Niederschrift (öffentlich)

über die 40. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 04.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Grollmann (CDU) stv.Mitglied
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Stefanie Brockmann
Alfred Hennekemper
Mark Becker
Kordula Leyk
Bettina Prothmann
Stefan Woßmann
Sabrina Dahl
Markus Schillack
Thorsten Funck
Roger Kiel
Julia Gericks




4. Gäste

Sofija Morina
Ümit Kosan
Hartmut Anders-Hoepgen
Maja Blaue
Angela Sasse
Alexandra Walbeck



5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 40. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 04.09.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019

1.5 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 71, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14755-19)

2.2 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Back Up – Come Back e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15008-19)

2.3 Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen gGmbH - GiD gGmbH - (vormals gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15006-19)

2.4 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14993-19)

2.5 Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14997-19)

2.6 Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15002-19)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage/ der Bericht wurde bereits zur Sitzung 22.05.2019 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)

3.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

3.3 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

3.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

3.5 Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter
//http://bit.ly/jrdo2018 eingesehen werden)

3.6 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

3.7 Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14006-19-E1)


3.8 Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 / Ausblick 2019
Mündlicher Bericht

4. Anträge / Anfragen

4.1 Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14785-19-E2)

4.2 Mündliche Berichterstattung zum Jahresbericht Haus des Jugendrechtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15030-19)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden, insbesondere die Gäste und bot Frau Dahl und Herrn Funck als neuer/m Bereichsleiter*in des Jugendamtes die Möglichkeit sich dem Ausschuss kurz vorzustellen.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Biskoping benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Schütte-Haermeyer wird sich weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.6 Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund, Drucksache Nr.: 15002-19 beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um den

TOP 2.7 Strategische Zielentwicklung des Jugendamtes bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15035-19)


Da die Dringlichkeit nicht unstrittig war, einigte sich der Ausschuss darauf, den TOP auf die Tagesordnung zu nehmen, ihn als eingebracht zu sehen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019

Der Vorsitzende merkte an, dass unter Punkt 6 die Aussage von Herrn Barrenbrügge zu seinem Abschied fehle und schlug folgende Ergänzung vor:

Herr Barrenbrügge erklärte zum Ende der Sitzung, dass dies seine letzte Sitzung sei, da er beruflich eine Auszeit nehme und sein Ratsmandat niederlegen würde.


Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.07.2019 wurde mit der Ergänzung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

Herr Sohn stellte fest, dass einer offenen Abstimmung nicht widersprochen wurde.

Frau Mais schlug

Herrn Thomas Bahr (CDU-Fraktion)

für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden vor.

In offener Wahl wurde Herr Thomas Bahr einstimmig (15 Stimmberechtigte) gewählt.

Herr Sohn stellte fest, dass somit Herr Bahr zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihm zur Wahl.

Herr Bahr nahm die Wahl an.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 71, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14755-19)

Frau Sasse vom Vorstand der Kinderstube Ährenkorn e.V. erläuterte kurz die Arbeit und Ausrichtung der Einrichtung.

Auf die Nachfrage von Herrn Gora, ob sich die Kinderstube aus dem Träger Ährenkorn e.V. gegründet habe oder ihn ersetze, antwortete Herr Niermann, dass der Träger Ährenkorn im Jahr 2004 eine Ausgründung der Kinderstube Ährenkorn e.V. vorgenommen habe, um mit dem ausgegründeten Träger Kitas zu übernehmen und zu betreiben. Beide Träger sind rechtlich eigenständig.

Herr Bahr zeigte sich erstaunt, dass die Wiederholungsprüfungen bei den Anerkennungen unterschiedlich seien und bat um Aufklärung. Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte dazu, dass Träger, die eine neue Anerkennung haben, nach zwei Jahren und sonst regelmäßig alle fünf Jahre geprüft werden. Herr Tibold ergänzte, dass man sich an die im Mai vom Ausschuss beschlossenen Grundsätze halten würde und die Einrichtung dementsprechend nach zwei Jahren geprüft würde.

Herr Grohmann begrüßte die Zielsetzung der Kinderstube und signalisierte Zustimmung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Anerkennung der Kinderstube Ährenkorn e. V. Kuithanstraße 41, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kuithanstraße 41 durch den vorgenannten Träger.


zu TOP 2.2
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Back Up – Come Back e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15008-19)

Herr Anders-Hoepgen gab eine ausführliche Übersicht über die Arbeit und Intention des Vereins Back Up – Come Back e.V..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die dauerhafte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Vereins Back Up – Come Back e.V. Dortmund.


zu TOP 2.3
Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen gGmbH - GiD gGmbH - (vormals gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15006-19)

Frau Morina von der GiD gGmbH erklärte, dass die Strukturen der Gesellschaft verändert seien und der Gesellschafterkreis erweitert wurde. Sie habe die Geschäftsführung übernommen und man habe einen Antrag auf Aufnahme in den Spitzenverband gestellt.

Herr Niermann bestätigte, dass ein Antrag gestellt worden sei. Die drei Gesellschafter seien mit dem Paritätischen in Kontakt, um einen Weg zu finden, dass es einen gemeinnützigen Gesellschafter gebe. Danach stehe, vorbehaltlicher der Entscheidung des Landesvorstandes des Paritätischen, einer Aufnahme nichts entgegen.

Frau Dr. Tautorat stellte fest, dass der Ausschuss sich jetzt das dritte Mal mit der Anerkennung befasse und es immer noch haken würde. Auf der Internetseite seien seit Mitte 2017 keine Projekte und Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe vermerkt. Das sei ihr zu unprofessionell und sie werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Herr Grohmann erklärte, dass dies ein Fall sei, in dem man über einen längeren Zeitraum politisch gerungen habe, für die Anerkennung Informationen einforderte und in das Genehmigungsverfahren verstärkt eingetaucht sei, was gewisse Kontroll- und Revisionsphasen durch Überprüfungen betreffe. Er findet es gut, dass politisch gestritten wurde und dass man in der heutigen Sitzung zustimmen könne. Auch wenn es noch nicht ganz so professionell sei, werde es ja Überprüfungen geben. Bis dahin wünschte er der Gesellschaft erstmal ein gutes Gelingen.
Herr Ortmann sah die wesentliche Problematik, des geschäftsführenden Gesellschafters in dem Ursprungsantrag, durch die Neukonstruktion als gelöst an und auch wenn es noch etwas hakelig sei würde er der Vorlage zustimmen.

Frau Hawighorst-Rüßler wies darauf hin, dass der Beschlussvorschlag unter der Voraussetzung, dass die Aufnahme in einen Spitzenverband erfolgt, formuliert wurde und sie gehe davon aus, dass die Anerkennung auch nur dann ausgesprochen würde.

Herr Bahr signalisierte ebenfalls Zustimmung, sah aber auch, dass es in den vergangenen Jahren schwierig war, alles geforderte umzusetzen. Letztendlich wäre der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass der letzte geforderte Punkt auch noch erledigt würde. Er fände es angezeigt, dass in diesem besonderen Fall die Wiederholungsprüfung nicht erst nach fünf Jahren stattfinden solle.

Auf die Nachfrage von Herrn Gora, ob bei auswärtig anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die die Trägerschaft für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Dortmund beantragten, in der Vergangenheit die Aufnahme in einen Spitzenverband gefordert sei, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass das in den Fällen nicht Voraussetzung war und deshalb die Kriterien zur Anerkennung, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Mai dieses Jahres geändert wurden und die Aufnahme in einen Spitzenverband seitdem verbindlich sei.

Herr Niermann bot an, mit Zustimmung des Trägers, in zwei Jahren im Ausschuss über den Stand der Arbeit des Vereins zu berichten. Die Trägervertreterin stimmte dem zu.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (1 Enthaltung Fraktion die Linke&Piraten) die Anerkennung der GiD gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe auf Dauer unter der Bedingung, dass die Aufnahme in einen Spitzenverband erfolgt.


zu TOP 2.4
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14993-19)

Auf die Frage von Frau Beckmann nach inklusiven Angeboten, antwortete Herr Woßmann, dass man das Thema aufgrund der vielen Aktivitäten im vergangenen Jahr nicht proaktiv angegangen wäre. Durch die Angebotsstrukturen würde man von Dortmunder Schulen angefragt werden, dabei gab auch Anfragen von Förderschulen. Es seien Angebote, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten würden und so ausgerichtet, dass sie in leichter Sprache durchgeführt werden können. Er nehme aber die Anregung als Motivation mit.

Frau Dr. Tautorat lobte den Bericht, mit den vielfältigen Angeboten, die viele Menschen erreichen und aktuelle und brisante Themen abdecken. Sie findet es schade, dass der Beirat nicht mehr zusammenkommt.

Auf die Frage von Herrn Oppermann, dass bei internationaler Jugendarbeit nur Rostow am Don genannt wäre, ob auch andere Städte angedacht wären und ob die internationale Jugendarbeit im Respekt-Büro angesiedelt sei, antwortete Herr Woßmann, als Anbieter von demokratiefördernden Angeboten finde er, dass internationale Jugendarbeit ein wesentliches Element sei, um demokratiefördernde Kompetenzen für Jugendliche zu vermitteln. Mit den vorhandenen Ressourcen habe man das nicht als Schwerpunkt in der Arbeit installiert. Aufgrund der Mitarbeiterstruktur sei russische Sprachkompetenz vorhanden, dadurch habe sich der Kontakt, während der Internationalen Demokratietage 2015, mit Rostow am Don entwickelt.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass das Thema internationale Jugendarbeit momentan intensiv diskutiert werde. Bisher wurde die Aufgabe von der Jugendhilfeplanung wahrgenommen, nach der Verrentung von Herrn Siemon wurde geklärt, dass die Aufgabe in den Bereich der Kinder- und Jugendförderung gehöre.

Herr Becker erklärte ergänzend, dass die Aufgabe in der Weiterentwicklung des Konzeptes der Kinder- und Jugendförderung neu aufgestellt werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum September 2018 bis Juli 2019“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) gemäß UTeilnahmeDatVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14997-19)

Herr Grohmann fand die Vorlage inhaltlich schwer zu lesen und habe einige Fragen:
Auf Seite 2 im 2. Abschnitt werde eine Statistik erwähnt, laut der es nur 20 Fälle, also fast keine Kindeswohlgefährdung gegeben habe und ob es in Dortmund ähnlich sei.
Auf Seite 2 im letzten Absatz werde darauf hingewiesen, dass seit 2015 nur noch Familien betreut werden, die in SoPart geführt seien. Fallen die anderen Familien durch ein Raster, oder wie werden die erfasst.
Auf Seite 3 im dritten Absatz stehe, dass laut Geschäftsbericht 2017 die Zahl der Meldungen zu versäumten U- Untersuchungen zum Vorjahr um 462 gestiegen sei, wie die Zahl einzuschätzen sei.

Frau Hawighorst-Rüßler betonte, dass aus ihrer Sicht richtig sei, nicht allen versäumten U-Untersuchungen, die die Kinderärzte melden, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu unterstellen. Sie findet es ebenfalls richtig, die U-Untersuchungen an der Präventionsstelle anzusiedeln. Das Nichterscheinen zu den Untersuchungen sei unter anderem auch Problemen im Bereich der Zuwanderung geschuldet, da dort viele Eltern nicht wissen, was U-Untersuchungen sind und da sei Aufklärung ein wichtiger Schritt.

Frau Leyk antwortete, dass das Verfahren bislang so sei, dass dem Jugendamt täglich Daten von versäumten U-Untersuchungen gemeldet werden. Als die UDatVo in Kraft getreten sei, geschah dies vor dem Hintergrund vieler Kindeswohlgefährdungen und man nahm an, eine versäumte U-Untersuchung könnte ein Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung sein. Bei der Studie könne sie nicht die genauen Zahlen von Dortmund benennen, sie belegt jedoch, dass die Nichtteilnahme an der U-Untersuchung kein Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung sei. Deshalb wurden nur noch die Familien angeschrieben, die Hilfen zur Erziehung erhalten. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit zur Präventionsstelle sollen jedoch wieder alle Familien angeschrieben und erinnert werden, jedoch mit einem präventiven Ansatz. Man sei sich sicher, die Zahlen senken zu können, da die Familienbüros bereits in einem anderen Kontext, zusammen mit den Kitas mit dem Projekt „Ich gehe zur U“ werben.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass es sich bei den U-Untersuchungen um keine gesetzliche Verpflichtung handelt und man Familien mit Schreiben und Hausbesuchen, in einem Bereich der Prävention überprüfe, das rechtfertige keine Intervention. Man setze auf die Mitwirkungsbereitschaft von Eltern und versuche sie zu überzeugen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Verfahrensbeschreibung zum Umgang mit versäumten Früherkennungsuntersuchungen gemäß UTeilnahmeDatVO sowie die Verlagerung der Aufgabe zur Präventionsfachstelle, 51/7, zur Kenntnis


zu TOP 2.6
Neue Aufstellung des Systems Vormundschaften in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15002-19)

Frau Schütte-Haermeyer nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Dr. Tautorat fragte, ob es nicht wünschenswerte wäre, die Betreuungsschlüssel der Vereinsvormundschaften und der Amtsvormundschaften gleichzuschalten und die Stelle nicht einzusparen, sondern dazu zu nutzen.

Frau Hawighorst-Rüßler dankte für die ausführliche Vorlage und erklärte, dass man bei den Kostenunterschieden pro Mündel zwischen Amtsvormundschaften und Vereinsvormundschaften noch mehr sparen könne, wenn man mehr an die Träger der Vereinsvormundschaften abgeben würde, da dann die Kosten vom Gericht übernommen würden. Sie fragte nach, ob es Überlegungen in dieser Richtung gebe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass man das Drei-Säulen-Modell vorgestellt habe, das darauf abziele, die drei unterschiedlichen Vormundschaften zu führen. Das Gesetz sehe vor, dass das Ehrenamt zukünftig noch weiter unterstützt und bevorzugt werden soll, sofern es geboten sei. Sie halte aber die Amtsvormundschaft dauerhaft auch für richtig, notwendig und geeignet, weil es Fälle gebe, die im Rahmen der Amtsvormundschaften geführt werden müssen. Es gehe nicht darum Stellen einzusparen, der Gesetzgeber sehe einen Betreuungsschlüssel von 1:50 vor, das halte man für zu viel und habe deshalb einen Schlüssel von 1:40 zugrunde gelegt. Es müsse durch das Sachgebiet gesteuert werden, welches Mündel mit welchem Betreuungs- bzw. Unterstützungsbedarf durch welchen Vormund begleitet werden sollen.

Herr Bahr fragte nach, warum man an den Amtsvormundschaften festhalte, ob sie besser seien oder qualitativ besser ausgebildet seien.

Herr Schillack vom Jugendamt führte aus, dass die Vereine anfangs nur mit Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund betraut waren. Erst im letzten Jahr sei man dazu übergegangen, auch Vormundschaften aus anderen Bereichen an die Vereinsvormünder zu übertragen. Ein Vereinsvormund werde persönlich und nicht als Verein bestellt, bei den Amtsvormündern sei es das Jugendamt, das dann einen Mitarbeiter per Verpflichtung delegiere. In den letzten 10 Jahren, habe sich da ein hoher Qualitätsstandard entwickelt, insbesondere auch in der Verwaltung von Vermögen, Erbschaften, Ausschlagungen und Vaterschaftsverfahren sowie Verfolgung von Unterhaltsansprüchen. Dies sei für Vormünder, die damit weniger beschäftigt seien schwieriger.

Herr Prause gab an, dass in seiner Praxis, das Interesse des Amtsvormundes oder des Vormundes im Allgemeinen, am Verfahren teilzunehmen, genau so gering sei wie das der Eltern. Bei den Eltern könne es Defizite geben, aber dass die Begleitung der Amtsvormünder zu Verfahren genau so gering sei, störe ihn seit Jahren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die neue Aufstellung des Systems der Vormundschaften in Dortmund und beauftragt die Verwaltung entsprechende Vereinbarungen mit den beteiligten Trägern zu schließen


zu TOP 2.7
Strategische Zielentwicklung des Jugendamtes bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15035-19)

Frau Dr. Frenzke-Kulbach fasste kurz die bisherigen Gespräche, die zur Erstellung der Vorlage führten zusammen. Man wolle heute die strategischen Ziele vorstellen, mit dem Ziel sie in der nächsten Sitzung zu diskutieren und zu verabschieden. Geplant sei, bis Ende dieses Jahres, spätestens im ersten Quartal 2020, Handlungsziele anhand dieser strategischen Ziele in den einzelnen Abteilungen zu entwickeln sowie Maßnahmen und Kennzahlen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen. Mittelfristig sei ein integriertes Berichtswesen aus Finanz-/ und Fachcontrolling beabsichtigt, um der Frage nachzugehen, ob das was man tue im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung sei und welche Ressourcen man benötige.

Herr Grohmann fragte, vor dem Hintergrund des bereits laufenden Prozesses der Neuorganisation des Jugendamtes, den einige Ausschussmitglieder seit sechs Jahren im Unterausschuss begleiten nach, ob sich durch die Zielentwicklung organisatorische Veränderungen beim Jugendamt ergeben würden, oder ob etwas neu geschaffen werden müsse.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es sich um einen klassischen Managementkreislauf handele, der darauf abziele einen Wirkungskreislauf darzustellen. Man müsse im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings diese Elemente in den Blick nehmen, um Ressourcen zu steuern. Dazu müsse das Jugendamt nicht verändert werden, sondern bestimmte Dinge müssten anders aufgelegt werden.

Frau Schütte-Haermeyer führte aus, dass die Verbände eine Menge Anfragen zu den strategischen Zielen haben und würde es begrüßen, diese in der nächsten Sitzung zu diskutieren, da zwei Tage Vorbereitung nicht ausreichend seien.

Frau Dr. Taurorat ist der Meinung, dass der Titel wir lassen kein Kind zurück abgegriffen, wenn nicht gar verbrannt sei und empfahl einen eigenen Titel zu nehmen.

Herr Sohn wies noch einmal darauf hin, dass bei der Feststellung der Tagesordnung festgelegt wurde, dass die Vorlage eingebracht sei und in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werde.

Frau Schneckenburger erklärte, dass ein größerer struktureller Umbau des Jugendamtes nicht geplant sei. Es gab eine Debatte um die Struktur des Jugendamtes, die im Unterausschuss bearbeitet wurde, mit dem Ergebnis, dass ein großer struktureller Umbau des Jugendamtes aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Somit sei die Vorlage auch kein Auftakt zu einem neuen Prozess dieser Art. Sie schlug vor, den Unterausschuss, der formell noch vorhanden sei als Berichtsmöglichkeit und Möglichkeit zum Austausch für den Zielfindungsprozess zu nutzen.

Herr Gora findet es wichtig, in den Prozess die Satzung des Jugendamtes mit einzubeziehen und zu prüfen, ob die strategischen Positionen der Vorlage sich in der Satzung abbilden lassen. Möglicherweise gebe es Differenzen zwischen der Satzungswirklichkeit gegenüber der Zielsetzung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht die Vorlage als eingebracht an und verschiebt sie zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage/ der Bericht wurde bereits zur Sitzung 22.05.2019 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13585-19-E4)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…in dem umfassenden Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018 wurde im Kapitel 5 ausführlich auf die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. So ist beispielsweise auf Seite 58 des Berichtes ausgeführt, dass in Jahr 2018 die mobile Jugendarbeit/Streetwork 9.270 Teilnehmer*innen angeboten wurde.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen

Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass zu dem Bericht vieles noch zu diskutieren sei. Ihrer Fraktion liege besonders die kritische Situation für Kinder und Jugendliche, mit einer relativ hohen Armutsquote und den entsprechenden Folgen am Herzen. Sie wies in dem Zusammenhang auf die Veranstaltung „Grüner Ratschlag“ hin, die am 30.09.19 im Rathaus stattfinden würde.

Herr Bahr ist der Meinung, dass der Bericht kein Ruhmesblatt sei. Die Auswirkungen für die betroffenen Stadtteile haben sich, im Verhältnis zum 1. Bericht nur marginal verbessert. Die Verwaltung stelle dar, welche Dinge angestoßen wurden und in der Zusammenfassung ab Seite 160 gebe es einen Ausblick, was noch folgen soll und wo die Probleme seien. Da werde durchaus gesagt, dass Jugendhilfe effizienter werden soll. Trotzdem gebe es Defizite beim Vergleich der Betreuungsquoten, z.B. zwischen der Nordstadt und der Innenstadt-West, mit eklatanten Unterschieden. Er fragte, ob in den nächsten Jahren zu erwarten sei, dass Vorlagen der Verwaltung zur nachhaltigen Verbesserung der Situation erstellt würden oder ob man die Nachhaltigkeit der getroffenen Maßnahmen abwarten würde und ob die Anforderung an die Politik sei, eigenständig Vorschläge zu machen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es sich bei dem Bericht um die Sozialberichtserstattung, ehemals Armutsberichterstattung handelt, die seit 10 Jahren aufgelegt werde und die Kennziffern für die Sozialräume liefere. Der Zweck des Berichtes sei, hinzuschauen was sich in den Sozialräumen tue und was nicht. Das letzte was das Jugendamt täte, wäre sich zurückzulehnen und abzuwarten, wie die Situation Jahre später sei. Im Gegenteil versuchen das Jugendamt sowie der Fachbereich Schule Chancen zu schaffen und Ungleiches ungleich zu behandeln. Deshalb sei auch eine Präventionsstrategie wichtig, da jeder Euro, der früh investiert werde, mehr wirke als spätere Investitionen. Insbesondere im Bereich Sprachförderung, frühkindliche Bildung sei die Wirkungskurve in den ersten drei Lebensjahren besonders hoch. Das seien Lernfortschritte, die gemeinsam als Stadtgesellschaft in den letzten Jahren gemacht wurden und darauf seien auch die Strategien des Jugendamtes und des Fachbereichs Schule ausgerichtet. Auf die Frage von Herrn Bahr antwortete sie, dass die Aufgabe fachliche Vorschläge zu machen bei der Verwaltung liege, als politische Aufgabe sehe sie unter anderem, die finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Wenn eine stärkere Ausbildung der Präventionsstrategie gewollt würde, erfordere das mehr Geld. Die Verwaltung handele im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets und versuche, die aus ihrer Sicht notwendigen fachlichen Schwerpunkte zu setzen.

Herr Grohmann erläuterte, dass seine Fraktion sehe, dass es viele Initiativen in Ämtern gebe, um das Verhältnis in den Sozialräumen zu verbessern. Vor diesem Hintergrund sei die Anfrage seiner Fraktion an die Verwaltung gestellt, wo man konkret, auch mit präventivem Charakter, was erreichen könne.

Herr Gora findet es sehr positiv, dass die Verwaltung den Bericht regelmäßig herausbringe, das sei nicht selbstverständlich. Als an Teilprozessen Beteiligter erklärte er, dass Informationen mit einer hohen Differenzierung ermittelt werden, teilweise aufgrund von Sozialanalysen und Materialien über die Jahre, straßengenau. Die Verbände fordern seit Jahren, dass jedes Kind, das eine Kita verlässt, Deutsch sprechen muss. Da wer nicht spricht, nicht denken kann. Eigentlich müsse man alles dafür tun, diese erste Hürde, im Einvernehmen zwischen allen Anbietern der Elementarerziehungsleistung, zu nehmen und mit allem, was an Mitteln zur Verfügung steht, zu erreichen. Ein weiteres Ziel sei, dass kein Kind die Schule ohne Abschluss verlasse. Er ist der Meinung, dass wenn die Politiker sich auf solche eindeutigen, einfach zu formulierenden Ziele konzentrieren und das politisch verlangen, würde eine Verwaltung sich nicht widersetzen. Er sehe es als Aufgabe der Politik Aufträge zu formulieren und die Wertigkeit der einzelnen Ziele zu definieren. Man könne auch überdenken, ob es sinnvoll sei, in 500 Einzelmaßnahmen zu investieren, oder sich jeweils ein Ziel zu setzen und das zu erreichen.

Der Vorsitzende erklärte, dass man den Bericht vor der Sommerpause zur weiteren Befassung in diese Sitzung geschoben habe, das setze aber voraus, dass man sich mit dem Bericht intensiv beschäftigt hätte. Seiner Meinung nach sei die Beteiligung der Politik recht dürftig. Er schlug vor, den Bericht so zur Kenntnis zu nehmen und zu schauen, wie die anderen Ausschüsse, insbesondere der Sozialausschuss damit umgehen und dann möglicherweise Anträge zu stellen und Forderungen zu formulieren, die aus dem Bericht hervorgehen.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der SPD-Fraktion erfolgt schriftlich.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 17. Zwischenbericht Lokale Agenda 21 für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2018

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2018 des Jugendrings Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 3.7
Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14006-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus öffentlicher Sitzung vom 25.06.2019 vor:

…Dem Ausschuss liegt die Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion vor.

Die Nachfragen dazu von Frau Meyer (SPD-Fraktion), Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Grollmann (CDU-Fraktion) werden von Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt), Frau Schadt (stellv. Leiterin Sozialamt) und Herr Wiedemann (Sozialamt) beantwortet.

Frau Grollmann hatte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 30.04.2019 darum gebeten, bei der Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion auch den folgenden Antrag ihrer Fraktion (aus der Sitzung des ASAG vom 07.06.2018 unter TOP 2.1) mit zu berücksichtigen und darüber zu berichten, wie der Sachstand sei.

Ihrer Meinung nach sei Punkt 1 nicht korrekt beantwortet worden. Bei Punkt 1 ginge es um Tagesangebote. Sie habe dabei an ein Gasthaus für junge Erwachsene gedacht, weil bei über 380 bis 390 Klienten/Besucher täglich, die jungen Erwachsenen dort keinen Platz finden würden. Sie hätte gern eine Auskunft zu einem Gasthaus für junge Erwachsene und ob dies von Seiten der Verwaltung schon bedacht worden sei.

Herr Taranczewski schlägt vor, diese Frage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu senden, damit er von der Jugendverwaltung beantwortet werde könne.


Frau Grollmann erläuterte, dass bei der Diskussion im Sozialausschuss deutlich wurde, dass es zu wenig Aufenthaltsmöglichkeiten für junge Erwachsene gebe. Das Gasthaus an der Rheinischen Straße sei überfüllt, unter anderem auch durch viele junge, erwachsene Obdachlose. Vielleicht wäre die Ausweitung der Betriebszeiten des Sleep in eine Möglichkeit.

Herr Sohn erklärte, dass das Sleep in eine reine Übernachtungsstelle sei, die die Jugendlichen morgens wieder verlassen müssten. Er bat die Verwaltung, die Fragestellung aus der Überweisung des Sozialausschusses, nach Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für junge Erwachsene, schriftlich zu beantworten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach fasste zusammen, dass es darum gehe, zu schauen ob es genug Unterbringungs- und Schlafmöglichkeiten für junge, wohnungslose, entkoppelte Menschen gebe und man diese Thematik in einem Gesamtkonzept, im Rahmen von Streetwork, gerade bearbeite. Dabei müsse man der Frage nachgehen, wie man sich um diese jungen Menschen, die man nicht über die klassische Jugendarbeit und Jugendfreizeiteinrichtungen erreiche, kümmert. Da müsse andere aufsuchende Arbeit implementiert werden. Das Jugendamt werde in einer der nächsten Sitzungen das Konzept, in Form einer Vorlage, im Ausschuss vorstellen.


zu TOP 3.8
Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 / Ausblick 2019
Mündl. Bericht

Herr Nehm erläuterte kurz, zur als Tischvorlage verteilten Kriminalstatistik, dass es im letzten Jahr insgesamt 71818 Straftaten gab, das seien 2% weniger als im Vorjahr und auch in der Halbjahresstatistik 2019 verzeichne sich ein weiterer Rückgang. Die Aufklärungsquote in 2018 sei gleichbleibend hoch bei ca. 57%. Es gebe in einigen Deliktsbereichen, wie z.B. der Gewaltkriminalität, Rückgänge. Bei den Wohnungseinbrüchen gab es einen Rückgang von 19,5%, was man auch auf die Präventionsarbeit und Beratungen der Dienststelle im Rahmen einer Landesinitiative zurückführe. Als Ausblick auf 2019 gab er die Konzentration auf besondere Landesziele, wie z.B. Clankriminalität oder den Bereich der sexuellen Übergriffe gegen Kinder an. Zuwächse gebe es im Bereich der Rauschkriminalität und der Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte. In 2018 seien bei 22,7 % der Straftaten Jugendliche im Alter von 8-20 Jahren beteiligt. Bei Raubüberfällen auf Straßen gebe es einen merklichen Anstieg von jugendlicher Beteiligung. Verteilt nach Geschlechtern sind 79, 5 % der jugendlichen Straftäter männlich. Er wies noch einmal auf das Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ hin, in dem man mit pädagogischen Fachkräften zusammenarbeite um kriminelle Kinder, bei denen man befürchte, dass sie Intensivtäter werden, aufzunehmen und mit pädagogischen Maßnahmen zu betreuen. Aktuelle Zahlen sagen, dass 40 % der Teilnehmer des Projektes nicht mehr straffällig wurden.

Frau Dr. Tautorat kritisierte, dass die Präsentation als Tischvorlage verteilt wurde und dass sie am Ende der Tagesordnung behandelt werde. Sie bat darum das beim nächsten Mal zu berücksichtigen.

Herr Prause erklärte, dass die öffentliche Wahrnehmung anders sei, als es sich in der Statistik abbilde und er die Hoffnung habe, dass das auf gute Arbeit zurückzuführen ist, da man in Dortmund sehr gut aufgestellt sei. Er lobte in dem Zusammenhang auch die gute Arbeit der Jugendgerichtshilfe. Bei der angestiegenen Zahl der Widerstandsdelikte gab der zu Bedenken, dass auch die erhöhte Anzeigebereitschaft der Ordnungskräfte zu beachten sei. Ob die Taten wirklich erheblich mehr geworden seien müsse man näher erforschen und dann auch diskutieren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14785-19-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2019 vor:

…..Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Drucksache Nr.: 14785-19-E1
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 01.07.2019 zur
Förderung der Miete in der Kindertagespflege wird wie folgt beantwortet:
Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 03.11.2014
(Drucksache- Nr.: 12448-14) wurde ab dem 01.01.2015 ein städtischer Zuschuss in Höhe von
50% der Bruttokaltmiete (Grundmiete und Betriebskosten) bei Großtagespflegepflegestellen
bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € (nicht 600,00 €) monatlich gewährt.
Die Entwicklungen der letzten Jahre haben einerseits gezeigt, dass diese Art der Finanzierung
angesichts der gestiegenen Mieten nicht mehr auskömmlich ist, andererseits war zu
beobachten, dass die Familien in Dortmund immer häufiger Kindertagespflege in
Großtagespflegestellen und in Einzeltagespflegestellen in sogenannten anderen geeigneten
Räumen (Anmietung von Räumen durch eine einzelne Tagespflegeperson) explizit wünschen.
Um das Angebot von Großtagespflegestellen und Einzeltagespflegepersonen erfolgreich und
bedarfsgerecht auszubauen, war eine Veränderung der Förderung erforderlich.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat am 30.01.2019 (Drucksache Nr.: 131115-
19) beschlossen, die Mietkostenförderung für Großtagespflegestellen anzuheben und die
Mietkostenförderung für einzelne Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen
einzuführen. So wurde eine Förderung der Kaltmiete bei bedarfsgerechten
Großtagespflegestellen von maximal 1.000 € monatlich und bedarfsgerechten
Einzelpflegestellen von maximal 500 € monatlich beschlossen. Das Jugendamt stellt die
Bedarfsgerechtigkeit fest.
Es wurde hierbei auf die Förderung der Kaltmiete abgestellt, da die laufende Geldleistung an
Tagespflegepersonen pro Kind und Stunde bereits einen Betriebskostenanteil beinhaltet. Eine
weitere Förderung der Betriebskosten über die Bruttokaltmiete führt zur Ungleichbehandlung
von Tagespflegepersonen, die in ihren eigenen Wohnungen betreuen und hierdurch ebenfalls
Betriebskosten (z.B. höhere Wasser- und Heizkosten) haben, die über keine weitere
Förderung abgedeckt werden.
Diese Förderung der Kaltmiete stellt eine deutliche Verbesserung für Tagespflegepersonen in
Großtagespflegestellen dar. Die Förderung für einzelne Tagespflegepersonen in anderen
geeigneten Räumen wurde neu eingeführt und stellt ebenfalls eine deutliche Verbesserung für
die Tagespflegepersonen dar.
Seit Einführung der Neuregelung wurden bisher Anträge für 51 Großtagespflegestellen und
16 Einzeltagespflegestellen gestellt. Alle beantragenden Tagespflegepersonen erhalten
aufgrund der Neuregelung eine höhere Förderung……

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Mündliche Berichterstattung zum Jahresbericht Haus des Jugendrechtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15030-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

….im Haus des Jugendrechtes arbeiten seit mittlerweile drei Jahren Polizei, Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe behördenübergreifend erfolgreich zusammen. Dem zuständigen Fachausschuss AKJF wird seit 2016 der Jahresbericht mit Zahlen, Daten und Fakten zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der Vorlage des Jahresberichtes 2018 wird die Verwaltung gebeten, in der entsprechenden Ausschuss-Sitzung eine mündliche Berichterstattung über die Erfahrungen in der Zusammenarbeit der behördenübergreifenden Arbeit durch die vor Ort tätigen Akteure im Haus des Jugendrechtes vorzusehen…

Der Vorsitzende bat darum, dies bei der Präsentation des Berichtes in der nächsten Sitzung zu berücksichtigen.

zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Keine aktuelle Übersicht wegen der Sommerpause.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Mit den Sitzungsunterlagen wurde die Terminübersicht für 2020 verschickt.

Verteilt wurde der Flyer „20 Jahre Tag des alkoholgeschädigten Kindes“.

Am 14.09.2019 findet der Weltkindertag auf dem Friedensplatz statt und rege Beteiligung sei erwünscht.





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:45 Uhr.





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