Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 04.04.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:01 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Dr. Wurm, FB 32
Frau Verheul, FB 32
Herr Krieg, FB 66
Frau Kunze, 3/Dez.

d) Gäste
Frau Scheffer, Tierschutzverein


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 04.04.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.01.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Lichtsignalanlagen und Verkehrsmittelhierarchien
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06958-17)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Bekämpfung von Schwarzarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06998-17)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06998-17-E1)

3.2 Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06642-17-E2)

3.3 Hygiene-Ampel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07098-17)

3.4 Einrichtung von Kinderfeuerwehren
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07129-17)

3.5 Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07186-17)


3.6 Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05961-16-E2)

3.7 Gabionenwand in Brünninghausen
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05369-16-E3)

3.8 „Mitnahme von Hilfsmitteln in Rettungsfahrzeugen in Dortmund“
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2017
(Drucksache Nr.: 07019-17)


3.9 Mietvertrag Café Berta
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 07390-17)

3.10 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07409-17)

3.11 Meldungen an das Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07408-17)

3.12 Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05370-16-E4)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 06920-17)

4.2 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 06637-17)

4.3 Befristete Verlegung des Evinger Wochenmarktes an die Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07131-17)

4.4 Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld – Jahresbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07179-17)

4.5 Sachstand Neuorganisation Bürgerdienste
Mündlicher Bericht
Kenntnisnahme

4.6 Verkaufsoffene Sonntage
Mündlicher Bericht
Kenntnisnahme


4.7 Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) beim Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07340-17)

4.8 Masterplan Kommunale Sicherheit: Konkretisierte Planung der Quartierslabore
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07348-17)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Zweier benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgenden Punkt erweitert:


TOP 2.2 Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 7473-17)

. Dringlichkeitsschreiben Stadträtin Jägers 29.03.2017


Des Weiteren soll der

TOP 3.9 Mietvertrag Cafe´Berta
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 7390-17-E1)


aufgrund der vertragsrechtlichen Aspekte im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.01.2017

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.01.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Lichtsignalanlagen und Verkehrsmittelhierarchien
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06958-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.03.2017 vor:


….Lichtsignalanlagen und Verkehrsmittelhierarchien
Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 01.02.2017, DS-Nr. 06958-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst und den Vorschlag dem Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW als Oberster Straßenverkehrsbehörde vorgelegt. In seinem Schreiben regt Herr Paul an, im Straßenverkehr keine Bevorzugung des Autoverkehrs mehr zu betreiben und schlägt daher entsprechende Änderungen bei den Lichtsignalanlagen vor. Das Verkehrsministerium führt in seiner Stellungnahme dazu aus: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 sowie der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist die – in Analogie zu § 39 Abs. 7 StVO – vorgeschlagene Verwendung von Signalgebermasken mit dem Sinnbild „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ nicht vorgesehen und daher auch nicht zulässig. Dies gilt im Übrigen auch für den Einsatz von kombinierten Signalgebermasken für „Radverkehr“ und „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“.
Die bundesweit geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zur Signalisierung des
Kraft-fahrzeugverkehrs mittels Vollscheibe oder Pfeilsymbolen gewährleisten im Einklang
mit den RiLSA eine eindeutige Erkennbarkeit und Begreifbarkeit der Lichtzeichenanzeigen
für den benutzungspflichtigen Verkehr auf der Fahrbahn und sind seit vielen Jahrzehnten ein
Garant für die Verkehrssicherheit an lichtsignalgeregelten Verkehrsknoten. Dies gilt u. a.
sowohl für den Schwerlastverkehr respektive für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3,5 t als auch insbesondere für den Radverkehr auf der Fahrbahn. Allein
diese Verkehrsarten würden durch die vorgeschlagene Verwendung von Signalgebermasken
ausschließlich für „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ ausgegrenzt. Eine
derartige Diskriminierung der mit dem Rad Fahrenden dürfte durch den Antragsteller wohl
kaum intendiert sein.
Im Übrigen erscheint der Gedanke, die Gleichstellung des Radverkehrs gegenüber dem
Kraftfahrzeugverkehr durch den Einsatz der vorgeschlagenen symbolträchtigen Signalgebermasken zu lancieren, im Interesse der besseren Sicherung und Förderung des Radverkehrs sehr fragwürdig und mit Blick auf die allgemeine Verkehrssicherheit an Lichtsignalanlagen absehbar kontraproduktiv….


Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass ihre Fraktion die Intention der Eingabe einer gleichen Behandlung der Fahrrad- und Autofahrer bei den Symbolen der Ampeln, als Weg um das Thema umfassend zu betrachten, wichtig findet. Jedoch sei der Antrag in der Form unzulässig und sie würde ihn deshalb nur kommentieren, aber der Stellungnahme der Verwaltung folgen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07473-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2017 vor:

….Eingabe des TierSchutzVereins Groß-Dortmund e. V. vom 19.01.2017, Eingabe Nr:
07473-17, zum Thema „Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen“
zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017;
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o. g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Mit Schreiben vom 19.01.2017 an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund erinnerte die
Vorsitzende des Tierschutzvereins Frau Scheffer ein weiteres Mal an ihr Begehren, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in Dortmund einzuführen. Dazu führten das Ordnungsamt und ich am 07.10.2016 ein Gespräch mit Frau Scheffer. In diesem Gespräch legte ich Frau Scheffer erneut dar, dass die Umsetzung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach dem „Paderborner Modell“ auf Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechts gem. §§ 1, 27 und 31 Ordnungsbehördengesetz in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" für rechtswidrig erachtet wird, da keine Hinweise vorliegen, dass die Katzenpopulation in Dortmund eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Regelung dieses Sachverhalts nach dem allgemeinen Ordnungsrecht verfolgt den Zweck,
von einer hohen Population verwilderter Katzen ausgehende abstrakte Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Krankheitsübertragungen, Dezimierung anderer Tierarten) abzuwehren. Die von der Rechtsprechung formulierten Kriterien für die Annahme einer abstrakten Gefahr sind jedoch hoch. Eine solche Gefahrenlage sieht die Verwaltung in Dortmund nicht gegeben und wird seitens des Tierschutzvereins auch nicht geltend gemacht. Die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen stellt zudem einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Tierhalter dar, der im Rahmen einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung schwerer wiegen dürfte als das hier konstruiert wirkende Ziel der Gefahrenabwehr. Das Risiko, in drohenden Klageverfahren zu unterliegen, schätzt die Verwaltung deshalb im Falle einer entsprechenden Umsetzung als sehr hoch ein.
Die Vorschrift des § 13 b Tierschutzgesetz (TierSchG) ermächtigt dagegen bei Vorliegen der
dort geregelten Voraussetzungen Maßnahmen zu erlassen, wenn von den Katzen zwar keine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht, solche Maßnahmen zum Schutz
der Katzen selbst jedoch erforderlich sind. Die Vorschrift des § 13 b TierSchG dient damit der Verbesserung des Tierschutzes bei verwilderten Katzen. Daher hält die Verwaltung eine solche Verordnung für das grundsätzlich eher geeignete Instrumentarium, um das vom Tier-
SchutzVerein verfolgte Ziel zu fördern.
In dem Gespräch am 07.10.2016 wurde Frau Scheffer auf diese Möglichkeit hingewiesen,
allerdings sind dem Ordnungsamt zwischenzeitlich in der Angelegenheit keine weiteren Tatsachen zur Kenntnis gelangt, die eine neue Bewertung der Situation erforderlich machen würden. Insbesondere hat der TierSchutzVerein – so auch im Schreiben vom 19.01.2017 – keine konkreten Hinweise gegeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gem. § 13 b TierSchG in Dortmund erfüllt sein könnten.
Ferner wurde in dem gemeinsamen Gespräch vereinbart, den TierSchutzVerein bei seiner
Aufklärungsarbeit zu unterstützen, indem Informationsflyer zum Thema auch in den Bezirksverwaltungsstellen ausgelegt werden dürfen. Dies ist auch geschehen.
Die Bewertung der Rechtslage ist ebenfalls Bestandteil einer Vorlage (Drucksache-Nr.:
06175-16), welche aufgrund eines Beschlusses des ABÖAB vom 27.09.2016 gefertigt und
diesem in der Sitzung am 22.11.2016 zur Kenntnis gegeben wurde. Im Rahmen dieses Beschlusses wurden Erfahrungen in fünf größeren Städten in NRW mit der Umsetzung einer
ordnungsrechtlichen Kastrations- und Kennzeichnungspflicht abgefragt. Aus den jeweiligen
Antworten wurde deutlich, dass mehrheitlich keine eingehende Auseinandersetzung mit den
rechtlichen Voraussetzungen erfolgt ist und regelmäßig auch keine planmäßige Überwachung
der Regelungen stattfindet. Die Erstellung einer vom TierSchutzVerein gewünschten Verordnung bez. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nach dem „Paderborner Modell“ ist aus den oben dargelegten Gründen nach Auffassung der Verwaltung rechtswidrig…..


Die Vorsitzende begrüßt die Petentin Frau Scheffer.

Frau Scheffer erläuterte noch einmal ausführlich ihre Eingabe.

Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass ihre Fraktion das Anliegen des Tierschutzvereins teile. Auf die Frage, ob dem Tierschutzverein Zahlen über erhöhte Zugänge von Katzen vorliegen, antwortete Frau Scheffer, dass es um etliche Besitzerkatzen gehe, sie seien jedoch nicht aufgelistet

Herr Rm Goosmann sagte, dass der Ausschuss sich bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt habe und das sei auch aus der schriftlichen Beantwortung deutlich geworden. Die juristischen Argumente sind hinreichend ausgetauscht, er möchte keine Verordnung in die Welt setzen, von der man weiß, dass man sie nicht kontrollieren kann.

Frau Rm Reigl würde es auch sehr begrüßen, endlich eine Verordnung zu haben, da sie aus Sicht ihrer Fraktion Sinn mache. Zumal andere Städte sie schon haben und es dort keine Probleme gebe. Sie sehe in der Verordnung auch den Symbolwert.

Herr Rm Weber schließt sich den Ausführungen von Herrn Goosmann an,seine Fraktion wird die Eingabe ebenfalls nicht unterstützen.

Herr Rm Bohnhof erklärte, dass er das Anliegen unterstütze, jedoch komme man an der Rechtslage nicht vorbei. Dass es in anderen Städten gemacht wird, heißt nicht, dass es hier gemacht werden muss oder kann. Es können keine Symbolverordnungen gemacht werden.

Frau Stadträtin Jägers stellt die Sinnhaftigkeit der Kastration von Freigängerkatzen nicht in Abrede. Dies sei jedoch nicht Gegenstand der Debatte, sondern wie man das mit Ordnungsrecht durchsetzen kann. Es wurde dem Ausschuss mehrfach dargestellt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies gilt, bis es Zahlenmaterial oder Sachverhalte gibt, die es rechtfertigen, die Tatbestandsvoraussetzungen als gegeben zu erachten. Sie erklärte, dass sie nur ordnungsbehördliche Verordnungen erlasse, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen und die Umsetzung kontrolliert oder durchgesetzt werden kann, da man sonst in ein Vollzugsdefizit laufe. Im Paderborner Modell bewirkt nicht die Verordnung etwas, sondern die massive Öffentlichkeitsarbeit. Hier sehe sie auch den richtigen Weg für Dortmund, da sie der Meinung sei, dass es im Wege der Überzeugung und nicht im Wege der Regelung gehe.
Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, ob die Verwaltung, wenn der Ausschuss eine Satzung zur Katzenkastration erlassen würde, diese beanstanden müssten, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass dies so sei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt die Eingabe mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und Fraktion Die Linke&Piraten) ab.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06998-17)

Bekämpfung von Schwarzarbeit
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06998-17-E1)

Bekämpfung von Schwarzarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06998-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

...nach aktueller Presseberichterstattung geht deutschlandweit die Schwarzarbeit, bzw. die illegale Beschäftigung zurück. Allerdings sind nach wie vor einige Branchen besonders betroffen. Im Baugewerbe, im Handwerk und bei den haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Schwarzarbeit weiterhin auf einem hohen Niveau. Die „schwarz“, d.h. ohne Rechnung und deshalb ohne Steuern und Sozialabgaben, erbachten Leistungen haben nach Schätzungen einen Umfang von 330 Milliarden Euro. Dies stellt nicht nur den Fiskus und die Sozialversicherungen vor erhebliche Probleme, auch die „ehrlichen“ Betriebe -insbesondere die Handwerksbetriebe- leiden durch entgangene Aufträge. Das schadet auch jedem Einzelnen der vielen legal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hatte bereits im Jahr 2015 (DS 01171-15) um Auskunft darüber gebeten, ob die Stadt Dortmund gemeinsam mit Zoll- und Finanzbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zusammenarbeitet.

Sollte dies nicht in ausreichendem Maße der Fall sein, wird folgender Antrag zur Beschlussfassung gestellt:

„ Die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch zur Bekämpfung von Schwarzarbeit unter Beteiligung von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Zoll- und Finanzverwaltung sowie Ordnungsamt einzurichten und hierdurch die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu intensivieren und optimieren.“…


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2017 vor:

….Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung am 04.04.2017; DS-Nr. 06998-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung fällt in den Zuständigkeitsbereich verschiedener Behörden, die ihre jeweiligen Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich wahrnehmen.
Die Zusammenarbeit der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden wird
grundsätzlich durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG- geregelt und
durch die zuletzt im März 2016 aktualisierte Zusammenarbeitsvereinigung Handwerks- und
Gewerberecht konkretisiert. Die praxisgerechte Ausgestaltung der Zusammenarbeit wurde in
einem Gespräch der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes mit der Zollverwaltung unter
Berücksichtigung der genannten Vorgaben am 30.05.2016 vorgenommen.
Ein weiterer Austausch erfolgt darüber hinaus regelmäßig auf den jährlich durchgeführten
Bundesfahndertreffen, an denen sowohl Vertreter/innen der Handwerkskammer Dortmund, als auch der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes teilnehmen.
Konkret erfolgt im Bereich der Stadt Dortmund ein Austausch bzw. eine Zusammenarbeit in
folgenden Bereichen.
1. Unberechtigte Handwerksausübung und Schwarzarbeitsbekämpfung:
Die Zuständigkeit des Ordnungsamtes besteht für die Bereiche unberechtigte Gewerbe- und
Handwerksausübung. Hier leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen in
erheblichem Umfang erbringt oder ausführen lässt und dabei
- das Gewerbe nicht angezeigt hat,
- eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht besitzt,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt, ohne in die
Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Die Zollverwaltung, namentlich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ist für die Bereiche
illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch zuständig.
Der Zoll kontrolliert in diesem Sachzusammenhang überwiegend Großbaustellen, während
Schwarzarbeit im Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörde eher im Rahmen privater
Auftragsvergaben festzustellen ist. Schnittstellen existieren daher faktisch kaum.
Beide Behörden unterrichten sich allerdings regelmäßig gegenseitig bei Feststellungen, die
den jeweils anderen Zuständigkeitsbereich betreffen und informieren über das Ergebnis. Die
Zusammenarbeit mit der Zollbehörde wird dabei als sehr gut und vertrauensvoll bewertet.
Im Jahr 2016 wurden seitens des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund 67 Fälle anlassbezogen
aufgegriffen. Anlassgebend waren dabei sowohl eigene Feststellungen und Bürgerbeschwerden, als auch Mitteilungen der FKS. Soweit Verstöße tatsächlich nachgewiesen werden konnten, wurden die notwendigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen ergriffen. So wurden z.B. Bußgelder von insgesamt ca. 25.000 Euro festgesetzt.
2. Vermutete Scheinselbständigkeit bei Gewerbemeldungen:
Sofern im Rahmen von Gewerbemeldungen der Verdacht der Scheinselbständigkeit entsteht,
erfolgt – unabhängig davon, ob die Gewerbemeldung im Einzelfall verhindert werden kann
oder nicht – unverzüglich eine Informationsweitergabe an das Hauptzollamt. Fallzahlen in
diesem Bereich können nicht benannt werden, da eine statistische Erfassung nicht erfolgt.
3. Sonstiges:
In der Vergangenheit hat eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt im
Rahmen mehrerer Großeinsätze gegen den illegalen Schrotthandel stattgefunden. Da diese
Einsätze nachhaltige Wirkung gezeigt haben, konnte im Jahr 2016 auf einen erheblich
ressourcenbindenden Einsatz verzichtet werden.
Verabredungen zu gemeinsamen Gaststättenkontrollen wurden mit der FKS bereits im Mai
2012 getroffen. Die FKS nimmt seitdem im Rahmen der personellen Ressourcen sporadisch
an dahingehenden Schwerpunkteinsätzen von Polizei und Ordnungsamt teil.
Auch im Bereich Bewachungsgewerbe findet ein verstärkter Austausch der sachberührten
Behörden statt, um insbesondere Scheinselbständigkeiten und illegale Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern bzw. aufzudecken. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen ist im Bereich der Stadt Dortmund ein effektiver Austausch der zuständigen Behörden sicher gestellt. Die Einführung eines Runden Tisches zur Bekämpfung von Schwarzarbeit unter Beteiligung von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Zoll- und Finanzverwaltung sowie Ordnungsamt ist daher weder erforderlich, noch zielführend. Die bereits vorhandenen und auch genutzten Mittel, Gremien und Kommunikationswege sind insoweit ausreichend…..


