Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Rates der Stadt
am 21.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 21:40 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Happe (FDP/Bürgerliste)
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Lührs (SPD)

Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Renkawitz (SPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Rates der Stadt,
am 21.02.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Arnulf Rybicki

2.2 Ruhrkonferenz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12400-18)

2.3 Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13434-19)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13087-18)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13098-18)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes zur Sitzung am 13.12.2018 zugesandt worden.

3.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes zur Sitzung am 13.12.2018 zugesandt worden.

3.5 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 13.12.2018 versandt.

3.6 Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12565-18)

3.7 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

3.8 Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12773-18)

3.9 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

3.10 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12903-18)

3.11 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13018-18)

3.12 Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12765-18)

3.13 Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12383-18)

3.14 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

3.15 B1-Tunnel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13468-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12661-18)

4.2 ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12996-18)

4.3 Fusion von Karstadt und Kaufhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13479-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sicherstellung des Existenzminimums
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13422-19)

5.2 Seebrücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13418-19)

5.3 Sozialstrukturatlas
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13475-19)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13082-18)

6.3 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly Sachs-Preis 2019
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Jury
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13240-19)

6.4 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13242-19)

7. Schule

7.1 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

7.2 Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12727-18)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13285-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12534-18)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes vorab zugesandt worden.

10.2 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12449-18)

10.3 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13164-19)

10.4 Ausschluss des Rm Brück (Die Rechte) von der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 gem. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13109-19)

10.5 Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12897-18)

10.6 Massive Diskreditierung der AfD-Fraktion in der Öffentlichkeit durch Stadtdirektor Stüdemann
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13445-19)

10.7 Geplante Abschaffung der Stichwahl bei der OB-Wahl 2020
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 13480-19)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.2 Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.3 Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.4 Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.5 Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.6 Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.1.7 Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.2.2 Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.12.2018 vor.

11.2.3 Masterplan Ausländerrückführung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13151-19)

11.2.4 Silvesternacht 2018/2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13152-19)

11.2.5 Kontrolleinsatz am 12.01.2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13253-19)


Zur Information:
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund an Prof. Eckhard Gerber
- Schreiben von OB Sierau zur Übermittlung des Danks von Prof. Gerber


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mais (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung um folgende Punkte im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13421-19) als
TOP 2.4 und


Der Rat der Stadt stimmte der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 2.4 einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und um 10.8 mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Zudem hat Rm Münch (FBI) einen Dringlichkeitsvorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung vom 18.02.2019 vorgelegt:

45 % aller Vergewaltigungen und Morde in Deutschland werden von Ausländern begangen.
Bevölkerung besser schützen durch beschleunigte Abschiebungen von kriminellen Ausländern
aus den nordafrikanischen Maghrebstaaten durch die Einstufung als sichere Herkunftsländer.
Resolution des Rates der Stadt Dortmund an den Deutschen Bundesrat.

Antrag zur TO von Rm Münch (FBI)
(Drucksache Nr.: 13553-19)

Der Antrag hatte folgenden
geänderten (kursiv dargestellt) Wortlaut:
Rm Münch FBI) begründete mündlich die Dringlichkeit des Antrages damit, dass kurzfristig der Bundesrat eine Entscheidung treffen müsste. Dazu könnte noch eine Resolution vorgelegt werden. Rm Münch gab an, dass es sich bei der genannten Anzahl nicht um 75.746 Ausländer, sondern um 233.065 Ausländer handeln würde.

Die Erweiterung der Tagesordnung wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Weiter wurde der folgende Vorschlag zur Tagesordnung von der Fraktion Die Linke & Piraten zurückgezogen worden:

5.2 Seebrücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13418-19)

Dadurch, dass der Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen worden war, ist der hierzu
gestellte Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 obsolet:
Anschließend schlug OB Sierau vor, folgende Tagesordnungspunkte zu vertagen:

3.1 Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene
Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten
Begründung vom 12.12.2018, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der
aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des
städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13087-18) und


6.4 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13242-19)


Die Fachausschüsse hatten die Vorlagen vertagt.

Der Rat der Stadt vertagte die beiden Vorlagen und wird sie in einer der nächsten Sitzungen
behandeln.

Zur Vorlage zu 6.4 lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) vor:
Der Rat der Stadt hat die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt und den Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur weiteren Beratung überwiesen.

Weiterhin lagen dem Rat der Stadt nachfolgende zwei Geschäftsordnungsanträge der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 vor:

zu TOP 10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12534-19):

„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt, den Tagesordnungspunkt 10.1 Masterplan Kommunale Sicherheit als Angelegenheit von besonderer Bedeutung auf TOP 2.4 vorzuziehen.

Der Masterplan wird derzeit intensiv von den verschiedenen Parteien diskutiert, so dass von einer lebhaften Debatte auszugehen ist. Gerade das Thema "öffentliche Sicherheit" beschäftigt die Menschen in unserer Stadt, so dass auch mit einem großen Publikumsandrang zu rechnen ist. Den Besuchern der Ratssitzung ist es nicht zuzumuten, mehrere Stunden zu warten, bis zu einem unklaren Zeitpunkt über den Tagesordnungspunkt diskutiert wird.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erklärte zu TOP 10.1, dass die Sicherheit jeden Dortmunder anginge. Es wäre förderlich, wenn das Thema unter TOP 2 behandelt werden würde.
Zu TOP 10.4 gab Rm Brück an, dass er sich eine offene Diskussion zu diesem wichtigen Thema zu Beginn der Sitzung wünschen würde.

OB Sierau erläuterte zu TOP 10.1, dass die ausführliche Diskussion zum Masterplan Kommunale Sicherheit in den Fachausschüssen bereits geführt wurde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) war der Meinung, dass die Vorlage zu TOP 10.4 dort richtig eingeordnet wäre, wo sie auf der Tagesordnung stände.

Der Rat der Stadt lehnte beide Geschäftsordnungsanträge der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Weiterhin stellte Rm Weyer (SPD) den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) eine entsprechende Gegenrede hielt, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit den zuvor dargestellten Veränderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018

Rm Garbe (AfD) bat um Änderung der Niederschrift auf Seite 47, folgende Passage im dritten Absatz
„Rm Garbe wies darauf hin, dass Deutschland weltweit 3 % an der CO2-Emission zu verantworten hätte. Für den Klimawandel gäbe es keine Beweise.“

wollte er ersetzen durch:
„… Für den menschengemachten Klimawandel gäbe es keine Beweise.“
Es gäbe keinerlei Beweise für einen Klimawandel, der durch Menschen gemacht wurde, und auch nicht dafür, wie groß der Anteil sein könnte.


Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 wurde mit dieser Änderung einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Arnulf Rybicki

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 09.01.2019 mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Herrn Arnulf Rybicki zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher war es möglich, Herrn Rybicki gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

OB Sierau überreichte Herrn Arnulf Rybicki die Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Stadt Dortmund und wünschte Herrn Rybicki für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder Bürgerschaft.


Im Anschluss erfolgte die Vereidigung des Herrn Rybicki.

OB Sierau ließ Fotos durch die Pressestelle und akkreditierte Pressevertreter und -vertreterinnen zu.


zu TOP 2.2
Ruhrkonferenz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12400-18)

OB Sierau erläuterte, dass die Landesregierung zur Ruhrkonferenz aufgerufen hatte, die Stadt Dortmund hätte Vorschläge übermittelt, die für Dortmund und auch die Metropole Ruhr gut sind. Es könnten ggf. auch weitere Vorschläge eingebracht werden, die noch an die Landesregierung weitergeleitet werden könnten.

Rm Garbe stellte für die AfD-Fraktion fest, dass in der Vorlage gute, aber auch abwegige Konzepte enthalten wären. Seine Fraktion werde sich wegen der abseitigen Projekte enthalten.

OB Sierau berichtete, dass der US-Botschafter in 2014 bei einem Besuch u. a. die Aufbruchstimmung in Dortmund und die Unterstützung von Start-Ups gelobt hätte. Dortmund hätte eine große Gründungsdynamik und wäre erfolgreich in ökonomischer Hinsicht.

Rm Reuter erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es wichtig wäre, den Strukturwandel weiter voranzutreiben. Sie hoffte, dass die Ruhrkonferenz ein Mittel dafür ist, gleichzeitig befürchtete sie, dass es nur ein Marketingkonzept bliebe.
Gemeinsame Probleme sollten gelöst und gemeinsame Projekte sollten angegangen werden, wie die IGA 2027 und der gesamte Bereich der Verkehrsinfrastruktur – hier nahm sie nicht Bezug auf Punkt 16, den Ausbau des Flughafens -. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ginge es bei der Verkehrsinfrastruktur insbesondere um die Verbesserung des Nahverkehrs in der Metropole, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Busse, Bahnen und der S-Bahnen, um Taktverbesserungen und auch um städteübergreifende Verbindungen. Hier sah Rm Reuter auch das Land, eine finanzielle Unterstützung zu leisten. Das Defizit des Flughafens in Dortmund würde die Gelder auffressen, die für eine klimafreundliche Mobilität in einem klimafreundlichen Nahverkehr verwendet werden könnten.

Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab, mit der Vorlage würde eine Aufbruchstimmung verkauft, die in Dortmund nicht existieren würde. Es würde in der Vorlage nicht auf die bestehenden Probleme eingegangen und nur eine Umverteilung von Geldern angestrebt.

Rm Monegel (CDU) war der Meinung, dass NRW nur stark wäre, wenn das Ruhrgebiet stark ist. Er fand es positiv, dass aus einer Position der Stärke heraus die Ruhrkonferenz angegegangen würde. Die Projektstruktur wäre gut, sie wäre auf Teilhabe, Partizipation, Zukunft, regionalen Konsens und Nachhaltigkeit ausgelegt. Mit Beschluss der Vorlage würde die Stadt Dortmund ihren Beitrag leisten, der mit einer Projektliste gut vorbereitet wäre. Die Projekte wären zukunfts- und auch innovationsorientierte Vorhaben, unterstützt durch politische Beschlüsse. Es wäre schön, wenn die Projekte über die Ruhrkonferenz einen zusätzlichen Schub erhielten. Zum Masterplan Mobilität verwies Rm Monegel auf den empfohlenen CDU-Antrag, der den Aufbau eines digital unterstützten, dynamischen Verkehrsmanagements mit Blick auf die Region vorsieht und auch für die Ruhrkonferenz vorgesehen werden sollte.
Die CDU-Fraktion wünschte sich Erfolg mit den Dortmunder Beiträgen.
Die Vorlage zeigte die gute und erprobte Zusammenarbeit in Dortmund sowie das erfolgreiche Zusammenwirken zwischen Politik und planvollem Verwaltungshandeln. Vorhaben, Vorschläge und Vorlage hätten die Unterstützung der CDU-Fraktion, damit sie zum Erfolg geführt werden.

Auf Nachfrage des OB gab Rm Monegel an, dass der Masterplan Mobilität ein eigenes Projekt als Pilot mit regionaler Beachtung sein könnte, so dass das Thema damit in die Ruhrkonferenz passen könnte.

OB Sierau verwies darauf, dass das Thema zur Smart City-Allianz passen würde. Er schlug vor, als Ergänzung des Rates zur bereits erfolgten Anmeldung das Thema Aufbau eines digital unterstützten, dynamischen Verkehrsmanagements nach zu melden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sah die Ruhrkonferenz als Werbeblock der Landesregierung vor den Kommunalwahlen. Natürlich müsste die Stadt Dortmund sich auch bei der Ruhrkonferenz beteiligen. Es wären gute Projekte dabei, so dass die Fraktion Die Linke & Piraten auch der Vorlage zustimmen würde. Themen, wie die Kommunale Arbeitsmarktstrategie, die Mobilität Richtung Verkehrswende, Klimaschutz, Zuwanderung und Integration, wären besonders wichtig. Probleme hätte seine Fraktion mit dem Thema Flughafen und auch mit der Ausstattung der Mitarbeiter/innen im Rahmen der Sicherheit. Insgesamt hoffte Rm Kowaleswki durch die Ruhrkonferenz auf einen Impuls für Dortmund.

Rm Dingerdissen sprach im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Breite der Zukunftsfähigkeit an, die Metropole Ruhr würde sich daran entwickeln können. Die Stadt wäre auf dem Weg, verschiedene Projekte, wie das Vokalmusikzentrum, umzusetzen. Dortmund hätte an manchen Stellen eine Vorbildrolle. Jede Stadt müsste in der Metropole Ruhr ihren Stellenwert richtig einordnen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste würde der Vorlage zustimmen.


Rm Urbanek stellte dar, dass die AfD-Fraktion nicht pauschal das Projekt ablehnen würde, aber er hielt die seitenlange Laudatio in der Vorlage für eine Zumutung. Die Ruhrkonferenz könnte erfolgreich sein, genügend Handlungsbedarf sähe er. Daher würde seine Fraktion sich enthalten.

Rm Schilff erklärte für die SPD-Fraktion, dass Dortmund den Strukturwandel sehr gut bewältigt hätte, weil der Rat und die Verwaltung kluge Entscheidungen getroffen hätten. Die angemeldeten Projekte hätten eine Kontinuität und über die Ruhrkonferenz erfolge eine Weiterentwicklung, dazu gehörte auch ein Mix des Verkehrs.

Rm Garbe ergänzte, dass die AfD-Fraktion die zukunftsträchtigen Projekte der Stadt begleiten würde, die objektiv vernünftig sind. Unter den angemeldeten Projekten gäbe es akzeptable und nicht akzeptable Projekte. Auf die Zukunftsgerichtetheit wäre abzustellen.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die Politik die Nachhaltigkeit konterkarieren würde, die Digitalisierung wäre nicht der einzige Heilsbringer. Er stimmte der Vorlage zu.


Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die als Anlage beigefügten Projekte der Stadt Dortmund zur Ruhrkonferenz anzumelden.



zu TOP 2.3
Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13434-19)

Dem Rat lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13434-19-E1) vor:

OB Sierau verwies auf die am 15.11.2018 verabschiedete Resolution des Rates der Stadt.

Rm Brück erklärte für die Gruppe NPD/Die Rechte, dass in Dortmund eine einseitige Politik betrieben würde. Er stellte heraus, dass jegliche Kritik am israelischen Staat abgewiegelt und als Antisemitismus verklärt würde, daher läge der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vor. Rm Brück sah keine Notwendigkeit, die Resolution zu beschließen.

Bezüglich der von Rm Brück angesprochenen Banner am Rathaus erläuterte OB Sierau, dass die Banner bei einer Veranstaltung im Gedenken an die Reichspogromnacht als Sichtschutz genutzt wurden.

Rm Urbanek lehnte im Namen der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte ab, die Fraktion bekannte sich zum Existenzrecht von Israel. Er erklärte, dass die AfD-Fraktion der Grundsatzerklärung zustimmen würde. Ausgenommen wäre aber die Passage auf Seite 1 (1. Absatz):
„Angesichts der vielfältigen Formen des antisemitischen Ressentiments, mit dem Jüdinnen und Juden beständig konfrontiert sind und von denen sie bedroht werden, ist es für unsere pluralistische Gesellschaft von zentraler Bedeutung, die Erfahrungen derer, die von Antisemitismus betroffen sind, anzuerkennen und ernst zu nehmen. Nur wenn der Antisemitismus in all seinen Ausprägungen bekämpft und damit auch zum Gegenstand der Präventionsarbeit wird, kann eine demokratische Gemeinschaft ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, nämlich eine Gesellschaft zu realisieren, die jeder Form der Menschenfeindlichkeit entgegenwirkt, wo immer sie sich manifestiert. Antisemitische Beschimpfungen gehören auf vielen Schulhöfen zum Alltag
und selbst im Rahmen von rechtsextremen Kundgebungen solidarisierten sich junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Antisemitismus der Rechtsextremen. Als Organisationen und Personen, die sich gegen den Antisemitismus in Dortmund engagieren, und die durch ihre Präventionsarbeit beständig mit dem Phänomen konfrontiert sind, müssen wir konstatieren, dass der Antisemitismus in unserer Stadt nicht allein auf rechtsextreme Kreise reduziert werden kann. …“

Es gäbe Situationen auf deutschen Schulhöfen, die nicht mehr haltbar wären. Im Schulausschuss war ein Antrag der AfD abgelehnt worden, der vorsah, dass der Schulausschuss das Schulamt auffordert, eine dortmundweite Kampagne zur Deradikalisierung muslimischer Jugendlicher nach einem Berliner Projekt hinsichtlich der Kosten zu prüfen. Der Antrag war abgelehnt worden, die sogen. „Blockparteien“, die Parteien des etablierten Blocks, hatten es abgelehnt, den Antrag zu unterstützen.
Daher würde der Halbsatz aus der Erklärung nicht mitgetragen.

OB Sierau sprach den Begriff „Blockparteien“ an. Er fand es wäre eine Zumutung, dass Rm Urbanek seine persönlichen Erlebnisse auf den Rat der Stadt übertrage, da der Rat nicht gleichgeschaltet wäre. Für diesen Vergleich erteilte OB Sierau Rm Urbanek einen Ordnungsruf.

Rm Taranczewski (SPD) fand es tragisch, dass solche Resolutionen über 70 Jahre nach dem Krieg noch immer verabschiedet werden müssten. Es müsste zugelassen werden, dass Menschen in Dortmund, die jüdischen Glaubens sind, unangefeindet und unbeleidigt sich frei in der Stadt bewegen können. Für ihn ist es die Frage, wann Antisemitismus anfängt und wann die Meinungsfreiheit aufhört. Der Antisemitismus würde zu sehr verfestigt. Freie Meinungsäußerung dürfte nicht zur Ausgrenzung einer Menschengruppe führen. Die SPD-Fraktion unterstütze die Resolution. Rm Taranczewski hoffte, dass die Menschen jüdischen Glaubens in Dortmund bleiben und Solidarität erfahren.

Bm Sauer (CDU) verbat sich den Begriff der „Blockpartei“. Jüdische Dortmunderinnen und Dortmunder haben im Hinblick auf die Entwicklung der letzten drei Jahre Angst. Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger forderte Bm Sauer dazu auf, nach draußen zu gehen, die Feste zu feiern und sich nicht zu verstecken. Er zitierte aus der Resolution, die der Rat der Stadt am 15.11.2018 beschlossen hatte:

„Vor diesem Hintergrund spricht der Rat der Stadt Dortmund den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern Dortmunds seine uneingeschränkte Solidarität aus und verurteilt ausdrücklich auch jegliche Art von antisemitisch motivierten Diskriminierungen und Gewalt.“
Diesen Aufruf richtete Bm Sauer stärker an die AfD als an die Gruppe NPD/Die Rechte.

Rm Kowalewski zählte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten den Antisemitismus zu den großen Geißeln der Menschheit, so dass die Resolution mitgetragen werden würde. Die Resolution würde ausdrücklich nicht sagen, dass Kritik an Israel gleich Antisemitismus ist, sondern sie sagt, dass unter dem Deckmantel von Kritik Antisemitismus verbreitet würde. Andere Interpretationen lehnte er ab. Die Fraktion Die Linke & Piraten würde sich immer vor die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen, so dass sie sicher und ohne Diskriminierung leben könnten.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Grundsatzerklärung zu und sprach sich für „keine Toleranz der Intoleranz“ aus, was nicht nur für die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gelten dürfte, sondern dies würde für alle gelten. Jeder sollte in Dortmund leben können, jeglicher Ausgrenzung würde die Fraktion FDP/Bürgerliste entgegentreten. Rm Rettstadt sah die geschichtliche Verantwortung und es wären die Rechten, die sich gegen die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gewandt hätten.


Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Münch stimmte für die FBI der Grundsatzerklärung zu. Leider könnte heute eine Erstarkung des Antisemitismus festgestellt werden. Der Antisemitismus wäre menschenverachtend, daher wäre es wichtig, die Erklärung zu beschließen.


Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Aussage der Expertenkommission des Bundestages, nach der festgestellt wurde, dass es landauf- und landabwärts Antisemitismus in Deutschland bis in die Mitte der Gesellschaft hinein gäbe. Er verneinte in Richtung der AfD-Fraktion, dass der Antisemitismus nur aus der Richtung der Geflüchteten und Zugewanderten käme.
Die Synagogen wären auch vor dem Kommen der Geflüchteten in Gefahr gewesen. Der gewaltbereite Antisemitismus käme seiner Meinung nach zu einem Großteil – zu 87 % - von rechts motivierten Tätern. Rm Langhorst forderte die AfD-Fraktion dazu auf, damit aufzuhören, Dinge falsch darzustellen und den Fokus zu verdrehen.
Rm Langhorst erklärte, sich dem Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung anschließen zu wollen. Dieser hätte festgestellt, dass die Zahlen von 87 % nur die Spitze des Eisberges zeigten.

In Zukunft würde auch dafür zu kämpfen sein, dass das Existenzrecht Israels in diesem Land nicht in Frage stände.
Rm Langhorst unterstützte gerne das Netzwerk und die vorgelegte Vorlage.

Rm Brück meinte, dass es doch in der Grundsatzerklärung darum ginge, jede Kritik am Staate Israel als Antisemitismus zu verklären. Er erklärte, dass die Gruppe die Meinungsfreiheit verteidigen würde.


Rm Bohnhof stellte für die AfD-Fraktion dar, dass nicht die Grundsatzerklärung kritisiert würde, sondern nur ein Halbsatz nicht mitgetragen würde, da einige Menschen mit Migrationshintergrund sich bei Kundgebungen mit dem Antisemitismus der Rechtsextremen solidarisierten. Diese Tatsache könnte auch genannt werden. Es dürften nicht einseitig einzelne Gruppen und nicht nur Teile verurteilt werden.

Rm Garbe stellte fest, dass die AfD gegen eine allzu große Masse Zugewanderter wären, die für erhebliche Probleme sorgten und bei denen es die Regierung nicht schaffen würde, diese aus dem Land zu bringen. Diese Menschen wären ausreisepflichtig, aber sie würden nicht ausreisen. Menschen, die sich anpassen, assimilieren, und die eine Bereicherung der deutschen Kultur wären, würden nicht von der AfD verurteilt werden.

Rm Matzanke (SPD) beantragte das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt stimmte nach Gegenrede durch Rm Garbe mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) für das Ende der Debatte.

OB Sierau verlas den von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag:

Der Rat der Stadt lehnte den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten ab. Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13434-19-E1) mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab. Der Rat der Stadt fasste unter Beachtung des Abstimmungsverhaltens der AfD-Fraktion mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich der Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund vom 18.01.2019 an.


OB Sierau erteilte der Gruppe NPD/Die Rechte einen Ordnungsruf, da aufgrund des Abstimmungsergebnisses zur Vorlage ein Ruf „Pfui“ von dort erfolgt war.


zu TOP 2.4
Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13421-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Laschet, vom 11.02.2019 (Drucksache Nr.: 13421-19-E1) vor:

Außerdem lag dem Rat der Stadt ein Schreiben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herrn Dr. Müller, vom 15.02.2019 (Drucksache Nr.: 13421-19-E2) vor:

OB Sierau verwies auf das alle zwei Jahre durchgeführte World Urban Forum, für das sich Dortmund nach Aufforderung kurzfristig vor dem Bewerbungsende für Deutschland beworben hat. Für die Stadt Dortmund wäre dies eine große Chance, die Projekte der Stadtentwicklung in Dortmund und der Metropole Ruhr im Gesamtzusammenhang zu präsentieren.

Rm Reuter stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heraus, dass es eine gute Idee – auch aus Gründen der Imagebildung - war, dass Dortmund sich beworben hat. Hinsichtlich der Kosten hielt sie es für erforderlich, den festgesetzten Eigenanteil von 600.000,-- € nicht zu übersteigen. Gleichzeitig hoffte sie, dass die Zusagen auch in entsprechender Höhe kommen würden.

OB Sierau machte deutlich, dass mit Förderungen des Bundes zu rechnen wäre und verwies auf die Klimaschutzkonferenz in Bonn, bei der es so war. Die Bewerbung wäre für das Land erfolgt, die Kosten könnten nicht für das Land übernommen werden. Es wäre damit zu rechnen, dass auch das Land sich beteiligen würde, z. B. bei den Nahverkehrskosten.


Rm Garbe (AfD) hielt die Bewerbung für ein gutes Marketing, die Vorlage würde von seiner Fraktion unter der Voraussetzung der Kostendeckelung mitgetragen.

Rm Monegel fand es sehr positiv, dass Dortmund in der Region für die Region die Chance wahrnehmen würde, sich als Modellregion für Strukturwandel mit einer interessanten Agenda zu präsentieren. Den Kostendeckel sah er auch als wichtig an. Rm Monegel wünschte Dortmund Erfolg.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu und sah ebenso darin eine Chance. Für wichtig hielt er, die Infrastruktur im Zusammenhang mit dem World Urban Forum anzupassen. Wenn Unterstützung von Land und Bund käme, wäre dies sehr gut.

Rm Kowalewski wollte mit der Fraktion Die Linke & Piraten das Projekt unterstützen, er stimmte zu und wünschte Erfolg.

Rm Schilff stimmte für die SPD-Fraktion der Vorlage zu und freute sich auf die Menschen aus aller Welt, die zu Botschaftern für Dortmund werden würden.


Rm Brück sprach sich für die Gruppe NPD/Die Rechte gegen die Vorlage aus und meinte, es gäbe wichtigere Probleme in Dortmund, als das World Urban Forum nach Dortmund zu holen. Er meinte, die vorhandenen Probleme, wie eine soziale Spaltung, Masseneinwanderung und hohe Kriminalität, sollten zunächst angegangen werden.

Rm Münch (FBI) sah auch in Dortmund viele Probleme, aber auf die Leistungen der Stadt könnte man gleichzeitig stolz sein. Diese Leistungen sollten vermarktet und dafür Mittel generiert werden. Die FBI würde der Vorlage zustimmen.

OB Sierau erläuterte, dass sich Dortmund innerhalb Deutschlands durchgesetzt hätte.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Bewerbung der Stadt Dortmund um die Ausrichtung des 11. World Urban Forum 2022 (WUF 11) umzusetzen.



Rm Urbanek (AfD) gab eine persönliche Erklärung ab, da er unter TOP 2.3 – Ruhrkonferenz (Drucksache Nr.: 12400-18) – einen Ordnungsruf für die Verwendung des Begriffs „Blockparteien“ erhalten hatte.

Rm Urbanek erläuterte, dass „Blockparteien“ – Parteien des demokratischen Blocks – von anderen Ratsmitgliedern gebraucht wurde und er selbst den Begriff anschließend auch verwendet hätte.
OB Sierau hätte eine DDR-Beziehung hergestellt, die er zurückweisen würde, denn in der DDR hießen diese Parteien nicht Blockparteien, sondern Parteien der nationalen Front.
Rm Urbanek forderte OB Sierau auf, den Ordnungsruf zurückzunehmen, sollte OB Sierau dies nicht tun, behielte Rm Urbanek sich rechtliche Schritte vor.

OB Sierau gab an, dass umgangssprachlich nach der Wende in Deutschland immer von Blockparteien gesprochen wurde, wenn Parteien gemeint waren, die gleichgeschaltet waren. Mit der Verwendung des Begriffs der Blockparteien hätte Rm Urbanek angedeutet und ausdrücken wollen, dass es im Rat der Stadt eine Gleichschaltung der Parteien gäbe. Die Mehrheit im Raum hätte sicherlich die Bemerkungen genau wie er selbst verstanden.


In der Zeit von 17.15 – 17.45 Uhr erfolgte eine Sitzungsunterbrechung.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13087-18)

Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13098-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes / FNA 213-1) durchgeführten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung II. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, (mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 § 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 18.12.2018 beizufügen.
V. beschließt die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit Begründung vom 03.05.2018 und stellt diese Änderung fest.

zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Von daher empfehle er den CDU-Antrag insgesamt abzulehnen. Es gebe hierin aber einige Punkte, die man hieraus aufgreifen und die Verwaltung bitten sollte, diese weiter zu verfolgen. Hierbei handele es sich um folgende Punkte:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der AUSW bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der AUSW darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der AUSW fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Rm Hawighorst-Rüßler erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass ihrer Fraktion das Durchfahrtsverbot der Lkw auf der B1 für die Reduzierung der NOX-Werte sehr wichtig wäre. Das Thema würde in der nächsten AUSW-Sitzung beraten werden.

Rm Waßmann schlug für die CDU-Fraktion vor, in der Fassung der AUSW-Empfehlung zuzustimmen.

Rm Urbanek erklärte für die AfD-Fraktion, dass einzelne Teile der Vorlage zustimmungsfähig wären, insgesamt wäre das Konzept für die AfD zu einseitig. Daher würde die AfD die Vorlage ablehnen.

Im Namen der SPD-Fraktion stimmte Rm Neumann-Lieven der Vorlage zu, weiter würde in diesem Jahr eine Befassung mit dem Rad- und Fußverkehr erfolgen. In der Fassung der AUSW-Empfehlung könnte die SPD der Vorlage zustimmen.

Rm Münch (FBI) sprach sich für eine nachhaltige Zukunft aus, für die eine nachhaltige Mobilität notwendig wäre. Der Masterplan Mobilität wäre daher wichtig im Sinne der Stadt und des Planeten. Entscheidend fand Rm Münch eine Marketingkampagne, die noch kommen müsste. Die Mobilitätswende fände im Kopf statt und die Menschen müssten den Mehrwert der Mobilität erkennen. Die Bürger und Bürgerinnen müssten mitgenommen werden.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten stimmte Rm Gebel dem Masterplan zu und fand die Projekte sowohl zielführend als auch erreichbar. Über die Projekte wäre es möglich, eine Verkehrswende voran zu treiben.

StR Wilde stellte fest, dass das Thema des Masterplans Mobilität sehr komplex wäre. Die Marketingkampagne wäre ein wesentliches Element des Förderpakets „Emissionsfreie Innenstadt“ (siehe TOP 3-7 Drucksache Nr.: 12700-18). Durch die Förderung wäre ausreichend Potenzial für ein Marketing vorhanden.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden, ergänzten (in kursiv dargestellt) Beschluss:

zu TOP 3.4
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Rm Gebel erklärte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten, dass die Fraktion sich enthalten würde, weil von ihr gestellte Fragen zum Wasserstoffthema noch nicht beantwortet werden konnten.

OB Sierau gab an, dass die Verwaltung sich mit der Thematik befassen und die Fragen beantwortet würden. Die Technik, die Kosten und die rechtliche Seite müssten insgesamt massentauglich sein.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Elektromobilitätskonzept für Dortmund EMoDo³ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern, die die Konzepterstellung begleitet haben, weiter zu qualifizieren und umzusetzen.


zu TOP 3.5
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Dem Rat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass das Konzept ein sinnvolles Gerüst wäre, das mit vielen kleinen Maßnahmen gefüllt werden müsste. Für ihn wäre unverständlich, dass z. B. an einer Stelle in Dortmund, an der Straße Am Liebringskamp, ein 2,5 m breiter Fuß- und Radweg auch von Autos genutzt werden könnte. Auch solche Stellen müssten attraktiver für Radfahrer gestaltet werden. Der Weg sollte seines Erachtens durch Abpfostungen vor Autofahrern geschützt werden.

Rm Neumann-Lieven (SPD) bezeichnete die Planung als Basis für den Ausbau der Radwegeverbindungen in Dortmund.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2 und E8 sind Anlage 1 und 2 zur Niederschrift) mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.


zu TOP 3.6
Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12565-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019 vor:
Rm Gebel erklärte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten, dass sie sich enthalten würde, weil derzeitig noch Bedenken bestehen. Die Evaluation bleibe abzuwarten.

