Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 21.09.00
StA 01
F 2 57 84

N i e d e r s c h r i f t

über die 17. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 06.09.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

b) beratende Mitglieder

Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde





c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

d) Gäste


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die Vertreterin des Seniorenbeirates, Frau Blind, und Herrn RM Münch, der beratend im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertreten ist. Herr RM Jung stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, verpflichtet Herrn Weikert als sachkundigen Bürger.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken die Anwesenden des kürzlich verstorbenen Ausschussmitgliedes, Detlef Bogdahn.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau s. B. Pohlmann-Rohr benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 31.05.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.06.2000


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage
3.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
3.3 Inhalt und Auswirkungen des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LbodSchG)
- Ausschussvorlage
3.4 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Lichtverschmutzung"

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Nord - Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung;
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
- Ratsvorlage
4.4 Bauleitplanung;
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes -F-Planes- 119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld-
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage
4.5 Hörde Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.6 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen;
II. Beifügung einer Begründung;
III. Erneuter Satzungsbeschluss;
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158
- Ratsvorlage
4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213
- Ratsvorlage
4.9 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung der modifizierten Vorlage vom 15.08.2000
4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker -
Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.11 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000
4.12 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahr 2000 bearbeitet werden
- Ausschussvorlage
4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.14 Scharnhorst-Ost, -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Entwicklung des Projektes Stadtteil-Kultur- und Bildungszentrum
- Ausschussvorlage
4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Rütlistraße, westlich des Knotens
Gottesacker/B1 in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage
4.16 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.00 mit der Bezeichnung "Ausbau der Infrastruktur des Westfalenstadions"; Bitte um Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO


4.17 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Antrag

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern und eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Kirchhörder Berg in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 06.06.2000
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2000 über die zwei Einfamilienwohnhäuser
5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.3 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel,
Brackeler Hellweg 119
- Vorhaben gemäß § 34 BauGB
- Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
- Ausschussvorlage
5.4 Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohle Eiche 29 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.5 Nutzungsänderung und Umbau eines Gebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 137 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.6 Umbau und Erweiterung sowie Neubau eines Gebrauchtwagenzentrums auf dem Grundstück der BMW-Niederlassung Nortkirchenstraße 111 in Dortmund-Hacheney
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch
- Ausschussvorlage
5.7 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.8 Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Nelkenstraße 4a in Dortmund-Lichtendorf
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.9 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.10 Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Primelstraße 29 in Dortmund-Sölde
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage


5.11 Vorbescheid für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses und zwei Garagen auf dem Grundstück Asselner Hellweg 211 in Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.12 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Silberstraße 22
- Bauvorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.13 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.14 Vorbescheid für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Kirchhörder Berg in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49, in Dortmund-Hörde
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
7.2 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, in Do-Wellinghofen
- hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Ratsvorlage
7.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der
Bezeichnung "Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des Hallenbades und des Schulzentrums Hörde"


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage
8.2 Kanalbau Franziusstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Bolmker Weg
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.5 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: R-bau Träger GmbH & Co KG
- Ausschussvorlage
8.8 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
8.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches
- Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.11 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
- Ratsvorlage

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen"
hier: Glückaufsegenstraße - Sachstandsbericht -
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss
- Ratsvorlage

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage
12.2 Neuplanungen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals - Modernisierung des Freibades Hardenberg -
- Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Migdalski vom 14.02.2000 sowie die Anlagen und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2000 wird verwiesen.
12.3 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
- Ratsvorlage
12.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.08.2000 mit der Bezeichnung "Grundsatzuntersuchung Südbad"


Herr RM Jung weist darauf hin, dass im Wege der Dringlichkeit ein gemeinsamer Antrag der drei im AUSW vertretenen Fraktionen vom 06.09.2000 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001" vorliegt und fragt, ob die Dringlichkeit anerkannt wird. Die Dringlichkeit wird anerkannt, der Antrag wird in die Tagesordnung unter TOP 4.0 aufgenommen.

Herr RM Jung weist auf die Einladung zur außerplanmäßigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.09.2000 hin und schlägt vor, in der heutigen Sitzung die Tagesordnungspunkte 1, 4 und 5 zu behandeln und die Tagesordnungspunkte 3 sowie 6 bis 12 auf den 13.09.2000 zu vertagen.



Herr RM Tech macht den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt 8.1 "Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede" heute zu behandeln, da Dringlichkeit geboten ist.
Der Tagesordnungspunkt 4.11 Standortuntersuchung eines SB-Marktes in Dortmund-Kirchlinde soll abgesetzt werden, da die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf hat.

Herr RM Krüger erläutert, dass der Tagesordnungspunkt 4.11 den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schon seit Anfang des Jahres beschäftigt und fordert dazu auf, die Positionen heute auszutauschen und am 13.09.2000 zu beschließen.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass dem Vorschlag der SPD-Fraktion gefolgt werden sollte.

Anschließend wird mit Mehrheit beschlossen, den Tagesordnungspunkt 4.11 auf den 20.09.2000 zu vertagen. In der heutigen Sitzung werden die Tagesordnungspunkte 1, 4, 5, und 8.1 behandelt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 31.05.2000

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.06.2000

Die Niederschrift wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 25, TOP 13.1 der letzte Satz wie folgt ersetzt wird:

Mit Schreiben vom 14.06.2000 sind dem Vorsitzenden des AUSW die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarung, die noch zu überarbeiten und zu aktualisieren sind, zur Weiterleitung an die Geschäftsstellen der drei Fraktionen zugegangen.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 - unbesetzt -

TOP 3 (3.1 - 3.4) wird vertagt auf die AUSW-Sitzung am 13.09.2000.

Zu 5.6 Umbau und Erweiterung sowie Neubau eines Gebrauchtwagenzentrums auf dem Grundstück der BMW-Niederlassung Nortkirchenstraße 111 in Dortmund-Hacheney
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage

Herr Maier (BMW) erläutert, dass der derzeitige Planungsentwurf sich an dem Entwicklungskonzept Phoenix-West orientiert. Die Zustimmung zum Sanierungskonzept des Umweltamtes liegt vor. Bereits im Jahr 1998 hat BMW erste Überlegungen zur Erweiterung angestellt. Im September 1999 hat der Vorstand das Projekt genehmigt. Die Zahl der Mitarbeiter ist von 50 auf 121 angestiegen, das derzeitige Gebäude ist aber nur auf 70 Mitarbeiter ausgelegt.
Herr Zander (BMW) stellt das Konzept des Bauvorhabens, das sich an dem Entwurf von Stege & Partner orientiert, vor.

Herr RM Tech sagt, dass das Modell Maßstäbe für Phoenix-West setzt und dass die 40 Mio. DM realisiert werden müssen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht in dem Modell keine Verbindung mehr zum Rombergpark. An der Kreuzung Nortkirchenstraße zum Eingang Phoenix-West sind Parkplätze, die sich negativ auf das Entré für Phoenix-West auswirken. Sie fragt, ob bei dem Bau an Photovoltaik und ökologische Baustoffe gedacht sei.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West in Einklang mit dem Entwurf von BMW gebracht wurde. Die Grünverbindung ist nach wie vor enthalten, die architektonische und städtebauliche Qualität ist gewahrt worden. Es ist nicht nur die städtebauliche Konzeption angepasst worden, sondern auch die Erschließung für die Fläche Phoenix-West. Hierzu wird für die Sitzung des AUSW am 20.09.00 eine Vorlage vorgelegt.

Herr Zander (BMW) antwortet, dass alle Materialien im ökologisch ökonomischen Bereich liegen und dass alle Baustoffe recycelt werden können. Des weiteren wird eine Wassermehrfachverbrauchanlage installiert. Pro Mitarbeiter stehen 18 qm Arbeitsfläche zur Verfügung.

Herr RM Krüger meint, dass die Grünachse Richtung Rombergpark eingeschränkt wird. Er sieht qualitative Abstriche im Gesamtkonzept.
Herr RM Münch regt an, von der Nortkirchenstraße Richtung Pferdebachtal eine Grünverbindung zu schaffen.

Herr StR Sierau berichtet, dass die Interessen von BMW und Phoenix-West in Einklang gebracht worden sind. Um in den Rombergpark zu gelangen, müsste in jedem Falle die B 54 gekreuzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.0 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.00 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001"

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag einstimmig:
"Der Ausschuss beauftragt das Dezernat 6, baldmöglichst dem AUSW ein Jahresarbeitsprogramm 2000/2001 vorzulegen.
Für die Sitzung des AUSW am 20.09.2000 wird der Planungsdezernent gebeten, dem Ausschuss einen Entwurf der Grundstruktur des Jahresarbeitsprogramms vorzulegen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt das ausschussfähige Programm noch nicht fertiggestellt ist."

Zu 4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:



Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -;
II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oetringhauser Straße - mit Erläuterungsbericht vom 20. Juni 2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20. Juni 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes - Untere Landschaftsbehörde - geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, so dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG - ) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).

Zu 4.2 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des
Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage
- Tischvorlage zu der Vorlage der Verwaltung vom 07.08.00 betreffend die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Anregungen der Stadtkrone-Ost Entwicklungsgesellschaft unter Punkt 10.1 der zitierten Vorlage

Herr RM Münch weist darauf hin, dass die BV-Aplerbeck die Anbindung der Marsbruchstraße an den Knoten Gottesacker abgelehnt hat und der AUSW diesem Beschluss zustimmen sollte.
Herr RM Zuch rät dem Beschluss der BV-Aplerbeck nicht zu folgen, da dann der Verkehr über Aplerbeck abfließen würde.

Herr RM Tech sagt, dass seine Fraktion den Vorschlag der BV Aplerbeck ablehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende
Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost - geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,

c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.

Zu 4.3 Bauleitplanung;
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige
Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu treffen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm.VO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Konkretisierung der Planzeichnung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes und stellt diese Änderung fest:

Die Legende des Änderungsplanes ist folgendermaßen zu ergänzen:

Sondergebiet (SO) - großflächiger Einzelhandel - Einkaufzentrum maximale Verkaufsfläche - 6 800 qm).


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Vorlage zu ergänzen und die ergänzte Begründung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügen.


Zu 4.4 Bauleitplanung;
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes –F-Planes- 119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des
F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage

Herr RM Brunstein begrüßt, dass die Wünsche aller drei Fraktionen sowie der Bürger in der Vorlage enthalten sind und dass die Roonheide nicht bebaut wird. Gleichwohl enthält die Vorlage auf Seite 8 den Hinweis, dass im Bereich Netter Feld die im Flächennutzungsplan dargestellten Kleingärten im Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Dies sei von der Bezirksvertretung Mengede mit dem Hinweis, dass dort keine Bebauung jeglicher Art stattfinden solle, abgelehnt worden.

Auch Herr RM Krüger spricht sich dafür aus, dass der Bereich der Roonheide als Grünbereich aufgewertet werden und der Bereich Netter Feld nicht für Kleingärten im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollten für diesen Bereich andere Planvorgaben gemacht werden.

Herr Wilde berichtet, dass im Sommer vergangenen Jahres im Planungsvorschlag östlich der Roonheide Wohnbebauung vorgeschlagen wurde. Dies hat die Diskussion im AUSW als auch in der Bezirksvertretung Mengede ausgelöst. Ob dort Freiraum oder Grabeländer bzw. Dauerkleingärten festgesetzt werden sollen, ist nicht diskutiert worden. Die nachfolgende Bürgeranhörung und Trägerbeteiligung hat ergeben, dass eine Wohnbebauung an dieser Stelle ausdrücklich nicht gewünscht ist. Diesem Wunsch ist auch entsprochen worden. Herr Wilde schlägt vor, wenn der Wunsch aller drei Fraktionen besteht, den Planbereich um die Dauerkleingärten zu reduzieren, dies planungsrechtlich zu realisieren.

Herr RM Harnisch begrüßt den Vorschlag des Herrn Wilde und weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Mengede die Kleingartenanlage ablehnen werde.

Herr RM Jung schlägt vor, den Geltungsbereich um die Flächen zu vermindern, die derzeit in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden sollen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung mit der Maßgabe, den Geltungsbereich um die Flächen zu reduzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (119. Änderung –Erdbeerfeld-);



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-.

IV. beschließt den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131
-Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)

Zu 4.5 Hörde Clarenberg,
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Weiterleitung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40.770,00 DM an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e.V..







Zu 4.6 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ap 202 - Verkehrsknoten am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
- Schreiben des Seniorenbeirates vom 06.09.2000

Frau s. E. Blind verweist auf das Schreiben des Seniorenbeirates an den Ausschussvorsitzenden, in dem sich der Seniorenbeirat dafür ausspricht, dass schon im Planungsstadium darauf hingewirkt wird, dass der östliche Zugang der Bahnsteige einen Aufzug erhält.

Frau RM Gerszewski sagt zu, beim Stadtbahnbau darauf hinzuwirken, dass dies umgesetzt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Faktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 202
- Verkehrsknoten am Gottesacker - geprüft und beschließt,


a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem Bebauungsplan Ap 202 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).








Zu 4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -, gleichzeitig
teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen;
II. Beifügung einer Begründung;
III. Erneuter Satzungsbeschluss;
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158
- Ratsvorlage

Herr RM Münch weist darauf hin, dass die Straße eine Barriere für die Grünverbindung darstellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 158 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 bis 11.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 18.04.2000 dem Bebauungsplan Lü 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung Brennaborstraße für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich erneut als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 158 – Drei Morgen Nord-)

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 158 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.2995 (GV NW S. 283).

V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. Dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit
von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes In N 213
- Ratsvorlage

Herr RM Jostes erläutert, dass hinsichtlich der Anbindung der B 236 an den "Spaghetti-Knoten" eine zeitliche Folge erhalten müsse. Er verweist auf die Vorlage auf Seite 20, in dem das Vorkommen der Ringelnatter als zweifelhaft bezeichnet wird. Dies stimmt so nicht, in diesem Bereich gebe es sehr viele Ringelnattern.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Anzweifelung der Literaturstelle eine Beschämung des ehrenamtlichen Naturschutzengagements in Dortmund ist. Diese Literaturstelle ist von Herrn Hallmann, der Umweltpreisträger der Stadt Dortmund ist.

Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
"Wenn die Umweltverwaltung solche Angaben macht, möge sie diese bitte begründen."

Herr RM Münch fragt, wo der Tierdurchlass im oberen Bereich geblieben ist, der im ersten Bebauungsplan vorgesehen war. Herr Münch stellt mündlich den Antrag:
"Der Schutz der Ringelnatter und des Kammmolches ist satzungsgemäß in die Satzung des Bebauungsplanes festzuschreiben."

Herr RM Jung versteht den ersten Antrag zum zukünftigen Vorgehen mit Belegstellen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan müssen schon präzise begründet werden und anhand der gesetzlichen Ermächtigungen gemäß § 9 Baugesetzbuch überprüft werden, ob diese aufgenommen werden können.

Herr RM Krüger weist auf Rodungsmaßnahmen hin, die vorgenommen worden sind, ohne sich Klarheit über Flora und Fauna zu verschaffen. Die Formulierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen steht seiner Meinung nach im Widerspruch zu dem, wie es im vorigen Jahr gehandhabt wurde.

Herr RM Berndsen verweist auf Seite 5 der Vorlage und darauf, dass die Bezirksvertretung Eving darauf hingewiesen hat, dass LKW-Verkehr von dem Gebiet in die Bayrische Straße verhindert werden soll. Er regt an, dies zu berücksichtigen.

Herr Neugebauer ist der Meinung, dass die Verwaltung auf den ehrenamtlichen Naturschutz angewiesen ist und deshalb solche unsachlichen Formulierungen vermieden werden sollen. Sonst könnte die Folge eintreten, dass sich der ehrenamtliche Naturschutz ansonsten von vielen Bereichen zurückziehen wird. Neben Ringelnatter und Kammmolchen kommt in diesem Gebiet ebenfalls die Kreuzkröte vor. Er weist darauf hin, dass die Maßnahmen der Ersatzflächen Methler, östlich B 236, nach Art und Umfang mit dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden sollten, bevor ausführungsreife Pläne erstellt werden.

Herr RM Münch formuliert seinen mündlichen Antrag erneut:
"Der AUSW fordert die Verwaltung auf, geeignete Artenschutzmaßnahmen für Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter verbindlich in die Satzung mit aufzunehmen."



Herr Wilde verweist auf die Beschlüsse der Bezirksvertretungen Eving und Scharnhorst zur Anbindung an die B 236 n. Diesen Beschlüssen ist der AUSW im Grundsatz gefolgt. Die Verwaltung fühlt sich beauftragt, an dieser Anbindung zu arbeiten. Er berichtet, dass die Erweiterung des GVZ
(1. Stufe) an die Derner Straße angebunden ist und dass dies funktioniert. Dennoch wird mit der Erweiterung des GVZ die Anbindung an die B 236 n weiterverfolgt. Der entsprechende Vorschlag wird dem AUSW vorgelegt. Hinsichtlich des LKW-Verkehrs auf der Bayrischen Straße kann der Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen. Der Zustand des Knotenpunktes Derner Straße, Bayrische Straße, Feineisenstraße ist noch nicht endausgebaut.

Herr Grote sagt, dass es kein großes Problem ist, die Freiflächen im Bebauungsplan so zu gestalten, dass die drei geschützten Arten dort auf Dauer erhalten bleiben können. Seitens des Grundstückseigentümers ThyssenKrupp sind bereits Gelder bereitgestellt worden, die zum Teil nach Schulte Methler gehen, aber auch hierfür verwendet werden. Herr Grote ist der Meinung, dass der Tierdurchlass zur P4-Fläche vorhanden ist.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass es sich hier nicht um eine förmliche Festsetzung handelt, sondern dass die Verwaltung aufgefordert wird, geeignete Maßnahmen mit dem Grundstückseigen- tümer abzusprechen, damit diese Tierarten dort ihren geeigneten Lebensraum haben.

Herr RM Münch verweist auf den Vorschlag von Herrn Grote, dass der Freiraumbereich an der Derner Straße für den Artenschutz dieser drei Arten so gestaltet wird. Dies könnte in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Herr RM Jung erklärt, dass im Bebauungsplan nicht jede Bepflanzung dargestellt wird. Deshalb ist dies auf die Ausführungsplanung bezogen.

Herr RM Jung stellt fest, dass Einigkeit in dem Begehren besteht, in den Frei-/Ausgleichsflächen Maßnahmen zum Schutz der Arten Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter zu ergreifen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zu beschließen.

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III-FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu
folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen;

- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12
aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit den durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 18.08.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.9 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
-Teil A-
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung der modifizierten Vorlage vom 15.08.2000

Herr RM Jung verweist auf die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Beschluss zu genehmigen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141,B GBl. III/FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.




Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes Hö 246 - Benninghofer Mark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten Bereich (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes We 128) und der Begründung vom 02.05.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. B. m. §§ 7 und 41 GO.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


Zu 4.10Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker -
Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu treffen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 313 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW .S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.05.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.08.00 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 Ab. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.11 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)

Diese Vorlage wird vertagt und am 20.09.2000 behandelt.

Zu 4.12 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahr 2000 bearbeitet werden
- Ausschussvorlage

Herr RM Zuch weist darauf hin, dass die Herrenstraße 50 ha aufweist, davon aber nur 5 ha zur Bebauung. Er verweist darauf, dass nur der westliche Teil der Herrenstraße bebaut werden darf. Dies gehe nicht eindeutig aus der Vorlage hervor.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr berichtet, dass die ganze Vorlage 4100 Wohneinheiten (WE) in allen Stadtteilen bis 2001 aufweist und dass diese Flächen für die nächste Zeit ausreichen.

Herr StR Sierau sagt, dass auch nach 2001 weitere Flächen vorgehalten werden müssen.
Herr Wilde erläutert, dass die Vorlage eine Übersicht der Flächen darstellt, die aktuell in Bearbeitung sind. Die tatsächlichen Flächengrößen für die Wohnbauflächen lassen sich erst im Rahmen des Bebauungsplanes ermitteln. Dies trifft auch auf den Bereich Herrenstraße zu, da dort nur eine Teilfläche in Anspruch genommen werden kann. Nicht alle 4100 WE werden in diesem Jahr zur Planreife führt. Wenn 2000 WE zugrundegelegt werden, reicht dies maximal für zwei Jahre.

Herr RM Krüger weist auf den Beschlussvorschlag hin, dass die Flächen nicht zustimmend zur Kenntnis genommen werden, sondern nur zur Kenntnis genommen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Aufstellung der Planungsverwaltung zu allen Planverfahren im Bereich Wohnbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden, zur Kenntnis.

Zu 4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße - hier: I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Ap 125 -Ringofenstraße- in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Anderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125) zu beteiligen
.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu 4.14Scharnhorst-Ost, -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Entwicklung des Projektes Stadtteil-Kultur- und Bildungszentrum
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, unter den in der Vorlage beschriebenen Voraussetzungen, die nötigen Schritte im Hinblick auf die Entwicklung des Projektes "Stadtteil Kultur- und Bildungszentrums Scharnhorst-Ost" und die Einbindung in den Erneuerungsprozess der Großsiedlung, als Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, zu veranlassen.

Zu 4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Rütlistraße, westlich des Knotens
Gottesacker/B1 in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.16 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.00 mit der Bezeichnung "Ausbau der Infrastruktur des Westfalenstadions"; Bitte um Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO

Herr StR Sierau berichtet, der DFB habe dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass Dortmund Spielstandort der WM 2006 sei. Der OB führt z. Z. Gespräche mit den Kleingärtnern. Es ist möglich, das Luftbad an anderer Stelle einzurichten. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit hierüber berichten.

Frau RM Kröger-Brenner erläutert, dass der Bestand Vorrang hat. Es ist erforderlich, die Betroffenen an einen Tisch zu holen, um eine zufriedenstellende Lösung für alle zu erreichen.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Ausbaustufe des Stadions berücksichtigt und insgesamt die Weiterentwicklung des Bereiches Westfalenhallen neu definiert werden muss. Dies müsse in einem Gesamtkonzept erörtert werden. Zu gegebener Zeit wird eine Vorlage dem AUSW sowie dem Rat und der Bezirksvertretung vorgelegt.

Herr RM Jostes begrüßt die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes und hält fest, dass es vorab keine Hemmnisse geben dürfte.

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass im Vorfeld mehrere Alternativen präsentiert werden sollen.

Herr StR Sierau berichtet, dass dem BVB 1998 eine Skizze auf der Grundlage des Pflichtenheftes über die technischen Anforderungen für Stadien, die als Spielorte für die Weltmeisterschaft 2006 in Betracht kommen, für die Bewerbung beim DFB übergeben wurde.
Um eine insbesondere im Hinblick auf die Weltmeisterschaft 2006 vertragliche Situation aller betroffenen Nutzungen zu erreichen, werden in der Verwaltung unterschiedliche Planungsansätze untersucht, die nach Abstimmung im Verwaltungsvorstand in Kürze den politischen Gremien vorgestellt werden.


Zu 4.17 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Anträge
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.08.00

Die Anfrage gilt als eingebracht. Eine Stellungnahme wird in der Sitzung des AUSW am 20.09.2000 erfolgen.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern und eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Kirchhörder Berg in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 06.06.2000
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2000 über die zwei Einfamilienwohnhäuser

Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Beschluss zu genehmigen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Wegen der Sommerpause soll auf dem Wege der Dringlichkeit die Vorlage soweit sie die 2 Einfamilienhäuser betrifft (das Mehrfamilienwohnhaus ist davon ausgenommen), zur Kenntnis genommen werden.

Zu 5.14 Vorbescheid für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Kirchhörder Berg in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger lehnt für seine Fraktion eine Bebauung des Marktplatzes ab, der Investor habe aber Anspruch auf die Baugenehmigung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel, Brackeler Hellweg 119
- Vorhaben gemäß § 34 BauGB
- Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
- Ausschussvorlage
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2000
Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, das Bauvorhaben zu genehmigen, zur Kenntnis.

Zu 5.4 Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohle Eiche 29 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.5 Nutzungsänderung und Umbau eines Gebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 137 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger verweist auf Seite 2 der Vorlage. Danach wird das Wirtschaftsgebäude seit 1979 als Lager, für Arbeitsräume und Büroflächen für ein Bauunternehmen ohne baurechtliche Genehmigung genutzt. Er fragt, ob dies noch der Fall sei und wenn ja, welche Instrumente eingesetzt werden sollen, damit dieser nicht baurechtliche Zustand beendet wird.

Herr RM Krüger fragt, ob es der gleiche Eigentümer ist und der positive Bauvorbescheid mit einer Genehmigung verbunden werden könnte.

Herr Hofmeister sagt eine Prüfung zu. Eine Berichterstattung im AUSW wird erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.7 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Zu 5.8 Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Nelkenstraße 4a in Dortmund-Lichtendorf
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Herr RM Zuch weist auf die Zunahme der Verkehre hin und bittet die Verwaltung, eine Verampelung der Kreuzung zu überprüfen.

Frau RM Brauer berichtet, dass der AUSW eine architektonische Überarbeitung des Lebensmittelmarktes gewünscht hat und fragt, ob dies überarbeitet worden ist.

Herr Hofmeister antwortet, dass das Dach eine Staffelung mit einer Gaube, um das Dach zu gliedern, erhalten habe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.9 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.10 Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Primelstraße 29 in Dortmund-Sölde
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.11 Vorbescheid für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses und zwei Garagen auf dem Grundstück Asselner Hellweg 211 in Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Frau RM Gerszewski fragt, wieviel Familien im zweigeschossigen Wohnhaus wohnen werden und weist auf die Gefährlichkeit der Ausfahrt an der Stichstraße hin. Diese mündet genau an der Haltestelle "Asselner Hellweg".

Herr Hofmeister weist darauf hin, dass es sich um zwei Wohneinheiten handelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.12 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Silberstraße 22
- Bauvorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Herr RM Sauer sagt, dass die Vorlage mit großer Sorgfalt ausgeführt wurde und hofft, dass im weiteren Verfahren die gleiche Sorgfalt angewandt wird. Durch die Viergeschossigkeit wird die Sichtbeziehung von der Hansastraße zum Kath. Zentrum eingeschränkt. Der Denkmalschutz ist nur durch einen städtebaulichen und architektonisch sehr hochwertigen Planungsansatz möglich. Der derzeitige Entwurf dürfe so nicht umgesetzt werden. Der Erhalt der Bronze-Plastik ist wünschenswert.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, wann die Prüfung der Denkmalpflicht abgeschlossen ist, sie hält eine hochwertige Architektur für notwendig.

Herr StR Sierau weist auf den derzeitig schlechten Zustand des Gebäudes hin. Der Eigentümer habe gesagt, dass er aufgrund der Kosten nicht sanieren, sondern neu investieren möchte. Die Verwaltung habe auf den Denkmalschutz und auch auf das Naturdenkmal im Park hingewiesen und dass deshalb sorgfältig geplant werden müsse. Daraufhin hat der Investor die vorliegende Bauvoranfrage gestellt. Herr Sierau erläutert, dass die Eintragung in die Denkmalliste derzeit geprüft wird. Sollte es zu einer Eintragung kommen, ist trotzdem eine Abwägung notwendig und es kann gegen den Denkmalschutz entschieden werden.


Herr RM Krüger schlägt vor, den Vorbescheid negativ zu bescheiden und bittet um förmliche Abstimmung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt von der Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Aussicht zu stellen, mehrheitlich zur Kenntnis.

Zu 5.13 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Herr RM Münch schlägt vor, einen anderen Standort in Erwägung zu ziehen, da es sich hier um ökologisch hochwertiges Gebiet handelt.

Herr RM Krüger bittet um förmliche Abstimmung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, mehrheitlich zur Kenntnis.


TOP 6 und 7 werden vertagt auf die AUSW-Sitzung am 13.09.00.


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund - Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 bs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Behr + Partner GmbH übertragen.


TOP 8 (8.2 - 8.11) und TOP 9 - 12 werden auf die AUSW-Sitzung am 13.09.00 vertagt.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr schließt.



J u n g P o h l m a n n - R o h r I r l e
Vorsitzender sachkundige Bürgerin Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.) © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus