Niederschrift

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 23.05.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 19:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter – stellv. Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. für Herrn RM Frank
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Krämer-Knorr (SPD) i. V. für Frau RM Falkenstein-Vogler
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD) i. V. für Frau RM Zupfer
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr StR Pogadl – 5/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Herr Appel – 6/URBAN II
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel – 60/1-3
Herr Wilde - 61/AL
Frau Linnebach – 6/RS-U
Herr Kalischewski – 62/AL
Herr Steinschulte - 63/stv. AL
Frau Beißner – 64/stv. AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/BL
Herr Jücker – 65/4-GO
Herr Greß – 65/Stab Strategie
Herr Keune - 66/AL
Herr Dr. Falk – 66/3
Herr Marx - 68/BL
Herr Klüh – StA 68
Frau Bertram – 68/1
Herr Kollmann – 20/1-3
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:

Herr Martini – Emschergenossenschaft zu TOP 11.3



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.05.2007, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2007 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07748-07)
Zusätzlich: mündlicher Bericht

2.2 Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
- mündlicher Bericht

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lokale Agenda 21: 7. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08361-07)

3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Ausführungsbeschluss, IV. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08360-07)

3.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.2.1 Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08665-07)

3.4 Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)

3.5 Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08583-07)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Aufgrund des Umfanges der Vorlagen zu TOP 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 sind diese gesondert

- den sachkundigen Bürgern und den beratenden Mitgliedern über die Post zur Verfügung gestellt worden.

4.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07917-07)

4.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07922-07)

4.3 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07913-07)

4.4 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08205-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

4.5 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2008
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08233-07)

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ev 146
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08239-07)

4.7 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Fertigstellung der Maßnahme Hansaplatz: vorgelagerte ehemalige Gleistrasse
Umgestaltung Hansastraße: Teilstück zwischen Westenhellweg und Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08106-07)

4.8 Verkehrskonzept Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-07)

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2007

4.9 Dorfentwicklungsplan Grevel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08260-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 140 - Einzelhandelsstandort Lanstrop -; hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08327-07)

4.11 Bauleitplanung; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Fußballpark Borussia' und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 'Fußballpark Borussia' (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155)
hier: Reduzierung des Bebauungsplanbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08645-07)

4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 - Am Bahnhof Tierpark Nord - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 - Verkehrsfläche Kreuzung Pieper)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08582-07)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Gartencenter Emschertalstraße- (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, erneuter Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08535-07)

4.14 Nichtverlegung des Haltepunktes Kruckel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08454-07)

4.15 Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Quartiersmanagement, Standortgemeinschaft und Aktionsfonds im Quartier Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08620-07)

4.16 Stadtumbau Rheinische Straße; Projekt: Anpassungsberatung und Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerkes für Unternehmer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08626-07)

4.17 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Hom 106 und Hom 134)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08657-07)

4.18 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: 1. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 2. Beschluss zur Offenlegung der 1. Änderung des Bebaungsplanes In O 105/2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08424-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

4.19 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143)
hier: Einleitungsbeschluss, Reduzierung des Geltungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge Teil A und B, Offenlegungsbeschluss (Öffentlichkeitsbeteiligung), Beschluss zur Errichtung eines Geschäftshauses mit Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück südlich Am Bahnhof Tierpark 3 in Dortmund-Renninghausen- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08676-07)

4.20 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Umstellung auf einen einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a i. V. m. § 13 Baugesetzbuch; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08721-07)

4.21 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege
hier: Beschluss zur Reduzierung und gleichzeitig Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08259-07)

Die Vorlage und die Empfehlungen lagen bereits zur Sitzung am 02.05.2007 vor:
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2007

4.22 Bauleitplanung; Änderung und Ergänzung Nr. 1 des Bebauungsplanes "Revierpark Wischlingen" - Wohnmobilstellplatzanlage
hier: I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07954-07)

Die Vorlage und die Empfehlung lagen bereits zur Sitzung am 02.05.07 vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2007

4.23 Satzung der Stadt Dortmund über Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes (Geltungsbereich der Bebauungspläne Lü 158 und Lü 174)
hier: Einleitung des Satzungsverfahrens und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07779-07)
Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 02.05.07 vor.

4.24 Konsequenzen aus der derzeitigen Situation in der unteren Brückstraße
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08523-07-E2)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 02.05.07 vor.

4.25 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge Teil A und B; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08714-07)

4.26 Information bei Gerichtsverfahren und Bauvorhaben
hier: Steinsweg
- mündlicher Bericht

4.27 Sachstandsbericht ehemaliger EDG-Betriebshof an der Bornstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08778-07)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Modellvorhaben 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08291-07)

5.2 Neuaufstellung einer Gestaltungsfibel für die Werkssiedlung Oberdorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08324-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

5.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stellplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile auf dem Grundstück Wischlinger Weg, Gemarkung Huckarde, Flur 6, Flurstücke 494, 267 und 268
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07798-07)
Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 02.05.2007 vor.

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung der Erbpachtstraße von Aplerbecker Straße bis Wendehammer einschließlich der Verbindungsstraße in westlicher Richtung verlaufend zur Weiße-Ewald-Straße (Grunderwerbskosten, Herstellungskosten einschließlich Beleuchtung, Straßenoberflächenentwässerung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07877-07)
7.2 Kostenbeteiligung beim Bau eines Regenrückhaltebeckens an der OW III a/A 45
Kostenübernahme beim Bau einer Filtermulde an der OW III a/A 45
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07570-07)

7.3 Reinigung aus einer Hand
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07802-07-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 28.02.2007 vor.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Geschäftsbericht 2007 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08272-07)

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 1. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08397-07)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Umbenennung des Körnebachs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-07)

11.2 Masterplan Umwelt – Schwerpunktthema Klimaschutz
Bericht zu den Aktivitäten in den Jahren 2005 und 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07771-07)

11.3 Antrag auf Planfeststellung zum Bau des "Emscher-Kanals"; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der verwaltungsinternen Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08469-07)

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

13. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

13.1 Änderung des Entgelttarifes für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs - und Katasteramtes zum 01.07.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08222-07)

14. Anfragen
- unbesetzt -

Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM J. Fischer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW’

Frau RM Reuter weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern:
- Quartiersmanagement Nordstadt, hier: Fortführung des Projektes, (Drucksache-Nr.: 08751-07) als TOP 3.6
- Regionale Initiative „Das Ruhrtal“, (Drucksache-Nr.: 08839-07)mit der Broschüre ‚Masterplan Westliches Ruhrtal + Dortmund“ als Anlage als TOP 4.28
- Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an der Hauptschule Innenstadt-West, Möllerstraße 3 in 44137 Dortmund, Hier: Errichtung eines Neubaus (Drucksache-Nr.: 07643-07) als TOP 6.1
- Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an der Hauptschule In der Landwehr, Landwehrstraße 37 in 44147 Dortmund, hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus (Drucksache-Nr.: 08127-07) als TOP 6.2
- Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an der Hauptschule Scharnhorst, Gleiwitzstr. 200 in 44328 Dortmund-Scharnhorst, hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus (Drucksache-Nr.: 08167-07) als TOP 6.3
- Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an der Hauptschule Hörde, Stettiner Str. 10 in 44263 Dortmund-Hörde, hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus und Erweiterung der naturwissenschaftlichen Fachräume (Drucksache-Nr.: 08168-07) als TOP 6.4
- Sanierung des Konrad-Klepping-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungs-beschluss) (Drucksache-Nr.: 08581-07) als TOP 6.5 und
- Luftreinhalteplan Brackeler Straße, Maßnahmenkatalog der Bezirksregierung und Umstellung von Fahrzeugflotten der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen (Drucksache-Nr.: 8757-07) als TOP 11.4.

Zu den Vorlagen liegen entsprechende Schreiben zur Dringlichkeit vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt einstimmig die Dringlichkeit für diese Vorlagen allgemein an. Die Tagesordnung wird um diese Punkte entsprechend erweitert.

Außerdem wurde die Vorlage Erwerb der ehemaligen Union-Brauerei – Beantwortung der Fragen vom 15.02.07 aus Drucksache-Nr.07427-07-E2 (Drucksache-Nr.: 08358-07)
aus dem Rat an den Ausschuss überwiesen.

Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, die Vorlage unter TOP 3.7 zu behandeln.


Die Verwaltung zieht die Vorlage Initiative Dortmund Parks - Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt (Drucksache Nr.: 08261-07), die unter TOP 3.4 auf der Tagesordnung steht, zurück.

Anschließend macht Frau RM Reuter den Vorschlag, die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion „Reinigung aus einer Hand“(Drucksache Nr.: 07802-07-E1) unter TOP 7.3, die zur Sitzung am 28.02.2007 vorlag, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.

Außerdem schlägt sie vor, den unter TOP 4.27 stehenden Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion „Sachstandsbericht ehemaliger EDG-Betriebshof an der Bornstraße (Drucksache Nr.: 08778-07)“ auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten. Der Vorschlag zur TO würde dann unter TOP 3.2 der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden.

Abschließend erklärt Frau RM Reuter, dass darum gebeten wurde, zu TOP 11.3 „Antrag auf Planfeststellung zum Bau des "Emscher-Kanals"; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der verwaltungsinternen Beteiligung“(Drucksache Nr.: 08469-07) die Emschergenossenschaft einzuladen, damit von dort Fragen beantwortet werden können.
Sie schlägt daher vor, TOP 11.3 vorzuziehen und direkt im Anschluss an TOP 2 zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisiert zu diesen Vorschlägen Einverständnis.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlagen zu TOP 6.1 – 6.5, die im Rahmen der Dringlichkeit in die Tagesordnung aufgenommen wurden, ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.

Herr RM Follert merkt zur Vorlage unter TOP 3.4 Initiative Dortmund Parks - Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt (Drucksache Nr.: 08261-07), die von der Verwaltung zurückgezogen wurde, an, dass die CDU-Fraktion die Vorlage erst im Rat hätte beschließen wollen, wenn die Beratungen in den Bezirksvertretungen abgeschlossen gewesen wären.

Zudem macht Herr RM Follert für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf zu den Vorlagen zu TOP 4.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Hombruch (Drucksache Nr.: 07917-07), TOP 4.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 07922-07), TOP 4.3 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Brackel (Drucksache Nr.: 07913-07) und TOP 4.4 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Scharnhorst (Drucksache Nr.: 08205-07) geltend und bittet darum, die Vorlagen an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr RM Harnisch bittet die Verwaltung darum, zu TOP 4.8 Verkehrskonzept Westfalenhütte (Drucksache Nr.: 07718-07) aufzuzeigen, wie die Verkehrsverbindungen Richtung Westen, nach Norden, Süden und Richtung Innenstadt-Ost sind. Er schlägt vor, die Vorlage bis zum 15.08.2007 zu vertagen.

Frau RM Reuter spricht den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4.22 (Bauleitplanung; Änderung und Ergänzung Nr. 1 des Bebauungsplanes "Revierpark Wischlingen" – Wohnmobilstellplatzanlage, hier: I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Drucksache Nr.: 07954-07)) an, der auch TOP 5.3 (Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stellplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile auf dem Grundstück Wischlinger Weg, Gemarkung Huckarde, Flur 6, Flurstücke 494, 267 und 268, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 (BauGB) - (Drucksache Nr.: 07798-07)) betrifft. Es wird beantragt, die beiden Vorlagen an den Rat der Stadt zu überweisen.

Diesem Antrag wird einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU zugestimmt.

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, TOP 5.1 Modellvorhaben 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr.: 08291-07) an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat ohne Beschlussempfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss signalisiert zu den allen genannten Veränderungen Zustimmung.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Ergänzungen einstimmig festgestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2007 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07748-07)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2007 (Drucksache-Nr.: 07748-07-E3)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 24.04.2007

Herr Dr. Falk verdeutlicht, dass die Stadtentwässerung Dortmund bedeutet, das verzweigte Kanalnetz der Stadt von 1.900 km Kanal instand zu halten, zu betreiben und Gewässer zu unterhalten und umzugestalten. In einem Turnus von sechs Jahren sind die hier beabsichtigten Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen und die baulichen Einrichtungen der Stadtentwässerung aufzuzeigen.
Herr Dr. Falk gibt einen Rückblick auf das Abwasserbeseitigungskonzept des Jahres 2002 und die seitdem umgesetzten Maßnahmen. In den nächsten Jahren werden der andere Umgang mit Regenwasser und die Abkopplung vom Kanalnetz eine der großen Aufgaben sein. Weitere Maßnahmen, die in der Zukunft erfolgen werden, werden dargestellt.
Der Vergleich der Abwassergebühren mit Städten im Umfeld und im Bundesdurchschnitt zeigt, dass die Stadt Dortmund hier unterhalb der mittleren Abwassergebühren im Bundesdurchschnitt liegt.

Auf Nachfrage des Herrn RM Pisula erläutert Herr Dr. Falk, dass es dauerhafte Wasserflächen gibt und bei starken Niederschlagsereignissen sich auch Mulden im Straßenbegleitgrün füllen, die aber nach dem Regen versickern und daher auch keine Mücken o. ä. anziehen werden.

Herr RM Tönnes verweist auf den vorliegenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihn interessiert, bei welchem Prozentsatz der Zukunftsvereinbarung Regenwasser sich Dortmund heute befindet und wo die Stadt Dortmund am Ende des Abfallbeseitigungskonzeptes 2007 sein wird. Außerdem fragt er, warum trotz fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen neue Bebauungsgebiete bereits im neuen Konzept enthalten sind und wie in Dortmund mit der Dichtheitsprüfung umgegangen wird.

Herr Dr. Falk gibt an, dass nach herrschender Gesetzgebung die Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Hausanschlüssen nicht Belang des öffentlichen Abwasserbeseitigers sei. Die Schnittstelle ist am öffentlichen Kanal. Die Prüfung ist bis 2015 vom Eigentümer der Leitungen durchzuführen.
Neue Bebauungsgebiete tauchen im Abwasserbeseitigungskonzept auf, weil dieses Konzept nur den Rahmen bildet.




Herr Dr. Falk erläutert zur Zukunftsvereinbarung Regenwasser, es sei die Vereinbarung getroffen worden, dass der Stichtag 1994 ist. Ca. 750 Maßnahmen wurden inzwischen realisiert, in Prozentzahlen kann dies nicht ausgedrückt werden. Die in der Vereinbarung genannten 15 % haben keinen bindenden Charakter. Viele der betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum privater Dritter, auf die keine Zugriffsrechte seitens des Tiefbauamtes bestehen.

Auf die Frage des Herrn RM Gerber nach dem Zustand des Kanalnetzes im Vergleich zu anderen Städten stellt Herr Dr. Falk dar, dass Schäden an den Dortmunder Kanälen wie andernorts auch vorhanden sind. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 20 % geschädigtem Kanal. Die Städte haben unterschiedliche Bewertungssysteme, aber Dortmund befindet sich in dem Drittel bzw. Viertel der Städte, die weniger Schäden haben. In Dortmund wird in die Sanierung der Kanäle investiert, man geht bei Kanälen von einer Nutzungsdauer von 80 – 100 Jahren aus.

Herr RM Harnisch sieht im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen auch die Aufträge, die an die heimische Wirtschaft gehen, die Stadtgestaltung und den praktizierten Umweltschutz, z. B. bei der Renaturierung von Bächen.

Herr RM Mause macht darauf aufmerksam, dass die Regenwasserversickerung an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet nicht funktioniere, weil der Boden nicht versickerungsfähig sei.

Auf die Frage des Herrn RM Mause, warum so wenig Trennsysteme gebaut werden, erklärt Herr Dr. Falk, dass bei den Erschließungsgebieten im Einzelfall geprüft werde, welches System wirtschaftlicher ist. Ggf. ist auch ein Mischsystem wirtschaftlicher.
Auch lohnen sich trotz schlechter Versickerungsfähigkeit diese Maßnahmen der Wasserrückhaltung, z. B. aufgrund der Rückführung des Wassers in den Kanal und die Wasserverdunstung.

Herr StD Sierau stellt dar, dass die Zukunftsvereinbarung Regenwasser in Dortmund im Dialog mit der Emschergenossenschaft entwickelt und für die gesamte Region maßstabsbildend wurde. Die Stadt habe außerdem – auch für die Privaten - eine Vorbildfunktion. Bei der Stadtentwässerung sind auch qualitative Aspekte unter Nachhaltungsgesichtspunkten zu sehen, hierzu gehört auch das Regenwassermanagement. Bei der Frage, wie die öffentliche Infrastruktur qualitativ und zukunftsfähig entwickelt werden kann, wird ein Zusammenwirken der Immobilienwirtschaft und des Tiefbauamtes Möglichkeiten offen legen.
Zur nächsten Ausschusssitzung am 15.08.2007 werden die Fragen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet werden.
Herr StD Sierau weist auf den Zusammenhang zwischen der zur Haupt- und Finanzausschusssitzung versandten Prioritätenlisten der Kanalbaumaßnahmen und die städtischen Haushaltsberatungen hin.

Herr Keune gibt an, dass erstes Beispiel des Umganges mit Regenwasser die Hauptschule Kreuzstraße im Jahr 1994 war. Er merkt zudem an, dass es nicht nur in der Emscher-Region Abkopplungen vom Kanalsystem gebe, sondern dies auch inzwischen für den Lippe-/Sesecke-/Körnebach-Bereich geplant sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist damit einverstanden, dass die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung am 15.08.2007 beantwortet wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.

zu TOP 2.2
Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 08907-07)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt des Herrn RM Münch vom 18.05.2007 (Drucksache-Nr.: 08907-07-E1)

Herr StD Sierau weist auf den Beschluss zum Masterplan Mobilität in 2004 zur Förderung des Fahrradfahrens hin. Die Erhöhung des Modal Split-Anteils des Fahrradfahrens auf 15 % bis 2015 und die Bewerbung der Stadt Dortmund für die Aufnahme in die Gemeinschaft fahrradfreundlicher Städte wurden anschließend im Rat beschlossen.
Am 07.05.2007 war die Bewertungskommission unter dem Vorsitz des Verkehrsausschusses des Landtags in Dortmund und hat ein Programm abgewickelt, das darstellt, was die Stadt zusammen mit Akteuren der Verbände, wie ADFC, VCD und ADAC, und in Kooperation mit Hochschulen und privater Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Fahrrad auf die Beine gestellt hat. Hierzu verweist Herr StD Sierau auf einen Power-Point-Vortrag zum „Fahrradfreundlichen Dortmund“, der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Aus Sicht der Kommission wurde die Empfehlung ausgesprochen, Dortmund in den Kreis der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte Nordrhein-Westfalens aufzunehmen. Formal muss der zuständige Fachminister dem Empfehlungsvotum seine Zustimmung geben. Die Verkündigung der Aufnahme Dortmunds in den Arbeitskreis wird im Rahmen einer Veranstaltung, die zusammen mit den Verbänden ausgerichtet wird, erfolgen.

Herr StD Sierau geht auf verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten ein:
Die Schienen in der Beurhausstraße und der Kleinen Beurhausstraße lassen aus technischen Gründen eine ebenbündige Verfugung nicht ohne weiteres zu, so dass der derzeitige Zustand nicht optimierbar ist. An der Beurhausstraße werden von der Möllerstraße bis zur Friedrichstraße ab September 2007 Kanalbaumaßnahmen durchgeführt werden, so dass in dem Zusammenhang die Schienen vollständig entfernt werden. Ab Frühjahr 2008 werden auch in der Kleinen Beurhausstraße bei Straßenumgestaltungsmaßnahmen die Schienen entfernt werden. Dies zeigt, dass die Verwaltung versucht, identifizierte Schwachpunkte zu beheben.

Herr RM Follert betont, es sei erkennbar, dass in den letzten Jahren viele vernünftige Maßnahmen durchgeführt wurden. Es sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, wie und wo das Geld ausgegeben wird.

Herr RM Gerber befürchtet, dass in Dortmund zuviel auf Quantität und zu wenig auf Qualität geachtet wird. Radwege sollten in Dortmund sichtbarer gemacht werden, um die Radfahrer zu schützen. Er hält es für erforderlich, dass zwischen Polizei und Stadt ein Erfahrungsaustausch über die Unfallschwerpunkte für Radfahrer erfolgt.

Herr RM Münch hält den Faktor der fahrradfreundlichen Stadt auch für einen werbewirksamen Imagefaktor. Dies sollte auch für die heimischen Bürgerinnen und Bürger, z. B. durch Schilder, kenntlich gemacht werden. Anschließend begründet er seinen Antrag. Er hält es nicht für gut, dass Asphalt auf intakte wassergebundene Wanderwege gelegt wird. Straßen, die verkehrlich von geringerer Bedeutung sind, sollten für die nicht Kraftfahrzeug gebundenen Verkehrsteilnehmer in Sackgassen umgewandelt werden, um die Kfz aus diesen Bereichen zu verbannen.

Herr RM Tönnes ist erfreut darüber, dass sich in den letzten Jahren in Dortmund sehr viel verbessert habe, z. B. erfolgt heute auch viel schneller die Öffnung von Einbahnstraßen.






Herr StD Sierau macht deutlich, dass die Verwaltung sich sinnvollen und konstruktiven Verbesserungsvorschlägen nicht verschließen werde. Er geht davon aus, dass es voraussichtlich Schilder zur Ausweisung des Titels „Fahrradfreundliche Stadt“ geben werde. Er erläutert, dass es bereits einen guten Erfahrungsaustausch zwischen Polizei und Stadt gebe. Es müsse generell etwas für die Sicherheit des Stadtverkehrs getan werden. Er sieht Dortmund durch die Würdigung seitens des Landes bestätigt.

Herr RM Berndsen hat den Eindruck, dass an vielen Stellen die Punkte entschärft wurden, wo es Sicherheitsprobleme zwischen Radfahrern und Fußgängern gegeben habe. Z. B. zeigen auf den Straßen aufgezeichnete Radwege dem Radfahrer, wo er hingehört.
Als Autofahrer müsse er sich aber noch daran gewöhnen, dass Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen kommen können.

Herr RM Gerber interessiert sich dafür, welche Unfallschwerpunkte in den letzten zwei bis drei Jahren von der Polizei gemeldet wurden, wie die Tiefbauverwaltung damit umgegangen sei und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Er ist der Meinung, dass es nicht für jede Situation eine Lösung gibt.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen lehnt folgenden Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab:
„So schlecht wie einer der wenigen Radwege in Rumänien, hier bei Constanta (s. Foto) sind zum Glück nur wenige Radwege in Dortmund, nämlich der Verbindungsweg an der S- Bahn zwischen Westerfilder und Bodelschwingher Str. und an der Gustav Korthen Allee in Dortmund.
Die Verwaltung möge deshalb prüfen, wann diese Wege wieder in einen radfahrtauglichen Zustand hergerichtet werden können.
Die Verwaltung möge des weiteren prüfen, ob die von Radfahrern, Spaziergängern, Joggern und Skatern intensiv genutzten Straßen Am Liebringskamp und Terwestenstraße nicht in Sackgassen umgewandelt werden können.
Die Verwaltung möge zudem prüfen, ob die nicht ebenbündig erfolgte Verfugung der Schienen in der Beurhausstr. nachgebessert werden muss und ob nicht auch die Verfugung der Schienen in der Kleinen Beurhausstr. notwendig ist.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht des Herrn StD Sierau zur Bereisung der Kommission „Fahrradfreundliche Stadt“ zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Antrag auf Planfeststellung zum Bau des "Emscher-Kanals"; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der verwaltungsinternen Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08469-07)

Herr Martini stellt im Rahmen der Entwässerungssystematik dar, dass es in Dortmund insbesondere eine Mischentwässerung gibt, in der Spritz- und Regenwasser zusammen, z. B. in Bachläufe, abgeleitet werden. Diese werden heute noch als Schmutzwassersammler genutzt. Die Emschergenossenschaft baut entlang der Bachläufe an vielen Stellen Kanäle, in denen Misch- und Regenwasser zusammen aufgenommen werden können und zu einer Regenwasserbehandlungsanlage geleitet werden, wo Schmutz- und Regenwasser durch einen Klärprozess getrennt werden. Der klärpflichtige Abfluss wird zum Abwasserkanal Emscher weitergeleitet, der ihn zu den Kläranlagen transportiert. Dieses soll in Dortmund errichtet werden. Dazu gehören auf Dortmunder Stadtgebiet acht Schachtbauwerke und vier Entlüftungsstandorte.
Die Belüftung von Kanalsystemen hängt mit Lufthochdruck- und Luftniedrigdruckgebieten zusammen. Durch den Luftdruck wird die Luft eingesaugt oder tritt wieder aus. Bei einer Ortsentwässerung ist dies unproblematisch. Anders ist dies bei den Schachtanlagen, die alle 600 m vorhanden sind, die Tiefenlagen befinden sich 10 – 15 m unter Gelände und das Abwasser wird bereits über längere Strecken transportiert.
An einigen Standorten wird die Emschergenossenschaft die Luft aus dem Emscher-Kanal kontrolliert mit Gebläsen entnehmen. An den anderen Schächten wird Luft in das System eingesogen.
Die Luft, die kontrolliert aus dem Kanalsystem entnommen wird, müsse behandelt werden. Dies kann über Schornsteine erfolgen. An Verfahren gibt es die Möglichkeit, mit Biofiltern, Aktivkohlefiltern etc. zu arbeiten. Ggf. muss die Luft mit technischen Maßnahmen gereinigt werden. Für die Standorte, an denen Luft aus dem Kanalsystem entnommen werden, wurden Prognosen erstellt, wie viel Geruchsstoffe in der Luft enthalten sein werden und wie dort mit den Emissionen umzugehen ist.
Der Gutachter empfiehlt die Verwendung einer Kombination aus Schornstein und Biofilter. Wo kleine Luftmengen sind, wie hier in Dortmund, wo der Kanal noch relativ klein ist, sind Schornsteine vorgesehen.
In Dortmund sind vier Entlüftungsstandorte geplant, drei mit Schornsteinen und einer auch mit einem vorgeschalteten Biofilter. Die Schornsteine werden unter 20 m hoch bleiben, die laut Herrn Martini im Landschaftsbild kaum wahrgenommen werden, da sie bepflanzt werden.

Auf die Frage des Herrn RM Münch, wie eine Bepflanzung der 15 – 18 m hohen Schornsteine aussehen kann, zeigt Herr Martini Bilder über die Standorte mit Fotomontage, wie der Schornsteine von weitem wahrgenommen wird.

Herr RM Mause macht deutlich, dass es ggf. durch Farbgebung bereits möglich sei, die Schornsteine unauffälliger zu gestalten.

Herr Martini gibt an, dass die Farbgestaltung bisher nicht festgelegt wurde. Es werden gerne Dortmunder Wünsche entgegen genommen. Außerdem werde durch die Arbeiten am Kanal das Grundwasser nicht abgesenkt.

Herr RM Harnisch fragt nach der Art der Emission und der Lärmentwicklung, die durch die Schornsteine entstehen kann.
Er macht den Vorschlag, den Gestaltungsbeirat bei der Gestaltung der Schornsteine einzuschalten.

Herr Martini erläutert, dass die Kanalatmosphäre Sauerstoffmangel und eine höhere Kohlendioxidkonzentration auslöst. Die Geruchsstoffe sind von geringerer Bedeutung.
Zum Lärm wurde ein Gutachten erstellt, nach dem eine Kapselung der Ventilatoren in den Schornsteinen die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Ggf. wird dies nach Bau der Schornsteine nachzumessen sein.

Auf Nachfrage des Herrn Mause stellt Herr Martini fest, dass eine Abluftbehandlung erfolgen müsse. Die verschiedenen Verfahren wurden nach Kosten-/Nutzenaspekten abgewägt. Die Emschergenossenschaft hält die Schornsteine für eine sinnvolle Lösung.

Nach dem zeitlichen Ablauf gefragt, informiert Herr Martini darüber, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss, der für Anfang 2008 erwartet wird, mit dem Kanalbau begonnen wird. Nach der Planung wird in Dortmund-Mengede bis ca. 2012 die Emscher abwasserfrei, der Kanal fertiggestellt und in Betrieb genommen sein.

Herr Dr. Mackenbach erklärt, dass das Planfeststellungsverfahren federführend von der Bezirksregierung in Münster durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat stattgefunden, die Einwendungsfrist ist inzwischen abgelaufen, die Stellungnahme der Stadt Dortmund wird in einem Erörterungstermin diskutiert werden und es wird von der Bezirksregierung versucht werden, ein Einvernehmen zwischen dem Antragsteller und den widerstreitenden Interessen herzustellen. Nach dem Erörterungstermin wird die Bezirksregierung abschließend über den Plan entscheiden. Eine weitere Beteiligung der Gremien der Stadt Dortmund ist danach nicht vorgesehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung der Emschergenossenschaft sowie den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21: 7. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08361-07)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.05.2007 (Drucksache-Nr.: 08361-07-E1)

Frau RM Lührs begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Indikatoren sollen eine direkte und konkrete Aussage zu den Themen geben und Wechselwirkungen mit anderen Indikatoren aufzeigen. Frau RM Lührs hebt insbesondere das Aktionsbündnis „Fairer Handel“ hervor, es gebe viele Arbeitskreise, die mitarbeiten, und von der Verwaltung werden viele Projekte durchgeführt und unterstützt.

Frau RM Pohlmann-Rohr fordert, dass die Agenda-Nachhaltigkeitsindikatoren deutlicher in die Wahrnehmung gebracht werden. Die Indikatoren sollen einen Vergleich mit anderen Städten ermöglichen.

Herr StD Sierau erklärt, dass die Fachwelt bereits den Agenda-Prozess in Dortmund positiv anerkenne, dies aber auch der Bevölkerung ermöglicht werden sollte. Die Verwaltung werde sich bei den Indikatoren an denen orientieren, die bundesweit unter verschiedenen Akteuren im Bereich der Nachhaltigkeit abgestimmt wurden.
Herr StD Sierau stellt heraus, dass sich Dortmund hinsichtlich der Nachhaltigkeit sehr weit vorne befinde. Dies sei auch Ausdruck von Qualität.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und den Ausschüssen Indikatoren zur kommunalen Nachhaltigkeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 2. Es sollen ökologisch orientierte, sozial bezogene, wirtschaftsbezogene und partizipationsorientierte Indikatoren entwickelt werden. 3. Die Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren sollen sich soweit wie möglich an den von „Agenda Transfer. Agentur für Nachhaltigkeit GmbH“ empfohlenen Indikatoren orientieren, um eine interkommunale Vergleichbarkeit zu ermöglichen. 4. Die vom Arbeitskreis „Indikatoren und Leitbilder“ des Dortmunder Lokale-Agenda-21-Prozesses im Dezember 2004 vorgelegten Indikatoren sind soweit wie möglich zu berücksichtigen. Unter Hinweis auf diesen Antrag nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Ausführungsbeschluss, IV. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08360-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat für den I., II. und III. Bauabschnitt investive Zahlungen in Höhe von 1.002.700,00 Euro und konsumtiven Aufwand in Höhe von 114.000,00 Euro und damit ein Gesamtvolumen von insgesamt 1.116.700,00 Euro beschlossen.

Für die Maßnahmen des IV. Bauabschnitts, für die endgültige Herstellung des Lagerplatzes zur Grünfläche einschließlich des Beleuchtungsanschlusses zwischen Schäferstraße und Fredenbaumpark und für die Maßnahmen des Parkleit- / Infosystems (Beschilderung) ergeben sich weitere investive Zahlungen in Höhe von 254.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund erhöht innerhalb des bereit gestellten Budgets, für die Maßnahmen des IV. Bauabschnitts die investiven Zahlungen von 1.002.700,00 Euro um 254.000,00 Euro auf 1.256.700,00 Euro. Mit dem konsumtiven Aufwand (114.000,00 Euro) ergibt sich ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.370.700,00 Euro. Die Beträge wurden / werden wie folgt fällig:

Haushaltsjahr investiv konsumtiv
2005 3.000,00 Euro
2006 324.000,00 Euro 49.000,00 Euro
2007 929.700,00 Euro 65.000,00 Euro
1.256.700,00 Euro 114.000,00 Euro.

zu TOP 3.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.2.1 Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08665-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufwertung der Grünfläche und des Spielplatzes Stollenpark nach ökologischen und neuesten pädagogischen Erkenntnissen mit einem Gesamtvolumen von 75.000,00 Euro. Die Finanzierung im Budget des Amtes 86 (Projektgruppe URBAN II) bei Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 200768.000,00 €
HJ 20087.000,00 €



Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städt. Ergebnisrechnung i.H.v. 1.695,94 € inkl. aktivierbarer Eigenleistung.

zu TOP 3.4
Initiative Dortmund Parks -
Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)

Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.





zu TOP 3.5
Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08583-07)

Herr Wilde gibt den redaktionellen Hinweis, dass die auf Seite 2 der Vorlage dargestellte Anhörung der Bezirksvertretung unter Punkt 2 – Zuständigkeit - nicht erforderlich ist. Der Absatz hierzu ist zu streichen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU die Ausschreibung von Energiekonzepten für die nächsten 10 Neubauprojekte mit mehr als 50 Wohneinheiten bzw. mehr als 5 Hektar Gewerbefläche durch die Stadt Dortmund als Paket und die Vergabe an einen Gutachter.

zu TOP 3.6
Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Fortführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08751-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 zur Dinglichkeit (Drucksache-Nr.: 08751-07-E1)

Herr RM Follert bittet wegen Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Herr StD Sierau weist darauf hin, dass es für das Quartiersmanagement Nordstadt Zuweisungen vom Land und Bund gebe. Es wurde in diesem Fall landesseitig signalisiert, dass es keine Förderung aus den Stadterneuerungsmitteln geben werde, aber ggf. eine Förderung aus einem Sonderprogramm. Auch landesseitig ist offenbar der Eindruck entstanden, dass parteiübergreifend und zwischen den Akteuren der Nordstadt ein hohes Interesse an der Fortführung des Quartiersmanagements gibt.
Für die Zukunft hofft Herr StD Sierau, dass die, die vom Quartiersmanagement profitieren, finanziell bereit sind, sich zu engagieren.

Frau RM Pohlmann-Rohr hebt die Notwendigkeit des Projektes hervor.

Frau Dr. Hetmeier nennt das Quartiersmanagement eines der zentralen Projekte im Rahmen der Förderung durch URBAN II, das Fördern vor Ort müsse weiterlaufen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

zu TOP 3.7
Erwerb der ehemaligen Union-Brauerei - Beantwortung der Fragen vom 15.02.07 aus Drucksache Nr. 07427-07-E2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08358-07)
- Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2007

Für Herrn RM Follert hat diese Vorlage für die Stadtentwicklung in den nächsten Jahren größte Auswirkungen. Die Union-Fläche habe mit ihrer innenstadtnahen Lage eine hohe Strahlkraft, Bestandteil dieser Vorlage ist eine Fläche, die zum attraktivsten Wohnstandort Dortmunds werden könnte. Hierzu verweist er auf die aus dem Rat überwiesenen Anträge der CDU-Fraktion. Die Nutzungen sollten zurückgenommen und auf der nördlichen Fläche des U-Turms sollten zwei Berufskollegs angesiedelt werden. Das Berufskolleg an der Sckellstraße sollte als Wohnstandort genutzt und das Kinder- und Jugendtheater als künstlerisches Zentrum mit der Chorakademie gesehen werden.
Er spricht sich für eine Gastronomieszene auf der Union-Fläche aus.
Herr StD Sierau bestätigt, dass dieses Projekt – auch für Folgeinvestitionen – von erheblicher Bedeutung sei. Er verweist auf die Beschlüsse des Rates am 10.05.2007, Punkt 4 des CDU-Antrages (Drucksache-Nr. 08358-07-E6) sei in Punkt 8 des Beschlussvorschlages zur Vorlage aufgegangen. Zu Punkt 1 dieses CDU-Antrages weist er darauf hin, dass es am 30.05.2007 einen Workshop dazu geben werde. Für ihn gehe es um die Frage, wo es sinnvoll ist, das Robert-Schumann-Kolleg zukunftsfähig zu welchem Preis unterzubringen. Herr StD Sierau geht davon aus, dass am 14.06.2007 weitere Beschlüsse gefasst werden. Ggf. werde die Verwaltung weitere Vorschläge machen. Um der Sonderabschreibungsproblematik Herr zu werden, mache es aus Sicht der Verwaltung Sinn, verschiedene Optionen im Rahmen eines Planverfahrens darzustellen, um die Reaktionen des Umfeldes auf die Nutzungsvorschläge abzuwarten. Hierzu weist er auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hin.

Punkt 4 des Ratsbeschlusses vom 10.05.2007 hat folgenden Wortlaut:
“4. Der Baukörper des Robert-Bosch-Kollegs ist so zu gestalten, dass optional der Bau
weiterer Schul- und Bürobauten möglich ist.“

Herr StD Sierau erklärt hierzu, dass dies nicht nur bedeute, dass der Baukörper aufgestockt werden könnte, sondern auch, dass er so gestaltet wird, dass weitere entsprechende Nutzungen nicht verhindert werden. Wenn Punkt 2 des CDU-Antrages gefolgt würde, müsste auch hier vor Ansiedlung der zwei Berufskollegs auf dem erweiterten nördlichen Baufeld ein Planverfahren durchgeführt werden.
Auch müssten vorher die verkehrlichen, städtebaulichen Belange etc. überprüft werden.
Sollte unter Hinweis auf Beschluss des Punktes 4 der Ratsvorlage eine Aufstockung des Gebäudes erfolgen, so wird eine Höhe von 22 Metern erreicht und die Hochhausverordnung zu beachten sein.

Um einen Sonderabschreibungsbedarf im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Robert-Schumann-Kollegs nicht zu früh entstehen zu lassen, dürfen der Bau erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erfolgen. Die Zeit sollte zu einem strategischen Faktor werden, so dass ein Planverfahren durchgeführt wird, um eine belastbare Planungskonzeption zu finden. Für die Durchführung des Investorenverfahrens ist seines Erachtens am 14.06.2007 eine Ratsentscheidung erforderlich, dass auf der Union-Fläche nur ein Kolleg, das Kreativzentrum und das Begrüßungszentrum mit dem RVR errichtet werden.

Zur Szenegastronomie erklärt Herr StD Sierau, dass diese für Dortmund erhalten bleiben sollte. Sie ist derzeitig auf der Thier-Fläche entstanden und befindet sich im niederschwelligen Preisniveau. Herr StD Sierau befürchtet, dass ein Verlagern auf eine andere Fläche ein anderes Preisniveau erfordern könnte.
Ein einfaches Verlagern hält er daher nicht für möglich.

Herr StD Sierau hält es für erforderlich, dass die Punkte, die zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurden, von der Politik noch weiter verfahrensmäßig mit klaren Aufträgen konkretisiert werden.

Herr RM Harnisch bezweifelt, dass Szenegastronomie „verordnet“ werden könne, sie könne nur wachsen. Zur Sckellstraße gibt er an, dass dort kein Schulbetrieb mehr stattfinden sollte, dort sollen aufgrund der Lage hochwertige attraktive Wohnungen entstehen, wie sie in Stuttgart oder in der Hamburger Innenstadt zu finden sind. Herr RM Harnisch stellt dar, dass Studenten im Rahmen eines studentischen Wettbewerbes städtebauliche Entwürfe fertigen könnten. Wenn klarer ist, was an der Sckellstraße entstehen könnte, könnte anschließend ein Architektenwettbewerb mit dem Ziel durchgeführt werden, eine Bebauung entstehen zu lassen, die der außergewöhnlichen Wohnlage entspricht und die sich von der bisherigen Wohnbebauung abhebt. Er sehe hier auch Geschosswohnungsbau. Eine solche Entwicklung dauere einen gewissen Zeitraum.

Herr RM Follert sieht die Fläche an der Sckellstraße als prädestiniert für gehobene Wohnbebauung.
Herrn StD Sierau bestätigt er, die CDU-Fraktion habe mit den Anträgen erreichen wollen, dass die Verwaltung die von der CDU-Fraktion eingebrachten Grundgedanken umsetzt.
Herr RM Follert geht davon aus, dass eine Entlastung des Bereiches Sckellstraße und ggf. die Nutzung für Wohnbebauung von der Anwohnerschaft mitgetragen werde.
Den Punkt im Antrag der CDU-Fraktion zur Szenegastronomie bezeichnet er als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Herr RM Tönnes ist der Meinung, dass die Ergebnisse der im Rat beschlossenen Investorenwettbewerbsausschreibung und des Investorenwettbewerbes abgewartet werden sollten. Die Ergebnisse könnten dann als Entscheidungsgrundlage von der Politik bewertet werden.


Herr RM Tönnes findet es erschreckend, dass Herr RM Follert im Zusammenhang mit einer Schule von einer Belastung des Wohngebietes spreche. Er geht davon aus, dass eine Wohnbebauung keine Jubelstürme auslösen werde.

Herr RM Gerber erklärt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste sich für beide Berufskollegs auf der U-Brache und das Gebiet der Sckellstraße für Wohnbebauung ausgesprochen habe. Die Variante des Neubaus des Robert-Schumann-Kollegs auf dem U-Gelände sei schlechter dargestellt. Er bittet um Auskunft zum Verkaufserlös der Fläche an der Sckellstraße, um diese Darstellung werten zu können.

Herr StD Sierau macht deutlich, dass der Investorenwettbewerb durchgeführt werde, aber z. B. der oben genannte Punkt 4 der Beschlussfassung im Rat zur Gestaltung des Baukörpers des Robert-Bosch-Kollegs werde u. a. Rückfragen aus dem Investorenbereich nach sich ziehen. Er befürchtet, dass dies Verzögerungen zur Folge haben könnte und die Fertigstellung nicht bis 2010 erfolgt sein könnte. Er bittet darum, bis zum 14.06.2007 eine Klärung hierzu herbeizuführen.
Auf den Hinweis des Herrn RM Follert, dass der Punkt zur Szenegastronomie im Antrag der CDU-Fraktion ein Prüfauftrag an die Verwaltung sei, erklärt er, dass er nur signalisieren könne, die Verwaltung schaffe es nicht, diesen Prüfauftrag zu erledigen.

Herr StD Sierau stellt auf die Nachfrage zum Verkaufserlös der Fläche an der Sckellstraße dar, dass die Hintergründe den Fraktionen bereits erläutert wurden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Angelegenheit auf der Grundlage der Vorlage und der Überweisung aus dem Rat in seiner Sitzung am 23.05.2007 diskutiert und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zurück an den Rat.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 4.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07917-07)
- Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2007

Herr RM Follert hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – im Namen der CDU-Fraktion darum gebeten, die Vorlagen zu TOP 4.1 – 4.4 an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 4.2
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07922-07)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 4.3
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07913-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 4.4
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08205-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 4.5
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2008
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08233-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ev 146
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08239-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 18.11.2005 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereiches um ein Jahr bis zum 15.07.2008.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 4.7
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Fertigstellung der Maßnahme Hansaplatz: vorgelagerte ehemalige Gleistrasse
Umgestaltung Hansastraße: Teilstück zwischen Westenhellweg und Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08106-07)

Herr RM Follert stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu, bittet aber um eine Information über die restliche Platzsituation.

Frau Schmidt bittet für den Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ um eine barrierefreiere Gestaltung des Platzes. Kopfsteinpflaster und auch die Stufen seien weniger gut geeignet.

Herr StD Sierau gibt an, dass der Hansaplatz jetzt zu Ende gebaut werde. Er soll so umgestellt werden, dass er fahrradfreundlicher wird und keine zusätzlichen Barrieren entstehen. Für die Anlieger gab es vor der Ausführung eine Information, diese haben keine Einwände.
An der Nord-West-Ecke des Platzes wurden verschiedene Versuche angestellt, um festzustellen, ob die geplanten Arbeiten unter Berücksichtigung fahrdynamischer Kräfte keine weiteren Ausbesserungsarbeiten nach sich ziehen. Ein Verfahren wurde als geeignet festgestellt.
Auf dem Stück zwischen dem südlichen Ende des Platzes bis zur Einmündung Kuhstraße werden u. a. Bäume gepflanzt und es erfolgt die endgültige Fertigstellung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fertigstellung der Maßnahme Hansaplatz (vorgelagerte ehemalige Gleistrasse) mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 340.000 €.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Hansastraße (Teilstück zwischen Westenhellweg und Schwarze-Brüder-Straße) mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 370.000 €.

Die Finanzierung erfolgt aus den Budgets der Stadtämter 66/PB 170 und 61 PB 130 bei den Investitionsfinanzstellen 66W17002015015 (Hansaplatz) und 61W13002025000 (Hansastraße) mit folgenden Auszahlungen:

Hansaplatz: Hansastraße:
Haushaltsjahr 2007: 300.000 Euro 0 Euro
Haushaltsjahr 2008: 40.000 Euro 370.000 Euro

Die Investitionen bedingen eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 12.787,50 Euro.

zu TOP 4.8
Verkehrskonzept Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung am 02.05.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2007

Unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung – hat Herr RM Harnisch für die SPD-Fraktion beantragt, die Vorlage zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Behandlung der Vorlage auf die nächste Sitzung am 15.08.2007.

zu TOP 4.9
Dorfentwicklungsplan Grevel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08260-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung am 02.05.2007

Herr RM Gerber lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Eine Entwicklung des Dorfes Richtung Westen passt seines Erachtens nicht mit der behutsamen Weiterentwicklung dörflicher Strukturen zusammen. Die Stadt sei als Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Fläche zu entwickeln.

Herr StD Sierau gibt die Information, dass am 19.06.2007 eine Einwohnerversammlung stattfinden werde.

Herr RM Tönnes stimmt der Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Dorfentwicklungsplan wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern aufgestellt.

Auf Nachfrage des Herrn RM Harnisch sagt Herr StD Sierau unter Hinweis auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst zu, dass die Verwaltung klären werde, wer Eigentümer des Bauplatzes ist. Der Punkt wird von der Verwaltung aufgegriffen werden.
Herr StD Sierau verdeutlicht, dass der Rahmenplan dort entwickelt wurde, weil ein ÖPNV-Anschluss und die Möglichkeit vorhanden sei, die Nachfrage nach Bauland aus diesem Stadtbezirk und auch aus der Region zu erfüllen. Die Frage nach dem Eigentümer der Fläche halte er für unsachlich.

Herr RM Schreurs beschreibt den Entwicklungsprozess vor Ort als schwierigen Prozess mit anfänglichen Widerständen gegen die Bebauung. Nach einem Aufklärungsprozess wurde die Planung nun positiv aufgenommen.

Herr RM Gerber ist der Meinung, dass die Planungen nicht der Vorstellung der Greveler Bevölkerung entspricht, die keine Erweiterung des Dorfes wünschen.

Herr StD Sierau weist auf bestehende Ratsbeschlüsse, u. a. im Rahmen des Flächennutzungsplanes, hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Entwurf des Dorfentwicklungs-planes Grevel zur Kenntnis und stimmt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU dem in dieser Beschlussvorlage dargelegten weiteren Verfahrensablauf zu.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 140 - Einzelhandelsstandort Lanstrop -; hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08327-07)




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU

1. den Bebauungsplan Scha 140 – Einzelhandelsstandort Lanstrop - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufzustellen
zu TOP 4.11
Bauleitplanung; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Fußballpark Borussia' und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 'Fußballpark Borussia' (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155)
hier: Reduzierung des Bebauungsplanbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08645-07)

Aufgrund von Nachfragen des Herrn RM Tönnes erläutert Herr Wilde, es könne ausgeschlossen werden, dass der Fanshop Vorbildwirkung für das Gewerbegebiet haben könnte, d. h. es könne sich niemand auf den Shop berufen, um eine Einkaufseinrichtung genehmigt zu bekommen.
Zum Zaun, der vom BVB um das Gelände errichtet werden wird, stellt er heraus, dass der BVB die Spielfelder nicht für die Allgemeinheit, sondern für seine Jugendlichen herstellt. Die Zaunhöhe basiert auf dem Sicherheitsbedürfnis des Vereins. Evtl. wäre es möglich, den offiziellen Eingang zum Fußballplatz außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten kontrolliert zu öffnen. Dies müsse aber mit dem BVB besprochen werden. Wenn dort kein Einverständnis erzielt werden könnte, könne keine Öffnung für die Allgemeinheit gefordert werden.

Herr StD Sierau weist zudem auf die beim BVB liegende Verkehrssicherungspflicht hin und darauf, dass Vandalismus verhindert werden muss.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – um die Fläche des Kreisverkehres zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.






II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 217 – Fußballpark Borussia und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes `Fußballpark Borussia´ geprüft und beschließt die Anregungen unter Punkt 11.1 und 11.2 zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 21.07.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.04.2007 dem Bebauungsplan Br 217 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 217 (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155) einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 6. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegte Begründung vom 21.07.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.04.2007 der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 - Am Bahnhof Tierpark Nord - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 - Verkehrsfläche Kreuzung Pieper)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08582-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt beschließt

I. die Begründung vom 06.12.2006 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 – Am Bahnhof Tierpark Nord – für den unter der Ziffer 1 beschriebenen Änderungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 -Verkehrsfläche Kreuzung
zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Gartencenter Emschertalstraße- (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, erneuter Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08535-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 20.04.2006 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 17 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.04.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214
II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 zu TOP 4.14
Nichtverlegung des Haltepunktes Kruckel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08454-07)

Herr RM Harnisch bittet die Verwaltung bis zur Sitzung am 14.06.2007 bzw. spätestens zur Sitzung am 30.08.2007 um einen Statusbericht, der angibt, an welchen Standorten die Deutsche Bahn AG erklärt hat, Investitionen zu tätigen, an welchen Standorten erklärt wurde, dass nichts passieren wird und wo es ähnliche Fälle, wie in Kruckel, gibt.
Aus dem Schreiben sollte auch hervorgehen, was die Verwaltung gedenkt wegen der offensichtlichen Missstände zu tun. Es könne nicht sein, dass die Stadt den ÖPNV unterstützt und die DB sich aus ihrer Verantwortung zurückziehe.

Herr StD Sierau macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung sich bereits seit längerem in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG befindet. Er sagt zu, dass die Verwaltung versuchen werde, die Informationen von der Deutschen Bahn AG zu erhalten, hält die genannte Frist aber für zu kurz. Er würde sich wünschen, keine Frist gesetzt zu bekommen, da von der Deutschen Bahn in der Regel zumindest zu einem späteren Zeitpunkt oder keine Informationen zu erhalten sind.

Herr RM Tönnes würde begrüßen, wenn im Rahmen eines solchen Statusberichts auch über den VRR geprüft werden könnte, inwieweit es möglich ist zu regeln, über Mahnungsregeln/-zahlungen nicht mehr die vollen Stationsgebühren zu bezahlen. So könnte ggf. die DB dazu gebracht werden, die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der DB Station&Service AG zur Kenntnis, die Verlegung des Haltepunktes Dortmund-Kruckel an die Menglinghauser Straße nicht mehr weiter zu verfolgen.

zu TOP 4.15
Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Quartiersmanagement, Standortgemeinschaft und Aktionsfonds im Quartier Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08620-07)

Auf die Frage des Herrn RM Gerber nach einer Aufteilung der Kosten auf Personal- und Sachkosten erklärt Frau Linnebach, dass das Quartiersmanagement sich aufgliedert in Personalkosten, Kosten für die Büromiete und Ausstattungskosten. Die Personalkosten werden sich auf ca. 100.000,-- Euro belaufen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Stadtumbau Rheinische Straße“:

1. Das Quartiersmanagement soll entsprechend der in der Begründung dargestellten Form unter Federführung und in Verantwortung der Stadt Dortmund im Stadtumbaugebiet Rheinische Straße zunächst für fünf Jahre durchgeführt werden.

2. Die Verwaltung erhält den Auftrag, in einem Zeitraum von drei Jahren über die Vorstufe eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins an der Rheinischen Straße eine Standortgemeinschaft zu etablieren. Der Verein bzw. die Standortgemeinschaft übernimmt gleichzeitig die Trägerschaft des Quartiersmanagements.

3. Im Rahmen des oben genannten Quartiersmanagements wird für das Stadtumbaugebiet „Rheinische Straße“ vorerst für die Dauer von fünf Jahren ein jährlich für kleinere quartiersbezogene Projekte und Aktionen zur Verfügung stehender Aktionsfonds eingerichtet.




zu TOP 4.16
Stadtumbau Rheinische Straße; Projekt: Anpassungsberatung und Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerkes für Unternehmer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08626-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Projektes: „Anpassungsberatungen und Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerkes für Unternehmer“ im Rahmen des Programms „Stadtumbau Rheinische Straße“.

zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Hom 106 und Hom 134)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08657-07)

Frau RM Pohlmann-Rohr nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße um eine Zufahrt zur Zillestraße zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 30.04.07 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.18
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: 1. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 2. Beschluss zur Offenlegung der 1. Änderung des Bebaungsplanes In O 105/2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08424-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

Auf die Forderung des Herrn RM Tönnes, die von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gewünschte Bürgerinformation durchzuführen, informiert Herr Wilde darüber, dass die Bürgerinformation auf jeden Fall durch die Bezirksvertretung erfolgen werde und kein Beschluss des Ausschusses dafür mehr erforderlich sei. Es gebe in diesem Fall eine Abwägung zwischen der Verschattung der Gärten in den Wintermonaten und dem vorhandenem Lärm. Durch die Schließung der Lücke entstehe eine Lärmentlastung.
Die Verwaltung sehe die Möglichkeit, hier im Wege des beschleunigten Verfahrens vorzugehen.
Dem Ausschuss werde das Ergebnis der Bürgerinformation spätestens zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung der DVU, folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den Bebauungsplan In O 105/2 - Bremer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 105/2
- Bremer Straße - und der Begründung vom 12. 04. 2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 4.19
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hom 114 und Hom 143)
hier: Einleitungsbeschluss, Reduzierung des Geltungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge Teil A und B, Offenlegungsbeschluss (Öffentlichkeitsbeteiligung), Beschluss zur Errichtung eines Geschäftshauses mit Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück südlich Am Bahnhof Tierpark 3 in Dortmund-Renninghausen- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08676-07)
- Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.05.2007

Herr RM Follert bittet um Auskunft zur Anbindung auf der Hagener Straße.
Frau RM Krämer-Knorr befürwortet aus verkehrstechnischen Gründen der Anregung der Bezirksvertretung Hombruch, die Abfahrt vom Gelände des Nahversorgungsmarktes auf die Hagener Straße nur für Rechtsabbieger zu genehmigen, zu folgen. Es sollte ermöglicht werden, von der Straße am Tierpark nach links und vom Parkplatz Hagener Straße nach rechts abzubiegen.

Herr Wilde erklärt, dass das Grundstück grundsätzlich erschlossen sei. Er spricht sich dafür aus, den Vorschlag der Bezirksvertretung Hombruch im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung habe keine direkten Auswirkungen auf die Bebauungsplanfestsetzungen, da dort nicht die Abbieger festgelegt werden, aber es habe Auswirkungen auf den Durchführungsvertrag, da die Erschließung entsprechend hergestellt werden muss. Zum Satzungsbeschluss werde die Verwaltung das abschließende Prüfergebnis vorlegen. Es spreche nichts dagegen, der Bezirksvertretung zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung der DVU, unter Berücksichtigung der Anregung aus der Bezirksvertretung Hombruch, die Abfahrt vom Gelände des Nahversorgungsmarktes auf die Hagener Straße nur für Rechtsabbieger zu genehmigen, nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 beschlossen, den Bebauungsplan Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- aufzustellen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass das Bauleitplanverfahren nun auf Grundlage des novellierten Bauge-setzbuches (BauGB) vom 21.12.2006 als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden soll.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 sowie § 13 a BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- um Teile der Flurstücke 187 und 188, Flur 6 in der Gemarkung Hacheney zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. § 3 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsverträgen - Teil A - und - Teil B - (jeweils Anlage dieser Vorlage) zu. § 12 Abs. 1 BauGB.



V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Fest-setzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark Süd- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Plan-bereich und der Begründung vom 30.04.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd- nach Vorliegen der Voraussetz-ungen gem. § 33 BauGB zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.20
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Umstellung auf einen einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a i. V. m. § 13 Baugesetzbuch; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08721-07)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung der DVU, folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren nach § 9 (2) a i. V. m. § 13 Abs. 1 BauGB fortzuführen (einfacher Bebauungsplan zur Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche).

Rechtsgrundlage:
§ 9 (2) a i. V. m. § 13 Abs. 1 und § 233 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Ap 221 – Freie-Vogel-Straße – in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 20.02.2007 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2a BauGB. zu TOP 4.21
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege
hier: Beschluss zur Reduzierung und gleichzeitig Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08259-07)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 25.04.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 26.04.2007
- Schreiben des Herrn StD Sierau zur Thematik Solarenergieanlagen/Photovoltaik-anlagen in allgemeinen Wohngebieten (Drucksache-Nr.: 08259-07-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2007 (Drucksache-Nr.: 08259-07-E1)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat:
“Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass auch sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe ( §4 Abs. 3 BauNVO) im Bereich des Bebauungsplan Br 208
– Kahle Hege – ausnahmsweise zulässig sind.“

Herr RM Tönnes spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, folgendem Teil der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 26.04.2007 zu folgen und erhebt diesen Teil der Empfehlung zum Antrag:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, den Punkt 12.3 -Ökologische Ausgleichsmaßnahmen- der Vorlage so zu ändern, dass die im 6. Abschnitt genannten Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben umgesetzt werden und nicht, wie in der Vorlage geplant, zu einem späteren Zeitpunkt.“

Herr StD Sierau verweist auf sein Schreiben zu den Solarenergieanlagen/Photovoltaikanlagen in allgemeinen Wohngebieten. Wenn die Anlagen untergeordnet und für den eigenen Bedarf installiert wurden, ist die Anlage im allgemeinen und reinen Wohngebiet zulässig und genehmigungsfrei. Gehen die Anlagen darüber hinaus, so ist eine zusätzliche Genehmigung nach der Bauordnung notwendig.

Herr RM H. Fischer stellt heraus, dass es sich hier um ein reines Wohngebiet handle, in das kein Gewerbe passe. Er lehnt den Antrag der CDU-Fraktion für die Fraktion FDP/Bürgerliste daher ab. In Asseln gebe es genügend Leerstand, der für Gewerbebetriebe in Frage käme.

Auch Frau Weyer kann den Antrag der CDU-Fraktion im Namen der SPD-Fraktion nur ablehnen, Gewerbe sollte sich dort nicht ansiedeln. Sie unterstützt für die SPD-Fraktion auch den Beschluss der Bezirksvertretung zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zeitnah zum Bauvorhaben.

Herr RM Thieme erhebt folgenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum Antrag:

“Mit Bezug auf die Stellungnahme im Flächennutzungsverfahren lehnt der Beirat einstimmig die Bebauung ab und schließt sich somit der Stellungnahme der LNU NRW an.

1. Im GEP bildet dieser Raum um die „Kahle Hege“ den „Regionalen Grünzug“ Richtung Süden in den Freiraum (s. Karte 2, GEP).
Der Grünzug ist mit der REWE-Erweiterung schon stark eingeschränkt worden. Diese Situation wird z. Z. noch durch den Bau der L 556 verschärft.
2. Schon im Rahmen des FNP-Verfahrens 2004 hat der Beirat diese Fläche an der „Kahle Hege“ als negativ für eine weitere Bebauung beurteilt.
Mit der Bebauung wird weiter in einen größeren Freiraum vorgedrungen.
Die Umweltqualitätsziele sehen ebenfalls ein Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung vor.
Im UP ist dieser Freiraum als Erholungsraum vorgesehen.


3. Mit der Bebauung weiterer Flächen im Freiraum wird das „Radial-Konzentrische-Freiraummodell“ u. E. weiter in seiner Funktion geschwächt. Wird weiter in dem Maße der Freiraum eingeschränkt, ist abzusehen, dass das Modell zusammenbricht.
Nur ca. 2,5 km weiter östl. wird dieser Freiraum durch den Bau der Sportflächen am Fränkischen Friedhof ebenfalls teilweise versiegelt und eingeschränkt.
4. Der Beirat plädiert für einen Verzicht auf die Bebauung.
5. In den vergangenen Monaten sind einige Bebauungspläne im Innenbereich mit der Begründung verabschiedet worden (Beispiele können genannt werden), dass dann Bebauung im Außenbereich vermieden werden kann.
Wir bitten darum, dass diese Aussagen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch verantwortlich und nachhaltig in der Praxis umgesetzt werden.“

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der DVU gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag des Herrn RM Thieme, dem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu folgen, wird gegen die Stimme des Herrn RM Thieme bei Stimmenthaltung durch Herrn RM H. Fischer mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der DVU dafür, folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zu folgen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, den Punkt 12.3 -Ökologische Ausgleichsmaßnahmen- der Vorlage so zu ändern, dass die im 6. Abschnitt genannten Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben umgesetzt werden und nicht, wie in der Vorlage geplant, zu einem späteren Zeitpunkt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst unter Berücksichtigung dieser Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Br 208 – Kahle Hege – tlw. zu reduzieren und in anderen Teilen zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang und Einwohnerversammlung) unter Ziffer 10 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Br 208 – Kahle Hege - für den unter Ziffer 3
dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 25.01.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass
die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Landschaftsschutzgebiet
Nr. 30 – Wickeder Feld) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 208 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506). zu TOP 4.22
Bauleitplanung; Änderung und Ergänzung Nr. 1 des Bebauungsplanes "Revierpark Wischlingen" - Wohnmobilstellplatzanlage
hier: I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07954-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2007 (Drucksache-Nr. 07954-07-E1)

Frau RM Reuter weist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – darauf hin, dass zu TOP 4.22 Bauleitplanung; Änderung und Ergänzung Nr. 1 des Bebauungsplanes "Revierpark Wischlingen" – Wohnmobilstellplatzanlage, hier: I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Drucksache Nr.: 07954-07) und TOP 5.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stellplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile auf dem Grundstück Wischlinger Weg, Gemarkung Huckarde, Flur 6, Flurstücke 494, 267 und 268, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 (BauGB) – (Drucksache Nr.: 07798-07) ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt, der eine Überweisung an den Rat vorsieht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

“Die Tagesordnungspunkte 4.22 – Bebauungsplan „Revierpark Wischlingen“ – und
5.3 - Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stelleplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile – werden an den Rat der Stadt Dortmund für seine Sitzung am 14. Juni 2007 überwiesen.“ zu TOP 4.23
Satzung der Stadt Dortmund über Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen im Bereich des Technologiegebietes (Geltungsbereich der Bebauungspläne Lü 158 und Lü 174)
hier: Einleitung des Satzungsverfahrens und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07779-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 (Drucksache-Nr.: 07779-07-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2007 (Drucksache-Nr. 07779-05-E2)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat:

“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass für den gesamten Bereich des Technologieparks die gleichen Maßstäbe hinsichtlich der Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen angewandt werden. Dabei soll den Werbeanlagen im östlichen Bereich des Technologieparks ausdrücklich Bestandsschutz eingeräumt werden. Die rigiden Vorgaben der Verwaltungsvorlage lehnt der Ausschuss ausdrücklich ab.“

Herr StD Sierau verweist auf sein Schreiben vom 15.05.2007. Im § 6 Abs. 1 der Gestaltungssatzung sind die Fahnen zu streichen.

Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass das Gebiet des Technologieparks von den wechselseitigen Beziehungen der Werbeanlagen zueinander lebt. Der Vorlage wird soweit zugestimmt.

Herr RM H. Fischer spricht sich für eine gewisse Gestaltungsvielfalt und gegen zu viele Regelungen aus.

Laut Herrn RM Tönnes lebt der Technologiepark von der Gestaltungssatzung, sowohl bei der baulichen Gestaltung als auch der Außengestaltung. Dies ist seines Erachtens nur durch Regelungen möglich. Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des Herrn RM H. Fischer gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Herrn RM Gerber bei Stimmenthaltung der DVU mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt unter Berücksichtigung des Schreibens des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Herrn RM H. Fischer gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Herrn RM Gerber bei Stimmenthaltung der DVU, die Satzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 4.24
Konsequenzen aus der derzeitigen Situation in der unteren Brückstraße
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08523-07-E2)
- Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2007, hier: Entwicklung im „Brückstraßen“-Viertel, Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache-Nr.: 08617-07-E1)

Herr RM Follert begründet den aus der Ratssitzung am 10.05.2007 überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion.

Frau RM Lührs verdeutlicht, dass Quartiersmanagement nicht aus ordnungspolitischen Gründen weitergeführt werden sollte. Es bleibt zunächst abzuwarten, was die ordnungspolitischen Maßnahmen an Erfolgen bringen. Daher werde die SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen.

Herr RM Tönnes schließt sich den Ausführungen der Frau RM Lührs an. Er spricht an, dass es derzeitig einen Gesetzesentwurf für ein Immobilien- und Standortgemeinschaftengesetz gebe, nach dem die Grundstückseigentümer mit zu den Kosten für solche Verfahren herangezogen werden sollen, z. B. auch für das Quartiersmanagement. Die Brückstraße könnte für dieses Instrument in Frage kommen.

Herr StD Sierau stellt die Frage, ob die Fortführung des Quartiersmanagements das Auftreten der „unliebsamen Bürger“ in der Brückstraße verhindert hätte. Er kann es sich nicht vorstellen. Vom Land und von der Stadt wurden bereits erhebliche Mittel in diesen Bereich investiert.
Es laufen zur Zeit noch kleinere Maßnahmen, z. B. im Bereich der Thomasstraße. Auch stehe die Verwaltung nach wie vor für die Fragen der Investoren zur Verfügung. Es werden Informationen weitergeleitet und Hilfestellungen durch die Stadtverwaltung, u. a. auch die Wirtschaftsförderung, gegeben, wenn von einzelnen Eigentümern bestimmte Investitionsabsichten vorgetragen werden.
Herr StD Sierau geht davon aus, dass das Orchesterzentrum auf den Weg gebracht und der Bauantrag bald gestellt wird. Die Stadt Dortmund werde am Genehmigungsprozess beteiligt.

Herr RM Gerber ist der Meinung, dass zunächst abgewartet werden sollte, wie die Maßnahmen greifen. Er macht den Vorschlag, nach der Sommerpause über den Antrag zum Quartiersmanagement abzustimmen.

Herr StR Steitz bestätigt, dass im Brückstraßenviertel ein ordnungsrechtliches Problem besteht. Auch dadurch, dass die Polizei täglich im Viertel u. a. auch Verweise und Ingewahrsamsnahmen ausspricht, hindert niemanden aus der störenden Gruppe das Verhalten weiter zu zeigen. Bußgelder machen dort keinen Sinn. Die Polizei ist derzeitig ganz massiv vor Ort, insbesondere am Wochenende. Dann hat das Jugendamt Streetworker für die Nachtzeiten eingestellt, die auch Hilfen anbieten. Daneben macht sich die Verwaltung Gedanken über mögliche weitere Maßnahmen.
Herr StR Steitz ist der Meinung, dass es auch mit den repressiven Mitteln nicht gelingen werde, die Störungen im Brückstraßenviertel abzustellen. Wie lange die Polizei die Personalressourcen dort einsetzen kann, ist nicht klar.

Ähnliche Probleme gibt es auch an anderen Stellen der Stadt, aber diese fallen nicht so auf.
Die Situation hat sich etwas verbessert, aber sie wird sich nicht kurzfristig ändern.

Herr RM Follert sieht nicht nur den ordnungspolitischen, sondern den gesamtheitlichen Ansatz. Den Antrag zu schieben, halte er für kontraproduktiv.

Herr RM Thieme hält den Antrag der CDU-Fraktion für sinnvoll, da er einen Zusammenhang zwischen der gesellschaftlichen Verwahrlosung und der Verwahrlosung eines Stadtviertels sieht.

Herr StD Sierau weist nochmals darauf hin, dass nach einer öffentlichen Förderung ein privater Beitrag kommen müsse. Da dies offenbar nicht klappe, ist landesseitig die Bereitschaft zu einer weiteren Beteiligung an einem Quartiersmanagement gering. Herr StD Sierau ist sich nicht sicher, ob eine 100%ige Förderung durch die Stadt in die allgemeine derzeitige Diskussion passe. Eine ähnliche Diskussion wird derzeitig auch am Clarenberg geführt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Rahmen einer privat-öffentlichen Zusammenarbeit ein Konzept zur Wiedereinführung des „Quartiermarketing Brückstraße“ zu erarbeiten und dieses dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung eines Maßnahmen- und Finanzierungsrahmens zur Beschlussfassung vorzulegen.“

zu TOP 4.25
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge Teil A und B; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08714-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – zu erweitern. Der geänderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – unter Ziffer 19 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 25.04.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung – Öffentlichkeitsbeteiligung – (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.26
Information bei Gerichtsverfahren und Bauvorhaben
hier: Steinsweg
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 08889-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 zur Wohnbauflächenentwicklung am Steinsweg in Dortmund-Oespel, hier: Normenkontrolle des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg -, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, sowie die Urteilsbegründung als Anhang (Drucksache-Nr.: 08899-07-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 zur Wohnbauflächenentwicklung in Dortund-Oespel zur Kenntnis.

zu TOP 4.27
Sachstandsbericht ehemaliger EDG-Betriebshof an der Bornstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08778-07)
- Stellungnahme zum TOP der CDU-Fraktion vom 23.05.2007 (Drucksache-Nr.: 08778-07-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – festgelegt, die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. zu TOP 4.28
Regionale Initiative "Das Ruhrtal"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08839-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 14.05.2007 zur Dringlichkeit

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Masterplan westliches Ruhrtal + Dortmund“ sowie den Beschluss der Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „Das Ruhrtal“ zur Bewerbung um die Ausrichtung einer REGIONALEN zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 5.1
Modellvorhaben 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08291-07)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

zu TOP 5.2
Neuaufstellung einer Gestaltungsfibel für die Werkssiedlung Oberdorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08324-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass für die als Denkmalbereich geschützte „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ eine neue Gestaltungsfibel aufgestellt wird.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid zur Förderung vorliegt.


zu TOP 5.3
Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stellplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile auf dem Grundstück Wischlinger Weg, Gemarkung Huckarde, Flur 6, Flurstücke 494, 267 und 268
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07798-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2007
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2007 (Drucksache-Nr. 07954-07-E1)

Frau RM Reuter weist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – darauf hin, dass zu TOP 4.22 Bauleitplanung; Änderung und Ergänzung Nr. 1 des Bebauungsplanes "Revierpark Wischlingen" – Wohnmobilstellplatzanlage, hier: I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Drucksache Nr.: 07954-07) und TOP 5.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stellplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile auf dem Grundstück Wischlinger Weg, Gemarkung Huckarde, Flur 6, Flurstücke 494, 267 und 268, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 (BauGB) – (Drucksache Nr.: 07798-07) ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt, der eine Überweisung an den Rat vorsieht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

“Die Tagesordnungspunkte 4.22 – Bebauungsplan „Revierpark Wischlingen“ – und
5.3 - Vorbescheid für die Nutzungsänderung des Tennis- und Bolzplatzes zu einer Stelleplatzanlage für max. 49 Caravans bzw. Wohnmobile – werden an den Rat der Stadt Dortmund für seine Sitzung am 14. Juni 2007 überwiesen.“


6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an der Hauptschule Innenstadt-West, Möllerstr. 3 in 44137 Dortmund
Hier: Errichtung eines Neubaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07643-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 11.05.2007 zur Dringlichkeit (Drucksache-Nr.: 07643-07-E1)

zu TOP 6.2
Einrichtung des erweiterten Ganztagesbetriebs an der Hauptschule In der Landwehr, Landwehrstr. 37 in 44147 Dortmund
hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08127-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 11.05.2007 zur Dringlichkeit (Drucksache-Nr.: 08127-07-E1)






zu TOP 6.3
Einrichtung des erweiterten Ganztagesbetriebes an der Hauptschule Scharnhorst, Gleiwitzstr. 200 in 44328 Dortmund-Scharnhorst
hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08167-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 11.05.2007 zur Dringlichkeit (Drucksache-Nr.: 08167-07-E1)

zu TOP 6.4
Einrichtung des erweiterten Ganztagesbetriebs an der Hauptschule Hörde, Stettiner Str. 10 in 44263 Dortmund-Hörde
hier: Errichtung eines Neubaus/Anbaus und Erweiterung der naturwissenschaftlichen Fachräume
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-07)

zu TOP 6.5
Sanierung des Konrad-Klepping-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 11.05.2007 zur Dringlichkeit (Drucksache-Nr.: 08581-07-E1)

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss zu TOP 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlagen ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung der Erbpachtstraße von Aplerbecker Straße bis Wendehammer einschließlich der Verbindungsstraße in westlicher Richtung verlaufend zur Weiße-Ewald-Straße (Grunderwerbskosten, Herstellungskosten einschließlich Beleuchtung, Straßenoberflächenentwässerung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07877-07)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsanlage „Erbpachtstraße“ von Aplerbecker Straße bis Wendehammer einschließlich der Verbindungsstraße in westlicher Richtung verlaufend zur Weiße-Ewald-Straße (Grunderwerbskosten, Herstellungskosten einschließlich der Beleuchtung, Straßenoberflächenentwässerung). zu TOP 7.2
Kostenbeteiligung beim Bau eines Regenrückhaltebeckens an der OW III a/A 45
Kostenübernahme beim Bau einer Filtermulde an der OW III a/A 45
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07570-07)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kostenbeteiligung an dem Bau des Regenrückhaltebeckens 2 (RRB 2) an der OW IIIa/A 45 und die Kostenübernahme für die Filtermulde südlich der OW IIIa mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.230.000,-- Euro.

Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, eine entsprechende Vereinbarung mit der Emschergenossenschaft bezüglich der baulichen Ausführung der beiden Anlagen und mit der Straßenbauverwaltung eine 100%ige Kostenübernahme für den Bau der Filtermulde und eine Kostenteilung für das Regenrückhaltebecken 2 mit einer Ablösezahlung für die Unterhaltung des Beckens abzuschließen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 170 bei der Investitionsfinanzstelle 66U17002015013 mit folgenden Auszahlungen:

Ausgaben 2007 230.000,-- Euro
Ausgaben 2008 1.000.000,-- Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 57.850 Euro.

zu TOP 7.3
Reinigung aus einer Hand
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07802-07-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – einstimmig beschlossen, die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion unter TOP 6.1 der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

zu TOP 9.1
Geschäftsbericht 2007 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08272-07)

Frau RM Pohlmann-Rohr ist der Meinung, der Geschäftsbericht 2007 zeige sehr deutlich, dass das Amt für Wohnungswesen insbesondere im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung und der Wohnraumförderung tätig sei. Das Amt für Wohnungswesen sei inzwischen aktiv tätig, u. a. im Bereich des Wohnens für Senioren, der neuen Wohnformen und der Moderation in den Siedlungen bei den Gesprächen mit den Wohnungsbauunternehmen. Frau RM Pohlmann-Rohr geht davon aus, dass die Wohnungsverkäufe das Wohnungsamt noch lange arbeitsmäßig binden werde.

Frau RM Horitzky ist der Meinung, dass der Geschäftsbericht die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederspiegelt. Das Wohnungsamt stehe zu vielen Themen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zur Nachfrage der Frau RM Pohlmann-Rohr zum Hannibal informiert Herr Böhm darüber, dass der Hannibal unter Zwangsverwaltung stehe. Dadurch sei sichergestellt, dass die eingehenden Mieteinnahmen u. a. für die Unterhaltung der Immobilie zur Verfügung stehen.
Wichtige Instandsetzungsmaßnahmen sind nun auch umzusetzen.

Auf die Frage des Herrn RM Harnisch, ob bereits die Auswirkungen auf den Wegfall der Zweckentfremdungsverordnung erkennbar sind, erklärt Herr Böhm, dass dies bisher nicht möglich ist. Durch den Wegfall der Zweckentfremdungsverordnung kann nicht nur Wohnraum abgebrochen oder zweckfremd genutzt werden, sondern er kann auch ohne Genehmigung leer stehen gelassen werden. Es ist fraglich, ob dem Wohnungsamt darüber ein Überblick gelingen wird, da Leerstände nicht gemeldet werden müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht 2007 mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2006 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis. 10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
1. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08397-07)

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Umbenennung des Körnebachs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-07)
Herr RM Follert ist der Meinung, dass sich die neue Namensgebung nicht durchsetzen werde, so dass die CDU-Fraktion die Umbenennung ablehne.

Frau RM Weyer erklärt, dass der Name „Körnebach“ für die dort im Umfeld lebenden Menschen negativ behaftet sei. Die Umbenennung in Körne werde von der SPD-Fraktion favorisiert.

Auch Herr RM Tönnes spricht sich für eine Umbenennung aus. Seines Wissens sei diese in der Ideenwerkstatt Körne diskutiert und positiv aufgenommen worden.

Herr RM Gerber lehnt die Vorlage ab.

Dagegen spricht sich Herr RM H. Fischer für eine Umbenennung aus. Hinter der Kläranlage sei das Gewässer ein gereinigtes Fließgewässer, so dass die Umbenennung gerechtfertigt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des Herrn RM H. Fischer gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme des Herrn RM Gerber die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Wunsch des Lippeverbandes zur Umbenennung des Körnebachs in „Körne“ zuzustimmen.





zu TOP 11.2
Masterplan Umwelt – Schwerpunktthema Klimaschutz
Bericht zu den Aktivitäten in den Jahren 2005 und 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07771-07)

Frau RM Lührs ist der Meinung, dass der Weltklimabericht gezeigt habe, wie richtig und wichtig die Bemühungen der Stadt Dortmund zu CO2-Einsparungen waren und sind. Der Bericht des Umweltamtes zu den Aktivitäten in den letzten beiden Jahren stellt dar, wieviel mit wenigen Mitteln erreichbar ist und dass es größere Anstrengungen geben müsste, weil sich das Thema zum Themenschwerpunkt entwickelt. Ggf. müsse es in diesem Bereich Personalverstärkungen geben.

Frau RM Pohlmann-Rohr hält den Klimaschutz für das Thema und verbindet es u .a. mit den Sanierungen von Altbauten, dem Energiepass und den Änderungen in Neubauten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Aktivitäten und den Ergebnissen des Prozesses Masterplan Umwelt in den Jahren 2005 und 2006 zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Antrag auf Planfeststellung zum Bau des "Emscher-Kanals"; Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der verwaltungsinternen Beteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08469-07)

TOP 11.3 ist zu Beginn der Sitzung im Anschluss an die Behandlung des TOP 2.2 beraten worden.

zu TOP 11.4
Luftreinhalteplan Brackeler Straße: Maßnahmenkatalog der Bezirksregierung und Umstellung von Fahrzeugflotten der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08757-07)
- Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer zur Dringlichkeit

Frau RM Lührs bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen. Da die Vorlage heute erst vorliege, bestehe keine Möglichkeit, diese zu diskutieren.
Die von der Bezirksregierung Arnsberg vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Sperrung bestimmter Straßen, führe zu Umwegfahrten, die noch mehr Feinstaub, Lärm, Stickoxide und Kohlendioxid verursachen. Eine abschließende Beratung des Themas hält sie heute nicht für möglich.

Herr RM Pisula schließt sich für die CDU-Fraktion der Bitte der SPD-Fraktion auf Durchlaufen an.

Herrn RM Tönnes ist unverständlich, wie die Sperrung einer Straße vorgeschlagen werden kann, ohne dass quantifiziert wird, wie sich in den umliegenden Straßen die Verkehrsentwicklung darstellen wird. Er stimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr StR Steitz erklärt, dass die Verwaltung sich bemüht habe, insbesondere die Punkte e) und f) des Beschlussvorschlages hinsichtlich der städtischen Fahrzeugflotte zu konkretisieren. Dies dauerte aufgrund der einzubeziehenden Fahrzeuge der städtischen Beteiligungsunternehmen und die dafür erforderlichen Erhebungen länger als geplant.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

13. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 13.1
Änderung des Entgelttarifes für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs - und Katasteramtes zum 01.07.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08222-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2003 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 - ab dem 01.07.2007 anzuwenden.



Zum Ende der Sitzung weist Frau RM Reuter auf das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 (Drucksache-Nr.: 07380-06-E3) zum Masterplan Einzelhandel hin. Hierzu gibt es keine Wortmeldungen, so dass der Ausschuss dadurch sein Einverständnis signalisiert, wie von Herrn StD Sierau vorgeschlagen zu verfahren. Es wird somit keine Sondersitzung zum Thema Masterplan Einzelhandel geben, sondern einen fachlichen Austausch.






R e u t e r J. F i s c h e r S k o d z i k
Stellvertretende VorsitzendeRatsmitgliedSchriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

- Anlage zu TOP 2.2 -

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