über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 23.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:13 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Naumann i. V. für Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Meyer i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch
CDU
Rm Daskalakis (ab 16:25 Uhr)
Rm Neumann i. V. für Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
sB Wallrabe
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher
FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold
Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)
c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.(entschuldigt)
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Arndts, FB 30
Herr Löchter, FB 1
Herr Spoo, FB 3
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 23.05.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017
2. Beratung von Eingaben
2.1 RSS-Feeds auf dortmund.de
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07328-17)
2.2 Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06957-17)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17)
3.2 Erstellung einer App zur zusammengefassten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07495-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07495-17-E1)
3.3 Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden^
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07186-17-E2)
hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)/ liegt aus Sitzung 04.04.2017 bereits vor
(Drucksache Nr.: 07186-17)
3.4 Wahlplakatierung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17)
3.5 Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07864-17)
3.6 Katastrophenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07869-17)
4. Vorlagen der Verwaltung
4.1 Attraktivitätskonzept Dortmunder Wochenmärkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07410-17)
4.2 Verkaufsoffene Sonntage
-mündlicher Bericht-
4.3 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung/ (Die Vorlage wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 07175-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07175-17)
4.4 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)
4.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)
4.6 Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)
4.7 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)
4.8 Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)
4.9 Dortmunder Wochenmärkte/Markstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Bohnhof benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
Aufgrund eines Anschlusstermins von Herrn Aschenbrenner werden die Tagesordnungspunkte 4.5 und 4.6 vor TOP 2.1 behandelt.
Des Weiteren bat Herr Rm Goosmann darum die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.9 zusammen zu behandeln.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017
Frau Rm Noltemeyer bat um folgende Ergänzung des TOP 2.2;
Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, ob die Verwaltung, wenn der Ausschuss eine Satzung zur Katzenkastration erlassen würde, diese beanstanden müssten, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass dies so sei.
Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.04.2017 wurde mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.
zu TOP 4.5
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Satzungsentwurf über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif und den anliegenden Entgeltordnungsentwurf für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.
zu TOP 4.6
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen humanitärer Hilfe die Spende des Löschfahrzeuges Daimler-Benz, Typ/Ausführung 1019AF, Fzg.Ident-Fabr.-Nr. 38018314969489 an die Feuerwehr der Gemeinde Resen / Mazedonien.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
RSS-Feeds auf dortmund.de
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07328-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.2017 vor:
….Eingabe des Herrn Norbert Paul gem. § 24 GO NRW vom 10.03.2017
Hier: RSS-Feeds auf dortmund.de
Drucksache Nr.: 07328-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Anfrage hat sich die Dortmund-Agentur befasst.
Diese wird wie folgt beantwortet:
Seit 2005 bietet die Stadt Dortmund, erreichbar über einen Link im Kopfmenü, RSS-Feeds an.
Dabei stehen verschiedene Feeds zur Auswahl. Neben den Nachrichten der letzten 7 Tage aus
dem Stadtportal (jeweils mit und ohne Bildern), ein Feed zum Thema Wissenschaft (in Zusammenarbeit mit den Hochschuleinrichtungen der Stadt) und ein Feed der Nachrichten der Feuerwehr. Zudem bieten wir einen Feed mit den im Veranstaltungskalender aufgeführten Events der kommenden 7 Tage (ebenfalls mit und ohne Bildern) und einen Feed mit dem s. g. Sitzungskalender. Hier finden sich alle Termine der politischen Gremien der Stadt Dortmund in den kommenden 7 Tagen. Eine noch detailliertere Auflistung der Themen ist derzeit nicht geplant…..
Frau Rm Noltemeyer fragte, wie die Meinung der Verwaltung zur Information der Bürger per RSS-Feeds im Gegensatz zu anderen Medien wie z.B. Veranstaltungskalender, App´s, Twitter, Facebook sei und was im Kosten- Nutzenvergleich für sinnvoll erachtet wird.
Hierzu antwortete Herr Spoo von der Dortmund Agentur, dass RSS-Feeds nur einen kleinen Teil der Informationsmöglichkeiten für die Bürger darstellt. Da wäre auch noch die Internetseite der Stadt Dortmund dortmund.de, auf die auch die RSS-Feeds hinführen. Es werden aber auch die sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram genutzt. Was die Kosten betrifft, sind diese Tools kostenlos. Wenn man den Nutzen betrachtet, ist RSS eher eine Technik aus den 90´er Jahren, die kaum noch genutzt wird. Die Abrufe von RSS bewegen sich im Monat im kleinen dreistelligen Bereich, während die Abrufe bei Social Media bei durchschnittlich ein bis zwei Millionen pro Monat liegen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06957-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2017 vor:
….Lieferdienst bei den Bürgerdiensten durch Fahrradkuriere
Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 30.01.2017
(Drucksache Nr.: 06957-17)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Möglichkeiten, einen Lieferservice für Ausweisdokumente bei der Stadt Dortmund einzurichten, wurden mittlerweile umfassend geprüft. Bei den Recherchen wurden u.a. die Erfahrungswerte anderer Kommunen zu diesem Thema abgefragt.
Grundsätzlich stehen die Bürgerdienste der Einführung eines Lieferservices für Ausweisdokumente aufgeschlossen gegenüber.
Aufgrund der momentan ausgeschöpften Ressourcen kann dieses komplexe Thema allerdings
erst in 2018 bearbeitet werden…..
Herr sB Krummacher fragte nach, was mit ausgeschöpften Ressourcen gemeint sei und ob das Thema in 2018 nur bearbeitet oder auch umgesetzt wird.
Herr Rm Bohnhof bat um Auskunft, ob es schon Überlegungen gebe, inwieweit der Sicherheitsaspekt und das Qualitätsmanagement bei der der Vergabe berücksichtigt würden.
Herr Kruse von den Bürgerdiensten antwortet, dass man mit mittlerweile mit anderen Städten Rücksprache genommen und ein Zusammenstellung erarbeitet habe. Dabei habe man festgestellt, dass das Thema sehr arbeitsaufwändig ist, auch im Hinblick auf die genaue Prüfung des Sicherheitsaspektes. Es gibt da schon einige Ansätze aus anderen Kommunen, dies muss aber noch genau geprüft werden. Daher ist es als freiwillige Leistung vor dem Hintergrund der personellen Auslastung aufgrund der Wahlen in 2017 nicht leistbar.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07711-17-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Herr Rm Bohnhof erläuterte, dass dies schon Thema der letzten Sitzung des Kulturausschusses gewesen sei, er die Zuständigkeit jedoch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe.
Frau Rm Noltemeyer zeigte sich erstaunt, dass der Ausschuss sich mit einem Kulturthema befassen solle, gab jedoch zu bedenken, dass es bereits diverse Informationsseiten, teils städtisch, teils gewerblich gebe und man im Rahmen der „Kulturhauptstadt“ bereits versucht habe, die verschiedenen Informationsseiten miteinander zu verbinden, dies sei jedoch gescheitert.
Herr Rm Goosmann erklärte ebenfalls, dass er die Zuständigkeit nicht im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe und die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, falls die Fraktion AfD auf Abstimmung bestehe.
Auch Frau Rm Reigl sieht nicht den Bedarf einer zusätzlichen App, da es bereits stadtübergreifende gebe.
Herr Rm Weber hält es für eine gute Lösung, wenn die Verwaltung dieses Thema im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund mit berücksichtigen würde.
Da Herr Rm Bohnhof den Antrag aufrecht halten möchte, bat er darum, ihn an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen, die Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.
zu TOP 3.3
Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden^
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07186-17-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2017 vor:
…Geschäftsordnung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.04.2017 zur Sitzung des Ausschusses am 04.04.2017
DS-Nr. 007186-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
In den letzten drei Jahren wurden drei Eingaben aufgrund § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung
nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Zu Frage 2:
In den beiden vorhergehenden Wahlperioden gab es keine Eingaben, die aufgrund § 3 Absatz
3 nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurden.
Zu Frage 3:
Die drei nicht auf Tagesordnung genommenen Eingaben waren bereits im Ausschuss beraten
und enthielten keine neuen inhaltlichen Aspekte.
Zu Frage 4:
Die erneuten Eingaben werden zusammen mit den Ursprungseingaben zur Prüfung an den
zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dieser bewertet, ob die Eingabe neue Aspekte
enthält, oder ob sie inhaltlich mit der bereits beratenen und abgeschlossenen Eingabe
identisch ist.
Zu Frage 5:
Keine
Zu Frage 6:
Die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
(Verfahrensgrundsätze) Stand: 15. Januar 2014
https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze/260564
regeln während der laufenden Wahlperiode unter Punkt 7.4
Ein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung einer Petition besteht nicht, wenn der Petent
sein Anliegen bereits in einer früheren Petition vorgebracht hat, diese beschieden worden ist
und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden.
Laut Auskunft der Geschäftsführung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
sind die Petitionen oft politische Entscheidungen, daher bietet der Punkt 7.14.7
Die Vorschläge zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag können insbesondere
lauten:
Das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil das Anliegen inhaltlich bereits in der laufenden Wahlperiode behandelt worden
ist;
die Möglichkeit, die Petition in der nächsten Wahlperiode erneut zu behandeln.
Bei Einzelfallentscheidungen können unter Berücksichtigung des Punktes 8.2.2
Die Begründung für die Beschlussempfehlung wird in der Ausschusssitzung nur
ausnahmsweise aufgerufen, insbesondere wenn im Einzelfall die Ablehnung eines Antrages
zur abschließenden Erledigung in die Begründung aufgenommen werden soll.
unter Bezug auf die erste Beurteilung Petitionen beschleunigt behandelt werden….
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 04.04.2017 vor:
…Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag und Überweisung sowie Beschlussempfehlung an den Rat.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt (kursiv):
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser in der laufenden Wahlperiode des Rates bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Alternativ wird die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird unter § 3, Satz 3 wie folgt ergänzt:
„3. es sich um einen vom Ausschuss bereits beratenen und beschlossenen Einzelfall des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung handelt und dieser seit Ablauf von 3 Jahren bereits einmal beraten und beschlossen wurde.“
Begründung
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags sieht vor, dass Petitionen einmal je Wahlperiode des Bundestags eingereicht werden können. Es wäre daher zu empfehlen, das analog für den städtischen Beschwerdeausschuss zu übernehmen.
Es ist nicht auszuschließen, dass neue sachliche oder wissenschaftliche Erkenntnisse es erforderlich machen, sich mit einer Eingabe zum selben Inhalt auch des/der gleichen Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung erneut zu beschäftigen.
Das sich der Ausschuss nicht mit immer denselben Angelegenheiten befassen muss, ist hirneichend durch § 4, Satz 3 geregelt.
Ergänzend bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:
Aus welchen Gründen nach § 3 der Geschäftsordnung sind in den letzten 3 Jahren wie viele Eingaben nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden?.....
Herr Rm Goosmann erklärte, dass die Beantwortung der Fragen zeige, dass die Zahlen keine Änderung der bestehenden Geschäftsordnung rechtfertige. Die Beantwortung der Frage 4 mache deutlich, dass die Prüfung der erneuten Eingaben unter Einbeziehung des zuständigen Fachbereiches erfolgt. Die geringen Zahlen dazu weisen darauf hin, dass sich dies bewährt habe und keiner Änderung bedarf.
Frau Rm Reigl ist der Meinung, dass gerade wegen der geringen Zahlen eine Änderung der Geschäftsordnung keinem Schaden würde und sie deshalb den Antrag aufrechterhalten würde.
Herr Rm Weber erklärte ebenfalls, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da sie die Änderung, insbesondere nach Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion, nicht für erforderlich halten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linken & Piraten) den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab.
zu TOP 3.4
Wahlplakatierung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07846-17-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:
…wie vermutlich bei allen bisherigen Wahlen auch, ist es im Vorfeld der vergangen Landtagswahl natürlich auch wieder zu Verstößen gegen die Plakatierungsgenehmigung gekommen, die teilweise auch die Sicherheit im Straßenverkehr hätten gefährden können. Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie und durch wen wird die Einhaltung der Vorschriften beim Plakatieren kontrolliert?
2) Wie und wo können Menschen, die eine Missachtung dieser Vorschriften auf öffentlichen Straßen bemerken, diese melden?
3) Wie wird mit diesen Meldungen verfahren?
4) Wann und unter welchen Umständen wird ein Plakat entfernt? Gibt es dabei verschiedene Prioritäten, je nachdem wie "gefährlich" ein Plakat hängt?
5) Werden die Parteien über entfernte Plakate informiert? Und falls ja, auf welchem Weg?....
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
zu TOP 3.5
Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 07864-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Alternative für Deutschland vor:
…in vielen städtischen Grünanlagen, die der Erholung der Dortmunder Bürger gewidmet sind, häufen sich derzeit Fälle von Verschmutzungen, Pöbeleien und Straftaten durch alkoholisierte Gruppen.
Immer mehr Dortmunder Bürger wenden sich an die AfD-Ratsfraktion und kündigen an, die städtischen Erholungsanlagen zukünftig meiden zu wollen. Junge Familien, denen es zunehmend an Geld für entferntere Urlaubsziele mangelt, beklagen den Alkoholkonsum in städtischen Parks und das damit häufig verbundene öffentliche Urinieren, massive Lärmbelästigungen und Gewalttaten durch betrunkene Gruppen.
Am 25. April beschwerten sich etwa Martener Bürger auf der Bezirksvertretungssitzung Lütgendortmund darüber, dass sich die Trinkerszene im Martener Park u.a. auf den aufgestellten Bänken versammle. Hinter den Hütten der benachbarten Kleingartenanlage werde ständig uriniert und gekotet. Die Bürger forderten, gegen die Trinkerszene vorzugehen bzw. die Bänke zu entfernen. Bezirksbürgermeister Heiko Brankamp (SPD) verstieg sich zu der Entgegnung gegenüber den besorgten Bürgern, sie hätten eben "mit dieser Problematik zu leben".
Dieser Kapitulation vor dem Verlust des öffentlichen Raums stellt sich die AfD-Ratsfraktion entschieden entgegen. Bereits jetzt könnte auf Grundlage des § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund gegen den öffentlichen Alkoholkonsum vorgegangen werden. Auch können Alkoholkonsumverbote verstärkt mittels Allgemeinverfügungen für bestimmte konkret-gefährdete Erholungsflächen erlassen werden. Vgl. VG Köln, Urt. 16.9.2010. Ferner kann öffentlicher Alkoholkonsum und die damit verbundenen Ausfallerscheinungen bei den Konsumenten bei Parkbesuchern und Anwohnern zu Gesundheitsschäden durch Lärmbelästigungen, Eigentumsbeschädigungen und gewalttätigen Übergriffen führen und stellt zweifelslos eine Gefahr für die objektive Rechtsordnung dar Schoch, Jura 2012, 858, 862.. Die Stadt Herne hat bereits ein öffentliches Alkoholkonsumverbot erlassen. Auch die Stadtverwaltung Dortmund ist zum Handeln verpflichtet. In vielen Anlagen begründet der öffentliche Alkoholkonsum nicht mehr nur einen abstrakten Gefahrverdacht, sondern stellt eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit In der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass ein generelles Alkoholverbot zulässig ist, wenn der öffentliche Alkoholkonsum regelmäßig u. typischerweise zum Eintritt von Schäden, etwa in Folge von alkoholbedingten Gewaltdelikten führt (VGH Mannheim, NVwZ-RR 2010,55). dar.
Daher bittet die AfD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
2. Bestehen neben der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund bereits Allgemeinverfügungen i.S.v. § 35 S. 2 VwVfG NRW, die ein öffentliches Alkoholkonsumverbot beinhalten, für bestimmte Erholungsflächen?
3. Gedenkt die Stadtverwaltung durch den Erlass eines generellen öffentlichen Alkoholverbots in städtischen Erholungsanlagen mittels ordnungsbehördlicher Verfügung den Gefahren für die öffentliche Sicherheit entgegenzutreten?.......
Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird beibehalten.