Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 23.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:13 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Naumann i. V. für Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Meyer i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis (ab 16:25 Uhr)
Rm Neumann i. V. für Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.(entschuldigt)
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Arndts, FB 30
Herr Löchter, FB 1
Herr Spoo, FB 3



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 23.05.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 RSS-Feeds auf dortmund.de
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07328-17)

2.2 Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06957-17)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17)

3.2 Erstellung einer App zur zusammengefassten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07495-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07495-17-E1)

3.3 Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden^
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07186-17-E2)
hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)/ liegt aus Sitzung 04.04.2017 bereits vor
(Drucksache Nr.: 07186-17)

3.4 Wahlplakatierung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17)

3.5 Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07864-17)

3.6 Katastrophenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07869-17)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Attraktivitätskonzept Dortmunder Wochenmärkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07410-17)

4.2 Verkaufsoffene Sonntage
-mündlicher Bericht-

4.3 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 07175-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)


4.4 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

4.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

4.6 Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

4.7 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

4.8 Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

4.9 Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Bohnhof benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Aufgrund eines Anschlusstermins von Herrn Aschenbrenner werden die Tagesordnungspunkte 4.5 und 4.6 vor TOP 2.1 behandelt.

Des Weiteren bat Herr Rm Goosmann darum die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.9 zusammen zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig genehmigt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017


Frau Rm Noltemeyer bat um folgende Ergänzung des TOP 2.2;

Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, ob die Verwaltung, wenn der Ausschuss eine Satzung zur Katzenkastration erlassen würde, diese beanstanden müssten, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass dies so sei.

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017 wurde mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.



zu TOP 4.5
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif

Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Satzungsentwurf über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif und den anliegenden Entgeltordnungsentwurf für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.



zu TOP 4.6
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen humanitärer Hilfe die Spende des Löschfahrzeuges Daimler-Benz, Typ/Ausführung 1019AF, Fzg.Ident-Fabr.-Nr. 38018314969489 an die Feuerwehr der Gemeinde Resen / Mazedonien.

2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
RSS-Feeds auf dortmund.de
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07328-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.2017 vor:

….Eingabe des Herrn Norbert Paul gem. § 24 GO NRW vom 10.03.2017
Hier: RSS-Feeds auf dortmund.de
Drucksache Nr.: 07328-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Anfrage hat sich die Dortmund-Agentur befasst.
Diese wird wie folgt beantwortet:
Seit 2005 bietet die Stadt Dortmund, erreichbar über einen Link im Kopfmenü, RSS-Feeds an.
Dabei stehen verschiedene Feeds zur Auswahl. Neben den Nachrichten der letzten 7 Tage aus
dem Stadtportal (jeweils mit und ohne Bildern), ein Feed zum Thema Wissenschaft (in Zusammenarbeit mit den Hochschuleinrichtungen der Stadt) und ein Feed der Nachrichten der Feuerwehr. Zudem bieten wir einen Feed mit den im Veranstaltungskalender aufgeführten Events der kommenden 7 Tage (ebenfalls mit und ohne Bildern) und einen Feed mit dem s. g. Sitzungskalender. Hier finden sich alle Termine der politischen Gremien der Stadt Dortmund in den kommenden 7 Tagen. Eine noch detailliertere Auflistung der Themen ist derzeit nicht geplant…..


Frau Rm Noltemeyer fragte, wie die Meinung der Verwaltung zur Information der Bürger per RSS-Feeds im Gegensatz zu anderen Medien wie z.B. Veranstaltungskalender, App´s, Twitter, Facebook sei und was im Kosten- Nutzenvergleich für sinnvoll erachtet wird.

Hierzu antwortete Herr Spoo von der Dortmund Agentur, dass RSS-Feeds nur einen kleinen Teil der Informationsmöglichkeiten für die Bürger darstellt. Da wäre auch noch die Internetseite der Stadt Dortmund dortmund.de, auf die auch die RSS-Feeds hinführen. Es werden aber auch die sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram genutzt. Was die Kosten betrifft, sind diese Tools kostenlos. Wenn man den Nutzen betrachtet, ist RSS eher eine Technik aus den 90´er Jahren, die kaum noch genutzt wird. Die Abrufe von RSS bewegen sich im Monat im kleinen dreistelligen Bereich, während die Abrufe bei Social Media bei durchschnittlich ein bis zwei Millionen pro Monat liegen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06957-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2017 vor:

….Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 30.01.2017
(Drucksache Nr.: 06957-17)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Möglichkeiten, einen Lieferservice für Ausweisdokumente bei der Stadt Dortmund einzurichten, wurden mittlerweile umfassend geprüft. Bei den Recherchen wurden u.a. die Erfahrungswerte anderer Kommunen zu diesem Thema abgefragt.
Grundsätzlich stehen die Bürgerdienste der Einführung eines Lieferservices für Ausweisdokumente aufgeschlossen gegenüber.
Aufgrund der momentan ausgeschöpften Ressourcen kann dieses komplexe Thema allerdings
erst in 2018 bearbeitet werden…..

Herr sB Krummacher fragte nach, was mit ausgeschöpften Ressourcen gemeint sei und ob das Thema in 2018 nur bearbeitet oder auch umgesetzt wird.

Herr Rm Bohnhof bat um Auskunft, ob es schon Überlegungen gebe, inwieweit der Sicherheitsaspekt und das Qualitätsmanagement bei der der Vergabe berücksichtigt würden.

Herr Kruse von den Bürgerdiensten antwortet, dass man mit mittlerweile mit anderen Städten Rücksprache genommen und ein Zusammenstellung erarbeitet habe. Dabei habe man festgestellt, dass das Thema sehr arbeitsaufwändig ist, auch im Hinblick auf die genaue Prüfung des Sicherheitsaspektes. Es gibt da schon einige Ansätze aus anderen Kommunen, dies muss aber noch genau geprüft werden. Daher ist es als freiwillige Leistung vor dem Hintergrund der personellen Auslastung aufgrund der Wahlen in 2017 nicht leistbar.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung



zu TOP 3.1
Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:


…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.




zu TOP 3.2
Erstellung einer App zur zusammengefassten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07495-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- Ergänzungsantrag der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

…die AfD-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, unverzüglich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Applikation zur Darstellung der Dortmunder Kulturangebote auf mobilen Kommunikationsgeräten erstellen zu lassen.

Begründung: Die Kommunikation spielt im Marketing eine entscheidende Rolle. Mit dem Aufkommen mobiler digitaler Endgeräte und der Verfügbarkeit drahtloser Netze, hat die Bedeutung dieser Kommunikationskanäle in den letzten Jahren immens zugenommen. Wer in diesem Bereich nicht präsent ist, verliert zunehmend die Wahrnehmung seiner Zielgruppen. Neben Webseiten, die für die Darstellung auf Mobilgeräten optimiert sind, ist das Vorhandensein spezieller Applikationen (kurz Apps) für Körperschaften mit breit gefächerten Angeboten essentiell.

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 21.03.2017 zum TOP "Masterplan Erlebnis Dortmund" festgestellt wurde, sind die Möglichkeiten einer integrierten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt nicht ansatzweise ausgeschöpft.
Notwendig ist eine zeitgemäße, zusammengefasste Übersicht aller Kultur-, Sport- und Freizeitangebote der Stadt in einer Applikation für die maßgeblichen Plattformen. Vor Vergabe des Auftrages ist daher ein Lastenheft zu erstellen, in welchem u.a. die folgenden Punkte festgeschrieben werden:

- App für die Plattformen Android, iOS, und Windows Phone
- Aufführung sämtlicher Veranstaltungen der Stadt Dortmund mit Zeit, Ort und Inhalt
- Darstellung der Sehenswürdigkeiten, Museen, sonstiger Ausstellungen, der Sportstätten und des Zoos
- Ergänzung von nichtkommerziellen und gewerblichen Angeboten der Kinos, der freien Theaterszene, des Domizils, der Galerien und der sonstigen freien Kreativwirtschaft.
- Volltextsuche
- Georeferenzierung aller Angebote mit Umkreissuche
- Spiegelung des Angebotes auf einer barrierefrei zu erreichenden Website

Denkbar ist, die App "DO guide" von Dortmund-Tourismus entsprechend zu erweitern. Diese bereits bestehenden App zeigt, wie eine für mobile Endgeräte geeignete Oberfläche konzipiert sein kann. Leider wird das Projekt nur unzureichend gepflegt (32bit-App, langsame Verarbeitung, keine Suchfunktion, Verlinkung auf externe Seiten, statt einheitlicher Darstellung aller Veranstaltungen, Fehler und Auslassungen in der Benutzerführung). Vor allem aber ist die Applikation kaum einem der potentiellen Nutzer bekannt.

Um den Einwohner und den Besuchern der Stadt Dortmund eine jederzeit aktuelle App anbieten zu können, ist es notwendig, diese Aufgabe zentral und somit ressortübergreifend zu verankern, wie beispielsweise im Bereich der Dortmund-Agentur….

Herr Rm Bohnhof erläuterte, dass dies schon Thema der letzten Sitzung des Kulturausschusses gewesen sei, er die Zuständigkeit jedoch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe.

Frau Rm Noltemeyer zeigte sich erstaunt, dass der Ausschuss sich mit einem Kulturthema befassen solle, gab jedoch zu bedenken, dass es bereits diverse Informationsseiten, teils städtisch, teils gewerblich gebe und man im Rahmen der „Kulturhauptstadt“ bereits versucht habe, die verschiedenen Informationsseiten miteinander zu verbinden, dies sei jedoch gescheitert.

Herr Rm Goosmann erklärte ebenfalls, dass er die Zuständigkeit nicht im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe und die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, falls die Fraktion AfD auf Abstimmung bestehe.

Auch Frau Rm Reigl sieht nicht den Bedarf einer zusätzlichen App, da es bereits stadtübergreifende gebe.

Herr Rm Weber hält es für eine gute Lösung, wenn die Verwaltung dieses Thema im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund mit berücksichtigen würde.

Da Herr Rm Bohnhof den Antrag aufrecht halten möchte, bat er darum, ihn an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen, die Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.



zu TOP 3.3
Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden^
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07186-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2017 vor:

…Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.04.2017 zur Sitzung des Ausschusses am 04.04.2017
DS-Nr. 007186-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
In den letzten drei Jahren wurden drei Eingaben aufgrund § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung
nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Zu Frage 2:
In den beiden vorhergehenden Wahlperioden gab es keine Eingaben, die aufgrund § 3 Absatz
3 nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurden.
Zu Frage 3:
Die drei nicht auf Tagesordnung genommenen Eingaben waren bereits im Ausschuss beraten
und enthielten keine neuen inhaltlichen Aspekte.
Zu Frage 4:
Die erneuten Eingaben werden zusammen mit den Ursprungseingaben zur Prüfung an den
zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dieser bewertet, ob die Eingabe neue Aspekte
enthält, oder ob sie inhaltlich mit der bereits beratenen und abgeschlossenen Eingabe
identisch ist.
Zu Frage 5:
Keine
Zu Frage 6:
Die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
(Verfahrensgrundsätze) Stand: 15. Januar 2014
https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze/260564
regeln während der laufenden Wahlperiode unter Punkt 7.4
Ein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung einer Petition besteht nicht, wenn der Petent
sein Anliegen bereits in einer früheren Petition vorgebracht hat, diese beschieden worden ist
und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden.
Laut Auskunft der Geschäftsführung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
sind die Petitionen oft politische Entscheidungen, daher bietet der Punkt 7.14.7
Die Vorschläge zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag können insbesondere
lauten:
Das Petitionsverfahren abzuschließen,
 weil das Anliegen inhaltlich bereits in der laufenden Wahlperiode behandelt worden
ist;
die Möglichkeit, die Petition in der nächsten Wahlperiode erneut zu behandeln.
Bei Einzelfallentscheidungen können unter Berücksichtigung des Punktes 8.2.2
Die Begründung für die Beschlussempfehlung wird in der Ausschusssitzung nur
ausnahmsweise aufgerufen, insbesondere wenn im Einzelfall die Ablehnung eines Antrages
zur abschließenden Erledigung in die Begründung aufgenommen werden soll.
unter Bezug auf die erste Beurteilung Petitionen beschleunigt behandelt werden….

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 04.04.2017 vor:

…Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag und Überweisung sowie Beschlussempfehlung an den Rat.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt (kursiv):
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser in der laufenden Wahlperiode des Rates bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Alternativ wird die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt:
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser seit Ablauf von 3 Jahren bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Begründung

Auch der Petitionsausschuss des Bundestags sieht vor, dass Petitionen einmal je Wahlperiode des Bundestags eingereicht werden können. Es wäre daher zu empfehlen, das analog für den städtischen Beschwerdeausschuss zu übernehmen.
Es ist nicht auszuschließen, dass neue sachliche oder wissenschaftliche Erkenntnisse es erforderlich machen, sich mit einer Eingabe zum selben Inhalt auch des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung erneut zu beschäftigen.
Das sich der Ausschuss nicht mit immer denselben Angelegenheiten befassen muss, ist hirneichend durch § 4, Satz 3 geregelt.

Ergänzend bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:

Aus welchen Gründen nach § 3 der Geschäftsordnung sind in den letzten 3 Jahren wie viele Eingaben nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden?.....




Herr Rm Goosmann erklärte, dass die Beantwortung der Fragen zeige, dass die Zahlen keine Änderung der bestehenden Geschäftsordnung rechtfertige. Die Beantwortung der Frage 4 mache deutlich, dass die Prüfung der erneuten Eingaben unter Einbeziehung des zuständigen Fachbereiches erfolgt. Die geringen Zahlen dazu weisen darauf hin, dass sich dies bewährt habe und keiner Änderung bedarf.

Frau Rm Reigl ist der Meinung, dass gerade wegen der geringen Zahlen eine Änderung der Geschäftsordnung keinem Schaden würde und sie deshalb den Antrag aufrechterhalten würde.

Herr Rm Weber erklärte ebenfalls, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da sie die Änderung, insbesondere nach Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion, nicht für erforderlich halten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linken & Piraten) den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab.



zu TOP 3.4
Wahlplakatierung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

…wie vermutlich bei allen bisherigen Wahlen auch, ist es im Vorfeld der vergangen Landtagswahl natürlich auch wieder zu Verstößen gegen die Plakatierungsgenehmigung gekommen, die teilweise auch die Sicherheit im Straßenverkehr hätten gefährden können. Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie und durch wen wird die Einhaltung der Vorschriften beim Plakatieren kontrolliert?

2) Wie und wo können Menschen, die eine Missachtung dieser Vorschriften auf öffentlichen Straßen bemerken, diese melden?

3) Wie wird mit diesen Meldungen verfahren?

4) Wann und unter welchen Umständen wird ein Plakat entfernt? Gibt es dabei verschiedene Prioritäten, je nachdem wie "gefährlich" ein Plakat hängt?

5) Werden die Parteien über entfernte Plakate informiert? Und falls ja, auf welchem Weg?....

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.5
Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07864-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

…in vielen städtischen Grünanlagen, die der Erholung der Dortmunder Bürger gewidmet sind, häufen sich derzeit Fälle von Verschmutzungen, Pöbeleien und Straftaten durch alkoholisierte Gruppen.

Immer mehr Dortmunder Bürger wenden sich an die AfD-Ratsfraktion und kündigen an, die städtischen Erholungsanlagen zukünftig meiden zu wollen. Junge Familien, denen es zunehmend an Geld für entferntere Urlaubsziele mangelt, beklagen den Alkoholkonsum in städtischen Parks und das damit häufig verbundene öffentliche Urinieren, massive Lärmbelästigungen und Gewalttaten durch betrunkene Gruppen.

Am 25. April beschwerten sich etwa Martener Bürger auf der Bezirksvertretungssitzung Lütgendortmund darüber, dass sich die Trinkerszene im Martener Park u.a. auf den aufgestellten Bänken versammle. Hinter den Hütten der benachbarten Kleingartenanlage werde ständig uriniert und gekotet. Die Bürger forderten, gegen die Trinkerszene vorzugehen bzw. die Bänke zu entfernen. Bezirksbürgermeister Heiko Brankamp (SPD) verstieg sich zu der Entgegnung gegenüber den besorgten Bürgern, sie hätten eben "mit dieser Problematik zu leben".

Dieser Kapitulation vor dem Verlust des öffentlichen Raums stellt sich die AfD-Ratsfraktion entschieden entgegen. Bereits jetzt könnte auf Grundlage des § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund gegen den öffentlichen Alkoholkonsum vorgegangen werden. Auch können Alkoholkonsumverbote verstärkt mittels Allgemeinverfügungen für bestimmte konkret-gefährdete Erholungsflächen erlassen werden. Vgl. VG Köln, Urt. 16.9.2010. Ferner kann öffentlicher Alkoholkonsum und die damit verbundenen Ausfallerscheinungen bei den Konsumenten bei Parkbesuchern und Anwohnern zu Gesundheitsschäden durch Lärmbelästigungen, Eigentumsbeschädigungen und gewalttätigen Übergriffen führen und stellt zweifelslos eine Gefahr für die objektive Rechtsordnung dar Schoch, Jura 2012, 858, 862.. Die Stadt Herne hat bereits ein öffentliches Alkoholkonsumverbot erlassen. Auch die Stadtverwaltung Dortmund ist zum Handeln verpflichtet. In vielen Anlagen begründet der öffentliche Alkoholkonsum nicht mehr nur einen abstrakten Gefahrverdacht, sondern stellt eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit In der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass ein generelles Alkoholverbot zulässig ist, wenn der öffentliche Alkoholkonsum regelmäßig u. typischerweise zum Eintritt von Schäden, etwa in Folge von alkoholbedingten Gewaltdelikten führt (VGH Mannheim, NVwZ-RR 2010,55). dar.

Daher bittet die AfD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:



Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.6
Katastrophenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07869-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07869-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zu den in einem atomaren Katastrophenfall geplanten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
In einer Pressemitteilung aus Dezember 2016 hat die Stadt mitgeteilt, dass sie 485.000 Jodtabletten in der Apotheke der Städtischen Kliniken eingelagert hat, die in einem atomaren Katastrophenfall vor allem an Kinder und Schwangere verteilt werden sollen. Personen über 45 Jahren sollen keine Tabletten bekommen. Laut der erwähnten Pressemitteilung soll 2017 mit den Kommunen der Region gemeinsam entschieden werden, wie die Tabletten an die Bevölkerung verteilt werden.
Hintergrund sind unter anderem die nur wenige hundert Kilometer von Dortmund entfernt betriebenen belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel, die immer wieder Sicherheitsmängel aufweisen. Fast monatlich gibt es dort Störfälle.
Auch Dortmund wäre von einem atomaren Unfall betroffen. …..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.





4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Attraktivitätskonzept Dortmunder Wochenmärkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07410-17)

Herr Rm Goosmann erklärte, dass der Zwischenbericht ein Ist-Bericht sei, der derzeitige Belegungszahlen der Wochenmärkte in den Vororten zeige. Jedoch werde deutlich, dass das Ordnungsamt alleine mit dem weiteren Entwickeln der Wochenmärkte überfordert sei.
Da müsse jemand helfen, der in Marketingstrategien erfahrener sei.

Auch Frau Rm Noltemeyer hält den Bericht eher für eine Bestandsaufnahme. Eine wichtige Kernfrage sei ihrer Meinung nach, wie das bestehende Angebot ergänzt werden kann und wie vielleicht zusätzliche Orte oder z.B. „Mottomärkte“ initiiert werden können.

Herr Rm Weber wies noch einmal auf das Frankfurter Modell hin. Dort wird das Thema in einer ausgelagerten GmbH ausführlich und sehr erfolgreich behandelt. Er sehe die Vorlage als einen Zwischenbericht und ist der Meinung, dass man Endbericht abwarten solle.

Herr sB Wallrabe sieht die Aufgabe sich um die Attraktivität der Märkte zu kümmern nicht bei der Verwaltung sondern es sei in der freien Marktwirtschaft die Verantwortung der Markthändler durch ihr Angebot dafür zu sorgen, dass die Kunden kommen.

Herr Rm Goosmann bat darum, die Vorlage auch an die BV´n zur Kenntnis zu geben, da er die Wochenmärkte als ein Stück Lebensqualität in den Vororten sehe.

Die Vorsitzende, Frau Rm Krause bat darum, den Bericht auch an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis zu geben.

Frau Siekmann vom Ordnungsamt erklärte, dass es Aufgabe des Ordnungsamtes sei, einen Wochenmarkt festzusetzen und zu verwalten, jedoch sei es ihnen nicht erlaubt Werbung zu betreiben. Man müsse auch den Wochenmarkt, der der Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln diene, von den erweiterten Märkten, wie Kreativmärkten oder Bauernmärkten unterscheiden. Dafür sind andere Festsetzungen nach Titel IV der GewO notwendig. Die Gewerbeordnung gibt hier ganz enge Grenzen vor, die nicht durch kommunales Satzungsrecht aufgeweicht werden können.
Im Vorfeld sind Umfeldanalysen und Wirkungen eines Wochenmarktes erfolgt. Sie zeigte sich enttäuscht, dass von den 230 Fragebögen, die an die Marktbeschicker versandt wurden, um Wünsche und Ideen abzufragen, nur 60 zurückgeschickt wurden, davon sind 31 Rückläufer vom Hansamarkt, die keine Veränderung wollen. Die Wochenmarkthändler selber, als gewinnerzielende Gewerbetreibende, täten nichts, um die Wochenmärkte attraktiver zu gestalten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Attraktivitätskonzept „Wochenmärkte“ zur Kenntnis und überweist den Bericht an die BV´n und den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnisnahme.



zu TOP 4.9
Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

Herr Rm Goosmann bat darum, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten, da es noch Anträge im AFBL dazu gebe und dort eine abschließende Beratung stattfinden werde.

Frau Siekmann vom Ordnungsamt wies darauf hin, dass die Gebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz berechnet werden. Wenn die Vorlage nicht in diesen Gremienlauf kommt, dann besteht die Gefahr, dass die Betriebsergebnisse aus Vorjahren (hier 2014) nicht mehr pünktlich abgerechnet werden können und somit ein Schaden für die Stadt Dortmund entsteht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.



zu TOP 4.2
Verkaufsoffene Sonntage

Frau Siekmann vom Ordnungsamt erklärte, dass der nächste geplante verkaufsoffene Sonntag am 28.05.17 das 1. Marktfest in Hombruch sei und dann folgt am 16.06.17 das 1. Hörder Matjesfest. Diese beiden Veranstaltungen sind bisher festgesetzt. Das geplante Gespräch mit den Kirchen und Gewerkschaften zum Status Quo der verkaufsoffenen Sonntage ist im Juni terminiert.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen nachfolgende Empfehlungen vor:

Des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017,

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017,

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12 hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung dieses zu ermöglichen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.
Der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017,

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen in der Sitzung den Antrag, als Zusatz zur möglichen Empfehlung der Vorlage der Verwaltung, den § 29 Abs. 1, Nr. e) der Geschäftsordnung in der vorliegenden Form abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 4 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit Ausnahme des § 29 Abs. 1 Nr. e) der Geschäftsordnung (s. vorherigen fettgedruckten Beschluss) einstimmig, den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.

Der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017

Die SPD-Fraktion kritisiert, dass durch die geänderte „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“, die Mitglieder in Rat und Ausschüssen besser gestellt werden, das Ehrenamt der Mitglieder in den Bezirksvertretungen, nach Ansicht der SPD-Fraktion, hingegen nicht ausreichend gewürdigt wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen mit der unten angegebenen Änderung
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern und in der bisherigen Form beizubehalten.
Begründung:
Durch die geplanten Veränderungen der Redeordnung werden kleine Fraktionen unverhältnismäßig benachteiligt. Der freie Meinungsaustausch wird eingeschränkt.


Der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen


Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

und bittet um die Beantwortung folgender 2 Fragen (Hauptsatzung):
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen…..


Frau Rm Brunsing bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Auf die Nachfrage von Herrn Rm Goosmann, ob die Fragestellungen der BVén noch beantwortet werden, antwortete Herr Arndts vom Rechtsamt, dass zu allen Anregungen und Empfehlungen eine schriftliche Erklärung für die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorbereitet sei, da dort die Schlussabstimmung vorgesehen ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlungen zur Kenntnis

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 4.4
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.



zu TOP 4.5
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

Wurde vor TOP 2. 1 behandelt



zu TOP 4.6
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

Wurde vor TOP 2. 1 behandelt



zu TOP 4.7
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017
(Drucksache Nr.: 07286-17)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft aus öffentlicher Sitzung vom 11.05.2017 vor:


..Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,Wissenschaft und Forschung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„ Im Rahmen der Projektdurchführung entstehen große Mengen persönlicher Daten, mit
deren Hilfe verschiedene Profile (Gesundheit, Lebenswandel, Risikobereitschaft, etc.)
erstellt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:

Zu 2.2.4 Leitmarktprojekt „Smart Service Power:

1. Inwieweit werden die erhobenen Daten den beteiligten Firmen zugänglich gemacht und inwieweit ist die Weiterverarbeitung in anderen Zusammenhängen und für
weitere Nutzungen gestattet?
2. Inwieweit haben die Beteiligten Einfluss auf die Nutzung ihrer persönlichen Daten?
3. Werden die betroffenen Personenkreise über die Nutzung und
Verarbeitungsmöglichkeiten der gewonnenen Daten ausführlich informiert?

Zu 2.2.8 Gründung und Ziele der „Allianz Smart City Dortmund – Wir. Machen. Zukunft“ als Beteiligungs- und Dialogplattform

1. Welche Firmen sind in welcher Funktion an der Allianz beteiligt und welche
Geschäftsfelder werden jeweils bearbeitetet?
2. Wie sehen die Verträge aus, die dem Beitritt zur Allianz zugrunde liegen und welche
Verpflichtungen gehen die Firmen durch den Beitritt ein? Wozu verpflichtet sich im
Gegenzug die Stadt?
3. Gibt es Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse und
Daten?
4. Gibt es Festlegungen hinsichtlich der Verwertungsrechte und Patente, die sich
möglicherweise aus der Zusammenarbeit ergeben?
5. Welche Datenschutzregelungen werden bezüglich der persönlichen Daten der
beteiligten Bürgerinnen und Bürger eingehalten?
6. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds beteiligt?
7. Welchen Einfluss hat die Dortmunder Politik auf den Fortgang des Projektes,
insbesondere bei der Definition neuer Projekte und Aufgaben durch den
Lenkungskreis, der ausschließlich aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt ist?
8. Wird der Politik ein Veto bei der Ausweitung, der Fortführung oder der Einstellung
von Teilprojekten eingeräumt? Das Schaubild in der Vorlage gibt die Beteiligung der
Politik nicht wider.
9. Wird der städtische IT-Dienstleister beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise?“

Rm Stackelbeck bat um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung. Aus diesem Grunde soll die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet werden.

Rm Berndsen wies darauf hin, dass der englische Begriff „smart“ die deutsche Bedeutung „schlau“ habe. Es sei hoch interessant, dass Dortmund als „schlaue Stadt“ als Vorreiter auf europäischer Ebene fungieren könne und die Erfahrungen zukünftig auf andere Städte übertragen werden soll.

Rm Garbe bezeichnete das Projekt als eine große Chance. Er bat um Auskunft, wie sichergestellt sei, dass man sich nicht auf eine lange Zeit an ein Großunternehmen wie Cisco binde.

Auf die Nachfrage von Rm Berndsen, warum der erste Antrag aus dem Jahr 2016 von der EU abgelehnt wurde, führte Herr Westphal aus, dass eine solche Begründung leider mit der Ablehnung nicht gegeben werde. In dem neuen Antrag seien aber Nachbesserungen und Konkretisierungen am Projekt selbst und an der Auswahl der zu beteiligenden Regionen vorgenommen worden.
Die Frage von Rm Garbe werde man im Zusammenhang mit den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen schriftlich beantworten.

Herr Ehrich wies darauf hin, dass die IHK dieses Projekt ausdrücklich unterstütze, da die regionalen Unternehmen ihr Know-How ebenfalls mit einbringen werden. Genau diese Art der Zusammenarbeit habe das Unternehmen bereits an anderen Standorten weltweit erfolgreich praktiziert.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet…


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (19 Ja/ 2 Enthaltungen Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zu den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City sowie die Empfehlungen der Partner der Allianz Smart City Dortmund zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

a. in Kooperation mit den Allianzpartnern ein Akteursbeteiligungskonzept in Form eines sich selbsttragenden Finanzierungsmodells zur Einrichtung eines Smart City Management-Office (SCMO) zu erarbeiten.
b. für die in der Anlage 1 benannten Themenfelder potentielle Pilotprojekte und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern der Allianz Smart City Dortmund zu entwickeln und zu qualifizieren.
c. für die in der Anlage 1 benannten Themenfelder und die dazu zu entwickelnden Pilotprojekte und Maßnahmen die Bereitstellung von Erprobungsflächen, vorranging in der Gebietskulisse des Projektes „Nordwärts“, zu prüfen.
d. sofern keine rechtlichen Bedenken bestehen, den Projektpartnern zur Erprobung von Pilotprojekten, die erstmalig ein System auf Realisierbarkeit in Dortmund testen, vorhandene kommunale Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen.
e. mit dem Abschluss eines Memorandums zwischen den Initiatoren der Allianz bzw. von Projektvereinbarungen mit den an der Qualifizierung der Pilotprojekte beteiligten Unternehmen und Partner.



zu TOP 4.8
Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

Frau Rm Noltemeyer bat um einen Bericht, wie die Erfahrungen mit der zweiten Säule, den stadtbezirksübergreifenden Projekten bzw. denen besonderer Art seien. Es sind mittlerweile zwei Antragsphasen vorüber, da könne man doch bestimmt schon eine Aussage tätigen, welche Projekte eingereicht und welche, aus welchen Gründen ausgewählt wurden und wie die Erfahrungen mit dem neuen Konstrukt seien.

Herr Rm Schmidt erklärte, dass dieser Bericht den Bezirksvertretungen bereits vorliegt und sie den in der Bezirksvertretung in der sie ansässig sei einsehen könnte.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht 2016 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.9
Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

Wurde zusammen mit TOP 4.1 behandelt




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:13 Uhr.












Christiane Krause Peter Bohnhof Sabine Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus