über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 07.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:09 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2015
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.0 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 15.08.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00397-15)
3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Abweichung von den Sanierungszielen der Sanierungssatzung „Stadterneuerung Hörde Zentrum“, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem.
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00897-15)
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00751-15)
3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00722-15)
3.5 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)
3.6 11. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00898-15)
3.7 Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14090-14)
3.8 Anpassung Umweltpreis
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00814-15)
3.9 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00890-15)
3.10 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00844-15)
3.11 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)
3.12 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)
3.13 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)
3.14 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)
3.15 Grünfläche am "Wambeler Pilz", Bebauungsplan Br 216
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2015
(Drucksache Nr.: 09665-07-E6)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 19.02.2015 versandt. -
4.2 Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)
4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)
5.2 - unbesetzt -
5.3 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)
6.2 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)
6.3 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)
6.4 Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)
6.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00865-15)
6.6 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2015
- Wahl der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00873-15)
7. Schule
- unbesetzt -
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)
9.2 Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)
9.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)
9.4 DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)
9.5 Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt -
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Matzanke benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt zu erweitern:
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.0
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 23.04.2015 vor:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
(…)
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, DS-Nr.: 14748-14-E4:
„zur Vorlage 14748-14 Projekt „Nordwärts“ beantragen wir die Vorlage auf Seite 11 im Bereich
Verkehr durch den nachstehenden bearbeiteten Text zu ersetzen:
Verkehr
Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den
Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt. Die Optimierung bestehender
und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege,
etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende,
betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben.
Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte
zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt.
Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen
unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur
CO2-Reduzierung leisten.
Daraus ergeben sich folgende Projekte:
- Bau der Nordspange
- Verkehrskonzept Dortmunder Hafen
- Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet
- Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes
- Weiterentwicklung der Radwegeplanung
- Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen
Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen
Zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende
ÖPNV-Angebot aufweisen
Begründung
Begründung: Die Verwaltungsvorlage enthielt Projekte, die sich nicht in der Zuständigkeit
des Rates oder der Stadtverwaltung befinden, sondern der Landesplanung unterliegen
und sich außerdem nicht im definierten Projektgebiet befinden würden. Da diese Projekte
in der Bevölkerung in hohem Maße kontrovers diskutiert werden, ist es für das Gelingen
des Projektes „Nordwärts“ nicht zielführend den Projektstart unweigerlich mit der Debatte
um etwaige Landesplanungen zu belasten. Gleichzeitig fehlte die ganzheitliche Betrachtung
der Verkehrsentwicklung insbesondere in der beabsichtigten Weiterentwicklung im
Bereich Logistik.“
AUSW, 29.04.2015:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Zudem liegt dem Ausschuss nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.: 14748-14-E3) vor:
„…. im Bereich Arbeitsstruktur wird auf Seite 20 die Projektlenkung für das Projekt „Nordwärts“ beschrieben. Das Schaubild stellt eine durchaus sinnvolle Projektorganisation dar. Diese findet sich allerdings in der textlichen Ausführung nicht wieder, was die Position des Rates der Stadt Dortmund in diesem Projekt angeht.
Wie schlagen daher die nachstehende textliche Änderung vor:
Alt:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und
Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich“.
Neu:
„Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenkung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmenschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich“.“
(…)
APO, 23.04.2015:
Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs mit den vorliegenden Unterlagen an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.04.2015 (Drucksache Nr.. 14748-15-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, der Vorlage der Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgen.
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
- Behindertenpolitisches Netzwerk, Sitzungsdatum 24.03.2015
- Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, Sitzungsdatum 21.04.2015
- Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, Sitzungsdatum 22.04.2015
Nach längerer Diskussion äußert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ihren Unmut darüber, dass die Vorlage durch die häufige Nutzung von Fremdwörtern schwer lesbar ist. Darüber hinaus wird bemängelt, dass mit verschiedenen Begrifflichkeiten in der Verwaltungsvorlage gearbeitet wird und diese somit in Teilen nicht nachvollziehbar ist.
Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht auf Bitten der Fraktion Die Linke & Piraten für fünf Minuten die Sitzung.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015 zur Kenntnis.
Die Fraktion Die Linke & Piraten stellen den Antrag, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben, da noch Beratungsbedarf besteht und sie einen partizipativen Prozess wünschen.
Der mündliche Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 4 Ja-Stimmen (Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der nachfolgende mündliche Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek und Herr Borchard, 5 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer) mehrheitlich beschlossen:
Der Beschlussvorschlag wird um den Schwerpunkt „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ erweitert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den mündlichen Antrag,, dass Jugendparlamente eingerichtet und beteiligt werden.
Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Urbanek) und 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion und Herr Borchard) mehrheitlich abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion (unterstrichen) und Herrn Urbanek gegen die Stimme des Herrn Borchard bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung zuzüglich des CDU-Antrages:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ erweitert.
Im Nachgang zur Abstimmung werden folgende Anmerkungen zu Protokoll gegeben:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Projekt Nordwärts. Allerdings lehnen wir die Aufnahme des Themas Sicherheit als zusätzliche Säule ab. Nachhaltige Sicherheit kann nur durch eine Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lage erzielt werden und nicht durch verstärkte Überwachung und Kontrolle.“
Fraktion Die Linken & Piraten:
Die Linken und Piraten sind nicht grundsätzlich gegen die Empfehlung. Sehr wohl aber gegen die Art und Weise, wie die Empfehlung durchgesetzt werden soll. Gerne hätten wir einen von allen getragenen Start von Nordwärts in einem partizipativen Prozess erwartet.
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.9.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten.
Auszug aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 28.09.2011
zu TOP 3.5
Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna
Beschluss
Mit Bestürzung hat der Dortmunder Landschaftsbeirat von der beabsichtigten Aufnahme der L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna in den Vordringlichen Bedarf des Landesstraßenbedarfsplan erfahren, während die Abschnitte auf dem Stadtgebiet Unna nicht weiter verfolgt werden sollen.
Bislang war der Beirat davon ausgegangen, dass die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - die finanzielle Förderung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche beschränkt, für die im Juli 2010 Baurecht bestand.
Der Beirat wendet sich wie bisher entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße
L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.
Südlich des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“, direkt auf der geplanten Trasse der
L 663n, befindet sich ein Feuchtgebiet, das vom Umweltamt als wertvoll eingestuft wird. Nördlich der Trasse hat sich in den letzten Jahren der Pleckenbrinksee gebildet, der erst vor kurzem einstweilig unter Naturschutz gestellt wurde.
Der Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.
Mit der Realisierung des Abschnittes Dortmund-Asseln bis Unna würde sich der Verkehr der L 663n an der Stadtgrenze auf die Dortmunder Straße in Richtung Kamen bzw. Dortmund-Wickede, vorbei am Schulzentrum Dollersweg ergießen und dort zu erheblichen Gefährdungen führen.
Der Beirat appelliert an die Landtagsfraktionen, in den weiteren Beratungen zum Landesstraßenbedarfsplan die L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna nicht weiter zu verfolgen.
Sollte das Linienbestimmungsverfahren trotzdem eingeleitet werden, so muss der Untersuchungsraum zur Umweltverträglichkeitsstudie gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden, damit auch südliche Varianten einbezogen werden können.
Gremium | Beratungstermin | Beratungsgergebnis | Hinweise der Verwaltung |
Bezirksvertretung Eving | 11.03.2015 | einstimmig empfohlen | ![]() |
Behindertenpolitisches Netzwerk | 24.03.2015 | abweichende Empfehlung (bei vier Enthaltungen): Drucksache-Nr. 14748-14-E2 auszugsweise: - Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen. - In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. (...) - Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externen Berücksichtigung finden. | Die Durchführung einer kommunikativ barrierefreien Veranstaltung kostet z. B. bei Hinzuziehung einer FM-Anlage (frequenzmodulierte Funksignale) und 4 Dolmetschern bis zu 1.250 Euro/zwei Stunden (siehe beigefügte Auflistung). Die gängige Verwaltungspraxis wird auch im Rahmen des Projektes "Nordwärts" angewendet: Veranstaltungseinladungen werden mit einem Hinweis auf einen barrierefreien Zugang der Veranstaltung ausgestattet. Falls kommunikative oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind und dies der Verwaltung rechtzeitig bekannt wird, wird dies nach Bedarf und nach Möglichkeit eingerichtet. Die Koordinierungsstelle "Nordwärts" führt Veranstaltungen in der Regel nicht in Eigenregie durch, sondern in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Bezirksvertretungen. Die Finanzmittel für die Einrichtung der Barrierefreiheit sind im Bedarfsfall aus dem HH des jeweils ausrichtendem Fachbereich/der ausrichtenden Bezirksvertretung zu decken. Folgende Formulierung könnte demnach aus der Empfehlung des BPN gestrichen werden: "Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereiches 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen." Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Diese wird im Rahmen der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt. |
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit | 14.04.2015 | ohne Empfehlung durchgelaufen | ![]() |
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung | 15.04.2015 | ohne Empfehlung durchgelaufen | ![]() |
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün | 21.04.2015 | einstimmig empfohlen - unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes | ![]() |
Bezirksvertretung Lütgendortmund | 21.04.2015 | abweichende Empfehlung (bei einer Enthaltung): - Die Gebietskulisse "Nordwärts" soll um Bövinghausen erweitert werden | Das liegt im Ermessen des Rates. |
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie | 22.04.2015 | einstimmig empfohlen (bei zwei Enthaltungen) | ![]() |
Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde | 22.04.2015 | einstimmig empfohlen mit folgendem ergänzendem Hinweis: auszugsweise: - Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.09.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten. (...) | Das liegt im Ermessen des Rates. Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage). Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. |
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord | 22.04.2015 | abweichende Empfehlung (mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung des CDU-Antrags: - Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" ergänzt. | Das liegt im Ermessen des Rates. Die Themen "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit" lassen sich generell dem Themenfeld "Infrastrukturen" und "Wohnen" zuordnen. Sauberkeit findet sich auf Seite 12 und Seite 14. Sicherheitsforen sind genannt auf Seite 13. |
Bezirksvertretung Brackel | 23.04.2015 | abweichende Empfehlung (mehrheitlicher Beschluss) mit folgender Ergänzung eines Antrags auszugsweise: - (...) Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt, dass nun endlich eine durchgehende Entlastungsstraße in greifbare Nähe gerückt ist und fordert den Rat der Stadt auf, im Zusammenhang mit der Planung der Nordspange auch die Planungen/den Weiterbau der L 663n bis zum Anschluss an das Straßennetz in Unna in Absprache mit den Nachbarkommunen weiterzutreiben. | Das liegt im Ermessen des Rates. Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage). Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. |
Ausschuss für Personal und Organisation | 23.04.2015 | ohne Empfehlung durchgelaufen Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E3 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch: - Folgende textliche Änderung wird vorgeschlagen: Alt: Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund ist unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Entscheidungsinstanz in der Projektarbeit. Die Projektlenklung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Sie ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis verantwortlich. Neu: Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund bildet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Projektlenkung. Die Projektlenklung begleitet und steuert den Gesamtprozess sowie einzelne Maßnahmeschritte und beschließt den Arbeits- und Zeitplan. Der Rat ist für die Abnahme der Zwischenergebnisse und für das Gesamtergebnis nach Vorlage durch die Projektlenkung verantwortlich. | Die Zuständigkeit des Rates gemäß § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird beachtet. Die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtung der Ressourcen obliegt dem Rat. Umsetzungsentscheidungen über Projekte und die Priorisierung von Projekten obliegen dem Rat. Es ist vorgesehen, dass der Verwaltungsvorstand gemeinsam mit der Projektlenkung eine Bewertung von Projekten nach einem noch aufzustellenden Kriterienkatalog vornimmt und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Aus dem Projekt "Nordwärts" resultierende und entwickelte Einzelmaßnahmen berühren die originären Zuständigkeiten der Fachbereiche. Diese werden den politischen Gremien per Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. |
Bezirksvertretung Hombruch | 28.04.2015 | einstimmig empfohlen mit folgendem Hinweis: Das Projekt Nordwärts wird seitens der Bezirksvertretung Hombruch begrüßt. Parallel dazu sollten aber bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsmaßnahmen für die von dem Projekt nicht betroffenen Stadtbezirke nicht vernachlässigt werdenden. Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird zur Kenntnis genommen. | Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage). |
Bezirksvertretung Aplerbeck | 28.04.2015 | mehrheitlich empfohlen Die Bezirksvertretung merkt an, dass der Name des Projektes "Nordwärts" ungünstig ist, da hier ein Nord-Süd-Gefälle projiziert wird. Ferner möchten sie nicht, dass der Süden in Vergessenheit gerät. | Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage). |
Bezirksvertretung Hörde | 28.04.2015 | mehrheitlich empfohlen | ![]() |
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost | 28.04.2015 | einstimmig empfohlen - unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes | ![]() |
Bezirksvertretung Scharnhorst | 28.04.2015 | einstimmig empfohlen (bei zwei Enthaltungen) Folgender Hinweis liegt vor: - Die CDU-Fraktion bitte den Rat der Stadt, den kompletten Stadtbezirk Scharnhorst in dem Projekt zu berücksichtigen. Es entstand der Eindruck, dass die Bahnlinie Dortmund-Hamm als Grenze gezogen wurde und somit die Ortsteile Husen-Kurl von diesem Projekt ausgegrenzt seien. | Der komplette Stadtbezirk Scharnhorst ist Bestandteil der Gebietskulisse "Nordwärts", auch Husen-Kurl. Die in der Vorlage dargestellte Karte ist ein Schaubild und dient der groben Übersicht. Eine detaillierte Darstellung der gesamten Gebietskulisse erfolgt bis Ende des Jahres 2015 (Seite 3 der Vorlage). |
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit | 28.04.2015 | ohne Empfehlung durchgelaufen | ![]() |
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen | 29.04.2015 | ohne Empfehlung durchgelaufen Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag 14748-14-E4 der Fraktion Die Linke/Piraten läuft ebenfalls durch: Die Vorlage soll auf Seite 11 im Bereich Verkehr durch den nachstehenden Text ersetzt werden: Alt: Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs angestrebt. Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege etc.) sind im Masterplan Mobilität betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben. Zusätzliche Wirtschaftsflächen an vorhandenen Verkehrsachsen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, werden entwickelt, damit Dortmunder Unternehmen auch weiterhin Wachstumschancen am bisherigen Standort nutzen können und auswärtigen Firmen ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann. Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNV-Mobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Daraus ergeben sich folgende Projekte: - Bau der Nordspange - Verkehrskonzept Dortmunder Hafen - Verlängerung der OWIIIa - Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes - Weiterentwicklung der Radwegeplanung - Analyse von Potenzialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen. Neu: Grundsätzlich werden die Förderung der Nahmobilität, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie die Optimierung des Güterverkehrs im Ausgleich mit den Interessen von AnwohnerInnen und der Umwelt angestrebt. Die Optimierung bestehender und zukünftig erforderlich werdender Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, ÖPNV, Radwege, etc.) sind im Masterplan Mobilität, sowie im Bereich Mobilität des Masterplans Energiewende, betrachtet worden. Strategische Maßnahmen für die Gesamtstadt sind dort beschrieben. Neben den technischen Infrastrukturen wird die Entwicklung neuer ÖPNVMobilitätskonzepte zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Unternehmen angestrebt. Diese Konzepte sollen über Kooperationsgemeinschaften verschiedenster Unternehmen unterstützt werden, die Mobilitätskosten der Belegschaft senken und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Daraus ergeben sich folgende Projekte: - Bau der Nordspange - Verkehrskonzept Dortmunder Hafen - Gesamtverkehrskonzeption für die Logistikbranche im Projektgebiet - Attraktivitätssteigerung des Dortmunder Bahnhofs und seines Umfeldes - Weiterentwicklung der Radwegeplanung - Analyse von Potentialen, Entwicklung und Implementierung eines gezielten, kleinräumigen Mobilitätsangebotes für jene Unternehmen, die zum einen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und zum anderen eine unzureichende Anbindung an das bestehende ÖPNV-Angebot aufweisen | Das liegt im Ermessen des Rates. Zu Beginn des Prozesses wird eine Bestandsaufnahme bzw. Auftaktbilanz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Flächenpotenziale, Lebensräume, vorhandene soziale, kulturelle, technologische und sonstige freizeitorientierte Infrastrukturen sowie bereits bestehende Best Practice Projekte auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements erstellt. Als Datengrundlage werden vorliegende statistische Daten, kommunale Analysen (bspw. InSEKts, Quartiersanalysen, Aktions- und Masterpläne) analysiert sowie die Ergebnisse aus den durchzuführenden Beteiligungs- und Dialogveranstaltungen betrachtet (Seite 7). Darüber hinaus ist als operatives Prozessziel die Analyse und Darstellung der inhaltlichen Bezüge zischen den bestehenden, strategischen Entwicklungsprozessen und den "Nordwärts"-Propjekten auf Seite 8 beschrieben. Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter Satz, 1. Absatz). |
Bezirksvertretung Huckarde | 29.04.2015 | mehrheitlich empfohlen | ![]() |
Bezirksvertretung Innenstadt-West | 29.04.2015 | empfohlen | ![]() |
Bezirksvertretung Mengede | 29.04.2015 | einstimmig empfohlen mit folgender Anmerkung: Frau Knappmann (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, die Projekte "Bau Nordspange", "Erweiterung OWIIIa" und "Verkehrskonzept Do-Hafen" bei der Vorlage Projekt "Nordwärts" auszuklammern. Des Weiteren fehlt der Zielbereich "Senioren" und sie bittet darum, dieses mit aufzunehmen. | Das liegt im Ermessen des Rates. Bestehende Planungen und Maßnahmen sowie erforderliche Entwicklungsprozesse werden für die Stadtbezirke fortgeführt (Seite 4 der Vorlage). Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Fachverwaltung bleiben unberührt (Seite 8 der Vorlage, letzter Satz, 1. Absatz). Der Themenbereich "Senioren" ist nicht explizit aufgeführt, da alle Bürgerinnen und Bürger der Stadtbezirke die Zielgruppe des Projektes ist. Der Seniorenbeirat erscheint nicht in der Beratungsfolge, da die erste Sitzung in 2015 erst am 12.05.2015 (nach dem Ratsbeschluss) stattfindet. |
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | 30.04.2015 | ![]() | ![]() |
Ausschuss für Bürger-dienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden | 05.05.2015 | ![]() | ![]() |
Integrationsrat | 05.05.2015 | ![]() | ![]() |
Schulausschuss | 06.05.2015 | ![]() | ![]() |
Hauptausschuss und Ältestenrat | 07.05.2015 | ![]() | ![]() |
Rat | 07.05.2015 | ![]() | ![]() |
Im Rahmen der Verkehrsgutachten wurde der Planfall bevorzugt, dass aus dem Parkhaus in die Alfred-Trappen-Straße ausfahrende Fahrzeuge sowohl der bestehenden Einbahnstraße folgend Richtung Süden nach links als auch nach rechts Richtung Norden zur Faßstraße abbiegen können. Der Anteil des zu erwartenden Linksabbiegeverkehrs aus dem Parkhaus würde mit ca. 20% einen relativ geringen Anteil davon ausmachen. Aufgrund des im Planungsprozess mit den Fachämtern abgestimmten und weiterentwickelten Verkehrsentwurfs zur tatsächlichen baulichen Gestaltung des Zu- und Ausfahrtbereiches des Parkhauses, ist den Verkehrsplanern zufolge faktisch nur noch ein Rechtsabbiegen aus dem Parkhaus möglich. Die Vorhabenträgerin hat auch dieser Lösung schriftlich zugestimmt.
Die Fachgutachter zu den Belangen Lärm, Lufthygiene und Verkehr haben ebenfalls schriftlich bestätigt, dass diese geänderte Verkehrsführung keine Auswirkungen auf die jeweiligen Gutachtenergebnisse hat.Daraus resultierend wird eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts in die Faßstraße vorgesehen und im weiteren Planverfahren festgeschrieben. Die Begründung vom 30.04.2015 wird zur öffentlichen Auslegung entsprechend angepasst werden.
zu 2.)
a) Die mögliche Öffnung des betreffenden Einbahnstraßenabschnitts für Radfahrer in Gegenrichtung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, verkehrstechnischer Art, welche die Bezirksvertretung in eigener Zuständigkeit treffen kann.
Der Beschluss entspricht den im Artenschutzfachbeitrag beschriebenen Maßnahmen in vollem Umfang. Diese Vorgaben sind darüber hinaus im Durchführungsvertrag Teil B § 22 Abs. 3 verbindlich geregelt. Auszug Artenschutzprüfung – S. 23 (Meinig, März 2015) (Fledermäuse) „Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten werden potenziell geeignete Bäume vor der Fällung mittels Hubsteiger und Endoskop auf 3 Fledermausbesatz kontrolliert. Sollten im Rahmen der Kontrollen Tiere in einer Baumhöhle festgestellt werden, so muss abgewartet werden, bis sich die Tiere von selbst entfernt haben. Die Entfernung potenzieller Quartierbäume erfolgt bei Tagestemperaturen über 10°C. Bei der Baumfällung ist ein Fledermausfachmann anwesend, so dass trotz der Vorsichtsmaßnahmen betroffene, verletzte Tiere fachgerecht versorgt werden.“
zu 4.)
Der § 25 Abs. 2 im Durchführungsvertrages Teil B sieht die Messung der NO2-Immissionen für die Dauer eines Zeitraumes von 3 Jahren vor. Sofern die Änderung der Formulierung von „in einem Zeitraum von 3 Jahren“ in die Formulierung „über einen Zeitraum von 3 Jahren“ der Klarstellung dient, könnte dies im Vertragsentwurf angepasst werden. Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Maßgabe zu folgen, dass im weiteren Verfahren eine Ausfahrt aus dem Parkhaus nur rechts Richtung Faßstraße festgeschrieben und die Begründung entsprechend angepasst wird. Der Durchführungsvertrag Teil B wird in seiner Formulierung wie unter Pkt. 4 dargelegt redaktionell angepasst.“
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Schreiben vor:
Schreiben OB Sierau vom 20.04.2015:
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14449-14-E2):
..in der Sitzung des ABVG am 25.11.2014 wurde durch die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Anfrage „Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf großen Ausfallstraßen“, Drucksache-Nr.: 14449-14-E1 eingebracht. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs mit der Lärmaktionsplanung wurde die Anfrage an den AUSW überwiesen. Diese Anfrage führte zu einer Befassung im Umwelt- und Tiefbauamt sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
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RM Friedrich-Wilhelm Weber RM Anke Kopkow |
RM Heinz Neumann RM Dr. Jürgen Eigenbrod |
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RM Matthias Dudde |
RM Barbra Brunsing |
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RM Carla Neumann-Lieven RM Alisa Spree RM Carsten Giebel |
RM Heike Renkawitz RM Torsten Heymann RM Bernhard Klösel |
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
· empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises zu beschließen,
· schlägt neue Mitglieder für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, diese in die Jury zu bestellen.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund mit den o. g. Anmerkungen, vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) Folgendes zu beschließen:
1. Das Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh gemäß § 171e BauGB als Soziale Stadt Gebiet festzulegen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
2. Die Fortsetzung des niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde/Bodelschwingh mit einem maximalen Aufwand in Höhe von 15.000 € im HJ 2015.
„1. Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bzw. dem per
Delegationsbeschluss zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Aufstellungsbeschluss vom 17. Oktober 2007 für den Bebauungsplan Br 2016
(Drucksache Nr.: 09665-07) wird aufgehoben.
b) Die Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße ist dauerhaft als städtische
Grünfläche zu überplanen und so im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan
zu sichern.
c) Die Verwaltung unterlässt weitere Planungen mit der Zielsetzung einer Bebauung
der Grünfläche oder der Stellplatzfläche.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Pläne zur Aufwertung der Grün- und Spielplatzfläche sowie
der Stellplatzfläche zu erarbeiten und der Bezirksvertretung mit Kostenaufstellung
vorzulegen.
Begründung:
Im westlichen Kreuzungsbereich von Wambeler Hellweg und Rüschebrinkstraße befindet sich eine Grünanlage mit integriertem Spielplatz. Daneben liegt eine versiegelte Fläche, die als Stellplatz und Containerstandort genutzt wird.
Im Oktober 2007 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan (Br 216) aufzustellen, der die Ansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich vorsieht. Im Jahr 2012 bestanden Planungen, auf dieser Grünfläche ein Bauvorhaben für seniorengerechtes Wohnen inklusive Pflege- und Versorgungseinrichtungen umgesetzt werden.
Eine Bebauung dieser Grünfläche, sei es Gewerbe- oder Wohnbebauung, ist abzulehnen. Die Grünfläche ist als solche zu erhalten, da sie einen markanten Grünpunkt im Ortskern von Wambel und eine willkommene Ausnahme von der ansonsten bestehenden Bebauung entlang des Hellwegs bildet. Außerdem haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen für die planerische Beurteilung dieser Fläche geändert.
Ein Bedarf in Wambel für zusätzliche Einzelhandelsflächen besteht nicht mehr, da ohnehin Leerstände im „gewerblichen Ortskern“ (Höhe Rewe und Sparkasse) bestehen. Weiterhin hat man mittlerweile nördlich dieser Fläche Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern angesiedelt, deren Wohnqualität durch die o. g. Grünfläche auf einem guten Niveau erhalten bleibt. Durch eine dauerhafte Sicherung der Grünfläche besteht nunmehr für die Ortspolitik die Möglichkeit, Investitionen zur Aufwertung dieser Grünfläche vorzunehmen, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, dass Investitionen durch eine spätere Bebauung der Fläche obsolet werden.
Die östlich neben der Grünfläche gelegene Stellplatzfläche erfüllt wichtige Verkehrs- und Entsorgungsaufgaben. Zum einen wird diese Fläche als Parkplatz von Personen genutzt, die anschließend mit der Stadtbahn in die Innenstadt fahren. Zum anderen befindet sich auf dieser Stellplatzfläche ein weitestgehend unstreitiger Containerstandort. Diese Stellplatzfläche ist jedoch ebenfalls optisch aufzuwerten.“
zu TOP 4.1
Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Instandhaltungswerk RRX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00511-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Errichtung des "Clean Port"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00836-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
- unbesetzt -
zu TOP 5.3
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 24.03.2015 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07. Mai 2015 den Tagesordnungspunkt Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen Moratorium „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen. Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.
Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
o Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
o Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
o Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
o Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und
o Vertreter/innen von DSW 21
ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
o bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
o Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels
20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des
Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
o Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.
Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.
zu TOP 6.1
Deutsches Kochbuchmuseum Dortmund – Wiedereinrichtung am neuen Standort
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13770-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00786-15)
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 6.3
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12340-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Werkstattumbau Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14318-14)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.04.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, bis zur
Ratssitzung am 07.05.2015 die seinerzeit in der Sitzung des AFBL am 17.11.2011 vom
Kämmerer zurückgezogene Vorlage Drucksachen-Nr. 04904-11 „Gesamtkonzept zur
mittelfristigen Investitionsplanung des Theater Dortmund“ fortzuschreiben und diese mit einem
Finanzierungs- und Zeitstrahl bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2018 zu
versehen.
Neben den bisher nunmehr bekannt gewordenen 10,7 Mio. Euro für den Werkstattumbau und
den ungefähr veranschlagten 17 Mio. Euro für die „Junge Bühne Westfalen“ sollen dabei
weitere Investitionsvorhaben bis 2018 aufgelistet werden, deren finanzielles Volumen die
Grenze von 300.000 Euro überschreiten.
Konkret soll die Verwaltung dabei auch Stellung beziehen, ob an eine Wiedereröffnung der
Dachterrasse des großen Hauses oberhalb des Foyers gedacht wird oder beispielsweise auch
an Dach- und Deckensanierungsmaßnahmen im Opernhaus.
Die Auflistung soll die geplanten Investitions-/Sanierungsmaßnahmen dabei priorisieren nach:
a) unabweisbar notwendig
b) mittelfristig erforderlich
c) wünschenswert zur Attraktivitätssteigerung
Sollte eine solche Fortschreibung bis zur Ratssitzung am 07.05.2015 aus Sicht der
Theaterverwaltung nicht möglich sein, so erfolgt die Beschlussfassung über das
Werkstattkonzept erst dann, wenn diese Auflistung komplett vorliegt.
Aus Sicht der Politik ist es nämlich nicht nur wünschenswert, sondern aufgrund der
finanziellen Lage der Stadt Dortmund geradezu erforderlich, eine „Gesamtschau“ über den
Sanierungs- und Investitionsbedarf des Mitte der 1960er Jahre eröffneten Hauses zu erhalten,
damit dieser in Abwägung mit anderen dringend anstehenden Infrastrukturinvestitionen
sorgsam und an nachvollziehbaren Kriterien orientiert bewertet und gewichtet werden kann.
Abschließend möge die Verwaltung erläutern, warum trotz „langfristiger und sorgfältiger
Überprüfung diverser Ersatzspielstätten“ kein Ausweichquartier für das Schauspiel gefunden
werden konnte und warum insbesondere das ehemalige Museum am Ostwall nicht als
temporäre Alternativlösung in Frage kam.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015, spätestens aber für die Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2015 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umsetzung des Bauvorhabens „Werkstattumbau“
mit Investitionsvolumen in Höhe von 10,7 Mio. Euro und die weitere Beauftragung der letzten
Planungsphasen; die Richtlinien des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden
hierbei beachtet.
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Auslagerung
der Werkstattbereiche und Büros
- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den verkürzten Spielplan des Schauspiels, bedingt durch
den Ausfall einer Ausweichspielstätte, zur Kenntnis
- Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des
Bauvorhabens ein Darlehen über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, aufgeteilt auf
die Kalenderjahre 2016/2017 schätzungsweise mit 4,5 Mio. Euro (2016) und schätzungsweise
2,5 Mio. Euro (2017)
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitions- als auch
Betriebskostenzuschusses des Theaters zur Finanzierung des notwendigen Kapitaldienstes
(Zins- und Tilgungsleistungen) aus dem Darlehen
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die konsumtiven Belastungen durch die zusätzlichen
Kosten für die Auslagerungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro, die dem Theater Dortmund
Zuschuss erhöhend zur Verfügung gestellt werden.
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strukturelle Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2018 um 59.000 Euro aufgrund der
erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen
Mit den Methoden des Baucontrollings, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Projektsteuerung und Planern (Planung und Bauüberwachung) angewendet werden, sollen Risiken vermieden und Krisen gesteuert werden. In den verschiedenen Projektphasen, wie Planung, Vergabe und Bauausführung, kommen teilweise unterschiedliche Instrumentarien zur Anwendung. Wichtig sind jedoch immer eine vorausschauende Betrachtung und vorsorglich zu entwickelnde „Notfall“-Maßnahmen, die im Falle einer Planabweichung angewendet werden.
2. Kostenkontrolle
2.1 Maßnahmen während der Planung
· Abstimmen der Ausführungs- und Detailplanung, sowie der Leistungsbeschreibungen
hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Prüf- und Kontrollinstanz ist dabei der Projektsteuerer.
· Durch „Auspreisung“ der Leistungsverzeichnisse vor LV-Versand werden die
voraussichtlichen Vergabesummen ermittelt und mit den Budgetkosten verglichen. Bei
Überschreitung werden Kostensteuerungsmaßnahmen, wie Entfall von Leistungen und/oder
Standardreduzierungen, durchgeführt.
2.2 Maßnahmen während der Vergabe
· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm vom
Projektsteuerer
· Vor Vergabe der Bauleistungen werden insgesamt 50% der Baumaßnahme ausgeschrieben
um bei Kostenüberschreitungen entsprechend reagieren zu können.
· Prüfung der Deckungsbestätigung der zu vergebenden Aufträge und erforderlichenfalls
Kostensteuerungsmaßnahmen durchführen.
2.3 Maßnahmen während der Bauausführung
· Fortschreibung der Kostenüberwachung mit Kostenüberwachungsprogramm.
· Konsequentes Änderungs- und Nachtragsmanagement zur Vermeidung zusätzlicher Kosten.
3. Termincontrolling
3.1 Maßnahmen während der Planung
· Die Ausführungszeiten werden mit ausreichend Pufferzeit versehen um eine termingerechte
Fertigstellung auch bei unvorhergesehenen Ereignissen realisieren zu können.
· Wichtige Termine für Baustelle und Betrieb werden als Meilensteine definiert und
festgeschrieben.
3.2 Maßnahmen während der Vergabe
· Vermeidung von störanfälligen Schnittstellen durch die Zusammenstellung verschiedener
Gewerke in ein Vergabepaket.
· Bei den Vergaben wird insbesondere das Kriterium der Zuverlässigkeit der Firmen
berücksichtigt. Dies kann durch eine strenge Prüfung von Referenzen oder durch ein
vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren erfolgen.
· Festschreiben der wichtigen Ausführungstermine (Fertigstellungstermine und Meilensteine) in
den Bauverträgen.
3.3 Maßnahmen während der Bauausführung
· Konsequentes Anwenden der zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungselemente:
- Bauverzüge werden unverzüglich gerügt und vom Bauunternehmer Abhilfe gefordert.
· Bei unvorhergesehenen Bauablaufstörungen, z.B. Insolvenz einer Baufirma oder vorher nicht
erkennbare Baugrundverhältnissen, werden umgehend mit den Beteiligten neue Terminpläne
(Plan B) erarbeitet, z. B. Konzentration der Bauleistungen auf die Nutzungsbereiche, die für
den Spielbetrieb absolut unverzichtbar sind.
4. Kostensteigerung
4.1 Gründe für Kostensteigerung
Mit der Machbarkeitsstudie vom 30.09.2013 wurden Gesamtkosten in der Höhe von brutto 7,41 Mio € ermittelt. Als Grundlage lagen damals Flächenforderungen seitens der verschiedenen Abteilungen des Theaters vor.
In Workshops, die gemeinsam mit Bauherrn, Nutzern, Architekten und Fachplanern durchgeführt wurden, wurden die Bedarfe detailliert ermittelt und zusammengestellt. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der für die Machbarkeitsstudie geforderten Flächenbedarfe deutlich zu gering angegeben wurde. So war die für das Lager geforderte Fläche von 525 m² nicht als Gesamtfläche, sondern als Netto-Stellfläche gemeint und die noch erforderlichen Flächen für Wirtschafts- und Rettungswege sollen zusätzlich geschaffen werden. Weitere Mehrkosten resultierten aus bis dahin unbekannten Forderungen aus dem Brandschutz. Ferner kam hinzu, dass mit der Novellierung der HOAI in 2013 die Honorarkosten für die Planer um 12 bis 15% anstiegen, was in der Machbarkeitsstudie noch unberücksichtigt war.
Die auf dieser Grundlage ermittelten Kosten zeigten eine große Kostensteigerung gegenüber der Machbarkeitsstudie. Daraufhin wurden Einsparrunden durchgeführt, mit denen erhebliche Einsparungen und Reduzierungen in allen Bereichen erreicht wurden. Allerdings konnten die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie ohne substantielle Einschnitte, z. B. Entfall eines kompletten Umbaubereichs, nicht erreicht werden.
Eine Auslagerung des Schauspiels für eine komplette Spielzeit wurde auch aus Kostengründen verworfen. Der daraufhin erarbeitete Kompromiss (Auszug Schauspiel von März/April bis Oktober) erfordert eine komprimierte Bauzeit des Lagers. Die daraus entstehenden Mehrkosten stehen den deutlich höheren und nunmehr eingesparten Auslagerungskosten gegenüber.
Die Projektstörungen/-änderungen führen außerdem zu einer Erhöhung der Nebenkosten.
4.1 Mehrkostenpositionen
Die folgenden Positionen weisen die Mehrkosten der Ratsvorlage im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Planungskonzepte und der Verwobenheit der Einzelmaßnahmen nicht immer eindeutig zugeordnet werden können. Es ist auch nicht möglich eine Einzelposition zu streichen und damit den benannten Betrag als Einsparung zu realisieren. Vielmehr würde dies eine Umplanung nach sich ziehen, aus der Mehrkosten an anderer Stelle entstünden.
· Erhöhter Flächenbedarf des Lagers Schauspiel (auch nach
Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 490.000,00 EUR
· Sicherstellung von Flucht- und Rettungswege Schneidereien
(auch nach Kosteneinsparungsrunde in LPh 2) 60.000,00 EUR
· Nachträglich erkannte Mängel an technischen Anlagen 50.000,00 EUR
· Lastenaufzug aufgrund 2-Geschossigkeit des Lagers 165.000,00 EUR
· Lastenaufzug im Fundus als Ersatz für Seilzug 55.000,00 EUR
· Zusätzliche Tore, Türen und Hubbühnen zur Verbesserung der
Arbeitsabläufe/-sicherheit 170.000,00 EUR
· Erweiterung ENS/Inspi-Anlage 80.000,00 EUR
· Erhöhung der Entsorgungskosten aufgrund
Schadstoffbelastungen auch im Bereich der Baumaßnahmen 40.000,00 EUR
· Ertüchtigung der Fluchttreppenhäuser mit Druckluft und Türen
(Forderung Brandschutz) 45.000,00 EUR
· Zusätzliche Brandschutztüren (Forderung Brandschutz) 85.600,00 EUR
· Brunnengründung (entsprechend Bodengutachten) 50.000,00 EUR
· Zusatzmaßnahmen aus geändertem Bauablauf (verkürzte
· Zusätzliche Maßnahmen Haustechnik, wie Sprinklerung und
Brandmelder in Büros (Forderung Brandschutz) 112.000,00 EUR
· Sprinklerung der Büros (Forderung Brandschutzgutachten) 54.000,00 EUR
· Späneabsaugung (Altgerät nicht weiter zu verwenden) 95.000,00 EUR
Insgesamt 1.659.100,00 EUR
27% Nebenkosten 447.957,00 EUR
Zusätzliche Nebenkosten wegen Projektstörungen/-änderungen 240.000,00 EUR
Insgesamt netto 2.347.057,00 EUR
19% MwSt. 445.940,83 EUR
Zzgl. Erstausstattung brutto 500.000,00 EUR
Insgesamt brutto 3.292.997,83 EUR
gerundet 3.293.000,00 EUR
5. Erfüllung von rechtlichen Anforderungen
Die Werkstattbereiche erfüllen teilweise nicht die heutzutage geltenden rechtlichen Anforderungen an Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einige der zur damaligen Bauzeit 1966 geltenden Regeln und Vorschriften sind mittlerweile überholt. Es bestehen zahlreiche Mängel insbesondere beim Brandschutz, die naturgemäß im Laufe eines Nutzungszeitraums von ca. 50 Jahren entstehen. Wegen der großen Raumnot werden dann noch Flure und Treppen, die eigentlich nur als Fluchtwege dienen, auch als Abstellfläche gebraucht. Von den zuständigen Aufsichtsbehörden werden diese Zustände derzeit noch unter der Bedingung, dass die Missstände in absehbarer Zeit abgestellt werden, geduldet.
Nach den Baumaßnahmen werden dann nunmehr auch in den Werkstattbereichen die aktuellen Anforderungen der Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Versammlungsstättenverordnung voll erfüllt. Für die Planung wurden außerdem zugrunde gelegt:
- das Brandschutzkonzept des Brandschutzgutachters Franke,
- die Arbeitsstättenrichtlinien,
- die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (für Neubau und Fassade),
- sowie alle sonstigen anzuwendenden Regeln und Richtlinien.
zu TOP 8.1
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Errichtung einer Aufzugsanlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Tiefgarage Stadttheater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00247-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten (§ 108 a GO NRW); Regelung zur Vollparität (§ 108 b GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00902-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00981-15)
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 9.4
DEW21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00964-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Gründung Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00911-15)
Den Mietgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2015 vor:
Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ist als eine gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Ein entsprechender Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vom Finanzamt Dortmund-West liegt vor. Damit ist die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO und die Gemeinnützigkeit festgestellt. Die hiermit verbundenen steuerlichen Begünstigungen finden mithin Anwendung.
Mit Schreiben vom 27.02.2012 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass die Sammlung des Deutschen Fußballmuseums keine wissenschaftliche Sammlung darstellt. Demzufolge ist die Gesellschaft nicht von der Umsatzsteuer befreit.“
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrike Matzanke Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |