N i e d e r s c h r i f t

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 09.03.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:45 - 19:10 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen), stellv. Vorsitzende
Frau RM Ute Uhrmann (CDU)i. V. für Herrn RM Hengstenberg, Vorsitzender
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Rosemarie Liedschulte (CDU)i. V. für Frau RM Michenbach (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Ute Pieper (SPD)i. V. für Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr sE Oshege – Seniorenbeirat
Herr Specht – Polizeipräsidium Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Keune – 66/AL -
Herr Thurm – StA 66
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Appel – 6/URBAN II
Frau Skodzik – StA 01

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.03.2005, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)
Anlage: Lesehilfe

Hinweis:
Bitte bringen Sie den Haushaltsplan-Entwurf 2005 und den Neuen Kommunalen Haushalt 2005 - Entwurf - zur Sitzung mit.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
hier: Erweiterung des Planbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00960-05)

3.2 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund im Jahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00721-04)

3.3 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost -
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00316-04)

3.4 Bedarf und Akzeptanz von Quartiersgaragen - Ergebnisse der Untersuchungen im Gerichtsviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00963-05)

3.5 Bauleitplanung
135. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 135. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In O 219 und Neubezeichnung
III. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In O 219 - Teilbereich Ost -
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
V. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00996-05)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Offenlegungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01033-05)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 211 -Sölder Waldstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01106-05)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01052-05)

3.9 Bebauungspläne im Internet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01421-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd; hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00722-04)

Hierzu liegt vor:
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2005
(Drucksache Nr.: 00722-04)

5.2 "Sauberes Dortmund", Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen in 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01181-05)

5.3 Mobilfunk in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01418-05)

5.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01420-05)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit der Stadt Herdecke zur Regelung und Durchführung der Entwässerung und des Straßenbaus im Grenzgebiet Dortmund/Herdecke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00691-04)

8.2 Radverkehr in Dortmund - Bericht 2004 und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01392-05)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Gestaltung Bahnhof Westentor
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01426-05)

11. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00709-04)

12.2 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00340-04)
- Die Vorlage und die Anlagen lagen zur AUSW-Sitzung am 16.02.2005 vor.

Anlagen:
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2005
(Drucksache Nr.: 00340-04)

Ergänzungsschreiben des Herrn StR Sierau vom 14.02.2005
(Drucksache Nr.: 00340-04E/1)

13. Anfragen

13.1 Massive Abfallablagerungen im NSG An der Panne
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01446-05)

13.2 Biotopoptimierung für das NSG An der Panne
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01447-05)

13.3 Uniformierung der Dortmunder Landschaftswacht gemäß der Ranger für die KVR-Naturschutzgebiete
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01448-05)

13.4 Zeitpunkt für Mahdarbeiten in Naturschutzgebieten
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01449-05)


Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) werden in der Sitzung
des AUSW am 09.03.2005 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.




Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Harnisch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die stellvertretende Vorsitzende, Frau RM Reuter, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau RM Reuter weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung des AUSW die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) vor TOP 3 behandelt werden. Das bedeutet, dass die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2 und 10.1 im Anschluss an TOP 2 behandelt werden.

Herr Blume macht den Vorschlag, TOP 12.1 vorzuziehen und nach den TOP 7 – 11 zu beraten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich einstimmig dieser Auffassung an.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)

Herr RM Follert macht den Vorschlag, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Er sieht nicht die Notwendigkeit, die Einzelpositionen zu besprechen und spricht sich mehr für eine umfassende Diskussion in der Ratssitzung aus.

Herr RM Harnisch und Frau RM Pohlmann-Rohr erklären sich für ihre jeweilige Fraktion mit der Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss:
Der Ausschuss gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt-

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit der Stadt Herdecke zur Regelung und Durchführung der Entwässerung und des Straßenbaus im Grenzgebiet Dortmund/Herdecke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00691-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Herdecke öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Regelung und Durchführung der Entwässerung (Benutzung der Herdecker Kanalisation durch Dortmunder Anlieger) für die Straßen „Am Ossenbrink“, „Viermärker Weg“, „Hagener Straße“ und „Auf dem Schnee“ sowie über die Regelung und Durchführung des Straßenbaus in insgesamt fünf Straßenabschnitten der Straßen „Am Ossenbrink“, „Viermärker Weg“ und „Auf dem Schnee“ im Sinne der vorgelegten Vereinbarungsentwürfe abzuschließen.

zu TOP 8.2
Radverkehr in Dortmund - Bericht 2004 und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01392-05)

Herr RM Münch merkt an, dass das Ausweisen von Radwegen noch verstärkt werden müsse.

Herr Keune sagt eine Prüfung zu, gibt aber den Hinweis, dass bestimmte Kriterien nach der Straßenverkehrsordnung zu erfüllen sind. Er erklärt, dass er auch dankbar für Anregungen aus den Bezirksvertretungen sei. Er weist insbesondere noch einmal auf die Funktion des Fahrradbeauftragten hin, der als Ansprechpartner – auch für die Politik – anzusehen sei. Er wünscht sich, dass mehr Menschen des öffentlichen Lebens in Dortmund das Rad benutzen und in ihrer Vorbildfunktion für den Radverkehr werben.

Frau RM Kröger-Brenner erinnert daran, dass in 2006 Schwerpunkt bei der Umsetzung des Masterplans Mobilität das Thema Radverkehr ist. Es habe sich in Dortmund – auch bei der Umsetzung - einiges verbessert. Die Radverkehrsanlagen seien fahrradfreundlicher gestaltet. Die Anstrengungen sollten trotzdem erhöht und das Lückenschlussprogramm verstärkt umgesetzt werden, da Dortmund sich bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte bewerben wird. Beispielhaft wird die Hannöversche Straße genannt, die fahrradfreundlicher werden müsse.

Herr RM Münch spricht den autofreien Tag an. Er macht den Vorschlag, den Rat der Stadt z. B. durch eine Radtour öffentlichkeitswirksam einzubeziehen. Er bittet um eine Initiative für die autofreie Straße im Bereich der Anliegerstraße Hegemanns Heide in Menglinghausen-Süd.

Herr RM Harnisch erinnert an die Verbindung von der Bornstraße auf der Bahntrasse nach Lanstrop. Für diese Maßnahme sei ein relativ hoher Betrag im Haushalt vorgesehen. Er bittet darum, diese Maßnahmen fortzusetzen und gibt zu bedenken, dass diese nicht alle Richtung Innenstadt auszurichten sind. Er schlägt eher eine ringförmige Ausrichtung um die City vor. Außerdem verweist er auf einen früheren SPD-Antrag und fragt nach, ob es in Dortmund Mietfahrräder geben könnte.

Herr StR Sierau ist der Auffassung, dass der reine Infrastrukturausbau läuft und voraussichtlich in vier Jahren rein quantitativ die reine Umsetzung der Planungen erfolgt sein wird. Bei prominenten Bauprojekten, wie beim 3do oder beim Veranstaltungszentrum Westfalenhallen in Verbindung mit der WM 2006, wird die Anzahl der Fahrradabstellanlagen zu erhöhen sein. Die derzeitigen Anlagen sind zum Teil stark überlastet.
Bei der Masterplanveranstaltung zur Mobilität hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, auf Unternehmen zuzugehen, um für das Fahrradfahren zu werben. Das Fahrradfahren kann dadurch populärer gemacht werden.

Herr RM Follert ist der Meinung, dass für den Radfahrverkehr auch ohne den Masterplan Mobilität viel getan wurde. Das vorhandene Netz ist gut, es könnte aber mehr genutzt werden. Für ihn ist der Ausbau der Hohen Straße ein gutes Beispiel, aber es müsse der richtige Maßstab gewahrt sein. Die Ideologie alleine – ohne, dass der Bedarf da ist – sei zu wenig.

Herr StR Sierau erklärt auf einen Einwand des Herrn RM Follert, dass die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen bei der Masterplanveranstaltung relativ gering war, aber z. B. habe die IHK Unterstützung angeboten, indem sie das Thema in die Unternehmen tragen werde. Er erhofft sich hier eine starke Unterstützung.
Der Rückgang im Modal Split habe u. a. damit zu tun, dass das Radnetz noch nicht vollständig sei. Es muss gerade an den verkehrsgefährdenden Stellen in Dortmund etwas getan werden, um so die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Netz noch besser angenommen werde.

Herr RM Follert stellt ein Ungleichgewicht fest, wenn in der Innenstadt- West und –Ost bei 70%iger Förderung Fahrradgaragen entstehen und es diese Förderung z. B. für den Autofahrer nicht gibt. Außerdem reduzieren die Fahrradgaragen noch die Parkplatzfläche. Es sei fraglich, ob dies der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger sei.
Er befürwortet die von Herrn RM Harnisch vorgeschlagenen Mietfahrrädern, aber nur als privatwirtschaftliche Initiative.

Herr StR Sierau erklärt, dass im Rahmen des Modal Split die Fahrten innerhalb des Stadtgebietes gemessen werden. Es gebe eine Zunahme bei den kurzen Kfz-Fahrten, die auch mit dem Rad erledigt werden könnten, z. B. um die Schadstoffe und auch den Lärm in den Wohngebieten zu verringern. Das Image spiele offenbar hier eine Rolle.

Herr RM Neumann weist darauf hin, dass bei der Werbung für das Radfahren auch darauf zu achten sei, dass z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, Möglichkeiten zum Umziehen geboten werden müssen. Hieran muss bei der Thematik gedacht werden.

Herr RM Münch gibt beispielhaft die Stadt Basel an, in der Fahrräder ohne Gebühr verliehen werden, da auch diese Großstadt Lärm- und Schadstoffprobleme habe.

Die stellvertretende Vorsitzende, Frau RM Reuter, bittet die Verwaltung darum, den Bericht „Radverkehr in Dortmund – Bericht 2004 und Ausblick“ auch den Bezirksvertretungen vorzulegen.

Dies wird von Herrn Keune zugesagt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht „Radverkehr in Dortmund – Bericht 2004 und Ausblick“ zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 10.1
Gestaltung Bahnhof Westentor
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01426-05)

Frau RM Reuter regt an, bei einem mündlichen Bericht zumindest den Fraktionen vorab Pläne in Kleinformat zur Verfügung zu stellen.

Herr Schließler gibt an, dass die unterirdischen Bahnhöfe der Ost-/West-Strecke im AUSW bzw. im früheren Ausschuss für Bau, Verkehr und Grünflächen bereits einzeln vorgestellt wurden. Er folgt der Anregung der CDU-Fraktion, die aktuelle Planung für die Bahnhöfe vorzustellen.
Anhand von Plänen zur Planung für den Bahnhof Westentor zeigt Herr Schließler aus den achtziger Jahren eine Bahnhofszugangsanlage mit fünf Zugängen und einer Unterführung unter der Kreuzung. Die Planung sah eine Unterquerung des Hauptverkehrsknotens Westentor vor, ohne auf direkte Zugänge und Tageslicht auf den Bahnsteigen zu achten. Am Westenhellweg/Wall wäre der Einstieg gewesen, um unterirdisch bis in die Mitte der Kreuzung auf den Bahnhof zu gelangen.
Anfang der neunziger Jahre sah die Planung eher die Nutzung direkter Wege und möglichst wenige Straßenunterquerungen vor, die Fahrgäste sollten offen mit Hilfe von Signalanlagen über die Straßen gebracht werden.
Eine weitere Umplanung kam durch die Entwicklung des Dortmunder U und des Knotens Westentor. Der Knoten in alter Lage war die Verlängerung der Kampstraße in die Rheinische Straße, dort ist noch die Brinkhoffstraße. Langfristig ist geplant, den stadteinwärts fließenden Verkehr aus der Langen Straße auf die Rheinische Straße zurückfließen zu lassen.
Der Bereich Westentor bleibt weiterhin einer der Hauptverkehrsknoten in der Dortmunder Innenstadt.
In der neuen Planung wird die Brinkhoffstraße nicht mehr den Verkehr auf die Rheinische Straße führen, sondern sie wird auf den Wall führen. Im Bereich des Walls werden vor der Kampstraße acht Fahrspuren entstehen, die mit einer T-Einmündung verteilt werden. Die Anbindung der Stadtbahn erfolgt über zwei Einstiegspunkte, einer auf der Westseite – Wallaußenseite zum Dortmunder U – und der zweite ist der östliche Zugang am Ende der Kampstraße.

Anhand eines weiteren Plans zeigt der Schnitt in Ost-/West-Richtung die acht Fahrspuren auf dem Wall, die Rad- und Fußwege auf beiden Seiten sowie den westlichen Zugang in Stahl-Glas-Konstruktion, der in einer kreisrunden Öffnung Tageslicht bis zur Bahnsteigebene bringt. Der östliche Zugang im Bereich der Kampstraße weist einen Aufzug und eine durchgehende Fahrtreppe auf. Alle unterirdischen Bahnhöfe der Dortmunder Stadtbahn werden von Architekten individuell ausgestaltet, dies weist bereits auf die individuelle räumliche Lage und Einbindung ins Stadtgebiet hin.

Die meisten Architekten geben nach Angaben des Herrn Schließler dem jeweiligen Bahnhof ein Motiv. Hier gibt es die Idee, Dortmunder Treffpunkte in der Geschichte durch dort vorbeiführende Linien der Straßenbahnen darzustellen, da die Existenz eines Versammlungssaals in der Regel mit einer Schienenbindung verbunden war.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Projekt: Hoeschpark
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00709-04)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am
02.03.05 (wurde nachversandt)
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 08.03.2005 (Drucksache-Nr. 00709-04-E2) (wurde nachgereicht)

Herr RM Berndsen hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Frau RM Kröger-Brenner begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 08.03.2005.

Frau RM Horitzky befürwortet den Baubeschluss und bedauert, dass nicht alle Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner erfüllt werden können. Sie könnte sich vorstellen, dass als Ersatz für die abgeholzte Allee Baumpflanzungen über eine Initiative vorgenommen werden. Der Antrag wird unterstützt.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau diente die Bürgerveranstaltung der Bürgerinformation und es gab verschiedene Anregungen Einzelner. U. a. wurde auch der beantragte Radweg angesprochen, aber es wurden Nutzungskonflikte befürchtet.

Herr Appel erklärt, dass das Anlegen eines separaten Radweges am Rande des Brackeler Hellweges aus topografischen Gründen nicht möglich sei. Dort sind Böschungsflächen und es stehen in dem Bereich Bäume, die beseitigt werden müssten. Das Zulassen von Radverkehr im Park ist zudem Angelegenheit des Betreibers. Dieser Betreiber, die Sportwelt, hat sich dagegen ausgesprochen, da Interessenskollisionen aufgrund der verschiedensten Nutzungsgruppen des Parks bestehen.

Frau Dr. Hetmeier befürwortet für die SPD-Fraktion den Baubeschluss. Wenn es eine Umsetzungsmöglichkeit ohne Beeinträchtigung insbesondere der Kinder geben kann, unterstützt sie dies.

Herr RM Münch beschreibt Hochzeits- oder Geburtswälder als Initiativen für Baumpflanzungen, die es in anderen Bereichen bereits gibt.

Laut Frau RM Kröger-Brenner ist nicht vorgesehen, einen zusätzlichen Weg für die Radfahrer anzulegen, sondern es soll ein vorhandener asphaltierter Weg auch für die Radfahrer zur Verfügung stehen. Sie sieht dort keinen Nutzungskonflikt.
Der Antrag sieht zunächst vor, dass die Verwaltung Vorschläge für einen Radweg darstellt und die Umsetzung dieser Vorschläge prüft.

Herr StR Sierau sagt die Prüfung dieses Radweges zu, aber dies berühre den Baubeschluss nicht. Es müsse mit dem Betreiber darüber gesprochen werden.

Herr Blume erklärt auf den Vorschlag der Frau RM Horitzky, dass Baumspenden zur Kostenminimierung beitragen und die Idee in anderen Bereichen auch schon umgesetzt wurde. Ob dies an der Allee möglich ist, muss erst fachtechnisch geprüft werden. Ggf. ist dies an anderer Stelle im Park möglich. Herr Blume bittet darum, ihm Spender namentlich mitzuteilen, damit die Idee umgesetzt werden kann.

Zu den Fragen des Herrn RM Prof. Richter zu den Kostenanteilen aufgrund der Beteiligung der Beschäftigungsträger gibt Herr Appel an, dass die Gesamtkosten für URBAN II einen Anteil von
2,3 Mio. € für Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten. Es sei ein Spagat, da die freie Wirtschaft auch einen entsprechenden Auftrag erwarten könnte, aber es gebe Absprachen mit der Arbeitsverwaltung und der Handwerkerinnung.

Beschluss:
Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 08.03.2005 (Drucksache-Nr. 00709-04-E2) mit nachfolgendem Wortlaut wurde mit Mehrheit bei Gegenstimme durch die DVU beschlossen:

“Im Zuge der Neugestaltung des Hoesch-Parks fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion eine Fahrradverbindung durch den Hoesch-Park zwischen den Eingängen Brackeler Straße und Wambeler Straße und erwarten entsprechende Vorschläge von der Verwaltung.“

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit bei einer Gegenstimme durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung / Modernisierung des Hoeschparks mit Kosten in Höhe von 1.000.000,00 Euro.




3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
hier: Erweiterung des Planbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00960-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei Gegenstimme durch die DVU mit Mehrheit dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hö 252 – PHOENIX See – um den nachfolgenden Bereich zu erweitern:
Bereich zwischen der Nordgrenze des Grundstückes mit der Kath. Stiftskirche, der Ostseite der Wenzelstraße und Alfred-Trappen-Straße und der Ostseite der Faßstraße und der Straße Am Stift in Dortmund-Hörde.
Der erweiterte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGB. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.2
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund im Jahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00721-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost -
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00316-04)
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom
09.03.2005 (Drucksache-Nr. 00316-04-E1) (wurde nachgereicht)

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion unter der Voraussetzung zu, dass dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zugestimmt werde, und begründet diesen Antrag.

Herr RM Follert unterstützt für die CDU-Fraktion den Antrag, da die der Vorlage beigefügten Zeichnungen und Pläne nicht den Vorstellungen der CDU-Fraktion entsprechen.

Dagegen lehnt Herr RM Thieme die Planung wegen des Flächen- und Grünflächenverbrauchs ab.

Herr StR Sierau weist auf den Rahmenplan zur B 1 hin, der auch im AUSW behandelt worden war. Bereits darin stehe ein Hinweis, dass in diesem Bereich automobilbezogene Dienstleistungen vorgesehen sind. Sollte der Antrag so beschlossen werden, sind die Qualitätsforderungen durch die Verwaltung gegenüber dem Investor zu vertreten.

Herr RM Prof. Richter sieht die Vorlage sehr kritisch. Er erkennt aufgrund der vorgesehenen Nutzung eine Abwertung des Geländes gegenüber den bisherigen Plänen. Er hält die Erschließung und den Schallschutz nicht für gelungen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass Lärmschutz notwendig ist. Das Autohaus werde Teil der Lärmschutzmaßnahme, die die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Im Rahmen des Planverfahrens werde es eine vernünftige Durchplanung geben. Die Nachbarinteressen werden gewahrt werden.

Herr Prof. Dr. Finke erklärt im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, dass der Beirat grundsätzlich der Planungsabsicht zustimme. Nur wurde die Gestaltung aus Sicht der Grünplanung bemängelt. Im Beirat wurde es nicht besprochen, aber es sei auf die vorhandene Wohnbebauung Rücksicht zu nehmen.

Beschluss:
Folgender gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 09.03.2005 (Drucksache-Nr. 00316-04-E1) wurde bei Gegenstimme durch Herrn RM Thieme (DVU) mit Mehrheit beschlossen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der Planungen für das Autozentrum nördlich der Stadtkrone-Ost an der B 1 die Investoren für die Durchführung einer Entwicklungswerkstatt möglichst unter Beteiligung der AnwohnerInnen und Anwohner zu gewinnen. Ziel dieser Veranstaltung sollte sein, ansprechende Entwürfe für die neu entstehenden Gebäude und das zu bebauende Gelände zu entwickeln, die eine hohe Qualität erreichen und damit dem Anspruch eines Stadttores gerecht werden. In diesem Zusammenhang sollte auf die Belange der direkten Anwohner eingegangen werden, für die insbesondere ein ausreichender Lärmschutz gegeben sein muss und eine optisch gelungene Geländeentwicklung von Interesse sein dürfte.

Die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt sollten anschließend ausgewertet werden und in einen städtebaulichen Vertrag einfließen.“

Mit dieser Ergänzung hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bei Gegenstimme durch Herrn RM Thieme (DVU) mit Mehrheit folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (1. Änderung – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördlich Stadtkrone-Ost - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (vierzehntägiger Planaushang).

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "(Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum 8/3 – Grün- und Sportflächen mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 5 dieser Vorlage)).

Rechtsgrundlage:
zu TOP 3.4
Bedarf und Akzeptanz von Quartiersgaragen - Ergebnisse der Untersuchungen im Gerichtsviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00963-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 01.03.2005 (wurde
nachversandt)

Frau RM Pohlmann-Rohr schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen.

Herr RM Carl erklärt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage nicht zustimmen werde. Es sei davon auszugehen, dass die Verhandlungen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu keinem Erfolg führen werde. Auch sei dadurch mit Problemen zu rechnen, dass der Dienstbeginn des Amtsgerichts bei 6.30 Uhr liegt und die Anwohnerinnen und Anwohner sicherlich zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Parkplätze frei gemacht hätten. Er plädiert dafür, im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Ost oder den Mittelstreifen der Hamburger Straße zu überprüfen, ob dort Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Herr RM Follert verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion der Vorlage selbst zustimmen könne. Sollte der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ergänzt werden, werde die CDU-Fraktion ablehnen müssen. Er hält eine Parklizenzierung für dieses Viertel für nachteilig. Ihn störe die Stellungnahme der Verwaltung zur Bereitschaft der Bevölkerung, für einen Parkplatz zu bezahlen. Es sei verständlich, dass zunächst der Fragebogen so ausgefüllt wurde, dass keine Bereitschaft, für einen Parkplatz zu zahlen, gezeigt wurde. Fakt sei für ihn, dass in der City für Stellplätze Beträge von durchschnittlich 90,-- € von Mitarbeitern für die Tagesnutzung von Parkplätzen und in Wohnvierteln auch ca. 70,-- bis 80,-- € bezahlt werden.

Herr Ostholt sagt zu, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu sprechen, ob die Inanspruchnahme der Parkfläche auf dem Gelände des Amtsgerichts möglich sei. Er rechnet damit, dass es im Unterschied zum Bereich der Chemnitzer Straße, wo eine 80%ige Lizenzierung der Stellplätze und eine zeitliche Begrenzung nicht vorgesehen war, es hier zu einer 50%igen Lizenzierung kommen könnte, der Rest der Parkflächen sollte frei zugänglich sein. Hier könnte zudem eine zeitliche Befristung von 8.00 – 12.00 Uhr bzw. 8.00 – 14.00 Uhr und eine großzügige Ausnahmeregelung für Gewerbetreibende und Freiberufler durchgeführt werden. Es würde ein minimaler Überwachungsaufwand entstehen, der mit dem vorhandenen Personal möglich wäre. Vor einer abschließenden Entscheidung über eine Parklizenzierung könnte diese Variante vor Ort mit den Bewohnern, der Politik und den Arbeitgebern besprochen werden.





Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und fasst folgenden Beschluss:
“Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entspannung der Parkraumsituation im Gerichtsviertel und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum neben der Verhandlung über die Öffnung der Parkpalette am Amtsgericht für Anwohner/-innen auch die Option der Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Gerichtsviertel gleichrangig und aktiv weiter zu verfolgen.“

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die DVU, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW über die Öffnung der Parkpalette am Amtsgericht für Anwohner zu verhandeln.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung
135. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm -
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 135. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Einstellung des Änderungsverfahrens IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
V. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00996-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst bei Gegenstimme durch die DVU mit Mehrheit folgende Beschlüsse:

Er
I. beschließt, den am 28.11.2001 gefassten Beschluss zur 135. Änderung des Flächennutzungs-planes vom 27.06.1985 aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen;
II. beschließt die Aufteilung des am 28.11.2001 beschlossenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In O 219, wie unter Pkt. 1.1 dieser Vorlage begründet, die Bezeichnung dieser Teile als "Bebauungsplan In O 219 - Teilbereich Ost" und "Bebauungsplan In O 219 - Teilbereich West" und die vorrangige verfahrensmäßige Weiterführung des Teilbereichs Ost;

III. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 219 vom 28.11.2001 hin-sichtlich des räumlichen Geltungsbereichs des Teilbereichs Ost zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

IV. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan In O 219 - Teilbereich Ost -

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm (Teilbereich Ost) - und der Begründung vom 20.01.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Offenlegungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01033-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst bei Gegenstimmen durch Herrn RM Thieme (DVU) und Herrn RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Mehrheit folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 162 -Tulpenstraße- um Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 162 -Tulpenstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 19.01.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Teilbereich die Anordnung einer Umlegung.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 211 -Sölder Waldstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01106-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 08.03.2005 (wurde
nachgereicht)

Herr Ostholt weist darauf hin, dass in diesem Gebiet Einfamilienhäuser mit einem oder zwei Vollgeschossen bzw. mit einer Einliegerwohnung gebaut werden. Sollte dem Aplerbecker Beschluss gefolgt werden, sieht er die Gefahr des Vermarktungsrisikos.

Herr StR Sierau stellt fest, dass in den Markt eingegriffen werde, wenn dem Beschluss der Bezirksvertretung beigetreten werde. Es sollte dem Entwicklungsträger überlassen werden und die Festsetzungen im Bebauungsplan sollten nicht so enge Voraussetzungen festlegen. Dies sei nicht im Sinne der Flächenentwicklung.

Herr RM Berndsen macht darauf aufmerksam, dass Bauherren häufig davon ausgehen, dass die Kinder im Haus bleiben werden, so dass häufig ein zweiter Eingang geschaffen werde. Eine Einliegerwohnung reiche dafür oft nicht aus. In der heutigen Zeit sei die Festlegung als reine Einfamilienhäuser nicht ratsam.

Herr sB Zuch ist der Meinung, dass die Anregung, die in der Bezirksvertretung Aplerbeck aufgenommen wurde, in eine Bürgeranhörung gehöre und danach bewertet werden müsse. Er schlägt vor, die Anregung nicht zum Antrag zu erheben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst bei Gegenstimmen durch Herrn RM Thieme (DVU) und Herrn RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Mehrheit folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 211 -Sölder Waldstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich.

Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB. zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01052-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei-Süd -;

II. beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn RM Thieme (DVU), den Entwurf der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei-Süd – mit Begründung vom 20.01.2005 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

zu TOP 3.9
Bebauungspläne im Internet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01421-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.03.2005 (Drucksache-Nr. 01421-05-E1) (wurde nachversandt)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion liegt vor:
„Wir bitten die Planungsverwaltung um eine Stellungnahme, wann mit einer vollständigen Vorstellung aller Entwürfe zu rechnen ist und ob insbesondere Mitarbeiter der ehemaligen „Arbeitsgruppe Neuaufstellung Flächennutzungsplan“ verstärkt für die Erarbeitung von Bebauungsplanentwürfen und deren Online-Präsentation eingesetzt werden könnten.“

Herr Ostholt stellt dar, dass nach Beschluss des CDU-Antrages zur „Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe im Internet“ am 11.12.2002 zunächst organisatorische und technische Voraussetzungen geschaffen werden mussten. Seit März 2005 werden alle Bebauungsplanentwürfe in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung dargestellt. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu den ausliegenden Planentwürfen ihre Anregungen an die Planungsverwaltung zu richten. Es ist mittelfristig geplant, neben einer Übersicht über alle bestehenden Bebauungspläne diese mit den textlichen und zeichnerischen Festlegungen im Internet abrufbar zu machen.

Herr Ostholt gibt an, dass eine Umschichtung der Arbeitskapazitäten bereits erfolgt sei. Vier für den Flächenutzungsplan tätige Mitarbeiter sind bereits seit Anfang des Jahres in den städtebaulichen Abteilungen für die Aufstellung von Bauleitplänen zuständig. Eine bisher befristete Planstelle für einen Techniker im Bereich der grafischen Informationsverarbeitung zur Erstellung des neuen Flächennutzungsplans ist in eine unbefristete Stelle umgewandelt worden und verstärkt die Kapazitäten bei der technischen Erstellung der Bebauungspläne.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd; hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00722-04)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2005

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme, aber mit dem dritten Absatz auf Seite 3 der Vorlage zum weiteren Vorgehen nicht einverstanden sei.

Herr RM Münch hofft, dass der Kruckeler Wald nachträglich noch als Naturschutzgebiet anerkannt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn RM Thieme (DVU) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm. VO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2013), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96 ff.).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die geplanten Naturschutzgebiete Bodelschwingher und Westerfilder Wald, Wickeder Holz, Bittermark und Niederhofer Holz von den Darstellungen und Festsetzungen der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd auszunehmen.

Rechtsgrundlage:
§§ 16, Abs. 2 und 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/SGV NRW 791).

III. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass durch den Beitrittsbeschluss die bestehenden Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd, die für die bezeichneten Gebiete im wesentlichen Landschaftsschutzgebiet, teilweise aber auch geschützter Landschaftsbestandteil festsetzen, uneingeschränkt gültig bleiben.

zu TOP 5.2
"Sauberes Dortmund", Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen in 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01181-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Mobilfunk in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01418-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.03.2005 (Drucksache-Nr. 01418-05-E1) (wurde nachversandt)

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion hat folgenden Wortlaut:
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um eine Stellungnahme des Umweltdezernates, inwiefern die Dortmunder Lösung konsequent und lückenlos umgesetzt werden konnte.
Insbesondere sollte auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:
1. Sind der Umweltverwaltung Standorte bekannt, in denen der angestrebte Mindestabstand von 100 Metern zu o.g. Gebäuden nicht eingehalten werden konnte?
2. Sollten diese Mindestabstände nicht eingehalten werden: Welche Maßnahmen will die Stadt ergreifen, diese kritischen Standorte möglichst bald umzusetzen?
3. Wird das auf der Homepage der Stadt Dortmund veröffentlichte Mobilfunkkataster laufend aktualisiert bzw. sind dort alle Standorte von Mobilfunkbasisstationen eingetragen?
4. Welche Erfahrungen hat die Umweltverwaltung in den Gesprächen mit den verschieden Mobilfunkanbietern gemacht, die Standorte der Anlagen möglichst an einem Ort zu bündeln?“

Herr StR Sierau bestätigt, dass die Verfahrensweise des Dortmunder Weges eine breite Beachtung in der Öffentlichkeit und in den Nachbargemeinden gefunden habe. Der Verwaltung war wichtig, dass die Akzeptanz für diesen Prozess groß ist. Es wird immer wieder an die Betreiber appelliert, sensibel mit der Thematik umzugehen, obwohl für die Verwaltung geringe Einflussmöglichkeiten bei älteren Verträgen bestehen.

Herr Dr. Grote ergänzt zu Frage 1 der Bitte um Stellungnahme die entsprechenden Zahlen. Im Moment gebe es 550 Mobilfunkbasisstation auf 383 Standorten. Davon sind 93 Anlagen bzw. 70 Standorte im Bereich von empfindlichen Nutzungen. Das sind im wesentlichen Altanlagen, die nicht vom Dortmunder Weg betroffen sind.
Bis Ende 2005 sehen die neuen Planungen 67 neue Anlagen auf 61 neuen Standorten vor, die z. Z. mit den Betreibern verhandelt werden. Davon sind noch vier Anlagen kritisch, aber Herr Dr. Grote geht davon aus, dass zu erreichen ist, dass die Betreiber sich bei den 67 Anlagen innerhalb des Dortmunder Weges bewegen werden.
Zu Frage 2 gibt Herr Dr. Grote an, dass im Grunde genommen keine Maßnahmen zur Umsetzung „kritischer Standorte“ ergriffen werden, weil der Dortmunder Weg eine freiwillige Vereinbarung jenseits der baurechtlichen Notwendigkeiten ist. Allerdings gebe es die beiden Anlagen auf Schulen, der Minister-Stein-Schule in Eving und der Grundschule in der Aplerbecker Mark. Die Pachtverträge für diese Standorte wurden bereits gekündigt, aber es gibt noch längere Laufzeiten.
Zur Frage 3 erklärt Herr Dr. Grote, dass das Mobilfunkkataster im Rahmen der Möglichkeiten gepflegt werde. Derzeitig wird eine Aktualisierung vorbereitet, als nicht ganz aktuell bezeichnet er den Prosateil der Internetpräsentation.

Die Bündelung mehrerer Antennen an einem Standort - Frage 4 - ist aus Immissionsschutzsicht nicht für sinnvoll, da Bündelungen zu verstärkten Immissionen führen. Der Anteil der Mehrfachnutzungen liegt bezogen auf die Anlagen bei ca. 30 %, 550 Anlagen auf 383 Standorten. Von der Verwaltung aus gibt es in dieser Fragestellung keine Aktivitäten.

Der Dortmunder Weg wird von Frau RM Pohlmann-Rohr für machbar gehalten. Manche Betreiber gehen den Weg mit, andere nicht, ggf. müssten hier Konsequenzen gezogen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01420-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.03.2005 (Drucksache-Nr. 01420-05-E1) (wurde nachversandt)

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion vom Umweltdezernenten eine ausführliche Stellungnahme im Stile der Vorlage erbittet, die zu o. g. Thema am 27.05.1998 im damaligen AUSW behandelt wurde.
Dabei sollten sowohl die Projekte/Bauvorhaben aufgelistet werden, für die Geldleistungen durch das Umweltamt vereinnahmt worden sind als auch diejenigen Maßnahmen, für die die Gelder in ökologische und erholungswirksame Aufwertungsmaßnahmen reinvestiert worden sind.

Herr StR Sierau gibt an, dass seiner Meinung nach dem AUSW Informationsvorlagen im Dezember 2000, in 2001 und zuletzt am 28.04.2004 zugegangen sind. In der letzten Vorlage wurden realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003 und die geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004 dargestellt. In diesem Zusammenhang sind auch die Summen, die vereinnahmt und verausgabt wurden, genannt worden. Es ist vorgesehen, dem AUSW in Kürze wieder zu berichten, welche Projekte in 2004 realisiert werden konnten und was in 2005 gemacht werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


Die Tagesordnungspunkte 7 – 11 sind nach TOP 2 behandelt worden.


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

TOP 12.1 ist nach TOP 7 – 11 zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

zu TOP 12.2
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00340-04)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 09.02.2005
- Ergänzungsschreiben des Herrn StR Sierau vom 14.02.2005 (Drucksache-Nr. 00340-04E/1)

Herr RM Pisula begrüßt im Namen der CDU-Fraktion den Masterplan, insbesondere da Grünflächen im Ruhrgebiet geschaffen werden. Er befürchtet nur Probleme bei der Finanzierung, da z. B. verschiedene Kommunen keine Verpflichtungen eingehen.

Herr StR Sierau geht davon aus, alle Projekte von den Gremien der Emschergenossenschaft bereits beschlossen wurden. Er befürchtet, dass vor dem Hintergrund einer Finanzierungsdiskussion positive Projekte für die Stadt Dortmund noch einmal kritisch überprüft werden.
Nicht von der Emschergenossenschaft getragene Projekte werden von Projektträgern durch Gremienbeschlüsse zu sichern sein. Auch dieser Masterplan sei ein Orientierungsrahmen, der im Einzelnen abzuarbeiten sei. Wenn in diesem Stadium immer nach den Kosten gefragt werde, könnte es nach Meinung des Herrn StR Sierau dazu kommen, dass Projekte an vielen Stellen nicht weiterlaufen. Der Emscher Landschaftspark sei eine große Zukunftsinvestition für die Stadt und die Region, in der Fachwelt wird sie als größte Infrastrukturmaßnahme angesehen. Er werde ein hohes Maß an privaten Folgeinvestitionen nach sich ziehen.

Herr Prof. Dr. Finke stellt für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde die Sorge dar, dass bei der Strategie der Schaffung dieses Ost-West-Grünzuges der Natur- und Landschaftsschutz unter die Räder zu geraten drohe. Seit kurzem gebe es inzwischen auch den Masterplan Emscher von der Emschergenossenschaft, Herr Prof. Dr. Finke meint, dass man sich eher mit diesem Plan beschäftigen müsse. Der Masterplan Emscher Landschaftspark sei eher informell.

Herr StR Sierau erläutert, dass mit dem Masterplan Emscher Landschaftspark für die gesamte Region ein Masterplan aufgelegt sei, mit dem die Landesregierung die Städte darum gebeten hat, anzugeben, wie sie vorhaben innerhalb ihres Gebietes den gesamten Bereich weiterzuentwickeln. Allein die Tatsache, dass Dortmund bereit war, mit vielen Akteuren an der Gebietskulisse zu arbeiten, habe dazu beigetragen, dass Dortmund Fördermittel u. a. für den Bereich Phoenix erhalten hat. Es war immer hilfreich, den regionalen Gesamtzusammenhang zu sehen.
Es muss nur noch abgestimmt werden, was die verschiedenen Maßnahmenträger tun. Hierzu soll der Masterplan seinen Beitrag leisten. In welcher Trägerschaft er weiterlaufen wird, bleibt abzuwarten.

Herr RM Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:
„Der AUSW beauftragt die Verwaltung, die Anregungen, die der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde in seiner Sitzung am 09.02.2005 gemacht hat, zu prüfen und ggf. vorhandene Planungen zu verifizieren.“

Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass die Anregungen und Vorschläge des Beirates im Rahmen der Flächennutzungsplan-Diskussion abgearbeitet wurden.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Hinweise, die nicht in der Flächennutzungsplan-Diskussion untergebracht werden konnten, vom Beirat im Zusammenhang mit dem Masterplan Emscher Landschaftspark wieder aufgenommen wurden.

Herr Prof. Dr. Finke verdeutlicht, dass der Beirat in seiner letzten Sitzung über die Themen nur diskutiert habe.

Der Antrag des Herrn RM Münch wird bei einer Gegenstimme durch die DVU mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei Gegenstimme durch die DVU mit Mehrheit dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Empfehlung des Fachausschusses zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme zum Masterplanentwurf der Projekt Ruhr GmbH zuzuleiten.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Massive Abfallablagerungen im NSG An der Panne
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01446-05)

Herr RM Münch stellt folgende Anfrage:
“An der östlichen Spitze sowie an der nordöstlichen Flanke können derzeit massive Abfall-(Grünschnitt)ablagerungen im Naturschutzgebiet An der Panne festgestellt werden.
Was wird die Verwaltung unternehmen, um dies künftig zu unterbinden?
Wäre das Aufstellen von NSG-Schildern an dieser Stelle nicht eine Maßnahme, um auf die Schutzwürdigkeit des Gebietes hinzuweisen? Wann wird der Grünabfall entfernt?“

Nach Angaben des Herr Dr. Grote hat es eine Ortsbesichtigung gegeben. Es wurde festgestellt, dass dort Stämme und Äste aus einer Baumschnittmaßnahme liegen, die an der Stelle ohne weiteres verbleiben können.
Im Nachtrag hat Herr RM Münch mitgeteilt, dass auch in anderen Bereichen Gartenabfälle zu finden sind. Herr Dr. Grote sagt zu, dass die Verwaltung sich darum kümmern werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Biotopoptimierung für das NSG An der Panne
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01447-05)

Folgende Anfrage des Herrn RM Münch liegt vor:
„Die beiden nördlichen und die beiden nordöstlichen Laichgewässer im Naturschutzgebiet sind völlig verlandet und verkrautet, so dass Amphibien hier nicht mehr ablaichen können.
Wann wird die Funktionsfähigkeit der beiden ehemaligen Laichgewässer wiederhergestellt?
Ist es auch möglich einen kleinen Tümpel in dem verkrauteten Gewässerbereich des anschließenden Tiefenbachtals anzulegen?“

Herr Dr. Grote stellt dar, dass es immer wieder Vorschläge und Anregungen im Rahmen der Landschaftsplanung und der Naturschutzgebietverwaltung gebe. Das Umweltamt fasst diese Anregungen zusammen und legt sie dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vor, der darüber eine Prioritätenliste aufstelle. Der Beirat entscheidet dann, in welcher Reihenfolge diese Maßnahme evtl. in diesem oder im nächsten Jahr abgearbeitet werden kann.

Beschluss:
Die mündliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 13.3
Uniformierung der Dortmunder Landschaftswacht gemäß der Ranger für die KVR-Naturschutzgebiete
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01448-05)

RM Münch stellt folgende Anfrage:
„Warum wird die Dortmunder Landschaftswacht u.a. auch zur Arbeitseffektivierung nicht nach dem Rangermodell der KVR-Naturschutzgebiete uniformiert?“

Herr Dr. Grote gibt an, dass die Ausstattung der Landschaftswacht in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt ist. Sie besteht aus einem Dienstausweis und einem an der Kleidung anzubringenden Zeichen. Außerdem erhalten die Personen eine geringe Entschädigung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.4
Zeitpunkt für Mahdarbeiten in Naturschutzgebieten
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01449-05)

Folgende Anfrage des Herrn RM Münch liegt vor:
“Da die Monate September und Oktober neuerdings noch so warm und sonnenreich sind, so dass sie vor allem von Reptilien aber auch tagaktiven Jungamphibien zur Nahrungsaufnahme bzw. zum Sonnenbaden genutzt werden, sind großflächige Mahdarbeiten wie beispielsweise im Naturschutzgebiet Siesack im September 2004 aus tierökologischer Sicht nicht sinnvoll.
Wird die Verwaltung derartige Pflegemaßnahmen künftig deshalb erst im November durchführen?“

Herr Dr. Grote erklärt, dass dem Vorschlag des Herrn RM Münch zunächst noch nicht gefolgt werden wird, da der November für Mäharbeiten nicht geeignet sei. Die Witterung lasse die Fahrzeuge im Boden versinken. Der Vorteil für Eidechsen wird als nicht so groß angesehen, als dass der Boden im Zuge von Pflegemaßnahmen zerstört wird.

Herr RM Münch stellt die weitere Nachfrage, ob die Verwaltung versuchen werde, wie witterungsmöglich es sei, die Mähmaßnahmen später durchzuführen.

Herr Dr. Grote stellt heraus, dass die Mäharbeiten vergeben werden. Es sei schwierig, eine beauftragte Firma zu bitten, die Arbeiten zu verschieben, da diese Firmen auch Terminabsprachen haben.

Herr RM Berndsen sieht eine Schädigung des Biotops, insbesondere der Pflanzenwelt, wenn im November Mahdarbeiten durchgeführt werden. Die Pflanzen werden so stark beschnitten, dass sie sich bis zum Frost nicht mehr genügend regenerieren können, um Frostschäden zu entgehen.

Unter Hinweis auf die Geschäftsordnung lässt Frau RM Reuter keine weitere Nachfrage des Herrn RM Münch zu.

Beschluss:
Die mündliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


R e u t e r H a r n i s c hS k o d z i k
Stellvertretende VorsitzendeRatsmitgliedSchriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)



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