Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
3.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)
3.2 Stadterneuerungsprogramm 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-11)
3.3 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03498-11)
3.4 Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04317-11)
3.5 - unbesetzt -
3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; II. Entscheidung über eine Stellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 220; IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan In W 220; V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04420-11)
3.7 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)
3.8 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04063-11)
3.9 Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04255-11)
3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04379-11)
3.11 Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04485-11)
3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04573-11)
3.13 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Ausbau der Haupterschließung nach § 125 Abs.2 BauGB bei Vorliegen von Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04550-11)
3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-11)
3.15 Winterdienst in Dortmund - Konsequenzen aus dem strengen Winter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04455-11)
3.16 Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)
3.17 Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04411-11)
3.18 Aktueller Sachstand Thier-Galerie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04592-11)
3.19 Organisation der Gebäudereinigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04615-11)
3.20 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-11)
3.21 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-11)
3.22 Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04586-11)
3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 123 - Ortskern Oespel, hier: Wandweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02994-10)
3.24.a Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03496-11)
3.24.b Fördermittel für den Saufraum am Nordmarkt sinnvoll einsetzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04802-11)
3.24.c Aufenthaltsgelegenheit für Menschen mit Alkohol-Suchtproblemen in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04807-11)
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04320-11)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-11)
7. Schule
7.1 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)
7.2 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-11)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03464-11)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 - unbesetzt -
9.2 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03944-11)
9.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen (Airwin und Ellwiras) in die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH (WBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04657-11)
9.4 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04661-11)
9.5 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)
9.6 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)
9.7 Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04559-11)
10.2 Landespersonalvertretungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04806-11)
10.3 Terminplan für die Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie der Ausschüsse im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-11)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Einladungspraxis zu Empfängen der Stadt Dortmund: Hier: Einbürgerungsveranstaltung am 29.06.2011
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04723-11)
11.1.2 Nichteinladung zur Ausstellungseröffnung RuhrHochDeutsch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04752-11)
11.1.3 Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder von 19 auf 11 als Präventionsmaßnahme gegen Rechts
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04757-11)
11.1.4 Dortmunder Gebietsreform: Stadtbezirke nicht zerschlagen, sondern zusammenlegen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04758-11)
11.1.5 2. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04766-11)
11.1.6 Bulgarisch-rumänische Zuwanderung ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04798-11)
11.1.7 Bulgarische und rumänische Roma in der Nordstadt und Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04809-11)
11.1.8 Optimierung des beidseitigen Radweges an der Derner Straße nach dem Radfahrunfall in Höhe Oberevinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04810-11)
11.2 Anfragen Rm Branghofer
11.2.1 Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 04804-11)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 14:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Zu Beginn stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute den am 07. Juli 2011 verstorbenen Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Günter Samtlebe.
In diesem Zusammenhang brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass Günter Samtlebe als Mitglied des Rates der Stadt und als Oberbürgermeister wie kaum ein anderer Dortmunder über vier Jahrzehnte die Geschichte der Stadt Dortmund gestaltet und geprägt habe.
Die Stadt Dortmund habe mit Günter Samtlebe eine hervorragende Persönlichkeit, ein Original und einen wertvollen Ratgeber verloren.
Anschließend brachte OB Sierau vor Eintritt in die Tagesordnung in einer persönlichen Erklärung zu den Vorkommnissen am 28.06.2011, als er auf dem Fahrrad telefonierend von einer Polizeistreife angehalten wurde, zum Ausdruck, dass er zu Recht hierfür von den beiden Polizisten mündlich verwarnt worden sei.
In einem persönlichen Gespräch am 20.07.2011 im Polizeipräsidium habe er sich hierfür bei den beiden Polizisten entschuldigt und diesen Vorgang sehr sachlich aufgearbeitet. Für die Polizei sei damit diese Angelegenheit abgeschlossen.
OB Sierau wies abschließend daraufhin, dass diese Angelegenheit ihm persönlich eine Lehre gewesen sei.
Anschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion ursprünglich diesen Vorgang in der Tagesordnung thematisieren wollte, was man aufgrund der Erklärung von OB Sierau nicht mehr für erforderlich halte.
Damit OB Sierau künftig nicht mehr in eine derartige Situation komme, überreichte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) OB Sierau ein Headset für sein Handy.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Eigenbrod (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
3.5 Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache 04419-11)
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- unter Punkt 14 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 14.1 und 14.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
zu 4.: Anregung: Das Wasser im ausgewiesenen Regenrückhaltebecken kann vielleicht noch
anderweitig genutzt werden.
Gemäß dem erstellten Entwässerungskonzept soll das Niederschlagswasser des geplanten Sondergebietes einem Regenrückhaltebecken zugeführt, durch geeignete technische Maßnahmen zur Rückhaltung gebracht und in den Mischwasserkanal abgeleitet werden. Das Entwässerungskonzept berücksichtigt, dass aufgrund der Altlastensituation keine Versickerung auf dem Gelände der Zeche Crone möglich ist.
Zur Retention und Verringerung der anfallenden Niederschlagswassermenge wird eine extensive Dachbegrünung auf einem Drittel der Dachfläche des Bau- und Gartenmarktes (mindestens 4.350 m2) vorgesehen. Zurzeit wird geprüft, ob zusätzlich eine Brauchwassernutzung umgesetzt werden kann.
Nachdem Rm Münch (FBI) die geplante Errichtung eines Baumarktes auf der Fläche der ehemaligen Zeche Crone kritisiert hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie die Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP).
Rechtsgrundlage:
zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-11)
HINWEIS: Die Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes erfolgte bereits unter TOP 3.4.
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 (Drucksache Nr.: 04555-11-E1) vor:
Der Rat stellt fest, dass die Verlagerung des Busbahnhofes an die Steinstraße zusätzliche Lärmbelastungen zu bereits vorhandenen Überschreitungen der DIN-Orientierungswerte mit sich bringt und passiven Lärmschutz erforderlich macht. Darüber hinaus ist ermittelt worden, dass die Stickstoffdioxidimmissionen und die Feinstaubimmissionen im bereits heute stark belasteten Straßenzug zunehmen werden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat dafür aus, von der bisher favorisierten Interims-Planungsvariante Abstand zu nehmen.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Standort „Expressgutabfertigung“ als langfristige Lösung vorzusehen. Falls eine Flächenverfügbarkeit noch nicht gegeben ist, wird der Standort Remy-Damm als Interimslösung für einen zentralen Omnibusbahnhof bestimmt.
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 ab.
2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Die Verwaltung wird daher gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen aus welchen Gründen im Einzelnen nicht vorliegen, um eine Einbeziehung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Winterdienstes zu ermöglichen, wie dies z.B. in Berlin (mit insgesamt 1.160 Kräften) erfolgt.
Seitens der Verwaltung erklärte StR Lürwer, dass die o. a. von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme im Nachgang schriftlich gegeben werde.
In der nachfolgenden Diskussion wurde deutlich, dass es noch Beratungsbedarf hinsichtlich des Winterdienstes an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs gibt.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage „Winterdienst in Dortmund – Konsequenzen aus dem strengen Winter“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04411-11)
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Raumordnungsverfahren für den Neubau der 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Aktueller Sachstand Thier-Galerie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04592-11)
Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Thier-Galerie zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Organisation der Gebäudereinigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04615-11)
Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass der vorliegende Bericht zur Organisation der Gebäudereinigung für ihn deutlich mache, dass die Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung kostengünstiger sei. Insofern enthalte dieser Bereich ein großes Sparpotential, was man auch nutzen sollte. Hierzu sei jedoch offensichtlich insbesondere die SPD-Fraktion nicht zu bereit.
Für die SPD-Fraktion wies Rm Taranczewski diese Kritik zurück. Seiner Meinung nach könne man diesen Bereich nicht nur durch den finanziellen Blickwinkel betrachten, sondern müsse auch an die Beschäftigten denken. Insofern halte die SPD-Fraktion die Mischung aus Eigen- und Fremdreinigung im Verhältnis von 50% zu 50% nach wie vor für richtig.
Abschließend schlug Rm Monegel (CDU) vor, dass man über diese Thematik nochmal im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen in Ruhe nachdenken sollte.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-11)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die geplanten Baumaßnahmen
a) in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 2.000,00 € für Gutachten
b) in der Hochofenstraße einschließlich dem Kreisverkehr Gildenstraße und die südlich und östlich dem geplanten Kreisverkehr angrenzenden Maßnahmen und stellt ein Budget von 15.000,00 € für Gutachten
zur Verfügung und beauftragt die Verwaltung, eine Einwohnerbeteiligung durchzuführen und die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.
zu TOP 3.21
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-11)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2011 (Drucksache Nr.: 04483-11-E1) vor:
Der Rat beschließt, auf die Erhöhung des Investitionsvolumens um 256.000 für die Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße zu verzichten und die baulichen Maßnahmen im Rahmen des ursprünglich vorgesehenen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 1.650.000 Euro abzuwickeln.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte bei der Begründung des o. a. Antrages Rm Pohlmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion nicht die Sinnhaftigkeit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung des Investitionsvolumens um 256.000 € sehe.
Dagegen erklärten Rm Klösel (SPD), Rm Pisula (CDU) sowie Rm Kowalewski (Die Linke), dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage zustimmen, und damit den vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden, da man die beabsichtigte höherwertige Pflasterung als eine sinnvolle Maßnahme betrachte.
Abschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kaeder zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion für eine Beschlussfassung im Sinne des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei, da man die vorgeschlagene Erhöhung des Investitionsvolumens für ein höherwertiges Pflaster für nicht gerechtfertigt halte.
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und den Stimmen von Rm Branghofer sowie Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.07.2011 ab.
2. Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ratsmitglieder Branghofer und Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Ungeachtet eines möglichen Erfolges wurde mit dieser Maßnahme aber zweifelsfrei eine Aufbruchsstimmung eingeleitet, die eine Aufwertung der Dortmunder Nordstadt zum Ziel hat.
Eine Konzentration ausschließlich auf die notwendige Verbesserung der in der Nordstadt vorherrschenden negativen Bedingungen – wie sie überwiegend mit den Maßnahmen der Projekte Urban II, Ziel II, etc. verfolgt werden - ist jedoch allein nicht zielführend. Vielmehr bietet die Nordstadt gerade aufgrund der sie auszeichnenden Charakteristika auch viele Chancen und Vorteile, die es im Sinn einer Image- und Identifikationsverbesserung zu entwickeln gilt.
So bieten z.B. der 45%ige Migrantenanteil (Stand 2010: 33.238 Migranten) sowie die knapp 1.000 ethnisch geprägten Unternehmen in der Nordstadt - davon zahlreiche Lokale und Restaurants - die Chance, ethnische Akzente in besonderer Weise zu setzen. Und auch die in der Nordstadt lebenden Studenten eröffnen z.B. die Möglichkeit eines verstärkten Engagements der TU/FH vor Ort, um eine größere wirtschaftliche Sogwirkung zu entfalten.
Mit dieser Zielsetzung sind zunächst die Aspekte Bildung, Wirtschaft, Städtebau sowie Freizeit/Kultur/Soziales und Image zu betrachten. Daher bitten wir um Beratung und Abstimmung folgender Anträge:
I. Bildung:
1. Schule
a) Schulwegpatenschaften
Der Rat spricht sich für die Einrichtung von Schulwegpatenschaften zwischen Schülern der gleichen Schulen/Schulstandorte in Verbindung mit einem Bonus-System aus.
Sowohl die Schulsozialarbeit als auch die rechtlichen Grundlagen im Schulpflichtgesetz bieten durchaus Möglichkeiten, dem Schulschwänzen zu begegnen. Da diese Maßnahmen naturgemäß durch staatliche Restriktionen (z.B. Bußgelder) erfolgen, entfalten sie jedoch nur bedingt eine präventive Wirkung. Mit derzeit (Stand 6.7.2011) über 600 Schulschwänzern (295 seit 1.1.2011 an Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie 309 an Grund-, Haupt-, Förderschulen im SJ 2010/2011) ist die Quote in Dortmund nach wie vor unbefriedigend. Darüber hinaus sind vor allem jüngere Schüler auf ihren Schulwegen oftmals mit Angstecken konfrontiert, was die Ambitionen zum Schulschwänzen verstärkt.
Abhilfe könnten insoweit Patenschaften von älteren, verlässlichen Schülern (ggf. mit gleichem Migrationshintergrund) aus höheren Klassen der gleichen Schule bzw. des gleichen Schulstandortes sein, welche die jüngeren Schüler von zu Hause abholen und auf ihrem Schulweg begleiten. Damit können Hemmnisse überwunden und subjektive Sicherheitsempfindungen gesteigert werden.
Um entsprechende Anreize für die Schülerpaten zu erzeugen, sind attraktive und schulisch-pädagogisch vertretbare Bonussysteme zu generieren.
b) Bezirksübergreifende Schüleraustausche/Jugendeinrichtungen
Der Rat spricht sich mit dem Ziel des Abbaus von Vorurteilen gegenüber Nordstadtschulen/-schülern dafür aus, bezirksübergreifende Schüleraustausche/Kooperationen zu realisieren.
Entsprechendes ist auch zwischen den zahlreichen in Dortmund etablierten Jugendeinrichtungen anzustreben.
Allein aufgrund ihres Stadtteils sind Schüler der Nordstadt-Schulen bereits Vorurteilen und einseitigen Bewertungen ausgesetzt, die oftmals nicht der Realität - s. Grundschule Kleine Kielstraße – entsprechen. Durch Projekte und regelmäßige Austausche zwischen den Schülern der Nordstadt und den Schülern aus anderen Stadtbezirken können – analog den Schüleraustauschen mit ausländischen Schulen - Vorbehalte innerhalb der eigenen Stadt abgebaut und Gemeinsamkeiten gefördert werden. Vergleichbare Überlegungen bieten sich auch auf dem Gebiet der Jugendarbeit an. Mit insgesamt 11 Jugendeinrichtungen (von stadtweit 77 Einrichtungen) und einer Minderjährigenquote von rd. 24,5% bietet die Nordstadt eine gute Grundlage für ein breites Spektrum an stadtbezirksübergreifenden Gemeinschaftsaktivitäten.
Die Schul- und Jugendverwaltung werden beauftragt, im Dialog mit möglichst vielen Schulen und Einrichtungen im Stadtgebiet, attraktive Projekte im Rahmen eines entsprechenden Austauschs zu eruieren und die zuständigen Gremien angemessen zu beteiligen.
a) Kinder lesen für Kinder
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projekts „Lesepatenschaften“ verstärkt auch Gelegenheiten anzubieten, bei denen Kinder Kindern vorlesen.
Um sprachliche Kompetenzen bei Kindern – vor allem in der Nordstadt - zu stärken, ist der Zugang zu Büchern und zum Lesen bestmöglich zu fördern. Um das gegenseitige Interesse zu steigern, erscheint eine Begegnung auf Augenhöhe – von Kind zu Kind - sinnvoll, um sowohl die Freude und Bereitschaft am Lesen als auch am Vorlesen – mit den jeweils positiven Spracheffekten - zu wecken.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensivieren, für jeden Spielplatz in der Nordstadt einen Spielplatzpaten zu akquirieren.
Mit einer entsprechenden Kampagne (Flyer, Öffentlichkeitsarbeit, Plakate, etc.) hat die Verwaltung Mitte 2009 für das Konzept der Spielplatzpaten geworben. Dennoch verfügen noch längst nicht alle Spielplätze in der Nordstadt über eine entsprechende Betreuung und Aufsicht, wie sie für eine Abschreckung gegenüber Alkohol- und Drogenkonsumenten sicherlich erforderlich wäre. Vorrangig zu nennen ist hier der Spielplatz am Schleswiger Platz, der seit der Aufgabe des Engagements von Frau Bonke dringend einer neuen Obhut bedarf.
a) Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit der TU und der FH regelmäßige Berührungspunkte zwischen den Studierenden und Schülern der Nordstadtschulen zu erwirken.
b) Dabei ist auf Basis einer Selbstverpflichtung auch die Möglichkeit verstetigter Kurse/Projekte mit Bezug zur Dortmunder Nordstadt zu eruieren, die Studierende von TU und FH an Schulen und Jugendeinrichtungen in der Nordstadt abhalten.
c) Die Verwaltung wird im Dialog mit der TU/FH beauftragt, die Möglichkeit einer Ansiedlung von Dependancen dieser Institutionen in der Nordstadt zu eruieren.
Begründung:
Derzeit sind rd. 33.000 Studierende an der TU (rd. 25.000) und FH (rd. 8.000) in Dortmund eingeschrieben; bis zum Jahr 2015/2016 geht die TU von einer Steigerung auf ca. 27.500 Studierende aus. Ein nicht unwesentlicher Teil dieser Studierenden lebt in der Nordstadt, was die örtliche und thematische Einbindung von Studierenden in projektbezogene Maßnahmen an Schulen (z.B. Helmholz Gymnasium; Gertrud Bäumler Realschule) und Jugendeinrichtungen wesentlich erleichtert.
Ziel ist es, den Bildungsstand vor allem von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Nordstadt zu verbessern. So soll Jugendlichen, die sich an Uni und Hochschulen bietenden (Aus)Bildungsmöglichkeiten perspektivisch nahe gebracht werden, um möglichst frühzeitig Anreize für eine solide schulische Ausbildung und Eigeninitiative zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, vor allem in Schulen und Jugendeinrichtungen das Interesse in ansprechender Form durch Projekte und stadtteilbezogene Kurse zu wecken. So könnten z.B. Studierende des Fachbereichs Raumplanung im Zusammenwirken mit Schülern und Jugendlichen städteplanerische Ideen entwickeln und betreuen, die günstigstenfalls durch Verwaltung oder Partner aus der Wirtschaft realisiert werden.
Soweit darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten realisiert werden könnten, die TU/FH mit einem zusätzlichen Standort/Dependance in der Nordstadt zu verankern, würden damit Sogwirkungen für Unternehmen und Institutionen mit Wirtschaftskraft mit entsprechend positiven Effekten für die Nordstadt entstehen.
4. Studentische Wohnungen in der Nordstadt
Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit der TU/FH, dem Studentenwerk, DOGEWO und dem Land NRW Möglichkeiten zur Errichtung von zusätzlichem Studentenwohnraum in der Nordstadt zu eruieren.
Mit 80% der mehr als 33.000 Studierenden an TU und FH wohnt der überwiegende Teil der Studenten in Dortmund. Damit werden an den Wohnungsmarkt für Studierende in Dortmund hohe Anforderungen gestellt.
Trotz des jüngst für 2010 gemeldeten positiven Trends von über 1.100 fertiggestellten Wohnungen in Dortmund (davon rd. 500 in Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen) besteht jedoch die Gefahr, dass diese Anforderungen dauerhaft nicht erfüllt werden können. Denn mit rd. 2.650 Plätzen in 13 Wohnheimen sind gute und günstige Wohnungen für Studierende derzeit tendenziell rar; diese Lage wird sich angesichts steigender Studierendenzahlen (u.a. aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs) oder der Schließung des sog. Roncalli-Hauses auch in den kommenden Jahren nicht entspannen, so dass sich die derzeitigen Wartezeiten von bis zu 6 Monaten (1.400 Studierende standen Anfang 2011 auf der Warteliste) noch verlängern könnten.
Eine Bebauung der dem Studentenwerk zur Verfügung stehenden freien Grundstücke scheiterte bislang an der Finanzierung (u.a. ausgebliebene Regelungen zur sozialen Infrastruktur i.R.d. Hochschulpaktes mit dem Land NRW).
Vor diesem Hintergrund sind seitens der Verwaltung alle planerischen und finanziellen Möglichkeiten zu nutzen, eine Ansiedlung zusätzlicher Wohnungen für Studierende in der Nordstadt zu errichten. So könnten günstigstenfalls z.B. Baulücken in der Nordstadt geschlossen, leerstehende Immobilien umgenutzt oder städtische Immobilien (sofern geeignete vorhanden) wirtschaftlich genutzt werden. Damit kann ebenfalls ein nachhaltiger Beitrag zur Aufwertung bislang vernachlässigter Quartiere geleistet werden.
5. ÖPNV-Anbindung der Nordstadt an die Uni
Die Verwaltung wird im Dialog mit der DSW21 beauftragt, mit einer Schnellbuslinie eine direkte ÖPNV-Anbindung der Dortmunder Nordstadt – dort mit mehreren Haltestellen - an die Uni Dortmund einzurichten.
Begründung:
Die Erreichbarkeit der Uni in Dorstfeld ist aus der Dortmunder Nordstadt bislang nur mit der Stadtbahn in Verbindung mit der S1 möglich. Damit sind lange Fahrzeiten (vom Borsigplatz ca. 35 Minuten), permanente Umstiege und häufige Ausfälle und Verspätungen der Deutschen Bahn die Regel. Dies macht das Wohnen in der Nordstadt gerade für Studierende zusätzlich unattraktiv und bedarf durch die Einrichtung einer Schnellbuslinie mit mehreren Haltestellen in der Nordstadt, einer dringenden Abhilfe.
Diese Maßnahme ist auch im Kontext der Bemühungen, um eine weitere Ansiedlung zusätzlicher Wohnungen für Studierende in der Nordstadt zu beurteilen.
II. Wirtschaft:
1. Interessenstandortgemeinschaften (home improvement districts)
Die Verwaltung wird aufgefordert, in einem offenen Dialog mit den in Dortmund ansässigen Unternehmen zu erörtern, ob im Gebiet der Nordstadt eine Ansiedlung von sog. Interessenstandortgemeinschaften möglich ist.
Angesichts der vielschichtigen Probleme in der Nordstadt haben sich in der Vergangenheit verstärkt Interessenvertretungen singulärer Art gegründet. Leider ging ein Anstieg der Lebensqualität sowie des Images nicht damit einher. Um künftig die Nordstadt für Interessengemeinschaften unterschiedlichster Art interessant zu gestalten, ist eine Ansiedlung von sog. Interessenstandortgemeinschaften hilfreich. Diese könnten in einer Art Clusterbildung dazu beitragen, dass eine sukzessive Ansiedlung von Unternehmen erfolgt, deren Nebeneffekt nicht nur eine Steigerung der Produktivität in dem Gebiet, sondern zugleich zu einer Erhöhung der Lebensqualität führt.
2. Unternehmer helfen Unternehmern
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen eines offenen Dialoges mit der IHK zu Dortmund zu erörtern, wie in Dortmund renommierte Unternehmer im Rahmen eines Projektes „Unternehmer helfen Unternehmern“, in der Nordstadt heimischen jungen Unternehmer(innen) und Existenzgründern(innen) eine Plattform zum Interessenaustausch mit erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten bieten können.
Gerade junge Unternehmer und Existenzgründer bedürfen eines steten Austausches mit erfahrenen Beratern, welche ihnen auf dem Weg in der Unternehmenswelt behilflich sein können. Die auf dem Markt angebotenen Beratungsleistungen sind oftmals kostenintensiv, so dass diese Gruppe die Angebote nicht immer wahrnimmt. Der angestrebte Austausch, wie man ihn bereits in Dortmund übergreifend durch Vereinigungen bei der IHK vorfindet, reicht leider nicht immer bis in alle Teile Dortmunds, mithin der Nordstadt. Überdies werden aufgrund der mit der stark vorhandenen Migration einhergehenden Probleme wie Sprachschwierigkeiten u.ä. die bereits vorhandenen Probleme nicht von dieser Zielgruppe in der Nordstadt angenommen. Ein speziell auf die Probleme junger Unternehmer(innen) und Existenzgründer(innen) ausgerichtetes Forum zum Austausch mit renommierten Unternehmerpersönlichkeiten würden die vorhandenen Barrieren überwinden und den Interessenaustausch nachhaltig fördern.
3. strukturierte Gewerbeansiedlung
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der in der Nordstadt anzusiedelnden Gewerbebetriebe dafür Sorge zu tragen, dass die Gewerbebetriebe einem hohen Waren- und Dienstleistungsniveau entsprechen. Die Verwaltung wird zu diesem Zwecke die anzusiedelnden Gewerbebetriebe auffordern, eine unternehmerische Selbstverpflichtung abzugeben.
Begründung:
Das Niveau eines Stadtteils wird maßgeblich durch die dort angesiedelten Gewerbebetriebe mitbestimmt. Eine Hohe Anzahl an Gewerbetreibenden aus dem „Billigsegment“ führt nachweislich zu einem Abrutschen des betroffenen Gebietes. Dies gilt es künftig zu verhindern. Gerade bei der Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese einem vorher abgestimmten Bild, welches dem Stadtteil dienlich ist und ein Abrutschen desselben verhindert, entsprechen.
4. energetische Aufwertung / Energieeinsparverordnung
Der Rat spricht sich für einen Ausbau der energetischen Aufwertung der Nordstadt sowie einer verstärkten Umsetzung der Energieeinsparverordnung aus.
Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Umweltpolitik ist ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien unumgänglich. Damit einher geht ein stetiger Ausbau energetischer Maßnahmen an Gebäuden, welche zu einer umweltfreundlicheren Ausrichtung von Wohnen und zugleich auch wirtschaftlicheren Form desselben führt. Darüber hinaus führt eine frühzeitige Förderung energetischer Maßnahmen zu einer Erfüllung der durch die Energieeinsparverordnung normierten Vorgaben durch die betroffenen Grundstückseigentümer.
III. Städtebau:
1. Hausbootanleger am Hafen
Die Verwaltung wird aufgefordert, die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Teilbereichen des Dortmunder Hafens für Hausboote sicherzustellen.
Der Dortmunder Hafen bietet nicht zu letzt auch durch seine Größe eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten, welche zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in dem Gebiet führen können. Dazu gehört u.a. auch die Nutzung von Teilbereichen des Hafens als Wohnfläche in Form der Ansiedlung von Hausbooten. Diese nicht nur innovative Form urbanen Wohnens führt gleichsam zu einer besonderen ökologischen Verträglichkeit. Ferner geht mit der Ansiedlung von Hausbooten eine durchaus spürbare Imagesteigerung des Gebietes einher, da die sog. Hausboote oftmals über eine sehr gehobene Ausstattung verfügen, mithin ein besonderes anziehungskräftiges Wohnen erlauben. Überdies werden mit dieser Wohnform besonders liquide Personen angesprochen, deren Konsumverhalten zu einer Verbesserung des gesamten Umfelds führen.
2. Strand am Kanal / Fredenbaumpark
Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines Sandstrandes am Kanal in Höhe des Fredenbaumplatzes zu schaffen.
Begründung:
Der Dortmunder Hafen bietet neben industriellen Nutzungsmöglichkeiten auch Potential für Naherholungsmöglichkeiten. Wie bereits in einigen Städten NRWs, z.B. in Münster, werden industriell genutzte Häfen durch attraktive Wohn- und Erholungsprogramme ergänzt. Durch die Symbiose von Arbeit und Erholung entsteht ein dynamischer Aufenthaltsbereich urbanen Lebens. Der Schaffung eines „Beach-Feelings“ durch die Aufschüttung eines Sandstrandes am Wasser in Höhe des Fredenbaumplatzes kommt dabei eine besondere Rolle zu. Ähnlich wie bei der damaligen Strandbar „Solendo“, welche vor allem auch aufgrund des Sandstrandes von jungen Familien mit Kleinkindern angenommen wurden, käme dem o.g. Projekt ebenfalls eine besonders Familienfreundliche Funktion zu. Darüber hinaus schafft ein solcher Bereich die Neuansiedlung von Gewerbe und damit potentiell Arbeitsplätze.
a) Mehrgenerationenwohnen
Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer Förderung des Mehrgenerationenwohnens in der Dortmunder Nordstadt zu schaffen.
Begründung:
Das Mehrgenerationen-Wohnmodell nimmt sich die früher üblichen Großfamilien zum Vorbild und soll vor allem die Vorteile der Großfamilien wieder nutzbar machen. Gerade in Zeiten, in denen die Familien immer kleiner werden und große Entfernungen zwischen Familienangehörigen nicht selten sind, ermöglicht das Mehrgenerationen-Wohnen die Integration verschiedener Generationen auf gemeinsamem Wohnraum. Typisch für diese Wohnform ist die gemeinsame Wohnraumnutzung von älteren Menschen mit jüngeren Menschen u.a. mit Kindern, die sich gegenseitig helfen und unterstützen.
Das Besondere ist, dass jede Person oder Paar in der Gesamtkonstellation einen oder mehrere Privaträume zur Verfügung gestellt bekommt, während andere Räume als Gemeinschaftsräume von allen Beteiligten genutzt werden.
Durch Arbeitsteilung und Erfahrungsaustausch können in einem Mehrgenerationen-Haushalt auch ältere Menschen möglichst lange in ihrer Eigenständigkeit unterstützt werden. Einsamkeitsgefühle wird dabei ebenso Einhalt geboten wie dem Gefühl der Nutzlosigkeit, welches viele ältere Menschen irgendwann befällt.
b) Einrichtung von Parkzonen / Verkehrskonzept
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten,vermehrt die in der Nordstadt vorhandenen Parkzonen auszubauen.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Aufwertung der Dortmunder Nordstadt ist die Schaffung eines anwohnerfreundlichen Parkraumbewirtschaftungssystems. Es soll für mehr freie Parkplätze, weniger Suchverkehr und eine geringere Lärm- und Abgasbelastung in der Nordstadt sorgen. Andere Bezirke wie z.B. das Klinik- oder auch Kreuzviertel haben diese Erfahrungen bereits gemacht. Dort erhöhte sich die Zahl der freien Parkplätze in vergleichbaren Wohngebieten. Der zeitraubende und umweltbelastende Suchverkehr ging zurück. Diese positiven Erfahrungen sollen auch in der Nordstadt für weniger Parkstress und mehr Lebensqualität im öffentlichen Raum sorgen.
4. Siedlungskontinuität
a) Steigerung der Eigentumsquote
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, die Eigentumsquote in der Nordstadt zu steigern.
Seit Beginn der neunziger Jahre sehen sich Stadtentwickler im Bereich des Wohnungsbaus mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Wesentliche Ursachen dafür sind u.a. regionaler Bevölkerungsrückgang, wirtschaftliche Probleme aus dem noch nicht vollendeten Strukturwandel und die teils immer noch hohe Arbeitslosigkeit. Diese Probleme beeinflussen auch den Wohnungsbau im Ballungszentrum Ruhrgebiet. Dort verfügt eine Reihe von Städten über eigene Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Vermietung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau tätig sind. Mit dem hohen Anteil eigener Wohnungen will die Kommunalpolitik soziale Ziele und Städtebauziele erreichen. Breite Bevölkerungsschichten sollen mit sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungen versorgt werden. Doch dieses Modell berücksichtigt nur bedingt den Bereich der Eigenverantwortung. Es gelten die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung sowie das gesetzlich verankerte Förderprinzip. Durch die Steigerung der Eigentumsquote gelingt es den Betroffen neben dem Aufbau von Vermögen eine eigenverantwortliche Gestaltung ihres Wohnfeldes zu gestalten und dabei die für sie wesentlichen Belage zu bearbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, die erforderlichen Sanierungsansätze im Bereich Wohnen in der Nordstadt umzusetzen.
Die vorhandene städtebauliche Struktur in der Nordstadt weist an vielen Gebäuden stärken Sanierungsbedarf auf. Dieses umfasst nicht nur einzelne Häuser sondern vielfach ganze Straßenzüge. Dieser Umstand führt nicht nur zu einem Imageverlust des Stadtbildes Nordstadt sondern darüber hinaus zu einem Absinken der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt es zu stoppen und einem weiteren Abrutschen des Quartiers Nordstadt entgegenzuwirken. Ein von der Verwaltung gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ausgearbeitetes Sanierungskonzept, welches u.a. auch Informationen zur Beschaffung finanzieller Hilfen für notwenige Sanierungsinvestitionen beinhaltet, unterstützt die Eigentümer von Immobilien in der Nordstadt dem Abwärtstrend ihres Viertels wirkungsvoll entgegenzutreten.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, leer stehende Immobilien einer Umnutzung zugänglich zu machen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die für die Umnutzung erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Einige Immobilien in der Nordstadt weisen eine hohe Leerstandquote auf. Dieser Umstand führt nicht nur zu einem Imageverlust des Stadtbildes Nordstadt sondern darüber hinaus zu einem Absinken der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Dieser Entwicklung kann u.a. dadurch begegnet werden, indem ergebnisoffen geprüft wird, ob diese Immobilien einer geänderten Nutzung zugänglich gemacht werden können. Dabei hat die Verwaltung die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die erforderlichen Umnutzungen möglich zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Modell mit dem Ziel zu erarbeiten, Eigentums-Wohn-Genossenschaften zu begründen.
Begründung:
Die Stadt Dortmund verfügt mit der DOGEWO über eine Gesellschaft in kommunaler Hand, die mit 16.038 Wohnungen eine der großen Vermieter im Geschosswohnungsbau ist (ähnlich groß: Spar- und Bauverein eG. 12.000). Mit dem überdurchschnittlich hohen Anteil kommunaler Wohnungen will die herrschende Kommunalpolitik soziale Ziele und Städtebauziele erreichen. Breite Bevölkerungsschichten sollen mit sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungen versorgt werden. Allerdings funktioniert dieses Konzept nur bedingt. Das zeigen Stadtviertel wie Lanstrop und Westerfilde oder die Geschichte der Großsiedlung Hannibal II, die von 1974 bis 2004 der DOGEWO gehörte. Neben dem hohen Sanierungsstau ist das Umfeld gekennzeichnet durch eine höhere Leerstandquote, mangelnde Sauberkeit und Sicherheit sowie eine geringe Aufenthaltsqualität, die zu einem sozialen Abwärtstrend der Wohngebiete führen. Vernachlässigt wird das Engagement der Bewohner, die Eigentumsbindung und Mitwirkung der Bewohner sowie private Initiative. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es auch andere Formen von Geschosswohnungsbau gibt, der die mitunter divergierenden Ziele von Mietern und Vermietern besser in Einklang bring: die Gesellschaftsform der Genossenschaft.
Wohnungsgenossenschaften sind für eine breite Schicht der Bevölkerung attraktiv, weil sie die im Geschossbau übliche Funktionsteilung zwischen Wohnraumnutzung (Miete) und -Eigentum (Vermietung) in einer Person (eben dem Mitglied der Genossenschaft) bündeln und zugleich über die Vielzahl von Mitgliedern die ökonomischen Risiken einer Wohnungsbauinvestition auf kleine Beträge verteilen und in der Gesellschaft bündeln. Mithin gelingt es in dieser Rechtsform, Mieter zu Miteigentümern zu machen. Es gelten die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung sowie das gesetzlich verankerte Förderprinzip. Die Verwaltung ist daher angehalten zu prüfen, ob der Ankauf von Wohnungsbausiedlungen in der Nordstadt durch eine Genossenschaft erfolgen könnte, ggf. auch über die Gründung einer Genossenschaft, die anschließend - mit gebührenden Zeitraum und Konditionen - nach und nach auf die Mieter zu übertragen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten, vermehrt die Fassadengestaltung in der Nordstadt zu verbessern.
Das Bild eines Stadtbezirkes wird wesentlich von Äußerlichkeiten geprägt. Dazu gehören neben Sauberkeit und Grünflächen u.a. auch die Fassaden der im Bezirk vorhandenen Immobilien. Sind diese gepflegt und sorgen für einen guten Eindruck, so hat dies unmittelbaren Einfluss auf das Image des Viertels, wie z.B. das Kreuzviertel in Dortmund eindrucksvoll unter Beweis stellt. Hier ist es Aufgabe der Verwaltung, verstärkt Anreize – über aktuellen Programme (Ziel II) - für Eigentümer von Immobilien in der Nordstadt zu schaffen, die vorhandenen Fassaden zu optimieren. Eine so herbeigeführte Optimierung wirkt sich letztlich auch unmittelbar auf die Lebens- und Wohnqualität der im Viertel lebenden Menschen positiv aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die effektive Verwendung von Fördermitteln aus dem Ziel II Programm an Hand von vorher klar definierten Vorgaben von Zielkennzahlen zu vergeben und so besser überprüfbar zu gestalten.
Viele Programme in der Nordstadt werden durch finanzielle Mittel, u.a. aus dem Ziel II Programm, gefördert. Da es sich dabei um öffentliche Gelder handelt, bedarf es in diesem Bereich einer erhöhten Sorgsamkeit und Transparenz bzgl. der Vergabe aber auch des Nachweises der mit den Mitteln erreichen Ziele. Hierbei kommt der Einführung von sog. Zielkennzahlen eine besondere Bedeutung zu. An Hand dieser Zielkennzahlen lassen sich die mit der Vergabe der Mittel verfolgten Ziele sowie die Effektivität der dafür eingesetzten Programme transparenter überprüfen. Überdies kann auf diesem Wege eine schnellere und optimalere Modifikation von ggfs. nicht überzeugenden Programmen sichergestellt werden.
8. Quartiersmanagement / Standortmanagement / Sozialkonferenz
a) Die Arbeit des Quartiersmanagement ist verstärkt auf eine Nachhaltigkeit und Aktivierung von Eigenleistungen der einbezogenen Einwohner auszurichten.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein niederschwelliges Konzept zu entwickeln, dass die Einrichtung von Standortmanagements (z.B. für einzelne Wohnanlagen) unterhalb des Quartiersmanagements zum Ziel hat.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit sämtlichen Nordstadt-Akteuren eine Sozialkonferenz, die dem gegenseitigen Austausch dient einzurichten.
zu a):
Wie die Erfahrung zeigt, ist das Engagement der Bürgerschaft in der Nordstadt eng mit der Präsenz des Quartiersmanagements Nordstadt verbunden. So ist erst nach der Wiederaufnahme dieser Tätigkeit auch die Bereitschaft zur Eigenleistung bei den Menschen wieder gestiegen. Dies ist künftig insoweit zu entkoppeln, als dass die Arbeit des Quartiersmanagements verstärkt auf die Aktivierung von Eigenleistungen der Bürger auszurichten ist.
Das vorhandene Quartiersmanagement in der Nordstadt leistet dort einen guten Dienst, um den Belangen der in dem Viertel lebenden Menschen nachzukommen. Dennoch ist jedem System ein diesem eigener Optimierungsgedanke inhärent. Die Verwaltung ist daher angehalten zu prüfen, ob die vorhandenen Strukturen des Quartiersmanagements auch weiterhin den Anforderungen der in der Nordstadt lebenden Menschen entsprechen. Hier könnte u.a. die Schaffung eines freiwilligen, kleinteiligen Quartiersmanagements eine gute Ergänzung der bestehenden Strukturen darstellen. Vor allem der Umstand der Einbindung von in der Nordstadt lebenden Menschen auf freiwilliger Basis stellt sicher, dass die vorhandenen Probleme auch wirklich öffentlich werden und durch - von den Betroffenen selbst erarbeitete - Lösungsvorschläge einer Behebung zugeführt werden.
Die Vielzahl der in der Nordstadt handelnden Akteure erschwert den Überblick über die in der Nordstadt vorhandenen Projekte, Maßnahmen und handelnden Personen erheblich. Ein gegenseitiger Austausch und Dialog wird dadurch unnötig beeinträchtigt und soll künftig durch eine regelmäßige Nordstadt-Konferenz erleichtert werden
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt, möglichen Standortinteressengemeinschaften, den Gewerbevereinen, Eigentümer- und Grundstücksgemeinschaften sowie allen weiteren Akteuren in der Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu errichten, vermehrt die in der Nordstadt vorhandenen Hinterhöfe für kulturelle, gewerbliche und gastronomische Angebote zu nutzen.
Soweit rechtliche, (bau-)ordnungsrechtliche oder faktische Gründe derzeit entgegenstehen, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Als größtes zusammenhängendes Altbaugebiet des Ruhrgebietes mit zahlreichen Bauwerken aus der Gründerzeit verfügt die Nordstadt über rd. 3,7 ha reine Wohnbaufläche. Diese zeichnet sich an zahlreichen Stellen durch eine U-förmige Wohnbebauung mit innenliegenden Hofbereichen aus. Wie bereits in anderen Städten (z.B. Berlin) praktiziert, sollten die Innenhöfe bei entsprechender Eignung für eine verstärkte (ethnisch-) kulturelle, gewerbliche und gastronomische Nutzung ausgestaltet werden. Damit können nicht nur arbeitsmarktpolitische Potentiale ausgeschöpft sondern auch neue atmosphärische Maßstäbe für die Nordstadt gesetzt werden, die auch dem Problem von Wohnungsleerständen entgegenwirken kann.
1. Kombi-Ticket Kultur
Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den kulturellen Sparten (Kulturbetriebe, Theater, Schauspiel, Oper, etc.) sowie dem Jugendamt, dem Eigenbetrieb FABIDO und den freien Trägern die Einführung eines Kombi-Tickets (Arbeitstitel) zu eruieren, mit dem die Möglichkeit offeriert wird, für eine Kulturveranstaltung einen Babysitterdienst / eine Betreuungsmöglichkeit zu buchen.
Das Kombi-Ticket ist auch in der Nordstadt zu bewerben, um auch bei neuen Zielgruppen Anreize für den Besuch stadtweiter Veranstaltungen (z.B. im Theater oder dem Konzerthaus) zu schaffen und das kulturelle Interesse zu erhöhen.
Die Verwaltung wird in Hinblick auf eine möglichst zeitnahe Realisierung beauftragt, realistische Kosten hierfür zu eruieren und den zuständigen Gremien auf Basis eines Umsetzungsvorschlages vorzulegen.
Sofern seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen wird, die anvisierten Betreuungsangebote mit dem Landesjugendamt abstimmen zu müssen, ist auf eine zügige Klärung hinzuwirken.
Angesichts zurückgehender Besucherzahlen (z.B. 40% Auslastung Oper; 46% Auslastung Ballett; 69% Auslastung Schauspielhaus) sind neben der Attraktivität der Einrichtungen (inkl. Spielplänen) selbst, auch Anreize zu schaffen, die es vor allem Personen und Familien mit (Klein-)Kindern ermöglichen, kulturelle Einrichtungen der Stadt Dortmund zu besuchen; dies scheitert oftmals an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten insbesondere in den Abendstunden.
Die Möglichkeit eines Kombi-Tickets, mit dem Betreuungsleistungen kommunaler oder freier Einrichtungen zu einer Eintrittskarte für die Dauer der Veranstaltung (zzgl. eines angemessenen Zeitpuffers) hinzugekauft werden können, bietet die Möglichkeit, den Besucherkreis zu erweitern und die Besucherquote zu erhöhen.
Hier bietet gerade die Nordstadt mit ihren – zum Teil kinderreichen Familien – ein bislang nicht vorrangig beworbenes Potential, das mit rd. 12.500 Mehrpersonenhaushalten einerseits nicht zu vernachlässigen, hinsichtlich möglicher Wertschöpfungspotentiale - Verhältnis Preisgefüge versus Einkommensstruktur (rd. 16.000 € Durchschnittseinkommen) – aber auch nicht über zu bewerten ist. Daher ist das Kombi-Ticket zwar vor allem stadtweit attraktiv, bietet aber auch die Chance, etablierte und hochwertige Kulturangebote für einen neuen Interessentenkreis zu öffnen.
Ein positiver Effekt ist dadurch sowohl für die Wirtschaftslage der Kultureinrichtungen als auch für den gesamtstädtischen Haushalt zu erwarten.
2. Nordstadt-Kulturtage
Der Rat spricht sich grundsätzlich für die Einführung einer jährlichen mehrtägigen Kulturveranstaltung in der Nordstadt an exponierter Stelle aus. Ziel sind die `Nordstadt-Kulturtage`(Arbeitstitel), an denen die in der Nordstadt kulturell und künstlerisch agierenden Akteure ein repräsentatives Forum zur Darstellung ihrer Kunst und Kultur erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit und in welchem Umfang hierfür Ziel II Mittel angesetzt bzw. umverteilt werden können.
Die Nordstadt zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Künstler und Kulturen aus. Die bislang damit korrespondierenden bestehenden Darstellungsangebote (z.B. multikultureller Weihnachtsmarkt; Nordstadt á la carte; offene Nordstadt Ateliers; Trödelmärkte; Vita e.V.; etc.) beschränken sich bislang weitgehend auf selektive Darstellungsformen und Angebote.
Im Dialog mit der KulturMeileNordstadt e.V., die sich der Förderung von Kunst und Kultur in der Nordstadt als Image- und Standortfaktor widmet, ist ein jährlich wiederkehrendes mehrtägiges Event mit überregionaler Strahlkraft zu eruieren, der sämtliche künstlerischen und kulturellen Strömungen der Nordstadt zusammenführt.
V. Image / Identifikation:
1. Ankerpunkt Nordstadt für Arbeit und Wohnen
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu erörtern, die Nordstadt als Ankerpunk für Arbeit und Wohnen auszubauen.
Die Nordstadt zeichnet sich vor allem durch ein hohes Maß an Bevölkerungsdichte aus. Damit einhergehend sind es vor allem Probleme aus den Bereichen Arbeit und Wohnen, welche die Lebensqualität der dort lebenden Menschen beeinträchtigen. Die Verwaltung ist daher aufgefordert, im Rahmen eines offenen Diskurses mit dem Quartiersmanagement zu erörtern, wie die Nordstadt zu einem Ankerpunkt für Arbeitsplatzschaffung und qualitativ hochwertiges Wohnen entwickelt werden kann. Ein Ausbau der Arbeitsplätze in der Nordstadt durch die Ansiedlung qualitativ hochwertiger Gewerbebetriebe sowie ein Ausbau des Wohnraums Nordstadt sind wünschenswert und führen zu einem Aufschwung für das gesamte Nordstadtviertel.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Quartiersmanagement Nordstadt ein Konzept mit dem Ziel zu erörtern, wie vor allem die junge Bevölkerungsstruktur vorteilhaft genutzt werden kann.
Die Nordstadt zeichnet sich durch eine hohe Dichte an junger Bevölkerung aus, die oftmals dort geboren wurde. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten von besonderer Bedeutung für die urbane Ausrichtung der Stadt Dortmund. Gerade die Jugend in der Nordstadt bietet hinreichendes Potential, die vorhandenen Probleme in den Bereichen Soziales und Arbeitsmarkt in der Nordstadt, durch Einbindung in Lösungskonzepte aufzugreifen und nachhaltig zu beheben. So bietet z.B. die Entwicklung eines umfassenden Bildungs- und Arbeitsmarktkonzeptes für die Nordstadt die Möglichkeit, dort lebende Jugendliche künftig besser auszubilden. Die spezifische Problemlösung durch Einbindung der Jugendlichen bewirkt eine Aufwertung der Lebensqualität sowie des Standortes Nordstadt insgesamt.
3. Begrüßungsbanner
Die Verwaltung wird im Zusammenwirken aller Akteure (z.B. Quartiersmanagement, Gewerbevereinen, etc.) beauftragt, die zentralen Zugänge zur Nordstadt – analog zum Kaiserstraßenviertel – attraktiv und einladend z.B. mit einem Bezirks-/Begrüßungsbanner auszustatten.
Mit dem Willkommensbanner „Kaiser straßen = Viertel“ besteht ein attraktives und individuelles Entre, wodurch symbolisch eine enge Verbundenheit der Bewohner mit diesem Quartier zum Ausdruck gebracht wird. Entsprechendes ist – zumindest auf den Hauptzugangswegen - auch für die Nordstadt wünschenswert, um das dortige Zusammengehörigkeitsgefühl zu erhöhen und die Identifikation mit diesem Stadtteil zu steigern.
Die Verwaltung wird beauftragt sich dafür einzusetzen, die FH (Fachbereich Design, Film, Foto) für die Erstellung eines `Werbefilm-Nordstadt` zu gewinnen.
Bereits heute erbringt Prof. Adolf Winkelmann mit dem zentralen Forschungsinstitut für Bewegtbild-Studien an der FH Dortmund Dienstleistungen für die Kreativwirtschaft. Dieses Know How auch für die Nordstadt im Rahmen eines Werbefilm-Nordstadt zu nutzen, ist vor allem in Hinblick auf positive Image- und Identifikationseffekte wünschenswert. Die Verwaltung wird daher um entsprechende Werbung bei der FH gebeten.
Der Rat spricht sich für die Installation eines Nordstadt-Symbols mit hohem überregionalen Wiedererkennungswert im öffentlichen Raum aus, um den Charakter der Nordstadt und seiner Einwohner widerzuspiegeln und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Ideenwettbewerbs.
Um dem faktisch über die Jahre gewachsenen negativen Image der Dortmunder Nordstadt entgegenzuwirken, bedarf der Stadtteil eines klaren Bekenntnisses, das das Leben in diesem Teil Dortmunds und die Zugehörigkeit zur Gesamtstadt - trotz aller Herausforderungen – bejaht. Diesen Prozess zu unterstützen, sind Aufgabe und Bestreben sämtlicher Akteure.
Um das Ziel, die Eintracht und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Nordstadtbewohner zu stärken und die Solidarität mit diesem Stadtteil nach außen zu demonstrieren, bestmöglich mit einer geeigneten Symbolik zu flankieren, erscheint die Durchführung eines möglichst bürgernahen Ideenwettbewerbs sinnvoll.
Finanzielle Auswirkungen
Soweit mit diesen Maßnahmen finanzielle Auswirkungen verbunden sind, wird die Verwaltung angehalten, diese durch Verlagerungen innerhalb der zur Verfügung stehen Finanzmittel aus dem Ziel II Programm sowie durch Einsparungen im städtischen Haushalt zu kompensieren. So könnten z.B. durch eine komplette Fremdvergabe kommunaler Reinigungsleistungen insgesamt rund 1,5 Mio. € eingespart (vgl. Ds-Nr.: 04615-11) oder durch eine Erhöhung der Abführungen städtischer Tochtergesellschaften an den städtischen Haushalt Finanzreserven gebildet werden (vgl. Haushaltsantrag zuletzt vom 26.5.2011; DS-Nr.: 04314-11).
B Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 (Drucksache Nr.: 03496-11-E2)
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Beantragung von finanziellen Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds zur Integration von Roma in Dortmund zu prüfen und in Anspruch zu nehmen.
Begründung
Die Roma sind eine der größten ethnischen Minderheiten in der EU. Schätzungsweise 10 bis 12 Millionen Roma leben in den verschiedenen Mitgliedstaaten, häufig unter schwierigen Bedingungen. Die Europäische Union möchte ihre umfassende gesellschaftliche Eingliederung fördern – sowie ihre Beteiligung an Wirtschaft, Arbeitsmarkt, kulturellem Leben und Entscheidungsprozessen. Die Eingliederung der Roma stellt für die EU eine politische und moralische Verpflichtung dar und ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorrangig. Die Ausgrenzung der Roma hat gravierende wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die direkten Kosten für die öffentlichen Haushalte sowie auf entgangene Erlöse durch nachlassende Wirtschaftstätigkeit und verminderte Steuereinnahmen.
Die Integration von Roma wird nicht als ein getrennter Politikbereich behandelt. Ihrer besonderen Situation wird vielmehr in sämtlichen Politikbereichen der EU, die auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, der Gesundheit und der Lebensbedingungen, der Beschäftigungsmöglichkeiten, des kulturellen Verständnisses und der Bildung aller Europäer ausgerichtet ist, entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Die Rolle der Europäischen Kommission besteht in der Durchsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften, der Unterstützung und Koordinierung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.
Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen des ersten EU-Gipfels über die Roma zählte die Anerkennung der Aufgabe der EU, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Politik durch politische Koordinierung und finanzielle Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds zu unterstützen.
Die umfassende gesellschaftliche Beteiligung der Roma wird von den Finanzinstrumenten der Europäischen Union – z. B. Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – sowie durch spezifische Gemeinschaftsprogramme zur Förderung einzelstaatlicher Maßnahmen unterstützt. Ziel der durch Gemeinschaftsfinanzierung unterstützten Projekte und Programme ist die Eingliederung der Roma in das Bildungssystem, in den Arbeits- und Wohnungsmarkt und die Gesellschaft insgesamt.
Der Europäische Sozialfonds leistet einen Beitrag zur Eingliederung der Roma im Rahmen verschiedener Projekte, die den Roma-Gemeinschaften in Bereichen wie Gesundheitsdienstleistungen, Beratung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Beratung für Selbstständige helfen.
Mit dem Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS soll die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützt werden. PROGRESS finanziert analytische Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie Zuschüsse für die Hauptakteure im Zeitraum 2007-2013. Das Programm ist in fünf Abschnitte unterteilt, die fünf wichtigen Tätigkeitsbereichen entsprechen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter.
Die Europäische Kommission hat außerdem eine Reihe hochrangiger Veranstaltungen ins Leben gerufen, um den Einsatz von EU-Mitteln zur Eingliederung der Roma durch die Förderung des Dialogs zwischen Behörden und potenziell Begünstigten zu verbessern.
Zur Förderung der Roma-Eingliederung durch den ESF haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten das EURoma-Netz gegründet (Europäisches Netz für soziale Eingliederung und Roma im Rahmen der Strukturfonds. EURoma ist ein europäisches Netzwerk von Verwaltungsbehörden für den besseren Einsatz von Strukturfonds zur Förderung der Eingliederung der Roma und des Austauschs bewährter Verfahren.
C Mündlich gestellter Antrag von Rm Münch (FBI)
Der Rat der Stadt ist besorgt über die Ahnungslosigkeit der Stadtverwaltung, die der Oberbürgermeister in der Beantwortung der entsprechenden Anfragen zum Ausdruck gebracht hat, über die Anzahl der nach Dortmund zugewanderten rumänisch-bulgarischen Roma und der nach dem 01.01.2014 zu erwartenden massiven Zuwanderung. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung Anzahl und Veränderungstendenzen der nach Dortmund zugewanderten rumänisch-bulgarischen Roma erfasst und die gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der nach dem 01.01.2014 zu erwartenden massiven Zuwanderung ermittelt.
In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt begrüßte seitens der Fraktion Die Linke Rm Konak besonders den Punkt drei des Beschlussvorschlages, wonach ein Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ initiiert werden soll.
Da die hierfür vorgesehenen Mittel zu gering seien, habe ihre Fraktion mit dem vorgelegten Antrag vorgeschlagen, Mittel aus den verschiedenen EU-Fonds hierfür in Anspruch zu nehmen.
Abschließend wies für die Fraktion Die Linke Rm Konak daraufhin, dass ihre Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage mit Ausnahme der Punkte vier und sechs zustimmen werde.
Anschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. g. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, wobei man den Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Albertus-Magnus-Kirche) skeptisch und kritisch betrachte.
Darüber hinaus zeigte sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) damit einverstanden, dass der o. a. Antrag seiner Fraktion vom 20.07.2011 als weiteres Arbeitsmaterial an die Verwaltung weitergeleitet werde, damit die hierin enthaltenen Vorschläge im weiteren Prozess von der Verwaltung aufgegriffen werden können.
Weiterhin nahm Rm Münch (FBI) die vorliegende Verwaltungsvorlage zum Anlass, sich kritisch mit der Zuwanderung von rumänischen und bulgarischen Roma zu befassen. Von daher habe er auch den o. a. mündlichen Antrag gestellt, dass sich die Verwaltung hiermit befassen solle und die gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen ermitteln solle.
Des Weiteren beantragte für die CDU-Fraktion Rm Grollmann, den Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 zur weiteren fachlichen Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die SPD-Fraktion Rm Taranczewski zum Ausdruck, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage gut geeignet sei, um die Situation in der Nordstadt weiter zu verbessern. Von daher werde die SPD-Fraktion auch dieser Vorlage zustimmen. Das dies nicht von heute auf morgen möglich sein werde, und das man hierfür ein wenig Gelduld brauche, sei dabei für ihn selbstverständlich.
Nachdem auch Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) die vorliegende Verwaltungsvorlage begrüßt hatte, brachte seitens der Verwaltung bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Münch (FBI)
StR´in Zoerner zum Ausdruck, dass die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien im Jahre 2014 nicht gleichzeitig den direkten Zugang zu den Sozialleistungen bedeute.
Außerdem könne niemand vorhersehen, wie tatsächlich die Arbeitsnehmerfreizügigkeit von diesen Menschen genutzt werde.
Weiterhin machte StR´in Zoerner deutlich, dass auf der Grundlage der von Rat der Stadt diesbezüglich gefassten Beschlüsse eine Reihe von Initiativen ergriffen wurden, um die Situation in der Nordstadt weiter zu verbessern.
Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, dass der unter „A“ angeführte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.07.2011 als eingebracht gilt und als Arbeitsauftrag an die Verwaltung weitergeleitet wird.
2. Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, den unter „B“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.07.2011 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit zu überweisen.
3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „C“ angeführten mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.
4. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse sowie des dokumentierten Abstimmungsverhaltens fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Branghofer folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.
Begründung
Aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Familienhebammen als dringend erforderlich bewertet (siehe DS 04320-11), so dass dieser Einsatz nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden kann.
Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) den o. a. Antrag seiner Fraktion hinsichtlich der Streichung des Finanzierungsvorbehaltes kurz erläutert und Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung seiner Fraktion begründet hatte verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich einer Refinanzierung den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-11)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Absenkung der Fördermittel für die westfälischen Museen und ein Fördermoratorium beschlossen hat (Förderstopp). Dem zufolge werden auch keine Genehmigungen zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für neue Maßnahmen erteilt.
2. Da die im Planungsbeschluss des Rates vom 27.05.2010 (Drucksache Nr.: 00470-10) beschriebenen Sanierungsmaßnahmen keinen Aufschub dulden, beschließt der Rat die Durchführung der Planungsmaßnahme ohne das Vorliegen der Genehmigung des LWL.
3. Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensmaßnahme von seinerzeit 1,75 Mio. Euro auf 2,35 Mio. Euro zu erhöhen. Die Erhöhung der Darlehensaufnahme wird durch Verlängerung der Gesamtlaufzeit des Kredites abgedeckt. Durch die Darlehensaufnahme wird der Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für die Jahre 2011 ff. nicht überschritten.
7. Schule
zu TOP 7.1
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Optimierung des Übergangs Schule und Beruf und die Handlungsansätze zur Verstetigung der Maßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-11)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 (MEP 2) und beauftragt den Fachbereich Schule und das Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 und der Finanzplanung 2012 ff. zu berücksichtigen. Die Durchführung der Maßnahmen ist von einer Aufnahme der erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung 2012 ff. abhängig.
zu TOP 7.3
Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04763-11)
Die Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03464-11)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:
A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.07.2011 (Drucksache Nr.: 03464-11-E2)
Beschlussvorschlag
Zur Optimierung personeller Ressourcen und zur Entspannung der aktuellen Arbeitssituation im Bereich der Jugendfreizeitstätten beim Jugendamt, wird die Verwaltung beauftragt, möglichst viele der in städtischer Regie geführten Einrichtungen alsbald an freie Träger zu überführen.
Begründung
Derzeit fehlen bei den Jugendfreizeitstätten insgesamt 11 Stellen, um den Arbeitsanforderungen beim Jugendamt ausreichend gerecht zu werden. So kommt es teilweise immer wieder zu verkürzten Öffnungszeiten bei den Jugendtreffs sowie zu Überlastungen der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter. Daher erscheint es sinnvoll, möglichst viele geeignete und von der Verwaltung zu eruierende in kommunaler Regie betriebene Einrichtungen schnellstmöglich an freie Träger zu übergeben, um die Personalsituation zu entlasten und eine verlässliche Angebotsstruktur zu gewährleisten.
B Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.07.2011 (Drucksache Nr.: 03464-11-E3)
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 11 Abs. 2 SGB VIII und den bereits erfolgten Trägerwechseln besteht
auch zukünftig grundsätzlich die Möglichkeit, dass freie Träger der Jugendhilfe die
Trägerschaft für eine städtische Jugendfreizeiteinrichtung übernehmen können. Hierfür
müssten geeignete Konzepte entwickelt werden, die mit dem Kinder- und Jugendförderplan im Einklang stehen und zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen.
Sollten städtische Jugendfreizeitstätten durch freie Träger übernommen werden ,haben die übernehmenden Träger sich zu verpflichten und nachzuweisen, dass für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der TVöD Anwendung findet. Der Umsetzungsprozess sollte durch die Gewerkschaft ver.di als zuständigem Tarifpartner begleitet werden.
Begründung
Zum jetzigen Zeitpunkt haben bereits freie Träger Interesse zur Übernahme von städtischen
Jugendfreizeiteinrichtungen bekundet. Um einen Niedriglohnwettbewerb auszuschließen, ist sicherzustellen, dass MitarbeiterInnen für eine gleiche Arbeitsleistung auch das gleiche Entgelt, etc. bekommen, nach dem Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn".
Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Sohn, dass es einen großen Konsens in Dortmund hinsichtlich der Erforderlichkeit von Jugendfreizeitstätten und Jugendzentren gebe. Das diese kommunale Pflichtaufgabe in Dortmund vorbildlich wahrgenommen werde, sei seiner Meinung nach auch unstrittig.
Das aufgrund der angespannten Haushaltssituation auch dieser Bereich untersucht und geprüft werde, sei richtig. Die entsprechenden Ergebnisse sind in der Verwaltungsvorlage, die die SPD-Fraktion ausdrücklich begrüße, dargestellt.
Ablehnend dagegen äußerte sich Rm Sohn (SPD) hinsichtlich des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste, der von der Ausrichtung her nicht akzeptabel sei.
Seitens der Fraktion Die Linke brachte bei der Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages Rm Dr. Tautorat zum Ausdruck, dass bei der Übernahme von städtischen Einrichtungen durch freie Träger die Tarifbindung an den TVöD nur für ein halbes Jahr gelte. Da danach die Regelungen des jeweiligen Trägers gelten, müsse nach Meinung ihrer Fraktion sichergestellt werden, dass Mitarbeiter/Innen für die gleiche Arbeitsleistung u. a. auch das gleiche Entgelt erhalten.
Dagegen wies für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt daraufhin, dass seine Fraktion diese Angelegenheit einen anderen Lösungsansatz, so wie dies durch den vorgelegten Antrag seiner Fraktion deutlich werde, vertrete.
Nach Meinung seiner Fraktion könnte hierdurch eine Entlastung der Personalsituation erreicht werden.
Weiterhin machte für die CDU-Fraktion Rm Barrenbrügge deutlich, dass seine Fraktion auf der Grundlage der vorliegenden Fakten derzeit der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen könne.
Ablehnen werde man ebenso den Antrag der Fraktion Die Linke.
Zustimmen dagegen könne die CDU-Fraktion den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag.
In der weiteren Diskussion vertrat auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Schütte-Haermeyer die Auffassung, dass man die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes zunächst einmal abwarten sollte, bevor man eventuell mögliche Entscheidungen hinsichtlich einer Veränderung der Trägerstruktur treffe. Von daher werde ihre Fraktion den von der Fraktion FDP/Bürgerliste diesbezüglich vorgelegten Antrag ablehnen.
Hinsichtlich des von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrages schlug Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) vor, diesen Antrag im letzten Absatz wie folgt zu verändern:
..., dass für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der TVöD nicht unterschritten wird.
Abschließend brachten OB Sierau und auch StR´in Bonekamp zum Ausdruck, dass die Verwaltung bemüht sei, durch Neueinstellungen die Personalsituation in diesem Bereich zu verbessern.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „A“ angeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „B“ angeführten Antrag der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der o. a. von Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagenen Veränderung.
3. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Daher bitten wir darum, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den von der Verwaltung zur Abstimmung gestellten Kodex der Stadt Dortmund in folgenden Punkten wie folgt zu ändern:
1.2: Als Punkt 1.2.4 ist folgende Formulierung zu ergänzen:
Vor dem Hintergrund, dass einige Prüfungsgesellschaften ihr Prüfmandat zum Teil seit Jahrzehnten bei den kommunalen Unternehmen innehaben, erscheint es zur Aufrechterhaltung der Neutralität (Vermeidung von engen Bindungen) sinnvoll und notwendig, eine zeitliche Begrenzung der Prüftätigkeiten bei den Abschlussprüfungen im Kodex zu formulieren:
Daher wird die Verwaltung beauftragt, dem Kodex eine Formulierung hinzuzufügen, die einen Wechsel der Prüfungsgesellschaften – zumindest jedoch einen Wechsel des verantwortlichen Prüfers innerhalb der Gesellschaft – alle fünf Jahre vorsieht. Die Gesellschaftsverträge der jeweiligen Unternehmen (bestehende und ggf. neue) sind entsprechend anzupassen.
B Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2011 (Drucksache Nr.: 03191-11-E8)
- Die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, welche Rechte grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat verlagert werden können, und dem Rat eine Zusammenstellung dieser übertragbaren Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte zur Verfügung zu stellen.
- Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Vorlage zu den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der Stadt Dortmund dahingehend zu überprüfen und zusammenzustellen, welche durch die Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragbaren Rechte nach der durch die Verwaltung vorgelegten Konzeption in den vorgeschlagenen Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung tatsächlich übertragen werden können.
- Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, die Verwaltungsvorlage dahingehend zu überarbeiten, dass aus der Vorlage klarer ersichtlich wird, bei welchen Punkten vom Kodex des Städtetages abgewichen wird bzw. auf welche vom Städtetag vorgeschlagenen Regelungen verzichtet worden ist sowie die in der Vorlage gewählten Abweichungen im Einzelnen zu begründen. In der Folge ist darzustellen, inwieweit eine stärkere Einbindung des kommunalen Ehrenamtes rechtlich möglich wäre.
Begründung
Die Stadt Dortmund beabsichtigt die Einführung von Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei ihren Beteiligungsunternehmen, die sich sowohl am Gemeinwohl als auch am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst orientieren. Allerdings weicht der Vorschlag der Verwaltung in einzelnen Punkten wesentlich von dem im Rahmen einer Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, kommunaler Praktiker und Vertreter des Innen- und Finanzministeriums unter Federführung der kommunalen Spitzenverbände erarbeiteten Regelungen ab. Aus Sicht der CDU-Fraktion (insbesondere aufgrund der unübersichtlichen Verwaltungsvorlage) ist es daher unerlässlich, die rechtlichen Auswirkungen der Abweichungen und den Rechtsrahmen der möglichen Alternativen zur Stärkung des Einflusses von Rat und kommunalem Ehrenamt insgesamt durch die Verwaltung konkret zu benennen und zu begründen.
Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, haben die Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung und die Absicht, durch die Verabschiedung der vorgenannten Standards den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, ist die Stärkung der Einflussmöglichkeiten des Aufsichtsrates durch die Übertragung von Rechten (Entscheidungsrechte / Empfehlungen für die Gesellschafterversammlung) von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat erforderlich.
Damit wäre die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abgesichert, durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöht sowie die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings erleichtert.
Zusammenfassend soll das Regelwerk zu den Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung letztlich zu einem abgestimmten System in der Kontrolle der kommunalen Beteiligungsgesellschaften führen, das die Transparenz und die Effizienz nachhaltig im Sinne der Bürger verbessert. Zur Erreichung dieser Ziele ist es unentbehrlich, die Verwaltungsvorlage in dem genannten Sinn zu überarbeiten, um den bestmöglichen Informationsfluss sowie Transparenz und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen gegenüber den Bürgern und stellvertretend für die Bürger gegenüber dem kommunalen Ehrenamt zu gewährleisten.
C Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.07.2011(Drucksache Nr.: 03191-11-E9)
Die kommunalen Unternehmen müssen ebenso wie die Stadt Dortmund Kriterien von Transparenz und Effizienz genügen. Ein wichtiges Ziel ist es, die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt nachhaltig zu verbessern. Der „Public Corporate Governance Kodex“ dient dazu, Standards zu formulieren, die sowohl von der Stadt als auch von den Gesellschaften zum Maßstab ihres Handelns gemacht werden. Der Kodex des Städtetages NRW enthält Formulierungen, die Rechte und Pflichten deutlicher thematisieren als der Verwaltungsvorschlag für den Dortmunder Kodex.
Der Rat fordert die Verwaltung deshalb auf, folgende Formulierungen in den Dortmunder Governance Kodex aufzunehmen:
1. Grundsätzliche Bedeutung des Governance Kodex:
Ein Beschluss zur Übernahme des Kodex bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Beteiligungsgesellschaften, diese Vorgaben und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um die erhöhten Anforderungen an die Transparenz, Steuerung und Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu werden.
2. Grundsätzliche Rechte und Pflichten des Gesellschafters
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich den Zielsetzungen und den Optimierung- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.
3. Aufgaben des Gesellschafter
Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen sollen alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung obliegen und von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind, vorab im Stadtrat behandelt werden.
Die Jahresabschlüsse der von der Kommune beherrschten Unternehmen sollen in öffentlicher Sitzung durch den Rat vor Feststellung in der Gesellschafterversammlung beraten werden. Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen, die seitens der Kommunen Verlustabdeckungsleistungen erhalten, wird auch der Wirtschaftsplan vorab durch den Stadtrat beraten.
4. Grundsätzliche Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
Im Gesellschaftsvertrag soll zudem bestimmt werden, dass Geschäfte und Rechtshandlungen von wesentlicher Bedeutung der vorhergehenden Beratung oder der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
5. Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat achtet im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf, dass die operativen Ziele, die die Gesellschaft verfolgt, den strategischen Zielen der Kommune nicht entgegenstehen.
Die kommunalen VertreterInnen sollen sich aktiv für die Umsetzung der Public Corporate Governance einsetzen und arbeiten in ihren Gremien darauf hin, dass die dort genannten Punkte umgesetzt werden.
Dabei sollte die Berichterstattung über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrates in Form eines Leistungsberichtes an die Gesellschafter erfolgen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit der Geschäftsführung, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher der Geschäftsführung, regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten.
Die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder ist durch gezielte, auf das jeweilige Unternehmen bezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie ihre Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.
6. Verschwiegenheitspflicht
Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung des Rates in einen Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen gemäß § 394 AktG hinsichtlich der Berichte, die sie dem Rat zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt analog für die Berichte in den Fraktionen. Diese sollen in nicht-öffentlicher Sitzung zu erfolgen. Für vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gilt dies nicht, wenn ihre Kenntnis für die Zwecke der Berichte nicht von Bedeutung ist.
7. Gleichstellung in Aufsichtsräten und Gesellschaften
Die Gleichstellung in Aufsichtsräten und Gesellschaften soll dadurch gewährleistet werden, dass sich der Rat der Stadt Dortmund verpflichtet, eine Quote von mindestens 40 % Frauen für alle Gremien der Gesellschaften zu realisieren und entsprechende Besetzungen vorzunehmen. Der Gesellschafter hat sicherzustellen, dass in den Aufsichtsräten der Gesellschaften eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen erfolgt.
Die Quote von mindestens 40 % Frauenanteil gilt auch für die Vorstände der Gesellschaften sowie untergeordnete Führungsebenen.
8. Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung soll klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstandes für die MitarbeiterInnen der Gesellschaft definieren.
Die Geschäftsführung soll ihre Pflichten zur Entwicklung strategischer Zielvorgaben gegenüber den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat aktiv wahrnehmen.
In der kurzen Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die o. a. Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.07.2011 sowie die Verwaltungsvorlage vom 06.06.2011 (Punkt 1 des Beschlusses; die Punkte 2 und 3 wurden bereits am 30.06.2011 beschlossen) als eingebracht gelten, damit diese entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2011 überprüft und gegebenenfalls bearbeitet werden können.
Die Überarbeitung der Verwaltungsvorlage (siehe Prüfaufträge des CDU Antrages) soll bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.09.2011 vorliegen, um die endgültige Beschlussfassung hierüber möglichst in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011 herbeizuführen.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt den unter „B“ aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion.
2. Die Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Punkt 1 der Verwaltungsvorlage werden auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2011 vertagt.
zu TOP 9.6
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)
Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 9.7
Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.03.2011, der bereits schon einmal für die Sitzung am 31.03.2011 gestellt wurde, vor:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Zur Finanzierung des Nachfolgeprojekts Ruhr 2010 hat die RVR-Verbandsversammlung am 13.12.2010 eine zweckgebundene Sonderumlage des RVR von bis zu 2,4 Mio. € unbefristet ab dem Jahr 2012 beschlossen, ohne zuvor die betroffenen Mitgliedsstädte und –kreise dazu zu befragen und deren Zustimmung einzuholen.
Angesichts seiner angespannten Finanzsituation wäre die Stadt Dortmund zur entsprechenden Erhöhung der Umlage um ca. 343.785,00 € ab 2012 und damit zur Weitergabe der Kosten an die Kommunen gezwungen, wenn diese Erhöhung in den RVR-Haushalt für das Jahr 2012 aufgenommen würde.
Der RVR muss deshalb die Mittel für die begrüßenswerte Fortführung von Ruhr 2010 durch Einsparungen im eigenen Haushalt ab 2012 erwirtschaften.
Nachdem StD Stüdemann daraufhin gewiesen hatte, dass es auf Seiten der Landesregierung noch keine abschließende Meinung zu dieser Angelegenheit gebe, und es beabsichtigt sei, sich in den entsprechenden Gremien im Oktober hiermit zu beschäftigen, empfahl StD Stüdemann diesen Beratungen nicht vorzugreifen.
In der weiteren Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf im November bzw. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Dezember sich nochmals mit diesem Antrag zu beschäftigen.
Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04559-11)
Der Rat der Stadt nimmt von den in der Begründung angezeigten Nebentätigkeiten Kenntnis.
Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.
zu TOP 10.2
Landespersonalvertretungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04806-11)
Mit Schreiben vom 18.07.2011 hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste darum gebeten, zu folgenden Fragen (Drucksache Nr.: 04806-11-E1) schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Welche Dienststellen, etc. existieren in Dortmund, auf die das LPVG Anwendung findet (bitte einzeln aufgeführt unter Gegenüberstellung der Zahl der Beschäftigten gem. § 5 LPVG alt/neu?
2. Wie viele Personalratsmitglieder sind dort nach alter und neuer Rechtslage anteilig – oder ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit mit welchem Stellenumfang und Kostenvolumen freigestellt/freizustellen (bitte einzeln nach Dienststelle/Personalrat aufgeführt)?
3. Wie wirkt sich die umfassende Änderung des LPVG finanziell konkret auf die Stadt Dortmund aus (bitte unter Nennung der kostenverursachenden geänderten Norm und Gegenüberstellung der derzeitigen Kosten und der prognostizierten Kostensteigerungen)?
· substantielle Ausweitung der Freistellungen in § 42 Abs. 4 LPVG und in zahlreichen anderen Normen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage;
· Kosten der Teilnahme der Beschäftigte an zusätzlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit;
· Veränderungen für den Schulbereich – so wird insb. die geltende Kürzung des Freistellungskontingents für örtliche Lehrerpersonalräte um ein Sechstel rückgängig gemacht und die Mitgliederzahlbegrenzung aufgehoben;
· massive Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs in § 5 LPVG;
· Ausweitung des prozeduralen Aufwandes der Mitbestimmung;
· Kostenwirksame personalwirtschaftliche Organisationsverzögerungen, denen mit der zurückliegenden Novellierung des LPVG gegengesteuert werden sollte;
· erhebliche zusätzliche Schulungskosten für die Personalabteilungen und Personalräte und Reisebedarf;
· Veränderung des Verwaltungsaufwands für Personal- und Sachressourcen,
· Aufwandsdeckungsmittel, Bereitstellung von Räumen und Arbeitsmitteln wie PC-Ausstattung, Geschäftsbedarf und Büropersonal?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Neuregelungen des LPVG – etwa die massive Ausweitung der Beteiligungsrechte und Freistellungen - vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern und auf Bundesebene geltenden Rechtslage sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben?
6. Sieht die Stadtverwaltung ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ausdehnung der Personalratsaufgaben in § 65a LPVG auf die nach Art. 28 Abs. 2 GG den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern obliegende Aufgabe der Wahrung des Gemeinwohls? Eine kurze Begründung wird erbeten.
Nachdem Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) aus Sicht seiner Fraktion die o. a. Angelegenheit kurz erläutert hatte, schlug seitens der SPD-Fraktion Rm Berndsen vor, dass die Beantwortung dieser Fragen im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgen solle, da seine Fraktion bereits im Frühjahr dieses Jahres entsprechende Fragen an die Verwaltung gerichtet habe. Es bestünde so die Möglichkeit, dass den hierfür zuständigen Ausschuss auf der Grundlage der Beantwortung der gestellten Fragen eine entsprechende Fachdiskussion führen könne.
Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
zu TOP 10.3
Terminplan für die Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie der Ausschüsse im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-11)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem beiliegenden Terminplan für 2012 zu.
zu TOP 10.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04855-11)
Entsprechend dem Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2011 beschloss der Rat der Stadt folgende Umbesetzungen:
Serdar Akin, Scheffelstr. 26, 44147 Dortmund wird Nachfolger von Cengiz Tekin als Sachkundiger Bürger im Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Jens Heubes, Chemnitzer Str. 88, 44139 Dortmund wird Nachfolger von Mathias Wittmann im Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit als Sachkundiger Bürger.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Einladungspraxis zu Empfängen der Stadt Dortmund: Hier: Einbürgerungsveranstaltung am 29.06.2011
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04723-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04723-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.2
Nichteinladung zur Ausstellungseröffnung RuhrHochDeutsch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04752-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04752-11-E1) und der Nachfrage (Drucksache Nr.: 04752-11-E2 / Drucksache Nr. 04752-11-E3) von Rm Münch (FBI) lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.3
Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder von 19 auf 11 als Präventionsmaßnahme gegen Rechts
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04757-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04757-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.4
Dortmunder Gebietsreform: Stadtbezirke nicht zerschlagen, sondern zusammenlegen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04758-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04758-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.5
2. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04766-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04766-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.6
Bulgarisch-rumänische Zuwanderung ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04798-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04798-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.7
Bulgarische und rumänische Roma in der Nordstadt und Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04809-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04809-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.8
Optimierung des beidseitigen Radweges an der Derner Straße nach dem Radfahrunfall in Höhe Oberevinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04810-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04810-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
11.2 Anfragen Rm Branghofer
zu TOP 11.2.1
Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 04804-11)
Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04804-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:45 Uhr von OB Sierau beendet.
Der Oberbürgermeister
Ullrich Sierau Dr. Jürgen Eigenbrod