über die 40. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 04.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:45 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Grollmann (CDU) stv.Mitglied
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Stefanie Brockmann
Alfred Hennekemper
Mark Becker
Kordula Leyk
Bettina Prothmann
Stefan Woßmann
Sabrina Dahl
Markus Schillack
Thorsten Funck
Roger Kiel
Julia Gericks
4. Gäste
Sofija Morina
Ümit Kosan
Hartmut Anders-Hoepgen
Maja Blaue
Angela Sasse
Alexandra Walbeck
5. Geschäftsführung
Sabine Weber stv. Birgit Färber
Nicht anwesend waren:
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 40. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 04.09.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019
1.5 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 71, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14755-19)
2.2 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Back Up – Come Back e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15008-19)
2.3 Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen gGmbH - GiD gGmbH - (vormals gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15006-19)
2.4 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14993-19)
2.5 Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14997-19)
2.6 Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15002-19)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage/ der Bericht wurde bereits zur Sitzung 22.05.2019 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)
3.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
3.3 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
3.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
3.5 Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter //http://bit.ly/jrdo2018 eingesehen werden)
3.6 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
3.7 Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14006-19-E1)
3.8 Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 / Ausblick 2019
Mündlicher Bericht
4. Anträge / Anfragen
4.1 Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14785-19-E2)
4.2 Mündliche Berichterstattung zum Jahresbericht Haus des Jugendrechtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15030-19)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden, insbesondere die Gäste und bot Frau Dahl und Herrn Funck als neuer/m Bereichsleiter*in des Jugendamtes die Möglichkeit sich dem Ausschuss kurz vorzustellen.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Biskoping benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Frau Schütte-Haermeyer wird sich weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.6 Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund, Drucksache Nr.: 15002-19 beteiligen.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um den
TOP 2.7 Strategische Zielentwicklung des Jugendamtes bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15035-19)
Da die Dringlichkeit nicht unstrittig war, einigte sich der Ausschuss darauf, den TOP auf die Tagesordnung zu nehmen, ihn als eingebracht zu sehen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019
Der Vorsitzende merkte an, dass unter Punkt 6 die Aussage von Herrn Barrenbrügge zu seinem Abschied fehle und schlug folgende Ergänzung vor:
Herr Barrenbrügge erklärte zum Ende der Sitzung, dass dies seine letzte Sitzung sei, da er beruflich eine Auszeit nehme und sein Ratsmandat niederlegen würde.
Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019 wurde mit der Ergänzung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Herr Sohn stellte fest, dass einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wurde.
Frau Mais schlug
Herrn Thomas Bahr (CDU-Fraktion)
für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden vor.
In offener Wahl wurde Herr Thomas Bahr einstimmig (15 Stimmberechtigte) gewählt.
Herr Sohn stellte fest, dass somit Herr Bahr zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihm zur Wahl.
Herr Bahr nahm die Wahl an.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 71, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14755-19)
Frau Sasse vom Vorstand der Kinderstube Ährenkorn e.V. erläuterte kurz die Arbeit und Ausrichtung der Einrichtung.
Auf die Nachfrage von Herrn Gora, ob sich die Kinderstube aus dem Träger Ährenkorn e.V. gegründet habe oder ihn ersetze, antwortete Herr Niermann, dass der Träger Ährenkorn im Jahr 2004 eine Ausgründung der Kinderstube Ährenkorn e.V. vorgenommen habe, um mit dem ausgegründeten Träger Kitas zu übernehmen und zu betreiben. Beide Träger sind rechtlich eigenständig.
Herr Bahr zeigte sich erstaunt, dass die Wiederholungsprüfungen bei den Anerkennungen unterschiedlich seien und bat um Aufklärung. Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte dazu, dass Träger, die eine neue Anerkennung haben, nach zwei Jahren und sonst regelmäßig alle fünf Jahre geprüft werden. Herr Tibold ergänzte, dass man sich an die im Mai vom Ausschuss beschlossenen Grundsätze halten würde und die Einrichtung dementsprechend nach zwei Jahren geprüft würde.
