Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 16.12.2021
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 12:00 - 12:04 Uhr

Anwesend:

1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Schlienkamp

2. CDU

Rm Dr. Suck
Rm Mader

3. B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD FDP/Bürgerliste

Rm Garbe ./.

4. Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser

b) Verwaltung:

StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 16.12.2021, Beginn 12:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021
- wird nachversandt -

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)

3.3 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes am 05.11.21 verschickt.

3.4 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)

3.5 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)

3.6 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)

3.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)

3.8 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.9) vor.

3.9 - unbesetzt -

3.10 Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)

3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.

3.12 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

3.13 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

3.14 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

3.15 Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

3.18 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)

3.20 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)

3.21 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)

3.22 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)

3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)

3.24 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)

3.25 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)

3.26 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)

3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)

3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)

3.29 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

3.30 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)

4.2 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)

4.3 Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22789-21)

4.4 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22456-21)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22570-21)

6.3 Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22546-21)

6.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22666-21)

6.5 Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21)

7. Schule

7.1 Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22314-21)

7.2 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22436-21)

7.4 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)

7.5 Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21707-21)

7.6 Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22910-21)

7.7 Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22771-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

9.2 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

9.3 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)
9.4 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22654-21)

9.5 Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22898-21)

9.6 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

9.7 GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22976-21)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1)

9.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)

9.9 Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22952-21)

9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23029-21)

9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

9.12 Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)

9.13 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)

9.13.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

10.2 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21851-21)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)

10.4 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

10.5 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)

10.6 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

10.7 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)

10.8 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.9) vor.

10.10 Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22811-21)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 12:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
5. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Bm´ín Mais benannt.

zu TOP 1.2
6. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
7. Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:

Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:

Unter TOP

haben die Ausschüsse noch Beratungsbedarf angemeldet. Daher wird unter dem TOP lediglich ein vom Ausschuss empfohlener Antrag beraten und abgestimmt.

Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
8. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2021 wird einstimmig genehmigt.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
9. Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
10. hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22785-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
11. Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.3
12. Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
13. I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
14. II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
15. III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
16. IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
17. V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
18. VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
19. VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
20. VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
21. IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
22. X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
23. Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
24. hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22830-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5
25. Flughafen Dortmund;
26. Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
27. Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
28. hier: Grundsatzentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung vom 14.12.2021 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des Seniorenbeirates ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.7
29. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.8
30. Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:






im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030 2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
31. - unbesetzt -

zu TOP 3.10
32. Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
33. Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegen hierzu folgende Empfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst:

- aus der BV Scharnhorst aus der Sitzung am 16.11.2021:
- aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.21:

3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den o.g. Empfehlungen des AKUSW und der BV Scharnhorst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.12
34. Stadtumbau Dorstfeld
35. Bürgerhaus Dorstfeld
36. hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.13
37. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
38. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.15
39. Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.16
40. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
41. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgendes Schreiben vom 13.12.2021 zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vor:
FinanzpositionFinanzstelleBetrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten18.875 Euro
SachkontoBezeichnung Sachkonto2021202220232024-20602061
414200Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land-917,66 €-11.011,88 €-11.011,88 €-407.439,47 €-10.094,22 €
470100Eigenleistungen-33.049,00 €
572200AfA unbew. Vermögen1.420,68 €17.048,10 €17.048,10 €630.779,70 €15.627,43 €

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit dem Ergänzungsschreiben ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.18
42. Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
43. Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.20
44. Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.12.2021 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Innenstadt- West ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.21
45. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.22
46. Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.23
47. Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.24
48. Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.02021 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.25
49. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.26
50. Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.27
51. Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.28
52. Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1) vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.a. Ergänzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.29
53. Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.30
54. Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
55. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.2
56. Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.3
57. Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22789-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.4
58. Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
59. Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22456-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
60. Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22570-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.3
61. Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22546-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.4
62. Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
63. Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22666-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.5
64. Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

7. Schule

zu TOP 7.1
65. Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22314-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
66. 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.3
67. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22436-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.4
68. Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.5
69. Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21707-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.6
70. Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22910-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.7
71. Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22771-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
72. FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
73. Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:










Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.2
75. Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.2021 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
76. Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.4
77. FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22654-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.5
78. Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22898-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.6
79. 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst aus ihrer Sitzung am 14.12.2021 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Scharnhorst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.7
80. GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22976-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Ergänzung zur Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.8
81. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.9
82. Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22952-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.10
83. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23029-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.11
84. Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
85. - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.

zu TOP 9.12
86. Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 9.13
87. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates liegen hierzu in Ergänzung der Verwaltungsvorlage zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 (Drucksache Nr. 22100-21) folgende Vorlagen vor:

Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2021 vor:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Fraktion DIE LINKE+ -> Drucksache Nr.: 22100-21-E4:
1. Die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & CDU-Fraktion-> Drucksache Nr.: 22100-21-E5:

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.

2. Young Carer – Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.

3. Temporäre Spielstraßen
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2003, mit zweiter Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 08.10.2014
Beschlussvorschlag
Hundesteuersatzung (neu)
§2 Steuermaßstab und Steuersatz

1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €,

b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €,


d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
    Wurde ein gefährlicher Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet und wird dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV NRW S. 656) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt, entfällt die Steuer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d.

    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 312 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
    §2 Steuermaßstab und Steuersatz

    1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
    a)
    ein bis zwei Hund(e) gehalten werden, 156,00 €,
    b)
    drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €.
    c) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.

    d) entfällt




    Abschnitt entfällt komplett











    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst.
    c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen und anerkannten Behörde in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
    3) Gefährliche Hunde

    a) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b vermutet wird oder nach Buchstabe c im Einzelfall festgestellt worden ist.
    b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung
    Erweiterung um Abschnitt c)


















    c) Gemäß LHundG NRW gelten für die Haltung dieser Hunderassen besondere Auflagen wie u.a. der Nachweis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Haltenden. Des Weiteren muss für die Haltung gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW ein öffentliches Interesse für die Tierhaltung gegeben sein – Dieses ist nur dann gegeben, wenn die Übernahme eines Hundes dieser Rassen aus einem Tierheim oder anerkannten Tierschutzverein erfolgt. Eine Anschaffung aus einer Zucht im In- oder Ausland ist unzulässig.
    §4 Steuerbefreiung

    1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
    a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
    b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten
    werden;
    c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

















    2) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 LHundG NRW vorgelegt wird.

    Erweiterung des § 4 um die neuen Punkte (d) bis (f)















    d) Für Hunde, die aus dem Tierschutzzentrum Dortmund (Tierheim) übernommen werden, gilt eine auf 36 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    e) Für Hunde, die aus einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen übernommen werden, gilt eine auf 24 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    f) Die befristete Aussetzung der Hundesteuer gemäß (d) und (e) wird auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht).


    Abschnitt entfällt komplett
    §5 Steuerermäßigung

    1) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    3) Für Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.
    4) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis
    Ergänzungen bzw. Löschungen:






















    4) (alt) entfällt vollständig
    4) (neu) Hunde, die den Haltenden als Assistenzhund zur Erleichterung des Alltags bei Diabetes, Epilepsie, Asthma, Allergien, Autismus, Demenz, PTBS, FAS und weiterer Krankheiten unterstützen, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    §8 Ende der Steuerpflicht

    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.


    2) Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
    Änderung der Formulierung:

    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
    Gestaltungsmöglichkeit, so dass dies rechtlich zulässig sein könnte.
    möglichst gering gehalten.

    Ø Steuermaßstab und Steuersatz

    Für den Zeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 27.920 auf 28.600 Hunde gestiegen. Dies sind 680 Hunde und entspricht einem Zuwachs
    von 2,4 %.
    Für den Zeitraum 31.12.2020 bis 01.12.2021 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 28.600 auf 29.347 Hunde gestiegen. Dies sind 747 Hunde und entsprich einem Zuwachs
    von 2,6 %.
    Entgegen der Medienberichterstattung kann seitens des Steueramtes kein nennenswerter
    Trend bestätigt werden, dass in Dortmund aufgrund der Corona Pandemie eine massive Zunahme
    an Hunden besteht. Die Zahlen der Steuerfälle in der Hundesteuer sind seit Jahren
    kontinuierlich steigend.

    In der Stellungnahme 22156-21-E1 bestätigt zumindest das Dortmunder Tierschutzzentrum,
    dass keine Rückgabewelle von Tieren dort zu verzeichnen ist.
    Zurzeit sind rund 1.800 Kassenzeichen veranlagt, die zwei Hunde in Dortmund halten.
    (anstatt 312 Euro)

    Ø Gefährliche Hunde
    Ø Streichung Absatz in § 2
    Ø Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
    Ø § 8 Ende der Steuerpflicht

    Ø Genderneutrale Formulierung

    1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

    1. a) Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.

    1. b) Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.

    1. c) Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.

    1. d) Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.


    1. e) Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der e) Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind. Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.

    1. f) Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.

    2. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt - die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.
    3. Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.

    4. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses. Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert.

    4. a) Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.

    4. b) dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten: 4. c) die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.

    4. d) bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.

    4. e) im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen, dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!

    4. f) den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf, gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.

    5. Fördermittelmanagement optimieren, kein Geld verschenken - passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
    - andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
    - das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
    - Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.

    6. Umsetzung von Beschlüssen 7. Primat der Politik und Stadtziele 7. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.

    7. b) Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.

    7. c) Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 835.000 Euro im Fachbereich 1 (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.
    8. Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes 9. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung 9. a) insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu

    9. b) verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel, bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.

    9. c) den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 9a) und 9b) ablehne, und c) zustimme.

    10. Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte

    11. Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur
    12. Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035 13. Schwammstadt Dortmund 13. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt - die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
    Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.



    13. b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.

    13. c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.

    13. d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.

    14. Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen 15. Strombilanzkreismodell 16. Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen 17. Förderung neuen Wohnraums 18. Task-Force Radverkehr 19. Mehr Sicherheit für den Radverkehr

    19. a) Beleuchtung von Radwegen

    19. b) Farbige Fahrradwege
    20. Förderung des Verleihs von Lastenrädern 21. Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen 22. ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“ 23. Interkommunaler Busverkehr 24. Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 25. Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren 26. Parkraumbewirtschaftung 27. Synergien für die Grünflächen unserer Stadt 28. Aktionsplan „Angsträume City“ 28. a) Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit! - Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
    - Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten 28 b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 28a) zustimme und 28b) ablehne.

    29. Gestaltung von Stromkästen 30. Ermittlungsdienst Abfall 31. Kostenfreie Sperrmüllsammlung 32. Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go
    33. Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten 34. Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte 35. Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung 36. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung 37. WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt 38. Aktionsplan LSBTIQ+ 39. SLADO - Verstetigung SCHLAU-Projekt 40. Soziales Zentrum – DROBS
    41. Clearingstelle Gesundheit 42. Perspektiven schaffen - Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse 43. Willkommen Europa - Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche 44. Bildungs- und Teilhabepaket 45. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen 46. Umsetzung Istanbul-Konvention 46. a) Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.

    46. b) Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5.000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung und bittet die Verwaltung mögliche Bundesmittel zu berücksichtigen.
    47. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“ 48. Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums 54. Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:

    54. a)
    Museumsentwicklungsplan 54. b) Zentrales Sammlungsdepot 54. c) Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“ 55. Junge Bühne Westfalen 56. Kulturarbeit an Schulen und in Kitas 56. a) einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.

    56 b) Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.

    56 c) dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.

    57. Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten 58. Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek 59. Stadtteilbibliotheken 59. a) Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.

    59. b) Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzing-straße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000 Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.

    60. mondo mio! Kindermuseum e.V.
    61. Ausbildung für Übungsleitende fördern 62. Schwimmförderung 63. Ausbau der OGS-Plätze 64. Schuleingangsuntersuchungen 65. Guter Start in die Schule für alle - Frühstück in den Aktionsräumen 66. Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern 7. Besuch außerschulischer Lernorte fördern 67.a) in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).
    67. b) ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

    68. Kompetenzzentrum Frau und Beruf 69. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen 70. Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen 71. Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    1. Förderung Fassadenbegrünung privater Immobilien
    Für die Fassadenbegrünung von privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet, der an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.

    2. Förderung Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude 3. Förderung zur Entsiegelung privater Flächen 4. Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaziele 5. Förderung für Geothermie 6. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen 7. Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen 10. Grüne Garagendächer für Dortmund 15. Förderung für den Dortmunder Kunstverein e.V. 16. Kombiticket VRR+ Zoo 17. Verbesserung des Medienangebots in der Stadt- und Landesbibliothek 18. Kostenloser Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes 19. Mitgliedsbeiträge Dortmunder Vereine 19. 1. Eine detaillierte Statistik der Mitgliederbestände und –Entwicklung in den Dortmunder Sportvereinen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie einzuholen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

    19. 2. Zu prüfen, welche personellen, finanziellen und juristischen Voraussetzungen vorliegen 19. 3. In der ersten Sitzung des AKSF nach den Sommerferien 2022, stellt die Verwaltung einen Evaluationsbericht über das Förderprogramm vor.

    20. Schaffung von Stellen in der Kulturarbeit des Speicher100 e.V. 21. Förderung Freie Filmszene Dortmund

    21. 1. Für die Freie Filmszene Dortmund wird eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingerichtet. Durch diese Förderung soll eine nebenberufliche Personalstelle im Bereich der Koordination der Freien Filmszene (z.B. zur Bündelung der Szene sowie zur Erarbeitung von Strategien zur zukünftigen Einwicklung/Transformation der Kinoszene) geschaffen werden.

    21. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ ein Konzept zur Förderung der freien Dortmunder Filmszene zu entwickeln. Das Konzept ist dem AKSF und dem AWBEWF vorzulegen.

    22. Aufstockung Budget des Kulturbüros 23. Kulturzentrum Balou e.V. 24. eSport in Dortmund 24. a) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausbau kommunaler Kultureinrichtungen als Anlaufpunkt für eSport Angebote mit kommunaler Beteiligung zu prüfen. Die Räumlichkeiten sollen lokalen eSport- und Sportvereinen die Möglichkeit bieten, Vereinsaktivitäten durchzuführen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein.


    24. b) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und den Kulturbetrieben ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden e-Sport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Das Konzept ist im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorzulegen. In dem Konzept ist die Beteiligung von klassischen Sportvereinen zu berücksichtigen. Für die Erarbeitung eines Konzepts für die eSport-Stadtmeisterschaft wird ein Budget von 20.000 Euro zu Verfügung gestellt.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet bei Erstellung des Konzeptes, Kriterien für die Auswahl von zu berücksichtigenden Video- und Computerspielen zu erarbeiten und bittet auf Shooterspiele zu verzichten.
    25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 1. Die Verwaltung wird beauftrag eine Konzept zu erarbeiten, das die Tarifbezahlung in den städtischen Kulturbetrieben und –einrichtungen ermöglicht. Hierbei sollen Honorarverträge in tarifbezahlte Verträge umgewandelt werden, sofern der/die Mitarbeiter*in dies wünscht. Bei der tariflichen Eingruppierung sollten vorangegangene Arbeitsleistungen und nachzuweisende Berufserfahrungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Die benötigten Mittel sind im Hauhaltsplanentwurf 2023 zu berücksichtigen.

    26. Personalstellen für den Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport beim Stadtsportbund 28. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Holzen 31. Pilotprojekt Bodycam im KOD 32. Förderung Projekt „WeQ-Geflüchtete im Ehrenamt“ 33. Förderung der Begegnungsstätte für ältere Lesben und Schwule im KCR 34. Förderung des Dortmunder Gesundheitshauses im Jobcenter 36. Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln an öffentlichen Gebäuden Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E34) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen

    2. a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen.

    2. b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.

    2. c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 nach Prüfung des Punktes b), einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen 4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk 5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn 6. Überplanung Kaiserstraße 7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder 8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott 10. Zweites Künstlerhaus Atelierhaus 11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden 12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten 14. Angsträume schneller beseitigen 15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld 16. Katzenschutz 17. Masterplan Ernährung 18. Frauenzentrum Huckarde 19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund 20. Geflüchtete im Ehrenamt 22. Beratungsstelle DROBS Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 8. Förderung der LSBTI-Schulaufklärung 12. Hochwasser- und Starkregenvorsorge 13. Ausbau von Spielplätzen und Bewegungsparkours 16. Zuschuss zum Weihnachtsbaum im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt 17. Pilotprojekt Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

    Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22813-21-E1)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    8. Sanierung von Rad- und Fußwegen, Herstellung der Barrierefreiheit von Fußwegen
    Für die Sanierung von Rad- und Fußwegen sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Fußwegen werden dem Tiefbauamt weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe soll perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung der zukünftig steigenden Mittel ist die Verwaltung angehalten, im Rahmen der Reorganisation der Verkehrswende bereits heute Planungen zu treffen.

    9. Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt 14. Finanzierung mondo mio! 25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 2. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, den Mitarbeiter*innen der Musikschule Dortmund, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen und an einer tarifgebundenen Festanstellung interessiert sind, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 1.060.000 Euro sind für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
    27. Schaffung eines Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen im Grünflächenamt (FB 63) 29. Einstellung von zwei Übungsleitern sowie Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln für Übungsleiter und Sportgeräte für das Bildungsbüro
    Das Bildungsbüro der Stadt Dortmund erhält für die Projektgruppe „Bildungspartner Sport“ zwei Übungsleiter*innen sowie Sach- und Honorarmittel für Übungsleiter*innen und Sportgeräte.
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss

    a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.

    b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.

    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich zu 1a) enthält und 1b) ablehne


    21. Schuldnerberatung Diakonisches Werk
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E24)

    1. Daher beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund einmal mehr die ersatzlose Streichung der folgenden Einrichtungen:

    2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2022 um 10 % gekürzt werden.

    5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf alle zusätzlichen Einstellungen von Personal im Bereich Kultur zu verzichten, sofern es sich nicht um Personalersatz von bereits bestehenden Stellen handelt. Dies betrifft für den Haushalt 2022 die neu geplante Stelle „Social Media“ im Theater Dortmund.

    6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 1 des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:

    7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 1 nicht durchzuführen und zu streichen:

    8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32 nicht durchzuführen und zu streichen:

    9. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:

    10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    11. (Zurückgezogen, da es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die unter der lfd. Nr. 10 der DS-Nr. 22100-21-E28 zu finden ist.)

    12. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    13. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

    1. Wegfall unbesetzter Stellen
    Jede sechste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbesetzten Stellen wird dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Die Umsetzung soll gleichmäßig über die Dezernate erfolgen, wobei Stellen bei den Bürgerdiensten, bei den Ordnungspartnerschaften, im Gesundheitsamt und Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen sind.
    2. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2021
    10. Instandhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    1. Klimarücklagen
    Die Stadt Dortmund bildet für zukünftige Schäden, ausgelöst durch den Klimawandel, Rücklagen in Höhe von 727.123.850,17 Euro.
    2. Laubbläser durch Besen ersetzen
    Die Stadt Dortmund verbietet motorbetriebene Laubbläser und beschließt, stattdessen emissionsarme und leise Straßenbesen zu verwenden.

    3. Dach- und Fassadenbegrünung mit Hopfen
    Zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität werden geeignete städtische Dächer und Fassaden mit Hopfen begrünt.

    4. Förderung von Balkonsolarkraftwerken
    JedeX DortmunderX mit Balkon soll eine Förderprämie erhalten, falls dort ein Balkonsolarkraftwerk errichtet wird.

    5. Solar-Syndikat-Gesetz
    Zur Vermarktung und zur Erhöhung des Profits möge die Stadt Dortmund ein Solar-Syndikat gründen, das notfalls über korrupte Lobby-Arbeit erneuerbare Energie so attraktiv macht, wie dreckiger Kohlestrom es bereits ist. Das Solar-Syndikat soll ausreichend Steuergeld bekommen, um alle zu korrumpieren und den/die neuen WirtschaftsministerX so oft zum Essen einzuladen, wie es sich sonst nur CDU-Bundestagsabgeordnete der Mittelschicht leisten können.

    7. Antrag auf Errichtung von Mautstellen für sogenannte SUV
    Für das kommende Haushaltsjahr 2022 werden die Kosten für Mautstellen für sogenannte SUV in die Planung mit einbezogen.
    Diese Mautstellen sollen an allen Einfallstraßen, welche in die Innenstadt bzw. auf den Wallring führen, errichtet werden.
    Geeignete Standorte hierfür wären z.B. an der Ruhrallee zwischen der Abfahrt B1/Wallring, Märkische Straße nach Abfahrt B1, Hamburger Straße unmittelbar zwischen der Kreuzung Heiliger Weg und Wallring, an der Bornstraße unmittelbar hinter den Bahngleisen, an der Münsterstraße zwischen der Einmündung Steinstraße und Wallring, an der Schützenstraße unmittelbar vor dem Bahntunnel, an der Rheinischen Straße nach Einmündung der Möllerstraße und dem Wallring und die Hohe Straße in Höhe der Einmündung der Poststraße.

    8. Bau einer Pop-Up-Brücke
    Die Stadt erarbeitet (gerne auch in Teamarbeit mit der INTERMODELLBAU) und realisiert eine Pop-Up-Brücke über die Stichstraße an den Westfalenhallen.
    Bei einer Pop-Up-Brücke handelt es sich um einen mobilen Bau, der die Nutzung der Stichstraße ohne Unterbrechungen seitens der Westfalenhalle ermöglicht.

    10. Demogeld für die Antifa 11. Noch nettere Toilette: Bereitstellung von Menstruationsprodukten in Toiletten öffentlicher Gebäude 12. Kostenloser ÖPNV und 365 €-Ticket 13. Maßnahme zur Stärkung und Aufrechterhaltung des lokalen Kulturgutes Bier 14. Kostenlose Stadtbibliothek 15. Freibad Aplerbeck
    16. Sponsoren-Brücken Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 23047-21-E1) Hundesteuer Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31) 35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
    5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“) 6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023 7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    6. Seilbahn für die Innenstadt
    Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
    Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
    9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
    17. Mülleimer mit Pfandringen
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
    Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E33)

    49. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
    50. Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
    51. Temporäre Spielstraßen
    52. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
    53. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 21449-21)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    11. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund

    1. Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert werden kann, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i. H. v. 200 Euro erhalten können. Dieses Guthaben kann für ab dem 01.08.2022 fällige Beiträge verwandt werden und gilt dann für Kinder, die nach dem 31.07.2019 geboren wurden.

    12. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Die finanzielle Förderung für das Projekt SCHLAU wird von jährlich 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023 erhöht.

    13. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
    Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung durch eine zusätzliche Planstelle erforderlich.

    30. Projekt Ermittlungsdienst Abfall
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
    9. Dortmunder Kunstverein Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 3. Weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe
    Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. 4. Weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie 9. Förderung von Angeboten für ältere LSBTI 11. Schnellere Beseitigung von Angst-Räumen 14. E-Sport 15. Digitales Medienangebot der Stadt- und Landesbibliothek 18. Damenhygieneartikel 19. Fördermittelmanagement 1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21)

    2. Beratung des Haushaltsplanwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E1)

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass in die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes noch zwei weitere Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die aufgrund des Redaktionsschlusses für die Erstellung der Veränderungsliste nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
    Hierbei handelt es sich um die finanziellen Auswirkungen gemäß der folgenden Vorlagen:
    Die o. g. Vorlagen werden in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.

    Weiterhin weist er darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine höhere Ausrichtung des Sondervermögens Grundstücks und Vermögensverwaltungsfond Dortmund eingeplant wird. Das wird ebenfalls in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.

    Zu dieser Empfehlung des AFBL gibt es folgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) zur Korrektur:

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mitsamt den o.g. Ergänzungsvorlagen (Drucksache Nr. 22100-21-E1 und 22100-21-E36) sowie der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


    zu TOP 9.13.1
    88. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22170-21)

    Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:


    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

    zu TOP 10.1
    89. Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21643-21)

    Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3) vor. :

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.

    zu TOP 10.2
    90. Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21851-21)

    Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) vor:
    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.a. Ergänzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.3
    91. Verkaufsoffene Sonntage 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22418-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.4
    92. Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22689-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.5
    93. Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21963-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.6
    94. Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 21831-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

    zu TOP 10.7
    95. Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21965-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.8
    96. Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 20516-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.9
    97. Relaunch dortmund.de
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21678-21)

    Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    zu TOP 10.10
    98. Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22811-21)

    Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

    11. Anfragen
    - unbesetzt –

    Die öffentliche Sitzung wird um 12:04 von OB Westphal beendet.








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