Niederschrift (öffentlich)
über die 29. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 28.06.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 15:40 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Naumann i.V. für Rm Balzer
Rm Schmidt i.V. für Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz
Rm Heidkamp i.V. für Rm Schnittker
CDU-Fraktion
Rm Kopkow i.V. für Rm Bartsch
Rm Krause
Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke & Piraten
Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Ossau
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin – Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung
StR Uhr 8/Dez.
Herr Zilian, 10/stv. AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Schulz, 3/BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Menzel, Vorsitzender Jugend- und Auszubildendenvertretung
Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann 11/2
Frau Schween, 11/2
Herr Pähler,11/4
Frau Güntürk, FB1/GBIII
Herr Kämmerer, FB 13/stv. AL
Herr Kurtz, FB 13
Herr Bals, FB 10/A2
Herr Siebert, FB10/ZD
Frau Punge, FB 51/2
Frau Kirsten, 50/6
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 29. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 28.06.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 26.04.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
3.1.1 Neubenennung von drei ausgeschiedenen Beisitzern/innen der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11061-18)
3.1.2 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10333-18)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
3.1.3 Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche sowie
Rückbau der Zusatzbedarfe Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-18)
3.1.4 Vorgehen beim Aufbau von „Internen Kontrollsystemen“ in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10722-18)
3.1.5 Sachstand zum Personalmarketing für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11254-18)
3.1.6 Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Beihilfen"
Schreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11408-18)
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.2.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)
3.2.2 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)
3.2.3 Bundesteilhabegesetz - sachliche Zuständigkeit für die Leistungsträgerschaft der Eingliederungshilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10793-18-E2)
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
4.1.1 Freie Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11281-18)
4.1.2 Informationssicherheit bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11069-18)
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
4.2.1 Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)
4.2.2 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)
4.2.3 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Renkawitz benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der
Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10251-18)
Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 4.1.3 zu behandeln.
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 11278-18)
Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 4.2.4 zu behandeln.
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht folgenden TOP zurück:
4.1.1 Freie Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11281-18)
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Vorlage DS-Nr.: 11111-18 personelle Auswirkungen enthalte und der Ausschuss für Personal und Organisation wieder einmal nicht in der Beratungsfolge vorgesehen sei.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er die Dringlichkeit der Vorlage Masterplan Digitale Stadtverwaltung nicht anerkenne und seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt der Tagesordnung, mit den oben genannten Änderungen, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 26.04.2018
Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 26.04.2018 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation der Stadt Dortmund nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
zu TOP 3.1.1
Neubenennung von drei ausgeschiedenen Beisitzern/innen der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11061-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die drei ausgeschiedenen Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:
Ø Für Frau StR’in Diane Jägers: Herrn StR Christian Uhr
Ø Für Frau Bettina Pesch: Herrn Tobias Ehinger
Ø Für Herrn Kurt Eichler: Herrn Dr. Stefan Mühlhofer
zu TOP 3.1.2
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10333-18)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.11.2017 vor:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
13.Erhöhung der Ausbildungsquote
Der Rat beschließt die bedarfsgerechte Erhöhung der Ausbildungsquote um mindestens 1 Prozent zum neuen Ausbildungsjahr 2019.
Begründung:
Bereits aktuell kommt es zu Problemen bei notwendigen Stellenbesetzungen bedingt durch die Altersfluktuation und den Aufgabenzuwachs in der Verwaltung sowie mangelnde Bewerber auf dem Arbeitsmarkt. So ist aktuell eine größere Anzahl an Stellen unbesetzt. Um eine funktionsfähige Verwaltung aufrechterhalten zu können, stellt sich die eigene Ausbildung als geeignetes Instrument dar, den Bedarf an Nachwuchskräften sicherzustellen. Auf die Analyse des Personalrates zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 vom 12.10.2017 wird verwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation.
Aufgrund der vorliegenden Vorlage teilt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit, dass der Antrag als erledigt angesehen werden könne.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt nach, wie die Steigerung von ca. 32% für die Ausbildungszahl bei der Stadt Dortmund zustande käme? Die Zahl steige für das kommende Jahr von 185 auf 244, insbesondere bei dem Ausbildungsgang Bachelor of Laws werde die Ausbildungszahl von 55 auf 79 (Steigerung von 43%) erhöht. Er bittet darum diese ungewöhnlich hohe Steigerung zu erläutern.
Frau Hülsmann (FB 11/2) erklärt, dass die einzelnen Fachbereiche der Stadt Dortmund ihre Personalbedarfe an den FB 11 melden. Diese Zahlen würden anhand einer Fluktuationsanalyse Stellenscharf und Kopfscharf für die nächsten Jahre berechnet. Weiterhin werde die sonstige Fluktuation aus den vergangenen Jahren analysiert und hinzugerechnet. Daraus ergebe sich ein Wert, der dann durch die zu erwartenden Mehrbedarfe der Fachbereiche nochmal ergänzt werde. Dieser Bedarf werde dann mit den Teilnehmern des Verwaltungslehrgangs II (gehobener Dienst) abgeglichen. In Folge dessen werde geprüft, ob die Bedarfe durch Auszubildende gedeckt werden können, oder ob Stellen dabei seien, die nur durch externe Einstellung gedeckt werden können.
Für die errechneten Auszubildenden stehe somit ihm Jahr der Übernahme eine konkrete Planstelle zu Verfügung. Daraus ergebe sich eine Übernahmequote von rund 100%. Seitens der Stadt Dortmund könne die Übernahme zugesichert, werden wenn keine haushaltsrechtlichen Belange entgegenstehen.
Die konkrete Erhöhung der Ausbildungszahl für den gehobenen Dienst ergebe sich aus dem nun eingetreten demographischen Wandel. Diesen stelle Herr Müller in seinem jährlichen Personalbericht regelmäßig vor.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert, dass das Thema demographischer Wandel seit der letzten Kommunalwahl immer regelmäßig besprochen werde. Dabei sei auch immer im Fokus, wie die Verwaltung sich perspektivisch entwickelt und zukünftig aufstelle. Der gesamte Arbeitsmarkt unterliege derzeit einer großen Veränderung und man habe in der Vergangenheit bereits mehrfach feststellen müssen, wie schwierig es sei Fachpersonal für bestimmte Bereiche anzuwerben. Dementsprechend hätte sich das Angebot der verschieden Ausbildungsgänge bereits erweitert.
Seine Fraktion werte diese Vorlage als sehr positiv und stimme ihr zu.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls sehr begrüße. Sie rege trotzdem an, zu prüfen, ob noch weitere Erhöhungen notwendig seien um dem demographischen Fachkräftemangel entgegen zu steuern.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie der Personalrat die Vorlage bewerte?
Herr Menzel (Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung) erklärt, dass der Personalrat die Vorlage sehr unterstütze. Insbesondere im gewerblich-technischen Bereich sei die Ausbildung von Fachkräften sehr wichtig.
Herr Uhr (Stadtrat) stellt fest, dass diese Vorlage ein wichtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung sei, um dem demographischen Wandel entgegen zu wirken. Zusätzlich müsse in der gesamten Stadtverwaltung die Infrastruktur für die Ausbildung erweitert werden. Hier müssen zusätzliche Praxisanleiter und Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Im Herbst werde dem Ausschuss eine Vorlage zur Qualitätssicherung der Ausbildung vorgelegt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 302 Nachwuchskräften.
Davon sind
220 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
20 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden,
24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,
38 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,
vorgesehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Berücksichtigung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2019 ff.
zu TOP 3.1.3
Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche sowie Rückbau der Zusatzbedarfe Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.4
Vorgehen beim Aufbau von „Internen Kontrollsystemen“ in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10722-18)
1. Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt die angehängte Arbeitshilfe für den Aufbau von „Internen Kontrollsystemen“ in der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt zur Kenntnis, dass alle Fachbereiche, d.h. Stadtämter und Eigenbetriebe, bis zum 31.12.2018 eine Übersicht mit den relevanten Prozessen des jeweiligen Fachbereiches als Basis für die weiteren Schritte erstellen („Prozesslandschaft“). Bis zum 30.09.2019 wird jeder Fachbereich auf dieser Grundlage, entsprechend der beigefügten Arbeitshilfe, eine „IKS-Grobanalyse“ für alle relevanten Prozesse durchführen (Stufe I) und ein entsprechendes Risikomanagement im Fachbereich beschreiben (Stufe II). Die Fachbereichsleitungen definieren die relevanten Prozesse für ihren Verantwortungsbereich. Die Ausfertigungen sind dem Personal- und Organisationsamt sowie dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.
3. Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt zur Kenntnis, dass die Grobanalyse und das entsprechende Risikomanagement im Fachbereich mindestens jährlich oder anlassbezogen aktualisiert werden. Dabei sind die zum jeweiligen Zeitpunkt durch das Personal-und Organisationsamt zur Verfügung gestellten Mustervorlagen zu verwenden.
zu TOP 3.1.5
Sachstand zum Personalmarketing für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11254-18)
Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur Ausweitung des Ausbildungsmarketings auf ein ganzheitliches Personalmarketing für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.6
Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Beihilfen"
Schreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11408-18)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
der FB 14 hat die Kalkulation und Abrechnung von Leistungen der Beihilfenbearbeitung für die Stadt Hagen geprüft. Beanstandet wurde hierbei die nicht erfolgte Berichterstattung zum Sachstand an den Ausschuss für Personal und Organisation. Diese beruhte offensichtlich auf einem Missverständnis in der Kommunikation, so dass seitens der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses angeregt wurde, den Sachstand künftig zu berichten.
Der FB 11 nimmt diese Anregung auf und setzt den Ausschuss für Personal und Organisation ab sofort einmal jährlich über den aktuellen Sachstand in Kenntnis.
Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Stadt Dortmund in Vertretung für die Stadt Hagen alle Aufgaben, die mit der Anerkennung und Festsetzung von Beihilfen nach der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang stehen.
Im Zeitraum von Oktober 2011 (Aufgabenübergang) bis Dezember 2017 wurden insgesamt rd. 50.000 Beihilfeanträge in Vertretung für die Stadt Hagen bearbeitet.
Die aus der Beihilfenbearbeitung resultierenden Erträge für die Stadt Dortmund teilen sich wie folgt auf:
Neben der Beihilfenbearbeitung werden für die Stadt Hagen seit dem Jahr 2013 auch die Arzneimittelrabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) abgewickelt. Die sich hieraus ergebenden Erträge in Höhe von rd. 39.000 € wirkten sich ebenfalls positiv auf den Haushalt der Stadt Dortmund aus.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.2.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion es sehr begrüße, dass die Mitarbeiterzufriedenheit in den Projektbezirken gestiegen sei. Weiterhin entwickelt sich der monetäre Faktor in diesem Bereich gut.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis. Er beschließt die Verlängerung des Modellprojektes „Fachstandard plus“ bis zum 31.12.2019. Darüber hinaus wird das Jugendamt ermächtigt, das Modellprojekt in Abhängigkeit zum Projektverlauf schrittweise um zwei weitere Jugendhilfedienste zu erweitern.
zu TOP 3.2.2
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW, sowie eine entsprechende Antragsstellung zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg und damit verbunden eine Berücksichtigung eines Mehraufwand in Höhe von 44.100 € für das Jahr 2018. Der Nutzung der Mehrerträge aus Fördermitteln zur Deckung der Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW wird zugestimmt. Zudem beschließt der Rat der Bereitstellung weiteren Mehraufwands in der Haushaltsplanung 2019-2022, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt ist, und stimmt zu, dass in Höhe der Fördergelder überplanmäßige Aufwendungen nach § 83 GO NRW getätigt werden dürfen.
Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 bis 2022.
zu TOP 3.2.3
Bundesteilhabegesetz - sachliche Zuständigkeit für die Leistungsträgerschaft der Eingliederungshilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10793-18-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung von 26.04.2018 vor:
die CDU-Fraktion bittet mit der og. Drucksache um Stellungnahme dazu, inwieweit die Regelungen des derzeit im Beratungsgang des Landtages befindlichen Ausführungsgesetzes des Landes NRW zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG NRW) personelle
und/oder organisatorische Auswirkungen auf das Dortmunder Jugendamt haben werden.
Zunächst sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auf bundesrechtlicher Ebene die
Schnittstelle zwischen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe (derzeit noch im SGB
XII, künftig im SGB IX) und der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe nach dem SGB
VIII für Kinder mit allein seelischer Behinderung durch das BTHG nicht verändert wurde.
Das AG BTHG NRW trifft in Artikel 1 die notwendigen Regelungen dazu, wer in Nordrhein-
Westfalen künftig Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (also der bisher sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe) ist.
Im Wesentlichen stellen sich die für die Zeit ab 2020 geplanten Zuständigkeiten wie folgt dar:
· Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen werden insgesamt bei den Landschaftsverbänden gebündelt.
· Existenzsichernde Leistungen werden grundsätzlich – unabhängig vom Alter der nachsuchenden Person und der Wohnform - auf örtlicher Ebene angesiedelt.
· Kreise und kreisfreie Städte sind zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen
an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II, wenn diese Kinder und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie leben und die Leistungen nicht in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege erbracht werden.
Ausnahme:
· Die Landschaftsverbände sind zuständig für Leistungen im Rahmen der Frühförderung.
In Bezug auf die Frühförderung ist wichtig, dass mit Artikel 4 des AG BTHG NRW die bisherige Regelung in § 27 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beibehalten wird, nach der Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung von den Trägern der Eingliederungshilfe - und damit also auch für seelisch behinderte Kinder nicht unter dem Dach des SGB VIII - gewährt werden.
Auswirkungen für das Dortmunder Jugendamt können sich alleine durch den beabsichtigten
Wechsel der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe, die für Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erbracht werden, zu den Landschaftsverbänden ergeben. Aktuell stellen die freien Träger und der städtische Eigenbetrieb FABIDO Anträge für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, heilpädagogischen Einrichtungen sowie in der Kindertagespflege bei der Fachabteilung 51/3 "Förderung von Tagesbetreuung".
Die Zuständigkeit der örtlichen Jugendämter zur Antragsentgegennahme und -
abwicklung ist in der Verantwortung des Jugendamtes für eine gesamtstädtische Bedarfsplanung von Betreuungsplätzen begründet. In diesem Zusammenhang besteht ein Koordinierungsauftrag von bedarfsgerechten Platzangeboten auch für Kinder mit Behinderung. Nach inhaltlicher Prüfung und Vervollständigung des Antrags erfolgt zur weiteren Bearbeitung, Entscheidung und finanziellen Abwicklung die Weiterleitung der Anträge an den LWL. Die Förderungen erfolgen dabei zum Teil als Eingliederungshilfeleistung nach dem SGB VIII oder dem SGB XII bzw. als Betriebskostenförderung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Schon nach dem jetzigen Ausführungsgesetz zum SGB XII ist der LWL für Eingliederungshilfen in stationären und teilstationären Einrichtungen zuständig – das AG-BTHG NRW beinhaltet insoweit keine Änderungen.
Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass es eine Änderung am bestehenden Verfahren geben
wird. Bei vollständiger Abgabe der Antragsabwicklung und Koordinierung bedarfsgerechter
Platzangebote an den LWL könnte es zur Einsparung von Arbeitszeitanteilen kommen, deren
Umfang jedoch noch zu quantifizieren wäre.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
zu TOP 4.1.1
Freie Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11281-18)
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht den o.g. TOP zurück.
zu TOP 4.1.2
Informationssicherheit bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11069-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass das Dortmunder Systemhaus die Informationssicherheit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen kontinuierlich anpasst.
Im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Informationssicherheit werden weitere Organisationen innerhalb und außerhalb des Konzernverbundes der Stadt einbezogen.
Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Verwaltung folgende Maßnahmen zur Steigerung der Informationssicherheit ergreift:
1. Es ist ein Projekt zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) zu initiieren. Das ISMS ist aufzubauen und dauerhaft aufrechtzuerhalten.
2. Zum Nachweis der Konformität und zum Nachweis des Standes der Informationssicherheit bei der Stadt Dortmund ist eine Zertifizierung des ISMS herbeizuführen.
3. Zur Wahrnehmung der Aufgabe „Informationssicherheit“ wird ein / eine Beauftragte(r) für Informationssicherheit bzw. ein / eine IT-Sicherheitsbeauftragte(r) benannt.
zu TOP 4.1.3
Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10251-18)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass dieses Thema in den vergangenen Jahren immer mal wieder im Raum stand. Seine Fraktion begrüße es sehr, gerade im Hinblick auf Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, dass Open Data nun bei der Stadtverwaltung eingeführt werde.
Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich hierbei um ein spannendes Projekt handele. Es sei interessant festzustellen, welcher Aufwand sich bis zur Umsetzung entstehen wird und welcher Nutzen sich daraus für die Verwaltung und die Bürgerschaft einstellen werde.
Eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss wäre wünschenswert.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt der Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sukzessive und sektorale Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund.
Nach einem Jahr im Produktivbetrieb evaluiert die Verwaltung den Nutzen und die Kosten, so dass über den weiteren Betrieb von Open Data entschieden werden kann.
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
zu TOP 4.2.1
Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.2
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
(Drucksache Nr.: 10959-18)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 07.06.2018 vor:
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10959-18)
zu TOP 2.2.1
Druckräume für Heroin-Abhängige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)
zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)
zu TOP 2.2.3
Drogenpolitik in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)
zu TOP 2.2.4
Drogenpolitik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 10792-18)
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 10959-18)
zu TOP 2.2.6
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr. 10994-18-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 10994-18-E2)
Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2.1, TOP 2.2.2, TOP 2.2.3, TOP 2.2.4, TOP 2.2.5 und der TOP 2.2.6 werden unter dem Oberpunkt TOP 2.2 zusammen behandelt.
Zu Beginn berichtet Herr Siebert (Gesundheitsamt) anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Anträge vor:
Zu TOP 2.2.1
Antrag der CDU-Fraktion - Druckräume für Heroin-Abhängige
(Drucksache-Nr.: 08768-17-E1)
die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zu der allgemeinen Drogenproblematik hinsichtlich des Drogenkonsums im öffentlichen Raum, des Drogenverkaufs und möglicher Konsumräume zu erstellen.
Das Konzept und mögliche Einzelmaßnahmen sind dem o. g. Ausschuss vorzustellen.
Die Verwaltung möge bei der Konzepterstellung zum einen die Lage von heroinabhängigen Frauen, die sich zwecks Geldbeschaffung prostituieren müssen, gesondert erfassen und darstellen, zum anderen ist die Situation nicht krankenversicherter Drogenabhängiger zu beachten. Diese Personenkreise sind einzeln zu betrachten, weil sie wegen verschiedener zusätzlicher Problemlagen ausgesprochen gefährdet sind.
Begründung
Aufgrund der positiven und anhaltenden Sanierung und Modernisierung der sogenannten Problemhäuser in Dortmund wird den drogenabhängigen Menschen ein Teil Ihrer Rückzugsmöglichkeiten genommen, so dass vermehrt der Drogenkonsum in den öffentlichen Raum verschoben wird.
Um die Situation des öffentlichen Drogenkonsums zukünftig wieder einzugrenzen, ist es wichtig, ein ganzheitliches Konzept zur allgemeinen Drogenproblematik mit all ihren Randerscheinungen für Dortmund zu entwickeln. Themen wie medizinische Versorgung, Beratung und Konsumvorgänge können nicht durch schnelle Einzelmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg führen und müssen mit allen beteiligten Akteuren zukunftsfähig diskutiert werden.
Zu TOP 2.2.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E1)
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie mit dem Ordnungsdezernat einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines oder mehrerer zusätzlicher Drogenkonsumräume vor.
2. Die Verwaltung aktualisiert mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie der Mitternachtsmission die Vorlage und Einschätzung zur Vergabe von Diamorphin aus November 2014 (Drucksache Nr.: 13714-14-E3).
Der Bericht wird dem Ausschuss vorgelegt.
Begründung:
Der Presse waren Überlegungen der Ordnungsdezernentin hinsichtlich eines weiteren Drogenkonsumraums in der Nordstadt zu entnehmen. Unklar geblieben ist dabei, ob die Ordnungsdezernentin ihren Vorstoß mit der Sozialdezernentin abgeklärt hatte.
Die Notwendigkeit eines weiteren Konsumraums ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber genauso oft vor allem wegen der sensiblen Frage eines möglichen Standorts verworfen worden. Der letzte Jahresbericht der Verwaltung zur Situation in der Nordstadt macht deutlich, dass der öffentliche Drogenhandel und -konsum zugenommen hat. Laut Bericht werden weiche und harte Drogen vielfach offen wahrnehmbar konsumiert und gehandelt – auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Bewohner*innen und Geschäftsleute aus der Nordstadt haben deshalb in der Vergangenheit mehrfach auch eine legale Abgabe von harten Drogen unter ärztlicher Aufsicht gefordert, um die Situation in einigen Bereichen der Nordstadt zu entspannen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das auch funktionieren kann – mit positiven Auswirkungen für die Schwerstabhängigen sowie für die betroffenen Stadtteile.
Deshalb sollte die Diskussion über einen zusätzlichen Drogenkonsumraum verknüpft werden mit Überlegungen zu einem Diamorphin-Programm unter anderem für die hochgradig drogenabhängigen Frauen, die seit Jahren und ohne Perspektive in der Nordstadt der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel jedoch nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.
Der Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde zuletzt im November 2014 im Ausschuss abgelehnt. Die Situation insbesondere für die betroffenen Menschen hat sich seitdem nicht verbessert.
zu TOP 2.2.2
Antrag der SPD-Fraktion - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E2)
Dortmund verfügt über ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Drogenhilfesystem.
Mit einer Mischung aus präventiven Maßnahmen und dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen soll der Verfestigung von offenen Drogenszenen entgegengewirkt werden. So gibt es verschiedene, auf die einzelnen Szenen abgestimmte, Hilfe- und Anlaufstellen wie das Café Kick. Auch ein gut vernetztes Suchthilfesystem existiert in Dortmund bereits. Neben einer Jugendsuchtberatungsstelle gibt es in Dortmund auch ein betreutes Wohnen für Suchtkranke und mehr als 1500 Plätze für die Methadonsubstitution. Auch der Drogenkonsumraum hat in diesem Hilfesystem seinen festen integrierten Platz.
Gerade in der Nordstadt hat sich bis heute ein vielfältiges Angebot in der Drogenhilfe etabliert. In der Nordstadt befinden sich zum Beispiel die Alkoholberatungsstelle des Diakonischen Werkes, eine zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, „Passgenau“ und die Beratungsstelle Nord des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bevor in die hier gewachsenen Strukturen ein zusätzlicher Drogenkonsumraum gesetzt werden soll, müssen zwingend die Vor- und Nachteile eines weiteren Drogenkonsumraums abgewogen werden. Zusätzlich muss beleuchtet werden, wer überhaupt von einer solchen Einrichtung erreicht werden kann. Zunächst sollte im zuständigen Sozialausschuss eine fachpolitische Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und möglichen Lücken geführt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Der Soziausschuss beauftragt die Verwaltung, alle relevanten Akteure in den Ausschuss einzuladen und eine eingehende fachpolitische Debatte zu dieser Thematik, inklusive Begehungen des Ausschusses vor Ort, zu organisieren.
Der Sozialausschuss verschiebt daher bis auf Weiteres eine mögliche Beschlussfassung über zusätzliche Drogenkonsumräume in der Stadt.
zu TOP 2.2.3
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – Drogenpolitik in der Nordstadt
(Drucksache-Nr. 08841-17)
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Durch die Übernahme und Sanierung der sogenannten Problemhäuser in der Nordstadt, hat sich die offene Drogenszene verlagert und wird deutlich sichtbarer. Anwohner klagen über Drogenkonsum auf offener Straße und liegengebliebene Spritzbestecke.
Aus diesem Grund benötigen wir einen neuen drogenpolitischen Ansatz, um die drogenabhängigen Menschen mit einem sehr niederschwelligen Angebot zu erreichen und gleichzeitig für die dort lebenden Bürger ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Es muss eine verbesserte Balance zwischen Restriktion und Hilfe hergestellt werden. Der zwingend notwendige ordnungspolitische Ansatz ist bewusst nicht Teil dieses Antrages und soll in den entsprechenden Gremien behandelt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der offenen Drogenszene in der Nordstadt, ein mobiler Drogenkonsumraum geschaffen werden kann.
Die Stadt wird beauftragt mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) Gespräche hinsichtlich einer möglichen Realisierung zu führen.
Das Ergebnis der Gespräche ist zusammenzufassen und den Gremien inkl. einer Kostenschätzung zur erneuten Beratung vorzulegen.
Alternativ wird die Stadt zusätzlich beauftragt, mit den handelnden Akteuren (Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) zu prüfen, ob unter den geänderten Bedingungen für die Diamorphinvergabe, diese in der Stadt möglich ist.
Dabei soll auch auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen werden.
Die Anträge zu TOP 2.2.1 „Druckräume für Heroin-Abhängige“ (CDU-Fraktion), TOP 2.2.2 „Drogenkonsumraum“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion) und TOP 2.2.3 „Drogenproblematik in der Nordstadt“ (Fraktion FDP/Bürgerliste) lagen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017, 21.11.2017 und 15.05.2018 vor. Es bestand Einigkeit darüber, die Anträge weiter zu schieben und erst darüber zu beraten, wenn das Konzept vorliege.
Durch die Vorlage zu TOP 2.2.5 sind diese Anträge erledigt und wurden von den Fraktionen zurückgezogen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 15.05.2018 zu dem TOP 2.2.4 die Verwaltungsvorlage „Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ zur Kenntnisnahme vor sowie zu TOP 2.2.5 die Verwaltungsvorlage „Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems“, über die eine Empfehlung abzugeben ist.
Zu der Vorlage zu TOP 2.2.5 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.
2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.
Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.
In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Cafe Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2018 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle im Rahmen der Suchtprävention. Diese weitere Stelle, die bei der DROBS angesiedelt werden sollte, soll die Arbeit der bereits ausgeführten Prävention an weiterführenden Schulen unterstützen.
Darüber hinaus wird der Passus in der Vorlage unter Punkt 6 „Evaluation“, letzter Absatz, wie folgt geändert:
Dieses Vorgehen muss durch qualitative Interviews mit Vertreter*innen der Helferseite, Ordnungsseite, Betroffenen und Personen aus dem Umfeld ergänzt werden.
Begründung
Mit dem Programm „Klasse 2000“ und einer eventuellen Ausweitung werden Kinder im Grundschulalter erreicht. Die Drogenberatungsstelle DROBS leistet jetzt schon präventive Arbeit auch an weiterführenden Schulen. Bei der Vielzahl an weiterführenden Schulen und der geringen Anzahl an Präventionsstellen ist dies aber kaum im vollen Umfang leistbar. Die Aufstockung um mindestens eine Stelle bei der präventiven Arbeit an Schulen trägt dazu bei, eine noch größere Gruppe Jugendlicher zu erreichen.
Bei einer Evaluation anhand von regelmäßigen Vernetzungsgesprächen könnten nicht nur, sondern müssen auch Vertreter der Helfer- und Ordnungsseite, Betroffene und Personen aus dem Umfeld anwesend sein, um aus den Ergebnissen effektive Lösungen bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige in der Nordstadt als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.
Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Dabei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2018 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Begründung:
Wie in der Vorlage ausgeführt, sollen im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit bulgarisch und rumänisch sprechende Streetworker Kontakte zu Problemgruppen aufnehmen, um diese Personengruppen aufzuklären und die derzeitige Situation zu verbessern. Eine genaue Analyse des Personenkreises ermöglicht die Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Konzeptes.
Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Begründung:
Mit der Übernahme der Kosten für die Schwangerschaftsverhütung kann eine mögliche soziale Verelendung der betroffenen Frauen verhindert werden.
Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unter TOP 2.2.6 die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor sowie dazu die Stellungnahme der Verwaltung.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Ordnungsverwaltung zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum (TOP 2.2.4) zur Kenntnis.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt zum Thema Diamorphin-Abgabe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) vor, dass das Thema auf die nächste Tagesordnung der Gesundheitskonferenz genommen werden soll und Herr Dr. Renken in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber berichten könne.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) sagt die Berichterstattung zu.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Ebenso lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) ändert mündlich den Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle für die präventive Arbeit für weiterführende Schulen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN diesen geänderten Antrag der CDU-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E2):
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD folgenden Antrag der SPD-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr.: 10959-18-E5)
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeite
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 27.06.2018 vor:
Nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird vom Antragsteller zurückgezogen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Akteuren
Möglichkeiten der Hilfe für schwer drogenabhängige Prostituierte zu suchen. Ziel soll sein, Gefängnisaufenthalte, soweit die zur Last gelegten Straftaten offenkundig Ausdruck der multiplen Problematik der Beschuldigten sind, künftig zu vermeiden.
Begründung:
Im Papier über die Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder
Drogenhilfesystems werden Möglichkeiten der Verstärkung der bisher durchaus zu
verzeichnenden positiven Ergebnisse der Drogenhilfe dargelegt.
Wie der beigefügte Auszug aus einer nicht genehmigten Niederschrift zeigt, hat sich
der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dieses Themas in kontroverser
Weise angenommen. Zu Punkt 4.4.1 „Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um
sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit“ wurde beschlossen, „vor der
Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche, zielgruppenorientierte Bedarfe zu
ermitteln.“- Dieser Beschluss zielt offenbar auf die Gruppe der südosteuropäischen
Drogenabhängigen. Nicht in den Fokus gelangt die äußerst hilfebedürftige Gruppe
der schwer drogenabhängigen Prostituierten.
Nachfolgender nach Diskussion redaktionell geänderter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E7) liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für
Drogenabhängige in der Nordstadt im Dortmunder Norden als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.
Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Da-bei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.
Der Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) und 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.
Weiterhin liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E8) vor:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.
2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.
Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesund-heitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und
möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.
In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus
ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem
öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Café Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.
Es herrscht Konsens darüber, über die Punkte 1 und 2 des Antrages einzeln abzustimmen:
Punkt 1: Bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Borchardt/Die Rechte) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder) einstimmig beschlossen.
Punkt 2: Bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) und 9 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Punktes 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 10959-18-E8) eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.06.2018 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.
zu TOP 4.2.3
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung von 07.06.2018 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine heutige Sondersitzung verschoben.
Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.
3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.
Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.
Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.
In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.
Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2018 vor:
Begründung
Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass es für obdachlose Jugendliche so gut wie keine - speziell für diese Gruppe geschaffenen - Tagesaufenthalte gibt. Daher ist dies vorrangig anzustreben und umzusetzen.
Für (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren gibt es in der Dortmunder Trägerlandschaft keine Einrichtung, in die diese Klientel sich im Alter zurückziehen kann. Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden Hilfeeinrichtungen. Der Wunsch nach Individualität, Privatsphäre und Selbstentfaltung, aber auch das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Geselligkeit im Alter ist bei diesem Personenkreis ebenfalls ein großes Begehren.
Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Vorgeschichte eine Problemlage mit, die mit denen in vorhandenen Einrichtungen für ältere Menschen, nicht konform gehen.
Orientieren kann man sich hier an dem Projekt der Stadt Münster, die eine „60 plus“-Einrichtung für das oben genannte Klientel bereits 2013 geschaffen hat.
Da der LWL dem Standort Dortmund für eine „Pension Plus“ positiv gegenüber steht, wird es sich sicherlich in Kürze entscheiden, ob Dortmund eine solche Einrichtung, die immens wichtig wäre, erhält. Eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss würde die Möglichkeit bieten, entsprechende Planungen für eine solche Einrichtung schnell auf den Weg zu bringen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:
Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Begründung:
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten verbessert sich die Möglichkeit zum geschützten Aufenthalt für wohnungslose Menschen. Die von der Verwaltung bereits berechneten Kosten in Höhe von bis zu 35.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Die genauen Modalitäten der Förderung soll die Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausarbeiten.
Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Zu Beginn erläutert Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) das Thema Wohnungslose Menschen anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die vorliegende Verwaltungsvorlage, der ihre Fraktion zustimmen werde. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und begründet diesen. Es läge ihr am Herzen, dass Punkt 1 des Antrages auch in Verbindung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie trotzdem auch Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bliebe.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt zu Frau Grollmann, dass in dem Antrag von obdachlosen Jugendlichen die Rede sei. Für Jugendliche sei nach dem Gesetz das Jugendamt zuständig und nicht dieser Ausschuss. Er schlägt vor, dass im Sinne dessen, was in der Vorlage steht, das so mit beschlossen werde, aber zu Protokoll geben werde, dass dieser Antrag auch dem Kinder- und Jugendausschuss zugeleitet werden soll.
Frau Grollmann ändert den Begriff obdachlose Jugendliche unter Punkt 1 des Antrages in obdachlose junge Menschen.
Frau Weyer begründet das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und schlägt ebenfalls vor, die Punkte auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzusenden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt über die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln ab.
Der Ausschuss lehnt Punkt 1 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss lehnt Punkt 2 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss beschließt folgenden Punkt 3 des Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.
Beschluss:
Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:
Beschluss:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:
Beschluss:
Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diese Anträge auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung dieser Anträge empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 19.06.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nachfolgende Ergänzung vor:
„Das Konzept sollte um ein Nothilfeprogramm für die EU-Zuwanderer/innen ergänzt werden, die obdachlos sind oder in sehr prekären Wohnverhältnissen leben: dringend nötig erscheint auch ein Nothilfeprogramm für den Winter, etwa ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen von Herrn Warnstorf/ CDU-Fraktion, Herrn Hartleif/ CDU-Fraktion und Herrn Illmer/parteilos), bei Enthaltung von Herrn Ceccarelli/ CDU-Fraktion die o. g. Ergänzung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung von 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Auch wenn die vorgestellte Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe einige Programme enthält, fehlt aus Sicht der Fraktion ein Nothilfeprogramm für EU-Zuwanderer/-innen. Dieser Personenkreis besitzt weder einen Anspruch auf Sozialleistungen noch einen Krankenversicherungsschutz und ist auch von den meisten integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. In der vorliegenden Vorlage fehlt ein eigenständiges, niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbessering der Lebenssituation dieser Personengruppe“.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes vom 02.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Enthaltungen (2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter), den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Herr Sohn (SPD-Fraktion) erklärt, dass es eine Arbeitsgruppe gebe, die sich mit dem Thema „wohnungslose junge Menschen“ beschäftige. Nach dem Sommer werde hierzu eine Vorlage in die Ausschüsse eingebracht. Es sei daher sinnvoll diese Vorlage abzuwarten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und die vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2.4
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 11278-18)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung von 19.06.2018 vor:
ABVG 19.06.2018:
Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man die Inhalte der Vorlage für sinnvoll halte. Darüber hinaus würde seine Fraktion aber gerne die Einrichtung eines Grünflächenamtes prüfen lassen, da immer noch der Bereich der Pflege des Grüns auf den restlichen Flächen ungeklärt sei.
Der Vorsitzende Herr Pisula teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Flächen handele, welche nicht als Straßenbegleitgrün eingestuft werden.
Herr Rm Berndsen teilt hierzu mit, dass man diesem Prüfauftrag zustimmen könne, ist aber der Meinung, dass hierfür der FB 52 nicht zuständig sei, sondern ein anderer Fachbereich, welcher dieser Prüfung vornehmen müsse.
Danach formuliert der Vorsitzende Herr Pisula den Prüfauftrag wie folgt:
„Das Dezernat 8 (für Personal und Organisation) wird darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist.“
Diesem Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung nimmt der der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage zur Kenntnis.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum den Prüfauftrag aus der Empfehlung des ABVG abzustimmen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün anzuschließen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes vom 12.06.18 zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.
1. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung unter Einbeziehung der folgenden Einzelpunkte durchzuführen:
1.1 Betriebsführung der stadtbedeutsamen Parks aus einer Hand (Sport- und
Freizeitbetriebe);
1.2 Neuausrichtung bzw. Abstimmung der Aufgaben der Sport- und Freizeitbetriebe
(SFB), der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (OSP) und der Revierpark Wischlingen gGmbH (RPW);
1.3 Neubetrachtung und Bewertung der Dortmunder Bäderlandschaft und Prüfung der
Effizienz der aktuellen Betreiberstruktur mit vier verschiedenen Akteuren (SFB,
Sportwelt Dortmund gGmbH, Schwimmvereine, RPW);
1.4 Mögliche Betriebs- bzw. Rechtsformen für die organisatorische Zusammenführung der unter
1.1 bis 1.3 genannten Aufgaben.
2. Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, der Sportdezernentin, des Infrastrukturdezernenten, der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.
3. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, mit der Sportwelt Dortmund gGmbH Gespräche über den zum 31.12.2018 auslaufenden Betriebsführungsvertrag in der Weise aufzunehmen, dass Vertragsveränderungen nach Abschluss der Organisationsuntersuchung möglich sind.
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt
Schilff Renkawitz Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus