Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 05.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Jörg Loose i. V. für Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)

3. Verwaltung

Daniel Binder
Stefanie Brockmann
Birgit Burg
Ivonne Gambal
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Florian Käppel

Roger Kiel
Daniel Kolb
Thomas Renzel
Uta Wittig-Flick
Pilar Wulff

Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

KHK Reinhard Duchatsch
Ceven Kaya (RPJ)

StAin Mira Lotze


5. Geschäftsführung

Sabine Weber Birgit Färber


Nicht anwesend waren:
RM Thomas Bahr (CDU)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 05.09.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.06.2018


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)

2.2 Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018

2.3 Sachstandsbericht des Jugendamtes zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11792-18)

2.4 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11787-18)

2.5 Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11771-18)

2.6 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlung für das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11780-18)

2.7 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11148-18)

2.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E19)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Polizeiliche Kriminalstatistik 2017
Mdl. Bericht

3.2 Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter http://www.jugendring-do.de/static/ar_jr_do_17.pdf eingesehen werden)


3.3 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Spielplatz Seekante/Heinrich-Stephan-Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11853-18)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste und die neue Leiterin des Jugendamtes Frau Dr. Frenzke-Kulbach, die sich kurz den Mitgliedern des Ausschusses vorstellte.


1. Regularien

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Jörg Loose


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Mais benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Niehaus, Frau Biskoping und Herr Spangenberg werden weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.7 „Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2018; Drucksache Nr.: 11148-18“ teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den:

TOP 2.9 Verteilung zusätzlicher Mittel des Landes NRW für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11779-18)


TOP 2.10 Neubau des Jugendplatzes „You Point“ in Dortmund Hörde
Hier: Nachtrag Landschaftsbauarbeiten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11979-18)


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.06.2018

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.06.2018 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)

Herr Grohmann lobte die Vorlage, es habe in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gegeben, wegen des Status der Erlebniswelt Fredenbaum im Umfeld des gesamten Fredenbaumparks und des Cateringvertrages, der auf Unverständnis stieß. Von daher sei es begrüßenswert, dass die Erlebniswelt Fredenbaum ein eigener Bereich für die Jugend werden soll, die dann wie andere Jugendeinrichtungen bewirtschaftet werden kann.

Frau Schütte begrüßte die Vorlage ebenfalls und signalisierte die Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Herr Spangenberg erklärte ebenfalls Zustimmung zu der Vorlage, wies aber auf zwei Punkte hin, die seiner Meinung nach ergänzt werden sollten. Zum einen sei es in Punkt 3 sehr gut gelungen eine positive Willkommenskultur zu definieren, jedoch höre das bei rechtsextremen Kreisen auf und er bittet um eine Formulierung, die das ausschließt. Zum anderen wies er darauf hin, dass unter Punkt 12 das Mitführen von Hunden erlaubt sei, er fände es sinnvoll, einen Leinenzwang mit aufzunehmen.

Frau Hoppe bedankte sich besonders für den Hinweis auf den Leinenzwang. Den Punkt mit der Nutzungseinschränkung für bestimmte Gruppen müsse sie klären lassen.
Frau Schneckenburger ergänzte dazu, dass dies für alle Gebäude der Stadt gelte würde und eine rechtlich tragfähige Formulierung für die Satzung gefunden werden müsste. Sie würde dies prüfen lassen und gegebenenfalls in die Nutzungsordnung aufnehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



zu TOP 2.2
Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018
(Drucksache Nr.: )

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.18 vor:

..Frau Wulff (Familien-Projekt) und Frau Nagel (Gesundheitsamt) berichten zum Thema Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen (Anlage 1) und beantworten im Anschluss die Nachfragen.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für die Verstetigung des Projektes.

Frau Wulff (Familien-Projekt) gibt an, dass sich die Verstätigung aus dem Wunsch ergebe, das Projekt aus inhaltlichen Gründen weiterzuführen. Zu der finanziellen Ausgestaltung habe sie noch keine Vorstellungen, wie es laufen könne. Wenn es um kommunale Mittel ginge, müsste man mit den Fachbereichen ins Gespräch kommen. Dafür müssen aber auch Zahlen vorgelegt werden. Eine flächendeckende Umsetzung koste in jedem Falle mehr als die Mittel, die momentan über den europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt worden seien. Weiterhin habe die Landesregierung angefragt, das Projekt ab Herbst als Modellprojekt mit zu betreuen. Hier würden derzeit Gespräche geführt. Sie ginge davon aus, dass es sich auch für die Kommune rechnen würde, wenn solche Projekte installiert würden, die vielleicht langfristig kostenintensive Hilfen sparen würden.

Frau Altundal-Köse ergänz noch mal, dass auch für die Haushaltsberatungen wichtig sei, zu wissen, um welche Summen es hierbei ginge.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) erklärt, dass der Ausschuss der Meinung sei, dass das Projekt in jedem Fall bis zur Verstetigung weiterverfolgt werden müsse, insbesondere in den Stadtbezirken, die unter Nordwärts fielen. Der Auszug soll dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zugesandt werden mit der Bitte, über die Anregungen nachzudenken.

Frau Wulff bietet an, im Herbst erneut in den Ausschuss zu kommen/zu berichten und dann auch eine Kalkulation mitzubringen, welche Kosten auf die Kommune zukommen könnten, wenn man das Projekt flächendeckend ausweitet…


Herr Sohn ergänzte dazu, dass das Projekt bis zum 31.12.2018 laufe und es eine Evaluation geben werde, die dem Ausschuss vorgestellt würde.

Frau Wulff erklärte, dass das Projekt im April/ Mai im AKJF und im ASAG vorgestellt wurde. Es gehe in dem Projekt darum, Beratung der Jugendhilfe in pädiatrischen Praxen anzubieten und nimmt Bezug auf die Beratung in gynäkologischen Praxen, die es schon seit Jahren gebe. Im ASAG seien im Gegensatz zum AKJF sehr viele Fragen bezüglich Verstetigung, Nachhaltigkeit und wer das finanzieren könne gestellt worden, die nicht beantwortet werden konnten. Daraufhin gab es die Empfehlung, das ganze wieder in den AKJF zur Beratung zu geben. Sie habe darauf hingewiesen, dass nur ein paar Zahlen veröffentlicht werden konnten, weitere Zahlen werden erst am 05.12.18 veröffentlicht und man sei bereit diese dann im AKJF vorzustellen, da man einer Verstetigung interessiert sei, die nicht mehr über Projektmittel finanzierbar sei.
Herr Sohn erklärte, dass der Ausschuss darüber entscheiden müsse, wenn der Evaluationsbericht vorliegt.

Herr Grohmann widersprach der Aussage, dass der Ausschuss sich nicht damit auseinandergesetzt habe. Es gab seiner Meinung nach Einverständnis, dass nicht viel zu diskutieren und das Ganze auf den Weg zu bringen sei.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis und wartet die Evaluation des Projektes ab.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht des Jugendamtes zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11792-18)

Frau Dr. Tautorat lobte die Vorlage, da sie bisher von anderen Stadtämtern keine Zwischenberichte zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen gesehen habe. Sie erklärte, dass dies die Nachverfolgung der Haushaltsbegleitbeschlüsse erleichtern würde und bedankte sich für den guten und transparenten Bericht.

Auf Nachfrage von Herrn Spangenberg ob die unter Punkt 3 angegebenen, eingerichteten Plätze wirklich besetzt seien antwortete Herr Hibbeln, dass die Plätze eingerichtet und finanziert seien und man könne bei der Gesamtsituation, der Versorgung der Kinder in dem Alterssegment davon ausgehen, dass die Plätze besetzt seien.

Auch Herr Grohmann lobte den Bericht, der ohne Aufforderung seitens des Ausschusses, einen transparenten Überblick über den Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse gebe.

Frau Schütte schloss sich dem Lob an, wies aber darauf hin, dass der Antrag zur Jugendberufshilfe auch von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gestellt wurde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11787-18)

Frau Schütte bemängelte, dass die Veränderungen, wer mehr, wer weniger bekommen habe nicht richtig dargestellt seien und bat dies beim nächsten Mal zu berücksichtigen.

Frau Hoppe erklärte dazu, dass man das was mehr an Strukturförderung vom Land zur Verfügung gestellt wurde, mit den Trägern einvernehmlich abgestimmt, in diesem Jahr nach dem Gießkannenprinzip verteile. Es gebe aber schon einen Termin, in dem ein Verteilungsmodus für 2019 abstimmt wird. Dieser wird dem Ausschuss dann zum Beschluss vorgelegt.


Der Ausschuss für Kinder. Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2018.


zu TOP 2.5
Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11771-18)

Frau Dr. Tautorat erklärte vorab, dass sie kein Befürworter des Projektes sei und den Bericht kritisch betrachte. Der Bericht sei zwar sehr umfangreich, jedoch beginne der interessante Teil erst bei Seite 22, mit der Rückfallquote. Sie gab zu Bedenken, ob die Erfolgsquote von acht Jugendlichen von denen nur vier mit dem Jugendberufshaus in Kontakt gekommen seien, den Aufwand rechtfertigt. Andererseits sehe sie auch, dass vier Jugendliche, die nicht rückfällig wurden, besser seien als keiner.

Herr Prause wies darauf hin, dass die Jugendgerichtshilfe in Dortmund schon seit Jahren gute Arbeit leiste. Diese werde im Haus des Jugendrechts weitergeführt. In dem Bericht sei gut dargestellt, welche Aufgaben den einzelnen Verfahrensbeteiligten zukommen. Bei Punkt 5.2 sei ihm nicht klar, welche Kriterien zur Einstufung in das Intensivtäterkonzept führen.

Frau Schütte gab zu Bedenken, dass das Projekt, welches sie ursprünglich auch nicht als notwendig befürwortete, erst eineinhalb laufe und man dem ganzen erstmal eine Chance geben müsse. Dann könne man in zwei Jahren noch einmal darüber reden.

Herr Grohmann, erklärte dazu, dass man wenn man Erfolg haben möchte, manchmal auch kleinteilig arbeiten müsse und dann auch mal einzelne Erfolge feiern könne. Er fragte die drei am Projekt beteiligten Parteien nach einer Einschätzung, ob es für ihre Arbeit, unabhängig von Statistiken, eine Verbesserung in der Zusammenarbeit gebe. Auch in Hinsicht auf eine Weiterführung des Haus des Jugendrechtes.

Herr Duchatsch antwortete als momentaner Koordinator des Haus des Jugendrechtes, dass die Statistik ein Erfolg im Auge des Betrachters sei, da man nicht nur die acht Jugendlichen, die straffrei geblieben sind sehe, sondern die Rückfalldelikte auch noch differenziere.
Bei der Einstufung als Intensivtäter gebe es kein starres Punktesystem, man nehme zwar die Statistik als Hilfsmittel, berücksichtige aber auch die Prognose der Jugendlichen. Auch wenn man sich die Obergrenze von maximal 50 Jugendlichen im Intensivtäterkonzept gesetzt habe, werden weitere potentielle Jugendliche für das Konzept, gemeinsam von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe betreut.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Haus des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlung für das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11780-18)

Herr Sohn bemängelte, dass dem Ausschuss der Sachstandsbericht des RPJ nicht zeitgleich mit dieser Vorlage vorliegt.

Frau Hoppe erklärte, dass Prüfung der Mittelverwendung durch den RPJ in Ordnung war, der Sachstandsbericht liege den Jugendamt mittlerweile vor. Durch häufigen Wechsel im RPJ-Vorstand sei die zeitliche Koordination von beiden Berichten nicht so einfach gewesen. Der Arbeitsbericht werde in der nächsten Sitzung nachgereicht.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlung an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11148-18)
Frau Niehaus, Frau Biskoping und Herr Spangenberg nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2018


zu TOP 2.8
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2018 vor:

….Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten
Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus
der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
DS-Nr.: 08581-17-E19
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
16. Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten
Am Beispiel Hohenbuschei ist gut zu sehen, dass die Planung von Einrichtungen für Kinder
nicht immer den Bedarf deckt. Der Rat fasst daher folgende Beschlüsse:
􀀀 Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
􀀀 Im Falle Hohenbuschei wird die Verwaltung beauftrag, durch einen Neubau dem Mangel
an Kitaplätzen Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel aus dem allg. Haushalt sind dafür
bereitzustellen. Dazu soll geprüft werden, ob der BVB bereit ist, ein Grundstück in der
Pufferzone gegen Schaulustige am Trainingsgelände für diesen Zweck zur Verfügung zu
stellen.
Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den ein Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.
wird wie folgt Stellung genommen:
Parallel zum Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat sich ein Investor beim
Jugendamt gemeldet, um im Gewerbegebiet an der Oesterstraße im Baugebiet Hohenbuschei
eine Tageseinrichtung für Kinder zu errichten. Das Stadtplanungsamt hat die Zulässigkeit
einer Tageseinrichtung für Kinder in diesem Teil des Gewerbegebietes bestätigt.
Das Jugendamt hat daher dem Investor eine Bedarfszusage für eine TEK mit 6 Gruppen und
insgesamt 105 Plätzen, davon 30 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 75 Plätze für Kinder ab
drei Jahren bis zum Schuleintritt, gegeben, die Ende 2019 fertiggestellt sein soll. Nach dem
Abstimmungsverfahren mit den Trägerverbänden wird der Caritasverband Dortmund e.V. Träger der Einrichtung sein.
Aufgrund dieser bedarfsplanerischen Entwicklung wurde von Seiten der Verwaltung auf eine
Anfrage beim BVB bezüglich seines Grundstücks verzichtet…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Verteilung zusätzlicher Mittel des Landes NRW für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11779-18)

Auf die Frage von Herrn Schade-Homann, ob das Gießkannenprinzip, mit dem die Mittel einmalig verteilt wurden auch, von den Trägern bei der Weiterleitung der Mittel so gehandhabt werden müsse antwortete Frau Hoppe, dass sie dies mit dem LWL klären würde.
Anmerkung zum Protokoll: Der Fachbereich erklärte im Anschluss an die Sitzung, dass die Träger lt. Bewilligungsbeschluss des LWL die Mittel eigenverantwortlich im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder und Jugendarbeit verteilen können.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die einmalige Weiterleitung der zusätzlichen Mittel des Landes NRW für die Strukturförderung der Einrichtungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2018 und beauftrag die Verwaltung gemeinsam mit den allen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine neue Vorgehensweise zur Verteilung der Landesstrukturfördermittel für die kommenden Jahren zu entwickeln.


zu TOP 2.10
Neubau des Jugendplatzes "You Point" in Dortmund Hörde
hier: Nachtrag Landschaftsbauarbeiten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11979-18)

Frau Schütte erklärte grundsätzlich Zustimmung, fragte aber nach, was dort, im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, von Seiten des Jugendamtes stattfinden würde.

Frau Mais äußerte Unmut bezüglich der langen Bauzeit und der Kostensteigerung, zumal ihre Fraktion sich von Anfang an gegen das Projekt ausgesprochen habe. Sie findet es schade, dass nicht im Vorfeld Informationen über die Bodenbeschaffenheit eingeholt wurden. Ihre Fraktion bleibe bei der ablehnenden Haltung.

Herr Grohmann ist der Meinung, dass es zwar nicht schön sei, die Vorlage im Wege der Dringlichkeit als Tischvorlage zu bekommen, aber es sei wichtig, das Projekt noch dieses Jahr abzuschließen, damit die Fördermittel auch genutzt werden können.

Frau Burg vom Tiefbauamt antwortete auf die Frage von Frau Mais, dass vorher keine Bodenproben genommen werden konnte, da auf dem Gelände noch bis Ende letzten Jahres eine Firma Schüttgüter lagern durfte.

Herr Binder antwortete auf die Frage von Frau Schütte, dass man in enger Abstimmung mit der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk sei, auch mit Hinblick auf die aufsuchende Jugendarbeit.

Auf die Anmerkung von Frau Mais, dass man nach Eilbeschluss im Juni zur Rampe II nichts mehr von der Jugendarbeit im Stadtbezirk höre, antwortete Frau Schneckenburger, dass „You Point“ keine Antwort auf die Situation in Hörde sei. Die Einrichtung wurde vorher unter Beteiligung der Jugendlichen und mit Rücksicht auf deren Bedürfnislage geplant. Die Lage in Hörde wurde noch einmal mit erheblichen Personalaufwand des Jugendamtes und anderen städtischen Einrichtungen unter die Lupe genommen. Seitdem sei man viel unterwegs und mit den Jugendlichen im Gespräch. Das Ziel sei es im Oktober mit der Rampe II als Fortführung dieser Arbeit, jedoch durch freie Träger, zu starten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen 2 Stimmen der CDU-Fraktion) das für den Neubau des Jugendplatzes „You Point“ beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 400.000 € auf 657.911,21 € (davon 59.810,11 € aktivierbare Eigenleistungen) zu erhöhen.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017
Mdl. Bericht

Herr Nehm von der Polizei erläuterte kurz zur Kriminalstatistik, dass es im letzten Jahr 10.000 Straftaten weniger gab im Verhältnis zum Vorjahr und dass sich die Aufklärungsquote auf über 57% erhöht habe. Dies sei der höchste Stand seit 15 Jahren. Bei Einbrüchen und Diebstählen habe es, starke Rückgänge gegeben. Man habe im Rahmen der Initiative „Riegel vor“ viele Beratungen durchgeführt und freue sich dementsprechend, dass die Wohnungseinbrüche weniger geworden seien. Nicht zurückgegangen seien die BTM Delikte und gestiegen seien Widerstandsdelikte gegen Helfer. Die Gesamtquote der unter 21jährigen beträgt 22,8%, das heißt jeder 4. Tatverdächtige. Es gab im laufenden Berichtsjahr 337 Mehrfachverdächtige.

Auf die Nachfrage von Herrn Sohn ob es Erkenntnisse zu der Bewaffnung von Jugendlichen mit Messern gebe antwortete Herr Nehm, dass die Polizei, nach den Vorfällen in Lünen und Hörde, einen Elternbrief verfasst habe, auf den auch die Schulen aufmerksam wurden. Momentan gebe es, mit der für das Thema bevollmächtigten Vertreterin der Schulen, beratende Gespräche.

Frau Dr. Tautorat bedankte sich für das Lagebild, sie fragte nach warum die Aufklärungsquoten bei Körperverletzung und Rauschgiftdelikten zurückgegangen sei und wo das Delikt der Vergewaltigung auftaucht. Herr Nehm antwortete, dass die Aufklärungsquoten sehr ähnlich seien und Vergewaltigungen seien in der Statistik unter Gewaltdelikten aufgeführt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2017


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2017 des Jugendrings zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

Herr Grohmann merkte an, dass es sich um eine umfangreiche Vorlage für so wenige Maßnahmen handeln würde und bat um Auskunft, ob es jetzt zu jeder Maßnahme eine Vorlage gebe und wie das Marketing bisher gehandhabt wurde.

Frau Wittig-Flick vom Amt für Stadterneuerung berichtete, dass die Vorlage ein Teilaspekt des Gesamtprojektes „Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt“ sei. Dort habe man Allgemeinposten wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder Evaluation benannt. Diese Allgemeinposten nehme man um Rahmenbedingungen abzuarbeiten, die man erfüllen müsse, da das Projekt mit EU-Mitteln gefördert sei. Innerhalb des Handlungskonzeptes gebe es ein weiteres Projekt „zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ mit einem Etat von 400.000,-- €. Da die Mittel für das Thema nicht ausreichend seien, habe man überlegt, wie man diesen Etat erhöhen könne. Deshalb möchte man die Planungsleistungen für externe Unternehmen, zur Entlastung des Tiefbauamtes, aus den Projektmitteln rausnehmen. Dafür sei diese Vorlage. Die Öffentlichkeitsarbeit betreffe nicht nur die in der Vorlage genannten Bolzplätze, sondern das gesamte Projekt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und
Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und
2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und
auf die investiven Anteile 90.000 €.

Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt
somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).

Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnis-
rechnung in Höhe von 1.500 €.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Spielplatz Seekante/Heinrich-Stephan-Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11853-18)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 11853-18-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
Der vor kurzem fertiggestellte Spielplatz auf dem riesigen Grundstück wirft einige Fragen auf, deren Beantwortung durch die Verwaltung erbeten wird.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2018 vor:

..Spielplatz Seekante/Heinrich-Stephan-Straße
Drucksache Nr.: 11853-18
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung einiger Fragen:

Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Gibt es eine DIN für die Anlage und Ausgestaltung für Spielplätze. Wenn ja, wie lauten die Anforderungen?
Für die Anlage und Ausgestaltung von Spielplätzen gibt es sehr umfangreiche DIN-Vorschriften. Die Vorschriften regeln u.a. Sicherheitsabstände, Bepflanzungen, Fallhöhen etc..

Oft werden auf Spielplatzgrundstücken in Dortmund aus den Brutto-Flächen relativ kleine Netto-Spielnutzräume. Welche Bestrebungen gibt es bzw. können entwickelt werden, um den Aktivraum für Kinder zu vergrößern?
Die Bruttoflächen stellen die Größe eines gesamten Spielplatzgrundstückes dar. Die Nettoflächen entstehen durch Abpflanzungen, Sicherheitsabstände zwischen den Spielgeräten und der Einfassung des Spielplatzgrundstücks sowie gewollte topographische Gestaltung eines Spielplatzes. Das Jugendamt berücksichtigt bei der Planung, dass möglichst viel Spielfläche zur Verfügung steht.

Ist es Pflicht, dass Wegestrecken in Asphalt ausgeführt werden?Eine Pflicht zum Ausbau einer Wegestrecke auf einem Spielplatz in Asphalt besteht nicht.

Warum wurden auf dem besagen Spielplatz in Hörde so viele hundert Quadratmeter durch viel Wegestrecke als Spielraum unpädagogisch „verschenkt“, warum sind die jeweiligen Wege hier über 5 Meter breit?
Der Spielplatz wurde von der Emschergenossenschaft als Ersatz für einen früher vorhandenen Spielplatz errichtet. Unter den Wegeflächen befinden sich Kanäle, sowohl von der Emschergenossenschaft als auch vom städtischen Tiefbauamt. Die Emschergenossenschaft hat ein vertraglich gesichertes Nutzungsrecht an der Wegeführung zur Wartung und Reparatur ihrer Kanalanlagen. Zur Sicherung des Kanalnetzes muss die Wegeverbindung auch mit schwerem Gerät befahren werden. Eine wassergebundene Wegefläche ist dafür nicht geeignet. Das Jugendamt hat sich mit der Ausgestaltung einverstanden erklärt, da der Weg so auch zum Skaten und Rollerfahren besser geeignet ist. Darüber hinaus ist der Weg für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollator einfacher zu nutzen…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen


Aufgrund der Sommerpause liegt keine aktualisierte Liste vor.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden


Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Die Terminankündigung des LWL zur Fachtagung für Mitglieder aus Jugendhilfeausschüssen in Westfalen-Lippe wurde mitversandt.

Als Tischvorlage wurde die Ankündigung zu einer Fortbildung zum Thema „Erkennen von Misshandlungen bei Kindern“ verteilt.





Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:30 Uhr








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