Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 07.11.2000
StA 01
F 2 60 21

Niederschrift

über die 20. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 25.10.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses


b) beratende Mitglieder

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

d) Gäste der Verwaltung

Herr RM Jung eröffnet als Ausschussvorsitzender die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung begrüßt Herrn Schröder als Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, der zu TOP 4.12 Umbau der Immermannstraße eingeladen wurde.

Die Resolution der Mieterbeiräte und Interessengemeinschaften von Viterra-Mietern in Dortmund vom 25.10.2000 wurde zu Beginn der Sitzung an alle AUSW-Mitglieder verteilt.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass aufgrund der Schwierigkeiten beim Postversand der
AUSW-Unterlagen nun allen AUSW-Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, die Unterlagen - wie für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat üblich - über das jeweilige Fach im Rathaus 13 Tage vor der Sitzung zu erhalten. Einladung und Tagesordnung sowie ggf. der Nachversand wird per Post allen AUSW-Mitgliedern weiterhin zugehen.

Es ist beabsichtigt, im Bereich des Baurechts den AUSW-Mitgliedern, den Stellvertretern und auch den übrigen Ratsmitgliedern eine Fortbildung anzubieten. Ein Termin wird noch bekanntgegeben.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Steins benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (9. öffentliche Sitzung) und des AUSW (16. öffentliche Sitzung) am 06.09.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des AUSW am 06.09.2000
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung (außerplanmäßig) des AUSW am 13.09.2000
1.7 Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des AUSW am 20.09.2000

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS- )
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00015-00)
2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00011-00)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Der Sanierungsplan nach § 13 Abs. 6 BBodSchG - ein Instrument des Bodenschutzes
- Ausschussvorlage
3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage
3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2000
- a) Anträge der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Baumschutzsatzung schärfen und nicht aushöhlen" sowie
- b) Anfrage der Bürgerliste mit gleichem Schreiben mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund"
3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Güterverteilzentrum - GVZ - Feineisenstr. (Bebauungsplan In N 213 -Südlich Derner Straße)
- Ausschussvorlage
3.5 Antrag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm und
Bauleitplanung; 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 127 - GuD-Kraftwerk Derne -;
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen,
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung),
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 127,
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung
- Ratsvorlage
4.2 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone-Ost
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss
- Ratsvorlage



4.4 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung
Vornahme von Höhenfestsetzungen in Bebauungsplänen
- Ausschussvorlage
4.6 Rahmenplan "Stadtquartier Ost"
hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage
4.7 Bauleitplanung: Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
- Ausschussvorlage
4.8 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Änderungsbeschluss,
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage
4.10 Bauleitplanung; 110. Änderung des Flächennutzungsplanes "Aplerbeck-Süd" und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 110. Änd. des Flächennutzungsplanes
II. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ap 206
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
IV. Offenlegungsbeschluss zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 206
- Ausschussvorlage
4.11 Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsgsplanes Lü 148 - Steinsweg -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage
4.12 Umbau der Immermannstraße
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000
4.13 Rahmenplanung Evinger Mitte
- Ausschussvorlage
4.14 Bericht Halde Ellinghausen / LEP-VI-Fläche
- Schriftlicher Bericht des Planungsamtes
4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Stoppelmannsweg und der Benediktinerstraße von Stoppelmannsweg nach Westen einschließlich Fuß- und Radweg bis Stoppelmannsweg in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.16 Antrag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Baumerhalt auf der Fläche ehemalige Hoesch-Röhrenwerke"


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes, Hohe Straße 102
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch unter Zulassung von Befreiungen gemäß
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage
5.2 Nutzungsänderung und Umbau eines Gebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 137 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
Die Ausschussvorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 behandelt.
Hier handelt es sich um eine Stellungnahme in Ergänzung zur Vorlage.
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage,
Alter Mühlenweg 78
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.4 Vorbescheid für die Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Am Klusenberg 214 in Dortmund-Syburg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 4 (5) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.5 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage Lindemannstraße 85 und 87
- Vorhaben gem. § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
(Auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19.09.2000 und der SPD-Fraktion vom 19.09.2000 wird verwiesen.)
6.2 Wohnungsmarkt Dortmund- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00008-00)
(wird nachversandt)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Fahrradwege - Markierung
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.07.2000 über den Beschluss des Ausschusses vom 27.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Hengesbach, Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit vom 22.03.2000 sowie die Antwort des Herrn StD Fehlemann vom 02.05.2000 wird verwiesen.
- Mündlicher Bericht
8.2 Kanalerneuerung Körnebachstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Gartenäcker
- Ausschussvorlage
8.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Umwandlung des Wischlinger Weges in eine Sackgasse"

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.08.00 mit der Bezeichnung "Schülerfahrkarten"; Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.08.2000 ist beigefügt.
11.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch-Parks"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 14.09.2000 ist beigefügt.

Der Tagesordnungspunkt 3.2 wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Die Tagesordnungspunkte unter TOP 8 Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr und TOP 4.12 Umbau der Immermannstraße werden in der Reihenfolge vorgezogen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bittet darum, die TOP 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken und die Ratsvorlage unter 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobach-tungssystems 1999 einzubringen und in der Sitzung des AUSW am 15.11.2000 zu behandeln.

Herr RM Münch fordert dazu auf, TOP 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Güterverteilzentrum - GVZ - Feineisenstr. (Bebauungsplan In N 213 -Südlich Derner Straße),
- Ausschussvorlage, zu vertagen und am 15.11.2000, nachdem der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde getagt hat, zu behandeln. Dem wird nicht zugestimmt.

Herr RM Krüger bittet wegen fraktionsinternen Beratungsbedarfs, die TOP 2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS- ), - Ratsvorlage und TOP 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001, - Ratsvorlage, heute einzubringen und am 15.11.2000 abschließend zu behandeln.

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um TOP 11.3 Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/-stadion, - Bericht durch die Verwaltung, zu erweitern. Es wird vorgeschlagen, diesen TOP in der Reihenfolge vor TOP 3 abzuhandeln.

Die Tagesordnung wird in dieser geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (9. öffentliche Sitzung) und des AUSW (16. öffentliche Sitzung) am 06.09.2000

Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (9. öffentliche Sitzung) und des AUSW (16. öffentliche Sitzung) am 06.09.2000 wird durch den AUSW einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des AUSW am 06.09.2000


Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des AUSW
am 06.09.2000.

Zu 1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung (außerplanmäßig) des AUSW am 13.09.2000

Die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des AUSW wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.7 Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des AUSW am 20.09.2000

Die Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des AUSW am 20.09.2000 erfolgt einstimmig.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Fahrradwege - Markierung
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 03.07.2000 über den Beschluss des Ausschusses vom 27.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Hengesbach, Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit vom 22.03.2000, sowie die Antwort des Herrn StD Fehlemann vom 02.05.2000 wird verwiesen.
- Mündlicher Bericht

Herr StD Fehlemann verweist auf das Antwortschreiben an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 02.05.2000. Auf der Lindemannstraße wurden inzwischen zusätzliche Markierungslinien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgebracht. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr wird ein Konzept erarbeiten und dem AUSW weitere Lösungsvorschläge zur Kenntnis geben.

Frau RM Kröger-Brenner erwartet ein grundsätzliches Konzept und bittet zu überlegen, ob Rad- und Fußwege zusammengehören. Sie schlägt vor, die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, in einer der nächsten Sitzungen ein Konzept darzustellen.

Herr StD Fehlemann stimmt dem Vorschlag zu.

Zu 8.2 Kanalerneuerung Körnebachstraße
-Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Körnebachstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.200.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 600.000,-- DM
Ausgaben 2002 200.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalbau Gartenäcker
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Kanalbau im Bereich der Straße Gartenäcker nördlich der Nierstefeldstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 500.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0847 - Kanalbau Gartenäcker - im Haushaltsjahr 2001 vorgesehen.

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2001 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Zu 8.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Umwandlung des Wischlinger Weges in eine Sackgasse"

Herr RM Tech unterstützt nicht die Umwandlung des Wischlinger Weges. Die Option, dass bei Bau der OW II a eine Anbindung möglich ist, soll offen bleiben.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass andere Planungen, wie die Umgestaltung des Rossbaches, einbezogen werden müssen. Es ist auch zu klären, wie mit dem Landschaftsraum im nördlichen Bereich hinter dem Rossbach umgegangen wird. Im Moment sieht er keinen Handlungsbedarf.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass die Hallerey Dortmunds ökologisch wertvollster Lebensraum ist, der gesichert werden sollte. Er bittet um eine Darstellung der Möglichkeiten für eine verkehrliche Entlastung.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass entsprechende Ausarbeitungen bereits vorliegen.

Herr RM Münch erklärt den Antrag zu einem Vorschlag und bittet darum, in einer aktuellen Ausarbeitung die Möglichkeiten der Verkehrsentlastung im AUSW in Kürze vorzustellen.

Zu 4.12 Umbau der Immermannstraße
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.09.2000

Der Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, Herr Schröder, verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung vom 13.09.2000. Grund für den Beschluss ist die Absicht der Bezirksvertretung, insbesondere den Lärm des Lkw-Verkehrs zu reduzieren und die Anzahl der Kinderunfälle zu vermindern. Er bittet den AUSW, die Forderung der Bezirksvertretung zu übernehmen.

Frau RM Kräft fordert für die Zuwegung des Fredenbaumparks von der Immermannstraße aus eine Fußgängerbedarfsampel, gekoppelt mit den Ampeln Münster- und Schützenstraße.

Frau RM Kröger-Brenner unterstützt die Forderung der Bezirksvertretung und fordert eine Bedarfsampel, die im Bereich des Depots sofort eingeplant wird, da eine Ampel eher als eine Querungshilfe für Kinder geeignet ist.

Herr Wilde erläutert die Stellungnahme des Planungsamtes und verweist auf die Haupterschließungs-funktionen der Immermannstraße. Auf der Höhe des Depots eine Querungshilfe einzurichten hieße, dass durch die Aufweitung des Querschnitts auf der Südseite Bäume gefällt werden müssten; die Vorfläche vor dem Depot wäre erheblich eingeschränkt. Im Ausbau sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass bei einem späteren Bedarf eine Bedarfsanforderungsampel installiert werden kann. Im Bereich Uhlandstraße rät Herr Wilde wegen des kurzen Abstandes zwischen den Ampeln von einer weiteren Ampel ab.

Herr RM Tech unterstützt eine Mittelinsel statt einer Ampel an der Immermannstraße.


Frau RM Horitzky weist darauf hin, dass nicht der Fußgänger-, sondern der LKW-Verkehr an der Immermannstraße eine große Rolle spiele. Er stellt eine noch größere Belästigung dar, wenn durch eine Ampel beispielsweise der LKW-Verkehr zu ständigem Bremsen und Anfahren gezwungen wird.

Herr RM Krüger fordert dazu auf, dem Vorschlag der Bezirksvertretung zu folgen.

Herr RM Berndsen macht im Namen der SPD-Fraktion den Vorschlag, beim Umbau der Immermannstraße mit Politikern und Bürgern die Stellen, an denen Querungshilfen sinnvoll sind, abzusprechen und Vorbereitungen für eine Ampel im Bedarfsfalle zu treffen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Entwurf zur Umgestaltung der Immermannstraße unter der Maßgabe zu, dass Vorbereitungen für eine später zu installierende Bedarfsampel (durch Leerrohre o. ä.) getroffen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausbauplanung zu erstellen und die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der MIP-Fortschreibung sicherzustellen.

TOP 11.3 Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/-stadion,
- Bericht durch die Verwaltung,

Herr StR Sierau beantwortet anhand von Plänen die unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/-stadion. Die Weiterentwicklung des Messestandortes Westfalenhallen, die Anbindung der Strobelallee über eine eventuelle neue Erschließung an die Wittekindstraße und das Schaffen von Stellplätzen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Westfalenstadions sind Themen, die zu klären sind.

Mit Beteiligten hat es bereits verschiedene Gespräche gegeben. Der heutige Stand der Erörterung hat die Stufe einer Vorabstimmung. Im Moment findet noch der Diskussionsprozess statt.

Herr StR Sierau stellt die für die Verkehrserschließung möglichen verschiedenen Lösungsmöglichkeiten vor. Für nicht vertretbar wird gehalten, dass das Volksbad durch eine Erschließung nicht erhalten werden kann. Es ist zu erhalten und zu verbessern. Eine Fußgängerverbindung über die Ardeystraße hinaus zur B 54 ist für eine Weiterentwicklung des Veranstaltungszentrums notwendig.

Das nördliche Spielfeld könnte für eine Erweiterung der Westfalenhallen genutzt werden, wenn es auf den Hundedressurplatz verlegt werden könnte. Der Reiterverein könnte nördlich der Stockumer Straße untergebracht werden, so dass dadurch weitere Erweiterungsmöglichkeiten für die Westfalenhallen geschaffen werden können.

Für eine Verlagerung des Luftbades kämen verschiedene Flächen in Frage.

Für die Schaffung neuer Stellplätze kann die Fläche, auf der zur Zeit das Luftbad ist, genutzt werden. Eine Unterbringung unter Flur ist auch möglich. Eine Stellplatzablösung sollte wegen der fehlenden Stellplätze im Kreuzviertel nicht erfolgen. Die Stellplätze könnten über eine Erschließung zwischen den vorhandenen neuen Stellplätzen und der Wittekindstraße angebunden werden. Hier könnte die Strobelallee im südlichen Bereich der Kleingartenanlage Ardeyblick entlang entwickelt werden. In der Kleingartenanlage wird es am 26.10.2000 ein Gespräch geben.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Tenniszentren Flora und Eintracht zusammengelegt werden könnten, so dass für eine Weiterentwicklung des Veranstaltungszentrums eine weitere Fläche zur Verfügung steht. Er hält das Veranstaltungszentrum in der Größenordnung für stadtentwicklerisch wichtig.

Herr RM Jung hält Gespräche mit den Beteiligten, geführt von der Verwaltung als auch den Fraktionen aus, für wichtig.

Herr RM Krüger kritisiert, dass in der Öffentlichkeit vorher Informationen bekannt gemacht werden, bevor der Fachausschuss informiert wird. Das Grundkonzept zeigt Herrn RM Krüger zu wenige Varianten. Die Vorstellung des BVB, dass eine Stellplatzanlage im unmittelbaren Nahbereich des Stadions entsteht, wird zu Problemen führen, z. B. die Abwicklung der Fußgängerströme, der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge sind hier zu nennen. Die Notwendigkeit der Verlängerung der Strobelallee sieht er zur Zeit nicht. Er stellt die Frage, warum die vorhandene Stellplatzanlage an der B 54 nicht aufgestockt wird, das Luftbad müsste dann nicht verlagert werden, eine Anbindung der Strobelallee an die Wittekindstraße und die Veränderungen an der Kleingartenanlage Ardeyblick wäre dann nicht erforderlich. Er bemängelt, dass das vorgestellte Konzept mehr im Interesse des BVB als der Stadt liegt.

Frau RM Kröger-Brenner macht darauf aufmerksam, dass alle Bürger, die im dortigen Bereich ihre Freizeit verbringen, betroffen sind und dass eine Verbesserung der ÖPNV-Verbindungen weniger Stellplätze notwendig machen könnte.

Herr RM Jostes fordert ein Gesamtkonzept mit verschiedenen Varianten für das Veranstaltungs-zentrum und sieht die Veränderungen als Chance für das Oberzentrum Dortmund.

Herr RM Tech sieht in den vorgestellten Ideen zunächst nur ein Grundkonzept, das diskutiert werden muss.

Herr RM Münch spricht an, dass die Bolmke insbesondere als Ausgleichs- und Ersatzfläche erhalten bleiben muss.

Herr StD Fehlemann weist auf den Ratsbeschluss hin, mit dem dem BVB entweder eine Fläche zur Verfügung gestellt wird, auf dem die Stellplätze errichtet werden, oder der BVB die Stellplätze ablöst.

Herr RM Krüger erklärt, dass der BVB plant, das Stadion weiter zu vergrößern. Das bedeutet, dass die im Ratsbeschluss genannte Anzahl von 1 000 Stellplätze auf 1 300 - 1 400 Stellplätze erhöht werden müsste. Für eine solche Anlage ist auf der Fläche des Luftbades nicht genügend Platz. Im Ratsbeschluss sei ein Radius von 500 Metern vom Stadion aus genannt. Herr RM Krüger stellt sich vor, dass Planungsvarianten erstellt werden.

Herr StR Sierau weist auf die neue Planungskultur hin und gibt an, dass derzeitig der Diskussions-stand dargestellt wird und Akzente gesetzt werden können. Entsprechende Hinweise oder Beiträge sind gewünscht.

Herr StR Sierau kündigt weitere Planungsvorschläge an.

Zu 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

Zu 2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS- ) Beschluss:
Der AUSW bringt die Vorlage ein und wird sie in der Sitzung des AUSW am 15.11.2000 behandeln.

Zu 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001

Beschluss:
Der AUSW bringt die Vorlage ein und wird sie in der Sitzung des AUSW am 15.11.2000 behandeln.
Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Der Sanierungsplan nach § 13 Abs. 6 BBodSchG - ein Instrument des Bodenschutzes
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech bittet darum, die Sanierungsgenehmigungen einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 23.10.2000 (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 verteilt)

Die Verwaltungsvorlage wird zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.

Zu 3.3 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2000
- a) Anträge der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Baumschutzsatzung schärfen und nicht aushöhlen"
- b) Anfrage der Bürgerliste mit gleichem Schreiben mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund"

Herr RM Berndsen erklärt, dass die SPD-Fraktion bei dem Beschluss vom 13.09.2000 bleiben
wird.

Frau RM Kröger-Brenner und Herr RM Krüger schließen sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an, dass Eiben weiter unter Schutz gestellt werden sollen.

Herr RM Münch erläutert seine Anträge und weist auf den Auszug aus der Sitzung des Beirates hin.

Herr RM Tech will bei dem getroffenen Beschluss bleiben, da die Eibe seines Erachtens nicht das Stadtbild prägt und giftige Beeren hat.

Herr Grote gibt auf den Antrag nach der Ersatzforderung an, dass bei einem bestimmten Baumumfang die Satzung auch mehrere Bäume als Ersatz fordert. Zur Diskussion um die Nadelbäume weist er darauf hin, dass in einem Jahr 28 Eiben gefällt wurden. Diese Zahl macht deutlich, dass die Eibe nicht zu den gefährdeten Bäumen gehört. Aus Gründen der Vereinfachung sollten die Nadelbäume insgesamt ausgenommen werden.

Herr RM Jostes bleibt im Namen der CDU-Fraktion beim bisherigen Beschluss.

Der Zusatz des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wird mit Mehrheit gegen de Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.


Der erste und zweite Antrag der Bürgerliste werden in getrennten Abstimmungen einstimmig abgelehnt.

Es bleibt beim Beschluss vom 13.09.2000. Zu 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Güterverteilzentrum - GVZ - Feineisenstr. (Bebauungsplan In N 213 -Südlich Derner Straße)
- Ausschussvorlage

Frau RM Lührs macht darauf aufmerksam, dass durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Flächen an anderen Stellen ökologisch aufgewertet worden sind und dadurch ein Ausgleich für bebauende Flächen entstanden ist.

Herr Grote weist auf Anlage 1 der Vorlage, die die Schutzmaßnahmen der Baumaßnahme darstellt, sowie die Wiedernutzung ehemals industriell genutzter Flächen auf diesem Gelände hin. Dies macht den Ansiedlungsfall aus ökologischer Sicht so wertvoll.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.5 Antrag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz"

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag bei Stimmengleichheit ab.
Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm und Bauleitplanung; 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 127 - GuD-Kraftwerk Derne -;
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen,
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung),
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 127,
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm, im Bereich Dortmund-Derne, Glückstraße 10, entsprechend den nachstehenden Ausführungen zu beantragen. II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (125. Änderung - GuD-Kraftwerk Derne -)

III. beschließt, den Bebauungsplan Scha 127 - GuD-Kraftwerk Derne - für den in Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) zu beteiligen




Zu 4.2 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklung zur Gesamtansiedlung LIDL & SCHWARZ in Dortmund zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem aktuellen Hintergrund zum Standort Gneisenau-Ost (Pkt. 4 der Vorlage)
· eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, einen alternativen zweiten Standort in Dortmund für ein LIDL & SCHWARZ-SB-Warenhaus "Kaufland" zu entwickeln und
· unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 die Entwicklung des Standortes Gneisenau-Ost weiterzuführen und auf dessen Grundlage eine "landes- planerische Anfrage" nach § 20 LP1G zu stellen, um baldmöglichst entsprechende definitive Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geländes zu finden.

Zu 4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone-Ost
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss
- Ratsvorlage
- Auszug der Beziskvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 17.10.2000

Herr RM Zuch greift die Vollverampelung des Einmündungsbereiches auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck im Zusammenhang mit der Südanbindung der Lissabonner Allee/Am Remberg zu Lasten der Stadtkrone-Ost GmbH weiterhin gefordert wird. Die Verwaltung wird mit Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 17.10.2000 zusätzlich beauftragt, durch eine Untersuchung festzustellen, wie sich die Verkehre unter Beachtung dieser Ampel und einer Beschilderung der Ost-West-Spange zum Anschlussbereich Gevelsbergstraße/Schürener Straße entwickeln. Herr RM Zuch gibt zur Niederschrift, dass dieser Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr weiterzuleiten ist.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost - zu reduzieren. Der Anlass für die Reduzierung ist unter der Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben.
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 29.09.2000 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.


Zu 4.4 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 5.1 bis 5.3 nicht zu berücksichtigen

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 26.09.2000 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - beizufügen.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Zu 4.5 Bauleitplanung
Vornahme von Höhenfestsetzungen in Bebauungsplänen
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech sieht dies als weitreichende Vorlage an. Er bittet die Verwaltung darum, neben den Höhenangaben auch möglichst die Firsthöhe zu benennen.

Herr RM Jung bittet darum, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zukommen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, künftig bei der Festlegung der Bezugsgröße für Höhenfestsetzungen entsprechend dem Vorschlag unter Ziffer 6 dieser Vorlage zu verfahren.

Zu 4.6 Rahmenplan "Stadtquartier Ost"
hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr lobt das Verfahren, das zu diesem Rahmenplan geführt hat. Sie bittet darum, das Planungsamt und die Studenten für weitere Verfahren zukünftig einzubeziehen. Das "autofreie Wohnen" ist noch nicht ausgefeilt.

Herr RM Grote gibt im Namen der CDU-Fraktion an, dass nicht auf Stellplätze verzichtet werden sollte.

Herr RM Tech befürchtet, dass die Deutsche Bahn nicht bereit ist, auf der Grundlage des Rahmenplanes weiter zu planen.

Frau RM Gerszewski hält Wohnen ohne Auto in Stadtnähe für möglich.

Nach Meinung des Herrn RM Münch wird die Bahnbrache in der Vorlage noch nicht ausreichend gewürdigt. Die Brache könnte teilweise als wertvolles Stadt-Biotop erhalten bleiben.

Herr Wilde erklärt auf die Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr nach dem Zeitplan, dass die Realisierungsschritte sich an der Verfügbarkeit der Flächen festmachen. Die Flächen im rückwärtigen Bereich gehören der DB, die über einen Dritten entwickelt werden sollen. Die Flächen an der Kaiserstraße sind durchsetzt von Privateigentum, so dass weitere Eigentümer mit in die Entwicklung einzubeziehen sind, bevor dort eine geschlossene Bebauung möglich sein wird. Die erste Stufe wird realisiert werden können, ohne gleichzeitig die Kaiserstraßen-Randbebauung zu beginnen. In einem Bauleitplanverfahren werden bezüglich ökologischer Flächen auch Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Rahmenplan "Stadtquartier Ost" als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

Zu 4.7 Bauleitplanung: Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
- Ausschussvorlage Herr s. B. Weikert stellt mündlich im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, den wertvollen Baumbestand auf der Grundstücksgrenze der Bauunternehmung Möckel GmbH & Co, Harkortshof 5, 44227 Dortmund, von der Verwaltung einmessen zu lassen, um die Lage des Fuß- und Radweges zu überprüfen.

Beschluss:
Der mündliche Antrag der CDU-Fraktion wird bei zwei Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen:
Der wertvolle Baumbestand auf der Grundstücksgrenze der Bauunternehmung Möckel GmbH & Co, Harkortshof 5, 44227 Dortmund, ist von der Verwaltung einmessen zu lassen, um die Lage des Fuß- und Radweges zu überprüfen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt unter Beachtung des mündlichen Antrages der CDU-Fraktion einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 236 n - Harkortshof - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 01.09.2000 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666, SGV NW 2023).





Zu 4.8 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung § 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage

Herr RM Neumann stellt dar, dass in Lütgendortmund der Wunsch nach einem stadtteilzentren-verträglichen Angebot besteht, damit der Lütgendortmunder Einzelhandel nicht weiter ausblutet. Deshalb darf nach Meinung des Herrn RM Neumann im Indupark in dieser Hinsicht nichts weiter passieren. Die verkehrliche Belastung ist außerdem zu beachten. Herr RM Neumann fragt nach der Möglichkeit, dort auf der Fläche großflächigen Einzelhandel ohne negative Einflüsse auf Lütgen-dortmund und weitere Verkehrsbelastungen vorzusehen.

Herr Ostholt erläutert, dass der Ansiedlungswunsch von einem Möbeldiscounter geäußert wurde, der bereits im nördlichen Stadtgebiet einen Standort hat. Rechtlich gesehen ist grundsätzlich an großflächige SO-Gebiete angrenzende Gewerbestandorten auf die neue Baunutzungsverordnung umgestellt worden, um die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen zu verhindern. Hier ist das Gebiet als GE ausgewiesen. Der Ansiedlung hier könnte stattgegeben werden, dies bedürfte einer erneuten Vorlage, in der das Gebiet als SO-Gebiet umgewandelt werden müsste. In der Zwischenzeit ist ein erstes Konzept für die Nutzung der drei größeren SO-Gebiete in Dortmund fertiggestellt, die Planungsverwaltung orientiert sich dabei am Bestand der SO-Ausweisung.

Herr Ostholt bezeichnet diesen Fall als Regelung einer Grundsatzfrage. Für GE-Gebiete liegen der Planungsverwaltung Ansiedlungswünsche in einer Quadratmeternutzzahl eines sechsstelligen Betrages vor. Hier sollten die bisherigen Ausweisungen bleiben.

Herr RM Tech stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu.

Beschluss:
Der AUSW stimmt der Vorlage einstimmig zu:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.



Zu 4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Änderungsbeschluss,
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig wie folgt:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - für den unter Ziffer 1 beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 6). II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.09.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m.- § 3 Abs. 2 BauGB

Zu 4.10 Bauleitplanung; 110. Änderung des Flächennutzungsplanes "Aplerbeck-Süd" und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 110. Änd. des Flächennutzungsplanes

II. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ap 206
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
IV. Offenlegungsbeschluss zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 206
Herr RM Münch bittet darum, die Änderungswünsche der Bezirksvertretung mit zu beschließen.

Herr RM Zuch stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Die Bezirksvertretung Aplerbeck befürchtete eine Nutzungsänderung und anschließend die Entscheidung für großflächigen Einzelhandel, so dass der Querriegel abgelehnt wurde. Auf die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Punkt wird verwiesen. Bezüglich der Verampelung der Zufahrt zum Mischgebiet von der Wittbräucker Straße auf Kosten des Investors Limberg sieht Herr RM Zuch Handlungsbedarf für das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, den Bereich von der Riesestraße bis zur Benediktinerstraße im Rahmen der Ausführung des Bebauungsplans wegen der Planung und Ausführung einer Ampel zu überprüfen.

Frau RM Brauer erklärt, dass auch die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Sie nimmt zu den Anregungen der Bezirksvertretung Stellung. Frau RM Brauer bittet noch einmal um Prüfung des Buchstaben d) - Verdoppelung der Fläche des Kinderspielplatzes zu Lasten der vorgesehenen Bebauung. Sie weist auf das große Einkaufscenter nebenan hin. Auch den Kindern der Eltern, die dort einkaufen, sollten Spielmöglichkeiten geboten werden, so dass dadurch eine Bedarfserhöhung erfolgt. Unter dieser Voraussetzung sollte geprüft werden, ob eine Vergrößerung der Kinderspielplatzfläche möglich ist.
Zu Buchstabe f) - Nachweis von Kindergartenplätzen in relativer Nähe (nicht auf dem Gelände der Stadtkrone-Ost) - erklärt Frau RM Brauer, dass ihres Erachtens die Anzahl der vorhandenen Kindergarten- und Tagesstättenplätze als nicht ausreichend zu bezeichnen ist. Die Entwicklung bleibt hier abzuwarten und ggf. ist später erneut zu prüfen, ob ein weiterer Kindergarten erforderlich wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst nachfolgenden Beschluss einstimmig:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um den Bereich zwischen Hüttenstraße, Ostkirchstraße, Sterie und Ramhofstraße sowie den Bereich zwischen der Wittbräucker Straße, der Nordseite der Bebauung nördlich der Mondstraße, östlich einer Linie von der Nordseite des Grundstücks Mondstraße 7 zur östlichen Spitze der Verkehrsinsel Stoppelmannsweg/Rahmhofstraße sowie des Stoppelmannsweges zu erweitern. Der erweiterte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 206 - Aplerbeck Süd - um zwei bestehende Fußwege am Böschungsfuß des Bahndamms am westlichen Rand des Planbereiches zu erweitern. Der eine Weg verbindet die Ostkirchstraße mit der Fröndenbergstraße, westlich des Grundstückes Fröndenbergstraße 11. Die Fläche ist ca. 2 m breit und ca. 42 m lang. Der zweite Weg verläuft am westlichen Rand des Planbereiches von der Benediktiner Straße zum Haltepunkt Aplerbeck Süd, diese Fläche ist 3 m breit und ca. 35 m lang. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen. Der veränderte Geltungsbereich ist unter der Ziffer 2 der Vorlage beschrieben.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum Bebauungsplan Ap 206 und zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 25.09.2000 öffentlich auszulegen.



V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 206 - Aplerbeck-Süd - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 25.09.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Zu 4.11 Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

- Ausschussvorlage

Herr RM Neumann begrüßt die Planung und das Vorgehen in diesem Falle.

Herr StR Sierau gibt an, dass dem Wunsch der Frau s. B. Pohlmann-Rohr nach entsprechender Bürgerbeteiligung entsprochen wird. Seit Anfang Oktober ist eine Ausstellung des Wettbewerbs im Rathaus erfolgt, so dass auch dadurch Bürgern die Möglichkeit gegeben wurde, sich zu informieren. Die Vorbehalte gegen eine Bebauung werden aufgegriffen und durch die Planungsverwaltung abgearbeitet.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig folgendes:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschießt,
III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148) zu beteiligen.

Zu 4.13 Rahmenplanung Evinger Mitte
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.10.2000 (wurde nachver-
sandt)

Herr RM Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage mit folgendem Zusatz, der in der Bezirksvertretung Eving beschlossen wurde, zu:

"Auf der Seite 2 der Vorlage unter Punkt 2 - Umfang der Rahmenplanung - ist folgender Punkt aufzunehmen:
- Plankonformer Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges".

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Absicht der Verwaltung, ein städtebauliches Werkstattverfahren zur Erarbeitung der Rahmenplanung Evinger Mitte durchzuführen, unter der Voraussetzung zu, dass auf der Seite 2 der Vorlage unter Punkt 2 - Umfang der Rahmenplanung - folgender Punkt aufgenommen wird:
- Plankonformer Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges.


Zu 4.14 Bericht Halde Ellinghausen / LEP-VI-Fläche
- Schriftlicher Bericht des Planungsamtes

Herr RM Brunstein fragt, wann ein Güterverteilzentrum auf der LEP-VI-Fläche entstehen wird. Er macht den Vorschlag, die LEP-VI-Fläche aus der Landesbindung herauszunehmen und dort eine Grünfläche anzulegen. Seines Erachtens passt dies zu dem geplanten Freizeitzentrum in Schwieringhausen und neben dem Yachthafen sind Freizeitkapazitäten, so dass die LEP-VI-Fläche nicht mehr benötigt wird. Er hält es für möglich, die Fläche für den Bereich Mengede/Huckarde/Eving einer vernünftigen Nutzung im Bereich Freizeit oder als Naturschutzgebiet zuzuführen. Im Zusammenhang mit der Kokerei Huckarde, Deusen, mit Schwieringhausen, Achenbach, dem Yachthafen und dem Naturschutzgebiet passt dies.

Herr Ostholt erläutert, dass die Anforderungen an diese Fläche, insbesondere an die Flächengröße, sich in den letzten Jahren erheblich reduziert haben. Das Nutzungsspektrum hat sich erweitert. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollte über die Fläche nachgedacht werden. Sollte die Fläche tatsächlich zum Teil zu einem Logistikzentrum weiterentwickelt und ein Investor gefunden werden, steht die jetzige Ausweisung im Landesentwicklungsplan dieser Absicht nicht entgegen. Herr Osthold schlägt vor, bis zur konkreten Entwurfsdarstellung des Flächennutzungs-planes eine Entscheidung über die Fläche zu treffen.

Herr RM Harnisch hält die Fläche für eine der wenigen Top-Flächen, die mittel- bis langfristig verfügbar sind. Er regt an, die Felder östlich des Kanals zusammen mit der Fläche zu beachten.

Herr RM Brunstein gibt an, dass der Stadthafen kein Interesse an der LEP-VI-Fläche habe. Laut einer Aussage des Herrn Ministerpräsident Clement werden weiterhin Landesmittel für das Logistikzentrum Hafen fließen. Die LEP-VI-Fläche hält er für ein Logistikzentrum für nicht geeignet, da bereits die Erschließung zu teuer sei. Er stimmt zu, dass die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Zeitpunkt ist, zu dem über die Nutzung der Fläche nachzudenken ist.
Herr Ostholt antwortet auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Kohle- bzw. Koksmengen auf der Halde mengenmäßig stark schwanken. Er verweist auf den schnellen Abbau der 800.000 Tonnen auf der Zeche Gneisenau.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht Halde Ellinghausen/LEP-VI-Fläche vom 09.10.2000 zur Kenntnis.

Zu 4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Stoppelmannsweg und der Benediktiner- straße von Stoppelmannsweg nach Westen einschließlich Fuß- und Radweg bis Stoppelmannsweg in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.16 Antrag der Bürgerliste vom 10.10.2000 mit der Bezeichnung "Baumerhalt auf der Fläche ehemalige Hoesch-Röhrenwerke"

Herr RM Münch erläutert den Antrag.

Herr Ostholt stellt dar, dass für die gesamte Fläche ein rechtskräftiger Vorhaben- und Erschließungs-plan vorliegt. Für diesen VEP-Planbereich wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie ein Grünordnungsplan erstellt. Durch den Bau der Erschließungsstraße entfallen insgesamt fünf einzelne Bäume nördlich der Harkortstraße. Ziel für die Fläche war die Schaffung eines städtebaulichen Konzepts, dem Bebauungskonzept wurde zu Lasten der Baumgruppe der Vorrang gegeben. Der Erhalt des Baumbestandes ist aufgrund der städtebaulichen Konzeption und des dafür entwickelten Planrechtes nur bedingt möglich. Ob die im zukünftigen Platzbereich vorhandenen Bäume gesichert werden können, muss im Zusammenhang mit dem konkreten Bauvorhaben geklärt werden. Dabei sind die Höhenlage und die Nutzbarkeit des Platzes von Bedeutung. Zur Klärung bedarf es einer weiteren Abstimmung nach Vorlage eines detaillierten Bebauungsvorschlages.

Beschluss:
Der AUSW lehnt mehrheitlich folgenden Antrag ab:
Der AUSW fordert die Verwaltung auf, den alten geschützten Baumbestand nördlich der Harkortstraße/südliche Fläche ehemalige Hoesch-Röhrenwerke zu erhalten.


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes, Hohe Straße 102
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch unter Zulassung von Befreiungen gemäß
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Nutzungsänderung und Umbau eines Gebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 137 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
Die Ausschussvorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 behandelt.
Hier handelt es sich um eine Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 29.09.2000 in Ergänzung zur Vorlage.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme vom 29.09.2000 zu dieser Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage, Alter
Mühlenweg 78
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage Herr RM Follert erklärt sich als befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.4 Vorbescheid für die Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Am Klusenberg 214 in Dortmund-Syburg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 4 (5) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Zu 5.5 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage
Lindemannstraße 85 und 87
- Vorhaben gem. § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Zu 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 Herr RM Jostes fordert eine ganzheitliche Betrachtung des Themas und bittet das Liegenschaftsamt, in der nächsten Sitzung des AUSW sich für die Diskussion zur Verfügung zu stellen, da Themen, wie Wanderungsverlust, die Auswirkungen des dortmund-projectes auf den Wohnungsmarkt, Kosten des ökologischen Ausgleichs etc., Einfluss auf die Wohnungspolitik nehmen.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass die Informationen, die aus den Akten und aufgrund der Erfahrungen des 5000er-Programms herausgezogen werden können, zur Diskussion vorgelegt werden.

Herr StR Sierau verweist auf die Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999, die dem AUSW zur heutigen Sitzung vorliegen. Dieser Bericht gibt auch Zukunftseinschätzungen wider, er fordert dazu heraus, über zusätzliche Gesichtspunkte zu diskutieren. Im Verwaltungsvorstand wurde das Thema der Wohnungspolitik auch erörtert. Die Diskussion über die Wohnungsmarktentwicklungen ist auf eine breitere Basis als bisher zu stellen. Es ist geplant, deshalb den Masterplan Wohnen anzugehen; die Auftaktveranstaltung hierzu, zu der alle Ratsfraktionen, alle Akteure der Dortmunder Wohnungspolitik und externe Experten eingeladen werden, wird am 23.11.2000 stattfinden. Die durch Herrn RM Jostes angesprochenen Fragestellungen sollen auch im Zusammenhang mit dem Masterplan Wohnen erörtert werden. Die Auftaktveranstaltung ist als Einstieg in einen breit angelegten Diskussionsprozess vorgesehen. Zum dortmund-project kann bereits jetzt gesagt werden, dass nachhaltige Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, insbesondere im höherwertigen Segment, erwartet werden.

Beschluss:
Die Anträge zu TOP 6.1 und die Ratsvorlage zu TOP 6.2 gelten als eingebracht und werden in der Sitzung des AUSW am 15.11.2000 erneut behandelt.


Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -



Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -


Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.08.00 mit der Bezeichnung "Schülerfahrkarten"; Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden Aufgrund des am 21.09.2000 in der Ratssitzung beschlossenen gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2000 hat sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.08.2000 mit der Bezeichnung "Schülerfahrkarten" erledigt.

Zu 11.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft des Hoesch-Parks"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
Dieser Tagesordnungspunkt wird unter TOP 2.0 der Tagesordnung der im Anschluss stattfindenden nichtöffentlichen Sitzung abgewickelt.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.05 Uhr schließt.


J u n g S t e i n s S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)
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