Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 30.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 12:00 - 13:43 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V. für Herrn RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i.V. für Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Thiel (SPD) i.V. für Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i.V. für Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/FBL
Her Höing-60/stv. FBL
Herr Nickisch - 61/FBL
Herr Böhm - 64/FBL
Frau Linnebach-64/stv.-FBL
Herr Kollmann-20/1 stv. BL
Herr Ellerkamp-23/ FBL
Herr Schiebold-23/2 BL
Herr Reil-52/GF
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro



4. Gäste:

Herr Niesmann-EDG

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 30.11.2016, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05411-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016
(Drucksache Nr.: 05411-16)


3.2 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06085-16)

3.3 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer Drucksache Nr. 05295-16

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)

3.4 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016

3.5 Quartiersentwicklung Speicherstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06055-16)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05904-16)

4.2 Nahverkehrsplan Dortmund 2014 - Ergänzung des Kapitels 2.4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06333-16)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; II. Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-16)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

4.5 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -; zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, V. Beschluss zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke sowie dessen Änderung Nr. 1, VI. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Bebauungsplan (Offenlegungsbeschluss), VII. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05803-16)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06118-16)

4.7 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahrens; II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05916-16)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05938-16)

4.9 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 -Kortental-
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05342-16)

4.10 Bauleitplanung:
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTA Fredenbaum -
I. Beschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffenlichkeitsbeteiligung
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss (Drucksache Nr.: 05986-16)

4.11 Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05927-16)

4.12 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung;

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05944-16)

4.13 Bauleitplanung; 33. Änderung, Teil II des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung, Teil II des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05845-16)

4.14 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06166-16)

4.15 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, hier: Sachstand der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-16)

4.16 Bericht über die Planungswerkstatt Dortmund Hbf Umfeld Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06232-16)

4.17 "Bananenradweg"/Fahrrad-Boulevard Gronaustraße
In der Sitzung des AUSW am 21.09.2016 einigte man sich darauf, die folgenden beiden Punkte gemeinsam zu behandeln.

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04982-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04982-16-E2)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05066-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05066-16-E2)


4.18 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016
(Drucksache Nr.: 05718-16)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04074-16)

5.2 Genehmigung von "lärmintensiven" Veranstaltungen; Veränderungen des Freizeitlärmerlasses NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05279-16)

5.3 Stadtumbau Rheinische Straße; Teilmaßnahme: Energieeffizienzquartier Unionviertel
hier: Abschlussbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06005-16)
-REDUZIERTER SONDERVERSAND-

5.4 Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Zusatz-/ Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04372-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04372-16-E3)

5.5 Nitratbelastung im Grundwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06304-16)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

6.2 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05925-16)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2016
(Drucksache Nr.: 05925-16-E1)

6.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Neugestaltung Marktplatz Westerfilde - Wettbewerbsergebnis, Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06270-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frank benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) einigt sich auf folgende Änderungen zur Tagesordnung:

Die Vorlage zu TOP 4.5 „ Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 275 –Luisenglück-…“ wird, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der Fraktion Die Linke & Piraten, ohne Empfehlung weitergeleitet.

TOP 4.8 „Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281-Faßstraße-…“ wird, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion, in die nächste Sitzung des AUSW geschoben.

TOP 4.13 „ Bauleitplanung; …Bebauungsplan Hö 225n –Zeche Crone, Teil II-…“ wird durch die Verwaltung zurückgezogen, da der Vorhabenträger hierzu noch Änderungen bezüglich der Planung angekündigt hatte. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende, neue Vorlage einbringen.


Die Vorlage zu TOP 6.1 „ Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde“ wird, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der Fraktion B’90 /Die Grünen ohne Empfehlung weitergeleitet.



Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016


Frau Rm Albrecht-Winterhoff bittet darum, dass die von ihr in der vergangenen Sitzung eingeforderten Änderungen zur Vorlage „Campus 2030“ auch entsprechend im Internet veröffentlicht werden.

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05411-16)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.11.2016:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann betonte, dass der Bericht sehr detailliert sei und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihre Fraktion grundsätzlich mit der Entsorgungsform der „Müllverbrennung“ nicht einverstanden sei.
Im Zusammenhang mit der Vorlage fragte sie nach, welche Kosten durch illegale Müllentsorgung entstünden und wie diese Kosten umgelegt würden?“

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit der o. g. Anmerkung und Frage dem Rat der Stadt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund zu beschließen.“


AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.2
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06085-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer Drucksache Nr. 05295-16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 15.11.2016:


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (05295-16-E1):

„Die Idee innerhalb des Gasometers auf der Fläche Phönix-West ein Kletterzentrum zu errichten
und so dieses imposante Dortmunder Industrie-Denkmal einer neuen und innovativen
Nutzung zuzuführen ist grundsätzlich zu begrüßen.

Die hierfür notwendigen weiteren Untersuchen sind daher richtig. Angesichts der städtischen
Finanzsituation jedoch und dem Beschluss des Deutschen Alpenvereins (DAV),
„sich mit erheblichen Mitteln von rund 1 Mio. € an der Realisierung des Projekts zu beteiligen“,
sollte darüber nachgedacht werden, ob sich der DAV auch an den Kosten der weiteren
Untersuchungen (bis zu 50.000 €) beteiligen könnte.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat
der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.“


ABVG 15.11.2016:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet, die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.

Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Antrag zustimmen werde und an der Akquirierung der Fördermittel in Höhe von bis zu 80% im Sinne dieses integrierten Handlungskonzeptes festhalten wolle.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktionen dem SPD-Antrag ebenfalls zustimmen werde.

Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da dieses zwar sympathische Projekt, aus seiner Sicht, aufgrund der hohen Kosten, die hierdurch entstehen würden, nicht realisierbar sei.

Herr Rm Dudde erläutert, dass sich seine Fraktion noch weitere Informationen über den Inhalt des Gutachtens gewünscht hätte. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Auf Nachfragen zu dieser Angelegenheit, teilt Herr Dreiskämper zunächst mit, dass die Verwaltung auf jeden Fall zwei Gutachten benötige, um eine belastbare Aussage zu der Machbarkeit und zu den Kosten machen zu können, da es keine bundesweiten Vergleichsobjekte hierzu gebe. Weiter werde man sich auch mit dem Artenschutz beschäftigen, da sich viele geschützte Arten auf dem Gelände befänden. Es sei z.B. zu klären, zu welchen Zeiten gebaut werden dürfe, ob durchgehend gebaut werden dürfe und/oder welche Einschränkungen für den Betrieb erforderlich werden. Dies müsse man vorher belastbar klären, da diese Fragen Kostenauswirkungen verursachen könnten. Des Weiteren teilt er mit, dass die Zulässigkeit einer Subventionierung einer solchen Anlage inzwischen durch das Rechtsamt bestätigt worden sei. Nicht zulässig sei es, bestimmte Betreiber zu subventionieren. Dies bedeute, dass man als Stadt grundsätzlich in der Lage sei, mit öffentlichen Geldern eine solche Einrichtung zu bauen, es aber wichtig sei, dass der Betreiber dann auch marktübliche Konditionen (keinen subventionierten Mietpreis) für die Inanspruchnahme diese städtischen Räumlichkeiten entrichte.
Zum Thema „Zeitperspektive“ teilt er mit, dass man mit dieser Vorlage noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss herbeiführen wolle, um danach umgehend die Beauftragung der Gutachten veranlassen zu können. Somit sei perspektivisch im zweiten Quartal 2017 mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen, welche in Form einer Grundsatzvorlage zu diesem Projekt in den Beratungsgang der entsprechenden Gremien eingebracht werde.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Pisula, wird wie folgt abgestimmt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05295-16-E1):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.



2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.


Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage an den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.



Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.1.2016:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a zu fassen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2016: 24.1.2016:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 24.11.2016 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a. zu fassen.


AUSW, 30.11.2016:

Frau Rm Brunsing nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 u. 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie folgt zu fassen.


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.







zu TOP 3.4
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016:

„… im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.

Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:


2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.




zu TOP 3.5
Quartiersentwicklung Speicherstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06055-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Quartiersentwicklung Speicherstraße zur Kenntnis.



















4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05904-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05904-16-E1):

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der
Bezirksvertretung Aplerbeck alternative Lösungen für die an der Köln-Berliner-Straße geplante
Haltestelle der Buslinie 440 Richtung Flughafen Dortmund / Holzwickede zu finden.


Begründung:
Die Haltestelle für die Buslinie 440 auf der Köln-Berliner Straße, wie sie die jetzt vorliegende
Linienführung vorsieht, hat vor Ort zu berechtigten Einwänden der Anwohner*innen
und der Bezirksvertretung geführt. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Einwendungen
und Vorschläge muss die Linienführung des Busses nochmal überdacht werden.“

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 29.11.2016:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck merkt zu der vorgelegten Vorlage der Verwaltung kritisch an:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erneuert ihren Beschluss an die Verwaltung zum Bau eines Kreisverkehres im Bereich Ringofenstraße/Rodenbergstraße. Sie wünscht die Vorstellung von Planungen mit entsprechenden Kostenangaben.


Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Variante A in der Vorlage der Verwaltung einstimmig ab. Der Variante B und C stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

Aufgrund eines in der Sitzung vorgelegten Antrages aller Fraktionen und Einzelmitglieder begrüßt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Reduzierung der angefahrenen Bushaltestellen

im Bereich Ortskern Aplerbeck / Aplerbecker Marktplatz und lehnt gleichzeitig einstimmig eine separate Haltestelle für die Buslinie 440 Richtung Flughafen Dortmund / Holzwickede auf der Köln-Berliner Straße ab. Die BV wünscht, dass die Buslinie 440 zukünftig (nach Bau des Kreisverkehrs Ringofenstraße / Rodenbergstraße) an der Haltestelle Rodenbergstraße endet.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Zusätzen folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.“






AUSW, 30.11.2016:

Aufgrund der Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie der heutigen Diskussion zur gesamten Angelegenheit, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, mit den nachfolgenden Anmerkungen einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.

Die in der Vorlage aufgeführte Variante „A“ wir nicht weiter verfolgt.

Die Variante „C“, mit der Umfahrung des Aplerbecker Zentrums, wird kurzfristig, zunächst unter Vorbehalt, umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu und auch zu Variante „B“ der Vorlage verträglichere Lösungsalternativen zu erarbeiten und zeitnah eine entsprechende Vorlage in die Gremien einzubringen.



zu TOP 4.2
Nahverkehrsplan Dortmund 2014 - Ergänzung des Kapitels 2.4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06333-16)

AUSW, 30.11.2016:

Herr sB Tietz merkt an, dass er diese Vorlage nur als Vorbehaltsbeschluss ansehe, da hierzu noch diskutiert werde, ob in einen Nahverkehrsplan, im Hinblick auf Entlohnung, auch noch soziale Vorgaben einfügt werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Nahverkehrsplan Dortmund 2014 im Kapitel 2.4 Bestandsbetrauung / zukünftige Vergabe der Verkehrsleistungen um folgende Formulierung zu ergänzen: „Das Verkehrsunternehmen hat das eingesetzte Personal nach Maßgabe der jeweiligen einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Repräsentativen Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) zu entlohnen.“




zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; II. Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-16)

AUSW, 30.11.2016:

Herr Rm Frank nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 u. 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teil.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan In N 237 – Hauptbahnhof Nordseite – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen und den Bebauungsplan In N 232 – ZOB Steinstraße –, den Bebauungsplan 166 – Grüne Straße / Kurfürstenstraße – teilweise sowie den Bebauungsplan 23 – Gneisenaustraße – teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 – Hauptbahnhof Nordseite –.

Rechtsgrundlage:

§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

AUSW, 30.11.2016:


Frau Rm Neumann –Lieven bittet darum, die Befassung mit der Vorlage zu vertagen, damit die Verwaltung zunächst die noch ungeklärten Frage, welche u.a. auch in der Presse thematisiert wurden, klären könne.

Herr Wilde führt an, dass man nicht darauf angewiesen sei, dass der Beschluss zu dieser Vorlage noch vor Ende des Jahres gefasst würde und schlägt daher vor, den Vorhabenträger zunächst darum zu bitten, darzulegen, wie mieterverträglich er die gesamte Sanierung dort abwickeln wolle.

Herr sB Auffahrt möchte von der Verwaltung wissen, ob die dort bekannten Zahlen zur Höhe der Mieten höher oder niedriger, als in der Zeitung erwähnt, seien.
Weiter führt er an, dass es in der Begründung zur Vorlage (siehe Seite 13 und 14) eine Diskrepanz zu der Anzahl der dort erwähnten, zu erhaltenden Bäume gebe. Hierzu bittet er um Aufklärung.

Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung das Thema „Bäume“ überprüfen und im Falle einer Diskrepanz der Angaben zur nächsten Sitzung eine aufklärende, schriftliche Ergänzung hierzu vorlegen werde.
Zu den Preisen habe er die Aussage vom Eigentümer, dass die heutige Miethöhe bei 5,10 €/qm liege und zukünftig ein Mietpreis in Höhe von 9€/qm anstrebt werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Die Verwaltung bittet den Vorhabenträger inzwischen darum, darzulegen, wie mieterverträglich dieser die gesamte Sanierung abwickeln will.

Zu TOP 4.5
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -; zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, V. Beschluss zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke sowie dessen Änderung Nr. 1, VI. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Bebauungsplan (Offenlegungsbeschluss), VII. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05803-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 29.11.2016:

„ Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Tegethoff vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und bittet ihn, die Vorlage vorzustellen.

Herr Tegethoff stellt kurz die wesentlichen Ziele des Bebauungsplanes 275 – Luisenglück - vor. Diese seien die Schaffung eines Wohnquartiers mit Mischnutzungen, einer Tageseinrichtung für Kinder, Arrondierung mit Gewerbe und einem Discounter nebst zwei Fachmärkten, der Erhalt des vorhandenen und markanten Verwaltungsgebäudes sowie gegebenenfalls die Umnutzung zu Wohnzwecken (z. B. studentisches Wohnen), der Ausbau der Straße Luisenglück und der Erhalt von Grünstrukturen sowie Vernetzung mit der Umgebung.

Er erläutert anhand eines Planes ausführlich die Veränderungen des Vorhabens, die nach der Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung Hombruch am 06.04.2016 erfolgt sind. Die Verwaltung habe im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Anregungen aus der Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung und weiteren schriftlichen Äußerungen aus der Bürgerschaft, Stellung genommen. Die Ergebnisse seien in der Vorlage ab Seite 14 aufgeführt.

Schwerpunktmäßig geht er auf folgende Punkte ein:

In der ausführlichen Diskussion werden die Fragen der Bezirksvertretung nach der Verkehrssituation und dem Verkehrsgutachten, ausreichend breiten Rad- und Gehwegen, der 25 % Regelung bzgl. sozialem Wohnungsbau, der Lärmbelastung, Flächen für ein Kulturzentrum und einem Containerstandort, der Beschaffenheit und Höhe der Lärmschutzwand durch Herrn Tegethoff beantwortet.

Vor Beschlussfassung eröffnet Herr Bezirksbürgermeister um 16:25 Uhr die Einwohnerfragestunde, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zu geben, Fragen nach den geplanten Vorhaben an der Straße Luisenglück zu stellen. Die Fragen werden beantwortet.

Nach Beendigung der Einwohnerfragestunde um 16:35 Uhr fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 29.10.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler bedankt sich bei Herrn Tegethoff für die ausführliche Berichterstattung.“

AUSW, 30.11.2016:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.










zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06118-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu dem Punkt 7.5 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 07.07.2016 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 02.11.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.















zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahrens; II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05916-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, einen Teilbereich des Bebauungsplanes Lü 121 – Zeche Oespel – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.








zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05938-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.








zu TOP 4.9
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 -Kortental-
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05342-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
In W 206 -Kortental- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 01.09.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.




zu TOP 4.10
Bauleitplanung:
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTA Fredenbaum -
I. Beschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffenlichkeitsbeteiligung
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05986-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)

I. beschließt, den Flächennutzungsplan (FNP) vom 31.12.2004 in dem in Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern. (69. Änderung - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -) II. beschließt, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.


III. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


IV. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum - teilweise außer Kraft treten sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).






zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Bebauungsplanverfahren Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05927-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke& Piraten), folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:§ 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 a und § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB sowie §§ 7 und 41 Absatz 1 GO NRW.











zu TOP 4.12
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches (Ausgleichsfläche); II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05944-16)

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; 33. Änderung, Teil II des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung, Teil II des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05845-16)

AUSW, 30.11.2016:

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.



zu TOP 4.14
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06166-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.15
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, hier: Sachstand der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Neuaufstellung des LEP NRW zur Kenntnis.




zu TOP 4.16
Bericht über die Planungswerkstatt Dortmund Hbf Umfeld Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06232-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Planungswerkstatt Dortmund Hbf Umfeld Nord, die Dokumentation der Ergebnisse und die vorgesehenen nächsten Arbeitsschritte zur Kenntnis.




zu TOP 4.17
"Bananenradweg"/Fahrrad-Boulevard Gronaustraße


Hierzu Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04982-16-E1):

„…die Verbindungsstrecke zwischen den beiden Güterbahnhöfen Ost und Eving ist seit Jahren
stillgelegt. Durch den Ausbau zu einem attraktiven Fuß- und Radweg könnte die bahntechnisch
nicht mehr benötigte Strecke wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Über
die bisherigen Planungen für eine Verlängerung des wegen seiner Streckenführung „Bananenradweg“
genannten Radweges entlang des alten Güterbahnhofs Ost hinaus, könnte man
die stillgelegte Bahntrasse nutzen, um die Stadtbezirke Innenstadt Ost, Innenstadt Nord und
Eving besser miteinander zu vernetzen.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung die Machbarkeit einer Verlängerung des Bananenradweges
vom ehemaligen Güterbahnhof Ost über die Eisenbahnbrücke am Oestermärsch
und den ehemaligen Güterbahnhof Eving ein?

2. Welche Nutzungsmöglichkeiten als Fuß- und Radweg gibt der bauliche Zustand der
Eisenbahnbrücke am Oestermärsch her?

3. Welche Konflikte auf dem ehemaligen Güterbahnhof Eving könnten bei der oben
genannten Streckenführung mit dem zukünftigen Betriebswerk des RRX entstehen?

4. Welche Alternativen gibt es in nördlicher Richtung zu der Route?

5. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung des Projektes
ein?“


HierzuStellungnahme der Verwaltung vom (Drucksache Nr.: 04982-16-E2):

„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Anfrage bezieht sich auf die Verlängerung des sogenannten „Bananenradweges“ über die
Verbindungsstrecke zwischen den Güterbahnhöfen Ost und Eving.

Die Realisierung der Verlängerung des „Bananenradweges“ von der Klönnestraße bis zur
Weißenburger Straße liegt in den Händen des Tiefbauamtes. Die Finanzierung des Projektes
ist für die Jahre 2017 und 2018 veranschlagt, so dass davon auszugehen ist, dass dieser Fußund
Radweg im Jahr 2018 zur Verfügung steht. Bis zu baulichen Umsetzung der Maßnahme
wird der Bereich durch den technischen Dienst des Tiefbauamtes instand gehalten.
Die ehemalige Bahnstrecke kann von der Güntherstraße über eine Rampe zugänglich gemacht
werden. Im Verlauf der ehemaligen Bahnstrecke befinden sich fünf Brückenbauwerke bei
denen die Eigentumsverhältnisse, der bauliche Zustand, der Umfang der Instandsetzung sowie
erforderliche Rampenanlagen geprüft werden müssen.

Die Planungen zum Ausbau der Infrastruktur für den RRX (Rhein Ruhr Express) sahen eine
niveaufreie Ausfädelung aus der Strecke Dortmund / Hamm in Richtung Lünen / Münster vor.
In diesem Zusammenhang hätten dann u.a. neue Brückenbauwerke gebaut werden müssen,
welche auf der Ebene der Brücken über der Oestermärsch und über der Bahntrasse Dortmund/
Hamm liegen. Daraus würde resultieren, dass die heute vorhandenen Brücken weichen
müssten und somit nicht für einen Fuß- und Radweg genutzt werden könnten.
Aufgrund der Einstufung der Ausbaustrecke Münster / Lünen im Bundesverkehrswegeplan
werden die bisherigen Planungen für Dortmund, d.h. die Bauwerksplanungen, von der DB
neu bewertet. Aus diesem Grund ist eine zeitnahe Planung einer Rad- und Fußwegeverbindung
in diesem Bereich nicht möglich.

Dennoch ist die Fortführung des „Bananenradweges“ in Richtung Norden Planungsziel der
Stadt Dortmund. Sollten die Planungen zum RRX nicht, wie oben beschrieben, zum Tragen
kommen, wäre der Ausbau des Bahndammes zu einem Fuß- und Radweg denkbar.
Nördlich der Borsigstraße ist die Anbindung des RRX Betriebwerks (direkt angrenzend an die
Bahnstrecke) an die Eisenbahnstrecke Dortmund / Münster vorgesehen. Eine Weiterführung
des Fuß- und Radwegs auf dem Bahndamm ist aus diesem Grund nicht möglich. Ab der
Borsigstraße ist zu prüfen, ob eine Rampe auf dem Niveau der Verbrauchermärkte und eine
Verbindung zur Mindener Straße möglich sind. Eine Anbindung des östlich der Bahnstrecke
geplanten Wohngebiets kann durch eine Unterführung geschaffen werden.“

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05066-16-E1):

derzeit erstellt die Stadt ein Radwegekonzept, das die schon bestehenden Wege berücksichtigen
und durch eine Weiterführung sinnvoll ergänzen soll. Unter anderem ist die Weiterführung
des sogenannten Bananenradwegs über das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs
Ost und dann entlang der Gronaustraße als wichtige Radwegeverbindung zwischen
östlicher und nördlicher Innenstadt wünschenswert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund zu
prüfen, unter welchen Bedingungen der Bahndamm entlang der Gronaustraße abgetragen
und die Fläche für den Radverkehr und andere städtebauliche Nutzungen bereitgestellt
werden kann.

Begründung:
Eine Nutzung des entlang der Gronaustraße verlaufenden Bahndamms als Radweg, der
auf das ehemalige Ostbahnhofgelände führt, ist wenig praxistauglich für den Alltagsradverkehr.
Einschränkungen ergeben sich z. B. durch notwendige Rampenanlagen an vielen
verkehrlich wichtigen Stellen und bilden gerade in der Innenstadtlage zusätzliche Barrieren.
Niveaugleiche Wege können dagegen an jedem beliebigen Punkt angefahren oder
verlassen werden.
Durch eine Abtragung des hohen Damms entlang der Gronaustraße würde nicht nur eine
praxistaugliche Radwegeverbindung geschaffen. Im Bereich der Straße „Lütgenholz“ würde
sich auch eine städtebaulich interessante große Fläche öffnen, die im Osten von dem
zweiten, zum laufenden Bahnbetrieb gehörenden Bahndamm, begrenzt wird. Außerdem
würde die meist aufwendige Instandhaltung von Brückenbauwerken entfallen.“

HierzuStellungnahme der Verwaltung vom (Drucksache Nr.: 05066-16-E1):

„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Anfrage bezieht sich auf die Abtragung des Bahndammes entlang der Gronaustraße.
Die Nutzung des Bahndammes als Fuß- und Radweg mit Anbindung an das Westfalenhütten-
Gelände ist seit langem Planungsziel der Stadt Dortmund.

Ungeklärte Fragen zum Ausbau des RRX (Rhein Ruhr Express) in diesem Bereich (siehe
Drucksache-Nr.: 04982-16-E1) lassen eine aktuelle Überplanung hier nicht zu.
Gleichwohl sind in der Verwaltung erste Überlegungen zur Beseitigung des Dammes
angestellt worden. Durch eine Abtragung des Dammes würde an der Gronaustraße sicherlich
eine interessante Entwicklungsfläche entstehen. Der Aufwand zum Abbau dieses großen
Bauwerks ist jedoch erheblich. Hier ist zu klären, ob der spätere Nutzen diesen Aufwand
rechtfertigt.

Zu prüfen ist auch die Bodenbelastung (Altlasten, Kampfmittelbeseitigung) des Dammes.
Heute stellt der Damm einen Lärmschutzriegel zur parallel verlaufenden Bahnstrecke
Dortmund / Lünen für die angrenzende Bebauung dar. Eine Abtragung würde die
Lärmsituation erheblich verändern. Hier wäre zu prüfen, welche Maßnahmen (aktiver
Lärmschutz) ergriffen werden müssten, um Grenzwerte einzuhalten.
Dieser erhebliche Prüfungsaufwand ist erst leistbar, wenn die offenen Fragen zum Bau des
RRX verbindlich, in Form eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses, geklärt sind.“



AUSW, 30.11.2016:


Herr SB Auffahrt führt an, dass seiner Fraktion der Verlauf des Radweges nicht ganz klar sei. Insbesondere wolle man hierzu wissen, was mit dem Radweg am oberen Ende (im westlichen Teil/Nähe Westfalenhütte) geschehe. Man würde es daher begrüßen, wenn die Planungen hierzu nachträglich als entsprechendes Kartenwerk dargestellt würden.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass die Verwaltung mit dem Protokoll einen Übersichtsplan mit den entsprechenden Streckenabschnitten beifügen werde. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.










zu TOP 4.18
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016
(Drucksache Nr.: 05718-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung zu den noch offenen Fragen aus der AUW-Sitzung vom 02.11.2016:

„…ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 24.10.2016 geben wir Ihnen, wie in der Sitzung des
AUSW am 02.11.2016 erbeten, folgende Informationen zu den Maßnahmen, die in der gen.
Stellungnahme unter der Rubrik “Mögl. Einsatz von Stellplatzablösemitteln“ mit “wird
geprüft“ ausgewiesen sind:

a) Bau von Radwegen - Für den Radwegebau sind grundsätzlich Entnahmen aus der
Stellplatzablöse möglich, da es sich um einen Sammelansatz handelt. Bei konkreter Planung
muss zunächst die Höhe der Entnahme definiert und geprüft werden.

b) Bushaltestellenprogramm - Für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen hat
das Tiefbauamt einen Baubeschluss über 2,0 Mio. € erwirkt (DS-Nr. 01871-15). Hier sind
diverse Einzelmaßnahmen an Haltepositionen enthalten. Auch hier wird bei der Umsetzung
die mögliche Höhe des Einsatzes der Stellplatzablösemittel ermittelt.
Die Verantwortlichkeiten der Stadt Dortmund und der DSW21 sind im Konzessionsvertrag
geregelt. Danach ist die Stadt Dortmund für die “Hardware“ wie Buskaps, Steine,
Bodenindikatoren und sonstige baulichen Anlagen zuständig. Die DSW21 ist zuständig für
die “Software“ wie Fahrgastunterstände, Fahrgastinformationsanlagen etc.

c) Umbau Bushaltestelle Ardeystraße - Hierzu vgl. Beschlussvorlage DS-Nr. 05321-16.
Stellungnahme wie zu b).
Im Folgenden geben wir Ihnen darüber hinaus die gewünschte Auflistung von Projekten zur
Förderung des Radverkehrs zur Kenntnis, die 2017 ff. seitens der Verwaltung baulich und
planerisch bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zum Teil gefördert,
teilweise von Dritten oder aus konsumtiven und investiven Ansätzen der Stadt Dortmund
finanziert werden:
- Herrichtung und Freigabe des östlichen Betriebsweges am Dortmund-Ems-Kanal als
Fuß- und Radweg mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
- Gartenstadtradweg (RVR/ Stadt Dortmund)
- Verlängerung ‚Bananenradweg‘ im Bereich Stadtquartier Ost, Bau ab 2017
- Fuß- und Radweg Rüpingsbach (im Bereich Lennhof), Bau in 2018
- Ausbau des Bahnseitenweges an der S-Bahn-Linie 5 von An der Palmweide bis zur
Schnettkerbrücke
- Finanzierung der Eigenanteile für eine erste Teilmaßnahme des Radschnellwegs Ruhr
(RS 1)
- Rampe Am Segen als barrierefreie Verbindung zum Fuß- und Radweg Phoenix West
(Rückschlaggleis)
- Herrichtung der ehemaligen Baustraße westlich der Schondelle als Fuß- und Radweg
- Radverkehrsrouten „Schön und Schnell“ als Nordwärtsprojekt
- Bau von Fahrradabstellanlagen
- Bauliche Anpassungen im Straßenraum zur Förderung des Radverkehrs (Markierung,
Bordsteinabsenkungen, Anpassung Signalanlagen etc.)
Die Realisierung einiger Projekte ist abhängig von der Zustimmung Dritter (wie z. B. der DBAG).
Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist auf Grund des erforderlichen Vorlaufs (z. B.
Ankaufsverhandlungen/Grunderwerb, Verträge, Planung) nicht kurzfristig möglich.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04074-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 04074-16-E1):

„…wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:

Bei der Zusammensetzung des Beirates zur Lärmminderung werden entgegen dem bestehenden
Beschlussvorschlag 2 Mitglieder von Dortmunder Bürgerinitiativen berücksichtigt.
Dafür wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bürgerschaft von 4 auf 2 reduziert.

Begründung
Bei vielen der in Dortmund aktiven Bürgerinitiativen ist eine große Sachkenntnis im Bereich
Lärmschutz vorhanden. Diese Kenntnisse sollten in einem Beirat Lärmminderung
Berücksichtigung finden. Bei vielen Themen rund um den Lärmschutz sind einzelne Lärmprobleme
durchaus auf die Gesamtstadt übertragbar, z. B. Lärm durch Straßen-, Schienen-
und Flugverkehr oder durch Gewerbebetriebe. Dadurch ist eine objektive gesamtstädtische
Betrachtungsweise gewährleistet.“


AUSW, 30.11.2016:

Herr sB Auffahrt erläutert zunächst die Hintergründe des o. a. Antrages seiner Fraktion.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich die Frage gestellt habe, wie man sich die konkrete Zusammensetzung dieses Beirates genau vorstellen könne.

Hierzu informiert Herr Dr. Mackenbach darüber, dass Bürgerinnen und Bürger, welche bereits in einer Bürgerinitiative aktiv seien, grundsätzlich nicht von der Mitarbeit in diesem Beirat ausgeschlossen würden. Es könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen an diesem Beirat mitwirken. Zudem werde man solche Bürgerinnen und Bürger ansprechen, von denen man aus der Vergangenheit wisse, dass diese an diesem Thema sehr interessiert seien und darüber hinaus über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen verfügen würden.
Es sei natürlich verständlich, dass ein solcher Beirat nur eine begrenzte Mitgliederzahl aufweisen könne. Man habe diese hier auf eine Anzahl von 17 Mitgliedern begrenzt und solche Institutionen aufgeführt, die man in diesem Gremium für sinnvoll erachte.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, wer denn festlege, welche Bürgerin/ welcher Bürger Mitglied dieses Gremiums würde, teilt Herr Dr. Mackenbach mit, dass man sich grundsätzlich vorstelle, dass die Verwaltung dies festlege. Sollte aber gewünscht sein, dass der Ausschuss dies beschließe, könne man das gerne so regeln.

Hiernach und in Anlehnung an die Regelung zur Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates, einigt man sich auf folgende Ergänzungsregelung zum heutigen Beschlussvorschlag:

Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses herbeigeführt werden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion mit dieser Regelung einverstanden sei und sich somit ein Beschluss zum o.a. Antrag erübrigt habe.

Frau Lührs bittet die Verwaltung außerdem darum, die Termine dieses Beirates möglichst jeweils auf den späten Nachmittag oder Abend zu legen, damit sichergestellt sei, dass auch alle Mitglieder regelmäßig hieran teilnehmen können.


Mit der o. a. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung in der beschriebenen Form.

Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses herbeigeführt werden.




zu TOP 5.2
Genehmigung von "lärmintensiven" Veranstaltungen; Veränderungen des Freizeitlärmerlasses NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05279-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beschriebene Vorgehensweise zur Genehmigung von lärmintensiven Veranstaltungen zur Kenntnis.




zu TOP 5.3
Stadtumbau Rheinische Straße; Teilmaßnahme: Energieeffizienzquartier Unionviertel
hier: Abschlussbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06005-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschlussbericht zum Energieeffizienzquartier Unionviertel zur Kenntnis.




zu TOP 5.4
Neuaufstellung des Landschaftsplans Dortmund
Zusatz-/ Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04372-16-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:04372-16-E1) –lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04372-16-E3):

„mit Beschluss des Rates vom 18.07.2013 erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Landschaftsplan
Dortmund neu aufzustellen. Am 25.06.2015 beschloss der Rat der Stadt Dortmund
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Durchführung der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Dieser Verfahrensschritt zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes
ist mittlerweile abgeschlossen.
Nunmehr gilt es, die Stellungnahmen aus der Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit
mit den dort enthaltenen Anregungen und Bedenken formal und inhaltlich auszuwerten. Dazu
gehört auch die Prüfung des o.g. Antrages (Drucksache Nr.: 04372-E1). Der Antrag (Drucksache
Nr.: 04372-E2) wurde vom Antragsteller in der Sitzung am 20.04.2016 zurückgezogen.

Ob und inwieweit die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des
Landschaftsplanes im Verfahren Berücksichtigung finden können, wird der weitere Erarbeitungsprozess zum Plan zeigen. Es ist beabsichtigt, einen fortgeschriebenen Entwurf des Landschaftsplanes Dortmund im Herbst 2017 in die politischen Beratungen einzubringen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.5
Nitratbelastung im Grundwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06304-16)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DrucksacheNr.06304-16-E1):

„die EU-Kommission hat Klage gegen die Bundesrepublik wegen mutmaßlicher Versäumnisse
beim Grundwasserschutz und zu hoher Nitratwerte am Europäischen Gerichtshof
(EuGH) eingereicht.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzulegen, welche Konsequenzen
sich aus der EU-Klage auch für die Landwirtschaft vor Ort ergeben können.

Begründung:
Auch wenn Dortmund nicht großflächig von Landwirtschaft geprägt ist, betreiben aber nahezu
alle Betriebe auf den von der Stadt verpachteten Flächen konventionelle Landwirtschaft.
Lediglich zwei der insgesamt noch 93 Dortmunder Bauern haben ihren Betrieb
teilweise auf die ökologische Landwirtschaft umgestellt und sich damit auch verpflichtet,
auf den Einsatz von Kunstdünger zu verzichten sowie die Anzahl der Tiere pro Hektar -
und damit auch den Gülleeintrag - auf ein ökologisch verträgliches Maß zu reduzieren.
Laut einer Stellungnahme der Verwaltung auf eine GRÜNE Anfrage (DS-Nr.: 01442-15)
haben Einträge aus Tiermastbetrieben (u.a. Düngung durch Gülle und Festmist) einen
entscheidenden Anteil an den Schadstoffen im Wasser. Um hier spürbare Verbesserungen
zu erzielen, sind laut Umweltamt wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Notwendigkeiten
stärker als bisher zu harmonisieren und aufeinander abzustimmen (Stichworte:
Uferrandstreifen,
wasserwirtschaftlich begründete Aufbringungsobergrenzen, u.ä.).“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.








6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Hierzu liegt vor Anfragen der Faktionen (B’90/Die Grünen u. Die Linke& Piraten) aus der Sitzung der BV Hörde vom 08.11.2016 (Drucksache Nr.: 05320-16 E4 und E6) Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05320-16-E5):

„….die auf Grund Ihres Beschlusses vom 08.11.2016 eingegangenen Fragen beantworte ich wie folgt:

E4 – Fragen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pkt. 0: Verkehrsbelastungszahlen

Die gewünschten Verkehrsbelastungszahlen werden kurzfristig übermittelt.

Pkt. 1: Zuständigkeit BV Aplerbeck
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.11.2016 wurde darauf hingewiesen, dass
der Vorschlag für das Programmgebiet Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde auch einige
Grundstücke umfasst, welche innerhalb des Stadtbezirkes Aplerbeck liegen. Die
Bezirksvertretung Aplerbeck wurde gebeten, die Vorlage am 29.11.2016 zu behandeln.

Pkt. 2: Lückenschluss Radewegenetz
Von der Willem-van-Vloten-Straße bis zur Hörder Bahnhofstraße entlang der Faßstraße soll
der Radverkehr wie folgt geführt werden:
Im nördlichen Bereich der Faßstraße ist für Radverkehr, bedingt durch die beengten
Verhältnisse die sich durch die Brückenbauwerke ergeben, ein kombinierter Geh- und
Radweg vorgesehen. Ab ca. der Alfred-Trappen-Straße -Richtung Süden- soll der Radverkehr
auf einem Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m so weit wie möglich auf der Fahrbahn
erfolgen.
Im Bereich „Am Stift“ soll auf der Westseite der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, auf der
Ostseite der Radweg auf Gehwegniveau geführt werden. Hier hätte eine Führung auf der
Fahrbahn die Beseitigung von 5 Bäumen (Stammumfang bis zu 1,1 m) zur Folge gehabt.

Pkt. 3: Projekt C 8, Kletterzentrum Gasometer
Die Umsetzung und Finanzierung des Projekts „Kletterzentrum Gasometer“ ist nur mit
Einsatz von Fördermitteln möglich. Für einen Zugang zur Städtebauförderung ist die
Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Dortmund-Hörde
Voraussetzung.
Durch die Neuaufnahme des Projektes in das IHK besteht keine Konkurrenzsituation zum
bisherigen Maßnahmenprogramm. Ziel der Stadt ist es, zusätzliche Fördermittel für das
Projekt einzuwerben. Eine Beschreibung des derzeitigen Standes von Projektentwicklung und
Projektfinanzierung können der Vorlage „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde, Kletterzentrum
Gasometer“, DS-Nr. 05295-16, entnommen werden.

Pkt. 4: Finanzierung E 5 und E 6
Auf Seite 3 der Vorlage zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab
2016 (DS.-Nr.: 05320-16) ist die Kostenverteilung auf die Haushaltsjahre sowie die Summe
der förderfähigen Kosten angegeben. Bisher (DS.Nr.: 13698-14) waren die Maßnahmen E 5
(Umgestaltung der Faßstraße) mit 3.950.000 € und E 6 (Ergänzende Maßnahmen in der
Willem-van-Vloten-Straße von Faßstraße bis Semerteichstraße) mit 550.000 € kalkuliert. Für
E 5 ergeben sich nunmehr förderfähige Kosten in Höhe von 4.150.000 € (ohne
Verkehrsversuch) und für E 6 0 €. Wie in den Projektbeschreibungen dargestellt, werden
200.000 € aus der Maßnahme E 6 der Maßnahme E 5 zugeordnet. Die restlichen 350.000 €
aus E 6 werden zur Maßnahme B 8 verlagert.
Im Haushalt werden die nicht förderfähigen Kosten aller Projekte zusammengefasst, während
sie in der Projektübersicht des IHK den einzelnen Maßnahmen zugeordnet sind.

Pkt. 5: B 8 Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepenstockplatz
Kosten des Grunderwerbs sind Bestandteil der Kostenkalkulation.
Die Stützwand entlang der Bahngleise befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Sie ist
daher auch sicherungspflichtig. Sollte ein Eigentumswechsel erfolgen, wird eine Regelung
hierzu Bestandteil des Grundstückskaufvertrages sein.
Eine Untersuchung der Flächen auf Bodenverunreinigungen soll mit Konkretisierung des
Nutzungskonzeptes vor Erwerb erfolgen. Die Fragen von Flächenversiegelungen und der
Entwässerung sind Bestandteil der Ausbauplanung.

E6 – Fragen Fraktion Linke & Piraten

Fördergebiet
Das Gebiet Clarenberg wurde 1997 in das Landesprogramm „Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf“ aufgenommen. Von 1999 bis 2009 setzten Stadt Dortmund und Ruhr-
Lippe-Wohnungsgesellschaft mbH das Integrierte Handlungskonzept um. Die städtebaulichen
Maßnahmen sind durchgeführt, so dass es an einer Grundlage für eine Aufnahme in ein
Gebiet der Stadterneuerung (hier: Soziale Stadt-Gebiet nach § 171e Baugesetzbuch) fehlt.
Bei den Maßnahmen D 9 bis D 23 handelt es sich um sozialraumbezogene Maßnahmen, deren
Umsetzung nicht an den Grenzen des Soziale Stadt-Gebietes halt macht.

EFRE-Förderung
Die Konzentration der begrenzten EFRE-Fördermittel auf die Nordstadt erfolgt aus Gründen
der Praktikabilität. Die Qualifizierung der Projekte für eine EFRE-Förderung sowie das
Einhalten der Anforderungen an die Abwicklung erfordern bei den Projekten in der Nordstadt
weniger Aufwand.

Friedrich-Ebert-Platz
In den Bereichen Friedrich-Ebert-Platz und Hörder Neumarkt werden bei Kontrollen der
Ordnungsbehörden weniger Auffälligkeiten festgestellt. Die Anzahl von Beschwerden und
Anzeigen von Bewohnerinnen und Bewohnern bei den Ordnungsbehörden sind deutlich
zurückgegangen. Die Reduzierung der Problemlagen bedeutet nicht, es gäbe keine
Belastungen für die Anwohnerschaft mehr (siehe Ortstermin der BV vom 27.10.2016). Auch
für die Zukunft können Situationen nicht ausgeschlossen werden, welche ein Eingreifen der
Ordnungsbehörden erfordern.“

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.









zu TOP 6.2
Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05925-16)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung:

„…die Ihnen vorliegenden Vorlage DS.-Nr. 05925-16 weicht hinsichtlich der Beratungsfolge von
dem üblichen Verlauf ab und eine Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt erst im Nachgang
zu den Beratungen einzelner Fachausschüsse. Der Grund hierfür ist die Konstellation der verbleibenden Sitzungstermine der Gremien zum Jahresende 2016. Bei Einhaltung der üblichen
Beratungsfolge könnte eine Entscheidung des Rates erst frühestens in der Sitzung am
16.02.2016 getroffen werden.
Die Verwaltung hat ein hohes Interesse daran, noch in diesem Jahr einen Beschluss herbeizuführen,
da die Gefahr besteht, dass Kosten für Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden erforderlich
werden.
Aus diesem Grunde bitte ich um Beratung und Beschlussfassung trotz der dargelegten Beratungsfolge.“

AUSW, 30.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des IHK Nordstadt die Durchführung der Projekte „Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“ und
„Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ in Höhe von
4.600.000 €.


zu TOP 6.3
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Neugestaltung Marktplatz Westerfilde - Wettbewerbsergebnis, Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06270-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung endet um 13:40 Uhr.



Frank Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



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