Niederschrift (öffentlich)
über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
am 17.01.2023
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:30 - 17:46 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Annette Becker (CDU) i.V. für Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Lisa Denzel (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Petra Dresler-Döhmann (DIE LINKE+)
Rm Fabian Erstfeld (SPD) i.V. für Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Torsten Heymann (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Uwe Kaminski (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
Rm Wolfgang Seitz (AFD)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
sE Dr. Makham Safaei-Shahverdi (Integrationsrat)
3. Beratende Mitglieder:
Mathias Grasediek (StadtSportBund)
4. Beschäftigtenvertreter:
Horst Kortwittenborg, 41/Archiv
Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2
5. Verwaltung:
StD Jörg Stüdemann
StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Timo Klebsch – 2/Dez.-Con.
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Roxanna-Lorraine Witt – 2/Dez
Michael Tibold – 3/Dez
Martin Sauer – 37/EURO 2024
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Dr. Jacques Heinrich Toussaint – 41/MKK
Stefan Prophet - 41/MS
Stefan Heitkemper – 41/U
Stephan Straub – 41/VHS
Jaqueline Börner – 42/FB
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Sylvia Terweiden – 52/GF
Ute Spreen – 52/4 GBL
André Knoche - 52/1 GBL
Stephanie Zech – 52/2
Annette Kulozik - 52/3 GBL
6. Gäste:
Veye Tatah (Verlagsleitung Africa Positive Magazin)
Hans Decker (Vorstandsmitglied Africa Positive)
Christine Johansson (Projektleitung Goldene Generation GmbH)
Konstatin Kleine (Geschäftsführer Goldene Generation GmbH)
Nadine Euler (Stadtsportbund)
Petra Stonies (Leiterin Tierschutzzentrum)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 17.01.2023, Beginn 15:30
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.11.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Energielagebericht
(Drucksache Nr.: 26374-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme Amazonashaus
(Drucksache Nr.: 26374-22-E7)
3. Angelegenheiten des Theaters
3.1 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 22/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26776-22)
3.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26498-22)
4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
4.1 Vorstellung der Ehrenamtskampagne – „Kein Sport ohne Support“
Präsentation von Frau Christine Johansson von der Marketingagentur „Goldenen Generation“
4.2 Sachstand Sportplätze
Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26307-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
4.3 Inklusive Sportstätten
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26314-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
4.4 Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25878-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25878-22-E2)
4.5 Parkplatz Rombergpark
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22-E2)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
4.6 Sachstand Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26785-22)
4.7 Möglichkeiten zum Basketball spielen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26794-22)
4.8 Zukunftskonzept Zoo 2023, sechster Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26723-22)
4.9 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26452-22)
4.10 Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25549-22)
4.11 Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26604-22)
4.12 Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26581-22)
5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
5.1 eSport Stadtmeisterschaft
mündlicher Bericht
5.2 Afro-Ruhr-Festival
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26611-22)
hierzu -> mündlicher Bericht
5.3 Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E5)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23311-22-E6)
5.4 Verkehrssicherheit von Denkmälern im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26283-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26283-22-E2)
5.5 Machbarkeitsstudien Stadtteilbibliotheken
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26315-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26315-22-E2)
5.6 Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E3)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 18.10.22 vor.
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E5)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
5.7 Veranstaltung "Nordstadt together – gemeinsam Nordstadt leben"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26788-22)
5.8 Entfernung des Bauzauns an der Rückseite des Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26791-22)
5.9 Kunstwerke Ostfriedhof
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26182-22)
5.10 Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26619-22)
6. Sonstige Angelgenheiten
6.1 Abruf von Fördermitteln des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25431-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25431-22-E3)
6.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung bei den Dortmunder Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26792-22)
6.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
6.4 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 15.11.22 vor.
6.5 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
6.6 Umbenennung des Orchesterzentrums NRW in ''Orchesterzentrum NRW im Benno-Elkan-Haus''
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26339-22)
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Stieglitz benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung – Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26334-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 5.11 behandelt.
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.7 behandelt.
Folgender TOP wird vorgezogen:
Afro-Ruhr-Festival
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26611-22)
hierzu -> mündlicher Bericht
Die Angelegenheit wird nach den Regularien behandelt.
Weiterhin liegt die Anlage „Zeitplan der Musikschule Mengede“ zur Niederschrift aus der Sitzung vom 15.11.22 vor.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet, den Bericht zu den eSport Stadtmeisterschaften auch vorzuziehen.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) erklärt, dass der Bericht zur eSport Stadtmeisterschaft nach der Präsentation zu der Kampagne „Kein Sport ohne Support“ gegeben werden könne.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) gibt an, dass dies in Ordnung sei.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022
Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass in der Niederschrift vom 18.10.2022 unter TOP 6.6 des öffentlichen Teils, Frau Ixkes-Henkemeyer falsch zitiert worden sei, da kein Beratungsbedarf bestehe und die SPD-Fraktion die Vorlage ausdrücklich positiv in die Haushaltsberatungen begleiten wolle.
Frau Schenk (Geschäftsführung des Depot e.V.) hat sich im Nachgang der Sitzung per E-Mail an den Ausschussvorsitzenden Herrn Mader gewandt und bittet um folgende Korrektur:
Bei Herrn Heitjohann handle es sich nicht um den künstlerischen Leiters des Depots und bei Frau Heib nicht um die Verwaltungsleitung des Depots. Herr Heib sei der künstlerische Leiter des Theaters im Depot und Frau Heib die Verwaltungsleitung des Theaters im Depot.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.22 genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.11.2022
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass in der Niederschrift vermerkt werden solle, dass sie im Laufe der Sitzung den Ausschussvorsitz übernommen habe.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) stimmt Frau Brunsing zu.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) merkt an, dass unter TOP 5.3 nicht klar geworden sei, wie Frau Wissert kritisiert worden sei.
Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) erklärt, dass es sich bei Niederschrift um ein Ergebnisprotokoll handle und aus diesem Grund die Niederschrift nicht verändert werden solle.
Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.11.2022 wird mit diesen Anmerkungen genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Energielagebericht
(Drucksache Nr.: 26374-22)
hierzu -> Stellungnahme Amazonashaus
(Drucksache Nr.: 26374-22-E7)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgendes Schreiben der Verwaltung vom 07.11.2022 vor:
in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.2022 wurde beschlossen, zukünftig in einem gesonderten Tagesordnungspunkt die momentane Energielage für die betroffenen Bereiche des Ausschusses zu besprechen.
Anbei erhalten Sie die Energielageberichte mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2022 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten des Theaters
zu TOP 3.1
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 22/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26776-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den 1. Quartalsbericht der Spielzeit 22/23 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26498-22)
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Sachstand der Kuppel und ob es weitere Pläne gebe.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) erläutert, dass es keine neuen Erkenntnisse gebe und Neuigkeiten in den Ausschuss eingebrachten würden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theaters Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 52.363, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.447 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der durch die Abschreibungen und Verringerung der Urlaubsrückstellungen entstehende Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.896.456,64 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der verbleibende durch coronabedingte Mehrwendungen entstandene Verlust in Höhe von 550.957,29 € wurde im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz isoliert und wird ebenfalls durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, so dass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
zu TOP 4.1
Vorstellung der Ehrenamtskampagne – „Kein Sport ohne Support“
Herr Grasediek (Geschäftsführung StadtSportBund Dortmund) und Frau Euler (Assistentin der Geschäftsführung) stellen die Idee hinter der Ehrenamtskampagne vor.
Frau Johansson (Marketingagentur „Goldene Generation“) stellt die Ehrenamtskampagne „Kein Sport ohne Support“ vor und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen (Anlage 1).
zu TOP 4.2
Sachstand Sportplätze
Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26307-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26307-22-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur aktuellen Situation der Sportplatzvergabe sowie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gestaltet sich derzeit die aktuelle Situation bei der Sportplatzvergabe aus Sicht der Verwaltung?
2. Wie viele Sportplätze betreibt die Stadt (aktiv, in Bau bzw. Umbau befindlich, ungenutzt)?
3. Wie viele Sportvereine nutzen die Sportplätze der Stadt? Wie hat sich die Nachfrage in den letzten 10 Jahren entwickelt? Wie hoch ist der Anteil an Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportbund sind?
4. Wie und anhand welcher Kriterien vergibt die Verwaltung Sportplätze an Sportvereine? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kriterien weiterzuentwickeln?
5. Inwiefern sind Erweiterungen bestehender Sportplätze möglich, um die Kapazitäten zu erhöhen? Wie sind die Planungen der Verwaltung, neue Sportplätze zu entwickeln? Inwiefern wäre die Stadt auf potentielle Klassen- Aufstiege von Fußballmannschaften in die Regionalliga vorbereitet?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2023 vor:
bezüglich der oben genannten Anfrage möchte ich vorausschicken, dass aufgrund des kurzen zeitlichen Abstandes zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit noch nicht alle Aspekte der genannten Anfrage beleuchtet und entsprechend beantwortet werden können. Die verbliebenen Fragestellungen werden zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.02.2023 schriftlich beantwortet werden.
Soweit schon möglich, wird die oben genannte Anfrage wie folgt beantwortet:
Frage 1
Durch die bereits bestehende sehr hohe Auslastung der Sportanlagen ist die Vergabe von Trainings- und Wettkampfzeiten an neu gegründete Vereine nur noch sehr eingeschränkt möglich. Es stehen kaum noch freie Kapazitäten zur Verfügung.
Frage 2
Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund betreuen insgesamt 67 Sportanlagen mit 74 Sportplätzen. Im Stadion Rote Erde werden aktuell die Rasenfläche und die leichtathletischen Anlagen erneuert. Zwei Tennensportplätze (Schützenstraße, Lindenhorster Straße) sind derzeit nicht in der Nutzung.
Frage 3
Die Sportanlagen werden von 98 Sportvereinen genutzt. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt eine stetig steigende Nachfrage. Alle Vereine sind Mitglieder des Stadtsportbundes.
Frage 4
Sportvereine, die einen Antrag auf Zuweisung einer Sportstätte stellen, müssen eine Vereinssatzung mit entsprechender Eintragung beim Amtsgericht und die Mitgliedschaft im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) mit der Teilnahme am Verbandsspielbetrieb vorweisen.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen werden den Vereinen Trainings- und Spielstätten zugewiesen. In der Vergangenheit haben alle neugegründeten Vereine ihre erste Spielstätte auf der Mendesportanlage (Sportanlage mit vier Spielfeldern) erhalten.
Weitere Zuweisungen dorthin können nicht mehr erfolgen, da auf der Mendesportanlage die Auslastungsgrenze erreicht ist.
Frage 5
Die bestehenden Sportanlagen sind räumlich nicht mehr durch zusätzliche Sportflächen zu erweitern.
Um weitere Kapazitäten zu schaffen, könnten die Sportplatzanlagen in Tennenausführung an der Schützenstraße und der Lindenhorster Straße reaktiviert und in Kunstrasen umgebaut werden. An der Lindenhorster Straße wäre allerdings zwingend eine Erneuerung des Umkleidegebäudes erforderlich.
Die Tennenanlage Sportplatzanlage Haferfeldstraße könnte in Kunstrasen umgebaut werden, allerdings verfügt diese Anlage über kein Umkleidegebäude.
Die Rasensportanlagen am Wischlinger Weg und an der Arthur-Behringer-Straße sind aktuell nicht bespielbar. Diese könnten in Kunstrasen zzgl. einer Beleuchtungsanlage umgebaut werden oder zumindest die Einrichtung einer Beleuchtungsanlage für eine ganzjährige Nutzung vorgenommen werden.
Das Stadion Rote Erde befindet sich derzeit im Umbau und ist das einzige Stadion mit Regional- und Drittligazulassung.
Frau Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) ergänzt, dass eine umfassendere Stellungnahme zur nächsten Sitzung folgen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Inklusive Sportstätten
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26314-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.08.2022 (DS 21816-21) zur Konzeptionierung inklusiv nutzbarer Sportstätten in Dortmund mit sogenannten Schwerpunkthallen.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) schildert, dass die Vorlage den Verwaltungsvorstand durchlaufen habe und den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im nächsten Gremienlauf erreichen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung.
zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25878-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25878-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25878-22-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung – sofern möglich durch einen mündlichen Bericht in der Sitzung:
1. Wie gestaltet sich derzeit die Personalsituation bei den städtischen Dortmunder Bädern?
2. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung unternommen, um die sich bereits in der Vergangenheit als problematisch dargestellte Personalsituation bei den Bädern zu verbessern?
3. Mit welchen Maßnahmen wäre ein offener Betrieb des Westbades bis zur Fertigstellung des neuen Bads im Revierpark Wischlingen wieder möglich?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.2022 vor:
Frage 1
Die Personalsituation in den drei städtischen Bädern ist insbesondere bei den Fachangestellten
äußerst angespannt.
Im Regelbetrieb sind pro Schicht 3 Fachangestellte sowie 2 Servicekräfte im Einsatz. Es gilt eine 5 Tage-Woche; in der Woche sind 2 freie Tage zu gewähren. Die normale Stammbesetzung in einem Hallenbad besteht aus 9-10 Fachangestellten. Mit diesem Personal wird der Regelbetrieb organisiert und es können auch Urlaubs- und normale Krankentage sowie Freischichten kompensiert werden. Schon immer haben sich dabei die drei Bäder bei besonderen Ausfallsituationen gegenseitig mit Personal unterstützt.
Mit Beginn der Sommerferien 2022 haben aber die langfristigen Personalausfälle deutlich zugenommen, alleine drei Mitarbeiter*innen dürfen lt. ärztlichem Attest nicht mehr am Beckenrand zur Aufsicht eingesetzt werden. Im Nordbad waren im Juli dieses Jahres nur noch zwei Fachangestellte einsatzbereit – diese Ausfälle konnten auch durch freiwillige Sonderschichten von Mitarbeiter*innen aus den beiden anderen Bädern nicht mehr kompensiert werden.
Um Personaleinsatzzeiten zu reduzieren, wurden zunächst im Westbad ab dem 08.08.22 die Öffnungszeiten für das Frühschwimmen eingestellt. Durch weitere langfristige Krankheitsausfälle besteht aber nun die Notwendigkeit, den Schwimmbetrieb für die Öffentlichkeit in einem der drei Bäder einzustellen.
Bei der Entscheidung, das Westbad für den öffentlichen Badebetrieb zu schließen, wurden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Erhalt der Wasserzeiten für Schul- und Vereinssport,
- Besucheraufkommen im öffentlichen Badebetrieb,
- alternative Wasserflächen im Umfeld.
Aktuell wird im Westbad der Schulbetrieb durch die Anwesenheit einer/s Fachangestellten pro Schicht sichergestellt, die Vereine haben dort Schlüsselgewalt und können bis zur Öffnung des Sportbades in Wischlingen ihren Schwimmbetrieb weiter durchführen. Die verbliebenen Mitarbeiter*innen wurden auf Nord- und Südbad verteilt. Hierdurch wird der weitere Regelbetrieb in den beiden Bädern sichergestellt.
Frage 2
Die Personalsituation hat sich erst seit dem Sommer 2022 als derart problematisch dargestellt.
In der Vergangenheit gab es noch die Perspektive, dass die Mitarbeitenden des Westbades nach der Schließung auf das Nord- und Südbad aufgeteilt werden. Mit diesem verstärkten Personalstamm sollten zum einen die geplanten Angebotserweiterungen und Attraktivierungen in diesen beiden Bädern (Ausweitung der Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit, Wegfall der Blockschließungen, Kursangebote) durchgeführt werden. Zum anderen sollte hierdurch die planbare Fluktuation durch altersbedingtes Ausscheiden von Stammpersonal in 2023/2024 aufgefangen werden.
Diese Möglichkeiten bestehen aufgrund der oben beschriebenen Entwicklung nun nicht mehr. Der Markt für Fachangestellte für das Bäderwesen ist leergefegt, bundesweit sind über 2000 Stellen unbesetzt. Aktuell läuft eine Ausschreibung für eine Nachbesetzung einer Fachangestelltenstelle für Bäderbetriebe – bisher ohne Resonanz.
Erschwerend kommt hinzu, dass kaum Auszubildende für den Beruf der Fachangestellten für Bäderbetriebe gewonnen werden können. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die Ausbildung zum einen anspruchsvoll ist, aber auf der anderen Seite die Verdienstmöglichkeiten unattraktiv sowie die Entwicklungsperspektiven eingeschränkt sind. Im letzten Jahr konnte zum Beispiel nur ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden.
Frage 3
Eine Wiedereröffnung des Westbades für den öffentlichen Badebetrieb ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich, es sei denn, man würde den öffentlichen Badebetrieb im Nordbad entsprechend einstellen. Im Südbad gibt es aufgrund der Komplexität des Bades (z.B. vermietete Objekte) keine Schlüsselgewalt für Vereine. Insoweit muss auch Personal zu Vereinszeiten im Südbad eingeplant werden.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
noch immer gibt es Turnhallen, die kein Wlan haben, obwohl dies für Sportarten, wie Handball, wo es verpflichtend ist einen Internet-Zugang zu haben, notwendig ist.
Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um Darstellung,
- wie viele Turnhallen im Stadtgebiet noch kein Wlan haben und
- welche Kosten / Turnhalle entstehen, um diese ans Wlan anzuschließen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.2022 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung.
zu TOP 4.5
Parkplatz Rombergpark
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26057-22-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung darzustellen, inwieweit eine kurzfristige Bewirtschaftung der Parkfläche P1 durch die Aufstellung von Parkscheinautomaten oder einer Vergabe an Privatunternehmen, die die Parkfläche bewirtschaften, möglich ist.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2022 vor:
hinsichtlich der Frage nach einer kurzfristigen Bewirtschaftung der Parkfläche P1 wurde
Kontakt mit Privatunternehmen für Parkraumbewirtschaftung aufgenommen. Hierbei wurden
die ortsspezifischen Möglichkeiten zur Parkraumbewirtschaftung eruiert. Eine aktuelle
Entwicklung im Bereich der Parkraumbewirtschaftung ist die automatisierte Fahrzeugerfassung durch eine Kennzeichenerfassung bei der Ein- und Ausfahrt. Sobald die
festzulegende Parkzeit überschritten wird, erfragt das ausführende Unternehmen über das
Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter, der / dem ein Ticket mit einer
Nachzahlungs-/ Strafgebühr zugesandt wird.
Um zum Beispiel Einfahrten für angemeldete Teilnehmende von Bildungsveranstaltungen im
Botanischen Garten, aber auch Fahrten des innerbetrieblichen Arbeitsverkehrs zu
gewährleisten, können die Sport- und Freizeitbetriebe über eine „white-list“ Fahrzeugkennzeichen zeitweise oder ganz von den zu erhebenden Parkgebühren befreien.
Die Modalitäten bezüglich der Preisstaffelung und die zeitlichen Rahmenbedingungen werden
seitens des Grundstückeigentümers festgelegt. Außerdem müssen mit dem
Bewirtschaftungsdienstleister mögliche Modelle der Parkraumbewirtschaftung abgeglichen
werden:
Modell 1:
Vorgabe eines festen Zeitfensters für freies Parken – wird die festgelegte Parkdauer
überschritten (einschließlich einer vereinbarten Karenzzeit), erhält die Fahrzeughalterin / der
Fahrzeughalter ein Ticket mit Strafgebühr vom Bewirtschaftungsdienstleister.
Modell 2:
Zusätzliche Installation eines Parkscheinautomaten (Risiko: Vandalismus-Wahrscheinlichkeit), um Nutzer*innen bei längerer Parkdauer durch Zahlung einer entsprechenden Gebühr zu ermöglichen, die Parkzeit zu verlängern. Die individuelle Parkdauer wird durch Eingabe des Kennzeichens durch den Einfahrenden ausgewählt.
Sollte sich eine Zusammenarbeit ergeben, entstehen den Sport- und Freizeitbetrieben für die
Parkraumbewirtschaftung keine Investitionskosten, weil sich die Investitionen des
Bewirtschaftungsdienstleisters bei Modell 1 durch die Strafgebühren refinanzieren (keine
Einnahmen für die Sport- und Freizeitbetriebe). Bei Modell 2 erhält der
Bewirtschaftungsdienstleister einen Anteil aus den Parkgebühren, welche die Sport- und
Freizeitbetriebe einnehmen.
Die Vergabemöglichkeiten zur angedachten kurzfristigen Parkraumbewirtschaftung durch
einen Bewirtschaftungsdienstleister werden mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum
eruiert. Nach Abschluss der Vergabe einer Parkraumbewirtschaftung inklusive Modell und
Modalitäten wird dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine entsprechende
Entscheidungsvorlage übersandt.
Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob die Bewirtschaftung des Parkplatzes durch Dienstleister des freien Marktes oder durch Dopark erfolgen werde.
Frau Kulozik (Leiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) gibt an, dass es sich momentan um eine Testphase handle. Momentan habe man sich mit einem Unternehmen des freien Marktes auseinandergesetzt, dabei entstünden jedoch keine Investitionskosten. Es werde momentan geprüft, wie man vorgehen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.6
Sachstand Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26785-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.12.2022 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet anlässlich der aktuellen Berichterstattung über kurzfristige Schließungen um einen Sachstand zum Zustand der Dortmunder Hallenbäder.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Sanierungsbedarfe sind bei welchen Bädern bekannt?
2. Welche baulichen Maßnahmen werden derzeit an welchem Bad durchgeführt?
Von welcher Schließungsdauer der Bäder ist jeweils auszugehen?
3. Welche Maßnahmen werden zur Beseitigung des bestehenden Personalmangels
ergriffen?
4. Wie wird die Öffnung von ausreichend Bädern für den Schwimmunterricht gewährleistet?
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) gibt an, dass eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung erfolgen werde. Er erklärt, dass während der Weihnachtszeit drei Bäder aus verschiedenen Gründen geschlossen worden seien.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den Erfahrungen mit der Wassertemperatur nach der Wiedereröffnung des Südbades nach den Feiertagen.
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erläutert, dass es ungefähr drei Tage dauern würde bis das Wasser die vorgegebene Temperatur erreichen werde.
Die Verwaltung sichert eine Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 4.7
Möglichkeiten zum Basketball spielen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26794-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung zu prüfen, wie viele Möglichkeiten es in Dortmund zum Basketball spielen an öffentlich zugänglichen Orten (nicht Schulen oder Vereine) gibt und darzulegen, ob es hierzu eine öffentlich zugängliche Übersicht über diese Orte gibt bzw. wie diese geschaffen werden kann.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) stellt fest, dass die Bitte um Stellungnahme nicht für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gedacht war. Er bittet, den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist die Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
zu TOP 4.8
Zukunftskonzept Zoo 2023, sechster Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26723-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den sechsten Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept des Zoos zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26452-22)
Frau Denzel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass ihre Fraktion die Neugestaltung des Hundebereichs begrüße und diese notwendig sei. Sie bedankt sich bei allen Haupt- und Ehrenamtlichen für ihren Einsatz.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund“ um 2.310.154 €.
zu TOP 4.10
Einrichtung von automatisierten Bewässerungsystemen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25549-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung des bestehenden Investitionsvorhabens Bewässerungsanlagen und Nutzung von Regenwasser im Westfalenpark.
zu TOP 4.11
Erhöhung der an Vereine zu zahlenden Platzwartentschädigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26604-22)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26604-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um eine namentliche Aufstellung der in der Begründung der Vorlage angeführten 67 Außensportanlagen. Wir bitten, die Unterscheidung der benannten 29 vereinsgebundenen- ,10 städtisch gepflegten- sowie der 26 Plätze, für welche Platzwartentschädigungen gezahlt werden, kenntlich zu machen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Er bittet die Verwaltung, die Stellungnahme bis zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften anzufertigen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 4.12
Zusätzliche Stellenbedarfe beim StadtSportBund Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26581-22)
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, wieso es bei der Vorlage keine Beteiligung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung gebe.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage empfehlen wolle und bedankt sich bei dem StadtSportBund Dortmund e.V. für die Arbeit.
Herr Hechler (SPD-Fraktion) schildert, dass sich seine Fraktion über die Vorlage freue.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht in der Beratungsfolge sei, da die Stellen die Stadt nicht betreffen würden. Ihre Fraktion wolle die Vorlage empfehlen, da die Stellen notwendig seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Einrichtung von drei Planstellen für die Bereiche „Vereinsberatung“, „Ehrenamtsförderung“ und „Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt“ beim StadtSportBund Dortmund e. V.. Der Zuschussvertrag zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem StadtSportBund Dortmund e.V. ist entsprechend anzupassen.
5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
zu TOP 5.1
eSport Stadtmeisterschaft
Frau Witt (Veranstaltungsmanagement 2Dez) berichtet von der eSport Stadtmeisterschaft und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.
zu TOP 5.2
Afro-Ruhr-Festival
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26611-22)
hierzu -> Vorstellung des Konzeptes für das Afro-Ruhr Festival 2023
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten darum, die Veranstalterin des Afro-Ruhr-Festivals in Dortmund, Africa Positive e.V., in einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um ihr Programm vorzustellen.
Frau Tatah (Verlagsleitung AFRICA POSITIVE Magazin) und Herr Decker (Vorstandsmitglied von AFRICE POSITIVE) stellen das Konzept für das Afro-Ruhr-Festival vor und antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen (Anlage 2).
zu TOP 5.3
Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E5)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23311-22-E6)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E7)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.2022 folgender Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das vorgelegte „Zukunftskonzept Musikschule“ (23311-22) zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss erwartet, dass einzelne Umsetzungsschritte des Zukunftskonzepts
dem Ausschuss im Vorfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
3. Handlungsfeld Dezentralität: Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Darstellung
aller derzeit genutzten dezentralen Unterrichtsstätten der Musikschule und eine Offenlegung des Gesamtkonzepts dezentraler Unterrichtsstätten bevor neue Immobilien für die Musikschule gekauft werden.
4. Handlungsfeld Markenkommunikation: Der Ausschuss begrüßt die Vorlage
DS-Nr. 25224-22 „Markenkonzeption / neuer Außenauftritt Musikschule“ und beschließt die Umsetzung des Markenauftritts mit seinen sieben Sparten. Die neue
Bezeichnung der Musikschule Dortmund lautet nunmehr „DORTMUND MUSIK“.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2022 vor:
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDUFraktion
„Zukunftskonzept Musikschule - Darstellung aller derzeit genutzten
dezentralen Unterrichtsstätten“, Drucksache-Nr. 23311-22-E5
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die im Betreff bezeichnete Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU und lege die Darstellung aller derzeit genutzten dezentralen Unterrichtsstätten vor (Anlage).
Hierbei handelt es sich um die Standorte, die für Unterricht der Sparte Musikschule, also den
originären Vokal- und Instrumentalunterricht sowie Ensembleproben, genutzt werden.
Es handelt sich nahezu ausschließlich um Schulräume, deren Belegungen mit großem
organisatorischen Aufwand zeitgenau individuell mit FB 40 abgestimmt und abgerechnet
werden. Der dezentrale Unterricht im Rahmen von Bildungspartnerschaften wie bspw. JeKits ist hier nicht erfasst, da diese Bildungspartnerschaften sich mit einem definierten Programm an eine definierte Zielgruppe richten und nicht allen Interessent:innen offenstehen.
An vielen Standorten ist der Unterrichtsumfang gering. Zudem zeigen sich einige Cluster, deren Unterricht an einzelnen geeigneten Standorten zusammengefasst werden kann. Für eine Zusammenlegung kommen Schulen wegen der begrenzten Räumlichkeiten, prioritärer
Eigennutzung durch Schulen und Ganztag sowie begrenzter Nutzungszeiten kaum in Frage.
Auch bzgl. geeigneter Unterrichtsbedingungen sei auf den Abschnitt „Lehr- und Lernbedingungen“ und das Handlungsfeld Dezentralität im Zukunftskonzept Musikschule (DS-Nr. 23311-22) und die Vorlage zu Kauf und Umbau der Immobilie Siegburgstraße 18 (DS-Nr. 23760- 22) verwiesen. Diese soll modellhaft entwickelt werden und als Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung dezentraler Unterrichtsstätten dienen.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
vor einiger Zeit gab es ein Projekt/Kooperation zwischen der Musikschule Dortmund mit Musizierenden aus Palästina. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieses Projekt eingestellt.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Gibt es momentan wieder eine solche Kooperation mit Musizierenden aus Palästina?
2) Gibt es eine Kooperation mit Musizierenden aus anderen Ländern?
3) Ist es möglich im Zukunftskonzept der Musikschule grundsätzlich festzuschreiben, dass es regelmäßige Kooperationen mit Musikschulen/Musizierenden aus anderen Ländern gibt?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass momentan keine Kooperation mit Musizierenden aus Palästina bestehe und dies auch nicht in Planung sei. Es gebe jedoch eine Kooperation mit vielen anderen Ländern. Seit Jahrzehnten seien die Kooperationen mit Musizierenden aus anderen Ländern praktiziert worden und dies solle auch fortgesetzt werden, weswegen die Thematik nicht im Zukunftskonzept auftaucht.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2022 und die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Verkehrssicherheit von Denkmälern im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26283-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26283-22-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung darzulegen, wie gewährleistet wird, dass von Kunstwerken, die im öffentlichen Raum zugänglich sind, keine Gefahr durch z. B. mangelnde Standfestigkeit ausgeht.
Begründung:
Zwei Kinder wurden innerhalb eines Jahres in Deutschland von einer umstürzenden Kunstskulptur erschlagen, im vergangenen November ein Sechsjähriger in Büren bei Paderborn und zuletzt am 26. August ein siebenjähriges Mädchen in München. Bereits 2014 wurde ein Dreijähriger in Wolfratshausen schwer verletzt. Fälle wie diese werfen die Frage auf, wie gewährleistet wird, dass dies in Dortmund nicht passieren kann.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2022 vor:
die in Ihrer Anfrage vom 14.11.2022 genannten Fälle sind Beispiele aus einer Reihe von
Tragödien, bei denen Kinder durch im öffentlichen Raum ausgestellten Objekte schwer oder
tödlich verletzt wurden. Seit der Jahrtausendwende haben sich unter anderen in Hannover
(2001), Nürnberg (2003), Hameln (2003), Köln (2011), Wolfratshausen (2014), Kräiligen
(2016), Paderborn (2021) und München (2022) solche dramatischen Ereignisse ereignet.
Am 20.09.2022 hat die Westfälische Rundschau in einem Artikel die Standsicherheit von
Kunstwerke im öffentlichen Raum in Dortmund thematisiert. Kurz darauf wurde 41/KiöR
(Ressort, ehemals Stabsstelle, Kunst im öffentlichen Raum) von mehreren BVs kontaktiert, sie
wollten sich erkundigen, wie die Verkehrssicherheit und Standsicherheit von Objekten im
Stadtraum kontrolliert werden. 41/KiöR hat daraufhin mit einer Analyse der Strukturen und
Zuständigkeiten begonnen, sie wird dabei von einem Diplomingenieur unterstützt, der als
Gutachter an einem der oben genannten Fälle beteiligt gewesen ist. Im Folgendem sind die
Zwischenergebnisse dieser Analyse aufgeführt sowie erste Hypothesen zur Behebung der
festgestellten Mängeln.
Für die sich im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund befindlichen Objekte sind grundsätzlich
die Eigentümer verantwortlich. Die Tatsache, dass nicht für alle Objekte die Eigentumsverhältnisse eindeutig festgestellt worden sind, erschwert die Ermittlung der
Verantwortlichkeiten. Die Suche nach den Eigentümern erweist sich in Dortmund als besonders schwierig, da der Abschluss von Leih- oder Schenkungsverträgen für Objekte, die den städtischen Raum integriert sind, bisher nicht systematisch erfolgt ist.
Objekte im öffentlichen Raum die der Stadt Dortmund gehören, befinden sich in der Inventar
Zuständigkeit der StÄ, auf deren Portfolio sie sich befinden. Die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die elementarste Ebene der Instandhaltung der Objekte. Weitere wichtige, aber weniger dringliche Aufgaben sind die Wartung und möglicherweise die
Instandsetzung, für welche eigentlich die Eigentümer zuständig sind.
Nach den derzeit verfügbaren Daten erfüllen die verschiedenen StÄ die Aufgabe der Kontrolle
der Verkehrssicherheit der Objekte, die unter den Begriff „Kunstwerke und Denkmäler"
subsummiert werden, auf verschiedene Art und Weise. Einige StÄ lassen die in ihrem Bestand
befindlichen Objekte zweimal jährlich überprüfen, andere gehen weniger systematisch vor, da
für diese Aufgabe keine Kapazitäten vorgesehen sind.
Es muss dabei betont werden, dass die Kontrollen der Verkehrssicherheit von Personal der
Ämter durchgeführt werden (z.B. Straßenkontrolleure, technisches Personal der Gartenpflege,
etc.), die kein besonderes Fachwissen über Kunst oder den Kulturgut haben. Die verschiedenen Ämter folgen nicht zwingend demselben Standard oder derselben Methodik, und die Ergebnisse der Kontrollen werden nicht auf einheitliche und zentrale Weise dokumentiert. Fest steht, dass die durchgeführten Kontrollen nicht immer geeignet sind, um die Standsicherheit der Objekte zu attestieren. Diese kann nur von einem qualifizierten Ingenieur, einem Statiker oder einem spezialisierten Restaurator bescheinigt werden.
Wie aus den in der Anfrage verwendeten Begriffen hervorgeht, erschwert zudem die
terminologische Unschärfe von „Kunstwerk“ und „Denkmal“ die Untersuchung der Art und
Weise, wie die Verkehrssicherheit ausgeführt wird. Tatsächlich ist bis heute nicht klar definiert,
welche Objekte im öffentlichen Raum als Kunstwerke geführt werden und welche als
Denkmäler. Somit kann die Anfrage nicht in aller Genauigkeit beantwortet werden, da nicht
endgültig geklärt ist, welche Objekte im Einzelnen gemeint sind.
In Ermangelung klarer Definitionen führen manche StÄ eigene Listen, andere berufen sich auf
die KiöR-Datenbank, die von 41/KiöR gepflegt wird. In dieser befinden sich ungefähr 1000
Objekte, wovon die meisten allerdings weder als Kunstwerke (von einem Künstler geschaffenes Werk, das von der Stadt als Kunstwerk erworben oder ihr geschenkt wurde) noch als Denkmäler (nach Denkmalschutzgesetz NRW - DSchG NRW) zu bezeichnen sind.
Verschiedenen BVs, Ämter oder private Träger bereichern den städtischen Raum mit mehreren Objekten im Jahr, die mal als Kunstwerke, mal als Denkmäler bezeichnet werden, ohne dass 41/KiöR einbezogen oder benachrichtigt wird. Es ist daher möglich, dass sich Objekte im öffentlichen Raum befinden, die als Kunstwerke oder Denkmäler deklariert werden, die aber nicht in der Datenbank KiöR aufgefasst sind und deren Verkehrssicherheit nicht kontrolliert wird.
Das Thema der Verkehrssicherheit ist selbstverständlich von brennender Aktualität. Es sollte
aber nur als die Spitze des Eisbergs der erweiterten Problematik des Erhalts von Objekten im
öffentlichen Raum erachtet werden. Aus der Drucksache 04254-11 (13.09.2011) leitet sich ab,
dass 41/KiöR für die Koordinierung der Instandhaltung und Instandsetzung von Denkmalen
und Kunstwerke im öffentlichen Raum verantwortlich ist.
Aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Gründen hat sich im Laufe der Jahre die
Praxis etabliert, dass 41/KiöR auf Antrag der BVs die Finanzierung von Objekten im öffentlichen Raum sicherstellt (Bündel aus Eigenmittel, BV-Mittel, Zuschüsse AKSF,
Drittmittel) und restauratorische Maßnahmen ausführen lässt. Zu einem späteren Zeitpunkt kam eine umfangreichere gesamtstädtische Finanzierung hinzu, die die Notwendigkeit einer
partizipativen Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen teilweise überflüssig macht.
Die Durchführung von Instandhaltung und Instandsetzung gehört jedoch laut Drucksache
04254-11 grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von 41/KiöR. Im Übrigen wird weder über die
Kapazität (1 Vollzeitkraft und 1 studentische Hilfskraft) noch über die technischen Fähigkeiten
und fachlichen Kenntnisse (1 Kunsthistoriker und 1 Studentin der Kunstgeschichte) verfügt,
um diese Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Die derzeitige Ausstattung 41/KiöR ist für
die wissenschaftliche Auffassung der Kunstwerke im öffentlichen Raum, die Konzeption und
die Realisierung eines Vermittlungsangebotes und die Beratung verschiedener kommunaler
Gremien ausgelegt.
Die Tatsache, dass die Zuständigkeiten in der Praxis nicht klar geregelt sind, führt dazu, dass
41/KiöR als Sammelstelle für alle Anfragen und Beschwerden (von Presse, Bürger*innen,
Künstler*innen und BVs) über Probleme mit Objekten im öffentlichen Raum gilt, ohne dass es
in den meisten der beteiligten StÄ ein entsprechendes Pendant zur Lösung der gemeldeten
Probleme gäbe. Die Beantwortung der Anfragen und Beschwerden nimmt einen erheblichen
Teil der Arbeitszeit in Anspruch. Die ständig zunehmende Forderung von
Restaurierungsmaßnahmen seitens der BVs führt zu mehrjährigen Wartezeiten für die
Durchführungen der Maßnahmen, was bei allen Beteiligten zu Unzufriedenheit führt.
Es muss auch hervorgehoben werden, dass in der derzeitigen Konstellation die Reinigung und
Wartung der Kunstwerke und Denkmäler leider nicht gewährleistet werden kann. Das ist ein
kritischer Punkt, denn solche Maßnahmen können die Häufigkeit von Verkehrssicherheitsproblemen verringern und den Bedarf an teuren Restaurierungen
reduzieren. Darüber hinaus ist die Art und Weise, wie die Stadt mit bestehenden Werken
umgeht, die Visitenkarte, mit der sie sich neuen Künstler*innen gegenüber präsentiert, und
signalisiert den Bürger*innen, welche Bedeutung sie der Kunst beimisst.
Aus Gesprächen mit Kolleg*innen aus der AG KiöR der Ruhr Kunst Museen und einer nicht
repräsentativer Umfrage unter Expert*innen aus anderen Großstädten im deutschsprachigen
Raum geht hervor, dass die derzeitige Struktur in Dortmund, in der ein Ressort der Kulturwerke Aufgaben wie Instandhaltung und Instandsetzung durchführen lässt, unüblich ist.
In vier von fünf Großstädte (Hamburg, München, Wien, Hannover) liegt die Verantwortlichkeit
für die wissenschaftliche Auffassung und die Konzeption temporäre Kunst im öffentlichen
Raum beim Kulturreferat oder bei der Kulturbehörde. Der Unterhalt von permanenter Kunst im
öffentlichen Raum oder auch von Denkmälern, selbst wenn diese von Kulturreferat/Kulturbehörde initiiert werden, liegt beim Baureferat/Amt für Zentrale
Angelegenheiten/Tiefbauamt/Hochbauamt. Dafür wird in den Stadtratsbeschlüssen zur
Errichtung der KiöR und Denkmäler oft ein bestimmter Prozentsatz an Unterhaltskosten mit
beschlossen. In Zürich liegt sogar die Verantwortlichkeit für temporäre Kunst im öffentlichen
Raum im Tiefbau- und Versorgungsdepartement.
Der Referent für Kunst im öffentlichen Raum hat mit einer Analyse begonnen, die zu konkreten Vorschlägen führen wird, wie die Lage verbessert werden kann. Diese orientieren sich an der Handreichung des Deutschen Städtetags von 2014.
Für das Frühjahr 2023 ist ein Treffen mit den Leitern aller beteiligten StÄ angestrebt. Ziel ist
es, eine neue Strukturierung der Zuständigkeiten für die Erhaltung von Objekten im
öffentlichen Raum zu erreichen, die die Verkehrssicherheit gerecht wird, die Einhaltung des
Denkmalschutzgesetzes und die Möglichkeit für 41/KiöR, sich mit einer inhaltlichen
Neuausrichtung von Kunst im öffentlichen Raum zu befassen, gewährleistet. Gleichzeitig
müssen von der Politik beschlossene ehrgeizige Projekte wie das Denkmal für
Gastarbeiter*innen auch umgesetzt werden.
Vorläufig können wir festhalten, dass die zerstreute Zuständigkeit dem Erhalt der Objekte nicht zuträglich ist. Es sollte deshalb über eine zentrale Stelle nachgedacht werden (eine Art
„technisches Büro“), die für den Erhalt der Objekte im Stadtraum im kommunalen Besitz
zuständig ist. Dieses Büro sollte für die Kontrolle der Verkehrssicherheit zuständig sein, was
den Vorteil hätte, dass alle Objekte von denselben Personen nach einheitlichem Standard
kontrolliert würden. Ein solches Büro muss finanziell und personell angemessen ausgestattet
sein. Hier müssten auf jeden Fall auch die Kompetenzen von Hochbau und Tiefbau vertreten
sein.
Darüber hinaus wird ein Leitfaden für die StÄ und die BVs erstellt, um sie für die
Notwendigkeit der Schließung von Verträge zu sensibilisieren, um die Zentralisierung der
Daten sicherzustellen und um auch dafür zu sorgen, dass der Pflegeaufwand schon bei der
Aufstellung von Objekten berücksichtigt wird und die Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Es sei sinnvoll, eine zentrale Stelle für die Überprüfung der Objekte im Stadtraum einzurichten. Im Jahr 2020 habe die SPD einen Antrag für eine weitere Stelle für Kunst im öffentlichen Raum gestellt. Er fragt, wie es mit dieser Stelle aussehe.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) erklärt, dass es nicht wirklich eine zweite Stelle gebe. Der Beschluss habe gelautet, dass überlappend eingestellt worden sei, damit die ursprüngliche Mitarbeiterin, den neuen Mitarbeiter für eine gewisse Zeit einarbeiten konnte.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Machbarkeitsstudien Stadtteilbibliotheken
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26315-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26315-22-E2)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses sowie dem Ergebnis der Machbarkeitsstudien für Stadtteilbibliotheken in der Nordstadt und Innenstadt-Ost.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2022 vor:
zu der im Antrag zur Tagesordnung gestellten Frage zum Thema “Machbarkeitsstudien“ Stadtteilbibliotheken“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses sowie dem Ergebnis der Machbarkeitsstudien für Stadtteilbibliotheken in der Nordstadt und Innenstadt-Ost?
Aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses über “Machbarkeitsstudien für Stadtteilbibliotheken“ zum Haushalt 2022 wurden durch den Geschäftsbereich Bibliotheken ein Anforderungsprofil und ein entsprechendes Raumprogramm aufgestellt. Anhand der dort festgelegten Kriterien wurde in den Stadtbezirken Innenstadt-Ost und Innenstadt-Nord nach entsprechenden Objekten gesucht.
Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord wurden zwei Objekte einer näheren Voruntersuchung unterzogen, bei der sich ein Objekt als grundsätzlich geeignet gezeigt hat. Für diese Immobilie (Münsterstraße 105) wurde ein Architekturbüro mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Mit dem Ergebnis dieser Untersuchung ist im 1. Quartal 2023 zu rechnen.
Für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost war die Suche auf Grundlage der durch das Raumprogramm definierten Anforderung bisher leider noch nicht erfolgreich. Daher wurde der Fachbereich Liegenschaften (FB23) eingeschaltet, um geeignete Immobilien zu finden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für eine mögliche Stadtteilbibliothek in der Innenstadt-Nord können dabei ggf. wichtige Erkenntnisse für eine Auswahl einer Immobilie in der Innenstadt-Ost liefern.
Sobald der Verwaltung für einen der Stadtbezirke konkrete Informationen insbesondere auch zu den Kosten der Einrichtung und des Betriebes einer Stadtteilbibliothek vorliegen, werden wir diese dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorlegen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25393-22-E4)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E5)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 18.10.2022 vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zum kommunalen Handlungsprogramm „Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse“. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Haben die entsprechenden Sprachkurse der VHS inzwischen begonnen?
2. Wie viele Menschen nehmen aktuell daran teil? (bitte aufschlüsseln nach Herkunft, Geschlecht und Aufenthaltsstatus)
3. Durch welche Maßnahmen kann der Zugang zu den Kursen weiter gesteigert werden?
4. Mit welchen Ausgaben der für die Sprachkurse im Jahr 2022 zur Verfügung gestellten 300.000 Euro rechnet die Verwaltung bis Ende des Jahres?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 3.1.2023 vor:
1) Haben die entsprechenden Sprachkurse der VHS inzwischen begonnen?
Derzeit führen der Träger WIR e.V. - Der Verein (Münsterstraße 9-11, 44145 Dortmund) und die VHS Dortmund insgesamt 4 Sprachkurse im Rahmen des kommunalen Handlungsprogramms durch. Weitere Kurse für 2023 sind geplant.
3) Durch welche Maßnahmen kann der Zugang zu den Kursen weiter gesteigert werden?
• Enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen und Beratungs- und Anlaufstellen der Zielgruppe (MigraDo, Willkommen Europa und weitere)
• Weitergabe von Kursinformationen an relevante Beratungsstellen, Leistungsträger, Multiplikator*innen (die auch aufsuchende Arbeit in Stadtteilen betreiben)
• Intensive Beratung vor Ort (beim Träger)
4) Mit welchen Ausgaben der für die Sprachkurse im Jahr 2022 zur Verfügung gestellten 300.000 € rechnet die Verwaltung bis Ende des Jahres?
Die Ausgaben für die o. g. Kurse belaufen sich auf insgesamt auf 114.400, 00 € (28.600,00 € pro Kurs). Allerdings wird die Summe erst in 2023 wirksam.
Die restlichen Mittel sind für weitere Kurse in 2023 eingeplant.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.11.2022 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Inwiefern ist eine externe Vergabe bzw. externe Projektsteuerung für den Neubau
der VHS am Königswall 28 sinnvoll? Ist bei einer externen Projektsteuerung mit
Mehrkosten zu rechnen, wenn ja, mit welchen?
2. Inwiefern kann die Verwaltung für den Neubau der VHS auf Mittel des Schulneubau-Programms des Landes NRW zurückgreifen?
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.11.2022 in die nächste Sitzung.
zu TOP 5.7
Veranstaltung "Nordstadt together – gemeinsam Nordstadt leben"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26788-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung bis zur Sitzung bzw. in der Sitzung am 17. Januar 2023 um Berichterstattung zu der im Dietrich-Keuning-Haus geplanten Veranstaltung „Nordstadt together – gemeinsam Nordstadt leben“.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist die Veranstaltung inhaltlich ausgerichtet, welche Zielsetzung verfolgt sie und welche Ergebnisse erhofft man sich?
2. Für welche Zielgruppe ist die Veranstaltung gedacht und wie soll diese erreicht werden?
3. Sind Folgeveranstaltungen geplant oder handelt es sich um eine einmalige Planung?
4. Welche lokalen Akteur*innen wurden/werden in die Planung miteinbezogen bzw. werden für aktive Parts angefragt?
5. Wurde die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über die Veranstaltung informiert?
Wenn ja: wann und durch wen? Wenn nein: warum wurde die Bezirksvertretung nicht informiert?
6. Nach Informationen aus dem Begleitausschuss organisiert die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie diese Veranstaltung im Auftrag des Oberbürgermeisters. Was ist dafür der Hintergrund?
7. Welches Budget wird über welchen Fachbereich für die Veranstaltung angesetzt? Werden externe Dienstleister beauftragt und wenn ja, aus welchen Mitteln werden diese finanziert?
Begründung:
Die Bitte um Berichterstattung bereits zur nächsten Sitzung ergibt sich aus dem kurzfristig angesetzten Veranstaltungstermin am 6.2.2023. Darüber hinaus bestehen Fragen zu Kosten und Zuständigkeiten und inwiefern der Erfolg einer Veranstaltung, die an einem Montag im Februar in Teilen im Außenbereich des Dietrich-Keuning-Hauses organisiert wird, sichergestellt werden kann.
Herr Sauer (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Titel ins Deutsche übersetzt werden solle.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass er sich eine Beantwortung in der heutigen Sitzung gewünscht habe. Falls vor der Veranstaltung keine Antwort verfasst werde, werde diese im Nachgang schriftlich gewünscht.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Koordinierungsstelle die Antwort vorbereiten müsse.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet, die Stellungnahme der Verwaltung an den Integrationsrat zu überweisen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung.
zu TOP 5.8
Entfernung des Bauzauns an der Rückseite des Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26791-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26791-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um einen
Sachstand dazu, wann mit der Gestaltung und Fertigstellung des Außenbereiches an
der Rückseite des Dortmunder U gerechnet werden kann.
Begründung:
Seit bereits zwölf Jahren wartet der rückseitige Außenbereich des Dortmunder U – auch
bekannt als Moog-Garden – auf seine Fertigstellung. Spätestens jetzt, wo auch die neu
entstandenen Gebäudekomplexe sich in Kürze der Fertigstellung nähern, wird es Zeit das
durch Bauzäune abgegrenzte Provisorium, in einen für Besuchende attraktiven Außenbereich
zu überführen.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksvertretung Innenstadt-West zu überweisen.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet das Dortmunder U um eine Stellungnahme.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es sich bei den Bauarbeiten um Ratsbeschlüsse handle. Zunächst sollten die Kubaturen hergestellt werden, bevor mit der Gestaltung des Platzes und der Straße begonnen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion in die nächste Sitzung.
zu TOP 5.9
Kunstwerke Ostfriedhof
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26182-22)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Vereins Freunde des Ostparks/Ostfriedhofs vom 05.10.2022 vor (s. Anlage 2).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.11.2022 vor:
„… Antwort 1
Die sieben Benno-Elkan-Bronzen sind durch Repliken aus Polymerbeton ersetzt worden, die den denkmalgeschützten Originalen beeindruckend ähnlich sehen. Die Originale werden zurzeit sicher, sauber und trocken aufbewahrt. Der Erhalt der Plastiken ist für die nächsten Jahre zweifellos gesichert, Ihre Sorge ist daher unbegründet. Wir sind uns der symbolischen Dimension bewusst, die das Wissen um die Werke in den Katakomben des Hauptfriedhofs wecken kann, aber wir möchten besonders betonen, dass es sich um eine Zwischenlösung handelt, die für den Erhalt geeignet ist und den gängigen Museumsstandards entspricht. Wenn das neue Zentraldepot der Dortmunder Museen in Betrieb genommen wird, werden die Originale selbstverständlich zusammen mit den Skulpturen und Plastiken aus den Städtischen Sammlungen aufbewahrt werden. Dies ist im Moment leider noch nicht möglich. Museen planen Sonderausstellungen oder Sammlungspräsentationen lange im Voraus, unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Prioritäten. Die Benno-Elkan-Bronzen wurden zur Verzierung von Steingräbern entworfen und sind in diesem Sinne ortsspezifische Arbeiten. Ihre Präsentation im Museumskontext wäre nur mit ausführlicher Kontextualisierung denkbar, die natürlich zum jeweiligen Ausstellungskonzept passen müsste. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass das Museum Ostwall, das einige Arbeiten Benno Elkans besitzt und in seiner kommenden Sammlungspräsentation auch einige Köpfe zeigen wird, die Präsentation seiner Sammlung alle 2-3 Jahre komplett neu gestaltet und dabei den Ansatz verfolgt, den Dortmunder*innen die rund 7500 Werke der Sammlung in Themenausstellungen
zugänglich zu machen. Hierzu wählen die Kolleg*innen jeweils sorgfältig Werke zum
jeweiligen Thema aus dem Bestand der Sammlung aus, die dann auf den Ebenen 4 und 5 des Dortmunder U präsentiert werden. Eine dauerhafte Präsentation aller Elkan Arbeiten, wie von Ihnen gewünscht, ist unter diesen Bedingungen leider nicht möglich.
Es sollte nicht vergessen werden, dass die überwiegende Mehrheit der sich in
Museumssammlungen befindlichen Objekte (im Durchschnitt etwa zwischen 85 und 95 %) für die Öffentlichkeit nicht sichtbar ist. Die Tatsache, dass einige Werke vorübergehend nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sind, ist also keine Ausnahme, sondern eher die Regel in den Museen. Die Tatsache, dass die Repliken schon heute öffentlich zugänglich sind, und dass die Originale bereits den Museumskuratoren zur Verfügung stehen, lässt nicht auf die Notwendigkeit eines kurzfristigen Handlungsbedarfes schließen.
Antwort 2
Die Engelsplastik, die das Grabmal der Familie Röttgers schmückt, ist über die Jahre extrem verwittert. Sie stammt aus dem Jahr 1909 aus einer Massenfertigung durch WMF. Wie damals üblich, wurden die Plastiken mit dem Stein individuell kombiniert und dann fest mit diesem verbunden. Der Engel besteht aus einer galvanisierten Kupferhülle um einen Gipskern, der mit Eisen armiert wurde. Eine Art Stiel am unteren Ende des Engels wurde in einer Aushöhlung am Stein fest vergossen.
Die Kupferhülle des Engels ist an mehreren Stellen nach und nach eingerissen, der Gipskern ist aufgequollen und das Eisen rostet an einigen Stellen. Eine Privatperson hat sich im Juli an das Ressort Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) und die Untere Denkmalbehörde (UDB) gewandt, weil an der rechten Hand der Figur inzwischen die Kupferhülle entweder durch äußere Einwirkungen oder durch Eigengewicht gerissen ist und der Arm mit der von diesem gehaltenen Tafel abgefallen ist. Der Arm konnte inzwischen gesichert werden, die Tafel fehlt. Daraufhin fanden mehrere Vor-Ort-Termine statt. In Absprache mit der UDB und der Friedhofsverwaltung wurde schließlich eine Fachfirma mit der Beurteilung einer Möglichkeit der Demontage des Objekts beauftragt, um eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten und weiterer Verwitterung bis zur Restaurierung vorzubeugen. Die beauftragte Firma stellte fest,
dass bei einem Transport Gefahr einer Beschädigung des Objekts bestehe. Zur Sicherung vor dem Transport wurde daher eine auf Metall spezialisierte Restauratorin beauftragt, die zurzeit in Kontakt mit der Restauratorin des LWL auch einen Restaurierungsplan für den Engel erstellt. Es ist beabsichtigt, noch vor dem Winter die Skulptur zu demontieren und an einen sicheren Ort zu bringen, um in Ruhe die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen. Nach erster Einschätzung der Restauratorin ist die Plastik restaurierbar und kann unter bestimmten Vorkehrungen auch transportiert werden. Alternativ zur Restaurierung besteht die Möglichkeit,
die Figur durch eine Nachbildung aus Polymerbeton zu ersetzen und das Original zumindest zu sichern. In der Literatur werden Hinweise auf eine artgleiche Figur in Augsburg gefunden, deren Vorhandensein durch die dortige Denkmalbehörde inzwischen bestätigt wurde. Diese kann sowohl bei dem Polymerabguss als auch bei der Rekonstruktion der fehlenden Teile hilfreich sein.
Der Restaurierungsplan, der zurzeit erstellt wird, ist bei der UDB einzureichen und von dort in Zusammenarbeit mit dem LWL zu prüfen. Nach Genehmigung kann mit der Restaurierung begonnen werden. Die beschriebene Vorlaufzeit wird benötigt, um das Denkmal fachgerecht und nachhaltig zu restaurieren.
Antwort 3
Die Digitalisierung von Gräbern ist keine Aufgabe von KiöR, die Kapazität, um dieser
zusätzlichen Aufgabe entgegenzunehmen, ist nicht vorhanden. Auf Nachfrage antwortet die Technische Leitung der Friedhofsverwaltung, dass wegen mangelnder Kapazität auch von ihrer Seite keine Umsetzung erfolgen könnte. …“
Die Petentin erläutert ihre Eingabe. Sie sei sehr dankbar, dass die Kunstwerke von Benno Elkan gerettet werden konnten, bedaure es aber, dass die Originale nicht ausgestellt werden. Sie bittet aufgrund der Bedeutung des Künstlers und seiner Werke darum, dass die Denkmäler in ein Museum der Stadt – restauriert, geschützt und bewacht und für die Dortmunder zugänglich – überführt und aufbewahrt werden.
Herr Toussaint (FB 41) zeigt Verständnis für den Wunsch der Petentin. Er informiert, dass sich die meisten Kunstwerke von Benno Elkan in der Sammlung des Museums am Ostwall befänden. Die für die Ausstellungsplanung zuständige Sammlungsleiterin habe mitgeteilt, eine öffentliche Ausstellung der Werke sei in der näheren Zukunft nicht geplant. Informationen zur mittel- bis langfristige Ausstellungplanung lägen zurzeit noch nicht vor.
Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) schlägt vor, die Punkte 1 und 2 zuständigkeitshalber an den
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Punkt 3 (Digitalisierung der Gräber) an den für die Friedhöfe zuständigen Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen.
Rm Goosmann (SPD) fragt, ob die Engelsskulptur inzwischen demontiert und in Sicherheit gebracht worden sei. Weiterhin erkundigt er sich, ob Räumlichkeiten auf dem Ostfriedhof für eine Ausstellung vorhanden seien. Die Petentin äußert abschließend den Wunsch, dass die Stadt Dortmund nach Möglichkeiten sucht, den Künstler zu ehren, indem perspektivisch seine gesamten Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Punkte 1 und 2 der Eingabe in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Punkt 3 zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, Stellung zu beziehen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Originale über das Museum für Kunst und Kultur eingelagert seien. Die Verwaltung sehe keine Veranlassung, dass die Engelsplastik gesichert werde.
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) ergänzt, dass ein Restaurierungskonzept für den Engel umgesetzt werde und es sinnvoll sei die Plastiken abzunehmen und zu lagern. Der Aufstellort sei so von Benno Elkan gewünscht worden.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) fragt, wann man mit der Vollendung der Restaurierung des Engels rechnen könne.
Herr Dr. Toussaint (Teamleiter Museum für Kunst und Kulturgeschichte) schildert, dass die Engelsplastik in der vierten oder fünften Kalenderwoche abmontiert und dann aufbewahrt werden solle, damit diese trocknen könne. Anschließend sollen Angebote für die Restaurierung eingeholt werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 5.10
Energetische Ertüchtigung und Sanierung der Gebäudeautomation und der Beleuchtung des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek, Max-von-der-Grün-Platz 1-7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26619-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Sanierung der Gebäudeautomation inklusive Erneuerung der Mess- Steuer- Regeltechnik und der Kälte- bzw. Heizungsanlage und die Umrüstung der Beleuchtungskörper auf LED-Beleuchtung im gesamten Gebäude der Stadt- und Landesbibliothek (StLB), Max-von-der-Grün-Platz 1-7. (Kostenvolumen insgesamt ca. 2.921.100 €)
2. stimmt der Beauftragung der Städt. Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der Maßnahme zu.
zu TOP 5.11
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Fortschreibung der Modernisierung der Dauerausstellung und bauliche Erweiterung - Ausführungsbeschluss bis zur Leistungsphase 4-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26334-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Die Modernisierung der Dauerausstellung durch die Kulturbetriebe Dortmund fortzuführen. In diesem Zusammenhang werden die Kulturbetriebe Dortmund ermächtigt, die Planungen für die bauliche Erweiterung bis zur Leistungsphase 4 voranzutreiben. Zum Ende der Leistungsphase 3 sowie einer weiteren Fördermittelakquise ist ein Ausführungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme Steinwache einzuholen.
6. Sonstige Angelgenheiten
zu TOP 6.1
Abruf von Fördermitteln des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25431-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25431-22-E3)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 30.08.2022 vor:
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzustellen, welche Projekte/Bereiche am Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für eine Förderung in Frage kommen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Formulierungsmöglichkeiten in Anträgen so
auszuschöpfen, dass Fördermittel abgegriffen werden können und Anträge zeitnah einzureichen, damit die entsprechende Einreichungsfrist eingehalten wird.
Des Weiteren bitten wir um Darstellung, auf welche Förderprogramme in 2021 und 2022 sich die Sport- und Freizeitbetriebe beworben haben und, für welche Projekte – bei Zusage einer Förderung – die Gelder verwendet wurden.
Auch bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Inwiefern wird die Verwaltung sich beim Bundesprogramm bewerben? (Getrennter Bericht
nach den Förderbereichen Sport, Jugend und Kultur)
- Inwiefern ist eine Bewerbung beim Bundesprogramm für die Sanierung des Freibads Stockheide (DS 23597-22) geeignet, um Fördermittel zu akquirieren?
Begründung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Bis Ende September können sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Insgesamt stehen 476 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus dieser Einrichtungen zur Verfügung.
In Dortmund gibt es stadtweit viele kommunale Einrichtungen, die durch ihr Tun eine Aufwertung des Quartiers erreichen und die soziale und gesellschaftliche Integration fördern. Eine Sanierung von entsprechenden Einrichtungen mit Fördermitteln im Bereich Sport und Kultur durch Stellung entsprechender Anträge kann somit nur angestrebt werden.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2022 vor:
die Verwaltung nimmt wie folgt zu dem Antrag Stellung und beantwortet die darin enthalten
Fragen:
Für die Sport- und Freizeitbetriebe:
Die Sport- und Freizeitbetriebe haben sich mit dem Vorhaben „Freibad Stockheide“ beim
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ beworben (siehe hierzu auch: DS-Nr.: 25845-22).
Des Weiteren haben die Sport- und Freizeitbetriebe für den Geschäftsbereich 3 –Parkanlagen
– im Jahr 2021 einen Förderantrag für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an
den Klimawandel“ eingereicht und einen Zuwendungsbescheid erhalten, eine finale Klärung
der Förderwürdigkeit steht noch aus. Die dabei avisierte Fördersumme beträgt unter
Berücksichtigung eines 10 %-igen Eigenanteils 783.900 Euro für den Westfalenpark sowie
1.413.000 Euro für den Botanischen Garten Rombergpark.
Für die Kulturbetriebe:
Die Kulturbetriebe haben im Jahr 2021 im Rahmen des „KULTURSOMMERS“ der
Kulturstiftung des Bundes circa 200.000 Euro an Fördermittel erhalten.
Des Weiteren sind die Kulturbetriebe die Umsetzungsstelle des Kulturrucksack-Programms
des Landes NRW für Dortmund und haben im Jahr 2022 darüber 112.000 Euro an
Fördermitteln erhalten und werden im Jahr 2023 noch weitere 153.000 Euro erhalten.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Maßnahmen zur Vermeidung von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung bei den Dortmunder Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26792-22)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26792-22-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung darzulegen, wie in den Dortmunder Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit den Themenbereichen Sexismus, Rassismus und Diskriminierung umgegangen wird.
1. Welche Anlaufstellen haben Betroffene von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung in den Dortmunder Kultur- und Freizeiteinrichtungen?
2. Gibt es konkrete Handlungskonzepte wie mit Fällen von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung umgegangen wird und sind diese auch für alle transparent?
3. Gibt es eine Statistik darüber, wie oft es zu Fällen von Sexismus, Rassismus und Diskriminierung in den Dortmunder Kultur- und Freizeiteinrichtungen kommt bzw. gekommen ist?
4. Werden Fortbildungen angeboten, um Führungskräfte und Mitarbeitende für den Umgang mit diesen Themenbereichen zu sensibilisieren?
Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) erklärt, dass zur nächsten Sitzung eine schriftliche Beantwortung folgen werde.
Die Verwaltung sichert eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 6.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatung.
zu TOP 6.4
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatung.
zu TOP 6.5
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass Beratungsbedarf bestehe.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die weitere Beratung der Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 6.6
Umbenennung des Orchesterzentrums NRW in ''Orchesterzentrum NRW im Benno-Elkan-Haus''
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26339-22)
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Er weist auf das Ungleichgewicht der Benennung nach Männern hin und gibt an, dass mehr Gebäude nach Frauen benannt werden sollten.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Er merkt an, dass es zukünftig Probleme geben könne, wenn die Institution eng mit dem Gebäude verbunden sei.
Herr Seitz (AfD-Fraktion) gibt an, dass es zu Irritation kommen könne, da es sich um ein Landesorchester handle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund schlägt dem Land NRW vor, das vom Orchesterzentrum NRW genutzte Gebäude Brückstr. 47, in „Orchesterzentrum NRW im Benno-Elkan-Haus“ zu benennen.
zu TOP 6.7
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)
Herr Sauer (EURO-Beauftragter) erklärt, dass eine Abstimmung bis zur nächsten Ratssitzung erfolgen müsse. Sollte der Rat der Initiative nicht zustimmen, würde man an dieser nicht teilnehmen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) schildert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.
Mader Stieglitz Bosnjak
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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