N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.06.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU)i. V. für Herrn sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Pöting (SPD)i. V. für Frau RM Poschmann (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Bluhm – 3/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Heynen – 68/stv. WL
Frau Bertram – 68/GB 1-1
Herr Sieberg – 69/stv. AL
Frau Skodzik – StA 01
Frau Jürß – StA 01
4. Gäste:
Herr zur Nedden - technischer Beigeordneter der Stadt Bochum zu TOP 2.1



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.06.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan Ruhr 2030
hier: Vorstellung der Entwicklung der "Bochumer Innenstadt"
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 02428-05)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 -Huckarder Bruch- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss,
II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02000-05)

3.2 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01945-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-05)

3.4 Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02010-05)

3.5 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan "Ev 146 - östlich Zum Holz -" ;
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02254-05)

3.6 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02164-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02324-05)



3.8 Bebauungsplan Ap 217 - Am Rosenplätzchen -
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02299-05)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02298-05)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Errichtung eines Seminargebäudes und eines Wohnheimes für die WIHOGA auf dem Grundstück "Am Rombergpark" in Dortmund-Hacheney - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung (Az.: 63/2-3-34608 und 63/2-3-34670)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02292-05)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
vom 27.08.1997;
II. Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 11.12.2002 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985;
III. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-;
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
V. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des
Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02034-05)

3.12 Erstellung eines Gehweges westlich bzw. südwestlich der Hellerstraße zwischen der Straße Am Trienensiepen im Norden und der Hagener Straße im Süden in Dortmund-Kichhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02264-05)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02190-05)

3.14 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02250-05)


3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 142 - westlich Im Odemsloh -
hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.1996
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01343-05)

3.16 Rahmenplanung Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02174-05)

3.17 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02266-05)

3.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00928-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-032516
Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02133-05)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02144-05)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Tiefbaumaßnahme "Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02446-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -



9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 1. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02259-05)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Information zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02330-05)

10.2 Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02424-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)

12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)

13. Anfragen

13.1 Absperreinrichtungen für den Naturschutz
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02403-05)

13.2 Biotopmanagement DEW-Wald Deusen, Dahlwiese und Gewerbepark Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02404-05)

13.3 Abbau des Amphibienabfangzaunes bei IKEA
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02406-05)

Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 15.06.2005 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Dr. Hetmeier benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende, Herr RM Hengstenberg, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um folgende Vorlagen:
- Stadterneuerung; Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln
des Landes, Bundes und der EU, Das Jahresförderungsprogramm 2006 (Drucksache-Nr.:
02361-05) als TOP 3.19 und
- Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte
Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung (Drucksache-Nr. 02323-05)
als TOP 12.3.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt wegen der Dringlichkeit einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlagen.

Außerdem bittet die CDU-Fraktion auch im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion mit der Bezeichnung „Dortmunder U – Das Viertel“ vom 07.06.2005 (Drucksache-Nr. 02578-05).

Herr StR Sierau hat darum gebeten, zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter diesen Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme in nichtöffentlicher Sitzung zu besprechen.

Der AUSW folgt auf Vorschlag des Herrn RM Hengstenberg dieser Bitte.

Aufgrund der Entscheidung, die Dezernate abwechselnd in der Reihenfolge nach vorne zu ziehen, besteht im AUSW Einvernehmen darüber, in der heutigen Sitzung entsprechend die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorzuziehen und vor TOP 3 zu behandeln.

Herr RM Harnisch unterbreitet den Vorschlag, die Tagesordnungspunkte 12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/ Bergmannstraße), hier: Baubeschluss (Drucksache Nr.: 02044-05) und 12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Fredenbaum, hier: Baubeschluss, 1. BA (Drucksache Nr.: 02220-05) als Angelegenheiten von besonderer Bedeutung nach TOP 2 zu behandeln.

Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.

Mit diesen Erweiterungen und Veränderungen stellt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig die Tagesordnung fest.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Masterplan Ruhr 2030
hier: Vorstellung der Entwicklung der "Bochumer Innenstadt"
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 02428-05)

Herr zur Nedden, der technische Beigeordnete der Stadt Bochum, stellt die Entwicklung der Bochumer Innenstadt dar. Vor ca. einem Jahr wurde in Bochum für die gesamtstädtische Entwicklung ein räumliches Entwicklungskonzept in die Diskussion gegeben. Die Innenstadt hat wegen ihrer zentralen Lage eine wesentliche Bedeutung für Bochum.
Herr zur Nedden bezeichnet die Bochumer Innenstadt als relativ junge Innenstadt, die ca. ab 1850 entstanden ist und im Krieg zerstört wurde. Die 50er Jahre-Architektur prägt die Innenstadt bis heute. Die Innenstadt ist erschlossen über Radialstraßen, die konzentrisch auf die Innenstadt zulaufen. Weiteres prägendes Element ist das Gleisdreieck. Im Innenstadtbereich befinden sich in Tiefgaragen und Hochhäusern ca. 4.800 Stellplätze.
Die Nutzungen sind stark durchmischt; Wohnnutzung, der zentrale Einkaufsbereich und Büros finden sich insbesondere. Diese Nutzungsmischung soll gestärkt werden.
U. a. durch planungsrechtliche Elemente wird versucht, Einzelhandelsausweitung und Entstehung an nichtintegrierten Standorten zu verhindern. Das Wohnen habe zunehmend eine große Bedeutung, traditionell gibt es diese Nutzung im Norden der Bochumer Innenstadt und im City-Randbereich. Der zentrale Standort wird von den jungen und auch älteren Mitbürgern gesucht.
Die Themen Gastronomie und Freizeit im „Bermuda-Dreieck“ sind ein Beispiel für eine private Initiative, die sich ohne besondere Lenkung engagiert. Mit dem Bermuda-Dreieck ist Bochum Teilnehmer beim Modellvorhaben Immobilien- und Standortgemeinschaften. Hier entwickelt sich eine starke Gemeinschaft im privaten Bereich bei Kooperation mit der öffentlichen Hand.

Herr zur Nedden stellt den Neugestaltungsplan für die Fußgängerzone dar, in der die Busse auf Wunsch des Einzelhandels weiter fahren werden. Der Straßenzug wird mit einer neuen Oberfläche, Bäumen etc., gestaltet werden. Dies ist im Zusammenhang mit dem Stadtbahnbau zu sehen, da die Stadtbahn zur Zeit unter die Erde gelegt wird und die Schienen entfernt werden. Die Straßenzug begrenzenden Bauten sollen weiterentwickelt werden, beispielhaft zeigt Herr zur Nedden dies am Stadtwerke-Hochhaus.

Ein weiteres Leitthema steht unter der Überschrift „Empfangskultur“. Ein wesentlicher Punkt ist der Hauptbahnhof. 1999 hatte die DB den Bahnhof modernisieren wollen. 2004 wurde mit der Umgestaltung begonnen, die Empfangshalle ist fertig, sie ist in den Zustand der 50er Jahre zurückversetzt. Das Umfeld wird nun umgestaltet, z. B. der Eingangsbereich. Vor dem Bahnhof wird ein „roter Teppich“ entstehen, um damit den Eingangsbereich zur Innenstadt zu betonen. Die Huestraße wird im nächsten Jahr eine neue Oberfläche erhalten, Bäume werden gepflanzt, so dass ein repräsentativeres Eingangstor entsteht.

Auch die Zugangsstraßen werden verändert. Der spezielle Charakter der Straßen soll herausgearbeitet werden, um Struktur hineinzubringen und um den Menschen u. a. zu vermitteln, dass die Anwohner in einem Raum eigener Qualität wohnen. Dass dies z. T. kurzfristig umgesetzt werden kann, ist eine Folge des Stadtbahnbaus, da gleichzeitig die Straßenbahnschienen aus den Straßen entfernt werden können.

Zur Empfangskultur zählt auch das Projekt „Kunstlicht Bochum“. Die Innenstadt ist von auf dem Damm verlaufenden Bahnlinien umgeben, so dass die Zufahrtsstraßen durch Brücken laufen. Die Brücken wurden zu interessanten Orten umgestaltet, jedes „Eingangstor“ wurde mit einer Nummer und einer unterschiedlichen Lichtgestaltung versehen.

Zwei räumliche Entwicklungen sind für Bochums Innenstadt von besonderer Bedeutung, am Südende eine ehemalige Bahnfläche und der Westpark. Zunächst sollte die DB die Bahnfläche selbst entwickeln. Ggf. wird nun die Entwicklung über einen kommunalen Grundstückserwerb beschleunigt werden können. Der Westpark ist als Umfeld für die Jahrhunderthalle wichtig. Noch in 2005 soll eine Überdachung eines Teiles im Westpark umgesetzt werden.

Herr zur Nedden hält abschließend fest, dass Bochum mit der mosaiksteinartigen Qualitätsverbesserung gut in die Zeit passe und dazu beitragen kann, für Bochum und die Region weitere Impulse zu geben.
Herr RM Hengstenberg hebt hervor, dass ein positiver Wettbewerb zwischen Städten einer Region insgesamt eine Verbesserung nach sich ziehen werde.

Auf Nachfragen erläutert Herr zur Nedden, dass zunehmend dem Einzelhandel deutlich wird, dass er selbst tätig werden müsse, z. B. hat sich im Bereich des Boulevards eine Interessengemeinschaft gegründet, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung und Investitionen im öffentlichen Raum die dortige Entwicklung des Bereiches voranzutreiben. Als problematisch bezeichnet er, dass z. B. im sogen. Gleisdreieck ca. die Hälfte der Eigentümer nicht mehr in Bochum wohnt, so dass nur mit Zeitverzögerung die Veränderung der Entwicklungen mitbekommen werden. Auch sind die Eigentümer nicht so gut erreichbar. Herr zur Nedden hofft über die Immobilien- und Standortgemeinschaften im Bermuda-Dreieck auf bessere Kontaktmöglichkeiten. Die Entwicklung des Quartiers war eher eine von der Stadt gestützte private Initiative.
Das Bochumer Bermuda-Dreieck ist entstanden, nachdem Bochumer Studenten Anfang der 70er Jahre festgestellt hatten, dass es in Bochum ein gastronomisches Defizit gibt. Sie haben erste Lokale eröffnet, die Stadt hat dies geschehen lassen. Die Gastronomen haben es geschafft, bei der Wohnbevölkerung Akzeptanz zu schaffen. Insgesamt gibt es ein sehr differenziertes und qualifiziertes Angebot, das so in anderen Städten nicht vorhanden ist. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft hat das Ziel, die Unverwechselbarkeit des Bereiches hinsichtlich Gastronomie und auch Einzelhandel zu erhalten.
Der Prozess im Bermuda-Dreieck wurde dadurch begünstigt, dass die dortige Entwicklung in einem kontinuierlichen Prozess erfolgt ist. Auch haben zwischenzeitlich in diesem Viertel Gastronomen Immobilien oder auch Nutzungsrechte erworben. Mit Kreativität und verschiedensten Maßnahmen wurde versucht, bestehende Konflikte zu beseitigen.

Der Zugang zur Stadtbahn am Bahnhofsvorplatz und die Zugänglichkeit der Bahnsteige werden verbessert werden, die Bahnsteige erhalten jeweils einen eigenen Aufzug, so dass sie behindertengerechter werden.

Auf die Frage nach dem innerstädtischen Flohmarkt am Rathausvorplatz gibt Herr zur Nedden an, dass der Flohmarkt im Grundsatz bleiben werde. Durch die attraktive Gestaltung des Rathausumfeldes ist dafür der Anreiz gegeben, ggf. werde es nur räumliche Verschiebungen geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht des Herrn zur Nedden zur Entwicklung der Bochumer Innenstadt zur Kenntnis.


TOP 12.1 und 12.2 werden als
„Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ vorgezogen.

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau "Jugendtreff Stollenpark" (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)

Frau Dr. Hetmeier ist erfreut über den unter Beteiligung der Jugendlichen intensiv durchgeführten Planungsprozess. Sie spricht sich für die SPD-Fraktion für eine Zustimmung zur Vorlage aus, um die Förderung der Maßnahme zu ermöglichen.

Frau RM Reuter regt an, das Gebäude in den Dächerpool aufzunehmen, da das Dach geeignet scheint für eine Photovoltaik- oder ähnliche Anlage.

Sowohl Frau RM Reuter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch Frau RM Horitzky für die CDU-Fraktion befürworten auch das Projekt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Jugendtreffs Stollenpark mit Kosten in Höhe von 750.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2005 300.000,00 Euro
HJ 2006 450.000,00 Euro

zu TOP 12.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 08.06.2005 (wurde nachversandt)

Frau Dr. Hetmeier sieht in der Umgestaltung des Fredenbaums eine wichtige Grundlage für die Planung des Grüngürtels, der in der Nordstadt zu einer Aufwertung führen soll. Sie hofft auf weiterhin intensiv genutzte Beteiligungsverfahren.

Frau RM Reuter bittet darum, die Forderungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 08.06.2005 in die Empfehlung des Ausschusses aufzunehmen, und stimmt ansonsten der Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgendem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus seiner Sitzung am 08.06.2005:

„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung um Berücksichtigung der Beiratsstellungnahme zum Pflegekonzept Fredenbaumpark vom 15.9.2004, die er gemeinsam mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. und mit Unterstützung des Umweltamtes beschlossen hat.

Er bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung ein Konzept für die Umwandlung der wenig begangenen asphaltierten Nebenwege des Parks in schmalere Wege mit wassergebundener Decke vorzulegen.

Neue Wegeverbindungen – wie östlich des geplanten Jugendspielplatzes vorgesehen – sollten nur bei gleichzeitigem Rückbau anderer Wege realisiert werden. Bei der Einrichtung zusätzlicher Infrastruktur ist der bestehende Baumbestand zu schonen.

Ferner sollten folgende in der Beiratsstellungnahme vom 15.9.2004 enthaltene Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden:

· Anpflanzung von standortgerechten Bäumen (Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche) in der Sichtachse zwischen westlichem Teich und Wiese vor dem großen Teich.
· Verzicht auf die regelmäßige Mahd eines 3 bis 4 Meter breiten Streifens entlang des Nordufers des westlichen Teiches sowie Anpflanzung einer Hecke zum Schutz des wertvollen Röhrichtbestandes. Verwendung von standortgerechten und undurchdringlichen Gehölzen wie Schlehen (Prunus spinosa)
· Entfernung der Uferbefestigung am Ostufer des großen Teiches und Schaffung eines natürlichen Röhrichtgürtels
· Schließung des Tores zum Gelände der AWO-Behindertenwerkstätte im Norden, um die Trampelpfade zu unterbinden
· Schließung der Trampelpfade zum Dortmund-Ems-Kanal durch sinnvolle Maßnahmen.“

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 1. Bauabschnitt im Fredenbaumpark, insbesondere den Umbau des Kleinkinderspielplatzes, des Jugendspielplatzes und die Herstellung der Laufstrecke mit Ausgaben in Höhe von 557.200,00 Euro. Der Betrag ist bei der Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 geplant und verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2005 175.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 382.200,00 Euro

Der Rat beauftragt die Verwaltung Regelungen zur Nutzung der Kanaluferpromenade und des Aalbachweges zu treffen und den nächsten Bauabschnitt zur Gesamtmaßnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Information zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02330-05)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass es sich bei Radon um eine Innenraumbelastung handelt und dass Synergismen zwischen der Radonbelastung und dem Rauchen von Zigaretten bestehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02424-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen des Umweltamtes zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 -Huckarder Bruch- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss,
II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02000-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt sowie der unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:


II. beschließt den Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 19.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.2
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01945-05)

Herr RM Follert hebt hervor, dass die Verwaltung mit Nachdruck an der Veränderung des Ortskerns arbeiten solle, damit der integrierte Standort Aplerbeck nicht bis 2008 beschädigt ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Ortskerngestaltung Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.226.000,00 €. Die Finanzierung im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61_130 0202 5002 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2005 30.000 €
HJ 2006 150.000 €
HJ 2007 1.100.000 €
HJ 2008 946.000 €



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1),

Rechtsgrundlage:
II. hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, der unter Ziffer 5 zitierten Stellungnahme aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 1 für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich als Satzung,

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n die modifizierte Begründung vom 02.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02010-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den unter Ziffer 1a) der Beschlussvorlage beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 210n aufzuheben und den unter Ziffer 1b) beschriebenen Änderungsbereich (Änderung Nr. 1) mit dem durch Beschluss des AUSW vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt.

Rechtsgrundlage:
II. der teilweisen Aufhebung und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 25.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
zu TOP 3.5
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan "Ev 146 - östlich Zum Holz -" ;
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02254-05)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.06.2005 (wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn StR Sierau zum Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 08.06.2005 (Drucksache-Nr. 02254-05-E1) (wurde nachgereicht)

Herr RM Münch erhebt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Eving zum Antrag und bittet um Abstimmung:

„Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Vorlage – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen – ab.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Eving hat bereits mehrfach beschlossen, die Ansiedlung eines Einzelhändlers auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik zu unterstützen und die Verwaltung aufgefordert, sowohl das Nahversorgungskonzept wie auch den Masterplan Einzelhandel entsprechend anzugleichen.
Das Gelände ist in einem desolaten Zustand und gleicht einer „Müllkippe“, Anwohner beschweren sich ständig über Müllablagerungen und eine explosionsartige Vermehrung der Ratten auf dem derzeit brachliegenden Grundstück. Abhilfe ist hier nur durch eine schnelle Folgenutzung möglich. Der Besitzer des Grundstückes steht aber einer Wohnbebauung eher ablehnend gegenüber und favorisiert die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes.
Die Bezirksvertretung Eving befürchtet daher, dass nach Erlass einer Veränderungssperre und der daraus resultierenden Ablehnung der Bauvoranfrage das Grundstück auf lange Sicht nicht genutzt bzw. bebaut wird.
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes wird nicht nur die problematische Situation auf dem Grundstück lösen, sondern den gesamten Bereich der Bergstraße aufwerten und hier neue Impulse geben. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die in den letzten Jahren durch Geschäftsschließungen stark rückläufige Entwicklung der Bergstraße positiv zu beeinflussen.
Des Weiteren muss die Veränderung der Altersstruktur berücksichtigt werden. Den zunehmend älter werdenden Bewohnern muss eine fußläufige Einkaufsmöglichkeit in ihrem Siedlungsbereich zur Verfügung stehen.“

Herr StR Sierau vergleicht diesen Fall mit dem Beschluss zur Bayrischen Straße in Eving. Derzeitig habe es den Anschein, dass das durchgeführte Verfahren für den Bereich hilfreich war, so dass auch für den Bereich „östlich Zum Holz“ dieses Verfahren angestrebt sei. Auch gebe es im Umfeld Verwaltungsstreitverfahren, die zunächst abgewartet werden sollen. Die Sorge der Bezirksvertretung Eving sei nachvollziehbar, aber er empfiehlt, erst einmal eine Veränderungssperre zu beschließen.

Herr RM Berndsen wird darauf achten, dass die Veränderungssperre für die Suche nach einer Lösung genutzt wird.

Frau RM Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass es zu einer Übereinstimmung mit dem Masterplan Einzelhandel und dem Nahversorgungskonzept kommen muss.

Herr RM Follert sieht in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungssperre die beste Lösung für Eving.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:
- den Bebauungsplan Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – (ehemalige Brotfabrik Peine) für den unter
Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

- den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt
1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146
– östlich „Zum Holz“ – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02164-05)

Auf die Frage des Herrn RM Münch, ob der Wasserwanderrastplatz mit acht Plätzen eine sinnvolle Maßnahme sei, erläutert Herr StR Sierau, dass der Wasserwanderrastplatz kein Ersatz für eine Marina sei, sondern es handle sich um temporäre Rastplätze für Reisende mit dem Sportboot und diene der Förderung des Sportboottourismusses.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2004 die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 104.400,00 € brutto beschlossen.
Die Finanzierung sollte aus der Teilfinanzrechnung 2005 des Amtes 61 unter „nicht ergebniswirksamen Einzahlungen/Auszahlungen“ erfolgen.
Entgegen der bisherigen Vorgaben hat das Ministerium nunmehr mitgeteilt, dass der Eigenanteil durch die Stadt Dortmund zu tragen ist.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Eigenanteils für die Erstellung des WWRP
i. H. v. maximal 20.900 EURO.



zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02324-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 3).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 03.05.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

zu TOP 3.8
Bebauungsplan Ap 217 - Am Rosenplätzchen -
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02299-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 217 – Am Rosenplätzchen – zu verkleinern. Der Verkleinerungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch beigefügter Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).



II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 217 - Am Rosenplätzchen - (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 217 - Am Rosenplätzchen - für den unter der Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 13.05.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02298-05)

Herr RM Follert spricht die Grundstücksgröße an, die Grundstücke sollten nicht zu klein sein.

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 205 - Nagelpötchen- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich.

Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Errichtung eines Seminargebäudes und eines Wohnheimes für die WIHOGA auf dem Grundstück "Am Rombergpark" in Dortmund-Hacheney - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung (Az.: 63/2-3-34608 und 63/2-3-34670)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02292-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 08.06.2005 (wurde nachversandt)

Auf die Frage des Herrn RM Münch, warum die Ausgleichs- und Ersatzfläche nicht eingriffsnäher, z. B. nordöstlich des Planbereiches, eingerichtet wird, verdeutlicht Herr Dr. Grote, dass der Ausgleich an der Stockumer Straße am effektivsten sei.

Frau RM Reuter spricht sich für die naturnahe Gestaltung aus, die vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde angeregt wird. Ansonsten gehe sie von einer weiteren Verbesserung der Fassade aus.

Herr RM Harnisch hält die Feststellung des Beirates in der Lage für selbstverständlich, bittet aber gleichzeitig darum, den Beschluss des Beirates zu übernehmen.

Herr Wilde erklärt, dass es keines zusätzlichen Antrages des AUSW bedarf, um Bedenken des Beirates einzubringen, da der Beirat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dem Beirat, der um naturnahe Gestaltung der geplanten Wasserbecken als Kleingewässer sowie um die Anlegung eines dauerhaften Kleingewässers (Größe 10 m x 20 m) am Bahndamm bittet, zu folgen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 – WIHOGA - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.
II Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 – Hotelfachschule
WIHOGA - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 13.05.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Hom 286 – WIHOGA – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

Rechtsgrundlage: IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 – WIHOGA – Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).


zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
vom 27.08.1997;
II. Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 11.12.2002 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985;
III. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung
des Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-;
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
V. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des
Bebauungsplanes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02034-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 08.06.2005 (wurde nachversandt)

Frau RM Weyer bemängelt, dass die Beschlussfassung im AUSW vor der Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt. Sie stellt dar, dass die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Brackel in der Sitzung am 16.06.2005 der Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nicht folgen werde, auch werde angebracht werden, dass die Ausgleichsfläche in Brackel liegen müsste.

Auf die Sitzungstermine eingehend erklärt Herr RM Hengstenberg, dass die Termine vor der Sommerpause eine andere Beratungsfolge nicht zugelassen habe.

Herr RM H. Fischer schließt sich der Argumentation des Beirates an und ist gegen die Bebauung der Fläche, weil ein Biotopverbund unterbrochen werde.

Herr RM Follert hält das geplante Wohngebiet für attraktiv, auch die verkehrliche Erschließung sei gut, so dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr RM Thieme gibt zur Niederschrift, dass er die Vorlage im Namen der DVU ablehne. An diesem Beispiel ist erkennbar, dass Zug um Zug die Grundsubstanz dieser Stadt aus kurzsichtigen Profiterwägungen heraus zerstört werde. Für ihn läuft es auf eine Überbauung des Stadtbezirkes Brackel hinaus. Er sieht keine Aufwertung in der Planung, sondern einen Verlust der Identität der Stadt für ihre Einwohner.

Herr Ostholt macht deutlich, dass die Bauleitplanung in Dortmund nicht willkürlich erfolge, sondern dem vom Rat verabschiedeten Flächennutzungsplan (FNP) folge. Der FNP von Ende 2005 sieht im Vergleich zum vorherigen FNP 5 % mehr Grün und Freifläche und ein Anwachsen von 44 % auf ca. 50 % vor.
Herr Ostholt erklärt, dass die Ausgleichsfläche leider nicht in Brackel möglich sei. Neben den versiegelten Flächen gibt es große Grün-, Ausgleichs- und Versickerungsflächen.

Herr Prof. Dr. Finke stellt für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde fest, dass diese Fläche zu den ökologisch wertvollen zählt, so dass möglichst keine Bebauung in diesem Biotopverbund erfolgen sollte. Natürlich habe er Verständnis dafür, dass ökologische Eingriffe in einer Stadt erfolgen müssen, aber einer Bebauung auf dieser Fläche könne der Beirat aus seinem Selbstverständnis heraus nicht zustimmen.

Herr StD Fehlemann weist darauf hin, dass die heutigen überbauten Flächen der Stadtgärtnerei mit Anzucht- und Zuchtgärten, Treibhäusern, Heizanlagen und Personalwohnungen ca. 25.000 qm ausmachen. Hier werden viel mehr Freiflächen entstehen. Derzeitig erkennt er dort keinen Biotopverbund, der Bereich sei komplett umzäunt.

Herr StR Sierau erläutert, dass im Vorfeld der Diskussionen zum FNP auch über eine Reihenfolge der bebaubaren Flächen hinsichtlich ihres ökologischen Wertes diskutiert wurde und dies in die Beschlussfassung eingeflossen sei. Auch die Masterpläne und Integrierten Stadtbezirksentwicklungspläne seien in den FNP eingegangen.
Abschließend bezeichnet er die Fläche der Stadtgärtnerei als anthropogen überformte Freiraumsituation, die kaum die Umweltqualitätsaspekte beinhaltet, wie sie sie nach der Fertigstellung haben wird.
Die Fläche gilt mit entsprechenden Nahversorgungsangeboten als integriert und ist für eine Entwicklung geeigneter als eine Fläche im Außenbereich. Außerdem gehe es darum, Dortmunder in Dortmund Grundstücke anbieten zu können.

Herr RM Münch spricht den Naturschutz auf Zeit an. Er ist dafür, für einen gewissen Zeitraum die Biotopfunktionstüchtigkeit bestimmter Flächen zu erhalten. Er stellt mündlich den Antrag, die Vorlage um ein Jahr zurückzustellen.
Auch regt er die Verwaltung an zu prüfen, wie die ökologische Durchlässigkeit in diesem Bereich erhöht werden könne, z. B. durch eine Bordsteinabsenkung im Bereich Leni-Rommel-Straße und Holzwickeder Straße.

Herr RM Harnisch stellt fest, dass die Meinung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gesehen und abgewogen werde. Die Fläche der Stadtgärtnerei sieht er als ehemals gewerblich genutzte Fläche als ideale Fläche für eine Bebauung an. Er ist der Meinung, dass die Eigentümer der Eigenheime, die dort entstehen werden, sich umweltgerecht verhalten werden, so dass er die Vorlage befürwortet.

Herr RM Mause fordert Schluss der Debatte.

Herr RM Münch spricht sich in seiner Gegenrede für ein Ausdiskutieren der Thematik aus.

Der Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte wird bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig angenommen.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und die DVU bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Frau RM Weyer folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplanverfahren zur Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) weitergeführt wird;

II. beschließt, den Beschluss über die Änderung Nr. 140 des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzuheben;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004;

III. beschließt, den Beschluss vom 11.12.2002 zur Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- hinsichtlich des Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr, wie unter Punkt 4 der Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und 4 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

IV. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei;

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei für den unter Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 18.04.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs.1 und 4 BauGB vom 27.08.97 in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und § 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.12
Erstellung eines Gehweges westlich bzw. südwestlich der Hellerstraße zwischen der Straße Am Trienensiepen im Norden und der Hagener Straße im Süden in Dortmund-Kichhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02264-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02190-05)

Auf Nachfrage der Frau RM Schnittker erläutert Herr Wilde, dass die zweite, dritte und vierte Änderung rechtsverbindlich durchgeführt wurde. Das Verfahren zur ersten Änderung läuft noch.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortkern Lütgendortmund – um eine ca. 10 m breite Fläche nach Westen, bis zur Ostseite des Gebäudes Westricher Straße 9 a, zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.


Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt,

- die Stellungnahme unter Punkt 15.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
- die Stellungnahme unter Punkt 15.2 dieser Vorlage und die unter Punkt 16 dieser Vorlage
beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf
einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu
ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 22.10.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 15.2 und 16.1 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2005 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02250-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 16.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.05.2005 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 142 - westlich Im Odemsloh -
hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.1996
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01343-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss vom 27.06.1996 für den Bebauungsplan Mg 142 – westlich Im Odemsloh – für den unter Punkt 1 der Vorlage beschriebenen Bereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.16
Rahmenplanung Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02174-05)

Herr RM Münch gibt zur Niederschrift:
“Die Abraumfläche südlich der geplanten Fortführung der Gneisenau-Allee zählt zu den ökologisch wertvollsten Industriebrachen und beherbergt eine der größten Kreuzkrötenpopulationen in Dortmund.
So sehr ich die Neuansiedlung von Gewerbe in Dortmund begrüße, so sehr halte ich aber auch die Erhaltung dieser seltenen Rote-Liste-Art auf Gneisenau für notwendig, zumal dies mit relativ einfachen Maßnahmen geschehen kann.
Ich mache Sie, Herr Steitz, als Umweltdezernent persönlich dafür verantwortlich, dass bei Realisierung der geplanten Bau- und Straßenmaßnahmen diese seltenen Tiere nach nördlich der Gneisenau-Allee-Fortführung umgesiedelt werden und diese Fläche deshalb krötenfreundlich, d. h. vegetationsarm, gestaltet wird.
Es darf nicht erneut – wie auf der ehemaligen Halde Derne im südwestlichen Bereich der Deponie Nord-Ost geschehen – passieren, dass diese seltene Art lebendig begraben wird, wo man sie vorher problemlos hätte umsiedeln können. Ich übergebe deshalb Ihnen, Herr Steitz, über Ihren Umweltamtsleiter Herrn Dr. Grote eine entsprechende Karte, auf der die Kreuzkröten-Habitate und Laichgewässer eingezeichnet sind.“

Herr StR Sierau merkt an, dass der von Herrn RM Münch dargestellte Sachverhalt der Verwaltung bekannt sei. Bei der Flächendisposition ist die Verlagerung der Kreuzkrötenpopulation nach Norden bereits vorgesehen. Die Verwaltung sei sehr bemüht, den Bau der Gneisenau-Allee voranzutreiben, um an dieser Stelle eine gute Anbindung und Erschließung an die B 236 n zu haben und die Entwicklung dieses Bereiches ermöglichen und beschleunigen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Entwurf des Rahmenplanes für den Ortsteil Derne zur Kenntnis und beauftragt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Scharnhorst die Verwaltung, mit dem vorliegenden Entwurf der Rahmenplanung eine Bürgerbeteiligung (Aushang und öffentliche Veranstaltung) durchzuführen.

zu TOP 3.17
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 114 - Kühlkamp - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02266-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 114 – Kühlkamp – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungs- planes Scha 114 – Kühlkamp – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 12.05.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00928-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die
Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 103 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1)sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 29.04.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.19
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02361-05)
(wurde nachversandt)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-2-032516
Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02133-05)

Herr RM Berndsen stellt dar, dass vor ca. zwei Jahren der Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt worden sei, da es um eine Versammlungsstätte mit bis zu 2.000 Personen ging, ohne dass Stellplätze vorhanden waren. Er befürchtet, dass die Versammlungsstätte, die auf insgesamt 800 Personen ausgerichtet sei, von einer größeren Personenzahl genutzt werden könnte.

Herr Wilde erläutert, dass das frühere Vorhaben zu einer Veränderungssperre geführt habe, weil es die doppelte Größenordnung haben sollte. Auch war der Zeitpunkt der äußeren Erschließung der verlegten Lindenhorster Straße noch nicht geklärt. Jetzt können die Stellplätze auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden und die äußere Erschließung ist geklärt.

Herr Hofmeister ergänzt, der vorgelegte Bestuhlungsplan für die Versammlungsstätte lasse erkennen, dass mehr als die in der Vorlage genannte Personenanzahl nicht dort hineinpassen. Die übrigen Flächen sind z. B. Bühnenflächen. In der Genehmigung werde die maximale Besucherzahl festgeschrieben, so dass ein ordnungsbehördliches Tätigwerden möglich ist, wenn bekannt werden sollte, dass die Besucherzahlen überschritten werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme aus der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02144-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Umbau und Erweiterung der ehemaligen Stadtteilbücherei Nord als Ersatz der Pavillons und zur Sicherstellung der 4-Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums, Münsterstr.122 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3.165.000 €.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Tiefbaumaßnahme "Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02446-05)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2005 (Drucksache-Nr. 02246-05-E1) (wurde nachversandt)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Harnisch gibt an, dass bei der Vorstellung des Konzeptes die Entlastung der B 1 als Ziel genannt wurde. Z. B. wurde auch der Bebauungsplan geändert, um eine Behelfszufahrt zu schaffen. Wenn der Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert würde, könne die SPD-Fraktion zustimmen.

Herr Keune merkt an, dass die Strobelallee verbessert werden müsse. Mit dem Baubeschluss wurde gleichzeitig vorgeschlagen, dass Grünpflege und notwendige Verbesserungen im Erscheinungsbild nach Realisierung der anderen Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden. Hier wurde bereits die Strobelallee gesehen. Die Ausschreibungsergebnisse stehen zum Teil noch aus. Ein Gutachter hatte den Notüberlauf, um den es der CDU-Fraktion gehe, für dringend erforderlich gehalten. Die Zufahrt sei auch schon in Auftrag gegeben worden, die Bauzeit betrage insgesamt vier Wochen.

Herr RM Hengstenberg stellt fest, dass Einvernehmen darüber hergestellt wurde, den Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag anzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2005 als Prüfauftrag an die Verwaltung an:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt das Engagement der Stadt Dortmund, im Zuge der Vorbereitungen für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 das Umfeld des Westfalenstadions durch Infrastrukturmaßnahmen aufzuwerten.

Er stellt jedoch fest, dass die Strobelallee zwischen zukünftiger Zufahrt zu den Parkplätzen auf dem ehemaligen Luftbad im Westen und Abgang zur Stadtbahnhaltestelle im Osten einer weiteren Aufwertung bedarf. Insbesondere die Abpfostung zwischen Straße und Fußweg, die Stadtmöblierung, Beete und Bepflanzungen sowie ausreichend Abstellgelegenheiten für Fahrräder sind nicht mehr zeitgemäß und sollten daher dringend ausgetauscht bzw. verbessert werden.

Um die vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen kostenneutral durchzuführen, spricht sich der Ausschuss dafür aus, auf die im Rahmenplan Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion (Drucksache Nr.: 02379-02) ausgewiesene Maßnahme M19 (Bau einer Behelfsausfahrt zum Parkplatz H) zu verzichten.“



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
1. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02259-05)

Herr RM Pisula stellt fest, dass ein Verlust zu erwarten ist. Er sieht ihn als Folge des Bestattungsgesetzes. Er regt an, Maßnahmen im Bereich der Gebührenordnung und der Gleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privaten Betreibern von Krematorien zu ergreifen. Ziel muss eine bessere Auslastung der städtischen Einrichtung und die Nutzung der Dortmunder Einrichtung vor benachbarten Einrichtungen sein.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass ein Gleichklang der Behandlung den Friedhöfen Dortmund sehr entgegen käme. Er weist darauf hin, Dortmunder gingen davon aus, dass ihre Angehörigen in Dortmund verbrannt werden. Wenn dies nicht explizit gesagt wird, kann der Bestattungsunternehmer den Verbrennungsfall überall erledigen lassen.

Für Herrn RM Carl ist vorstellbar, dass die Dienstleistung der Bestattung nicht mehr von der Kommune, sondern nur noch von Privaten erledigt wird. Ein Eigenbetrieb müsse selbst prüfen, ob die Aufgaben weiter angeboten werden müssen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass eine weitere Privatisierung nicht möglich sei. Die Friedhöfe Dortmund sind eine GmbH, die nach der Gewinn- und Verlust-Rechnung arbeiten. Die Friedhöfe Dortmund dürfen aber nicht – so wie es eine private GmbH darf – für ihre Arbeit werben.

Laut Herrn RM Hengstenberg müsse der Gesetzgeber sich Gedanken darüber machen, welche Reglementarien er schafft und welche wettbewerbsverzerrenden Situationen diese Reglementarien hervorrufen.



Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP 10 und 11 wurden vor TOP 3 behandelt.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

TOP 12.1 und 12.2 wurden nach TOP 2.1 als
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung behandelt.


zu TOP 12.3
Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02323-05)
(wurde nachversandt)

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit den Bausteinen Baukosten und Projektplanung in der Gesamthöhe von 511.300 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, als Voraussetzung zur Erstellung der Planung und der Baukostenermittlung einen Auftrag in Höhe von 90.000 € an ein externes Architekturbüro zu vergeben.


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Absperreinrichtungen für den Naturschutz
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02403-05)

Herr Dr. Grote gibt an, dass der Zaun zum Steinbruch Schüren bei Pflegearbeiten beschädigt wurde und umgehend repariert werde. Die Pfosten in Salingen werden umgehend wieder eingesetzt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 13.2
Biotopmanagement DEW-Wald Deusen, Dahlwiese und Gewerbepark Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02404-05)

Nach Angaben des Herrn Dr. Grote kommt eine Vielzahl von Anregungen für Maßnahmen aus der Politik, von Naturschutzverbänden und von einzelnen Interessierten. Diese Anregungen werden zusammengefasst und zusammen mit dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde werden Maßnahmen und Programme erstellt, in denen die Anregungen abgearbeitet werden. Dies passiere auch mit den Anregungen des Herrn RM Münch.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlich gegebene Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 13.3
Abbau des Amphibienabfangzaunes bei IKEA
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02406-05)

Herr Dr. Grote erklärt, dass der Abfangzaun seinerzeit errichtet wurde, um ein Rückwandern der Kreuzkröte zu verhindern. Das Umweltamt sieht die Entwässerungsanlagen der Fa. IKEA als ein nicht nachhaltiges Lebensraumangebot für die Kreuzkröten an.
Im Planverfahren und bei der Realisierung des Neubaus habe die Verwaltung dafür gesorgt, dass die Kreuzkröten in diesem Bereich einen hinreichenden Lebensraum haben, der geeignet ist, den Bestand der Art dort ständig zu sichern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Antwort zur Anfrage des Herrn RM Münch zur Kenntnis.



Herr RM Hengstenberg weist auf die Imagebroschüre „Herausforderungen annehmen- Planung – Bau – Betrieb von Dortmunds Infrastruktur“ als Information des Tiefbauamtes hin.







H e n g s t e n b e r g D r. H e t m e i e r S k o d z i k
VorsitzenderRatsmitgliedSchriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)
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