Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 07.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:59 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD) bis 17:45 Uhr
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Frau RM Tautorat (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herrn RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat


3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing-60/stv.AL
Herr Halfmann-60-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe-61-
Herr Böhm - 64/AL
Frau Ellwein-1-
Herr Ellerkamp-23/AL-
Herr Schöneborn-23-
Herr Limberg-65/AL-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.02.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.12.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)


3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
- Mehrere Zusatz-/Ergänzungsanträge-

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


3.3 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08015-17-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08015-17-E4)

3.4 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09964-18)

3.5 Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

3.6 Vorkaufsrecht Hannibal
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09882-18)

3.7 Photoment-Pflasterung
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09300-17)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.17 vor-

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Dortmund - Umfeld Hauptbahnhof Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09883-18)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
-lag bereits zu den AUSW-Sitzungen am 05.07.2017 und 20.09.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017
-lag bereits zu den AUSW-Sitzungen am 05.07.2017 und 20.09.2017 vor--


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07968-17-E1)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung am 20.09.2017 vor und wurde dort auch einstimmig so beschlossen -

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss (Drucksache Nr.: 09277-17)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11. und am 06.12.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
-lag bereits zur Sitzung am 08.11. und am 06.12.2017 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018

hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 09277-17-E1)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09778-17)

4.5 Bauleitplanverfahren; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09800-17)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09776-17)

4.7 Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Erneuter Offenlegungsbeschluss
II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09797-17)

4.8 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Idastraße - in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08975-17)

4.9 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

4.10 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09823-18)

4.11 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
hier: -Information der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01749-15-E13)

4.12 Hochspannungsleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-18)

4.13 Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-mit Bitte um Stellungnahme-

(Drucksache Nr.: 10084-18)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Abschließender Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09713-17)

5.2 Einfluss von Quellgebieten auf die Stadtplanung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09279-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09279-17-E2)

5.3 Landwirtschaftliche Pachtflächen/Glyphosat
-Information der Verwaltung über das Ergenis der rechtlichen Prüfung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09651-17-E2)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

6.2 Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr s. B. Tietz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderung:

Herr Rm Waßmann bittet darum, die Angelegenheit unter TOP 4.9 „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09662-17) in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf zu dieser Vorlage habe und kündigt an, dass seine Fraktion hierzu noch einen Antrag einbringen werde.
Man einigt sich darauf, diese Vorlage in die nächste AUSW-Sitzung zu vertagen.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o. a. Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.12.2017

Die Niederschrift über die 25.Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.12.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
30.01.2018:

Hierin enthalten:

Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes vom
14.11.2017:
Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende ergänzende Empfehlung:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“



Empfehlung des Seniorenbeirates vom 30.11.2017:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt

zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.11.2017:
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.

Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte) zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.




Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 06.12.2018:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt
den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte

c) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
c) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
e) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.



Empfehlung des ASAG vom 23.01.2018:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Anmerkungen der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk, des Seniorenbeirates und der Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden, um die Punkte c) und d) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
Empfehlung des BuNB vom 24.01.2018:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt das Projekt ˮnordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.

Der Beirat regt an, dass im Projektsteckbrief „Grüner Ring Westfalenhütte“ neben der Erholungs- und Freizeitfunktion der Aspekt des Artenschutzes und des Biotopverbundes aufgenommen wird. U.a. sollten dort vorkommende seltene Arten durch geeignete Maßnahmen vor Störungen geschützt werden.

Empfehlung des APO vom 25.01.2018:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen einstimmig folgenden, um Punkt c) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
Aufgrund von Beratungsbedarf lässt der Ausschuss für Personal und Organisation den Punkt d) (Empfehlung der Bezirksvertretung Eving) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen:

ABVG, 30.01.2018:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die vorliegenden Empfehlungen der anderen Gremien zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den ursprünglichen Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.

Weiter liegt Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 06.02.2018:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an.



AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe/NPD/Die Rechte), ebenfalls der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an.


zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
- Mehrere Zusatz-/Ergänzungsanträge-
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017

(Drucksache Nr.: 08581-17)

Siehe hierzuFolgende Einzelergebnisse zu den Anträgen (TOP 3.2.1 bis 3.2.6)

zu TOP 3.2.1
Brücken und verwahrloste Flächen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08581-17-E10Pkt.13):

13. Brücken und verwahrloste Flächen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

AUSW, 07.02.2018:

Herr Wilde erläutert hierzu, dass die Verwaltung sich derzeit nur sukzessive, im Rahmen der laufenden Projekte, um die Brücken und Plätze kümmern könne. Man verfüge derzeit leider nicht über die Kapazitäten, sich zeitgleich um alle Bereiche zu kümmern und bittet diesbezüglich um Nachsicht.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass man zwar einsehe, dass die Umsetzung zunächst im Rahmen der laufenden Projekte erfolgen könne aber es auch für wichtig halte, den Stadtbezirken zu signalisieren, dass das Problem langfristig auch in allen anderen Bereichen angegangen werde.


Unter Berücksichtigung dieser Hinweise fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich hinsichtlich Brücken und verwahrloster Grundstücke, die nicht im städtischen Eigentum stehen (meistens Eigentümer Bahn), an die Eigentümer zu wenden und eine Verschönerung bzw. Vermarktung zu erreichen.





zu TOP 3.2.2
Verkauf städtischer Grundstücke


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:08581-17-E15Pkt.3):


3) Verkauf städtischer Grundstücke

Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing- Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für
Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet. Für durchschnittlich10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen wird zudem die Vergabe an Baugemeinschaften zum Festpreis vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

AUSW, 07.02.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler erläutert nochmal die Hintergründe zum o. a. Antrag ihrer Fraktion.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion diesen Antrag gerne unterstützen wolle, da man diese Vorgehensweise, gerade auch für den Wohnraum, als wirksames Instrument ansehe, um hier insbesondere den Genossenschaften die Möglichkeiten zu geben, mehr zu bauen als im Augenblick.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde, da ein Konzeptverfahren sehr starr und eng das Verfahren zur Vergabe von Bauland und somit auch Investoren erheblich einschränke. Viele der erwähnten Punkte seien in der Sache durchaus richtig und man habe diese auch schon umgesetzt. Der Rat habe z.B. Beschlüsse zum sozial geförderten Wohnraum gefasst und man sei dabei, Mobilitätskonzepte zu erarbeiten. Von daher sei es nicht die Philosophie seiner Fraktion nun einen Rahmen zu schaffen, der einenge. Auch dem Vorschlag, die erwähnten durchschnittlichen 10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen an Baugemeinschaften zum Festpreis vorzusehen, könne man einfach von der Idee her nicht näher treten.

Herr Rm Garbe schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen seines Vorredners an und teilt mit, dass auch seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing- Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für
Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet. Für durchschnittlich10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen wird zudem die Vergabe an Baugemeinschaften zum Festpreis vorgesehen.



zu TOP 3.2.3
Mobilitätsstation Stadthaus S


Hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08581-17-E17 Pkt.15):

15.Mobilitätsstation Stadthaus S
Der Rat beschließt die Konzeption und Einrichtung einer Mobilitätsstation für den intermodalen
Nahverkehr im Umfeld des ÖPNV-Umschlagspunktes Dortmund Stadthaus.

Begründung:
Im Zuge der Entwicklung des Radschnellweges Ruhr, der Entwicklung der neuen Wohnstandorte Kronprinzenviertel und Platz von Rostow am Don kommt dem Verkehrsknotenpunkt um den S-Bahn-Haltepunkt Stadthaus eine noch weiter gesteigerte Bedeutung zu als schon bisher. Bereits jetzt kreuzen sich die die Nord/Süd-Achse befahrenden Stadtbahnen U41, U45, U47 und U49 sowie die die Ost/West-Achse bedienende S-Bahn-Linie S4. Gleichzeitig bedeuten die genannten Baumaßnahmen eine gute Gelegenheit, den Bereich verkehrstechnisch ganzheitlich zu planen und in ein umweltfreundliches Verkehrskonzept einzupassen, dass Anliegern, Pendlern, Umsteigern und Besuchern unabhängig von der Wahl ihres Fortbewegungsmittels gleichermaßen gerecht wird.
Dieser Anspruch wird sich im Masterplan Mobilität wiederfinden und wird durch den Beschluss des Rates zur „emmissionsfreien Innenstadt“ unterstrichen. Mobilitätsstationen kombinieren Einrichtungen zur Vernetzung von und den Umstieg zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Neben den bereits vorhandenen Einrichtungen wie den Haltepunkten von S- und Stadtbahn, den Fußwegen zwischen dem Platz von Rostow am Don und dem Stadewäldchen, der von der Saarlandstraße zugänglichen Tiefgarage und den Parkplätzen rund um das Südbad sowie der geplanten Zu-/abfahrt des Radschnellwegs Ruhr zählen dazu:

 eine Radstation mit Reparaturservice und Leihfahrrädern
 ein Automat mit Flickzeug/Ersatzreifen für außerhalb der Öffnungszeiten der Radstation
 überdachte und weitestgehend vor Vandalismus geschützte Abstellplätze für Fahrräder mit Ladestationen für E-Bikes/Pedelecs
 Abstellplätze für CarSharing-Fahrzeuge mit Ladestationen für Elektroautos/Plug-in-Hybride

Die damit verbundenen Investitionen halten sich in für einen solchen Knotenpunkt auch deshalb in engen Grenzen, weil für die genannten noch fehlenden Einrichtungen teilweise Partner gewonnen werden könnten, die den Betrieb der Einrichtungen langfristig sicherstellen. Für das Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen sind zunächst mindestens die Planungskosten. Ob auch bereits Baukosten entstehen, hängt von der Geschwindigkeit der Planung und den genannten weiteren Bauprojekten im unmittelbaren Umfeld ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

AUSW, 07.02.2018:

Herr Rm Kowalewski erläutert nochmal die Hintergründe des o.a. Antrages seiner Fraktion.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass seine Fraktion den Ansatz und die Ideen dieses Antrages unterstütze.
Man könne auch die ersten drei Spiegelpunkte:

 eine Radstation mit Reparaturservice und Leihfahrrädern
 ein Automat mit Flickzeug/Ersatzreifen für außerhalb der Öffnungszeiten der Radstation
 überdachte und weitestgehend vor Vandalismus geschützte Abstellplätze für Fahrräder mit Ladestationen für E-Bikes/Pedelecs,

welche in der Begründung aufgeführt wurden, mittragen.

Es gebe aber auch zwei Knackpunkte zum Thema, zu denen man noch Klärungsbedarf habe und welche er kurz benennen wolle:
Frau Rm Lührs schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an und unterstützt den Vorschlag, die Angelegenheit zunächst in den Arbeitskreis „Masterplan Mobilität“ zu geben. Dort solle zunächst darüber diskutiert werden, was man unter solchen Mobilitätsstationen für Dortmund verstehe und dann auch überlegt werden, wo diese überall eingerichtet werden sollten. Den heute vorliegenden Antrag wolle sie erstmal ablehnen, weil ihr dieser bereits zu „absolut“ gefasst sei.

Herr Rm Klösel ergänzt, dass bei einer zukünftigen Planung solcher Mobilitätsstationen darauf geachtet werden solle, dass hier die notwendigen Sanitäreinrichtungen, insbesondere aber auch behindertengerechte WCs mit berücksichtigt würden.

Herr Rm Kowalewski schlägt vor, dass man sich vom Antragstext lösen könne und nun tatsächlich die Verwaltung einmal darum bitte, zunächst eine konkrete Vorstellung für diesen Standort vorzulegen. Natürlich sei das Thema auch dazu geeignet, um im Beirat oder Arbeitskreis gesamt diskutiert zu werden aber so käme man doch insgesamt für den Standort „Stadthaus S“ schon einmal einen Schritt weiter.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion sich heute lediglich dem Vorschlag, den Frau Rm Lührs formuliert habe anschließen könne, ansonsten den Antrag aber ablehnen würde, da dieser zum jetzigen Zeitpunkt zu eng gefasst sei.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den Antrag heute nicht ablehnen werde sondern diesen durchaus, hinsichtlich der ersten 3 Spiegelpunkte laut der o. a. Begründung befürworten würde.
Ansonsten halte er es schon für sinnvoll hier parallel zu verfahren, indem man den Arbeitskreis „Masterplan Mobilität“ und den „Beirat Nahmobilität“ mit der Überprüfung, wie überhaupt die Themen „Mobilitätsstationen“ und „Carsharing“, gerade auch für Elektrofahrzeuge, zukünftig aussehen könnten, beauftrage.

Herr Wilde bittet darum, pragmatisch hiermit umzugehen. Aus seiner Sicht sei es unstreitig, dass die Station „Stadthaus S“ auch zukünftig ein wichtiger Nahverkehrs- und Umsteigepunkt und vor diesem Hintergrund auch nochmal besonders zu behandeln sei. Er schlägt vor, das gesamte Ansinnen in den Arbeitskreis „Masterplan Mobilität“ hineinzutragen, mit der Bitte, dieses entsprechend aufzunehmen und Vorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten. Er gehe davon aus, dass bereits nach den Sommerferien mit konkreten Maßnahme-Vorschlägen zu rechnen sei.



Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion sich diesem Vorschlag anschließen werde.
Man wolle heute nichts ablehnen aber man habe den Wunsch, dass dieses Ansinnen zunächst weiter ausgearbeitet werde, um anschließend über die dann vorliegenden Vorschläge beraten zu können.

Herr Rm Kowalewski erklärt, dass er mit dem durch Herrn Wilde eingebrachten Verfahrensvorschlag einverstanden sei.

Herr sB Tietz erklärt für seine Fraktion auch die Zustimmung hierzu. Nicht zuletzt da hieraus ein interessantes Modell für das Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ werden könnte.

Dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung folgend beschließt der
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) den o. a . Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zunächst zum Arbeitskreis „Masterplan Mobilität“ zu überweisen.



zu TOP 3.2.4

Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08581-17-E17Pkt.16):
16.Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten

Am Beispiel Hohenbuschei ist gut zu sehen, dass die Planung von Einrichtungen für Kinder nicht immer den Bedarf deckt. Der Rat fasst daher folgende Beschlüsse:
 Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
 Im Falle Hohenbuschei wird die Verwaltung beauftrag, durch einen Neubau dem Mangel an Kitaplätzen Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel aus dem allg. Haushalt sind dafür bereitzustellen. Dazu soll geprüft werden, ob der BVB bereit ist, ein Grundstück in der Pufferzone gegen Schaulustige am Trainingsgelände für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den einen Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF)vom 31.01.2018:

Frau Konak erläuterte kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Hibbeln sagte zu, dass die Möglichkeit geprüft werden könne, das Grundstück des BVB für den Bau einer Kita zu nutzen.

Dem stimmte Frau Konak zu und verzichtete auf die Abstimmung des Antrages.
AUSW, 07.02.2018:

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, erläutert Herr Rm Kowalewski, dass sich die Angelegenheit mit der o.a. Behandlung im AKJF am 31.01.2018 nicht erledigt habe, dass eine weitere Befassung hiermit aber erst nach Vorlage entsprechender Prüfungsergebnisse sinnvoll sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 3.2.5
Bildung und Innovation

Hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 08581-17-E16 Pkt.5):

5.Bildung und Innovation
Der Ausbau der Kita-Plätze muss zügig vorangetrieben werden, um der Mangelsituation
in der Stadt zu begegnen. Die Stadt soll hierbei alle Möglichkeiten der Kooperation mit
anderen Akteuren nutzen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien wichtig, sondern
darüber hinaus auch ein erheblicher Standortfaktor für die Stadt Dortmund. Die Stadtverwaltung beauftragt eine interne fachübergreifende Arbeitsgruppe, zusätzliche, kurzfristige und pragmatische Lösungen für einen schnellen Ausbau der Kindertagesstätten zu entwickeln. Dabei sollen auch die Möglichkeiten von Grundstücks- oder Gebäudeankäufen zurschnellen Realisierung geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.


Hierzu ->Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom 31.01.2018:

Frau Schneckenburger führte aus, dass es bereits eine fachübergreifende Arbeitsgruppe gebe, um die vom Rat gesetzten Zielquoten erfüllen zu können. In diesem Rahmen werde geprüft, ob Grundstücke für den Kitabau zur Verfügung stehen, ein Ankauf durch die Stadt oder durch andere möglich ist. Die Forderungen des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste seien also bereits erfüllt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Kenntnis.

AUSW, 07.02.2018:

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, bestätigt Herr sB Happe, dass sich aufgrund der Beratung im AKJF am 31.01.2018 eine weitere Beratung und Beschlussfassung zu dieser Angelegenheit erübrige.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.









zu TOP 3.2.6
Städtische Infrastruktur

Hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 08581-17-E16 Pkt.10):

10.Städtische Infrastruktur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert eine halbe Millionen Euro für ein Programm der beschleunigten Aufwertung von Spielplätzen und Grünanlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.


Hierzu ->Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 30.01.2018:

Man ist sich mehrheitlich darüber einig, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag abzulehnen, da dieser zu pauschal formuliert wurde und auch nachträglich keine ausreichende Erläuterung der Fraktion FDP/BL hierzu erfolgte.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), ab.

AUSW, 07.02.2018:

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, bestätigt Herr s B Happe, dass sich aufgrund der Beratung und Beschlussfassung im ABVG am 30.01.2018 eine weitere Beratung und Beschlussfassung zu dieser Angelegenheit erübrige.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.3
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:

Die Bezirksvertretung Mengede lehnte einstimmig die Vorlage zur zukünftigen Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund ab, da sie kein Gewerbegebiet in Groppenbruch will und auch keinen Logistikstandort am ehemaligen Kraftwerk Knepper.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 14.09.2017:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

Begründung:
Der Stadtbezirk Brackel stellt bereits heute 15 % der Wirtschaftsflächen der Stadt. Mit 263 ha sind im Stadtbezirk Brackel nach der Nordstadt die meisten Wirtschaftsflächen Dortmunds zu finden. Der Flughafen, allein 200 ha, ist darin noch gar nicht enthalten. Der Stadtbezirk Brackel ist daher seiner gesamtstädtischen Aufgabe nach Bereitstellung von Arbeitsplätzen in den letzten Jahren über Gebühr nachgekommen. Dies vor allem auch in schwierigen Fällen, wie der Umfang mit der TEDI-Ansiedlung, der Einziehung der Juchostraße für KHS, der Umgang mit der Fa. Vahle sowie mit den REWE-Umbauten deutlich zeigt. Hier stand vor allem die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Durch weitere Gewerbeansiedlungen würde die Wohn- und Lebensqualität deutlich leiden, hier muss für eine gerechtere gesamtstädtische Lastenverteilung gesorgt werden. Wickede allein hätte mit der Fläche Osterschleppweg doppelt so viele Gewerbeflächen wie der gesamte Stadtbezirk Hörde und dreimal mehr als der gesamte Stadtbezirk Scharnhorst. Dazu kommt in Wickede der Flughafen, dessen Belastung durch die zurzeit beklagte Betriebszeitenverlängerung und die geplante längere Landebahn unkalkulierbar jederzeit steigen kann. Den Bewohnern ist daher eine weitere Massierung von Gewerbeflächen nicht zuzumuten.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17E2)

„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zum Tagesordnungspunkt „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hatte 2012 im Rahmen der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie beschlossen, die Entwicklung der Fläche Groppenbruch zurückzustellen, die planerische Darstellung als Gewerbefläche jedoch beizubehalten. Die Grünfläche Groppenbruch gilt mittlerweile als wichtiges Naherholungsgebiet im Stadtbezirk Mengede. Eine Entwicklung der Fläche zu einem gewerblich-industriellen Bereich würde nicht nur der Lebensqualität der Menschen in Mengede und Umgebung schaden, sondern auch zu einer weiteren Versiegelung wichtiger Grünflächen im Stadtgebiet führen.

Der Stadtbezirk Brackel trägt mit dem Flughafen, größeren Logistikansiedelungen und Gewerbegebieten bereits eine große Last. Die im Bereich der Flächen Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd lebenden Bürger sind so schon über die Maße mit verschiedensten, mit der gewerblichen Entwicklung einhergehenden, Problemen belastet. Eine Entwicklung der genannten Flächen wäre jedoch nicht nur eine unzumutbare weitere Bürde für die dort lebenden Bürger, sondern auch eine weitere Versiegelung von landwirtschaftlich nutzbaren Grünflächen. Aus diesem Grund sollten vorrangig andere Flächen im gesamten Stadtgebiet geprüft und zur Entwicklung vorgeschlagen werden.“

Weiter liegt vorStellungnahme der Verwaltung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17-E4):

„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die Eignung des Gewerbestandorts Groppenbruch für eine Wohnbauflächenentwicklung nicht gegeben. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:


Im Jahr 2012 wurde im Geschäftsbereich Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie für eine potenzielle Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Groppenbruch erstellt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Entwicklungskosten über den Marktpreisen liegen. Da das Gewerbegebiet unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend entwickelt werden kann, wurde der Ratsbeschluss gefasst, die Entwicklung zunächst zurückzustellen, die Darstellung als Gewerbeflächen jedoch beizubehalten.

Der o.g. Zusatz- und Ergänzungsantrag beinhaltet den Vorschlag, alle potentiellen Gewerbe-flächen nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen und zu bewerten. Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung unterstützt aus fachlicher Sicht diesen Ansatz und wird diesen in zwei aufeinander abgestimmten Arbeitsschritten durchführen:

(1) Suche neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Eine Flächeninanspruchnahme im Freiraum muss landes- und regionalplanerische Vorgaben erfüllen. Die Eignung der Freiflächen wird festgestellt, indem verschiedene qualitative Auswahlkriterien drei Flächenkategorien zugeordnet werden:

Die angewandte Methodik, die untersuchten Kriterien und die Ergebnisse werden in einem Bericht erläutert. Die räumliche Flächenanalyse erfolgt durch graphische Überlagerung der einzelnen Flächenkategorien mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems. Ziel ist es, Flächen zu identifizieren, die eine grundsätzliche Eignung als Wirtschaftsfläche aufweisen.
Die Ergebnisse dieser Standortsuche werden der Politik vorgestellt, voraussichtlich im Sommer 2018.


(2) Machbarkeitsstudien
Analog zur Machbarkeitsstudie Groppenbruch werden für alle geeignet erscheinenden Standorte sukzessive Machbarkeitsuntersuchungen erarbeitet, in denen die wesentlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Aspekte der potentiellen Gewerbeflächenentwicklungen herausgearbeitet werden. Aufgrund ihrer einheitlichen Methodik können die Ergebnisse miteinander verglichen werden, so dass die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte gegeneinander abgewogen werden können. Im Ergebnis kann aus fachlicher Sicht eine Prioritätenliste für künftige Gewerbeflächenentwicklungen als Empfehlung für die politische Beschlussfassung erarbeitet werden. In diese Untersuchung werden konsequenterweise auch die Flächen Groppenbruch, Buddenacker, Asseln-Süd sowie der Osterschleppweg inhaltlich einbezogen.

Aus Sicht der Stadtentwicklung sollte zunächst das Ergebnis der Machbarkeitsstudien abgewartet werden, um auf fundierter inhaltlicher Grundlage weitere Gewerbeflächenentwicklungen anzustoßen, Flächentausche vorzunehmen oder neue Wirtschaftsflächen im Freiraum planerisch zu sichern.“








Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 24.01.2018:

Hierin zusätzlich enthalten:

Gem. Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09740-17):

„… die Fraktionen der SPD und CDU bitten, den folgenden Antrag zur Vorlage "Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund" auf die TO zu nehmen und die Drucksache Nr.: 08015-17 wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.

2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind parallel zu einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen und dem Rat und seinen Ausschüssen unverzüglich vorzustellen.

3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtweite Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbebetriebe in die Untersuchungen ein.

4. Die Flächen Werner Hellweg und Groppenbruch sollen weiterhin als Gewerbegebiete im FNP dargestellt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, parallel die Möglichkeit einer
Wohnbebauung auf der Fläche Groppenbruch zu prüfen.

5. Die Fläche Buddenacker soll weiterhin als Gewerbegebiet im FNP dargestellt werden. Der Bebauungsplan für den Bereich Asseln-Süd soll nicht aufgehoben werden. Die Bodengutachten zu diesen Flächen sind dem Rat und seinen Ausschüssen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe der Entwicklung dieser Potentialflächen wird allenfalls dann in Erwägung gezogen, wenn und soweit adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung Entwicklungsstand vergleichbare Alternativflächen zur Verfügung stehen.

6. An der Potentialfläche Osterschleppweg wird weiter festgehalten. Sie soll in die Gesamtuntersuchung entsprechend Punkt 3 einbezogen bleiben.

Begründung:
Die Gewerbeflächenentwicklung in Dortmund steht vor der Prämisse endender ausgewiesener Potentialflächen und damit vor der Gefahr endender Flächenangebote zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Unternehmensstandorte oder Erweiterungen bestehender Betriebe.
In dem Wissen, dass letztlich nur die langfristige Ansiedlung neuer Betriebe bzw. die Erweiterung bestehender Betriebe jeglicher Ausrichtung sowohl Arbeitsplätze als auch eine verlässliche zukünftige Gewerbesteuereinnahme (ohne eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes) generiert, bekennen sich die beiden Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund zu der Unterstützung und Begleitung in Dortmund bestehender Unternehmen sowie deren mögliche Erweiterungsvorhaben als auch zur offensiven Ansiedlung neuer Unternehmen in unserer Stadt.
Dabei soll das Vorhalten von und die Werbung mit Angebotsflächen und nicht das Abwarten auf Flächennachfragen im Vordergrund stehen.
In dem weiteren Wissen über die lange Entwicklungs- und Planungszeit für neue Potentialflächen (insbesondere im Freiraum) sollen die bislang im FNP als Gewerbegebiete dargestellten Flächen - auch wenn sie möglicherweise auf Grund von Restriktionen letztlich der geplanten Entwicklung nicht zugeführt werden können - weiterhin als solche dargestellt werden, bis hierfür adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung und Entwicklungsstand, eins zu eins vergleichbare
Alternativflächen zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Flächen, bei denen mögliche Restriktionen auf Grund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht sicher feststehen.“

Antrag Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 08015-17-E5):

„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“:

1. Grundsätzlich hat die Mobilisierung von Brachflächen und überörtlichen, vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen Vorrang vor der Neuausweisung von Gewerbestandorten im Freiraum. Die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen wird deshalb mit oberster Priorität auf gewerbliche Altstandorte und Brachflächen gelenkt.

2. Für die Beseitigung von bestehenden Restriktionen und/oder die Aufbereitung derartiger Standorte soll die Inanspruchnahme vorhandener Fördermöglichkeiten weiter intensiviert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm für diese Flächen vorzulegen.

3. Für die Flächen Groppenbruch, Buddenacker und Asseln-Süd wird die Ausweisung als Gewerbefläche aufgegeben. Entsprechende Bebauungspläne werden aufgehoben.

4. Der Osterschleppweg bleibt weiterhin als Grünfläche für die naturnahe Erholung, bzw. für die Landwirtschaft erhalten.“



Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung der Anträge:

Der gem. Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit beschlossen.
(Pkt. 1 , gegen die Stimmen Fraktion Die Linke & PIRATEN, Pkt. 2 – 5 gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & PIRATEN unter Einbeziehung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:


Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 24.01.2018:

Der Beirat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 28.10.2015 und beschließt mit einer Enthaltung wie folgt:

Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten - aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen. Hier nimmt der Beirat positiv zur Kenntnis, dass die Fläche Buddenacker nicht weiter als Gewerbegebiet entwickelt wird.

Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. in den Bereichen Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.

Des Weiteren fordert der Beirat, bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten flächensparend zu bauen, u.a. durch mehrgeschossige Bauweise sowie Anlage von Parkplätzen in Parkhäusern bzw. Tiefgaragen. Ferner sollten vorrangig solche Branchen berücksichtigt werden, die möglichst viele Arbeitsplätze auf der Fläche platzieren. Logistikbetriebe haben in dieser Hinsicht ein schlechtes Verhältnis. Deren Ansiedlung sollte nicht weiter verfolgt werden.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6):

ergänzend zur Vorlage beantragt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgendes:

1) Angesichts der Aussagen der Verwaltung zu den fehlenden Möglichkeiten einer
wirtschaftlichen Erschließung der Fläche wird die Fläche Groppenbruch künftig
nicht mehr als Gewerbegebiet, sondern als Landschaftsschutzgebiet bewertet. Diese
Bewertung soll in das Verfahrung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes
eingehen.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, alle potentiell möglichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet
zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-
Süd und Osterschleppweg aufgegeben werden können. Insbesondere ist auch die
Reaktivierung von Altlastenbrachflächen wie in Dortmund-Kurl in die Prüfung aufzunehmen.

Begründung
Bereits im Jahr 2010 hat die Verwaltung gegenüber dem Umweltausschuss eingeräumt
(siehe DrNr: 01848-10), dass es sich aufgrund der Biotopstruktur bei dem Bereich von der
Bachaue des Herrentheyer Bachs über die Halde Groppenbruch sowie die Gehölz- und
Wiesenflächen am Brockenscheidter Weg bis hin zum Naturschutzgebiet Groppenbruch
um einen Biotopverbund handelt. In diesem Biotopverbund kommen zahlreiche planungsrelevante
Arten, zum Teil sogar rote-Liste Arten vor. Dieser Biotopverbund rechtfertigt
nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Weiteres eine Einstufung als
Landschaftsschutzgebiet.
Hinsichtlich der Schwierigkeiten der Erschließung argumentiert die Stadtverwaltung konsistent.
Bereits 2012 heißt es in der RN: Es ist ein Lieblingsprojekt der Wirtschaftsförderer
und ein „rotes Tuch“ für die Naturschützer. Doch letztere scheinen sich nun mit ihren Bedenken
zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Groppenbruch an
der Stadtgrenze zu Lünen durchzusetzen. „Es wird als ökonomisch wie ökologisch sehr
schwierig bewertet“, erklärte der Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes, Ludger
Wilde. „Denn der Aufwand für Erschließung und den nötigen Ausgleich wäre enorm.“
Diese Schwierigkeiten bestehen sowohl für ein Wohngebiet (siehe Antrag der SPDFraktion)
und hinsichtlich des ökologischen Ausgleiches in noch stärkeren Maße als für
Wohngebiete auch für Gewerbegebiete. Daher wäre es sinnvoll sich vom Gedanken der
Bebauung dieses ökologisch wertvollen Areals zu verabschieden und sich als Rat der
Stadt Dortmund in dieser Hinsicht ehrlich zu machen. Ein als Gewerbegebiet deklariertes
Gebiet, das niemals dem Gewerbe zur Verfügung stehen wird, hilft auch der Dortmunder
Wirtschaft keinen Schritt weiter.






AUSW, 07.02.2018:

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

Zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6).:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), ab.

Zur o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB vom 24.01.2018):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diese mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), ab.

Zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08015-17):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss in der o. a. Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 24.01.2018 zu fassen.




zu TOP 3.4
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09964-18)
Hierzu liegt vor(Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:09964-18-E1):

…ergänzend zur Vorlage bitten wir um die nachstehenden Informationen:

1) Wurden in den Verträgen zum Bau des Rathauses Klauseln zum Regress bei Baumängeln
eingefügt?

2) Enthalten diese Klauseln eine zeitliche Komponente? Wann endete die Möglichkeit
zum Regress?

3) Welche heutigen Sanierungstatbestände waren bereits bei Ablauf der Regressklauseln
bekannt? Welche finanzielle Größenordnung betrifft dies?

4) Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Kosten für die Sanierung, die doch einen
bemerkenswert hohen Betrag ergeben. Was soll alles gemacht werden?


AUSW, 07.02.2018:

Herr Limberg beantwortet die o. a. Fragen 1. bis 3. sowie einige ergänzenden Nachfragen mündlich und kündigt auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski an, dass die Beantwortung zu Frage 4. zur Ratssitzung erfolgen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.5
Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Vorkaufsrecht Hannibal
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09882-18)

Hierzu liegt vor Antrag der Fraktion (Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09882-18):

….wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Hanniball II in Dortmund-Dorstfeld.

Begründung

Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht es der Stadt Dortmund bei Verkauf der Immobilie an unseriöse Spekulanten einzuschreiten. Damit nimmt auch der Druck auf die derzeitigen Inhaber zu, sich tatsächlich dem Thema einer Sanierung zu widmen.

Der Hannibal II ist ähnlich wie die privatisierten Bestände in Westerfilde Teil des ehemaligen Wohnungsbestandes der DOGEWO. Diese hat nach erfolgter Bonitätsprüfung durch das Land NRW (NRW-Bank) und der Vergabe öffentlicher Gelder für eine Sanierung der Bestände, sowohl den Hannibal als auch die Gebäude in Westerfilde an die Wohnungsfirma Helbig & Jansen veräußert. Ein Jahr nach der Veräußerung ging Helbig & Jansen in die Insolvenz und zahlreiche Finanzinvestoren gaben sich als Besitzer die Klinke in die Hand ohne wohnungswirtschaftliches Interesse an einer Entwicklung der Bestände zu haben.

Die Erfahrungen mit der Vorkaufsrechtssatzung für die Siedlung in Westerfilde sind hervorragend. Diese Maßnahme hat über die Verlangsamung der Umlaufgeschwindigkeit von einem Finanzspekulanten zum nächsten einen guten Beitrag geleistet, hier Kontinuität herbeizuführen und über ein gefördertes Sanierungskonzept die Situation nachhaltig zu normalisieren.

Für den Hannibal II ist eine Insolvenz der Inhaberfirma nicht auszuschließen. Im Falle einer Zwangsversteigerung eröffnet die Vorkaufsrechtssatzung zusätzliche Optionen.

Hierzu liegt vor Antrag der Fraktion (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09882-18-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung des folgenden
Antrags und um die Empfehlung an den Rat:
1. Der Rat zeigt sich weiterhin solidarisch mit den Mieter*innen des Hannibal II,
die unverschuldet Leidtragende der von der Lütticher 49 Properties GmbH zu
verantwortenden ausbleibenden Instandhaltungen und des Herunterwirtschaftens
der Wohnanlage wurden.

2. Der Rat fordert in diesem Sinne die Verwaltung auf, mit allen ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Lütticher 49 Properties GmbH
bzw. die von ihr bevollmächtigte Intown Property Management GmbH ihre Verantwortung
als Eigentümerin der Immobilie wahrnimmt.
Dazu gehört vorrangig, den Mieter*innen einen dauerhaften Zugang zum Gebäude
zwecks Nutzung der Wohnung als Lagerraum und auch für Umzüge aus
den Wohnungen zu ermöglichen und umgehend kostenlos geeignete Räumlichkeiten
für die Unterbringung von Möbeln zu Verfügung zu stellen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sämtliche Eingriffsmöglichkeiten der Stadt
gegen die vollständige Stilllegung des Gebäudes und Durchsetzung der notwendigen
Instandsetzungsmaßnahmen durch die jetzige Eigentümerin zu prüfen
und umzusetzen (u.a. Instandsetzungsgebote, Sanierungsgebiet, Enteignung,
Vorkaufsrecht, Maßnahmen nach Wohnungsaufsichtsgesetz).
Instandsetzungsbedarf besteht nicht nur im Bereich des Brandschutzes, sondern
beispielsweise auch bei den Aufzügen im Gebäude oder der nicht mehr
vorhandenen Heizungsanlage.

4. Der Rat erwartet, dass die Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. die Intown Property
Management GmbH sich verbindlich zu den notwendigen Sanierungen
sowie der entsprechenden Dauer dieser Maßnahmen erklärt und einen entsprechenden
Zeitplan vorlegt, um bei den Mieter*innen für Klarheit über ihre
Perspektiven zu sorgen.


5. Die Stadt stellt sicher, dass alle Mieter*innen bei der dauerhaften Anmietung
von Ersatzwohnungen weiterhin die zugesagten Hilfsangebote und Unterstützungen
erhalten.

Begründung:
Noch immer sind rund 300 ehemalige Mieter*innen des Hannibal II ohne dauerhafte
Wohnungsalternative. Die Firma Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. die bevollmächtigte
Intown Property Management GmbH, hat durch ihr Handeln in den letzten Tagen
die Situation für diese Menschen auf unzumutbare Weise nochmal verschärft,
indem eine Stilllegung des Gebäudes angekündigt wurde. Eine vom Mieterverein
eingeleitete Klage und die erwirkte einstweilige Verfügung haben diese Fristen zunächst
ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. Intown, hat bis heute nicht die nötige brandschutztechnische
Sanierung des Hannibals zugesagt. Im Gegenteil sieht die Eigentümerin
keinerlei Handlungsbedarf im Bereich des Brandschutzes. Die zahlreichen
anderen Instandsetzungsbedarfe am Gebäude werden ebenfalls nicht betrachtet. Die
Einstellung der Heizungsversorgung zum 31.12.2017 wurde von der Eigentümerin
bewusst entschieden und der Vertrag mit dem Wärmelieferanten weder verlängert
noch die bestehende Anlage abgekauft. In der Folge existiert im Gebäude keine
funktionierende Anlage zur Heizungsversorgung mehr.
Mit der jetzt vorgenommenen kompletten Stilllegung gibt die Lütticher 49 Properties
GmbH das Gebäude dem Verfall preis. Selbst bei einer in absehbarer Zeit beginnenden
Sanierung, bleibt der Hannibal II auf Jahre hinaus unbewohnbar. Deshalb muss
dafür gesorgt werden, dass für alle Mieter*innen schnellstens langfristig nutzbarer
Wohnraum gefunden wird.

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die beiden o. a. Anträge als eingebracht und überweist diese ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.7
Photoment-Pflasterung
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09300-17)

Hierzu Antrag (Fraktion Die Linken & Piraten) (Drucksache Nr.: 09300-17):


„….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.


Begründung

Der Energiekonzern STEAG hat nach der Entwicklung von Photoment-Pflastersteinen ein entsprechendes Patent angemeldet. Diese neuen auf Titandioxid basierenden Pflastersteine sind in der Lage, in der Luft befindliches NO2 durch Lichtanregung zu Nitrat zu oxidieren und damit aus der Luft zu entfernen. In einem Modellversuch der Stadt Bottrop konnte der NO2 Gehalt in der Luft um ca. 12% lokal gesenkt werden. Damit stellen derartige Pflastersteine neben anderen Maßnahmen einen weiteren Baustein zur Einhaltung der NO2 Grenzwerte dar. Die im Antrag vorgeschlagenen Flächen sind besonders mit NO2 belastete Zonen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:09300-17-E1):

….der Antrag der Fraktion wurde vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als
Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet. Das Tiefbauamt und das Umweltamt haben sich
mit der Thematik befasst, so dass wir Ihnen heute wie gewünscht berichten können. Wegen
der fachlichen Betroffenheit legen wir diese Information auch dem Ausschuss für Bauen,
Verkehr und Grün vor.

Zunächst hier die Erläuterung der chemisch-technischen Funktionsweise von
photokatalytischen Böden und Steinen:

Die Photokatalyse wird durch Licht aktiviert und löst eine chemische Reaktion aus. Der am
häufigsten verwendete Photokatalysator ist Titandioxid (TiO2), das auch als Weißpigment bei
der Herstellung von Farben, Kunststoffen und Kosmetika verwendet wird. Unter
Lichteinwirkung wird eine photokatalytische Reaktion in Gang gesetzt, bei der gesundheitsschädliche
Stickoxide (NOx) in Nitrat (NO3−) umgewandelt werden. Dieses setzt sich
dann auf der Oberfläche ab und wird vom nächsten Regenschauer fortgespült.
Es gibt verschiedene Studien mit verschiedenen Ergebnissen zu den TiO2 Wirkungsgraden.
Manche Studien zeigten keine Wirkung und Verbesserung der Luftqualität, andere zeigten
eine geringe Verbesserung. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geht von einer NOx-
Minderung von ungefähr 2% aus. So konnte in einem Versuch der BASt gezeigt werden, dass
die TiO2-Anwendung im Straßenraum an Lärmschutzwänden eine NO2-Minderung von 1- 3,6
% im Nahbereich der Lärmschutzwände bewirkte. In einem 2. Pilotprojekt zu
photokatalytisch aktiven Straßen wurde hingegen kein bzw. nur ein sehr minimaler Effekt
festgestellt. Die NO2-Änderungen lagen bei 0,2 – 0,4 % und hatten somit keinen Effekt.
Ein weiteres Experiment der BASt zeigte einen relativ hohen Wirkungsgrad von TiO2, wenn
Tunnelkassetten mit TiO2-Matten und UV-Licht im Tunnel angebracht wurden. Hier kam es
zu einem NO2-Abbau im Mittel von 15 % Minderungspotential des NO2 am Tunnelausgang.
Bei der Photokatalyse werden primäre Schadstoffe abgebaut. Eine Bildung von sekundären
Schadstoffen/Reaktionsprodukte (PAN, O3, salpetrige Säure, Formaldehyd) ist dabei möglich.
Hier sind neue Standardverfahren zur Analyse nötig. Es gibt jedoch auch kommerzielle
Materialien, bei denen schädliche Reaktionsprodukte kein Problem darstellen.

Bei der Verwendung von TiO2-Anwendung im Straßenraum sollte jedoch beachtet werden,
dass es zu einer Deaktivierung der Photokatalyse kommen kann, wenn die
Schadstoffbelastung oder der Verschmutzungsgrad der Wirkungsfläche zu hoch ist. Weiterhin
sollte immer eine Kosten/Nutzenanalyse erfolgen, der Vergleich zu anderen Maßnahmen
gemacht werden.

