über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 13.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
OB Sierau schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern:
OB Sierau schlug ferner vor, die unter dem Tagesordnungspunkt 3.5 geführte Angelegenheit
Herr Wilde erläutert ausführlich die geplanten Maßnahmen, die zur Stickoxid-Reduzierung führen sollen und auf welchem Wege die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
erzielt wurde, um ein Diesel-Fahrverbot in Dortmund zu verhindern. Die Maßnahmen des Paketes 1 werden unverzüglich umgesetzt. Das Maßnahmenpaket 2 soll dann greifen, wenn der Jahresmittelwert 2020 den Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten wird. Es wird darüber hinaus mit in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen.
Herr Ehrich zeigt die positive Reaktion der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer auf, die auch in die Entscheidungsfindung eingebunden war. Das Thema Nachhaltigkeit stehe auch für die Dortmunder Wirtschaft oben an, die sich ihrer Eigenverantwortlichkeit auch sehr bewusst sei und bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen habe. Man sei erleichtert, dass es keine Fahrverbote gibt. Dies zeige deutlich, wie gut in Dortmund bereits im Vorfeld gemeinsam auf solche Themen eingegangen werde.
Rm Garbe äußert Unverständnis zur Aussage von Herrn Ehrich. Es sei doch vielmehr so, dass die Politik und die Verwaltung von der Deutschen Umwelthilfe massiv unter Druck gesetzt worden sei. Das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend und noch nicht abzusehen, wie die Entwicklung weitergehe. Er werde sich enthalten, da er eine Entscheidung zu Lasten der Bürger nicht mittragen könne.
Rm Stackelbeck hingegen bezeichnet den Vergleich als einen guten Kompromiss. Dieser könne jedoch nur als Einstieg gedacht sein, da weitere ökologische Eingriffe notwendig sein werden. Eine wirkliche Verbesserung sei noch nicht eingetreten, da man es dadurch nicht schaffe, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.
Stadtrat Wilde bestätigt, dass man mit der DUH verhandelt habe mit dem Ziel, Mitte 2020 die Grenzwerte zu erreichen. Alle weiteren Maßnahmen seien Bestandteile des Masterplans Mobilität und würden mittel- und langfristig helfen, das Mobilitätsverhalten zu verändern. Sollten die Grenzwerte dauerhaft erreicht werden, könnte es auch dazu kommen, dass einzelne Einschränkungen wieder gelockert werden.
Rm Waßmann zeigt auf, dass hier zwei unterschiedliche Dinge vermischt werden. Derzeit gehe es nur um das Ergebnis des Vergleiches mit der DUH, die anderen Maßnahmen müsse man dann weiter im AUSW diskutieren. Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten.
Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen
in die Wohngebiete.
sB Dr. Dettke begrüßt inhaltlich das erzielte Ergebnis. Allerdings zeigt er sich verwundert über die Kurzfristigkeit, mit welcher der Vergleich angenommen werden müsse. Der Rat habe keine Chance, diesen Beschluss zu widerrufen.
Herr Wilde erläutert noch einmal, dass das Ergebnis der Vergleichsverhandlung am Donnerstag schriftlich zugestellt dann bis Dienstagnachmittag die Möglichkeit bestanden habe, sich zu verhalten. Bestandteil des Verfahrens sei auch gewesen, die Einigung vorher nicht bekannt zu machen. Somit habe es nur die Möglichkeit gegeben, eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates einzuholen, um eine Handlungsgrundlage zu besitzen, dem Vergleich zustimmen zu können.
Die Fraktionssprecher des AUSW hätten im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, Informationen zu den geplanten Maßnahmen zu bekommen.
Rm Kleinhans weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass eine zusätzliche Belastung der Wittbräucker Straße nicht in Betracht komme.
Herr Wilde bestätigt, dass die Wittbräucker Straße nicht im Bereich der Ausweichstrecken liege.
Rm Waßmann und Rm Rüther zeigen auf, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zu informieren, mit welchen Positionen die Stadt in den Vergleich gehen wird.
Rm Garbe bezeichnet den Vergleich als ein Ergebnis des Wahljahres. Rm Stackelbeck entgegnet, dass es natürlich auch mit anderen Städten, bei denen keine Kommunalwahl anstehe, Vergleiche erzielt wurden.Die Anmerkungen von sB Dettke zum Verfahren an sich könne sie nachvollziehen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.“
ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfDFraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und
der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene
Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Durch die im Rahmen der Vergleichsverhandlungen beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee kann es zu Verdrängungsverkehren insbesondere zu Lasten der Hannöverschen Straße und der Märkischen / Hohen Straße kommen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, zusätzliche Messtellen für Stickstoffdioxid an den Verdrängungsrouten zu installieren und dem Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung dieser Messwerte Bericht zu erstatten.
2. Die im Beschluss unter §3, Wirkungskontrolle, genannten dokumentierten Messwerte werden nicht nur der DUH, sondern auch dem Umweltausschuss regelmäßig vorgestellt.
Begründung:
Mit den zusätzlich beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee soll der Autoverkehr dort jeweils um rund 20 Prozent vermindert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Verkehrseinsparung lediglich durch eine Verlagerung auf alternative Routen ergibt. Im Sinne des Schutzes der Anwohner*innen an den voraussichtlichen Ausweichrouten müssen mit Hilfe dort neu zu installierender Messstellen die Auswirkung der Verkehrsverdrängung dokumentiert werden. Eine reine Verlagerung der Schadstoffbelastung darf nicht Sinn und Zweck der ergriffenen Maßnahmen sein.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3):
„Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme bzw. um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Der AUSW bittet die Verwaltung um eine fachliche Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen eines Weiterbaus der OWIIIa mit Anschluss an die A1 auf die Brackeler Straße zwischen Am Spähenfelde und dem Borsigplatz.
2) Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Straßenplanung zieht die Verwaltung für den getroffenen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe aus diesen Erkenntnissen? Würde die Verwaltung empfehlen, den Vergleich mit der Umwelthilfe aufzukündigen oder stattdessen den Schnellstraßenbau OWIIIa zu unterlassen?“
AUSW 05.02.2020:
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Zur Vorlage teilt Herr Rm Waßmann für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch zu den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.
Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.
Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
ABVG 04.02.2020:
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:
„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.
Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.
Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.
Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.
In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.
Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“
Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.
“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“
wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die politischen Gremien zukünftig transparent und vollständig über den Umgang mit den Erkenntnissen zur wirtschaftlichen und sonstigen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der sich daraus für die Stadt Dortmund ergebenden Konsequenzen zu informieren.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine übersichtliche und vollständige Auflistung sämtlicher städtischer Betriebskostenzuschüsse, Personalkosten/-zuschüsse, Sponsorenleistungen und Verlustausgleiche für die Jahre 2015 – 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, vor.
4. Der Ausschuss wird ab 2020 halbjährlich über die wirtschaftliche Entwicklung des Fußballmuseums und über mögliche Nebenabreden zum Gesellschaftervertrag sowie über mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund informiert.
5. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Politik frühzeitig an den Beratungen zu den strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zum Deutschen Fußballmuseum beteiligt wird.
6. Die Gesellschafter werden aufgefordert, für den nächsten Jahresabschluss eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.
Entsprechend der Regelungen im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ erfolgt ein Wechsel zukünftig alle fünf Jahre.
7. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt fristgerecht. Der Ausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse informiert.
8. Aufgrund der absehbaren Jahresfehlbeträge und der bereits anderweitig gewährten, zusätzlichen städtischen Zuschüsse wird die Verwaltung aufgefordert, eine nachhaltige Kostenreduzierung mit dem DFB zu verhandeln.
In den Jahren 2008 und 2009 hat der Rat der Stadt die Zustimmung zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums am heutigen Standort gegeben und den ausgehandelten Konsortialvertrag, der auch mögliche Verlustübernahmen regelt, genehmigt. Die aktuelle Diskussion um einen eventuell nötigen Verlustausgleich seitens der Stadt Dortmund sind für die Fraktionen der SPD und der CDU nicht nachvollziehbar, da mögliche vertragliche Risiken bereits damals bekannt waren. Zudem ist das Deutsche Fußballmuseum in der Rhein-Ruhr Region das am wirtschaftlich effizientesten arbeitende Museum und erzeugt für die Stadt Dortmund einen Mehrwert.
Dieser Mehrwert ergibt sich zum einen durch die Bildungsangebote des Fußballmuseums, die z.B. auch eine Auseinandersetzung mit der NS-Zeit rund um das Thema Fußball ermöglichen. Die Bildungsangebote stoßen dabei auf reges Interesse etwa bei den Schulen, wobei die pädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen seit 2019 für die Schüler*innen kostenfrei erfolgt. Zum anderen generiert das Fußballmuseum laut der aktuellen Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. (dwif) einen jährlichen direkten Umsatz von 5,1 Millionen Euro für den Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Dienstleistungssektor in der Stadt. Bei den jährlich rund 200.000 Besucher*innen bedeutet dies, dass ca. 25 Euro Wertschöpfung pro Besucher*in für die gesamte Stadt entstehen, die einer Bezuschussung von 1,5 Euro pro Besucher*in gegenüber stehen. Das Fußballmuseum erzeugt entsprechend neben den anderen Mehrwerten einen beachtlichen Return on Invest für die Stadt.
2. ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre ab 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.
3. Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16337-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16408-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16453-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | Norbert Schilff Ratsmitglied | |
Matthias Güssgen Schriftführer |