Niederschrift (öffentlich)
über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 05.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:23 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch
CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer
FDP/Bürgerliste
sB Joest
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus, Integrationsrat i.V. Imielski
sE Siegmund, Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Frau Mohr, FB 61/4-2
Herr Tegethoff, FB 61/4-4
Frau Kerschek, FB 80/KUS
Herr Halfmann, FB 60/3
Herr Lincke, FB 50
Frau Tasillo, FB 32
Herr Löchter, FB1/Pressestelle
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.11.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019
2. Beratung von Eingaben
2.1 Antrag auf Einführung eines autofreien Sonntags alle 2 Monate in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15038-19)
2.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes InN 222
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14979-19)
2.3 Antrag auf Verzicht der Bebauungen für die Bereiche Lohwäldchen (Berghofen) und Lennhof (Barop)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14980-19)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Gefährderüberwachung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15395-19-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 24.09.2019 erhalten.
3.2 Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14917-19-E2)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 24.09.2019 erhalten.
3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13131-19-E2)
Es handelt sich um die Stellungnahme zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion im Rahmen des Masterplan Kommunale Sicherheit. Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 19.02.2019 erhalten.
3.4 Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)
3.5 Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19)
3.6 Haus der Sicherheit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15673-19)
3.7 Einrichtung eines Telenotarztes bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15676-19)
3.8 Härtefallkommission NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19)
3.9 Bußgelder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
4.2 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
4.3 Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)
4.4 Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)
4.5 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)
4.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
4.7 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)
4.8 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
4.9 Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15803-19)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Fuß benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 4.10 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019
Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Antrag auf Einführung eines autofreien Sonntags alle 2 Monate in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15038-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:
Antrag auf Einführung eines autofreien Sonntags alle 2 Monate in Dortmund.
Begründung:
Die Stadt Dortmund hat sich mehrfach zum Schutz des Klimas bekannt. Sie ist dem Klimabündnis beigetreten und hat die erhöhte Dringlichkeitsstufe des Klimaschutzes anerkannt. Sie erklärte sich bereit, bei allen städtischen Planungen Verschlechterungen des Stadtklimas zu vermeiden und das Klima fördernde Maßnahmen zu unterstützen.
Durch Anlocken von Schwerverkehr im Rahmen der Ansiedlung von Logistik-Konzernen nach Dortmund hat sich die Abgassituation der Stadt verschlechtert. NO2- und Feinstaubwerte sind permanent erhöht und gefährden die Gesundheit der Stadtbewohner nachhaltig. Die Stickoxide führen zu einer Nährstoff-Überlastung und Versauerung der Wälder und wirken sich negativ auf Insektenbestände aus.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Stadt Dortmund engagiert sich in vielfältiger Weise für den Klimaschutz und die
Luftreinhaltung. So hat sich die Luftqualität in den letzten Jahren bereits deutlich verbessert.
Hinsichtlich des Feinstaubes werden an allen Messstellen im Stadtgebiet die Grenzwerte
bereits seit 2014 eingehalten. Lediglich an 3 Messstellen im Stadtgebiet sind
Überschreitungen des Jahresmittelwertes für NO2 ermittelt worden. Die Messungen zeigen,
dass in Dortmund kein flächendeckendes Schadstoffproblem vorherrscht.
Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen verkehrsregelnde Maßnahmen immer
nur dann getroffen werden, wenn dies verkehrlich zwingend geboten ist. Da es jedoch in
Dortmund nur an einzelnen Messstellen zu Grenzwertüberschreitungen kommt, kann ein
flächendeckender autofreier Sonntag gem. StVO nicht angeordnet werden. Darüber hinaus
wäre ein Verbot weder praktisch umsetzbar noch zu überwachen.
Ein autofreier Sonntag kann daher nur durch den freiwilligen Verzicht der Bürger auf das
Auto gelingen. Hierzu wäre sicherlich eine breit angelegte Werbekampagne mit flankierenden
Maßnahmen erforderlich, sowie es z.B. die Stadt Düsseldorf aktuell bewirbt. In Düsseldorf
werden am Sonntag den 15. September von 11 bis 18 Uhr Teile der Innenstadt für den
Autoverkehr gesperrt und das Fahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ist an diesem Tag im
gesamten Stadtgebiet kostenlos. Bürgerinnen und Bürger können die Verkehrswende testen
und die Stadt mit Bahn und Bus erkunden. Somit wird ein räumlich eng begrenzter Bezirk in
der Innenstadt autofrei, indem zu dieser Zeit 4 Veranstaltungen (Weltkindertag, Hohe-Straße-
Fest, Wildparkfest und der Fischmarkt) stattfinden. Insgesamt ist festzuhalten, dass der
autofreie Sonntag in Düsseldorf mit konkreten, traditionellen Veranstaltungen einhergeht.
Auch die Stadt Dortmund plant bereits im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“
im Juli 2021 die Teilsperrung des Wallringes für den Kfz-Verkehr. Im Rahmen des „Still-
Leben“ kann der Wall dann autofrei erlebt werden, und die Potenziale für eine Umgestaltung
werden erlebbar.
Der Petent Volker Heimel ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Heimel schildert seine Eingabe. Die meisten erinnerten sich noch an die autofreien Sonntage in den 1970er Jahren aufgrund der Ölkrise. Heute habe man im Prinzip das Gegenteil und bekäme das Öl zu relativ niedrigen Preisen. Allerdings gebe es heute bundesweit viele Städte, die den Klimanotstand ausgerufen haben. Zwar habe sich Dortmund nur zu dem Begriff Klimakrise bereit erklärt, der sei aber schlimm genug. Pole und Gletscher würden wesentlich schneller schmelzen als von den Wissenschaftlern vorhergesagt. Es wäre daher sinnvoll, die Kohlendioxid- und Nitratemission möglichst schnell zurückzufahren. Und dazu könnten auch einzelne Reduktionen einen kleinen Beitrag leisten.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt an, dass ihre Fraktion die Anregung zu einem autofreien Sonntag unterstütze. Sie bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung und resümiert, dass es sehr schade sei, dass in dieser Stadt so wenig für den Klimaschutz gemacht würde. Die Aktion in Düsseldorf sei nicht nur eine Marketing-Maßnahme, sondern man habe dort wirklich etwas getan weil es brenne. Man könne ihrer Meinung nach so vieles ausprobieren und alle hier Anwesenden müssten jetzt handeln.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) weist auf die juristischen Ausführungen in der Stellungnahme von Herrn Wilde hin und verdeutlicht, dass klar sei, dass man nach der Straßenverkehrsordnung autofreie Sonntage nicht zwingend anordnen könne. Düsseldorf habe dies am 15. September als freiwillige Maßnahme ausprobiert. In Dortmund habe man gute Erfahrungen mit dem Stillleben A 40 gemacht. Jedoch würde dies wie angeregt, auf dem Wallring in dieser Regelmäßigkeit in einer 600.000-Einwohner-Stadt – die zudem noch wachse – nicht funktionieren. In der Klimanotstandsdebatte sei deutlich geworden, dass wir in Dortmund einen eigenen Weg gingen, der eigene Früchte trage und daher folge man hier der Stellungnahme der Verwaltung.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) entgegnet, dass dem Ausschuss der Klimanotstand in vielen Tagesordnungspunkten immer wieder begegnen werde. Er meine, dass das Recht sicher Spielräume zulasse, oder wie sonst der OB-Kandidat von Hannover für das Jahr 2025 eine autofreie Innenstadt planen könne.
Frau Krause weist auf einen Fehler in der Stellungnahme bezüglich des Termins für die geplante Teilsperrung des Wallrings im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ hin. Der korrekte Termin würde zum Protokoll nachgereicht. Sie bedankt sich bei dem Petenten Herrn Heimel für das Interesse und die Anregung und fasst zusammen, dass man der Stellungnahme der Verwaltung folgen wolle.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung nennt folgenden Termin für die geplante Teilsperrung des Wallrings für den KfZ-Verkehr im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“: 26.09.2021.
zu TOP 2.2
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes InN 222
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14979-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes InN 222, Westfalenhütte, ehemalige Sinteranlage: Die Stadt möge eine Herausnahme der ehemaligen Tabuzone, eingerichtet durch Biopace auf Anraten des Beirates der UNB, aus dem Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes InN 222 prüfen im Hinblick auf den vorrangigen Schutz der Natur und des
Stadtklimas (Natur- und Klimareservat).
Grund des Antrages: Im Somer 2019 wurden auf der ehemaligen Tabuzone der Sinteranlage balzende Heidelerchen festgestellt und deren Rufe sonagrafisch festgehalten. Dieses Revier anzeigende Merkmal beweist die Anwesenheit dieser in Dortmund extrem seltenen Vogelart im selben Brutrevier Tabuzone Sinter seit 2016 (Hinweis Heimel vor dem Beirat der UNB, abweichend von Darstellungen bei biopace). Die Fläche ist nach wie vor ein exzellentes Biotop für Kreuzkröten, Heidelerchen und den Flussregenpfeifer.
Flache Wasserzonen bilden sich nach jedem stärkeren Regenereignis. Es wurde gezeigt, dass die Sinterfläche zu bestimmten Jahreszeiten auch von Bekassinen als Rastplatz genutzt wird.Ferner wurden dort planungsrelevante Hänflinge festgestellt.
Eine Bebauung der Fläche würde zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der genannten Arten führen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte wird gemäß der durch den Rat im Jahr 2008
beschlossenen Rahmenplanung einer neuen Nutzung zugeführt. Dies erfolgt in mehreren
Bebauungsplanverfahren jeweils für einen zu entwickelnden Teilbereich. Der angesprochene
Bebauungsplan In N 222 - ehemalige Sinteranlage - ist bereits seit dem 23.11.2012
rechtskräftig, das Gelände wird derzeit den neuen Nutzungen (Industriegewerbe) zugeführt.
Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde ein Umweltbericht erstellt und eine
artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Dabei wurden für die Arten Kreuzkröte
sowie Flussregenpfeifer Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) auf externen Flächen
festgesetzt und umgesetzt (Deponie Westfalenhütte und Deponie Ellinghausen).
Die Maßnahmen wurden gutachterlich begleitet. Während der Baureifmachung
(Bodenanschüttung) der ehem. Sinteranlage erfolgt seit Juli 2016 eine ökologische und
artenschutzfachliche Baubegleitung. Dabei wird begutachtet und dafür Sorge getragen, dass
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auftreten. Bei Bedarf werden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen durchgeführt, wie z.B. eine an artenschutzfachliche Bedürfnisse
angepasste Rodungszeit von Gehölzen. Auch die zwischenzeitliche Auszäunung der
genannten „Tabuzone“ war eine entsprechende – eben temporäre – Vermeidungsmaßnahme.
Eine Rücksprache mit dem Gutachter (Büro Biopace, Münster) durch die Untere Naturschutzbehörde ergab, dass die Heidelerche und auch der Bluthänfling zwar als Durchzügler und Nahrungsgast auf dem Gelände zwischenzeitlich angetroffen wurden und dass auch die Bekassine als Durchzügler nicht ausgeschlossen werden kann. Allerdings konnte für diese Arten kein Brutvorkommen festgestellt werden. Die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in Form einer Schutzgebietsausweisung und/oder Änderung des B-Plans zur Ausweisung von Grünflächen können aus den sporadischen/temporären Vorkommen der genannten Arten nicht abgeleitet werden.
Dem Schutz der von Ihnen aufgeführten Arten wird daher durch die ökologische
Baubegleitung in ausreichender Weise nachgekommen.
Der Petent Volker Heimel ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Heimel erläutert, dass seit den 1960er Jahren bekannt sei, dass zu den wertvollsten Flächen der Montanregion deren Brach-Flächen gehörten. Dies seien für Dortmund die Westfalenhütte, sowie Phoenix West und Ost. Die letzten Berichte würden belegen, dass nicht wegen des Klimas, sondern aufgrund gravierender Baufehler, die laut Gesetz schützenswerte Kreuzkrötenpopulation, wahrscheinlich nicht mehr zu erhalten sei. Bei Sinter sehe es ähnlich aus. Hier habe man die schon angesiedelte Kreuzkrötenpopulation abgesammelt und zur Kohle-Halde-Ellinghausen gebracht, die dafür extra gerodet wurde. Die in Rede gestellte Fläche sei nicht nur wichtig nach Vogelschutzrichtlinien und Planungsrelevanz für Brutvögel, sondern sei auch ein wichtiger Rastplatz für extrem bedrohte Vogelarten nach den Vogelschutzrichtlinien der EU. Das Schreiben der ökologischen Baubegleitung läge weder der Öffentlichkeit noch dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde vor. Die Tabuzone müsse erhalten werden, es müsse zunächst eine Veränderungssperre eingerichtet werden und eine Änderung des Bebauungsplanes durch Aufhebung der Tabuzone erfolgen.
Frau Mohr (FB 61/4-2) erklärt, dass der Bebauungsplan InN 222 bereits seit dem Jahr 2012 rechtskräftig sei. Es wurden funktionsfähige Ersatzflächen für den Flussregenpfeifer und die Kreuzkröte geschaffen. Die Baureifmachung des Geländes sei seit 2016 im Gange und werde ökologisch und artenschutzrechtlich begleitet. Die Tabuzone sei temporär für die neu entdeckte Geburtshelferkröte eingerichtet worden, für die es noch keine Ausweichflächen gab. Die geschaffene Ausweichfläche werde nun bei einem Ortstermin Ende November durch die Untere Naturschutzbehörde abgenommen. Daran teilzunehmen, seien der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde und Herr Heimel herzlich eingeladen. Unter anderem für die Heidelerche gebe es umfangreiche CEF-Maßnahmen auf der ehemaligen Kronenreservefläche in Ellinghausen. Für dieses Planverfahren InN 219 gebe es momentan eine erneute Offenlage und Herr Heimel sei auch hier herzlich eingeladen, sich während der Offenlage noch einmal zu informieren. Die CEF-Maßnahmen seien bereits umgesetzt und deren Funktionsfähigkeit gutachterlich attestiert.
Frau Krause bedankt sich bei Frau Mohr für die Ergänzungen und für die Einladungen an den Petenten Herrn Heimel.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob die Verwaltung den Vorwurf, dass die CEF-Maßnahme zum Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht fertig und funktionsfähig nachgewiesen werden konnte, entkräften könne?
Frau Mohr gibt an, dass die CEF-Maßnahme auf der Deponie Ellinghausen und Westfalenhütte schon vor Beginn der Baumaßnahmen 2016 realisiert worden sei. Die Tabuzone sei für Arten hergerichtet worden, die es im damaligen Planverfahren noch nicht gab.
Frau Krause fasst zusammen, dass der Planungs- und Umweltdezernent Herr Wilde hier zusichere, dass einer ökologischen Baubegleitung in ausreichender Weise nachgekommen werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Antrag auf Verzicht der Bebauungen für die Bereiche Lohwäldchen (Berghofen) und Lennhof (Barop)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14980-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:
Antrag auf Verzicht der Bebauungen für die Bereiche Lohwäldchen (Berghofen) und Lennhof (Barop).
Begründung:
Die Stadt Dortmund hat sich mehrfach zum Schutz des Klimas bekannt. Sie ist dem Klimabündnis beigetreten und hat die erhöhte Dringlichkeitsstufe des Klimaschutzes anerkannt. Sie erklärte sich bereit, bei allen städtischen Planungen Verschlechterungen des Stadtklimas zu vermeiden und das Klima fördernde Maßnahmen zu unterstützen.
Die Baugebiete Lennhof und Lohwäldchen (Birkenkoppweg) entsprechen nach heutiger Auffassung nicht mehr den Anforderungen des Klimaschutzes. Sie führen zu verstärkter Versiegelung und Aufheizung des Lokalklimas.
Des Weiteres führen sie zu erhöhter Abwasserlast der Stadt und zu verminderter Grundwaserneubildung.
Es wird dafür plädiert, auf die Bauvorhaben völlig zu verzichten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Am 04. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Klimaschutzinitiative
beschlossen. Damit soll die seit mehr als 30 Jahren bestehende intensive Klimaschutztätigkeit
der Stadt Dortmund konsequent weiter geführt werden. Bei Entscheidungen mit
offensichtlicher Klimarelevanz ist diese Klimarelevanz darzulegen.
Für das geplante Neubaugebiet am Lennhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß
Baugesetzbuch ist dabei das Schutzgut Klima bei der bauleitplanerischen Abwägung zu
berücksichtigen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird u.a.
ein umfassender Umweltbericht erstellt. Die Politik hat zweimal die Gelegenheit, beim
Offenlegungsbeschluss und beim Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan auch über die
Klimarelevanz des Projektes zu entscheiden. Aus Sicht der Verwaltung gibt es aktuell keinen
Anlass, zum jetzigen Zeitpunkt der Politik zu empfehlen, aus Klimaschutzgründen das Projekt
aufzugeben.
Für den Bereich nördlich des Niederhofer Kohlenwegs wurde im Jahr 1988 der
Bebauungsplan Hö 204 - Dortmund Loh - aufgestellt, um die planungsrechtliche Grundlage
für eine Abrundung der bereits bestehenden Wohnbebauung zu schaffen. Im südöstlichen Teil
des Plangebiets (Birkenkoppstraße) wurde die vorgesehene Neubebauung bislang nicht
realisiert.
Wie auch aus dem Antwortschreiben der Verwaltung aus Januar 2018 zur Anfrage der
Fraktion Die Linke & Piraten zum Einfluss von Quellgebieten auf die Stadtplanung
hervorgeht (Drucksache Nr. 09279-17-E2), ist eine Bebauung der im oben genannten
Bebauungsplan festgesetzten Bereiche unter Beachtung von Auflagen zur Versickerung des
Niederschlagswassers und zur bergbaulichen Sanierung grundsätzlich weiterhin zulässig.
Ein Zurücknehmen der sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan ergebenden Baurechte ist nicht vorgesehen.
Der Petent Volker Heimel ist anwesend.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Heimel geht zunächst auf den Lennhof ein, man kenne die Wassersituation dort, doch die sei ein zweischneidiges Schwert. Einerseits saufe den Nutzern und Pächtern die Pferdekoppel ab, andererseits handele es sich bei dem Biotoptyp um einen Auwaldrest, das hieße ein schützenswertes Biotop mit Weiden und Pappelvorkommen. Der Bereich sei Höhlenbereich, was die Erstgutachter nicht erkannt hätten. Dies konnten erst die Zweitgutachter, die auf die Stellungnahme des NABU reagiert hätten, nachweisen. Weder Erst- noch Zweitgutachten hätten Amphibien nachweisen können, während Herr Heimel dort jedoch den Grasfrosch gefunden habe. Amphibien seien zwar nur auf einfache Weise geschützt, im Zweifelsfall müsse aber jeder einzelne Molch und jede einzelne Kröte abgesammelt werden. Er begründet im Weiteren detailliert warum es sich bei der Bebauung in Menglinghausen um einen gewaltigen Baufehler der Stadt Dortmund handele, entgegen den Voraussagen der Klimaanalyse der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1986, das dort eine Kaltluft-Abflussschneise vorgesehen hatte. Die dort von Herrn Dr. Büscher und Herrn Heimel vorgefundenen und kartierten Pflanzen überträfen in der Qualität jeden einzelnen Wald in Dortmund und seien unbedingt schützenswert. Auch zum Lohwäldchen erklärt Herr Heimel ausführlich, dass es verschiedene Gründe für eine Veränderungssperre gebe, die man zudem mit dem jetzt schon in Baureifmachung befindlichen Mönninghof-Siepen verbinden müsse.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Kritik teile. Es würde augenblicklich ein umfassender Umweltbericht erstellt, der die Aspekte der Eingabe beinhalten müsste. Daher sei aktuell nicht der richtige Zeitpunkt sich für oder gegen das Projekt zu entscheiden. Man müsse nun die Offenlegung abwarten und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und das Verfahren dahin aus „grüner“ Sicht begleiten.
Herr Tegethoff (FB61/4-4) informiert, dass es sich hier um zwei sehr unterschiedliche Flächen handele. Bei der Fläche am Lennhofe handele es sich um eine Fläche bei der man sich gerade im Bebauungsplanaufstellungsverfahren befinde. Das Verfahren sei hier auf ein Vollverfahren umgestellt worden, was einen Umweltbericht und ökologische Ausgleichsflächen beinhalte. Zudem habe man das Beteiligungsverfahren frühzeitig eröffnet. Das bedeute, dass alle – auch aus der Bürgerschaft – eingebrachten Aspekte in das Planverfahren einflössen und geprüft würden. Zu den eingebrachten Aspekten werde es Stellungnahmen und Gutachten geben, die der Politik und bei Beschluss auch der Öffentlichkeit vorgelegt würden. Bezüglich des Lohwäldchens sei der Fall anders gelagert, dort bestehe ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus den 1980er Jahren. Dieser sehe eine Bebauung vor, die in einem Teilbereich bis heute noch nicht erfolgt sei. Dort gebe es also Baurecht für den Eigentümer. Um hier eine Bebauung zu verhindern, müsste ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden und dies beabsichtige die Verwaltung nicht. Der angesprochene Bereich des Mönninghof-Siepen sei aber als private Grünfläche festgesetzt und freizuhalten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Gefährderüberwachung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15395-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Sitzung am 24.09.2019 vor:
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung terroristischer Gefährder*innen ist in § 56a
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Für die Entscheidung und die Beantragung dieser
Maßnahme ist die jeweilige Ausländerbehörde zuständig. In Nordrhein Westfalen (NRW) ist
parallel auch eine Zuständigkeit der Polizei vorgesehen (§ 34c Polizeigesetz (PolG NRW)).
Sofern bei der Ausländerbehörde Dortmund ein Anwendungsfall nach § 56a AufenthG eintritt,
besteht in NRW die Möglichkeit, für die technische Umsetzung dieser Maßnahme, die
hessische Landesbehörde („Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder“) in
Amtshilfe mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu beauftragen.
Frage 2:
In Dortmund wurde durch die Ausländerbehörde bisher keine Maßnahmen der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung auf Grundlage des § 56a AufenthG durchgeführt.
Frage 3:
Grundsätzlich erfolgt zwischen den Sicherheitsbehörden und der Ausländerbehörde Dortmund
ein intensiver Informationsaustausch. Da bisher jedoch keine Maßnahmen der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung auf Grundlage des § 56a AufenthG durchgeführt wurden,
liegen hierzu keine praktischen Erfahrungen vor.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14917-19-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen zur Sitzung am 24.09.2019 vor:
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1)
Feuerwerke im Außenbereich werden nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes
(SprengG) zunächst in vier Kategorien unterteilt, für die unterschiedliche Rahmenbedingungen
gelten.
Die Kategorie 1 umfasst sogenannte Kleinstfeuerwerke, wie Feuerwerksscherzartikel und
Tisch- beziehungsweise Jugendfeuerwerke, welche grundsätzlich genehmigungsfrei sind und
das ganze Jahr über erlaubnisfrei erworben und abgebrannt werden dürfen.
Bei Feuerwerken der Kategorie 2 handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände des klassischen Silvesterfeuerwerkes (bspw. Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder, China-Böller). Das Abbrennen derartiger Feuerwerke durch nach dem Sprengstoffrecht befähigte Personen (Pyrotechniker) ist lediglich anzeigepflichtig, Privatpersonen benötigen dagegen eine Genehmigung des Ordnungsamtes.
Feuerwerke der Kategorien 3 und 4 werden als sogenannte Höhenfeuerwerke bezeichnet, die häufig bei öffentlichen Veranstaltungen abgebrannt werden (z. B. bei den Lichterfesten im
Westfalenpark oder im Fredenbaumpark). Bei diesen beiden Kategorien kommen Feuerwerkskörper zum Einsatz, von denen eine mittlere bis hohe Gefahr ausgeht und welche daher ausschließlich von Pyrotechnikern zum Einsatz gebracht werden dürfen.
Zur Genehmigungspflicht im Einzelnen:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist nach den sprengstoffrechtlichen
Bestimmungen in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres allgemein zugelassen und
genehmigungsfrei (Silvester-/Neujahr).
Außerhalb des vorgenannten Zeitraumes – also vom 02.01. bis 30.12. eines jeden Jahres –
dürfen ausgebildete Pyrotechniker, die im Besitz einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
sind, ein derartiges Feuerwerk abbrennen, wenn sie dieses mindestens 14 Tage vor dem Abbrennzeitpunkt (in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, sogar vier Wochen vorher) beim Ordnungsamt angezeigt haben; einer Genehmigung durch die Ordnungsbehörde bedarf es nicht. Über die Anzeigepflicht wird sichergestellt, dass die Ordnungsbehörde die Träger öffentlicher Belange (z. B. Polizei, Feuerwehr, Bezirksregierung Arnsberg) rechtzeitig informieren kann und über diesen Weg Belange der Sicherheit und des Immissionsschutzes beim Abbrennen des Feuerwerkes berücksichtigt werden können.
Soll ein Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 02.01. bis 30.12. durch eine nach dem
Sprengstoffrecht nicht befähigte (Privat-)Person abgebrannt werden, können von dem grundsätzlichen Verbot auf rechtzeitigen Antrag (die oben genannten Fristen gelten analog) und bei Vorliegen eines besonderen Anlasses (siehe hierzu Frage 2) sowie der Prüfung von Sicherheits- und immissionsschutzrechtliche Belange Ausnahmegenehmigungen durch das Ordnungsamt erteilt werden.
Sofern die Prüfung der eingereichten Anzeige/Antragsunterlagen ergeben hat, dass die Voraussetzungen für das Abbrennen eines Feuerwerks nach dem Sprengstoffrecht und dem Landes-Immissionsschutzgesetz erfüllt sind, wird dem Pyrotechniker der Eingang der Anzeige
bestätigt oder der Privatperson – bei Vorliegen eines genehmigungswürdigen Anlasses – eine
entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt.
Für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorien 3-4 durch einen ausgebildeten Pyrotechniker, gelten die obigen Ausführungen für Kategorie 2-Feuerwerke entsprechend. Privatpersonen dürfen wie dargelegt keine derartigen Feuerwerke abbrennen.
Zu Frage 2)
Um die Zahl der genehmigungspflichtigen Feuerwerke, die durch Privatpersonen abgebrannt
werden, so gering wie möglich zu halten, wird eine Ausnahmegenehmigung von dem Verwendungsverbot lediglich in Einzelfällen bei Vorliegen eines begründeten Anlasses auf Antrag erteilt. Ein begründeter Anlass liegt nach der hiesigen Verwaltungspraxis nur in folgenden Fällen vor:
-Hochzeit/ Polterabend
-runde Geburtstage ab dem fünfzigsten Lebensjahr
-Firmenjubiläen
Grundsätzlich muss zudem eine Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers nachgewiesen werden, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Nach Vorgabe des Sprengstoffrechtes dürfen sich in der unmittelbaren Nähe des Abbrennortes zudem keine Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen befinden.
Außerdem darf ein Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 nach den Bestimmungen des Landes-
Immissionsschutzgesetzes NRW (LImschG NRW) höchstens 30 Minuten dauern und muss
um 22.00 Uhr beendet sein. Während der mitteleuropäischen Sommerzeit kann gem. § 11
LImschG das Ende des Feuerwerkes zurzeit bis 23.00 Uhr hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann im Übrigen bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung
Ausnahmen zulassen.
Zu Frage 3)
Für die Genehmigung eines privaten Feuerwerks werden Verwaltungsgebühren in Höhe von
45 Euro erhoben.
Zu Frage 4)
Genehmigung von Feuerwerken in der Zeit von 2014 bis 2018
Jahr | Kategorie 2 | Kategorie 3 + 4
(nur anzeigeverpflichtet) | Gesamtzahl | Bemerkungen |
2014 | 71 | 20 | 91 | Kategorie 2: insgesamt 71,
davon 40 nur anzeigepflichtig, 6 abgelehnt |
2015 | 72 | 22 | 94 | Kategorie 2: 72, davon 45 nur anzeigepflichtig, 3 abgelehnt
und 3 Rücknahmen |
2016 | 64 | 22 | 86 | Kategorie 2: 64, davon 36 nur anzeigepflichtig, 4 abgelehnt
und 2 Rücknahmen |
2017 | 52 | 12 | 64 | Kategorie 2: 52, davon 37 nur anzeigepflichtig, 5 abgelehnt
und 1 Rücknahme |
2018 | 54 | 13 | 67 | Kategorie 2: 54, davon 31 nur anzeigepflichtig, 3 abgelehnt |
Zu Frage 5)
Seit 2014 wurden durch das Ordnungsamt insgesamt 21 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks abgelehnt (Stand 31.12.2018). Die Ablehnungen erfolgten ganz überwiegend, weil Feuerwerke zu nicht genehmigungswürdigen Anlässen beantragt wurden, in Einzelfällen, weil Anzeigefrist nicht eingehalten oder ein unzulässiger Abbrennort angegeben wurde.
Zu Frage 6)
In der Zeit von 2014 bis 2018 wurden dem Ordnungsamt insgesamt 89 Höhenfeuerwerke im
Rahmen öffentlicher Veranstaltungen durch Pyrotechniker angezeigt. Privatpersonen werden
grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erteilt.
Zu Frage 7)
Sofern es sich um Feuerwerke der Kategorie 2 handelt, obliegt die Überwachung dieser Feuerwerke dem Ordnungsamt. Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten
stichprobenartig durchgeführt. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich bei den angezeigten Abbrennorten um wiederkehrende Örtlichkeiten und Lokalitäten, so dass die Rahmenbedingung und Gegebenheiten in der Regel bekannt sind.
Unter dem Gesichtspunkt des Gefahrenschutzes werden bei Höhenfeuerwerken (= Kategorie
3 und 4) nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz die Sicherheitsanforderungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, Bereich Arbeitsschutzverwaltung, festgelegt und dem verantwortlichen Pyrotechniker mitgeteilt.
Die Bezirksregierung ist zudem für die Überwachung der Feuerwerke zuständig.
Darüber hinaus erhält auch die Polizei Dortmund durch das Ordnungsamt stets Kenntnis über
die hier angezeigten oder von hier genehmigten Feuerwerke, damit bei eingehenden Beschwerden zu illegalen Feuerwerken gegebenenfalls vermeintliche Störer ermittelt werden
können.
Zu Frage 8)
Eine gesonderte Statistik hinsichtlich eingehender Beschwerden im Zusammenhang mit Feuerwerken existiert nicht, das Ordnungsamt erreichen diesbezüglich jedoch nur vereinzelte
Beschwerden. Häufigster Beschwerdegrund sind die von den Feuerwerken ausgehenden Lärmimmissionen und die damit einhergehende Störung der Nachtruhe. Fast immer stellt sich
dabei heraus, dass ein in der Umgebung des Beschwerdeführers illegal abgebranntes Feuerwerk ursächlich war.
Zu Frage 9 und 10)
Das illegale Abbrennen von Feuerwerken stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
dar. Sofern aufgrund einer eingegangenen Beschwerde die für das illegale Abbrennen eines
Feuerwerks verantwortliche Person ermittelt werden kann, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der Verstoß mit einer Geldbuße geahndet. Ohne konkrete Ermittlungsansätze zum Täter, zum Tatort und zum Tatzeitpunkt ist eine ordnungsrechtliche Verfolgung jedoch nicht möglich.
Zu Frage 11)
Aufgrund des engen Kontaktes zu den auf Dortmunder Stadtgebiet wiederkehrend tätig werdenden Pyrotechnikern beziehungsweise der eng an den Vorgaben des Sprengstoffrechtes orientierten Auflagen (Ort, Zeit, Verbot des Gebrauchs von lärmintensiven Effekten, etc.) im Vorfeld eines angezeigten beziehungsweise beantragten Feuerwerkes, kommt es in der Regel zu keinen Beschwerden. Die wenigen beim Ordnungsamt eingehenden Beschwerden beziehen sich im Wesentlichen auf das illegale Abbrennen von Pyrotechnik. Abseits der Silvesternacht muss die Feuerwehr nur äußerst selten zu Einsätzen ausrücken, welche durch den Gebrauch von Pyrotechnik ausgelöst werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13131-19-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung am 19.02.2019 vor:
(DS-Nr. 13131-19-E1 Masterplan Kommunale Sicherheit – Alkoholverkaufsverbote)
zu Ihrem Antrag, Alkoholverkaufsverbote und –beschränkungen in der Zeit von 22.00 – 05.00
Uhr für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen in identifizierten „Problembereichen“ zu prüfen,
nehme ich wie folgt Stellung:
Alkoholmissbrauch und die damit verbundenen Ordnungsstörungen sind in den vergangenen
Jahren ein zunehmendes Problem geworden. Mitursächlich dafür dürften die liberalisierten
Ladenöffnungszeiten, die neben der erwünschten Belebung des Einzelhandels auch einen
durchgehenden Erwerb alkoholischer Getränke ermöglichen, sein.
Immer wieder kommen Diskussionen auf, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum grundsätzlich,
zumindest zeitweise oder ortspezifisch zu unterbinden. Auf diese Weise soll vor allem
der Gewaltdelinquenz und immer wieder beobachteten Lärmbelästigungen begegnet werden.
Auch geht es mitunter um die Sauberhaltung bestimmter Örtlichkeiten (z. B. Grünanlagen)
und um deren widmungsgemäße Nutzung. In einzelnen Städten werden durch Ordnungsverfügungen Alkoholkonsumverbote für einzelne Teilbereiche des öffentlichen Raums als Gefahrenabwehrmaßnahme ausgesprochen. Dieser Weg ist bislang noch nicht gerichtlich überprüft worden. Zur Schaffung von Rechtssicherheit könnte ein Alkoholkonsumverbot durch eine Erweiterung des Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) als weiteres Gefahrenabwehrinstrument verankert werden.
Im Rahmen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ wurde ein anderes Maßnahmenpaket
vorgeschlagen, welches neben der Schaffung von mehr Transparenz zu bestehenden Regelungen (z. B. Infoflyer für Trinkhallenbetreiber), der erweiterten Videoüberwachungsmöglichkeiten von alkoholbedingten Problembereichen zur Strafverfolgung/-vermeidung (inkl. Betrieben der Erlebnisgastronomie), der bedarfsgerechten Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote (insbesondere in Stadtteilnebenzentren) und der Überprüfung der Hilfsangebote für Suchtkranke auch Alkoholverkaufsverbote/-beschränkungen vorsieht.
Alkoholverkaufsverboten bzw. –beschränkungen in identifizierten Problembereichen können
einen wichtigen Baustein darstellen, um dem Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum Herr
zu werden. Aktuell stehen allerdings enge rechtliche Voraussetzungen entgegen.
Die freie Berufsausübung wird durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfassend geschützt.
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen
Güter und Leistungen selbst festzulegen, den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst
auszuwählen und damit insgesamt über die Umstände des Angebots selber zu befinden. Mit
einem Alkoholverkaufsverbot würde den betroffenen Einzelhändler*innen die Möglichkeit
genommen, innerhalb der gesetzlich zugelassenen Ladenöffnungszeiten selbst darüber zu entscheiden, zu welchen Zeiten sie alkoholische Getränke verkaufen wollen.
Ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit bedarf gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG stets einer
gesetzlichen Grundlage, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen genügt. Eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung existiert in Nordrhein-Westfalen aktuell nicht, insbesondere enthält das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) keine entsprechende Regelung.
Eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung in Form einer vom Rat der Stadt zu erlassenden
Ordnungsbehördlichen Verordnung würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht
genügen. Maßnahmen in konkreten Einzelfällen könnten per Ordnungsverfügung zum Schutz
der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf die Generalermächtigung in § 14 OBG NRW
gestützt werden. Auch diese Variante ist zur Durchsetzung eines Alkoholverkaufsverbotes
jedoch nur theoretischer Natur, da sich die ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen den/die
sogenannten Störer*in richten müssten.
In den von Ihnen beschriebenen Sachverhalten gehen die Störungen jedoch nicht von den
Einzelhändler*innen aus, sondern von den Konsumenten und Konsumentinnen des Alkohols.
Erforderlich ist in diesen Fällen eine Initiative zur Änderung des LÖG NRW, wonach – ähnlich
wie mehrere Jahre in Baden-Württemberg – der Verkauf von Alkohol ab einer gewissen
Uhrzeit untersagt würde.
Soweit seitens der Kommunalpolitik eine Initiative zur Änderung des LÖG NRW oder des
OBG NRW gewünscht wird, würde die Verwaltung eine solche in Richtung der Landesregierung starten.
Herr Weber (CDU-Fraktion) stellt fest, dass es sich – wie die Stellungnahme zeige – um eine sehr komplexe Rechtsproblematik handele. Als aktuelles Beispiel, für das sich das Arbeiten mit einer Verordnung anböte, führt er die sich neu entwickelnde Problematik durch das „Möllern“ an. Herr Weber erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion eine Initiative zur Änderung des LÖG NRW oder des OBG NRW, wie in der Vorlage aufgezeigt, gewünscht werde und daher zum Antrag erhebe, dass die Verwaltung eine solche Initiative in Richtung der Landesregierung starten solle.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) äußert, dass dies auch seine Absicht gewesen sei und er daher den Antrag der CDU-Fraktion unterstütze.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) fürchtet, dass hierdurch ein Stück Ruhrgebietskultur kaputt gemacht würde. Ab einer gewissen Uhrzeit habe man in Dortmund schon jetzt Kleinstadtniveau. Bezüglich des von Herrn Weber angeführten Beispiels des „Möllerns“ gibt sie an, dass hier ein Verbot ausgesprochen werden solle, ohne die eigentlichen Probleme wie das Urinieren, das „Müllen“ und des Lärms zu lösen. Sie weist darauf hin, dass die BV In-West hierzu ein paar anregende und interessante Anträge geschrieben habe. Was eine Großstadt ausmache, sei die Lebendigkeit und das Zusammentreffen der Menschen, was man deutlich am Beispiel des Bergmann Kiosk sehen könne. Dem Antrag zu einer solchen Initiative, die in die Persönlichkeitsrechte der Menschen eingreife, könne die Fraktion B‘90/Die Grünen nicht zustimmen.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zu der Auffassung gekommen sei, dass es genügend andere Möglichkeiten gebe, die nicht geduldeten Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums einzudämmen. Mit einer solchen Verordnung seien schon andere gescheitert, dies sei in der Vorlage auch dargelegt worden. Man solle daher, eben weil juristisch nicht haltbar, die Finger davon lassen und demzufolge werde die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass sich seine Fraktion der Argumentation der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und SPD anschließe und den Antrag ablehne. Mit einer solchen Verschärfung schieße man mit Kanonen auf Spatzen.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass man mit dieser Vorlage bewusst alle Möglichkeiten habe aufzeigen wollen. Für die aufgezeigte Möglichkeit zu einer Initiative in Richtung der Landesregierung sei der politische Wille unerlässlich. Das Votum der Politik sei also zwingend erforderlich um dies als eine Stadt wie Dortmund beim Deutschen Städtetag anzustoßen.
Frau Krause (Vorsitzende) stellt den von Herrn Weber gestellten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
zu TOP 3.4
Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert im Zuge der Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021 den Rat der Stadt Dortmund und die beteiligten Ausschüssen (namentlich Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und Ausschuss für öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ) auf, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und nachhaltige personelle Aufstockung erfährt.
Begründung:
Die durch den Verwaltungsvorstand am 09.07.19 verbreitete Pressemitteilung „Zwölf neue Stellen für den Außendienst der Verkehrsüberwachung„ ist aus Sicht der BV In-Ost der erste Schritt in die richtige und auch notwendige Richtung.
Diskussionsbeiträge von Anwohnern während der jüngsten Dialogveranstaltung zur Einführung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee am 11.07.2019 bestätigen die Wahrnehmung der BV In-Ost, dass viele Verkehrsteilnehmer ihre Kfz regelwidrig parken (z. B. am 06.02.19, als um 18.30 Uhr ein Feuerwehrwagen im Einsatz durch ein solches Parken an der Durchfahrt in der Landgrafenstraße gehindert wurde).
Augenscheinlich wird das regelwidrige Abstellen des Fahrzeugs mehr und mehr zur Normalität und führt, wie im vorliegenden Fall, sogar zur Gefährdung der Anwohner. Dies kann nur durch eine konsequente Verkehrsüberwachung mit entsprechender Sanktion bei Verstößen unterbunden werden.
Steigerung der Wohn- und Lebensqualität
Die intensive Parkraumüberwachung reduziert dabei nicht nur Verkehrsbehinderungen auf der Fahrbahn, sondern ermöglicht auch wieder die vorgesehene uneingeschränkte Nutzung der Bürgersteige, Fahrradwege etc. Es versteht sich von selbst, dass hierdurch eine Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit erzielt wird.
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ vom 31.07.2018 werden als Anhang zum Masterplan 2030 unter der Tz 3.3.1 Stufe 2 des Masterplans Mobilität 2030 folgende drei Teilkonzepte vorgestellt:
- Fußverkehr & Barrierefreiheit
- Radverkehr & Verkehrssicherheit
- Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Diese Teilkonzepte können ohne eine entsprechende Kontrolle nicht realisiert werden. Den chaotischen Parkverhältnisse im Innenstadtbereich (z. B. Kaiserstraßenviertel, Saarlandstraßenviertel) muss allerdings JETZT begegnet werden, nicht erst 2030.
Verbesserung der Luftreinheit in Wohngebieten
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ost – verpflichtet unter den Maßnahmen R 5 und D 17 die Stadt Dortmund, das Parkraummanagement insbesondere in den belasteten Gebieten zu optimieren. Auch diese Vorgabe macht eine effiziente Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich.
Toleranz der Einwohner und auch Einzelhändler erschöpft
Nach Aussage vieler Anwohner nimmt der Kfz-Individualverkehr in Innenstadt-Ost stetig zu. Die Beschwerden zum Thema Parkverstöße häufen sich immens. Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, die berechtigten Forderungen der Bewohner nach einer regelmäßigen sowie wirkungsvollen Verkehrsüberwachung aufzugreifen.
Bezeichnend ist in diesem Kontext die zunehmende Kontrolle von Einzelhandelsparkplätzen (z. B. Märkische Straße/Ecke Heiliger Weg) mit dem Ziel, vorhandene Stellplätze für Kunden und nicht für "Fremd- bzw. Dauerparker" vorzuhalten.
Umfang der Personalaufstockung der Verkehrsüberwachung
Entgegen der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 09.07.2019 kann die BV In-Ost „eine relative Kontrolldichte" im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht feststellen.
Die angekündigten zusätzlichen zwölf Planstellen bedeuten eine durchschnittliche Erhöhung um eine Planstelle je Stadtbezirk, was allenfalls nur zu einer marginalen Erhöhung des Kontrolldrucks führt.
Des Weiteren ist im Hinblick auf die im Grundsatzbeschluss zum Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich vorgesehenen neuen Bewohnerparkzonen (u. a. Hainallee) eine deutliche sowie nachhaltige Aufstockung der Verkehrsüberwachung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 absolut notwendig.“
Frau Pieper (SPD-Fraktion) fragt nach wie weit man mit der Umsetzung der Besetzung der bereits genehmigten 12 Planstellen sei?
Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man bedaure, für die Bereiche In-West und In-Ost nicht zwei weitere Planstellen beantragt zu haben, da hier doch stärkere Probleme im ruhenden Verkehr zu berücksichtigen seien. Daher begrüße seine Fraktion den Antrag, wohl wissend dass dies nunmehr schwer zu berücksichtigen sei.
Frau Siekmann (FB 32) betont, dass sie sich immer freue wenn der Ausschuss dafür eintrete die Geschäftsfelder des Ordnungsamtes personell gut auszustatten. Aufgrund des von der Fraktion B‘90/Die Grünen initiierten Haushaltsbegleitbeschlusses habe man jetzt die Möglichkeit bekommen 12 Planstellen im Außendienst des ruhenden Verkehrs einzurichten. Ihr Vorschlag laute daher, diese Stellen zunächst zu besetzen und arbeiten zu lassen. Man könne nach einem Jahr evaluieren und schauen, ob eine weitere Aufstockung des Geschäftsfeldes benötigt werde. Dazu gehöre dann auch eine Personalanpassung im Innendienst der Verkehrsüberwachung.
Frau Pieper fragt weiter nach, ob schon eine Ausschreibung laufe?
Frau Siekmann berichtet, dass momentan noch die Auswertung einer Besetzung aus einem internen Verfahren laufe und danach eine externe Ausschreibung erfolge. Sie stellt in Aussicht, dass die Besetzung der Stellen bis Mitte nächsten Jahres erfolgt sein dürfte.
Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) zeigt die Alternative auf, den Antrag in den Rat zu schieben, ihn so in die Haushaltsberatungen aufzunehmen und hier heute nicht abzustimmen.
Herr Dahmen (Stadtrat) gibt zu bedenken, dass dieser Ausschuss der Fachausschuss zu diesem Thema sei und die folgenden Ausschüsse im Zweifel das Votum des Ausschusses abfragen würden.
Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass die Stellungnahme von Frau Siekmann deutlich gewesen sei. Man solle einen Schritt nach dem anderen machen, also zunächst probieren und wenn erforderlich könne man sich später immer noch für weitere Stellen stark machen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gegen die Stimmen von 6 Ausschussmitgliedern, bei Enthaltung von 7 Ausschussmitgliedern ab.
zu TOP 3.5
Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Fachausschuss begrüßt den Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt– Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr und Rettungskräften“ und bittet die Verwaltung um zweimal jährliche Berichterstattung über die evaluierten Zahlen und Maßnahmen aus dem Dortmunder Stadtgebiet.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und wenn ja welche aus dem Aktionsplan abgeleiteten Maßnahmen auch für die städtischen Bediensteten in Dortmund umgesetzt werden können.
Begründung:
Der Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt– Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr und Rettungskräften“" ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zu den ersten Maßnahmen des Plans gehört der bereits umgesetzte Meldeerlass des Innenministeriums. Arbeitgeber (von Rettungskräften) sind seitdem verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche Beschädigung von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage wird zukünftig regelmäßig valides Zahlenmaterial erhoben und ausgewertet. Durch eine zweimal jährliche Vorlage der Zahlen für das Dortmunder Stadtgebiet könnten Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen frühzeitig aufgezeigt und optimiert werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wünscht, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan auch für die Bediensteten der Dortmunder Ordnungspartnerschaften Anwendung findet.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion und die Intention des Prüfauftrages.
Die Vertreter aller Fraktionen äußern ihre volle Zustimmung.
Frau Siekmann (FB 32) freut sich über den Antrag und bittet um eine Änderung. Anstelle der im letzten Absatz angeführten „Bediensteten der Dortmunder Ordnungspartner“ sollten die „Beschäftigten des Ordnungsamtes“ generell im Fokus der Betrachtung stehen.
Der Antragsteller stimmt dieser Änderung zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden geänderten Antrag (fett und kursiv) der SPD-Fraktion einstimmig zu:
(…)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wünscht, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan auch für die Bediensteten der Dortmunder Ordnungspartnerschaften Beschäftigten des Ordnungsamtes Anwendung findet.
zu TOP 3.6
Haus der Sicherheit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15673-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ABöAB zur Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, das Innenministerium des Landes NRW bei der Einrichtung des sogenannten „Haus der Sicherheit“ (bzw. Single Point of Contact), bestehend aus Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Kommunen zur Bekämpfung der Clankriminalität im Ruhrgebiet zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass dieses seinen Sitz in Dortmund erhält.
Begründung
Das Innenministerium NRW hat am 15.05.2019 erstmals ein Lagebild zur sogenannten Clankriminalität in NRW veröffentlicht. Dieses Lagebild verdeutlicht in erschreckend klarer Weise das Erstarken von organisierter Kriminalität sogenannter „Araberclans“ in NRW.
Abbildung 5 dieses Lagebildes weist aus, dass es im vergangenen Jahr rund 700 Straftaten im Gebiet der Dortmunder Polizei gegeben hat, die der sogenannten Clankriminalität zuzuordnen sind.
Dortmund steht laut dem Lagebild des Innenministeriums an sechster Stelle der in NRW von Clankriminalität betroffenen Städte.
Eine der zentralen Forderungen, die sich aus dem Lagebild Clankriminalität ergeben besteht darin, ein zentrale Einrichtung in NRW, ein sogenanntes „Haus der Sicherheit“ bzw. „Single Point of Contact“ zu schaffen, in dem unterschiedliche staatliche Behörden ihre gesetzlichen Befugnisse zur Bekämpfung kriminellen Handelns bündeln.
Dies sind insbesondere Landes- und Bundespolizei, die Finanzverwaltung, der Zoll und die Kommunen. Kriminalitätsbekämpfung stellt eine ureigene Aufgabe der Polizei dar. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere aus der Stadt Dortmund haben gezeigt, dass die Polizei die Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung umso besser erledigen kann. Wenn sie durch unterschiedlichste Behörden mit unterschiedlichsten Handlungsbefugnissen und –kompetenzen effektiv unterstützt wird.
Die mehr als seit 20 Jahren erfolgreich gelebte Ordnungspartnerschaft sowie der in diesem Jahr vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Masterplan „Kommunale Sicherheit“ belegen die Effektivität gemeinsamen vernetzten Handelns der verschiedenen Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Dortmund. Dieses gemeinsame vernetzte Handeln dürfte eine wesentliche Grundlage dafür bilden, dass organisierte Clankriminalität in Dortmund weniger stark ausgeprägt ist, als in anderen Ruhrgebietsstädten. Hier können die Polizei und die Stadtverwaltung auf große Kompetenz in behördenübergreifender Zusammenarbeit zurückgreifen, die in vielen anderen Städten jetzt erst eingeführt bzw. entsprechend dem Dortmunder Vorbild kopiert wird.
Darüber hinaus könnte ein Haus der Sicherheit, wenn es im Stadtgebiet Dortmund angesiedelt ist, deutlich besser auf eine bestehende behördenübergreifende Sicherheitsinfrastruktur zugreifen, als in anderen Städten.
Die Effektivität eines Hauses der Sicherheit wird wesentlich davon abhängen, ob auf eine bestehende örtliche Struktur zugegriffen werden kann, die dann landesweit ausgebaut wird oder ob diese erst an anderer Stelle aufgebaut werden muss.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass man inzwischen erfahren habe, dass sich das Innenministerium wohl für den Standort Essen-Rüttenscheid entschieden habe. Dies sei jedoch laut seiner Kenntnis noch nicht endgültig.
Herr Dahmen (Stadtrat) schlägt vor, den Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über das Konzept des Innenministeriums über die Umsetzung des Hauses der Sicherheit zu informieren, da es ihm zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorläge. Sollte sich eine Chance ergeben, das Haus doch noch nach Dortmund zu holen, würde er diese natürlich sofort ergreifen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden und schiebt den Antrag der CDU-Fraktion in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.7
Einrichtung eines Telenotarztes bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15676-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags in der nächsten Sitzung des ABöAB.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Telenotarztes für die Stadt Dortmund zu
prüfen.
Begründung:
Die Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen ist bundesweit in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. In einer Vielzahl der Fälle erfolgt diese ausschließlich durch das Rettungsdienstpersonal ohne unmittelbare Beteiligung eines Notarztes, der je nach Lagebild während des Rettungsdiensteinsatzes nachbeordert wird. Die Stadt Aachen hat im Jahr 2014 in einem landesweiten Modellprojekt einen sogenannten Telenotarzt eingeführt. Bei diesem handelt es sich um einen in der Notfallmedizin erfahrenen Notarzt in der Leitstelle, der je nach Lagebild mit Einverständnis des Patienten über eine spezielle IT hinzugeschaltet wird und an den über die IT Videos, Fotos und Vitaldaten wie bspw. EKG in Echtzeit übertragen werden. Der Telenotarzt ist in der Lage, umgehend eine erste Diagnose zu treffende und lebensrettende Maßnahmen durch die vor Ort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter anzuordnen.
In Fällen in denen ein Notarzt bereits mit vor Ort ist, kann der Telenotarzt im Bedarfsfall eine ergänzende zweite Diagnose abgeben. Das System der Stadt Aachen hat sich in der Stadt, der angrenzenden Region und den benachbarten Kreisen bewährt, die auf dieses mittlerweile zugreifen.
Vor wenigen Wochen gab es eine breite Medienberichterstattung über die flächendeckende Einführung des Telenotarztes in Bayern. Gerade zur Verbesserung der flächendeckenden notfallmedinzinischen Versorgung hat sich das Aachener Modell des Telenotarztes als flächendeckendes Erfolgsmodell bewährt.
Das Ärzteblatt hat am 17.05.2019 darüber berichtet, dass das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls den Telenotarzt zur qualitativen Verbesserung der landesweiten Notfallversorgung einführen will. Bei der landesweiten Einführung sollte die Stadt Dortmund als größte Stadt Westfalens eine Vorreiterrolle einnehmen.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Dortmund sollte als größte Stadt Westfalens eine Vorbildfunktion einnehmen. Er wisse, dass die Feuerwehr das Thema – zwar noch nicht in Beträgen – aber zumindest gedanklich bereits in die Haushaltsberatungen habe einfließen lassen.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) kündigt an, dass seine Fraktion zu diesem Thema einen Haushaltsbegleitbeschluss anfertigen werde. Insofern werde man dem Prüfauftrag auch zustimmen.
Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bittet darum die Abstimmung des Antrags zu schieben, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf zu diesem Thema habe.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass es aufgrund der sich ständig überholenden Informationen zu dem Projekt passieren könne, dass man den Zeitpunkt versäume und die Chance verpasse als größte Stadt Westfalens Vorreiter zu sein.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er sehe die Vorteile eher für den ländlichen Bereich und vertrete daher die Auffassung, dass man einem ländlichen Kreis den Vortritt lassen könne. Seine Fraktion würde sich daher bei einer Abstimmung enthalten.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) kündigt für ihre Fraktion die volle Zustimmung zum Antrag an, da es sich ihrer Meinung nach um eine große Hilfe sowohl für den Sanitäter vor Ort, als auch in kritischen Fällen für den Arzt handele.
Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, dass es sich um ein Forschungsprojekt gehandelt habe, dass in Aachen durchgeführt wurde und nachdem es dort als Erfolgsmodell verifiziert wurde, weiter ausgeweitet wurde. Die Feuerwehr Dortmund verfolge dieses Ziel, da es sinnvoll und nun auch möglich sei. Dies spiegele sich in Diskussionen darüber wieder, wie in Zukunft insgesamt die Notfallversorgung in Deutschland aufgestellt werden solle, also nicht mehr klassisch Gemeinde- oder Kreisgrenzen zu sehen, sondern gewisse Dienstleistungen, da wo es sinnvoll ist, auch darüber hinaus anzubieten. Weiter erläutert Herr Aschenbrenner aus fachlicher Sicht, wie der Telenotarzt funktioniert und stellt dar, welche Vorteile das Modell bietet. Er fasst zusammen, dass man durch den Telenotarzt schneller werde, die Qualität steigere und die Realnotärzte von Einsätzen entlaste, bei denen eine telemedizinische Begleitung ausreiche. Diese Notärzte stünden damit für schwierige und kritische Einsätze zur Verfügung. Man habe nun den Vorteil dieses System mit den Nachbarkreisen aufzubauen, was vom Land NRW auch so gewünscht sei und habe eine gute Chance zukünftig eine Refinanzierung durch die Krankenkassen für das Konzept zu erreichen. Abschließend erklärt Herr Aschenbrenner, dass die Feuerwehr Dortmund der Auffassung sei, dass es sich insgesamt um eine zukunftweisende Richtung handele, die letzten Endes dem Wohl des Patienten diene.
Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) berichtet aus seiner Erfahrung als Leiter einer Intensiv-Station, dass dies sogar innerhalb eines Gebäudes gut funktionieren könne. Demnach konnte er schon zu Zeiten als es noch keine Video-Telefonie gab, in Notfällen per Telefon erste Anweisungen geben und die Minuten so genutzt werden bis er vor Ort war.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
zu TOP 3.8
Härtefallkommission NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Ausländerbehörde bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis den Ermessenspielraum zugunsten der Antragsteller*innen nutzen will. (Antwort der Verwaltung auf Anfrage Drs.Nr.: 07409-17-E1)
2. Der Ausschuss geht davon aus, dass diese Aussage und Maßgabe nach wie vor gelten.
3. Vor diesem Hintergrund bittet der Ausschuss die Verwaltung, zukünftig positive Ersuchen der Härtefallkommission des Landes NRW umzusetzen.
Begründung:
Die Härtefallkommission NRW ist für viele vollziehbar ausreisepflichtige Menschen oft die letzte Möglichkeit, aufgrund eines Härtefalls einen besseren Aufenthaltsstatus zu erlangen.
Mit der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen kann in besonders gelagerten Fällen bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von den im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufenthaltstitels erteilt werden. Gemäß § 23a AufenthG i.V. mit § 7 Härtefallkommissionsverordnung kann die zuständige Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn die Härtefallkommission sie darum ersucht. Dadurch kann vielen Betroffenen eine Zukunftsperspektive gegeben werden.
Ende des vergangenen Jahres wurde trotz gegenteiligen Votums der Härtefallkommission durch die Dortmunder Ausländerbehörde ein Staatsbürger aus Bangladesch abgeschoben, der seit 2013 in Deutschland lebte. Während seines Aufenthalts in Deutschland hatte er mehrere Sprachkurse und Praktika absolviert sowie den Hauptschulabschluss nachgeholt. Vor seiner Abschiebung lag ihm ein Ausbildungsangebot zum Koch in einem renommierten Dortmunder Restaurant vor. Ein Antrag auf Ausbildungsduldung wurde von der Ausländerbehörde allerdings abgelehnt, da bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet seien.
Aufgrund der Ablehnung der Ausbildungsduldung wurde ein Härtefallantrag an die Härtefallkommission NRW gestellt. Die Kommission hat daraufhin ein positives Votum zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgegeben. Die Ausländerbehörde ist diesem positiven Votum allerdings nicht gefolgt, sondern verfügte die Abschiebung. Auch das Ergebnis einer noch laufenden Klage wurde nicht abgewartet. Seit der Abschiebung lebt der Betroffene vollkommen mittellos in Bangladesch.
Um den Vorgang zu überprüfen wurde im Nachhinein auch der Petitionsausschuss des Landes eingeschaltet. Der Ausschuss kam am 1. Oktober 2019 zum Ergebnis:
„Für den Ausschuss ist nicht ersichtlich, wieso die zuständige Ausländerbehörde keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht hat, um dem Ersuchen der Härtefallkommission, dem Petenten auf der Grundlage des §23a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, zu folgen und stattdessen seine Abschiebung veranlasste… Die Ausländerbörde ignoriert mit diesem Verhalten das Gremium der Härtefallkommission…. Der Ausschuss kritisiert jedoch ausdrücklich die durch die Ausländerbehörde veranlasste Abschiebung trotz des Bestehens eines Ersuchens der Härtefallkommission.“
In ihrer Stellungnahme auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion zu Bleiberechtsperspektiven für geduldete Menschen hat die Verwaltung im Juli 2017 u.a. geantwortet: „Ermessensentscheidungen sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Die Maßgabe der Ausländerbehörde ist es hier, die Ermessensspielräume zugunsten der Antragstellerinnen und Antragsteller zu nutzen.“
Um dieser Aussage glaubwürdig gerecht zu werden, sollten zukünftig positive Ersuchen der Härtefallkommission NRW durch die Ausländerbehörde umgesetzt werden.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Im letzten Jahr habe man den Beschluss gefasst Dortmund als „sicheren Hafen“ zu verstehen. Ihre Fraktion sehe dies nun in Gefahr und gehe davon aus, dass es keine strikten Linien gebe, auch dann von einer differenzierten Einzelfallbetrachtung auszugehen und zu prüfen ob eine gewisse Härte vorläge, wenn bestimmte Grundsätze erst einmal verletzt worden seien.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie genau der rechtliche Status der Härtefallkommission (HFK) sei? Wenn sie entscheiden würde und man diese Entscheidung nicht berücksichtigen brauche, dann bräuchte man sie ja eigentlich nicht.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) äußert eine Verständnisfrage hinsichtlich der Begründung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Es werde hier auf einen Einzelfall abgehoben. Solle man nun wegen dieses Einzelfalls mit der Ziffer 3 des Antrags die Verwaltung verpflichten immer dem Ersuchen der HFK und ihrer Empfehlung nachzukommen? Wenn dies so gemeint sei, dann habe man nämlich keine eigene Einzelfallprüfung mehr, sondern müsste sich zwingend dem Votum der HFK anschließen. Dies sei aus seiner Sicht nicht gewollt und er richtet daher die Frage an Frau Siekmann in wie vielen Fällen überhaupt schon gegen das Votum der HFK entschieden wurde?
Frau Siekmann (FB 32) äußert ihre Verwunderung darüber, dass die Fraktion B‘ 90/Die Grünen hier von einem Einzelfall ausgehend eine generelle Vorgehensweise ableiten will. Zu dem im Antrag aufgeführten, zugrunde liegenden Fall, der hier aus Datenschutzgründen nicht besprochen werden könne, lägen der Fraktion offensichtlich nicht die vollständigen Informationen vor, um das Verwaltungshandeln besser nachvollziehen zu können. Sie erklärt, dass bis 2016 alle Ausländerbehörden (ABH’n) den Empfehlungen der HFK gefolgt seien, weil es sich auch aus Sicht der ABH‘n um vereinzelte A-typische Fälle gehandelt habe, die sich deutlich von möglichen vergleichbaren Fällen abgehoben haben. Auch waren dies Fälle, bei denen aufenthaltsrechtlich keine Möglichkeit mehr bestand, auf Grundlage der im Gesetz festgelegten Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Deshalb habe die ABH oftmals schon in ihren Vorberichten an die HFK explizit ausgeführt, dass § 23 a II AufenthG für die Antragsteller*in die einzige aufenthaltsrechtliche Perspektive biete und die ABH deshalb dem Ersuchen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis folge. Seit 2016 folge die ABH der Stadt Dortmund dem Votum der HFK nicht mehr uneingeschränkt. Dieses Vorgehen sei im Wesentlichen damit begründet, dass in einigen Fällen eine A-Typik des Falles festzustellen war und/oder eine aufenthaltsrechtliche Lösung auf Grundlage der im Gesetz festgelegten Erteilungsvoraussetzungen am Willen und Wollen des Betroffenen, insbesondere an der Bereitschaft zu einem bestimmten Mitwirkungshandeln, gescheitert sei. Aus Sicht der ABH liege in diesen Fällen keine Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a II AufenthG vor. In solchen Fällen mache die ABH von ihrem in § 7 Härtefallkommissionsverordnung NRW (HFKVP) vorgesehenen Recht zu abschließenden Entscheidungen Gebrauch und teile das Ergebnis der HFK mit. Diese Position sei kein" Dortmunder Sonderweg", sondern stehe im Einklang mit dem Handeln der großen ABH‘n in NRW. Derzeit finde neben dem Austausch der ABH‘n untereinander auch ein Austausch mit den Vertreterin*innen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen (MKFFI) statt. Gegebenenfalls ergebe sich hierdurch noch einmal eine Schärfung im Vorgehen und der Entscheidungspraxis für alle Beteiligten. Die HFK sei vom Land NRW eingerichtet worden und habe neben ihrer rechtlichen Grundlage einen empfehlenden Charakter. Es bestehe die Möglichkeit über das MKFFI die HFK anzurufen. Es handele sich um Einzelfälle, die dort von politischen Mandatsträgern im Landtag vorgetragen würden. Im angeführten Beispiel sei die ABH der Stadt Dortmund nicht der Empfehlung der HFK gefolgt, da es andere rechtliche Lösungen gegeben habe. Man müsse also hier zum einen ermessensfehlerfrei entscheiden und zum anderen schauen welche anderen Möglichkeiten es gebe, um den Betroffenen zu helfen. Dies habe natürlich eine bestimmte Mitwirkungspflicht des Betroffenen zur Folge. An Herrn Goosmann gerichtet, gibt Frau Siekmann an, dass es maximal eine Handvoll Fälle gebe (3 Fälle der Dortmunder Ausländerbehörde), in denen gegen das Votum der HFK entschieden worden sei. Es werde zusammen mit den großen ABH‘n evaluiert, in welchen Fällen man der HFK folge und in welchen nicht. Es handele sich hier nicht um die abschließende Entscheidung eines Sachbearbeiters/einer Sachbearbeiterin. Diese Fälle würden intensiv beleuchtet und auf Ebene von Bereichs- und Fachbereichsleitung bis hin zum Dezernenten kommuniziert und abgestimmt. Frau Siekmann appelliert an den Ausschuss die Verwaltung nicht um das Mittel der Ermessensausübung zu berauben und bittet um das Vertrauen, den Weg so wie bisher weiter gehen zu können.
Herr Dahmen (Stadtrat) bestätigt, dass er diesen konkreten Einzelfall kenne. Er erklärt, dass man sich hier im Bereich der gesetzlichen Pflichterfüllung nach Weisung befinde. Man habe das Gesetz zu beachten und das Ermessen pflichtgemäß auszuüben, Die Ausländerbehörde nehme ihre Aufgabe sehr sensibel, sehr individuell und einzelfallbezogen wahr. Herr Dahmen appelliert daher an den Ausschuss hier nicht in den Verantwortungsbereich der Verwaltung einzugreifen.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) macht deutlich, dass auch er es für gefährlich halte, wenn Politik in Ermessensentscheidungen der Verwaltung eingreife. Man solle daher den Empfehlungen von Frau Siekmann und Herr Dahmen folgen und das Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen bei der Verwaltung belassen und hier keinen Einfluss nehmen.
Frau Noltemeyer gibt zu bedenken, dass der angesprochene Ermessensspielraum fehlerabhängig sei und von sehr vielen Faktoren abhänge. Genau deshalb gebe es ja die HFK und die habe eine Leitlinienfunktion. Sie wolle daher wissen, wie die Verwaltung die Rolle der HFK sehe?
Frau Karacakutoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt die Zusammensetzung und die Arbeit der HFK dar, die sie ihrer Meinung nach sehr akribisch ausführe. Der HFK zu folgen war Usus und sollte es auch weiter sein. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN würde daher einer Grundsatzentscheidung darüber zustimmen den Empfehlungen der HFK zu vertrauen und zu folgen. Weiter führt sie aus, dass es schon deshalb notwendig sei der HFK zu folgen und Ermessensentscheidungen zu überdenken, weil es Menschen wie Herrn Bohnhof gebe, die andere Menschen los werden wollen nur aufgrund einer anderen Hautfarbe.
Herr Dahmen stellt klar, dass die Stadt Dortmund das Ermessen zugunsten der Antragssteller ausübe soweit dies unter Beachtung aller Regeln vertretbar sei. Dabei würden keine Unterschiede zwischen der Zugehörigkeit zu einer Religion, der Nationalität oder der Hautfarbe gemacht.
Frau Siekmann erklärt noch einmal, dass Ermessen einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung einräume. Diese "Freiheit" könne jedoch nicht beliebig genutzt werden, es gebe auch "Ermessensgrenzen" (Ermessensfehlgebrauch, zweck- oder sachfremde Erwägungen). In der Außenwahrnehmung mag den Betroffenen und deren Unterstützer*innen die "Begrenzung" der Ermessensausübung nicht immer bewusst sein, so dass hier womöglich aus Sicht der Betroffenen die gegenteilige Wahrnehmung erfolgt. An Frau Noltemeyer gerichtet berichtet sie, dass die HFK ein Partner im System des Ausländerrechtes sei, so wie auch der Petitionsausschuss.
Frau Krause (Vorsitzende) bittet aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möglichst nicht zu stark zu provozieren und zum Ende der Diskussion zu kommen.
Herr Bohnhof bittet festzuhalten, dass nicht er provoziert habe, sondern Frau Karacakurtoglu. Deren Aussage sei ehrabschneidend und ungeheuerlich. Er stehe für den Rechtstaat und finde die Aussage von Frau Karacakurtoglu unerträglich. Er habe sich in der Diskussion sachlich verhalten, habe rechtstaatliche Grundsätze angewendet und sich für das Handeln der Verwaltung ausgesprochen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt an Frau Siekmann gerichtet, ob sie eventuell ein Beispiel geben könne für einen Fall, in dem sich die Ausländerbehörde entgegen der HFK entscheide?
Frau Siekmann berichtet, dass sich dies nicht so einfach darstellen ließe. Es gebe aber zum Beispiel die Möglichkeit über eine andere Form einer Wiedereinreise einen aufenthaltsrechtlichen Status zu gewähren und jemandem somit über eine andere Rechtsnorm die Möglichkeit eines Bleiberechts zu verschaffen.
Frau Joest möchte wissen, ob die HFK die gesamte Akte zu einem Fall bekäme.
Dies bejaht Frau Siekmann.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
zu TOP 3.9
Bußgelder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Fälle nicht bezahlter Bußgelder gab es in den vergangenen drei Jahren?
2. Wie hoch waren dabei die nicht bezahlten Bußgelder, sortiert nach über 1000 Euro, über 2000 Euro und über 3000 Euro sowie sortiert nach Delikten?
3. Wie viele Anträge auf Erzwingungshaft wegen Nichtzahlung von Bußgeldern sind in den letzten drei Jahren beim zuständigen Gericht gestellt worden?
4. In wie vielen Fällen wurde letztendlich Erzwingungshaft angeordnet?
5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über sich wiederholende Erzwingungshaft einzelner Personen?
6. Welche anderen Möglichkeiten und Maßnahmen als Erzwingungshaft sieht die Verwaltung zur Veränderung von wiederkehrendem ordnungswidrigem Verhalten einzelner Personen?
Begründung:
Bei der Stadt Dortmund besteht für die Verfolgung und Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten eine zentrale Bußgeldstelle. Die anzeigenden Dienststellen (Fachämter, Polizei und andere Behörden) legen dem Rechtsamt Ordnungswidrigkeitenanzeigen vor. Bei der rechtlichen Würdigung des jeweiligen Sachverhaltes durch die Bußgeldstelle erfolgt insbesondere die Feststellung, ob und welche ahndungswürdigen Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Je nach dem Ergebnis der Prüfung kommt es zu einem Verwarnungsgeldangebot, zur Festsetzung einer Geldbuße in einem Bußgeldbescheid oder zur Einstellung des Verfahrens.
Wenn auch nach mehrfacher Mahnung keine Zahlung der verhängten Bußgelder erfolgt, kann die Behörde einen Antrag auf Erzwingungshaft stellen
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 31.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 30.10.2019 vor:
Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird. Sowohl
die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung. Dies
führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.
Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das
Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.
Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge
darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die
Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.
Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene
Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den
Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung
für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den
gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Die Fachbereichsleiter*innen des Dezernates 3 (30, 32, 33 u. 37) präsentieren dem Ausschuss Ihre Haushalte. Die Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage 1 - 4 beigefügt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis, sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 4.2
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) merkt an, dass eine Kennzahl weggefallen sei, weil sie laut Vorlage nicht mehr erhoben würde. Dies bezöge sich auf die Kennzahl der „politisch motivierten Straftaten“ in Anlage_1_gestrichene Kennzahlen, Seite 2, Ziel 3.3. Er wisse aus dem Polizeibeirat, dass sie in der Polizeikriminalstatistik sehr wohl noch erhoben würde. Er bittet die Verwaltung dies abzuklären.
Herr Dahmen (Stadtrat) bestätigt, dass man dies an die Kämmerei weitergeben werde. Er vermute die Begründung hierfür sei, dass die Zahl keine unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt habe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.
zu TOP 4.3
Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 01.12.2019.
zu TOP 4.4
Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.
zu TOP 4.5
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße. Sie erkundigt sich danach, ob es eine Karte geben wird, auf der die Toiletten verzeichnet seien. Weiter möchte sie wissen, welche Kriterien der Vergabe der Reinigungspauschale, also dem Vertragsabschluss zugrunde liegen.
Frau Kerschek (FB 80) erklärt, dass es 12 Karten – also für jeden Stadtbezirk eine – geben wird. Außerdem werde es eine App geben, in der alle Toiletten verzeichnet sein werden. Es gäbe grundsätzliche Kriterien, man achte auf eine gute und sinnvolle Verteilung, die Toiletten müssten gut zugänglich, sauber und ordentlich, sowie möglichst barrierefrei sein. Sonderausstattungen würden speziell kenntlich gemacht. Die Betriebe erhielten einen Aufkleber zur Kennzeichnung. In der App und in den Karten werde die Ausstattung der jeweiligen Toilette, wie z.B. ein Wickeltisch oder Barrierefreiheit, verzeichnet.
Herr Weber (CDU-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Dies sei schon einmal Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion gewesen und von der Verwaltung abgelehnt worden, man freue sich daher über die Änderung der Auffassung.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) macht den Vorschlag, dass die Standorte der „Netten Toiletten“ auch in die großen Stadtpläne, die in den Stadtteilen aushängen aufgenommen würden, um über diesen Weg auch Menschen ohne App zu erreichen.
Herr Siegmund (Seniorenbeirat) erklärt, dass der Seniorenbeirat froh sei, dass dieses Projekt, an dem man schon seit Jahren dran sei, nun endlich gestartet würde. Er hielte 10 Toiletten pro Stadtbezirk für zu knapp, aber es sei zumindest ein Anfang.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
zu TOP 4.6
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15436-19-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird
der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts
„Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung
abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in
einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem
Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme
erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl.
Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt
nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen
Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen
zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal
und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.
2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.
Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.
Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.
Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses und der fachlichen Stellungnahme des Herrn Halfmann (FB 60/3) zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bei den Zielen (Seite 5, Ziel Nr. 5 der Vorlage) zu berücksichtigen.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt der Vorlage unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung auch hier, die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der ohnehin vorgesehenen Evaluation zu berücksichtigten und stimmt demzufolge auch über diesen Antrag nicht ab.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
zu TOP 4.7
Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis. Dieser beinhaltet:
· das bisherige Vorgehen zur Erarbeitung des Masterplans und die zugrundeliegende Digitalisierungsstrategie
· das bisherige Vorgehen zum weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung
(E-Akte) sowie zur Bereitstellung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)
zu TOP 4.8
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.
zu TOP 4.9
Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15803-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.10
Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO in dem Teilergebnisplan von StA 32 in Höhe von 1 Mio. €.
Christiane Krause Friedrich Fuß Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
1.Anhang_FB30_Präsentation Haushalt 2020 ff.pdf 2.Anhang_FB32_ ABöAB HH-Beratung 2020_2021ff, 04.11.2019.pdf 3.Anhang_FB33_ABöAB_05.11.2019.pdf 4.Anhang_FB37_Budget Feuerwehr 2020_2021.pdf
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