Die Photokatalyse stellt somit eine Maßnahme neben vielen da, die jedoch das Problem der
innerstädtischen NO2 Grenzwertüberschreitungen nicht lösen wird. Grundsätzlich kann die
Photokatalyse jedoch zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Eine Senkung des NO2
Gehaltes in der Luft um ca. 12 % lokal ist im offenen öffentlichen Raum aber nicht zu
realisieren.

Das Tiefbauamt hat sich bereits 2010/2011 mit dem innovativen Thema des phot. Zements
intensiv beschäftigt und 2011 das erste Pilotprojekt mit der Leonie-Rygers-Terrasse am
Dortmunder U dazu gestartet. Diese Platzfläche zwischen dem verkehrsreichen Knotenpunkt
Westentor (eingerahmt von Brinkhoffstraße, Königswall und Rheinische Straße) und dem
U-Turm bot sich als Pilotprojekt für den Einsatz des innovativen Umweltzementes besonders
an. Im Rahmen des Endausbaus der Platzflächen wurde die obere Einbaulage der
Ortbetonfläche (ca. 5 cm) mit dem photokatalytischen TioCem hergestellt.

Das Pilotprojekt wurde von der Universität Wuppertal wissenschaftlich begleitet. In Bezug
auf die photokatalytische Wirksamkeit der Betonoberfläche auf dem „Park der Partnerstädte“
und der „Leonie-Reygers-Terrasse“ konnte nach den Ergebnissen der Numerischen
Simulation prognostiziert werden, dass bei optimaler photokatalytischer Aktivität der
Oberfläche aufgrund der Geometrie und Lage des Platzes sowie der stark wechselnden
meteorologischen Verhältnissen wie z. B. Wind, Strömung und Strahlung eine maximale
NOx-Reduktion im Bereich von 2 bis 5 % zu erwarten ist.

Wie die Ergebnisse zeigen, nimmt die prozentuale NOx-Minderungswirkung
erwartungsgemäß mit abnehmender Windgeschwindigkeit zu. Niedrige
Windgeschwindigkeiten korrelieren in der Regel mit hohen Schadstoffkonzentrationen, so
dass photokatalytisch aktive Betonoberflächen wirksam dazu beitragen können,
Immissionsspitzen zu "kappen".

Die Wirksamkeit der Photokatalyse bzw. der photokatalytische Effekt hängt im Hinblick auf
die Luftqualität auf einem Platz oder in einer Straße primär vom Stofftransport zwischen den
NOx-Quellen hin zu der photokatalytisch aktiven Betonoberfläche ab, wo die chemische
Reaktion abläuft.

Grundsätzlich werden in Laborversuchen unter definierten, optimalen Verhältnissen
gegenüber In-situ-Messungen deutlich höhere NOx-Abbauraten gemessen, die aber in Bezug
auf das Verbesserungspotenzial der Luftqualität im Stadtgebiet keine Aussage zulassen.
Deshalb kann nur, wie beim Pilotprojekt in Dortmund praktiziert, auf der Basis von
Simulationsberechnungen und parallel durchgeführten In-situ-Messungen die nachhaltige
Wirkung der photokatalytisch aktiven Betonoberflächen zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Vielversprechende Firmenprospekte stützen sich in der Regel auf die deutlich positiveren
Laborwerte, die vor Ort aber nicht zu erreichen sind.

Fazit:
Die Verwendung von photokatalytisch aktivem Zement allein kann sicher nicht die
innerstädtische Schadstoffproblematik lösen, aber sie liefert einen „Baustein“ für eine bessere
Luftqualität.
Bislang setzte das Tiefbauamt photokatalytischen Beton im Bereich des Dortmunder U
(Leonie-Rygers-Terrasse), dem Busbahnhof Mengede und dem Brüderweg sowie dem
westlichen Teil der Kampstraße ein. Des Weiteren ist das Tiefbauamt bzgl. des Themas seit
den Pilotprojekten nicht untätig geblieben. So ist im Zuge der in Kürze anstehenden
Sanierung der Steinstraße zwischen der Leopold- und Kurfürstenstraße ein NOxreduzierender
Asphaltbelag vorgesehen.

Der Einsatz von photokatalytischem Beton(-steinen) auf den Standspuren von Bushaltestellen
ist nicht sinnvoll, da die Flächen für einen nachhaltigen Nutzen zur Minimierung der
Schadstoffbelastung durch Busse zu klein sind.

Das Tiefbauamt wird dort, wo Flächengröße und Verkehrsaufkommen die Verwendung von
photokatalytischen Beton/Asphalt bzw. Betonsteine zur Schadstoffminimierung als sinnvoll
erscheinen lässt, dieses Material auch verwenden. Dies gilt auch für Einzelhandelsstandorte
und Logistikflächen, den neuen Busbahnhof im nördlichen Bahnhofsbereich sowie einen
Einsatz auf der Hellwegschiene, im Fußgängerbereich der B 1und des Borsigplatzes und der
Mallinckrodtstraße.
Die Mehrkosten von photokatalytischen Beton / Asphalt bzw. Betonsteinen betragen
zwischen 2 und ca. 20 €/m² je nach Flächengröße und Materialqualität.

AUSW, 07.02.2018:

Herr Rm Kowalewski bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die Beantwortung. Ergänzend bittet er darum, den Ausschuss über die Durchführung der hierin aufgeführten Maßnahmen zu informieren.

Herr Rm Waßmann vermisst Ausführungen über die Möglichkeiten einer umweltverträglichen Entsorgung in der vorliegenden Stellungnahme.

Die Verwaltung gibt hierzu folgende Antwort im Nachgang zur Sitzung zu Protokoll:

Bei den Photomentsteinen handelt es sich um Betonpflastersteine, denen bei der Herstellung der photokatalytisch aktive Zusatzstoff Titandioxid beigegeben wird oder deren Oberfläche mit einer Titandioxid enthaltenden Beschichtung versehen ist. Weitere Bestandteile des Zuschlagstoffes sind geringe Mengen an Ascherückständen und Kohle. Das Stoff-Informationsblatt des Herstellers weist darauf hin, dass Photoment nach der aktuellen EU-Verordnung als "nicht gefährlicher Abfall" eingestuft wird. Eine weitergehende Behandlung sei nicht erforderlich. Somit können die Pflastersteine zum Beispiel als recycelter Bauschutt verwertet werden. Derzeit wird in Fachkreisen diskutiert, ob Photomentsteine zukünftig als Abfall zur Beseitigung auf eine Deponie verbracht werden müssen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Dortmund - Umfeld Hauptbahnhof Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09883-18)

AUSW, 07.02.2018:

Es erfolgt einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgender Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zum Ablauf des städtebaulichen Wettbewerbs Dortmund – Umfeld Hauptbahnhof Nord zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie vorgeschlagen weiter zu verfahren. Für die weitere Verfahrensbegleitung und –organisation, sowie die Entwurfsüberarbeitungen entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Haushaltsjahr 2018 Gesamtaufwendungen in Höhe von 40.000,00 €.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Markus Demtröder, seine Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage aus folgenden Gründen abzulehnen:


Ergänzend weist Herr Demtröder darauf hin, dass keine Ausgleichsflächen ausgewiesen würden. Im Übrigen kritisierte er, dass der Bauträger vor drei Jahren die Pflege der Grabeländer unterbunden habe. Dadurch wirke der Innenbereich aktuell ungepflegt. Diesen Zustand nehme der Bauträger jetzt als Grund dafür, dass kein Interesse mehr an der Nutzung bestünde. Grundsätzlich seien Nachverdichtungen zwar ökologisch betrachtet positiv zu bewerten, in diesem Fall aufgrund der extremen Nachverdichtung allerdings nicht. Die sozialverträglichen Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Die negativen Effekte für die dort wohnenden Menschen seien gravierend.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Hans-Jürgen Grotjahn erklärt, er könne die Bedenken der SPD-Fraktion nachvollziehen. Nach seiner Erinnerung sei immer nur von der Errichtung eines Baukörpers im Innenbereich des Altbestandes die Rede gewesen. Nach seiner Kenntnis seien die Mieten für die Wohnungen im Altbestand aufgrund von schall- und winddichten Türen und Fenstern, wodurch angeblich Heizmittel eingespart werden könnten, um über 100 Euro pro Monat gestiegen. Es fehlten zwar aus seiner Sicht Mietwohnungen im Stadtbezirk, ob diese aber in dieser Form geschaffen werden sollten, zweifle er an. Auch die steigenden Mieten seien problematisch.
Auch der Gestaltungsbeitrat habe Nachbesserungen nach seiner Kenntnis eingefordert.
Die Fraktion würde zwar eine Bebauung des Innenbereiches nicht generell ablehnen. Ein Wohnflügel sollte allerdings wegfallen. Da die Altbebauung und die geplante Neubebauung sehr dicht aneinander grenzen würden, könne man von den Balkonen in die Wohnzimmer der gegenüberliegenden Wohnungen schauen. Auch er habe bei Besichtigung der Örtlichkeit den Eindruck gewonnen, dass die Pläne und Bilder keinen realistischen Eindruck von der Dichte der Bebauung vermitteln würden.

Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Volker Schultebraucks, ergänzt, dass viele Menschen dort seit 50 – 60 Jahren wohnen würden. Bzgl. der sich im Innenbereich befindlichen Grabeländer wurde vor rund drei Jahren seitens der Vermietungsgesellschaft erklärt, dass diese nicht mehr bewirtschaftet werden sollen. Sie wurden eingeebnet und eingesät. Dann seien Balkone angebracht worden, so dass der Eindruck von Wohnen im Park entstand. Sollten diese beiden „Klötze“ errichtet werden, würden die Bewohner/-innen des Altbestandes auf Häuserwände schauen. Aus seiner Sicht bezwecke der Investor nur eines: Geldverdienen. Aus seiner Sicht müssen die dort Wohnenden vor so einer massiven Verdichtung der Wohnbebauung geschützt werden.

Die stellv. Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anne Lotz, erklärt, ihre Fraktion sehe den Bedarf an Wohnungsbau im Mietsektor in Dortmund und befürworte grundsätzlich eine Nachverdichtung, bzw. Innenverdichtung. Hinsichtlich dieses massiven Bauvorhabens habe die Fraktion aber deutliche Bedenken aufgrund ökologischer Beeinträchtigungen für den Gesamtbereich wie auch in der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde erläutert. Der Erhalt der Grünfläche mitsamt ihres Baumbestands sei als Trittsteinbiotop und für die Erholung der Anwohner/-innen vor Ort wünschenswert. Die zusätzliche Versiegelung durch Parkflächen sollte ebenfalls vermieden werden. Auch die Massivität der Bebauung stelle eine deutliche Beeinträchtigung der Anwohner/-innen im direkten Umfeld dar. Weiterhin ist die Darstellung der verwilderten Gärten in der Vorlage irreführend, da den Anwohner/-innen zuvor die Nutzung der Gärten untersagt wurde. Die Fraktion könne daher dem Rat nicht empfehlen, die Vorlage zu beschließen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler übergibt um 15:55 Uhr die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Steinmann. Er möchte selbst zur Sache sprechen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, überall im Stadtbezirk gebe es Verdichtungen in der vorhandenen Wohnbebauung. Die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Abstände bei den Wohnkörpern bei diesem Bauprojekt würden eingehalten. Menschen wollen heutzutage in Wohnungen mit Balkonen und Terrassen wohnen. Er selbst habe die Verdichtung in seinem Wohnumfeld erlebt. Es sei normal, dass ein Vermieter Modernisierungskosten auf die Miete umlegen würde. Schade sei es gewesen, dass so wenige Mitglieder der Bezirksvertretung die Möglichkeit genutzt hätten, sich in der letzten Woche die Baumaßnahem durch den Investor vorstellen zu lassen. Dortmund sei eine wachsende Stadt, die neuen Wohnraum benötige.

BV-Mitglied, Herr Hasan Ilgün (Die Linke.) erklärt, dass er die Bedenken der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen würde. Er werde ebenfalls keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.

BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter (parteilos) erklärt, diese extreme Verdichtung der Wohnbebauung sei den dort wohnenden Menschen nicht zuzumuten. Es sei ein Bauprojekt, um Geld zu verdienen.

BV-Mitglied Frau Dr. Christa Rogge (parteilos) kritisiert ebenfalls die starke Verdichtung der Wohnbebauung. Sie sei nicht zumutbar. Konflikte im Miteinander seien vorprogrammiert.

BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, er habe von diesem Bauprojekt erst jetzt erfahren. Aus seiner Sicht soll auf der „Überholspur“ diese Maßnahme durchgezogen werden: Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, Bürgerbeteiligung fand bisher nicht statt, 87 % der Bäume würden gefällt, große Bodenflächen versiegelt. Auf die Wohnqualität müsse geachtet werden. Dies sei bei der vorgesehenen massiven Verdichtung nicht gewährleistet. Die Menschen des Altbestandes müssen seitens der Politik geschützt werden.

Rm Detlef Münch (FBI) erklärt, er sei sicher, dass nach Baurecht die Wohnkörper errichtet werden können. Im Moment herrsche Wohnungsnot in Dortmund. Ob dies anhalte, könne keiner wissen. Eine Verdichtung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Entscheidend sei aber daneben auch die Lebensqualität der Menschen, die dort wohnen. Diese sei nicht mehr gegeben, wenn man die Ausmaße der Baukörper betrachte. Jetzt herrsche dort eine optimale Situation mit viel Grün. Diese Wohnqualität sollte erhalten bleiben. Er könne der Bezirksvertretung nur empfehlen, dem Rat kein positives Votum zu übermitteln. Er selbst werde die Vorlage bei der Ratssitzung ablehnen.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn beantragt um 16:20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Seine Fraktion habe Beratungsbedarf. Diesem Antrag wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch zugestimmt.

Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, eröffnet um 16:35 Uhr wieder die Sitzung.

In der Diskussion erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, dass seine Fraktion mehrheitlich eine derartige Verdichtung der Wohnbebauung ablehne.

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, informiert, dass seine Fraktion die Baumaßnahme in diesem Bereich gänzlich aus den oben ausgeführten Gründen ablehne und keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zu beschließen, aussprechen werde.

Beschluss:
Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 14.06.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 1 Ja-Stimmen (CDU)) und 15 Nein-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter.), die Vorlage abzulehnen.


Hierzu liegt vorZusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:07968-17-E1 :

„..die oben genannte Vorlage zur Wohnraumnachverdichtung des Unternehmens Vonovia
erreichte die Politik und die Gremien von Stadt und Bezirksvertretung leider nur sehr kurzfristig.

Die Anwohner bzw. Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in Hombruch
wurden ebenfalls von der Ankündigung einer Wohnraumverdichtung in „ihrem“ Innenhof
überrascht. Gerade wegen dieser unzureichenden Kommunikation im Vorfeld des Bauvorhabens,
ist eine verstärkte Transparenz von Seiten Vonovias und eine stärkere Einbindung
der Mieter dringend erforderlich.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt vor diesem
Hintergrund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter
gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen,
Veranstaltung zu präsentieren.“

AUSW, 20.09.2017:

Herr sB Tietz regt an, Ziff. 2 des o.a. Antrags wie folgt zu ergänzen:
2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter
gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in folgender Fassung einstimmig zu:

1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen,
Veranstaltung zu präsentieren.“

AUSW, 07.02.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage heute eine Empfehlung aussprechen und im Rat der Stadt ebenso zustimmen werde. Aufgrund des in der letzten AUSW-Sitzung beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion sei inzwischen einiges in Bewegung gekommen. Dies alles habe seine Fraktion dahingehend überzeugt, dass man diese Maßnahme im Kern als gut bewerte und der Meinung sei, dass man insgesamt zum Thema „Nachverdichtung“ in der Stadt weiter vorgehen müsse.

Herr sB Tietz erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung auch beschlossen habe, dass in diesem Zusammenhang „Alternativen“ geprüft und vorgelegt werden sollten. Da diese heute nicht vorliegen würden und man auch nicht den Eindruck gewonnen habe, dass sich die Grundvoraussetzungen, die seine Fraktion so kritisch gegenüber dieser Nachverdichtungsmaßnahme haben werden lassen, geändert hätten, sehe man diese Maßnahme, in dieser nach wie vor hohen Massivität, kritisch.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass man heute, auch aufgrund der inzwischen erfolgten Entwicklung und der Tatsache, dass die die kritischen Töne deutlich geringer geworden seien, beschlussfähig sei und der Vorlage zustimmen werde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Maßnahme nach wie vor nicht mittragen könne, da sich inhaltlich an der Vorlage und somit der Maßnahme nichts geändert habe.

Herr Rm Garbe erläutert, dass seine Fraktion die Verdichtung durch Bebauung von schützenswerten Blockinnenflächen grundsätzlich ablehne. Insofern werde er auch heute dieser Vorlage nicht zustimmen.

Herr Rm Logermann ergänzt, dass auch aus seiner Sicht keinerlei Veränderungen zu der Vorlage im Sommer 2017 zu erkennen seien (insbesondere in Bezug auf die Höhenentwicklung) und man somit die Vorlage ablehnen werde.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017 sowie der inzwischen erfolgten Maßnahmen, welche aufgrund des o. a., in der Sitzung am 20.09.2017 beschlossenen, Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion realisiert wurden, ergeht heute folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen.


Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 - Harkortstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220
– Harkortstraße – unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.


Rechtsgrundlage: III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 24.05.2017 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A und B - (Anlage dieser Vorlage) zu.
§ 12 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes VEP Hom 220 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09277-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 07.11.2017:
-lag bereits zur Sitzung am 08.11.2017 vor-

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung aufgrund der stark ausgeweiteten Wohnbebauung (gegenüber der ersten Vorlage) und der nicht vorliegenden Pläne wie dieses Areal bebaut und gestaltet werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt einen gemeinsamen Informationstermin mit Vertretern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Investor Beta-Bau bis zum 30.11.2017 an, welcher beim Stadtplanungsamt stattfinden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird gebeten, dem Wunsch der Bezirksvertretung zu folgen um eine möglichst breite Information für dieses große und wichtige Bebauungsprojekt zu erreichen.

Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 23.01.2018:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 (Kronprinzenviertel) zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig der o.g. Vorlage zu folgen.

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig folgende Punkte:



Hierzu -> Ergänzung zum Vorgang (Drucksache Nr.: 09277-17-E1):

„…auf Grund von erst kürzlich in Kraft getretenen Gesetzesnovellierungen (Baugesetzbuch und
Baunutzungsverordnung) sind die Gesetzeszitate auf der Planzeichnung des
Bebauungsplanentwurfes In O 225 - Kronprinzenviertel -, der zur Beratung in den Sitzungen
der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 07.11.2017 sowie des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 eingebracht wurde, zu aktualisieren. In diesem
Zuge sind weitere Gesetzeszitate redaktionell angepasst worden, entsprechendes gilt für den
Anhang „Rechtsgrundlagen“ der Planbegründung.
Inhaltliche Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen Begründung sind nicht erfolgt.

Im Gremieninformationssystem wird die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes eingestellt.
Zu den Sitzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 23.01.2018 sowie des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 liegt die aktuelle
Fassung des Bebauungsplanes in Papierform vor.“

Hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09277-17-E2):

„..die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat in ihrer Sitzung am 23.01.2018 zu der o. g. Verwaltungsvorlage vier zusätzliche Beschlussempfehlungen gefasst.

Die zusätzlichen Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lauten wie folgt:


AUSW, 07.02.2018:


Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung nehme man wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 1: Man freue sich, dass die Veranstaltung durchgeführt werde, was sicher auch zur Akzeptanz dieses Projektes führen werde.

Zu Pkt.2: Hierin sehe man, dass die Bezirksvertetung auch Themen bewege, welche nicht unbedingt etwas mit der eigentlichen Bauleitplanung zu tun hätten. Insofern gehe man davon aus, dass man diese hier im Ausschuss nicht weiter kommentieren müsse.

Zu Pkt.. 3. und 4. wolle man dann doch auch mit auf den Weg geben, dass es sich hierbei um zwei Themen handele, die die Menschen vor Ort bewege. Man stütze hierzu durch die heutige Zustimmung zur Vorlage das Verwaltungsvorgehen, verbinde das aber mit der Bitte, dass die Verwaltung hier mit einem gewissen Fingerspitzengefühl vorgehen möge.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion vor dem Hintergrund der inzwischen stattgefundenen Beratungen, auch in der Bezirksvertretung, und aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Verwaltung heute der Vorlage zustimmen werde.

Frau Rm Renkawitz verdeutlicht, dass ihre Fraktion der Vorlage heute auch zustimmen werde, man aber gleichzeitig die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstad-Ost zum Antrag erhebe, damit diese festgeschrieben seien.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde. Wichtig sei, dass man diese zweite Zufahrt irgendwie gesichert bekomme.

Herr Wilde erläutert, dass die Verwaltung ein elementares Interesse daran habe, auch wenn man wisse, dass das Gebiet mit dem Anschluss zum „Heiligen Weg“ nach Westen funktioniere, den Anschluss zum Osten, nicht nur für Fußgänger und Radfahrer sondern auch als Ausfall für PKWs langfristig zu ermöglichen. Sobald sich hier etwas verändern sollte, werde man diese Erschließung Richtung Osten erneut aufrufen und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Was den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt Ost angehe, sei es so, dass Pkt. 1 erledigt sei, da die Informationsveranstaltung inzwischen zugesagt wurde. Die Pkte. 3. und 4. in diesem Sinne eigentlich auch. Zu Pkt. 2 habe man bereits mitgeteilt, dass man es momentan nicht für erforderlich halte, hier ein großes Verkehrskonzept zu erstellen. Er bittet daher davon abzusehen, die Verwaltung hier in einen Arbeitszusammenhang hineinzuzwingen, welcher nicht erforderlich sei.

Frau Rm Renkawitz teilt mit, dass sie vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme durch Herrn Wilde Pkt. 2 aus der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung herausnehme.

Herr Wilde gibt zu Pkt. 3 (Rampenbau) zu Protokoll, dass die Verwaltung in der weiteren Planung darauf achten werde, dass möglichst jeder Baum, wenn es eben gehe, stehen bleiben könne. Es werde nicht ganz ohne Baumverluste gehen, aber man werde sich bemühen, mit so wenigen wie möglich auszukommen.

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst, unter Einbeziehung der Punkte 1., 3. Und 4. der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertreung Innenstadt-Ost einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD /Die Rechte) folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,

I. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 225 – Kronprinzenviertel -, wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m §§ 7 und 41Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -.
III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -.


IV. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel – mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - und des Durchführungsplanes 25 mit Begründung vom 17.10.2017 öffentlich auszulegen.
V. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09778-17)

AUSW, 07.02.2018:

Herr sB Tietz führt hierzu an, dass sein Fraktion eine Wohnbebauung an diesem Standort immer recht kritisch gesehen und die dortigen Kleingärtner „verteidigt“ habe. Daher freue man sich darüber, dass diese Kleingartenanlage nun auch planungsrechtlich legitimiert werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass auch seine Fraktion, insbesondere nach dem doch sehr bemerkenswerten politischen Prozess, sich darüber freue, hier zustimmen zu können. In diesem Kontext wolle er aber nochmal in Erinnerung bringen, dass man damals vor dem Hintergrund des Themas „Grabeland“ insgesamt hier angeregt hatte, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit einmal darstellen solle, welche Grabeländer noch existieren und wie man gedenke, in Zukunft hiermit umzugehen.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch ihre Fraktion sich über diese Vorlage freue, vor allem über die hiermit erreichte Grünflächenerhaltung. In dem Bewusstsein dass das Thema „Grabeland“ nicht unproblematisch sei, meine auch sie, dass man dieses irgendwann angehen müsse.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 269 - Seydlitzstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB




zu TOP 4.5
Bauleitplanverfahren; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09800-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 06.02.2018:

Bereits in der Einwohnerfragestunde (TOP 2.5 d. Sitzung), haben Martener Anwohner die BV Lütgendortmund um Unterstützung für die u. g. Forderungen gebeten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AUSW einstimmig, - mit den aufgeführten Änderungen:

- Durch den Abriss des bestehenden Sparkassengebäudes entfallen Wohnungen im Stadtbezirk Marten. Die Bezirksvertretung unterstützt daher die Forderung das geplante Gebäude um 1 Etage und Wohnbebauung aufzustocken.

- Der Geltungsbereich des Bebauungsbereichs wird um folgenden Bereich erweitert:
die Gebäude Schulte-Heuthaus-Str. 60 und 62 und Overhoffstr. 2 (ehem.
Pfarrsaal) sollen einbezogen werden um die jetzige Geschosshöhe zu sichern.


- Die geplante frühzeitige Bürgerbeteiligung wird durch eine zeitnahe öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Marten unter Beteiligung der Fachverwaltung und den Investor durchgeführt.

folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. die Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - mit dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich (Erweiterung des Geltungsbereichs s. o.)

Rechtsgrundlage: II. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA-213-1)



AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Anregungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis. Die Verwaltung signalisiert, diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. die Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - mit dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich,

Rechtsgrundlage: II. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA-213-1)
















zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09776-17)

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - vorgebrachte Anregung geprüft und beschließt, der Stellungnahme zu Punkt 8.1 nicht zu folgen. Die Stellungnahmen unter Punkt 8.2 und 8.3 werden zur Kenntnis genommen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017
(BGBl. I S 3634/FNA 213-1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - die Begründung vom 04.08.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW),

III. beschließt, die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund - als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW




zu TOP 4.7
Bauleitplanung: InN 240 - Ostseite Bornstraße -
I. Erneuter Offenlegungsbeschluss
II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09797-17)

Hierzu Ergänzung zum Vorgang -Korrektur des Beschlusstextes I. -(Drucksache Nr.: 09797-17-E1):

… den Beschlussvorschlag I. der oben genannten Beschlussvorlage bitte ich wie
folgt zu korrigieren:

,,Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße – für den unter Ziffer 1.1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 20.12.2017 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1).“

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Rechtsgrundlage:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - für den unter Punkt 1.1 diese Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:



zu TOP 4.8
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Idastraße - in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08975-17)

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen der Neu-Crengeldanz-Straße und der Idastraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Kenntnis.





zu TOP 4.9
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag(B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung
in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu
erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage
Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände
an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses
Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund
und Nutzungseignung“) vor.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom:

Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich
Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem
Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die
möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen
von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung
vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus
auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird
die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in
Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung
beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße
besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit
einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell
als problematisch darstellt.“

Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.

Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09662-16-E4):
….die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B. Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch
neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:

• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommen (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) am Sorbenweg.
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbau der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht um den Bereich des Indupark zu den Stoßzeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?






AUSW, 07.02.2018:

Herr Rm Waßmann deklariert bereits zu Beginn der Sitzung weiteren Beratungsbedarf hierzu und bittet darum, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des AUSW zu vertagen, zu welcher seine Fraktion noch einen entsprechenden Antrag einbringen werde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, bestätigt die Verwaltung, dass diese Vorgehensweise aus zeitlicher Sicht unproblematisch sei.

Frau Rm Neumann-Lieven verweist auf Seite 6 der Vorlage und möchte zu dem Thema: „Verkehrliche Auswirkungen der beiden geplanten Möbelhäuser“ wissen, ob es aufgrund der hier gemachten Angaben zur „Optimierung der Ampelschaltung“ inzwischen neue Erkenntnisse gebe, da die Bezirksvertretung, auch unabhängig von den neu geplanten Möbelhäusern, sehr froh über eine Optimierung der Ampelschaltung wäre.

Die Verwaltung signalisiert, dass es zur nächsten Sitzung eine entsprechende Information hierzu geben werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.10
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09823-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
hier: -Information der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01749-15-E13)

Hierzu Information der Verwaltung- aktueller Stand und weitere Vorgehensweise-
(Drucksache Nr. 0749-15-E13) (siehe Anlage zur Niederschrift):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.12
Hochspannungsleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10036-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10036-18-E1):

Die Hochspannungsfreileitungen im Bereich der Hagener Straße, die unter anderem über
einen Kinderspielplatz auf dem Gelände der Waldorfschule führt, werden derzeit von der
Firma amprion aufgerüstet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang die
maximale magnetische Belastung im Bereich des Kinderspielplatzes zu messen.

Wir bitten die Verwaltung zudem zu prüfen, ob im Bereich des Spielplatzes aus Vorsorgegesichtspunkten die von den Anlagen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder
nach dem Stand der Technik minimiert werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit einer
Verlegung des Spielplatzes zu prüfen.

Begründung:
Bei Neuplanung oder dem Umbau von Bestandsanlagen setzt der Abstandserlass NRW
fest, dass zu besonders sensiblen Bereichen wie z. Bsp. Kinderspielplätzen, Schutzabstände
zwischen 10 m (bei 110 kV-Leitungen) und 40 m (bei 380 kV-Leitungen) einzuhalten
sind. Die in diesem Erlass festgelegten Abstände basieren auf einem Vorsorgewert
von 10 μT und formulieren damit einen deutlich höheren Schutzanspruch für eine neue
Nutzung, als er durch die 26. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb einer Hochspannungstrasse
festgelegt ist. Das Ecolog Institut empfiehlt zum Schutz der Gesundheit
noch weitergehend die Absenkung des Grenzwertes für elektromagnetische Belastung auf
0,1 μT.
Im letzten Jahr hat die Firma amprion eine Höchstspannungsfreileitung durch den Dortmunder
Süden von 220 kV auf 380 kV aufgerüstet und gleichzeitig im Bereich der Hagener
Straße eine 110 kV Leitung der Firma Westnetz an ihren Masten neu aufgenommen.
Diese 110 kV – Leitung wurde nach langjährigen Klagen einer Bürgerinitiative aus dem
Bereich Schneiderstraße / Lücklemberg entfernt und zukünftig ab Kreuzung B54 / Zillestraße
als Erdkabel nach Hörde weitergeführt. Bis zu der Kreuzung B54 / Zillestraße wird
die 110 kV – Leitung zusätzlich an die amprion – Strommasten gehängt.
Nach Information der Firma amprion kann der maximale Wert des magnetischen Feldes
im Bereich der Gotthelfstraße bei Vollauslastung der Höchstspannungsleitungen 27 Mikrotesla
betragen. Mit ähnlichen Werten ist im Bereich des Mastes auf dem Gelände der
Waldorfschulen zu rechnen, unterhalb dessen sich ein Kinderspielplatz befindet.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 4.13
Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-mit Bitte um Stellungnahme-
(Drucksache Nr.: 10084-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 10084-18):

„…wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Wann ist die Münsterstraße zwischen Burgtor und Mallinckrodtstraße in der bestehenden Form ausgebaut worden?

Sind dabei Mittel aus der Städtebauförderung oder andere Mittel von Land, Bund oder EU in Anspruch genommen worden? Wir bitten um eine Aufstellung der Mittel (Höhe der Förderung, Höhe Eigenanteil).

Wäre es möglich, bei einem erneuten Umbau der Straße wieder Förderung in Anspruch zu nehmen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
abschließender Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09713-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den abschließenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Einfluss von Quellgebieten auf die Stadtplanung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09279-17-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09279-17-E2):


zur Aufklärung der Rahmenbedingungen haben wir einige Fragen zur Bedeutung von
Quellgebieten in der Stadtplanung, um deren Beantwortung wir bitten.

1. Gilt die Quelle im Loh-Wäldchen als Quelle im Sinne des Landeswasserrechtes?

2. Falls ja, welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den bestehenden Bebauungsplan?

3. Welche Quellen sind in Dortmund beschrieben?

4. Wie genau ist der Rechtsstatus einer Quelle hinsichtlich ihres Schutzes ausgestaltet?

HierzuStellungnahme der Verwaltung: (Drucksache Nr.: 09279-17-E3):

….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1:
Der Beginn des Mönninghofsiepen im Bereich des Lohwäldchens ist wasserrechtlich als
dessen Quelle zu werten. Die Lage des Mönninghofsiepen im Bereich des Bebauungsplans
Hö 204 – Dortmund Loh - ist in der Anlage 3 dargestellt.

zu Frage 2:
Die Quelle unterliegt den allgemeinen Schutzkriterien nach Bundesrecht
(Wasserhaushaltsgesetz/WHG und Bundesnaturschutzgesetz/BNatSchG). Insbesondere
Quellgebiete reagieren hinsichtlich ihrer kontinuierlichen Abflussspende empfindlich auf die
Veränderung der Grundwasserneubildungsrate im unmittelbaren Einzugsgebiet. Diese wird
durch Versiegelung im Zuge von Bebauung naturgemäß verringert und müsste daher für das
in Rede stehende Bebauungsgebiet in der Form ausgeglichen werden, dass sämtliches im
Bebauungsplangebiet anfallendes Niederschlagswasser im Gebiet verbleibt und unter
Berücksichtigung der geogenen Gegebenheiten dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.
Die Voraussetzungen hierfür (Versickerungsfähigkeit, Vorbelastung des Untergrundes) sind
im weiteren Verfahren zu prüfen. Es ist ebenfalls gutachterlich auszuschließen, dass die
angezeigten bergbaulichen Verfüll- und Verpressmaßnahmen das Wasserdargebot im
Quellbereich beeinflussen.
Darüber hinaus sollten die im Bebauungsplan Hö 204 – Dortmund Loh - als ‘private
Grünfläche‘ gekennzeichneten Bereiche unbedingt weiterhin von Bebauung und intensiven
Nutzungen, insbesondere von Versiegelungen, freigehalten werden.
zu Frage 3:
Zu nennen sind zwei Werke, in denen Quellen in Dortmund beschrieben sind.
Die topografische Karte (hier: Deutsche Grundkarte 1:5000 / DGK5) weist Quellen durch
eine entsprechende Signatur (Quellteich oder Bezeichnung Qu.) aus und gibt somit deren
geografische Lage eindeutig vor. Diese Erfassung gibt keine Hinweise auf die Qualität bzw.
den besonderen Schutzstatus der Quelle. Darüber hinaus erhebt die topografische Karte
keinen Anspruch auf die vollständige Erfassung aller Quellen. Eine Zusammenstellung der
aus der Topografie ablesbaren Quellen ist für das Stadtgebiet Dortmund in Anlage 1
wiedergegeben.
Das Biotopkataster NRW (BK), gepflegt vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV), beinhaltet geschützte Biotope (GB). Zu diesen gehören auch
Quellen, wie den weiteren Hinweisen zu Frage 4 zu entnehmen ist. Obwohl jede Quelle den
allgemeinen Schutzkriterien unterliegt, ist nicht jede Quelle der topografischen Karte auch als
geschützter Biotop im Biotopkataster erfasst und umgekehrt. Dies hat jedoch keine Wirkung
auf den allgemeinen Schutzstatus. Darüber hinaus sind Quellen vielfach auch als Teil eines
als geschützter Biotop aufgenommenen Gewässersystems im Biotopkataster enthalten, ohne
noch separat benannt zu werden. Eine Zusammenstellung der als geschützte Biotope explizit
genannten Quellen ist für das Stadtgebiet Dortmund in Anlage 2 wiedergegeben. Darüber
hinaus sind in der Anlage 2 diejenigen Quellen gekennzeichnet, die zukünftig im
Landschaftsplan der Stadt Dortmund als geschützte Landschaftsbestandteile aufgenommen
werden. Weitere Informationen zu geschützten Biotopen, wie die zu geschützten
Gewässersystemen, sind auf der Homepage des LANUV unter dem Link
http://p62.naturschutzinformationen.nrw.de/p62/de/karten/nrw einsehbar.

zu Frage 4:
Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Oberirdische Gewässer, inkl. ihrer Quellen
(§ 3 Zif. 1 WHG), im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 5 (1) WHG) sowie der
allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG) in der Form geschützt,
dass
- eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
- die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten,
- eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden,
- die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen
Veränderungen von Gewässereigenschaften, zu erhalten und zu verbessern,
- Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den
Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und
- unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich
auszugleichen
sind. Darüber hinaus werden konkretere Schutzbestimmungen im Wasserrecht für Heilquellen
geregelt.
Weitergehenden Schutz erfahren Quellen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als
gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 (1) Ziff. 2 BNatSchG. Ein Teil der Quellen wird im
Biotopkataster NRW als geschützte Biotope ausgewiesen (s.a. Hinweise zu Frage 3) und
näher beschrieben. Der Schutz von Quellen ist allerdings als allgemeiner Grundsatz zu sehen
und bedarf keiner expliziten Ausweisung. Auch Quellen mit fehlender Ausweisung als
gesetzlich geschützter Biotop im LANUV-Kataster sind zunächst als schützenswerter Biotop
zu werten. Zur objektiven Feststellung der Wertigkeit einer Quelle oder eines Quellgebietes
ist grundsätzlich eine Untersuchung durch das Landesamt sinnvoll.

Anlagen
Übersicht Quellen Dortmund
Quellen / Quellbereiche im Biotopkataster NRW
Lage des Mönninghofsiepen im Bebauungsplan Hö 204 – Dortmund Loh –

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 5.3
Landwirtschaftliche Pachtflächen/Glyphosat
-Information der Verwaltung über das Ergenis der rechtlichen Prüfung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09651-17-E2)

Hierzu Information der Verwaltung über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung (Drucksache Nr.: 09651-17-E2):

„…der AUSW hat in seiner o. a. Sitzung den Beschluss gefasst, dass zukünftig der Einsatz des
Totalherbizids Glyphosat auf landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt Dortmund
per Pachtvertrag untersagt wird.

Hierzu ist das Rechtsamt um eine Stellungnahme zu rechtlichen Risiken gebeten worden.
Diese liegt zwischenzeitlich vor und sieht keine rechtlichen Bedenken ein vertragliches
Verbot des Einsatzes von Glyphosat bei neu abzuschließenden bzw. zu verlängernden
Pachtverträgen auszusprechen. Die in der Regel unbefristeten Verträge mit jährlicher
Kündigungsmöglichkeit werden mit einer Änderungskündigung versehen.

FB 23 wird ab sofort entsprechend verfahren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

AUSW, 07.02.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu dieser Vorlage, merkt aber an, dass der Stadtbezirk Derne sich darüber freuen würde, wenn die Altenderner Straße in diesem Zusammenhang gleich mit saniert würde.

Herr Rm Garbe führt an, dass auch seine Fraktion dieses Handllungskonzept grundsätzlich begrüße. Die Zustimmung seiner Fraktion gelte allerdings nicht für geplante Verausgabung der Mittel für die Imagekampagne. Diese Mittel solle man lieber für Maßnahmen der Infrastrukturverbesserung oder Aufstockung der anderen, in der Vorlage gelisteten, Maßnahmen verwenden.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass auch seine Fraktion dieses Handlungskonzept insgesamt und insbesondere auch die geplante Imagekampagne begrüße, da es jetzt, nachdem sich viele Unternehmen entlang der Gneisenau-Allee angesiedelt hätten, darum gehe, hier nun auch den Wohnstandort zu stärken.

Frau Löhken-Mehring verweist zunächst darauf, dass in Dortmund derzeit einige spannende
Projekte mit unterschiedlichen Laufzeiten parallel durchgeführt würden. Hierzu zählten die Projekte: „Nordwärts“, „Altersgerechte Stadt“ mit dem „Pilot Stadtteil Derne“, „Integriertes Handlungskonzept Derne“ und „Masterplan Mobilität“. Diese Projekte hätten alle inhaltliche, konzeptionelle aber auch seniorenpolitische Berührungspunkte.
Daher empfehle der Seniorenbeirat, die Kernaussagen des Ratsbeschlusses zum Projekt „Altersgerechte Stadt“ auf alle laufenden Projekte zu übertragen, um diese Projekte als ressortübergreifende Aufgabenstellungen zu begreifen und zu bearbeiten, um somit aus allen Projekten ressortübergreifend die besten Ideen herauszulösen und zur Umsetzung zu bringen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.

Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.


zu TOP 6.2
Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)

Die Bezirksvertretung Huckarde beauftragt die Verwaltung zur Qualifizierung der unter der laufenden Nummer 1 des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ einen freiraumplanerischen Realisierungs­wettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination durchzuführen.
Für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbs­koordination wird im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von insgesamt 70.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine entsprechende
Förderung durch Bund und Land erfolgt. Vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 49.000 € (70 %) beträgt der städtische Eigenanteil 21.000 € (30 %).

Die Investitionen bedingen eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.750 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2024).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt





11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Sachstände: Förderaufruf "Emissionsfreie Innenstadt" und Masterplan "Nachhaltige Mobilität für die Stadt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10091-18)

Hierzu Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10091-18) (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:59 Uhr.





Tietz Reuter Trachternach
Sachkundiger Bürger Vorsitzende Schriftführerin


ZU TOP 4.11: " Klimaschutz Dortmund" : Information der Verwaltung doc00039220180117083819.pdf.pdfdoc00039220180117083819.pdf.pdf

Zu TOP 5.2: Anlagen.pdf zu TOP 5.2 Einflussnahme von Quellgebieten ....pdf

zu TOP 11.1:Sachstände "Emissionsfreie Innenstadt" "Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt " doc00061020180125085906.pdf.pdfdoc00061020180125085906.pdf.pdf
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