Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 31.10.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU) bis 18:16 Uhr
Herr RM Mause (CDU) bis 17:00 Uhr
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i. V. f. Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Beer (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund i. V. f. Herr Wittling
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Kollmann - 20
Herr Elerkamp - 8
Herr Vogt - 2/Dez.
Herr Krüger – 2/Dez.
Herr Thormann – 61
Herr Struß - 1/Agenda
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 31.10.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 19.09.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)

3.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)

3.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

3.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

3.5 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

3.6 Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 14.06.2012; Beschluss neuer Rat
- Lag bereits zur Sitzung am 19.09.2012 vor -

3.7 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 28.06.2012; Beschluss neuer Rat
- Lag bereits zur Sitzung am 19.09.2012 vor -

3.8 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)

3.9 Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2012
(Drucksache Nr.: 07340-12)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07658-12)

4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07690-12)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07825-12)

4.4 Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07638-12)

4.5 Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

4.6 Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07929-12)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07854-12)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss (Drucksache Nr.: 08014-12)

4.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07874-12)

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen -, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07847-12)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln-
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln-, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07848-12)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - und Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße -, Beschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07886-12)

4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07889-12)

4.14 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

4.15 "Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

4.16 Standortuntersuchung "Bewegungspark für alle Generationen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07263-12)

4.17 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen bzw. vertreten durch den Beauftragten des Landes NRW im 3. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07981-12)

4.18 L663n - aktueller Sachstand
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06339-12-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06339-12-E3)

4.19 Industriegebiet Achenbach 2.0
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07072-12)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07072-12-E1)



4.20 Entwicklung des Radverkehrs
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07239-12-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.09.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07239-12-E3)

4.21 Hochspannungsfreileitungen
Zusatz/-Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen DSNr.: 04887-11-E1
(Drucksache Nr.: 04887-11-E1)
- Lag bereits zu Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04887-11-E2)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

6.2 Co2-freie Wärmeversorgung aus Abfallwärme
Abschlussbericht der Verwaltung/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-08-E3)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)

7.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

7.3 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

7.4 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)



7.5 Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

7.6 Schachtsanierung Emscherallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07574-12)

7.7 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2012

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-12)

10.2 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hörde - Phoenix See"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07628-12)

10.3 Quartiersanalyse Erbpachtstrasse/Weisse Ewaldstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08116-12)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07834-12)

12.2 Bodenverunreinigungen durch Hochspannungsmaste / Abschlussbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07938-12)


12.3 Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07931-12)

12.4 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund; Handlungsfeld strukturübergreifende Maßnahmen
hier: Entwicklung und Einführung der „Dortmunder Dachmarke für Klimaschutz“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08002-12)

12.5 Illegale Bauschutthalde in Dorstfeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-12)

12.6 Luftreinhalteplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08150-12)

12.7 Quecksilberhaltige Abfälle am Liesenhoffweg in Dortmund-Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08151-12)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Auffällig viele Baumfällgenehmigungen in den letzten 3 Jahren in der Rotdorn-Siedlung Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08101-12)


Sonstige Informationen:

Stellungnahme der Verwaltung zum Thema : "Lärmschutz an der A 2 in Dortmund" aufgrund einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung -Eving am 07.03.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00577-10-E6)

Information des Verkehrsauschusses zum Thema "Straßenbahnlärm "
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06692-12-E2)
Der ursprüngliche Antrag der Fraktion FDP/BL (Drucksache Nr.: 06692-12) lag dem AUSWI bereits am 18.04.2012 vor, wo beschlossen wurde, diesen zuständigkleitshalber an den Verkehrsausschuss der DSW 21 weiterzuleiten.


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Verpflichtung mehrer sachkundiger Bürger/ Einwohner gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung
NW

Vor Feststellung der Tagesordnung werden folgende Ausschussmitglieder
als sachkundige Bürger/Einwohner gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW verpflichtet.
Hierbei handelt es sich um:

Herrn Sigges als Vertreter Änderung: des Mieterbundes, der Dortmunder Stadtwerke AG,
Herrn Döhring als Vertreter der Polizei Dortmund sowie
Herrn Dr. Otterbein vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde.

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die o.a. Mitglieder des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dazu, ihre Aufgaben als sachkundiger Bürger bzw. sachkundige Einwohner in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten sowie ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

Feststellung der Tagesordnung :

Ergänzungen:

Nachfolgenden Vorlagen sollen heute im Wege der Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung genommen werden:


I. Vorlage:

Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)hier: Beschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes; Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 1 als Bebauungsplan; Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches Ap 190 (Teil 1), Entscheidung über das Ergebnis der früh­zeit­igen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanentwurf Ap 190 (Teil 1). Beschluss, Dringlichkeitsschreiben liegt vor! (Drucksache Nr.: 08142-12)


Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 4.22 aufgeführt. Wegen des Sachzusammenhangs einigt man sich darauf, diese Vorlage gemeinsam mit der Vorlage unter TOP 4.8. zu behandeln.

II. Vorlage:
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung, Dringlichkeitsschreiben liegt vor! (Drucksache Nr.: 07891-12)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 6.3 aufgeführt.
III. Vorschlag zur TO (RM Münch):
Maßnahmen für vom Massaria-Pilz befallene Platanen FBI (DS-Nr.: 08201-12)

hierzu> Stellungnahme der Verwaltung in Form folgender Vorlage vor:

„ Sicherstellung der Verkehrssicherheit am Platanenbestand der Stadt aufgrund der auch in
Dortmund auftretenden Massaria-Erkrankung“ (Drucksache Nr.: 08323-12)


Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Beide Punkte werden unter TOP 7.8 behandelt.


Absetzung:

zu TOP 3.7 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen – Nutuzungsänderung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06934-12)

Die Verwaltung hat gebeten, TOP 3.7 von der Tagesordnung zu nehmen, da die Bezirksvertretung Hörde die Angelegenheit in ihrer Sitzung am 23.10.12 einstimmig abgelehnt hat.

Man einigt sich darauf, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.


Weitere Änderungen:

Auf Antrag der CDU-Fraktion einigt man sich darauf,

TOP 3.1 „ Einbringung des Haushaltsplanenwturfes 2013 “ (Drucksache Nr.: 07866-12) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen,

sowie zu

TOP 3.5 „ Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ (Drucksache Nr.: 07790.-12) fachlich zu diskutieren aber die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen.




Auf Antrag der SPD-Fraktion einigt man sich darauf,


TOP 7.1 „ Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG …….“ (Drucksache Nr.: 07778-12) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen,

sowie zu

TOP 8.1 „ Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 07608-12) zu diskutieren bzw. Informationen der Verwaltung hierzu einzuholen aber die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen, Absetzungen sowie den sonstigen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 19.09.2012

RM Dr. Brunsing bittet um folgende Ergänzung:


zu TOP 12.1:

„Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) „
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06603-12)

Nachfragen zur Vorlage, insbesondere zur Finanzierbarkeit der Personalkosten, werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Ergänzung: RM Dr. Brunsing bezieht sich auf die in der Vorlage, auf Seite 40 gemachten Angaben und möchte wissen, wie die drei neuen Stellen für das DLZE besetzt werden sollen.

Herr Dr. Mackenbach antwortet hierzu, dass das hierfür erforderliche Personal vordergründig aus der Verwaltung heraus beworben wird. Nach seinem derzeitigen Kenntnisstand geht er davon aus, dass mindestens zwei Mitarbeiter/-innen über diesen internen Weg rekrutiert werden können.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen …………

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 19.09.2012 wird, mit der o.a. Ergänzung genehmigt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


zu TOP 3.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Lagebericht 2011 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 werden festgestellt


2. Der Jahresgewinn 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe
von 368.500,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2011
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2012 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen
zu beauftragen.



zu TOP 3.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -)






zu TOP 3.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2013;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;



zu TOP 3.5
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Hierzu stellt Herr Herkelmann (Behindertenpoltisches Netzwerk) folgenden Antrag:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Befassung mit der Vorlage, mit dem Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerks in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.











zu TOP 3.6
Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)

RM Meyer begrüßt die Einbringung der Vorlage, macht aber deutlich, dass sich die SPD-Fraktion hierbei einen aktiveren Anteil der Stadtplanung gewünscht hätte.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD, bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Kreatives Dortmund“ in der als Anlage
beigefügten Fassung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung.


zu TOP 3.7
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)

hierzu liegt vor: –> Empfehlung der BV Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2012

Frau Reder von der Liegenschaftsverwaltung erläuterte als Berichterstatterin die Vorlage.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde machte deutlich, dass der in der Vorlage gemachte Nutzungsvorschlag völlig unabgestimmt sei mit der Bürgerschaft in Holzen und lediglich eine „Alibifunktion“ darstelle.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab und fordert die Verwaltung auf, mit den Holzener Vereinen, der Schule und der Politik nach einer sinnvollen Alternativnutzung des geschlossenen Lehrschwimmbeckens Holzen zu suchen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab.


zu TOP 3.8
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)

Nachdem die Sprecher der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion ihre Haltung zur der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie einer Stimme der Gruppe der NPD , nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich an der Messe FA!R 2013-2015 jährlich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25% der förderfähigen Aufwendungen zu beteiligen.


zu TOP 3.9
Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2012
(Drucksache Nr.: 07340-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 09.05.2012 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bis zum Ende der Wahlperiode ein Expertengremium mit der
Bezeichnung „Dortmunder Allianz für Industrie und Umwelt“ einzurichten.
Ziel der Allianz ist es, zwischen den Interessen von Industrie/Wirtschaft und von Umwelt/Naturschutz
zu vermitteln, um so eine breite Akzeptanz für Erweiterung und (Neu-)Ansiedlungen von Industrieproduktionsstandorten zu erreichen. Hierbei soll im Vordergrund "Dialog statt Konfrontation" stehen.
Die Allianz soll den Rat und die Ausschüsse beraten und bei deren Einscheidungsfindung
unterstützen.
Die Allianz hat 10 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Dortmund aus dem Kreis der Wirtschafts- und
Umweltverbände auf deren Vorschlag hin berufen werden. Bei Bedarf kann die Allianz vom Rat im
Einzelfall um weitere Mitglieder erweitert werden.Die Mitglieder der Allianz sind ehrenamtlich tätig.
Die Allianz ernennt eine/n neutrale/n Vorsitzende/n, der/die die Tagesordnung festsetzt und die
Sitzungen leitet.
Die Allianz gibt sich eine Geschäftsordnung und beschließt jährlich ein Arbeitsprogramm.
Die Allianz wird entweder auf Beschluss des Rates bzw. der Ausschüsse tätig oder wenn der
Vorsitzende oder ein Mitglied der Allianz dies fordert.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, auf Wunsch der Allianz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe für fachliche Auskünfte in deren Sitzungen zu entsenden.
Die Allianz kann Ortstermine durchführen.
Die Allianz erarbeitet Stellungnahmen zu den von ihr beratenen Vorlagen. Sie beschließt ihre
Stellungnahmen und Empfehlungen einstimmig. Der/die Vorsitzende hat kein Stimmrecht.
Die Allianz gibt ihre Beratungsergebnisse dem Rat und den Ausschüssen zur Kenntnis. Der/Die
Vorsitzende hat das Recht, bzw. auf Beschluss des Rates oder seiner Ausschüsse die Pflicht, an dem
betreffenden Tagesordnungspunkt teilzunehmen und ggfls. Auskünfte zu erteilen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Ombudsfrau für Bürgerinteressen und –initiativen mit der
Geschäftsführung der Allianz zu beauftragen.

Begründung
Trotz hoher Arbeitslosigkeit in Dortmund fällt es zunehmend schwer, bestehende Industrie- und
Gewerbebetriebe zu erweitern und neue Unternehmen anzusiedeln. Immer wieder bricht ein
Gegensatz zwischen Industrie und Umwelt auf, der die Entwicklung unserer Stadt gefährden kann.
Jedoch können die politischen Ziele „Förderung der Industrie“ und „Schutz der Umwelt“ durchaus
miteinander vereinbart oder zielgerecht untereinander abgewogen werden.

Bei dieser Aufgabe soll die zu gründende „Allianz für Industrie und Umwelt“ den Rat der Stadt
unterstützen. Es handelt sich um ein Expertengremium, das unabhängig von politischen Vorgaben die
Vereinbarkeit von Industrie und Umwelt diskutieren sowie Chancen und Risiken einzelner Gewerbe und Industrieansiedlungen beraten soll.

Die Mitglieder sollen untereinander ihre fachlichen und interessengeleiteten Positionen austauschen.
Wünschenswert wäre eine Verständigung und die Formulierung einer gemeinschaftlich getragenen
Empfehlung an den Rat. Das Ergebnis der Beratungen muss aber nicht zwingend ein Konsens sein,
es kann auch die begründete Feststellung sein, verschiedener Meinung zu sein.

Der Rat der Stadt Dortmund betritt mit der Berufung der „Allianz für Industrie und Umwelt“ Neuland,
indem er den Versuch unternimmt, ritualisierte Verhaltensmuster von Interessengruppen bei der
Erweiterung oder Neuansiedlung von Industriebetrieben aufzubrechen.

Die Rechte des Rates werden nicht eingeschränkt, stattdessen wird der Prozess der
Interessenabwägung auf eine neue Grundlage gestellt.

Die Allianz soll zunächst bis zum Ende der Wahlperiode berufen werden, um vor dem Hintergrund der
bis dahin gemachten Erfahrungen zu entscheiden, ob eine Fortsetzung in der nächsten Wahlperiode
sinnvoll ist.

Der o. g. Antrag der SPD-Fraktion wird in den Rat der Stadt eingebracht und leitet diesen an die
Fachausschüsse Wirtschaft und Beschäftigungsförderung sowie Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien zur weiteren Beratung weiter.

AUSWI: 31.10.2012:

RM Harnisch erläutert den o.a. Antrag seiner Fraktion mündlich.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu dem Thema verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich ab.















4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07658-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplan-Änderung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/ Hafenbrücke - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 29.03.2012 offengelegenen Inhalt als Satzung,

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 die Begründung vom 27.01.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07690-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg - geprüft und beschließt, der Stellungnahme unter Ziffer 7 dieser Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Lü 178 offengelegte Begründung vom 03.04.2012 entsprechend Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.08.2012 dem Bebauungsplan Lü 178 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 178 - Südlich Lütgendortmunder Hellweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe f GO NRW




zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07825-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage auf Wunsch der Fraktion B’90/Die Grünen, wegen weiteren Informations- und Beratungsbedarfs, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.4
Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07638-12)

Herr Punge vom Deutschen Mieterbund bezieht sich auf das in der Vorlage genannte Integrierte Handlungskonzept und empfiehlt hierzu, auch Vertreter /Vertrerinnen des Sozialamtes sowie der ARGE Dortmund hierzu mit einzubeziehen, da diese die Zahlen dazu liefern könnten, wie viele Mieter in den einzelnen Objekten Empfänger von Transferleistungen sind. Dies sieht er als gute Grundlage dafür, um z.B. gemeinschaftliche Mietminderungen durchführen zu können, welche in diesem Zusammenhang zielführender wären als Einzelmaßnahmen.

Herr Wilde beantwortet die zuvor durch RM Pohlmann und RM Neumann-Lieven gestellten Nachfragen zur Vorlage und sichert zu, die o.a. Empfehlung des Deutschen Mieterbundes im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Herr Clemens teilt mit, dass die Vorlage auch vom Seniorenbeirat befürwortet wird und schlägt vor, bei der Einbindung der lokalen Sichtweisen auch jeweils den örtlichen Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk angemessen zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD,) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:

zu TOP 4.5
Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

Auf Anregung aus der SPD –Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, einigt man sich darauf, diese Vorlage auch den bisher nicht beteiligten 4 Bezirksvertretungen (Innenstadt-Ost, Brackel, Hombruch und Lütgendortmund) zur Kenntnis zu geben. Mit dieser Maßgabe wird zu der Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen (Fraktion FDP/Bürgerliste), bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht 2011/ 2012 zum Konzept Ruhr und zu Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,


zu TOP 4.6
Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07929-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen (Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe der NPD), sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für maximal fünf Jahre mit einem Aufwand i. H. v. 50.000 € die Mitgliedschaft beim Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits im Jahr 2012 den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsoption für vier weitere Jahre abzuschließen.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07854-12)

RM Dr. Brunsing äußert sich kritisch dazu, dass die in der Vorlage genannten Basisdaten zum Verkehrsaufkommen aus 2009 stammen.

Herr Wilde bestätigt, dass die in der Vorlage genannten Basisdaten aus 2009 stammen, hält dies aber für unkritisch, da diese entsprechend hochgerechnet wurden und insofern die heutige Wirklichkeit abbilden.

Weiter teilt er hierzu mit, dass für den Fall, dass es im Istbetrieb zu Problemen kommen sollte, man selbstverständlich entsprechend nachsteuern wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08014-12)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht, dass die Ausgleichsflächen – Waldersatz - nicht
im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck angelegt
werden. Es wird vorgeschlagen, die Ausgleichsflächen an der Ostberger Straße vorzunehmen
oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien einstimmig, mit vorgenannter Ergänzung folgendes zu beschließen:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die
Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie die Fortführung des
Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet
Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-.


AUSWI: 31.10.2012:


Wie zu Beginn der heutigen Sitzung vereinbart wurde, werden die Tagesordnungspunkte 4.8 und 4.22 zusammen behandelt.

Auf Bitte von sB Herrn Tietz, einigt man sich aber auf eine getrennte Abstimmung.

Die Nachfrage des RM Kowalewski zur den Einwänden der B1 Bürgerinitiative wird durch Herrn Wilde dahingehend beantwortet, dass er diese Einwände für nachvollziehbar aber hier nicht für begründet hält.
Zu den von RM Kowalewski nachgefragten Daten hinsichtlich planungsrelevanter Arten kündigt Herr Wilde an, dass er die entsprechenden Informationen hierzu dem Protokoll dieser Sitzung (siehe nachfolgender Hinweis) beifügen wird.

Aussagen zu den planungsrelevanten Arten sind folgendem Fachgutachten zu entnehmen:

Herbstreit Landschaftsarchitekten: Bebauungsplan Ap 190 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bochum, Oktober 2011

Eine Zusammenfassung ist in der Begrünung unter Pkt. 11.4 enthalten. Das Gutachten selbst kann bei Bedarf im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingesehen werden oder auf Anfrage elektronisch zur Verfügung gestellt werden.


Herr Herkelman (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet darum, dass die Verwaltung in zukünftigen Vorlagen barrierefrei gestaltete Haltestellen auch als solche bezeichnet.

RM Münch macht deutlich, dass er von der Verwaltung erwartet hätte bzw. für zukünftige Verfahren erwartet, dass die Problemlage des jeweiligen Stadtbezirks frühzeitiger erkannt und berücksichtigt worden wäre bzw. wird.

RM Rohr erhebt die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.


Vorschlag der Verwaltung hierzu:

Vor dem Hintergrund, dass beide Bebauungspläne inzwischen einen ausführungsreifen Stand erreicht haben und um den rechtzeitigen Baubeginn mit Fertigstellung in 2017 sicherzustellen, appelliert Herr Wilde an die Mitglieder des Ausschusses, heute die Beschlüsse beider Vorlagen (4.8 u. 4.22) entsprechend den vorliegenden Beschlussformulierungen der Verwaltung zu fassen.

Zu der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck schlägt er vor, diese als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen, wobei er zusagt, dass die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein Ergebnis dazu vorlegen wird, wie man damit umgehen kann.

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Die SPD- Fraktion macht deutlich, dass sie damit ihren oben formulierten Antrag zurückzieht.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst demnach, unter Einbeziehung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise, einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie die Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zum Bebauungsplan Ap 190 unter Ziffer 11 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 05.10.2012 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A- (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 4.9
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07874-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den Restausbau der Straße „Dahlwiese“ im o. g. Abschnitt in Dortmund-Brackel auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 06.08.2012.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen -, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07847-12)

TOP 4.10 und Top 4.11 werden, bei getrennter Abstimmung, zusammen beraten.

RM Dr. Brunsing schlägt vor, die Vorlagen, wegen noch bestehenden Informationsbedarfes aus dem Brandschutzbedarfsplan zum Thema der erforderlichen Personalstärke und darüber hinaus dazu, welche Alternativstandorte hierzu geprüft wurden, in die nächste Ausschusssitzung zu schieben.

Herr Clemens vom Seniorenbeirat informiert darüber, dass nach seinem Kenntnisstand Alternativstandorte ausreichend geprüft wurden und appelliert an den Ausschuss, heute beide Vorlagen zu beschließen.

Nachfragen durch RM Kowalewski zur Standortfrage und zur zukünftigen Nutzung des Altstandortes in Bezug auf die Vorlage zu TOP 4.11, werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem alle Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu beiden Vorlagen verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B’90/Die Grünen, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Hö 276 - Freiwillige Feuerwehr Berghofen - aufzustellen.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlich­keits­beteiligung).

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln-
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln-, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07848-12)

TOP 4.10 und Top 4.11 werden, bei getrennter Abstimmung, zusammen beraten.

RM Dr. Brunsing schlägt vor, die Vorlagen, wegen noch bestehenden Informationsbedarfes aus dem Brandschutzbedarfsplan zum Thema der erforderlichen Personalstärke und darüber hinaus dazu, welche Alternativstandorte hierzu geprüft wurden, in die nächste Ausschusssitzung zu schieben.

Herr Clemens vom Seniorenbeirat informiert darüber, dass nach seinem Kenntnisstand Alternativstandorte ausreichend geprüft wurden und appelliert an den Ausschuss, heute beide Vorlagen zu beschließen.

Nachfragen durch RM Kowalewski zur Standortfrage und zur zukünftigen Nutzung des Altstandortes in Bezug auf die Vorlage zu TOP 4.11, werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem alle Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu beiden Vorlagen verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B’90/Die Grünen, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln - aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebau­ungs­pläne Br 138 und Br 164).

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlich­keits­beteiligung). zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - und Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße -, Beschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07886-12)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2012:

„Frau Bieber, Architektin der Firma Limberg Development GbH, wurde als
Sachverständige zugelassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Frau Bieber erläuterte das Bauvorhaben der Firma Limberg.
- der aus Beton bestehende Baukörper wird komplett abgerissen (Beginn etwa
Spätsommer 2013)
- Aldi zieht vom jetzigen Standort in den Neubau
- REWE übernimmt den jetzigen Aldistand (Bäckerei und Cafe)
- Ein Drogeriemarkt und eine Bank werden ebenfalls in den Neubau ziehen
- Im oberen Bereich sind Wohnungen geplant
- Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Wittbräucker Straße, ein
Verkehrsgutachten ist in Auftrag gegeben
- Aktuell laufen Gespräche darüber, im welchen Bereich des Neubaus oder im
Umfeld des Neubaus neue Räumlichkeiten für den Youngster-Point von der
Firma Limberg zur Verfügung gestellt werden kann. Die Firma Limberg hat
sich in der Vergangenheit verpflichtet, da. 200 qm dafür zur Verfügung zu
stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen mit nachfolgender Ergänzung:


Ergänzung:

Der Youngster-Point muss auf der Fläche oder im direkten Umfeld dazu untergebracht
werden. Eine unter Umständen notwendige Zwischenlösung (zeitlich befristetes Provisorium
für den Youngster-Point) ist zu gewährleisten.
Dies ist in die Satzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“


AUSWI 31.10.2012:

Herr Wilde signalisiert zu der Ergänzung aus der Bezirksvertretung Hörde zum Youngster - Point, dass die Verwaltung hierzu bis zur Offenlegung eine entsprechende Klärung mit dem Vorhabenträger herbeiführen wird.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie zu der o.a Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD), unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung der Bezirksvertretung Hörde nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 EKZ Höchsten (Stellplatz­anlage). II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in Form einer Textsatzung zu ändern (Änderung Nr. 1). III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 und Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Hö 261) zu beteiligen (frühzeitige Öffentlich­keits­beteiligung). zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07889-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage wegen noch offener Fragen aus der Bezirksvertretung Hörde in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.14
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.15
"Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf „Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis. Die Stellungnahme wurde der Staatskanzlei zwecks Fristwahrung (04.10.2012) bereits übersandt.


zu TOP 4.16
Standortuntersuchung "Bewegungspark für alle Generationen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07263-12)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07263-12-E1):

„In der Vorlage wird ausgeführt, dass eine Ausdehnung des Angebotes zur Erstellung einer
Konzeption für einen „Bewegungspark für alle Generationen“ durch die Verwaltung derzeit
nicht durchführbar ist.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrages:

Zur Unterstützung von des bürgerschaftlichen Engagements wird die Verwaltung gebeten
einen Handlungsrahmen zu erstellen, mit dem für potentielle private Initiativen sichergestellt
wird, dass

- Erwerbs/Überlassungsmöglichkeiten der infrage kommenden städtischen
Grundstücke berücksichtigt werden können,

- Bedingungen bzw. Voraussetzungen verbindlich dargestellt werden, die ein
potentieller Betreiber, ein Verein oder eine Initiative zu erfüllen hätte und

- verbindliche Einschätzung vorliegen, wann und wie ggf. benötigtes Planrecht
geschaffen werden könnte.

Begründung:
In der Vorlage wird nicht berücksichtigen, dass es in Dortmund-Aplerbeck eine Initiative
gibt, die offenbar in der Lage ist, weitestgehend selbstständig einen Bewegungspark für
Generationen zu realisieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses auch in weiteren
Stadtteilen, z.B. in Huckarde, möglich sein könnte.
Wir vertreten die Auffassung, dass bürgerschaftliches Engagement grundsätzlich auch
dort zu unterstützen ist, wo es Hinweise auf finanzielle oder personelle Engpässe in der
Verwaltung gibt. Die Verwaltung sollte sicherstellen, dass den Akteuren im Rahmen von
bürgerschaftlichem Engagement für die Umsetzung ihrer Ideen alle relevanten Angaben
zur Verfügung stehen.“

AUSWI: 31.10.2012:


RM Harnisch begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion mündlich.

Herr Wilde bezieht sich auf die Vorlage, wonach die Verwaltung es grundsätzlich für sinnvoll erachtet, solche Bewegungsparks einzurichten, dass die Verwaltung aber aus fiskalischen Gründen nicht dazu in der Lage ist, dies aus eigener Initiative umzusetzen. Sollten sich jedoch private Initiativen/ bzw. Investoren finden, so würden diese natürlich auch entsprechend befürwortet.

Herr Lürwer bekräftigt die Ausführungen von Herrn Wilde noch mal dahingehend, dass der Stadt Dortmund keine finanziellen und personellen Mittel zur Realisierung solcher Maßnahmen zur Verfügung stehen, dass aber ehrenamtliches und privates Engagement an dieser Stelle selbstverständlich durch die Verwaltung entsprechend unterstützt würde.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen äußern ihre jeweilige Haltung zur Vorlage sowie zum Antrag der SPD-Fraktion.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Konzepten, Standorten und Realisierungsperspektiven zur Kenntnis und beschließt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD).


Auf Wunsch von Herrn Clemens vom Seniorenbeirat, soll die Vorlage auch dem Seniorenbeirat zur Kenntnis gegeben werden.


zu TOP 4.17
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen bzw. vertreten durch den Beauftragten des Landes NRW im 3. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07981-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.








zu TOP 4.18
L663n - aktueller Sachstand
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06339-12-E2)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06339-12-E2) – lag bereits zur Sitzung am 08.02.2012 vor –

Des Weiteren liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 06339-12-E3):

„Vielen Dank für die Zusendung der o.g. Anfrage. Diese hat zu einer Befassung im
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, geführt. Es ist
dazu Folgendes mitzuteilen:

Bei der L 663n in Dortmund-Asseln und –Wickede handelt es sich um eine Landesstraße,
deren Planung und Bau vom Land NRW an die zuständige Straßenbauverwaltung
Straßen.NRW, Regionalniederlassung Ruhr betrieben wird.
Zur Zeitschiene kann derzeit noch keine konkrete Aussage gemacht werden.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW, führt derzeit die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
durch. Diese ist nach dortiger Aussage noch nicht abgeschlossen. Danach kann die sog. Linie
für die Straße bestimmt werden. Die Zeitschiene ist abhängig vom weiteren Verlauf des
Verfahrens und der Bereitstellung der Mittel beim Land.

2. Soll für die L663n ein Planfeststellungsverfahren des Landes eingeleitet werden oder soll
die Straße in Form einzelner B-Pläne für bestimmte Streckenanteile von den Kommunen
beplant werden?

Das Planrecht ist nur über ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen.
Nur das Planfeststellungsverfahren entfaltet die notwendige Konzentrationswirkung
und ersetzt nach § 39 Abs. 1 StrWG NRW i.V. mit § 75 Abs. 1 VwVfG alle für das
Vorhaben erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen etc..
Nur im Planfeststellungsverfahren kann schon der erforderliche Grunderwerb durch
Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung nach §§ 41 und 42 StrWG NRW geregelt
werden.
Da es sich um eine Landesstraße außerhalb der Ortslage („freie Strecke“) handelt, liegt die
Zuständigkeit beim Land NRW als Baulastträger.
Die Zuständigkeit für die Linienbestimmung bei (künftigen) Landesstraßen liegt nach § 37
Abs. 3 Satz 1 StrWG NRW beim Landesbetrieb und bei der Bezirksregierung.
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren bei (künftigen)
Landesstraßen auf freier Strecke liegt nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 i.V. mit § 38
StrWG NRW beim zukünftigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb. Die kommunalen
Gebietskörperschaften können diese Aufgaben formal nicht übernehmen.
Ergebnis von Gesprächen zwischen Verkehrsministerium, Landesbetrieb und den betroffenen
Gebietskörperschaften ist, dass letztere bereit sind, bei der technischen Bearbeitung der
Straßenentwurfsplanung Hilfestellung zu leisten. Voraussetzung ist jedoch eine Erstattung der
Planungskosten sowohl für die zu vergebenen Gutachten als auch für die damit verbundenen
erheblichen Planungsleistungen (Personalkosten).

3. Mit welchen Kosten ist für den Weiterbau der L663n zu rechnen? Welche Kosten würden
durch Lärmschutzmaßnahmen anfallen? Welche Kostenanteile hätte die Stadt Dortmund zu
tragen?

Allein für den Abschnitt der L663n von Asselner Straße bis Dortmunder Straße sind im
Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW im Jahre 2005 Gesamtkosten von
9,5 Mio. € kalkuliert worden. In dieser Kostenschätzung sind die Anteile für Lärmschutzmaßnahmen
nicht einzeln aufgeführt. Die Kosten müsste das Land vollständig übernehmen. Eine
aktuellere Kostenschätzung des Landes liegt der Stadt Dortmund nicht vor.

4. Welche städtischen zusätzlichen Straßenentwicklungsmaßnahmen würde das Projekt mit
welchen Kosten nach sich ziehen?
Derzeit ist noch nicht bekannt, ob die Maßnahme weitere Maßnahmen im städtischen
Straßennetz nach sich zieht, die von der Stadt Dortmund zu übernehmen wären.

5. Es wurde in den Medien mehrfach kolportiert, dass durch einen Weiterbau der L663n der
Hellweg verkehrlich entlastet würde. Ist es korrekt, dass von Gutachterseite von einer
Entlastungswirkung von ca. 3.000 Fahrzeugen für die Nordvariante und von 2.000
Fahrzeugen für eine mögliche Südvariante der L663n bei insgesamt 16.000 als vorhanden
angenommenen Fahrzeugbewegungen ausgegangen wird?

Die Verkehrsuntersuchungen zum Variantenvergleich sind dem Rat in der Ratsvorlage zum
Weiterbau der L663n (DS.-Nr.: 04200-03) im Jahre 2003 ausführlich dargelegt worden. Der
Rat der Stadt Dortmund hat sich daraufhin für die sog. Variante 4-Nord als Grundlage für die
weitere Planung entschieden. Diese Variante ist daraufhin sowohl im Flächennutzungsplan als
auch in den Integrierten Gesamtverkehrsplan NRW aufgenommen worden.
Im damaligen Gutachten „Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftsplanerische
Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede“ sind 12 Netzfälle untersucht worden. Ein
Vergleich erfolgte mit dem sog. Prognose-Null-Fall, also der Prognose ohne Weiterbau der
L 663n. Hier hat der Hellweg in Asseln eine Belastung von rd. 22.500 Kfz/24 h und in
Wickede von 22.000 Kfz/24 h zu erwarten. Mit der Variante 4-Nord kann die Belastung auf
11.800 (Wickeder Hellweg) bzw. 13.800 Kfz/24 h (Asselner Hellweg) gesenkt werden. Bei
den Südvarianten lagen die Verkehrsbelastungen (je nach Variante) zwischen 11.800 und
15.000 Kfz/24h im Wickeder Hellweg und zwischen 13.500 und 16.300 Kfz/24 h im Asselner
Hellweg.
Die Entlastungswirkung der Nordvariante beträgt nach dieser Untersuchung aus dem Jahre
2003 somit rd. 8.700 bis 10.200 Kfz/24h im Vergleich zum Prognose-Null-Fall.
Die Entscheidung für die Nordvariante erfolgte jedoch nicht nur anhand der Entlastungswirkung
in Dortmund, sondern auch in Unna. „Unter Würdigung aller Aspekte, verkehrlicher
Entlastungswirkung in Dortmund und Unna, Freiraumschutz und die städtebaulichen
Wirkungen insbesondere auf der Hellwegachse bietet die Variante 4-Nord die besten
Ergebnisse.“ (vgl. Ratsvorlage DS.-Nr.: 04200-03).
Im Rahmen der UVS erfolgte im Jahre 2009/2010 eine weitere Verkehrsuntersuchung (HHS
Ingenieur GmbH: Verkehrsuntersuchung L663n / Westtangente, Bochum Oktober 2010) im
Auftrag des Landesbetriebs Straßen.NRW. Diese Untersuchung liegt der Stadt inzwischen
vor, ist aber vom Landesbetrieb noch nicht öffentlich vorgestellt worden. In der vorliegenden
Fassung aus 10/2010 wird im Prognose-Null-Fall auf dem Hellweg eine Belastung von
16.200 bis 20.900 Kfz/24 h (je nach Abschnitt) prognostiziert. In der Variante 1 (deckt sich
mit der Variante 4-Nord) wird eine Prognoseverkehrsmenge von 12.000 bis 16.400 Kfz/24 h
ermittelt. Die Entlastungswirkung beträgt somit je nach Abschnitt zwischen 3.400 und 5.700
Kfz/24h. Auch weitere Straßen wie Flemerskamp oder Husener Straße werden entlastet. Eine
Variante südlich von Asseln/Wickede ist hier nicht berechnet worden.
Da auch dieser Untersuchung inzwischen rd. drei Jahre alt ist, sind z.B. die Zählungen der
Stadt aus 6/2009 noch nicht berücksichtigt worden. Es wird daher für das erforderliche Planverfahren
eine aktuelle Verkehrsuntersuchung benötigt werden.

6. Welche Lärmminderung in dB(A) ist dadurch zu erreichen?

Eine Ermittlung der Lärmwirkung liegt der Stadt Dortmund nicht vor.

7. Von wie vielen Fahrzeugbewegungen wird von den Gutachtern für die Auslastung der
L663n ausgegangen? Welche Verkehrsentwicklung ist auf dieser Straße nach dem Weiterbau
zu erwarten?

Die Prognose aus der Verkehrsuntersuchung von 2003 geht von einer Verkehrsmenge von rd.
18.000 bis 31.000 Kfz/24 h (je nach Abschnitt) auf der L663 n zwischen Asselner Straße und
Dortmunder Str. aus. In dieser Untersuchung sind aber noch Anbindungen auch an Eichwaldstraße
und Pleckenbrink unterstellt. Diese Anbindungen werden nicht mehr weiterverfolgt.
Durch den Wegfall der Anbindungen und die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung ist in
der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2009/2010 für die Prognose (Variante 1) von rd.
18.500 Kfz/24h zwischen Dortmunder Str. und Wickeder Str. und von rd. 24.100 Kfz/24h
zwischen Wickeder Straße und Asselner Str. ermittelt worden.

8. Welche Lärmentwicklung ist dadurch in dB(A) zu erwarten?

Eine Ermittlung der Lärmwirkung liegt der Stadt Dortmund nicht vor.

9. Welche Verkehrsentwicklung wird für den geplanten Zubringer Wickeder Straße in Husen
(Kreuzung Flemerskamp) und in Wickede (Zufahrt Aldi/Rewe-Parkplatz und
Kreuzung Ebbinghausstraße) prognostiziert?

In der Verkehrsuntersuchung aus 2009/2010 wird im Prognose-Null-Fall eine Belastung in
der Wickeder Straße zwischen Lohheide und L663 n von rd. 6.600 Kfz/24 h und in der
Variante 1 von 9.100 Kfz/24 h ermittelt (Zunahme um rd. 2.500 Kfz/24 h). In der Wickeder
Straße zwischen Wickeder Hellweg und Ebbinghausstraße wird im Prognose-Null-Fall eine
Belastung von 8.000 Kfz/24h und in der Variante 1 von 7.200 Kfz/24 h (Abnahme um rd. 800
Kfz/24 h) ermittelt.
Abnahmen der Verkehrsbelastung ergeben sich auch im Flemerskamp (-2.600 bis 2.800
Kfz/24 h), in der Husener Str. (-1.900 Kfz/24 h) und der Lohheide (-1.900 Kfz/24 h).

10. Auf dem Hellweg werden in regelmäßigen Abständen von der Verwaltung Verkehrszählungen
durchgeführt. Welche Fahrzeugzahlen für die Hellwegbelastung wurden zuletzt in
Wickede (Kreuzung Wickeder Straße/Hellweg), Asseln (Kreuzung Hellweg/ Aplerbecker Str.),
Brackel (Kreuzung Flughafenstr./Hellweg) und Wambel (Kreuzung Hellweg/ Rüschebrinkstr.)
ermittelt?

11. Wie haben sich die Verkehre auf dem Hellweg mit einer parallel vorhandenen L663n
(also in Wambel und Brackel) gegenüber den Verkehren ohne eine parallel vorhandene
L663n (also in Asseln und Wickede) im Vergleich der letzten beiden Zählungen entwickelt?

Die letzte Zählung erfolgte im Juni 2009. Die Ergebnisse sind ausführlich bereits in der
Vorlage DS-Nr. 16089-09 der BV Brackel (zur Sitzung am 26. November 2009) vorgestellt
worden. Im Fazit wurden die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst „An fast allen
Straßenquerschnitten im Stadtbezirk sind deutliche Verkehrsabnahmen zu verzeichnen.
Grundsätzlich sind hierfür die Abnahme der Bevölkerung, die Zunahme der Nutzung von
Bus, Bahn und Fahrrad und das Älterwerden der Bevölkerung zu sehen. Hinzu kommt für
Brackel, dass der Weiterbau der OWIIIa bis zur Asselner Straße sowie der Bau der L556n
(Ortsumgehung Asseln) deutliche Entlastungen auf dem Wambeler und Brackeler Hellweg
gebracht haben. Auch ist der Schwerverkehr hierdurch in Brackel deutlich zurückgegangen.“

12. Warum wird der Hellweg im Lärmaktionsplan nicht als Hauptlärmquelle beim
Straßenverkehr aufgeführt?

In der Kartierung zum Lärmaktionsplan sind alle Dortmunder Hauptverkehrsstraßen, auch der
Hellweg, aufgenommen worden. Sie werden hinsichtlich ihrer Lärmwirkungen auch
entsprechend dargestellt (siehe www.umgebungslaerm.nrw.de). Auch entlang des gesamten
Hellwegs werden an einigen Häusern die Lärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts
überschritten. Hinzu kommt die Belastung durch den Schienenlärm der Stadtbahn.
Aufgrund der hohen Belastung bestand auch am Hellweg die Möglichkeit für Hauseigentümer,
sich Schallschutzfenster im Rahmen des KP-II-Förderprogramms fördern zu lassen.

13. Wurde bei der Instandsetzung des Wickeder Hellwegs im Rahmen des Straßensanierungsprogramms des letzten Jahres lärmabsorbierender Asphalt eingesetzt?
Falls nein, warum nicht?

Es wurde ein weiterentwickelter lärmmindernder Gussasphaltbelag, ein sog. PMA (Porous
Mastic Asphalt) eingebaut, dessen Lärmminderung bei ca. 3 dB(A) liegt.
Der Einbau eines lärmoptimierten Asphaltes, dem LOA 5D, der aus dem Konjunkturprogramm
II bekannt ist und dessen Lärmminderung bei 3-4 dB(A) liegt, war hier baubedingt
durch den aufrechtzuerhaltenden Stadtbahnverkehr nicht möglich. Durch die hier notwendige
Unterteilung in mehrere Bauabschnitte, die vielen Quernähte und Handeinbauflächen hätte
ein LOA 5D hier nicht die gewünschte Lärmminderung gebracht.

14. Welche Lärmreduktion in dB(A) ließe sich durch eine komplette Ausstattung des
Hellweges in Asseln und Wickede mit lärmabsorbierendem Asphalt erreichen?

Die Lärmminderung eines PMA liegt bei ca. 3 dB(A) für den Straßenverkehr. Der
Schienenverkehrslärm wird dadurch nicht reduziert.

15. Welche Kosten würde eine Komplettausstattung des Hellwegs in Asseln und Wickede mit
lärmabsorbierendem Asphalt verursachen?

Geht man von einer Baustrecke von ca. 3,5 km aus und legt die Preise der Baumaßnahme
Wickeder Hellweg aus 2011 zu Grunde, so liegen die Kosten für den Ausbau des Hellweges
in Asseln und Wickede mit lärmminderndem PMA bei ca. 1,5 Mio €.“

AUSWI: 31.10.2012:

RM Kowalewski nimmt zu der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, bezogen auf die Kosten, die verkehrlichen Veränderungen sowie zu dem Verfahren Stellung und wirft hierzu neue Fragen an die Verwaltung auf.

M Dr. Brunsing erinnert daran, dass seine Fraktion gegen die Verlängerung der OW III A ist und hofft, dass man auf Basis der für das Frühjahr nächsten Jahres angekündigten neuen Zahlen zum Verkehrsaufkommen, nicht nur auf kommunaler sondern auch auf Landesebene zu einer zufriedenstellenden Diskussion über die Notwendigkeit der Verlängerung der OW III A kommen wird.

RM Münch schließt sich der Meinung seines Vorredners.

RM Weyer macht deutlich, dass ihre Fraktion nach wie vor für den Weiterbau der OW III A plädiert.

Herr Lürwer teilt mit, dass die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung so präzise wie möglich, auf Basis des derzeit vorhandenen Datensatzes erstellt wurde. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch an den grundsätzlichen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2003 hierzu. Er betont noch mal, dass das Thema dieser Straßenentwicklung nur über eine Planfeststellung zu lösen ist und dass es sich hierbei um eine so abgestimmte Position der Bau- und Planungsdezernenten aller beteiligten Gebietskörperschaften (also auch des Kreises Unna und der Stadt Unna) handelt. Die Gründe hierzu stehen in der Vorlage, welche seiner Meinung nach für sich sprechen. Weiter verweist Herr Lürwer auf die die originäre Zuständigkeit des „Straßenbetriebes NRW “ hierzu und appelliert daran, nun erst einmal abzuwarten, welche Unterstützung das Land in dieser Angelegenheit von der Verwaltung erwartet. Er macht deutlich, dass die Verwaltung hier gerne unterstützend tätig wird aber für etwaige Unterstützungsleistung natürlich auch die entsprechende Sach- und Personalkostenerstattung vom Land NRW erwartet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.19
Industriegebiet Achenbach 2.0
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07072-12)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (SPD Fraktion) (Drucksache Nr.: 07072-12):

„die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand der Entwicklung des Industriegebietes Achenbach 2.0.“


Des Weiteren liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 07072-12-E1):

„zur Bitte der SPD-Fraktion, einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand der Entwicklung
des Industriegebietes Achenbach 2.0 zu erstellen, darf ich Ihnen folgende kurze
Zwischennachricht geben:

Im Sommer des letzten Jahres wurden die politischen Gremien durch die Vorlage mit der DSNr.
04069-11 darüber informiert, dass im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt
Dortmund im Fachbereich Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie zur Fläche
Groppenbruch/Achenbach 2.0 erstellt wird. In der Vorlage wurden seinerzeit die Inhalte und
deren aktueller Sachstand dargelegt.
Da im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie umfangreiche
Recherchen und Abstimmungsgespräche mit externen Akteuren erforderlich waren, konnte
diese erst im September 2012 endgültig fertig gestellt werden. Die Ergebnisse werden derzeit
für die Beratung in den politischen Gremien aufbereitet. Es ist geplant, dass die entsprechende
Vorlage mit der DS-Nr. 07762-12 am 05.12.2012 dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vorgelegt wird.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.


zu TOP 4.20
Entwicklung des Radverkehrs
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07239-12-E2)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07239-12-E2):

„unabhängig von der Diskussion um einen Radschnellweg durch das Ruhrgebiet erscheint es angesichts steigender Nutzerzahlen und angesichts der Zunahme schnellerer Fahrradfahrer, z.B. auf Pedelecs, notwendig, den Radverkehr in Dortmund stärker als bisher zu fördern. Bündnis 90 / Die Grünen bitten daher die Verwaltung um eine Stellungnahme der folgenden Fragen:

Für welche Maßnahmen stehen seitens des Bundes / des Landes / des RVR Mittel zur Verfügung?“


Des Weiteren liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 07239-12-E3):

„für Ihre Zuschrift danke ich. Ihre Anfrage ist von den Fachbereichen Tiefbauamt, Umweltamt
und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt/Mobilitätsplanung bearbeitet worden und ich kann
Ihnen dazu heute folgende Informationen geben:

1. Was unternimmt die Stadt, um die Handlungsansätze des Luftreinhalteplans Metropole
Ruhr, des European Energy Award sowie des Handlungsprogramms Klimaschutz
2020 (CO2-Reduktion) im Verkehrssektor bezogen auf den Radverkehr zu erreichen?

Der Luftreinhalteplan benennt unter der lfd. Nr. D. 18 verschiedene Maßnahmen zur Förderung
des Radverkehrs. Die Stadt arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung und dem
Ausbau des Radverkehrsnetzes. In 2012 werden voraussichtlich 10 km Radwege hinzukommen.
Der Ausbau ist Daueraufgabe. Metropolradruhr ist im Sommer 2010 in Dortmund
gestartet worden. Z. Zt. sind rd. 50 Stationen in Dortmund in Betrieb. Bis Ende des
Jahres sollen alle geplanten 60 Stationen realisiert sein.
Z. Zt. läuft die Ausschreibung für 10 Pedelecs, die an verschiedene Fachämter ausgegeben
und für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Ziel ist, Autofahrten durch Fahrrad-
(Pedelec-)fahrten zu ersetzen.
Das Handlungskonzept Klimaschutz nennt als verkehrliche Maßnahme die Einführung eines
verwaltungsinternen Mobilitätskonzeptes. Hieran wird z. Zt. in verschiedenen Ämtern
gearbeitet. Erste Teilumsetzungen sind erfolgt, so z. B. die Bildung eines Mobiliätszentrums
bei StA 19. Zur Erhöhung des Fahrradanteils bei den Dienstfahrten / Dienstgängen
ist das Leihradsystem „metropolradruhr“ seit April d. J. für alle Beschäftigten der
Stadt Dortmund geöffnet worden: Für dienstliche Zwecke können die metropolrad-Räder
kostenfrei von den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen genutzt werden. Von dieser Regelung
machen z. Zt. rd. 250 Beschäftigte regelmäßig Gebrauch.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass mit der Verankerung von Handlungsbereichen und
Maßnahmen in den o. g. Konzepten und Plänen keine zusätzliche Mittelausstattung verbunden
war und ist. Die Möglichkeiten zur Umsetzung werden daher von der angespannten
Haushaltslage bestimmt.

2. Wo ist nach Auffassung der Verwaltung das Freizeitradwegenetz ergänzungs- bzw.
optimierungsbedürftig?

Auf dem Dortmunder Stadtgebiet sind 6 „BuGa-Touren“, 12 Stadtbezirkstouren und 11
überregionale Routen als Radtouren ausgeschildert. Zusammen ergeben diese 29 Freizeitrouten
auf Dortmunder Stadtgebiet 770 km ausgeschilderte Strecken. Das Netz der ausgeschilderten
Freizeitrouten in Dortmund ist dicht.
Langfristig geplant ist der straßenunabhängige Ausbau bzw. Lückenschluss der Rad- und
Wanderwege als ‚Speichen’ des radialkonzentrischen Freiraumsystems zur Erschließung
von Freizeit- und Erholungsbereichen, zum Anschluss an regionale und überregionale
Radverkehrsverbindungen sowie als Verbindung zu den äußeren Stadtbezirken und in die
Nachbargemeinden.

- City-Ost – Westfalenhütte – Lünen-Horstmar (parallel zur Bahnlinie)
- City – Do-Husen – Kamen (parallel zur Bahnlinie)
- City-Nord – Do-Eving – Lünen-Brambauer
- City-Nord – Fredenbaumpark – Dortmund-Ems-Kanal – Groppenbruch
- City-Ost – Wischlingen – Bodelschwingh – Castrop-Rauxel
(parallel zur S-Bahn-Strecke S2)
- City – Do-Hombruch – (Begleitweg Rüpings-/Grotenbach) – Großholthausen
Persebeck – Witten
- City-Süd – Rombergpark / Zoo – Bittermark – Hohensyburg (- Hagen)
- City-Ost – Phoenix-See – Lohbachtal – Schwerter Wald (- Schwerte)
- City-Ost – Emscher-Radweg – Holzwickede
- City – Unna (parallel zur S-Bahn-Strecke S4)
Darüber hinaus entstehen weitere Freizeitradwege im Zusammenhang mit den Gewässerrenaturierungen
(Emscher, Grotenbach, Rüpingsbach, Kirchhörder Bach u. a.)

3. Welche Elemente der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur insbesondere auf den Radialen
und Tangenten müssen erneuert, verändert oder ergänzt werden und mit welchen
Kosten ist zu rechnen?
Bei dem derzeitigen Marktanteil von Pedelecs sind Veränderungen in der Radverkehrsinfrastruktur
nicht erforderlich. Bei allen Neubaumaßnahmen werden die Radwege
grundsätzlich als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt.
Unabhängig von den Überlegungen über Veränderungen im Radwegenetz wird auf die
Überprüfung straßenbegleitender, baulich angelegter Radwege aufgrund der Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig (BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010) hingewiesen.
Dortmund hat über 200 km dieser Radwege. Davon wurden bisher 70 km überprüft. Bei
40 km Streckenlänge wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (z.B. Märkische Straße,
Deutsche Straße) und für 30 km wurde auf eine Beibehaltung der Benutzungspflicht entschieden
(z.B. Wallring, Bornstraße). 130 km sind in der Prüfungsphase.
Vor jeder Entscheidung über eine Aufhebung der Benutzungspflicht wird das vorgeschriebene
polizeiliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus werden die Verbände
beteiligt.

4. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit Fahrradstraßen gemacht? Welche
Straßen in Dortmund wurden hinsichtlich der Einrichtung von Fahrradstraßen untersucht?
Wann werden weitere Fahrradstraßen eingerichtet?
Die Hüttenstraße in Dortmund-Aplerbeck ist die einzige Fahrradstraße auf Dortmunder
Gebiet.
Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord wurde der Straßenzug Brackeler Straße, Tiefe Straße, Osterlandwehr,
Enscheder Straße, Lütgenholz, Heroldstraße, Priorstraße, Westerbleichstraße,
Feldherrnstraße und Fichtestraße darauf geprüft, ob sich diese Ost-West-Verbindung zwischen
Borsigplatz und Hafengebiet als Fahrradstraße eignet. Aufgrund der Querung von
Bornstraße, Leopoldstraße und Schützenstraße sowie vieler Verschwenkungen und relativ
hoher Verkehrsbelastung wurde seinerzeit von der Einrichtung einer Fahrradstraße abgesehen.
Einem Antrag der Bezirksvertretung Mengede in 2008 über das Einrichten der Straßen
Obernetter Straße, Wiemerstraße, Mooskamp, Fernstraße und Niedernetter Straße als
Fahrradstraße konnte nicht entsprochen werden, da ein Straßenabschnitt in Privateigentum
liegt und die Eigentümer einer Nutzungsänderung nicht zugestimmt haben.
Zur Einrichtung von Fahrradstraßen müssen einige Grundvoraussetzungen vorliegen. Aus
der Abhandlung des Fachausschusses Radverkehr von ADFC und SRL (Vereinigung für
Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V.,Berlin) zum Thema Fahrradstraßen von
12/2011 lassen sich Mindestanforderungen ableiten. Diese sind unter anderem, dass
- es sich um Straßen mit höherem Radverkehrsanteil handelt,
- Bedarf vorliegt, den Radverkehr zu bündeln,
- es sich um wichtige Verbindungen im Radverkehrsnetz handelt
und/oder
- es geeignete Parallelstraßen zu Hauptverkehrsachsen sind.
Um Aussagen zu weiteren Fahrradstraßen auf Dortmunder Stadtgebiet treffen zu können,
müsste das Radverkehrsnetz anhand der oben genannten Voraussetzungen geprüft und ein
Konzept zur Einrichtung von Fahrradstraßen entwickelt werden.

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus der Einrichtung von Schutzstreifen
auf der umgebauten Gildenstraße bezogen auf die Kostenreduzierung für passive
Lärmschutzmaßnahmen?

Die Berechnungsergebnisse schalltechnischer Untersuchungen beziehen sich immer auf
den speziellen Einzelfall und können nicht zu allgemeinen Schlussfolgerungen herangezogen
werden.

6. Wie lange dauert es noch, bis die straßenverkehrsrechtlichen Änderungen der so genannten
zweiten Radverkehrsnovelle 2009 in Dortmund umgesetzt werden? Welche
Frist hat der Gesetzgeber den Kommunen eingeräumt?

Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf Radverkehrsbelange beziehen
sich unter anderem auf die Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen.
Grundlagen zur Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege gründen sich auf das in Frage
2 aufgezeigte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Die 2009er Novellierung der
StVO wurde zurückgenommen. Eine Neuauflage soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten.
Fristen sind in der StVO für den Radfahrer bei zu beachtenden Lichtzeichenanlagen genannt.

7. Werden die Sondersignalisierungen des Radverkehrs in Dortmund sukzessive so vereinheitlicht,
dass sie für Radfahrer/ -innen logisch und nachvollziehbar sind und damit
die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs verbessern?

Die Signalisierung des Radverkehrs ist angepasst an den jeweiligen Ausbauzustand der
Radverkehrsanlagen und vorhandenen Fahrbahnmarkierungen. Das bedeutet: sie hängt
primär von der Führung des Radverkehrs ab, die ihrerseits durch die Gegebenheiten des
Straßenraums und der Knotenpunktgestaltung bestimmt wird. Und wie es eine beachtliche
Bandbreite an Radverkehrsführungen gibt, so gibt es auch unterschiedliche Ausführungen
der Radverkehrssignalisierung. Die Begreifbarkeit der Radverkehrssignalisierung ist aber
aus Sicht der Verwaltung immer gegeben. In den Unterschieden bildet sich auch die Entwicklung
des konzeptionellen Umgangs mit dem Radverkehr in den vergangenen Jahrzehnten
ab. Diese wurde nicht zuletzt durch die verschiedenen Novellierungen der Straßenverkehrsordnung
beeinflusst, die sich mit dem Radverkehr beschäftigten.
Natürlich trifft man im Stadtgebiet Radverkehrsführungen an, die heute so nicht mehr angelegt
würden. Eine Anpassung an heutige Konzepte setzt aber personelle und finanzielle
Ressourcen für die Änderungen baulicher Art und der Signalisierung voraus. Diese Voraussetzungen
sind derzeit meist nicht gegeben. Mitunter unterliegt eine Verkehrsanlage,
die mit Zuwendungen errichtet worden ist, auch noch einer Bindungsfrist, so dass Umbauten
eine Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln auslösen können. Insofern ist die
Vereinheitlichung, die Gegenstand der Anfrage ist, nur als Prozess zu verstehen, der vermutlich
nie zum Abschluss kommt, weil auch in der Zukunft auf neue Entwicklungen mit
neuen Konzepten zu reagieren sein wird.
Alle sich bietenden Gelegenheiten, für den Radverkehr Verbesserungen herbeizuführen,
werden genutzt. So wird bei Erneuerungen der Lichtsignalanlagen und bei Umbauten regelmäßig
geprüft, ob Optimierungen für den Radverkehr oder die anderen Verkehrsarten
erforderlich und möglich sind.

8. Welche Bedeutung besitzt der Radverkehr in Dortmund bei der Bewerbung um die
Grüne Hauptstadt Europas?

Bereits seit den 90er Jahren unternimmt die Stadt Dortmund besondere Anstrengungen
zur Förderung des Radverkehrs. Mit Erfolg. Unter den vergleichbaren Großstädten im
Revier hatte Dortmund den stärksten Zuwachs und hat den höchsten Radverkehrsanteil.
Der Infrastrukturausbau und begleitende Maßnahmen werden kontinuierlich fortgesetzt.
Jüngstes Beispiel ist die Einführung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr und dessen
Öffnung für die Mitarbeiter der Stadt Dortmund („Mitarbeiterrad“).
Dem Radverkehr kommt sowohl bei der Bewerbung um eine Grüne Hauptstadt Europas
(vgl. Memorandum, S. 62) als auch bei der Lösung der CO2-, Feinstaub- und Lärmproblematik
im Verkehrsbereich eine Schlüsselrolle zu.

9. Für welche Maßnahmen stehen seitens des Bundes / des Landes / des RVR Mittel zur
Verfügung?

Grundsätzlich werden bei jeder von Bund oder Land nach dem Entflechtungsgesetz geförderten
Straßenbaumaßnahme entsprechende Radverkehrsanlagen mit angelegt.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.21
Hochspannungsfreileitungen
Zusatz/-Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen DSNr.: 04887-11-E1
(Drucksache Nr.: 04887-11-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04887-11-E1) – lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor

anlässlich der von der Verwaltung zusammengestellten Grundlageninformationen bitten wir um ergänzende Informationen zu folgenden Fragestellungen:

1. Welchen Bestand an Hochspannungstrassen gibt es in Dortmund?

2. Wie viele Wohneinheiten befinden sich derzeit in einer Zone von 180 Metern von Hochspannungstrassen
entfernt? (Grenzwertvorschlag des EU-Parlamentsausschusses für
Umwelt, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz bei einer angenommenen magnetischen
Flußdichte von 0,25 Mikrotesla)

3. Welche Wohnbauflächen sind von neuen Trassen oder von Veränderungen an bestehenden
Trassen betroffen?

4. Wie stellt sich die Reduzierung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte
bei zunehmendem seitlichem Abstand von Hochspannungsleitungen dar?

Darüber hinaus bitten um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Wohnstandorten entlang der Hochleitungstrassen in Dortmund Messungen der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte vorzunehmen. Diese Messungen erfolgen aufgrund der unterschiedlichen Übertragungsleitung und Lufttemperatur zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten und in unterschiedlichen Abständen zur Trasse.

2. Eine Auswertung dieser Messungen wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgelegt.

3. Die DEW werden gebeten, aus ihrer Sicht darzulegen, welche technischen Maßnahmen
vorgesehen werden können, um die Belastung durch magnetische Felder zu minimieren
und welche Kosten dies in den jeweiligen Varianten verursachen würde.

Des Weiteren liegt hierzu die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 04887-11-E2):

„…mit Beschluss vom 30.11.2011 haben Sie die Verwaltung beauftragt, zu ermitteln, wie viele Wohnein­heiten in Dortmund sich in einer Zone von
180 m entlang von Hoch­spannung­strassen befinden. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen auf die Entwicklung von geplanten Wohnbauflächen dar­gestellt werden. Der Fachbereich 61 - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Ge­schäfts­bereich Stadtentwicklung - hat diesen Auftrag bearbeitet und ich kann Ihnen heute folgendes Ergebnis mitteilen:

1. Wohneinheiten im Umfeld von Freileitungen

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Wohneinheiten und der dort gemeldeten Bewohner sowie die Anzahl der sensiblen Infra­struktur­einrichtungen in einem 360 m Korridor (180 m beidseits der Mittelachse) entlang der Hochspannungs­frei­leitungen in Dortmund:

Wohngebäude7.350
darin Wohnungen20.600
sonstige Wohnungen in Nichtwohngebäuden50
Bewohner (Hauptwohnbevölkerung 31.12.2011)38.450
Infrastruktureinrichtungen
Schulen3
Tageseinrichtungen für Kinder11
Pflegeeinrichtungen3
Krankenhäuser1


2. Wohnbauflächen im Umfeld von Freileitungen

verfügbare Potenziale
(Bebauungspläne - netto)
FlächeAnteil am verfüg­baren Potenzial
erfasst10,5 ha6,9 %
in Randbereichen erfasst1,5 ha1,0 %
Flächenpotenziale in Verfahren
(brutto)
FlächeAnteil am Potenzial im Verfahren
erfasst6,5 ha3,8 %
in Randbereichen erfasst29,0 ha16,8 %
Flächennutzungsplan
Potenziale (brutto)
FlächeAnteil am FNP-Potenzial
erfasst14,4 ha7,2 %
in Randbereichen erfasst12,0 ha6,0 %

Von den geplanten Wohnbauflächen liegen, je nach Realisierungsperspektive, nur kleinere Anteile zwischen 4% und 7% vollständig innerhalb des 180m Korridors. Wei­tere Flächen befinden sich am Rande des Betrachtungsraumes und wer­den zum Teil tangiert. Insgesamt ist hervorzuheben, dass ca. 90% des Dort­munder Wohn­bau­land­­poten­zials nicht im Umfeld von Freileitungen liegt.

Auf Einzel­flächen mit konkreter Realisierungsperspektive für den Wohnungs­bau bezogen, sind die Baugebiete Bergfeld und Steinsweg zu nennen, von denen jeweils größere Flächenanteile erfasst sind. Die Gebiete Stadt­quartier Ost und Hohenbuschei sind in den Randbereichen berührt.

Weitere Potenzialflächen des Flächennutzungsplanes wie Wickede West, Auf dem Wüstenhof und Kirch­linde Nord sind ebenfalls in den Randbereichen tangiert. Wenige, meist kleinere Einzel­flächen z.B. in Derne oder am Saat­weg und der Ostkirchstraße liegen in Gänze innerhalb des 360 m Korridors. Bei den letzt­genannten beiden Flächen ist in der Vergangenheit bereits ein Verzicht auf eine Wohnentwicklung und eine Änderung des Flächen­nutz­ungs­planes thematisiert worden.


3. Ergänzende Informationen zur Datenlage

Ein Übersichtsplan 1:30.000, auf dem u. a. die vorhandenen Trassen im Stadtgebiet dargestellt sind, ist im Gremieninformationssystem hinterlegt und hängt in der Ausschusssitzung aus.

Das betrachtete Leitungsnetz basiert auf dem technischen Beiplan zum Flächen­nutzungsplan sowie der Daten, die der Stadt Dortmund aktuell von den Leitungsbetreibern zur Verfügung gestellt wurden. Die Leitungen sind aus heutiger Sicht der Betreiber langfristig für die Versorgung mit elek­trischer Energie notwendig. Die Leitungen vom Umspannwerk Wambel zur Westfalen­hütte sowie zum ehemaligen Kraftwerk nach Derne sind außer Betrieb.

Vom Netzleitungsbetreiber ist vorgesehen, die Leitungen solange vorzuhalten, bis die zukünftige Nutzung und Versorgung der Industrie­brachen geklärt ist. In der Untersuchung sind die beiden vorgenannten Trassen so berücksichtigt, als ob sie im Betrieb wären.

Die Grundlage der Daten bildet ein Betrachtungsraum, der definiert wird durch einen 180 m Abstand beidseits von der Mittelachse der Leitung, unan­hängig von der Spannungsstärke und der Frequenz, d.h. alle Leitungen (380 kV, 220 kV, 110 kV und Bahnstrom) sind einbezogen worden. Bei parallel ver­laufenden Trassen ist jeweils die Mittelachse der äußeren Leitung maß­geblich.

Der zugrunde gelegte Betrachtungskorridor ist nicht gleichzusetzen mit einem tatsächlichen Ein­wir­kungs­­bereich von Freileitungen. Dieser ist im Unterschied zur ange­fragten Abgrenzung in Ab­häng­igkeit vom Leitungs­typ sowie vom Mast­typ, insbesondere der Höhe, der auf­liegenden Beseilung, den eingesetzten Isolatorketten, dem Mastabstand und dem konkreten Betrieb zu sehen. Vor diesem Hintergrund ver­bie­tet es sich, aus dem gekennzeichneten Korridor Aussagen zur konkre­ten örtlichen Situ­ation abzuleiten. In diesem Zusam­men­hang ist auf ein Messprogramm für sechs Einzel­standorte hinzu­weisen, das das städ­tische Umwelt­amt im Kontext mit Ihrer Anfrage veran­lasst. Ein hierfür erforderliches Messkonzept ist erstellt und wird der­zeit zwischen den Beteiligten abgestimmt. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss in einer späteren Sitzung zur Verfügung gestellt.

Für die Bauleitplanung sind die Regelungen des Abstandserlasses NRW maß­geblich. Diese sehen bei 50 Hz einen einzuhaltenden Abstand von jeweils beidseits 10 m bei 110 KV, 20 m bei 220 KV und 40 m bei 380 KV vor. Dieser Abstand wird bei Neubauvorhaben in Dortmund immer eingehalten. Bei der Bemessung dieser Schutzab­stände liegen bereits Vorsorge­werte (10 Mikrotesla, bzw. 1,5 kV/m) zu­grunde. Dazu im Unter­schied empfiehlt die Strahlenschutzkommission einen Grenzwert von 100 Mikrotesla, bzw. 5 kV/m anzuwenden, analog dem internationalen Standard und der 26. BImSchV. Der angefragte 180 m Abstand orien­tiert sich an einem Strahlenwert von 0,25 Mikro­tesla.“


AUSWI: 31.10.2012:

Auf Nachfrage durch RM Märkel zum Messprogramm und zum Thema Erdverkabelung teilt Herr Dr. Grote mit, dass das Messprogramm beschlossen ist sowie die Gebietsgröße für die Messungen festgelegt wurde. Weiter teilt er mit, dass hierzu in einer der ersten Sitzungen des nächsten Jahres eine verbindliche Berichtserstattung erfolgen wird. Zum Thema Erdverkabelung liegen ihm keine gesicherten Informationen vor, er bietet aber an, diese nachzureichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.22
Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Beschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 1 als Bebauungsplan, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches Ap 190 (Teil 1), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanentwurf Ap 190 (Teil 1), Änderung des Landschaftsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08142-12)

hierzu liegt als Tischvorlage folgendes Korrekturschreiben der Verwaltung vor (siehe auch in der Anlage zu diesem TOP) :


„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben sich in die o.g. Beschlussvorlage Zahlen- bzw. Buchstabendreher eingeschlichen.

● Auf den Seiten 1 und 2 der Vorlage muss es richtig heißen:
...(gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Ap 202). ...


● Im Beschlussvorschlag unter der Ziffer III auf Seite 1 muss der letzte Satz richtig
heißen:
... Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben. ...

Ich bitte, dies bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen und den Fehler zu entschuldigen.“


Wie zu Beginn der heutigen Sitzung vereinbart wurde, werden heute die Tagesordnungspunkte 4.8 und 4.22 zusammen behandelt.

Auf Bitte von sB Herrn Tietz einigt man sich aber auf eine getrennte Abstimmung.

Zu TOP 4.8 liegt vor: Empfehlung der BV Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht, dass die Ausgleichsflächen – Waldersatz - nicht
im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck angelegt
werden. Es wird vorgeschlagen, die Ausgleichsflächen an der Ostberger Straße vorzunehmen
oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien einstimmig, mit vorgenannter Ergänzung folgendes zu beschließen:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die
Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie die Fortführung des
Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet
Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-.


Die Nachfrage des RM Kowalewski zur den Einwänden der B1 Bürgerinitiative wird durch Herrn Wilde dahingehend beantwortet, dass er diese Einwände für nachvollziehbar aber nicht begründet hält.
Zu den von RM Kowalewski nachgefragten Daten hinsichtlich planungsrelevanter Arten kündigt Herr Wilde an, dass er die entsprechenden Informationen hierzu dem Protokoll dieser Sitzung (siehe nachfolgender Hinweis) beifügen wird.

Aussagen zu den planungsrelevanten Arten sind folgendem Fachgutachten zu entnehmen:

Herbstreit Landschaftsarchitekten: Bebauungsplan Ap 190 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bochum, Oktober 2011

Eine Zusammenfassung ist in der Begrünung unter Pkt. 11.4 enthalten. Das Gutachten selbst kann bei Bedarf im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingesehen werden oder auf Anfrage elektronisch zur Verfügung gestellt werden.


Herr Herkelman (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet darum, dass die Verwaltung in zukünftigen Vorlagen barrierefrei gestaltete Haltestellen auch als solche bezeichnet.

RM Münch macht deutlich, dass er von der Verwaltung erwartet hätte bzw. für zukünftige Verfahren erwartet, dass die Problemlage des jeweiligen Stadtbezirks frühzeitiger erkannt und berücksichtigt worden wäre bzw. wird.

RM Rohr erhebt die zu TOP4.8 vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.


Vorschlag der Verwaltung hierzu:

Vor dem Hintergrund, dass beide Bebauungspläne inzwischen einen ausführungsreifen Stand erreicht haben und um den rechtzeitigen Baubeginn mit Fertigstellung in 2017 sicherzustellen, appelliert Herr Wilde an die Mitglieder des Ausschusses, heute die Beschlüsse beider Vorlagen (4.8 u. 4.22) entsprechend den vorliegenden Beschlussformulierungen der Verwaltung zu fassen.

Zu der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck schlägt er vor, diese als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen, wobei er zusagt, dass die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein Ergebnis dazu vorlegen wird, wie man damit umgehen kann.

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Die SPD- Fraktion macht deutlich, dass sie damit ihren oben formulierten Antrag zurückzieht.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst, unter Berücksichtigung der o.a. textlichen Korrekturen sowie Einbeziehung des o.a Vorschlags der Verwaltung, einstimmig bei Stimmenthaltungen der Fraktion B’90/Die Grünen, sowie der Gruppe der NPD und der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Ent­wurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der Begründung vom 12.10.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie die Fort­führung des Teils 1 als Bebauungsplan Ap 190 -verlegte Marsbruchstraße-. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt ferner, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- im südwestlichen Bereich um Teilflächen des Schürener Feldes zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Änderung: Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / BGBl. III / FNA 213-1).

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergeb­nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zum Bebauungsplanentwurf Ap 190 unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksich­tigung dieser Ergebnisse für den Teil 1 fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202) für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 12.10.2012 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, hier -Entwicklungsziel 2- Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen - sowie das Land-schaftsschutzgebiet Nr. 32 „Schürener Feld“ im Bereich der östlichen Erschließung mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202) außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4.5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S.791).

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)
Nachfragen hierzu werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Co2-freie Wärmeversorgung aus Abfallwärme
Abschlussbericht der Verwaltung/
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-08-E3)

„die Städtische Immobilienwirtschaft/Energiemanagement wurde durch den damaligen
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund gemäß Beschluss
vom 25.08.2008 beauftragt, den Einsatz von Abfallwärme zur Wärmeversorgung modellhaft
zu prüfen.
Für den Einsatz einer CO2-freien Wärmeversorgung aus Abfallwärme in städtischen
Liegenschaften ist seinerzeit als Pilotobjekt das Hallenbad Brackel identifiziert worden. Dort
wird im Rahmen des Wärmelieferungsvertrages mit der DEW21 der System-
Latentwärmespeicher der Fa. LaTherm-, Dortmund, eingesetzt. Die Speicherung und
Entladung der Wärme erfolgt in Containern und wird für die Erwärmung des Beckenwassers
genutzt.
Eine Prüfung und Auswertung war wegen der Sanierung des Hallenbades im Rahmen des
Konjunkturprogramms II und der daraus folgenden Schließung zunächst noch nicht möglich.
Erst ab dem Jahr 2011 stehen verwertbare Zahlen zur Verfügung. So wurde in 2011 bspw.
eine Wärmemenge von 148.000 kWh eingespeist.
Aus diesem Grunde kann erst heute zum Beschluss des Ausschusses berichtet werden, wofür
ich unter Hinweis auf die vorhergehende Begründung um Verständnis bitte.

Beschluss:
Unter Beachtung der Ergänzung des Herrn RM Harnisch, eine gesamte CO2-Bilanz zu
erstellen, beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig
folgenden Antrag der CDU-Fraktion:
„Bei der modellhaften Überprüfung des Einsatzes von Abfallwärme zur Wärmeversorgung
sind insbesondere auch folgende Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen:

1. Welche bisher noch nicht in die Energie- und Wärmeversorgung eingebundenen
Industrieanlagen eignen sich aus Sicht der Verwaltung für das angeregte Verfahren?

Antwort:
Es eignen sich sämtliche Industrieanlagen, die über einen Wärmetauscher
Abfallwärme mit einer Resttemperatur von mindestens 85° C bereitstellen können,
und zwar mindestens 6 MWh / Tag.

2. Wie hoch ist der jährliche Bedarf (Stückzahl der 20 Fuß-Standardcontainer) eines
durchschnittlichen Dortmunder Schwimmbades bzw. einer durchschnittlichen
Dortmunder Schule?

Antwort:
Der Bedarf an Containern für das Hallenbad Brackel lag im Jahr 2011 bei 92
Lieferungen. Das macht im Monatsdurchschnitt ca. 8 Containeranlieferungen aus,
wobei im Monat Juni mit 5 der niedrigste und im Monat März mit 14 Lieferungen der
höchste Bedarf an Containern vorlag.

3. Welche der Wärmequellen und -senken liegen in der zurzeit geplanten Umweltzone?

Antwort:
Es wurde nur eine Wärmequelle, die Deponie Nordost (Lüserbachstraße 180,
44329 Dortmund) und eine Wärmesenke (Schwimmbad Brackel, Oesterstraße 68)
genutzt. Diese liegen außerhalb der Umweltzone.

4. Mit wie viel zusätzlichen LKW-Fahrten in der Stadt Dortmund und innerhalb der
Umweltzone in Dortmund rechnet die Verwaltung auf Grund der von ihr gemachten
Vorschläge?

Antwort:
Insgesamt erfolgten 92 Containeranlieferungen in 2011 (s. Antwort unter Punkt 2).
Die einfache Distanz beträgt knapp 9,3 km.
5. Um wie viel wird die Feinstaubbelastung durch diese Fahrten erhöht?
Antwort:
Die nachfolgenden Aussagen basieren auf dem Hintergrundpapier des
Umweltbundesamtes zum Thema Staub/Feinstaub vom März 2005.
Die bundesweit durch Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr erzeugte
Feinstaubmenge macht ungefähr 23,5 % des insgesamt erzeugten Feinstaubs aus. Die Studie weist aus diesem Grund zusätzlich auf folgendes hin: „Dieselrussemissionen
lassen sich technisch durch eine Verbesserung der motorischen Verbrennung,
Abgasnachbehandlung mit Dieselrussfiltern […] reduzieren. Besonders wirksam sind
Dieselrussfilter: Diese erreichen eine Abscheiderate von mehr als 99 %, so dass die
Partikelkonzentration im Abgas fast schon das Niveau der Umgebungsluft erreicht.“.
Bestätigt werden diese Aussagen auch in der der im Juli 2006 veröffentlichten Studie
des Bundesumweltamtes „Verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub –
Möglichkeiten und Minderungspotenziale“.
Laut Aussage der Fa. LaTherm werden ausschließlich Speditionen zum Transport der
der Wärmespeicher-Container beauftragt, die die modernsten Fahrzeuge (EURO VNorm)
einsetzen. Diese sind die mit Dieselrussfiltern ausgerüstet. Somit ist die
verbrennungsbedingte Feinstaubbelastung nahezu Null.
Gemäß einer 1999 erstellten Studie (u. a.) des Bundeswirtschaftsministeriums
kommen aufgrund von Umwandlungs- und Verteilungsverlusten lediglich 30 % der
aufgewendeten Primärenergie beim Verbraucher als Nutzenergie an, so dass für die
Wärmeversorgung im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzenergie ein gewichteter
Feinstaubindex von 2,3 (also in mindestens mittlerer Höhe) zugrunde gelegt werden
muss. Auf diese Verbrennungsprozesse mit mittlerer Feinstauberzeugung kann durch
die v. g. Wärmeversorgung vollständig verzichtet werden. Da ohnehin vorhandene
Abfallwärme genutzt wird, sind keinerlei (verlustbehaftete) Umwandlungs-/
Verbrennungsprozesse mehr erforderlich. Dieser Vermeidung von
Verbrennungsprozessen mit mittlerer Feinstauberzeugung stehen maximal geringe
Feinstaubbelastungen durch Reifen- und Bremsabrieb gegenüber, da Fahrzeuge nach
EURO V-Norm eingesetzt werden.

6. Wie wirkt sich dieses auf die Lärmbelastung in Dortmund aus?


Antwort:
Die von Lieferanten beauftragten Speditionen setzen ausschließlich modernste
Fahrzeuge ein, die entsprechende Lärmminderungsstandards erfüllen.

7. Welche Zufahrtsstraßen zu Wärmesenken (z. B. Zufahrten zu Schwimmbädern) wären
auf Grund der Vorschläge der Verwaltung besonders belastet?“

Antwort:
Auf der täglich von einer Vielzahl von Lehrern/Lehrerinnen, Schülern/Schülerinnen
und Schwimmbadbesuchern befahrenen Oesterstraße kommt es im Mittel zu ein- bis
dreiwöchentlichen LKW-Anfahrten zusätzlich.
Ich bitte um Kenntnisnahme.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.















zu TOP 6.3
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Befassung mit der Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


zu TOP 7.2
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, bei einer Enthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006.


zu TOP 7.3
Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


zu TOP 7.4
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 7.5
Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion Die Linke und der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Ausbaus des Knotens Nortkirchenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 (PHOENIX West) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 500.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 7.6
Schachtsanierung Emscherallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07574-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund beschließt die Schachtsanierung Emscherallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 360.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01104014115 – Schachtsanierung Emscherallee – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2012: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.125,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 7.7
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.160.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01104014033 – Kanalerneuerung Asselner Hellweg –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 850.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 34.940,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 7.8
Maßnahmen für vom Massaria-Pilz befallene Platanen
Vorschlag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08201-12)

„die Verwaltung möge bitte dringlich mitteilen, welche Erhaltungsmaßnahmen sie zum Schutz der vom Massaria-Pilz befallenen Platanen ergreifen wird.
Ist sichergestellt, dass zuerst ein Regenerationsversuch durch einen Rückschnitt der Bäume gemacht wird, ohne sofort komplette Baumfällungen durchzuführen?“


-> hierzu: Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.:08323-12)


RM Münch bedankt sich zunächst für die Vorlage der Verwaltung.

RM Pisula priorisiert von den drei in dieser Vorlage vorgeschlagenen Handlungsalternativen die kostengünstigste, appelliert hierbei aber an die Verwaltung, darauf zu achten, dass das hierfür einzustellende Personal dann auch nur befristet, für die Dauer des Projekts, beschäftigt wird.

Herr Lürwer bestätigt, dass die Verwaltung auf jeden Fall nach dieser Maxime handeln wird. Als Alternative zu externen Einstellungen äußert er allerdings die Möglichkeit, eventuell durch interne Personalverlagerungen aus dem Grünbereich heraus die Maßnahme kostenneutral durchführen zu können, weist in diesem Zusammenhang aber auf damit einhergehende Standardabsenkungen im Grünbereich hin.

RM Harnisch äußert sich sehr kritisch zu diesen erwähnten Standardabsenkungen, da seiner Meinung nach der Standard im Grünbereich ohnehin bereits auf einen absoluten Mindeststandard reduziert ist.

Herr Lürwer nimmt diese Äußerung zum Anlass, als Votum aus diesem Ausschuss als 1. Priorität die zeitlich befristete Einstellung entsprechenden Personals zur Umsetzung dieser Aufgabe vorzusehen, um die oben erwähnten Standardabsenkungen im Grünbereich zu vermeiden.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2012::

Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende
Informationen zur Vorlage.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13
„Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für
Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).
Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu
folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im
nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige
Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des
Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei
1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“


Des Weiteren liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07608-12-E1):

„zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung bzw. der Bahn AG zu folgenden Fragen:


AUSWI, 31.10.2012:

Die hierin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Herrn Schließer beantwortet:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung der BV Innenstadt-Nord vom 19.09.2012, der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 07608-12-E1), sowie der heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung hierzu, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Vorgehensweise zur Fortsetzung des Leitprojektes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

zu TOP 10.2
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hörde - Phoenix See"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07628-12)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Böhm beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse „Hörde - Phoenix See“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Quartiersanalyse Erbpachtstrasse/Weisse Ewaldstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08116-12)

Hierzu liegt vor : Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache nr.: 08116-12)

„der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien möge beschließen:
Das Wohnungsamt wird gebeten für die Siedlung Erbpachtstraße/Weiße-Ewald-Str. in
Dortmund-Aplerbeck eine kleinräumige Quartiersanalyse durchzuführen.

Begründung

Die 366 Wohnungen der Wohnanlage Erbpachtstraße/Weiße-Ewald-Str. in Dortmund-
Aplerbeck sind im Besitz der Grand City Properties S.A mit Sitz in Luxembourg, die erst im
Jahr 2011 gegründet wurde. Die Verwaltung erfolgt über die Berliner Grand City Property
GmbH in Berlin, die auch mit der Verwaltung des Dorstfelder Hannibals beauftragt ist.
Großaktionäre der Grand City Properties S.A. sind die Edolaxia Ltd. und die Valuemonth
Ltd. mit jeweils 44,97%, die sich in der Hand von drei einzelnen Privatleuten zu befinden
scheinen.
Grand City war in den vergangenen eineinhalb Jahren auf Einkaufstour mit Schwerpunkt
in Nordrhein-Westfalen und hat zahlreiche vernachlässigte und sanierungsbedürftige
Wohnanlagen erworben. Aktuelle Neuerwerbungen der Grand City gab es in der Erpinghofsiedlung,
im Jungferntal, in Echeloh, eine Wohnanlage nahe des Dorstfelder Hannibals und am Brüchtenweg in Dortmund-Brackel. Damit steigt die Bedeutung der Grand City mit inzwischen 1.290 Wohneinheiten in Dortmund als Akteur auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt an, so dass es sinnvoll ist, sich mit der Entwicklung von Beständen unter der Kontrolle dieses Investors auseinander zu setzen.
Bei den Beständen in Dortmund-Aplerbeck sind seit Jahren keine Investitionen zu beobachten.
Dort hängen seit vier Jahren die von der Feuerwehr angeordneten Fangnetze an
den Schieferfassaden, die die Anwohner vor Steinschlag schützen sollen. Vor etlichen
Hauseingängen stehen Baugerüste, die ebenfalls als Schutz vor herab fallenden Steinen
und Schieferplatten dienen sollen. Da dieser Zustand seit Jahren anhält ist die Siedlung
einer näheren wohnungspolitischen Betrachtung zu unterziehen, um die aktuelle Situation
und eventuellen Handlungsbedarf besser abschätzen zu können.“


AUSWI 31.10.2012:

RM Kowalewski erläutert den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen äußern ihre jeweilige Haltung zu dem Antrag.

Herr Böhm klärt darüber auf, dass bereits eine Analyse zu den Investoren und zu dem in diesem Quartier bestehenden Modernisierungsbedarf durch die Verwaltung erfolgt ist und dieser Bedarf auch schon in einem gemeinsamen Treffen mit den Investoren kommuniziert wurde. In dem Bewusstsein, dass man die Investoren nicht zur entsprechenden Modernisierung verpflichten kann, sichert er zu, dass man den Fortgang der Maßnahmen vor Ort weiter beobachten und hierzu berichten wird. Eine zusätzliche Quartiersanalyse hält er in diesem Fall für überflüssig und wenig zielführend.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Zusatzergänzungsantrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen (Bündnis 90 Die Grünen), (Die Linke), der Fraktion (FDP/ Bürgerliste) sowie einer Stimme (Gruppe der NPD) ab.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07834-12)

hierzu-> Tischvorlage: (Ergänzte Anlage II) (Drucksache Nr.: 07834-12-E1)

„ aufgrund der hier eingegangenen Vorschläge der Fraktionen, konnte die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste inzwischen wie folgt vervollständigt werden:

Tischvorlage zur Vorlage: Umweltpreis der Stadt Dortmund:
Der Rat bestellt die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlenen und in der Anlage (Tischvorlage) genannten Personen als Mitglieder der Jury sowie deren persönliche Vertreter.



FunktionMitgliedVertreter/in
Bürgermeister/-in1. BM Birgit Jörder
SPD-Fraktion
1a. RM Florian Meyer
SPD-Fraktion
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien





2. RM Monika Lührs
SPD-Fraktion
2a. RM Volkan Baran
      SPD-Fraktion
3. RM Helmut Harnisch
SPD-Fraktion
3a. RM Petro Möckel
SPD-Fraktion
4. RM Stefan Keller
SPD-Fraktion
4a. RM Bruno Schreurs
SPD-Fraktion
5. RM Carla Neumann-Lieven
SPD-Fraktion
5a. RM Elke Rohr
SPD-Fraktion
6. RM Thomas Pisula
CDU-Fraktion
6a. RM Reinhard Frank
CDU-Fraktion
7. RM Heinrich Mause
CDU-Fraktion
7a. RM Heinz Neumann
CDU-Fraktion
8. RM Jürgen Böhm
CDU-Fraktion
8a. RM Uwe Waßmann
CDU-Fraktion
9. RM Ingrid Reuter
Fraktion B90/Die Grünen
9a. sB Uwe Tietz
Fraktion B90/Die Grünen
10. RM Birgit Pohlmann
Fraktion B90/Die Grünen
10a. RM Ursula
Hawighorst-Rüßler
Fraktion B90/Die Grünen
11. sB Markus Happe
Fraktion FDP/Bürgerliste
11a. sB Klaus Wlost
Fraktion FDP/Bürgerliste
Vertreter des Grünen Kreises12. Ingo Klammer 12a. Georg Breimhorst
Vertreter des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde13. Dr. Klaus Gelmroth13a. Sabine Dreyer
14. Meike Hötzel14a. Andrea Hirsch
Umweltdezernent15. Umweltdezernent
Martin Lürwer
15a. Leiter des Umweltamtes
Dr. Wilhelm Grote
Wilo SE Helga Kaiser Kay Hoffmann

SPD 5 Sitze
CDU 3 Sitze
B90/Grüne 2 Sitze
FDP/Bürgerliste 1 Sitz


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schlägt neue Mitglieder (siehe o.a. ergänzte Anlage II) vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung 1 Stimme (Fraktion Die Linke) sowie 1 Stimme (Gruppe der NPD), diese in die Jury Umweltpreis zu bestellen.


zu TOP 12.2
Bodenverunreinigungen durch Hochspannungsmaste / Abschlussbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07938-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07931-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Fortsetzung des für das Jahr 2012 bereits beschlossenen kommunalen Schallschutzfensterprogramms in den Jahren 2013 ff zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund; Handlungsfeld strukturübergreifende Maßnahmen
hier: Entwicklung und Einführung der „Dortmunder Dachmarke für Klimaschutz“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08002-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entwicklung und Einführung der „Dortmunder Dachmarke für Klimaschutz“ zur Kenntnis.


zu TOP 12.5
Illegale Bauschutthalde in Dorstfeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08148-12)
„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme zu veranlassen, die deutlich macht, wie es zu der offenbar über mehrere Jahre illegalen Ablagerung von Bauschutt kommen konnte und ob von den Ablagerungen Gefahrenpotenzial ausgeht.

Darüber hinaus sollte darüber informiert werden, wann die Abfuhr und Entsorgung beginnt und wer für die Kosten aufkommt.“


hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 08148-12-E1)

„zur Beantwortung der o.g. Anfrage wurde die für den Anlagenbetrieb zuständige
Bezirksregierung Arnsberg (BRA) um Stellungnahme gebeten. Die Informationen der
Landesbehörde sind in den folgenden Bericht mit eingeflossen.

Der Firma Boden Bauschutt Verarbeitung (BBV) GmbH wurde auf dem o.g. Grundstück vom
damaligen Staatlichen Umweltamt Hagen (heute Bezirksregierung Arnsberg) mit Bescheid
vom 26.04.2005 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum
Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage (Zwischenlagerung und Behandlung von Bauschutt
und Bodenaushub) erteilt. Diese Genehmigung umfasst auch die Lagerung von nicht
gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 3.000 t.

Bei einer Ortsbesichtigung der BRA am 30.05.2009 wurde festgestellt, dass die tatsächlich
gelagerten Abfälle mengenmäßig erheblich von der genehmigten Kapazität abweichen.
Schätzungen beliefen sich auf mehr als 28.000 t.

Mit Ordnungsverfügung vom 23.07.2009 hat die BRA daraufhin u.a. die Reduzierung der
Abfallmengen, die Untersagung der weiteren Annahme und die Vermessung der tatsächlichen
Abfallmengen angeordnet. In der Folge wurden 2009 und 2011 lediglich Teile der Boden-/
Bauschuttberge abtransportiert.

Nach Einschätzung der BRA ergeben sich nach dem derzeit vorliegenden Kenntnisstand
keine Hinweise auf schädliche Umwelteinflüsse durch die abgelagerten Abfälle. Vor dem
Hintergrund des langen Lagerzeitraumes wurde jedoch durch die BRA eine aktuelle
Untersuchung der Abfälle angeordnet.

Im Zusammenhang mit den o.a. Feststellungen hat der Grundstückseigentümer den
Pachtvertrag mit der Fa. BBV noch im Jahr 2009 gekündigt. Danach durfte die Firma BBV
GmbH auf dem Gelände nicht mehr tätig werden. Der Grundstückseigentümer verfolgte 2009
einen Weiterbetrieb der Anlage über den letztlich noch nicht entschieden wurde. Der
Grundstückeigentümer ist jedoch als Zustandsstörer nach der BBV GmbH ohnehin für die
ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Am 10.09.2012 fand letztmalig eine Ortsbesichtigung statt, an der neben dem inzwischen insolventen Anlagenbetreiber auch Vertreter des Grundstückseigentümers, der Bezirksregierung Arnsberg und des städtischen Umweltamtes teilnahmen. Aufgrund der Feststellungen vor Ort kam die BRA zu dem Ergebnis: „Die Anlage ist nicht im ordnungsgemäßen Zustand. Zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes sind die
gelagerten Stoffe bis auf 84 m über NN (Ursprungsgeländehöhe vor Beginn der
Abfalllagerung) zurück zu bauen.“

Der Grundstückseigentümer ist willens und in der Lage, den ordnungsgemäßen Zustand
wieder herzustellen. Er wird nach Aussage der BRA die angeordneten Bodenuntersuchungen
kurzfristig durchführen und danach seine Planung für die Wiederherstellung des
ordnungsgemäßen Zustandes vorlegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.6
Luftreinhalteplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08150-12)

„BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN bitten Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die Ausschusssitzung am 31.10. 2012 vorsehen zu lassen.

Anlässlich der neuerlichen Überschreitung von Grenzwerten für Feinstäube an der Brackeler Straße bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welche Maßnahmen sind angedacht, um das Durchfahrtverbot für LKW an der Brackeler Straße durch verstärkte Kontrollen durchzusetzen?

2. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, dass die Arnsberger Bezirksregierung die Brackeler Straße für Kraftfahrzeuge mit gelben Umweltplaketten schon ab 2013 und nicht erst Anfang 2014 sperrt?

3. Gibt es bereits Einschätzungen über die Wirksamkeit der zusammenhängenden Umweltzone Ruhrgebiet, die mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet seit dem 01.01.2012 Gültigkeit hat?

4. Gibt es Einschätzungen über die Wirksamkeit des lokalen Maßnahmenpakets?

5. Geht die Verwaltung davon aus, dass die stufenweise Verschärfung der Zulässigkeit der Einfahrt von Fahrzeugen in die Umweltzone im Jahr 2013 und 2014 zum gewünschten Erfolg führt?

6. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit den regionalen und lokalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreicht werden kann?“


hierzu:-> Stellungnahme der Verwaltung : (Drucksache Nr.: 08150-12):

„ich beziehe mich auf das Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur
Luftreinhalteplanung vom 16.10.2012.
Die dort formulierten Fragen sind im Umweltamt bearbeitet worden und ich kann Ihnen dazu
heute folgende Rückmeldung geben:

1. Welche Maßnahmen sind angedacht, um das Durchfahrtverbot für LKW an der Brackeler
Straße durch verstärkte Kontrollen durchzusetzen?

Am 10.10.2012 gab es eine gemeinsame Kontrollaktion von Polizei, Ordnungs- und
Umweltamt im Bereich der Brackeler Straße. Diese Aktion hatte das Ziel, über die Kontrolle
ordnungswidrig durchfahrender LKW die Zahl der durchfahrenden LKW zu reduzieren.
Parallel dazu waren auch PKW mit fehlender oder falscher Plakette angehalten und mit einem
Bußgeld belegt worden.
Seit dieser Aktion werden durch Umwelt- und Ordnungsamt ordnungswidrig durch die
Brackeler Straße fahrende Fahrzeuge (LKW und PKW) fotografiert und zur Anzeige
gebracht. Diese Maßnahme kann nicht kontinuierlich erfolgen. Da aber nur über eine ständige
Kontrolle und auch Ahndung von Ordnungswidrigkeiten das Durchfahrtsverbot nachhaltig
durchgesetzt werden kann, wird derzeit die Beschaffung und Installation einer stationären
Anlage geprüft (Kosten geschätzt etwa 140.000,-- €, Mittelbeantragung zum Haushalt 2013)
Eine solche Anlage kann LKW auf allen drei Spuren erkennen, fotografieren und auf diesem
Weg zur Anzeige bringen. Darüber hinaus erkennt und dokumentiert ein solches Gerät
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

2. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, dass die Arnsberger Bezirksregierung, die
Brackeler Straße für Kraftfahrzeuge mit gelben Umweltplaketten schon ab 2013 und nicht
erst Anfang 2014 sperrt?
Ich habe mit Schreiben vom 26.09.2012 der Bezirksregierung unter anderem vorgeschlagen,
den Bereich der Brackeler Straße vorzeitig auf die Durchfahrt mit lediglich grüner
Umweltplakette umzustellen, wobei ich dabei den Termin 01.01.2013 für denkbar halte.
Die Bezirksregierung führt dazu aus, dass dieses „Vorziehen“ der Sperrung auch für gelbe
Plaketten eine formale Änderung des Luftreinhalteplanes erfordern würde. Darüber hinaus
schätzt die Bezirksregierung den Effekt dieser Maßnahme als nicht sehr groß ein und setzt
vorrangig auf die Reduzierung der Anzahl ordnungswidrig durch die Brackeler Straße
fahrender LKW.

3. Gibt es bereits Einschätzungen über die Wirksamkeit der zusammenhängenden
Umweltzone Ruhrgebiet, die mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet seit dem
01.01.2012 Gültigkeit hat?

Eine Einschätzung der Wirksamkeit der zusammenhängenden Umweltzone Ruhrgebiet ist
derzeit noch nicht möglich.

4. Gibt es Einschätzungen über die Wirksamkeit des lokalen Maßnahmenpakets?
Auch eine Einschätzung der Wirksamkeit des lokalen Maßnahmenpakets ist derzeit noch
nicht möglich.

5. Geht die Verwaltung davon aus, dass die stufenweise Verschärfung der Zulässigkeit der
Einfahrt von Fahrzeugen in die Umweltzone im Jahr 2013 und 2014 zum gewünschten Erfolg
führt?

Durch die stufenweise Verschärfung der „Umweltzonenregelung“ ist damit zu rechnen, dass
sowohl die Hintergrundbelastung als auch die Belastung an den „Hot Spots“ durch den
Luftschadstoff Feinstaub sinken wird. Inwieweit diese Verschärfung ausreicht, um auch an
den höchst belasteten Punkten die Grenzwerte einzuhalten, bleibt abzuwarten.

6. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit den regionalen und lokalen Maßnahmen zur
Luftreinhaltung die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreicht?

Erfreulicherweise geht auch die Belastung beim Stickstoffdioxid zurück, jedoch nur sehr
langsam. Da die Überschreitungen des NO2-Grenzwertes teilweise sehr deutlich sind und
zudem sowohl die „Plakettenregelungen“ als auch die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in
erster Linie auf den Luftschadstoff Feinstaub ausgerichtet sind, bestehen Zweifel, dass es
gelingen wird, den Grenzwert mit den Maßnahmen des „Luftreinhalteplans Ruhrgebiet“
flächendeckend einzuhalten. Auch das LANUV geht davon aus, dass es erst mit Einführung
der „Euro-6-Abgasnorm“ gelingen wird, das Problem der hohen NO2-Belastung in der Fläche
zu lösen.


In Bezug auf die in der Stellungnahme unter Punkt 1. erwähnte Verkehrsmessanlage, welche ggf. durch die Stadt Dortmund anzuschaffen wäre, bittet Herr Lürwer darum, im weiteren Verfahren hierzu insbesondere die Umweltaspekte zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 12.7
Quecksilberhaltige Abfälle am Liesenhoffweg in Dortmund-Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08151-12)

„ bezugnehmend auf die Stellungnahme von Oberbürgermeister Sierau an Herrn Heinze zu einer Anfrage von Herr Kowalewski vom 06.08.2012 bitten wir, den Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Ausschusses vorsehen zu lassen.

Im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung sollte über den aktuellen Sachstand informiert werden. Insbesondere bitten wir um die Erläuterung der Ergebnisse von Materialproben, die am Standort in Dortmund, in Essen (DELA GmbH Recycling) und in Herdecke (Firma WAZ) entnommen und analysiert worden sind.

Falls die geschredderten Glasfraktionen unzulässig hohe Schadstoffgehalte aufweisen, sollte die Verwaltung darlegen, zu welchem Zeitpunkt diese ordnungsgemäß entsorgt werden und ob nach der Entfernung des Materials weitere Folgeschäden zu befürchten sind.

Gegebenenfalls sollte auch dargelegt werden, wie es nach gegenwärtigem Kenntnisstand dazu kommen konnte, dass belastete Glasreste von der DELA Recycling GmbH in Umlauf graten konnte und welche Kontrollmechanismen versagt haben.“

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 08151-12-E1)

"bereits mit Schreiben vom 27.08.2012 hat die Verwaltung gegenüber dem Landesbeauftragten
für den Rat, Herrn Heinze, einen ersten Sachstandsbericht abgegeben. Zur Beantwortung der
o.g. Anfrage wird auf diesen Bericht Bezug genommen.
Die gemeinsame Untere Immissionsschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund, Hagen
(UIB - zuständige Behörde für die Anlage Liesenhoffweg) sowie die Bezirksregierung
Arnsberg (BRA - zuständige Behörde für die Anlage WAZ, Herdecke) wurden um
ergänzende Informationen gebeten. Die Stellungnahmen sind im folgenden Bericht
berücksichtigt.

Hintergrundinformationen

Auf einem rd. 11.000 m² großen Grundstück am Liesenhoffweg in Dortmund Eving werden
seit mehreren Jahren große Mengen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt u.ä.) abgelagert. Die
Parzellen stehen im Eigentum der Vereinigten evangelischen Kirchenkreise (VKK) und sind
an ein Unternehmen verpachtet, dass sich mit dem Handel und der Aufbereitung von
Baustoffen und Abfällen beschäftigt.
Mit Bescheid vom 19.07.2007 ist durch die Bauverwaltung im Rahmen einer
Nutzungsänderung ein Lager für Schüttgüter auf einer Fläche von ca. 1.500 m² baurechtlich
genehmigt worden.
Erstmalig im Frühjahr 2009 stellte die für gewerbliche Anlagen zuständige gemeinsame
Untere Immissionsbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen (UIB) fest, dass ca.
8.000 – 10.000 t Bauschutt und Bodenaushub auf der Fläche lagerten.
Die Schwelle zur Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage zur Lagerung von Abfällen nach
dem Immissionsschutzrecht (Ziffer 8.12 b) Spalte 2 der 4. BImSchV) in Höhe von 100 t war
damit weit überschritten. Die Anlage ist demnach illegal.
Die UIB versucht seit Ende 2010 die ungenehmigte Anlage mit ordnungsrechtlichen Mitteln
stillzulegen und die Beseitigung der Abfälle zu erwirken. Bisher hat der Anlagenbetreiber den
Anordnungen nicht Folge geleistet. In der Zwischenzeit ist das Betriebsgelände auf
Veranlassung durch die UIB bis auf Weiteres verschlossen und versiegelt worden.
Im September 2011 ist von der UIB die Staatsanwaltschaft Dortmund eingeschaltet worden,
die seit dem strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verstoßes des ungenehmigten Betriebs
einer Abfallanlage (§ 327 StGB) und dem Verdacht auf unsachgemäßen Umgang mit
gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB) anstellt.
In diesem Zusammenhang sind am 25.07.2012 Durchsuchungen auf dem Betriebsgelände am
Liesenhoffweg durchgeführt worden. Bei dieser Aktion der Kriminalpolizei waren außerdem
Vertreter der Grundstückseigentümerin, der UIB und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
(UAB) anwesend. Gleichzeitig erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Beprobung der
Abfallmieten durch Mitarbeiter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV).
Neben großen Mengen an Bodenaushub, Bauschutt, Baumischabfällen, Siebdurchlauf und
aufbereitetem Straßenaufbruch (ca. 22.700 m³) lagern bzw. lagerten auf dem Grundstück
Mieten an geschreddertem Glas. Diese stammen ursprünglich aus der Aufbereitung von
Leuchtstofflampen. Herkunftsort der Glasabfälle ist die Aufbereitungsanlage DELA GmbH
Recycling in Essen. Von dort ist das gebrochene und gewaschene Material als nicht
gefährlicher Glasabfall an die Fa. Wertstoff-Aufbereitungszentrum (WAZ) GmbH in
Herdecke weiter gegeben worden. Die WAZ wiederum hat Metall- und Kunststoffteile
ausgesiebt und das Glasbruchmaterial an das Unternehmen in DO-Eving abgegeben. Die
Dortmunder Firma hat die Glasreste nach eigenen Angaben als Zuschlagsstoff in der
Betonsteinherstellung eingesetzt. Nach Mitteilung der für die Anlage in Herdecke zuständigen
Bezirksregierung Arnsberg handelte es sich um eine Menge von rd. 1500 t. Davon lagern auf
dem Anlagengrundstück am Liesenhoffweg derzeit noch rd. 180 t Glasbruch.

Untersuchungsergebnisse

1. Mietenuntersuchungen Liesenhoffweg
Im Rahmen der Materialuntersuchungen (Gutachten des LANUV vom 28.08.2012)
wurden insgesamt 8 Misch- und Einzelproben entnommen und chemisch analysiert.
Neben wenigen unauffälligen Mischproben von Boden-/Bauschuttmieten zeigen drei
Einzelproben (Probenmaterial Boden, Bauschutt, Siebdurchlauf) deutlich erhöhte
Schadstoffgehalte für die Parameter Kupfer, Quecksilber und Zink. Die
entsprechenden für die Deklarierung von Abfällen relevanten Zuordnungswerte Z 2
der LAGA (Länderarbeitgemeinschaft Abfall) werden überschritten. Da die Halden
auf unbefestigtem Gelände liegen, sind sie nach Einschätzung des LANUV geeignet,
das Schutzgut Boden und Grundwasser zu gefährden.
Die beiden Materialmischproben der Glasbruchmieten weisen bezogen auf die
Gesamtmasse Quecksilberkonzentrationen von 14,1 mg/kg bzw. 12,5 mg/kg auf.
Die Gehalte liegen über dem anlagenbezogenen Aufbereitungszielwert des Elektro-
Gesetzes (ElektrG). Danach ist bei der Aufbereitung von Lampen zur Verwertung ein
Quecksilber-Höchstwert von 5 mg Hg/kg Altglas einzuhalten. Das untersuchte
Glasbruchmaterial darf daher nach Einschätzung des LANUV nicht einer Verwertung
zugeführt werden und ist als gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 01 21* -
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle) zu betrachten. Auch diese
Glasmieten seien geeignet, das Schutzgut Boden zu gefährden.
Zur Risikoabschätzung einer möglichen Hg-Belastung durch Staubverwehungen im
nahen Einwirkungsbereich der Abfallmieten empfahl das LANUV der UIB die
Untersuchung von Blattgemüse aus 1 bis 2 Umfeldgärten.

2. Bodenproben Liesenhoffweg
Im Auftrag der UIB hat das LANUV (Bericht vom 29.08.2012) auf zwei Flächen, an
denen sich ehemals Glasbruchhalden befanden, oberflächennahe Bodenproben
entnommen. Die Bodenproben (Beprobungstiefe 0-10 cm) wurden auf Schwermetalle
untersucht, mit dem Ergebnis, dass alle Werte, einschließlich des Quecksilbergehaltes,
die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für
Gewerbe- und Industrieflächen unterschreiten. Danach ergeben sich bezogen auf die
Glasbruchmietenstandorte keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen.
3. Materialprobe der Fa. WAZ GmbH Im Rahmen der Überwachung der Fa. WAZ durch die Bezirksregierung Arnsberg ist am 03.08.2012 auch das Glasbruchmaterial der Fa. DELA (Input Fa. WAZ GmbH) durch das LANUV beprobt worden. Die Analyse ergab einen Hg-Gehalt von 59,7
mg/kg Altglas (Bericht LANUV vom 28.08.2012). Nach Aussage der BRA lassen die
Schadstoffkonzentrationen eine stoffliche Verwertung des Materials nicht zu.

4. Untersuchung Blattgemüse
Durch das LANUV ist aus einem ca. 100 m entfernten Nutzgarten eine Gemüseprobe
(Mangold) entnommen worden. Das Ergebnis der Hg-Analyse liegt noch nicht vor.
5. Bodenuntersuchungen aus Gärten im Umfeld des Betriebsgeländes
Mit dem Ziel eine Schadstoffbeaufschlagung durch quecksilberhaltige Stäube
ausschließen zu können, sind im Auftrag der Unteren Bodenschutzbehörde vorsorglich
Bodenproben aus drei Hausgärten und von einer benachbarten Grünfläche entnommen
worden. Beprobt wurde die Bodenhorizonte 0-2 cm, 0-10 cm und 10-35 cm. Es
wurden Hg-Konzentrationen von 0,18 mg/kg Boden bis maximal 0,54 mg/kg Boden
ermittelt. Damit liegen die Werte in allen Bodenhorizontes deutlich unterhalb des
Quecksilber-Prüfwertes für Wohngebiete (Haus- und Kleingartennutzung), der nach
der BBodSchV 20 mg/kg Boden beträgt. Hinweise auf eine luftgetragene
Schadstoffanreicherung ausgehend von den Glasbruchmieten ergeben sich somit aus
den Bodenuntersuchungen nicht.

Weitere Vorgehensweise

Die Fa. WAZ, Herdecke, hat sich bereit erklärt, die restlichen noch am Standort
Liesenhoffweg befindlichen Glasbruchmengen zurück zu nehmen und ordnungsgemäß auf
einer dafür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Der Abtransport der Glasbruchmiete ist nach
Angaben der UIB für Anfang November vorgesehen.
Im September 2012 ist gegen die Betreiber der Anlage Liesenhoffweg das ordnungsrechtliche
Verfahren zur Beseitigung aller Abfallberge von der Unteren Immissionsschutzbehörde
eingeleitet worden (Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG). Gleichzeitig
hat die UIB im Oktober 2012 die Grundstückeigentümerin zur Absicht angehört, gegenüber
den VKK die ordnungsgemäße Beseitigung der Abfallmieten anzuordnen. Wann mit der
Entsorgung der übrigen Abfälle (Boden, Bauschutt, Baumischabfälle ...) zu rechnen ist, kann
derzeit nicht prognostiziert werden.
Ebenso kann die Frage nach möglichen Untergrundverunreinigungen am Anlagenstandort erst
nach Entfernung der Abfallmieten und nach Durchführung entsprechender Boden- und
Untergrunduntersuchungen beantwortet werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie der Landesbehörden dauern noch an.“


Nachfragen hierzu werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -


14. Anfragen

zu TOP 14.1
Auffällig viele Baumfällgenehmigungen in den letzten 3 Jahren in der Rotdorn-Siedlung Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08101-12)

„...die Verwaltung möge für die Rotdorn-Siedlung in Marten mit den Straßen Overhoffstr.,
Sadelhof, In der Meile, Ferdinandstr., Am Häugter jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 (bis 15.10.) mitteilen:

1. Wie viele Baumfällanträge sind gestellt worden?
2. Wie vielen Anträgen ist zugestimmt worden?
3. Was waren die Zustimmungsgründe?“


->hierzu : Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08101-12-E1)

„die Verwaltung möge für die Rotdorn-Siedlung in Marten mit den Straßen Overhoffstr., Sadelhof, In der Meile, Ferdinandstr., Am Häugter jeweils für die Jahre 2010, 2011, 2012 (bis 15.10.) mitteilen:

zu der o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Frage 1)
Wie viele Baumfällanträge sind gestellt worden?

Antwort:
Für die in der Anfrage genannten Straßenzüge wurden insgesamt 11 Anträge beim Umweltamt gestellt, die sich wie folgt verteilen:

JahrOverhoffstr.SadelhofIn der MeileFerdinandstr.Am Häugter
201021------1
20113---1------
20122------1---

Frage 2:
Wie vielen Anträgen ist zugestimmt worden?

Antwort:
Das Umweltamt hat 7 Anträgen zugestimmt und 2 abgelehnt. 2 Anträge blieben ohne Entscheidung, da die Unterlagen unvollständig waren und die Antragsteller trotz Erinnerung diese nicht ergänzt haben.

Frage 3:
Was waren die Zustimmungsgründe?

Antwort:
Die Zustimmungsgründe waren
- der Baum war krank und nicht mehr bruchsicher, so dass von ihm eine Gefährdung ausging (6 Fälle),
- der Baum stand unzumutbar nahe am Gebäude (1 Fall).

Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass
- es keine Baumfällanträge im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zwischen 2010 und 2012 gegeben hat,
- das Tiefbauamt insgesamt 3 städtische Straßenbäume aufgrund von Morschungen gefällt hat.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung wird um 18:30 Uhr beendet.




Reuter Weyer Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus