Niederschrift (öffentlich)
über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 15.09.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
sB Michael Schröer (SPD) i. V. für Rm Norbert Schilff (SPD)
Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Ralf Rüddenclau –20/1-stellv. FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann – Stabsstellenleiter Stab Kommunalwirtschaft
Simone Gerling – 20/3
Per Viko zugeschaltet:
Martin Pütz – 20/3
Stefan Heynen – 20/2
Claudia Siegeroth – 66/1-3
Ulrich Dreiskämper – 67/2-3
Markus Mönikes – 65/2-3
Friedrich-Wilhelm Corzilius – 80/GB Kundenservice
Meik Moritz – 70/1-1
Özgür Karadag – 2/Dez-StadtCon
Christian van Rissenbeck – 10/T2
Tobias Frank – 6/Dez
Manfred Hagedorn – 40/Schule
Bernd Gruber – 65/3
Stefan Klebs – 10/A2
Hans-Günter Baumbach – 10/T1
Kerstin Heidler – 1/FBL
Aiko Wichmann – 19/FBL
Holger Herlinghaus – 37/6-BL
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Julien Abomo Metogo – 13/1
3. Mitglieder ohne Stimmrecht
Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 15.09.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Finanzen
3.1 Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2023 - organisatorische Abläufe und Rahmenbedingungen
mündlicher Bericht
3.2 3. Managementbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24494-22-E2)
3.3 Auswirkungen steigender Energiepreise auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25679-22)
3.4 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25636-22)
3.5 Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25702-22)
3.6 Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E2)
3.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)
3.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
3.9 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)
3.10 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)
3.11 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
3.12 Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
3.13 Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)
3.14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)
4. Personal und Organisation
nicht besetzt
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
5.1 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25235-22)
5.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25086-22)
5.3 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)
5.4 Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
5.5 Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 25172-22-E1)
5.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)
5.7 Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)
5.8 Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25603-22)
6. Kommunalwirtschaft
6.1 Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
6.2 Auswirkungen der Gaskrise und der Lage auf den Energiemärkten auf Beteiligungen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25682-22)
6.3 Entsorgung Dortmund-Konzern
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25699-22)
6.4 Westfalenhallenweg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25692-22)
6.5 Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25175-22)
6.6 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25324-22)
6.7 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)
7. Liegenschaften
7.1 Energiesparen in Liegenschaften der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25681-22)
7.2 Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25701-22)
7.3 Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
7.4 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)
7.5 Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)
7.6 Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)
7.7 Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)
7.8 Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25141-22)
7.9 Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)
7.10 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
8. Sonstiges
8.0 Beschlussverfolgung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25227-22)
8.2 Grenzenlose Wärme
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25020-22-E1)
8.3 Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23370-22-E2)
8.4 Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
8.5 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
8.6 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)
8.7 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24586-22)
8.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)
8.9 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Reppin benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 liegt vor:
Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25509-22)
Die Angelegenheit wir unter TOP 6.8 zu behandelt.
Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25814-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 5.9 zu behandelt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2022
Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt –
3. Finanzen
zu TOP 3.1
Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2023 - organisatorische Abläufe und Rahmenbedingungen
mündlicher Bericht
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) begründet ausführlich den neuen Terminplan für die Erstellung des Haushaltsplanes 2023 und der Finanzplanung 2024 bis 2026. Er bezieht sich hierbei auf die Vorlage des Verwaltungsvorstandes vom 30.08.22, die folgende Begründung ausweist:
Nach dem am 16.08.2022 im Verwaltungsvorstand thematisierten Planungsstand wäre der Haushaltsplan 2023 nicht genehmigungsfähig und es ergäbe sich die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da die 5%-Grenze nach § 76 GO NRW (Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes) in den Jahren 2024, 2025 und 2026 deutlich überschritten würde.
Mittlerweile liegen Erkenntnisse der Landesregierung vor, wonach das Gesamtvolumen der Schlüsselzuweisungen im Land NRW im Jahr 2023 ein absolutes Rekordhoch erreichen werde. Nach wie vor liegen die konkreten kommunalspezifischen Rechnungen allerdings noch nicht vor. Daher existiert dahingehend aktuell (noch) keine Planungssicherheit für einen ausgeglichenen Haushaltsplan 2023.
Gründe für den problematischen Stand der Haushaltsplanung sind:
- (voraussichtlich) Wegfall der Isolation coronabedingter Belastungen (insbesondere in der allg. Finanzwirtschaft) ab dem Haushaltsjahr 2023.
- Noch nicht konkretisierte konjunkturelle „Aufholeffekte“.
- Allgemeine Preissteigerungen, insbesondere bei den Energieaufwendungen.
- Verschlechterung im Rahmen der aktuellen Zinskalkulation aufgrund geänderter Marktlage.
- Ausweitung des Personalaufwandsbudgets
- für bestehendes Personal aufgrund von allg. Tarif-/Besoldungssteigerungen sowie weiterer Gesetzesänderungen (z. B. Alimentation kinderreicher Familien etc.) sowie
- für erhebliche neue/zusätzliche Personalbedarfe.
- Neue Projekte und Anmeldung von Mehrbedarfen (im Rahmen der Budgetgespräche).
- Weitere (drohende) Bedarfe in Folge des Ukraine-Kriegs.
- Das Urteil des OVG NRW zur Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Kalkulation aller Gebührenarten bei der Stadt Dortmund haben.
- Die Verbesserungspotentiale aus den Konsolidierungsgesprächen konnten die Reduzierung der erheblichen Jahresfehlbedarfe nicht vollumfänglich abbilden.
Um unter anderem die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 nebst der korrespondierenden ersten Arbeitskreisrechnung noch im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigen zu können, soll die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat auf den 10.11.2022 verschoben werden. Die Verabschiedung des Haushaltes 2023 soll, abweichend von dem in der Sitzung am 30.11.2021 beschlossenen Terminplan (DS-Nr.: 22922-21V), in der Sitzung am 09.02.2023 erfolgen.
Um die genannten Sitzungen zu erreichen, werden folgende Termine vereinbart:
Herr Pütz (Stadtkämmerei, Abteilungsleitung für Haushaltssteuerung) verweist auf den Ablauf und Beratungsfahrplan, der den Ausschussgeschäftsführungen zur Verfügung gestellt werde und kündigt eine Abstimmung mit den Fraktionen bezüglich der Haushaltsanträge zur Terminschiene, Aufbereitungsform, etc. an, um, wie gewohnt, ein geordnetes Verfahren herzustellen.
Weiterhin antworten Herr Stüdemann und Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei, stellv. Amtsleitung) auf die im Anschluss gestellten Fragen.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die noch ausstehenden Termine des Ausschusses im Dezember 2022 hin, die in Tradition der Haushaltsberatungen für den 01.12. und 08.12.22 vorgesehen gewesen seien. Der Ausschuss müsse entscheiden, welcher der beiden Termine jetzt für eine reguläre Ausschusssitzung genutzt werden solle.
Weiterhin fragt er nach, ob der Ausschuss sich mit den neuen Sitzungsterminen, in Bezug auf die neuen Rahmenbedingungen, am 26.01.23 und 02.02.23 einverstanden erkläre.
Er bittet auch um Festlegung der Uhrzeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den 08.12.22, beginnend um 15.00 Uhr, zu nutzen.
Weiterhin erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dem abweichenden Terminvorschlag der Verwaltung, die Haushaltssitzung auf den 26.01.23 (Beginn 15.00 Uhr) und 02.02.23 (Beginn 12.00 Uhr), zu verschieben, einverstanden.
zu TOP 3.2
3. Managementbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24494-22-E2)
Frau Gerling (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation
Der 3. Managementbericht 2022 lag allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.
zu TOP 3.3
Auswirkungen steigender Energiepreise auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25679-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25679-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um einen mündlichen Bericht in Ergänzung ihrer Antwort vom 8.9.2022 auf die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste „Steigende Energiekosten und mögliche Gasengpässe – Auswirkungen auf die Stadt Dortmund“, wie sich die Beträge in den Antworten zu Fragen 2 und 3 unter Berücksichtigung der Gasumlage und der von der Ampel-Koalition im Bund beschlossenen Reduktion der Mehrwertsteuer auf Gas verändern.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass ihm eine Antwort auf der Grundlage dessen, was das Wirtschaftsministerium in der Verordnung stehe habe und außerhalb der Tagesordnung, per Mail an die Fraktionsbüros, innerhalb von 2 Wochen, genüge.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich einverstanden.
zu TOP 3.4
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25636-22)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25636-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2022 in Teilen nicht realisiert worden ist.
Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2023 übertragen und die Beschlüsse realisiert werden.
Begründung
Ggf. mündlich
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung des o.g. Antrages der CDU-Fraktion in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.5
Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25702-22)
Die SPD-Fraktion zieht den Tagesordnungspunkt zurück!
zu TOP 3.6
Starkregenereignisse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22224-21-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
10.02.2022 wurde um aktualisierte Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten gebeten.
Dazu teile ich heute folgendes mit:
Die Ergebnisse der Auswertung der gemeldeten Hochwasserschäden wurden in einem sog.
Wiederaufbauplan der Stadt Dortmund zusammengefasst, welcher insgesamt 92 Maßnahmen
mit einem Gesamtbudget i. H. v. 1.349.196,00 EUR umfasst.
Nachdem der Rat der Stadt Dortmund am 23.06.2022 den Beschluss zur Beantragung von
Fördermitteln des Landes im Rahmen der Aufbauhilfe NRW gefasst hat, wurde der Antrag
unmittelbar über das entsprechende Onlineportal des Landes eingereicht. Ein Bescheid ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.
Die Abwicklung des Förderprogramms soll bis zum 1. Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Der Ausschuss für finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 0,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.616.086,93 €.
zu TOP 3.8
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes bis 30.06.22 befristet gewesen sei. Seiner Fraktion sei kein Beschluss bekannt, der benenne, wie es weiter gehe.
Er fragt nach, wie die Zukunft aussehe.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass der Sicherheitsdienst im Stadtgarten fortgesetzt werde. Um die Sicherheit zu erhöhen, habe der Verwaltungsvorstand die Fortführung beschlossen.
Herr StR Dahmen habe die entsprechende Firma weiter beauftragt. Zusätzlich sei die Eingangssituation der Tiefgarage erneut begutachtet worden, genauso wie die Wegeführung durch den Stadtgarten. Dort werde noch investiert werden müssen, um die Gesamtsituation in den Griff zu bekommen. Auch der Vorplatz des Theaters sei betroffen und dort müsse auch agiert werden.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, das ihm aufgefallen sei, dass bisher wenig aus dem Budget ausgegeben worden sei. Die Frage sei, ob deshalb weiter gehende Maßnahmen mit Blick auf die Beleuchtung u. ä. noch mal geprüft werden könnten. Z. B. der Bahnhofsvorplatz.
Herr Stüdemann erläutert, dass die Situation der Dortmunder Plätze und öffentlichen Wegeflächen wöchentlicher Gesprächs- und Gestaltungszusammenhang im Verwaltungsvorstand sei. Dazu gehörten ordnungspolitische Maßnahmen, Gestaltungsfragen, Beleuchtungsthemen und auch Bespielungs- und Inszenierungskonzepte. Ein Teil sei bereits verändert worden, z. B. der Bahnhofvorplatz und viele andere Bereiche in der Stadt. Das könne in Summe gerne im entsprechenden Fachausschuss von Herrn StR Dahmen vorgestellt werden.
Herr Mader merkt an, dass er es gut finde, dass der Verwaltungsvorstand in die Zukunft schaue, wünsche sich aber, dass die dafür zuständigen Gremien eine Aussage in schriftlicher Form erhalten, wie das Programm evaluiert werde. Auch die politischen Gremien müssten sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Herr Stüdemann weist darauf hin, dass auch der Rat die Fachverwaltungen, die Polizei und die Ordnungskräfte nicht von der Verkehrssicherungspflicht entbinden könne.
Er macht noch einmal darauf aufmerksam Herrn StR Dahmen in dieser Sache in die Fachausschüsse einzuladen.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass die Themen bereits sehr ausführlich im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden besprochen worden sei.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es inzwischen auch Kooperationen zwischen der Stadt den innerstädtischen Händlern*innen gäbe. Da müsse aufgepasst werden, die Stadt nicht nur aus ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu sehen und keine Vertreibungstaktik zu führen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss Entwicklung Aktionsplan „Angsträume City“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt wie folgt nach und bittet um Antwort im Nachgang der Sitzung an die Fraktionsbüros:
Zu den lfd. Nr. 90, 151, 153, 158 – Förderprogramme im Bereich Klimaschutz und Begrünung
1. In welcher Form werden diese Programme beworben und wie ist der bisherige Mittelabruf?
Zur lfd. Nr.. 127
1. Hat das Gespräch zwischen der Verwaltung und den Trägern zum Thema „Freiheitlich Demokratische Grundordnung“ bereits stattgefunden?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass zum Sozialökologischen Zentrum das Gespräch ordnungsgemäß stattgefunden habe.
Herr StR Dahmen habe das Gespräch geführt und bei den entsprechenden Fachstellen noch einmal Informationen eingeholt, das liege schriftlich vor und sei im Ergebnis ohne Beanstandung geblieben. Klarheit gäbe es auch in Bezug auf die Orte, er schlägt vor, sich dazu erneut im nichtöffentlichen Teil zu äußern. (siehe TOP 3.10 nö).
Die Frage zur lfd. Nr. 127 ist damit mündlich beantwortet.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, dass die Fachbereiche für die nächste Berichterstattung alle Beschlüsse, die den Status „In Umsetzung“ haben, hinsichtlich der Zeitschiene konkretisieren werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass manche der Beschlüsse aus 2019 seien. Er bedankt sich für den Vorschlag von Herrn Stüdemann, demnächst den Status zu erweitern.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch ihre Fraktion die angekündigte Konkretisierung für gut halte. Sie kündigt weitere Anträge an, die ihre Fraktion noch vor den Haushaltsberatungen einbringen werde.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, bis wann die weitere Konkretisierung der Zeitschiene erfolge, da es evtl. noch Auswirkungen auf die Haushaltsberatungen 2023 habe.
Herr Stüdemann sagt zu, die Fachbereiche schriftlich aufzufordern, den Status bis zur Haushaltsberatung 2023 zu erweitern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich weiterhin einig, weitere Informationen der Verwaltung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schieben.
zu TOP 3.10
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 und im Erhöhungsbeschluss mit der Drucksache Nr. 21998-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.720.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 3.420.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 2.140,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 617.860,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 53.095,00 Euro.
zu TOP 3.11
Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Hagener Straße im Baubeschluss vom 29.08.2018 mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro um 795.000,00 Euro auf 1.595.000,00 Euro zu erhöhen.
2. Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.000.000,00 Euro um 3.715.000,00 Euro auf 8.715.000,00 Euro zu erhöhen.
3. Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung der unter den "Finanziellen Auswirkungen" dargestellten konsumtiven Aufwendungen und Erträge in den Jahren 2023-2025 mit einer Gesamtverbesserung in Höhe von 266.250,00 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. (inklusive der zusätzlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro ab dem Jahr 2026, die sich aus den Abschreibungen und der Auflösung des Sonderpostens ergibt).
4. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden in der Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.
Zu 1.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Hagener Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2024 595.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2026, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro.
Zu 2.
Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 8.715.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.
zu TOP 3.12
Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von RM Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Planungsbeschluss vom 17.08.2020 mit der Drucksache Nr. 18059-20 beschlossene Planungsbudget von 553.000,00 Euro auf 950.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2021: 32.042,57 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 67.957,43 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 3.13
Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die erhöhte Reinigung zu erhöhten Kosten führe, die gebührenrelevant seien. Weiter fragt er nach, wieviel Einwohner*innen das betreffe und ob eine Abschätzung möglich sei, wie hoch die Gebührenerhöhung ausfallen werde.
Frau Siegeroth (66/1-3 stellv. Bereichsleiterin) gibt an, dass die Auswirkungen im Rahmen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung abgebildet würden. Die Höhe sei bisher nicht bekannt und würde zum Ende des Jahres erwartet.
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt ebenfalls nach der Auswirkung für den Bürger.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er die Ausweitung für notwendig halte, er es aber auch für merkwürdig halte, dass die Auswirkungen nicht bezifferbar seien. Er schlägt vor, die Vorlage zu schieben und die Verwaltung in Übereinstimmung mit der EDG zu bitten, die Kosten zu benennen.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Frage bis zur Ratssitzung zu beantworten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und bittet um Beantwortung der Frage bis zur Ratssitzung.
zu TOP 3.14
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19, DS-Nr. 18009-20, DS-Nr. 20915-21) einen investiven Mehrbedarf um insgesamt weitere 793.000 €.
Damit erhöhen sich die investiven Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 6.690.000 € um 743.000 € auf insgesamt 7.433.000 €.
Zusätzlich erhöhen sich die nicht zahlungswirksamen Sachleistungen (Muskelhypothek) der „Bürgerhaus Dorstfeld eG“ um zusätzliche 50.000 € auf insgesamt 150.000 €. Für die
Muskelhypothek ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.841.422 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 258.422 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Gesamtmaßnahme (investive und konsumtive Anteile) wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € gefördert.
Im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. erfolgt zum endgültigen Haushaltsplan eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
4. Personal und Organisation
- nicht besetzt –
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25235-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25086-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2021 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 460.466.343,87 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 9.652.576,94 sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von € 9.652.576,94 wird mit einem Betrag in Höhe von € 6.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 3.652.576,94 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 5.3
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.22 vor:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, eine
Beschlussfassung über Einzelmaßnahmen wird so lange zurückgestellt, bis die Verwaltung
ein Gesamtkonzept für die dort vorgesehene Bebauung vorstellt.
Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (SPD)
so beschlossen
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion das B-Plan Gebiet eröffnen wolle und nicht bereit sei auf eine endgültige Planung zu warten. Es gehe um die Baustraße und alle anderen Rechte seien noch zu berücksichtigen. Seine Fraktion wolle heute empfehlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
A.
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ – den Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.040.000,00 Euro für die 1. Ausbaustufe der Planstraße A.
B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) mit folgenden Auszahlungen:
2022 740.000,00 Euro
2023 300.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
zu TOP 5.4
Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung der Feuer- und Rettungswache 2 nebst Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum zur Kenntnis (siehe Anlage).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
zu TOP 5.5
Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)
hierzu-> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 25172-22-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vor:
Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung
Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt
werden.
Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.22 vor:
Hierzu liegt vor Ergänzung zum Vorgang (DS-Nr.: 25172-22-E1):
„In der oben genannten Ratsvorlage ist leider ein redaktioneller Übertragungsfehler enthalten.
Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung
Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt
werden.
Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis.“
AMIG 13.09.2022:
Die Verwaltung strebt an, die Induktionen im Bürgersaal zu prüfen und eine Lösung hierzu zu finden. Außerdem werde man anstreben, auch die anderen Sitzungssäle mit Ringschleifen auszustatten.
Mit dieser Anmerkung der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Umsetzung des Bauvorhabens Neugestaltung Ratssaal mit 2,45 Mio. € und Medientechnik in Höhe von 5,99 Mio. € auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung Leistungsphase 3 als kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss
2. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) für das Sonderprojekt - Neugestaltung Ratssaal und Anpassung Medientechnik.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion für Dinge, die man so nicht brauche, nicht zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
3. die Umsetzung des Bauvorhabens Neugestaltung Ratssaal mit 2,45 Mio. € und Medientechnik in Höhe von 5,99 Mio. € auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung Leistungsphase 3 als kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss
und beauftragt
4. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) für das Sonderprojekt - Neugestaltung Ratssaal und Anpassung Medientechnik.
zu TOP 5.6
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ausgesprochen kritisch sehe und deshalb ablehne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2021 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 232.500.050,88 € und einem Jahresverlust von -80.375,72 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 338.875,72 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2021 von -80.375,72 € verrechnet und der verbleibende Betrag 258.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.
zu TOP 5.7
Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Aussetzung der letzten beiden Raten der Vorabgewinnausschüttung im Jahr 2022 in Gesamthöhe von 7.868.718 € an die Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Grundlage des zweiten Quartalsberichtes der Stadtentwässerung Dortmund die Aussetzung der letzten beiden Raten der Vorabgewinnausschüttung im Jahr 2022 in Gesamthöhe von 7.868.718 € an die Stadt Dortmund.
zu TOP 5.8
Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25603-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Folgendes:
1. Die Ruhr:HUB GmbH wird auf der Grundlage der bestehenden Verträge – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW – für weitere drei Jahre im Projektzeitraum Oktober 2022 bis September 2025 weitergeführt. Für diesen Zeitraum werden Finanzmittel in Höhe von 135.000 EUR pro Jahr (insgesamt 405.000 EUR) zur Verfügung gestellt. Hierzu wird über die Wirtschaftsförderung Dortmund durch die TZ Net GmbH ein Dienstleistungsvertrag mit der RUHR:HUB GmbH in vorgenannter Höhe abgeschlossen.
2. Für das Jahr Geschäftsjahr 2023 werden 135.000 EUR zur Verfügung gestellt und bis zum 30.09.2022 ausgezahlt.
3. Sollte das Land NRW wider Erwarten den per Ministerschreiben in Aussicht gestellten Förderbescheid bis 30.09.2022 nicht oder nicht wie angekündigt erlassen, werden die Gesellschafter*innen über die Weiterführung der Ruhr:HUB GmbH ohne Finanzmittel des Landes NRW entscheiden. Die Wirtschaftsförderung wird in diesem Fall ermächtigt, den unter 1. zur Verfügung gestellten Betrag für das Geschäftsjahr 2023 in geeigneter Form zu verwenden, um finanzielle Probleme der Ruhr:HUB GmbH zu vermeiden und dem Rat die Gelegenheit zu geben, über die Weiterführung der Gesellschaft in Anbetracht der geänderten Förderung zu entscheiden.
4. Die städtischen Vertreter*innen in den Gremien der Ruhr:HUB GmbH werden ermächtigt, der Erhöhung der Stammeinlage durch die Duisburg Business & Innovation GmbH und die Business Metropole Ruhr GmbH zuzustimmen und die daraus resultierenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags zu beschließen.
zu TOP 5.9
Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25814-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Fortsetzung der Förderung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ für den Zeitraum vom 01.11.2022 – 30.11.2023.
6. Kommunalwirtschaft
zu TOP 6.1
Trinkwasserbrunnen - aktueller Stand der Umsetzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25602-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafteen liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
im Dezember 2021 wurde nachstehender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ im Zuge der Haushaltsberatungen mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Stand der Umsetzung. Wie weit ist die Planung bzw. Realisierung von zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in welchen Stadtbezirken mittlerweile erfolgt?
Haushaltsantrag DS-Nr.22100-21-E32:
Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk
In Vorbereitung auf künftige Hitzewellen richten immer mehr Städte öffentliche Zugänge zu
sauberem Trinkwasser ein. Solche Trinkwasserzugänge sind im Rahmen der Klimafolgeanpassung künftig weiche Standortfaktoren auch für den Tourismus. Darüber hinaus
ist sauberes Trinkwasser auch ein Grundrecht für alle Menschen, auch für Menschen ohne
Obdach. So beschreibt die EU-Trinkwasser-Richtlinie ein „Menschenrecht auf den ungehinderten Zugang zu Trinkwasser“. Paris gilt mit >1100 öffentlichen Trinkwasserbrunnen
als Vorreiter. Aber auch Berlin und andere Städte bauen ihre öffentlichen Trinkwasserangebote derzeit massiv aus.
Beschluss:
In jedem Stadtbezirk wird ein zusätzlicher Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum installiert. Dieser Zugang muss barrierefrei zu erreichen und zu bedienen sein.
Zudem muss die Möglichkeit bestehen, mit dem Trinkwasser eine Flasche zu befüllen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet in der Antwort um eine detaillierte Aufstellung der Entwicklungsperspektiven, die beinhalte, was wann in welchem Stadtbezirk komme.
Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 6.2
Auswirkungen der Gaskrise und der Lage auf den Energiemärkten auf Beteiligungen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25682-22)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Tagesordnungspunkt zurück.
zu TOP 6.3
Entsorgung Dortmund-Konzern
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25699-22)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25699-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + vor:
1. Die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden aufgefordert, beschlussreife veränderte Gesellschaftsverträge für beide Gesellschaften zu erarbeiten und dem Rat der Stadt vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen zur Kenntnisnahme vorzulegen, die die Anpassung der Aufsichtsräte der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zu Gremien mit 15 Mitgliedern zum Ziel haben, von denen 8 Plätze den Anteilseignern (5 Plätze für die Stadt Dortmund und 3 Plätze für die DSW AG) und 7 Plätze den Arbeitnehmern zustehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass bei der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH der Aufsichtsrat der Drittelparität unterliegt. Der Rat der Stadt Dortmund übt zugunsten der Arbeitnehmer mit Bezug auf die Gründungsgeschichte der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Besetzungsrecht von 2 Plätzen für den Aufsichtsrat bis auf weiteres nicht aus. Diese Nichtausübung des Besetzungsrechts kann mittels Ratsbeschluss jederzeit rückgängig gemacht werden. In die Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH sind Ausführungen aufzunehmen, die die vorstehenden Inhalte zum Gegenstand haben.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die politische Absicht der Veränderung der Gesellschaftsverträge vorab der Kommunalaufsicht anzuzeigen, damit eine reibungslose notarielle Beurkundung stattfinden kann.
4. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Umsetzung der vorstehenden Beschlussfassung bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
Weiterhin überweist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + in den Rat.
zu TOP 6.4
Westfalenhallenweg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25692-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25692-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Sachstand zur Frage des Westfalenhallenweges. Der Rat hatte vor dem Hintergrund der verwaltungsseitigen Interpretation eines Dekra-Gutachtens einen Kompromiss verabschiedet, der bis zur Entflechtung der Durchwegung mit der Anlieferung des Messebetriebes gelten sollte.
1) Welche Schritte haben die Westfalenhallen bislang unternommen, um auf eine Entflechtung zwischen Rad-/Fussweg und Anlieferung hinzuarbeiten?
2) Wie viele Schließungstage für den Rad-/Fussweg hat es im laufenden Jahr bisher gegeben?
3) Wie viele Schließungstage sind für den Rest des Jahres bislang noch geplant?
Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seiner Meinung nach die Antworten im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün gegeben werden sollten.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat der Westfalenhallen das Thema regelmäßig begleite und auch mit diesen Fragestellungen auf der Tagesordnung habe.
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 6.5
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25175-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2021 sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25324-22)
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) vor.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) schlägt sich selbst vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion für Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, gegen Rm Heinrich Theodor Garbe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) als weiteren Vertreter der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer Neuentscheidung des Rates.
zu TOP 6.7
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2022
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24922-22-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.22 vor:
Ratsmitglied Vogeler (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage gerne empfehlen werde, zunächst jedoch um Beantwortung der folgenden zwei Fragen zum kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) bittet:
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet
2. Was passiert wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?
Herr StR Uhr sagt die Beantwortung der Fragen zu.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, allerdings habe sich der Fachausschuss noch nicht abschließend geäußert. Sie schlägt vor, die Vorlage in den AFBL durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für eine Empfehlung, allerdings solle sich zunächst der Fachausschuss inhaltlich äußern.
Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen. Die Beantwortung der Fragen soll in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wurde um die Beantwortung der
folgenden zwei Fragen gebeten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet?
Es wird nach heutigem Kenntnisstand nicht damit gerechnet, dass die Schaffung weiterer
Stellen erforderlich wird. Bei den derzeit vorgesehenen Stellen (ein Geschäftsführer und zwei
technische Ingenieure) handelt es sich, soweit dies heute abgeschätzt werden kann, um die
vollständige, für die Projektgesellschaft vorgesehene personelle Ausstattung über alle
Projektstufen hinweg.
2. Was passiert, wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?
Die zu gründende Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH ist
ausweislich des Gesellschaftsvertrages auf die Projektstufe 1 (Exploration) bis zum
31.12.2024 ausgerichtet. Mit Erfüllung dieses Gesellschaftszwecks haben die Gesellschafter
auf Verlangen eines Gesellschafters einen Beschluss zu fassen, wonach die Gesellschaft
aufzulösen und zu liquidieren ist.
Entsprechend § 4 Nr. (6) des Konsortialvertrages wird der Rat der Stadt Dortmund mit Abschluss
der Stufe 1 und auf Grundlage deren Ergebnisse einen Beschluss zur Projektfortset2
zung fassen. Dieser Beschluss wird auch die Auflösung, Fortsetzung oder ggf. Neugründung
einer Gesellschaft zur Fortsetzung oder Beendigung des Projektes umfassen.
Sollte die Explorationsphase im Ergebnis eine Fortsetzung des Projektes ergeben und die
DSW21 als Partnerin nicht weiter zur Verfügung stehen, so wäre eine veränderte
Organisationsform zu finden, die die weitere Realisierung des Projektes möglich macht.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) merkt an, dass, wenn man die Fragen und Antworten als Grundlage nehme, auffalle, dass die Vorlage mit den anhängenden Verträgen sehr stark durch DSW21 intoniert sei. Es sei nachvollziehbar, dass man sich dort berechtigte Sorgen mache, in der Langfrist im Projekt zu bleiben, aufgrund der Herausforderungen, die insgesamt noch auf die DSW21 zukommen würden.
Es stelle sich rein hypothetisch die Frage, wenn bereits nach Vollendung der ersten Projektphase die Sorge bestehe, dass DSW21 abspringen könne, ob man nicht gut beraten sei, frühzeitig, vor Auslauf der zweiten Phase, Gespräche und andere Partner zu suchen. Er befürworte dieses Verfahren. Nach einem Gespräch mit Herrn StR Wilde, habe auch er eingeräumt, dass man frühzeitig reagieren sollte. Seine Fraktion wolle das Projekt, Plan B und Plan C seien allerdings zu überlegen. Er bittet die Verwaltung um eine Einschätzung.
Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Stab Kommunalwirtschaft) schlägt vor, die Einschätzung im nichtöffentlichen Teil zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung für und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt der zur Realisierung der Stufe 1 des Projektes (Explorationsphase) vorgesehenen Gründung der „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Dortmund (50 %) und der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (50 %) mit einem Stammkapital von 50.000 Euro zu und beauftragt die Verwaltung, die Gründung der Gesellschaft, wie in der Begründung der Vorlage beschrieben, bis Ende 2022 vorzubereiten und umzusetzen.
2. genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 475.000 Euro und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 202.058 Euro für das Haushaltsjahr 2022.
3. beschließt die Veranschlagung des Budgets zur Finanzierung des Projektes und der Projektgesellschaft im städtischen Haushaltsplan 2023 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.562.700 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 2.821.700 Euro im Haushaltsjahr 2024 und die Auszahlung der Finanzmittel an die „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ in den jeweiligen Haushaltsjahren.
4. beschließt die Einrichtung und Besetzung von überplanmäßigen Projekteinsätzen (ein Geschäftsführer*in und zwei technische Ingenieur*innen) für die Dauer der Explorationsphase (voraussichtlich zwei Jahre) und die Berücksichtigung der damit verbundenen Personal- und Sachaufwendungen sowie Erträge im städtischen Haushaltsplan 2023 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (siehe finanzielle Auswirkungen).
zu TOP 6.8
Kostenlose Sperrmülltage - Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
(Drucksache Nr.: 25509-22)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)) (Drucksache Nr.: 25509-22-E1):
...nach den Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel ist es Zeit Bilanz zu ziehen und das weitere Vorgehen miteinander zu verabreden.
- Dazu bitten wir für die Sperrmüllsammlungen verantwortliche Vertreter von EDG in den Ausschuss einzuladen.
Des Weiteren möchte unsere Fraktion die nachstehenden Punkte zur Empfehlung für den Rat stellen:
1) Der Rat der Stadt bedankt sich bei den Mitarbeiter:innen von EDG für den großen Einsatz während der ersten kostenfreien Sperrmüllsammlung in Dortmund.
2) Die Sammlung von rund 500 Tonnen Sperrmüll in Scharnhorst und 600 Tonnen Sperrmüll in Brackel unterstreicht den enorm großen Bedarf der Menschen für Wohnortnahe kostenfreie Sperrmüllsammlungen. Die Siedlungen sind regelrecht entmüllt worden. Es war daher richtig, dass sich der Rat der Stadt Dortmund sowie die Bezirksvertretung Brackel mit ihren Forderungen nach einer kostenfreien Sperrmüllsammlung dieses Themas angenommen haben.
3) Die Sperrmüllsammlungen an einem Tag in jeweils einem ganzen Stadtbezirk durchzuführen hat zu Herausforderungen geführt. Zum einen wurde das Personal der EDG an seine Grenzen gebracht und entsprechend viele Überstunden geleistet und es wurden auch organisatorische Schwächen sichtbar. Zum anderen hatten es sogenannte Mülltouristen aus anderen Gegenden der Stadt oder von jenseits der Stadtgrenze einfach, ihren Müll dazu zu stellen. Auch waren gewerbliche Ablagerungen festzustellen. Insbesondere bei der ersten Sperrmüllsammlung in Scharnhorst gab es einen vermehrten Missbrauch des Angebotes, während die Situation in Brackel bei der zweiten Sammlung vergleichsweise entspannt erschien.
4) Hinweise in der Presse sprechen von einem höheren Finanzbedarf als im Haushaltsplan vorgesehen. Dazu ist EDG aufgefordert, die entstandenen Kosten der Kämmerei in einer Spitzabrechnung zur Kontrolle vorzulegen und auch die potentiellen Einnahmen aus der Weiterverwertung der großen Sperrmüllmengen darzulegen.
5) Der Rat bekundet seinen Willen, den Menschen in der Stadt auch weiterhin ein kostenloses Sperrmüllangebot zu machen. Dazu ist durch EDG zu überprüfen, ob eine Verkleinerung des jeweiligen Sammelgebietes den organisatorischen und personellen Möglichkeiten der EDG besser entspricht – beispielsweise anstatt einer Sammlung auf Stadtbezirksebene eine Sammlung auf Stadtteilebene oder auf der Ebene einzelner Straßenzüge. Auch das Angebot eine jährlich kostenlose Sammlung auf der Ebene der einzelnen Haushalte anzubieten, wäre eine denkbare Möglichkeit den Bedarf zu decken.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Den Medien war zu entnehmen, dass einiger Sperrmüll nicht abgeholt wurde, da er auf Privatgelände oder zu weit weg von der Straße lag. Nachträglich musste er vom Vermieter mit einer extra Beauftragung beseitigt werden, wodurch die jeweiligen Mieter*innen zusätzliche Kosten tragen müssen. Wie möchte die EDG dieses Problem zukünftig vermeiden?
2) Zwischen dem Sperrmüll tauchte vermehrt Elektroschrott auf. Wie hoch wäre die Mehrbelastung und etwaige Kosten auch diesen zukünftig mitzunehmen?
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25509-22-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der bereits in den Stadtbezirken Scharnhorst und Brackel durchgeführte „kostenfreie“ Sperrmülltag, der nacheinander auch in den anderen Stadtbezirken durchgeführt werden soll, wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres gestoppt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH eine oder mehrere Alternativen zu dem kostenfreien Sperrmülltag zu entwickeln. Die Alternativvorschläge sollen für die Bürger*innen einfach und unkompliziert sein sowie die Bürger*innen nicht weiter finanziell belasten. Der oder die Alternativvorschläge (z.B. eine kostenfreie Sperrmüllabholung pro Haushalt und Jahr, Erweiterung der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen, zusätzliche Serviceangebote) sollen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Begründung:
Der durchgeführte Sperrmülltag im Stadtbezirk Scharnhorst hat in einigen Bereichen des Stadtbezirks zu deutlichen Fehlentwicklungen z.B. hinsichtlich Vermüllung, Mülltourismus, Zustellung von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, sowie einem enormen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH geführt. Auch wenn der kostenfreie Sperrmülltag im Stadtbezirk Brackel insgesamt besser gelaufen ist, hat es auch hier vereinzelt problematische Bereiche gegeben, die zu einem deutlichen Mehraufwand für die EDG geführt haben. Neben dem organisatorische Aufwand sowie dem Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen der EDG haben die beiden durchgeführten kostenfreien Sperrmülltage insbesondere zu einen deutlichen finanziellen Mehraufwand geführt, so dass die vom Rat der Stadt im Haushalt bereitgestellten 200.000 Euro zur Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags im gesamten Stadtgebiet bereits aufgebraucht sind– wohlgemerkt nach zwei von zwölf Stadtbezirken. Die Durchführung des kostenfreien Sperrmülltags in den noch fehlenden Stadtbezirken würde entsprechend zu einer deutlichen Mehrbelastung für den städtischen Haushalt und/oder für den Gebührenhaushalt der EDG führen. Daher ist die Erarbeitung von einer oder mehrerer Alternativen zwingend geboten. Die Alternative soll auch die Möglichkeit eröffnen, dass die Bürger*innen, die nicht in Scharnhorst oder Brackel leben, die Möglichkeit erhalten ihren Sperrmüll zu entsorgen. Ziel ist es, dass die Bürger*innen dauerhaft eine Alternative zum kostenfreien Sperrmülltag erhalten, die für sie einfach und unkompliziert ist und dabei zu keinen weiteren finanziellen Belastungen für die Bürger*innen führt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Nichtbefassung dieses Punktes, da es eine Verständigung im Beirat für Kommunalwirtschaft gegeben habe und die EDG einen Arbeitsauftrag vom Oberbürgermeister erhalten habe.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) schlägt vor, beide Anträge als eingebracht zu betrachten und erneut in der nächsten Sitzung aufzurufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der o.g. Anträge in seine nächste Sitzung.
7. Liegenschaften
zu TOP 7.1
Energiesparen in Liegenschaften der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25681-22)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Tagesordnungspunkt zurück!
zu TOP 7.2
Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25701-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25701-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen der ab dem 1. September, bzw. dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, bzw. EnSimiMaV) auf die städtischen Liegenschaften sowie die kommunalen Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, bitten wir die Verwaltung, mit den städtischen Töchtern weitere Schritte, wie z.B. an heißen Tagen die Absenkung der Raumtemperatur per Klimaanlage auf max. 26 Grad, zu vereinbaren.
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung (Stellungnahme zur DS-Nr.: 24444-22-E1) wurden für die städt. Liegenschaften bisher keine gesonderten Energiesparmaßnahmen aufgrund der aktuellen Notfallsituation bei der Energieversorgung ergriffen. Die Begründung nannte vor allem organisatorische Probleme: „Grundsätzlich könnten Gebäude oder Teilbereiche, bei gleichzeitiger Homeofficeregelung aller Beschäftigten, wie auch an den Wochenenden in der Beheizung reduziert werden. Voraussetzung ist, dass es einzelne Heizungskreise gibt. Dies würde organisatorische Vorgaben und Abstimmungen voraussetzen.“ Zudem wird mit Einzelprüfungen argumentiert: „Nur wenige Gebäude, wie Museen oder Kultureinrichtungen, werden im Sommer klimatisiert. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob eine Nachtkühlung umsetzbar ist.“ Viele kommunale Einrichtungen, wie z.B. die Westfalenhallen, sind klimatisiert. Hier wäre es wünschenswert, auf einen zumindest energiesparenden Einsatz der Klimaanlagen hinzuwirken. Mit dem Inkrafttreten der oben genannten gesetzlichen Verordnungen werden nun Maßnahmen verpflichtend, die sich vornehmlich auf die kommende Heizperiode beziehen. Doch darüber hinaus sollte alles auf den Prüfstand, was direkt zur Einsparung von Energie beitragen kann.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen korrigiert die Benennung des Tagesordnungspunktes und bittet, das Thema als Bitte um Stellungnahme zu behandeln, nicht als Antrag.
Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 7.3
Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass er mit dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Suck (CDU-Fraktion) besprochen habe, vorerst aufzubereiten, was mit der Haushaltsaufstellung und der praktischen Erfahrung angesichts der Marktentwicklung und dem Personaleinsatz umgesetzt werden könne und wie es sich auf die jeweiligen Bau- und Planungsobjekte auswirke. Er schlägt vor, mit diesem Material und dem nächsten Immobilien-Managementbericht erneut ein Gespräch für die, die interessiert seien, anzubieten, um zu klären, in welcher Form die Auswertung in Zukunft gestaltet werden solle.
Eine Absprache, wie in Zukunft verfahren werde, sei notwendig, da nicht jedes Quartal ein solcher umfangreicher Katalog vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den
Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25331-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 16.12.2021, Drucksache Nr.: 22409-21, zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten, auf.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion entsetzt sei, dass die Verwaltung es nicht schaffe, diese Brücke fertig zu stellen. Jede Verschiebung bedeute auch eine Kostenerhöhung. Die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes sei ohne Einbeziehung der Politik getroffen worden. Deshalb könne ihre Fraktion dem o.g. Antrag folgen. Weiterhin bittet sie um folgende Ergänzung des Antrages:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grundlage der bestehenden Planung, zeitnah der Politik einen neuen Beschluss vorzulegen.“
Sie betont, dass die Brücke so schnell wie möglich gewollt sei.
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass man sich damals aus guten Gründen für eine neue Brücke entschieden habe, die Verwaltung habe zuletzt kommuniziert, dass die Brücke trotz eines Kostenerhöhungsbeschlusses nicht fertig gestellt werden könne. Er betont, dass nur der Rat den Baubeschluss zurückholen könne, da es sich um einen Ratsbeschluss handele. Gegen die o. g. gewünschte Ergänzung habe seine Fraktion keine Einwände.
Seine Fraktion habe sich übergangen gefühlt, da sie die Information erst aus der Presse erfahren habe. Es gehe um das Verständnis der Fraktion und den Umgang mit der Verwaltung.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion enttäuscht über die Information aus Presse und Verwaltungsvorstand gewesen sei. Seine Fraktion könne sich den Gründen, warum eine Fertigstellung nicht möglich sei, anschließen. Dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion könne seine Fraktion nicht folgen, da der Wunsch, die Brücke zu bauen, immer noch bestehe. Bei einer möglichen Kostenerhöhung gehe er davon aus, dass der Politik eine entsprechende Vorlage vorgelegt werde. Den Beschluss zurück zunehmen, halte er nicht für notwendig.
Herr Berndsen (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage ohne den Antrag zur Kenntnis genommen hätten. Die Argumentationen, warum so eine Brücke zurzeit nicht fertig gestellt werden könne, sei vor allem für Menschen aus der Baubranche, nachvollziehbar. Der Antrag könne nur abgelehnt werden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) warnt davor, dem Antrag zuzustimmen. Das hätte zur Folge, dass alle Beträge, die in der mittelfristigen Planung budgetiert worden seien, zwangsläufig rausgenommen werden müssten und dann wieder neu beantragt werden müssten. Wie in 1-2 Jahren die Haushaltssituation sei, wisse man heute noch nicht. Die Stimmungslage könne er nachvollziehen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass ca. 8 Mio € von 9,9 Mio € Landesfördermittel seien. Er fragt nach, wie lange die Fördermittel sicher seien und ab wann diese neu beantragt werden müssten.
Frau Siegeroth (66/1-3, stellv. Bereichsleiterin) erklärt, dass Arnsberg bereits informiert sei und ein positives Signal gegeben habe.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob der Förderbescheid weg sei, wenn der Beschluss aufgehoben werde. Inhaltlich schließe er sich mit Blick auf den Haushalt Herrn Stüdemann an. Dem Antrag der CDU-Fraktion könne er nicht folgen.
Frau Siegeroth schließt sich ebenfalls den Äußerungen von Herrn Stüdemann an. Die Verwaltung müsse im Rahmen der Fördermittelbeantragung mit einer Kämmerer Erklärung nachweisen, dass der Eigenanteil im Haushalt abgebildet worden sei. Wenn der Beschluss aufgehoben würde und die Mittel nicht mehr veranschlagt seien, wäre ein Nachweis nicht mehr möglich und damit die Förderung in Gefahr.
Herr Mader zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.
Die Dimension sei in der Vorbereitung des Antrages nicht gesehen worden.
Er betont, dass Beschlüsse des Rates nicht vom Verwaltungsvorstand gecancelt werden könnten.
Die Hauptkritik richte sich an die Umgangsweise. Auch seine Fraktion wolle die Brücke haben.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass es zumindest zeitnah eine Fortschreibung der ursprünglichen Vorlage mit aktualisierten Daten geben müsse. Es könne kein Freibrief erteilt werden, indem man den Baubeschluss belasse, egal was er koste.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit der Ergänzung der aktualisierten Fortschreibung der Vorlage zu empfehlen.
Herr Stüdemann führt aus, dass wenn der Rat der Stadt Dortmund aufgrund der aufgeführten Ursachen oder Gründe die Realisierung verschiebt und die Verwaltung beauftragt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine fortgeschriebene und aktualisierte Planung mit Fertigstellungzeitraum noch einmal zur Kenntnis vorzulegen, habe die Politik kenntlich gemacht, dass der Rat die Entscheidung treffe.
Frau Reuter fragt nach, wie lange verschoben werden könne.
Frau Siegeroth erläutert, dass Arnsberg informiert sei, dass direkt nach der EM 2024 mit dem Bauvorhaben gestartet werde. Von dort sei eine Zustimmung erfolgt, dass das möglich sei.
Herr Kauch warnt davor, Formulierungen zu machen. Er schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu bitten, eine entsprechende Fortschreibung der Vorlage vorzulegen.
Herr Waßmann schlägt vor, einen Formulierungsvorschlag bis zum Rat vorzulegen.
Er fragt nach, da das Vergabeverfahren bereits rechtssicher aufgehoben worden sei, wie lange sich ein Zeitraum mit Blick auf das Vergabeverfahren erstrecken dürfe.
Frau Siegeroth gibt an, dass sich das Leistungsverzeichnis des Bauwerks nicht grundsätzlich ändere. Die Anforderungen an das Bauwerk blieben bestehen. Es werde ganz normal in ein neues Vergabeverfahren gestartet, was zwischen 3 und 6 Monate dauern würde.
Herr Waßmann merkt an, dass es noch eine Verständigung darüber geben müsse, was der späteste Zeitpunkt einer neuen Vorlage sein müsste, wenn das Ziel mit dem Bau nach der EM 2024 zu starten, gehalten werden solle.
Herr Mader schlägt vor, dass eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten für die Ratssitzung von der Verwaltung erarbeitet werde.
Herr Stüdemann sagt zu, Herrn StR Rybicki zu informieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten und einen Formulierungsvorschlag als Grundlage für einen Beschluss des Rates, die Baumaßnahme zu verschieben, bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage heute nicht zur Kenntnis und lässt die weitere Beratung der Vorlage zum Rat durchlaufen, um abschließend einen Beschluss zu fassen.
zu TOP 7.5
Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einsimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung des Sachverhaltes zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem RVR als Träger der Baumaßnahme für den „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ zu erklären, dass sie, wie unter den in Ziff.3 dargestellt, einen Teil der bei der DB Netz AG ggfls. anfallenden Instandhaltungs-kosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zum Baubeginn des neuen Bauwerkes durch den RVR übernimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB Netz AG zu vereinbaren, dass diese die entstehenden Instandhaltungskosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zu einem Betrag in Höhe von 35.700,00 Euro brutto trägt. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Instandhaltungskosten am vorhandenen Brückenbauwerk bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro brutto durch die Stadt Dortmund getragen. Dieser finanzielle Beitrag wird seitens der Stadt Dortmund nur unter der Bedingung geleistet, dass der Baubeginn der neuen Brücke spätestens bis Juli 2024 erfolgt.
zu TOP 7.6
Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Radwalls, hier Bauabschnitt 8 und 9, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014695 - Radwall - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 85.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 415.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.259,00 Euro.
zu TOP 7.7
Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Die SPD-Fraktion moniert, dass soziale Projekte – wie der Westerfilder Marktplatz – durch diesen Beschluss zurückgestellt werden.
Die Bezirksvertretung ist sich einig, dass dieses Projekt zu teuer ist und es günstigere Anschlussmöglichkeiten gibt.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den gemachten Anmerkungen einstimmig bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro zu beschließen.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den gemachten Anmerkungen einstimmig bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, das Tiefbauamt zu ermächtigen, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.
Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro
Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:
Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen bei 5 Enthaltungen (CDU-Fraktion, AfD und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) und mit der gemachten Anmerkung nicht, gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 zu genehmigen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Entscheidung, mit dem Vollanschluss Fakten zu schaffen, für wesentlich halte. Das betreffe nicht nur die Optimierung der Hafeninfrastruktur, sondern auch im Zusammenhang mit dem geplanten ICE-Werk gäbe es eine Möglichkeit eine klassische Win-win-Situation zu schaffen. Seine Fraktion trage die Vorlage mit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro.
4. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.
Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro
Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:
Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025.
zu TOP 7.8
Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25141-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Die CDU-Fraktion unterstützt die Vorlage grundsätzlich, moniert aber, dass die Autobahnen nicht beachtet werden. Denn ein Großteil der Lkw wird später, wenn er von der A45 auf die A2 fahren möchte, zur Stauvermeidung immer durch Mengede fahren. Dieser Hinweis wurde in der Vergangenheit immer wieder angebracht, aber leider bei den Gutachten nicht beachtet.
Die SPD-Fraktion ist zwar auch nicht zufrieden damit, dass es immer noch kein vernünftiges Verkehrskonzept gibt, sieht sich aber in der Konsequenz aus der Vergangenheit verpflichtet, die Vorlage ebenfalls zu empfehlen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wird die Vorlage nicht unterstützen, da die Brückenstandhaftigkeit bisher nicht bestätigt wurde. Zudem verstehen die betroffenen Bürger aus dem angrenzenden Wohngebiet nicht, weshalb die Bezirksvertretung die Vorlagen ohne ein vernünftiges Verkehrskonzept immer wieder empfehlen bzw. beschließen.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen den Ausbau der Teilfläche Langenacker mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.083.000,00 Euro und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung der o. g. Ausbaumaßnahme durch Abschluss eines Vorfinanzierungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH, die sich aus den Gesellschaftern Segro Germany GmbH und Hagedorn Revital GmbH zusammensetzt und damit im Namen des Verursachers fungiert, zu beschließen.
Die Finanzierung des Ausbaus der Teilfläche Langenacker in Höhe von 1.083.000,00 Euro wird aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014715 - Vorfinanzierung Langenacker - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung erfolgen:
Haushaltsjahr 2028: 1.083.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.575,00 Euro.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen, dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH über den Ausbau der Knotenpunkte Langenacker/Königshalt/Anschlussstellen Dortmund-Bodelschwingh zuzustimmen und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrages auf die LogPoint Ruhr GmbH zu beschließen.
3. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Knappmann, Frau Petri und Herr Kunstmann / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) mit den gemachten Anmerkungen, dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW über den Ausbau des Knotenpunkts Oststraße/Nierhausstraße zuzustimmen und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung des auf Dortmunder Gebiets liegenden Ausbaus durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den Ausbau der Teilfläche Langenacker mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.083.000,00 Euro und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung der o. g. Ausbaumaßnahme durch Abschluss eines Vorfinanzierungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH, die sich aus den Gesellschaftern Segro Germany GmbH und Hagedorn Revital GmbH zusammensetzt und damit im Namen des Verursachers fungiert.
Die Finanzierung des Ausbaus der Teilfläche Langenacker in Höhe von 1.083.000,00 Euro wird aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014715 - Vorfinanzierung Langenacker - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung erfolgen:
Haushaltsjahr 2028: 1.083.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.575,00 Euro.
2. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH über den Ausbau der Knotenpunkte Langenacker/
Königshalt/Anschlussstellen Dortmund-Bodelschwingh zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrages auf die LogPoint Ruhr GmbH.
3. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW über den Ausbau des Knotenpunkts Oststraße/Nierhausstraße zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung des auf Dortmunder Gebiets liegenden Ausbaus durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH.
zu TOP 7.9
Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.22 vor:
Wortäußerungen über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg lassen sich zu folgender Gesamthaltung der Bezirksvertretung Huckarde zusammenfassen:
Die BV Huckarde fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Neubaus der Brücke.
Durch Fakten, die die Bahn jedoch geschaffen habe sei eine Sachlage entstanden, mit der die Bezirksvertretung nun unter Zeitdruck umgehen müsse. Maßnahmen müssten jetzt schnell umgesetzt werden. Hierdurch könnten aber nicht alle wesentlichen Faktoren, die sich auf den Stadtbezirk auswirkten, umfassend und im Zusammenhang beleuchtet werden.
Stillgelegte Strecken würden nicht nur wieder in Betrieb genommen, sondern auch noch von 2- auf 4-gleisig Richtung Norden erweitert. Die Brücke solle soweit erweitert werden, dass nicht nur ICE-Züge sondern auch Containertransporte zum Güterverteilzentrum erfolgen könnten. Die Folge seien zusätzliche Bahnverkehre, die den Ortsteil Deusen belasteten. Zur Vorlage über das neue ICE-Werk habe die BV hierzu einen Fragenkatalog an die Fachverwaltung gerichtet, der immer noch nicht beantwortet sei.
Zeitgleich zum Neubau der Brücke an der Franziusstraße würden die Brücke an der Franz-Schlüter-Straße ertüchtigt und der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIA realisiert. Hierdurch würden in der Gesamtheit übermäßige Verkehrsbelastungen für den Stadtbezirk und insbesondere Deusen hervorgerufen.
Durch die mangelhafte Kommunikation der Gesamtumstände verschiedener Entwicklungen und Maßnahmen auch in Form einzelner Vorlagen zu Teilaspekten in diesem räumlichen Bereich sei es der Bezirksvertretung nicht möglich gewesen, ihre umfassende Meinung hierzu zu bilden und zu äußern.
Die Bezirksvertretung ist daher einhellig der Ansicht, dass aus der ausdrücklichen Zustimmung zum Neubau der Brücke keine Zustimmung zur Gesamtentwicklung aller Teilaspekte, Maßnahmen und Koordination von Baumaßnahmen abgeleitet werden könne.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Neubaus der Brücke.
Die Vorlage wird lediglich zur Kenntnis genommen, eine Abstimmung bzw. eine Empfehlung erfolgt nicht.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, die Bedenken der Bezirksvertretung Huckarde im weiteren Verfahren aufzugreifen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Demontage und des Neubaus der Straßenüberführung Franziusstraße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.110.000,00 Euro zzgl. Kosten für das Projektmanagement in Höhe von 134.000,00 Euro. Die Gesamtkosten dieses Beschlusses betragen damit 1.244.000,00 Euro.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten des Projektmanagements in der Bauphase (Überwachen der Oberbauleitung, Mitwirken bei der Projektabrechnung) mit einer Summe von 66.000,00 Euro optional vorzusehen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Jahr 2022 für das Jahr 2023 fehlende Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 104.000,00 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 i.V.m. § 85 GO NRW auf die Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) zu verlagern.
Zu 1. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 144.000,00 Euro
Zu 2. Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Projektmanagement Bauleitung) Kosten in Höhe von 66.000,00 Euro an, die sich wie folgt aufteilen würden:
Haushaltsjahr 2025: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 36.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 7.10
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 31.08.22 vor:
Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:
..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen…
Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:
Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen
(1 Nein AfD, 19 Ja)
Punkt 2: Abgelehnt:
(7 Ja, AfD,B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)
Punkt 3: Einstimmig beschlossen
(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)
Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:
(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:
(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)
Punkt 6: Einstimmig beschlossen:
(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)
Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)
Punkt 9: Einstimmig beschlossen:
(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 10: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 11: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 12: Abgelehnt:
(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage angegeben, zu fassen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es seiner Fraktion wichtig sei, in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu empfehlen.
Herr Berndsen (SPD-Fraktion) erläutert die Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verliest folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 13.09.22, die dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute nicht vorliegt:
AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er es für richtiger halte in der Fassung des Schulausschusses mit Ergänzung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu empfehlen, da es nicht die Kernkompetenz des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sei.
Herr Langhorst erläutert, dass im Schulausschuss der Antrag seiner Fraktion mit den 13 Punkten behandelt und einzeln abgestimmt worden sei, in der Schlussabstimmung zur Vorlage sei aber vom Vorsitzenden nicht mehr darauf hingewiesen worden, dass die Empfehlung in Ergänzung der 13 Punkte ausgesprochen werde. Das sei mit der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün „geheilt“ worden und deshalb schlägt er vor, heute in der Fassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu empfehlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt in der o. g. Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.
8. Sonstiges
zu TOP 8.0
Beschlussverfolgung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25227-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) nimmt die Beschlussverfolgung des AFBL für das erste Halbjahr 2022 zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
Grenzenlose Wärme
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25020-22-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 17.06.22 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über schon geführte Gespräche mit dem Verein “Grenzenlose Wärme Refugee Relief Work e.V.” und zur möglichen Unterstützung des Vereins bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Umsetzung der Hilfstätigkeiten.
Begründung:
Die seit 2016 aktive studentische Hilfsorganisation „Grenzenlose Wärme“ leistet ehrenamtlich humanitäre Hilfe, indem sie Sachspenden sammelt und an die Außengrenze der Europäischen Union bringt. Mittlerweile entwickelt sich die Organisation jedoch immer mehr zu einem Logistikzentrum für alle Dortmunder Hilfsorganisationen. Regelmäßige Veranstaltungen zum Sortieren der Spenden, zum Beispiel im Rahmen von „Dortmund Live“ zeugen davon. Daher werden größere und gut erreichbare Lagerflächen benötigt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet wie folgt mündlich:
Mit der Fachhochschule und dem Verein wurde ein Gespräch geführt. Der Verein ist im Bereich der sozialen Arbeit in der Fachhochschule gegründet worden und leistet eine vorzügliche Arbeit. Das Problem ist, dass eine Lagerhalle gesucht wird, in der ständig 60 bis 70 Menschen arbeiten können. Es gab Besichtigungen von verschiedenen Objekten, die alle nicht so konfiguriert sind, dass Publikumsverkehr möglich ist. Der Ort an der Schützenstraße, den der Verein selbst ausgesucht hat, braucht ungefähr 60 T € Mietmittel. Er hat den Verein gebeten, sich an die Fraktionen zu wenden und das evtl. im Zuge der Haushaltsberatungen zu besprechen.
Die Bitte um Stellungnahme ist damit mündlich beantwortet.
zu TOP 8.3
Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23370-22-E2)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2022
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu dem oben genannten Prüfauftrag nehme ich wie folgt Stellung:
Nach den Recherchen zu bestehenden Azubi-Wohnheimen und hierbei insbesondere dem
Azubiwerk in Hamburg empfiehlt die Wirtschaftsförderung auf die Gründung einer Stiftung
zunächst zu verzichten.
Als Hauptgrund hierfür ist allen voran die voraussichtliche Dauer einer entsprechenden
Stiftungsgründung zu benennen. Das Beispiel in Hamburg verdeutlicht, dass zwischen der
Ideengenerierung im Jahr 2008 und der Gründung der gemeinnützigen Stiftung
„Auszubildendenwerk“ im Jahr 2016 acht Jahre vergangen sind: Acht Jahre, in denen kein
Wohnraum für die Zielgruppe geschaffen und angeboten wurde.
Da die Marke „Azubiwerk“ bzw. „Auszubildendenwerk“ geschützt ist, wird in diesem
Konzeptvorschlag der Begriff „Azubiwohnheim Dortmund“ verwendet.
Zielgruppen:
Als mögliche Adressaten bzw. Bewohner*innen des Azubiwohnheims in Dortmund kommen
grundsätzlich folgende Gruppen infrage:
Auszubildende in Ausbildungsberufen, die schwer zu besetzen sind und deren
Akquise auch außerhalb von Dortmund notwendig erscheint („Fachkräftemangel“)
Auszubildende, die pädagogische Unterstützung benötigen, damit
Ausbildungsabbrüche vermieden werden („sozialpädagogische Unterstützung“)
Auszubildende, die in Bedarfsgemeinschaften leben und aufgrund von drohenden
Leistungskürzungen im familiären Haushaltskontext davon absehen, eine Ausbildung
zu beginnen und von zu Hause auszuziehen („sozialpolitische Komponente“)
Die Zielgruppen setzen sich – in puncto Finanzierung – idealtypisch aus den folgenden
Rechtskreisen bzw. Gruppen zusammen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), §§ 56 ff SGB III
o Azubiwohnen wird durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
o Die Kosten unterscheiden sich nach individueller Ausbildungssituation.
o Zusätzlich besteht die Fördermöglichkeit nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG)
Jugendhilfe nach § 13 Abs. 3 SGB VIII
o Die Jugendhilfe übernimmt die verhandelten Entgelte
Selbstzahler*innen bzw. Betriebszuschüsse
o Der junge Mensch oder der Betrieb übernehmen die Kosten. Für
Selbstzahler*innen liegen die Kosten je nach Zimmer bei 350 € - 490 €.
In Bezug auf die Zielgruppen ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung eine „bunte Mischung“
der Bewohner*innen ratsam. Neben Bewohner*innen, die (sozial-)pädagogischer
Unterstützung bedürfen, würde das Konzept einen Mehrwert erfahren, wenn in einem solchen
Azubiwohnheim auch Auszubildende leben würden, die grundsätzlich keiner Unterstützung
bedürfen. Dies würde auch einer Stigmatisierung des Azubiwohnheims entgegenwirken.
Wir raten dazu, das Projekt zunächst in einem überschaubaren Rahmen mit ca. 20 - 30
Wohnplätzen zu starten und nach einer bestimmten Laufzeit von z.B. ein oder zwei Jahren
den Prozess zu evaluieren und die Größe dementsprechend anzupassen. Eine konkrete Anzahl
an Plätzen, welche für einen späteren Regelbetrieb benötigt werden, kann aktuell nicht
definiert werden.
Mit den Kammern und weiteren Arbeitsmarktakteuren wurde im Vorfeld das Thema offen
diskutiert. Eine Umsetzung in Dortmund wird grundsätzlich befürwortet. Weitere Gespräche
mit Gewerkschaften, Wohlfahrverbänden sowie dem Jugendamt sollen zeitnah geführt
werden.
Das Raumkonzept (Einzel- oder Mehrzimmerappartements) ist davon abhängig zu machen,
welche Immobilie für dieses Modellprojekt zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist allerdings
dafür zu plädieren, dass die Auszubildenden nach Möglichkeit in Einzelzimmern
untergebracht werden, damit ihre Privatsphäre sichergestellt werden kann.
Um den Gemeinschaftssinn anzuregen, sollten auch Räumlichkeiten geschaffen werden, die
den sozialen Austausch untereinander fördern, wie z.B. Gemeinschaftsküchen,
Gemeinschaftsräume für gemeinsame Freizeitaktivitäten usw.
Pädagogisches Konzept und Unterstützungsangebote:
Das „Azubiwohnheim Dortmund“ soll nicht nur als eine reine Wohnmöglichkeit für
Auszubildende dienen, sondern darüber hinaus - bei Bedarf - auch (sozial-)pädagogische und
weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote bereithalten. Dazu zählen z.B. Beratungen
und Unterstützungen zur eigenständigen Lebensführung, bei Problemen im Rahmen der
schulischen und beruflichen Ausbildung, bei der Beantragung von entsprechenden
Fördergeldern oder auch bei der Alltagsbewältigung. Gerade für Jugendliche, die bereits in
einer Jugendhilfeeinrichtung betreut werden, wird so eine geeignete Wohnform geschaffen.
Durch diese Beratungs- und Unterstützungsangebote ist zu erwarten, dass
Ausbildungsabbrüche besser verhindert werden. Die Angebote müssten durch entsprechend
qualifiziertes Personal (z.B. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen o.ä.) sichergestellt werden.
Als grober Betreuungsschlüssel wird ein Verhältnis von 1:10 vorgeschlagen. Falls der Anteil
minderjähriger Bewohner*innen relativ hoch sein sollte, ist der Betreuungsschlüssel aufgrund
der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen dementsprechend anzupassen.
Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit auch weitere Lern- und Freizeitangebote
sichergestellt werden. Eine Anbindung an vorhandene Vereinsstrukturen ist zu empfehlen.
Einbindung von Unternehmen:
Zwar profitieren in erster Linie wohnraumsuchende Auszubildende von diesem Angebot,
jedoch ist es auch ratsam, interessierte Unternehmen, die auf der Akquise nach
Auszubildenden sind und am Standort keine bzw. nicht die richtigen Bewerber*innen
vorfinden, in ein solches Pilotprojekt einzubinden. Für diese kommt das Angebot des
„Azubiwohnheims Dortmund“ auch infrage, da sie bundesweit und sogar international
geeignete Auszubildende akquirieren und mobilitätsbereiten Auszubildenden entsprechenden
Wohnraum in diesem Wohnheim anbieten können. Hierdurch entsteht für diese Unternehmen
ein Wettbewerbsvorteil auf dem Ausbildungsmarkt (v.a. für Auszubildende, die von
außerhalb nach Dortmund kommen). Die Unternehmen könnten sich entsprechende
Kontingente einkaufen und ihren Auszubildenden bereithalten.
Finanzierung:
Ein späterer Regelbetrieb eines Azubiwohnheims mit mehr Belegplätzen ist, nach Erkenntnis
erster Sondierungsgespräche, durch die Zuwendung von Bundesmitteln für Auszubildende
nach §§ 56 ff SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) oder städtischen Mitteln nach § 13 Abs. 3
SGB VIII (Jugendhilfe) sowie Selbstzahler*innen umsetzbar.
Eine Konkretisierung der Kosten, speziell auch für den Start mit weniger Belegplätzen der
Einrichtung, wird derzeit erarbeitet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.22 vor:
Zu dem Tagesordnungspunkt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion vor:
„1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das zur Kenntnisnahme vorgelegte Konzept zur
Gründung eines „Azubiwohnheim Dortmund“ im Sinne der Beschlüsse des
AWBEWF vom 26. Januar 2022 (Drucksache-Nr.: 23370-22-E1) und 15. Juni 2022
(Drucksache-Nr.: 24377-22-E1) zu überarbeiten und bei der weiteren Konkretisierung
inhaltlich nah an der politischen Beschlussfassung zu bleiben.
2. Zur tieferen Konzeptionierung verfolgt die Verwaltung nur die beiden Zielgruppen
„Auszubildende in Ausbildungsberufen, die schwer zu besetzen sind und deren Akquise auch außerhalb von Dortmund notwendig erscheint (Fachkräftemangel)“ und
„Auszubildende, die pädagogische Unterstützung benötigen, damit Ausbildungsabbrüche vermieden werden (sozialpäd. Unterstützung)“ weiter.
3. In puncto Finanzierung plant die Verwaltung Kosten für Selbstzahlende für Zimmer
ab 300€ zzgl. Energiekosten.
4. In einem ersten Schritt soll das Projekt mittelfristig mit mindestens 100 Wohneinheiten starten.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) wird der Antrag
zur Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 15. September 2022 weitergeleitet.
Begründung:
Der AWBEWF hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2022 die Verwaltung beauftragt ein
Konzept gemäß den im Antragstext aufgeführten Kriterien und Zielsetzungen zu erarbeiten.
Dieser Beschluss wurde mit einer breiten Mehrheit mit den Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, LINKE+ und FDP/Bürgerliste durch den AWBEWF in
seiner Sitzung am 15. Juni 2022 bekräftigt und weiter konkretisiert. Hierbei hat die Ausschussmehrheit sich bewusst gegen einen alternativen Antrag der SPD-Fraktion entschieden, der eine andere Zielsetzung bei Gründung eines „Azubiwohnheim Dortmund“ zum Inhalt hatte. So sieht der beschlossene Antrag zwar die Erarbeitung von „pädagogische(n) Angebote(n) für minderjährige Auszubildende“ vor, jedoch nicht eine Ausrichtung des gesamten Projektes auf eine vorrangig sozialpolitische und sozialpädagogische Komponente.
Der politische Gedanke fokussiert viel mehr die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende
in Dortmund ähnlich dem Konzept eines Studierendenwerke/ Studierendenwohnheims.“
Rm Stackelbeck führt aus, dass sie die Beantwortung eher als eine Art Zwischenstand als ein wirkliches Konzept bewerte, das viele Dinge noch nicht abschließend geklärt seien.
In Bezug auf ein mögliches Stiftungsmodell enthält die Stellungnahme der Verwaltung lediglich einen Hinweis auf die Dauer des Verfahrens, ohne einen Alternativvorschlag zu unterbreiten bzw. eine andere Rechtsform für den Übergang darzustellen. Auch Aussagen zu Gespräche mit den Kammern fehlt. Auch beziehe man sich bei den Zielgruppen zu stark auf die soziale Komponente, obwohl man in erster Linie ein arbeitsmarktpolitisches Instrument initiieren wolle. Die genannten Preise erachte man als deutlich zu hoch. Die Zielgruppe habe man dahingehend definiert, dass man in erster Linie die schwer zu besetzenden Ausbildungsplätze ins Auge fasse, ergänzt um die Gruppe, die ihre Ausbildung abbrechen würden, sofern sie keine pädagogische Unterstützung erhalten.
Dies seien zwei Aspekte die unterstützen zu verhindern, dass das Potenzial an Auszubildenden nicht weiter wächst bzw. sich sogar verringert.
Ein solches Projekt lebe von seiner Strahlkraft außerhalb von Dortmund, doch dafür seien 20 Plätze zu wenig. Man wolle vielmehr bei interessierten Auszubildenden außerhalb von Dortmund das Interesse wecken, in Dortmund wohnen und die Ausbildung hier machen zu wollen.
Rm Reppin zeigt sich überrascht, dass in der Stellungnahme entscheidende Punkte nicht aufgenommen wurden, die der Ausschuss bereits mehrheitlich beschlossen habe. Um dies noch einmal zu konkretisieren, habe man den neuen Antrag vorgelegt.
Rm Ixkes-Henkemeier hingegen begrüßt, dass die Stellungnahme den sozialpädagogischen Aspekt berücksichtigt habe. Zunächst wolle man die Auszubildenden aus Dortmund berücksichtigen, bevor man das Projekt auf Auswärtige ausweite.
Rm Reppin bemängelt, dass aus der Sicht seiner Fraktion der SPD-Antrag bei der Stellungnahme im Vordergrund stehe, obwohl dieser seinerzeit nicht beschlossen wurde.
Rm Stackelbeck wünscht sich mehr Ausführungen zu einer möglichen Rechtsform. Wenn man als eine Art Stufenmodell mit volljährigen Auszubildenden startet, könne man sich eine Vielzahl sozialpädagogischer Fragestellungen sparen und dies erst zu einem späteren Zeitpunkt des Projekts einbeziehen. Dies mache sicherlich auch die Suche nach einer geeigneten Immobilie einfacher. Sie bittet, zeitnah ein umfangreiches Konzept vorgestellt zu bekommen.
Frau Marzen betont, dass man sich bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes eng an die im Antrag aus Januar genannten Punkte gehalten habe, also auch eine pädagogische Betreuung mitbetrachtet habe (sieh Punkt 5 des Antrages). Die Intention sei auf allen Seiten die gleiche, nämlich zeitnah Wohnraum für Auszubildende zu schaffen. Wenn nun die pädagogische Komponente nachrangig zu betrachten sei, werde man dies neu bewerten.
Rm Bahr weist darauf hin, dass die Suche nach geeigneten Auszubildenden auch vor dem Hintergrund demografischen Wandels ein längerfristiges Thema sein werde. Durch die mögliche Errichtung eines Ausbildungscampus in Südwestfalen, wie ihn Herr Dr. Röllinghoff eben vorgestellt habe, könnte eine Konkurrenz bei der Gewinnung von Auszubildenden entstehen, sofern man sich zu stark auf die sozialen Aspekte konzentriere.
Rm Garbe signalisiert die Ablehnung des vorliegenden Antrages. Anstatt das man zunächst ein tragfähiges Stiftungskonzept erarbeite, wolle man mit eigenem Geld schnell starten.
Rm Dr. Neumann verdeutlicht, dass man Auszubildende für Dortmund gewinnen wolle, die nicht hierhin kommen würden, weil sie keine finanzierbare Wohnmöglichkeit vorfinden. Zunächst solle man mit volljährigen Personen starten und erst in einem zweiten Schritt minderjährige Personen einbinden, die dann eine pädagogische Betreuung benötigen.
Er betonte noch einmal, dass es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument handele.
Herr Corzilius führt aus, das man mit einigen potenziellen Betreibern sowie auch mit den Kammern Gespräche geführt habe, deren Ergebnisse in die Stellungnahme eingeflossen sind. Ein Resultat aus den Gesprächen mit den Betreibern sei auch die Definition der Zielgruppen gewesen, weil man geschaut habe, in welchen Bereichen es Bundesmittel zur Unterstützung der in Frage kommenden Personen gebe. Dabei hätten aber Personen mit besonderen Bedarfen nicht im Vordergrund gestanden.
Die genannten Kosten sind Erfahrungswerte der Betreiber, natürlich inklusive der pädagogischen Betreuungskomponente. Eine Rechtsform habe man nicht vorgeschlagen, um die Ergebnisse der Testphase nicht vorwegzunehmen.
Frau Reiter stellt dar, dass der Großteil der Auszubildenden heute bereits volljährig ist. Auch habe sich mit der Beschlussfassung des Bundes zur Einführung des Bürgergeldes eine Änderung dahingehend ergeben, dass nur noch ein Teil der Auszubildendenvergütung zur Finanzierung der Bedarfsgemeinschaft herangezogen werden kann. Wünschenswert sei, die bereits bestehenden Maßnahmen der Kammern und Bundesagentur, die dabei unterstützen, dass Auszubildende ihre Ausbildung nicht abbrechen, an dieser Örtlichkeit anzudocken.
Herr Kaczmarek bedankt sich für die kontroverse Diskussion, die aufzeige, welche Wertschätzung der dualen Ausbildung entgegengebracht werde. Auch sei deutlich geworden, dass alle Beteiligten das gleiche Ziel verfolgen. Entscheidend sei nun, zeitnah mit dem Testbetrieb zu starten. In einem weiteren Schritt werde sich zeigen, wie hoch das Interesse der Auszubildenden dann sein werde und wie viele Plätze benötigt werden.
Rm Wiesner fasst das Ergebnis der Diskussion zusammen, das man kurzfristig mit volljährigen Auszubildenden an den Start gehen soll und in einem weiteren Schritt das Projekt auf Minderjährige, auch mit einer sozialen Betreuung, ausweitetet und die Zahl der Plätze mittelfristig auf 100 erhöht.
Herr Peltzer benennt es als besonders wichtig, dass das Geld auch bei den Auszubildenden ankommt. Bislang gebe es zu wenig Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Projekten. Man werde dies als eine Maßnahme in die Beratung der Unternehmen aufnehmen, welche Auszubildende suchen und auch in den Gesprächen mit potenziellen Auszubildenden auf dieses Projekt verweisen, was eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Angebote wie beispielsweise dem Auszubildendenticket sei. Bislang gebe es jedoch kaum Auszubildende in Dortmund, die nicht aus der näheren Umgebung stammen.
Rm Stackelbeck betont, dass die Ausführung von Herrn Peltzer genau die Notwendigkeit beschreibe, Auszubildende gewinnen zu können, die aus entfernteren Regionen stammen.
Rm Ixkes-Henkemeier bestätigt, dass auch die SPD-Fraktion dem gemeinsamen Antrag zustimmen werde, weil der Aspekt der pädagogischen Betreuung nicht außen vor gelassen werde.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das zur Kenntnisnahme vorgelegte Konzept zur
Gründung eines „Azubiwohnheim Dortmund“ im Sinne der Beschlüsse des
AWBEWF vom 26. Januar 2022 (Drucksache-Nr.: 23370-22-E1) und 15. Juni 2022
(Drucksache-Nr.: 24377-22-E1) zu überarbeiten und bei der weiteren Konkretisierung
inhaltlich nah an der politischen Beschlussfassung zu bleiben.
2. Zur tieferen Konzeptionierung verfolgt die Verwaltung nur die beiden Zielgruppen
„Auszubildende in Ausbildungsberufen, die schwer zu besetzen sind und deren Akquise auch außerhalb von Dortmund notwendig erscheint (Fachkräftemangel)“ und
„Auszubildende, die pädagogische Unterstützung benötigen, damit Ausbildungsabbrüche vermieden werden (sozialpäd. Unterstützung)“ weiter.
3. In puncto Finanzierung plant die Verwaltung Kosten für Selbstzahlende für Zimmer
ab 300€ zzgl. Energiekosten.
4. In einem ersten Schritt soll das Projekt mittelfristig mit mindestens 100 Wohneinheiten starten.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) wird der Antrag
zur Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 15. September 2022 weitergeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Stellungnahme der Verwaltung und die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis.
zu TOP 8.4
Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Bericht gut aufbereitet worden sei und stellt fest, dass der Anteil an erneuerbaren Energien nicht sehr groß sei. Er hofft auf eine Veränderung in der Zukunft.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 8.5
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.
zu TOP 8.6
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 8.7
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24586-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 22.06.22 nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 8.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16, und DS-Nr. 13179-19 und DS-Nr. 18283-20) um 1.100.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 8.120.000 € auf insgesamt 9.220.000 €.
Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die höchstmögliche Förderung beträgt 7.279.424,67 €. Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil i. H. v. 1.940.575,33 €.
Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen des Projektes „Heimathafen“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.
Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 9.220.000 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 97.028,77 €.
zu TOP 8.9
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Vorschlag gut sei, aber für seine Fraktion stelle das noch kein Schwammstadtkonzept dar. Das Gesamtkonzept fehle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen.
Dr. Suck Reppin Reil
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus