Niederschrift (öffentlich)
über die 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 07.09.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:21 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU) bis 18:25 Uhr
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen) bis 19:14 Uhr
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Frau RM Joest, Antje i.V. für Herrn RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)
Herr sB Modler (Die Partei)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers – Seniorenbeirat bis 18:30 Uhr
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Santiago - 1/II
Herr Blum - 1/II
Herr Nehm - EB 80
Herr Winterberg – 65/2-3
Herr Thabe - FBL 61
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Prange - EDG
Herr Kienitz - EDG
Frau André - DSW21
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 07.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.06.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Starkregenereignis vom 14.07.2021 - mündlicher Bericht der Betriebsleitung Stadtentwässerung Dortmund - EB 70 -
(Drucksache Nr.: 21957-21)
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
3.2 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
3.3 Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)
3.4 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)
3.5 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)
3.6 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)
3.7 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)
3.8 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)
3.9 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
3.10 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
3.11 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)
3.12 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
3.13 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)
3.14 Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)
3.15 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)
3.16 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21613-21)
3.17 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
3.18 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
3.19 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
3.20 Sachstand Erarbeitung Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20680-21)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
3.21 Renn- und Tuningmeile am Rollfeld Wickede
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21905-21)
3.22 Förderung von Lastenrädern
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20166-21-E3)
Die ursprüngliche Stellungnahme lag zur Sitzung am 04.05.2021 vor.
3.23 Mobilfunk in Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 21240-21)
lag bereits zurSitzung am 08.06.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21240-21-E1)
3.24 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
3.25 Boulevard Kampstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20276-21-E3)
3.26 Historische Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22073-21)
3.27 Spielplätze in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 18373-20-E2)
Überweisung aus dem AKJF mit der Bitte um Kenntnisnahme.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.06.2021
(Drucksache Nr.: 18373-20-E4)
Kenntnisnahme
3.28 Magistrale Bornstraße - Aktueller Sachstand
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20493-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
3.29 Lokale Förderung für die Anschaffung von Elektromotorrollern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20803-21)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
3.30 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)
3.31 Förderung verleihbarer Lastenräder
lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor
(Drucksache Nr.: 20692-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2021
3.32 Sachstand RS1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21986-21)
3.33 Mitteilung der Fahrradinitiative Aufbruch Fahrrad Dortmund zum "Hoesch-Hafenbahn-Weg"
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021
(Drucksache Nr.: 21268-21)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)
4.2 Fassadenbegrünung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21238-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
4.2.1 Fassadenbegrünung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21238-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21238-21-E3)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)
5.2 Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21669-21)
5.3 Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)
5.4 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)
5.5 Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)
5.6 Machbarkeitsstudie für den Bau eines Stadtbahntunnels im Bereich Innenstadt Ost
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22049-21)
5.7 Dortmunder Standard öffentliche Parkplätze
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21878-21)
5.8 Straßenschäden nach Wintereinbruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20086-21)
lag bereits zur Sitzung 09.03.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20086-21-E1)
5.9 Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20467-21-E2)
5.10 Flächenversiegelung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21840-21)
5.11 Reparatur Bürgersteige
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21930-21)
5.12 Verkehrsuntersuchung B54
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22052-21)
5.13 Fahrradbeauftragte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22053-21)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21671-21)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Mündlicher Bericht über laufende Kanalbaumaßnahmen
(Drucksache Nr.: 21720-21)
Vortrag (mit PowerPoint Präsentation) Dr. Falk / Stadtentwässerung Dortmund
7.2 Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21759-21)
7.3 Starkregenereignis am 14.07.2021
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21875-21)
7.4 Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21721-21)
7.5 Zweiter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21667-21)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
10.1 Terminplan für Rat und Ausschüsse 2022
Information
(Drucksache Nr.: 21658-21)
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
AMIG, 07.09.2021:
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Christian Gebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
AMIG, 07.09.2021:
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
AMIG, 07.09.2021:
Ergänzung:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlage (neuer TOP: 3.25.1) zu ergänzen:
Baumaßnahme Kampstraße 4. Bauabschnitt, Pylon - Bauunterbrechung
Kenntnisnahme (Drucksache Nr. 22173-21)
Änderung im Sitzungsverlauf:
Man einigt sicher weiterhin auf folgende Änderungen im Sitzungsverlauf:
TOP 3.12 „Sonderhaushalt Grabpflegelegate, DS-Nr. 20961-21“
und TOP Nr. 6.1 „Friedhöfe Dortmund – 2. Quartalsbericht 2021“, DS-Nr. 21671-21“
werden vorgezogen und nach TOP 3.4 aufgerufen.
TOP 5.6 „Machbarkeitsstudie für den Bau eines Stadtbahntunnels im Bereich Innenstadt Ost, DS-Nr. 22049-21“ wird vorgezogen und nach TOP 3.2 aufgerufen.
TOP 7.3 „Starkregenereignis am 14.07.2021, DS-Nr. 21875-21“ wird vorgezogen und nach TOP 2.1 aufgerufen.
Mit dieser Ergänzung und diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.06.2021
AMIG, 07.09.2021:
Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 08.06.2021 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Starkregenereignis vom 14.07.2021 - mündlicher Bericht der Betriebsleitung Stadtentwässerung Dortmund - EB 70 -
(Drucksache Nr.: 21957-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die mündlichen Berichte des technischen Betriebsleiters der Stadtentwässerung Dortmund und des Fachbereichsleiters der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21106-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 21106-21)
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen- in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt in Frage kommt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
· Personal- und Fortbildungskosten
· Stromkosten
· Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
· Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann.
Der Antrag soll ebenfalls im ABÖAB beraten werden. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.
Begründung:
Um die Minderung der CO2-Emissionen zu erreichen sowie die Luftqualität in Dortmund zu verbessern, ist es erforderlich, weiterhin den Ausbau von Elektromobilität zu fördern. Das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ bei der EDG verfolgt diese Zielsetzung. Außerdem könnte der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen (insbesondere während der Nachtschicht) die Lärmbelastungen senken.
Aufgrund des hohen Reinigungsaufkommens und gut ausgebauter E-Ladeinfrastruktur empfiehlt sich das Pilotprojekt in der Innenstadt zu realisieren. Bei einem positiven Verlauf des Pilotprojekts „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt, sollte geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahr-zeugen auch auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann. Durch den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten des E-Ladenetzes, kann nach und nach eine Umrüstung der EDG-Reinigungsflotte auf E-Reinigungsfahrzeuge erfolgen. Dabei ist die zentrale sowie dezentrale Ladeinfrastruktur bei der Ausgestaltung von E-Reinigungsrevieren zu berücksichtigen.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass man sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die EU-Richtlinie 1161 „Clean-Vehicle-Directive“ verpflichtet Unternehmen, einen gewissen Anteil des Fuhrparks lokal emissionsarm/-frei zu beschaffen. Die Richtlinie wird ab dem 02.08.2021 gelten. Die EDG hat bereits vor zwei Jahren die ersten Fahrzeuge dieser Art in Betrieb gestellt. Er schlägt vor, einen aktuellen Sachstandsbericht oder die Vorlage eines Konzeptes von der EDG einzuholen.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass zwar bereits entsprechende Fahrzeuge im Einsatz sind, diese aber bisher nicht in den Bezirken eingesetzt werden. Sie schlägt vor, einen Vertreter/eine Vertreterin der EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
Herr Rm Frank weist darauf hin, dass zurzeit laut Auskunft der EDG ausschließlich nur Kleinfahrzeuge und diese nur im Innenstadtbereich eingesetzt werden. Mit einer Berichterstattung der EDG ist man einverstanden.
Herr Rm Dudde meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und ist ebenfalls mit der Berichter-stattung durch die EDG einverstanden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek ist gleichfalls mit der Berichterstattung durch die EDG einverstanden, weist aber darauf hin, dass er die Zuständigkeit für diesen Antrag nicht beim AMIG, sondern beim AFBL sieht, da es sich bei der EDG um eine Beteiligung der Stadt handelt.
Frau Rm Rudolf schlägt vor, den vorliegenden Antrag heute nicht abzustimmen, sondern diesen in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den vorliegenden Antrag in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen. Man einigt sich weiterhin darauf, die EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
AMIG, 07.09.2021:
Herr Prange (EDG Entsorgung Dortmund GmbH) berichtet über den derzeitigen Stand der Beschaffung von E-Fahrzeugen für den Bereich der EDG.
Herr Kienitz (EDG) informiert hierzu im Detail und geht dabei sowohl auf den derzeitigen Bestand an E-Fahrzeugen und E-Geräten als auch auf deren Anschaffungs- und die Betriebskosten ein.
Zudem berichtet er über die geplanten Anschaffungen in diesem Bereich und stellt dabei auch die Förderungsmöglichkeiten dar, die seitens der EDG genutzt werden können.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Berichterstatter zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen- in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt in Frage kommt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
· Personal- und Fortbildungskosten
· Stromkosten
· Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
· Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann.
Der Antrag soll ebenfalls im ABÖAB beraten werden. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.
zu TOP 3.2
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz
dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum
barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3
Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll
die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese
Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur
Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.
Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:
Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht
realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen
und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen
Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte
Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im
Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere
Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt
Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung
intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten
und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle
Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der
örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne
hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit
eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue
Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten
Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung
würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den
Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens
bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür
vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der
U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der
U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig
ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der
Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem
derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des
Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
(Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen
zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung
findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter
Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim
letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker
gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer
Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante
Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze
Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die
Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber
hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen,
hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie
zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den
Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten
Bahnübergang geht.
Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut,
gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet
bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.
Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.
Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als
entsprechende Anmerkung beizufügen.
Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
einer Enthaltung (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und CDU-Fraktion)
abgelehnt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum
Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage
und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu
beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in
Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4
Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei
neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und
fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene
H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits
nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung
Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine
integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum
Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die
Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen"
über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte
Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund-
Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das
bestehende ÖPNV-Netz).
Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung
des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den
Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen)
Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung
ihres Wohngebiets gewährleistet sein.
> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten
Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den
Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als
modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant
werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als
Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den
Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort
dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.
Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde!
Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn,
auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse.
Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung
transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800.
Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung
der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem
integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als
Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken
oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino
oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen,
z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof.
Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen
Gleisführung.
Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch
im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer
Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.
Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die
PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der
gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Schreiben OB Westphal vom 06.09.2021 (Drucksache Nr. 20397-21)
….die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.
Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den 23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.
Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung, die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien, sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.
In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2 Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.
In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.
Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept 202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).
Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (TOP 5.6 der heutigen Tagesordnung) (Drucksache Nr. 22049-21):
… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Stadtbahntunnels
Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit
mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten
für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:
Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße
Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine
weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.
Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?
Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen"
Schiene, kommen in Frage?
Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?
Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und
Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch
diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner*
innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an
den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt die
Attraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende
gefördert werden.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 zur Kenntnis. Herr Rm Dudde weist darauf hin, dass es auch um die Belange des Klimaschutzes geht, die es grundsätzlich neu zu bewerten gilt. Nach eingehender Diskussion einigt man sich darauf, dass der heute unter TOP 5.6. vorliegende SPD-Antrag (Drucksache Nr. 22049-21) ebenso wie alle bereits vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in dem anstehenden Begutachtungsprozess berücksichtigt werden sollen. Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.3
Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis und beschließt eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH.
zu TOP 3.4
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (HST) für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Buslinien 512 und NE19) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu. Das aktuell von der HST erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HST erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
zu TOP 3.5
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021
(Drucksache Nr. 20428-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass 2025, wenn die Grundschule „Kleine Kiel-straße“ das Gebäude im Stadtbezirk wieder verlässt, dort weiterhin eine Grundschule für den Bezirk ansässig sein soll.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbaupro-gramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.
2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
b) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
AMIG, 07.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbaupro-gramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.
2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
a. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
b. überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
zu TOP 3.6
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitäts-planung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
zu TOP 3.7
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.08.2021 (Drucksache Nr. 21139-21)
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und
über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu
beraten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine
nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein
Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann
dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021 (Drucksache Nr. 21139-21)
Die Vorsitzende las die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der gestrigen Sitzung vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht beraten habe. Die personalwirtschaftliche Situation in der Vorlage sei nicht optimal und dementsprechend gäbe es noch Klärungsbedarf. Da dies nicht der Fachausschuss sei, würde seine Fraktion sich bei einer Abstimmung enthalten, könnte aber auch folgen, falls die Vorlage geschoben würde.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) begrüßte grundsätzlich die Inhalte der Vorlage. Da der Antrag ihrer Fraktion zum Doppelhaushalt in der Vorlage aufgenommen wurde, könnten sie auch eine Empfehlung abgeben. Sie könnte ebenfalls zustimmen, die Vorlage zu schieben oder durchlaufen zu lassen. Es wäre aber bedenklich, wenn die Vorlage durch schieben in den Oktober nicht mehr bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden könnte.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP) gab für seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf an und würde sich bei einer Abstimmung enthalten.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob die Fraktionen mit Beratungsbedarf, diesen bis zur Sitzung des Schulausschusses, der der Fachausschuss wäre, klären könnten. Sie würde vorschlagen, da der AKJF nicht der Fachausschuss sei, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
AMIG, 07.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.
zu TOP 3.8
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21511-21-E1)
……die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfantrags:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.
Begründung:
Bei der Empfehlung zum Abriss des alten Gemeindehauses sollte vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch auch der Bereich "graue Energie", die bei einem Abriss verloren geht und bei der Herstellung neuer Baustoffe wieder anfällt, betrachtet werden. Dies sollte in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einfließen. Möglicherweise erweist sich bei Berücksichtigung der Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO2 der Bestandserhalt samt Sanierung wirtschaftlicher, als ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd. 190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).
3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) den folgenden Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.
zu TOP 3.9
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 31.08.2021 (Drucksache Nr. 19815-21)
Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.
Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
AMIG, 07.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Bündnis 90/die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.
zu TOP 3.10
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 19863-21):
….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestens um 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.
Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage, Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt, wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3 und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starken Gefälles baulich nicht möglich.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU) dem Rat der Stadt Dortmund nicht folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Entwicklung im Umfeld der Westfalenhallen zur Kenntnis und beschließt,
1. dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen bleibt.
2. dass sukzessive eine gestalterische Aufwertung des vorhandenen Verbindungsweges im Zuge der Überplanung und Modernisierung der Hallen erfolgt, soweit dies baulich/ technisch und insbesondere unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und haftungsrechtlicher Fragestellungen möglich ist.
3. dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/ Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.
4. eine Nutzung der Wegeverbindung ist anlässlich von Spielen des BVB im Signal-Iduna-Park zu gewährleisten.
5. den Bau einer weiteren Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen zur Ergänzung des vorhandenen Fuß- und Radwegenetzes.
6. die Rahmenplanung entsprechend des dargestellten Lösungs-/ Kompromissvorschlags anzupassen.
Die Finanzierung des Baus der Fuß- und Radwegrampe erfolgt aus dem Budget des FB 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014120 – Radweg Eissportzentrum Westfalen - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022: 160.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.980,00 Euro, der die Ergebnisrechnung des FB 63 belastet.
Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen“ benötigten Mittel in Höhe von 160.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014828 – Ausbau Erlenbachstraße – in Höhe von 100.000,00 Euro und aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014660 – Busschleife Am Wittfeld“ in Höhe von 60.000,00 Euro außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.
2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.
3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete Wegeverbindung entschieden.
4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen.
Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.
Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4 an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).
Herr Wilde kündigt an, dass die Frage nach den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.11
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
zu TOP 3.12
Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig. folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass keine privatrechtlichen Pflegerechte nach Ablauf der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte kostenpflichtig aus Restmitteln eines Grabpflegelegat-vertrages erworben werden.
zu TOP 3.13
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund hebt Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (DS-Nr. 16316-19) zur Durchführung der Teilmaßnahme A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt) im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ auf.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der veränderten Teilmaßnahme A3.2 (Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr) mit einer Gesamtsumme von 130.000 € in dem Haushaltsjahr 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
zu TOP 3.14
Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 53 und 2,95 Mio. Euro in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 65. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)
AMIG, 07.09.2021:
Frau Rm Sassen fragt nach, warum es nicht zum Einbau der ursprünglich vorgesehenen 1000 Fahrradbügel kommt und nach welchen Kriterien die Standorte ausgesucht wurden.
Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion der Empfehlung vorbehaltlich der Beschlussfassung der betroffenen Bezirksvertretungen zur Standortfrage zustimmen wird.
Frau Uehlendahl erläutert, dass die Fahrradbügel nicht alle zentral im Inneren Bereich des Walls, sondern vornehmlich auch in den Wohngebieten eingebaut werden, weil es gerade auch dort entsprechenden Bedarf gibt. Es wurde darauf geachtet, dass in den Wohngebieten eine vernünftige Aufteilung der Standorte erfolgte.
Der Rahmen der jetzt geförderten Maßnahme wurde ausgeschöpft. Weitere Fahrradbügel können im Rahmen künftiger Finanzierungsmodelle ab 2023 eingebaut werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es häufig nicht möglich ist, die Fahrradständer beidseitig zu benutzen, da diese zu eng beieinander stehen.
Frau Uehlendahl berichtet, dass es inzwischen Grundlage der Planung ist, die stadtseitig eingebauten Fahrradständer so zu platzieren, dass diese beidseitig genutzt werden können; dies gilt auch für Lastenfahrräder.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
zu TOP 3.16
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21613-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 21613-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte berücksichtigt wissen, dass man bei der Auswahl der Plätze deren Charakter berücksichtigt. Als Beispiel wird hier der Platz von Hiroshima genannt, zu dem Ihres Erachtens die Aufstellung eines Fahrradhauses nicht passt. Weiterhin wird gebeten, hier explizit den Markt betreffend, auf die Plätze für Lastenfahrräder zu achten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, die Linke, FDP, die PARTEI) gegen 1 Nein Stimme (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaß-nahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungs- fadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur geänderten Vorgehensweise bezüglich des Radhauses am Rathaus sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser:
1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.
2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.
3. Die Verwaltung prüft die Ausweisung von Fahrradabstellplätzen in zusätzlich zu errichtenden Fahrradabstellanlagen und die mögliche Nutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern.
4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.
Begründung:
erfolgt mündlich
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen kann. Zudem stellt er folgenden mündlichen Antrag: Die CDU-Fraktion bittet um Aufstellung von Überwachungskameras zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigungen.
Nach intensiver Diskussion schlägt Herr Wilde vor, die Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Dortmund mit folgender Ergänzung zu empfehlen:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.
Zudem wird Herr Wilde prüfen lassen, ob die Einrichtung weiterer Stellplätze möglich ist. Auch soll an den vorgeschlagenen Standorten das realisiert werden, was unter städtebaulichen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten möglich ist.
Man einigt sich darauf, sowohl den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als auch den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.
zu TOP 3.17
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatz-entscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)
Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.
zu TOP 3.18
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.19
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 (Drucksache Nr. 21510-21):
Der Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:
- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem, folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“
- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2)
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des folgenden zusätzlichen Punktes:
g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.
Rm Mader (CDU-Fraktion) sagt, die CDU stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber. Dem Vorschlag des Rm Dudde würde die CDU-Fraktion folgen.
Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an, wünscht aber auch die Beratung im AMIG.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) sagt, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.
Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese bei AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird - so seine Wahrnehmung - positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.
Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und -da es sich um Mobilität etc. handelt- der AMIG zu beteiligen ist. Ansonsten stimmt die SPD-Fraktion der Beratung in den Fachausschüssen zu.
Rm Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bekräftigt für ihre Fraktion die Befassung der Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.
OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.
Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Gebel gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.
Die o.a. angeführten Anträge wurden wie folgt abgestimmt:
1. Zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“
2. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) die Aufnahme folgenden zusätzlichen Punktes:
g. Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
zu TOP 3.20
Sachstand Erarbeitung Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20680-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme vom 14.04.2021 (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 20680-21)
AMIG, 04.05.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2021 (Drucksache Nr. 20680-21)
….. die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Thema Wasserstoffstrategie wird zum Teil im Masterplan Energiezukunft bearbeitet,
dessen Fertigstellung sich unter Corona-Bedingungen bis September 2021 verzögern wird.
Zudem stellt die Stadt Dortmund unter Federführung des Sondervermögens Technologiezentrum
einen Förderantrag im Rahmen von „HyExpert“ (BMVI; Juni 2021). Das in diesem Förderprogramm
zu entwickelnde Konzept ist in diesem Zusammenhang dringend erforderlich, um die existierenden Initiativen stärker zu verflechten und weitere Akteure zu aktivieren. Mit den damit verbundenen Beratungsleistungen soll ein Wasserstoffökosystem in Dortmund aufgebaut werden und der sektor-übergreifende Einsatz des Energieträgers Realität werden.
Parallel wird auf das Thema im „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ eingegangen, welches ebenfalls im September 2021 beschlossen werden wird. Final ist die Mitwirkung von StA 1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO erforderlich.
Als Technologiestandort wird Dortmund voraussichtlich vor allem auf die Forschung und Entwicklung von Wasserstofftechnologien sowie auf die am Standort in Wirtschaft und Wissenschaft vorhandene (Energie-)Systemkompetenz setzen, um so Teil der Wertschöpfungskette zu sein und sich zu einer Zulieferregion für die Wasserstoffwirtschaft zu entwickeln. Von einer lokalen, großskaligen Produktion von Wasserstoff wird aufgrund eines mangelnden Potentials zur Produktion von regenerativem Strom derzeit noch abgesehen.
Durch die Großprojekte „CleanPort“ (DS-Nr.: 00836-15 – Errichtung des CleanPorts) und
„Energiecampus“ (DS-Nr. 19970-21 – Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes) mit deren
Umsetzung das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund beauftragt ist,
werden wesentliche Impulse für den Standort gesetzt. Beide Projekte bilden dabei eine Symbiose
entlang der Wertschöpfungskette: Während der „CleanPort“ einen Fokus auf die Erzeugung,Transport und konkrete Anwendung von Wasserstoff in Industrie und Mobilität setzt, liefern Forschung und Entwicklung auf dem Energiecampus den technologischen Fortschritt beim Thema Wasserstoff auf den Gebieten Strom, Wärme, und Verkehr. Aus diesem Grund sollen beide Projekte gleichermaßen vorangetrieben werden, um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und für Dortmund und die Region einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Eine politische Befassung mit der Thematik wird erforderlich, wenn die Rückmeldung des Bundes- ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Förderprogramms „HyExpert“ als Antwort auf die eingereichte Projektskizze vorliegt.
Um weitere Grundlagen für die Dortmunder Wasserstoffstrategie zu schaffen, wird voraussichtlich
im November 2021 eine kommunale Wasserstoffkonferenz in Dortmund organisiert.
Bei der Konferenz werden regionale Akteure aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammengebracht. Ziel ist es, ein Netzwerk für Kooperationen und Projekte aufzubauen sowie einen Austausch über die damit in Verbindung stehenden Herausforderungen zu etablieren.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.21
Renn- und Tuningmeile am Rollfeld Wickede
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21905-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DIE FRAKTION/DIE PARTEI vom 16.08.2021 (Drucksache Nr. 21905-21)
…..die Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt:
Der defizitäre und klimaschädliche Betrieb des Rollfeldes in Dortmund Wickede (oft scherzhaft „Flughafen Dortmund“ genannt) soll beendet werden, um auf diesem Gelände der Raser- und Tuningszene eine angemessene Heimat zu geben.
Das Areal soll “Blech-Tinder-Heimat” heißen, wofür man sicher Fördergelder von den folkloristischen Heimatministerien der sich christlich darstellenden Parteien abgreifen kann.
Hier können viele Arbeitsplätze und eine Test- und Präsentationsstrecke für innovative Technologie entstehen.
Die Polizei kann ihre Messgeräte ausgiebig testen und vorstellen, während die RaserX sich als Testobjekte zur Verfügung stellen und dafür preisermäßigte Erinnerungsfotos inklusive amtlicher Geschwindigkeitsmessung als Beweise ihrer Leistungsfähigkeit erhalten.
Die Rennmeile kann zu einem Ort des Dialogs zwischen Rasern, Posern und Polizei werden. Dort kann man sich vorab kennenlernen, sich austauschen und die jeweiligen Positionen in einer angenehmen Atmosphäre diskutieren.
Eine Tribüne für ZuschauerX soll dem heute oft verwaisten Rollfeld den Charme einer echten Rennstrecke geben. So wird Dortmund vielleicht bald in einem Atemzug mit Monte Carlo, Le Mans und Daytona genannt!
Der Tower kann sowohl Pressekabine als auch VIP-Lounge für zahlungskräftige Gäste sein. Auch eine Flitterwochen-Suite für Renn-Paare ist denkbar.
Eine Flaniermeile und Sitzgelegenheiten sollen eine Dialogmöglichkeit zwischen Fahrzeuginsassen und SpaziergängerX als “Blech-Tinder” schaffen. Auch Filialen von Autobahnkirchen sind denkbar, um spontane Trauungen durchzuführen, damit kein außerehelicher Geschlechtsverkehr praktiziert werden muss.
Umliegende Drive-In-Restaurants können sich ansiedeln und neben Speisen und Getränken auch Verhütungsmittel und Potenz-Pillen anbieten. Abgerundet wird das Angebot durch die am Straßenstrich entfernten Verrichtungsboxen.
Weitere Bauschritte könnten Restaurants mit attraktiver Außengastronomie und Blick auf die Rennstrecke, eine Boxengasse mit Werkstätten, GutachterX und Filialen von TÜV und Dekra sein.
Das Angebot wird die Rennstrecke am Ostwall entlasten, deren Betrieb häufig durch Straßenverkehr und Polizeikontrollen behindert wird.
Begründung
Sowohl der defizitäre “Flughafen” als auch die Raser- und Poserszene führen in Dortmund zu Verärgerung.
Die Tage der kostspieligen Flughafen-Simulation auf dem Rollfeld Dortmund Wickede sind ohnehin gezählt. Fraglich ist nur, wie lange sich der Anschein eines Flughafens in Dortmund noch aufrechterhalten lässt.
Die Tuningszene in Dortmund wächst und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Auch die Raserszene ist in Dortmund fest verwurzelt. Der konsequent übertriebene Ausbau von innerstädtischen Verkehrswegen zu breiten Rennpisten hat hier hervorragende Dienste geleistet.
Daran wollen wir anknüpfen und der Szene mit dem Projekt “Renn- und Tuningmeile” ein neues Zuhause geben.
AnwohnerX des Renn-Walls werden sich ebenfalls über das Abwandern der Szene aus ihrem Lebensbereich in ein Umfeld freuen,welches keinerlei Wohnbebauung aufweist. So könnte der Wall wieder zu einer normalen Straße werden.
Gerade die Verkehrswende wird neue Möglichkeiten eröffnen. Tuning für Elektro-Autos wird ein lukrativer Markt, und Dortmund könnte das Zentrum sein!
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich bei mehreren Enthaltungen (3 x Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Fraktion DIE LINKE+) ab.
zu TOP 3.22
Förderung von Lastenrädern
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20166-21-E3)
Hierzu liegt vor Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2021 (Drucksache Nr. 20166-21-E3)
…. die o.g. Anfrage beantworte ich in Ergänzung wie folgt:
Die Stadt Köln förderte 2019, 2020 und 2021 die Anschaffung von Lastenrädern im Rahmen
des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“. Dieses wurde als Maßnahme ausgearbeitet, um
zur Umsetzung der Ziele der beiden Ratsvorlagen „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung
des Luftreinhalteplans“ und „Green City Masterplan“ einen Beitrag zu leisten.
Im Jahr 2021 war eine Antragstellung bis zum 18. Mai möglich. Gefördert wird die Anschaffung von Lastenrädern für kleine Unternehmen (bis 9 Mitarbeitende), Vereine oder Zusammenschlüsse von Privatpersonen, welche etwa in Form von Mieter- oder Eigentümergemeinschaften mindestens aus
3 Personen bestehen. Das im Haushalt der Stadt Köln bereitgestellte Gesamtbudget betrug in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500.000 Euro, wobei je Antragsstellergruppe 160.000 Euro plus 20.000 Euro „Puffer“ zur Verfügung gestellt werden. Pro Antragsteller ist eine Förderung von max. 45%, jedoch max. 2.500 Euro bei Lastenrädern und 3.000 Euro bei Gespannen möglich.
Ein Förderprogramm analog zu demjenigen der Stadt Köln müsste nach Ansicht der Verwaltung auch in Dortmund vollständig aus dem Haushalt bezahlt werden, nach aktuellem Stand ist für ein solches Programm keine externe Förderung möglich. Es bestehen lediglich verschiedene Bundes-Förder-programme für die Anschaffung durch Unternehmen, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe mit einer Förderquote von max. 25%.
Privatpersonen konnten über das Landes-Förderprogramm progress.nrw bis März 2020 eine
30-prozentige Förderung beantragen.
Da ein kommunales Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenrädern analog zu demjenigen der Stadt Köln aus dem Haushalt finanziert werden müsste, sind keine Förderauflagen des Landes oder Bundes zu beachten. Die Förderhöhe, bereitgestellte Mittel und sonstige Bedingungen könnten durch den Rat der Stadt relativ frei beschlossen werden.
Wird die durch die Stadt Köln bereitgestellte Fördersumme anhand der Einwohnerzahl auf Dortmund übertragen, würden jährlich rund 300.000 Euro benötigt. Auch hier müsste der Rat der Stadt die Höhe der eingesetzten Mittel selbst definieren.
Die Anschaffung von Lastenrädern, insbesondere solcher mit elektrischem Antrieb, ist für
Privatpersonen mit im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern hohen Kosten verbunden.
Lastenräder ohne Antrieb sind auf dem Markt ab etwa 1.500 Euro verfügbar, mit E-Antrieb
meist ab rund 1.000 Euro mehr. Mit einer 45-prozentigen Förderung nach dem Vorbild Kölns
würden sich die Anschaffungskosten eines einfachen Lastenrads mit ca. 825 Euro im Bereich
von hochwertigen Fahrrädern aus dem Fachhandel bewegen. Zusätzlich ist, wiederrum nach
dem Vorbild Kölns, die Fördermittelvergabe an Mietergemeinschaften aus mind. 3 Personen
möglich.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.23
Mobilfunk in Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 21240-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21240-21)
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung/die DSW21 um einen aktuellen Sachstand zum LTE-Ausbau in den Dortmunder Stadtbahnen.
Begründung:
Auf den unterirdischen Streckenteilen der Dortmunder Stadtbahn gibt es weiterhin nur schlechten, bzw. teilweise keinen Empfang. Der Ausbau des LTE-Netzes sollte Abhilfe schaffen und die Stadtbahnen sollten ursprünglich schon 2020 mit einem durchgängigen Mobilfunkempfang ausgestattet sein. Verzögerungen bei der Bereitstellung der nötigen Glasfaserverbindungen hatten den Termin dann auf Ende des ersten Quartals 2021 verschoben. Der Ausbau scheint jedoch weiterhin nicht abgeschlossen zu sein.
AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 31.07.2021 (Drucksache Nr. 21240-21)
…..zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mir DSW21 folgende
Antwort zukommen lassen:
DSW21 hat mit dem Mobilfunkbetreiber Telefonica einen Vertrag zur Ausrüstung der unterirdischen Stadtbahnanlagen mit LTE-Mobilfunk abgeschlossen. Telefonica wiederum hat die Mitnutzung der Standorte mit Vodafone und T-Mobile vereinbart.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die vorbereitenden Tätigkeiten sowohl von DSW21 als auch von Telefonica in 2020 leider nicht termingerecht durchgeführt werden.
Nach Aussage von Telefonica sind die neuen LTE-Mobilfunkrepeater seit Mai 2021 in Betrieb. Damit einhergehend soll sich die Versorgungssituation in den Tunnelanlagen erheblich verbessert haben. Telefonica konnte im eigenen Netz eine Verdopplung des Internetverkehrs feststellen. Aktuell kümmert sich Telefonica um die Erweiterung der Energieversorgung für die beiden anderen Netz-betreiber. Bis zum Ende des Jahres soll die LTE-Versorgung aller Netzbetreiber verfügbar sein.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.24
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.25
Boulevard Kampstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20276-21-E3)
Hierzu lag dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:20276-21- E2) vom 15.03.2021
….die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
- inwieweit die Pläne für die noch zu realisierenden Teilstücke des Boulevard
Kampstraße, insbesondere für den Bauabschnitt 3 "Lichtpromenade", dahin gehend
angepasst werden könnten, dass für den Radverkehr eine - in der gemeinsamen Nutzung mit dem Fußverkehr - attraktive Lösung entsteht.
- inwieweit eine größtmögliche Radbefahrbarkeit des Boulevards Kampstraße während öffentlicher Veranstaltungen möglich ist.
2. Die Planungen werden zudem unter dem Aspekt der Klimaresilienz der Innenstadt überprüft. Dabei sollte insbesondere der Anteil an Begrünung erhöht und der Grad der Versiegelung so wie die Auswahl der Baumaterialien einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden.
3.
Hierzu liegt dem AMIG zur Kenntnisnahme vor Stellungnahme der Verwaltung vom 18.05.2021
….die o.g. Anfrage hat zu einer Befassung der berührten Fachämter - Tiefbauamt, Grünflächenamt, Amt für Stadterneuerung und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Städtebau / Mobilität) - geführt.
In der Vorlage zum Ausführungsbeschluss (Drucksache Nr. 15528-19) sind bereits alle wesentlichen Aspekte zur Umgestaltung der Kampstraße im Bereich zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz benannt. Wegen der Bedeutung des Projektes und der neueren Diskussion um die Aktualität der Planung sollen die Gestaltungsparameter und umfassenden Restriktionen nochmals explizit erläutert werden. Im Ergebnis ist zu der Anfrage Folgendes mitzuteilen:
Leitidee für den Boulevard Kampstraße
Der ca. 30 bis 40 m breite Straßenzug Kampstraße – Brüderweg weist - auch mit Herausnahme von Durchgangsverkehren und Stadtbahn - bis heute eine Barrierewirkung zwischen der südlichen und nördlichen Hälfte der City auf.
Die Leitidee für den zentralen Bereich des Boulevards Kampstraße ist es, die Innenstadt funktional zusammenzuführen und einen attraktiven Aufenthalts- und Erlebnisbereich für alle Nutzer*innengruppen parallel zum Hellweg zu schaffen.
Das Areal konnte sich lange Zeit nicht angemessen entwickeln, wie es in dieser zentralen Lage zu erwarten wäre. Neuere Investitionen und Entwicklungen wie z.B. das DOC oder das Base Camp stellen wichtige zukunftsweisende Investitionsimpulse dar, so dass auch der öffentliche Raum zeitnah und qualitätsvoll in Gänze gestaltet werden muss.
Gestaltungskomponenten als neues Identifikationsmerkmal
Im Jahre 1998 gewann das Atelier Fritschi/Stahl/Baum aus Düsseldorf einen von der Stadt Dortmund EU-weit ausgelobten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur Neugestaltung des 1.200m langen Straßenzuges von Kampstraße und Brüderweg.
Westentorallee und Brüderweg wurden inzwischen mit dichten Platanenreihen sowie Sitz- und
Spielmöglichkeiten realisiert, ebenso wurde der Petrikirchhof neu gestaltet.
Die beiden letzten Bauabschnitte - die sog. Lichtpromenade - (Bauabschnitt 4 Pylon und Bauabschnitt 5 Lichtpromenade) weisen für den Kernbereich ein besonderes Gestaltungskonzept auf und bilden somit ein neues spezifisches Rückgrat für diesen Straßenabschnitt.
Der Mittelteil der Baumaßnahme Boulevard Kampstraße ist geprägt durch eine etwa 8 m breite „Promenade“, die sich über ca. 535 m zwischen den beiden Stadtkirchen St. Petri und St. Reinoldi erstreckt und als geradlinig angelegter Streifen in dem gewundenen Straßenverlauf liegt. Er soll zu einer besseren Orientierung für die Nutzer*innen in dem sehr heterogenen Straßenraum beitragen.
Ein weiteres markantes Gestaltungselement ist ein Wasserlauf, der südlich über weite Strecken des Promenadenteppichs führt. Darin integriert liegen 3 Becken: Das sogenannte Quellbecken am Petri-Kirchhof, eine kreisrunde Wasserfläche (Himmelsspiegel) am Platz von Netanya und das sogenannte Endbecken an der Reinoldi-Kirche. Die Nordseite der Flaniermeile ist durch eine in 4,5 m Höhe verlaufende und über Masten geführte Lichtlinie gesäumt, die mit WLan ausgestattet wird. Zusammen mit einer Reihe von Sitzbänken und dezentralen Spielangeboten für Kinder sollen diese Gestaltungs-elemente zum Verweilen einladen. Damit werden diese Bereiche zunehmend auch für die City belebende Außengastronomie interessant.
Die zur Verwendung kommenden Baumaterialien orientieren sich an denen, die bereits in den fertiggestellten Bereichen eingebaut worden sind. Nur so lassen sich die Idee einer einheitlichen Gestaltung und der „Rote Faden“ für den Boulevard Kampstraße gewährleisten. Die geplante Promenade soll kontrastreich mit einem anthrazitgrauen Material zu den übrigen Bereichen hervorgehoben werden. Dieses ist erforderlich, um die gewünschte ordnende Wirkung zu erzielen und den hier ebenfalls verorteten Leitstreifen für seheingeschränkte Personen funktional ausführen zu können, da diese Nutzer*innengruppe auf starke optische Kontraste angewiesen ist. Flächenmäßig wird dieser Bereich, der sich an wärmeren Tagen mehr aufheizt, den hell gestalteten Arealen untergeordnet sein.
Die versiegelten Flächen werden durch unterschiedlich große Baumscheiben unterbrochen. Weitere Flächenentsiegelungen würden den künftigen Ansprüchen an ein multifunktionales Nutzungskonzept nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Einzelhandelsnutzungen und künftig gemischten
Nutzungsformen mit einem höheren Anteil an Gastronomie und Kultur sowie erfreulicherweise zunehmender Wohnnutzung ist die Gestaltungskonzeption ein wichtiger Baustein für eine attraktive Cityentwicklung. Insgesamt wird ein überzeugender öffentlicher Raum und neues Identifikations-merkmal entstehen, ein Konzept, das trotz seiner längeren Entwicklungsgeschichte (die der Stadtplanung oftmals immanent ist) in keiner Weise an Aktualität und Qualität verloren hat.
Begrünungsmaßnahmen
Eine Vielzahl an Bäumen – unter Einbeziehung des Bestandes - lockert die strenge lineare
Gestaltung auf und stellt einen gestalterischen Kontrapunkt zu den alleeartigen, baumgeprägten Randbereichen dar. Eine noch intensivere Begrünung mit Bäumen wurde detailliert und unter Berücksichtigung vieler Belange geprüft, musste jedoch aufgrund der nachfolgend genannten Aspekte abschließend verworfen werden:
der teilweise sehr geringen Tiefenlage der Stadtbahn,
einer Gewährleistung der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für die Feurwehr
(Bestandsgebäude),
dem Flächenbedarf für Veranstaltungen mit größeren Fahrgeschäften und
Marktständen sowie
einer Vielzahl an Versorgungsleitungen.
Die zahlreichen Restriktionen lassen insgesamt somit definitiv nicht mehr Baumpflanzungen in diesem Abschnitt zu. Eine nachfolgende Baumbilanzierung zeigt, dass vor dem Ausbau der Kampstraße 31 Bäume vorhanden waren. Nach Fertigstellung werden es insgesamt 140 meist großkronige Laubbäume sein, davon allein 59 Bäume im Mittelteil, die nach den Kriterien Nachhaltig- und Zukunftsfähigkeit ausgesucht wurden.
vor Umgestaltung nach Umgestaltung Bilanz
Westentor bis Petrikirche 10 40 +30
Ostentor bis Pylon 0 41 +41
Mittelteil Lichtpromenade 21 59 +38
31 140 +109
Da die Bäume im Innenstadtbereich keine optimalen Standortbedingungen vorfinden und
insbesondere die letzten Jahre extrem trocken waren, werden durch den Einbau von ausreichenden Bodensubstraten, großen Baumscheiben, besonderen Wurzel- und Belüftungssystemen sowie einer ökologischen Baubegleitung während der Maßnahme den ökologischen Ansprüchen in besonderem Maße Rechnung getragen. Die Auswahl verschiedener Baumarten fördert zudem den Anspruch an eine bessere Biodiversität im innerstädtischen Bereich. Es sind jedoch für diesen urbanen Raum auch
deutliche Wirkungsgrenzen zu akzeptieren. Ergänzungen durch mobiles Grün könnten für die Förderung von Artenvielfalt ggf. auch eine unterstützende Funktion übernehmen. Im Kontext zum künftigen geplanten Masterplan Plätze (Drucksache Nr. 19836-21) wird das Grünflächenamt ein Konzept für mobiles Grün - auch vor dem Hintergrund der IGA 2027 - erarbeiten. In diese Betrachtungen wird auch die Kampstraße einbezogen. In diesem Kontext könnte also nochmals nachgesteuert werden. Diese Option sollte aber nur auf der Grundlage eines schlüssigen Gesamt-konzeptes erfolgen und der anspruchsvollen großstädtischen Gestaltung der Kampstraße sowie ihrer Multifunktionalität / Nutzbarkeit gerecht werden. Mit den insgesamt 140 Baumpflanzungen und geplanten Wasserelementen kann ein wichtiger Beitrag zu einer klimaresilienten City Dortmund geleistet sowie einer Überhitzung im urbanen Raum entgegenwirkt werden.
Verkehrskonzept und Barrierefreiheit
In dem Gestaltungskonzept stehen - wie zuvor dargelegt - die Aufenthaltsqualität und der Abbau der Barrierewirkung an oberster Stelle. Das Maß ist dabei der „langsamste“ Verkehrsteilnehmende.
Für den Mittelabschnitt erfolgt eine Ausweisung als Fußgängerzone mit weitgehenden Rechten für Radfahrende, die eine uneingeschränkte Nutzungsoption erhalten. Dabei steht ein ausreichend breiter Straßenraum zur Verfügung, der - abzüglich seiner künftigen Möblierung - ein gutes Miteinander ermöglicht. Der Charme bzw. Vorteil dieser Konzeption liegt darin begründet, dass keine feste Fahr- und Bewegungstrasse vorgegeben wird, sondern der großzügige Raum ein komfortables Nutzungs-angebot für alle steuert. Zudem runden über 100 Fahrradständer im gesamten Gestaltungsbereich (mit den Alleen) das Angebot für Radfahrende ab.
Der Straßenzug wird künftig auch für Radfahrende ein gutes Durchfahren der City ermöglichen, die Ausweisung einer exklusiven Fahrbahn für Fahrradfahrer*innen in diesem Abschnitt war nie Ziel der Planung und ist in den Entwurf auch nicht integrierbar. Nach dem Westenhellweg gehört der Mittel-abschnitt des Straßenzuges Kampstraße / Brüderweg zu den zentralsten Bereichen der Stadt. Hier bestimmen in erster Linie Fußgänger*innen das Mobilitätsgeschehen: zusammenstehende Gruppen, spielende Kinder und sich kreuz und quer bewegende Einzelpersonen und Personengruppen. Eine räumliche Separierung und Kanalisierung dieser Bewegungsabläufe wäre dem Ort nicht angemessen und ist durch bauliche Elemente an solch einem Ort auch nicht erreichbar. Radfahrende müssen sich diesem Geschehen unterordnen. Ihnen werden keine eigenen Trassen zugewiesen, ihnen stehen aber die von Einbauten freigehaltenen Gassen für den Liefer- und Rettungsverkehr sowie die
„Promenade“ zur Verfügung. Angepasst an die Fußgänger*innenbewegungen wählen sie ihre jeweils günstigste Fahrlinie. Die Achse bietet somit künftig ausreichend gute Bedingungen für das Durchfahren der City. Einschränkungen ergeben sich vor allem während der Geschäftszeiten.
Zudem wurde bei der Gestaltung eine durchgängige Barrierefreiheit des Straßenzuges für mobilitäts- und seheingeschränkte Personen - im regelmäßigen Austausch mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk und Betroffenen - bei der Planung des Boulevards berücksichtigt. Ein durchdachtes, inklusives sowie barrierefreies Gestaltungskonzeptes ist entstanden.
Veranstaltungsmanagement
Das Konzept wurde ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Schaustellerverband und im
Hinblick auf künftige Veranstaltungsformate abgestimmt. Das angefragte Thema „Querung
der Innenstadt im Rahmen von Veranstaltungen“ kann im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme nicht geklärt werden, sondern ist für die gesamte City im Einzelfall zu betrachten
und zu beantworten.
Fazit und weiteres Vorgehen
Die Maßnahme ist, bis auf den Kirchplatz rund um die Reinoldikirche, im Wesentlichen nach
intensiven Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren konkret durchgeplant; die
Ausschreibungsunterlagen sind fertig gestellt. Der Förderantrag muss noch in 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.
Änderungen in der Planung werden verwaltungsseitig nach interdisziplinären Überprüfungen
des Konzeptes - wie dargelegt - nicht gesehen. Diese würden zudem durch neue Planungsaufträge und geänderte Ausschreibungsunterlagen zu einer weiteren Verzögerung der Maßnahme führen sowie eine Förderung der Maßnahme gefährden. Dies wäre auch für die Anliegenden und Gewerbetreibenden, die immer eng in das Projekt eingebunden waren und bereits sehr lange auf die Umsetzung der „Lichtpromenade“ warten, aus Sicht der Verwaltung nicht zu vertreten und fachlich unbegründet.
Es wird deshalb empfohlen, an dem schlüssigen zeitgemäßen Gestaltungskonzept als
wichtigen Baustein für die Cityentwicklung festzuhalten und somit eine zeitnahe Umsetzung
politisch zu unterstützen.
AMIG, 07.09.2021:
Frau Rm Sassen teilt mit, dass man den in der Stellungnahme wiedergegebenen Gestaltungsanspruch, der mit der Planung verfolgt wird, gut nachvollziehen kann. Insgesamt sei die Beantwortung der Anfrage aber eher ernüchternd. Die Beantwortung der in der Anfrage angesprochenen Probleme erfolgte nicht oder nicht in ausreichendem Maße. Ihre Fraktion wird noch einen weiteren Prüfauftrag in den AKUSW einbringen.
Herr Rupflin sieht große Probleme in der Ausweisung als Fußgängerzone mit weitgehenden Rechten für Radfahrende, die eine uneingeschränkte Nutzungsoption erhalten, auch wenn sich diese dem Geschehen auf dem Boulevard unterordnen müssen. Er bittet diesbezüglich um Überprüfung.
Der Vorsitzende bittet die Verwaltung, dieser Bitte nachzugehen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.25.1
Baumaßnahme Kampstraße 4. Bauabschnitt, Pylon - Bauunterbrechung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22173-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen zur Bauunterbrechung 4. Bauabschnitt Kampstraße, Pylon zur Kenntnis.
zu TOP 3.26
Historische Stadtbahnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22073-21)
Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 30.08.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 22073-21-E2):
…. die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und die CDU Fraktion bitten die Stadt Dortmund in Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb der DSW21 und dem VhAGDSW e.V. im Nahverkehrsmuseum Dortmund, den Einsatz von historischen Straßenbahnfahrzeugen auf regulären Stadtbahnstrecken zu prüfen. Dabei sollen Beispiele aus anderen Städten mit betrachtet und bewertet werden.
Insbesondere erwarten wir einen Vorschlag für den Erhalt eines B-Wagens als Ergänzung der historischen Fahrzeugsammlung.
Begründung:
Die Straßenbahn ist ein bedeutender Teil der jüngeren Geschichte der Stadt Dortmund und der früheren Landkreise. Generationen von Dortmunder*innen und Gästen sind mitgefahren oder haben die Bahnen als Teil des Stadtbildes erlebt. In den letzten Jahrzehnten wurde aus dem klassischen Straßenbahnbetrieb ein moderner Stadtbahnbetrieb entwickelt.
Im Zusammenhang mit der IGA sollen historische Bahnen auf bestehenden Trassen eingesetzt werden. Dies sollte zum Anlass genommen werden, den Einsatz historischer Bahnen auch übe das Jahr 2027 hinaus fortzuführen und grundsätzlich die Möglichkeiten des Anschlusses an das bestehende Netz zu prüfen.
Die Fahrzeugsammlung der Verkehrshistorischen Arbeitsgemeinschaft (VhAG) umfasst derzeit neben historischen Fahrzeugen aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg auch die besonders in den 1950er bis 2000er Jahren stadtbildprägenden Gelenktriebwagen der Baureihen GT8 und N8C. Letztere wurden von DSW21 vollständig veräußert und mussten mühsam und umständlich von Privatpersonen nach Dortmund zurückgeholt werden. Das soll sich im Fall des Fahrzeugtyps B-Wagen nicht wiederholen. Der Stadtbahnwagen des Typs B ist der klassische Stadtbahnwagen in Nordrhein-Westfalen und war bzw. ist in vielen Städten im Einsatz.
In vielen anderen Städten (Bochum, Essen, Mülheim/R., etc.) besteht die Möglichkeit, Musemsbahnen im regulären Straßenbahn- und Stadtbahnnetz einzusetzen. Eine Ertüchtigung der historischen Fahrzeuge auf 750 Volt Netzspannung ist dort technisch einfach umgesetzt worden. Den Sicherheitsanforderungen des Tunnelbetriebs wird dort kreativ und kostengünstig durch entsprechende ehrenamtliche Besetzung der Züge entsprochen. Störungen sind nicht bekannt.
In Dortmund endete der Einsatz von Museumsfahrzeugen mit Eröffnung des Ost-West-Tunnels im Jahre 2008. Derzeit sind sämtliche, teils betriebsfähigen Fahrzeuge, darunter drei mobile technische Denkmäler der Stadt Dortmund, an den Betriebshof Mooskamp ausgelagert und können nicht im Streckennetz von DSW21 präsentiert werden. Andere Städte – auch im Ruhrgebiet – zeigen, dass der Einsatz von Museumsbahnen auch in Stadtbahntunneln möglich ist.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erteilt der Verwaltung einstimmig folgenden Prüfauftrag:
Die Stadt Dortmund prüft in Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb der DSW21 und dem VhAGDSW e.V. im Nahverkehrsmuseum Dortmund den Einsatz von historischen Straßenbahnfahrzeugen auf regulären Stadtbahnstrecken. Dabei sollen Beispiele aus anderen Städten mit betrachtet und bewertet werden.
Insbesondere erwartet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Vorschlag für den Erhalt eines B-Wagens als Ergänzung der historischen Fahrzeugsammlung.
zu TOP 3.27
Spielplätze in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 18373-20-E2)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vom 02.12.2020 (Drucksache 18373-20-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 02.09.2020 vor:
…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in
Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
2) Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter
Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden
Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für
spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
3) Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen
4) Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinderund
Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.
Begründung:
Der Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Draußenspielen von Kindern erleichtert werden muss. Denn die Bedingungen dafür haben sich an vielen Stellen verschlechtert. Die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie verschärfen darüber hinaus aktuell auch auf vorhandenen Spielplätzen die Nutzungsmöglichkeiten. Kinder und Familien benötigen deshalb insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken mehr Platz für Spiel und Bewegung.
Eine Möglichkeit ist dabei gerade in Großstädten die Einrichtungen temporärer Spielstraßen
direkt vor der Haustür vieler Kinder. Dabei wird die Straße an einzelnen Tagen z. B. einmal
pro Woche oder pro Monat für den Autoverkehr gesperrt und für das Spielen freigegeben.
Eine Spielstraße bietet dabei ganz andere Möglichkeiten als ein gerätelastiger Spielplatz –
etwa Platz zum Fahrrad-, Inliner- und Rollerfahren oder für Straßenspiele und Kreidebilder.
Zusätzlich bietet eine Spielstraße die Möglichkeit, mit Klappstuhl und Kaffee mit Nachbar*innen ins Gespräch zu kommen und damit nachbarschaftliche Beziehungen im Bezirk zu stärken. Ein weiterer Vorteil: Da temporäre Spielstraßen keinen Umbau erfordern, entstehen fast keine Kosten.
In anderen Städten wie z. B. in Berlin und Freiburg gibt es bereits vielfältige Erfahrungen,
die man für die Erstellung eines Spielstraßen-Konzepts nutzen kann. Das gilt auch für das
Engagement und die Einbeziehung einzelner Gruppen. So entstehen aktuell auch in Dortmund
einzelne Initiativen für temporäre Spielstraßen z.B. durch Student*innen der Raumplanung an
der TU, die eine Aktion im Stadtbezirk Innenstadt-West organisieren...
Frau Gövert (Bündnis 90/ Die Grünen) berichtete über die Erfahrungen mit den drei Spielstraßen, die im Sommer in den drei Innenstadtbezirken organisiert wurden. Diese wurden sehr gut angenommen.
Herr Barrenbrügge (CDU) zeigte Bedenken bezüglich der Straßensperrungen, würde aber der
Erstellung eines Konzeptes zustimmen und bat darum, dies auch dem Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis zu geben, damit dieser in den Prozess
involviert ist.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig ( 1 Enthaltung Fraktion FDP/Bürgerliste) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Prüfungsauftrag an die Verwaltung.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 01.06.2021 (Drucksache Nr. 18373-20-E2)
Ausgangslage
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 02.09.2020 vor:
…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in
Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
2) Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter
Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden
Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für
spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
3) Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen
4) Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinderund
Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in o.g. Sitzung den Antrag einstimmig, bei
einer Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, als Prüfungsauftrag an die Verwaltung
beschlossen.
2020 wurden in Dortmund in den Straßen Kleine Beurhausstraße, Braunschweiger Straße und
Landgrafenstraße erstmals „Temporäre Spielstraßen“ durchgeführt.
Rechtsgrundlage hierfür waren angemeldete Demonstrationen oder der Gebrauch des
Versammlungsrechts.
Rechtliche Situation
Die Straßenverkehrsordnung sieht Temporäre Spielstraßen nicht vor.
Im Land Berlin wurde 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zu dem Schluss kommt,
den § 31, Abs. 1 Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Grunde zu legen. Hier ist nur von
einzelnen Spielarten die Rede, es besteht aber kein Grund, nicht sämtliche Spielarten in einer
dafür ausgewiesenen Straße erlaubnisfähig zu machen. Bei der konkreten Absperrung einer
Straße zur Umwandlung in eine Temporäre Spielstraße wird das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) genutzt, mit Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 (Spielende Kinder). Die Gültigkeit wird durch ein weiteres Schild auf den jeweiligen Spielzeitraum beschränkt.
Situation in Dortmund
Zur rechtlichen Absicherung der „Temporären Spielstraßen“ wurde der FB 66/2 Verkehrsregelung, um eine fachliche Einschätzung gebeten. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:
- Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs kommt nicht in Betracht.
- Normale Straßen entsprechen nicht den Anforderungen der STVO, eine Ausweisung
als temporäre Spielstraße ist nicht möglich
- Es besteht die Möglichkeit, das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
zu verwenden mit dem Zusatzzeichen 1010-10 (Kinderspiele auf der Fahrbahn und auf
dem Seitenstreifen erlaubt).
Diese sind aber nur dann anzuordnen, wenn dies aus verkehrlicher Sicht zwingend
geboten ist. Dieses Erfordernis besteht aber nicht.
- Eine temporäre Spielstraße könne bei jüngeren Kinder den Eindruck hinterlassen, dass
sie generell auf der Straße spielen können. Schon wegen dieser Gefahr, kann eine
solche Anordnung nicht verantwortet werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat daher aus Sicherheitsgründen die Einrichtung „Temporärer
Spielstraße“ abgelehnt.
Das Polizeipräsidium Dortmund kommt nach Anfrage zu einer gleichlautenden Einschätzung.
Prüfung von Handlungsmöglichkeiten
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen und eine Initiative haben in 2020 „Temporäre Spielstraßen“ modellhaft durchgeführt. Die rechtliche Grundlage war hier zum einen das Ausüben des Demonstrationsrechts und zum anderen das Ausüben des Versammlungsrechts.
Versammlungsgesetz:
Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedermann ist jeder, der Träger eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sein kann. Im weitesten Sinn kann der Staat, als Gesetzgeber, Rechtsprecher und Verwalter nicht grundrechtsfähig sein. Er ist per Definition Adressat der Grundrechte und als solcher beauftragt, die geschützten Freiräume der grundrechtsfähigen Personen zu achten und sicherzustellen.
Darunter fallen ebenso:
Die selbständigen Länder, Gemeinden, Kammern, Landkreise, Beamte (Amtsträger)
in Vollziehung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, als Vertreter
der Exekutivgewalt und der Legislative.
Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Nutzung des Demonstrations- und oder Versammlungsrechts entfällt somit für eine Kommune.
Einschätzung aus Sicht des Jugendamtes
Grundsätzlich ist die Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ in Dortmund aus Sicht des
Jugendamtes sehr zu begrüßen. Gerade im innerstädtischen Bereich fehlt es vielfach an
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen zum Spielen für Kinder- und Familien.
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Konzept und die praktische Umsetzung wäre, dass
die betroffenen Einwohner*innen die Idee mehrheitlich unterstützen und dies in Form einer
Anwohner*innen- und Bürger*innenbeteiligung auch problemlos durchführen können.
Hierbei ergeben sich viele Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit freien Trägern,
Initiativen sowie Vereinen und Verbänden.
Damit das bürgerschaftliche Engagement neben Verbesserungen des nachbarschaftlichen Mitein-anders auch zu einer verbesserten Situation im Quartiersraum führt, ist bei der Umsetzung eine einfache Antragsstellung und eine fachliche Unterstützung durch die zu beteiligenden Verwaltungs-bereiche und Behörden erforderlich.
Ausblick und Handlungsempfehlung
Aufgrund der aktuellen Stellungnahmen, die eine Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ derzeit ausschließen, kann derzeit kein umfassendes Konzept zur Umsetzung von temporären Spielstraßen erstellt werden.
Eine juristische Prüfung und Bewertung durch das Rechtsamt ist zu beauftragen, um die rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit auf kommunaler Ebene zu prüfen.
Weiterhin ist aus Sicht des Jugendamtes zum Thema „Temporäre Spielstraßen“ eine
stadtpolitische Grundsatzentscheidung erforderlich.
Daher ist der Sachverhalt mit der rechtlichen Stellungnahme von FB 30 zur weiteren
Beschlussfassung in den Verwaltungsvorstand und ggf. daran anschließend in den Rat
einzubringen.
Sofern die juristischen Vorgaben geklärt und eine stadtpolitische Grundsatzentscheidung getroffen ist, kann nachfolgend ein Umsetzungsverfahren mit den beteiligten Verwaltungsbereichen und Behörden erarbeitet werden.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.28
Magistrale Bornstraße - Aktueller Sachstand
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20493-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20493-21-E1)
…..wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Projekt
„Magistrale Bornstraße“. Laut Nordwärts-Projektsteckbrief 840 ruht das Projekt seit Februar 2020 aufgrund Personalmangels.
AMIG, 04.05.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2021 (Drucksache Nr. 20493-21-E1):
….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Aufgrund von Personalengpässen konnten die Arbeiten an dem Projekt bislang noch nicht aufge-nommen werden. Nach derzeitiger Arbeitsplanung soll die Entwurfstätigkeit im IV. Quartal dieses Jahres beginnen. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass erste Entwürfe im Sommer 2022 vorgestellt werden können.
AMIG 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.29
Lokale Förderung für die Anschaffung von Elektromotorrollern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20803-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20803-21)
…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Information zu folgenden Fragen:
· Wie wird in anderen Kommunen die private Anschaffung von Elektromotorrollern aus städtischen Mitteln bzw. über kommunale Unternehmen gefördert?
· Wie sind die dortigen Erfahrungen mit den Förderungen?
· Bieten sich solche Förderungen auch für Dortmund an? Wie hoch könnte hier eine sinnvolle Fördersumme pro Elektromotorroller sein?
· Besteht auch die Möglichkeit einer Förderung für die Anschaffung von Elektromotorrollern für gewerbliche Nutzer*innen?
Begründung:
Die Umsetzung vieler verschiedener Bausteine ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Verkehrswende nötig. Einer dieser Bausteine könnte auch eine höhere Quote von Elektromotorrollern (Achtung, nicht mit den Elektrotretrollern verwechseln) sein, die Roller mit Verbrennungsmotor bzw. PKW ersetzen. Eine Bundes- bzw. Landesförderung für die private Anschaffung besteht nicht. In einer ganzen Reihe von Kommunen wird die Anschaffung von Elektrotretrollern daher durch städtische Mittel oder über die kommunalen Unternehmen gefördert. Es stellt sich daher die Frage, ob sich diese Möglichkeit auch für Dortmund anbietet.
AMIG, 04.05.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2021 (Drucksache Nr. 20803-21)
….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
eine Kurzumfrage unter den Mitgliedern der Fachkommission Verkehrsplanung im Deutschen Städtetag hat folgendes ergeben: Die direkte Förderung von Elektromotorrollern ist die große Ausnahme. Verschiedentlich gibt es Förderungen durch die jeweiligen Stadtwerke. Hier liegen die Fördersummen bei 50,00 € bis 200,00 € pro Elektroroller. Bei Anschaffungskosten zwischen etwa 1.300,00 € bis 3.000,00 € setzt dieser Zuschuss einen relativ geringen Kaufanreiz. Bei Elektrorädern decken die Fördersummen dagegen meist 30 – 50 % der Kaufsumme ab. Ausnahmen bei der Förderung bilden die Städte München und Regensburg. Die beiden Städte fördern die Anschaffung von Elektrorollern mit 25 % des Kaufpreises, gedeckelt bei 1.200,00 € je Roller.
Die Förderprogramme werden gut angenommen. Die Verwaltung hält eine solche Förderung durchaus für sinnvoll. Bei knappen Haushaltsmitteln ist aus Sicht der Verwaltung aber einer Förderung von Elektrofahrrädern, insbesondere von Lastenpedelecs der Vorzug zu geben. Zu bedenken ist, dass die Förderungen nicht refinanzierbar sind durch Landes- oder Bundesmittel. Es handelt sich um konsumtive Mittel, die vollständig aus dem städtischen Haushalt zu begleichen wären. Die Stadt Regensburg stellt jährlich hierfür 550.000 € zur Verfügung. Der Nutznießerkreis (z.B. die Einbeziehung von gewerblichen Nutzer*innen) kann von der Kommune frei festgelegt werden.
AMIG 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.30
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rupflin erinnert an die Notwendigkeit der akustischen Inklusion. Die im Rahmen der unter Punkt
3. angesprochenen Bausteine des Partizipationsprozesses stattfindenden Aktionen bestehen auch aus verbal interaktiven Bürgerveranstaltungen, von denen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen de facto ausgeschlossen sind. Er plädiert dafür, dass bei Einladungen zu solchen Veranstaltungen darauf hingewiesen wird, dass einem Unterstützungsbedarf auch entsprochen wird.
Der Vorsitzende bittet die Verwaltung, dies umzusetzen.
Herr StR Wilde weist darauf hin, dass dies inzwischen berücksichtigt wird.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.31
Förderung verleihbarer Lastenräder
lag bereits zur Sitzung am 04.05.2021 vor
(Drucksache Nr.: 20692-21-E1)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 20692-21):
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme
des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fordert die Verwaltung dazu auf,
Gespräche mit den lokalen Anbietern des Fahrradverleihs (z.B. nextbike GmbH) mit
dem Ziel aufzunehmen, auf eine bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes von
verleihbaren Lastenrädern hinzuwirken.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung,
inwiefern durch Anreize seitens der Stadt Dortmund (z.B. finanzielle Unterstützung
bei Beschaffung und Unterhalt von Lastenrädern) auf eine Ausweitung des
Angebotes durch private Anbieter hingewirkt werden kann.
3. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün im 3.
Quartal 2021 Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Gespräche.
Begründung
Für den umweltfreundlichen lokalen Transport von Waren stellen Lastenräder zunehmend
eine attraktive Alternative dar, die bei entsprechender Förderung und Angebotserweiterung
auch zu einer verkehrlichen Entlastung im zentralen Innenstadtbereich von Dortmund
beitragen kann. Da die Förderung von Lastenrädern für einzelne Betriebe, in denen gegebenenfalls
kein ausreichender und dauerhafter Bedarf besteht, aufgrund der Kostensituation
nicht zielführend zu sein scheint, könnte eine gezielte Angebotsausweitung im Bereich
der verleihbaren Lastenräder einen sinnvollen Lösungsansatz darstellen. Mit einem solchen
Angebot könnten Geschäfte und Unternehmen im Bedarfsfall zeitweise ein Lastenrad
im näheren Umfeld mieten und ihre Waren ausliefern. Durch diese Ausweitung des
Angebotes wird nicht nur ein sinnvoller Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geliefert,
sondern auch die heimische Wirtschaft sowie der Einzelhandel in der City gestärkt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden Antrag.
Herr Rm Gebel sieht nicht vorrangig die Notwendigkeit einer finanziellen Förderung, sondern stellt darauf ab, dass hier ein Bedarf besteht, den es qualifiziert zu ermitteln gilt, um das wirtschaftliche Interesse der ggf. betroffenen Unternehmen zu wecken. Investitionen der Unternehmen könnten sich somit auf die von der Verwaltung ermittelten Bedarfe stützen. Mit dieser Ergänzung wird man dem Antrag zustimmen.
Herr Rm Frank erklärt, man sei mit dieser Ergänzung einverstanden.
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst unter Einbeziehung der von der Fraktion DIE LINKE+ vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fordert die Verwaltung dazu auf, Gespräche mit den lokalen Anbietern des Fahrradverleihs (z.B. nextbike GmbH) mit dem Ziel aufzunehmen, auf eine bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes von verleihbaren Lastenrädern hinzuwirken.
2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung, inwiefern durch Anreize seitens der Stadt Dortmund (z.B. finanzielle Unterstützung bei Beschaffung und Unterhalt von Lastenrädern) auf eine Ausweitung des Angebotes durch private Anbieter hingewirkt werden kann.
3. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün im 3. Quartal 2021 Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Gespräche.
4. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet, den Fokus auch auf die qualifizierte Ermittlung des Bedarfes zu legen, um ein wirtschaftliches Interesse der ggf. in Frage kommenden Unternehmen zu wecken und damit auch eigene Investitionen dieser Unternehmen zu erreichen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2021 (Drucksache Nr. 20692-21)
….. die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Stadt Dortmund nimmt im Rahmen des vom BMVI geförderten Projektes „TINK Netzwerk“ als eine von vier deutschen Städten an einem Wander-Lastenrad-Verleih teil. Von März bis Juni 2022 werden durch das organisierende Planungsbüro in enger Abstimmung mit der Verwaltung 15 Lastenräder (10 Stück ohne Motor, 4 Stück mit E-Motor, eine Spezialanfertigung zum Transport eines Rollstuhls) an mehreren Stationen im Stadtgebiet zum Verleih angeboten. Das Ziel ist dabei, sowohl Kriterien für die Wahl geeigneter Standorte, die Ausgestaltung solcher, die Verteilung der Lastenradtypen zwischen den Stationen vor dem Hintergrund der Topogaphie sowie das Bepreisungssystem vor dem Hintergrund der Ausleihzahlen und –dauer zu testen. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und dient im Kern dazu, etwaige Bedarfe lokal angepasst zu erforschen.
Der Anbieter Nextbike betreibt bereits u.a. in Lippstadt und in Hamm unter der Marke ‚metropolradruhr‘ Lastenräder im Verleih. In Bochum lief ein Testlauf in Kooperation mit der Bogestra, der mittlerweile beendet wurde. Die Kosten betrugen in Hamm für die Anschaffung von einspurigen, nicht-motorisierten Lastenrädern 2.400 Euro pro Stück und 150 Euro im Unterhalt pro Monat. In den Unterhaltskosten inbegriffen sind die Wartung inkl. Reparaturen und der Beseitigung von Vandalismusschäden sowie die Umverteilung. Nextbike arbeitet dabei mit sog. ‚Heimatstandorten‘, dabei werden einzelne Lastenräder einer bestimmten Station zugeordnet und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Nach Auskunft von Nextbike wäre die Anschaffung von Lastenrädern auch in Dortmund möglich, die einmaligen sowie die laufenden Kosten müssten dann aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.32
Sachstand RS1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21986-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 21986-21-E1)
…die Fraktion DIE LINKE+ bittet um die Darstellung des Sachstandes zum Radschnellweg 1 in einer der kommenden Sitzungen.
Begründung:
Der Radschnellweg 1 ist ein wichtiges Thema für die Mobilität in Dortmund und darüber hinaus. Es gab wohl einige Presseberichte, aber im Fachausschuss wurde zuletzt nicht berichtet.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.33
Mitteilung der Fahrradinitiative Aufbruch Fahrrad Dortmund zum "Hoesch-Hafenbahn-Weg"
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021
(Drucksache Nr.: 21268-21)
Hierzu liegt vor Überweisung aus der Bezirksvertretung Brackel vom 10.06.2021 (Drucksache Nr. 21268-21):
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Mitteilung der Initiative „Aufbruch Fahrrad Dortmund“ (siehe Anlage 1 zur Niederschrift) zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung stellt fest, dass der Stadtbezirk Brackel nur am Rande betroffen ist.
Zu diesem Thema stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:
„Die Bezirksvertretung Brackel stellt fest, dass der Stadtbezirk Brackel im Ortsteil Wambel an den neuen HOESCH-Radweg nicht zufriedenstellend angebunden ist. Die BV Brackel fordert die Verwaltung, den Ausschuss für MIG und den Rat der Stadt Dortmund auf, sich umgehend für eine direkte Ortsanbindung im Bereich zwischen Wambeler Hellweg und S-Bahntrasse im ersten Bauabschnitt beim Regionalverband Ruhr einzusetzen.
Ein weiterer Wambeler Anschluss ist möglich nördlich des Vereinsheims des „KGV Friedlicher Nachbar“ oder unmittelbar südlich des Wambeler Hellwegs auf der Südost-Seite unterhalb der Gichtgasleitung.
Begründung:
Der in Planung befindliche Radweg auf dem ehemaligen HOESCH-Gleis in Richtung Westfalenhütte soll nun endlich kurzfristig realisiert werden. Die Anbindung an die Wohnbereiche in Körne und in der Gartenstadt sind gelungen. Dieses ist für den östlich gelegenen Bereich noch nicht erkennbar. Eine Anbindung von Wambel ist erst in späteren Zeiten beabsichtigt. Dieser Anschluss soll allerdings an der Hannöverschen Straße und somit weit entfernt von Anwohnern und Nutzern erfolgen. Dieser Umstand ist nicht zufriedenstellend, daher muss dort zwingend ein Anschluss erfolgen.“
AMIG, 07.09.2021:
Rm Dudde schlägt vor, die Verwaltung zu dem o.a. Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Brackel um eine Stellungnahme zu bitten.
Rm Frank weist darauf hin, dass seine Fraktion keinen Eingriff in die laufende Planung wünscht, sondern dass diese weitergeführt wird. Verzögerungen sollen vermieden werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) mit der Ausführung des 2. Bauabschnittes mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.206.450,- €. Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
zu TOP 4.2
Fassadenbegrünung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21238-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21238-21-E1)
….. die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet den AMIG und den AKUSW um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude (einschließlich Schulen und Kitas) wird eine klimaeffiziente und klimafreundlichen Fassadenbegrünung an geeigneten Außenfassaden bei der Planung und in der Ausführung berücksichtigt und das nötige Unterhaltungskonzept erarbeitet.
Die Dortmunder Immobilienstandards (DIS) werden entsprechend angepasst.
2. Die Verwaltung führt zudem Gespräche mit der DOGEWO21 über die Umsetzung von Fassadenbegrünung im Bestand des städtischen Wohnungsunternehmens. Mit der Modernisierungsoffensive des Landes steht dafür eine gezielte Förderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Begründung:
Angesichts der fortschreitenden Bebauung und Versiegelung werden ökologische Maßnahmen zur Klimaresilienz und zur Steigerung der Lebensqualität immer notwendiger. Fassadengrün leistet neben der Dachbegrünung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Kleinklimas: sie bindet Feinstaub, sorgt für ein besseres Lokalklima und höhere Verdunstungsraten, senkt die Lufttemperatur exponierter Stadträume und erhöht die Artenvielfalt in der Stadt. Fassaden zu begrünen ist zudem ein wertvolles Instrument der Wohn- und Arbeitsumfeldverbesserung. Fassadenbegrünungen können besonders gut in dicht bebauten Bereichen mit eingeschränkten Möglichkeiten für Gehölzpflanzungen und zur nachträglichen Begrünung eingesetzt werden, denn gerade in stark verdichteten Baugebieten, wo der Platz für Bäume und Sträucher nicht ausreicht, ermöglicht Fassadengrün ökologisch wirksames Stadtgrün. Der Nutzen begrünter Fassaden liegt damit hauptsächlich in ökologischen Vorteilen und einer gesteigerten Aufenthaltsqualität, aber auch in baulichen Schutzeffekten (Schutz vor Niederschlägen, Schmutz und UV-Schädigung). Die Fassadenbegrünung spart gerade im Sommer Energie und sorgt für kühlere Innenräume. Zur Bewässerung kann eine gut geplante Dachentwässerung beitragen. Zusätzliche Aufwendungen für Pflege- und Unterhaltungskosten einer Fassadenbegrünung können mindestens zum Teil durch Einsparungen im Bautenschutz und in der Fassadenerhaltung kompensiert werden.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21238-21-E2)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Information zu den folgenden Punkten:
1. Wie viele Gebäude kommen für die im Antrag beschriebene Fassadenbegrünung in Frage? Welches Gebäude könnte als erstes mit einer Fassadenbegrünung ausgestattet werden?
2. Mit welchen Kosten zur Einrichtung und zur jährlichen Bewirtschaftung (Pflege, Zurückschneiden, Bewässern) ist zu rechnen? Bitte anhand eines beispielhaften Gebäudes darstellen und auf die unter 1. genannte Gebäudeanzahl grob hochrechnen.
3. Gibt es Bundes- bzw. Landesförderungen zur Errichtung und Bewirtschaftung der Fassadenbegrünung, die herangezogen werden können?
4. Steht eine Fassadenbegrünung gegebenenfalls in Konflikt mit der angestrebten Ausstattung der Gebäude mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen (Einzelfälle ausgeschlossen)?
5. Kann eine entsprechende Reglung zur Fassadenbegrünung auch auf die Eigenbetriebe ausgeweitet werden, wie z.B. die DSG und die Sport- und Freizeitbetriebe?
6. Falls ja, wie viele Gebäude könnten hierfür in Frage kommen und wie sehen die groben Kosten hierfür aus?
Wir bitten die Thematik ausführlich im Ausschuss vorzustellen.
AMIG, 08.06.2021:
Man einigt sich darauf, die Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu vertagen. Die Verwaltung wird um Beantwortung der schriftlich vorliegenden Fragen der SPD-Fraktion bis zur nächsten Sitzung des AMIG gebeten. Um zur nächsten Sitzung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlussfähig zu sein, wird die Verwaltung außerdem beauftragt, Kontakt mit der Dogewo21 aufzunehmen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AMIG.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 (Drucksache Nr. 21238-21)
…….dem Auftrag des Ausschusses entsprechend informiere ich heute über das Ergebnis der
zwischenzeitlich erfolgten Prüfungen auf Grundlage der Anfrage der SPD-Fraktion.
Zu Frage 1:
Eine Festlegung, wie viele Gebäude für eine Fassadenbegrünung in Frage kommen, kann momentan pauschal nicht beantwortet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen und somit gebäudespezifisch zu prüfen ist, ob eine Fassadenbegrünung errichtet werden kann.
Bei der Städtischen Immobilienwirtschaft gibt es ein erstes Projekt, bei dem eine Fassadenbegrünung umgesetzt wird, dies ist die Sporthalle der Konrad-von-der-Mark-Schule. Hierbei werden an einem Seilsystem befestigte Rankpflanzen eingesetzt. Bei den anstehenden Schulneubauten ist eine Fassa-denbegrünung als Option in der Funktionalausschreibung enthalten. Mit dem Auftrag, einen einheit-lichen Standard für zukünftige Projekte zu entwickeln, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Der dort erarbeitete Standard wird anschließend in die Dortmund Immobilien Standards (DIS) übernommen.
Zu Frage 2:
Die jährlichen Kosten für die Pflege einer Fassadenbegrünung werden derzeit vom Immobilienbetrieb geprüft. Da hier zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Anzahl an möglichen Objekten festgelegt werden kann noch die jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Fassadenbegrünung feststehen, ist eine Prognose für alle Gebäude nicht möglich.
Zu Frage 3:
Aktuell gibt es das Förderprogramm „Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen“, eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches zum 31.12.2021 ausläuft. Hier werden zuwendungsfähige und investive Maß-nahmen, insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installationen durch hierfür nachweisbar qualifiziertes externes Fachpersonal gefördert. Diese Maßnahmen müssen auf dem Gebiet einer Stadt, Gemeinde oder eines Kreises in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Derzeit ist das Budget für dieses Sonderprogramm laut Projektträger ausgeschöpft. Das gleiche gilt für das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Da das Thema insgesamt jedoch hochrelevant ist, kann von weiteren (Folge-) Förderungen ausgegangen werden. Möglichkeiten zur
Inanspruchnahme von neuen Förderprogrammen werden auch weiterhin überprüft.
Zu Frage 4:
Eine Kombination aus Fassadenbegrünung und Dachbegrünung ggf. mit oder ohne Photovoltaik ist grundsätzlich möglich.
Zu Frage 5:
Die neuen Regelungen zur Fassadenbegrünung können auch auf die Immobilien der Eigenbetriebe ausgeweitet werden.
Zu Frage 6:
Eine Aussage zur Anzahl der Gebäude, an denen eine Fassadenbegrünung ausgeführt werden
kann, ist ohne eine tiefergehende gebäudespezifische Untersuchung nicht möglich (vgl.
Erläuterungen zu Frage 1). Hierzu sind umfangreiche Prüfungen der Statik, Gebäudeausrichtung und baurechtlichen Zulässigkeit erforderlich. Insofern können auch die evtl. Kosten nur objektspezifisch und nach Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beziffert werden.
Dem Auftrag des Ausschusses entsprechend wurde die DOGEWO21 mit der Fragestellung
kontaktiert. Von dort wurde folgendes mitgeteilt:
„Im Bestand von DOGEWO21 wurden aktuell noch keine Fassadenbegrünungen umgesetzt.
Angaben über konkrete Gebäude oder Kosten können derzeit nicht gemacht werden. DOGEWO21 wird mit Blick auf die Strategie zur CO2-Reduzierung in Zukunft bei Großmaßnahmen den Einsatz von Fassadenbegrünung in die Planungsphase aufnehmen und bewerten.“
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Schreyer teilt auf Nachfrage des Vorsitzenden mit, dass aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung keine Beschlussfassung zum Antrag seiner Fraktion erforderlich sei und er diesen somit zurückziehe.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021(Drucksache Nr. 20305-21)
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der Einbau von Messstellen nicht notwendig und zu teuer ist, und man bei der Koordination der Baustelle weitere, sich in der Nähe befindlichen Baustellen berücksichtigen soll, damit die Gesamtlage insgesamt gut abgestimmt ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.
Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.
Die PARTEI stellt zu TOP 3.1.1 folgenden Antrag:
Antrag
Betreff: Änderungsantrag zum Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
Die Stadt Dortmund hat nach akribischer mehrjähriger Prüfung festgestellt, dass die Brücke zwischen
der Lange Straße Nr. 149 und Nr. 153 neu gebaut werden muss. Obwohl die Brücke von
überschaubarer Größe ist, plant man die Fertigstellung nicht früher als 2029 ein. Um diese Zeit des
Leidens unter Schwerlastverkehr und Staus für die Anwohner*innen, Schulkinder des Kreuz- und
Unionviertels sowie der dort Arbeitenden zu verkürzen, schlägt die Fraktion Die PARTEI folgenden
Beschleunigungsplan zur Empfehlung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der
Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro beim
Technischen Hilfswerk zu beauftragen.
Begründung:
Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk überschaubaren Ausmaßes. Trotzdem möchte die
Stadt für die Planung und Umsetzung weitere acht Jahre einplanen. Dies deutet auf eine ziemliche
Überforderung hin.
Das Technische Hilfswerk wiederum hat Erfahrung mit der Entsorgung von maroden Brücken und
dem schnellen Ersatzbau. Ein Warmabriss könnte hier sehr schnell z.B. mit Unterstützung durch die
Bundeswehr durchgeführt werden. Bahnschienen und umliegende Gebäude müssten
selbstverständlich erhalten bleiben.
Als Ersatzbau könnten zwei Dornier Faltfestbrücken (je Fahrtrichtung eine) innerhalb einer Stunde
aufgebaut werden. Mit einer jeweiligen Traglast von 110 Tonnen sollte auch der Schwerlastverkehr
wieder dort fahren können. Optisch stehen die Faltbrücken dem jetzigen Bauwerk in nichts nach.
Inklusive einer Terminabsprache mit der Deutschen Bahn sollte das Vorhaben innerhalb von drei
Monaten machbar sein unter der Voraussetzung, dass der Hersteller zwei Brücken auf Lager hat bzw.
kurzfristig herstellen kann. Der Preis für die Brücken war leider kurzfristig nicht zu ermitteln, dürfte
jedoch eher unter den Kosten eines Standardbaus liegen.
Ersatzweise könnte ein anderes externes Planungsbüro beauftragt werden.
Mit freundlichen Grüßen Bettina Neuhaus, Die PARTEI Dortmund Die PARTEI in der BV Innenstadt-West Bettina Neuhaus 44137 Dortmund Dortmund, 01.09.2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag mit einer Ja Stimme (die PARTEI), drei Enthaltungen (Die Linken, AfD) und 12 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP) mehrheitlich ab.
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AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage mit der Variante B in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfehlen wird.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass sich seine Fraktion dem anschließen werde, möchte aber grundsätzlich Radwege berücksichtigt wissen. Dies gilt auch für den eventuellen Zugang zu einer erweiterten S-Bahn-Haltestelle Dortmund-West für die Linie S5. Es soll erreicht werden, dass diese planerisch nicht unberücksichtigt bleibt und als Option offen gehalten wird.
Herr Rm Dudde signalisiert auch für seine Fraktion Zustimmung, bemängelt aber die vorgesehene Dauer der Maßnahme und bittet um entsprechende Erläuterung.
Frau Uehlendahl erläutert, dass zunächst sowohl der Abriss des jetzigen als auch der Bau des neuen Brückenbauwerkes geplant werden muss. Erst danach besteht die Möglichkeit, bei der DB die notwendigen Sperrpausen zu beantragen. Diese haben einen mehrjährigen Vorlauf.
Frau Rm Heidkamp teilt mit, dass auch ihre Fraktion der Empfehlung zustimmen werde.
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und Priorisierung der Variante B empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.
Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.
zu TOP 5.2
Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21669-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) die Nachberufung des stimmberechtigten Mitglieds Frau Janina Welsch (Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Ortsgruppe Dortmund) des Beirats Nahmobilität.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem, die Stadteltern Dortmund als stimmberechtigte Organisation für den Beirat Nahmobilität zu benennen und für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) Herrn Sebastian Otten und Herrn Ernst Bültmann (Stellvertretung) als stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Nahmobilität zu berufen.
zu TOP 5.3
Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
1. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Laternenmasten von 10.500 Stück auf 8.800 Stück zu reduzieren und
2. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Leuchten von 24.600 Stück auf
zu TOP 5.4
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Sölder Straße inklusive Lichtsignalanlage beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro um 675.000,00 Euro auf 1.390.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Sölder Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021 1.390.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.810,00 Euro.
Die Gesamtaufwendungen für den Neubau der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße betragen weiterhin 6.165.555 Euro (2.795.555 Euro DB und 3.370.000 Euro Stadt Dortmund). Die Aufwendungen der DB erhöhen sich von 2.400.000 Euro um 395.555 Euro auf 2.795.555 Euro. Eine Ausweitung der Aufwendungen der Stadt Dortmund erfolgt mit dieser Beschlusserhöhung nicht. Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.370.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.
Der Rat der Stadt beschließt die zweckgebundenen Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen in 2021 gemäß § 83 GO NRW zu verwenden.
zu TOP 5.5
Überdachungen von Bushaltestellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22026-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung SPD-Fraktion vom 23.08.2021 (Drucksache Nr. 22026-21)
…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der DSW21 in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, dass Bushaltestellen, die bislang keine Überdachung bzw. Fahrgastunterstand haben, mit einem Fahrgastunterstand ausgerüstet werden. Dies trifft natürlich nur auf die Bushaltestellen zu, an denen dies auch technisch möglich ist. Zudem soll zunächst mit Bushaltestellen begonnen werden, an denen ein hohes Fahrgastaufkommen vorliegt. Wir bitten daher um die Erarbeitung einer Prioritätenliste mit einen Zeitplan, wann welche Haltestelle einen Fahrgastunterstand erhalten könnte. Zudem bitten wir hierbei um Information, an welchen Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen keine Errichtung eines Fahrgastunterstandes möglich ist.
2. Zudem bitten wir die Verwaltung Kontakt mit der DSW21 zur Dachbegrünung von Wartehäusern aufzunehmen. In der AUSW-Sitzung am 04.12.2019 hat die DSW21 mitgeteilt einige neu zu bauende Wartehäuschen mit einer Dachbegrünung aufzustellen, um dies in einer Art Testprojekt auszuprobieren. Wir bitten um Information, wie der Stand hierbei ist und regen an, dieses Testprojekt bzw. die Umsetzung bei den unter Punkt 1. angesprochenen neuen Überdachungen von Bushaltstellen mit zu bedenken.
Begründung
Im Dortmunder Stadtgebiet sind zahlreiche Bushaltestellen ohne Überdachung. Zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV sollen diese sukzessive nun dort, wo es technisch möglich ist, überdacht werden, um den Fahrgästen eine Unterstellmöglichkeit bei Wind und Wetter zu bieten.
Generell bieten die Überdachungen von Bushaltestellen, sofern sie die Traglast statisch halten können, die Möglichkeit für eine Begrünung. In der vergangenen Ratsperiode wurde dies bereits im AUSW thematisiert, wobei klargestellt wurde, dass aufgrund von Besitzverhältnissen und statischen Eigenschaften die bestehenden Bushaltestellen nicht begrünt werden könnten. Bei neu zu errichtenden Bushaltestellen hatte die DSW21 zugesagt, dies vereinzelt zu testen. Hierdurch könnte ein kleiner Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund geleistet werden. Darüber hinaus hat die Begrünung von Haltestellen Symbolcharakter für die Stadtgesellschaft und regt weitere Maßnahmen an.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dem o.a. Antrag auf seine nächste Sitzung. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu entsprechende Vertreter*innen von DSW21 einzuladen.
zu TOP 5.6
Machbarkeitsstudie für den Bau eines Stadtbahntunnels im Bereich Innenstadt Ost
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22049-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung vom 23.08.2021 (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 22049-21)
…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Stadtbahntunnels Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:
· Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße
· Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.
· Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?
· Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen" Schiene, kommen in Frage?
· Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?
Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner*innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt die Attraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende gefördert werden.
AMIG, 07.09.2021:
Die Angelegenheit wurde unter TOP 3.2 - Stadtbahnentwicklungskonzept - behandelt.
zu TOP 5.7
Dortmunder Standard öffentliche Parkplätze
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21878-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung vom 12.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 21878-21)
…..die Fraktion Die Linke+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Die Verwaltung prüft wie gewährleistet werden kann, dass jeder neu geplante oder umgestaltete öffentliche Parkplatz im Stadtgebiet grundsätzlich so angelegt wird, dass Regenwasser dort auf eine gut durchlässige Fläche trifft und genau dort versickern kann. Gleichzeitig muss die Parkfläche so gestaltet sein, dass auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen die Fläche problemlos begehen bzw. befahren können. Das Ergebnis der Prüfung sollte ein stadtweit gültiger Standard sein, welcher dem Ausschuss bzw. dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk und der Beirat Nahmobilität werden in die Beratung einbezogen.
Begründung
In Dortmund werden wir in Zukunft mit deutlich häufigeren Starkregen-Ereignissen rechnen müssen und jede versiegelte Fläche erhöht dabei das Risiko, dass sich das Wasser über die zugepflasterten und geteerten Bereiche einen Weg dahin sucht, wo es zur Gefahr für Eigentum oder gar Leben werden kann.
Durch die Begrünung der Flächen erfolgt eine optische Aufwertung und zugleich werden neue Lebens- und Nahrungsgrundlagen für Insekten geschaffen, um so einen weiteren Baustein im Kampf gegen das Insektensterben zu liefern. Zudem erwärmen sich begrünte Flächen in Hitzeperioden weniger stark und begünstigen so das Stadtklima in eine positive Richtung.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o.a. Prüfauftrag einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung prüft wie gewährleistet werden kann, dass jeder neu geplante oder umgestaltete öffentliche Parkplatz im Stadtgebiet grundsätzlich so angelegt wird, dass Regenwasser dort auf eine gut durchlässige Fläche trifft und genau dort versickern kann. Gleichzeitig muss die Parkfläche so gestaltet sein, dass auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen die Fläche problemlos begehen bzw. befahren können. Das Ergebnis der Prüfung sollte ein stadtweit gültiger Standard sein, welcher dem Ausschuss bzw. dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk und der Beirat Nahmobilität werden in die Beratung einbezogen.
zu TOP 5.8
Straßenschäden nach Wintereinbruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20086-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 20086-21)
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Ist bereits abzusehen, welches Ausmaß die entstandenen Schäden durch die Frostsprengungen an den Fahrbahndecken im gesamten Stadtgebiet haben?
2. Wie hoch sind Kosten für entsprechende Sanierungsarbeiten in etwa anzusetzen?
3. Wie wird die Verwaltung vorgehen, um die Frostschäden möglichst zeitnah zu beheben und das Unfallrisiko an Gefahrenstellen zu minimieren?
4. Wann werden die bislang provisorisch mit Kaltasphalt ausgebesserten Straßenschäden voraussichtlich fachgerecht saniert?
5. Mit welchen Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von Sanierungsarbeiten rechnet die Verwaltung in den nächsten Monaten?
Begründung
Nach dem zuletzt heftigen Schneefall weisen zahlreiche, zum Teil zentrale Straßen erhebliche Beschädigungen an der Fahrbahndecke auf. Infolge von Frostsprengungen sind vielfach große Schlaglöcher entstanden, die das Befahren der Straßen beeinträchtigen und potenzielle Gefahrenquellen im täglichen Verkehr darstellen.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Auskunft, ob das Ausmaß der Beschädigungen bereits abzusehen ist, welche Maßnahmen hinsichtlich einer zeitnahen Sanierung ergriffen werden und welche ungefähren Kosten damit verbunden sind.
AMIG 09.03.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2021 (Drucksache Nr. 20086-21)
….. ich darf vorausschicken, dass die im Winter 2020/21 entstandenen Straßenschäden inzwischen behoben wurden. Zu den Fragen informiere ich darüber hinaus wie folgt:
Zu 1.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Einsätze zur Schadensbeseitigung von Frostsprengungen an Fahrbahndecken im Vergleich zum letzten Jahr in den ersten drei Monaten dieses Jahres um rund 25 % zugenommen haben. Dabei waren die festgestellten Schäden 2021 auch extremer in ihrer Ausprä-gung. Das heißt, die Löcher waren größer und tiefer und erforderten mehr Zeit für die Sanierung.
Zu 2.
Die Kosten für die Beseitigung der „Winterschäden“ fließen in den konsumtiven Ansatz „Schadens-beseitigung“ ein und können daher nicht separat aufgeschlüsselt werden.
Zu 3. - 5.
Im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit werden die Schäden insgesamt (nicht nur die „Winterschäden“) zunächst mit Kaltasphalt ausgebessert und dann im Rahmen einer Priorisierung (Hauptverkehrsstraßen/ Nebenstraßen, Busverkehr etc.) fachgerecht mit Heißasphalt saniert. Damit sind zumeist kurzfristige Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden. Alle Schäden, welche durch den Wintereinbruch aufgetreten sind, wurden ohne große Verkehrsbeeinträchtigungen durch punktuelle Maßnahmen umgesetzt. Eine Ausnahme bildet die B 1, hier bedarf es jeweils eines größeren Koordi-nierungsaufwandes. Dieser wurde aber auch genutzt, um dort bereits erkennbare Vorschädigungen der Asphaltdeckschicht in einem Zuge mit zu sanieren.
Das Tiefbauamt sieht die Sanierung von rissigen Fahrbahnoberflächen, die ansonsten noch „gut aussehen“, als zwingend erforderliche Aufgabe, um Folgeschäden durch erheblich kostenintensivere Sanierungen zu verhindern bzw. diesen vorzubeugen.
Die Ergebnisse der aktuellen Straßenzustandserfassung und der Aufstellung des Straßenzustands-katasters dienen als Grundlage einer zukünftigen Sanierungsplanung.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.9
Fußgängerüberwege/Neustrukturierung Fußverkehre
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20467-21-E1)
….wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün verabschiedet folgende Grundsätze zur Verbesserung des Fußverkehrs in Dortmund.
I Ampelschaltungen
Ampelschaltungen werden schrittweise fußgängerfreundlich gestaltet. Insbesondere bei der Veränderungen von Ampelschaltungen und Baumaßnahmen werden folgende Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt:
1. Im gesamten Stadtgebiet muss es an Ampeln möglich sein, als Fußgänger*in in einer Grünphase die Straße zu überqueren ohne auf Mittelinseln halten zu müssen. Auch für Menschen die schlecht zu Fuß sind muss dies ohne Probleme möglich sein. Daher soll für die Querungszeit eine Geschwindigkeit von maximal 1 m/s für zu Fuß Gehende angenommen werden.
2. Abschaffung von „Bettelampeln“ an Kreuzungen. An Kreuzungen mit LSA sollen Fußgänger*innen nicht eine eigene Grünphase anfordern müssen, sondern immer automatisch grün bekommen. Insbesondere das Umschalten auf eine Anforderung per Taster in den Abendstunden führt zu unnötigen Wartezeiten und letztendlich zu überqueren bei Rot.
3. Die Umlaufzeiten für Ampeln sollen 60s nicht überschreiten. Längere Wartezeiten führen zu Ungeduld und verringern die Verkehrssicherheit.
4. Die Sicherheit von zu Fuß Gehenden soll durch angemessene Räumzeiten erhöht werden. Immer wieder kommt es in Dortmund zu Konflikten, weil sehr knapp über die Ampel fahrende Autos in die Grünphasen der Fußgänger*innen geraten. Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit der Kreuzungen.
5. Pilotprojekte für die Einführung von eigenen Grünphasen für zu Fuß Gehende zu prüfen, bei der es möglich ist, zu Fuß in einer Ampelphase quer über die Kreuzung zu kommen. Die Verwaltung wird gebeten mögliche Kreuzungen hierfür zu prüfen und dem AMIG vorzulegen.
II Fußgängerüberwege
1. Fußgängerüberwege müssen eine angemessene Breite haben, sodass sich der Fußverkehr nicht staut und auch zu Pandemiezeiten Abstände eingehalten werden. Verkehrsinseln müssen groß genug sein, dass auch mehrere Personen mit Kinderwagen und ähnlichem auf ihnen Platz finden.
2. Überall in der Stadt sollen, wo möglich, zusätzliche Fußgängerüberwege angelegt werden. Dies gilt auch in Tempo 30 Zonen. Dabei sind Zebrastreifen anderen Querungsmöglichkeiten vorzuziehen, wenn diese sicher realisiert werden können. Sie müssen barrierefrei sein und vor Zuparken geschützt werden. Bei Baumaßnahmen sind diese entsprechend mit einzuplanen.
Begründung
Jeder Weg beginnt zu Fuß und jeder Mensch ist auch Fußgänger. Wege zu Fuß machen einen wichtigen Teil unseres Lebens aus, dennoch werden Fußgänger*innen in der Planung meist vernachlässigt. Bürgersteige sind zu schmal und wo sie es nicht sind, da sind sie zugeparkt.
Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, Ältere und Kinder ist die sichere Mobilität zu Fuß besonders wichtig. Sie leiden besonders unter der Vernachlässigung dieser Form der Mobilität. Dabei sind es genau diese Gruppen, für die wir sichere Mobilität in der Stadt möglich machen müssen.
Dortmund hat im Vergleich zu anderen Städten einen äußerst geringen Anteil an Fußwegen im Modal Split. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren sogar noch abgenommen. Dabei bieten Fußverkehre die größte Möglichkeit für umweltfreundliche Mobilität – er kommt vollkommen ohne CO2-Emmisionen aus und jede*r nutzt ihn bereits.
Es wird daher Zeit dem Fußverkehr angemessenen Raum zu geben und eine höhere Priorität einzuräumen. Diese Grundsätze sind ein erster Schritt Fußverkehre zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und diesen in der nächsten Sitzung des AMIG wieder aufzurufen.
AMIG, 08.06.2021:
Nach ausführlicher Diskussion einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich (bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion) darauf, den vorliegenden Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2021 (Drucksache Nr. 20467-21)
…..mit den Aspekten des vorliegenden Prüfauftrages hat sich die Fachsparte Verkehrstechnik des Tiefbauamtes befasst und ich informiere im Folgenden über das Ergebnis.
Durch die Vielzahl an Verkehrsteilnehmern ergeben sich zahlreiche und zumeist gegensätzliche Anforderungen an die Lichtsignalsteuerung. Im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen und grundhaften Änderungsplanungen erhalten der barrierefreie Ausbau und der nicht motorisierte Verkehr einen sehr hohen Stellenwert in der Planung und in der Umsetzung. Dazu zählen der taktile und akustische Vollausbau von Lichtsignalanlagen (LSA), die durchgängige Querung von Doppelfurten bei einer gemäß Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) empfohlenen Schrittgeschwindigkeit von 1,2 m/s (Kindergärten, Grundschulen und Seniorenheimen 1,0 m/s) sowie die markierungs- und signaltechnische Optimierung des Radverkehrs.
Der vielerorts zeitlich versetzte, signaltechnische Vorlauf des nicht motorisierten Verkehrs gegenüber dem parallel fahrenden motorisierten Verkehr sowie der Einsatz von Schutzblinkern im Knotenpunktbereich und Dialogdisplays auf freier Strecke erhöhen zusätzlich die Schutzwirkung für die zu Fuß Gehenden und sensibilisieren die motorisierten Verkehrsteil-nehmer*innen für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen.
Zu den einzelnen hier stichpunktartig genannten Punkten des Prüfauftrages nehme ich wie folgt Stellung:
I Ampelschaltungen
„Ampelschaltungen werden schrittweise fußgängerfreundlich gestaltet...“
Eine durchgängige Querung von signalisierten Doppelfurten für zu Fuß Gehende im gesamten Stadtgebiet bei einer zu Grunde liegenden Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ist nicht realisierbar.
Auf den viel befahrenen und breiten Hauptverkehrsstraßen, insbesondere auf dem Wallring, würde diese Regelung zu einem absoluten Leistungsfähigkeitsdefizit bzw. zum Erliegen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen. Die Problematik wird am Beispiel der LSA 0034 Hiltropwall – Südwall / Hansastraße – Hohe Straße verdeutlicht: Die östliche Doppelfurt weist von Mast zu Mast eine Länge von ca. 35 m auf. Die durchgängige Querung der Doppelfurt würde bei einer angesetzten Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s insgesamt 35 Sekunden dauern. Die notwendige Räumzeit (oder auch Schutzzeit) würde von Mast Mittelinsel bis Mast Dreiecksinsel aufgrund der Länge von 20 m insgesamt 20 Sekunden betragen. Es wären also schon 55 Sekunden den die Hauptrichtung querenden Fußgänger*innen zugeordnet, ohne dass die zu Fuß Gehenden der Nebenrichtungen oder der Kfz-Verkehr auf der Hauptrichtung nur eine Sekunde Freigabe erhalten würden.
Die Abwicklung separater Abbiegeströme wäre in einem 90 Sekunden-Umlauf nicht mehr möglich, eine Koordinierung und leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs selbst außerhalb der Spitzenstunden nicht mehr umsetzbar. Die Rückstaulängen würden binnen kurzer Zeit das innerstädtische Verkehrsnetz zum Erliegen bringen. Erhöhte Lärm- und Schadstoffemissionen wären die Folgen.
„Abschaffung von „Bettelampeln“ an Kreuzungen…“
Der hier geforderte zyklische Umlauf an jeder LSA führt zu erheblichen Defiziten in der Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehrs und bewirkt häufig das Gegenteil als eine dadurch erhoffte verkürzte Wartezeit für die zu Fuß Gehenden. Durch die vielerorts eingesetzte Steuerung „Hauptrichtung Dauergrün“ können sämtliche Verkehrsteilnehmer (MIV, ÖPNV, Radfahrende, zu Fuß Gehende etc.) entlang der Hauptrichtung den Vorteil einer dauerhaften Freigabe nutzen, sofern aus der Nebenrichtung keine Anforderung besteht. Eine zyklische Freigabe einer schwach frequentierten Nebenrichtung würde wenig Sinn machen und lediglich den Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer*innen behindern. Zu Fuß Gehende, welche die Hauptrichtung queren wollen und den Anforderungstaster betätigen, könnten unter Beachtung einer eventuellen ÖPNV-Beschleunigung oder eines Koordinierungsfensters in der Hauptrichtung, bereits wenige Sekunden nach Ablauf der Zwischenzeit berücksichtigt werden und ihr Freigabesignal erhalten. Bei einer zyklischen Steuerung des Knotenpunktes werden die zu Fuß Gehende zwar in jedem Umlauf berücksichtigt, jedoch könnten sich lange Wartezeiten ergeben, wenn sie das Freigabesignal um wenige Sekunden verpassen.
„Umlaufzeiten für Ampeln sollen 60 s nicht überschreiten...“
Diese Forderung widerspricht der unter Punkt 1 aufgeführten Anregung einer durchgängigen Querung von Doppelfurten bei einer zugrunde liegenden Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s. Im innerstädtischen Bereich wird bereits in der Entwurfsplanung darauf geachtet, dass die Umlaufzeiten bei möglichst 60 Sekunden liegen. In der Nähe von Kindergärten und Schulen werden bei Fußgängersignalanlagen sogar Umlaufzeiten von 45 Sekunden realisiert. Für das gesamte Stadtgebiet ist dies als grundsätzliche Anforderung jedoch nicht umsetzbar.
„Angemessene Räumzeiten…“
Die Räumzeiten werden kongruent zu den Freigabezeiten nach der in der RiLSA vorgegebenen Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s berechnet. Die Einfahr- und Räumwege zur Berechnung der Räumzeiten werden jeweils nach dem Worst-Case-Szenario zugunsten der Verkehrssicherheit ermittelt. Die Folgewirkungen einer verringerten Räumgeschwindigkeit der zu Fuß Gehenden wurden bereits unter Punkt 1 erläutert.
„Pilotprojekte für die Einführung von eigenen Grünphasen für zu Fuß Gehende…“
Die Umsetzung eines Rundumgrün an signalisierten Knotenpunkten für zu Fuß Gehende birgt folgende Problemstellungen in sich: Bei diesem Szenario muss ein sehr langer Räumweg quer über den Knotenpunkt für die Freigabe und die Räumzeit berücksichtigt werden. Zudem ist eine weitere eigene Phase für die Fußgänger*innen notwendig, wodurch sich bereits einfachste Knotenpunkte in einem 3-Phasen-Umlauf befinden. Dadurch wird die Umlaufzeit nicht unwesentlich erhöht.
Für sehbehinderte Menschen wird eine diagonale Querung ohnehin nicht realisierbar sein, da das Auffindesignal an dem quer gegenüberliegenden Mast nicht in der dafür notwendigen Lautstärke ausgebildet werden kann. Für sehbehinderte Menschen würden sich im Falle einer geplanten Übereck-Querung (diagonal nicht möglich) in der Summe längere Wartezeiten ergeben, da sie zweimal auf die Rundumfreigabe für zu Fuß Gehende warten müssten.
Zudem wird der Radverkehr bei dieser Signalisierung nicht berücksichtigt werden können, da er laut RiLSA als „feindlich“ gegenüber dem zu Fuß Gehenden zu betrachten ist und sich im Falle einer gleichzeitigen Freigabe eine erhöhte Unfallgefahr zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ergeben würde.
Demzufolge wäre ein Rundumgrün nicht nur für den Kfz-Verkehr und ÖPNV, sondern auch insbesondere für den Radverkehr und für sehbehinderte Menschen von Nachteil.
II Fußgängerüberwege
„Fußgängerüberwege müssen eine angemessene Breite haben…“
Fußgängerüberwege bemessen sich gemäß den einschlägigen Richtlinien des Straßenbaus, im innerstädtischen Straßenbau nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06). Grundsätzlich werden dem Fußgängerverkehr planungstechnisch in Abhängigkeit der örtlichen Situation möglichst große Aufstellflächen zur Verfügung gestellt. Die Regelbreite der Fußgängerüberwege beträgt 4,00 m. Dies wird im Normalfall als auskömmlich betrachtet. Ausnahmen (z. B. bei in der Nähe vorhandenem Veranstaltungsgelände) können ggf. Berücksichtigung finden, so dass auch breitere Fußgängerüberwege angelegt werden können.
Verkehrsinseln im Sinne von Querungshilfen werden gemäß den Richtlinien der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit mit einer Breite von mindestens 2,50 m ausgebaut, die Furtbreite beträgt auch hier 4,00 m. Situationsbedingt und mit Blick auf die Frequentierung können auch breitere Querungshilfen zur Ausführung gelangen. Die Mindestbreite von 2,50 m genügt den Ansprüchen einer Person mit Kinderwagen.
„Zusätzliche Fußgängerüberwege…“
Fußgängerüberwege (FGÜ) nach § 26 (Straßenverkehrs-Ordnung) StVO sind nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 26 und zu den Zeichen 293 und 350 anzuordnen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ ergänzen und präzisieren diese Verwaltungsvorschriften.
Entsprechend den verkehrsrechtlichen Voraussetzungen dürfen FGÜ nur angelegt werden:
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von
max. 50 km/h
- an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
- nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg
vorhanden ist.
FGÜ dürfen nicht angelegt werden:
- in der Nähe von Lichtzeichenanlagen
- auf Straßenabschnitten mit koordinierten Lichtzeichenanlagen („Grüne Welle“)
- über Bussonderfahrstreifen
- über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigene Gleiskörper
- auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender
Vorfahrt
- im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges.
Die verkehrlichen Voraussetzungen stellen sich wie folgt dar:
Die Anordnung eines FGÜ setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Anderenfalls kommen nur linienhaft wirkende Maßnahmen (z. B. Mittelstreifen oder Inseln in kurzen Abständen) in Betracht. Die Anordnung eines FGÜ kommt desweiteren in Betracht, wenn die notwendigen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. So wird ein FGÜ bspw. empfohlen bei 50-100 Personen zu 450 – 600 Fahrzeugen.
Darüber hinaus ergeben sich verkehrstechnische Anforderungen bzgl. der nach DIN 67523 notwendigen Beleuchtung von FGÜ. Die Norm legt die lichttechnischen Mindestanforderungen fest, bei deren Unterschreitung Fußgängerüberwege mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten sind. Gleichzeitig wird festgelegt, wie diese Zusatzbeleuchtung ausgeführt werden muss, damit zu Fuß Gehende auf FGÜ für die übrigen Verkehrsteilnehmer deutlich und rechtzeitig erkennbar sind. Die DIN schreibt vor, dass jeweils zwei Beleuchtungspunkte ca. 5 m vor dem FGÜ zu errichten sind, damit die zu Fuß Gehenden angestrahlt werden und somit erheblich besser und vor allem frühzeitig wahrgenommen werden können. Die Kosten belaufen sich dabei pro FGÜ auf ca. 10.000 €, sofern nutzbare und im Idealfall stadteigene Rohrtrassen vorhanden sind. Sofern keine Versorgungsmöglichkeiten bestehen und diese erst geschaffen werden müssen, fallen zusätzlich ca. 10.000 € an. Nicht berücksichtigt sind die Markierungs- und Beschilderungskosten sowie evtl. unvorhersehbare finanzielle Aufwendungen. In diesem Kontext darf ich anmerken, dass die für Beleuchtungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind und jährlich kontinuierlich ausgeschöpft werden.
Diese grundsätzlichen Anforderungen und Randbedingungen gilt es bei der Errichtung von FGÜ zu berücksichtigen. Demzufolge sind die Einsatzmöglichkeiten von FGÜ begrenzt und nicht immer zielführend. Es ist in jedem Falle eine Einzelfallprüfung erforderlich mit der Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis durch die Straßenverkehrsbehörde.
AMIG, 07.09.2021:
Der AMIG nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.10
Flächenversiegelung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21840-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 29.07.2021 (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 21840-21):
…..die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 07.09.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Wie viele Vorhaben und Projekte zur Entsiegelung von Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden, sind in den vergangenen 5 Jahren insgesamt durchgeführt worden?
2. Wie viel Fläche (in qm) wurde dabei insgesamt ungefähr entsiegelt?
3. Wie stellt sich das Verhältnis (Differenz in qm) von versiegelten Flächen zu entsiegelten Flächen in den letzten 5 Jahren im Stadtgebiet dar?
4. Welche Erfahrungen hat die Stadt Dortmund mit wasserdurchlässigen Asphalten (WDA) oder Drainasphalten gemacht? Bei welchen Baumaßnahmen werden WDA regelmäßig verwendet?
5. Welche Entwässerungssysteme werden beim Straßenbau standardmäßig verwendet? Welche Erfahrungen hat die Stadt Dortmund mit Systemen der Linienentwässerung?
Begründung
Die jüngsten Starkregen- und Hochwasserereignisse in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz haben deutlich gemacht, dass der Katastrophenschutz auch auf kommunaler Ebene erheblich verbessert werden muss, um den Auswirkungen des Klimawandels in Zukunft angemessen begegnen zu können. Gerade die Entsiegelung von Flächen bietet die Möglichkeit, wieder größere Areale als natürliche Versickerungsgebiete für Regenwasser zu gewinnen. Auch im Bereich des Straßenbaus gibt es inzwischen Alternativen zu herkömmlichen, wasserundurchlässigen Bodenbelägen: Durch die Verwendung wasserdurchlässiger Asphalte (WDA) kann die Versickerungsfähigkeit erhöht werden. Ebenso kann die Installation von leistungsstärkeren Entwässerungssystemen dazu beitragen, zukünftig größere Wassermassen abzuleiten.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.11
Reparatur Bürgersteige
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21930-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 16.08.2021 (Fraktion FDP/Bürgerliste Freie Wähler) (Drucksache 21930-21)
……bezugnehmend auf den Unfall eines Gefahrengutlasters im Dortmunder Westen im Januar diesen Jahres, bei dem es zu Schäden an der Straße und dem Gehweg kam, bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie lange wurde die Unfallstelle aus Sicherheitsgründen gesperrt?
2. Wurde die verunfallte Stelle von einem Gutachter / einem städtischen Mitarbeiter auf Schäden geprüft?
3. Liegt eine schriftliche Stellungnahme des Prüfers vor?
4. Wenn ja, gibt es Schäden an dem Gehweg und welche sind/waren Reparaturen notwendig?
5. Wurden der Versicherung des Verursachers die Kosten für den Gutachter/die Schäden bereits in Rechnung gestellt?
6. Wieviele Unfallstellen gibt es im Stadtgebiet, die aus Sicherheitsgründen gesperrt sind?
7. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung einer solchen Sperrung bis zur Freigabe für Passanten?
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.12
Verkehrsuntersuchung B54
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22052-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 01.09.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 22052-21-E1)
….die Fraktion DIE LINKE + bittet um Diskussion und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der AMIG beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe einer Verkehrsuntersuchung für die B54 im Bereich der Innenstadt.
Begründung
Dem Konzept der emissionsfreien Innenstadt, aber auch dem Positionspapier der DSW 21 folgend, soll der Durchgangsverkehr vom Wallring fern gehalten werden. Der gesamte Wallring sowie die Evinger Straße, Münsterstraße, Leopoldstraße und die Ruhrallee sind aber in Ihrer Eigenschaft als Bundesstraße B54 für die Abwicklung des Durchgangsverkehrs gegenüber anderen Straßen zu priorisieren. Ob eine eventuelle Verlagerung des innerstädtischen Durchgangsverkehrs auf etwa die B236 die erhoffte Wirkung hat, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Anteil des Durchgangsverkehrs am Verkehrsaufkommen auf der B54 im innerstädtischen Bereich tatsächlich ist.
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Gebel zieht den o.a. Antrag seiner Fraktion zurück und kündigt an, zur nächsten Sitzung eine modifizierte Fassung zu diesem Thema einzubringen.
zu TOP 5.13
Fahrradbeauftragte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22053-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 01.09.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 22053-21-E1):
….. die Fraktion DIE LINKE + bittet um Diskussion und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der AMIG beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Umstrukturierung des Tiefbauamtes die Funktion des Fuß- und Radverkehrsbeauftragten zu schärfen und möglichst als Stabsstelle einzurichten.
Begründung
Die derzeitige Struktur spiegelt nicht die Entwicklung und Erfordernisse für die Arbeit des Teams des Fuß- und Radverkehrsbeauftragten wider. Vielmehr werden inzwischen viele Aufgaben aus anderen Abteilungen dort abgeladen, weil sie irgendetwas mit Radverkehr zu tun haben. Das behindert die eigentliche Arbeit des Beauftragten und seines Teams.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dem o.a. Antrag aufgrund weiteren Beratungsbedarfes. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung eine entsprechende Stellungnahme hierzu vorzulegen.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21671-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der AMIG als Betriebsausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Mündlicher Bericht über laufende Kanalbaumaßnahmen
(Drucksache Nr.: 21720-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den mündlichen Bericht des Eigenbetriebes Städtentwässerung Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21759-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Beauftragung der Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahresabschluss der Stadtent-wässerung Dortmund durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung bis auf weiteres für maximal fünf Jahre.
zu TOP 7.3
Starkregenereignis am 14.07.2021
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21875-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 12.08.2021 (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 21875-21)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Grün bittet um Informationen zu folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung das Starkregenereignis am 14.07.2021 und seine Folgen?
· Welche Schäden sind aufgetreten?
· Welche Probleme bei der Abführung des Regenwassers sind wo aufgetreten?
2. Nach 2008 wurden z.B. durch neue Regenrückhaltebecken umfangreiche Arbeiten vorgenommen, um den Schutz vor Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen auszubauen. Sind die seitdem umgesetzten Maßnahmen in Ergänzung der bereits in Planung und Bau befindlichen weiteren Maßnahmen ausreichend, um entsprechende zukünftige Ereignisse aufzufangen?
· Ab wieviel Liter/m2 sind die Abwasserleitungen nicht mehr in der Lage, das Niederschlagswasser aufzunehmen? Gibt es hierbei Ortsteile, die besonders kritisch sind?
· Muss das bestehende System zur Niederschlagsentwässerung über die bestehenden Planungen hinaus weiter ausgebaut werden, um zukünftige, sich häufende Starkregenereignisse, insbesondere bei den Wohngebieten, die nah am Gewässer gebaut werden, aufzufangen?
· Inwieweit muss eine weitere Umgestaltung der Gewässer erfolgen?
3. In der Vergangenheit wurde bereits die Verbesserung der Frühwarnsysteme angegangen. Wie viele Sirenen wurden inzwischen in Stand gesetzt? Ist ein Konzept zu Sirenen vorhanden (Aufstellung, Reichweite, Standorte von Sirenen, Zeitraum)?
4. Gibt es von Seiten der Verwaltung über „Hinweise bei Bauanträgen und Kanalanschlussgenehmigungen“ hinaus Beratungsangebote für Bürger*innen, um den privaten Schutz vor Hochwasser/Überflutungen zu verbessern?
Die Beantwortung der Fragen soll bitte ebenfalls dem AKUSW vorgelegt werden.
Begründung:
Am 14.07.2021 ist es im Westen Deutschlands zu einem in einigen Regionen verheerenden Starkregenereignis gekommen. Auch in Dortmund ist laut ersten Informationen der Stadt eine Regenmenge größer eines sogenannten Jahrhundertereignisses auf das Stadtgebiet niedergeregnet. Dies hat in Dortmund u.a. zu überfluteten Kellern sowie Straßen geführt und Schäden verursacht.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 7.4
Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21721-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 27.07.2021 (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 21721-21):
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 07. September 2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Welche Investitionen hat die Stadt Dortmund in den vergangenen fünf Jahren im Bereich des Kanalbaus getätigt (jeweils tatsächlich verausgabte Mittel/Jahr)?
2. Welches Gesamtinvestitionsvolumen ist in diesem Jahr geplant?
3. Wird das städtische Budget für Investitionen in den Kanalbau in diesem Jahr voraussichtlich voll ausgeschöpft werden? Wenn nein: Wie groß ist die Differenz zwischen geplanten/bereitgestellten und verausgabten/verbauten Mitteln?
4. Mit welchen Gesamtinvestitionsvolumina für den Kanalbau plant die Verwaltung in den kommenden Jahren?
Begründung
Die Performance der Stadt Dortmund im Bereich des kommunalen Kanalbaus ist bereits seit Jahren optimierungsbedürftig. Ein Hauptproblem ist, dass verfügbare städtische Mittel aufgrund struktureller Defizite nicht verbaut werden. Daher bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der vorgenannten Fragen durch die Verwaltung.
AMIG, 07.09.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 7.5
Zweiter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21667-21)
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als Betriebsausschuss nimmt den zweiten Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
zu TOP 10.1
Terminplan für Rat und Ausschüsse 2022
Information
(Drucksache Nr.: 21658-21)
Hierzu liegt vor Termine 2022 für Rat und Ausschüsse
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Terminplan zur Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 20:21 Uhr.
Gebel Berndsen Braun
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführer
Anlage 1 (zu TOP 3.33 ö.).pdf
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