Rm Reuter erläuterte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Meinung wäre, dass in vielen Punkten die Verwaltung hinter den Möglichkeiten der Stellplatzsatzung zurückgeblieben wäre. Die Zustimmung erfolgte, um die rechtlose Situation zu beenden, im Übrigen müsste die Evaluation erfolgen.

Rm Waßmann (CDU) hob hervor, dass die Aufhebung des satzungslosen Zustandes an erster Stelle stände.


Auch Rm Neumann-Lieven stimmte aus diesem Grund zunächst für die SPD-Fraktion zu. Eine Prüfung der Empfehlungen und Anträge müsste noch durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 13.02.2019, dass die vorliegenden Anträge der Fraktionen und die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen bis Mitte 2020 in einen Evaluationsprozess der Verwaltung einfließen werden, um danach einen entsprechenden neuen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten, mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.7
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht zum derzeitigen Sachstand im Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12773-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Vierten Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortsetzung.


zu TOP 3.9
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Rat der Stadt nahm den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12903-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle zum Förderprogramm startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen im Amt für Stadterneuerung – StA 67 -.


zu TOP 3.11
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13018-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung die Einziehung von öffentlichen Gehwegen westlich und südlich Schwanenwall Haus Nr. 37/Geschwister-Scholl-Straße 28.


zu TOP 3.12
Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12765-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Fahrbahnerneuerung der Märkischen Straße von Neutor bis B1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.200.000,00 Euro.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 61.600,00 Euro.


zu TOP 3.13
Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12383-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus ihrer öffentlichen Sitzung am 12.02.2019 vor:


Rm Dingerdissen erinnerte daran, dass es die Fraktion FDP/Bürgerliste war, die für die Jahresfristsetzung Alternativen angeboten hatte. Eine Verkürzung der Wartezeit hielt er für gut. Die Vorlage würde nicht das Recht nehmen, ggf. in einem anderen Fall anders zu entscheiden. Der Vorlage würde zugestimmt werden.

Rm Hawighorst-Rüßler lehnte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab, weil die bisherigen Regelungen für ausreichend gehalten wurden. Straßen nach Firmen zu benennen hielt sie für problematisch, da damit Begehrlichkeiten geweckt würden und Bevorzugungen entstehen könnten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sah in der Neufassung der Richtlinien eine sinnvolle Änderung, die durch die Vorlage vorgeschlagen würde. Einer Umbenennung von Straßen nach Firmen stände die Gruppe skeptisch gegenüber.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund. Gleichzeitig werden die gleichnamigen Richtlinien vom 14.05.1987 aufgehoben.



zu TOP 3.14
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13221-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 (Gemeindeordnung) GO NRW die nachstehende durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.15
B1-Tunnel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13468-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E1) vor:

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E2) vor:
Rm Waßmann sah über den Antrag der CDU-Fraktion die Chance, über eine Planungsvereinbarung mit dem Land das Thema des B1-Tunnels voranzubringen. Das Vorhaben stände weiterhin im Bundesverkehrsmeldeplan 2030 als mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht ausgewiesen. Zudem gäbe es in Nordrhein-Westfalen gibt es den Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans des Straßenverkehrsministers NRW, der u. a. ermögliche, weitere Bedarfe für Planungsrecht anzugeben, wenn in besonderer räumlicher Nähe oder ein besonderer Sachzusammenhang zu einer höher priorisierten Maßnahme bestände. Der Sachzusammenhang wäre vorhanden, so dass eine Planungsvereinbarung forciert werden sollte.

OB Sierau verwies auf einen Schriftverkehr mit dem Verkehrsminister NRW, Herrn Wüst. Die angebotene Kostenübernahme würde nicht den realen Planungsaufwand decken, da nur die externen Planungskosten abgedeckt würden. OB Sierau meinte, dass die Unterstützung durch Herrn Wüst helfen könnte, er würde gerne in der Sache weiterkommen, hätte aber den Eindruck, das Land wollte sich von zusätzlichen Planungen entfrachten.


Rm Neumann-Lieven (SPD) bat um Überweisung der beiden Anträge in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Rm Waßmann (CDU) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) waren im Namen ihrer jeweiligen Fraktion mit einer Überweisung einverstanden.

Rm Reuter sprach sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den B1-Tunnel aus, der keine Lösung für die Verkehrsprobleme und Schadstoffbelastung in Dortmund wäre.

OB Sierau hatte dem Bundesverkehrsminister schriftlich im Dezember 2018 mitgeteilt, dass um die Erstattung der Vollkosten gebeten wird. Er wäre an einem Weiterkommen in Sachen B1-Tunnel interessiert.


Rm Dr. Suck (CDU) verwies auf Äußerungen des Landes pro Planungsvereinbarung und auf das Beispiel in Hamm mit der B 63, wo es bereits Vereinbarungen zwischen Land und Kommune gegeben hätte. Er ging davon aus, dass in Gesprächen zu klären ist, welche Kosten, nur externe Planungskosten oder weitere Kosten, vom Land übernommen werden könnten.

Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E1) und den Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.02.2019 (Drucksache Nr.: 13468-19-E2) an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12661-18)

Rm Garbe lehnte für die AfD-Fraktion die Vorlage ab, weil er befürchten würde, dass durch mehr öffentliche Gelder die Attraktivität Dortmunds für Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa gesteigert werden könnte. Es ginge um die Personen, die sehr schnell ins Sozialsystem wandern würden. Die Zugewanderten sollten sich selbst um Wohnraum und Arbeit kümmern.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass die Dortmunder Nordstadt nicht noch attraktiver für Masseneinwanderungen gemacht werden sollten. Die Probleme dort wären bekannt. Die Gruppe würde daher die Vorlage ablehnen.

Rm Rettstadt sprach sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste für die Vorlage aus, die dort genannten Bausteine wären wichtig, um das Leben in der Nordstadt lebenswert zu machen und die Zugewanderten zu integrieren.


Rm Penning bewertete im Namen der CDU-Fraktion die Förderung als sehr positiv und stimmte zu.

Rm Münch (FBI) meinte, dass überproportional viele Ausländer, Migranten, Asylbewerber und Flüchtlinge, die nach Dortmund kommen, wären – bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil – kriminell. 2017 handelte es sich um 233.065 Ausländer (=32,5 %) wurden verurteilt. Die bisherige Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik importierte seines Erachtens Kriminalität. Trotzdem hielt er die Vorlage für richtig und stimmte ihr zu, denn die Probleme mit kriminellen Ausländern müssten bundesweit gelöst werden.


Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass das Projekt gerade auf bereits integrierte Menschen abzielte. Es bestände kein Grund, gegen eine Förderung zu sein.


Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) wies Rm Münch darauf hin, dass in der Statistik von Deutschen und nicht Deutschen gesprochen würde und nicht von Deutschen und Ausländern. Rm Münch sollte mehr differenzieren.

Rm Garbe appellierte an Rm Thieme, dass es Menschen gebe, die nach Deutschland kommen und gebraucht würden. Auch Rm Thieme sollte hier differenzieren.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) hielt es für eine Zumutung, was aus der „rechten“ Ecke käme. Es hätte so gut wie nichts mit Politik zu tun und es würde bewusst provoziert. Sie stellte die Frage, was diese Ratsmitglieder zur Diskussion beigetragen hätten, was der Stadt genutzt hätte. Die Argumente hätten mit Bezeichnungen, wie Ausländer oder Asylbewerber, zu tun, alles würde in einen Topf geworfen. Die Bewertungen wären nicht schlüssig für jemanden, der in Dortmund lebt.
Rm Altundal-Köse stellte fest, dass die in der Vorlage dargestellte Förderung dem Stadtteil gut täte.

Rm Taranczewski (SPD) erklärte, dass er es nicht ertragen könnte, wenn auf Kosten von Menschen, die nach Dortmund gekommen wären, jemand versuchen würde, Politik zu machen. Diese Menschen begründeten alles, was mit Ausländern zu tun hat, mit Kriminalität, und lehnten daher alles ab. Es gäbe genug Menschen, die bereits integriert und wertvolle Mitglieder der Gesellschaft wären.

Rm Rüther erklärte für die SPD-Fraktion, dass der Vorlage zugestimmt würde.

Bm Sauer (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden.

Rm Baohnhof (AfD) erläuterte als Gegenrede, dass noch Gesprächsbedarf bestünde, da unhaltbare Vorwürfe im Raum ständen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmte mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) dem Antrag auf Ende der Debatte zu.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Dortmunder Projektes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019-2022“ (BIWAQ IV) bei Erteilung eines Zuwendungsbescheides und im Rahmen des beantragten Förderprojektes die Fortführung und Weiterentwicklung des DIWN als Instrument zur Stärkung der lokalen und ethnischen Ökonomie. Der Projektstart erfolgt, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt und endet spätestens am 31.12.2021.



zu TOP 4.2
ruhr HUB GmbH - DWNRW-Hub 2. Förderphase
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12996-18)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 lag dem Rat der Stadt vor:

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Änderung im 3. Satz der „Finanziellen Auswirkungen“ mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes einer Fortführung der ruhr:HUB GmbH im Rahmen der 2. Förderphase zu.


zu TOP 4.3
Fusion von Karstadt und Kaufhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13479-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2019 (Drucksache Nr.: 13479-19-E1) vor:
Rm Stackelbeck erläuterte die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit, dass die beiden Häuser Karstadt und Kaufhof groß wären und viele Arbeitsplätze böten. Die Ängste und finanziellen Einbußen der Beschäftigten sollten im Auge behalten werden.

OB Sierau erklärte, dass er bereits in der City-Runde darauf hingewiesen hätte, ein Gespräch mit Herrn Fanderl anzustreben. Dieses Gespräch sollte mit Vertretern der Stadt, u. a. dem City-Ring-Vorsitzendem, dem Geschäftsführer des Handelsverbandes sowie einer Vertretung von ver.di stattfinden. OB Sierau hätte zudem mit dem Handelsverbandslandesvorsitzenden gesprochen, der zugesagt hat, in einem Gespräch mit Herrn Fanderl, das in Kürze geführt würde, dafür zu werben, dass dieser gegenüber dem Gesprächsanliegen der Stadt offen sei.

In dem Gespräch mit Herrn Fanderl würde dafür geworben werden, dass beide Standorte weiterentwickelt und sie eine unterschiedliche Profilierung erhalten werden. Dies könnte, nach dem, was der Stadt über die Konzeptentwicklung in den neuen Strukturen bekannt ist, möglich sein. Derzeitig ginge es beim Unternehmen aber um andere Prioritäten, z. B. ginge es um die Standortfrage der Hauptverwaltung, um Kostenerstattungen für die Beschäftigten, die z. B. von Köln nach Essen fahren müssen, und auch um das Rekrutierungsverfahren in den neuen Strukturen. Die Punkte hätten so gut wie nichts mit Dortmund zu tun.
OB Sierau ging davon aus, dass bis auf weiteres die beiden Häuser hier am Standort in der bestehenden Struktur aufgrund der langfristigen Mietverträge bestehen werden. Die Stadt Dortmund hat zugesagt, das Regionale Einzelhandelskonzept, den Masterplan Einzelhandel, das City-Konzept etc., einfließen zu lassen und zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Dortmund werde auf den Einzelhandel/Handel zugehen, damit von dort aus auch auf das Unternehmen zugegangen wird und gemeinsam für eine gemeinsame qualitative Entwicklung am Standort Dortmund geworben wird. Die Voraussetzungen dafür seien in Dortmund besser als in anderen Städten, weil in Dortmund auf 20 Jahre sehr koordinierte und abgestimmte Standortentwicklung zurückgeblickt werden könnte.

OB Sierau sagte zu, über das Ergebnis der Gespräche zu berichten.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sicherstellung des Existenzminimums
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13422-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten vom
29.01.2019 (Drucksache Nr.: 13422-19) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, die folgende Resolution an die Fraktionen des deutschen Bundestages zur Abstimmung zu stellen.

Sicherstellung des Existenzminimums

Die bestehenden Sanktionsregeln im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Einschränkung der Leistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) führen zu einer Unterschreitung des Existenzminimums. Dies ist mit den grundgesetzlich verbrieften Rechten der Betroffenen unvereinbar, denn die Menschenwürde nach Art. 1 gilt ohne jede Vorbedingungen für alle Menschen. Betroffen sind nicht nur erwachsene Leistungsberechtigte, sondern auch deren Kinder. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich daher in der 18. Legislaturperiode für die Streichung von Sanktionen in den Sozialgesetzbüchern ausgesprochen, um Kinderarmut zu reduzieren (Kommissionsdrucksache 18/18, S. 8, Empfehlung Nummer 6). Der Deutsche Bundestag hat bisher aber nicht dieser Empfehlung entsprechend gehandelt.

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag betont die fragwürdige arbeitsmarktpolitische Wirkung und erklärt Sanktionierung als Ausdruck der arbeitsmarktpolitischen Überforderung der Leistungsträger, nicht als Folge von individuellen Pflichtverletzungen. Das Bild des arbeitsunwilligen Hilfebedürftigen ist wissenschaftlich völlig unbelegt. Mit dieser Fiktion werden Erwerbslose unter Generalverdacht gestellt und diszipliniert. In der Realität hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit erkannt: „Die vielfältigen, auch eigeninitiativ ergriffenen Aktivitäten der Hilfebezieher widersprechen deutlich dem bisweilen in der Öffentlichkeit präsenten Bild des passivierten Transferleistungsempfängers, der es als erstrebenswert empfindet, ein Leben im Hilfebezug zu führen“ (IAB-Forschungsbericht 3/2010, Armutsdynamik und Arbeitsmarkt. Entstehung, Verfestigung und Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Erwerbsfähigen, S. 4).

Letztlich werden durch die Angst vor dem Hartz IV-System und dem damit verbundenen Sanktionsregime auch Beschäftigte diszipliniert, denn das Sanktionsrecht wirkt als Drohszenario und zwingt Beschäftigte zur Hinnahme quasi jedweder Arbeitsbedingungen. Es verschiebt die „ohnehin starke Machtasymmetrie am Arbeitsmarkt zu Ungunsten der Beschäftigten“ (Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds) und trägt allein durch seine Existenz zur Ausweitung von prekärer Arbeit und des Niedriglohnsektors bei.

Daher sind nach Auffassung des Rates der Stadt Dortmund Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch umgehend ersatzlos zu streichen. Der Rat der Stadt Dortmund bittet diejenigen Fraktionen des Deutschen Bundestages ihre Haltung zu überdenken, die sich bislang nicht zu einer Streichung der Sanktionen durchringen konnten. Diejenigen Fraktionen, die sich für eine Streichung einsetzen, möchte der Rat der Stadt Dortmund ermutigen in ihrem Engagement nicht nachzulassen.“

Rm Kowalewski begründete den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten. Er hielt ein Signal aus Dortmund für hilfreich und wies darauf hin, dass die Begründung nicht mit beschlossen würde, sondern der Antragstext wichtig wäre.

Rm Taranczewski erläuterte, dass er der Fraktion Die Linke & Piraten vorgeschlagen hätte, den Antrag vorab im Fachausschuss zu diskutieren. Die Grundaussage, dass das Existenzminimum eines jeden Menschen gesichert sein muss, ist für die SPD-Fraktion zustimmungsfähig. Der Begründung könnte nicht gefolgt werden, sie würde dem Kern der Sache nicht gerecht.

Für die Gruppe NPD/Die Rechte stimmte Rm Brück dem Antrag zu, weil ein klares Signal gegen Hartz IV gesetzt werden sollte.

Rm Rettstadt lehnte für die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag ab und stellte dar, dass es auch Sanktionen für die Menschen geben müsste, die nicht von einem Schicksalsschlag getroffen sind, sondern nicht arbeiten wollen. Es gäbe sicherlich noch andere Modelle, die diskutiert werden könnten.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, dass an das Thema differenzierter herangegangen werden sollte. Die Sanktionierung junger Menschen führte sogar in der Regel in die langfristige Armut. Rm Langhorst sprach sich hier für eine Änderung aus, im Kern sprach er sich für den Antrag aus.

Rm Grollmann lehnte für die CDU-Fraktion den Antrag ab und bedauerte, dass die Thematik nicht im Sozialausschuss beraten wurde. Das System wäre so aufgebaut, dass Leistung gefördert und Gegen-leistung gefordert wird. Wenn Sanktionen abgeschafft würden, wäre dies eine Art Grundsicherung.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Kowalewski bezeichnete es als infam, Menschen, die unter Hartz IV-Bedingungen leben, als arbeitsscheu zu titulieren. Die Bundesanstalt für Arbeit hätte in Umfragen selbst festgestellt, dass die Arbeitsmoral und der Arbeitswunsch bei Menschen, die im Hartz IV-System lebten, höher wäre als beim Rest der Bevölkerung.
Außerdem wies Rm Kowalewski Richtung SPD-Fraktion darauf hin, dass der Beschlusstext und nicht die Begründung beschlossen würde.

Rm Garbe (AfD) stimmte dem Statement von Rm Rettstadt zu. Der Staat wäre inzwischen sehr heruntergekommen und die Lage nicht mehr kontrollierbar.

Rm Urbanek erklärte, dass der Sozialstaat gegenüber in Not geratenen Menschen eine Verantwortung hätte. Bei unverschuldet in Not geratenen Menschen verbiete sich jede Art von Sanktion. Bei den Menschen, die einen Eigenanteil an ihrem Schicksal hätten, sollte das Recht, Sozialleistungen zu beziehen, nicht von der Pflicht, sich gewissen Verhaltensweisen zu befleißigen, getrennt werden. Wenn eine Vermittlung des Themas über Vernunft und Motivation nicht möglich wäre, müssten ggf. Sanktionen erfolgen. Daher würde die Resolution von der AfD-Fraktion abgelehnt.

Rm Dr. Suck (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Münch (FBI) hielt die Gegenrede und bedauerte, dass heute viele Debatten abgewürgt würden. Er fand es wichtig für die Demokratie, solche Themen auch im Rat bis zum Ende zu besprechen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für das Ende der Debatte.

Rm Taranczewski erklärte im Rahmen einer persönlichen Erklärung, dass die Angriffe gegen ihn selbst und auch die SPD-Fraktion nicht den Tatsachen entsprechen würden.

Der Rat der Stadt lehnte die Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten vom 29.01.2019 (Drucksache Nr.: 13422-19) mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 5.2
Seebrücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13418-19)

Die Fraktion Die Linke & Piraten hat folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen:

5.2 Seebrücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13418-19)

Dadurch, dass der Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen worden war, ist hierzu der gestellte Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 obsolet:

zu TOP 5.3
Sozialstrukturatlas
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13475-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 05.02.2019 (Drucksache Nr.: 13475-19) vor:

„… der immer noch gültige Sozialstrukturatlas der Stadt Dortmund ist mittlerweile in die Jahre gekommen; viele Zahlen sind veraltet und nicht mehr aktuell. So wird dort die Einwohnerzahl der Stadt Dortmund immer noch mit 585.000 angegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantragt, den Sozialstrukturatlas zu aktualisieren und neu aufzulegen. Dem Rat soll diese Aktualisierung im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt werden.

Begründung:
Die Dortmunder Stadtgesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. So sind die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung – vor allem aus dem Jahr 2015 – immer noch nicht verarbeitet. Die Zahl der Wohnungslosen hat deutlich zugenommen. Immer mehr Rentner sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Viele jüngere Menschen haben mit den Auswirklungen von prekärer Arbeit zu kämpfen. Im Gegenzug hat sich die Arbeitslosenquote erfreulich nach unten entwickelt.

Der Sozialstrukturatlas ist seit Bestehen ein wichtiges Instrument der Sozialpolitik und damit als Arbeitsgrundlage unverzichtbar.“


StRin Zoerner gab an, dass derzeitig am neuen Bericht zur sozialen Lage in Dortmund gearbeitet würde. Voraussichtlich im April 2019 wird er in die politischen Gremien gebracht. Es ist geplant, den Rat am 23.05.2019 zu erreichen.

OB Sierau ergänzte, dass in die Vorlage aktualisierte Zahlen und Inhalte eingehen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bezeichnete den Sozialstrukturatlas sowohl von der Systematik als auch der Ordnung als gutes Nachschlagewerk. Er war damit einverstanden, zunächst die von StR’in Zoerner angekündigte Vorlage abzuwarten und den Antrag als eigebracht zu betrachten.

Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 05.02.2019 (Drucksache Nr.: 13475-19) wurde als eingebracht betrachtet.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13083-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 vor:

Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
Rm Urbanek stellte fest, dass die AfD-Fraktion sich wegen der im Raum stehenden 2,8 Mio. € enthalten würde. Er verwies auf das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zum Haushalt, in dem auf die hohen Ausgaben der Kulturbetriebe hingewiesen wurde.

StD/StK Südemann gab an, dass die Bezirksregierung Arnsberg eine derartige Beschreibung bei der Haushaltsgenehmigung für die Kulturbetriebe abgegeben hat, das Gleiche hätte es auch für die anderen Eigenbetriebe strukturell geben können. Nach der 6. Modernisierung der Novellierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Bilanzierungsvorschriften geändert worden. Dadurch ist die Verwaltung aufgefordert worden, die Zuschüsse der Eigenbetriebe im Kernhaushalt als Ergebnisbelastung auszupreisen und sie im Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe darzustellen. Eine Kompensation würde durch einen Verzehr der Kapitalrücklage erfolgen, was zu einer höheren Ergebnisbelastung führen würde. Zudem wurde in den Betriebsausschüssen diskutiert, ob die Eigenbetriebe strukturell unterfinanziert wären. Die Kommunalaufsicht hätte nun eindringlich darauf hingewiesen, dass es ratsamer wäre, die Budgets zu Jahresbeginn bereits stärker auszustatten und nicht zum Jahresabschluss die Kompensation vorzunehmen. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden daraufhin anders ausgestattet, so dass es zusammen mit den Tarifsteigerungen zu Erhöhungen gekommen war. Insgesamt diente die Maßnahme der Liquiditätssicherung. Ansonsten gäbe es bei den Eigenbetrieben keine großen Veränderungen.

Rm Garbe (AfD) hatte das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg so verstanden, als wäre das Budget der Kulturbetriebe insgesamt zu hoch.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Vorlage „Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bei den Kulturbetrieben Dortmund“ (Drucksache Nr.: 13488-19, siehe Anlage 3 zur Niederschrift), mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13082-18)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

zu TOP 6.3
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly Sachs-Preis 2019
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Jury
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13240-19)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2019 erhalten:
- Dr. Kersten Knipp (Köln)
- Claudia Kramatschek (Berlin)
Rm Dingerdissen erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste sich enthalten würde. Dies würde sich dagegen richten, dass für die Preisverleihung erste Voraussetzung das Geschlecht und nicht die fachliche Leistung wäre.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit folgende Beschlüsse:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die

Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2019 als
Fachpreisrichter/innen
- Dr. Kersten Knipp (Köln)
- Claudia Kramatschek (Berlin)
- Ursula März (Berlin)

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die bereits 2015 in die Jury gewählten Ratsmitglieder als Sachpreisrichter/innen für den Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-
Preis 2019.


zu TOP 6.4
Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13242-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) vor:
Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt und den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) an den Ausschluss für Kultur, Sport und Freizeit und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte zur weiteren Beratung überwiesen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

Der Rat der Stadt nahm den Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12727-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.02.2019 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.19 vor:
- Im Zusammenhang mit der Einführung von G9 ist der Schulträger für jedes Gymnasium verpflichtet, hinsichtlich des zusätzlichen Raumbedarfes termingerecht, d.h. zum Schuljahr 2026/27, Abhilfe zu schaffen. Dies muss auch für das Helmholtz-Gymnasium gelten, welches im bestehenden Gebäude keinen zusätzlichen Jahrgang aufnehmen kann.
- Seit drei Jahren ist vom Schulträger anerkannt, dass aufgrund des Ganztages erhebliche pädagogische Flächen am Helmholtz-Gymnasium fehlen. Dieser Zustand darf nicht erst nach mehr als einem weiteren Jahrzehnt angegangen werden.
- Unstrittig hat die Lehrerschaft durch die besondere Schülerstrukur einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Hierfür stehen weder Lehrerarbeitsplätze, noch Beratungsräume, noch banale Sitzplätze im Lehrerzimmer in annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung. Mehrarbeit und besondere Belastung erfordert ein angemessenes Arbeitsumfeld. Dieses kann nicht erst in 15 Jahren erstellt werden.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des ergänzten Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 12727-18-E1) und dem Zusatz-/Ergän-zungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12727-18-E2) aus dem Schulausschuss mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Dies beinhaltet:

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet: 2 In der späteren Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassungen der individuellen Bedarfe der Standorte 3 Die Prüfung und Hebung von Beschleunigungspotenzialen durch Flächenpotenziale im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt ermächtigt zur schnelleren Realisierung der Baumaßnahmen auch Externe mit der Realisierung zu beauftragen. Im Maßnahmenpaket 1 soll eine Beauftragung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) zur Realisierung der Neubauten an der Burgholzstraße (Standorte 1.1. und 1.2) erfolgen.

Der Rat beauftragt die Schulverwaltung die formalen Verfahren zur Anpassung der Zügigkeit der betroffenen Schulen einzuleiten.

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung am Projekt KV-Terminal Osnabrück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13285-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu:
1. Dem Kauf von 49 % der Geschäftsanteile an der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG (TBOS) zu einem Kaufpreis von 551.250 Euro zzgl. Nebenkosten durch die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B);
2. Der Bestellung von Frau Kristina Rummeld als nebenamtliche Geschäftsführerin der Terminal Verwaltungsgesellschaft OS mbH (Komplementärin);
3. Den als Anlage beigefügten Gesellschaftsverträgen der TBOS und der Komplementär-GmbH sowie dem Konsortialvertrag zwischen den Gesellschaftern. <

Die Beschlussvorschläge erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Kommunale Sicherheit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Anträgen der Fraktionen zugestimmt:
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13130-19-E1)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der CDU-Fraktion in Prüfaufträge umgewandelt:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgenden Antrag der SPD-Fraktionen nicht abgestimmt:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat folgende Anträge der Fraktionen abgelehnt:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Empfehlung des AFBL zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, B‘90/Die Grünen und AfD, unter Einbeziehung der vorangegangenen Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:
Außerdem lag den Ratsmitgliedern eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor:

Rm Krause (CDU) erklärte, dass der Masterplan in allen Gremien behandelt wurde und große Zustimmung erhalten hätte. Vorliegende Anträge wurden beraten und es wurde zugestimmt oder auch abgelehnt.

Rm Urbanek stellte fest, dass die AfD-Fraktion sich enthalten würde. Im Masterplan sah er eine große Lücke, der Antrag im ABöAB, auch den Linksextremismus neben dem Rechtsextremismus zu sehen, fand keine Mehrheit.

Rm Rettstadt gab an, dass sich die Fraktion FDP/Bürgerliste viel Mühe mit dem Masterplan gegeben hätte. Der vorgelegte Antrag enthielt Prüfaufträge und verschiedene Anträge. Den Prozess zum Masterplan bezeichnete er als guten Prozess, die Ergebnisse konnte seine Fraktion nicht insgesamt teilen. Bei der Abstimmung im ABöAB hätte er sich eine Einzelabstimmung des FDP/Bürgerliste-Antrages gewünscht. Ein wichtiger Anteil war der Prüfauftrag, wie die Umsetzung des Masterplans aufgebaut werden könnte.
Rm Rettstadt war verärgert darüber, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in Gänze abgelehnt wurde und Anträge der SPD- und der CDU-Fraktion mit Inhalten, die die FDP/Bürgerliste schon vor Jahren gestellt hätten, beschlossen wurden. Die Vorlage würde daher von der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fand gut, dass es diesen Masterplan gibt, er wäre aber nur eine Symptombekämpfung, der Rechtsextremismus wäre keine Gefahr. Wegen der Inhalte zum Rechtsextremismus würde die Gruppe NPD/Die Rechte gegen den Masterplan stimmen.

Rm Noltemeyer zeigte sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfreut über die ressortübergreifende Bearbeitung des Themas der Kommunalen Sicherheit sowie über die starke Beteiligungskultur. Starke inhaltliche Bedenken gäbe es wegen des Umgangs mit Rauschmittel konsumierenden Menschen, die zunehmende Bewaffnung der Ordnungsamtsmitarbeiter/innen und die Ausweitung der Videobeobachtung. Es gäbe andere Lösungen für die Probleme.
Insgesamt könnte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daher nur bei der Vorlage enthalten.

Rm Zweier lehnte für die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab. Er hätte darum gebeten, das Thema der Videobeobachtung/-überwachung aus der Beratung herauszunehmen, weil dies Sache der Polizei wäre. Weiter wäre die Ausrüstung des Ordnungsdienstes mit Pfefferspray und Mehrzweckschlagstöcken nicht notwendig, sondern er sähe in dieser Ausstattung eher eine Gefahr.
Bedenken hätte die Fraktion auch bei den Quartierslaboren, da dort Personal gebunden würde, das bei anderen Maßnahmen dringender gebraucht würde.

OB Sierau erläuterte, dass die Ordnungsamtsmitarbeiter/innen sich die Einsatzmehrzweckstöcke (ausziehbar) gewünscht hätten, weil damit subjektiv ein größeres Sicherheitsgefühl entstehe, die Mitarbeiter/innen es als Wertschätzung für ihre Arbeit definiert hätten und sie nach Erprobung feststellen konnten, dass die Stöcke deeskalierend eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wurde den Wünschen der Beschäftigten gefolgt.

Rm Goosmann hielt im Namen der SPD-Fraktion den Masterplan Kommunale Sicherheit für eine gute Sache, der Masterplan wäre bundesweit einmalig.
Rm Goosmann gab an, dass der Rat nicht dafür zuständig wäre zu entscheiden, wo die Polizei die nach dem Polizeigesetz zulässige Videobeobachtung einsetzen soll. Dies hieße nicht, dass sich der Rat sich nicht damit beschäftigen sollte. Es wäre schon erforderlich, eine politische Entscheidung in der Angelegenheit zu treffen. Die SPD-Fraktion war der Meinung, dass Videobeobachtung dort erfolgen sollte, wo es Sinn machen würde.
Rm Goosmann wünschte sich, dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl dem annähern würde, wie es objektiv sein müsste.

Rm Krause wollte keinen Überwachungsstaat schaffen. Zur Kritik von Rm Rettstadt stellte sie heraus, dass in der Diskussion des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste klar wurde, was abgelehnt werden würde und was sich erledigt hatte. Auf Nachfrage wurde nicht darum gebeten, eine Einzelabstimmung durchzuführen.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke & Piraten sich einer effektiven Sicherheits- und Ordnungspolitik verweigerten und ihre Asyl- und Migrationspolitik verantwortlich für einen überproportional hohen Anteil von kriminellen Flüchtlingen und Ausländern wäre, die nach Deutschland kommen. Sexuelle Zugriffe sowie Angriffe gegen Polizisten und Ordnungskräfte hätten zugenommen.
Rm Münch (FBI) stellte mündlich nochmals folgenden
geänderten (kursiv dargestellt) Antrag (Drucksache Nr.: 13553-19):


Rm Münch stimmte der Vorlage zum Masterplan Kommunale Sicherheit zu.

Rm Kowalewski gab an, dass laut Gewerkschaft der Polizei die Mitarbeiter/innen durch Ausrüstung mit den Mehrzweckstöcken gefährdet wären. Bei Angriffen läge das jedermanns-Recht vor, entweder würden die Mitarbeiter/innen an den Stöcken ausgebildet oder sie würden sich ggf. trotz der Stöcke nicht wehren können. Die Kommune sollte nicht das heilen, was das Land nicht macht, deshalb lehnte die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab.

OB Sierau stellte klar, dass der, der die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamts schult, früher Polizeiausbilder gewesen wäre. Bezüglich der Frage, ob durch die Stöcke ein Schutz vorhanden ist, verwies er auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service- und Präsenzdienstes im Ordnungsamt.

Rm Heymann (SPD) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Garbe (AfD) forderte aufgrund wiederholtem „Abwürgens“ der Diskussion eine Fortsetzung der Diskussion.

Der Rat der Stadt beschloss bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit das Ende der Debatte.

Rm T. Hoffmann (CDU) gab eine persönliche Erklärung ab. Die Ordnungspartner wären gut ausgebildet, sie würden eine gute Arbeit leisten und hätten hoheitliche Befugnisse.


Der Rat der Stadt lehnte den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (Drucksache Nr.: 13553-19) mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.

Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet,
jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.


zu TOP 10.2
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12449-18)

Rm Münch (FBI) sah eine Schwächung des Schiedsamtes, da es geplant wäre, weniger Schiedspersonen einzusetzen. Dies hätten die Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Eving erkannt. Es wäre unrealistisch, davon auszugehen, dass weniger Schiedspersonen benötigt würden. Das Amt wäre sehr verantwortungsvoll. Rm Münch erhob die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 23.01.2019 und Eving aus ihrer Sitzung am 06.02.2019 zum Antrag und bat um Zustimmung, dabei ginge es nur um die Wiederbesetzung in Eving, da dort Interesse bestand:


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte die Stärkung des Schiedsamtes, zeigte sich aber davon überzeugt, dass das Schiedsamt wenig bekannt wäre. Die Verwaltung sollte für die Bekanntheit sorgen. Rm Brück meinte zudem, dass der Gesetzgeber bei möglichen Sanktionen durch Schiedsleute nachbessern sollte.

StR Dahmen erläuterte, dass es in den letzten drei Jahren in den Schiedsamtsbezirken Eving, Lindenhorst und Brechten 33 Fälle gegeben hätte, durchschnittlich würden somit pro Jahr in drei Bezirken 11 Fälle behandelt. Üblich wären acht bis zehn Fälle. Durch eine andere Streitkultur wäre das Schiedsamtswesen insgesamt zurückgegangen. Trotz Werbung wäre es schwierig die Bezirke zu besetzen. Ziel der Vorlage ist, die Schiedsamtsbezirke so neu zu ordnen, dass das Schiedsamt gestärkt bleibt, effektiv arbeiten kann und eine genügende Fallzahl pro Bezirk verbleibt.

Rm Garbe (AfD) sah die Vorlage als Ausfluss einer Mangelsituation mit einem Mangel an geeigneten Schiedsleuten.

Rm Dingerdissen regte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste an, verstärkt Integration zu betreiben und auch Migranten und Ausländern das Schiedsamt nahezubringen, ihnen wäre dieses Amt nicht bekannt. Seine Fraktion stimmte der Vorlage zu.

Rm Münch war der Meinung, dass die Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden und weilfür das Schiedsamt nicht geworben wurde.


Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



OB Sierau sagte zu, dass der Rekrutierungsprozess der Schiedsleute durch die Verwaltung überprüft und verbessert würde. Ggf. würde der Fachausschuss noch einmal eingebunden.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag von Rm Münch (FBI), die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Eving einzubeziehen, gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke bis zum 31.12.2023 sukzessive von derzeit 48 auf 27 Bezirke zu reduzieren.


zu TOP 10.3
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13164-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

1. Grundsätzlich werden keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften gewährt werden. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal- und Organisation sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass ab dem 01.01.2019 neu einzustellende Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 17.04.2018 in Höhe von 500,08 € erhalten. 4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass bereits beschäftigte Fachärzte im Gesundheitsdienst des Fachbereiches 53 die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandwahrung in Höhe von 500,08 € weiterhin erhalten. Eine Zulagengewährung für den Personenkreis der Ärzte*innen ohne Fachärzteausbildung wird im Laufe des Jahres 2019 geprüft. 5. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst. 6. Die Zahlung der Zulagen gilt sowohl für Bestands- als auch für neu eingestellte Fachärzte solange die Richtlinien für Fachkräfte anwendbar (31.12.2020) bzw. die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.
zu TOP 10.4
Ausschluss des Rm Brück (Die Rechte) von der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 gem. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13109-19)

Rm Brück plädierte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte für die Alternative b) der Verwaltungsvorlage. Es wäre unbestritten, dass die Gruppe gerne mit provokativen Äußerungen in der Ratssitzung auffiele, aber es würden auch viele Mitglieder durch Zwischenrufe stören. Rm Brück schilderte noch einmal den Ablauf, bis es zum Ordnungsruf kam, und meinte, dass es sich um Willkür handeln würde. Seines Erachtens würde mit zweierlei Maß gemessen. Er bezeichnete es als Witz, dass er bereits dreimal der Ratssitzung verwiesen wurde. Wer nicht zu den großen Parteien zählen würde, hätte es schwer in der Ratssitzung.

Dazu erklärte Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte), …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



OB Sierau stellte fest, dass es beim Sitzungsausschluss von Rm Brück nicht nur um eine Äußerung gegangen wäre, sondern um den Gesamtzusammenhang. Kontinuierlich würde die Würde des Hauses in unterschiedlicher Weise herabgewürdigt. Im Ergebnis gäbe es nach der Geschäftsordnung verschiedene Handlungsmöglichkeiten, in diesem Fall hätte er aufgrund der Voraussetzungen ein Ordnungsruf ausgewählt.

Im Gegensatz zu Rm Münch meinte Rm Urbanek (AfD), dass es in der heutigen Ratssitzung nicht fair zuginge. Gerade hätte Rm Brück auch den Begriff „Blockparteien“ verwandt, ohne dass ein Ordnungsruf erfolgt wäre. Rm Urbanek hätte einen Ordnungsruf aufgrund des Benutzens des Begriffs erhalten, dies könnte er unter der Prämisse der Gleichbehandlung nicht nachvollziehen.

OB Sierau erläuterte, dass es nicht nur um den Begriff, sondern auch um den Zusammenhang ging. Zudem wären manche Wortbeiträge oder Zwischenrufe für ihn akustisch nicht zu verstehen.
Rm Urbanek wäre aufgefordert, einen Beitrag zur Demokratie, zur Wertschätzung und zum Umgang miteinander zu leisten.

Rm Gebel stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Variante a) zu.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt bestätigt seinen in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2018 gemäß § 25 Abs. 1 GeschO gefassten Beschluss, so dass der Ausschluss des Rm Brück (Die Rechte) von dieser Sitzung aufrechterhalten bleibt.


zu TOP 10.5
Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12897-18)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sah die Vorlage als weitere Entwicklung aus der Oppositionsarbeit der Gruppe. Inzwischen gäbe es bereits wegen des provokanten Agierens der Ratsgruppe eine neue Hausordnung, nun sollte das Fotoverbot gelockert werden, für das es bisher keine klare Regelung gegeben hätte. Rm Brück fand es lächerlich, wie versucht würde, eine Sonderregelung zu schaffen. Er forderte die Fairness, allen zu erlauben, Fotos oder Videos zu machen, solange der Sitzungsbetrieb nicht gestört würde. So könnte gezeigt werden, dass der Rat der Stadt Dortmund nichts zu verbergen hätte.
Rm Brück kritisierte, dass Dortmund kein Livestream von den Ratssitzungen hat. Er war der Meinung, dass die Menschen auf die Barrikaden gehen würden, wenn sie wüssten, was in den Ratssitzungen vor sich gehen würde. Das Ansehen von OB Sierau würde noch weiter sinken.
OB Sierau würde in den Sitzungen arrogant auftreten und auch so mit den Oppositionsparteien umgehen. Deswegen gäbe es keinen Livestream und deswegen würde das Foto- und Filmverbot nur für die aufgelockert, die zur „Haus- und Hofpresse“ gehörten, die zu den üblichen Medienvertretern gehören, die nur das Übliche berichten, was sie berichten sollen.
Die Gruppe lehnte die Vorlage ab, obwohl sie prinzipiell eine Auflockerung des Fotoverbots befürworten, Rm Brück bezeichnete die Presse als „gleich geschaltet“. Es würden nur diejenigen eine Erlaubnis erhalten, die Propaganda für die Stadt Dortmund betrieben.

OB Sierau sprach die Behauptung an, dass es in Dortmund eine von der Verwaltung gleich geschaltete Presse gäbe. Dies wäre nicht so. Dafür erteilte OB Sierau Rm Brück einen weiteren Ordnungsruf. In Dortmund gäbe es die Pressefreiheit und es würde das Grundgesetzt gelten. Durch das Verhalten von Rm Brück würde immer wieder die Sitzung gestört.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die in Ziffer 2 der Begründung dargestellte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.


zu TOP 10.6
Massive Diskreditierung der AfD-Fraktion in der Öffentlichkeit durch Stadtdirektor Stüdemann
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13445-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 01.02.2019 (Drucksache Nr.: 13445-19) vor:

Auch lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13445-19-E1) vor:

Zudem hat der Rat der Stadt folgendes Schreiben des OB vom 21.02.2019 (Drucksache Nr.: 13445-19-E2) sowie die Stellungnahme von StD Stüdemann vom 18.02.2019 erhalten:
Rm Garbe betonte im Namen der AfD-Fraktion, dass es sich um einen Vorgang der besonderen Art handeln würde, und begründete den Antrag der AfD-Fraktion. Die Neutralitätsverstöße, die Rm Garbe OB Sierau vorwarf, wären nun nach außen getragen worden. Die Beschimpfung der AfD-Fraktion und seiner Person sollte eine politische Haltung diskreditieren.

OB Sierau verwies auf die vorgelegte Stellungnahme von StD/StK Stüdemann.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bezeichnete die Äußerungen des StD/StK Stüdemann in Richtung des Rm Garbe als geschmacklos. Dass eine solche Stellungnahme von StD/StK Stüdemann kam, empfand Rm Brück als Unding. Es würde von allen toleriert, dass Oppositionelle beleidigt würden.

Im Anschluss erklärte Rm Münch (FBI), dass er die Geschichte insgesamt nicht so hoch hängen würde und nicht so tragisch fände. StD/StK Stüdemann würde auch das trockene Haushaltsthema mit einem sehr originellen Humor verbinden.

Rm Bohnhof (AfD) erkannte in der Stellungnahme des StD/StK Stüdemann starke Abschwächungs-tendenzen. Er verwies auf den Zusammenhang, in dem die Aussagen getroffen wurden. StD/StK Stüdemann wäre der Neutralität verpflichtet, diese wurde verletzt, in dem mit körperlichen Schwächen und mit Worten eine Gruppe lächerlich gemacht wurde. StD/StK Stüdemann hätte sich entschuldigen müssen, da die Aussagen zu Lasten der AfD-Fraktion gemacht wurden.

StD/StK Stüdemann zeigte persönlich seine Betroffenheit und dass er verärgert wäre. Rat und Ausschüsse leisteten sehr viel, seit einer gewissen Zeit würde dies überformt von Klamauk und Chaotik, hier wäre Rm Garbe beteiligt. StD/StK Stüdemann war sehr betroffen, da inzwischen das Vokabular der Nationalsozialisten benutzt würde und gab an, dass damit die Worte und die Rhetorik der Mörder von gestern genutzt würde. Darüber könnte er sich nicht amüsieren, sondern er schämte sich.

Er stellte die Frage, welche rhetorische Verantwortung gegenüber diesen Kindern übernommen würde. Es handelte sich um deutsche Familien, die verschiedener Herkunft sind.
StD/StK Stüdemann schämte sich, dass in einer Situation in einer Stadt, die durch Einwanderung groß geworden ist, Kinder der dritten, vierten, fünften Generation Angst haben, sich in der Stadt aufzuhalten, weil sie bedroht werden, durch Worte, Perspektive, Hass- und Hetzreden.
Wenn Rm Garbe Verantwortung übernehmen wollte, dann müsste er den „Blödsinn“ abstellen.


Bm’in Jörder stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Urbanek (AfD) hielt die Gegenrede. Er wollte gerne noch auf die erfolgten Anschuldigungen gegen Rm Garbe und die AfD reagieren. Er bat darum, die Diskussion nicht zu beenden.


Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte zu, die Debatte zu beenden.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Die Ansprache von StD/StK Stüdemann gab Rm Garbe zu denken. Rm Garbe würde gerne erfahren, wo er Kinder bedroht hätte. Er hätte nur politisch agiert und nie jemanden persönlich beschimpft hätte. Rm Garbe käme nur seinem politischen Auftrag nach.

Rm Urbanek wies zurück, den Sprachduktus der Nationalsozialisten zu verwenden. Er berichtete, dass er von seinem Vater aufgefordert worden war, sich gegen jede Form von Totalitarismus zu wenden, egal von welcher Seite sie käme. Ihm vorzuwerfen, eine derartige Affinität zu haben, hielt er für infam.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13445-19-E1) ab.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion vom 01.02.2019 (Drucksache Nr.: 13445-19) ab.

Die Stellungnahme von StD Stüdemann vom 18.02.2019 wurde zur Kenntnis genommen.



zu TOP 10.7
Geplante Abschaffung der Stichwahl bei der OB-Wahl 2020
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 13480-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.02.2019 (Drucksache Nr.: 13480-19-E2) vor:

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründeten jeweils den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erklärte, prinzipiell der Stichwahl positiv gegenüber zu stehen.

Rm Pohlmann (CDU) hatte den Eindruck, dass Resolutionen im Rat der Stadt inflationär wären. Es sollte an der Stelle Einfluss über eine Resolution geltend gemacht werden, wo es sinnvoll sein könnte. Zum Antrag wies er darauf hin, dass darin nur von der OB-Wahl die Rede wäre, von Bürgermeistern und Landräten wäre keine Rede. Laut Urteil des Landesverfassungsgerichts aus 2009 ist der Wegfall der Stichwahl mit der Landesverfassung vereinbar. Es wurde festgestellt, dass die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen in der Regel gering ist. Es müsste geschafft werden, mehr Wähler an die Urne zu bekommen. Rm Pohlmann lehnte den gemeinsamen Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab.

Rm Schilff stimmte für die SPD-Fraktion der Resolution zu, die bisherige Vorgehensweise fand er demokratisch. Die SPD-Fraktion wollte Wahlen. Wahlen sollten nicht von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht werden. Weder Kosten noch Wahlbeteiligung dürften für demokratische Prozesse entscheidend sein.
Rm Schilff erklärte, dass diese Resolution Dortmund direkt betreffen würde.


Rm Dingerdissen lehnte für die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag ab.

Auch Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die Resolution originär sinnvoll für Dortmund ist. Mit dem Antrag sollte offenbar der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Rm Münch empfahl ein pragmatisches Vorgehen.

Rm Urbanek sprach sich dafür aus, einem inhaltlich richtigen Antrag zuzustimmen. Dies würde für den vorgelegten Antrag gelten, so dass die AfD-Fraktion zustimmen würde.

Rm Münch gab in einer persönlichen Erklärung an, dass er der einzige kommunale Ratsvertreter gewesen wäre, der vor dem Landesverfassungsgerichtshof einen Vortrag gehalten hätte und der Klage der FBI wäre Recht gegeben worden.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgende Beschlüsse:
zu TOP 10.8
Durchführung des "Festi Ramazan 2019" in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13583-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses, für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 vor:


Rm Krause lehnte im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage ab und sprach sich dafür aus, dem Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus 2013 und 2018 zu folgen und das Festi Ramazan abzulehnen. Der Veranstalter wäre unzuverlässig, die Veranstaltung könnte dem Bezirk nicht zugemutet werden. Eine Überstimmung des Beschlusses der Bezirksvertretung lehnte Rm Krause ab.

Auch Rm Brück lehnte die Vorlage ab und fand es positiv, dass die Veranstaltung vor dem Aus stand. Das Fest würde gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt.

Rm Goosmann sprach sich für die SPD-Fraktion für das Fest aus, das Dortmund als weltoffener und toleranter Stadt gut zu Gesicht stünde. In 2018 gab es keine Beschwerden gegen das Fest. Wenn mit Lärmschutzmaßnahmen die Sorgen und Nöte der Anwohner verringert werden könnten, müsste es möglich sein, auch in 2019 das Fest auf dem Parkplatz durchzuführen. Über Auflagen sollten die Anwohner geschützt werden. Mit Hilfe des gestellten und empfohlenen Prüfauftrages könnte das Fest unter den gesetzten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Rm Goosmann hoffte, dass für die Folgejahre auch eine Lösung gefunden wird.

Rm Kowalewski schloss sich dem Vorredner an und stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu. Er war der Meinung, dass das Fest überbezirkliche Bedeutung hätte, so dass der Rat entscheiden müsste. Er hoffte, dass der Veranstalter zeigt, dass er das Fest organisieren kann, so dass eine Durchführung auch in den Folgejahren klappen könnte.

Rm Urbanek lehnte für die AfD-Fraktion die Initiativen zum Festi Ramazan ab, nicht nur wegen der bisherigen Probleme im Zusammenhang mit dem Fest, sondern auch wegen der niedrigen Verwaltungsgebühren, die die Kosten nicht gedeckt hätten.
Solange die eigenen Feste mit Betonsperren und bewaffneten Streifen geschützt werden, lehnte er persönlich das Fest ab.
Eine Notwendigkeit, Menschen zum Fastenbrechen nach Dortmund zu locken, sah er nicht.

Im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste stimmte Rm Rettstadt der Vorlage zu. Erst wenn die Voraussetzungen vorlägen, würde die Veranstaltung stattfinden. Für Rm Rettstadt bliebe das Fest weiterhin eine kommerzielle Veranstaltung. Er bat die Verwaltung, auf kostendeckende Gebühren zu achten.

Anschließend stimmte auch Rm Reuter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Das Fest wäre wichtig für große Teile der muslimischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner.


Für Rm Brück ging es bei dem Thema um die islamische Landnahme in Europa, die er ablehnen würde. Rm Brück stände für die Religionsfreiheit.

Rm Urbanek erläuterte, dass er davon ausginge, wenn die Mehrheit des Rates sich für das Festi Ramazan aussprechen würde, es auf jeden Fall auch käme.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, dem Veranstalter des „Festi Ramazan“ die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2019 auf den Parkplätzen E1/E2 an der Victor-Toyka-Straße vorbehaltlich
unter der Beachtung der sich aus der Begründung ergebenden weiteren Rahmenbedingungen zu genehmigen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Erhalt der Saumbiotope und der vorhandenen Wegbreiten des Wanderweges Rheinischer Esel östlich der Autobahnbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12998-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Verhinderung der Beeinträchtigung von Radfahrern und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw durch Abpfostungen – 3. Versuch einer korrekten Beantwortung.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13001-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Frage, warum nicht solche Maßnahmen durchgeführt werden, wie eine Abpfostung des Weges, die den Radfahrern das Leben leichter und den Weg attraktiver machen würde.

OB Sierau erläuterte, dass das Thema Lkws derzeitig stadtweit angegangen würde. Das hier von Rm Münch angesprochenen Thema werde im Rahmen dessen auch geprüft.



zu TOP 11.1.3
Widersprüche des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nach § 75 LNatSchG NRW gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen nach § 67 BNatSchG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13002-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
Ökologischer Ausgleich bei der Entfernung von hellem Asphalt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13003-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Sinnhaftigkeit einer Teilasphaltierung des Wanderwegs Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13005-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) meinte, dass laut einer Zeichnung davon auszugehen wäre, dass über 450 m keine Teilasphaltierung ausgeführt wird, obwohl der Rat beschlossen hätte, dass der Bereich von A 45 bis zur Hellerstraße nicht asphaltiert werden soll.

StR Wilde verwies auf das Protokoll der Ratssitzung, das zu diesem Thema Bestandteil der Beantwortung wäre. Aus dem Beschlusstext ginge hervor, dass dieser Abschnitt gemeint war. Es handelt sich um den Abschnitt, an dem der Rheinische Esel das Naturschutzgebiet tangiert oder durchführt, wo von einer Asphaltierung Abstand genommen werden sollte. Der übrige Bereich sollte laut Ratsbeschluss asphaltiert werden.


zu TOP 11.1.6
Falschbewertung der Denkmalwürdigkeit der ehem. Quellen-Brauerei in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13007-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
Info an Hundehalter über die generelle Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Anlagen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13009-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Erfassung der Konfession von Bewohnern der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12950-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12951-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Masterplan Ausländerrückführung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13151-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.4
Silvesternacht 2018/2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13152-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.5
Kontrolleinsatz am 12.01.2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13253-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



OB Sierau beendete um 21:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt.


Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau
Ute Mais
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin


Zu TOP 3.5: Anlage 1 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdfAnlage 1 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdf Anlage 2 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdfAnlage 2 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdf
Zu TOP 6.1: Anlage 3 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdfAnlage 3 zur Niederschrift Rat 21.02.2019.pdf
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