Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Rates der Stadt
am 10.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:47 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bahr (CDU)
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Gottwald (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Rm Dr. Schauenberg (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Dortmund-Unna;
hier: Planfeststellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05802-16)

3.2 Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04939-16)

3.3 Zukunftsprogramm „Dortmund – eine wachsende Stadt“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05481-16)

3.4 Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05599-16)

3.5 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05299-16)

3.6 Flughafen Dortmund; Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr und Starts bis 23 Uhr im fahrplanmäßigen Verkehr des Jahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-16)

3.7 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 03.10.2016
(Drucksache Nr.: 03928-16-E6)

3.8 Abschlussbericht „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ - ein Projekt des dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-16)

3.9 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03744-16)

3.10 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05798-16)

3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05811-16)

3.12 Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05243-16)

3.13 Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04780-16)

3.14 Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05560-16)

3.15 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05237-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05205-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 SBB DORTMUND GMBH - hier: Umbenennung in DOPARK GmbH und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05807-16)

9.2 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

9.3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05380-16)



9.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05899-16)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05898-16)

9.6 Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05897-16)

9.7 Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05989-16)

9.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05950-16)

9.9 DEW21 - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06019-16)

9.10 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06020-16)

9.11 DSW21 - Beteiligung an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05982-16)

9.12 STEAG
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05801-16-E1)

9.13 RWE-Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06130-16)

9.14 Beitritt des Städtetags NRW zur Initiative „Vermögenssteuer jetzt“
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 06211-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 05849-16-E1)
hierzu -> Auszug: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016
(Drucksache Nr.: 05849-16)


10.2 Jahresbericht 2015 der Feuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05773-16)

10.3 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2016.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05906-16)

10.4 Umwandlung der Kooperation d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (d-NRW AöR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05928-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05613-16)

11.1.2 Gefährdung von Fußgängern und Belästigung von Sitzenden durch Pkw-Verkehr auf dem Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05789-16)

11.1.3 Übergriffe durch islamische Flüchtlinge gegen christliche Flüchtlinge in städtischen Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06097-16)

11.1.4 Beeinträchtigung des Stadtbildes durch eine Biermonokultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06208-16)

11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Angriff auf Kirche in Dortmunder Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 05503-16)

11.2.2 Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06197-16)

11.2.3 Städtische Beteiligung am Schwerpunkteinsatz "gegen Rechts" in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06199-16)

11.2.4 Sondernutzungserlaubnis für Infostände der DKP in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06198-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Heymann (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Angelegenheit

10.5 Umbesetzung in Gremien
hier: Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2016
(Drucksache Nr.: 06323-16)

zu erweitern sowie den Tagesordnungspunkt

10.1 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017


von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Personal und Organisation die Beratung der
Vorlage in seiner Sitzung am 06.10.2016 auf den 17.11.2016 vertagt hat.

Zudem wies OB Sierau darauf hin, dass der Vorschlag zur Tagesordnung

9.13 RWE-Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06130-16)

von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurde.

Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat. Der Ältestenrat sprach sich im Ergebnis mehrheitlich dafür aus dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von
für die gesamte Sitzung gelten soll.

Rm Bohnhof (AfD) stellte mit Verweis auf die vergangene Sitzung des Rates mündlich den Antrag „für die heutige Sitzung des Rates der Stadt keine Redezeitbegrenzung festzulegen“. Nach dem Dafürhalten von Rm Bohnhof gebieten es das Demokratieprinzip sowie der Austausch im Kommunalparlament, dass jeder die Möglichkeit hat, sich hinreichend verständlich machen zu können.

Rm Münch (FBI) hält die politische Debatte für die Grundlage der politischen Beschlussfassung und eine Begrenzung der Redezeit für unwürdig und sprach sich aus demokratischen Gesichtspunkten gegen eine entsprechende Begrenzung aus.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält es im Sinne des demokratischen, parlamentarischen Meinungsaustausches für sehr bedenklich, dass kritische Diskussionen mittels Redezeitbegrenzung unterbunden werden, zumal kleine Parteien nur begrenzte Möglichkeiten haben, sich in den Ausschüssen einzubringen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste sprach sich Rm Rettstadt gegen eine Redezeitbegrenzung in der heutigen Sitzung des Rates aus.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den mündlich von Rm Bohnhof gestellten Antrag, für die heutige Sitzung des Rates der Stadt keine Redezeitbegrenzung festzulegen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Weiter beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2016

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06324-16) vom 10.11.2016 vor:

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt,

die Niederschrift (öffentlich) der 20. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 29.09.2016 wie folgt zu ergänzen:

TOP 3.16: „Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung“ wird wie folgt ergänzt:

Nach dem Absatz:

„Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete seine Ablehnung mit Verweis auf Standortschließungen und Arbeitsplatzabbau durch das Unternehmen.“

werden folgende Absätze eingefügt:
OB Sierau wies auf die Schwierigkeit hin, die Ratsvertreter der Fraktion Die Linke/Piraten namentlich anzusprechen, da weiterhin von der Fraktion die Bekanntgabe, wer an welchem Platz sitze, noch nicht eingereicht worden sei.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte daraufhin, man sei mit der Sitzordnung nicht einverstanden, weil „wir als Antifaschisten direkt neben Nazis sitzen müssen“.

Rm Bohnhof (AfD) forderte OB Sierau auf, Rm Kowalewski ebenso, wie Rm Münch (FBI) zuvor einen Ordnungsruf bzw. eine Rüge zu erteilen. OB Sierau lehnte das ab, weil er es nicht gehört habe. Rm Bohnhof (AfD) beantragte, den Vorgang in die Niederschrift aufzunehmen.“

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.“

Rm Bohnhof (AfD) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u.a. mit Verweis darauf, dass er die seiner Meinung nach, durch den Vorsitzenden der Fraktion Die Linke & Piraten getroffene Aussage, als Beleidigung, Verleumdung und Diffamierung der AfD-Ratsmitglieder ansieht, die, weil sie wesentlich ist und wie im Übrigen beantragt, in das Protokoll aufzunehmen sei. Dies könne und dürfe nicht verschwiegen werden, da es der Beweissicherung und als Beleg für die Geschichtsbücher diene. Weiter verwies Rm Bohnhof auf § 29 Abs. der Geschäftsordnung des Rates und seine Ausschüsse wonach insbesondere, der wesentliche Inhalt von Beratungen in einer Niederschrift wiedergegeben werden muss. Entsprechend gehören Beleidigungen, Verleumdungen und Diffamierungen als wesentlich in das Protokoll.

Unter Bezugnahme auf den angeführten § 29 der Geschäftsordnung des Rates, seiner Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen verwies OB Sierau auf die in der Sitzung des Ältestenrates am 03.09.2016 einvernehmlich getroffene Vereinbarung, hinsichtlich der Kriterien für die Protokollführung. Demnach wird die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften praktizierte, reduzierte Protokollführung im Grundsatz übernommen. Das Abstimmungsergebnis wird generell „fraktionsscharf“ angegeben und bei strittig diskutierten Tagesordnungspunkten werden Kernaussagen und Grundpositionen bzw. Positionswechsel kurz und knapp protokolliert. Da es sich bei den im vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion formulierten Äußerungen, erkennbar auch nicht um Äußerungen in der Sache handelt, besteht insofern kein Anspruch auf Aufnahme in die Niederschrift. Entsprechend der angeführten Kriterien besteht weiter auch kein Anspruch darauf, dass persönliche Bemerkungen in die Niederschrift aufgenommen werden.

Rm Münch (FBI) wies darauf hin, dass es mit Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse rechtlich nicht mehr verpflichtend ist, persönliche Beiträge in das Protokoll aufzunehmen. Insofern sei der Antrag zwar nachvollziehbar, aber nicht zwingend zu berücksichtigen. Rm Münch sprach sich weiter dagegen aus, dass Protokoll zu missbrauchen, indem persönlich politische Streitigkeiten hineingebracht werden.

Rm Bohnhof (AfD) sieht die Protokollführung nicht auf die durch den Ältestenrat festgelegten Kriterien begrenzt. Die Aufnahme wichtiger Ereignisse sei schließlich zur Beweissicherung geeignet, die andernfalls erschwert oder gar vereitelt werde.

Rm Garbe (AfD) hält die Form persönlicher Anschuldigungen, wie in dem Antrag seiner Fraktion formuliert, für ehrenrührig und sieht darin eine politische Hetze gegen Vertreter einer demokratischen Partei. Vor diesem Hintergrund regte Rm Garbe an, über die Veränderung der Kriterien für die Protokollführung nachzudenken.

Nach dem Dafürhalten von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) gehöre politische Hetze
gegen Minderheiten mittlerweile zum Alltag, was bedauerlich sei. Weiter sieht es Rm Brück als begrüßenswerte Initiative an, dass die Protokollführung durch die AfD gerügt wird.

Für Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bleibt, ungeachtet der formalen Aspekte, unangenehm im Raum stehen, dass offensichtlich jeder jeden beleidigen kann, ohne dass es in das Protokoll müsse. Diese Vorgehensweise hält Rm Dingerdissen für eine Verwahrlosung im Rat der Stadt.

Rm Urbanek (AfD) erklärte in Bezug auf die in dem Antrag seiner Fraktion formulierten Anwürfe, dass er diese auf sich bezog und wies die Bezeichnung „Nazi“ als Beleidigung zurück.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den o.a. Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06324-16) vom 10.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

Die Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2016 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Dortmund-Unna;
hier: Planfeststellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05802-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 vor:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erfolgt durch Herrn Wilde folgende Informationen zum Stand der Angelegenheit:

Er teilt hierzu mit, dass der Planfeststellungsbeschluss gefasst und öffentlich ausgelegt wurde. Danach habe die Stadt Dortmund fristgerecht (bis zum 19.10.2016) Klage eingereicht. Auf dieser Grundlage habe man habe im Moment die Möglichkeit, sich entsprechend zu verhalten. Die Klage müsse bis Ende November begründet werden. Geschehe dies nicht, so werde diese zurückgewiesen. Er bittet weiter um Nachsicht, dass durch die heutige Vorlage ein gewisser Druck erzeugt werde. Es gebe viele Punkte, wo man der Verwaltung gefolgt sei, es gebe aber auch viele Punkte, wo man als Verwaltung sage, dass es sich hierzu nicht lohne zu klagen. Es werde in der Vorlage aber deutlich, dass man sich mit drei wesentlichen Punkten intensiver auseinander gesetzt habe. Hierbei handele es sich
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich nicht anzugreifen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzuziehen.

Rm Waßmann (CDU) nahm Bezug auf die ausführliche Beratung im Fachausschuss und sprach sich dafür aus, dass die Beschlussfassung durch den Rat unter der Prämisse erfolgt, dass die Schriftwechselvereinbarung in Sachen „Lärmschutzwand“ mit dem zuständigen Landesministerium entsprechend eingehalten bzw. umgesetzt wird.

OB Sierau sicherte zu, in der Angelegenheit den zuständigen Minister anzuschreiben.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sprach sich im Sinne der Ausführungen von Rm Waßmann (CDU) für eine Einbeziehung der Schriftwechselvereinbarung in die Beschlussfassung aus, so dass die Stadt in Sachen Lärmschutzwand auch künftig handlungsfähig bleibt.

Rm Münch (FBI) lehnt den Beschluss der Verwaltungsvorlage ab, da durch den Verzicht auf eine Klage, nach seinem Dafürhalten, dass schärfste Mittel auf Seiten der Stadt verloren geht.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die einvernehmliche Einschätzung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hin, dass es sinnvoll sei für eine Bebauung zu sorgen, statt eine Lärmschutzwand zu errichten. Weiter sieht Rm Reuter die beschriebene Vorgehensweise als ein engsprechendes Entgegenkommen, hinsichtlich des von der Bezirksvertretung Aplerbeck geäußerten Anliegens bezüglich einer Bebauung, an.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 zur Schriftwechselvereinbarung mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich nicht anzugreifen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzuziehen.


zu TOP 3.2
Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04939-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 vor:

„Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.09.2016:

„Herr Krieg (Tiefbauamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch Sachinformationen zur Vorlage.

Herr Urbanek sieht den Vorschlag zum Vorbehalt, die Burgtorbrücke zu verbessern, aus finanziellen Gründen für unrealistisch, da im konsumtiven Ansatz keine Mittel zur Verfügung stehen werden.

Beschluss:

Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten die Anpassung der lichten Höhe einer Brücke für den Busverkehr (Bushöhe) wird bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Lohmann – parteilos, Herrn Urbanek – AfD und Herrn Borchardt – Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt, nach kontroverser Diskussion, dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Urbanek – AfD) unter dem folgenden Vorbehalt wie folgt zu beschließen:

Vorbehalt:

Die Stadt Dortmund wird gebeten,

- bei den weiteren Planungen der Brückenbauwerke darauf zu achten,

- dass unter den Brücken eine ausreichende Breite für Fußgänger- und Radwegestreifen auf beiden Seiten der Straße bestehen bleibt bzw. realisiert wird.
- dass die Gelegenheit genutzt wird, die seit vielen Jahren beklagte Situation des Übergangs von der Nordstadt zur City an der Burgtorbrücke zu verbessern.
- dass die entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant werden.
- wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.“

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 25.10.2016 :
Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Inhalte siehe oben):
Hierzu liegt vor -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04939-16-E4):

„In diesem Zusammenhang soll auch eine Baumaßnahme an der Eisenbahnunterführung Borsigstraße durchgeführt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur derzeitigen Situation bzgl. der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle. Die derzeitige unbefriedigende Situation ist auf den anliegenden Fotos gut zu erkennen.“

ABVG 25.10.2016:

Herr Rm Gebel erläutert zunächst den Antrag seiner Fraktion.

Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, möchte Herr Rm Mader wissen, in welcher Höhe sich die Kosten für die dort angesprochene Baumaßnahme belaufen würden. Außerdem bittet er auch um Darlegung der Höhe der Kosten für die in der Vorlage erwähnte Eisenbahnunterführung Münsterstraße/Burgtor.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht zugestimmt habe, da seine Fraktion die dort gestellten Forderung, ein eigenes „Verlangen“ auszusprechen, finanziell für unrealistisch gehalten hatte.

Herr Rm Logermann erbittet ebenfalls Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Kosten bzgl. des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linken & Piraten.

Frau Uehlendahl erläutert, dass es im Regelfall so sei, dass die DB einen Brückenerneuerungsbau auch bezahle, wenn es sich um eine Brücke aus dem Bestand de DB handele und keine Veränderungen in der Höhe und in der Weite vorgenommen werden müssten. Sollte die Stadt den Wunsch haben, dass die lichte Weite breiter oder die lichte Höhe höher werden solle, so müsse sie hierfür ein sogenanntes „Verlangen“ aussprechen. Sollte die Stadt dies veranlassen, so sei dies ein „einseitiges Verlangen“ und die Stadt habe somit die gesamten Kosten zu tragen. Hierbei würden lediglich die Unterhaltskosten gegengerechnet, die die DB durch das ein neues Bauwerk weniger zu tragen habe.

Für den Fall, dass sowohl die DB als auch die Stadt ein „Verlangen“ aussprechen sollten (z. B. wenn die DB die Statik an der Brücke ändern und die Stadt wünsche, dass die Brücker breiter und höher werden soll) handele es sich um zweierlei „Verlangen“, wodurch die Kosten entsprechend geteilt würden.

Zum Burgtor teilt sie mit, dass an das vorhandene Bogenbrückenbauwerk eine Brücke angesetzt werden soll, das heißt, dass nördlich eine Kastenbrücke dahinter gesetzt werde. Diese Brücke habe natürlich die erforderliche Durchfahrtshöhe. Allerdings würde vorne das Bogenbrückenbauwerk stehen bleiben, was in der Mitte auch eine entsprechend Höhe habe, so dass die Reisebusse durchfahren könnten. Da aber in den Randbereichen, eben durch diesen Bogen, diese Höhe nicht mehr gegeben sei, müsse die Brücke entsprechend runterbeschildert werden, um zu verhindern, dass die Busse dort im rechten Bereich unter der Brücke hängen bleiben.

Würde die Stadt genau für diese Brücke ein „Verlangen“ aussprechen, dann müsste die Bogenbrücke auf ein einseitiges „Verlangen“ der Stadt hin erneuert werden. Die Kosten für ein solches Vorhaben beliefen sich im Regelfall auf einen zweistelligen Millionenbeitrag. Im Fall einer solchen Brückenerneuerung könnten nämlich die derzeit dort bestehenden Gleisabstände nach heutigem Regelwerk so nicht mehr gebaut werden, wodurch der für die DB bestehender Bestandschutz für die Gleisanlage wegfallen würde und die Gleise zukünftig die aktuell normierten Abstände aufzuweisen hätten. Damit kämen auf die Stadt Dortmund nicht nur die Kosten für den Brückenbau zu, sondern sie hätte außerdem 100 Prozent der Kosten für die entsprechende Gleisverschwenkung sowie für neue Oberleitungen zu tragen.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Frau Uehlendahl, teilt Herr Rm Gebel mit, dass der den Antrag seiner Fraktion zurückzieht.

Herr Rm Berndsen erhebt für seine Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, mit Ausnahme des Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“, zum Antrag.

Somit erfolgt die heutige Abstimmung wie folgt getrennt:

1.Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgt dieser Empfehlung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), mit Ausnahme des hierin enthaltenen Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“.

2. Zur Vorlage:

In der somit veränderten Form empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Drucksache Nr.: 04939-13-E):
(Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor.)

„Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord nehme ich wie folgt Stellung: Die Grundlage für die Beschlussvorlage der städtischen Gremien zu den infrastrukturellen Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken (04939-16) war eine Führung des RRX über Lünen nach Münster mit einem behinderungsfreien Verkehr durch die vorausgesetzte Zweigleisigkeit.
Neuere Entwicklungen

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist derzeit der zweigleisige Ausbau der Strecke Lünen – Münster offen.
Das hat Auswirkungen auf die Planungen von DB Netz für den Ostkopf des Dortmunder Hauptbahnhofes. Alle Planungen für Dortmund werden auf den Prüfstand gestellt und auf das Stadium der Vorplanung zurückgenommen. Erste Ergebnisse könnten Ende 2017 vorliegen. Danach folgt die Entwurfsplanung und anschließend die Planfeststellung. Mit Bauarbeiten im Ostkopf des Dortmunder Hbf kann nicht vor 2022 gerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Maße der Brücken in den Innenstadtbezirken entlang der Strecken nach Hamm bzw. Münster nicht verändert werden.

Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt Nord:

Veränderungen an den bestehenden Brücken, die einseitig von der Stadt Dortmund gefordert werden, würden zu einer Kostenbeteiligung der Stadt Dortmund in einem höheren zweistelligen Millionenbetrag nach § 12.1 Eisenbahnkreuzungsgesetz führen. § 12.1 regelt den Fall, dass derjenige Kreuzungsbeteiligte, welcher eine Änderung verlangt, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen hat. Vorteile, die dem anderen Beteiligten dadurch entstehen, sind dem Veranlasser gegenüber auszugleichen.

Die Deutsche Bahn sieht in ihren bisherigen Planungen vor, die vorhandenen lichten Weiten und Höhen bei evtl. Neubauten im Zuge der RRX-Planung in Dortmund beizubehalten. Hat die Stadt Dortmund aber das Verlangen, die lichte Weite und Höhe zu vergrößern, sind demnach die Kosten von der Stadt Dortmund zu 100 % zu tragen. Dem steht aber der von der DB AG zu leistende Vorteilsausgleich gegenüber, der dem Umstand Rechnung trägt, dass ihr auf Kosten der Stadt eine neue Brücke zufallen wird.

Als Beispiel sei hier die Eisenbahnüberführung Münsterstraße/Burgtor genannt: Eine Veränderung der Straßenachse kann hohe Kosten für die Stadt nach sich ziehen. Bleibt die Brücke nicht so wie heute bestehen, lägen die Kosten für einen kompletten Neubau (inkl. Gleisanlagen, Fahrleitung, Signalen, usw.) bei einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. Aus diesem Grunde bleibt diese Brücke im Bestand erhalten. Gewichtiger Vorteil für die DB: Der Bestandsschutz für die Gleisabstände wird bewahrt. Dies trifft allerdings nur auf einen Ersatzneubau mit Gleisen und Straße in heutiger Lage zu. Die Nordseite kann dennoch um ein Gleis mittels eines angefügten Brückenbauwerks ergänzt werden. Ein eigenes Verlangen der Stadt liegt in diesem Falle nicht vor. Dies trifft auch auf die anderen genannten Eisenbahnüberführungen zu.

Wie sich eine Veränderung der Straßenachse (am Beispiel Burgtor) auf die Rahmenbedingungen der Gleisanlagen auswirkt, konnte von der Deutschen Bahn bisher nicht beantwortet werden. Die Verwaltung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Forderungen der Politik
bezüglich der Breite von Fußgängerwegen und Radfahrstreifen bestmöglich berücksichtigen. Eine wesentliche Veränderung am Burgtor ist nur bei einer entsprechenden Bereitstellung von konsumtiven Mitteln möglich. Dies würde Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt der Stadt notwendig machen. Die Verwaltung empfiehlt, ein solches Verlangen nicht auszusprechen.“

AUSW, 02.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor) einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.


zu TOP 3.3
Zukunftsprogramm „Dortmund – eine wachsende Stadt“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05481-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die weitere Umsetzung des Zukunftsprogrammes ab, da er es u.a. für alarmierend hält, dass mittlerweile jeder Dritte Bewohner Dortmunds einen Migrationshintergrund hat.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begrüßt die Vorlage und bat folgende Ergänzung zu berücksichtigen: Auf Seite 4, fünfter Absatz der Vorlage soll der Satz „Beispielsweise sollten die Themenfelder Wohnen, Arbeitsmarkt, Bildung und Integration genauer betrachtet werden“ um das Themenfeld Kultur erweitert werden, da dieser Begriff weitergehender als Bildung sei. Da zudem in einer wachsenden Stadt auch die Bedeutung verschiedenster Kulturen wachse, stellen sich neue Herausforderungen an die Kultur an sich.

Rm Schilff (SPD) sieht die derzeitige Entwicklung in der Stadt als positiv an, zumal sie nicht nur auf dem Zuwachs durch Flüchtlinge beruhe. Weiter führte Rm Schilff aus, dass ein großer Teil des Zuwachses durch Zuzug von Leuten aus dem Umland erfolgt, die vor 20 – 25 Jahren wegzogen, weil damals nicht genügend Raum für den Bau von Eigenheimen zur Verfügung gestellt werden konnte. Dazu bestehe großes Potential bei der Gruppe von täglich über 70.000 Einpendlern, so dass es Ziel sein müsse, auch ein Teil dieser Leute davon zu überzeugen, nach Dortmund zu ziehen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Rm Reuter den umfassenden, gesamtgesellschaftlichen Ansatz des Zukunftsprogrammes und signalisierte Zustimmung zum Ergänzungswunsch von Rm Dingerdissen. Darüber hinaus sieht Rm Reuter es in einer wachsenden Stadt als notwendig an, die Situation vor Ort bzw. die Infrastruktur an die veränderten Bedingungen anzupassen.

Rm Münch (FBI) verwies auf die Aussage in der Vorlage, dass der Bevölkerungszuwachs der letzten zwei Jahre maßgeblich von den Zuweisungen des Landes geprägt ist. Daher müsse bei allen Überlegungen berücksichtigt werden, dass Menschen, die derzeit aus Not, Elend und Krieg flüchten, wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, sofern es gelingt, dort menschenwürdige Bedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sieht es Rm Münch als wichtig an, Auswirkungen auf bspw. Wohnungsleerstände und Freiflächenverbrauch besonders zu beachten und ein alternatives Szenario zu berücksichtigen.

Rm Waßmann (CDU) hob die positiven Aspekte wie bspw. Zuwachs bei der Steuerkraft hervor und begründete u.a. mit Verweis auf das hohe Interesse, Hochschulabsolventen in der Stadt zu halten, die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der o. a., von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) vorgetragenen Ergänzung um das Themenfeld Kultur, mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung des Zukunftsprogramms „Dortmund – eine wachsende Stadt“ zur Kenntnis und beschließt die weitere Umsetzung.


zu TOP 3.4
Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05599-16)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete mit Bezug auf die Ausschussberatung das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass man mit der Verkehrsführung an der Stelle und der Verkehrssicherheit für Radfahrer nicht einverstanden sei.

Rm Lührs (SPD) verwies darauf, dass die Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung im Rahmen einer Bürgeranhörung vorgestellt werden sollen und begründete die Zustimmung ihrer Fraktion u.a. mit dem Interesse daran, in welcher Form die entsprechenden Ergebnisse der Anhörung, von Seiten der Verwaltung eingearbeitet werden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse in einer Einwohnerversammlung in Hörde präsentiert werden. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die derzeitige Verkehrssituation bis zum endgültigen Umbau der Faßstraße beibehalten wird.


zu TOP 3.5
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05299-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der DB-AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Hagener Straße eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m und eine lichte Weite von 15,20 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.


zu TOP 3.6
Flughafen Dortmund; Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr und Starts bis 23 Uhr im fahrplanmäßigen Verkehr des Jahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme der Verwaltung über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr und Starts bis 23 Uhr im fahrplanmäßigen Verkehr des Jahres 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)
hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 03.10.2016 (s. Anlage zur Niederschrift)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen
Sitzung vom 13.04.2016:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:


Der Beirat bittet um Weitergabe dieser Anregungen an die weiteren beteiligten Gremien.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung: BV Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schloss sich dem Votum (siehe oben) an (insbesondere Punkt 3).“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung: BV Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ und die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998.

Zusätzlich empfiehlt die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – einstimmig – die Waldecker Straße im Stadtbezirk Eving in die Liste der Naturdenkmalverordnung aufzunehmen.
Die Waldecker Straße entspricht in ihrem Erscheinungsbild und schützenswertem Baumbestand, der in der Liste als Naturdenkmal ausgewiesenen Württemberger Straße und sollte daher auch entsprechend unter Schutz gestellt werden.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der BV Hombruch vom 14.06.2016:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes schlägt Rm Detlef Münch (FBI) vor, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob folgende den Stadtbezirk DO-Hombruch prägende Alleen als Naturdenkmale eingestuft werden können:

Der Vorschlag trifft auf Zustimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 08.03.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei soll der oben aufgeführte Vorschlag von Rm Detlef Münch (FBI) seitens der Verwaltung geprüft werden.

Hierzu liegt vor -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03928-16-E4):

„in der vorlaufenden Beratung der „Naturdenkmalverordnung“ durch den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde und den Bezirksvertretungen sind folgende Ergebnisse erzielt worden:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage als Empfehlung an den Rat ist grundsätzlich gefolgt worden. Vereinzelt ergaben sich aber auch Nachfragen zu entfallenden ehemaligen Schutzobjekten und Wünsche zu redaktionellen Anpassungen. Diese Eingaben wurden zwischenzeitlich beantwortet bzw. umgesetzt.

Weiterhin erbrachte der Gremiengang zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme weiterer Schutzobjekte in die „Naturdenkmalverordnung“. So formulierten der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, einzelne Bezirksvertretungen, aber auch das Ratsmitglied Münch hier entsprechende Empfehlungen.

Die eingereichten Vorschläge befinden sich aktuell in der Prüfung durch die Verwaltung. Hierzu bedarf es neben einer Ortsbesichtigung und der fachlichen Beurteilung allerdings auch einer direkten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer. Dazu ist ein angemessener Zeitrahmen einzuplanen.

Aus den dargelegten Gründen bietet es sich daher als Empfehlung an den Rat an, diese Beschlussvorlage lediglich als eingebracht zu betrachten. Nach erfolgter Prüfung wird die Verwaltung die Vorlage entsprechend ergänzen und dem Rat im Herbst zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorlegen.“

Hierzu liegt vor -> Ergänzung zur Vorlage (Modifizierung des Beschlussvorschlages) (siehe Anlage) (Drucksache Nr.: 03928-16-E5)

AUSW, 02.11.2016

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden modifizierten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

-die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ mit Herausnahme der Objekte OV005 und OV138 aus der Verzeichnisliste;

-die Ergänzung der Verzeichnisliste der Verordnung um die Objekte OV174 bis OV187 der
Nachträge 2016 verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die gegen die Unterschutzstellung
der Blutbuchen OV178 und OV183 vorgetragenen Bedenken der Eigentümer zurückzuweisen und die in Tabelle 2 enthaltenen Meldungen in diesem Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen;
- die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998 mit Inkrafttreten
der neuen Verordnung

Nach dem Dafürhalten von Rm Münch (FBI) kann die Vorlage nicht hoch genug bewertet werden, da es u.a. als durchweg positiv anzusehen sei, in einer Stadt mit so vielen naturdenkmalwürdigen Bäumen, Baumgruppen und Einzelschöpfungen zu leben. Weiter stellte Rm Münch Nachfragen zum Stand der ursprünglich angekündigten Farbbildbroschüre und zum Umgang mit den Anregungen aus den Bezirksvertretungen Hombruch und Eving.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte die Nachfrage, warum das Platanenensemble „Droste-Hülshoff-Straße/B1“ nicht in der Vorlage enthalten ist.

StR Wilde beantwortete die Nachfragen von Rm Münch (FBI) dahingehend, dass das Erstellen einer Farbbildbroschüre nicht zu den Akten gelegte wurde, die Umsetzung aber abhängig von freien Kapazitäten sei. Zu den in den Bezirksvertretungen Hombruch und Eving gegebenen Anregungen führte StR Wilde aus, dass diese ausnahmslos Bäume im Außenbereich betreffen, so dass hier der Landschaftsplan einschlägig ist. Die vorliegende ordnungsbehördliche Verordnung betrifft hingegen nur den Siedlungsbereich.

Weiter sagte StR Wilde zu, die Beantwortung der von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gestellten Nachfrage nachzureichen (Anmerkung: Die Beantwortung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 einstimmig folgenden Beschluss:

- die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ mit Herausnahme der Objekte OV005 und OV138 aus der Verzeichnisliste;

- die Ergänzung der Verzeichnisliste der Verordnung um die Objekte OV174 bis OV187 der Nachträge 2016 verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die gegen die Unterschutzstellung der Blutbuchen OV178 und OV183 vorgetragenen Bedenken der Eigentümer zurückzuweisen und die in Tabelle 2 enthaltenen Meldungen in diesem Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen;

- die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung


zu TOP 3.8
Abschlussbericht „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ - ein Projekt des dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) erachtet die zielgruppenspezifische Maßnahme als Lobbypolitik, die er mit Sorge betrachte.

Rm Garbe (AfD) sieht in dem Vorgang eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit öffentlichen Geldern, ohne entsprechenden Output und stellte die Nachfrage, welche mittelbaren Kosten der Stadt entstanden sind.

StR Wilde wies zunächst darauf hin, dass er die Unterstützung in diesem Bereich für sinnvoll, richtig und nachvollziehbar erachte. In Bezug auf die Nachfrage von Rm Garbe (AfD) führte StR Wilde aus, dass das Projekt durch Mitarbeiter des Umweltamtes begleitet wurde und insofern Personalkosten, als mittelbare Kosten, entstanden sind.

Der Rat der Stadt nahm die Projektergebnisse der Kooperation des dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz – des Umweltamtes mit der FH Dortmund und dem Zentrum für Türkeistudien (ZfTI) im Projekt „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03744-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.11.2016 vor:

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentliche Sitzung am 27.10.16 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert zum Thema „Bezirksverwaltungsstelle Brackel“ an ihren interfraktionellen Antrag aus der Sitzung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12079-14) sowie ihren Beschluss vom 15.09.2016 zum „2. Quartalsbericht 2016 der Städt. Immobilienwirtschaft“ (Drucksache Nr. 05471-16).

Die Bezirksvertretung fordert nunmehr unverzüglich, eine Perspektive für das Haus, die dort Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Das Gebäude muss zeitnah instand gesetzt und an den üblichen Standards angepasst oder aufgegeben werden. Massive Feuchtigkeitsschäden und die unmögliche Situation, dass das Haus kaum barrierearm zu gestalten ist, lassen weitere Zustückstellungen nicht zu!

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Antrages, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung der BV Brackel zur Kenntnis und leitet sie an den Rat weiter.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den sechsten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 3.332.580 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 357.497,75 € zur Kenntnis.

3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2015-2020 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05798-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 05798-16) als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.11
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05811-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die in der Anlage 7 unter Ziffer 3 "Gebühren für die Kremation eines Toten" genannten Gebühren werden in folgenden Punkten geändert:


Begründung
Wie die Vorlage auf Seite 2 der Anlage selbst ausführt, zeigt ein Vergleich mit den umliegenden
Krematorien, dass die Gebühren konkurrenzfähig sind. Eine moderate Anpassung im Sinne des
CDU-Antrags würde dazu beitragen, die Einnahmesituation des Eigenbetriebs zu verbessern, ohne dass zu befürchten ist, dass die Bestatter auf umliegende Krematorien ausweichen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) sieht in den durch die Gebührenerhöhung kalkulierten Mehreinnahmen von ca. 70.000 € pro Jahr das Risiko, Kunden an die Konkurrenz umliegender Städte zu verlieren und lehnt vor diesem Hintergrund die Vorlage ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) trägt den im Finanzausschuss eingebrachten Änderungswunsch mit. Weiter sieht Rm Rettstadt die zuvor angeführte Sorge als ausgeräumt an, da ein Vergleich mit den umliegenden Städten zeige, dass die vorgesehene, moderate Erhöhung im Wettbewerb sicher bestehen könne.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

Die in der Anlage 7 unter Ziffer 3 "Gebühren für die Kremation eines Toten" genannten Gebühren werden in folgenden Punkten geändert:


zu TOP 3.12
Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05243-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2017ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 05244-16). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020,

3. legt für 2017 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:


4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2017 auf 14.084.714,- Euro fest,

5. beschließt für 2017 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 14.084.714,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2017 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 4.843.157,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 13.317.985,- Euro fest,

7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 23.903.990,- Euro fest.


zu TOP 3.13
Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04780-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 04780-16) anliegenden Entwurf der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.14
Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05560-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Rückerstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen in Höhe von 12.662.081,00 € an den Erschließungsträger DSW21/PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft mbH entsprechend den Beschlüssen vom 25.06.2009 (DS-Nr. 14495-09) und 08.07.2010 (DS-Nr. 01664-10).


zu TOP 3.15
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05237-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen‘ und die Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung über ‚Integrale Wasserwirtschaft‘.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung das Leitbild und die Ziele einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ zu verfolgen sowie auch durch eigene Planungs- und Baumaßnahmen in die Umsetzung zu bringen und eine Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihm jährlich über den Stand der Umsetzung der Zukunftsinitiative zu berichten.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05205-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016 vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt:

Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine
quantitative Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein quantitativer Bedarf für stationäre Pflegeplätze in Dortmund.
Auf die Diskussionen und Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zu den Dortmunder Pflegeberichten und zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vom 11.10.2011 und 08.04.2014 wird verwiesen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt:

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein Bedarf für zusätzliche stationäre Pflegeplätze in Dortmund.


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
SBB DORTMUND GMBH - hier: Umbenennung in DOPARK GmbH und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05807-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Umbenennung der SBB DORTMUND GMBH in DOPARK GmbH zu. Der Gesellschaftsvertrag ist anzupassen.


zu TOP 9.2
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Rat nahm den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05380-16)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) lehnt die Vorlage ab, da eine Ungleichbehandlung zwischen Geschäfts- und Privatleuten keinen Sinn ergebe und die Erhebung der Abgabe ein Wettbewerbsnachteil sei. Zudem verwies Rm Rettstadt auf die nach seinem Dafürhalten rechtlich schwierige Lage.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 05380-16) anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05899-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.114,84 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05898-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 528.879,60 € erhöht wird.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil. Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.6
Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05897-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gegenüber der Finanzverwaltung die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben.


zu TOP 9.7
Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05989-16)

Rm Konak (Die Linke & Piraten) erläuterte ihr Abstimmungsverhalten dahingehend, dass ihre Fraktion den Bau der KiTa und die Pläne für den geförderten Wohnungsbau zwar ausdrücklich begrüße, Bedenken hinsichtlich der Bodenbelastung des Grundstücks, zum niedrigen Grundstückspreis oder zum Vergabeverfahren aber nicht ausgeräumt werden konnten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies darauf, dass das Projekt zum sozialen Wohnungsbau im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort entwickelt worden sei und dass die aufgeworfenen Fragen, nach seinem Dafürhalten, in der Vorlage ausreichend beantwortet werden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Grevel, Flur 1, Nr. 350 in einer Größe von ca. 3.600 qm, gelegen In der Liethe 215, aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds (SV GVVF) für die Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu veräußern.


2. Er beschließt für die TEK die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. (Gewährvertrag)

3. Er beschließt weiterhin, dass die Tageseinrichtung für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/ Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Grohmann (SPD) nicht teil.


zu TOP 9.8
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05950-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 05950-16) anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2017;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH (DOWERT) zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 9.9
DEW21 - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06019-16)

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, mit Ausnahme des Passus, dass über die Auszahlung von Tantiemen, die Festlegung von Zielen und die Feststellung von Zielerreichungen das Präsidium anstelle des Aufsichtsrates entscheiden soll, da nach seiner Meinung der Aufsichtsrat und nicht das Präsidium über diese Belange entscheiden soll.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Weyer (SPD) begründeten die Zustimmung ihrer Fraktionen u.a. mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bzw. im Aufsichtsrat.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) gemäß der Anlage zu dieser Vorlage zu.


zu TOP 9.10
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06020-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den aufgrund des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens erfolgten ergänzenden Änderungen der Gesellschaftsverträge zu.


zu TOP 9.11
DSW21 - Beteiligung an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05982-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anteile der Ersten Abwicklungsanstalt an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie an der Stadtkrone Ost Beteiligungsgesellschaft mbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG zu.


zu TOP 9.12
STEAG
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05801-16-E1)

Zur Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2016 lag folgende Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 05801-16-E1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.09.2016 vor:

„ …die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bitte beurteilen Sie die derzeitige wirtschaftliche Situation der STEAG.

2. Bitte beurteilen Sie die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der STEAG, insbesondere unter Berücksichtigung der Herausforderungen der Energiewende und im Hinblick auf die Struktur der STEAG (z.B. Wirtschaftlichkeit bestehender Kraftwerke etc.).

3. Welche Möglichkeiten bestehen für die Stadt Dortmund bzw. ihrer Töchter, die Beteiligungen an der STEAG abzugeben und welche wirtschaftlichen Konsequenzen wären damit verbunden?

Eine schriftliche Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05801-16-E2) vom 27.10.2016 vor:

„ … auf der Grundlage von seitens DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Der forcierte Ausbau erneuerbarer Energien führt zu einem Preisverfall an den Strombörsen und stellt somit alle Energieunternehmen mit konventionellen Erzeugungsanlagen vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen.
In den vergangenen Jahren, die in Deutschland bereits von Umbrüchen im Zusammenhang mit der Energiewende geprägt waren, hat STEAG erhebliche Herausforderungen erfolgreich gemeistert. Dennoch musste STEAG 2015 angesichts der eingangs geschilderten Situation speziell auf dem deutschen Energiemarkt für Inlandskraftwerke mit klar unterstelltem Auslaufbetrieb Wertminderungen
vornehmen.

Die seit dem vergangenen Jahr erneut erheblich gesunkenen Großhandelspreise für Strom erhöhen
nochmals den Druck auf konventionelle Kraftwerke und führen auch bei STEAG zu einer Überprüfung
der Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Kraftwerkskapazitäten in Deutschland. STEAG wird nur diejenigen Kraftwerke weiterbetreiben, deren Wirtschaftlichkeit unter den derzeitigen Rahmenbedingungen darstellbar ist. Erwartungsgemäß wird sich in diesem Zusammenhang das für 2016 geplante operative Ergebnis gegenüber 2015 verringern. Und auch für die nächsten Jahre ist mit einer erhöhten Belastung durch den niedrigen Strompreis zu rechnen.

STEAG verfügt mit den vorhandenen vielfältigen Geschäftsfeldern und Erzeugungskapazitäten über ein breites Portfolio, wodurch die Auswirkungen aus dem inländischen Strommarkt abgemildert werden können. Zur Stabilität tragen insbesondere die drei ausländischen Kraftwerke bei. Künftig werden zudem verstärkt Dienstleistungen, wie z.B. der Bau dezentraler Anlagen, der Rückbau von Kernkraftanlagen und andere zukunftsorientierte Energielösungen zur Weiterentwicklung des Konzerns beitragen. Seit 2014 hat STEAG bereits rd. 600 Mio. € investiert und damit das Erzeugungsportfolio insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien um rd. 450 MW erweitert. Die sich aus der strategischen Ausrichtung der STEAG ergebenden Chancen und insbesondere die geplanten Investitionen in Wachstumsfeldern werden künftig dazu beitragen, dass STEAG ihre Position in wichtigen Geschäftsfeldern ausbauen wird.

Zu Frage 2)
In den kommenden Jahren wird der wirtschaftliche Druck aus der Entwicklung des inländischen Strommarkts noch weiter zunehmen. Den Herausforderungen der Energiewende und den sich verschärfenden Marktbedingungen tritt STEAG mit dem Projekt STEAG 2022 entgegen. Das Projekt dient der Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Entwicklung der mittelfristigen strategischen Perspektive. Der umfassende Ansatz von STEAG 2022 und die Ausrichtung der Geschäftsmodelle der STEAG an den Marktperspektiven sind wichtige Schritte, den genannten Herausforderungen zu begegnen.
Schwerpunkte von STEAG 2022 stellen vor dem Hintergrund der inländischen Entwicklung des Strommarktes die Überprüfung des Portfolios an Geschäftsaktivitäten sowie die Betrachtung der Wachstumsoptionen und Effizienzmöglichkeiten dar. Hierauf basierend wurde ein Leitbild entwickelt, so dass STEAG sich im Wettbewerbsumfeld als konkurrenzfähiger, technologieoffener, innovativer und agiler Anbieter für den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, Energiedienstleistungen und Handel im In- und Ausland positionieren wird.

Zu Frage 3)
Die Beteiligung an der STEAG ist innerhalb der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft (KSBG) gebündelt. Innerhalb dieser Gesellschaft können die beteiligten Stadtwerke ausschließlich gemeinsam
agieren. Der innerhalb dieser Fragestellung augenscheinlich angestrebte Alleinverkauf von STEAG-Anteilen durch die Stadt Dortmund bzw. die an der KSBG beteiligten Tochterunternehmen DSW21 und DEW21 ist somit nicht möglich.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05801-16-E2) vom 27.10.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 9.13
RWE-Aktien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06130-16)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.
zu TOP 9.14
Beitritt des Städtetags NRW zur Initiative „Vermögenssteuer jetzt“
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 06211-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06211-16-E1) der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten vom 03.11.2016 vor:

„ … die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ GRÜNEN und LINKE&PIRATEN bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Städtetag NRW auf, dem Bündnis "Vermögensteuer jetzt" beizutreten (www.vermoegensteuerjetzt.de) und sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögensteuer einzusetzen.

2. Ein entsprechender Antrag wird in die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 14.12.2016 eingebracht.

Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 mit Mehrheit den Beitritt der Stadt zum Bündnis „Vermögenssteuer jetzt“ beschlossen. Von den 39 Mitgliedskommunen des Städtetags NRW sind mit Bochum, Bonn, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Herne, Iserlohn, Köln, Lüdenscheid, Marl, Oberhausen und Solingen inzwischen 14 Kommunen dem Bündnis beigetreten.
In den vergangenen Jahren haben immer mehr Kommunen insbesondere im Ruhrgebiet feststellen müssen, dass die kommunalen Finanzmittel nicht mehr ausreichen, um alle relevanten Aufgaben zur Sicherung der Daseinsversorgung und -vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger angemessen leisten zu können.
Dabei gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der dramatischen Lage der Kommunalfinanzen
einerseits und der mangelhaften Besteuerung großer Vermögen anderseits. Die Beitrittskommunen fordern deshalb, schnellstmöglich wieder eine Steuer für große Vermögen in Deutschland einzuführen.
Der Städtetag NRW könnte dieses Signal durch einen Beitritt zum Bündnis „Vermögenssteuer
jetzt“ verstärken. Die letzte Mitgliederversammlung des Städtetags tagte im April diesen Jahres, die nächste Versammlung wird erst im Jahr 2018 stattfinden. Die nächste Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag einzubringen, bietet die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag am 14. Dezember. Die Konferenz dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.

Rm Düdder (SPD) sprach sich im Sinne der Klärung der Frage, ob die Lasten in der Republik entsprechend den Möglichkeiten, gerecht verteilt sind, für einen Beitritt des Städtetages NRW zur Initiative "Vermögensteuer jetzt" aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem gemeinsamen Antrag die logische Weiterentwicklung des Ratsbeschlusses aus Juni 2015, da nunmehr neben dem Rat der Stadt, auch der Städtetag NRW der Initiative beitreten soll.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) lehnt eine Beschlussfassung mit Verweis auf liberale Grundwertvorstellungen ab und sprach sich dafür aus, den Bereich dem Zugriff zu entziehen, zumal es eine Differenzierung für die verschiedenen Kommunen geben soll bzw. Kommunen unterschiedlich Einfluss nehmen.

Rm Reppin (CDU) verwies auf die grundsätzlichen Bedenken seiner Fraktion gegen die Einführung einer Substanzsteuer und auf die Aussage des Direktors des Instituts der Deutschen Wirtschaft, dass die Steuer ökonomisch nicht überzeugend sei und insofern dem Aufwand für die Erhebung, kein angemessener Ertrag gegenübersteht. Mit Verweis auf den Wortbeitrag von Rm Düdder (SPD) sprach sich Rm Reppin ebenfalls dafür aus, dass Großunternehmen auf europäischer Ebene zu entsprechenden Steuerzahlungen herangezogen werden.
Rm Garbe (AfD) sieht ebenfalls einen höheren Kostenaufwand in der Erhebung, als letztendliche Einnahmen und sprach sich grundsätzlich gegen die Einführung weiterer Steuern aus. Weiter verwies Rm Garbe auf die seinerzeitige Aussetzung der Vermögenssteuer durch das Bundesverfassungsgericht.

Nach Auffassung von Rm Klink (Die Linke & Piraten) steht in Deutschland einer gigantischen öffentlichen Verschuldung ein gigantisches Vermögen gegenüber, so dass nicht ausreichend, herkömmlich versteuertes Vermögen, über eine Vermögenssteuer, sinnvollen Zwecken der Gemeinschaft zugeführt werden könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete seine Ablehnung dahingehend, dass bereits versteuertes Geld erneut besteuert werden soll und bemängelte, dass es über Jahrzehnte nicht gelungen sei, Steuerschlupflöcher für Großkonzerne zu schließen.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) hält mit Verweis auf konservativ ermittelte Einnahmeerwartungen von jährlich ca. 10 -15 Mrd. Euro, das Argument eines zu hohen Verwaltungsaufwandes bei der Erhebung für nicht sachgerecht.

Rm Urbanek (AfD) führte an, dass Vermögen durch Einkommen entsteht, welches bereits versteuert wurde und hält eine doppelte Besteuerung für nicht gerecht.

Rm Klösel (SPD) kritisierte die pauschale Argumentation im Hinblick auf eine Doppelbesteuerung und vermisste entsprechende Verweise auf andere Bereiche, zumal bspw. Renteneinkünfte, ab einem bestimmten Betrag, ebenfalls der erneuten Besteuerung unterliegen.

Der Rat der Stadt beschloss den o.a. Zusatz/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06211-16-E1) der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten vom 03.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte.


zu TOP 10.1
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05849-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.2
Jahresbericht 2015 der Feuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05773-16)

Der Rat der Stadt nahm den Jahresbericht 2015 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2016.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05906-16)

Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom
01.07.2015 bis 30.06.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Umwandlung der Kooperation d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (d-NRW AöR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05928-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Beendigung der Mitgliedschaft im Public Konsortium d-NRW sowie dem Beitritt der Stadt Dortmund zur d-NRW AöR zu.


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06323-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 06323-16) vom 09.11.2016 vor:

„ …die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Herr Marc Ossau wird anstelle von Herrn Klaus Wlost neuer sachkundiger Bürger der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Er ersetzt Herrn Klaus Wlost in folgenden Gremien:

- Ausschuss für Personal und Organisation (stimmberechtigt)
- Beirat der Justizvollzugsanstalt
- Beirat Nahmobilität
- Wahlprüfungsausschuss (stimmberechtigt)“


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05613-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, warum er, nachdem er 15 Jahre lang durch den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zum städtischen Mai-Empfang eingeladen wurde, seit 2015 nicht mehr eingeladen wurde?

OB Sierau sagte zu, dem Sachverhalt nachzugehen.



zu TOP 11.1.2
Gefährdung von Fußgängern und Belästigung von Sitzenden durch Pkw-Verkehr auf dem Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05789-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Übergriffe durch islamische Flüchtlinge gegen christliche Flüchtlinge in städtischen Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06097-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Beeinträchtigung des Stadtbildes durch eine Biermonokultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06208-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Angriff auf Kirche in Dortmunder Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 05503-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, ob die Stadt Dortmund vor der Nachfrage Kenntnis hatte vom Angriff auf die Kirche und ob die Nachfrage beim Oberbürgermeister von Trabzon erst durch die Anfrage veranlasst wurde?

OB Sierau beantwortete die Nachfrage dahingehend, dass diverse Medienberichte zum Anlass für die Bitte um Berichterstattung genommen wurden.


zu TOP 11.2.2
Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06197-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.3
Städtische Beteiligung am Schwerpunkteinsatz "gegen Rechts" in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06199-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.4
Sondernutzungserlaubnis für Infostände der DKP in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06198-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 16:47 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich SierauTorsten Heymann
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer




Anlage 1 zu TOP 3.7.pdfAnlage 1 zu TOP 3.7.pdf
Anlage 2 zu TOP 3.7.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus


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