über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 29.10.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:16 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Barbara Samuel (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Monika Röse
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Peter Finkensiep (Die Brücke) i.V. f. Gunther Niermann (DPWV)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln
Andrea Koester
Doris Punge
Michael Rohde
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber
Arno Lohmann 57/FABIDO
4. Gäste
Prof. Dr. Mathilde Kersting - Forschungsinstitut für Kinderernährung -
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 29.10.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013
Kenntnisnahme
(Der Geschäftsbericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 17.09.2014 übersandt)
2.2 Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E1)
2.3 Aufgabe des Kinderspielplatzes Batheyweg, Dortmund-Hombruch (Lücklemberg)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13291-14)
2.4 Situation von Kindern und Jugendlichen in Bodelschwingh und Westerfilde
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13435-14-E2)
2.5 Umstrukturierung des Dortmunder Jugendamtes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13434-14-E1)
2.6 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08129-12-E9)
2.7 Rumänische und Bulgarische Kinder und Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13432-14-E1)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Forschungsinstitut für Kinderernährung
- mdl. Bericht -
4. Anträge / Anfragen
4.1 Ausschreibungsverfahren Jugendschutzstelle/Notschlafstelle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 13953-14)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere Frau Prof. Dr. Kersting.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (stimmberechtigt sowie stellv. stimmberechtigt und beratend sowie stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Herr Thomas Oppermann
Frau Sonja Vennhaus
Herr Peter Prause
Herr Dirk Engelsking
Herr Klaus Beisemann
Frau Barbara Samuel
Herr Peter Finkensiep
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Andreas Gora benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 3.1 Forschungsinstitut für Kinderernährung vorzuziehen (vor 2.)
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2014 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 3.1
Forschungsinstitut für Kinderernährung
- mdl. Bericht -
dazu: Antwort der Landesregierung
(Drucksache Nr.: 13247-14-E1)
Herr Sohn verwies eingangs auf die den Mitgliedern zugesandte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Thema: Fördergelder für das Forschungsinstitut für Kinderernährung).
Frau Prof. Dr. Kersting dankte für die Einladung und gab einen Abriss zur Arbeit des Forschungsinstituts (s. Anlage).
Herr Sohn, Herr Oppermann und Herr Grohmann dankten herzlich für den anschaulichen Bericht.
Abschließend äußerte Herr Sohn die Hoffnung, dass es gemeinsam gelinge werde, den Erhalt des Forschungsinstituts hier zu ermöglichen. Er werde sich im Rahmen seiner Möglichkeiten gern dafür einsetzen und wünschte weiterhin viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Arbeit.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14323-14)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen von Herrn Barrenbrügge (CDU-Fraktion) zum Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013 aus der Sitzung vom 17.09.2014 werden wie folgt beantwortet:
1. S. 38 – Inobhutnahmen -> Darstellung, mit welchen zeitlichen Verlauf diese
Inobhutnahmen (IONA) beendet werden.
Der zeitliche Verlauf einer Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen verläuft sehr unterschiedlich und kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten dauern. Wenn die Rückkehr zu den Eltern schnell geregelt werden kann, erfolgt die Rückkehr umgehend.
In den Fällen, in denen das Familiengericht (FG) in und bei schwierigen familiären Verhältnissen keinen Vormund bestimmt, kann auch kein Antrag auf eine Hilfe zur Erziehung gestellt werden. In diesen Fällen bleibt die IONA bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts bestehen.
Weitere Informationen zu den Anlässen einer IONA nach § 42 SGB VIII, den verschiedenen Einrichtungen sowie zu den zeitlichen Verläufen sind auf den Seiten 78 und 79 des Geschäftsberichts dargestellt.
2. Überprüfung von Meldungen wegen versäumter U-Untersuchungen
(Meldungen an die LIGA) hier:
S. 71 tabell. Darstellungen -> detaillierte Ausführungen, womit die rasanten Veränderungen zusammenhängen
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 sind umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland geschaffen worden. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
In den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) werden nun auch Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen ausdrücklich für den Kinderschutz in die Pflicht genommen.
Dies und die damit verbundene stärkere Sensibilität der Akteure hat offensichtlich dazu geführt, dass das Meldeverfahren verbindlicher genutzt wird. Dadurch ist ein Anstieg der Meldungen zu den U-Untersuchungen zu verzeichnen.
3. Anzahl der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls
Die Anzahl der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls wird erst ab 2014 vergleichbar. Aufgrund von Veränderungen in der Landesstatistik – die Datenerfassung der Kommunen erfolgte in der Vergangenheit sehr unterschiedlich – sind nun Standards festgelegt, nach denen die Erfassung zu erfolgen hat.
4. Sozialpädagogische Beratungen
Die Zunahme der sozialpädagogischen Beratungen ist zum einen auf eine bessere Datenqualität zurückzuführen. Andererseits folgt das Jugendamt dem sozialpädagogischen Konzept „Prävention vor Intervention“ und versucht zunächst in Beratungen Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags und in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu stärken. Darüber hinaus nehmen schwangere Mütter und werdende Väter verstärkt die Beratungsangebote des Jugendamtes in Anspruch, was im Übrigen Wunsch und Wille des Gesetzgebers ist.
Diese Aspekte führten im Jahr 2013 zu einem stärkeren Anstieg der Sozialpädagogischen Beratungen, wie sie im Geschäftsbericht ausgewiesen sind.
5. Beratungen in Status und Unterhaltsangelegenheiten
Aufgrund der Umstellung auf ein neues elektronisches Fachverfahren zur Erfassung der Daten und der damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten ist es zu einem Rückgang bei den Beratungen in Status und Unterhaltsangelegenheiten gekommen.
Der Rückgang der Beistände ist in ganz NRW zu beobachten. Dies ist auf die Tatsache zurück zu führen, dass mit der Kindschaftsreform von 1998 die gesetzliche Amtspflegschaft des Vormundschaftsgerichtes abgeschafft wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten Mütter nichtehelicher Kinder kraft Gesetz einen Amtspfleger zur Seite unabhängig der familiären Situation und ggf. Notwendigkeit.
Seit dem 01.07.1998 wird das Jugendamt nur noch in den tatsächlichen Konfliktfällen auf Antrag eines Elternteils tätig. Bestehende gesetzliche Amtspflegschaften sind nach Beratung der Kindesmutter in Beistandschaften übergegangen, wenn diese nicht auf Wunsch der Kindesmutter beendet wurden.
Diese Fälle erledigen sich nun nach und nach durch die Volljährigkeit des Kindes.“
Nach kurzer Diskussion teilte Herr Hibbeln mit, derzeit werde auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Controllingdatenmodell aufgebaut. Die Anregung, bei den Inobhutnahmen die Struktur der Leistungen darzustellen, werde mit aufgenommen und dem Ausschuss dann zu gegebener Zeit entsprechend berichtet.
Herr Sohn dankte abschließend der Verwaltung für das umfangreiche und gut dargestellte Nachschlagewerk und bat, den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern den Dank des Ausschusses zu übermitteln.
zu TOP 2.2
Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…die städtischen Jugendfreizeitstätten sind derzeit wie folgt geöffnet:
JFS Brackel | Di - Sa 15:00 - 22:00 Uhr |
JFS Wickede | Di - Fr 15:00 - 20:00 Uhr jeden 3. Sa. 14:00 - 21.00 Uhr |
JFS Westerfilde | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr |
JFS Lütgendortmund | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr |
JFS Marten | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr |
JFS Eichlinghofen | Di - Fr 15:00 - 21:00 Uhr Sa 15:00 - 22:00 Uhr |
JFS Hombruch | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr Sa 15:00 - 22:00 Uhr |
ASP Rahm | Mo - Fr 14:00 - 18:00 Uhr |
JFS Rahm | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr Fr 15:00 - 22:00 Uhr |
JFS Eving | Di - Sa 15:00 - 22:00 Uhr |
JFS Aplerbeck | Di - Sa 15:00 - 21:00 Uhr |
JFS Schüren | Di - Sa 15:00 - 21:30 Uhr |
KJT Berghofen | Mi - Fr 15:00 - 21:00 Uhr |
JFS Hörde | Di - Fr 15:00 - 21:00 Uhr Sa 15:00 - 22:00 Uhr |
LZ Wellinghofen Projekte, Seminare, Trainings und Angebote für (Schul-) Gruppen und Institutionen | Mo 08:30 - 19:00 Uhr Di - Do 16:00 - 20:00 Uhr Fr 15:00 - 20:00 Uhr Di - Fr 08:30 - 16:00 Uhr Sa nach Absprache |
Erlebniswelt Fredenbaum Allgemein: Klettern: | Di - So 10:00 - 18:00 Uhr So 15:00 - 17:30 Uhr |
Fritz-Henßler-Haus | Mo Fr 08:30 - 22:00 Uhr bzw. bis Veranst.-Ende Sa 13:30 - 22:00 Uhr bzw. bis Veranst.-Ende So je nach Veranst.-Angebot |
Heinz-Werner-Meyer Treff | Di 16:00 - 21:00 Uhr Do 16:00 - 21:00 Uhr Fr 16:00 - 21:00 Uhr |
Bevölkerung am 31.12.2013 | am 31.12.2008 | |||||
Bereich | ges. 0-18 J. | EW insges. | ges. 0-18 J | EW insges. | ||
abs. | Anteil an allen EW | abs. | Anteil an allen EW | |||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 2.426 | 17,8% | 13.644 | 2.483 | 18,50% | 13.422 |
Dortmund insgesamt | 91.455 | 15,7% | 583.658 | 94.806 | 16,30% | 580.479 |
Grundsicherung SGB II / Personen in Bedarfsgemeinschaften 31.12.2012 31.12.2008 | |||||
Bereich | Personen in Bedarfsgemeinschaften | Personen in Bedarfsgemeinschaften | |||
abs. | % an >65 J. | abs. | % an >65 J. | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 2.496 | 22,9% | 2.354 | 22,0% | |
Dortmund insgesamt | 79.721 | 17,3% | 78.861 | 17,1% | |
Grundsicherung SGB II / Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften 31.12.2012 31.12.2008 | |||||
Bereich | Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften | Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften | |||
abs. | % an > 15 J. | abs. | % an >15 J. | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 743 | 37,6% | 678 | 34,2% | |
Dortmund insgesamt | 21.121 | 28,6% | 21.478 | 27,8% |
Bereich | SGB II-Empfänger in % der unter 65-Jährigen | |
2013 | 2007 | |
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 23,9 | 21,7 |
Dortmund insgesamt | 17,5 | 18,0 |
Bereich | Kinder mit Normalgewicht (%) | Übergänge Gymnasium (%) | |||
2013 | 2008 | 2013 | 2007 | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 80,6 | 77,6 | 0 | 31,6 | |
Dortmund insgesamt | 81,0 | 80,1 | 0 | 38,2 |
Bereich | Hilfen außerhalb der Familie | ||||
2012 | 2008 | ||||
abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 60 | 20,3 | 54 | 18,1 | |
Dortmund insgesamt | 2.408 | 21,9 | 1.954 | 17,1 | |
Bereich | Hilfen innerhalb der Familien | ||||
2012 | 2008 | ||||
abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 59 | 20,0 | 46 | 15,4 | |
Dortmund insgesamt | 2.089 | 19,0 | 2.052 | 18,0 |
Bereich | Hilfen zur Erziehung gesamt | ||||
2012 | 2008 | ||||
abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | abs. | pro 1.000 EW < 21 Jahre | ||
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 119 | 40,3 | 100 | 33,5 | |
Dortmund insgesamt | 4.497 | 40,9 | 4.006 | 35,1 |
Bereich | Stand 31.12.2012 | Stand 31.12.2008 | ||
Arbeitslose unter 25 Jahre | Anteil an der Bevölkerung 15 J. bis 25 J. | Arbeitslose unter 25 Jahre | Anteil an der Bevölkerung 15 J. bis 25 J. | |
SR Bodelschwingh/Westerfilde | 108 | 6,5% | 98 | 6,0% |
Dortmund insgesamt | 3.313 | 4.9% | 3.028 | 4,6% |
Abteilung | Projekt-Titel | begonnen | beendet |
Familienprojekt | |||
Kein Kind zurücklassen | 2012 | 2015 | |
KidSmart (in Kooperation TU Dortmund, IBM) | 2012 | 2013 | |
Smarter Stories (in Kooperation StA 40, Gesellsch. Medienbildungsforschung) | 2014 | 2016 | |
Erzieherische Hilfen | |||
Rückkehr als Option | 2012 | 2014 | |
Kinder- und Jugendförderung | |||
Projekte | Poetry & Co. (finanziert durch LWL-Mittel) | 2011 | 2011 |
Arbeitskreis Ruhr (finanziert durch LWL-Mittel) | 2011 | 2014 | |
Unbekanntes Dortmund (finanziert durch LWL-Mittel) | 2011 | 2011 | |
Micromops (finanziert durch LWL-Mittel) | 2012 | 2012 | |
JFS für Respekt (finanziert durch LWL-Mittel) | 2012 | 2012 | |
Gestaltungskraft mit Pflanzenfarben (finanziert durch LWL-Mittel) | 2012 | 2012 | |
Wovon träumen wir morgen (finanziert durch LWL-Mittel) | 2012 | 2013 | |
Nachhaltigkeits-Projekt (finanziert durch LWL-Mittel) | 2012 | 2012 | |
Jugendkulturland (finanziert durch LWL-Mittel) | 2013 | 2013 | |
Modellprojekt "Inklusion in der offenen Kinder- und Jugendförderung" (finanziert durch LWL-Mittel) | 2013 | 2015 | |
Mediale Zukunft (finanziert durch LWL-Mittel) | 2013 | 2013 | |
Medienkompetenz (finanziert durch LWL-Mittel) | 2013 | 2013 | |
Daumen hoch³ für Respekt (finanziert durch LWL-Mittel) | 2014 | 2014 | |
Vielfalt und Demokratie (finanziert durch LWL-Mittel) | 2014 | 2014 | |
Aufsuchende Arbeit in unterschiedlichen Stadtbezirken | 2010 | fortlaufend | |
Projekt Rampe Stadtumbau Hörde - Aufsuchende Arbeit | 2012 | 2014 | |
Jugendforen Stadtweit und in den Stadtbezirken | 2011 | fortlaufend | |
Projekte zur Demokratieförderung in unterschiedlichen Stadtbezirken | 2010 | fortlaufend | |
Projekte zur Geschlechteridentität | 2011 | fortlaufend | |
Projekte zur Gewaltprävention | 2010 | fortlaufend | |
Angebote im Vorfeld unterschiedlicher Wahlen | 2011 | fortlaufend | |
Angebote und Projekte zur Medienkompetenz | 2011 | fortlaufend | |
Projekte zum Umwelt- und Naturschutz | 2011 | fortlaufend | |
Projekte zur Jugendkultur | 2010 | fortlaufend | |
Jugendkulturelle In- und Outdoor-Veranstaltungen | 2010 | fortlaufend | |
Projekte zut Kinderkultur | 2011 | fortlaufend | |
Beteiligungsprojekte zur Stadterneuerung | |||
z.B. Guardprojekt | 2011 | 2012 | |
Stadtumbauprojekt Unionsviertel | 2011 | 2017 | |
Jugendberufshilfe verschiedene Projekte im Rahmen der ESF Programmlinie "Jugend stärken" des BMFSFJ | 2011 | fortlaufend | |
Erzieherischer Jugendschutz | |||
Aktionstage zum Welt-AIDS-Tag | 2011 | fortlaufend | |
Kampagnenarbeit zu Alkoholmissbrauch, Sexualaufklärung und Suchtproblematiken | 2011 | fortlaufend | |
Einrichtungen | JFS Dorstfeld | 2011 | |
Kitztreff Teutoburger Straße | 2011 | ||
Treff Speckestraße (durch Eigentümerwechsel der Siedlung) | 2011 | ||
Gesamtstädtischer Aktionstag zum Weltkindertag | 2012 | ||
Jugendbus Deusen | 2014 | ||
Jugendbus Holzen | 2014 | ||
Inbetriebnahme einer Jugendeinrichtung in Dorstfeld durch den CVJM | 2011 | fortlaufend | |
Inbetriebnahme einer Jugendeinrichtung in Innenstadt-West durch den VMDO | 2013 | fortlaufend | |
Inbetriebnahme des Jugendkulturcafés an der Rheinischen Straße 135 | 2013 | fortlaufend |
Die Jugendschutzstelle des SkF Dortmund nimmt Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf Jahren bis zur Volljährigkeit im Auftrag des Jugendamtes in Obhut. Beziehungsprobleme im Elternhaus, Vernachlässigung, Gewalt, Suchtprobleme, psychische oder pubertätsbedingte Schwierigkeiten von Jugendlichen oder mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern können so belastend sein, dass eine kurzfristige Aufnahme in der Jugendschutzstelle nötig wird. Die Jugendlichen können hier zur Ruhe kommen, haben verlässliche Ansprechpartner und entwickeln gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften – in Kooperation mit dem Jugendamt – individuelle Lösungsansätze.
Seit dem Jahr 2000 existiert ergänzend die Notschlafstelle Sleep-In des VSE e.V. als niedrigschwellige Übernachtungsstelle für Mädchen und Jungen, die auf der Straße leben. Die meisten von ihnen sind zwischen 14 und 18 Jahren alt, viele von ihnen haben ihre Familien verlassen. Insgesamt hält das Sleep-In 10 Plätze und 2 Notschlafplätze vor. Es ist über die Jahre zu einer unverzichtbaren Einrichtung für Jugendliche geworden, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben oder sich nur vorübergehend in einer akuten Krisensituation von Familie oder einer anderen Einrichtung entfernt haben.
Die Verwaltung hat die Verträge mit dem VSE sowie mit dem SKF fristgemäß zum 31.12. mit dem Ziel gekündigt, die Arbeit im Rahmen eines neuen Gesamtkonzepts zur Inobhutnahme fortzuführen. Die bisherigen Gespräche und Überlegungen haben allerdings gezeigt, dass eine Zusammenlegung der Einrichtungen und der Arbeitsfelder inhaltlich nicht möglich ist. Die Notschlafstelle ist im Gegensatz zur Jugendschutzstelle ein bewusst niedrigschwelliges Angebot, das einen anonymen Zugang ermöglicht, ohne dass dort die Jugendlichen in Obhut genommen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Ausschreibungen für die Fortführung der Arbeitsfelder getrennt voneinander vorgenommen werden.“
Herr Sohn bat die Verwaltung eingangs um einige Erläuterungen, damit evtl. bestehende Missverständnisse ausgeräumt werden können.
Herr Hibbeln führte aus, dass es kein Ausschreibungsverfahren gebe. Die Jugendhilfeleistungen entziehen sich in weiten Teilen dem öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsrecht. Vielmehr sei das Jugendamt mit beiden Trägern in Gespräche eingetreten, um die Verträge neu zu verhandeln und an die heutigen Erfordernisse anzupassen.
Eine Kündigung des Vertrages mit dem Träger SKF (Schutzstelle) sei nicht zum 31.12.2014, sondern zum 31.12.2015 erfolgt, da aus vertraglichen Gründen eine vorherige Kündigung nicht möglich gewesen wäre.
Der Vertrag mit dem Träger des SleepIn (VSE) wurde ordentlich zum 31.12.2014 gekündigt. Mit dem VSE wurde schon vor den Herbstferien 2014 vereinbart, dass der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen bis zum 30.06.2015 verlängert wird, da die Verhandlungen nicht abgeschlossen werden konnten.
Das Jugendamt strebt eine enge Kooperation und Abstimmung aller Beteiligten an (Jugendamt, der Jugendschutzstelle/SKF und dem SleepIn/VSE). Nach den derzeitigen Gesprächsergebnissen sei man auch auf einem guten Wege. Nach den gegenwärtigen Planungen soll im Februar 2015 eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung über die zukünftige Vertragsausgestaltung vorgelegt werden.
Herr Sohn dankte Herrn Hibbeln für die Informationen. Er gehe davon aus, dass es zu einer gütlichen Vereinbarung kommen wird. Von daher sah er eine Abstimmung über den gemeinsamen Antrag als entbehrlich an. Dem wurde von den Mitgliedern nicht widersprochen.
zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).
zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:
- 2. kommunaler Bildungsbericht
Die Mitglieder des Ausschusses verständigten sich darauf, von einer erneuten Behandlung abzusehen.
Herr Oppermann bedauerte, dass kein Vertreter der Jugendverbände zu dem Termin eingeladen wurde. Es wurde mehrfach deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Mitarbeit bestehe.
- Wahl Stadtelternrat
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz berichtet kurz von der Wahl des Stadtelternrates am 22.10.2014.
Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.16 Uhr.
Sohn Gora Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin
Anlage zu TOP 3.1