Herr Grohmann begrüßte die Zielsetzung der Kinderstube und signalisierte Zustimmung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 41, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kuithanstraße 41 durch den vorgenannten Träger.
zu TOP 2.2
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Back Up – Come Back e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15008-19)
Herr Anders-Hoepgen gab eine ausführliche Übersicht über die Arbeit und Intention des Vereins Back Up – Come Back e.V..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die dauerhafte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Vereins Back Up – Come Back e.V. Dortmund.
zu TOP 2.3
Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen gGmbH - GiD gGmbH - (vormals gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15006-19)
Frau Morina von der GiD gGmbH erklärte, dass die Strukturen der Gesellschaft verändert seien und der Gesellschafterkreis erweitert wurde. Sie habe die Geschäftsführung übernommen und man habe einen Antrag auf Aufnahme in den Spitzenverband gestellt.
Herr Niermann bestätigte, dass ein Antrag gestellt worden sei. Die drei Gesellschafter seien mit dem Paritätischen in Kontakt, um einen Weg zu finden, dass es einen gemeinnützigen Gesellschafter gebe. Danach stehe, vorbehaltlicher der Entscheidung des Landesvorstandes des Paritätischen, einer Aufnahme nichts entgegen.
Frau Dr. Tautorat stellte fest, dass der Ausschuss sich jetzt das dritte Mal mit der Anerkennung befasse und es immer noch haken würde. Auf der Internetseite seien seit Mitte 2017 keine Projekte und Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe vermerkt. Das sei ihr zu unprofessionell und sie werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Grohmann erklärte, dass dies ein Fall sei, in dem man über einen längeren Zeitraum politisch gerungen habe, für die Anerkennung Informationen einforderte und in das Genehmigungsverfahren verstärkt eingetaucht sei, was gewisse Kontroll- und Revisionsphasen durch Überprüfungen betreffe. Er findet es gut, dass politisch gestritten wurde und dass man in der heutigen Sitzung zustimmen könne. Auch wenn es noch nicht ganz so professionell sei, werde es ja Überprüfungen geben. Bis dahin wünschte er der Gesellschaft erstmal ein gutes Gelingen.
Herr Ortmann sah die wesentliche Problematik, des geschäftsführenden Gesellschafters in dem Ursprungsantrag, durch die Neukonstruktion als gelöst an und auch wenn es noch etwas hakelig sei würde er der Vorlage zustimmen.
Frau Hawighorst-Rüßler wies darauf hin, dass der Beschlussvorschlag unter der Voraussetzung, dass die Aufnahme in einen Spitzenverband erfolgt, formuliert wurde und sie gehe davon aus, dass die Anerkennung auch nur dann ausgesprochen würde.
Herr Bahr signalisierte ebenfalls Zustimmung, sah aber auch, dass es in den vergangenen Jahren schwierig war, alles geforderte umzusetzen. Letztendlich wäre der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass der letzte geforderte Punkt auch noch erledigt würde. Er fände es angezeigt, dass in diesem besonderen Fall die Wiederholungsprüfung nicht erst nach fünf Jahren stattfinden solle.
Auf die Nachfrage von Herrn Gora, ob bei auswärtig anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die die Trägerschaft für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Dortmund beantragten, in der Vergangenheit die Aufnahme in einen Spitzenverband gefordert sei, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass das in den Fällen nicht Voraussetzung war und deshalb die Kriterien zur Anerkennung, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Mai dieses Jahres geändert wurden und die Aufnahme in einen Spitzenverband seitdem verbindlich sei.
Herr Niermann bot an, mit Zustimmung des Trägers, in zwei Jahren im Ausschuss über den Stand der Arbeit des Vereins zu berichten. Die Trägervertreterin stimmte dem zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (1 Enthaltung Fraktion die Linke&Piraten) die Anerkennung der GiD gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe auf Dauer unter der Bedingung, dass die Aufnahme in einen Spitzenverband erfolgt.
zu TOP 2.4
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14993-19)
Auf die Frage von Frau Beckmann nach inklusiven Angeboten, antwortete Herr Woßmann, dass man das Thema aufgrund der vielen Aktivitäten im vergangenen Jahr nicht proaktiv angegangen wäre. Durch die Angebotsstrukturen würde man von Dortmunder Schulen angefragt werden, dabei gab auch Anfragen von Förderschulen. Es seien Angebote, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten würden und so ausgerichtet, dass sie in leichter Sprache durchgeführt werden können. Er nehme aber die Anregung als Motivation mit.
Frau Dr. Tautorat lobte den Bericht, mit den vielfältigen Angeboten, die viele Menschen erreichen und aktuelle und brisante Themen abdecken. Sie findet es schade, dass der Beirat nicht mehr zusammenkommt.
Auf die Frage von Herrn Oppermann, dass bei internationaler Jugendarbeit nur Rostow am Don genannt wäre, ob auch andere Städte angedacht wären und ob die internationale Jugendarbeit im Respekt-Büro angesiedelt sei, antwortete Herr Woßmann, als Anbieter von demokratiefördernden Angeboten finde er, dass internationale Jugendarbeit ein wesentliches Element sei, um demokratiefördernde Kompetenzen für Jugendliche zu vermitteln. Mit den vorhandenen Ressourcen habe man das nicht als Schwerpunkt in der Arbeit installiert. Aufgrund der Mitarbeiterstruktur sei russische Sprachkompetenz vorhanden, dadurch habe sich der Kontakt, während der Internationalen Demokratietage 2015, mit Rostow am Don entwickelt.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass das Thema internationale Jugendarbeit momentan intensiv diskutiert werde. Bisher wurde die Aufgabe von der Jugendhilfeplanung wahrgenommen, nach der Verrentung von Herrn Siemon wurde geklärt, dass die Aufgabe in den Bereich der Kinder- und Jugendförderung gehöre.
Herr Becker erklärte ergänzend, dass die Aufgabe in der Weiterentwicklung des Konzeptes der Kinder- und Jugendförderung neu aufgestellt werde.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14997-19)
Herr Grohmann fand die Vorlage inhaltlich schwer zu lesen und habe einige Fragen:
Auf Seite 2 im 2. Abschnitt werde eine Statistik erwähnt, laut der es nur 20 Fälle, also fast keine Kindeswohlgefährdung gegeben habe und ob es in Dortmund ähnlich sei.
Auf Seite 2 im letzten Absatz werde darauf hingewiesen, dass seit 2015 nur noch Familien betreut werden, die in SoPart geführt seien. Fallen die anderen Familien durch ein Raster, oder wie werden die erfasst.
Auf Seite 3 im dritten Absatz stehe, dass laut Geschäftsbericht 2017 die Zahl der Meldungen zu versäumten U- Untersuchungen zum Vorjahr um 462 gestiegen sei, wie die Zahl einzuschätzen sei.
Frau Hawighorst-Rüßler betonte, dass aus ihrer Sicht richtig sei, nicht allen versäumten U-Untersuchungen, die die Kinderärzte melden, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu unterstellen. Sie findet es ebenfalls richtig, die U-Untersuchungen an der Präventionsstelle anzusiedeln. Das Nichterscheinen zu den Untersuchungen sei unter anderem auch Problemen im Bereich der Zuwanderung geschuldet, da dort viele Eltern nicht wissen, was U-Untersuchungen sind und da sei Aufklärung ein wichtiger Schritt.
Frau Leyk antwortete, dass das Verfahren bislang so sei, dass dem Jugendamt täglich Daten von versäumten U-Untersuchungen gemeldet werden. Als die UDatVo in Kraft getreten sei, geschah dies vor dem Hintergrund vieler Kindeswohlgefährdungen und man nahm an, eine versäumte U-Untersuchung könnte ein Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung sein. Bei der Studie könne sie nicht die genauen Zahlen von Dortmund benennen, sie belegt jedoch, dass die Nichtteilnahme an der U-Untersuchung kein Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung sei. Deshalb wurden nur noch die Familien angeschrieben, die Hilfen zur Erziehung erhalten. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit zur Präventionsstelle sollen jedoch wieder alle Familien angeschrieben und erinnert werden, jedoch mit einem präventiven Ansatz. Man sei sich sicher, die Zahlen senken zu können, da die Familienbüros bereits in einem anderen Kontext, zusammen mit den Kitas mit dem Projekt „Ich gehe zur U“ werben.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass es sich bei den U-Untersuchungen um keine gesetzliche Verpflichtung handelt und man Familien mit Schreiben und Hausbesuchen, in einem Bereich der Prävention überprüfe, das rechtfertige keine Intervention. Man setze auf die Mitwirkungsbereitschaft von Eltern und versuche sie zu überzeugen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Verfahrensbeschreibung zum Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen gemäß UTeilnahmeDatVO sowie die Verlagerung der Aufgabe zur Präventionsfachstelle, 51/7, zur Kenntnis
zu TOP 2.6
Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15002-19)
Frau Schütte-Haermeyer nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Frau Dr. Tautorat fragte, ob es nicht wünschenswerte wäre, die Betreuungsschlüssel der Vereinsvormundschaften und der Amtsvormundschaften gleichzuschalten und die Stelle nicht einzusparen, sondern dazu zu nutzen.
Frau Hawighorst-Rüßler dankte für die ausführliche Vorlage und erklärte, dass man bei den Kostenunterschieden pro Mündel zwischen Amtsvormundschaften und Vereinsvormundschaften noch mehr sparen könne, wenn man mehr an die Träger der Vereinsvormundschaften abgeben würde, da dann die Kosten vom Gericht übernommen würden. Sie fragte nach, ob es Überlegungen in dieser Richtung gebe.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass man das Drei-Säulen-Modell vorgestellt habe, das darauf abziele, die drei unterschiedlichen Vormundschaften zu führen. Das Gesetz sehe vor, dass das Ehrenamt zukünftig noch weiter unterstützt und bevorzugt werden soll, sofern es geboten sei. Sie halte aber die Amtsvormundschaft dauerhaft auch für richtig, notwendig und geeignet, weil es Fälle gebe, die im Rahmen der Amtsvormundschaften geführt werden müssen. Es gehe nicht darum Stellen einzusparen, der Gesetzgeber sehe einen Betreuungsschlüssel von 1:50 vor, das halte man für zu viel und habe deshalb einen Schlüssel von 1:40 zugrunde gelegt. Es müsse durch das Sachgebiet gesteuert werden, welches Mündel mit welchem Betreuungs- bzw. Unterstützungsbedarf durch welchen Vormund begleitet werden sollen.
Herr Bahr fragte nach, warum man an den Amtsvormundschaften festhalte, ob sie besser seien oder qualitativ besser ausgebildet seien.
Herr Schillack vom Jugendamt führte aus, dass die Vereine anfangs nur mit Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund betraut waren. Erst im letzten Jahr sei man dazu übergegangen, auch Vormundschaften aus anderen Bereichen an die Vereinsvormünder zu übertragen. Ein Vereinsvormund werde persönlich und nicht als Verein bestellt, bei den Amtsvormündern sei es das Jugendamt, das dann einen Mitarbeiter per Verpflichtung delegiere. In den letzten 10 Jahren, habe sich da ein hoher Qualitätsstandard entwickelt, insbesondere auch in der Verwaltung von Vermögen, Erbschaften, Ausschlagungen und Vaterschaftsverfahren sowie Verfolgung von Unterhaltsansprüchen. Dies sei für Vormünder, die damit weniger beschäftigt seien schwieriger.
Herr Prause gab an, dass in seiner Praxis, das Interesse des Amtsvormundes oder des Vormundes im Allgemeinen, am Verfahren teilzunehmen, genau so gering sei wie das der Eltern. Bei den Eltern könne es Defizite geben, aber dass die Begleitung der Amtsvormünder zu Verfahren genau so gering sei, störe ihn seit Jahren.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die neue Aufstellung des Systems der Vormundschaften in Dortmund und beauftragt die Verwaltung entsprechende Vereinbarungen mit den beteiligten Trägern zu schließen
zu TOP 2.7
Strategische Zielentwicklung des Jugendamtes bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15035-19)
Frau Dr. Frenzke-Kulbach fasste kurz die bisherigen Gespräche, die zur Erstellung der Vorlage führten zusammen. Man wolle heute die strategischen Ziele vorstellen, mit dem Ziel sie in der nächsten Sitzung zu diskutieren und zu verabschieden. Geplant sei, bis Ende dieses Jahres, spätestens im ersten Quartal 2020, Handlungsziele anhand dieser strategischen Ziele in den einzelnen Abteilungen zu entwickeln sowie Maßnahmen und Kennzahlen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen. Mittelfristig sei ein integriertes Berichtswesen aus Finanz-/ und Fachcontrolling beabsichtigt, um der Frage nachzugehen, ob das was man tue im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung sei und welche Ressourcen man benötige.
Herr Grohmann fragte, vor dem Hintergrund des bereits laufenden Prozesses der Neuorganisation des Jugendamtes, den einige Ausschussmitglieder seit sechs Jahren im Unterausschuss begleiten nach, ob sich durch die Zielentwicklung organisatorische Veränderungen beim Jugendamt ergeben würden, oder ob etwas neu geschaffen werden müsse.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es sich um einen klassischen Managementkreislauf handele, der darauf abziele einen Wirkungskreislauf darzustellen. Man müsse im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings diese Elemente in den Blick nehmen, um Ressourcen zu steuern. Dazu müsse das Jugendamt nicht verändert werden, sondern bestimmte Dinge müssten anders aufgelegt werden.
Frau Schütte-Haermeyer führte aus, dass die Verbände eine Menge Anfragen zu den strategischen Zielen haben und würde es begrüßen, diese in der nächsten Sitzung zu diskutieren, da zwei Tage Vorbereitung nicht ausreichend seien.
Frau Dr. Taurorat ist der Meinung, dass der Titel wir lassen kein Kind zurück abgegriffen, wenn nicht gar verbrannt sei und empfahl einen eigenen Titel zu nehmen.
Herr Sohn wies noch einmal darauf hin, dass bei der Feststellung der Tagesordnung festgelegt wurde, dass die Vorlage eingebracht sei und in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werde.
Frau Schneckenburger erklärte, dass ein größerer struktureller Umbau des Jugendamtes nicht geplant sei. Es gab eine Debatte um die Struktur des Jugendamtes, die im Unterausschuss bearbeitet wurde, mit dem Ergebnis, dass ein großer struktureller Umbau des Jugendamtes aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Somit sei die Vorlage auch kein Auftakt zu einem neuen Prozess dieser Art. Sie schlug vor, den Unterausschuss, der formell noch vorhanden sei als Berichtsmöglichkeit und Möglichkeit zum Austausch für den Zielfindungsprozess zu nutzen.
Herr Gora findet es wichtig, in den Prozess die Satzung des Jugendamtes mit einzubeziehen und zu prüfen, ob die strategischen Positionen der Vorlage sich in der Satzung abbilden lassen. Möglicherweise gebe es Differenzen zwischen der Satzungswirklichkeit gegenüber der Zielsetzung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht die Vorlage als eingebracht an und verschiebt sie zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung.
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage/ der Bericht wurde bereits zur Sitzung 22.05.2019 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13585-19-E4)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
…in dem umfassenden Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018 wurde im Kapitel 5 ausführlich auf die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. So ist beispielsweise auf Seite 58 des Berichtes ausgeführt, dass in Jahr 2018 die mobile Jugendarbeit/Streetwork 9.270 Teilnehmer*innen angeboten wurde.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.