Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 05.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 19:23 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer


FDP/Bürgerliste
sB Joest

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus, Integrationsrat i.V. Imielski
sE Siegmund, Seniorenbeirat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Frau Mohr, FB 61/4-2
Herr Tegethoff, FB 61/4-4
Frau Kerschek, FB 80/KUS
Herr Halfmann, FB 60/3
Herr Lincke, FB 50
Frau Tasillo, FB 32
Herr Löchter, FB1/Pressestelle



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.11.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019

2. Beratung von Eingaben

2.1 Antrag auf Einführung eines autofreien Sonntags alle 2 Monate in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15038-19)

2.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes InN 222
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14979-19)

2.3 Antrag auf Verzicht der Bebauungen für die Bereiche Lohwäldchen (Berghofen) und Lennhof (Barop)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14980-19)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Gefährderüberwachung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15395-19-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 24.09.2019 erhalten.

3.2 Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14917-19-E2)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 24.09.2019 erhalten.

3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13131-19-E2)
Es handelt sich um die Stellungnahme zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion im Rahmen des Masterplan Kommunale Sicherheit. Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 19.02.2019 erhalten.

3.4 Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)


3.5 Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19)

3.6 Haus der Sicherheit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15673-19)

3.7 Einrichtung eines Telenotarztes bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15676-19)

3.8 Härtefallkommission NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19)

3.9 Bußgelder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

4.2 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

4.3 Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)

4.4 Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)

4.5 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)

4.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)

4.7 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

4.8 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)

4.9 Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15803-19)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Fuß benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 4.10 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.09.2019 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Antrag auf Einführung eines autofreien Sonntags alle 2 Monate in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15038-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Petent Volker Heimel ist anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Heimel schildert seine Eingabe. Die meisten erinnerten sich noch an die autofreien Sonntage in den 1970er Jahren aufgrund der Ölkrise. Heute habe man im Prinzip das Gegenteil und bekäme das Öl zu relativ niedrigen Preisen. Allerdings gebe es heute bundesweit viele Städte, die den Klimanotstand ausgerufen haben. Zwar habe sich Dortmund nur zu dem Begriff Klimakrise bereit erklärt, der sei aber schlimm genug. Pole und Gletscher würden wesentlich schneller schmelzen als von den Wissenschaftlern vorhergesagt. Es wäre daher sinnvoll, die Kohlendioxid- und Nitratemission möglichst schnell zurückzufahren. Und dazu könnten auch einzelne Reduktionen einen kleinen Beitrag leisten.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt an, dass ihre Fraktion die Anregung zu einem autofreien Sonntag unterstütze. Sie bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung und resümiert, dass es sehr schade sei, dass in dieser Stadt so wenig für den Klimaschutz gemacht würde. Die Aktion in Düsseldorf sei nicht nur eine Marketing-Maßnahme, sondern man habe dort wirklich etwas getan weil es brenne. Man könne ihrer Meinung nach so vieles ausprobieren und alle hier Anwesenden müssten jetzt handeln.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) weist auf die juristischen Ausführungen in der Stellungnahme von Herrn Wilde hin und verdeutlicht, dass klar sei, dass man nach der Straßenverkehrsordnung autofreie Sonntage nicht zwingend anordnen könne. Düsseldorf habe dies am 15. September als freiwillige Maßnahme ausprobiert. In Dortmund habe man gute Erfahrungen mit dem Stillleben A 40 gemacht. Jedoch würde dies wie angeregt, auf dem Wallring in dieser Regelmäßigkeit in einer 600.000-Einwohner-Stadt – die zudem noch wachse – nicht funktionieren. In der Klimanotstandsdebatte sei deutlich geworden, dass wir in Dortmund einen eigenen Weg gingen, der eigene Früchte trage und daher folge man hier der Stellungnahme der Verwaltung.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) entgegnet, dass dem Ausschuss der Klimanotstand in vielen Tagesordnungspunkten immer wieder begegnen werde. Er meine, dass das Recht sicher Spielräume zulasse, oder wie sonst der OB-Kandidat von Hannover für das Jahr 2025 eine autofreie Innenstadt planen könne.

Frau Krause weist auf einen Fehler in der Stellungnahme bezüglich des Termins für die geplante Teilsperrung des Wallrings im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ hin. Der korrekte Termin würde zum Protokoll nachgereicht. Sie bedankt sich bei dem Petenten Herrn Heimel für das Interesse und die Anregung und fasst zusammen, dass man der Stellungnahme der Verwaltung folgen wolle.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Die Verwaltung nennt folgenden Termin für die geplante Teilsperrung des Wallrings für den KfZ-Verkehr im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“: 26.09.2021.


zu TOP 2.2
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes InN 222
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14979-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Petent Volker Heimel ist anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Heimel erläutert, dass seit den 1960er Jahren bekannt sei, dass zu den wertvollsten Flächen der Montanregion deren Brach-Flächen gehörten. Dies seien für Dortmund die Westfalenhütte, sowie Phoenix West und Ost. Die letzten Berichte würden belegen, dass nicht wegen des Klimas, sondern aufgrund gravierender Baufehler, die laut Gesetz schützenswerte Kreuzkrötenpopulation, wahrscheinlich nicht mehr zu erhalten sei. Bei Sinter sehe es ähnlich aus. Hier habe man die schon angesiedelte Kreuzkrötenpopulation abgesammelt und zur Kohle-Halde-Ellinghausen gebracht, die dafür extra gerodet wurde. Die in Rede gestellte Fläche sei nicht nur wichtig nach Vogelschutzrichtlinien und Planungsrelevanz für Brutvögel, sondern sei auch ein wichtiger Rastplatz für extrem bedrohte Vogelarten nach den Vogelschutzrichtlinien der EU. Das Schreiben der ökologischen Baubegleitung läge weder der Öffentlichkeit noch dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde vor. Die Tabuzone müsse erhalten werden, es müsse zunächst eine Veränderungssperre eingerichtet werden und eine Änderung des Bebauungsplanes durch Aufhebung der Tabuzone erfolgen.

Frau Mohr (FB 61/4-2) erklärt, dass der Bebauungsplan InN 222 bereits seit dem Jahr 2012 rechtskräftig sei. Es wurden funktionsfähige Ersatzflächen für den Flussregenpfeifer und die Kreuzkröte geschaffen. Die Baureifmachung des Geländes sei seit 2016 im Gange und werde ökologisch und artenschutzrechtlich begleitet. Die Tabuzone sei temporär für die neu entdeckte Geburtshelferkröte eingerichtet worden, für die es noch keine Ausweichflächen gab. Die geschaffene Ausweichfläche werde nun bei einem Ortstermin Ende November durch die Untere Naturschutzbehörde abgenommen. Daran teilzunehmen, seien der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde und Herr Heimel herzlich eingeladen. Unter anderem für die Heidelerche gebe es umfangreiche CEF-Maßnahmen auf der ehemaligen Kronenreservefläche in Ellinghausen. Für dieses Planverfahren InN 219 gebe es momentan eine erneute Offenlage und Herr Heimel sei auch hier herzlich eingeladen, sich während der Offenlage noch einmal zu informieren. Die CEF-Maßnahmen seien bereits umgesetzt und deren Funktionsfähigkeit gutachterlich attestiert.

Frau Krause bedankt sich bei Frau Mohr für die Ergänzungen und für die Einladungen an den Petenten Herrn Heimel.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob die Verwaltung den Vorwurf, dass die CEF-Maßnahme zum Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht fertig und funktionsfähig nachgewiesen werden konnte, entkräften könne?

Frau Mohr gibt an, dass die CEF-Maßnahme auf der Deponie Ellinghausen und Westfalenhütte schon vor Beginn der Baumaßnahmen 2016 realisiert worden sei. Die Tabuzone sei für Arten hergerichtet worden, die es im damaligen Planverfahren noch nicht gab.

Frau Krause fasst zusammen, dass der Planungs- und Umweltdezernent Herr Wilde hier zusichere, dass einer ökologischen Baubegleitung in ausreichender Weise nachgekommen werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Antrag auf Verzicht der Bebauungen für die Bereiche Lohwäldchen (Berghofen) und Lennhof (Barop)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14980-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Am 04. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Klimaschutzinitiative
Der Petent Volker Heimel ist anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem Petenten die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Heimel geht zunächst auf den Lennhof ein, man kenne die Wassersituation dort, doch die sei ein zweischneidiges Schwert. Einerseits saufe den Nutzern und Pächtern die Pferdekoppel ab, andererseits handele es sich bei dem Biotoptyp um einen Auwaldrest, das hieße ein schützenswertes Biotop mit Weiden und Pappelvorkommen. Der Bereich sei Höhlenbereich, was die Erstgutachter nicht erkannt hätten. Dies konnten erst die Zweitgutachter, die auf die Stellungnahme des NABU reagiert hätten, nachweisen. Weder Erst- noch Zweitgutachten hätten Amphibien nachweisen können, während Herr Heimel dort jedoch den Grasfrosch gefunden habe. Amphibien seien zwar nur auf einfache Weise geschützt, im Zweifelsfall müsse aber jeder einzelne Molch und jede einzelne Kröte abgesammelt werden. Er begründet im Weiteren detailliert warum es sich bei der Bebauung in Menglinghausen um einen gewaltigen Baufehler der Stadt Dortmund handele, entgegen den Voraussagen der Klimaanalyse der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1986, das dort eine Kaltluft-Abflussschneise vorgesehen hatte. Die dort von Herrn Dr. Büscher und Herrn Heimel vorgefundenen und kartierten Pflanzen überträfen in der Qualität jeden einzelnen Wald in Dortmund und seien unbedingt schützenswert. Auch zum Lohwäldchen erklärt Herr Heimel ausführlich, dass es verschiedene Gründe für eine Veränderungssperre gebe, die man zudem mit dem jetzt schon in Baureifmachung befindlichen Mönninghof-Siepen verbinden müsse.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Kritik teile. Es würde augenblicklich ein umfassender Umweltbericht erstellt, der die Aspekte der Eingabe beinhalten müsste. Daher sei aktuell nicht der richtige Zeitpunkt sich für oder gegen das Projekt zu entscheiden. Man müsse nun die Offenlegung abwarten und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und das Verfahren dahin aus „grüner“ Sicht begleiten.

Herr Tegethoff (FB61/4-4) informiert, dass es sich hier um zwei sehr unterschiedliche Flächen handele. Bei der Fläche am Lennhofe handele es sich um eine Fläche bei der man sich gerade im Bebauungsplanaufstellungsverfahren befinde. Das Verfahren sei hier auf ein Vollverfahren umgestellt worden, was einen Umweltbericht und ökologische Ausgleichsflächen beinhalte. Zudem habe man das Beteiligungsverfahren frühzeitig eröffnet. Das bedeute, dass alle – auch aus der Bürgerschaft – eingebrachten Aspekte in das Planverfahren einflössen und geprüft würden. Zu den eingebrachten Aspekten werde es Stellungnahmen und Gutachten geben, die der Politik und bei Beschluss auch der Öffentlichkeit vorgelegt würden. Bezüglich des Lohwäldchens sei der Fall anders gelagert, dort bestehe ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus den 1980er Jahren. Dieser sehe eine Bebauung vor, die in einem Teilbereich bis heute noch nicht erfolgt sei. Dort gebe es also Baurecht für den Eigentümer. Um hier eine Bebauung zu verhindern, müsste ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden und dies beabsichtige die Verwaltung nicht. Der angesprochene Bereich des Mönninghof-Siepen sei aber als private Grünfläche festgesetzt und freizuhalten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Gefährderüberwachung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15395-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Sitzung am 24.09.2019 vor:


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14917-19-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen zur Sitzung am 24.09.2019 vor:


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13131-19-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung am 19.02.2019 vor:

(DS-Nr. 13131-19-E1 Masterplan Kommunale Sicherheit – Alkoholverkaufsverbote) zu Ihrem Antrag, Alkoholverkaufsverbote und –beschränkungen in der Zeit von 22.00 – 05.00
Herr Weber (CDU-Fraktion) stellt fest, dass es sich – wie die Stellungnahme zeige – um eine sehr komplexe Rechtsproblematik handele. Als aktuelles Beispiel, für das sich das Arbeiten mit einer Verordnung anböte, führt er die sich neu entwickelnde Problematik durch das „Möllern“ an. Herr Weber erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion eine Initiative zur Änderung des LÖG NRW oder des OBG NRW, wie in der Vorlage aufgezeigt, gewünscht werde und daher zum Antrag erhebe, dass die Verwaltung eine solche Initiative in Richtung der Landesregierung starten solle.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) äußert, dass dies auch seine Absicht gewesen sei und er daher den Antrag der CDU-Fraktion unterstütze.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) fürchtet, dass hierdurch ein Stück Ruhrgebietskultur kaputt gemacht würde. Ab einer gewissen Uhrzeit habe man in Dortmund schon jetzt Kleinstadtniveau. Bezüglich des von Herrn Weber angeführten Beispiels des „Möllerns“ gibt sie an, dass hier ein Verbot ausgesprochen werden solle, ohne die eigentlichen Probleme wie das Urinieren, das „Müllen“ und des Lärms zu lösen. Sie weist darauf hin, dass die BV In-West hierzu ein paar anregende und interessante Anträge geschrieben habe. Was eine Großstadt ausmache, sei die Lebendigkeit und das Zusammentreffen der Menschen, was man deutlich am Beispiel des Bergmann Kiosk sehen könne. Dem Antrag zu einer solchen Initiative, die in die Persönlichkeitsrechte der Menschen eingreife, könne die Fraktion B‘90/Die Grünen nicht zustimmen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zu der Auffassung gekommen sei, dass es genügend andere Möglichkeiten gebe, die nicht geduldeten Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums einzudämmen. Mit einer solchen Verordnung seien schon andere gescheitert, dies sei in der Vorlage auch dargelegt worden. Man solle daher, eben weil juristisch nicht haltbar, die Finger davon lassen und demzufolge werde die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass sich seine Fraktion der Argumentation der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und SPD anschließe und den Antrag ablehne. Mit einer solchen Verschärfung schieße man mit Kanonen auf Spatzen.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass man mit dieser Vorlage bewusst alle Möglichkeiten habe aufzeigen wollen. Für die aufgezeigte Möglichkeit zu einer Initiative in Richtung der Landesregierung sei der politische Wille unerlässlich. Das Votum der Politik sei also zwingend erforderlich um dies als eine Stadt wie Dortmund beim Deutschen Städtetag anzustoßen.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt den von Herrn Weber gestellten Antrag zur Abstimmung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


zu TOP 3.4
Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2019 vor:

Frau Pieper (SPD-Fraktion) fragt nach wie weit man mit der Umsetzung der Besetzung der bereits genehmigten 12 Planstellen sei?

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man bedaure, für die Bereiche In-West und In-Ost nicht zwei weitere Planstellen beantragt zu haben, da hier doch stärkere Probleme im ruhenden Verkehr zu berücksichtigen seien. Daher begrüße seine Fraktion den Antrag, wohl wissend dass dies nunmehr schwer zu berücksichtigen sei.

Frau Siekmann (FB 32) betont, dass sie sich immer freue wenn der Ausschuss dafür eintrete die Geschäftsfelder des Ordnungsamtes personell gut auszustatten. Aufgrund des von der Fraktion B‘90/Die Grünen initiierten Haushaltsbegleitbeschlusses habe man jetzt die Möglichkeit bekommen 12 Planstellen im Außendienst des ruhenden Verkehrs einzurichten. Ihr Vorschlag laute daher, diese Stellen zunächst zu besetzen und arbeiten zu lassen. Man könne nach einem Jahr evaluieren und schauen, ob eine weitere Aufstockung des Geschäftsfeldes benötigt werde. Dazu gehöre dann auch eine Personalanpassung im Innendienst der Verkehrsüberwachung.

Frau Pieper fragt weiter nach, ob schon eine Ausschreibung laufe?

Frau Siekmann berichtet, dass momentan noch die Auswertung einer Besetzung aus einem internen Verfahren laufe und danach eine externe Ausschreibung erfolge. Sie stellt in Aussicht, dass die Besetzung der Stellen bis Mitte nächsten Jahres erfolgt sein dürfte.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) zeigt die Alternative auf, den Antrag in den Rat zu schieben, ihn so in die Haushaltsberatungen aufzunehmen und hier heute nicht abzustimmen.

Herr Dahmen (Stadtrat) gibt zu bedenken, dass dieser Ausschuss der Fachausschuss zu diesem Thema sei und die folgenden Ausschüsse im Zweifel das Votum des Ausschusses abfragen würden.

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass die Stellungnahme von Frau Siekmann deutlich gewesen sei. Man solle einen Schritt nach dem anderen machen, also zunächst probieren und wenn erforderlich könne man sich später immer noch für weitere Stellen stark machen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gegen die Stimmen von 6 Ausschussmitgliedern, bei Enthaltung von 7 Ausschussmitgliedern ab.


zu TOP 3.5
Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15684-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion und die Intention des Prüfauftrages.

Die Vertreter aller Fraktionen äußern ihre volle Zustimmung.

Frau Siekmann (FB 32) freut sich über den Antrag und bittet um eine Änderung. Anstelle der im letzten Absatz angeführten „Bediensteten der Dortmunder Ordnungspartner“ sollten die „Beschäftigten des Ordnungsamtes“ generell im Fokus der Betrachtung stehen.

Der Antragsteller stimmt dieser Änderung zu.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem folgenden geänderten Antrag (fett und kursiv) der SPD-Fraktion einstimmig zu:

(…)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wünscht, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan auch für die Bediensteten der Dortmunder Ordnungspartnerschaften Beschäftigten des Ordnungsamtes Anwendung findet.


zu TOP 3.6
Haus der Sicherheit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15673-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass man inzwischen erfahren habe, dass sich das Innenministerium wohl für den Standort Essen-Rüttenscheid entschieden habe. Dies sei jedoch laut seiner Kenntnis noch nicht endgültig.

Herr Dahmen (Stadtrat) schlägt vor, den Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über das Konzept des Innenministeriums über die Umsetzung des Hauses der Sicherheit zu informieren, da es ihm zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorläge. Sollte sich eine Chance ergeben, das Haus doch noch nach Dortmund zu holen, würde er diese natürlich sofort ergreifen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden und schiebt den Antrag der CDU-Fraktion in seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.7
Einrichtung eines Telenotarztes bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag
(Drucksache Nr.: 15676-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Dortmund sollte als größte Stadt Westfalens eine Vorbildfunktion einnehmen. Er wisse, dass die Feuerwehr das Thema – zwar noch nicht in Beträgen – aber zumindest gedanklich bereits in die Haushaltsberatungen habe einfließen lassen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) kündigt an, dass seine Fraktion zu diesem Thema einen Haushaltsbegleitbeschluss anfertigen werde. Insofern werde man dem Prüfauftrag auch zustimmen.

Frau Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bittet darum die Abstimmung des Antrags zu schieben, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf zu diesem Thema habe.

Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass es aufgrund der sich ständig überholenden Informationen zu dem Projekt passieren könne, dass man den Zeitpunkt versäume und die Chance verpasse als größte Stadt Westfalens Vorreiter zu sein.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er sehe die Vorteile eher für den ländlichen Bereich und vertrete daher die Auffassung, dass man einem ländlichen Kreis den Vortritt lassen könne. Seine Fraktion würde sich daher bei einer Abstimmung enthalten.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) kündigt für ihre Fraktion die volle Zustimmung zum Antrag an, da es sich ihrer Meinung nach um eine große Hilfe sowohl für den Sanitäter vor Ort, als auch in kritischen Fällen für den Arzt handele.

Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, dass es sich um ein Forschungsprojekt gehandelt habe, dass in Aachen durchgeführt wurde und nachdem es dort als Erfolgsmodell verifiziert wurde, weiter ausgeweitet wurde. Die Feuerwehr Dortmund verfolge dieses Ziel, da es sinnvoll und nun auch möglich sei. Dies spiegele sich in Diskussionen darüber wieder, wie in Zukunft insgesamt die Notfallversorgung in Deutschland aufgestellt werden solle, also nicht mehr klassisch Gemeinde- oder Kreisgrenzen zu sehen, sondern gewisse Dienstleistungen, da wo es sinnvoll ist, auch darüber hinaus anzubieten. Weiter erläutert Herr Aschenbrenner aus fachlicher Sicht, wie der Telenotarzt funktioniert und stellt dar, welche Vorteile das Modell bietet. Er fasst zusammen, dass man durch den Telenotarzt schneller werde, die Qualität steigere und die Realnotärzte von Einsätzen entlaste, bei denen eine telemedizinische Begleitung ausreiche. Diese Notärzte stünden damit für schwierige und kritische Einsätze zur Verfügung. Man habe nun den Vorteil dieses System mit den Nachbarkreisen aufzubauen, was vom Land NRW auch so gewünscht sei und habe eine gute Chance zukünftig eine Refinanzierung durch die Krankenkassen für das Konzept zu erreichen. Abschließend erklärt Herr Aschenbrenner, dass die Feuerwehr Dortmund der Auffassung sei, dass es sich insgesamt um eine zukunftweisende Richtung handele, die letzten Endes dem Wohl des Patienten diene.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) berichtet aus seiner Erfahrung als Leiter einer Intensiv-Station, dass dies sogar innerhalb eines Gebäudes gut funktionieren könne. Demnach konnte er schon zu Zeiten als es noch keine Video-Telefonie gab, in Notfällen per Telefon erste Anweisungen geben und die Minuten so genutzt werden bis er vor Ort war.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.


zu TOP 3.8
Härtefallkommission NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15842-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vor:

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Im letzten Jahr habe man den Beschluss gefasst Dortmund als „sicheren Hafen“ zu verstehen. Ihre Fraktion sehe dies nun in Gefahr und gehe davon aus, dass es keine strikten Linien gebe, auch dann von einer differenzierten Einzelfallbetrachtung auszugehen und zu prüfen ob eine gewisse Härte vorläge, wenn bestimmte Grundsätze erst einmal verletzt worden seien.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie genau der rechtliche Status der Härtefallkommission (HFK) sei? Wenn sie entscheiden würde und man diese Entscheidung nicht berücksichtigen brauche, dann bräuchte man sie ja eigentlich nicht.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) äußert eine Verständnisfrage hinsichtlich der Begründung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Es werde hier auf einen Einzelfall abgehoben. Solle man nun wegen dieses Einzelfalls mit der Ziffer 3 des Antrags die Verwaltung verpflichten immer dem Ersuchen der HFK und ihrer Empfehlung nachzukommen? Wenn dies so gemeint sei, dann habe man nämlich keine eigene Einzelfallprüfung mehr, sondern müsste sich zwingend dem Votum der HFK anschließen. Dies sei aus seiner Sicht nicht gewollt und er richtet daher die Frage an Frau Siekmann in wie vielen Fällen überhaupt schon gegen das Votum der HFK entschieden wurde?

Frau Siekmann (FB 32) äußert ihre Verwunderung darüber, dass die Fraktion B‘ 90/Die Grünen hier von einem Einzelfall ausgehend eine generelle Vorgehensweise ableiten will. Zu dem im Antrag aufgeführten, zugrunde liegenden Fall, der hier aus Datenschutzgründen nicht besprochen werden könne, lägen der Fraktion offensichtlich nicht die vollständigen Informationen vor, um das Verwaltungshandeln besser nachvollziehen zu können. Sie erklärt, dass bis 2016 alle Ausländerbehörden (ABH’n) den Empfehlungen der HFK gefolgt seien, weil es sich auch aus Sicht der ABH‘n um vereinzelte A-typische Fälle gehandelt habe, die sich deutlich von möglichen vergleichbaren Fällen abgehoben haben. Auch waren dies Fälle, bei denen aufenthaltsrechtlich keine Möglichkeit mehr bestand, auf Grundlage der im Gesetz festgelegten Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Deshalb habe die ABH oftmals schon in ihren Vorberichten an die HFK explizit ausgeführt, dass § 23 a II AufenthG für die Antragsteller*in die einzige aufenthaltsrechtliche Perspektive biete und die ABH deshalb dem Ersuchen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis folge. Seit 2016 folge die ABH der Stadt Dortmund dem Votum der HFK nicht mehr uneingeschränkt. Dieses Vorgehen sei im Wesentlichen damit begründet, dass in einigen Fällen eine A-Typik des Falles festzustellen war und/oder eine aufenthaltsrechtliche Lösung auf Grundlage der im Gesetz festgelegten Erteilungsvoraussetzungen am Willen und Wollen des Betroffenen, insbesondere an der Bereitschaft zu einem bestimmten Mitwirkungshandeln, gescheitert sei. Aus Sicht der ABH liege in diesen Fällen keine Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a II AufenthG vor. In solchen Fällen mache die ABH von ihrem in § 7 Härtefallkommissionsverordnung NRW (HFKVP) vorgesehenen Recht zu abschließenden Entscheidungen Gebrauch und teile das Ergebnis der HFK mit. Diese Position sei kein" Dortmunder Sonderweg", sondern stehe im Einklang mit dem Handeln der großen ABH‘n in NRW. Derzeit finde neben dem Austausch der ABH‘n untereinander auch ein Austausch mit den Vertreterin*innen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen (MKFFI) statt. Gegebenenfalls ergebe sich hierdurch noch einmal eine Schärfung im Vorgehen und der Entscheidungspraxis für alle Beteiligten. Die HFK sei vom Land NRW eingerichtet worden und habe neben ihrer rechtlichen Grundlage einen empfehlenden Charakter. Es bestehe die Möglichkeit über das MKFFI die HFK anzurufen. Es handele sich um Einzelfälle, die dort von politischen Mandatsträgern im Landtag vorgetragen würden. Im angeführten Beispiel sei die ABH der Stadt Dortmund nicht der Empfehlung der HFK gefolgt, da es andere rechtliche Lösungen gegeben habe. Man müsse also hier zum einen ermessensfehlerfrei entscheiden und zum anderen schauen welche anderen Möglichkeiten es gebe, um den Betroffenen zu helfen. Dies habe natürlich eine bestimmte Mitwirkungspflicht des Betroffenen zur Folge. An Herrn Goosmann gerichtet, gibt Frau Siekmann an, dass es maximal eine Handvoll Fälle gebe (3 Fälle der Dortmunder Ausländerbehörde), in denen gegen das Votum der HFK entschieden worden sei. Es werde zusammen mit den großen ABH‘n evaluiert, in welchen Fällen man der HFK folge und in welchen nicht. Es handele sich hier nicht um die abschließende Entscheidung eines Sachbearbeiters/einer Sachbearbeiterin. Diese Fälle würden intensiv beleuchtet und auf Ebene von Bereichs- und Fachbereichsleitung bis hin zum Dezernenten kommuniziert und abgestimmt. Frau Siekmann appelliert an den Ausschuss die Verwaltung nicht um das Mittel der Ermessensausübung zu berauben und bittet um das Vertrauen, den Weg so wie bisher weiter gehen zu können.

Herr Dahmen (Stadtrat) bestätigt, dass er diesen konkreten Einzelfall kenne. Er erklärt, dass man sich hier im Bereich der gesetzlichen Pflichterfüllung nach Weisung befinde. Man habe das Gesetz zu beachten und das Ermessen pflichtgemäß auszuüben, Die Ausländerbehörde nehme ihre Aufgabe sehr sensibel, sehr individuell und einzelfallbezogen wahr. Herr Dahmen appelliert daher an den Ausschuss hier nicht in den Verantwortungsbereich der Verwaltung einzugreifen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) macht deutlich, dass auch er es für gefährlich halte, wenn Politik in Ermessensentscheidungen der Verwaltung eingreife. Man solle daher den Empfehlungen von Frau Siekmann und Herr Dahmen folgen und das Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen bei der Verwaltung belassen und hier keinen Einfluss nehmen.

Frau Noltemeyer gibt zu bedenken, dass der angesprochene Ermessensspielraum fehlerabhängig sei und von sehr vielen Faktoren abhänge. Genau deshalb gebe es ja die HFK und die habe eine Leitlinienfunktion. Sie wolle daher wissen, wie die Verwaltung die Rolle der HFK sehe?

Frau Karacakutoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt die Zusammensetzung und die Arbeit der HFK dar, die sie ihrer Meinung nach sehr akribisch ausführe. Der HFK zu folgen war Usus und sollte es auch weiter sein. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN würde daher einer Grundsatzentscheidung darüber zustimmen den Empfehlungen der HFK zu vertrauen und zu folgen. Weiter führt sie aus, dass es schon deshalb notwendig sei der HFK zu folgen und Ermessensentscheidungen zu überdenken, weil es Menschen wie Herrn Bohnhof gebe, die andere Menschen los werden wollen nur aufgrund einer anderen Hautfarbe.

Herr Dahmen stellt klar, dass die Stadt Dortmund das Ermessen zugunsten der Antragssteller ausübe soweit dies unter Beachtung aller Regeln vertretbar sei. Dabei würden keine Unterschiede zwischen der Zugehörigkeit zu einer Religion, der Nationalität oder der Hautfarbe gemacht.

Frau Siekmann erklärt noch einmal, dass Ermessen einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung einräume. Diese "Freiheit" könne jedoch nicht beliebig genutzt werden, es gebe auch "Ermessensgrenzen" (Ermessensfehlgebrauch, zweck- oder sachfremde Erwägungen). In der Außenwahrnehmung mag den Betroffenen und deren Unterstützer*innen die "Begrenzung" der Ermessensausübung nicht immer bewusst sein, so dass hier womöglich aus Sicht der Betroffenen die gegenteilige Wahrnehmung erfolgt. An Frau Noltemeyer gerichtet berichtet sie, dass die HFK ein Partner im System des Ausländerrechtes sei, so wie auch der Petitionsausschuss.

Frau Krause (Vorsitzende) bittet aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möglichst nicht zu stark zu provozieren und zum Ende der Diskussion zu kommen.

Herr Bohnhof bittet festzuhalten, dass nicht er provoziert habe, sondern Frau Karacakurtoglu. Deren Aussage sei ehrabschneidend und ungeheuerlich. Er stehe für den Rechtstaat und finde die Aussage von Frau Karacakurtoglu unerträglich. Er habe sich in der Diskussion sachlich verhalten, habe rechtstaatliche Grundsätze angewendet und sich für das Handeln der Verwaltung ausgesprochen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt an Frau Siekmann gerichtet, ob sie eventuell ein Beispiel geben könne für einen Fall, in dem sich die Ausländerbehörde entgegen der HFK entscheide?

Frau Siekmann berichtet, dass sich dies nicht so einfach darstellen ließe. Es gebe aber zum Beispiel die Möglichkeit über eine andere Form einer Wiedereinreise einen aufenthaltsrechtlichen Status zu gewähren und jemandem somit über eine andere Rechtsnorm die Möglichkeit eines Bleiberechts zu verschaffen.

Frau Joest möchte wissen, ob die HFK die gesamte Akte zu einem Fall bekäme.

Dies bejaht Frau Siekmann.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.


zu TOP 3.9
Bußgelder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15845-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 31.10.2019 vor:
Die Fachbereichsleiter*innen des Dezernates 3 (30, 32, 33 u. 37) präsentieren dem Ausschuss Ihre Haushalte. Die Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage 1 - 4 beigefügt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis, sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.2
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) merkt an, dass eine Kennzahl weggefallen sei, weil sie laut Vorlage nicht mehr erhoben würde. Dies bezöge sich auf die Kennzahl der „politisch motivierten Straftaten“ in Anlage_1_gestrichene Kennzahlen, Seite 2, Ziel 3.3. Er wisse aus dem Polizeibeirat, dass sie in der Polizeikriminalstatistik sehr wohl noch erhoben würde. Er bittet die Verwaltung dies abzuklären.

Herr Dahmen (Stadtrat) bestätigt, dass man dies an die Kämmerei weitergeben werde. Er vermute die Begründung hierfür sei, dass die Zahl keine unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt habe.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.


zu TOP 4.3
Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 01.12.2019.


zu TOP 4.4
Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.


zu TOP 4.5
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße. Sie erkundigt sich danach, ob es eine Karte geben wird, auf der die Toiletten verzeichnet seien. Weiter möchte sie wissen, welche Kriterien der Vergabe der Reinigungspauschale, also dem Vertragsabschluss zugrunde liegen.

Frau Kerschek (FB 80) erklärt, dass es 12 Karten – also für jeden Stadtbezirk eine – geben wird. Außerdem werde es eine App geben, in der alle Toiletten verzeichnet sein werden. Es gäbe grundsätzliche Kriterien, man achte auf eine gute und sinnvolle Verteilung, die Toiletten müssten gut zugänglich, sauber und ordentlich, sowie möglichst barrierefrei sein. Sonderausstattungen würden speziell kenntlich gemacht. Die Betriebe erhielten einen Aufkleber zur Kennzeichnung. In der App und in den Karten werde die Ausstattung der jeweiligen Toilette, wie z.B. ein Wickeltisch oder Barrierefreiheit, verzeichnet.

Herr Weber (CDU-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Dies sei schon einmal Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion gewesen und von der Verwaltung abgelehnt worden, man freue sich daher über die Änderung der Auffassung.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) macht den Vorschlag, dass die Standorte der „Netten Toiletten“ auch in die großen Stadtpläne, die in den Stadtteilen aushängen aufgenommen würden, um über diesen Weg auch Menschen ohne App zu erreichen.

Herr Siegmund (Seniorenbeirat) erklärt, dass der Seniorenbeirat froh sei, dass dieses Projekt, an dem man schon seit Jahren dran sei, nun endlich gestartet würde. Er hielte 10 Toiletten pro Stadtbezirk für zu knapp, aber es sei zumindest ein Anfang.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 4.6
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15436-19-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses und der fachlichen Stellungnahme des Herrn Halfmann (FB 60/3) zurück.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bei den Zielen (Seite 5, Ziel Nr. 5 der Vorlage) zu berücksichtigen.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt der Vorlage unter folgenden Bedingungen zu: Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung auch hier, die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der ohnehin vorgesehenen Evaluation zu berücksichtigten und stimmt demzufolge auch über diesen Antrag nicht ab.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 4.7
Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis. Dieser beinhaltet:

· das bisherige Vorgehen zur Erarbeitung des Masterplans und die zugrundeliegende Digitalisierungsstrategie
· das bisherige Vorgehen zum weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung
(E-Akte) sowie zur Bereitstellung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)



zu TOP 4.8
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:


zu TOP 4.9
Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15803-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Be­reitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO in dem Teilergebnisplan von StA 32 in Höhe von 1 Mio. €.





Christiane Krause Friedrich Fuß Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


1.Anhang_FB30_Präsentation Haushalt 2020 ff.pdf1.Anhang_FB30_Präsentation Haushalt 2020 ff.pdf 2.Anhang_FB32_ ABöAB HH-Beratung 2020_2021ff, 04.11.2019.pdf2.Anhang_FB32_ ABöAB HH-Beratung 2020_2021ff, 04.11.2019.pdf 3.Anhang_FB33_ABöAB_05.11.2019.pdf3.Anhang_FB33_ABöAB_05.11.2019.pdf 4.Anhang_FB37_Budget Feuerwehr 2020_2021.pdf4.Anhang_FB37_Budget Feuerwehr 2020_2021.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus