Niederschrift (öffentlich)
über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 16.12.2021
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 12:00 - 12:04 Uhr
Anwesend:
1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen
SPD
Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Schlienkamp
2. CDU
Rm Dr. Suck
Rm Mader
3. B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD FDP/Bürgerliste
Rm Garbe ./.
4. Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 16.12.2021, Beginn 12:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021
- wird nachversandt -
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)
3.3 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes am 05.11.21 verschickt.
3.4 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)
3.5 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)
3.6 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)
3.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)
3.8 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.9) vor.
3.9 - unbesetzt -
3.10 Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)
3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.
3.12 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)
3.13 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
3.14 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)
3.15 Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)
3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)
3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)
3.18 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)
3.20 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)
3.21 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)
3.22 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)
3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)
3.24 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)
3.25 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)
3.26 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)
3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)
3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)
3.29 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)
3.30 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)
4.2 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)
4.3 Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22789-21)
4.4 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22456-21)
6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22570-21)
6.3 Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22546-21)
6.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22666-21)
6.5 Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21)
7. Schule
7.1 Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22314-21)
7.2 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)
7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22436-21)
7.4 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)
7.5 Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21707-21)
7.6 Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22910-21)
7.7 Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22771-21)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
9.2 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)
9.3 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)
9.4 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22654-21)
9.5 Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22898-21)
9.6 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)
9.7 GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22976-21)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1)
9.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)
9.9 Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22952-21)
9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23029-21)
9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
9.12 Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)
9.13 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)
9.13.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
10.2 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)
10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)
10.4 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)
10.5 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)
10.6 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)
10.7 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)
10.8 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)
10.9 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.9) vor.
10.10 Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22811-21)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 12:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
5. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Bm´ín Mais benannt.
zu TOP 1.2
6. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
7. Feststellung der Tagesordnung
Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:
Sichere Schule – Anschaffung von Luftfiltergeräten
Zusatz-/Ergänzungsantrag B‘90/Die Grünen
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.09.21 vor.
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2) als TOP 7.8
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
- Neuberufung für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22948-21) als TOP 10.18
Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
(Drucksache Nr.: 22002-21)
10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Unter TOP
3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
haben die Ausschüsse noch Beratungsbedarf angemeldet. Daher wird unter dem TOP lediglich ein vom Ausschuss empfohlener Antrag beraten und abgestimmt.
Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
8. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021
Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021 wird einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
9. Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
10. hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
11. Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
12. Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
13. I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
14. II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
15. III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
16. IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
17. V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
18. VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
19. VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
20. VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
21. IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
22. X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
23. Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
24. hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
25. Flughafen Dortmund;
26. Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
27. Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
28. hier: Grundsatzentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung vom 14.12.2021 vor:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Stellungnahme des Arbeitskreises „Wohnen, Leben und Pflege“ des Seniorenbeirates an den Rat der Stadt Dortmund vor:
Stellungnahme des Seniorenbeirats zum Tagesordnungspunkt „Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)“ – Drucksache Nr.: 22841-21
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund,
im Juli 2021 hat der Befürworterkreis „Neue Platanen für Dortmunds Lebensader“ seine Vorschläge zur Gestaltung des B1-Mittelstreifens zwischen den Stadtbahnhaltestellen Voßkuhle und Max-Eyth-Straße einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Im Gegensatz zu der vom Rat der Stadt Dortmund Ende 2018 beschlossenen Planung („Vorzugsvariante“) setzt dieser Vorschlag
auf eine durchgängige Gleisführung in Mittellage und die Wiederherstellung der historischen Platanen-Allee.
Der Seniorenbeirat bittet darum, die Vorschläge des Befürworterkreises „Platanenallee“ als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen. Dies gilt auch für die neuen Vorschläge zur Ausgestaltung der Haltestelle Kohlgartenstraße.
Begründung:
Am 17.09.2021 hat der Seniorenbeirat einstimmig beschlossen, die neuen Vorschläge des Befürworterkreises „Platanenallee“ bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen (Drucksache Nr.: 22237-21). Neben der Vision der Wiederherstellung der historischen Allee des Westfalendamms in der Gartenstadt, die zusammen mit der Rheinlanddamm-Allee ein herausragendes Zeugnis Dortmunder Städtebaugeschichte bildet, sprechen aus Sicht des Seniorenbeirats folgende neue Aspekte zur B1-Zukunft für eine Weiterverfolgung der Vorschläge des Befürworterkreises:
- Durch die Verlegung der Stadtbahntrasse in die Mitte der Allee werden die verschwenkten B1-Fahrspuren im Bereich der Haltestellen beseitigt. Damit entsteht mehr Platz für Geh- und Radwege auf der südlichen Fahrbahn.
- Die Querungsanlagen ermöglichen mit dem Bahnsteig eine vollständige Barrierefreiheit.
- Durch Vergrößerung der Abstände von Fahrbahn und Schiene verringern sich die Unfallgefahren und erhöht sich die Sicherheit vor allem für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen im Bereich der Haltestellen und Querungen.
Insbesondere diese drei Aspekte bieten Vorteile für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und letztlich für alle Stadtbahn-Nutzer*innen, egal, ob im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen, mit schweren Einkaufstaschen u.ä.
Am 24.11.2021 hat Prof. Dr. Wolfgang Sonne vom Befürworterkreis die weiterentwickelten Vorschläge des Befürworterkreises im Seniorenbeirats-Arbeitskreis „Wohnen, Leben Pflege im Alter“ vorgestellt. Diese Präsentation und die anschließende Diskussion haben den Seniorenbeirat darin bestärkt, sich für eine Weiterverfolgung dieser Lösung auszusprechen, da sie
Vorteile insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit an den Haltestellen und Querungen bietet.
Ergänzend zu den Vorschlägen für die Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Gartenstadt (Max-Eyth-Straße, Lübkestraße, Vosskuhle) präsentierte Prof. Sonne auch einen alternativen Vorschlag für die westlich gelegene Haltestelle Kohlgartenstraße. Die bisher präferierten Planungen aus dem Jahr 2016 sehen den Erhalt der Fußgängerbrücke mit einer Zuwegung zu den Seitenbahnsteigen über einen Aufzug und Treppen/Rampen vor. Zu den Nachteilen dieser Lösung zählen: wenig komfortabel und zuverlässig für mobilitätseingeschränkte Personen, kompliziert zu bauen, sehr aufwendig auch bei Folgekosten.
Der Alternativ-Vorschlag des Befürworterkreises sieht demgegenüber einen ebenerdigen, ampelgesicherten Haltestellenzugang in verbesserter Form vor. Vorteile dieser Lösung sind:
barrierefreier und weniger störungsanfälliger Haltestellenzugang, Option einer Bahnsteigverlängerung für längere Stadtbahnen durch Verschiebung der Haltestelle nach Osten, mehr Platanen können erhalten werden, einheitliche ebenerdige Zuwegung und Ausgestaltung aller B1-Stadtbahnhaltestellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk trägt dieses Votum mit, so Herr Sohn (Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerkes).
Herr Müller trägt vor, dass auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sich für die Platanen-Initiative ausgesprochen habe.
Der Seniorenbeirat stimmt der Weiterleitung der Stellungnahme an den Rat der Stadt Dortmund einstimmig zu.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des Seniorenbeirates ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.7
29. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.8
30. Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:
„Der AFBL hat sich in seiner Sitzung am 12.11.21 darauf geeinigt, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2), in seine nächste Sitzung zu vertagen.
Punkt 3. des Beschlussvorschlages hat der AFBL unter Einbeziehung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E3, (fett)) am 12.11.21 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt empfohlen:
3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
Dem AFBL liegt erneut die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Siehe unten: Empfehlung des AKUSW vom 08.12.21
Dem AFBL liegt zur Fortführung der Sitzung vom 02.12.21 am 09.12.21 folgende Empfehlung des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):
„…wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.
1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen
(wurde im AKUSW Am 10.11.2021 abgelehnt)
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.
Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert.
Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.
2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.“
…
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2):
„…die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 30.11.2021:
AMIG, 30.11.2021:
Dem Ausschuss liegt heute folgende, geänderte Protokollierung des AKUSW vom 10.11.2021 vor:
AKUSW, 10.11.2021:
Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).
Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift)
Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
Der AKUSW einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.
Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.
Der AKUSW fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
3. Klimabeirat
3.3 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.4 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
In Kenntnis dieser Änderung leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Brackel vom 02.12.2021:
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Herr Sanke von der SPD-Fraktion bittet um Aufnahme nachfolgender Ergänzung zu Punkt 6.1.2 „Maßnahmen auf Gebäudeebene“:
„Als beispielhafte Maßnahmen und deren Wirkungen empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel, auf der Gebäudeebene die Großsiedlungen mit einzubeziehen.
Begründung:
Die Gebäude der Großsiedlungen bieten aufgrund ihrer hohen Anzahl die Möglichkeit, einen deutlichen klimatischen Verbesserungseffekt zu erzielen. Hinzu kommt die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Menschen.“
Die Bezirksvertretung stimmt der Aufnahme der o. g. Ergänzung bei 2 Stimmenthaltungen (Frau Plieth, Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen) einstimmig zu.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-E5):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.
AKUSW, 08.12.2021:
Um weitere Voten aus den noch anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretungen abzuwarten, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der AFBL stimmt dem o. g. gemeinsamen, wie folgt geänderten (fett), Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte
im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Weiterhin stimmt der AFBL dem Punkt 2) des o. g. Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.:22397-21-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu:
Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
Weiterhin stimmt der AFBL dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22397-E5): mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu:
...die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.
Unter Einbeziehung der o.g. zugestimmten Anträge (Drucksache Nr.: 22397-21-E2, -E1 und -E5), empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
31. - unbesetzt -
zu TOP 3.10
32. Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
33. Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegen hierzu folgende Empfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst:
- aus der BV Scharnhorst aus der Sitzung am 16.11.2021:
„Die CDU-Fraktion mit FDP legt folgenden Antrag vor:
Einfamilienhaus-Wohnquartiere identifizieren – neue Lösungen ermöglichen
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst begrüßt grundsätzlich das vorgelegte "Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021".
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert mehrheitlich - bei der Gegenstimmen des Herrn Barthold - die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:
Dortmund-Kirchderne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung
Begründung:
Den genannten Quartieren ist gemeinsam, dass sie in den 50er bis 70erJahren des letzten Jahrhunderts entstanden sind. Oftmals lebt bis heute die Erbauergeneration in diesen Einfamilienhäusern – teilweise hat bereits ein Übergang an die Kinder, Enkelkindergeneration oder auch an Dritte stattgefunden.
Dieser Prozess findet jedoch nur sehr zögerlich statt.
Das liegt vor allem daran, dass die angestammte Gründer-Generation kein neues, verkleinertes Wohnraumangebot in der unmittelbaren Nähe ihres über Jahrzehnte hinweg angestammten Lebens- und Wohnraums mangels eines entsprechenden Angebots finden kann.
Seniorenwohnungen, die auf kleinerer Wohnfläche altersgerechten Komfort anbieten und den Verbleib in der heimischen Umgebung ermöglichen, gibt es nicht.
Es sollte daher planungsrechtlich ermöglicht werden, auf den – für heutige Verhältnisse – großzügigen Grundstücken punktuell Erweiterungsbauten oder auch Neubauten zu ermöglichen, die diese Angebotslücke schließen können.
Wir haben diese Nachfrage bislang übersehen und vor allem auf Neubauten von größeren Seniorenwohnanlagen gesetzt. Diese Neubauten liegen aber oftmals nicht in der Nähe der angestammten Wohnbereiche und reißen die Menschen aus den ihnen bekannten Sozialzusammenhängen heraus. Damit machen sie den Betroffenen die grundlegende Entscheidung zur Aufgabe des eigenen Wohnsitzes zusätzlich schwer.
Gleichzeitig könnte mit einem solchen neuen wohnortnahen Seniorenwohnangebot eine bestehende Nachfrage gedeckt werden.
Die dann frei werdenden Einfamilienhäuser würden die bestehende Nachfrage nach Wohneigentum vor allem bei jungen Familien befriedigen.
Darüber hinaus würden die für den Neubezug notwendigen privaten Investitionen - vor allem durch junge Familien - in den Wohnraum vor allem zu seiner energetischen Sanierung (z.B. Heizung und Dämmung) und damit Verbesserung der Klimasituation insgesamt beitragen.
Auch eine zusätzliche Flächenversiegelung durch Neubaugebiete könnte so begrenzt werden.
Da die derzeitige Eigentümergeneration dringend auf ein solches Angebot wartet, ist eine Vorlage erster Ergebnisse erst im Jahre 2023 – wie in der Vorlage vorgeschlagen – nicht annehmbar.
Die Konkretisierung auf die im Antrag genannten Gebiete, die die Bezirksvertretung vornimmt, stellt eine Verkürzung eines ansonsten notwendigen Konkretisierungs- und Suchverfahrens dar, und sollte entsprechend den Beratungs- und Planungsprozess beschleunigen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem AKUSW z. k.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mehrheitlich - bei der Gegenstimme des Herrn Barthold - unter Berücksichtigung des oben beschlossenen Antrages dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschluss
Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).
Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.“
- aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.21:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:
Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43
Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden.“
Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:
Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.
4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.
5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:
„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“
Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.
Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.
Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.
Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):
....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:
1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.
AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.
Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:
Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den o.g. Empfehlungen des AKUSW und der BV Scharnhorst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
34. Stadtumbau Dorstfeld
35. Bürgerhaus Dorstfeld
36. hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
37. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
38. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
39. Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
40. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
41. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgendes Schreiben vom 13.12.2021 zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vor:
„… zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule |
78080.0 – Ausz. Hochbaum. | 40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS | 648.875 Euro |
Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule |
78081.0 – Ausz. Tiefbaum. | 40N00301001000 – Jugendverkehrsschule | 630.000 Euro |
Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Minderauszahlungen des Amtes 75 |
78080.0 – Ausz. Hochbaum. | 75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten | 18.875 Euro |
Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.
Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.
Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:
Sachkonto | Bezeichnung Sachkonto | 2021 | 2022 | 2023 | 2024-2060 | 2061 |
414200 | Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land | -917,66 € | -11.011,88 € | -11.011,88 € | -407.439,47 € | -10.094,22 € |
470100 | Eigenleistungen | -33.049,00 € | | | | |
572200 | AfA unbew. Vermögen | 1.420,68 € | 17.048,10 € | 17.048,10 € | 630.779,70 € | 15.627,43 € |
Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.
Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit dem Ergänzungsschreiben ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.18
42. Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
43. Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.20
44. Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.12.2021 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fragt sich ob das Behindertenpolitische Netzwerk der Vorlage zugestimmt hat, obwohl beim Brückenneubau kein Aufzug mehr vorgesehen ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die Vorlage unter dem Vorbehalt empfehlen dass die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorgelegen hat.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage ohne Vorbehalt empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Ja Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, Die PARTEI) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegen 2 Nein Stimmen (CDU Fraktion) dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Innenstadt- West ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.21
45. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.22
46. Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.23
47. Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.24
48. Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.02021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22700-21-E1)
..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitte um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Änderungen in der Straßenreinigungssatzung:
Für den Mehmet-Kubaşık-Platz wird ein - wie schon mit der Stadtspitze, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der Familie Kubaşık besprochen - erhöhtes Reinigungsintervall (tägliche Platzreinigung) beschlossen.
AMIG, 30.11.2021:
Herr Rm Schreyer erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Uehlendahl schlägt vor, die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche auf dreimal wöchentliche Reinigung zu erhöhen unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Dadurch würde die Sondervereinbarung mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.
Herr Rm Gebel signalisiert für seine Fraktion Einverständnis für den Vorschlag der Verwaltung.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek erhebt diesen Vorschlag zum Antrag.
Herr Rm Frank führt aus, dem Vorschlag der Verwaltung mittragen zu können.
Herr Rm Schreyer stimmt für seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls zu.
Frau Rm Rudolf stimmt für ihre Fraktion diesem Vorschlag auch zu.
Dem zum Antrag erhobenen Vorschlag der Verwaltung wird mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AMIG (Änderung fett)und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche Reinigung wird auf dreimal wöchentliche Reinigung erhöht, unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Die Sondervereinbarung wird mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.25
49. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.26
50. Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.27
51. Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.28
52. Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1) vor:
„…. nach rechtlicher Prüfung ist aus formalen Gründen in § 5 der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund (Anlage 7 der o.g. Vorlage) der letzte Satz zu streichen.
Ich bitte Sie, dies bei der Beschlussfassung zur Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund entsprechend zu berücksichtigen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.a. Ergänzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.29
53. Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.30
54. Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
55. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
56. Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.3
57. Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22789-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.4
58. Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
59. Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22456-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
60. Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22570-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
61. Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22546-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
62. Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
63. Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22666-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
64. Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, sie aber mit Stichworten in der Begründung der Vorlage und mit dem Wording haderten. So beispielsweise mit dem Begriff „…für die Ewigkeit“ im vorletzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage. Zu berücksichtigen sei auch, dass es bereits viele Denkmäler gebe, von denen einige auch abgerissen würden. Die eine oder andere Festlegung des Kontextes sollte noch deutlich gemacht werden. Seine Fraktion arbeite an einem Ergänzungsantrag, der diesem Ausschuss jedoch noch nicht vorgelegt werden konnte. Dies solle voraussichtlich im Rat erfolgen.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Begriff „für die Ewigkeit“ aus der Vorlage herausgenommen werden könne. Mit Blick auf die Ausführungen von Herrn Dudde weist Herr Stüdemann darauf hin, dass ausschlaggebend der Beschlussvorschlag sei.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ im Gesamtprozess ggf. anders zu formulieren. Eine neue Formulierung könnte beispielsweise „sogenannte Gastarbeiter*innen“ sein.
Mit den Vorschlägen von Herrn Stüdemann und Herrn De Marco erklärt sich der AKSF mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion einverstanden.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.
Der AFBL folgt der o.g. Empfehlung des AKSF und empfiehlt dem Rat der Stadt, mit dieser Änderung mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
65. Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22314-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.2
66. 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.3
67. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22436-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.4
68. Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.5
69. Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21707-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:
„Der AFBL lehnt die Punkte 1) und 2) der Vorlage ab und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss zur Drucksache Nr.: 19459-20 umfasste die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund für das Schuljahr 2021/2022. Hierzu bieten sich drei Varianten, über die der Rat entscheiden soll (Beschlussvorschläge 1-3).
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle in Dortmund lebenden anspruchsberechtigten Schüler*innen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 146.880 € zur Kenntnis.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine Schule auf Dortmunder Stadtgebiet besuchen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 145.675 € zur Kenntnis.
3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen die in Dortmund wohnen sowie außerhalb wohnende Schüler, welche auf Dortmunder Schulen gehen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 153.630 € zur Kenntnis.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket für das Haushaltsjahr 2022 in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. zu berücksichtigen.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme des gesamten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket keine kommunal zu lösende Aufgabenstellung darstellt. Eine Lösung kann nur auf Ebene des Landes NRW mit dem VRR herbeigeführt werden.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.6
70. Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22910-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.7
71. Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22771-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
72. FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
73. Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 02.11.2021:
Dem ASAG liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
zu TOP 7.3
74. Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.
Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.11.2021:
Die Bezirksvertretung Hombruch schiebt die Behandlung der Empfehlung in die Sitzung am 07.12.2021, da noch Antworten seitens der Verwaltung auf Fragen der Bezirksvertretung Hombruch (keine Sollzahlen in den Aufstellungen) ausstehen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der AFBL nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
In Kenntnis der o. g. Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
75. Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.2021:
Frau Dr. Tautorat (Linke+) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der obigen Anmerkung den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 08.12.2021:
Der AKUSW leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter, um zunächst das Votum der Bezirksvertretung Lütgendortmund abzuwarten.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
76. Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.4
77. FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22654-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
78. Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22898-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
79. 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst aus ihrer Sitzung am 14.12.2021 vor:
„Die CDU-Fraktion legt einen Antrag vor, der einstimmig von der Bezirksvertretung Scharnhorst beschlossen wird:
Die CDU-Fraktion in der BV Do-Scharnhorst und Bezirksvertreterin Xenia Buxmann (FDP) nehmen den Bericht zu Kenntnis und geben zu Protokoll, dass die unter Nr. 4.3 beschriebene Maßnahme am Schulstandort Dortmund-Husen zu kurz greift.
Der derzeitige Bedarf an Sportflächen wird mit einer abgängigen, wegen Schimmelbefalls aktuell gesperrten Turnhalle und einer weiteren Turnhalle nur unzureichend gedeckt.
Darüber hinaus erfährt das Schulzentrum Husen (hier: Hauptschule Husen) mit Beschluss dieser Vorlage auch noch eine Erweiterung (siehe Nr. 3.12 der Vorlage, Seite 15) - die Nachfrage nach Sportflächen für den Schulsport steigt damit weiter.
Die örtlichen Sportvereine sind darauf angewiesen, für den betriebenen Wettkampfsport in Nachbarstandorte auszuweichen - so wird der Übergang von der Schule zum Freizeitsport für Kinder und Jugendliche in Kurl und Husen behindert.
Es ist an der Zeit, an dieser Stelle eine Sporthalle (Dreifach-Halle) zu errichten, um der Nachfrage endlich gerecht zu werden. Das Schulgelände bietet hierfür eine ausreichende Baufläche an .Die Bezirksvertretung DO-Scharnhorst spricht sich daher für den Bau einer bedarfsgerechten Dreifach-Sporthalle am Standort Schulzentrum Husen aus!
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Scharnhorst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
80. GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22976-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) vor:
„…. aufgrund von Anmerkungen der in diesem kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren (§ 115 GO NRW) federführenden Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold haben die Projektpartner eine redaktionelle Änderung des bislang vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags vom 28.09.2021 vorgenommen.
Beigefügt übermittle ich Ihnen die aktuelle Fassung des Entwurfs vom 16.11.2021. Die Änderungen wurden in dem neu gefassten § 14 Abs. 5 bis 7 des Vertragsentwurfs vorgenommen und beziehen sich auf die Berücksichtigung gemeinderechtlicher Erfordernisse zu Prüfungsrechten der örtlichen Rechnungsprüfungsämter, zur Jahresabschlussprüfung sowie zur öffentlichen Bekanntmachung der Jahresabschlüsse.
Anlage:
Entwurfs des Gesellschaftsvertrags vom 16.11.2021“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Ergänzung zur Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.8
81. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
82. Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22952-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.10
83. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23029-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.11
84. Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
85. - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 9.12
86. Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.13
87. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates liegen hierzu in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 (Drucksache Nr. 22100-21) folgende Vorlagen vor:
- Vorlage (Drucksache Nr. 12124-18-E1) vom 30.11.2021
- Vorlage (Drucksache Nr. 12124-18-E36) vom 14.12.2021
Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.
Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind
fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.21 vor.
Drucksache Nr.: 22100-21-E2, Drucksache Nr.: 22100-21-E4 und Drucksache Nr.: 22100-21-E5:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:
SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22100-21-E2
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss der nachfolgenden Anträge:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
siehe unten
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
siehe unten
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
siehe unten
Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
…die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Begründung:
Die DROBS setzt aktuell drei Fachkräfte für die Präventionsarbeit in Schulen und Kitas ein, das bedeutet drei Stellen für 83.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund.
Längst zeigt sich, dass die Drogen- und Suchtberatung sich nicht mehr nur mit substanzgebundenen Stoffen auseinander setzen muss. Vielmehr wird schon seit Längerem auch die Spiel-, Internet- und Kaufsucht in den Blick genommen.
Eine aktuelle Studie stellte erst vor kurzem heraus, dass gerade in der Corona Pandemie die Nutzungsdauer von elektronischen Medien bei Kindern und Jugendlichen über die Maßen zugenommen habe.
Dies betrifft sowohl das Spielen an den Geräten als auch das Kaufverhalten, beides mit einhergehender Verschuldung, sowie die Nutzung der Social Media mit vermehrtem Aufkommen von Mobbing etc.
Außerdem stellte sich dar, dass kinderpornografische Seiten zunehmend auch von Jugendlichen geteilt werden, ohne das Bewusstsein, dabei in strafrechtlich relevante Zonen abzugleiten.
Dieses erweiterte Spektrum ist auch von der DROBS zu berücksichtigen und präventiv durch Aufklärung zu bearbeiten.
Eine Vollzeitstelle Soziale Arbeit (S12) ist daher als Minimalforderung zusätzlich bereitzustellen….
Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU, Drucksache Nr.: 22100-21-E5
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1) Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Siehe unten
2) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
siehe unten
3) Temporäre Spielstraßen
siehe unten
4) Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
siehe unten
5) Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
siehe unten
I. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
wird einstimmig in Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen, da er thematisch nicht in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gehört.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22100-21-E2 (Es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 €2023: 647.000 €2024: 663.000 €2025: 680.000 €(siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Abstimmung: Einstimmig als Prüfauftrag beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordi-nator:innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 2 Enthaltungen CDU)
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 € p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 22100-21-E5 (Es erfolgte Einzelabstimmung)
1.)Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
2.) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)*
*Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) nahm gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Abstimmung teil.
3. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Corona-Pandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
IV. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt die weiter geleiteten Anträge aus der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung:
SPD-Fraktion -> Drucksache Nr.: 22100-21-E2:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 € 2023: 647.000 € 2024: 663.000 € 2025: 680.000 € (siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
- siehe auch „Prüfauftrag an die Verwaltung“
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordinator*innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 Euro p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Fraktion DIE LINKE+ -> Drucksache Nr.: 22100-21-E4:
1. Die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & CDU-Fraktion-> Drucksache Nr.: 22100-21-E5:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
2. Young Carer – Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Coronapandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen. Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt. Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Coronapandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen. Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.21 vor.
Drucksache Nr.: 21449-21
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 01.06.2021 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Begründung
Die Verwaltung berichtete auf einen Antrag der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des ABöOAB über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Kommunale Sicherheit. Ein zentraler Punkt des Masterplans bildete die sukzessive personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Ein wesentliches Element ist hierbei die bereits in der Umsetzung befindliche Ausbildung von jährlichen 15 Personen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit ordnungsbehördlichen Ausbildungselementen.
Die ersten Ausbildenden werden im übernächsten Jahr ihre Ausbildung abschließen. Ab diesem Zeitpunkt können so freiwerdende Planstellen jährlich zeitnah mit gezielt ausgebildeten Kräften besetzt werden.
Die aktuelle Praxis verdeutlicht aber auch, dass der Kommunale Ordnungsdienst nach wie vor personell nicht stark genug aufgestellt ist, um den stetig steigenden Anforderungen an eine erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum angemessen Rechnung tragen zu können. Trotz des hohen Engagements der Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst gilt es jetzt umso mehr, zusätzliche Planstellen einzurichten, um insbesondere in den innenstadtferneren Stadtbezirken die Präsenz auch tatsächlich erhöhen zu können. In den Vorjahren hat die Politik auf Empfehlung der Verwaltung immer wieder fraktionsübergreifend einvernehmlich davon Abstand genommen, zusätzliche Planstellen einzurichten, da auch die vorhandenen Stellen regelmäßig im zweistelligen Bereich unbesetzt waren.
Im vergangenen Jahr wurden zur Verbesserung der Kontrolldichte während der Corona-Pandemie 30 zusätzliche Mitarbeitende für ein Jahr befristet eingestellt. Seither scheint sich die Präsenz im öffentlichen Raum deutlich verbessert zu haben.
Sinnvoll und notwendig ist es nun, nicht nur die Mitarbeiter zur Besetzung der bislang freien Planstellen einzustellen, sondern darüber hinaus die 30 zusätzlichen bislang befristeten Planstellen, zu entfristen und so dauerhaft die Präsenz des KOD dauerhaft zu erhöhen. Der Vergleich zu anderen Großstädten zeigt, dass unsere Stadt in diesem Bereich auch weiterhin Nachholbedarf hat.
Der Vorsitzende RM Weber (CDU-Fraktion) schlägt zunächst vor, den Antrag nach Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen. Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits Gespräche darüber gegeben habe, den Antrag zum Gegenstand der Haushaltsberatungen zu machen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bittet um Verschiebung in die Haushaltsberatungen.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein guter Vorschlag sei. Bezüglich der aktuellen Auszubildenden im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes bitte man noch um Mitteilung ob diese im Anschluss an die Ausbildung dennoch übernommen werden könnten.
Herr StR Dahmen gibt an der Bedarf weiterhin vorhanden sei und der kommunale Ordnungsdienst weiterhin wachsen müsse und man auch in Zukunft noch weitere Stellen benötige.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass es richtig sei den Beschlussvorschlag in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Es gehe hier auch um nicht unerhebliche finanzielle Aspekte.
Rm Zweier (Die Linke+) weist darauf hin, dass man bisher Schwierigkeiten mit der Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes hatte. In der Gesamtbetrachtung wolle man sich jedoch nicht der Entfristung der entsprechenden Verträge in den Weg stellen. Denkbar sei auch, den derzeit vorhandenen extern beauftragten Sicherheitsdienst z.B. im Stadthaus sukzessive durch eigenes Personal zu ersetzen.
Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass von den 30 geschaffenen Stellen der Corona-Tast-Force nur 26 besetzt werden konnten. Derzeit seien jedoch nur noch 22 dieser Stellen besetzt. Nicht jede Person hinter diesen Stellen sei jedoch für den kommunalen Ordnungsdienst geeignet. Diejenigen jedoch die es seien. Wolle man gerne übernehmen. Im kommunalen Ordnungsdienst herrsche eine hohe Fluktuation. Auch sei zu berücksichtigen, dass alle Städte ihre kommunalen Ordnungsdienste aufstocken würden. Die Marktlage sei daher generell schwierig.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in die Haushaltsberatungen.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den weiter geleiteten Antrag aus der o. g. Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Abstimmung:
CDU-Fraktion -> Drucksache Nr.: 21449-21
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück.
- siehe auch „zurückgezogene Anträge“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Begründung:
Die Hotellerie war während der Corona-Lockdowns besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen betroffen. Erst seit Juni 2021 sind private Übernachtungen wieder möglich. Angesichts bestehender Unsicherheiten und Einschränkungen bleibt der Umsatz allerdings noch deutlich hinter dem Vorkrisen-Niveau zurück.
Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Aufholens der wirtschaftlichen Schäden in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.
Weitere Ausführungen mündlich.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21 vor:
zum Antrag der Fraktion „FDP/ Bürgerliste“ die Erhebung der Beherbergungsabgabe auf dem
Stadtgebiet der Stadt Dortmund, weiter bis zum 31.12.2022 auszusetzen, wird wie folgt Stellung
genommen:
Mit dem eingebrachten Antrag sollen die Hotelbetriebe den Anteil des am Markt erzielbaren
Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich
vereinnahmen.
In der Vorlage 19596-21 „Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom
01.01.2021 bis 31.12.2021“ wurde u.a. als Begründung ausgeführt, dass als Beitrag der Stadt
Dortmund zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise für die Zeit des Wiederanlaufens in
der Hotellerie die Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ausgesetzt
wird, um einen attraktiveren Endkundenpreis anbieten zu können…“.
Obwohl der politische Antrag und die verwaltungsseitige Vorlage unterschiedliche Zielrichtungen
verfolgen, implizieren jedoch beide Sichten, dass die Erhebung einer Beherbergungsabgabe
auf das Buchungsverhalten für privat veranlasste Übernachtungen keinen Einfluss hat.
Aus folgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung, von einer weiteren Aussetzung der Beherbergungsabgabe über den 01.01.2022 hinaus, abzusehen:
1. Bei der Beherbergungsabgabe handelt es sich für die Beherbergungsbetriebe um einen
durchlaufenden Posten, da Abgabenschuldner der Beherbergungsabgabe der Übernachtungsgast
und nicht der Beherbergungsbetrieb ist.
Somit erfolgt durch die Erhebung der Beherbergungsabgabe keine direkte finanzielle Belastung der Beherbergungsbetriebe.
2. Dortmund ist ein touristischer Wachstumsstandort. Sowohl das touristische Gesamtangebot
als auch die gewerblichen Übernachtungen in der Dortmunder Hotellerie unterlagen
in den vergangenen Jahren einem kontinuierlichen Wachstum. Mit touristischer Infrastruktur wie dem Dortmunder U, dem PHOENIX See, dem Deutschen Fußballmuseum und dem Besucherzentrum Dortmund hat die Stadt Dortmund maßgeblich in diesen Wirtschaftszweig investiert. Um diese Entwicklung auszubauen und die vorhandene Infrastruktur marktgerecht und nachhaltig zu positionieren, werden auch in den kommenden Jahren Aufwendungen nötig sein. Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe ermöglichen es u.a., in Infrastrukturmaßnahmen zu investieren, die die Stadt Dortmund für Besucher attraktiver macht und somit den Hotelbetrieben ebenfalls zugutekommt.
3. Aus dem Bereich des Hotelgewerbes liegen dem Steueramt der Stadt Dortmund für
2021 nicht überproportional mehr Stundungsanträge im Vergleich zu anderen Branchen
vor. Daraus kann abgeleitet werden, dass das Hotelgewerbe trotz der durch die Coronapandemie
bedingten schwierigen wirtschaftlichen Lage, nicht stärker betroffen ist, als
andere Betriebe in Dortmund.
4. Eine Umfrage bei anderen Kommunen, die ebenfalls eine Beherbergungsabgabe erheben
und mehr als 200.000 Einwohner haben, hat ergeben, dass von diesen zehn Kommunen
lediglich die Stadt Leipzig die Erhebung der Beherbergungsabgabe bis zum
30.06.2021 ausgesetzt hatte und die Beherbergungsabgabe dort ab dem 01.07.2021
wieder erhoben wird. In zwei Gebietskörperschaften (Köln und Hamburg) wurden entsprechende
politische Anträge auf Aussetzung mehrheitlich abgelehnt. In den sieben
anderen Gebietskörperschaften (Berlin, Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg
und Dresden) wurde eine Aussetzung nicht in Erwägung gezogen.
Eine (erneute) Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist in den zehn kontaktierten
Kommunen gegenwärtig auch für die Zukunft nicht angedacht.
5. Eine Entlastung der bürokratischen Aufwände der Hotelbetriebe wird durch eine Aussetzung
der Beherbergungsabgabe ebenfalls nicht gesehen.
Die Buchungssysteme in den Beherbergungsbetrieben sind bereits seit Jahren entsprechend
eingerichtet, um automatisiert die Beherbergungsabgabe zu erheben und auszuweisen,
so dass keine großen Aufwände in den Beherbergungsbetrieben entstehen. Die
Anmeldung der abzuführenden Steuerbeträge erfolgt vierteljährlich auf einem einseitigen
Vordruck.
6. Bezüglich der Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund hat das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen abschließend am 16.02.2021 festgestellt, dass die
Satzung der Stadt Dortmund rechtmäßig ist und die Abgabe mit dieser Erhebungstechnik
weiterhin erhoben werden kann.
Gegenwärtig ist für die Beherbergungsabgabesatzungen der Städte Hamburg, Bremen,
Bremerhaven und Freiburg ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig,
u.a. mit der Rechtsfrage, ob eine möglicherweise unzulässige Gleichartigkeit zwischen
der in den genannten Kommunen erhobene Beherbergungsabgabe und der Umsatzsteuer
vorliegt.
Hier wird für Anfang 2022 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Diese Entscheidung könnte auch Einfluss auf die Zulässigkeit der Erhebung einer
Beherbergungsabgabe auf dem Gebiet der Stadt Dortmund haben.
7. Eine weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe würde für das Jahr 2022 Steuermindereinnahmen von 1,5 Mio. Euro und für 2023 von weiteren 500.000 Euro bedeuten.
Die Auswirkung für 2023 resultiert aus der Erhebungstechnik der Abgabe Steuer3
anmeldung für das IV. Quartal 2022 erfolgt zum 15. des folgenden Monats, somit in
2023).
8. Gemäß NKF-CIG (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) sind coronabedingte Finanzschäden
sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss 2021 in einer sogenannten
Bilanzierungshilfe zu isolieren, um die Haushaltsbelastungen entsprechend abzumildern.
Bei der Stadt Dortmund erfolgt mit Ausnahme sachlich gebotener Sachverhalte keine
Isolation freiwilliger Haushaltsbelastungen zur Bewältigung der Coronapandemie im
Rahmen des NKF-CIG, diese sind folglich im jeweiligen Haushalt zu "finanzieren".
Dies gilt auch für Mehraufwendungen oder Mindererträge, die zwar im Zusammenhang
mit der Coronapandemie entstehen, aber im Grundsatz einen anderen Hauptzweck verfolgen
(insbesondere allgemeine Wirtschaftsförderung, Attraktivitätssteigerung der Innenstädte,
Infrastrukturmaßnahmen). Die Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist
nach den Regelungen des NKF-CIG in Kombination mit den Ausgestaltungen der Stadt
Dortmund somit kein coronabedingter Finanzschaden. Mit der Aussetzung der Beherbergungssteuer
war die allgemeine Attraktivitätssteigerung des Tourismusstandorts durch einen attraktiveren Endkundenpreis beabsichtigt. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der allgemeinen Wirtschaftsförderung und Attraktivitätssteigerung. Die finanziellen Auswirkungen können nicht isoliert werden und belasten demnach den originären städtischen Haushalt.
Anders gestaltet sich der Sachverhalt, wenn die Beherbergungsabgabe dem Grunde
nach weiter erhoben wird, pandemiebedingt jedoch keine Übernachtungen (z. B. (teilweiser)
Lockdown, Hygienemaßnahmen, keine Vollauslastung) stattfinden können. Die
in der Folge entstehenden Mindererträge könnten dann im Rahmen der Bewirtschaftung
als Coronaschaden entsprechend einer Isolation zugeführt werden.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> 22812-21-E1
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Begründung:
Die Gastronomie war besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat 2020/2021 dramatische Verluste hinnehmen müssen. Um es den Betrieben zu erleichtern, wirtschaftliche Verluste wieder auszugleichen, sollte die Stadt auch noch im nächsten Jahr auf die Sondernutzungsgebühren verzichten und so die Kostenbelastung verringern.
Weitere Ausführungen mündlich.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22812-21-E1
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Antrag zurück, da die entsprechende Vorlage bereits empfohlen wurde.
- siehe auch „zurückgezogene Anträge“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.21 vor:
Fraktion DIE LINKE + -> Drucksache Nr.: 23047-21-E1
die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern – wie in der nachstehend aufgeführten Synopse dargestellt:
Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2003, mit zweiter Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 08.10.2014 |
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Beschlussvorschlag
Hundesteuersatzung (neu) |
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§2 Steuermaßstab und Steuersatz
1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €,
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €,
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
Wurde ein gefährlicher Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet und wird dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV NRW S. 656) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt, entfällt die Steuer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d.
Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 312 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. |
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§2 Steuermaßstab und Steuersatz
1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) ein bis zwei Hund(e) gehalten werden, 156,00 €,
b) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €.
c) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
d) entfällt
Abschnitt entfällt komplett
Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen und anerkannten Behörde in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
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3) Gefährliche Hunde
a) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b vermutet wird oder nach Buchstabe c im Einzelfall festgestellt worden ist.
b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung | Erweiterung um Abschnitt c)
c) Gemäß LHundG NRW gelten für die Haltung dieser Hunderassen besondere Auflagen wie u.a. der Nachweis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Haltenden. Des Weiteren muss für die Haltung gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW ein öffentliches Interesse für die Tierhaltung gegeben sein – Dieses ist nur dann gegeben, wenn die Übernahme eines Hundes dieser Rassen aus einem Tierheim oder anerkannten Tierschutzverein erfolgt. Eine Anschaffung aus einer Zucht im In- oder Ausland ist unzulässig. |
§4 Steuerbefreiung
1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten
werden;
c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
2) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 LHundG NRW vorgelegt wird.
| Erweiterung des § 4 um die neuen Punkte (d) bis (f)
d) Für Hunde, die aus dem Tierschutzzentrum Dortmund (Tierheim) übernommen werden, gilt eine auf 36 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
e) Für Hunde, die aus einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen übernommen werden, gilt eine auf 24 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
f) Die befristete Aussetzung der Hundesteuer gemäß (d) und (e) wird auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht).
Abschnitt entfällt komplett |
§5 Steuerermäßigung
1) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
3) Für Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.
4) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis | Ergänzungen bzw. Löschungen:
4) (alt) entfällt vollständig
4) (neu) Hunde, die den Haltenden als Assistenzhund zur Erleichterung des Alltags bei Diabetes, Epilepsie, Asthma, Allergien, Autismus, Demenz, PTBS, FAS und weiterer Krankheiten unterstützen, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen. |
§8 Ende der Steuerpflicht
1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
2) Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. | Änderung der Formulierung:
1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt. |
Weiterer Bestandteil des Antrags:
Überarbeitung der Satzung auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Gemäß des Leitfadens für gendersensible Sprache der Stadt Dortmund: In diesem Fall Austausch des Wortes „Halter“ durch „Haltende“ oder wie bereits vereinzelt verwendet: „Halterin und Halter“.
Begründungen der einzelnen Änderungsvorschläge:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
Die Corona Pandemie hat dazu geführt, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein neues Haustier zugelegt haben. Leider waren diese Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen oftmals nicht vollumfänglich bedacht, so dass immer mehr Tiere in Tierheimen landen. Erst im August titelte der Deutschlandfunk „Der Corona-Hund kann wieder weg“. Auch der Deutsche Tierschutzbund schreibt auf seiner Homepage in eindrücklichen Worten: „Viele Tiere wurden unüberlegt als „Pandemie-Projekt“ und leichtfertig im Zoofachhandel, beim Züchter oder im Internet angeschafft. Eine steigende Abgabewelle zeichnet sich bereits langsam ab, und erste Tierheime berichten schon von Corona-Abgaben.“
Tierheime und Tierschutzvereine haben eine wichtige und immer weiter an Bedeutung gewinnende Funktion in der Gesellschaft. Um diese Institutionen stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern, sollen durch Tierheime und anerkannte Tierschutzvereine vermittelte Hunde zeitlich befristet von der Hundesteuer befreit werden. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit werden hierbei ausschließlich Tierheime und eingetragene Tierschutzvereine berücksichtigt. Als Beleg soll der Vermittlungsvertrag zwischen neuen Haltendenden und dem Tierschutzverein bzw. Tierheim gelten.
Immer mehr Bundesländer machen inzwischen einen Hundeführerschein zur Pflicht. In Niedersachsen und Baden-Württemberg existieren bereits diesbezüglich gesetzliche Regelungen. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen. Die für Dortmund vorgesehene Regelung der Vorlage eines Hunde-Führerschein entspricht dabei dem Sachkundenachweis, welcher aktuell bereits für größere Hunde und für Haltende von Listenhunden zu erbringen ist. Für die Gewährung der Ermäßigung soll dieser grundsätzlich größenunabhängig absolviert werden.
Durch einen Hundeführerschein erwerben Hundehaltende die nötigen Kompetenzen für einen den Bedürfnissen von Tier und Haltende entsprechenden Umgang mit ihrem Hund. Lerninhalte sind in der Theorie Kenntnisse zu Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Fortpflanzung von Hunden. Die Ablegung der Prüfung ist mit Gebühren verbunden.
Der Wegfall des „Aufschlags“ für die Haltung eines zweiten Hundes soll Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Entlastung geben und die Chancen auf Aufnahme eines Tieres aus dem Tierschutz (ggf. als Zweithund) erhöhen.
Gefährliche Hunde
So genannte Kampfhunde, auch Listenhunde oder gemäß Landeshundeordnung „gefährliche Hunde“ genannte Tiere, müssen oftmals viele Jahre oder vereinzelt gar ihr ganzes Leben in Tierheimen verbringen.
Die durch die Politik im Jahre 2000, nach der tödlichen Beißattacke zweier Hunde eines vorbestraften Verbrechers, eingeführte Rasseliste deklariert bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich. Dabei variiert die heute nach über 20 Jahren immer noch bestehende Liste von Bundesland zu Bundesland deutlich. Damals schon warnten viel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davor, dass keinerlei Hinweise auf eine genetische Neigung zur Aggression einzelner Hunderassen vorliegen. Ganz im Gegenteil, es ist mehrfach wissenschaftlich bewiesen, dass das Verhalten jedes Individuums einzig durch Erfahrungen sowie Erziehung erzeugt wird.
Wer sich mit im Tierschutz Aktiven oder auch Mitarbeitenden in der Tiermedizin austauscht, wird so gut wie keinerlei Geschichten von aggressiven Listenhunden erzählt bekommen. Ganz im Gegensatz zu den nicht gerade selten auftretenden vollkommen unerzogenen Kleinhunden.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen ist aber ein Kleinhund mit einer Schultermaßhöhe unter 40 cm und einem Körpergewicht von unter 20 kg sogar ohne jeden Sachkundenachweis legal zu führen. Ganz im Gegensatz zu der Anschaffung von Listenhunden. Erklären sich Tierfreunde bereit, beispielsweise einen Staffordshire Terrier aus einem Tierheim zu übernehmen (eine Aufnahme aus dem Ausland oder einer Zucht ist nicht möglich, da ein öffentliches Interesse vorliegen muss), sind neben dem Nachweis der Sachkunde, der Zuverlässigkeit in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses auch ein entsprechend gesicherter Auslauf sowie eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Wer so viel Tierliebe zeigt und einen Hund der benannten Rassen auch unter diesen erhöhten Auflagen ein neues Zuhause schenkt und somit auch Tierheime und Tierschutzvereine entlastet, soll nicht auch noch mit erhöhten steuerlichen Abgaben belastet werden. Um das letzte Restrisiko auszuschließen, soll die Rückstufung auf den normalen Hundesteuersatz an einen Wesenstest des Tieres gekoppelt werden.
Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, bei dem das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmt wird. Ausgebildete Sachverständige (in der Regel Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes) überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Somit ist sichergestellt, dass auch von Hunden der benannten Rassen keinerlei Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.
Streichung Absatz in § 2:
Es ist nicht davon auszugehen, dass vor dem Jahr 2001 angemeldete Hunde noch am Leben sind, aus diesem Grund ist dieser Abschnitt obsolet geworden.
-> Gilt genauso für den Abschnitt in §4 Steuerbefreiung und den Abschnitt in §5 Steuerermäßigungen
§5 Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
Gemäß §4 Steuerbefreiung wird eine vollständige Steuerbefreiung Hunden gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, man denke dabei an den klassischen „Blindenhund“. Dieser Abschnitt deckt jedoch die Vielzahl an unterschiedlichen Kategorien von Assistenzhunden nicht vollumfänglich ab.
Während für blinde Menschen ein Begleithund oftmals zwingend erforderlich ist, um das Haus verlassen, kommen manche Assistenzhunde nur im „Bedarfsfall“ zum Einsatz und leben sonst ein normales Familienleben mit. Beispielweise warnen Epilepsie-Warnhunde Menschen vor Krampfanfällen, helfen aber auch bei einem Krampfanfall und schieben zum Beispiel Dinge aus dem Weg. PTBS-Assistenzhunde helfen Menschen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, indem sie die Haltenden aus einem Albtraum aufwecken oder Medikamente bringen. Demenz-Assistenzhunde können ähnlich wie Blindenhunde Besitzer nach Hause führen, aber auch im Notfall Hilfe holen. Für die oftmals sehr kostenaufwändige Ausbildung dieser Tiere soll ein Ausgleich in Form einer deutlich reduzierten Hundesteuer geschaffen werden.
§8 Ende der Steuerpflicht
Laut Duden bezeichnet das Verb „eingehen“ das Versterben einer Pflanze oder eines Tieres. Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (BGBl. I S. 1762) erlassen. Der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Diese Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass der Mensch gegenüber den Tieren wegen deren Fähigkeit, Schmerz und Leid zu empfinden, zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist. Eine Änderung dieser sprachlichen Formulierung würde dem Rechenschaft tragen, dass Hunde für viele Dortmunderinnen und Dortmunder Mitglieder der Familie sind.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.21 vor:
die finanziellen Auswirkungen der Anträge sind in der von der Kämmerei geführten Tabelle
Haushaltsbegleitbeschlüsse aufgenommen worden.
Zum Antrag der Fraktion „Die Linke+“ zur Hundesteuer wird aus steuerlicher Sicht wie folgt
Stellung genommen:
Mit der Stellungnahme 08242-17-E1 hat die Verwaltung in der Sitzung des AFBL vom 09.11.
2017 Fragestellungen zur Befreiung und Aussetzung bei der Übernahme von Hunden aus dem
Dortmunder Tierheim beantwortet:
· Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen ihrer Satzungsautonomie eine weitreichende
Gestaltungsmöglichkeit, so dass dies rechtlich zulässig sein könnte.
· Wirtschaftliche Gründe spielen bei der Übernahme von Hunden aus Tierheimen eine untergeordnete Rolle.
· Kommunen, die finanzielle Anreize bei der Übernahme von Hunden aus Tierheimen
schaffen, haben davon berichtet, dass der Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielzahl unberechtigter Anträge angestiegen ist.
· Der Verwaltungsaufwand in Dortmund wird aufgrund weniger Befreiungstatbestände
möglichst gering gehalten.
Ø Steuermaßstab und Steuersatz
Für den Zeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
von 27.920 auf 28.600 Hunde gestiegen. Dies sind 680 Hunde und entspricht einem Zuwachs
von 2,4 %.
Für den Zeitraum 31.12.2020 bis 01.12.2021 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
von 28.600 auf 29.347 Hunde gestiegen. Dies sind 747 Hunde und entsprich einem Zuwachs
von 2,6 %.
Entgegen der Medienberichterstattung kann seitens des Steueramtes kein nennenswerter
Trend bestätigt werden, dass in Dortmund aufgrund der Corona Pandemie eine massive Zunahme
an Hunden besteht. Die Zahlen der Steuerfälle in der Hundesteuer sind seit Jahren
kontinuierlich steigend.
In der Stellungnahme 22156-21-E1 bestätigt zumindest das Dortmunder Tierschutzzentrum,
dass keine Rückgabewelle von Tieren dort zu verzeichnen ist.
· ein bis zwei Hund(e) gehalten werden je 156,00 € (anstatt 208 Euro)
Zurzeit sind rund 1.800 Kassenzeichen veranlagt, die zwei Hunde in Dortmund halten.
· Steuerbefreiungstatbestände (Aussetzung der Hundesteuer aus dem Tierschutzzentraum Dortmund oder einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen)
Es wird auf die Stellungnahme 08242-17-E1 verwiesen.
Die Erfahrung des Dortmunder Tierschutzzentrums wäre erneut einzuholen.
Für eine eindeutige und rechtsichere Formulierung der Befreiungstatbestände wäre zudem das
Rechtsamt zu beteiligen.
Bereits jetzt regelt die Hundesteuersatzung in § 1 Abs.3 das für ein Zeitraum von zwei Monaten
für Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen keine Steuerpflicht
besteht.
· Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro
(anstatt 312 Euro)
Zurzeit sind rund 60 Fälle veranlagt, die einen gefährlichen Hund im Sinne § 2 Abs. 3 Buchst.
c) der Hundesteuersatzung in Dortmund halten.
Ø Gefährliche Hunde
Die von den Ländern erlassenen Hundegesetze oder –verordnungen, in denen unter anderem
Anlein- und Maulkorb- sowie Microchip-Pflichten für (gefährliche) Hunde vorgesehen sind,
dienen der Vermeidung von Beißunfällen; es handelt sich aber um Regelungen der Gefahrenabwehr,
die der zusätzlichen Erhebung einer Lenkungssteuer grundsätzlich nicht entgegenstehen,
solange sie keinen Widerspruch zu der gefahrenabwehrrechtlichen Konzeption darstellen.
Mit dem Hinweis auf den Lenkungszweck hat das Bundesverwaltungsgericht den erhöhten
Steuersatz auf Grund bestimmter Züchtungsmerkmale, die eine „potenzielle Gefährlichkeit“
aufweisen, als rechtmäßig eingestuft.
Für eine beschränkende Formulierung der Nachweisung auf anerkannte Behörde in Nordrhein-
Westfalen wäre zudem das Rechtsamt zu beteiligen, da eine solche Einschränkung gegen
Unionsrecht verstößt könnte. Wenn im Ausland abgelegte Tests nicht zu einer Steuerbefreiung
oder –ermäßigung führen, drängt sich hier ein Konflikt mit der Dienstleistungsfreiheit
und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot auf.
Ø Streichung Absatz in § 2
Die Vermutung, dass der überwiegende Teil der vor 2001 angemeldeten Hunde bereits verstorben
sind, trifft zu.
Dieser Punkt könnte im Rahmen einer zukünftigen Satzungsänderung entsprechend gestrichen
werden.
Ø Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
Assistenzhunde, die entsprechend ausgebildet sind und dessen Halter in geeigneter Form
(Ärztliches Attest) nachweisen kann, dass er auf einen solchen Hund angewiesen ist, werden
bereits unter § 4 Abs.1a –sonstige hilflose Personen – subsumiert und von der Hundesteuer
befreit.
Ø § 8 Ende der Steuerpflicht
Die Formulierung „eingehen“ ist ein gängiger Begriff in der Hundesteuer und wird so auch in
Satzungen anderer Kommunen regelmäßig verwendet, wie auch in der Hundesteuer-
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Stand: Oktober 2013).
Bei einer Anpassung der städtischen Satzung könnte nach hiesiger Einschätzung und nach
Abstimmung mit dem Rechtsamt der Begriff aber grundsätzlich durch „versterben“ ersetzt
werden.
Ø Genderneutrale Formulierung
Eine gendersensible Sprache kann im Rahmen einer zukünftig anstehenden Satzungsänderung
entsprechend umgesetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen überweist den o. g. Antrag und die o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Abstimmung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- siehe auch „Überweisung in andere Gremien“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:
Drucksache Nr.: 22970-21
Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:
…die Internationale SPD Liste im Integrationsrat stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung
Beschlussvorschlag :
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Begründung :
Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.
Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.
Integrationsrat 01.12.2021
Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) erklärt, dass durch den Antrag die Arbeit und Stellung des Integrationsrates gestärkt und aufgewertet werden soll. Durch die Finanzmittel können bspw. Projekte und Veranstaltungen initiiert und unterstützt werden. Ebenfalls könnten Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. Die Nähe der im Integrationsrat vertretenen Mandatsträger*innen zu den entsprechenden Communities sei hier zudem sehr hilfreich.
Seitens der Liste Migranten in CDU wird signalisiert den Antrag abzulehnen.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion die Antragsbegründung und das Anliegen sehr gut nachvollziehen könne. Es sei begrüßens- und unterstützenswert, dass der Integrationsrat aufgewertet werden soll und mit etwaigen Mitteln Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen gezielt gefördert werden sollen. Es sei in diesem Zusammenhang wichtig sich zu überlegen wie bzw. unter welchen Voraussetzungen Mittel vergeben werden.
Herr Karadas (SPD-Fraktion) merkt an, dass er sich über manches Abstimmungsverhalten nur wundern könne. Integration sei ein Bestandteil Deutschlands und müsse deshalb gefördert werden.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) merkt an, dass es aus seiner Sicht Aufgabe des Integrationsrates sei, sich über die Ausgestaltung von eventuell zu vergebenen Mitteln bzw. Förderungen von Organisationen etc. Gedanken zu machen. Es sei Aufgabe des Gremiums entsprechend darüber zu beraten wie Mittel sinnvoll eingesetzt werden können und nicht die der Verwaltung.
Frau Karacurtoglu (Fraktion Linke+) teilt mit, den Sinn hinter dem Antrag zu erkennen und daher dem Antrag zuzustimmen. Es ginge auch darum ein Zeichen zu setzen. Organisationen und Vereine, welche nicht wie z.B. Wohlfahrtsverbände professionell aufgestellt sind, könnten gezielt gefördert werden und ihre Projekte auch zeigen bzw. auch sichtbar machen. Die Qualität der Arbeit von geförderten Vereinen/Organisationen können zudem hervorgehoben werden.
Frau Karaca-Tekdemir (BVT) erklärt, dass die Liste Bündnis für Vielfalt und Toleranz dem Antrag zustimmen werde. Gerade die Verfügbarkeit über ein bestimmtes Budget sei für eine effektive und zielgerichtete Integrationsarbeit wichtig. Auch eigene Projekte/Veranstaltungen des Integrationsrates können dadurch leichter realisiert werden.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) ergänzt, dass es das Ziel sein sollte, dass der Integrationsrat gestärkt werde.
Der Vorsitzende erläutert, dass dem Integrationsrat in den letzten Jahren ein Budget von ca. 15.000 €/Jahr zur Verfügung stand. Mit der Erhöhung des Budgets soll man zudem in die Lage versetzt werden eigene Projekte/Veranstaltungen wie beispielsweise die Internationale Woche und das Münsterstraßenfest und auch Preisverleihungen wie z.B. den Integrationspreis durchführen zu können ohne in Abhängigkeit von externer Unterstützung/Sponsoring zu stehen.
Herr Alyou (Train of Hope e.V.) ist der Meinung das insbesondere auch kleinere Initiativen/Vereine Unterstützung bei Projekten etc. benötigen.
Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) betont, dass er es verstehen kann, dass der Integrationsrat über Mittel verfügen möchte und selbstbestimmt entscheiden möchte wie diese ausgegeben werden. Es sollte aber im Kopf behalten werden, dass der Rat der Stadt sehr viele Gelder in seinen Haushaltsberatungen eingestellt hat bzw. einstellen wird für bestimmte Bereiche. Möglicherweise würde dann im Rat gesagt werden, der Integrationsrat habe ja sein eigenes Geld und solle damit zurechtkommen. Dieses sollte beachten werden, zumal auch andere Beiräte über keine eigenen Mittel verfügen, diese aber vom Rat unterstützt werden.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt, dass geklärt werden müsse wie mit Mitteln umgegangen werde und sie die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag davon abhängig macht.
Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) antwortet, dass es so gedacht sei wie in den Bezirksvertretungen. Dort würde über eingegangene Anträge auf Förderung/Unterstützung beraten und beschlossen.
Herr Korkus (Geschäftsführer Integrationsrat) erklärt auf Bitte des Vorsitzenden, dass es sich grundsätzlich um öffentliche Gelder/Mittel handelt. Es sei zu beachten, dass Förderungen entsprechend offiziell zu beantragen seien und die zweckentsprechende Verwendung von zur Verfügung gestellten Mittel mittels Verwendungsnachweisen zu belegen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu berücksichtigen sei, dass die Geschäftsführung des Integrationsrates bzw. die Verwaltung einen gewissen Handlungsspielraum im Tagesgeschäft benötigt.
Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) betont, dass es sinnvoll sei, sich an erprobten und bereits durchgeführten Verfahren wie beispielsweise die in den Bezirksvertretungen zu orientieren.
Herr Djine schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu ergänzen, dass das Verfahren zur Vergabe von Mittel analog den Bezirksvertretungen erfolgt.
Herr Hechler (SPD) merkt an, dass eine Entscheidungskompetenz über Förderungen bzw. Vergabe von Mittel für einzelne Listen/Vorstand des Integrationsrates nicht vorliege und es daher natürlich so sei, dass im Gesamtgremium beraten und beschlossen werden müsse.
Herr Karadas (SPD-Fraktion) bittet nochmal um Zustimmung für den Antrag.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, dass man zunächst abwarten solle ob der Antrag Erfolg habe und das man sich im Nachgang darüber im Gremium und/oder auch in Arbeitsgruppen austauschen könne wie verfahren wird.
Herr Zrodlowski (AFD) teilt mit sich bei der Abstimmung zu enthalten.
Frau Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin) erläutert, dass sie glaube, dass es im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen unterschiedliche Meinungen zu dem Antrag gäbe. Im Integrationsrat aber solle man doch aufgrund der Wichtigkeit des Themas und Antrages ein einstimmiges Votum erzielen.
Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) entgegnet, dass man doch durchaus kritisch etwas dazu bzw. zu dem Antrag sagen könne. Weiterhin wird auf die zuvor gemachten Ausführungen der CDU-Fraktion verwiesen und dazu geraten nochmals kritisch darüber nachzudenken ob der Antrag zielführend sei.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Linke+) erklärt, dass für die Realisierung von Projekten etc. seien es eigene oder von Migrant*innenorganisationen/Vereine etc, ein finanzielles Budget zur Verfügung stehen müsse. Ohne dieses würde es nicht gehen. Beim Integrationsrat handele es sich um ein beratendes Gremium welches nicht mit einem Ausschuss gleichgesetzt werden könne und es daher umso mehr darum ginge Möglichkeiten zu schaffen um das volle Potential dessen auszuschöpfen. Der Antrag sei daher unterstützenswert.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erinnert nochmal daran, wie bereits von Herrn Djine vorschlagen den Antragstext zu ergänzen.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, mit einer Ergänzung des Antrages einverstanden zu sein.
Der Vorsitzende bittet darum sich nunmehr auf einen finale Ergänzung zum Antrag zu verständigen. Weiterhin wird angemerkt, dass die Gremiengeschäftsführung natürlich einen Handlungspielraum hat um Veranstaltungen etc. zu organisieren.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden zu. Die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung sollte uneingeschränkt bleiben. In das operative Tagesgeschäft sollte nicht vom Gremium eingegriffen werden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der vorliegende Antragstext (Beschlussvorschlag) um folgenden Inhalt erweitert werden soll. (Änderung in fett/kursiv)
- Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Förderangelegenheiten von Organisationen/Vereinen für Projekte etc. werden analog dem Verfahren in den Bezirksvertretungen beraten. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Der Integrationsrat fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Liste Migranten in der CDU und bei Enthaltung der AFD nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Förderangelegenheiten von Organisationen/Vereinen für Projekte etc. werden analog dem Verfahren in den Bezirksvertretungen beraten. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Begründung :Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.
Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den folgenden Antrag aus der Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 30.11.21 zur Abstimmung:
Drucksache Nr.: 22970-21
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 Euro erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen folgende Beschussvorlagen vor:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
Drucksache Nr.: 22100-21
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
Drucksache Nr.: 22100-21-E1
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Vorlagen vorab zur Kenntnis und sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss unter Einbeziehung aller weiteren bis dahin getroffenen Empfehlungen für den Rat abzugeben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E34)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E24)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. a) Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.
1. b) Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.
1. c) Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.
1. d) Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.
1. e) Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der e) Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind. Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.
1. f) Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 1a) bis d) ablehne, sich zu e) enthalte und f) zustimme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1a) bis 1f) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt
- die Verbesserungen bei der Flüchtlingsfinanzierung durch die verabschiedete Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (Erhöhung FlüAG-Pauschale; Verbesserung der Kostenerstattung für Geduldete) und
- die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu.
3. Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
4. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses. Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert.
4. a) Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.
4. b) dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten:
- Der Bund muss sich dauerhaft und angemessen an den Kosten der Integrationsleistung der Städte beim Zuzug von geflüchteten Menschen und Menschen aus Südosteuropa als gesamtgesellschaftlicher Daueraufgabe beteiligen. Die vom Bund an das Land gezahlte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke für die Jahre 2020 und 2021 ist vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten.
- eine weitere Beteiligung von Bund und Land an den Hilfen zur Erziehung
- die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ durch verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung zu decken.
- die vollständige Übernahme von Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe durch den Bund.
4. c) die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.
4. d) bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.
4. e) im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen, dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!
4. f) den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf, gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 4a) bis 4f) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
5. Fördermittelmanagement optimieren, kein Geld verschenken
Ein Großteil kommunaler Maßnahmen ist förderfähig mithilfe von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW. Die Förderdatenbank weist allein für NRW aktuell rund 200 Förderprogramme aus. Aufgabe der Verwaltung ist es, passende Förderprogramme für Projekte zu identifizieren. Antragsverfahren sind komplex, stellen hohe Anforderungen und sind an Fristen gebunden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, im ersten zweiten Quartal 2022 ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen, dass dazu beiträgt,
- passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
- andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
- das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
- Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
6. Umsetzung von Beschlüssen
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2019 und zum Doppelhaushalt 2020/21 in Teilen nicht realisiert worden ist. Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2022 übertragen und die entsprechenden Beschlüsse realisiert werden. Das betrifft insbesondere auch die Umsetzung bisher nicht realisierten Beschlüsse der Bezirksvertretungen. Die Verwaltung legt hierfür bis Ende des ersten Quartals dem AFBL einen Zeitplan zur Realisierung und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
7. Primat der Politik und Stadtziele
Mit der Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie ‚Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn‘“ wird den politischen Gremien die Ausrichtung der strategischen Stadtziele zur Kenntnis gegeben.
7. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.
7. b) Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.
7. c) Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 835.000 Euro im Fachbereich 1 (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 7a) bis 7c) mit den Ergänzungen in 7c) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zu.
8. Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes
Die regelmäßige Unterhaltung der städtischen Immobilien erhält deren Wert, gewährleistet dauerhaft ihre Funktionalität und reduziert das Risiko einer teuren späteren Komplettsanierung. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zukünftig mindestens immer in Höhe der jährlichen Abschreibungen in den Erhalt des städtischen Immobilienbestandes zu investieren. Entsprechende Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
9. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung
Mit der Stellenplanvorlage 2022 werden insgesamt 389,73 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 16,10 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 373,63 vzv. Planstellen vorgenommen wird. Nach dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sind mit Stand vom 30. Juni 2021 von 7.193,57 vzv. Planstellen lediglich 6.527,29 Stellen besetzt. 666,28 Stellen sind demnach zum angegebenen Zeitpunkt unbesetzt. Der Personalbestand ist in den vergangenen 10 Jahren um rund 1.000 Mitarbeitende auf heute rund 10.000 Beschäftige gewachsen.
Zur Vermeidung eines weiteren Stellenaufwuchses erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Verwaltung.
9. a) insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu
9. b) verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel, bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.
9. c) den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 9a) und 9b) ablehne, und c) zustimme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 9a) bis 9c) mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE + und der AfD-Fraktion zu.
10. Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte
Zum 1. März 2021 ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)“ in Kraft getreten. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Mitarbeitenden der Verwaltung ein Angebot zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs) zu unterbreiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob zusätzlich eine Möglichkeit besteht, das Fahrradleasing zu bezuschussen oder einen Vertrag zur Kooperation mit motropol-radruhr abzuschließen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen (AFBL).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
11. Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur
Das bestehende Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz soll zur Bewerbung und Begleitung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 zu einer "Kommunalen Klimaschutzagentur" als eigenständige Organisationseinheit im Umweltamt ausgebaut werden. Hier sollen zukünftig umfassende und anlassbezogene Beratungsleistungen für Privatpersonen, den Gewerbebereich und das Handwerk (Fördermittelberatung, Bauberatung, Beratung zur Nachhaltigkeit etc.) angeboten sowie Kampagnen zur Bewerbung alternativer Energieversorgung für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt werden. Dafür wird die Klimaschutzagentur sukzessive personell und finanziell weiterentwickelt. Zur unterstützenden Finanzierung werden die Fördermöglichkeiten der zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenden novellierten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) geprüft.
In einem ersten Schritt werden für das Jahr 2022 drei vzv. Planstellen geschaffen. Die entsprechenden Personalkosten und Sachmittel werden im Haushalt 2022 ff berücksichtigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
12. Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035
Um das ambitioniertere Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss zeitgleich zur Umsetzung der ersten Maßnahmen das vorliegende Programm auf die neue Zielsetzung ausgerichtet und entsprechend überarbeitet werden. Für die dafür notwendige externe Unterstützung werden 80.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
13. Schwammstadt Dortmund
Nicht zuletzt die Starkregenereignisse dieses Jahres haben noch einmal die Notwendigkeit aufgezeigt, die nachhaltige und klimagerechte Entwicklung unserer Stadt voranzutreiben. Ein Baustein ist das sogenannte „Schwammstadt-Konzept (sponge city)“. Ziel der Schwammstadt ist es, Niederschlagswasser dort zu speichern, wo es fällt. Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung kommt aber nicht nur dem Hochwasserschutz zugute, sondern führt vielmehr zugleich auch zur nachhaltigen Verbesserung des Mikroklimas, indem das aufgenommene und gespeicherte Regenwasser bei Trockenheit und Hitze durch Verdunstung lokal zur Abkühlung beiträgt und gegebenenfalls auch zur Bewässerung bereitsteht.
13. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt
- ein Programm zur nachhaltigen und klimagerechten Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen aufgelegt. Auf Schulgrundstücken (Schulhöfe und Parkplatzflächen) entstehen durch den hohen Versieglungsgrad häufig ausgeprägte Hitzeinseln. Gleichzeitig kann auf den großen Flächen Regenwasser nicht ausreichend versickern. Um Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen und als abwechslungsreiche und zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für die Menschen in den Schulen zu gestalten, sollen sie entsiegelt und klimaresilient umgestaltet werden. Die Neugestaltung soll in Zusammenarbeit mit Fachbereich Schule und dem Grünflächenamt im Zusammenhang mit der Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.
- die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
14. Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen
Nach vorheriger Evaluation des Projekts Innovation Business Park „Gewerbegebiet Dortmund Dorstfeld West“ werden dem Budget des Umweltamts zur Förderung der Entwicklung weiterer nachhaltiger Gewerbegebiete 70.000 Euro für den Roll-out des Projekts auf weitere Dortmunder Gewerbegebiete zur Verfügung gestellt. Perspektivisch soll eine Person für das Gewerbegebietsmanagement zur Beratung und Koordinierung in der neu zu schaffenden Klimaschutzagentur verankert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
15. Strombilanzkreismodell
Gemeinsam mit der DEW21 prüft die Stadt Dortmund ein Modell, um überschüssigen, selbsterzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) bilanziell in anderen kommunalen Liegenschaften ohne eigene Erzeugungsanlage zu nutzen. Mit dem Strombilanzkreismodell soll der Versorgungsgrad mit selbst erzeugtem Ökostrom erhöht, die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Anlagen gesichert und die Kapazitäten zur Versorgung mit erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Durch den geringeren Zukauf von Netzstrom können die Energiekosten für die eigenen Liegenschaften reduziert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
16. Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen
Zur Sicherung bezahlbaren, für alle Menschen erschwinglichen Wohnraums hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen eines Modellprojekts ein Förderprogramm zum Erwerb von Mietpreis und Belegungsbindungen für die Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster auf den Weg gebracht. Das Programm zielt darauf, dass Menschen mit Mietwohnungseigentum gegen einen Zuschuss eine Mietpreisbindung über die vereinbarte Laufzeit akzeptieren. Dem „Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021“ (Drucksache Nr.: 21690-21) ist zu entnehmen, dass die Verwaltung den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht für einen zielführenden und ökonomisch sinnvollen Weg hält.
Die Verwaltung wird gebeten, den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen vor dem Hintergrund einer möglichen Ausweitung des diesbezüglichen Förderprogrammes des Landes neu zu bewerten. Den zuständigen politischen Gremien ist das Prüfungsergebnis im ersten Quartal 2022 unter ausführlicher Darlegung des Für und Wider des Ankaufs von Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Beratung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
17. Förderung neuen Wohnraums
Damit sich die Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt nicht weiter anspannt und Wohnraum bezahlbar bleibt, muss Entstehung neuen Wohnraums gefördert werden. Zur Vermeidung weiteren „Flächenfraßes“ liegt ein großes Potenzial im Ausbau von Dachgeschossen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zur Schaffung neuen Wohnraums die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung des Dachgeschossausbaus zu prüfen. Zu betrachten sind die Möglichkeiten
- bauordnungs- und planungsrechtlicher Erleichterungen und
- finanzieller Anreize für den Ausbau ungenutzter Dachräume (Zuschüsse, Förderdarlehen, etc.)
Das Ergebnis ist den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2022 vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
18. Task-Force Radverkehr
In Dortmund stehen viele Pläne für eine Verbesserung der Radfahr-Bedingungen auf dem Programm. Doch die Vorhaben kommen nur sehr langsam voran. Um die Planung und Umsetzung wichtiger Radinfrastruktur-Projekte zu beschleunigen und als Querschnittsaufgabe zu etablieren, beschließt der Rat die Schaffung der dafür nötigen organisatorischen Struktur in der Verwaltung.
Dazu werden Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern projektbezogen zu einer Abteilung zusammengefasst und die verantwortlichen Personen werden mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Die Projektstruktur wird ressortübergreifend mit Mitarbeitenden des Amtes für Stadtplanung und des Tiefbauamtes aufgebaut.
Notwendige Sachkosten werden beziffert und in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
19. Mehr Sicherheit für den Radverkehr
19. a) Beleuchtung von Radwegen
Das in 2022 entstehende Teilstück des Bananenradwegs, die Verlängerung des Geh- und Radweges zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße, soll mit einer emissionsarm und mitlaufenden LED-Beleuchtung, entsprechend dem angepassten Beleuchtungskonzept der Stadt Dortmund, ausgestattet werden. Dafür werden im Haushalt 2022 zusätzlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. b) Farbige Fahrradwege
Dortmund soll Fahrradstadt werden. So hat es der Rat im Dezember 2019 beschlossen (Drucksache Nr. 15619-19). Grundvoraussetzung für dieses Ziel ist ein Radwege-angebot, das den Radfahrenden das Gefühl der Sicherheit vermittelt. Fahrradwege aus farbigem Asphalt können diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten und sind vor allen Dingen verhältnismäßig schnell realisierbar. Farbe unterstützt optisch den Verkehrsraum für Radfahrende, Farbe schafft für alle Orientierung, Farbe hat Signalwirkung an Gefahrenstellen (insbesondere Kreuzungen und Einmündungen) an Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit einem im ersten Quartal 2022 vorzulegenden Arbeitsprogramm zur farblichen Asphaltierung ausgewiesener Fahrradwege. Zur Erhöhung der Sicherheit der Radwege ist zu prüfen, ob der Einsatz unterschiedlicher Farben sinnvoll ist. Zur kurzfristigen Umsetzung von Farbmarkierungen werden aus dem Haushalt des Tiefbauamtes 200.000 Euro bereitgestellt. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
20. Förderung des Verleihs von Lastenrädern
Für die Anschaffung von zunächst sechs einspurigen, nicht-motorisierten Lastenrädern und für die anfallenden Unterhaltskosten (Reparatur, Wartung, Transport u.ä.) werden 30.000 Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ziel ist, ein barrierearm ausleihbares System vom Lastenrädern zur Ergänzung des bestehenden Projekts von metropolrad-ruhr an ersten Standorten im Stadtgebiet zu etablieren. Dafür sind die entsprechenden Fördermittel für lokale Transportradvermietungssysteme aus dem im September 2021 gestarteten Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu beantragen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
21. Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen
Die bloße Schlaglochausbesserung mit Kaltasphalt ist zwar geeignet, schnell Abhilfe zu schaffen, stellt aber keine dauerhafte Lösung der Schlaglochproblematik in einer Straße dar. Ein erneutes Aufbrechen ist vorprogrammiert. Oftmals sind nur einzelne Straßenab-schnitte betroffen, nicht aber der gesamte Straßenverlauf. Um die Lebensdauer einer Straße nachhaltig zu verlängern, bietet sich bei der Straßeninstandsetzung ein Mittelweg zwischen der provisorischen, punktuellen Verfüllung von Schlaglöchern und einer Komplettsanierung als Ultima Ratio an: Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Schlaglochsanierung zukünftig verstärkt auf das Instrument der partiellen, auf beschädigte Straßenabschnitte begrenzten Oberflächenbehandlung zu setzen und die dafür erforderlichen Mittel aus dem Haushalt des Tiefbauamtes bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
22. ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“
Ziel ist es, den Anteil von Bus und Bahn am lokalen Verkehrsaufkommen (Modal-Split) zu erhöhen. Sollen die Menschen dazu bewegt werden, vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen, muss das Leistungsangebot im ÖPNV in Bezug auf Qualität, Infrastruktur, Barrierefreiheit und Linienangebot weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dazu gehört auch ein verbessertes Busangebot in der Innenstadt, um diese vom Verkehr zu entlasten, ohne die Erreichbarkeit der City einzuschränken oder zu erschweren.
Der Rat fordert die Verwaltung und DSW21 auf, die beabsichtigte „Innovations-Linie 400“ zeitnah unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten zu realisieren. Mittel für den notwendigen Ausbau der Haltestellen sind im städtischen Haushalt vorzusehen.
Die geplante Ring-Buslinie, die auf Elektromobilität und Digitalität setzt, soll in enger Taktung um die Innenstadt herum in den Stadtbezirk Hörde führen und auf ihrem Weg wichtige Haltestellen des Stadtbahnnetzes anfahren und so attraktive Querverbindungen schaffen, was ein wichtiger Beitrag zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrsachsen in der City sein kann. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit die „Innovations-Linie 400“ auch die Nordstadt anfahren kann. Zu berücksichtigen sind die Anforderungen an einen ausgedehnten und gut getakteten Abendverkehr, um Menschen, die die innerstädtischen Kultur- und Gastroangebote besuchen, eine sichere Heimfahrt mit dem ÖPNV zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.
23. Interkommunaler Busverkehr
Im Rahmen der Verkehrswende sollen zeitnah neue Angebote insbesondere für die Menschen, die nach oder von Dortmund, pendeln, geschaffen werden, um attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) anzubieten. Dafür untersucht die Verwaltung in Abstimmung mit DSW21 mögliche neue Buslinien zwischen Dortmund und benachbarten Städten, insbesondere die Anbindung des Bereichs Universität mit 33.440 Studierenden, 6500 Uni-Beschäftigten und weiteren ca. 10.000 Arbeitsplätzen im Technologiepark. Die Untersuchung neuer interkommunaler Buslinien sollte neben den verkehrlichen Aspekten auch die Kosten benennen, die im Falle einer Umsetzung aufzuwenden sind. Dabei ist das schon vorliegende Streckengutachten des VRR zu berücksichtigen und auf die Hebung möglicher Synergien zu achten. Zur Unterstützung der Verwaltung stellt der Rat 50.000 Euro für eine externe gutachterliche Beratung bereit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ zu.
24. Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken. Derzeit verfügt das Ordnungsamt über 48 Personalstellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Der aktuelle Kostendeckungsgrad der Personalstellen liegt bei etwa 1,1. Dennoch reichen die bestehenden Personalstellen nicht aus, um auch in den Außenbezirken den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und bei Falschparken Verwarngelder auszustellen. Vor diesem Hintergrund ist der Personalstellen-Umfang zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in zwei Schritten, 12 Stellen in 2022 und 12 Stellen in 2023, auf insgesamt 72 Personalstellen aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu.
25. Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Der Haushaltsansatz für Erträge im Bereich des Rechtsamts in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr ist um 100.000 Euro auf 400.000 Euro wie in den Vorjahren zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu.
26. Parkraumbewirtschaftung
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Cityring mit der Modernisierung der seit dem Jahr 2005 unveränderten Parkgebührenordnung der Stadt Dortmund. Eine neue Parkgebührenordnung für den Bereich Innenstadt ist dabei insbesondere an folgenden Gesichtspunkten auszurichten:
- Die Interessen von Handel, Gastronomie und Wirtschaft bleiben gewahrt.
- Zur Entlastung des Straßenraumes ist eine Gebührenstruktur zu finden, die Anreize setzt, die zentralen Parkhäuser und Tiefgaragen für das Parken zu nutzen.
- Mehreinnahmen werden in entsprechender Höhe zur Förderung des Umweltverbundes eingesetzt.
Den politischen Gremien wird im 2. Quartal 2022 eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
27. Synergien für die Grünflächen unserer Stadt
Sowohl das städtische Grünflächenamt als auch die als Eigenbetrieb geführten Friedhöfe Dortmund sind verantwortlich für die Unterhaltung und Pflege von Grünflächen unserer Stadt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Machbarkeit und bestehende Synergiepotenziale eines Zusammenwirkens von Grünflächenamt und Friedhöfen Dortmund zu untersuchen. Das Ergebnis der Betrachtung ist den Ausschüssen für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im ersten Quartal 2022 vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
28. Aktionsplan „Angsträume City“
Losgelöst von der tatsächlichen Sicherheitslage gibt es im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl von Orten, die als Angsträume wahrgenommen werden. Beleg dafür ist das von der Verwaltung im Auftrag der Politik vorgelegte „Beleuchtungskataster“, das auf der Grundlage der in den Bezirksvertretungen benannten Angsträume erstellt wurde (Drucksache Nr.: 21518-21). 68 Angstraumprojekte werden dort mit einem erforderlichen Gesamtfinanzvolumen von 3,3 Mio. Euro aufgeführt. Dem Tiefbauamt stehen für diese „Angstraumprojekte“ keine gesonderten Finanzmittel zur Verfügung, sodass immer auf Bezirksvertretungsmittel zurückgegriffen werden muss (vgl. Drucksache Nr.: 21518-21).
28. a) Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit!
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, kurzfristig einen Aktionsplan „Angstraumprojekt City“ für Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls in der Dortmunder City zu entwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Übernahme geeigneter Mitarbeitender der Task-Force Corona zur personellen Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).
- Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
- Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten
Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt Dortmund im ersten Quartal 2022 vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden zur Umsetzung erster Maßnahmen 200.000 Euro bereitgestellt.
28 b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 28a) zustimme und 28b) ablehne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 28a) und 28b) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.
29. Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
30. Ermittlungsdienst Abfall
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14. November 2019 die Durchführung des zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit auf den Weg gebracht (Drucksache Nr.: 15436-19). Das Zwischenfazit der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20864-21-E1) fällt überaus positiv aus.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ über die Pilotphase hinaus fortzusetzen. und personell um jeweils 8 Stellen aufzustocken. Der Rat der Stadt Dortmund stellt die dazu erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob die neu einzurichtenden Stellen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen des Jobcenters besetzt werden können.
Der Rat der Stadt stellt das Personal und das Sachaufwandsbudget für 8 zusätzliche Stellen zur Verfügung, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Das eingestellte Budget erhält bis dahin einen Sperrvermerk und die Verwaltung legt in diesem Zusammenhang im 1. Quartal 2022 eine Evaluation des Pilotprojektes vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
31. Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Entsprechend des aktuellen Wirkungsmonitors steigt der Anteil wilder Müllkippen leider weiter an. Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.
Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal Halbjahr pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
32. Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go
Städte wie Berlin, Köln oder Kiel setzen bereits seit längerer Zeit auf öffentlich geförderte Mehrwegbecher-Systeme, um den Einweg-Müll den Kampf anzusagen. Auch in Dortmund landen jeden Tag zehntausende Wegwerfbecher im Müll und auf den Straßen. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsförderung und EDG beauftragt, gemeinsam ein Mehrwegbechersystem zu konzipieren, bei dem zu Beginn etwa 150.000 Becher angeschafft werden. Diese sollen in einem ersten Schritt vorrangig an Verkaufsstellen, Kantinen, Mensen und Cafés von öffentlichen (Bildungs-)Einrichtungen sowie Eigenbetrieben der Stadt zum Einsatz kommen. In einem zweiten Schritt sollen in der City Bäckereien und Cafés für die Initiative gewonnen werden. Zu diesem Zweck ist diesen ein wirtschaftlicher Anreiz beim Kauf der Pfandbecher für ihren Vertrieb, zum Beispiel 20 % des Kaufpreises, zu geben. Die Nutzenden des Mehrwegbechers können diesen wiederum zum vollen Kaufpreis erwerben. Für diesen wirtschaftlichen Anreiz bzw. Rabatt an die Inverkehrbringenden des Mehrwegbechers sowie dessen Bekanntmachung sind Mittel i. H. v. 150.000 Euro im Jahr 2022 bereitzustellen. Diese Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe entscheidet der Rat, nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li8egenschaften, nach Vorlage eines entsprechenden Prüfkonzeptes der Verwaltung.
Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:
Der Antrag ist nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen:
Diese Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe entscheidet der Rat, nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li8egenschaften, nach Vorlage eines entsprechenden Prüfkonzeptes der Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag von Herrn Mader einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
33. Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten
Dortmund soll mit der Einsetzung einer ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) eine Vorreiterrolle in NRW in Sachen Tierschutz übernehmen. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) soll den ehrenamtlichen und den staatlichen Tierschutz verknüpfen und wird dabei von Fachleuten der Verwaltung unterstützt. Sie soll auch Ansprechpartnerin für Verbände und Bevölkerung sein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält zu diesem Zweck eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen. Im Haushalt sind hierfür Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
34. Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte
Mit dem Tierschutzfonds soll künftig das ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz gefördert werden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Einzelpersonen sollen ab 2022 beim zuständigen Fachbereich einen Antrag auf Erstattung ihrer Ausgaben stellen. Mit dem Dortmunder Tierschutzfonds sollen die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für den Tierschutz engagieren, finanziell unterstützt werden, da ihnen für ihre Arbeit zum Teil hohe Kosten entstehen. Die Antragstellung soll dabei möglichst einfach sein und die Verwaltung soll das Verfahren möglichst unbürokratisch gestalten. Für den Tierschutzfonds sind im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
35. Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat bereits am 25. September 2018 den Grundsatzbeschluss für eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen gefasst, die 2020 in Kraft trat. Zur ersten Bekanntmachung und Umsetzung der KatzenschutzVO wurden im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. Aufgrund der Coronapandemie konnten die Umsetzung und Bekanntmachung aber nicht alle Menschen, die Freigänger-Katzen halten, erreichen. Aus diesem Grund sollen für das Jahr 2022 im Haushalt Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt werden, um die Bekanntmachung und Umsetzung zu verstetigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
36. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V. bietet seit mehr als 20 Jahren Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen an. Seit April 2017 bietet die Lebenshilfe ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an. Die Beratungsstelle beschäftigt zwei Mitarbeitende mit jeweils einer 0,5 Stelle. Zum 31.12.2021 läuft die städtische Zuschussförderung von aktuell 48.000 Euro jährlich aus.
Zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung beschließt der Rat der Stadt Dortmund dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 einen Personalkostenzuschuss von jährlich 50.000 Euro zu gewähren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
37. WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt
WeQ ist ein seit Oktober 2018 durchgeführtes Angebot der Diakonie für ressourcenstarke Geflüchtete, die andere Hilfebedürftigen unterstützen und ehrenamtlich begleiten möchten. Zielsetzungen sind die Qualifizierung und Begleitung sowie die gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund, die interkulturelle Öffnung der ehrenamtlichen Strukturen, Empowerment und die Vernetzung von Ehrenamt und professioneller sozialer Arbeit. Das Projekt ist mit einer halben Stelle im Bereich Migration und Integration der Diakonie angegliedert. Die bisherige Förderung des Bundes läuft aus. Um die Arbeit fortsetzen zu können, werden dem Projekt Personal- und Sachkosten in Höhe von 36.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
38. Aktionsplan LSBTIQ+
Der Rat hat bereits den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen. Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Der Rat erwartet, dass der Entwurf des Aktionsplans im Jahr 2022 vorgelegt wird.
Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen werden für den Haushalt 2022 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
39. SLADO - Verstetigung SCHLAU-Projekt
Mit dem SCHLAU-Projekt informieren ehrenamtlich tätiger Menschen in Schulen und Jugendeinrichtungen über LSBTI. Die Förderung für die hauptamtliche Koordinierung läuft am 31.12.2021 aus. Zur Fortsetzung und Verstetigung der Arbeit des SCHLAU-Projekts werden jährlich 95.000 Euro in den Jahren 2022 – 2024 in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
40. Soziales Zentrum – DROBS
Bereits seit zwei Jahren steigt die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung in ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitations-Maßnahmen sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden und werden Personalressourcen für das Streetwork-Angebot reduziert bzw. vollständig eingestellt. Trotzdem beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch derzeit bis zu 8 Wochen. Eine personelle Aufstockung ist notwendig. Dafür werden dem Sozialen Zentrum 65.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
41. Clearingstelle Gesundheit
Die Förderung der "Clearing-Stelle Gesundheit" für EU-Zuwandernde endet am 30.09.2022. Zur Fortführung der Arbeit im kompletten Jahr 2022 werden zusätzlich 45.000 Euro eingestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Jahr 2023 eine Anschlussfinanzierung und Weiterförderung durch das Land zu verhandeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
42. Perspektiven schaffen - Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse
Im Bericht zur EU-Zuwanderung hat die Verwaltung festgestellt, dass es für Zugewanderte aus Südosteuropa faktisch keinen Zugang zu bedarfsgerechten, kostenlosen Sprachkursen gibt, die mit einem Zertifikat abschließen. Betroffen sind davon insbesondere Frauen. Der Spracherwerb ist aber einer der Schlüssel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der Ausschuss für Bürgerdienste hat im September 2021 darüber hinaus die Verwaltung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
Laut Verwaltung liegen die Kosten pro Kurs von 20 Personen bei 28.600 (bei 600 Stunden) und 40.900 (bei 900 Stunden). Vor diesem Hintergrund werden für ein kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für das Haushaltsjahr 2022 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
43. Willkommen Europa - Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche
Die Anzahl der Menschen, die ohne Deutschkenntnisse, ohne Geld, ohne Anbindungsmöglichkeiten und in einem gesundheitlich oft angeschlagenen Zustand bei Beratungseinrichtungen um Hilfe bitten, ist stark gestiegen. Die von einem Trägerverbund getragene Beratungsstelle "Wilkommen Europa" ist dabei ein Verweispunkt geworden, da hier eine muttersprachliche Beratung in fast allen Zielsprachen der EU-Migration nach Dortmund vorgehalten wird. Die Arbeit der Beratungsstelle ist stark anhand von Projektförderung strukturiert und muss sich an den Förderrichtlinien ausrichten. Ein muttersprachliches Clearingverfahren für die genannte Personengruppe ist dort nicht vorgesehen, wird aber neben der eigentlichen Tätigkeit als Leistung miterbracht. Für eine zusätzliche Stelle für die Clearing-Verfahren werden dem Trägerverbund 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
44. Bildungs- und Teilhabepaket
Nicht alle anspruchsberechtigten Kinder in Dortmund erhalten die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. In einer Vorlage aus Dezember 2019 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherigen Prozesse optimiert werden sollen (Stichwort Youcard), damit Dortmund im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen wieder eine führende Rolle einnimmt und sich organisatorisch und personell zukunftssicher aufstellt.
Im Laufe des Jahres 2022 werden die bisherigen Prozesse optimiert und eine Youcard zur unbürokratischen Leistungsgewährung eingeführt. Zur Organisation dieser Prozesse werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
45. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Dortmund wächst. Trotz einiger muttersprachlicher Beratungsangebote seitens der städtischen Seniorenbüros können Zielgruppen nicht immer erreicht werden. Auch bleiben Potenziale im Bereich der ehrenamtlichen Unterstützung ungenutzt. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen u.a., dass ältere Menschen mit Migrationshintergrund Pflegeleistungen kaum in Anspruch nehmen, zugleich aber im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand besonders vulnerabel sind. Sie leiden unter einem dreimal so hohen Armutsrisiko wie Gleichaltrige ohne Migrationsgeschichte und einer deutlich geringeren Zufriedenheit mit der eigenen Lebensqualität. Der Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund e.V. (VMDO) ist in diesem Bereich unter anderem durch seine Beratungsangebote in der Servicestelle für MigrantInnen im Alter (MIA) wie auch zuvor in der Servicestelle für ältere MigrantInnen und ihre Angehörige (SEMA) in der städtischen Seniorenresidenz Nord aktiv. Ein komplementäres Angebot zu den städtischen Beratungsangeboten in der Arbeit mit älteren Menschen soll die vorhandenen strukturellen Lücken schließen und die notwendigen Grundvoraussetzungen schaffen, damit Regelangebote ihre volle Wirkung entfalten und Zielgruppen erreichen können. Dafür werden dem VMDO für die Jahre 2022- 2024 jährlich 75.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
46. Umsetzung Istanbul-Konvention
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstüt-zungsangebot zu garantieren. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Dortmund zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.
Der ASAG hat die Verwaltung aufgefordert, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage im 1. Quartal 2022 vorzulegen.
46. a) Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.
46. b) Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5.000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung und bittet die Verwaltung mögliche Bundesmittel zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 46a) und 46b) einstimmig zu.
47. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“
Immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kindern haben immer weniger Geld zur Verfügung. Steigende Energiekosten auf der einen, eine stetig wachsende Inflation auf der anderen Seite tragen dazu bei, dass den Bedarfen von Kindern an sportlichen, musischen oder kulturellen Aktivitäten aus finanziellen Gründen oftmals nicht entsprochen werden kann. Städte wie Düsseldorf, Mönchengladbach oder Duisburg haben es vor gemacht: Dort erhalten Familien / Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern und Wohnsitz in der Stadt Vergünstigungen oder kostenlose Dienstleistungen bei Unternehmen aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie, Dienstleistenden, kommunalen Einrichtungen und auch Vereinen. Dortmund – eine Stadt mit fast 100.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 sollte hier ebenfalls als Vorbildkommune agieren und die Einführung einer „Familienkarte“ prüfen und ggfs. umsetzen.
Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer „Familienkarte“ für Familien/Alleinerziehende in Dortmund beauftragt. Das Ergebnis wird den politischen Gremien bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Das Konzept soll darstellen, wie Familien durch finanzielle Vorteile und Vergünstigungen bei der Gestaltung von Freizeit eine Entlastung erfahren können. Zur Erarbeitung eines solches Konzeptes kann auf das Know-how der Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Wesel oder Duisburg – um nur einige zu nennen - zurückgegriffen werden, die bereits eine solche Familienkarte eingeführt haben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
48. Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums
In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie-genschaften (AFBL) die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit für ein sozial-ökologisches Zentrum leerstehende oder ungenutzte städtisches Immobilien zur Verfügung gestellt werden können (Drucksache Nr. 19301-20). Die Verwaltung wird gebeten,
- die Ergebnisse der Prüfung einschließlich des Raum- und Nutzungskonzepts im AFBL vorzustellen.
- mit dem „Verein zur sozio-ökologischen Transformation e.V.“ ein Gespräch zu führen über die inhaltliche Ausrichtung im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und in Zusammenhang der Berichterstattung zum Prüfauftrag im Ausschuss über dieses Gespräch zu berichten.
- vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Sozial ökologischen Zentrum e.V. dem AFBL den Mietvertragsentwurf vorzulegen.
Auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorlage entscheiden die zuständi-gen Gremien über eine städtische Förderung der Einrichtung eines Sozial-ökologischen Zentrums.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
54. Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:
54. a) Museumsentwicklungsplan
Dortmund erfreut sich einer abwechslungsreichen und vielseitigen Museumsland-schaft. Es existieren rund 30 private und öffentliche Museen. Sie bewahren, erforschen, deuten und vermitteln das kulturelle Erbe unserer Stadt. Der letzte Museumsentwicklungsplan der Stadt Dortmund stammt aus dem Jahr 2002. Nicht zuletzt angesichts des digitalen Wandels haben sich Aufgaben und Anforderung seither verändert.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt beauftragt die Verwaltung folgende Punkte zu berücksichtigen:
- für die Beauftragung der externen Erstellung eines Museumsentwicklungsplanes sowie
- Einbindung des Museumsmarketings in die Tourismusförderung
- für die Durchführung einer Umfrage unter der Bevölkerung unserer Stadt zu ihren Erwartungen an die Dortmunder Museen.
im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
54. b) Zentrales Sammlungsdepot
Unterschiedliche Gründe, von der Sammlungserweiterung bis hin zur Museumsmodernisierung, stellen die städtischen Museen vor die Herausforderung, Sammlungen und Exponate fachgerecht aufzubewahren. Die einzelnen Museen stoßen dabei an Grenzen. Die Lösung bietet ein zentrales Sammlungsdepot.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den zuständigen politischen Gremien bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein mit konkreten Standortvorschlägen verbundenes Konzept für ein zentrales Sammlungsdepot vorzulegen.
54. c) Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 1.6.2021 die Prüfung der Einrichtung eines eigenen „Hauses der Dortmunder Geschichte“ beschlossen. Inzwischen liegt eine positive Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21153-21-E3).
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund
- für die Planung und Vorbereitung des „Hauses der Dortmunder Geschichte“ die Einrichtung von zwei auf drei Jahre befristeten Planstellen, die möglichst im Wege der internen Stellenumschichtung einzurichten sind.
- den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob für einen zeitnahen Einstieg in das „Haus der Dortmunder Geschichte“ mit der Nachkriegsgeschichte ab 1945 möglicherweise Flächen am ehemaligen VHS-Standort „Löwenhof“ in der Hansastraße nutzbar gemacht werden können.
Der Rat der Stadt stellt für die Punkte a) bis c) im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag 54a) bis 54c) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.
55. Junge Bühne Westfalen
Fast 20 Jahre alt ist inzwischen die Idee der Realisierung einer „Jungen Bühne Westfalen“ mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Jugendballett im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Schauspielhauses.
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung die Planungen für die Junge Bühne Westfalens gemäß den hierzu gefassten Beschlüssen des Rates entschlossen vorantreibt und umsetzt, damit die Politik einen Baubeschluss treffen kann und das „Bühnenviertel am Wall“ endlich Gestalt annimmt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
56. Kulturarbeit an Schulen und in Kitas
Kulturarbeit an Schulen und in Kitas ist ein wichtiges Element, um Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu öffnen und jungen Menschen Zugänge zu eröffnen, sich selbst mit ihrem kreativen Potential auszudrücken. Bereits seit vielen Jahren gibt es vielfältige Kooperationen zwischen den Kultureinrichtungen der Stadt und pädagogischen Institutionen, auch unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Es gilt, diese zu systematisieren und profiliert als Marke in der Stadt sichtbar zu machen. Die Verwaltung, wird beauftragt,
56. a) einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.
56 b) Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.
56 c) dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 56a) bis 56c) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
57. Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten
Dortmund verfügt über eine Vielzahl von Orten im Freien außerhalb der festen Mauern von Schauspiel- und Konzerthaus, die sich als mögliche Spielorte für Konzert und Theater anbieten. In den Sommermonaten könnte an Spielorten, wie zum Beispiel der Seebühne oder dem Sonnensegel im Westfalenpark in Weiterentwicklung des Gedankens der Cityring-Konzerte ein neues attraktives Kulturfestival eigener Art ins Leben gerufen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, im zweiten Quartal 2022 ein Konzept zur Erschließung und Bespielung von Spielorten für Theater und Konzerte in den Park- und Grünanlagen unserer Stadt vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
58. Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek
Die Nutzung des digitalen Medienangebotes der Stadt- und Landesbibliothek erfreut sich stetig wachsender Ausleih- bzw. Zugriffszahlen. Die Entwicklung hat sich durch die Coronapandemie noch einmal verstärkt. Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek liegt laut Angaben der Deutschen Bibliotheksstatistik (Stand 2020) mit 1,56 Euro pro Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt vergleichbarer Großstädte und soll auf 1,75 Euro angehoben werden.
Im digitalen Bereich werden überwiegend Lizenzen erworben, die an Laufzeiten gebunden und regelmäßig erneuert werden müssen. Anders als im physischen Bestand, der nach einmaliger Anschaffung in das Eigentum der Bibliothek übergeht. Die Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebotes stellt die Stadt- und Landesbibliothek demnach vor besondere Herausforderungen, zumal die Kosten digitaler Angebote im Vergleich zu konventionellen Medien häufig höher sind.
Zur Stärkung und dauerhaften Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebots beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek ab dem Haushaltsjahr 2022 jährlich um 115.000 Euro zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
59. Stadtteilbibliotheken
Stadtteilbibliotheken sind in den Dortmunder Stadtbezirken beliebte und stark genutzte Bildungs- und Lernorte, gerade für Kinder und Jugendliche. So wird dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen, einen solchen Ort auch in den Stadtbezirken wieder entstehen zu lassen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der starken Nutzung der Räumlichkeiten der Zentralbibliothek am Wall sinnvoll. Durch geänderte Nutzungsverhalten, ein hohes
Aufkommen in den Räumen der Zentralbibliothek zu Schulzeiten und die hohe Frequentierung auch älterer Altersgruppen, sollen Flächenerweiterungen der bestehenden Zentralbibliothek in den Bezirken Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost geprüft werden.
59. a) Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.
59. b) Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzing-straße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000 Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 59a) bis 59b) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
60. mondo mio! Kindermuseum e.V.
Das Kindermuseum mondo mio! im Westfalenpark Dortmund lädt Familien mit Kindern ab drei Jahren auf 1000 m² zu spannenden Entdeckungsreisen durch die ganze Welt ein und macht kulturelle Vielfalt auf spielerische und künstlerische Weise erlebbar. Auf Grund der hohen Anzahl an Buchungen von Workshops durch Bildungseinrichtungen sind die Kapazitäten an Personal und Räumlichkeiten bis Ende des laufenden Jahres bereits ausgeschöpft. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Museum weiter ausbaufähig ist, damit noch mehr Menschen und Gruppen die Möglichkeit bekommen die Bildungsangebote zu nutzen. Zu diesem Zweck wird der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund an mondo mio! Kindermuseum e.V. um 150.000 Euro p. a. erhöht.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird im 1. Quartal 2022 ein Konzept zur finanziellen Ausstattung des mondo mio! Kindermuseum e. V. vorgelegt. Dieses beinhaltet einen umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan und berücksichtigt zu dem Fördermittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
61. Ausbildung für Übungsleitende fördern
Übungsleitende und Trainierende sind das Herzstück eines jeden Sportvereines. Für die Vereine wird allerdings zunehmend schwerer, engagierte Personen für den Trainingsbetrieb zu gewinnen.
Zur Förderung der Ausbildung für Übungsleitende erhält der StadtSportBund Dortmund 30.000 Euro, um eine Kampagne auf den Weg zu bringen, die für die Ausbildung wirbt. Die Kampagne soll dem AKSF bis spätestens zum zweiten Quartal 2022 vorgestellt werden. Die Kampagne soll auf eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter achten.
Der Rat der Stadt beschließt überdies, dem StadtSportBund für seine Mitgliedsvereine im Haushaltsjahr 2022 einmalig Mittel in einer Höhe von 200.000 Euro zur Übernahme der Kosten der Trainings-Ausbildung bis hin zur B-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Sollten die Mittel innerhalb eines Jahres nicht komplett abgerufen werden, fließen diese zurück in den städtischen Haushalt.
Die Stadt Dortmund gewährt dem StadtSportBund zur Umsetzung und Abwicklung der Übungsleiter-Kampagne einen Personalkostenzuschuss in Höhe von einmalig 40.000 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
62. Schwimmförderung
Durch die Coronabedingte Schließung von Schwimm- und Hallenbäder hat sich der große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht. Vor allem das „Anfängerschwimmen“ ist sowohl für Kinder im vorschulischen Alter, der Primarstufe, als auch für Kinder anderer Schulstufen eine elementare Ausbildung, die Leben retten kann. Denn nicht allzu selten verunglücken Kinder / Jugendliche, die im Sommer in offenen Gewässern baden, auf-grund einer mangelhaften Schwimmausbildung. Für die Förderung des „Anfänger-schwimmen“ erhält der StadtSportBund (SSB) eine einmalige Summe in Höhe von 100.000 Euro, um die Bedarfe des „Anfängerschwimmen“ in Dortmund zu decken. Die nicht genutzten Gelder fließen zurück an die Stadt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
63. Ausbau der OGS-Plätze
Um das Planungsziel zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung 2026 zu erreichen und das Betreuungsangebot für Eltern und Kinder bedarfsgerecht vor-zuhalten, beschließt der Rat die Erhöhung des Ausbaus der OGS-Plätze von bisher jährlich 900 auf jährlich 1000 Plätze. Die dafür benötigten zusätzlichen Mittel von 100.000 Euro jährlich werden im Haushalt 2022 ff. zur Verfügung gestellt.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) erläutert, dass es sich bei den 100.000 Euro um die Betriebskosten für 100 zusätzliche OGS Plätze handelt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Investitionen für erforderliche Baumaßnahmen separat kalkuliert werden und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
64. Schuleingangsuntersuchungen
Bedingt durch die Coronapandemie hat es für die letzten beiden Einschulungsjahrgänge in Dortmund nur für jeweils 20 Prozent der Kinder eine adäquate Eingangsuntersuchung gegeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass im kommenden Jahr wieder alle Schulbesuchenden eine entsprechende Untersuchung bekommen. Wenn das durch das Gesundheitsamt nicht möglich ist, müssen zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, z.B. durch externe ÄrztInnen. Dafür werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
65. Guter Start in die Schule für alle - Frühstück in den Aktionsräumen
Insbesondere in den Aktionsräumen kommen viele Kinder ohne Frühstück in die Schule. Mit einem Modellprojekt für alle Aktionsräume soll ein Frühstück für die Grundschulkinder gesichert werden. Es ist zu prüfen, ob ein solches Projekt mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder mit der Beauftragung eines Sozialunternehmens sowie mit dem EU-Schulobstprogramm kombiniert werden kann. Für die Entwicklung und Umsetzung des Modellprojekts werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
66. Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern
Der Schulausschuss hat 2019 die Erstellung eines Konzeptes zur kostenlosen Versorgung mit Trinkwasser an Grundschulen beschlossen. Die Verwaltung hat dazu in einer Vorlage aus September 2020 mitgeteilt, dass für die Umsetzung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Wasserzapfstellen notwendig ist. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
7. Besuch außerschulischer Lernorte fördern
Lernen an außerschulischen Lernorten stellt eine Öffnung von Schule und gezielte Erweiterung der Erfahrungen der Schulbesuchenden dar. Lernprozesse an außerschulischen Lernorten sind ganzheitlicher als bei reinem Unterricht in der Schule und Lernen soll am außerschulischen Lernort nachhaltig angeregt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
67.a) in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
67. b) ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
68. Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Das Team des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet unterstützt Frauen, Unternehmen und Einrichtungen in Region mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit für Frauen zu verwirklichen und erwerbstätige Frauen in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet richtet seinen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es dabei zu unterstützen, attraktiv für weibliche Fachkräfte zu werden. Da die europäischen Förderinstrumente auslaufen, wird die letzte Förderphase (in Dortmund seit 31.10.2018) im August 2022 auslaufen. Die Arbeit des Kompetenzzentrums soll innerhalb der Wirtschaftsförderung aber fortgeführt werden. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung hat hierzu am 17.11.2021 einen Grundsatzbeschluss getroffen. Für die Fortführung des Arbeitsschwerpunkts des Kompetenzzentrums Frau und Beruf sind die Personalstellen des Bereichs Dortmund von August bis Ende Dezember 2022 in voller Höhe fortzuschreiben. Die entsprechenden Mittel werden der Wirtschaftsförderung zusätzlich bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
69. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen
Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wurde deshalb durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen sowie fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert. Um Unternehmen bei der Zertifizierung bzw. Aufstellung von Gemeinwohlbilanzen zu unterstützen, soll die Wirtschaftsförderung KMU einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro gewähren. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Etat der Wirtschaftsförderung zu diesem Zweck um 51.000 Euro zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
70. Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Um das Management der Umsetzung von Beschlüssen und Evaluierung von Themen der Bezirksvertretungen zu verbessern, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die dem Fachbereich 1 angegliederte „Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen“ um zwei Planstellen zu ergänzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
71. Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen
Zur Unterstützung der Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen Innstadt-Ost, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einrichtung jeweils einer Assistenzstelle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
1. Förderung Fassadenbegrünung privater Immobilien
Für die Fassadenbegrünung von privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet, der an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
2. Förderung Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet. Bei gepachteten Gebäuden ist zu prüfen und zu unterstützen, damit PV-Anlagen gebaut werden können. Der Fonds soll an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten sind vor Inanspruchnahme dieses Förderfonds auszuschöpfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
3. Förderung zur Entsiegelung privater Flächen
Für die Entsiegelung von privaten Flächen, insbesondere in ausgewiesenen Hitzeinseln und den umliegenden Bereichen, wird ein Fonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet. Der Fonds wird öffentlichkeitswirksam beworben. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
4. Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaziele
1. Für die Umsetzung der Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 werden der Verwaltung für das Jahr 2022 weitere 1.000.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.
2. Mit diesen Mitteln und für die Umsetzung des Klimapakets werden 10 weitere Stellen im Bereich der Planung eingerichtet und möglichst zeitnah besetzt. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sowie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, ein Konzept vor, aus dem die Bedarfe für die Umsetzung des Klimapaketes hervorgehen und entsprechend an welchen Stellen diese eingerichtet werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt in der Ratssitzung vor den Sommerferien dem Rat ein Handlungsprogramm vorzulegen, das dezernatsübergreifend alle Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zusammenführt. Hierbei sind die Wirkungsgrade der einzelnen Maßnahmen herauszuarbeiten und übersichtlich darzustellen. Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen benötigten Mittel sind für den Haushalt 2023 einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
5. Förderung für Geothermie
Für die Förderung der Nutzung von Geothermie für private Haushalte insbesondere im Neubau wird ein Förderfonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich für 2022 aufgelegt, der am Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angedockt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen. Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten sind vor Inanspruchnahme dieses Förderfonds auszuschöpfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
6. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine kommunale Förderung zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien in Risikogebieten für Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen aufgelegt werden kann.
Das zu erarbeitende Konzept soll dabei insbesondere prüfen, ob dies rechtlich sicher umgesetzt werden kann und wie hoch das Fördervolumen insgesamt pro Haus sein könnte. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds ist eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen zu definieren, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen. Zu klären ist ebenfalls, wie diese Förderung effektiv bei den Hausbesitzer*innen beworben werden könnte. Der Förderfonds soll bis zum Jahr 2025 befristet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
7. Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen
Die Verwaltung wird beauftrag zwei Stellen im Bereich Verkehrssicherheitskontrollen des Radverkehrs (Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen) einzurichten. Die Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen sollen die Radwege auf Ihre Verkehrssicherheit und insgesamt den baulichen Zustand prüfen, um den Unterhaltung und die Erhaltung der Radwege zu verbessern. Die Stellen sind über Umschichtungen im Tiefbauamt zu besetzen. Es sollen keine zusätzlichen Personalstellen im Tiefbauamt hierdurch geschaffen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
10. Grüne Garagendächer für Dortmund
Garagendächer sollen begrünt werden. Hierzu wird jedes Garagendach in dichtbebauten Gebieten der Stadt Dortmund und im Bereich von Hitzeinseln mit 600 Euro gefördert. In den anderen Gebieten der Stadt Dortmund mit 400 Euro. Für diese Förderung sollen in 2022 400.000 Euro, in 2023 800.000 Euro sowie in 2024 800.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
15. Förderung für den Dortmunder Kunstverein e.V.
Für den Dortmunder Kunstverein wird eine jährliche Förderung von 30.000 60.000 Euro eingerichtet. Diese Förderung dient als anteilige Förderung der Miete für größere Räumlichkeiten für den Dortmunder Kunstverein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
16. Kombiticket VRR+ Zoo
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der DSW21 bzw. dem VRR ein Kombiticket eingeführt werden kann, das den Eintritt in den Dortmunder Zoo sowie die An- und Abreise im ÖPNV kombiniert. Dieses Kombi-Ticket soll im ÖPNV im Dortmunder Stadtgebiet gelten.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr zu evaluieren, ob das Kombiticket von den Bürger*innen gut angenommen wird. Sofern es gut angenommen wurde, sollen die kulturellen Eigenbetriebe der Stadt Dortmund ebenfalls mit einem ÖPNV-Ticket verbunden werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung im Rahmen der Prüfung eine Abstimmung mit dem VRR durchzuführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
17. Verbesserung des Medienangebots in der Stadt- und Landesbibliothek
Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek wird um 0,20 Euro auf 1,76 Euro pro Dortmunder Einwohner*in pro Jahr angehoben, um das Medienangebot verbessern zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
18. Kostenloser Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den kostenfreien Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes in den Bädern der Stadt Dortmund sowie den Bädern der Sportwelt GmbH zu erarbeiten. Für den Besuch der Bäder der Sportwelt GmbH ist entsprechend ein Modell für Ausgleichszahlungen zu erarbeiten. Das Konzept ist dem Rat im 1. 2. Quartal 2022 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie auch Vereinsbäder in ein solches Konzept integriert werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. Mitgliedsbeiträge Dortmunder Vereine
Die Verwaltung wird mit den folgenden Punkten beauftragt:
19. 1. Eine detaillierte Statistik der Mitgliederbestände und –Entwicklung in den Dortmunder Sportvereinen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie einzuholen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
19. 2. Zu prüfen, welche personellen, finanziellen und juristischen Voraussetzungen vorliegen
müssen, um ein Förderprogramm zur unbürokratischen Übernahme von Mitgliedsbeiträgen durch die Stadt Dortmund bei Neueintritt in einen Dortmunder Sportverein für Kinder im Grundschul- und Kindergartenalter aufzusetzen und dem Ausschuss einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Die Förderung soll zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 erfolgen. Die maximale Förderdauer pro Person beträgt 6 Monate, die Höhe der Förderung pro Person in den 6 Monaten 100 Euro. Es wird im Förderzeitraum nur der Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft gefördert, Aufnahmegebühren o.ä. werden nicht übernommen. Die Förderung ist über ein Gutscheinsystem umzusetzen.
19. 3. In der ersten Sitzung des AKSF nach den Sommerferien 2022, stellt die Verwaltung einen Evaluationsbericht über das Förderprogramm vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
20. Schaffung von Stellen in der Kulturarbeit des Speicher100 e.V.
Für den Verein Speicher100 e.V. werden jeweils 45.000 Euro jährlich im Haushaltsjahr 2022 und 2023 Haushalt zweckungebunden bereitgestellt. Die Fördermittel sind für die Einrichtung von 3 Personalstellen (Projektkoordination 50 % Stelle, Buchhaltung Minijob, Öffentlichkeitsarbeit Minijob) sowie für die jährlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
21. Förderung Freie Filmszene Dortmund
21. 1. Für die Freie Filmszene Dortmund wird eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingerichtet. Durch diese Förderung soll eine nebenberufliche Personalstelle im Bereich der Koordination der Freien Filmszene (z.B. zur Bündelung der Szene sowie zur Erarbeitung von Strategien zur zukünftigen Einwicklung/Transformation der Kinoszene) geschaffen werden.
21. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ ein Konzept zur Förderung der freien Dortmunder Filmszene zu entwickeln. Das Konzept ist dem AKSF und dem AWBEWF vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.
22. Aufstockung Budget des Kulturbüros
Das Budget des Kulturbüros wird um 300.000 Euro erhöht, um einen Finanzierungstopf zu schaffen, durch den Kulturprojekte in den Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im 2. Quartal 2022 ein Konzept zur Föderung von Kulturprojekten in den Bereichen Inklusion von Künstler*innen, Diversity und junge Leute unter 30 gefördert werden können. vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
23. Kulturzentrum Balou e.V.
Die Verwaltung wird beauftrag den Ausbau des Dachgeschosses des Kulturzentrums Balou e.V. zu prüfen. Durch den Ausbau könnte das Angebot des Kulturzentrums ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
24. eSport in Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklungen rund um das Thema eSport und die Berücksichtigung der Verwaltung in ihrem Aufgabenportfolio. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aktivitäten weiter zu forcieren.
24. a) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausbau kommunaler Kultureinrichtungen als Anlaufpunkt für eSport Angebote mit kommunaler Beteiligung zu prüfen. Die Räumlichkeiten sollen lokalen eSport- und Sportvereinen die Möglichkeit bieten, Vereinsaktivitäten durchzuführen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.
24. b) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und den Kulturbetrieben ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden e-Sport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Das Konzept ist im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorzulegen. In dem Konzept ist die Beteiligung von klassischen Sportvereinen zu berücksichtigen. Für die Erarbeitung eines Konzepts für die eSport-Stadtmeisterschaft wird ein Budget von 20.000 Euro zu Verfügung gestellt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet bei Erstellung des Konzeptes, Kriterien für die Auswahl von zu berücksichtigenden Video- und Computerspielen zu erarbeiten und bittet auf Shooterspiele zu verzichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
25. Tarifbezahlung im Kulturbereich
25. 1. Die Verwaltung wird beauftrag eine Konzept zu erarbeiten, das die Tarifbezahlung in den städtischen Kulturbetrieben und –einrichtungen ermöglicht. Hierbei sollen Honorarverträge in tarifbezahlte Verträge umgewandelt werden, sofern der/die Mitarbeiter*in dies wünscht. Bei der tariflichen Eingruppierung sollten vorangegangene Arbeitsleistungen und nachzuweisende Berufserfahrungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Die benötigten Mittel sind im Hauhaltsplanentwurf 2023 zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
26. Personalstellen für den Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport beim Stadtsportbund
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, die Organisationsförderung des Stadtsportbundes um drei Personalstellen für die Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport zu erhöhen. Weiterhin ist zu prüfen, in wie weit neben der Förderung der Personalstellen zusätzliche Mittel für die Arbeit der drei Bereiche notwendig sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
28. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Holzen
Mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen soll 2022 begonnen werden. Für diese Sanierung sollen ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
31. Pilotprojekt Bodycam im KOD
Die Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst wird begrüßt.
Zur Bereitstellung der technischen Ausstattung und zur Schulung der Mitarbeiter*innen wird das Budget des Ordnungsamtes um jeweils 40.000 Euro für 2022 und 2023 aufgestockt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE * und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
32. Förderung Projekt „WeQ-Geflüchtete im Ehrenamt“
Die Verwaltung wird aufgefordert, die fehlende Projektfinanzierung von 36.345,00 Euro p.a. zu übernehmen, um das Angebot weiterführen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
33. Förderung der Begegnungsstätte für ältere Lesben und Schwule im KCR
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Mittelansatz i.H.v. 3.600 Euro p.a. für Senior*innenarbeit und Senior*innenbegegnung von SLADO e.V. auf 5.000 Euro p.a. ab 2022 zu erhöhen. Zur Vermeidung von unnötigen Buchhaltungsvorgängen sind die Mittel nicht an den SLADO e.V. auszuzahlen, sondern direkt an den Verein Kommunikation Zentrum Ruhr e.V. (KCR).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
34. Förderung des Dortmunder Gesundheitshauses im Jobcenter
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zusätzliche Planstelle für die Gesundheitsberatung zur Ausweitung der Angebote und zum Abbau der Warteliste einzurichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
36. Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln an öffentlichen Gebäuden
Die Verwaltung wird beauftragt, auch in Dortmund an 10 exemplarischen Standorten im Stadtgebiet an weiterführenden Schulen und öffentlichen Gebäuden Automaten aufzustellen, an denen sich junge Mädchen und Frauen kostenlos mit Damenhygieneartikeln versorgen können. Nach einem Jahr sollen Erfahrungen evaluiert und vorgelegt werden. Bei positiven Erfahrungen soll das Angebot sukzessive auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E34)
Weihnachtsstadt Dortmund
Im Jahr 2001 hat der Rat der Mitfinanzierung des „größten Weihnachtsbaumes“ im Rahmen des Dortmunder Weihnachtsmarktes in Höhe von maximal 174.000 DM zugestimmt, was zum damaligen Zeitpunkt in etwa der Hälfte der Kosten entsprach (Drucksache Nr.: 01111-01). Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ist seither nicht erfolgt. Die Veranstalter beziffern die Nettokosten inzwischen auf einen Betrag von 240.000 Euro. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den städtischen Finanzbeitrag zum „größten Weihnachtsbaum“ auf 120.000 Euro zu erhöhen. Diese Zuschussregelung ist auf drei Jahre befristet. Der Kämmerer wird ermächtigt, den Betrag für das laufende Haushaltsjahr außerplanmäßig bereitzustellen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird der städtische Finanzbeitrag in Höhe von 120.000 Euro planmäßig in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e. V. zur finanziellen Unterstützung bei der Wartung und Montage der Lichtinstallation „Zauberhimmel“ auf der Kleppingstraße einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu gewähren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen
2. a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
2. b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
2. c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 nach Prüfung des Punktes b), einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen
Die Verwaltung möge ein Umsetzungskonzept erarbeiten, städtische Gebäude mit Kleinwindkraftanlagen auszustatten, um so ökologisch Energie für den Eigenbedarf zu produzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk
In jedem Stadtbezirk wird ein zusätzlicher Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum installiert. Dieser Zugang muss barrierefrei zu erreichen und zu bedienen sein. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, mit dem Trinkwasser eine Flasche zu befüllen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn
Die Verwaltung initiiert und koordiniert Gespräche mit kommunalen Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Industrie zur Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn. Ziel soll es sein, das Konzept des autonomen Fahrens dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu.
6. Überplanung Kaiserstraße
Die Verwaltung beginnt im Jahr 2022 mit der Planung der Kaiserstraße zu einer modernen Wohn- und Einkaufsstraße. Dabei sind besonders die Belange des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen. Ebenso sind die Belange der Geschäftsleute besonders zu berücksichtigen. Die Planjungenhaben sich von Hauskante zu Hauskante zu erstrecken.Für die Straße charakteristische künstlerische Elemente sind möglichst zu erhalten. Die Anlieger*innen sind frühzeitig zu beteiligen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
- Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder
Die Verwaltung stellt Ratsmitgliedern alternativ zum Parkausweis einen Fahrausweis für den ÖPNV zur Auswahl. Bei dieser Option entfällt die Abrechnung der Fahrtkosten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott
Die EDG wird mit der Entwicklung eines Konzeptes und dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt. Dabei soll sich an den positiven Umsetzungserfahrungen in Wuppertal und Augsburg auch im Umgang mit Sammelcontainern für Elektroschrott orientiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
10. Zweites Künstlerhaus Atelierhaus
Für Miete und Nebenkosten eines weiteren, möglichst zentral gelegenen, Künstlerhauses Atelierhauses werden im Haushalt jährlich 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden von den Betreibern übernommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden
Im Haushalt werden für die zusätzliche Ausbildung von drei Fachangestellten für Bäderbetriebe ab 2022 fortlaufend entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten
Die Verwaltung erarbeitet als Teil der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ und im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung einen Vorschlag, wie und in welcher Höhe auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung auf Wunsch für das Mobile Arbeiten ein Zuschuss für den Erwerb von jeweils maximal einem ergonomischen Schreibtisch, Stuhl sowie im Bedarfsfall einem abschließbaren Aktenschrank gewährt werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob auszutauschendes Mobiliar den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vorschlag der Verwaltung wirde dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Befassung vorgelegt. Gestartet werden soll mit einem Pilotprojekt in einem Bereich, der aus Sicht der Verwaltung dafür besonders prädestiniert ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
14. Angsträume schneller beseitigen
Die Beseitigung der „Angsträume“, die aus den Bezirken gemeldet werden, ist stadtweit zu betrachten, zu verarbeiten und zu finanzieren. Aus diesem Grund ist im Jahr 2022 aus dem städtischen Gesamthaushalt die Summe von 300.000 Euro für das „Angstraumprojekt“ zur Verfügung zu stellen - zusätzlich zu den BV-Mitteln. Auf diese Weise sollen noch mehr Angsträume schneller beseitigt werden. Zudem ist für das „Angstraumprojekt“ jährlich ein fester Betrag von mindestens 300.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld
Für die Jahre 2022 und 2023 werden jeweils 4.000 Euro zur Verfügung gestellt, um den Eigenanteil der Förderung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann durch die Bezirksregierung Arnsberg zu übernehmen sowie eine weitere Unterstützung für Fütterungs- und Tierarztkosten zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
16. Katzenschutz
Die Werbemaßnahmen für die Katzenschutzverordnung und finanziellen Unterstützung der Freigänger-Kastrationen werden ausgeweitet. Für 2022 sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen jeweils zur Hälfte in Marketingmaßnahmen zur Katzenschutzverordnung und zur anderen Hälfte als Kostenbeteiligung für Freigänger-Kastrationen beim TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V. und beim Dortmunder Katzenschutzverein verwendet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
17. Masterplan Ernährung
Die Verwaltung leitet einen Masterplan-Prozess für das Thema Ernährung in die Wege.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
18. Frauenzentrum Huckarde
Die Verwaltung prüft, in welcher Weise und ggf. in welcher Höhe die Stadt Dortmund das Frauenzentrum Huckarde unterstützen kann. Sollte sich im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ein konkreter finanzieller Bedarf ergeben, werden die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro entsprechend nachgesteuert. Über eine weitere Förderung wird ggf. in den Folgejahren entschieden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund
Die Lebenshilfe erhält für ihre Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung auch im Jahr 2022 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Zudem soll auch der Bedarf für die beiden Folgejahre in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
20. Geflüchtete im Ehrenamt
Das Projekt „WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt“ des Diakonischen Werkes wird im Jahr 2022 von der Stadt Dortmund mit 36.345 Euro unterstützt. Eine weiterlaufende langfristige Finanzierung darüber hinaus sollte seitens der Stadt Dortmund gewährleistet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
22. Beratungsstelle DROBS
Die Drogenberatungsstelle DROBS ist auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
8. Förderung der LSBTI-Schulaufklärung
Das Projekt SCHLAU zur Schulaufklärung über das Leben von LSBTI wird im Jahr 2022 mit 93.600 Euro im Jahr 2022 und 94.800 Euro gefördert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
12. Hochwasser- und Starkregenvorsorge
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Haushalt 2023 ein Konzept vorzulegen, wie der Hochwasser- und Starkregenschutz durch private Hauseigentümer gefördert werden kann und welche kommunalen Maßnahmen von wem bis wann zu ergreifen oder auszubauen sind. Dabei sind aktuelle und ggf. geplante Förderungen von Bund und Land einzubeziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
13. Ausbau von Spielplätzen und Bewegungsparkours
Um Spielplätze und Bewegungsparkours in der Stadt schneller auszubauen, werden zusätzliche investive Mittel von 0,5 Millionen Euro in 2022 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
16. Zuschuss zum Weihnachtsbaum im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt
Die Förderung des Weihnachtsbaums im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt wird auf 120.000 Euro erhöht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu.
17. Pilotprojekt Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst
Die Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst wird begrüßt. Zur Bereitstellung der technischen Ausstattung und zur Schulung der Mitarbeiter*innen wird das Budget des Ordnungsamtes um jeweils 40.000 Euro für 2022 und 2023 aufgestockt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt zu Protokoll, dass sie nur für das Jahr 2022 zustimmt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21-E1)
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
8. Sanierung von Rad- und Fußwegen, Herstellung der Barrierefreiheit von Fußwegen
Für die Sanierung von Rad- und Fußwegen sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Fußwegen werden dem Tiefbauamt weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe soll perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung der zukünftig steigenden Mittel ist die Verwaltung angehalten, im Rahmen der Reorganisation der Verkehrswende bereits heute Planungen zu treffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
9. Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt
Die Parkgebühren auf den öffentlichen Parkflächen in der Innenstadt und den umliegenden Bereichen werden ab dem 01.01.2022 um 20 % erhöht. Von der Erhöhung sind die Tiefgaragen und Parkhäuser der DOPARK-GmbH ausgeschlossen. Mit dem von der Verwaltung angekündigten Masterplan Mobilität – Teilplan ruhender Verkehr wird erneut über die Höhe der Parkgebühren inklusive eines ganzheitlichen Parkraumkonzepts entschieden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
14. Finanzierung mondo mio!
Das Budget des Kindermuseums mondo mio! wird um 351.115 Euro auf 753.815 Euro jährlich erhöht. Das zusätzliche Budget wird für eine tragfähige Arbeit des Kindermuseums benötigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
25. Tarifbezahlung im Kulturbereich
25. 2. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, den Mitarbeiter*innen der Musikschule Dortmund, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen und an einer tarifgebundenen Festanstellung interessiert sind, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 1.060.000 Euro sind für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
Für diejenigen, die keine Festanstellung wünschen oder nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist das Honorarmodell zu überarbeiten, so dass eine an der Tarifbezahlung orientierte Vergütung erfolgen kann. Dabei ist insbesondere eine Fortführung einer pauschalisierten Vergütung in den Schulferien in Betracht zu ziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
27. Schaffung eines Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen im Grünflächenamt (FB 63)
Im Grünflächenamt (FB 63) wird eine Planstelle für einen Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen geschaffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
29. Einstellung von zwei Übungsleitern sowie Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln für Übungsleiter und Sportgeräte für das Bildungsbüro
Das Bildungsbüro der Stadt Dortmund erhält für die Projektgruppe „Bildungspartner Sport“ zwei Übungsleiter*innen sowie Sach- und Honorarmittel für Übungsleiter*innen und Sportgeräte.
Insgesamt sollen dafür Haushaltsmittel von 180.000 Euro pro Jahr (beginnend 2022) zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss
a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.
b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich zu 1a) enthält und 1b) ablehne
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
21. Schuldnerberatung Diakonisches Werk
Für die Schuldnerberatungen der Organisationen und Einrichtungen, die P-Kontenbescheinigungen ausstellen, werden insgesamt Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E24)
1. Daher beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund einmal mehr die ersatzlose Streichung der folgenden Einrichtungen:
- Koordinationsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und -initiativen
- Koordinationsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Initiative Dortmunder Talent
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2022 um 10 % gekürzt werden.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf alle zusätzlichen Einstellungen von Personal im Bereich Kultur zu verzichten, sofern es sich nicht um Personalersatz von bereits bestehenden Stellen handelt. Dies betrifft für den Haushalt 2022 die neu geplante Stelle „Social Media“ im Theater Dortmund.
6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 1 des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:
- Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters (3 Stellen)
In der Vorlage zu den Stellenneuschaffungen wird lediglich pauschal ausgeführt, in der Verwaltung würden neue bzw. weitere Ziele und Schwerpunkte gesetzt. Es wird nicht ausgeführt, wo diese Schwerpunkte liegen sollen, sodass eine Entscheidung des Rates hierüber nicht möglich ist. Die beabsichtigte Neuorganisation und Anpassung an geänderte Strukturen und Abläufe ist nicht ersichtlich. Hinzu kommt, dass diese Stellen durch Einsparungen im Bereich der Wirtschaftsförderung kompensiert werden sollen. Das ist vor dem Hintergrund der dramatischen Wirtschaftslage, die insbesondere auch durch die Situation im Hinblick auf das Corona-Virus bedingt ist, nicht zielführend.
- Stabsstelle Kommunalwirtschaft (2 Stellen)
Auch hier fehlen konkrete Ausführungen zur Erforderlichkeit. Es wird lediglich pauschal auf die strategischen und operativen Ziele des Oberbürgermeisters hingewiesen. Insoweit sei die „Stabsstelle Kommunalwirtschaft“ eingerichtet worden. Es erscheint hier so, als ob es ausschließlich um die strategischen und operativen Ziele des Oberbürgermeisters ginge. Der Oberbürgermeister soll jedoch die Interessen der Stadt vertreten und entsprechend diese Ziele, die die Stadt nach vorne bringen, verfolgen. Das lässt sich hier nicht eindeutig erkennen.
- Pressestelle und Leitungsstab (2 Stellen)
Die Streichung dieser Stellen ist auch vor dem Hintergrund des in die Kritik geratenen Oberbürgermeisters zwingend geboten, der offenkundig seine privaten Accounts mit der Darstellung seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister „füttert“. Auch die Begründung im Personalplan überzeugt nicht. So wird von erhöhten Aufwänden im Rahmen der Medienarbeit und der Beantwortung von kleinteiligen Medienanfragen angeführt. Hier fehlt es an jeglicher konkreten Darstellung, in welchem Umfang eine Steigerung eingetreten ist, zumal gerade in Dortmund im Hinblick auf die Presse nur ein Anbieter am Markt vorhanden ist.
7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 1 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Neuorganisation Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (3 Stellen)
In der Vorlage zu den Stellenneuschaffungen heißt es pauschal, in der Verwaltung würden neue bzw. weitere Ziele und Schwerpunkte gesetzt. Das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates werde neu organisiert und an die geänderten Strukturen und Abläufe angepasst. Auch hier wird, wie in anderen Fällen nicht ausgeführt, wo diese Schwerpunkte liegen sollen, sodass eine Entscheidung des Rates hierüber nicht möglich ist. Die be-absichtigte Neuorganisation und Anpassung an geänderte Strukturen und Abläufe ist nicht ersichtlich.
- Kommunales Integrationsmanagement (1,5 Stellen)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf ein mit Drittmitteln des Landes NRW gefördertes Projekt kommunales Integrationsmanagement. Dieses soll die Einführung und Umsetzung eines „Kommunalen Integrationsmanagements“ initiieren und betreuen. Es soll ein Steuerungskonzept sein, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden sollen. Die Stadt Dortmund versucht in wesentlichen Teilen ohne Erfolg, Migranten aus aller Herren Länder seit Jahren zu integrieren. Nunmehr soll diese „Integrationsarbeit“ koordiniert werden. In vielen Bereichen ist die Integration gescheitert. Es liegt nicht nur an dem Willen der Stadt, Migranten zu integrieren, diese müssen vielmehr integrationswillig sein. Für ein Teil mag dies zutreffen. Für andere offenkundig nicht, sodass auch eine Koordination etwaiger Integrationsbemühungen nicht weiterführt. Zudem gibt es viele andere Stellen in der Stadt, die Integrationsarbeit betreiben. Die weitere Schaffung von Stellen ist nicht erforderlich. So gibt es seit Jahren das Büro MIA-Do, dessen Abschaffung wir fordern. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Integrationsarbeit und insbesondere der Koordinierung. Es ist nicht klar, warum weitere Stellen, seien sie auch aus Landesmitteln finanziert, geschaffen werden müssen. Letztendlich ist es an der Zeit, sich auch mit dem Thema der Geduldeten zu befassen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese sind auszuweisen und nicht zu integrieren.
- Projekt „Meine Stadt - Meine Perspektiven“ (1 Stelle)
Die Erforderlichkeit der Schaffung dieser Stelle ist in der Vorlage nicht dargelegt. Aufgabeninhalt soll unter anderem die Koordination und Bearbeitung der strategischen Handlungsfelder sein, in dem es um Chancengleichheit in der Verwaltung geht. Hier handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die umzusetzen sind und keines strategischen Handlungsfeldes bedürfen. Das bedarf auch nicht, wie aus der Vorlage hervorgeht, des Themas Öffentlichkeitsarbeit, der Begleitung von Veranstaltungen bei Begleitung einer Werbekampagne. Chancengleichheit muss gelebt und nicht gesteuert werden.
8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement (1 Stelle)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fallmanagement und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt. Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen. Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich. Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
9. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Dienstleistungszentrum Migration und Integration (5 Stellen)
Die Vorlage verweist darauf, dass es nach den Erfahrungen des Krisenstabs „Unterbringung kommunal zugewiesenen Flüchtlinge“ auch in Zukunft unerlässlich sei, dass die beteiligten Fachbereiche dauerhaft eng zusammenarbeiten. Die genannte Beratungsstelle im Dienstleistungszentrum Migration und Integration solle zukünftig gewährleisten, dass alle nach Dortmund zu wandernden Menschen über die Stadt und die Möglichkeiten, ihre individuellen Bedarfe zu decken, informiert sind. Schon die Begründung weist in ihrem Wortlaut darauf hin, dass es der Neuschaffung dieser fünf Stellen nicht bedarf. Es geht um die Erfahrungen des Krisenstabs. Zum jetzigen Zeitpunkt und das möge durch die Sicherung der Ostgrenze Deutschlands auch so bleiben, ist eine weitere „Flüchtlingskrise“ nicht ersichtlich. Es wird und darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sicher immer wieder Asylsuchende in Dortmund geben, ebenso wie einige anders begründete Zuwanderung. Das Erfordernis eines Dienstleistungszentrums Migrationen und Integration mit fünf Stellen kann jedoch in Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage nicht erkannt werden. Die Stadt Dortmund hat es in Zeiten der Krise geschafft, die Unterbringung und sonstige Betreuung von Zuwanderern zu gewährleisten. Ein Aufblähen des Personalhaushalts ohne ersichtlichen Grund und nur aus Gründen der Klientelpolitik darf es nicht geben. Wie auch in der Vorlage ausgeführt, gibt es verschiedene Stellen, die sich mit dem Thema befassen. Man mag gegebenenfalls ein Dienstleistungszentrum aus dem vorhandenen Personal und den entsprechenden Sachmitteln errichten. Die Schaffung neuer Stellen ist nicht erforderlich.
10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Dienstleistungszentrum Migration und Integration (3 Stellen)
Die Vorlage verweist darauf, dass es nach den Erfahrungen des Krisenstabs „Unterbringung kommunal zugewiesenen Flüchtlinge“ auch in Zukunft unerlässlich sei, dass die beteiligten Fachbereiche dauerhaft eng zusammenarbeiten. Die genannte Beratungsstelle im Dienstleistungszentrum Migration und Integration solle zukünftig gewährleisten, dass alle nach Dortmund zu wandernden Menschen über die Stadt und die Möglichkeiten, ihre individuellen Bedarfe zu decken, informiert sind. Schon die Begründung weist in ihrem Wortlaut darauf hin, dass es der Neuschaffung dieser fünf Stellen nicht bedarf. Es geht um die Erfahrungen des Krisenstabs. Zum jetzigen Zeitpunkt, und das möge durch die Sicherung der Ostgrenze Deutschlands auch so bleiben, ist eine weitere „Flüchtlingskrise“ nicht ersichtlich. Es wird und darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sicher immer wieder Asylsuchende in Dortmund geben, ebenso wie einige anders begründete Zuwanderung. Das Erfordernis eines Dienstleistungszentrums Migrationen und Integration mit fünf Stellen kann jedoch in Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage nicht erkannt werden. Die Stadt Dortmund hat es in Zeiten der Krise geschafft, die Unterbringung und sonstige Betreuung von Zuwanderern zu gewährleisten. Ein Aufblähen des Personalhaushalts ohne ersichtlichen Grund und nur aus Gründen der Klientelpolitik darf es nicht geben. Wie auch in der Vorlage ausgeführt, gibt es verschiedene Stellen, die sich mit dem Thema befassen. Man mag gegebenenfalls ein Dienstleistungszentrum aus dem vorhandenen Personal und den entsprechenden Sachmitteln errichten. Die Schaffung neuer Stellen ist nicht erforderlich.
Das gilt umso mehr, als bereits fünf Stellen für das Dezernatsbüro 5 zu der gleichen Thematik geplant sind.
11. (Zurückgezogen, da es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die unter der lfd. Nr. 10 der DS-Nr. 22100-21-E28 zu finden ist.)
12. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement und Casemanagement (5,50 Stellen)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fall Management und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen.
Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich.
Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
13. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement (1 Stelle)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fall Management und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt.
Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen.
Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich.
Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt alle o.g. Anträge der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
1. Wegfall unbesetzter Stellen
Jede sechste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbesetzten Stellen wird dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Die Umsetzung soll gleichmäßig über die Dezernate erfolgen, wobei Stellen bei den Bürgerdiensten, bei den Ordnungspartnerschaften, im Gesundheitsamt und Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen sind.
Einsparpotenzial: ca. 5,5 Millionen Euro pro Jahr
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
2. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2021
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Haushaltsjahr 2023 das Stellenvolumen wieder auf das des Jahres 2021 abzusenken. Der Wegfall der Stellen erfolgt im Rahmen von Fluktuation und des Ausscheidens von Beschäftigten im demografischen Wandel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
10. Instandhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen
Zur besseren Instandhaltung von kommunalen Straßen, Rad- und Gehwegen werden 1 Million Euro in 2022 zusätzlich bereitgestellt, wobei mindestens 300.000 Euro für Rad- und Gehwege zu verwenden sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
1. Klimarücklagen
Die Stadt Dortmund bildet für zukünftige Schäden, ausgelöst durch den Klimawandel, Rücklagen in Höhe von 727.123.850,17 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
2. Laubbläser durch Besen ersetzen
Die Stadt Dortmund verbietet motorbetriebene Laubbläser und beschließt, stattdessen emissionsarme und leise Straßenbesen zu verwenden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.
3. Dach- und Fassadenbegrünung mit Hopfen
Zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität werden geeignete städtische Dächer und Fassaden mit Hopfen begrünt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
4. Förderung von Balkonsolarkraftwerken
JedeX DortmunderX mit Balkon soll eine Förderprämie erhalten, falls dort ein Balkonsolarkraftwerk errichtet wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
5. Solar-Syndikat-Gesetz
Zur Vermarktung und zur Erhöhung des Profits möge die Stadt Dortmund ein Solar-Syndikat gründen, das notfalls über korrupte Lobby-Arbeit erneuerbare Energie so attraktiv macht, wie dreckiger Kohlestrom es bereits ist. Das Solar-Syndikat soll ausreichend Steuergeld bekommen, um alle zu korrumpieren und den/die neuen WirtschaftsministerX so oft zum Essen einzuladen, wie es sich sonst nur CDU-Bundestagsabgeordnete der Mittelschicht leisten können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
7. Antrag auf Errichtung von Mautstellen für sogenannte SUV
Für das kommende Haushaltsjahr 2022 werden die Kosten für Mautstellen für sogenannte SUV in die Planung mit einbezogen.
Diese Mautstellen sollen an allen Einfallstraßen, welche in die Innenstadt bzw. auf den Wallring führen, errichtet werden.
Geeignete Standorte hierfür wären z.B. an der Ruhrallee zwischen der Abfahrt B1/Wallring, Märkische Straße nach Abfahrt B1, Hamburger Straße unmittelbar zwischen der Kreuzung Heiliger Weg und Wallring, an der Bornstraße unmittelbar hinter den Bahngleisen, an der Münsterstraße zwischen der Einmündung Steinstraße und Wallring, an der Schützenstraße unmittelbar vor dem Bahntunnel, an der Rheinischen Straße nach Einmündung der Möllerstraße und dem Wallring und die Hohe Straße in Höhe der Einmündung der Poststraße.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
8. Bau einer Pop-Up-Brücke
Die Stadt erarbeitet (gerne auch in Teamarbeit mit der INTERMODELLBAU) und realisiert eine Pop-Up-Brücke über die Stichstraße an den Westfalenhallen.
Bei einer Pop-Up-Brücke handelt es sich um einen mobilen Bau, der die Nutzung der Stichstraße ohne Unterbrechungen seitens der Westfalenhalle ermöglicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
10. Demogeld für die Antifa
Der Rat beschließt, den Mitgliedern der Antifa ein Demogeld in Form einer Aufwandsentschädigung von 15 Euro für die Teilnahme an Gegenprotesten zu rechten Aufmärschen und Veranstaltungen zu zahlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
11. Noch nettere Toilette: Bereitstellung von Menstruationsprodukten in Toiletten öffentlicher Gebäude
Die Stadt Dortmund stellt auf Toiletten kostenfrei Tampons in mindestens zwei verschiedenen Größen und Binden in zwei Größen bereit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
12. Kostenloser ÖPNV und 365 €-Ticket
Die Stadt Dortmund ermöglicht eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehres in Dortmund.
SchülerX, Studierende, SeniorX und BesitzerX eines Dortmund Passes erhalten in Zukunft automatisch eine Rabattierung ihres Monatstickets auf 0 Euro. Die Differenz zwischen diesen 0 Euro und dem normal im VRR üblichen Preis übernimmt die Stadt Dortmund. Jeder andere Dortmunder BürgerX soll die Möglichkeit haben mit einem 365 € Jahresticket Bus und Bahn fahren zu können. Auch hier wird die Differenz des Normalpreises und dem Dortmunder Preis von der Stadt übernommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
13. Maßnahme zur Stärkung und Aufrechterhaltung des lokalen Kulturgutes Bier
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau und der Betrieb eines Bierbrunnens.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
14. Kostenlose Stadtbibliothek
Die bisher erhobenen Jahresgebühren für die Nutzung der Stadtbücherei werden ersatzlos gestrichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
15. Freibad Aplerbeck
Rechtzeitig zur kommenden Freibadsaison wird der Marktplatz in Aplerbeck um Umkleidekabinen und Liegestühle ergänzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
16. Sponsoren-Brücken
Zukünftige Bauten wie Brücken und öffentliche Gebäude werden nach ihren Sponsoren und dahinter verborgenen Lobbyinteressen benannt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022 bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
17. Mülleimer mit Pfandringen
Die Stadt Dortmund stattet alle städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen aus.
Die Verwaltung prüft die Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Antrag der aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.21, als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
c) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen (u. a. erledigt aufgrund anderer Abstimmungen):
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
49. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet. Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
50. Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, mit der neben den betroffenen Familien auch Arztpraxen, Kliniken, Pflege- und Krankenkassen erreicht werden, werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
51. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Betreiber-Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
52. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeitenden und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostentragenden den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtszeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
53. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch die Coronapandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Die Förderung soll dazu dienen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21449-21)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
11. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
1. Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert werden kann, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i. H. v. 200 Euro erhalten können. Dieses Guthaben kann für ab dem 01.08.2022 fällige Beiträge verwandt werden und gilt dann für Kinder, die nach dem 31.07.2019 geboren wurden.
12. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Die finanzielle Förderung für das Projekt SCHLAU wird von jährlich 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023 erhöht.
13. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung durch eine zusätzliche Planstelle erforderlich.
30. Projekt Ermittlungsdienst Abfall
Die Verwaltung wird gebeten, nach Ablauf des ersten Projektjahres eine Zwischenbilanz aufzustellen und aktuelle Fallzahlen aus der Evaluation zu veröffentlichen. Sollten die vorliegenden Fallzahlen für die Fortführung des Projektes sprechen, wird die Verwaltung gebeten zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie das Projekt nach Ablauf der Projektphase im August 2022 ohne Unterbrechung fortgeführt werden könnte. Mit dem vorgelegten Konzept sollte auch die Ausstellung der Bußgeldbescheide optimiert werden.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
9. Dortmunder Kunstverein
Der Dortmunder Kunstverein erhält einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro für die Aufstockung des Personals und für Projektarbeit. Dieser Zuschuss ist zu verstetigen bzw. jährlich den Rahmenbedingungen anzupassen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
3. Weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt.
Mindereinnahmen: 1,5 Millionen Euro in 2022, abzüglich Verwaltungsaufwand von ca. 90.000 Euro
4. Weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie
Für die Außengastronomie werden bis 31.12.2022 keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Mindereinnahmen: 315.000 Euro in 2022
9. Förderung von Angeboten für ältere LSBTI
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Förderung für die LSBTI-Seniorinnen- und Seniorenarbeit, die heute über den SLADO e.V. abgewickelt wird, ab 2022 auf 5.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Mittel sind direkt an den Verein Kommunikations Centrum Ruhr e.V. (KCR) auszuzahlen.
11. Schnellere Beseitigung von Angst-Räumen
Um Angst-Räume in der Stadt baulich schneller zu beseitigen, erhält das Tiefbauamt zusätzliche investive Mittel von 0,5 Millionen Euro in 2022.
14. E-Sport
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden eSport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Dabei sind vorrangig die Vereine und Einrichtungen einzubeziehen, die eSport anbieten. Für die Erarbeitung des Konzeptes wird ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
15. Digitales Medienangebot der Stadt- und Landesbibliothek
Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek wird um 0,13 Euro auf 1,69 Euro pro Dortmunder Einwohner/in pro Jahr angehoben, um das digitale Medienangebot verbessern zu können.
Mehrausgaben: 78.000 Euro
18. Damenhygieneartikel
Die Verwaltung wird beauftragt, an zehn exemplarischen Standorten im Stadtgebiet an weiterführenden Schulen und öffentlichen Gebäuden Automaten aufzustellen, an denen sich junge Mädchen und Frauen kostenlos mit Damenhygieneartikeln versorgen können. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen evaluiert und vorgelegt werden. Bei positiven Erfahrungen soll das Angebot sukzessive auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden.
19. Fördermittelmanagement
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im ersten Quartal 2022 ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen. Ziele müssen eine effizientere Identifikation, Beantragung, ein konsequentes Umsetzungscontrolling und die Abrechnung von Förderprogrammen sein. Das Konzept ist mit Maßnahmen- und Zeitplänen zu unterlegen.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter 2.1 und 2.1.1 geführten Vorlagen zur Abstimmung auf.
1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
2. Beratung des Haushaltsplanwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass in die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes noch zwei weitere Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die aufgrund des Redaktionsschlusses für die Erstellung der Veränderungsliste nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Hierbei handelt es sich um die finanziellen Auswirkungen gemäß der folgenden Vorlagen:
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-OST
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Erweiterung und Finanzierung Neubau Mooskamp (nichtöffentlich)
(Drucksache Nr.: 21809-21)
Die o. g. Vorlagen werden in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.
Weiterhin weist er darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine höhere Ausrichtung des Sondervermögens Grundstücks und Vermögensverwaltungsfond Dortmund eingeplant wird. Das wird ebenfalls in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung aller bisher gefassten Empfehlungen an den Rat, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.
2.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (Anlage 5).“
Zu dieser Empfehlung des AFBL gibt es folgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) zur Korrektur:
„… ich bitte Sie, zu der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften folgende Korrekturen (durchgestrichen) zur berücksichtigen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
10. Grüne Garagendächer für Dortmund
Garagendächer sollen begrünt werden. Hierzu wird jedes Garagendach in dichtbebauten Gebieten der Stadt Dortmund und im Bereich von Hitzeinseln mit 600 Euro gefördert. In den anderen Gebieten der Stadt Dortmund mit 400 Euro. Für diese Förderung sollen in 2022 400.000 Euro, in 2023 800.000 Euro sowie in 2024 800.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag
mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger
eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022
bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften überwiesen wird.
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mitsamt den o.g. Ergänzungsvorlagen (Drucksache Nr. 22100-21-E1 und 22100-21-E36) sowie der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.13.1
88. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnung den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Ausnahme folgender Stellen im Dezernat 1:
§ 3 Planstellen im Dezernatsbüro: Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters
§ 2 Planstellen im Dezernatsbüro 1: Pressestelle und Leitungsstab
§ 3 Planstellen im StA 1: Neuorganisation des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
§ 6 Planstellen im StA 1: Wahrnehmung neuer Themenfelder im Geschäftsbereich II (Einkaufsquartiere, Wohnen; Klimatechnologien; Betreuungsausbau; Neue Arbeit und Hochschule/Wissenschaft)
§ 1 Planstelle im StA 1: Projekt „Meine Stadt - Meine Perspektive“ (Stadtziel „Dortmund ist emanzipiert“, strategisches Handlungsfeld „Chancengleichheit in der Verwaltung“)
Begründung:
In einer Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Personelle Veränderungen im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates“ (Drucksache Nr.: 20846-21) heißt es zur Sitzung des APOD am 11.6.2021:
„…Mit Verwaltungsvorstandsbeschlüssen aus 03/2021 sollen lediglich insgesamt fünf weitere erforderliche Planstellen mit Stellenplan 2022 eingerichtet werden. Hierzu gehört die Funktion der Fachbereichsleitung des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, diese Position war in der bisherigen Organisationsform so nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind für die Umsetzung der neuen Aufgabenschwerpunkte „Kinderkommission“ und „Verkehrswende“ sowie fachliche Verstärkungen in den Themenfeldern „Soziales“ und „Rechtsfragen“ für die Stabsstelle Kommunalwirtschaft Planstellen notwendig. …“
Auch im „Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche“ (Drucksache Nr. 20804-21) findet sich kein Hinweis auf den jetzt im Stellenplan abgebildeten Stellenaufwuchs. Ein Stellenbedarf ist angesichts der vorhandenen Expertise in den Fachdezernaten der Verwaltung auch nicht erkennbar. Doppelstrukturen sind zur Wahrung des Haushaltsgrundsatzes er Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit zu vermeiden.
Insbesondere gilt: Personalstellen im Vorgriff und zur Umsetzung einer nicht vom Rat als der gewählten Vertretung der Dortmunder Bürgerschaft beschlossenen „Stadtstrategie“ sind nicht einzurichten.
Die drei Stellen im Rahmen der Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters sollten durch entsprechende Einsparungen im Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung kompensiert werden. Dass diese Kompensation tatsächlich stattfindet, kann dem Stellenplan des Eigenbetriebs, der dem Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderung Dortmund (Drucksache Nr. 22352-21) als Anlage 1.4 beigefügt ist, nicht entnommen werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt den Antrag seiner Fraktion in geänderter Fassung wie folgt zur Abstimmung:
Der Rat beschließt den Stellenplan für das HH-Jahr 2022 vorbehaltlich von
· 4 bisher noch nicht besetzten Planstellen im StA1 – Wahrnehmung neuer Themenfelder im
Geschäftsbereich II. Diese Stellen werden erst nach gesonderter Beschlussfassung des
APOD Rates besetzt.
· 1 bisher noch nicht besetzten Planstelle im StA1 – Projekt „Meine Stadt – Meine Perspektive“.
Diese Stelle ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu entnehmen.
· 1 bisher besetze Planstelle (Kinderkommission) ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu
entnehmen.
Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.
Der AFBL stimmt dem o. g., geänderten Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und der AfD-Fraktion zu.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Antrages (fett) der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich von
· 4 bisher noch nicht besetzten Planstellen im StA1 – Wahrnehmung neuer Themenfelder
im Geschäftsbereich II. Diese Stellen werden erst nach gesonderter Beschlussfassung
des Rates besetzt.
· 1 bisher noch nicht besetzten Planstelle im StA1 – Projekt „Meine Stadt – Meine
Perspektive“. Diese Stelle ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu entnehmen.
· 1 bisher besetze Planstelle (Kinderkommission) ist aus offenen Stellen aller Dezernate
zu entnehmen.
Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
89. Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3) vor. :
„… in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:
- Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt.
- Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund an
- Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
- Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
- Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
- Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller (Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
- Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
- Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
- Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen „Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
- Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete Interesse
- Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
- Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren (B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
- Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
- Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren)
- Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
- Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/ Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
- Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
- Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter (Land NRW)
- Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet
Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.
zu TOP 10.2
90. Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) vor:
„… mit obiger Vorlage wird um Beschlussfassung hinsichtlich der weitergehenden Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gebeten.
Wie bereits unter Punkt 8 der Vorlage geschildert, hat sich die VKA zwischenzeitlich mit einer möglichen Verlängerung der Fachkräfterichtlinie befasst. In der Mitgliederversammlung am 11.11.2021 erfolgte die Beschlussfassung, dass die Gültigkeit der Richtlinie bis zum 31.12.2027 erweitert wird.
In Anlehnung an die Ratsperiode kann die Fachkräftezulage, unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, tatsächlich bis zum 31.12.2025 an die tarifbeschäftigten (Fach-)ärzt*innen nach Ratsbeschluss gezahlt werden.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.a. Ergänzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
91. Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
92. Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
93. Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
94. Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 10.7
95. Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.8
96. Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.9
97. Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Allen Ausschussmitgliedern liegt die Präsentation von Herrn Spoo (Dortmund Agentur, Bereichsleiter Online Kommunikation) als Tischvorlage vor. Den Fraktionen ist die Präsentation vorab zugegangen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit folgendem Zusatz empfehlen wolle:
„Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion mit diesem Zusatz empfehlen wolle.
Herr Spoo weist darauf hin, dass es bereits eine Antwort zum Thema „open source“ gegeben habe, dass dargestellt habe, dass die Kostenstruktur mit dem Einsatz von „open source“ nicht zu halten sei.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Zusatz nur noch als Prüfauftrag verstehe. Die Diskussion sei im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung mehr als ausreichend erfolgt und erschöpft. Es gäbe dort keine Ambitionen mehr, das weiter verfolgen zu lassen.
Herr Gurowietz erklärt sich mit dem Zusatz als Prüfauftrag einverstanden. Die Technik, die in Rede stehe, werde skeptisch gesehen und würde auch nur in Dortmund zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund bittet er zu prüfen.
Der Vorsitzende, Herr Dr.Suck lässt den Zusatz und die Vorlage getrennt abstimmen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Zusatz mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Zusatzes, mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.
Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.10
98. Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22811-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung wird um 12:04 von OB Westphal beendet.
Westphal Mais Menzel
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Schriftführer
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