Herr Rm Goosmann dankte für die Beantwortung und erklärte, dass man schaue wie man mit dem Thema weiter umgehe.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06642-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2017 vor:

….Anfrage der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN, Drucksache-Nr.: 06642-17-E1, zum
Thema „Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt“ zur Sitzung des Ausschusses für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.01.2017;
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
Wer ist für die Genehmigung der Fahrgeschäfte und Karussells auf dem Weihnachtsmarkt
zuständig?
Veranstalter des Weihnachtsmarkts sind der Markthandel- und Schausteller-Verband Westfalen e.V., Bezirksstelle Dortmund, sowie der Schausteller-Verein Rote Erde Dortmund e.V.
Die Vergabe der Standflächen erfolgt durch die Veranstalter auf privatrechtlicher Basis.
Sofern die Fahrgeschäfte und Karussells die für Fliegende Bauten geltenden baurechtlichen
Vorschriften erfüllen, unterliegen sie keiner weiteren Genehmigungspflicht.
zu Frage 2:
Welche speziellen Genehmigungen und Auflagen gibt es für das Ponykarussell auf dem
Weihnachtsmarkt?
Nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben muss der Betriebsinhaber über eine gültige Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zum gewerbsmäßigen Unterhalten eines Reitbetriebs verfügen. Die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen müssen eingehalten werden. Der Auflagenkatalog enthält zum Beispiel konkrete Vorgaben zur Höchstzahl und zum Zustand der eingesetzten Pferde, zu den Einsatzzeiten, zur Pflege und Gesundheitsfürsorge, zur verhaltensgerechten Unterbringung und Futtergabe…..


Frau Rm Brunsing bekräftigte noch einmal, dass sie das Ponykarussell nach wie vor für nicht art- und tiergerecht halte und zeigte sich erstaunt darüber, dass das Schrittgehen im Oval über mehrere Stunden dem natürlichen Bewegungsbedürfnis der Pferde entsprechen soll.

Herr Dr. Wurm als Amtstierarzt der Stadt Dortmund antwortete, dass es sich um eine Ponyreitbahn und nicht um ein Karussell handele. Die Tiere würden sehr gut versorgt und die Besitzer hätten jahrzehntelange Erfahrung mit den Ponys. Die Aussage in dem Gutachten ist korrekt, das Bewegungsverhalten der Tiere in dem ovalen Rund entspricht dem von wilden Pferden. Zu dem erwähnten Vergleich mit Pferden, die in Reitställen in Boxen untergebracht sind gibt es wissenschaftliche Arbeiten, die belegen, dass diese Tiere, die dort überwiegend stehen und einmal am Tag in einer Reithalle ohne Gymnastizierung auslaufen sehr stark belastet sind. Die Ponys auf dem Weihnachtsmarkt haben Ruhepausen und Weidegang.

Frau Jägers ergänzte dazu, dass es ohne Ermächtigungsgrundlage keine Möglichkeit für eine Untersagung des Betriebes gebe.

Herr Rm Goosmann erklärte, dass sowohl die Antwort als auch die Stellungnahme von Dr. Wurm eindeutig sei. Aus Gesprächen mit den Schaustellern habe er erfahren, dass die Betreiber von Ponyreitbahnen auch anderer Städte massiv von Tierschutzorganisationen angegangen würden. Er appellierte daran, den Betreibern das Signal zu geben „weiter so“ und auf garkeinen Fall ein Verbot anzustreben.

Herr Rm Weber schließt sich dem an und bedankte sich bei der Verwaltung für die sehr gute Darstellung des Sachverhaltes.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Hygiene-Ampel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07098-17)

Hygiene-Ampel
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07098-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…durch die Einführung der „Hygiene-Ampel“ in NRW kommt zwangsläufig auch auf Dortmund – hier insbesondere im Bereich der Lebensmittelkontrolleure – ein erhöhter Arbeitseinsatz zu.
Die durchzuführenden Kontrollen beschränken sich nicht nur auf mögliche hygienische Mängel, sondern auch auf bauliche Konflikte oder Dokumentationsfehler. Ebenfalls müssen – im Falle von aufgefundenen Mängeln – Nachkontrollen innerhalb von sechs Wochen stattfinden.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung die Grundzüge der Hygieneampel darzustellen und zu erläutern, wie sie in Dortmund umgesetzt werden soll. Dabei soll u.a. auch auf den Finanz- und Personalbedarf eingegangen werden….


Frau Verheul vom Ordnungsamt antwortete mündlich:

Seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz in Kraft.
Jeder Lebensmittelbetrieb wird von den Lebensmittelkontrolleuren in regelmäßigen Abständen überprüft. Jede routinemäßige Plankontrolle endet mit einem Bericht, in dem die Mängel, Auffälligkeiten, aber auch die Verbesserungsvorschläge, dokumentiert werden.
Im Abschluss daran wird mit jedem Lebensmittelunternehmer eine individuelle Risikobewertung durchgeführt; das Ergebnis dieser Bewertung legt die Kontrollhäufigkeit fest.
Die Risikobewertung erfolgt anhand des Leitfadens für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben in NRW. Dieser Leitfaden dient zur Beurteilungs- und Entscheidungshilfe. Dort werden die Hauptmerkmale Betriebsart, Zuverlässigkeit des Unternehmers (bezogen auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und die Rückverfolgbarkeit), Verlässlichkeit der Eigenkontrollen (bezogen auf Eigenkontrollverfahren, Untersuchung von Produkten und Temperatureinhaltung) und als letztes Hauptmerkmal das Hygienemanagement (bezogen auf die bauliche Beschaffenheit, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene, Produktionshygiene und Schädlingsbekämpfung) bewertet. Falls Mängel auftreten, werden Strafpunkte vergeben; je mehr Punkte erreicht werden, desto schlechter fällt die Bewertung aus.
Hierzu Beispiele aus der Praxis:
Lagertemperaturen werden nicht eingehalten 8 Punkte
Betrieb unsauber Altverschmutzungen 8 Punkte
Personalhygiene Nicht Einhaltung der Meldepflicht 11 Punkte
Leere Seifenspender 5 Punkte
Verunreinigte Arbeitskleidung Altverschmutzungen 11 Punkte
Verdorbene Lebensmittel vorgefunden 13 Punkte
ungeeigneter Umgang mit Abfällen 13 Punkte
Nun kommen wir zum eigentlichen Kontrollbarometer.
Das Kontrollbarometer ist die visuelle Darstellung des Ergebnisses der amtlichen Lebensmittelüberprüfung. Dabei werden die Punkte aus der Risikobewertung in den Bereichen Zuverlässigkeit des Unternehmers, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement 1 zu 1 übernommen. D.h. die Punkte für das Kontrollbarometer werden in der Risikobewertung bestimmt.
Das Ergebnis, d.h. die ermittelten Strafpunkte, werden anhand einer Farbskala dargestellt. Mit „grün“ bewertet wird ein Betrieb, der die Anforderungen erfüllt hat und zwischen 0 und 36 Punkten liegt.
Mit gelb wird ein Betrieb bewertet, der die Anforderungen teilweise erfüllt hat und zwischen 37 und 54 Punkten liegt. Eine rote Bewertung bekommen Betriebe, die die Anforderungen nur unzureichend erfüllt haben und zwischen 55 und 73 Punkte liegen.
Zusätzlich wird unter diesem Balkendiagramm in einer Tabelle die Zuverlässigkeit des Unternehmers, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement nach einem Schulnotensystem bewertet, das ergibt je nach Punktzahl sehr gut, gut, zufriedenstellend, ausreichend und nicht ausreichend.
Was ist nun unsere Aufgabe? Nach jeder Plankontrolle wird dem Lebensmittelunternehmer ein Kontrollbarometer in zwei Varianten zugeschickt.
Auf jeder Variante steht die Anschrift der Behörde, die Anschrift des Betriebes, der Name des Lebensmittelunternehmers, das Kontrollergebnis mit dem dazugehörigen Kontrolldatum, und jedes Dokument wird gesiegelt.
In einer Variante wird nur der Bereich, der erreicht worden ist, also grün, gelb oder rot, umrahmt. Die andere Variante ist ein Pfeildiagramm, dort wird punktegenau das Kontrollergebnis dargestellt.
Was ist die Aufgabe des Lebensmittelunternehmers?
Es besteht eine dreijährige Übergangszeit bis zum 01.März 2020, in dem das Barometer freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer präsentiert werden kann. Er kann sich für eine Variante entscheiden. Bei Kundenkontakten soll diese direkt am Eingangsbereich deutlich sichtbar ausgehängt werden. Falls es keine direkten Kundenkontakte gibt, soll der Lebensmittelunternehmer auf seiner Homepage im Internet das Barometer veröffentlichen.
Was passiert nach der Übergangsfrist?
Nach Beendigung der Übergangsfrist muss jeder Lebensmittelunternehmer das Kontrollbarometer mit dem Pfeildiagramm und einer Betriebshistorie präsentieren.
Wir als Lebensmittelüberwachung sind dann ebenfalls verpflichtet, das Kontrollbarometer zu veröffentlichen. Das Land beabsichtigt, eine landesweite Plattform zum Kontrollbarometer einzurichten, dann soll jede Kreisordnungsbehörde in einem automatisierten Verfahren die Ergebnisse einstellen können.
Was kann der Lebensmittelunternehmer bei schlechten Ergebnissen tun?
Der Lebensmittelunternehmer kann eine kostenpflichtige Zusatzkontrolle beantragen, es wird dann innerhalb von 6 Wochen eine unangemeldete Zusatzkontrolle durchgeführt. Diese Kontrolle wird dann in der Historie des Betriebes erscheinen und der Verbraucher sieht, wie schnell die Mängel beseitigt wurden. Dies gilt nicht für schlecht bewertete Zusatzkontrollen! – Nach dem Prinzip
"ich bestelle so lange die Behörde, bis das Ergebnis grün ist". Es gibt dort eine Ausnahme: Wer eine rote Bewertung bekommt und bei der letzten Kontrolle grün war, hat die Gelegenheit, eine Zusatzkontrolle zu beantragen, und wenn das Ergebnis wieder in grünen Bereich liegt, wird das schlechte rote Ergebnis gar nicht erst aufgeführt.


Frau Siekmann ergänzte hierzu, dass der Gesetzgeber aufgrund der Freiwilligkeit von 3 Jahren den Aufwand für die Lebensmittelbehörden runtergesetzt habe.
Tatsächlich steigt der Aufwand bereits heute, weil die Beratungsgespräche und notwendigen Dokumentationen bereits entsprechende Zeiten in der Lebenmittelüberwachung beanspruchen.

Auf Rückfrage von Herrn Rm Zweier, wer das finanziert und ob es personell zu schaffen sei erklärte Frau Siekmann, dass der FB 32 eine Personalbedarfsbemessung vornehmen wird und die daraus resultierenden Bedarfe anmelden. Es handelt sich nicht um eine neue Aufgabe und damit Nutzung des Konnexitätsprinzips, sondern um eine Standardveränderung einer bestehenden Aufgabe durch den Gesetzgeber, so dass die Kommunen diese Kosten tragen müssen.

Auf Nachfrage von Frau Rm Krause erklärte Frau Verheul, dass nur planmäßige Kontrollen bewertet werden, anlassbezogene jedoch nicht.

Frau Rm Noltemeyer sieht das Konzept nicht als kompliziert an, sondern nur als andere Form der Darstellung. Dies wäre auch für den Masterplan Erlebnis Dortmund von Interesse.

Herr Rm Weber findet im Gegensatz dazu, dass ein Bürokratiemonster geschaffen würde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Einrichtung von Kinderfeuerwehren
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07129-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung am 04.04.2017 um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Begründung:
Die SPD-Fraktion im ABöAB begrüßt das von der Landesregierung NRW beschlossene BHKG NRW, mit dem die Einrichtung von Kinderfeuerwehren in den Kommunen ausdrücklich empfohlen werden.
Die entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von 75.000 € wurden bereits für das Budget der Feuerwehr in 2017 berücksichtigt. Damit sollten die ersten Maßnahmen zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren möglichst zeitnah umgesetzt werden…..


Herr Rm Goosmann erläuterte noch einmal den Antrag und bat um einen Sachstand, der auch mündlich beantwortet werden könnte.

Herr Aschenbrenner beantwortete die Fragen:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07186-17)

Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07186-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

…Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag und Überweisung sowie Beschlussempfehlung an den Rat.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt (kursiv):
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser in der laufenden Wahlperiode des Rates bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Alternativ wird die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt:
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser seit Ablauf von 3 Jahren bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Begründung

Auch der Petitionsausschuss des Bundestags sieht vor, dass Petitionen einmal je Wahlperiode des Bundestags eingereicht werden können. Es wäre daher zu empfehlen, das analog für den städtischen Beschwerdeausschuss zu übernehmen.
Es ist nicht auszuschließen, dass neue sachliche oder wissenschaftliche Erkenntnisse es erforderlich machen, sich mit einer Eingabe zum selben Inhalt auch des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung erneut zu beschäftigen.
Das sich der Ausschuss nicht mit immer denselben Angelegenheiten befassen muss, ist hirneichend durch § 4, Satz 3 geregelt.

Ergänzend bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:

Aus welchen Gründen nach § 3 der Geschäftsordnung sind in den letzten 3 Jahren wie viele Eingaben nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden?.....

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung vor einer möglichen Beschlussfassung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


Herr Rm Goosmann gab zu Bedenken, dass die Geschäftsordnung die Spielregel des Ausschusses sei. Vor einer Änderung müsse man genau hinterfragen warum sie geändert werden soll und bittet darum, erst die Fragen zu beantworten, um dann anschließend im Anschluss darüber zu beraten, ob es Sinn macht die Regeln zu ändern und wenn ja in welcher Form.

Frau Rm Reigl erklärte dazu, dass sie einverstanden wäre, die Abstimmung auf die nächste Sitzung zu verschieben, bis die Beantwortung der Fragen vorliegt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden kamen überein, die Abstimmung des Antrages der Fraktion Die Linke& Piraten auf die nächste Sitzung des Ausschusses zu verschieben. Die Fragen der SPD-Fraktion werden schriftlich beantwortet.


zu TOP 3.6
Sicherheit und Sauberkeit im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05961-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.03.2017 vor:

…Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2016 zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.10.2016 - „Sicherheit
und Sauberkeit im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofes“;
DS-Nr.: 05961-16-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Der Dortmunder Hauptbahnhof gehört zu den am stärksten frequentierten und wichtigsten
Fernverkehrsbahnhöfen Deutschlands. Das unmittelbare Bahnhofsumfeld bildet dabei in allen
Großstädten stets einen „Hotspot“ und zieht die unterschiedlichsten Nutzergruppen an – so
auch in Dortmund. Allein aus diesem Grund haben die Streifen-/Einsatzkräfte von Polizei und
Ordnungsamt schon immer ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt und regelmäßige Kontrollen – auch mehrmals pro Tag – mit niedriger Einschreitschwelle bei erkennbaren Störungen durchgeführt. Dazu gehören nicht nur der Vorplatz südlich des Hauptein-/-ausganges des Bahnhofes sowie das angrenzende Areal des „Max von der Grün-Platzes“ und des „Platzes der Deutschen Einheit“, sondern auch die sich an den Nordausgang des Bahnhofes anschließenden öffentlichen Flächen.
In unregelmäßigen Abständen haben bereits in der Vergangenheit Abstimmungsgespräche
zwischen der Bundes- und Landespolizei, dem Bahnhofsmanagement und dem Ordnungsamt
im Hinblick auf eine gemeinsame Lagebildbewertung des Bahnhofsumfeldes und koordinierter Vorgehensweisen stattgefunden. An der letzten Zusammenkunft auf Einladung des Ordnungsamtes im Dezember 2016 hat ergänzend auch die EDG teilgenommen; ein Folgetreffen ist für Ende März 2017 bereits terminiert. Darüber findet im Rahmen des mindestens zwei Mal jährlich tagenden „Sicherheitsforums“ ein regelmäßiger Informationsaustausch u. a. zur Situation in der Dortmunder City mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Bundes- und Landespolizei, Staatsanwaltschaft, Cityring, verschiedene städtische Fachbereiche, Hilfsorganisationen) statt, bei dem auch das Bahnhofsumfeld betrachtet wird. Innerhalb des kompletten Bahnhofes und auf den Bahngleisen ist die Bundespolizei für die Sicherheit der Reisenden und Besucherinnen und Besucher verantwortlich. Der gesamte Bereich ist videoüberwacht. Die hier installierten, inzwischen technisch veralteten Überwachungskameras werden in Kürze gegen Geräte der neuesten Generation ausgetauscht. Die Zuständigkeit der Bundespolizei erstreckt sich über das Bahnhofsgebäude hinaus auch auf einen ca. einen Meter breiten, zum Grundstück der Deutschen Bahn gehörenden Geländestreifen am südlichen Bahnhofsausgang. Dasselbe gilt für einen schmalen Streifen entlang der östlich des Bahnhofsausganges gelegenen Ladenlokale. Die Reinigung innerhalb des Bahnhofes erfolgt kontinuierlich durch die Deutsche Bahn. Die Freiflächen außerhalb des Bahnhofes befinden sich – mit Ausnahme der bereits erwähnten Geländestreifen am Südausgang des Bahnhofes – im Eigentum der Stadt Dortmund. Hier agieren die (Landes-)Polizei und das Ordnungsamt, denn ungeachtet der Eigentumsverhältnisse gilt auf diesen Flächen u. a. die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“ (OBVO). Zur Veranschaulichung sind die Flächenverhältnisse in den als Anlage beigefügten Lageplänen dargestellt. Wie eingangs bereits erwähnt, sind die Ordnungspartner hier regelmäßig mit und ohne Polizeibegleitung präsent und führen Kontrollen mit niedriger Einschreitschwelle durch. Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie z. B. Verunreinigungen, öffentliches Urinieren oder lärmendes Verhalten, entstehen jedoch häufig erst außerhalb der Präsenzzeiten der Ordnungspartner. Bei mehreren durchgeführten Sondereinsätzen in diesem Jahr wurden bisher kaum Auffälligkeiten beobachtet, wobei der bloße Aufenthalt von Personengruppen und der Alkoholverzehr als solcher grundsätzlich hinzunehmen sind. Obdachlose Menschen waren größtenteils bis zum Dienstende der Ordnungspartner (noch) nicht anzutreffen und/oder hatten sich zum Dienstbeginn bereits wieder entfernt. Es wurde daher mit den Kooperationspartnern vereinbart, dass neben den durch die Landespolizei auch zur Nachtzeit durchgeführten Kontrollen ebenso die Bundespolizei tätig wird und festgestellte Sachverhalte – gleich welcher Art – dem Ordnungsamt übermittelt werden, damit über diesen Weg Bußgeldverfahren initiiert werden können. Aufsuchende Sozialarbeit bzw. Streetwork existiert für den betroffenen Kreis der Obdachlosen an dieser Stelle derzeit nicht. Allerdings arbeitet das Sozialamt gemeinsam mit dem Gesundheitsamt aktuell ein Konzept zur bedarfsorientierten Anpassung der Unterbringung von Obdachlosen aus. Das Konzept beschreibt zunächst die derzeitigen Unterbringungsstrukturen sowie die bestehenden Hilfssysteme. Entsprechende Auswertungen weisen diesbezüglich auf weitere Bedarfe hin, die eine Weiterentwicklung der Angebotsstruktur erforderlich machen. Das Konzept und sich daraus ergebende mögliche Entwicklungsschritte sollen im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit voraussichtlich am 28.3.2017 vorgestellt werden. Zur Reinigung des Bahnhofsumfeldes teilt die EDG mit:
Die EDG reinigt jede Nacht (gegen Mitternacht) den kompletten südlichen Bahnhofsbereich,
einschließlich des Platzes rund um das Fußballmuseum; samstags und sonntags noch einmal
zusätzlich gegen 05:00 Uhr. Die Papierkörbe werden zwei- bis dreimal täglich geleert. Als zusätzliche Leistung erfolgen Reinigungsdurchgänge in der City, inklusive des Bahnhofsbereiches und des Fußballmuseums durch sog. „AGH-Kräfte“ (Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Sozialgesetzbuch- SGB II -). Mit einem Handkarren versehen werden hier Abfälle manuell aufgesammelt. Auch der fußläufige Bereich vom Hauptbahnhof bis zur Freitreppe wird in die täglichen Reinigungen mit einbezogen. Darüber hinaus gehende Reinigungen sind bisher für diese dem Grunde nach gebührenfinanzierten Flächen nicht vorgesehen. Denkbar wäre für den fraglichen Bereich allerdings die zusätzliche, sog. „Präsenzreinigung“, wie sie z. B. am "Dortmunder U" stattfindet. Solche Reinigungen, die durch die dauerhafte Präsenz einer Reinigungskraft erfolgen, können nicht gebührenfinanziert werden. Die EDG kalkuliert eine solche Reinigung mit einer Tagespauschale von 300 €/ 8 Stunden (inkl. Rüstzeiten) ein.
Die ordnungspartnerschaftlichen Einsatzkräfte werden auch künftig das Umfeld des Hauptbahnhofes intensiv bestreifen und mit Beginn der wärmeren Jahreszeit hier wiederholt einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten setzen. Dazu zählen auch gemeinsame Einsätze mit der Landes- und Bundespolizei außerhalb der regulären Schichtdienstzeiten der Ordnungspartner.

Anlage
Übersichtspläne Umfeld Hauptbahnhof
Anlage zur DS-Nr. 05961-16-E1; siehe Anlage 1
Umfeld Dortmunder Hauptbahnhof –Südseite
Anlage zur DS-Nr. 05961-16-E1; Siehe Anlage 1
Umfeld Dortmunder Hauptbahnhof -Nordseite

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Gabionenwand in Brünninghausen
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05369-16-E3)

Herr Dr. Falk erläuterte noch einmal, dass Gabionen Steine sind, die Drahtkörben ohne Bindemittel gefasst sind, um Böschungsversprünge zu sichern. Diese sind eingesetzt worden, damit sie keine Flächen für Graffitis bieten. Da hat die Entwicklung jedoch gezeigt, dass dies nicht erfolgreich war. Die Entfernung der Graffitis, mit anschließender befristeter Bewachung verursachte Kosten in Höhe von 20.000,00 €. Die anschließende Bepflanzung mit wildem Wein wurde durch Vandalismus in Teilen entfernt. Diese Bereiche wurden zwischenzeitlich neu bepflanzt und es sind mittlerweile wieder mehr als 500 Pflanzen vorhanden. Die Pflanzen sind laut Überprüfung durch Gärtner alle angewachsen.
Die Prüfung der durch den Ausschuss erörterten Vorschläge ergab:
Die Variante der künstlerischen Gestaltung wurde mit dem Jugendamt abgestimmt. Es gäbe auch Jugendliche die zur Verfügung ständen, die Kosten für die Erstellung eines Sicherheitsgerüstes mit Bewachung lägen jedoch bei ca. 30.000 – 40.000 €, ohne die Gewissheit, dass anschließend dieses nicht wieder durch Vandalismus zerstört wird.
Eine andere Variante wäre, einen Teil der Gabionenwand durch eine Holzverschalung zu verkleiden, die farblich gestaltet werden kann. Auch für diese Variante muss die Wand eingerüstet und währenddessen bewacht werden. Es würde Kosten in der Gesamthöhe von 80.000 – 100.000 € verursachen.
Die dritte Option wäre, die ca. 500 Weinpflanzen wachsen zu lassen, mit dem Ergebnis, dass die Abdeckung gerade in den Sommermonaten immer mehr erfolgt und in den Wintermonaten ist die Abdeckung geringer, da der Wein im Herbst sein Laub verliert.

Auf Nachfrage Frau Rm Krause, wann die 500 Pflanzen gepflanzt wurden und ob sie wirklich angegangen wären und wachsen antwortete Dr. Falk, dass ungefähr die Hälfte der Pflanzen ca. 1 Jahr alt sind und der Rest nach dem Vandalismus im letzten Sommer nachgepflanzt wurde. Die Pflanzen sind unterschiedlich groß, jedoch ergab die Überprüfung, dass der Großteil der Pflanzen angewachsen sind.

Frau Rm Noltemeyer findet es nicht positiv, dass die Wand dann im Winter wieder unschön durchscheint. Sie wies noch einmal auf Projekte hin, bei denen Profis mit Beteiligung von Jugendlichen die Bemalung durchführen. Diese haben eine solche Ausstrahlung, dass sie in der Regel nicht übersprüht werden. Sie gab zu Bedenken, dass man über die Gestaltung jetzt nachdenken müsse und nicht erst wenn der Wein groß sei.

Herr Rm Weber äußerte die Hoffnung, dass sich dieser Ausschuss nicht mehr mit dem Thema auseinandersetzten müsste, weil der Ausbau eigentlich in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gehört. Er befürchtet, dass die Neubepflanzung zu ähnlichen Resultaten wie im letzten Jahr führen wird und regte an eine Bepflanzung mit Moos zu überdenken.

Herr Rm Schmidt schlug vor, die Wand mit Efeu zu bepflanzen.

Herr Dr. Falk wies noch einmal darauf hin, dass die Kosten für die künstlerische Gestaltung nicht für die Akteure, sondern für Einrüstung und Bewachung der Einrüstung entstehen. Die Bepflanzung mit Moos oder Efeu ist nicht angedacht, da die Gabionenwand nach Süden ausgerichtet ist und diese Halbschattengewächse bewässert werden müssten. Er zeigte sich jedoch sehr zuversichtlich, dass der Wein, der schon erste Triebe zeigt, wachsen wird.

Frau Rm Krause dankte Herrn Dr. Falk für die Ausführungen und fasste zusammen, dass die Wachstumsperiode gerade erst anfängt und man erstmal darauf vertraue, dass die Pflanzen wachsen und das gewünschte Ergebnis bringen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
„Mitnahme von Hilfsmitteln in Rettungsfahrzeugen in Dortmund“
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2017
(Drucksache Nr.: 07019-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus öffentlicher Sitzung vom 21.02.2017 vor:

Herr Volkert berichtet von seinem Unfall im Rathaus und der Tatsache, dass sein Rollator
nicht mit ins Krankenhaus mitgenommen wurde. Eine schriftliche Nachfrage bei der
zuständigen Dezernentin Frau Jägers ergab, dass tatsächlich eine Mitnahme nicht vorgesehen
ist in Rettungswagen, in denen keine Haltevorrichtungen vorhanden sind. Diese sind
standardmäßig erst seit 2016 in Rettungswagen vorgesehen. Eine Nachrüstung älterer Wagen
sei nicht vorgesehen. Der vorliegende Antrag vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats und des
Behindertenpolitischen Netzwerks wird nach Zustimmung beider Gremien als Initiativantrag
an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
weitergeleitet.
Das Behindertenpolitische Netzwerk und der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund halten
es angesichts des demographischen Wandels für dringend geboten, Rettungsfahrzeuge
so auszustatten, dass Hilfsmittel wie Rollatoren oder Unterarmgehstützen im
Einsatzfall mit dem Fahrgast mitgenommen werden können. Für größere Hilfsmittel
wie Rollstühle oder Elektro-Rollstühle sollen Transportlösungen entwickelt werden,
die weder organisatorisch noch finanziell zu Lasten der Fahrgäste gehen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk und der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bitten
den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
eine entsprechende Weiterentwicklung der Rettungsdienstfahrzeuge und
der Rettungsdienstorganisation in die Wege zu leiten.
Begründung:
Aktuell ist nur ein kleiner Teil der Dortmunder Rettungsdienst-Fahrzeuge mit den
Rückhaltevorrichtungen ausgestattet, die zur Mitnahme von Hilfsmitteln erforderlich
sind. Die Umrüstung zur Mitnahme von Hilfsmitteln soll an die Stilllegung
vorhandener Fahrzeuge und die Neuanschaffung entsprechend vorgerüsteter
Fahrzeuge gebunden werden. Der Umsetzungszeitraum ist mit dieser Vorgehensweise
viel zu lang. Stattdessen sollte der vorhandene Fuhrpark schrittweise an die
Erfordernisse einer älter werdenden, zum Teil auf Hilfsmittel angewiesenen
Gesellschaft angepasst werden.
Zudem sind Verabredungen erforderlich, Hilfsmittel, die aufgrund ihrer Größe nicht
im Rettungswagen mitgeführt werden können, dem Fahrgast am Zielort zur Verfügung
zu stellen. Denkbar ist dazu u.a. eine Kooperation mit dem Behindertenfahrdienst.
Herr Ossau stellt fest, dass eine Rettungssituation eine Ausnahmesituation darstellt. Er hält es
für notwendig, zwischen Krankentransporten und Rettungseinsätzen zu trennen. Beim
Rettungseinsatz ist nicht von vornherein klar, ob ein Patient nach einer Behandlung nach
Hause entlassen wird. Die Nachrüstung von Krankenwagen erscheint ihm vordringlich. Er
wird sich auf diesem Hintergrund zu der Eingabe enthalten.
Beschluss:
Mit der Ergänzung des Themas Rettungsfahrzeuge um Krankenwagen wird der nachstehende
Antrag bei zwei Enthaltungen beschlossen:
Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund hält es angesichts des
demographischen Wandels für dringend geboten, Rettungsfahrzeuge so auszustatten, dass
Hilfsmittel wie Rollatoren oder Unterarmgehstützen im Einsatzfall mit dem Fahrgast
mitgenommen werden können. Für größere Hilfsmittel wie Rollstühle oder Elektro-Rollstühle
sollen Transportlösungen entwickelt werden, die weder organisatorisch noch finanziell zu
Lasten der Fahrgäste gehen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund bittet den Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, eine entsprechende
Weiterentwicklung der Rettungsdienstfahrzeuge und der Rettungsdienstorganisation in die
Wege zu leiten.


Frau Rm Brunsing erklärte, dass sie das Ansinnen nachvollziehen kann, fragte aber nach der Praktikabilität. Sie bat Herrn Aschenbrenner den Sachstand darzustellen.

Herr Aschenbrenner führte aus, dass dieses Thema sehr ernst genommen würde und neben Themen wie Digitalisierung ein Zukunftsthema werden wird. Seit geraumer Zeit werden bereits Rettungsfahrzeuge umgerüstet, insbesondere um Gehhilfen mitzunehmen, da auch Patienten transportiert werden, die noch geh fähig sind. Für die Umrüstung bestehender Fahrzeuge muss immer erst geprüft werden, ob es technisch möglich ist und dann muss der Aufwand und Nutzen im Blick auf die Wirtschaftlichkeit abgewägt werden.

Herr Rm Reinbold ergänzte dazu, dass man differenzieren muss zwischen Rettungs- und Krankenwagen. Rettungswagen transportieren in der Regel Menschen, denen es schlechter gehe und der Raum in dem Wagen ist zum Arbeiten sehr begrenzt. Deshalb findet er es wichtiger diese Vorgaben erstmal in Krankenwagen umzusetzen, da dort auch mobilere Patienten transportiert werden.

Herr Aschenbrenner antwortete, dass über die Rettungsdienstbedarfsplanung die Entwicklung des Systems zu Kombinationsfahrzeugen gehe. Damit Rettungswagen zu bestimmten Zeiten auch Krankentransporte durchführen können. Daher komme die Intention schon mit der Überprüfung und Umrüstung begonnen zu haben.

Da die Mitglieder des Ausschusses weitere Informationen benötigen, um eine Entscheidung zu treffen, sagte Frau Stadträtin Jägers zu, dass eine Vorlage dazu erstellt werde, die dem Ausschuss nach der Sommerpause vorgelegt wird.


zu TOP 3.9
Mietvertrag Café Berta
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 07390-17)

Behandlung im nichtöffentlichen Teil, siehe TOP 1.3


zu TOP 3.10
Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07409-17)

Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07409-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Menschen in Dortmund mit einer Duldung?

2. Wie viele dieser Menschen leben länger als

- 5 Jahre
- 10 Jahre
- 15 Jahre in Dortmund?

3. Für welchen Zeitraum werden die jeweiligen Duldungen ausgestellt?

4. Wie viele der Menschen mit Duldung haben eine Beschäftigungserlaubnis?

5. Wie viele der Menschen mit Duldung erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

6. Wie viele der Menschen mit Duldung erhalten höhere Analogleistungen nach §2 AsylbLG?

7. Wie viele Menschen mit Duldung erhalten welche anderen Leistungen?

8. Wie viele der Menschen mit Duldung haben in den letzten 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Bleiberecht bekommen?

9. Welche Voraussetzungen waren Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis?

10. Welchen Ermessensspielraum hat die Verwaltung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis?

11. Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 21.06.2016 über ausreisepflichtige Ausländer weist auch auf „Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5.Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes“ hin. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für langjährig geduldete MBleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschenenschen, auf dieser Grundlage eine sichere Aufenthaltsperspektive zu erlangen?

12. Wie werden diese Möglichkeiten genutzt?

Begründung:
Bundesweit leben über 150.000 Menschen mit einer Duldung, viele von ihnen seit vielen Jahren. Damit sind sie zwar formal ausreisepflichtig, ihre Abschiebung ist aber ausgesetzt, weil sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Eine Duldung ist damit kein gesicherter Aufenthaltsstatus. Sie wird immer nur für eine begrenze Zeit erteilt und muss dann erneuert werden. Auf Dauer ist dies ein unmenschlicher Druck. Viele Betroffene leben auf dieser Grundlage seit vielen Jahren in Deutschland, eine wirkliche Integration ist für sie kaum möglich. Auch Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen sind erschwert. Für viele der langjährig geduldeten Menschen bietet nur die Umwandlung der Duldung in ein Bleiberecht für ihre Familien und Kinder eine gesicherte Perspektive….


Die Bitte nach Erweiterung des Fragenkatalogs um zwei Fragen zu Arbeitserlaubnissen wies Frau Stadträtin Jägers mit der Begründung der Zuständigkeit des JobCenters zurück und bat diese dort direkt zu stellen.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich nach der Sommerpause.

zu TOP 3.11
Meldungen an das Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07408-17)

Meldungen an das Ordnungsamt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07408-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine Darstellung des Verfahrens bei Meldungen und Beschwerden von Bürger*innen an das Ordnungsamt.

Dabei sollte insbesondere dargestellt werden, wie Meldungen aufgenommen und bearbeitet werden sowie, welche Rückmeldungen über den Verfahrensstand und die Ergebnisse der Bearbeitung an die Bürger*innen gegeben werden.

Zusätzlich bitten wir um eine Bewertung des Verfahrens der Berliner Ordnungsämter. Hier können Bürger*innen auf der Homepage ihre Anliegen vortragen und mit Hilfe einer Meldenummer den Stand der Bearbeitung nachverfolgen.
https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic/%23!meldungAktuell#!meldungAktuell....


Die Beantwortung erfolgt schriftlich nach der Sommerpause.


zu TOP 3.12
Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05370-16-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2017 vor:

Graffiti – Beseitigung im Stadtgebiet
Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.09.2016 zur Ausschusssitzung am 27.09.2016
TOP 3.2, DS-Nr. 05370-16-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage wurde mit meinem Schreiben vom 08.11.2016 (DS-Nr. 05370-16-E3)
bereits teilweise beantwortet.
Das Tiefbauamt wurde zum damaligen Zeitpunkt ergänzend von mir beauftragt, die Einrichtung einer “Graffiti-Task Force“ unter organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten zu prüfen. Die Straßenunterhaltung (66/6-BL) hat zur Abfrage von Eckdaten einen Fragebogen entwickelt, der den betroffenen Stadtämtern und Eigenbetrieben zugestellt wurde.
Das Ergebnis dieser Abfrage auf der Basis des Jahres 2015 stellt sich wie folgt dar:
- Insgesamt wurden rd. 1.000 Einsätze zur Beseitigung von Schmierstellendurch die
Stadtämter und Eigenbetriebe erforderlich (Graffiti, Aufkleber, illegale Plakatierung).
- Im Zuständigkeitsbereich (öffentlicher Raum) des Tiefbauamtes 66/6 wurden rd. 400
Einsätze durchgeführt, die zu 80% durch die Stadtteilwerkstatt, zu 5% durch
Stammpersonal (auch im Rahmen von Notdiensteinsätzen) und rd. 15 % durch eine
beauftragte Fachfirma abgedeckt wurden. - Der Kostenaufwand insgesamt (für Reinigungsmittel und beauftragte Firmenleistungen) betrug 2015 für die gesamte Stadtverwaltung rd. 51.000 € (Anteil Fachbereich 66/6 21.386,73 €). Personalkosten für städtisches Personal wurden dabei nicht erfasst. Überwiegend wird von allen Stadtbetrieben eine “steigende Tendenz“ der Verschmutzungen festgestellt. Alle betroffenen Stadtämter sind um eine sofortige Beseitigung von Verschmutzungen bemüht.
Im Bereich des Tiefbauamtes kann mit einer Beseitigung innerhalb einer 24 Std. Frist
gerechnet werden. Ihre Anfrage bezüglich der Kontaktaufnahme zu den Eigentümern der
Immobilien „Am Friedhof“ wird an das Ordnungsamt weitergeleitet, da hier Privatflächen
betroffen sind. Die wirtschaftliche und organisatorische Untersuchung ergab nachfolgendes Ergebnis. Eine stadteigene “Graffiti-Task-Force“ müsste personell und mit entsprechender Ausstattung neu aufgebaut werden. Neben einer Personalausstattung mit mind. 2 Mitarbeitern ( zzgl. 1 Mitarbeiter für Vertretungssituationen ), einem LKW mit entsprechendem Geräteaufbau, Versicherungen, Steuern und Betriebsstoffen und einem sehr umfänglichen Sortiment an Reinigungsmitteln, werden umfassende reinigungstechnologische Kenntnisse abgefordert. Diese beziehen sich u. a. auf möglicherweise kritische Umwelteinflüsse, auf Einflüsse aus verschiedenen Untergrundsituationen (Mauerwerk, Naturstein, Kunststoffe etc.). In der Summe werden hohe Anforderungen an das Personal gestellt. Diese Fachkenntnisse sind aktuell nicht vorhanden und müssten analog zu den Kompetenzen bei Fachfirmen, durch Schulungen etc. erworben werden.
Im Jahr des Aufbaus einer Task-Force wird eine Kostengröße von rd. 300.000 € geschätzt.
In den Folgejahren ergeben sich Kosten in einer Größenordnung von rd. 200.000 €.
Im Vergleich dazu, stehen zertifizierte Fachfirmen mit geschultem Personal, zweckentsprechenden Fahrzeugen und Ausstattungen etc., als externe Dienstleister auf dem Markt zur Verfügung. Die Entsorgung Dortmund (EDG) kann derzeit eine derartige Dienstleistung nicht anbieten. Auch dort wäre der Aufbau einer Task-Force im beschriebenen Umfang erforderlich. Die organisatorische Steuerung einer Task-Force, allein für die betroffenen Stadtämter, stellt einen hohen Aufwand dar, wenn die Koordinierung von einer Stelle erfolgen soll. Bei Bewertung aller wirtschaftlichen und organisatorischen Aufwände zur Erreichung einer “sichtbaren“ Effektivität im Stadtgebiet, empfiehlt es sich daher, die Graffiti-Beseitigung im öffentlichen Raum, an städtischen Gebäuden etc., an externe Dienstleister, im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs zu vergeben.
Vorstellbar wäre ein stadtweit einheitlicher Rahmenvertrag “Graffiti-Beseitigung“, der die
möglichen Verschmutzungssituationen beinhaltet und auf den alle betroffenen Stadtämter und
Eigenbetriebe zugreifen können. Standardisierte Leistungsbeschreibungen und die Durchführung bzw. Abrechnung der erbrachten Leistungen könnten eigenständig von den einzelnen Stadtämtern organisiert werden.
Bereits vor drei Jahren wurden Farbanstriche vom Tiefbauamt erstmalig eingesetzt, die es
unmöglich machen, Aufkleber an Beleuchtungsmasten, Ampelmasten, Pfosten und
Schilderpfosten zu kleben. Seit einem Jahr läuft ein Versuch mit einer Schutzfolie, die das Anbringen von Aufklebern auf Verkehrsschildern verhindern soll.
Schutzanstriche für Großflächen werden bereits auf dem Markt angeboten. Allerdings ist die
langfristige Wirtschaftlichkeit noch fraglich, da die Effektivität dieser Anstriche, auch durch
Witterungseinflüsse, nicht optimal ist. Die derzeit bestehenden Meldewege wurden im Schreiben vom 08.11.2016 dargestellt. Diese könnten mit Hilfe eines stadtweiten Rahmenvertrages Graffiti- Beseitigung optimiert werden. Optimierungspotential wird auch in der Zusammenarbeit mit den städtischen Partnern DSW, DONETZ, DOGEWO und der Telekom etc. gesehen. Hier gab es erste Gespräche hinsichtlich einer besseren Koordinierung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist gut und wird weiter optimiert.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Finger vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
29011 zur Verfügung…..

Zu der Nachfrage von Herrn Rm Weber bezüglich der Kosten für externe Dienstleister und den Rahmenvertrag gab der zuständige Sachbearbeiter Herr Finger vom Tiefbauamt folgende Antwort zu Protokoll:

Im Kern geht es um den Begriff "Rahmenvertrag", da der externe Dienstleister der Auftragnehmer des Rahmenvertrages ist. Bei dieser Vertragsform, werden die Leistungen die erbracht werden sollen, detailliert ausgeschrieben, jedoch nicht mit einem Vordersatz (z. B. x....m² ) versehen werden. Vor jedem Leistungstext, also vor jeder Position steht der
Vordersatz "1". Die Ausschreibung erfolgt mit einer €-Höchstgrenze. Z.B. würde eine Ausschreibung im Wert von 100.000,- € erfolgen mit den ausgeschriebenen Leistungen. Der Vertrag hat eine vorgegebene Laufzeit, z. B. 12 Monate. Der Vertrag ist erfüllt, wenn entweder die Laufzeit erfüllt ist oder die vorgegebene Auftragssumme (s. o. z. B. 100.000,-€) abgearbeitet ist. Die Wertung der Angebote im Ausschreibungsverfahren erfolgt mit einem prozentualen Auf- oder Abgebot der einzelnen Bieter.
Theoretisch könnte somit ein Topf entstehen, wo Amt A sagt, wir haben z. B. 20.000,-€., Amt B sagt wir haben 50.000,- €, Amt C sagt wir haben 5.000,- € usw. Es ergibt sich eine Gesamtsumme von X...€, die die Gesamtauftragsumme darstellt. Für die einzelnen Ämter könnten sogenannte Lose (Teil A bis ........Teil X) entwickelt werden. Die Ämter können im Rahmen Ihres eingegebenen Anteils darüber verfügen und entsprechend beauftragen
(sogenannte Einzelabrufe) und entsprechend auch abrechnen.
D. h., das Kostenvolumen ist variabel bzw. jedes Amt kann bestimmen, was "die Sache wert ist" bzw. wo die Notwendigkeitsgrenze ist (in €). Wie hoch die Kosten dieses Rahmenvertrages sind, kann erst nach Erstellung des Leistungstextes, Abfrage in Stadtämtern bezüglich der Lose und Einholung der Angebote externer Dienstleister ermittelt werden.


4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 06920-17)


Frau Rm Brunsing bat um eine Einschätzung, wie sich die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung EAE und der zentralen Ausländerbehörde ZAB personell und finanziell auswirken werde.

Frau Siekmann antwortete, dass in Folge der Schließung der EAE die 1000 Plätze dort, der Stadt Dortmund ab dem 01.07.2017 nicht mehr auf die Zuweisungsquote von Flüchtlingen angerechnet werden, dies könne das Sozialdezernat genauer erklären. Ab Anfang Mai wird mit dem Abbau begonnen und im August wird er Parkplatz wieder freigegeben. Die Mitarbeiter mit den befristeten Arbeitsverträgen sind noch bis 31.05.2017 beschäftigt, das Stammpersonal der Verwaltung wird zum Teil vorübergehend in der ZAB eingesetzt und wechselt dann sukzessiv auf Planstellen in der Stadtverwaltung. Die ZAB schließt zum 31.12.2017 und dann endet auch die Refinanzierung für die Stellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)

(Drucksache Nr.: 06637-17)


Herr Rm Zweier bat darum, die Vorlage ohne Beratung an den Rat weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.3
Befristete Verlegung des Evinger Wochenmarktes an die Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07131-17)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (18 Ja/ 3Nein Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund setzt abweichend von seinen Beschlüssen vom 01.02.1979 und 13.03.1986 die Veranstaltungsfläche für den Evinger Wochenmarkt gem. § 69 Gewerbe­ord­nung (GewO) wie folgt befristet fest:

Für die Zeit vom 05. Mai 2017 bis 30. März 2018 findet der Wochenmarkt jeweils freitags auf der platzähnlichen Bürgersteigfläche an der Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungs­stelle und dem Einkaufszentrum statt.


zu TOP 4.4
Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld – Jahresbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07179-17)


Frau Rm Noltemeyer bat darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben, da sie zwei Probleme in der Vorlage sehe die auch im Sozialausschuss beraten werden sollten. Das sei zum einen der harte Kern der schwerstabhängigen und sich prostituierenden Frauen und zum anderen die Drogenpolitik in der Nordstadt.

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass verwaltungsintern schon Gespräche mit der Sozialdezernentin und Herrn Dr. Renken stattgefunden haben. Es werden zurzeit verschiedene Optionen geprüft. Sie schlug vor, diesen Bericht ebenfalls den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen.

Herr Rm Goosmann ergänzte, dass es sich hier auch um einen Erfolgsbericht handelt und seine Fraktion die Weiterleitung begrüße. Des Weiteren zeigte er sich erfreut, dass lt. Bericht, die viel diskutierte Schließung des Straßenstrichs zu einer deutlichen Beruhigung der Gesamtsituation beigetragen habe.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Zweier, ob es bei den auf Seite 8 des Berichts angesprochenen Abschiebungen um EU Ausländer handelt, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass EU Ausländer Freizügigkeit innerhalb der EU genießen und keine Wiedereinreisesperre verhängt werden kann. In der Regel geht es um Straftäter, die in Nicht-EU-Staaten abgeschoben werden, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2016 der Ordnungspartnerschaft Dortmund, der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld zur Kenntnis und überweist ihn zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie an die Bezirksvertretungen.


zu TOP 4.5
Sachstand Neuorganisation Bürgerdienste
Mündlicher Bericht der Verwaltung


Herr Kruse gab zur Neuorganisation der Bürgerdienste einen kurzen Zwischenstand. Nach der Präsentation des Projektplanes, in der Ausschusssitzung vom 24.01.2017, gab es im Februar eine Auftaktveranstaltung mit allen Beteiligten. Das heißt mit den Führungskräften, den Vertretern aus der Mitarbeiterschaft, dem Personalrat und dem Personalamt. Aus der Auftaktveranstaltung heraus wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet, mit den Themenschwerpunkten Einwohnerwesen, Kraftfahrzeugwesen und Führerscheinwesen. Hier soll genau betrachtet werden, wie sich die zukünftige Arbeit in diesen Bereichen gestalten könnte. Diese Arbeitsgruppen haben zwischenzeitlich getagt und sich sehr intensiv mit den Prozessen in dem jeweiligen Bereich auseinandergesetzt. Erfreulich war, dass durch die Zusammensetzung dieser Gruppen (Führungskräfte und Mitarbeiter die im Rahmen der Partizipation teilgenommen haben), teilweise auch neue Mitarbeiter, die vorher in anderen Städten (z. T. auch schon im Bereich Einwohnerwesen) gearbeitet haben, sich mit neuen Ideen und Vorschlägen zu Wort meldeten, die von der Gruppe als Bereicherung empfunden wurden.
Der Schwerpunkt liegt, wie im Projektplan beschrieben auf der Frage: Kann der Service aus einer Hand den Sicherheitsanforderungen noch gerecht werden. Dabei soll der Kundenservice jedoch nicht in den Hintergrund rücken. Vielmehr gilt es, zwischen der Kundenorientierung, der Mitarbeitermotivation, der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit abzuwägen. Die Priorität im vorgestellten Projektplan liegt auf dem Aspekt Sicherheit. Mittlerweile haben alle Projektgruppen getagt. Alle bedeutsamen Prozesse wurden daraufhin untersucht, an welchen Stellen das Risiko minimiert werden kann. Die Ergebnisse liegen vor, sind jedoch noch nicht komplett ausgewertet. Ziel ist es, Ende April im Plenum die Gedanken, Ideen zu bewerten und dann ein Grobkonzept zu erstellen, um den Ausschuss voraussichtlich in der Julisitzung mit einem schriftlichen Bericht über die Ergebnisse zu informieren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Verkaufsoffene Sonntage
Mündlicher Bericht der Verwaltung


Frau Siekmann berichtete, dass es aktuell zwei geplante verkaufsoffene Sonntage gab. Einmal den 12.03. in Brackel, dort konnte der geforderte Abgleich zwischen der Veranstaltungsfläche und der Verkaufsfläche nicht erstellt werden. Deshalb wurde der Antrag vom Veranstalter zurückgezogen. Der zweite Termin war am gleichen Wochenende in Hörde, dort gab es eine Harmonisierung des Datenmaterials zwischen Veranstalter und Verwaltung, sodass die Veranstaltung in einem kleinräumigeren Bereich stattfinden konnte. Dazu gab es einen intensiven Austausch mit Vertretern von Verdi und den Kirchen.
Die nächsten beiden verkaufsoffenen Sonntage, die anstehen sind Eving und Aplerbeck. Für Eving fehlen noch Unterlagen, für Aplerbeck wurde gerade für den Künstlermarkt Datenmaterial zugesagt, um zu schauen, wie kleinräumig die Verkaufsfläche definiert werden muss, um den Anforderungen, auch für Kirche und Gewerkschaften, gerecht zu werden.
Wenn man die Presse verfolgt, zeigt sich, dass die Gerichte bei erfolgenden Klagen die Einhaltung der vorgegebenen Parameter streng prüfen. Dadurch sind in Essen alle verkaufsoffenen Sonntage gestrichen worden. In Duisburg ist nach einem aktuellen Gerichtsurteil ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden, da das entsprechende Datenmaterial vorlag.
Nach den Osterferien wird es ein weiteres Gespräch des Ordnungsamtes mit Vertretern von Verdi und den Kirchen geben, um mit dem entsprechenden Augenmaß und Datenmaterial einen gleichen Informationsstand zu haben und einen Dortmunder Konsens zu finden.

Frau Stadträtin Jägers bot dem Ausschuss an, zukünftig in jeder Sitzung zu dem aktuellen Sachstand zu berichten, da es zu allen geplanten verkaufsoffenen Sonntagen ein Vorgespräch mit den Kirchen und Verdi geben wird, um jeden einzeln zu bewerten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) beim Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07340-17)

Auf die Nachfrage von Frau Rm Noltemeyer, warum nur 9 von 40 Mitarbeitern Frauen sind und ob es eine Statistik über den Migrationshintergrund gebe, antwortete Frau Siekmann, dass die die sich für die Stelle interessieren und geeignet sind, über das Job Center zugewiesen werden. Dann wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, wie in jedem anderen Bewerbungsverfahren, ausgewählt. Über den Migrationshintergrund der Bewerber gibt es keine Statistik, er ist aber nicht ausschlaggebend für das Bewerbungsverfahren.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) beim Ordnungsamt zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Masterplan Kommunale Sicherheit: Konkretisierte Planung der Quartierslabore
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07348-17)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die konkretisierte Planung der Quartierslabore im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicherheit zur Kenntnis.






Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 18:01 Uhr.










Christiane Krause Thomas Zweier Sabine Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus