5. Die für diesen Winter geplanten Maßnahmen werden in der Vorlage „Holzfällarbeiten
im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022“ dargestellt (Drucksache Nr.
22423-21).
Das Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung und Entwicklung stabiler, naturnaher und
klimaplastischer Waldbestände. Auf Karten, die der o. g. Vorlage als Anlagen
beiliegen, sind die Arbeitsflächen markiert. Dort finden keine Kahlschläge statt. Im
Zuge sog. Durchforstungen werden einzelne Bäume entnommen, damit den
verbleibenden Bäumen mehr Standraum, Wasser, Licht und Nährstoffe zur Verfügung
stehen. Dadurch werden die Stabilität und Vitalität der Einzelbäume und somit auch
der Waldbestände gesteigert. In älteren Beständen gelangen außerdem Licht und
Wärme an den Waldboden, die das Aufwachsen einer neuen Waldgeneration durch
natürlichen Samenfall ermöglichen. Auf diese Weise entstehen ungleichalte,
strukturreiche und stabile Mischwälder.
Der Einschlag hat zwischenzeitlich im Stadtbezirk Scharnhorst, im Bereich der Alte
Körne, im Kurler Busch, am Kornmühlenweg und an der Bönninghauser Straße
begonnen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 7.5
Förderung ökologischer Landwirtschaft - Staffelung der Pacht für städtische Landwirtschaftsflächen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23129-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23199-21-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.
Begründung:
Die Stadt Dortmund verpachtet Grundstücke an Landwirte für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 benennt aber, dass bei den städtischen Pachtverträgen für landwirtschaftliche Flächen bislang wenig Spielraum für Innovationen hinsichtlich einer nachhaltigeren Ausrichtung bestehe. Zur Förderung einer mehr an einer ökologischen bzw. extensiven Bewirtschaftung orientierten Landwirtschaft in Dortmund soll daher neben der aktiven Ansprache der Landwirte für eine nachhaltige Ausrichtung ein gestaffeltes Pachtmodel für diese Flächen entwickelt werden. Durch eine nachhaltigere Ausrichtung der Landwirtschaft könnte, etwa durch den geringeren Stickstoffeinsatz und der meist positiven Humusbilanz, ein Betrag zur Reduzierung der Emissionen geleistet werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Des Weiteren kann der Biodiversitätsverlust in der Agrarlandschaft aufgehalten werden.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die Zuständigkeit hier eher beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege.

Daraufhin empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Pachtzinsmodel für die Verpachtung von städtischen Flächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu überarbeiten. Hierbei soll ein gestaffeltes System entstehen, durch das landwirtschaftliche Flächen, die ökologisch oder extensiv bewirtschaftet werden, günstiger in der Pacht sind, als konventionell bewirtschaftete Flächen. Auch soll im Pachtmodell zwischen Acker- und Grünlandflächen sowie sonstigen Flächen unterschieden werden. Für die extensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sollen Pachtauflagen als Bestandteile der Pachtverträge entwickelt werden, die einen Mindeststandard definieren. Die Pachtauflagen für die ökologische bzw. extensive Bewirtschaftung sollen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteil zum Standard werden. Gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20% der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für das gestaffelte Pachtsystem sind zu prüfen und das erarbeitete Modell ist dem AKUSW und dem AFBL im 2. Quartal 2022 vorzulegen. Die aktive Ansprache der Landwirte für eine nachhaltigere Ausrichtung der Bewirtschaftung, auch über die städtischen Landwirtschaftsflächen hinaus, ist zu intensivieren.

zu TOP 7.6
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23133-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23133-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur nachhaltigen Verpflegung in städtischen Einrichtungen und bei Veranstaltungen der Stadt.

Dabei bitten wir insbesondere darzustellen, welche Kriterien bei der Vergabe von Cateringleistungen in den verschiedenen Bereichen zu Grunde gelegt werden.

BEGRÜNDUNG
Nachhaltige Verpflegung, die sowohl saisonale als auch fair-gehandelte und regionale Produkte berücksichtigt, nimmt sowohl in Bezug auf den Klimaschutz als auch im Zusammenhang mit gesunder Ernährung einen hohen Stellenwert ein. Mit der Zertifizierung als faire KiTas hat FaBiDO diesen Weg schon eingeschlagen. Auch die erneute Auszeichnung als Fairtrade-Stadt zeigt, dass das Thema in Dortmund schon verankert ist. Das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 weist in seinen Empfehlungen unter dem Punkt LE 3 „Klimafreundliche, gesunde Ernährung in städtischen Einrichtungen“ ebenfalls auf die Wirksamkeit gesunder, nachhaltiger und klimafreundlicher Ernährung hin. Möglicherweise können hier noch weitere Potenziale genutzt werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


Rechtsgrundlage:

§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023

zu TOP 8.2
Qualifizierungsverfahren für ein Hotel- und Bürovorhaben auf der Südseite des Hauptbahnhofs durch die Grundstückseigentümerin
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23055-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Darstellung zur weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Projektentwicklung für ein Hotel- und Bürovorhaben auf der Südseite des Hauptbahnhofs zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 5 kompensiert werden.





zu TOP 8.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 8.5
Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)








AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage: V. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)


Rechtsgrundlage: VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
VIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.08.2021, mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:



zu TOP 8.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)

AKUSW, 08.12.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 26.06.2020 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich ( zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt ) und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 12.03.2022 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 12.03.2023.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


zu TOP 8.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 233 - südlich Aplerbecker Bahnhofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22900-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 07.12.2021:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in der Sitzung den Antrag, kein vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Sie wünscht eine entsprechende Umweltprüfung.
Dieser Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied Fraktion Die Linke/Die Partei) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Einzelmitglied FDP) abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, den sozialen Wohnungsbau auf 30 % zu erhöhen. Sie bittet darum, ihr das Ergebnis des Qualifikationsverfahrens mitzuteilen und die Pläne frühzeitig vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt mit den o. g. Ergänzungen bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Einzelmitglied FDP) und 4 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Mitglied Fraktion Die Linke/Die Partei), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Stieglitz kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne unter Einbeziehung der Empfehlung der BV Aplerbeck zustimmen bzw. sich ansonsten enthalten werde.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Bebauungsplan Ap 233 - südlich Aplerbecker Bahnhofstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

zu TOP 8.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 219 - Verseweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 129 Änderung Nr. 1 - 15)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22685-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 07.12.2021:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig,
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt einstimmig mit o. g. Ergänzungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr Rm Stieglitz erhebt die Empfehlung der BV Aplerbeck zum Antrag.

Dieser wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION /DIE PARTEI) abgelehnt.


In Kenntnis der Empfehlung der BV Aplerbeck fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Bebauungsplan Ap 219 - Verseweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 129 Änderung Nr. 1 - 15).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).









zu TOP 8.9
Bauleitplanung;
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 169 - Schaphusstraße -,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss (Drucksache Nr.: 21752-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 01.12.2021:

Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI hat Informationen darüber, dass der NABU im Jahr 2018 drei verschiedene Fledermausarten und Waldkäuze auf der Fläche nachgewiesen hat. Somit handelt es sich um eine bedeutsame Ausgleichsfläche, die es zu schützen gilt. Darüber hinaus ist in der Vorlage von 25 % gefördertem Wohnungsbau die Rede. Es gab jedoch in der Vergangenheit Bestrebungen der Stadt diesen Anteil auf 30 % zu erhöhen. Dies wünscht sich die Fraktion auf für dieses Gebiet.

Dem Hinweis zum Artenschutz stimmt die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN zu.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion sind dort weitere Bodenuntersuchungen notwendig, da früher auf der Fläche Lkws mit Teer gestanden haben. Allerdings begrüßt die Fraktion, dass es überhaupt ein Verkehrskonzept gibt und man im Zuge dessen auch versucht, Grünflächen zu erhalten.

Die CDU würde der Vorlage grundsätzlich zustimmen, weist aber auf die Wichtigkeit der Berücksichtigung der E-Mobilität bei der Parkraumgestaltung hin. Eine Ladesäule bei 30 Stellplätzen ist eindeutig zu wenig.

Der Vorsitzende ergänzt abschließend, dass er der Verwaltung den Hinweis gegeben habe, den geplanten Straßennamen „ Im Wipperkamp“ zu überdenken, da es bereits an anderer Stelle bereits den Straßennamen „Wipperkamp“ gibt und dies u. a. bei den Rettungskräften und der Polizei zu Verwechslungen führen kann.

Empfehlung
I. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (Frau Petri, Frau Knappmann und Herr Utecht / B´90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI) und bei 2 Enthaltungen (Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN und die FDP) per Beschluss den Bebauungsplan Mg 169 - Schaphusstrasse - in dem unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. S 3634/FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen per Beschluss die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlagen:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 23.11. 2021):
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde lehnt die Vorlage mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen ab, da verschiedene Fragen zum Arten- und Klimaschutz nicht geklärt sind. Im weiteren Verfahren werden die Angaben präzisiert.

AKUSW, 08.12.2021:

Herr sB Götz verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne, da hier massiv in Belange des Naturschutzes eingegriffen werde. Durch die Renaturierung der Emscher käme noch hinzu, dass dieses Gebiet gefährlich nah an Hochwasserereignissen liege, was bedeute, dass die neue Gebäudelandschaft bei Starregenereignissen in Mitleidenschaft gezogen würde. Weiter bemängelt er, dass man auch wieder nur über eine Quote von 25 % für geförderten Wohnungsbau spreche. Auch die Bürgerbeteiligung sei sehr mangelhaft.

Frau Rm Lögering schließt sich diesen Ausführungen an und weist nochmal auf die grundlegende Diskrepanz zwischen hier beschlossenen Klimaschutzprogrammen und solchen Bauleitplänen hin.

Herr sB Leonhardt führt an, dass auch seine Fraktion sich gegen die Vorlage ausspreche, da es sich hier um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet handeln würde.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION /DIEPARTEI) folgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,
den Bebauungsplan Mg 169 - Schaphusstrasse - in dem unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. S 3634/FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,
die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlagen:
§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 8.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Untere Pekingstraße in Dortmund-Schüren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 22616-21)

AKUSW, 08.12.2021:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Ein-leitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage Untere Pekingstraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zwei-wöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023)




zu TOP 8.11
Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 8.12
Erhalt des REWE-Marktes an der Kirchhörder Straße in Lücklemberg zur Sicherung der Nahversorgung
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2021
Hierin enthalten: Anfrage zum TOP
(Drucksache Nr.: 22234-21)
Dem Seniorenbeirat liegt folgende Anfrage aus dem Stadtbezirk Hombruch vor:

Der Seniorenbeirat stimmt der Anfrage einstimmig zu.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22234-21-E1):

...bezüglich der Anfrage des Seniorenbeirates zum Erhalt des REWE - Marktes in Dortmund-
Lücklemberg nehme ich wie folgt Stellung:

Gemäß Masterplan Einzelhandel handelt es sich bei dem REWE - Markt an der Kirchhörder
Straße um einen wichtigen Baustein zur Gewährleistung einer wohnortnahen
Grundversorgung.
Der ursprüngliche Bebauungsplan Hom 295 VEP - Nahversorgungseinrichtung östlich
Kirchhörder Straße - wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster am 26.02.2020 erneut für
unwirksam erklärt.
Um die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden REWE - Marktes zu erwirken, wird
derzeit ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Hom 295 VEP -
Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - durchgeführt.
Der Gremiengang für den Beschluss der erneuten Offenlage der Planunterlagen ist für das
erste Quartal 2022 geplant.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 8.13
Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
- Bericht der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20278-21-E7)

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 8.14
Betrieb von Windenergieanlagen in Dortmund - Repowering
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22097-21-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22097-21-E1):

-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

2. Zudem bitten wir um Beschluss des folgenden Punktes:

Begründung:
Nach 20 Jahren Betrieb der Windenergieanlagen EllWiRa in Dortmund-Ellinghausen endet die Förderung der WEA im Jahr 2025. Es stellt sich die Frage, ob das Repowering der Anlage rechtlich/planerisch am jetzigen Standort möglich ist. Aktuell besteht um das Gebiet der Windenergieanlagen ein durch DEW21 angelegtes Naturschutzgebiet, das bei der Errichtung der Anlagen angelegt wurde. Um die Zielmarke der Klimaneutralität in Dortmund zu erreichen, wäre es zielführend, den jetzigen Standort für die WEAs aufrecht zu erhalten und die Kapazität der WEAs unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange auszubauen.

Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22097-21-E2):

...die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.)
Weiterbetrieb
Ein Weiterbetrieb der drei Windenergieanlagen in Ellinghausen über die EEG-Laufzeit, also
nach 2025, ist grundsätzlich möglich, so lange es für die DEW21 als Betreiber technisch und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Windenergieanlagen werden regelmäßig begutachtet. Verschlechtert
sich der Zustand der Windenergieanlagen und treten z. B. größere Schäden an den
Windenergieanlagen auf, können sich die entsprechenden Reparaturarbeiten ggf. wirtschaftlich
nicht mehr lohnen.

Repowering
Aus Sicht der DEW21 wäre ein Repowering der Windenergieanlagen anzustreben, da neue
Windenergieanlagen wesentlich effizienter und damit sowohl wirtschaftlicher als auch nachhaltiger
betrieben werden könnten.
Ein Repowering würde im Einklang mit den planerischen Zielaussagen zu der Fläche stehen.
So ist der Bereich im Flächennutzungsplan als Konzentrationszone für Windenergieanlagen
dargestellt und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Mg 159 – Güterverkehrszentrum
Dortmund-Ellinghausen, der eine Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung
– Elektrizität – Windkraftanlagen festsetzt. Allerdings kann erst, wenn eine konkrete
Ausgestaltung des Repoweringvorhabens vorliegt, abschließend beurteilt werden, ob für eine
Umsetzung planungsrechtliche Schritte notwendig sind.
Daneben sind im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens weitere
Aspekte zu prüfen.

Förderung
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) kann Strom aus erneuerbaren
Energien gefördert werden. Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch ist die erfolgreiche
Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur.

Sachstand Windenergie
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen Ellinghausen, Steinsweg und
Salinger Feld haben weiterhin Bestand.
Die in der Vorlage DS-Nr. 13471-19 erwähnte Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-
Westfalen (LEP NRW) ist mittlerweile in Kraft getreten. Im LEP NRW wurde als
Grundsatz (10.2-3) formuliert, dass bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen
in Regionalplänen und Flächennutzungsplänen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu
Wohnbauflächen den örtlichen Verhältnissen angemessen ein planerischer Vorsorgeabstand
eingehalten werden soll; hierbei ist ein Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen
Wohngebieten vorzusehen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering). Darüber
hinaus wurde als Grundsatz (10.2-4) festgelegt, dass Regional- und Bauleitplanung das
Repowering von älteren Windenergieanlagen, die durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen ersetzt werden, unterstützen sollen. Kommunale Planungsträger sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen, um die Repowering-
Windenergieanlagen räumlich zusammenzufassen oder neu ordnen zu können (vgl. LEP
NRW Fassung von 2017 unter Abänderung durch die Änderung des LEP NRW 2019).
In Ergänzung zu den im LEP NRW festgelegten, abwägungsrelevanten Grundsätzen wurde
auf Landesebene per Gesetz vom 08.07.2021 ein Mindestabstand von 1.000 m für privilegierte
Windenergieanlagen zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 Baugesetzbuch)
und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB), sofern dort
Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, oder im Geltungsbereich von Satzungen
nach § 35 Abs. 6 BauGB, eingeführt. Der Mindestabstand findet keine Anwendung, wenn
in einem Flächennutzungsplan vor Inkrafttreten des Gesetzes Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt wurden (§§ 2 und 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen). D.h. solange die Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan in Dortmund Bestand haben, sind
Vorhaben innerhalb der Konzentrationszonen nicht von dieser gesetzlichen Vorgabe betroffen.

Zu 2.)
Da die Verwaltung nicht Betreiber der Windenergieanlagen ist, kann sie keine Anträge zum
Repowering stellen. Die Verwaltung steht jedoch in Kontakt mit der DEW21, um die Rahmenbedingungen für ein mögliches Repowering abzustimmen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:22097-21-E3):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 ist. Hierbei ist auch das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen ein wichtiger Baustein, der durch die Verwaltung unterstützt werden soll.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit möglich das Repowering der Windenergieanlagen in Ellinghausen zu unterstützen und abzusichern. Der Ausschuss bittet um regelmäßige Informationen zum Fortschritt der Realisierung des Repowerings.

AKUSW, 08.12.2021:

Frau Rm Rudolf erläutert den Hintergrund zum o. a. Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Frau Rm Sassen regt an, Punkt 2. dieses Antrags insofern zu ergänzen, dass die Verwaltung Repowering grundsätzlich in Dortmund und nicht nur in Ellinghausen unterstützen möge.
Frau Rm Rudolf räumt hierzu ein, dass es nach ihrem Kenntnisstand so sei, dass dies zur Zeit nur in Ellinghausen möglich sei, stimme aber dieser Ergänzung zu.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Antrag mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 ist. Hierbei ist auch das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen ein wichtiger Baustein, der durch die Verwaltung unterstützt werden soll.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit möglich das Repowering der Windenergieanlagen in Ellinghausen und soweit realisierbar auch grundsätzlich in Dortmund zu unterstützen und abzusichern. Der Ausschuss bittet um regelmäßige Informationen zum Fortschritt der Realisierung des Repowerings







zu TOP 8.15
Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20516-21)

AKUSW, 08.12.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrsprognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.


zu TOP 8.16
Synchronisation der Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO mit Bitte Anfrage (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23132-21)

...für ein optimiertes und integriertes städteübergreifendes Bus- und Bahnnetz im Ruhrgebiet braucht es eine bessere Abstimmung der kommunalen Nahverkehrspläne. Zu erreichen ist dieses Ziel unter anderem durch eine zeitliche und inhaltliche Synchronisation der Nahverkehrspläne. Dieses Ziel wird unter Moderation vom Regionalverband Ruhr (RVR) bereits für den 31. Dezember 2023 angestrebt. Vor dem Hintergrund dieser aktuell in den Gremien von VRR und RVR geführten Debatte stellt die CDU-Fraktion folgende Anfrage und bitte die Verwaltung um entsprechende Beantwortung:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung erwartet.

zu TOP 8.17
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Diemelstraße 31, Gemarkung Aplerbeck, Flur 13, Flurstück 1622
Az. 61/5-4-051664
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB -
Beschluss (Drucksache Nr.: 23159-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der AKUSW nimmt die Entscheidung der Bezirksvertretung zur Kenntnis und beschließt der Empfehlung zu folgen, den Bauantrag abzulehnen mit der Begründung, dass die begehrten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Ap 129 nicht erteilt werden können.

Die öffentliche Sitzung endet um 18: 00 Uhr.


Waßmann Reuter Trachternach
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