Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 24.09.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:23 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr Erwin Bartsch (CDU) Vertretung für: Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Rüdiger Schmidt (SPD) Vertretung für: Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau Susanne Meyer (SPD) Vertretung für: Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten) Vertr.für: Frau RM Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Frau RM Nadja Reigl ( Die Linke & Piraten) Vertretung für: Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD) Vertretung für: Herr RM Urbanek (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL

Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 24.09.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern


1.4 Feststellung der Tagesordnung


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.2014


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13587-14)

3.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13090-14)

3.3 Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)

3.4 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13064-14)

3.5 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13084-14)

3.6 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)

3.7 Schulbiologisches Zentrum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12612-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.05.2014 vor -

3.8 Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14)

3.9 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13379-14)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
- Diese Vorlage wurde in der AUSWI-Sitzung am 26.03.2014 eingebracht -

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014


4.2 Stadterneuerungsprogramm 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13197-14)

4.3 Scharnhorst-Ost, Aufhebung der Festlegung als Erneuerungsgebiet vom 16.06.1994
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-14)

4.4 Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12848-14)

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2014
(Drucksache Nr.: 12848-14)


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12848-14-E1)

4.5 Ergänzungsneubau der Fahrradstation am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13122-14)

4.6 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

4.7 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

4.8 EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

4.9 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13334-14)

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13219-14)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)

4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.02.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13114-14)

4.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13062-14)

4.14 Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Beschluss über das Ergebniss der öffentlichen Auslegung, Beifügen einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13209-14)

4.15 Bauleitplanung; Bebauungsplanes In N 234- Eberstraße/ Münsterstraße- nach § 13 BauGB

I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 02.04.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13113-14)

4.16 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13138-14)

4.17 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)

4.18 Änderung und Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel.
hier: I. Einleitungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13298-14)

4.19 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Dortmunder Bevölkerung 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13036-14)

4.20 Nahmobilität 2.0
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12594-14-E1)
- Lag bereits zur AUSWI-Sitzung am 07.05.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12594-14-E2)

4.21 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2013
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12726-14)

4.22 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13119-14)

4.23 Carsharing in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13455-14)

4.24 Quartiersmanagement Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13647-14)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Wiederholung der Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nach landesrechtlichen Vorschriften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13292-14)

5.2 Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)

5.3 Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12947-14)

5.4 klimametropole RUHR 2022 und die Beteiligung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13244-14)

5.5 Baumfällungen in Marten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13349-14)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13349-14-E1)

5.6 Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11597-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.05.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11597-14-E2)

5.7 Lärmkartierung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12593-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.05.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12593-14-E2)

5.8 Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)

5.9 Geruchsbelästigung in Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Projekt "Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13284-14)

6.2 Wohnungsmarktbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-14)

6.3 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Brunnenstraßen- und Hannibalviertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12729-14)

6.4 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Alt-Marten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13034-14)

6.5 Modernisierung bei Vivawest
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12738-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.05.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12738-14-E1)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros

8.1 European Energy Award: Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13163-14)

8.2 Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Meyer benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der/Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Einführung von Ausschussmitgliedern

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von dem Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet die Herren Markus Happe und Uwe Tietz
als sachkundige Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.



zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Zu TOP 3.8 „ENVIO“ (Drucksache Nr.: 13664-14) einigt man sich darauf, diesen Punkt in der nächsten Sitzung zu behandeln. Zu TOP 4.1 Masterplan Vergnügungsstätten (Drucksache Nr.: 11860-14) einigt man sich, auf Bitte der
Verwaltung, darauf, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und erst in der
Novembersitzung (05.11.2014) zu beraten.

Die Verwaltung hat angekündigt, bis zu diesem Zeitpunkt noch ergänzende Informationen
Zusammenzutragen. Es wird darum gebeten, die Druckstücke der bereits versandten
Beschlussvorlage für die Sitzung am 05.11.2014 aufzubewahren.



Auf Bitte von RM Lührs einigt man sich zusätzlich auf folgende Änderungen:

TOP 3.5 „Projekt „Energiesparservice“ des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.“
(Drucksache Nr.: 13084-14) -> aufgrund noch offener Fragen, lässt man diese Vorlage in den
Rat der Stadt durchlaufen.

Top 4.6 „Taktumstellung des S-Bahn-System …“ (Drucksache Nr.: 13168-14)
Diese Vorlage soll bis zur Novembersitzung des Rates zunächst allen Bezirksvertretungen zur
Beratung vorgelegt werden.

TOP 4.11 „ Bauleitplaung ; Änderung Nr.1 …VEP HU 147 –Einzelhandelsstandort Parsevalstraße-….“
(Drucksache Nr.: 13229-14) -> aufgrund noch offener Fragen in der BV Huckarde, schiebt man
die Vorlage in die nächste Sitzung des AUSW

TOP 4.17 „Bauleitplaung ; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 –östlich Am Katzenbuckel-…..“
(Drucksache Nr.: 13289-14)-> aufgrund noch offener Fragen in der BV Eving, schiebt man
die Vorlage in die nächste Sitzung des AUSW

Die Tagesordnung wird mit den o. a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.2014

Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.05.2014 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13587-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die kombinierte Wertstofftonne in Dortmund beizubehalten und den bestehenden Entsorgungsauftrag mit der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zu verlängern.

zu TOP 3.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13090-14)

Nachfragen werden durch Herrn Kollmann beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Lagebericht 2013 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 6.756.931,59 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2013 von -6.410.431,59 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2014 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu beauftragen.




zu TOP 3.3
Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)

RM Klösel führt an, dass seine Frage sich sowohl auf den 1. als auch auf den 2. Quartalsbericht 2014 (TOP 3.3 u. TOP 3.4 der heutigen Ausschusssitzung) beziehe. Hierzu möchte er von der Verwaltung erklärt bekommen, warum es hier jeweils zu sehr hohen Schwankungsbreiten im Ist und Plan gekommen sei.

RM Waßmann möchte bezüglich der Darstellungen zur Deponie-Nord/Ost wissen, warum es dort während der Bauarbeiten zu technischen Störungen gekommen sei (bis hin zu Anmahnungen, dass Vertragspartner ihre Aufgaben wahrnehmen sollten). Da aus der Berichterstattung zu erkennen sei, dass die Arbeiten dort immer noch nicht optimal laufen, bittet er die Verwaltung um Aufklärung über die Hintergründe und um Informationen zum aktuellen Sachstand.

Zu beiden o.a. Fragen verweist Herr Kollmann darauf, dass er sich für deren Beantwortung an den technischen Bereich der EDG wenden und die Stellungnahme nachträglich zur Verfügung stellen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2013 und den ersten Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.





zu TOP 3.4
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13064-14)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Kollmannn beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13084-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.6
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)
RM Neumann-Lieven äußert sich lobend zum Stadtbezirksmarketing und betont, dass ihre Fraktion eine Fortsetzung befürwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2013 zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Schulbiologisches Zentrum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12612-14-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12612-14-E2):

„Ergänzend zu den mündlichen Erläuterungen in der Sitzung des Ausschusses am 07.05.2014 von
Herrn Geschäftsführer Kruse möchte ich den aktuellen Sachstand darstellen:

- Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss im Dezember 2013 wurden ein Architekturbüro mit
der Planung beauftragt und die Arbeiten aufgenommen. Weitere Beauftragungen konnten
erst nach Freigabe des Haushaltes mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgen.

- Der Unterricht wird während der Bauzeit in der Langeloh-Grundschule stattfinden. Der Unterricht
wird dort nach den Herbstferien aufgenommen.

- Der Bauantrag für den Neubau ist am 08.08.2014 beim Bauordnungsamt eingereicht worden.
Für das Genehmigungsverfahren werden 3 Monate kalkuliert, in dieser Zeit werden die
Leistungsverzeichnisse und die Ausführungsplanung fertig gestellt.

- Der Abriss des alten Gebäudes wurde ausgeschrieben. Der Auftrag wird voraussichtlich
Mitte November erteilt. Der Abriss könnte dann im Dezember erfolgen, danach werden
bergbautechnische Untersuchungen begonnen, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen.

- Aufgrund der bisherigen zeitlichen Verzögerungen und ggf. weiteren Einschränkungen
durch den Winter 2014/15 ist der Bezug des Neubaus nach den Sommerferien 2015 unwahrscheinlich.
Der Unterricht kann weiterhin in der Langeloh - Grundschule stattfinden.

- Die Kostenschätzung für den Neubau nach DIN 276 beträgt 1.914.900,- € (Anlage 1). Hinzu
kommen Kosten für den Abriss des alten Gebäudes in Höhe von 93.000,-€ und Kosten für
bergbautechnische Arbeiten, sofern diese nach den bergbautechnischen Untersuchungen erforderlich
sind.

- Bezüglich der im schulischen Betrieb befindlichen Pavillons wird auf die Auflistung des
Liegenschaftsamtes sowie bezogen auf die Schulbiologie die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes verwiesen.“ (siehe Anlagen)


AUSW, 24.09.2014:

RM Hawighorst-Rüßler bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und kündigt an, nach Durchsicht der Unterlagen auf das Thema zurückzukommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13664-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Satdtgestaltung und Wohnen wird die Angelegenheit erst in der nächsten Sitzung behandeln.


zu TOP 3.9
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13379-14)

AUW, 24.09.2014:

RM Lührs kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Entscheidung unter Abwägung aller Auswirkungen getroffen werden müsse.
Das Hauptargument dafür sei, dass die rechnerische Entlastung lediglich 1 ug/m³ bei NO2 betrage. Dagegen stünden Umwegfahrten von 21.000 km und ein Mehrverbrauch an Diesel von 6.300 l täglich. Weiter führt sie an, dass abgesehen davon, alle Bezirksvertretungen die Befürchtung hätten, dass ein Großteil der Fahrten in die Vororte verdrängt und vielfach eben nicht der großen Bogen über die Autobahnen gefahren würde. Sie teilt weiter mit, dass man durch die Vorlage die Hintergrundbelastung für die Stadt in Sachen Staub, CO 2, Lärm und Stickoxyde - eben aufgrund der vielen Umwegfahrten- nicht nur verlagern sondern vergrößern würde. Insgesamt schließt sie damit, dass die vorgeschlagene Maßnahme auch für die Anwohner der B1 keine befriedigende Lösung sein könne und appelliert daran, auf das Greifen der Euro6 Norm zu warten, um eine vernünftige Lösung zu finden.

RM Waßmann schließt sich in weiten Teilen der Argumentation von RM Lührs an. Ergänzend führt er an, dass man große Zweifel daran habe, dass die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation für die Anwohner der B1 führen werden. Daher kündigt er an, dass auch seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde.

RM Kowalewski teilt diese Meinung nicht, vielmehr hätten die Anwohner der B1 einen Rechtsanspruch darauf, dass die Stadt Dortmund hier tätig werde. Seiner Meinung nach sei es tatsächlich so, dass ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr die Belastungsspitzen verringern und damit die gesundheitlichen Belastungen minimieren könne. Insofern werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

RM Dudde kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls befürworten werde. Er begründet dies damit, dass diese Form der Schadstoffbelastung hauptsächlich kleinräumig auftrete und insofern die geplante Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger schon eine Entlastung darstellen würde. Im Rahmen des durch die Verwaltung angekündigten Bündels an Maßnahmen stelle das zeitlich befristeten LKW- Verbot für den Durchgangsverkehr für seine Fraktion zumindest einen ersten Strang dar, mit dem jetzt schon mal begonnen werden müsse.

RM Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenso für zustimmungswürdig halte, zusätzlich aber anrege, das LKW-Verbot auf 2 Jahre zu verkürzen und gleichzeitig für Fahrzeuge mit bis 4,5 t auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 60 km /h zu erhöhen.

Der sB Herr Tietz wirbt noch mal für die Zustimmung zur heutigen Vorlage indem er anführt, dass man, aufgrund der heute angeführten ablehnenden Argumente, zukünftig auch dem Bau anderer Umgehungsstraßen nicht mehr zustimmen dürfe. Denn auch dadurch würden durch die Fahrer ja mehr Kilometer produziert, die allerdings in der Regel mit weniger Emissionen f.d. Betroffenen verbunden wären. Seiner Meinung nach gehe es bei dem geplanten LKW-Durchfahrtverbot darum, die wenigen Unentwegten zu vertreiben die nach wie vor über die B1 anstatt über den Autobahnring fahren würden.

Aufgrund des sich heute abzeichnenden politischen Meinungsbildes und vor dem Hintergrund der knappen personellen und sachlichen Ressourcen, kündigt Herr Lürwer an, dass die Verwaltung das auf Seite 14 der Vorlage angeführte Angebot der Verwaltung, wonach durch Kennzeichenverfolgung der Durchgangsverkehr erfasst werden sollte, nicht aufrechterhalten werde.

RM Lührs führt hierzu an, dass in zu TOP 4.20 angekündigt werde, dass der Masterplan Mobilität von 2004 in den nächsten Jahren fortgeschrieben werde. Insofern halte sie es für erforderlich, dass unter Berücksichtigung aller ökologischen Zielwerte, doch eine solche Messung durchgeführt werden sollte.

Herr Lürwer erläutert hierzu, dass er durchaus die Notwendigkeit sehe, den Masterplan Mobilität fortzuschreiben. Dies sei allerdings aufgrund der bereits angeführten knappen Ressourcen derzeit leider nicht möglich und insofern die erwähnte Messung auch in diesem Zusammenhang derzeit nicht durchführbar.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke & Piraten, Bündnis 90/Die Grünen, Alternative für Deutschland und FDP/BL sowie einer Stimme der NPD, ab.











4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Dieser Punkt wird heute von der Tagesordnung abgesetzt und erst in der AUSW-Sitzung am 05.11.2014 behandelt.

Die Verwaltung hat angekündigt, bis zu diesem Zeitpunkt noch ergänzende Informationen
zusammenzutragen. Es wird darum gebeten, die Druckstücke der bereits versandten
Beschlussvorlage für die Sitzung am 05.11.2014 aufzubewahren.


zu TOP 4.2
Stadterneuerungsprogramm 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13197-14)

AUSW 24.09.2014:

RM Kowalewski kündigt die Enthaltung seiner Fraktion zur Vorlage an.

RM Logermann kündigt insgesamt die Zustimmung seiner Fraktion an, teilt jedoch mit, dass noch folgende Fragen bzw. Vorbehalte hinsichtlich der unter Punkt 5 aufgeführten Maßname „ Begegnungszentrum Zeche Dorstfeld“ offen seien:

RM Waßmann schließt sich den Vorbehalten zu Punkt 5 an und teilt mit, dass seine Fraktion auch noch weitere Fragen hierzu habe (mit Blick auf Finanzen und zu Nutzungskonzepten), die heute nicht beantwortet werden könnten. Daher kündigt er zwar die heutige Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an, allerdings unter Vorbehalt zu Punkt 5.

RM Lührs kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion an und begründet dies damit, dass die Angelegenheit jetzt angestoßen werden müsse, damit die Verwaltung entsprechend tätig werden könne, sie aber auf die Verwaltung vertraue, das diese das Konzept zum o.ä. Begegnungszentrum verantwortungsvoll weiter entwickeln und hierüber berichten werde.

Nachdem Herr Wilde die Äußerung durch RM Lührs bestätigt und gleichzeitig darauf hingewiesen hat, dass es sich hierbei tatsächlich zunächst noch um einen Entwicklungsprozess handele, welcher für den Fall, dass auf halben Wege festgestellt werden sollte, dass das Projekt nicht belastbar sei, dieses abgebrochen werde könne ohne dass dadurch ein Schaden für die Stadt Dortmund entstehe, erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie einer Stimme der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2015 zu beantragen.


zu TOP 4.3
Scharnhorst-Ost, Aufhebung der Festlegung als Erneuerungsgebiet vom 16.06.1994
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Festlegung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost als Erneuerungsgebiet zur Umsetzung des Integrierten Handlungsprogramms im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf“ aufzuheben.



zu TOP 4.4
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12848-14)

Hierzu liegt vor: Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2014
(Drucksache Nr.: 12848-14)
mit folgendem Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12848-14-E1) vor:

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 27.06.2014 vor (Drucksache Nr.: 12848-14-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
- Der Rat begrüßt die angestrebte Verlegung des provisorischen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf das Gelände der ehemaligen Güterabfertigung.
- Der Standort des ZOBs am Nordausgang des Hauptbahnhofes (HBF) ist nach dessen Umzug als Grünfläche mit Aufenthaltsqualität herzurichten.
- Der Rat ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines weiteren Baukörpers am Nordausgang desHauptbahnhofes der Eingangssituation am HBF nicht gut tun würde. Stattdessen ist die Deutsche Bahn gehalten ein repräsentatives Erscheinungsbild des Bahnhofes auch auf dessen Nordseite herzustellen.

Begründung
Insbesondere bei gutem Wetter ist sowohl für Bahnreisende, als auch für Kunden der gegenüberliegenden ARGE mit diversen Wartezeiten und für Kunden des Großraumkinos
eine Grünfläche zum Aufenthalt eine wertvolle Ergänzung zu den kommerziellen Angeboten
im Bahnhofsumfeld. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen sollte am
Bahnhof eine unendgeldliche Aufenthaltsmöglichkeit, die ein Wohlfühlen ermöglicht, angeboten
werden. Darüber hinaus haben Grünflächen im innerstädtischen Bereich eine positive
raumklimatische Wirkung.“


Auf Vorschlag von Rm Weyer (SPD) wird die Vorlage vor der Beschlussfassung durch den Rat zunächst den betreffenden Bezirksvertretungen und Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet. Der zum obigen Tagesordnungspunkt vorliegende Antrag wird ebenfalls vertagt.

Nach Mitteilung von StR Lürwer wird gegenüber dem Eisenbahnbundesamt eine entsprechende Zwischennachricht erteilt.

AUSW, 24.09.2014:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt die getrennte Abstimmung wie folgt:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 12848-14-E1) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, ab.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Rahmen der Benehmensherstellung am 21.05.2014 abgesandte Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt.


zu TOP 4.5
Ergänzungsneubau der Fahrradstation am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13122-14)

AUSW 24.09.2014

RM Kowalewski möchte wissen, ob es technisch machbar sei, dass die Abluft aus der Tiefgarage, die nach seinem Kenntnisstand in der Fahrradstation austrete, dergestalt umgeleitet werden könne, dass dort arbeitende Menschen bei Windstille nicht permanent einer Abgaswolke ausgesetzt seien.

RM Logermann erläutert hierzu, dass diese Frage bereits im ABVG gestellt wurde und dass die Verwaltung hierauf erwidert habe, dass es sich hier nicht um Abluft sondern vielmehr um Zuluft handelt und man insofern davon ausgehen könne, dass keine Abluftemissionen in den Baukörper eindringen. Weiter kündigt er an, dass seine Fraktion die Vorlage befürworte, gleichzeitig aber darauf hoffe, dass zukünftig noch viel mehr Investitionen in diese Richtung getätigt werden.

RM Meyer teilt mit, dass seine Fraktion ebenso diese Vorlage begrüße, insbesondere Aufgrund der Verteilerfunktion an dieser Stelle der Station.

RM Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls befürworte, insbesondere, da die Station an dieser Stelle dringend erforderlich war.

Herr Lürwer kündigt an, dass er dem o.a. Hinweis zum Thema Abluft/Zuluft noch mal nachgehen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:






Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen
i. H. v. 545.580,- Euro die weitere Planung und Umsetzung des Ergänzungsneubaus der Fahrradstation am Hauptbahnhof Dortmund durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für den Ergänzungsneubau erfolgen aus dem Budget des FB 61 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 61_00902084000:

Haushaltsjahr 2014: 27.000,- Euro
Haushaltsjahr 2015: 449.670,- Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanz- planung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von Hochbau-maßnahmen.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung i. H. v. 68.910,- Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 66 i. H. v. 25.364,43 Euro.


Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen wegen Fristen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)


Hierzu liegt vor: Auszug aus der öffentlichen Sitzung der BV Brackel vom 17.09.2014:


„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt nach Ausführungen des Bezirksbürgermeisters einstimmig nachfolgenden mündlichen Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die vom VRR geplanten Veränderungen der Taktzeiten im S-Bahn-System ab!

Der aktuell praktizierte 20-Minuten-Takt stellt einen guten Kompromiss dar. Intelligenten Taktverdichtungen zu den bekannten Spitzenzeiten stehen wir wohlwollend gegenüber.
Eine Verschlechterung der Verbindungen kommt – unabhängig von der Konsequenzen für die Anschlussverbindungen in der Stadt – für uns nicht in Betracht.

Daher fordert die Bezirksvertretung Brackel alle Gremien auf, diesem Ansinnen des VRR entschieden entgegen zu treten.“


AUSW, 24.09.2014:

RM Lührs deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Angelegenheit vor der Beratung in diesem Ausschuss (05.11.) und der Beschlussfassung im Rat (13.11.) zunächst allen Bezirksvertretungen zur Beratung vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich dieser Bitte einvernehmlich an.


zu TOP 4.7
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).


zu TOP 4.8
EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500 Euro (DS.Nr. 14678-09) in der Teilergebnisrechnung von StA 61.



zu TOP 4.9
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13334-14)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) sowie Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen verdeutlichen ihre jeweilige Haltung zur geplanten Besetzung des Gremiums (insbesondere geht es hierbei um die Frage, warum keine Vertretung des Behindertenpolitischen Netzwerkes mehr vertreten sei).

Herr Wilde informiert hierzu, dass für den Fall, dass man in den ersten Sitzungen des Gestaltungsbeirates feststellen sollte, dass hier eine andere bzw. zusätzliche fachliche Besetzung erforderlich wird, man dies auch noch im laufenden Betrieb durch eine Satzungsänderung herbeiführen könne.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten und der NPD). nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode
2014 – 2020:


1. Ratsvertreter 2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.

3. Externe Fachleute 4. Sachkundige Bürgerin
In der Teilergebnisrechnung von StA 61 entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von 12.000,00 €.





zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13219-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme des Einsprechers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278 geprüft und beschließt, der Stellung­nahme des Einsprechers nicht zu folgen. I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 28.03.2014 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.08.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278 beizufügen. II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278
-Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße- einschließlich der unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.




zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der BV Huckarde vom 17.09.14: Herr Bernstein (CDU-Fraktion) erinnert an die ursprüngliche Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der eine Verkaufsfläche von 800 qm bei einem Quartiersversorger für nicht zentrenschädlich gehalten worden sei. Bezüglich der geplanten Erweiterung auf 1.000 qm vermisse er hierzu eine Aussage. Der Vorsitzende des Huckarder Gewerbevereins sei überzeugt, dass diese Erweiterung negative Auswirkungen auf den Einzelhandel im Huckarder Ortskern habe. Aus diesen Gründen spreche sich seine Fraktion gegen die Erweiterung aus.

Der Bezirksbürgermeister verweist auf die Vorlage, nach der der Konsultationskreis das Vorhaben befürwortet hätte unter der Voraussetzung, dass entsprechendes Planungsrecht geschaffen werde. Er schlage vor, die Entscheidung zurück zu stellen, die Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu diskutieren und den Gewerbevereinsvorsitzenden hierzu als Sachverständigen einzuladen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, die Entscheidung zurück zu stellen, die Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu diskutieren und den Gewerbevereinsvorsitzenden hierzu als Sachverständigen einzuladen. Bis dahin bittet die Bezirksvertretung, im Ausschuss bzw. im Rat noch keine Entscheidung über die Angelegenheit zu fällen.


AUSW, 24.09.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.02.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13114-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Rechtsgrundlage: II. beschließt die Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich, mit dem durch Beschluss des AUSWI vom 26.03.2014 offen gelegenen Inhalt der Satzung.

Rechtsgrundlage:
III. beschließt, der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – die Begründung vom 21.02.2014 beizufügen. Rechtsgrundlage:
zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13062-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Beschluss über das Ergebniss der öffentlichen Auslegung, Beifügen einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13209-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

IV. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

V. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104
-Vinklöther Mark- die offengelegte Begründung vom 04.04.2014 beizufügen.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104
-Vinklöther Mark- für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 offengelegten Inhalt, jedoch mit der unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.


zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Bebauungsplanes In N 234- Eberstraße/ Münsterstraße- nach § 13 BauGB

I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 02.04.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13113-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund




zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13138-14)

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der BV Eving vom 17.09.14: Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt zu empfehlen, unter Einbeziehung des unten aufgeführten Zusatzbeschlusses, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 17.1 bis 17.5 zu folgen und den Anregungen zu Punkt 17.6 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.


Zusatzbeschluss:
1. Im Rahmen der Erteilung der Genehmigung des Schrottplatzes wird sichergestellt, dass der geplante Betrieb des Schrottplatzes keine negativen Einwirkungen auf den seit langem geplanten Bau der Nordspange hat bzw. hervorrufen wird.
2. Anstelle der alternativ vorgeschlagenen Errichtung von ca. fünf bis sieben Einfamilienhäusern, wird der Bau bezahlbarer, barrierefreier Wohnungen empfohlen.


AUSW, 24.09.2014:

RM Kopkow teilt mit, dass ihre Fraktion Pkt. 1 des o. a. Zusatzbeschlusses der BV Eving zustimme aber Pkt. 2 ablehne.

Herr Wilde führt hierzu an, dass es sich bei den beiden genannten Punkten um einen Zusatzbeschluss der BV-Eving handele.
Zu 1. Punkt weist er darauf hin, dass der hierin erwähnte Schrottplatz nicht im Plangebiet liege. Selbstverständlich werde die Verwaltung aber sicherstellen, dass durch Genehmigung der Bezirksregierung, welche hier im Rahmen des Bundesemissionsschutzgesetzes zuständig sei, die Dampfstraße nach wie vor für die NS9-Pläne zur Verfügung stehe.

Was den 2. Punkt angehe erläutert er, dass der Bebauungsplan Baufelder vorsehe; für den Einfamilienhausbau: Doppelhausbauten sowie ein größeres Baufeld, wo Geschosswohnungsbau mit beispielsweise Seniorenwohnungen bzw. bezahlbare, barrierefreie Wohnung entstehen können. Aus seiner Sicht halte er diese Mischung für das Baugebiet bereits für recht gelungen und vertretbar.

Nach dieser Information durch Herrn Wilde und auf Nachfrage der Vorsitzenden, teilt RM Waßmann mit, dass die o.a. Hinweise seiner Fraktion lediglich zur Protokoll genommen werden sollen.

Zu der Vorlage wird danach in ihrer ursprünglichen Form wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 17.1 bis 17.5 zu folgen und den Anregungen zu Punkt 17.6 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 18 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 11.08.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der BV Eving vom 17.09.14: Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung am 05.11.2014 zu vertagen und empfiehlt, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen und die Beratung der Vorlage ebenfalls in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

Die Bezirksvertretung Eving wird zur Sitzung am 05.11.2014 einen Berichterstatter der Verwaltung einladen um vorhandene Probleme zu erörtern und noch wesentliche offene Fragen zu klären.

Insbesondere bittet die Bezirksvertretung Eving um Beantwortung folgender Fragen, die von der SPD-Fraktion formuliert werden:

1. Verlauf der Erschließungsstraße
2. Größe der geplanten zu bebauenden Fläche im BP Ev 152
3. Warum wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des BP Ev 130/3n für notwendig erachtet, wenn, wie in der Beantwortung einer Anfrage, TOP 11.4.1 der heutigen Sitzung (Drucksache Nr.: 05052-11-E6) das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und auch Tiefbauamt mitteilen, dass „Eine wohnbauliche Entwicklung westlich der Straße „Am Katzenbuckel“ weiterhin mittelfristig beabsichtigt ist?
Gleichzeitig ist laut Vorlage „
eine Bebauung der Flächen westlich der der Straße „Am Katzenbuckel aus städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen vorerst nicht möglich und es besteht kein Planerfordernis mehr.“
In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Eving mitgeteilt, dass die Kontaminierung der Fläche mit städtischen Mitteln aus dem Sondervermögen, mit dem Ziel der Löschung aus dem Altlastenkataster, beseitigt wurde.
Daher ist die Aussage, dass aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Bebauung der Fläche vorerst nicht möglich ist, nicht nachvollziehbar.

4. Auf welchen Flächen fanden konkret Sanierungsmaßnahmen statt?
5. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des BP Ev 130/3n sieht die Bezirksvertretung Eving, die von ihr seit Jahren geforderte Realisierung eines Fuß- und Radweges von der Straße „Am Katzenbuckel“ zur Deutschen Straße als extrem gefährdet an.
Die Bezirksvertretung Eving hat zur Herstellung der Wegeverbindung im Vorgriff auf den Bebauungsplan vor einigen Jahren bereits einmal 25.000 € aus ihren Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf den BP Ev 130/3n hat die Verwaltung damals geraten, diese Mittel zurückzuziehen und die Wegeverbindung im Rahmen der Bebauung in diesem Planbereich durchzuführen. Jetzt wird der Bezirksvertretung Eving wieder vorgeschlagen, diese Wegeverbindung aus ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren (s. Drucksache Nr.: 05052-11-E6), diesmal allerdings mit Kosten von 35.000 €.


Der Vertreter FBI bewertet es kritisch, dass die zu bebauende Fläche auf 20.000 qm begrenzt werden soll, um eine Umweltprüfung umgehen zu können.
Des Weiteren beanstandet die FBI, dass die Planungen im östlichen Bereich einen massiven Eingriff in die Grünverbindung darstellen.

AUSW, 24.09.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.18
Änderung und Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel.
hier: I. Einleitungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13298-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) sowie Stimmenthaltung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich das Verfahren zur Änderung und Ergänzung der Ortssatzung Grevel nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).



zu TOP 4.19
Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Dortmunder Bevölkerung 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13036-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.20
Nahmobilität 2.0
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12594-14-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12594-14):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Entwicklung der Nahmobilität in Dortmund unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Wie hat die Stadt Dortmund als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGSF) bisher das vom Verband als Leitfaden gedachte Konzept „Nahmobiliät 2.0“ genutzt?
2. Welche Planungen zur Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit im Sinne der AGFS gibt es?
Eine verkehrspolitische Radtour von ADFC und VCD hat ergeben, dass u.a. am Wallring die Bedingungen für Fußgänger und Fahrradfahrer im Längs- und Querverkehr suboptimal bis schlecht sind. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zur erfolgreichen Verlängerung der AGFS-Mitgliedschaft im Jahre 2014 umzusetzen?
Wann werden die Ergebnisse der Modal-Split-Erhebung dem Ausschuss vorgestellt?
Begründung:

2007 erhielt Dortmund die Auszeichnung „fahrradfreundliche Stadt“ und wurde damit Mitglied in der AGFS. In diesem Jahr steht die Rezertifizierung an. Die AGFS, die jetzt auch das Wort „fußgängerfreundlich“ in ihrem Namen führt, kümmert sich nicht nur um eine fahrradfreundliche Stadtgestaltung. Der Fußverkehr ist neben dem Radverkehr eine weitere wichtige Komponente, um die Mobilität auf eine ökonomisch und ökologisch tragfähige und für alle Nutzer bezahlbare Grundlage zu stellen und sollte eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten.


-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12594-14- E1):

die Anfrage wurde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Fachbereich Mobilitätsplanung,
bearbeitet und ich kann Ihnen dazu heute folgende Rückmeldung geben:

Zu 1: Wie hat die Stadt Dortmund als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft fußgängerund
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS)
bisher das vom Verband als Leitfaden gedachte Konzept „Nahmobilität 2.0“ genutzt?

Die Stadt Dortmund verfolgt die in der AGFS-Broschüre „Nahmobilität 2.0“ niedergelegten
Planungsansätze schon deutlich länger als dort ausformuliert (Feb. 2012). Seit rund 15 Jahren
werden Radverkehrsanlagen bei Um- und Neubau – wo immer möglich – konsequent auf der
Fahrbahn angelegt. Sowohl das Radverkehrsnetz als auch die Anzahl von Abstellplätzen sind
deutlich ausgeweitet worden, Aktionen und Kampagnen (Fahrradsternfahrten, „Kopf an. Motor
aus“) liefern einen Beitrag, den Radverkehr stärker im Bewusstsein der Bürger zu verankern.
Dortmund hat den Antrag für das bislang einzige regionale Fahrradverleihsystem (metropolradruhr)
initiiert. Z. Zt. arbeitet die Verwaltung u. a. an einer Hierarchisierung des kommunalen
Radwegenetzes. Sowohl die konzeptionelle als auch die konkrete Projektplanung
orientieren sich an den in der Fachwelt schon lange unumstrittenen Grundsätzen von
„Nahmobilität 2.0“.

Zu 2: Welche Planungen zur Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit im Sinne der AGFS
gibt es?

Einige exemplarische Beispiele:
In den letzten Jahren sind u. a. zahlreiche zusätzliche Querungshilfen (Mittelinseln) für Fußgänger
entstanden. Es gibt ein kontinuierliches Bauprogramm zur Absenkung von Bordsteinen
an Straßeneinmündungen. Z. Zt. wird ein Maßnahmeplan für die Herstellung der Barrierefreiheit
im ÖPNV erarbeitet, was nicht nur mobilitätseingeschränkten Menschen, sondern
allen Fußgängern zu Gute kommen wird.
Die konsequent erfolgte Anlage von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vermindert den klassischen
Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern auf kombinierten Geh-/Radwegen.
In den Nebenzentren (Aplerbeck, Mengede, Hörde) und der City wird die Fußgängerfreundlichkeit
seit Jahren sukzessiv verbessert (Boulevard Kampstraße).
Eine ausformulierte eigenständige Fußverkehrsstrategie wie etwa in Berlin gibt es in Dortmund
noch nicht. Sie soll im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neuaufstellung
des Masterplans Mobilität formuliert werden.

Zu 3: Eine verkehrspolitische Radtour von ADFC und VCD hat ergeben, dass u. a. am Wallring
die Bedingungen für Fußgänger und Fahrradfahrer im Längs- und Querverkehr suboptimal
bis schlecht sind. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu erfolgreichen Verlängerung
der AGFS-Mitgliedschaft im Jahre 2014 umzusetzen?

Der Wallring ist über lange Abschnitte von Fahrradfahrern gut befahrbar. Defizite gibt es
zwischen Burgwall und Neutor. In 2015/2016 soll die Radverkehrsplanung des gesamten
Wallrings planerisch überarbeitet werden.


Zu 4: Wann werden die Ergebnisse der Modal-Split-Erhebung dem Ausschuss vorgestellt?

Hierzu bringt die Verwaltung parallel eine gesonderte Vorlage ein (DS-Nr. 13036-14).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.21
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2013

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12726-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 4.22
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13119-14)

Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit dieser Vorlage zu überprüfen und über das Ergebnis entsprechend zu informieren.

Herr Lürwer signalisiert hierzu, dass die Verwaltung weiterhin gerne ihrem Informationsauftrag nachkommen werde, wenn man ihm mitteilen könne, welcher Mehrwert/ Informationswert den Mitgliedern des Ausschusses dadurch entstehe.

Der sB Herr Tietz hält die Vorlage für sehr informativ und daher weiterhin für sinnvoll.

RM Lührs schließt sich dieser Meinung an.

Da keine anderen Wortmeldungen hierzu eingehen, führt die Vorsitzende an, dass sie davon ausgehe, dass auch die anderen Ausschussmitglieder sich der Meinung anschließen und man daher insgesamt die Information der Verwaltung in Form dieser Vorlage weiterhin für sinnvoll erachte.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.23
Carsharing in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13455-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Bitte von RM Dudde soll die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorgelegt werden.



zu TOP 4.24
Quartiersmanagement Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13647-14)

Hierzu liegt vor : Bitte um Stellungnahme (Fraktion B90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 13647-14-E1):

„bezugnehmend auf den Beschluss des Rates vom 21.11.2013 bittet der Ausschuss um
eine schnellstmögliche Vorlage des Konzepts zur dauerhaften Fortführung des Quartiersmanagements
Nordstadt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des Quartiersmanagements
Nordstadt nach dem 31. Dezember ggf. im Rahmen einer Zwischenlösung
nahtlos weitergeführt wird.

Begründung:
Das Quartiersmanagement in der Nordstadt gibt es seit 2002, es wurde eingerichtet, um
die Situation im Stadtteil zu verbessern. Die QuartiersmanagerInnen sollen dabei nicht nur
die Umsetzung der politischen Ziele des Landesprogramms Soziale Stadt NRW-Dortmund
Nordstadt, sondern auch das vielfältige Engagement von Vereinen, Wohnungsunternehmen,
privaten EigentümerInnen, Gewerbetreibende, Religionsgemeinschaften und Bildungsträger
in der Nordstadt unterstützen. Während bis 2009 die Stellen aus Mitteln der
Stadterneuerung finanziert worden sind, wird das Projekt seitdem mit städtischen Mitteln in
Höhe von jährlich 240.000 Euro finanziert. Die vier Stellen des Quartiersmanagement
Nordstadt laufen am 31. Dezember aus. Für eine lückenlose Weiterführung des Projekts
sind die rechtzeitige Konzeptvorlage und eine direkte Anschlussfinanzierung dringend nötig.“



Weiter liegt hierzu vor: Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 13647- 14-E3):

„Vor dem Hintergrund der Neuaufstellung des „Quartiersmanagement Nordstadt“ bittet die
SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung um
die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist für die Zeit vom 01.01.2015 bis zur Neuausrichtung des „Quartiersmanagements
Nordstadt“ eine Übergangslösung geplant? Wenn ja, wie sieht diese aus?

2. Auf welche Themenschwerpunkte soll das „Quartiersmanagement Nordstadt“ künftig
ausgerichtet werden?

3. Welche Kriterien setzt die Verwaltung für die Neuaufstellung des Quartiersmanagements
an?

4. Nach welchen Kriterien wird das neuaufgestellte „Quartiersmanagement Nordstadt“
ausgeschrieben?

5. Inwieweit wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in die Konzeption und Gestaltung
eines neuen „Quartiersmanagement Nordstadt“ eingebunden?

6. Welche Planungen existieren innerhalb der Verwaltung, ein Quartiersmanagement
auch in anderen Stadtteilen im Dortmunder Norden zu etablieren?“



AUSW 24.09.2014:


RM Lührs bittet darum, die Fragen der SPD zur nächsten Sitzung zu beantworten und deswegen die gesamte Angelegenheit in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Herr Wilde geht heute, wie folgt, auf die Punkte 1. und 6. der SPD-Anfrage ein, da er es für wichtig erachtet, dass die Mitglieder diese Information heute bereits erhalten.

Zu Frage 1. teilt er mit, dass es eine abgespeckte, eigenfinanziert Übergangslösung geben werde. Hierdurch werde allerdings zunächst lediglich der bisherige Auftrag verlängert. Die Schwerpunkte der Aufgabenpakete würden hierbei allerdings so gesetzt, dass die Realisierung der aktuell notwendigen Maßnahmen gewährleistet sei.

Zu Frage 6. berichtet Herr Wilde, dass ein Quartiersmanagement (QM) nur dort eingerichtet werden könne, wo es aus öffentlichen Mitteln auch gegenfinanziert werde, d.h. dass es sich um Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf handeln müsse. Neben dem QM für die Nordstadt werde ein QM für die Stadtgebiete „Rheinische Straße “ und „ Westerfilde “ realisiert werden. Für zusätzliche Gebiete stünden derzeit weder die finanziellen noch personellen Ressourcen zur Verfügung.

Zu den Fragen 2.-5. der SPD-Anfrage kündigt er eine Vorlage der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen an, mit der diese Punkte beantwortet würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme des Herrn Wilde zu den Fragen 1. und 6. der Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion ) (DrucksacheNr.: 13647- 14-E3) zur Kenntnis und wird diese Angelegenheit erneut aufrufen, wenn die Verwaltung die angekündigt Vorlage zu den noch nicht beantworteten Fragen vorlegt.


Nachdem man sich darüber einig geworden ist, dass es sich bei der o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen (DrucksacheNr.: 13647-14-E1) um einen Antrag handelt, über den abgestimmt werden müsse, deklariert RM Waßmann hierzu noch weiteren Beratungsbedarf und bittet daher diesen Antrag in die nächste Ratssitzung zu überweisen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 13647-14-E1) an den Rat der Stadt Dortmund, mit der Bitte, um dortige Beratung und Beschlussfassung.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Wiederholung der Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nach landesrechtlichen Vorschriften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13292-14)


Hierzu liegt vor Ergänzendes Informationsschreiben der Verwaltung (DSNr.:13292-14-E1)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat wählt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Vereinigungen in besonderen, einzelnen Wahlgängen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde entsprechend des § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG) vom 22.10.1986 unter Berücksichtigung des § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW).

2. Der Rat beschließt entspr. § 33 GO NW die Zahlung einer Entschädigung an die Mitglieder, die stellvertretenden Mitglieder und die/den Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.




zu TOP 5.2
Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

RM Rüding bezieht sich auf folgenden Beginn des 2. Satzes der in der Vorlage enthaltenen Begründung: „Bedingt durch die Möglichkeit der freien Schulwahl….“. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, ob es verlässliche Zahlen dazu gibt, wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich den Schulbezirk verlassen. Er bittet darum, diese Zahlen beim Schulverwaltungsamt einzuholen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Aufstellung des Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität als Umsetzung der Maßnahmen Mob i + j aus dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 und dessen Umsetzung in den Modell-Stadtteilen Oespel und Kley zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12947-14)
Nachfragen werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis


zu TOP 5.4
klimametropole RUHR 2022 und die Beteiligung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13244-14)

RM Lührs führt an, dass ihrer Fraktion diese Vorlage besonders wichtig sei, weil man als Stadt mit dem Handlungskonzept 2020 und auch mit dem Masterplan Energiewende hervorragend auf dieses landesweite Projekt vorbereitet sei. Weiter prognostiziert sie, dass die Projektgruppe, welche nun unter der Koordinierung der Wirtschaftförderung laufe und der obere Wirtschaftsförderer, dieser in seiner zukünftigen Funktion als KlimaExpo-Beauftragter, zeigen werden, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und wahrscheinlich sogar zu einem Wachstumsmotor werden. Sie betont, dass ihre Fraktion es vorbehaltlos unterstütze, dass die Wirtschaftförderung und das Umweltamt nun alle bisherigen Akteure zum Mitmachen aufgerufen haben.

RM Waßmann bittet die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 02.10.2014 um Aufklärung zu der, in der Vorlage enthaltenen, befristeten Stelle. Hierzu wolle seine Fraktion genau darüber informiert werden, für welchen Zeitraum diese befristete Einstellung erfolgen solle.

RM Kowalewski möchte wissen, welche Verbesserung man sich für die Klimapolitik durch das Projekt erhoffe. Dies vor dem Hintergrund, dass bei Ihm durch Vorlage der Eindruck entstanden sei, dass es hier in der Tat mehr um Wirtschaftsförderung als um das Thema Klima gehe.

Zur Frage von RM Kowalewski erläutert Herr Dr. Mackenbach, dass die KlimaMetropole Ruhr unter dem Oberdach der KlimaExpo- NRW „Motor für den Fortschritt“ stehe und des sich um eine sehr groß angedachte Maßnahme handele. Es sei hierbei wichtig, dass Stakeholder beteiligt seien, die mit der Landesregierung in gutem Kontakten stünden, was hier über die Wirtschaftförderung sicher sehr gut gewährleistet werde.
Eine wesentliche Aufgabe des Umweltamtes sei es, durch weitere Aktionen, wie die bereits unter dem Motto durchgeführte Klimawoche: „Klimaschutz ist Heimspiel“ ein gute Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um ein klimagerechteres Verhalten zu erzeugen.

Herr Lürwer sichert zu, dass er sich bezüglich der o.a. Frage des RM Waßmann mit der Wirtschaftförderung in Verbindung setzen werde.

.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht und die Benennung eines KlimaExpo-Beauftragten für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 5.5
Baumfällungen in Marten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13349-14)

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 13349-14-E2):

anlässlich der ungenehmigten Fällungen von 18 Robinien durch die Deutsche Bahn AG an
der Straße Am Bärenbruch bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung,

1. darzulegen, welche Vereinbarung zu Baumfällungen mit der Deutschen Bahn bestehen
und in welchen Fällen auf dem Gelände der Bahn die städtische Baumschutzsatzung
gilt.

2. Die Bahn zu verpflichten, entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Gebiet Am
Bärenbruch vorzunehmen.

3. Im Zusammenhang mit Sturmschäden eine verschärfte Prüfung und Begutachtung
von Baumfällungen vorzunehmen.

4. Bei der Auftragsvergabe für Baumfällungen verbindliche Qualitätsstandards für die
ausführenden Unternehmen festzuschreiben.

5. Die rechtzeitige Information der Anwohner*innen zu gewährleisten.


Begründung:
Die Fällung von 18 Bäumen ohne Fällgenehmigung und ohne eine Information an das
Umweltamt wirft viele Fragen auf. Auch wenn das betroffene Gebiet im Besitz der Deutschen
Bahn ist, gibt es an diesem Standort weder Schienenverkehr noch Oberleitungen,
für die ein besonderer Sicherheitsstandard gilt. Auch die Anwohner*innen wurden über die
an einem Samstag stattfindende Aktion nicht benachrichtigt.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AUSW.


zu TOP 5.6
Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11597-14-E1)


Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B’90 Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 11597-14-E1)

die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung

Die Beantwortung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur nächsten Sitzung schriftlich
vorgelegt werden.

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung : (DrucksacheNr. 11597-14-E2):

„in der Sitzung des AUSWI am 07.05.2014 wurden von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Fragen im Zusammenhang mit der Vorlage „Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder
Hochspannungstrassen – Drucksache-Nr. 11597-14“ gestellt, die zu einer Befassung des
Umweltamtes und des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes geführt haben. Ich will sie hier
gerne beantworten.

Die Fragen 1 – 3 und 6 wurden durch das Umweltamt beantwortet.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung
1. darzulegen, welche Anforderungen der 26. BImSchV bei den Messungen des TÜV Nord
CERT GmbH zugrunde gelegt wurden.

Die TÜV Nord CERT GmbH hat vereinbarungsgemäß an allen Messorten mehrere
Kurzzeitmessungen (im Minutenbereich) durchgeführt und dabei zugelassene und kalibrierte
Messgeräte verwendet. Dokumentiert wurden die während dieser Messungen ermittelten
maximalen Effektivwerte.

2. darzustellen, warum nicht die strengeren Regeln des §4, 26. BImSchV herangezogen
wurden.

Es liegen bislang weder Ausführungsbestimmungen noch eine Verwaltungsvorschrift vor, die
den durchaus strittigen § 4 konkretisieren. Die bei den Messungen vorgenommene Ermittlung
der maximalen Effektivwerte entspricht jedoch der Anforderung des § 4 der 26. BImSchV.
Weiterhin findet § 4 der 26. BImSchV Anwendung bei Neubau, bzw. wesentlicher Änderung
von Hochspannungsleitungen. Eine solche Situation lag nicht vor.

3. eine Einschätzung vorzunehmen, welche Änderungen in der Bewertung der
Messergebnisse sich jeweils durch die Anwendungen unterschiedlicher
Beurteilungsgrundlagen ergeben.

Wenn sich im Umfeld eines Messorts Verbraucher befinden, die sehr starke Schwankungen
im Netz erwarten lassen - wie etwa anfahrende Züge mit Elektrolokomotiven - wären
Feldspitzen zu erwarten, die § 4 der 26. BImSchV ebenfalls begrenzt. Nur in solchen
Situationen würden sich bei der Beurteilung Unterschiede ergeben. An keinem der Messorte
lag jedoch eine solche Situation vor.

6. zu erläutern, wie die exemplarischen Messungen auf den gesamten Bereich der
bewohnten Stadtfläche an Hochspannungsleitungen (s. Verwaltungsbericht aus
10/2012) übertragen werden und welche Konsequenzen aus den Messergebnissen für
Dortmund gezogen werden.

Eine unmittelbare „eins zu eins-Übertragung“ der Messergebnisse auf alle Dortmunder
Hochspannungsfreileitungen ist nicht möglich, aber es ist davon auszugehen, dass sich im
Umfeld der nicht gemessenen Dortmunder Hochspannungsfreileitungen ähnliche
Feldverhältnisse wie an den Messorten ergeben. Konsequenzen ergeben sich für den Bestand
nicht.
Die Fragen 4, 5 und 7 wurden durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt summarisch
beantwortet.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung
4. um eine Einschätzung, inwieweit die Messergebnisse entsprechend den Richtwerten
unterhalb von 100 MT (10, 1, 0,3 MT, vgl. Seite 3 der Vorlage) eine Bedeutung für das
Verwaltungshandeln und die betroffene Bevölkerung haben könnten (Baugebiet
Steinsweg, Kindergarten Kruckel, Bergfeld in Wellinghofen).
5. darzulegen, inwieweit die in Punkt 3. der Anlage beklagten unterschiedlichen
Regelungen der Grenzwerte entsprechend BImSchV, LEP-NRW, EnLAG, WHO und EU
Konsequenzen für das Verwaltungshandeln, etwa die Bauplanung, haben.
6. zu erläutern, warum aus Sicht der Stadt Dortmund der Abstand zur Wohnbebauung
(unabhängig von der Zuordnung in Innen- bzw. Außenbereich gem. §§34,35 BauGB)
400 m unterschreiten darf, obwohl dies der Empfehlung der Staatskanzlei NRW
widerspricht.

Die Debatte um die unterschiedlichen Regelungen wird das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt weiter intensiv verfolgen. Maßgeblich für Abwägung im Rahmen der
Bauleitplanung können jedoch nur verbindliche Vorgaben sein. Die durchgeführten
Messungen haben gezeigt, dass in der Praxis der rechtlich maßgebliche Grenzwert der
26.Verordnung des Bundesimmissionsgesetztes über elektromagnetische Felder von 100 μT
im Bereich von Wohnbauflächen auch unter der Annahme der Vollauslastung der Leitungen
sicher eingehalten wird. Gleiches gilt für den Wert von 10 μT, der die Grundlage für den
Abstandserlass NRW bildet. Dabei handelt es sich bereits um einen Vorsorgewert.
Vor diesem Hintergrund sieht die Planungsverwaltung keine Veranlassung eine neue
Regelung für die Bauleitplanung zu erarbeiten, die darauf abzielt, generell den Abstand
zwischen geplanten Baugebieten und Hochspannungsfreileitungen zu erhöhen, um denkbare
Zielwerte von 1 μT oder 0,3 μT zu erreichen.
Gleichwohl sieht sich die Planungsverwaltung in der Verantwortung, dem Aspekt einer
wachsenden Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge bei zukünftigen
Planungen angemessen Rechnung zu tragen. Dies soll einzelfallbezogen im Rahmen der
erforderlichen städtebaulichen Abwägung erfolgen.
Von einer grundsätzlichen Abstandregelung rät die Planungsverwaltung auch deshalb ab, weil
die relevanten Auswirkungen wesentlich von den konkreten örtlichen Gegebenheiten
abhängen, wie die Ergebnisse des vorgelegten Messprogramms eindeutig belegen. Zu nennen
sind hier nicht nur der zu berücksichtigende Grenzstrom und die Mast- bzw. Leitungshöhe der
Hochspannungsfreileitung, sondern auch die Gegebenheiten der örtlichen
Niederspannungsverteilung, sprich der Verlauf von Erdkabeln oder in der Nähe befindliche
Trafostationen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Lärmkartierung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12593-14-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B’90 Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 12593-14-E1):

„in der Sitzung des AUSWI am 04.12.2013 wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Dortmund vorgestellt.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Darstellung


1. welche Rechenmethoden und Grenzwerte für die Einteilung der jeweiligen Abstufungen zugrunde liegen,
2. ob - und wenn ja, in welcher Weise - Lärmadditionen aufgenommen wurden,
3. welche der in der EG-Verordnung aufgeführten Möglichkeiten zur Verbesserung der Lärmsituation genutzt werden,
4. wann der Lärmaktionsplan vorgestellt wird
5. und welches konkrete Maßnahmenprogramm zum Schutz vor Lärmimmission in welchem Zeitrahmen geplant ist.“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12593-14-E2):


„die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.2014 zu Tagesordnungspunkt 10.4
„Lärmkartierung“ mehrere Fragen eingebracht, die ich gerne wie folgt beantworte:

1. Welche Rechenmethoden und Grenzwerte für die Einteilung der jeweiligen
Abstufung liegen der Lärmkartierung zugrunde?

Die Lärmkartierung beruht auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/ EG) und wurde
über §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die Vierunddreißigste Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die
Lärmkartierung – 34. BImSchV) in nationales Recht übertragen.
Die "Vorläufigen Berechnungsverfahren..." legen die Methoden zur Berechnung der
Lärmpegel für die verschiedenen Lärmarten fest. Diese Methoden wurden aus den bisher in
Deutschland geltenden Regelwerken abgeleitet. Sie wurden am 17. August 2006 und am 9.
Februar 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Berechnungsmethoden gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie:

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS),
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch),
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF),
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe
(VBUI).
Diese Berechnungsvorschriften heißen „Vorläufige Berechnungsverfahren…“, da sie in
Zukunft durch europaweit einheitliche Berechnungsvorschriften ersetzt werden. Dies soll den
europaweiten Vergleich der Lärmbelastungen ermöglichen.
Die Einteilung der einzelnen Schallpegelbereiche bzw. deren grafische Abstufung beruht auf
konkreten Vorgaben aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Hierbei handelt es sich allerdings
nicht um Grenzwerte. Der Begriff Grenzwert ist in diesem Kontext irreführend, da in der EUUmgebungslärmrichtlinie keine Grenzwerte benannt werden.

2. Wurde eine Lärmaddition vorgenommen?

Zum Zeitpunkt der zweiten Lärmkartierung gab es keine Vorgabe zur energetischen Addition
der einzelnen Schallquellen. Eine energetische Addition wurde nicht vorgenommen.

3. Welche der in der EG-Verordnung aufgeführten Möglichkeiten zur Verbesserung der
Lärmsituation werden genutzt?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie führt keine Maßnahmen zur Lärmminderung auf. Die
Möglichkeiten sind hinreichend bekannt und beginnen bestenfalls direkt an der Lärmquelle.
Beispiele aktiver Maßnahmen:

Die Verwendung lärmarmer Asphaltmischungen.
Temporeduzierung.
Verhaltensbezogene Maßnahme (Dialog-Displays „Sie fahren X km/h“, Zusatzschilder
„Lärmschutz“ unterhalb der Geschwindigkeitsvorgabe).
Die Stärkung des ÖPNV.
Ausbau des Radwegenetzes (Fahrradschutzstreifen).

Beispiele passiver Maßnahmen:

Wohnraumgestaltung (Verlagerung sensibler Wohnräume).
Abschirmung durch Schallschutzwände.
Fördermaßnahmen zum Einbau von Schallschutzfenstern.
In der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde zusätzlich der Schutz ruhiger Gebiete als
eigenständiges Ziel definiert. Genaue Vorgaben werden hier ebenfalls nicht gemacht.

4. Wann wird der Lärmaktionsplan vorgestellt?

Es wird eine Vorstellung des Lärmaktionsplanes in der Novembersitzung des Rates der Stadt
Dortmund angestrebt.

5. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmission sind in welchem
Zeitrahmen geplant?

Maßnahmen zur Lärmminderung wurden im Entwurf zum Lärmaktionsplan (Drucksache Nr.:
05405-11) benannt. Eine Konkretisierung erfolgt im Lärmaktionsplan der im November der
Politik vorgelegt wird. Die Lärmaktionsplanung ist ein fortlaufender Prozess mit kurz- mittel
und langfristigen Maßnahmen und besteht aus vielen Einzelbausteinen die nicht zuletzt der
Entwicklung angepasst werden müssen. Ein Lärmaktionsplan ist somit nur ein Statusbericht
zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ein allumfassendes und abschließendes Maßnahmekonzept
zur Lärmreduzierung kann und wird es nicht geben. Einzelmaßnahmen stehen wiederum unter
Vorbehalt der jeweiligen Haushaltslage.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.8
Blitzanlage Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13563-14)
Hierzu liegt vor : Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahe (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 13563-14)

„zur Überwachung des Durchfahrtsverbotes für LKW an der Brackeler Straße zwischen „Borsigplatz“ und „Im Spähenfelde“ und der damit verbundenen Hoffnung, die Luftqualität durch Absenkung der Feinstaub- sowie Stickoxidbelastung verbessern zu können mittels Minimierung des unzulässigen LKW-Verkehrs, wurde vor einigen Wochen eine hochmoderne Blitzanlage installiert.

Medienberichten zufolge arbeitet die Anlage zurzeit aber noch nicht ganz störungsfrei. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AUSW.




zu TOP 5.9
Geruchsbelästigung in Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13663-14)
Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 13663-14-E1)

„wir bitten darum den obigen Tagesordnungspunkt zur Beratung vorzusehen und um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung.
Seit Jahren beschweren sich Anwohner im Umfeld der Fa. Tremonis über massive Geruchsbelästigungen.
Tremonis stellt aus Brauereinebenprodukten Tiernahrung her. In der
Bezirksvertretung Brackel berichtete das Staatliche Umweltamt Hagen am 02.12.2010
über den Sachverhalt. Vor allem in Sommermonaten, wenn Abwasserkanäle trocken fallen,
sei die Geruchsbelästigung besonders groß. Daher ist das Tiefbauamt seinerzeit gebeten
worden, die Kanäle häufiger durchzuspülen, Hochdruckreiniger einzusetzen und
Biofilter an den Revisionsschächten einzusetzen. Die Fa. Tremonis habe ein Gutachten in
Auftrag gegeben um ggf. durch Anlagen und Betriebsprozesse die Geruchsbelästigung zu
mindern. Ein Antrag zur Errichtung einer Anlage zur thermischen Nachverbrennung sei bei
der Bezirksregierung Arnsberg anhängig. (siehe Niederschrift der BV Brackel vom
02.12.2010). Vor dem Hintergrund fortgesetzter Beschwerden im Sommer 2012 gab es
eine erneute Befassung durch die BV Brackel in der ersten Jahreshälfte 2013.

1) Welche Stoffe werden nach Kenntnis der Verwaltung durch die Fa. Tremonis freigesetzt?
Haben die Gase das Potential zu gesundheitlichen Auswirkungen?

2) Welche Maßnahmen hat die Fa. Tremonis bisher durchgeführt, um die Belästigung
für die Anwohner zu minimieren? Wird die Nachverbrennung inzwischen dauerhaft
oder nur zeitweise durchgeführt?

3) Welche Maßnahmen hat das Tiefbauamt vor dem oben dargestellten Hintergrund
durchgeführt?

4) Welche jährlichen Kosten sind dabei für die Stadt Dortmund angefallen?

5) Ist vorgesehen die geruchsmindernden Maßnahmen auch durch den neuen Eigenbetrieb
Stadtentwässerung weiterzuführen?

6) Wird der Umfang der Maßnahmen insgesamt als ausreichend betrachtet, um das
gewünschte Ziel der Minderung der Geruchsbelästigung zu erreichen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des AUSW.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Projekt "Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13284-14)

AUSW 24.09.2014


Man einigt sich darauf die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 heute gemeinsam zu behandeln.

Nachfragen werden durch Herrn Wilde und Herrn Böhm beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.


zu TOP 6.2
Wohnungsmarktbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-14)

AUSW 24.09.2014

Man einigt sich darauf die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 heute gemeinsam zu behandeln.

Nachfragen werden durch Herrn Wilde und Herrn Böhm beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2014 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Brunnenstraßen- und Hannibalviertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12729-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Brunnenstraßen- und Hannibalviertel“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Alt-Marten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13034-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Alt-Marten“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
Modernisierung bei Vivawest
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12738-14)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke, Fraktion B'90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 12738-14):

„Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bitten auf dem Wege der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Modernisierungsankündigung gegenüber den Mieter*innen des Wohnungsunternehmens Vivawest sowie der Bitte um Unterstützung durch die Mieterinitiative vor Ort und den Mieterverein Dortmund.

In dem Zusammenhang mit den bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen und den daraus folgenden Mieterhöhungen bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit ist das Wohnungsamt der Stadt Dortmund in die Diskussion der Mieterinitiative und des Mietervereins mit Vivawest eingebunden?

2. Welche Möglichkeiten der Härtefalldurchsetzung gibt es für Bezieher*innen von Transfer- Leistungen, deren Mieten nach der Modernisierung mit 6,60 €/qm, bzw. 7,60 €/qm deutlich über den 4,68€/qm, bzw. 5,25 €/qm liegen, die als angemessene Miete bei Bezug von ALG II oder Grundsicherung zugrunde gelegt werden und somit umzugsrelevant sind?

3. Liegen der Verwaltung Informationen/Schätzungen vor, ob und wenn ja in welcher Höhe, durch diese Mieterhöhungen Wohngeldanspruch ausgelöst oder erweitert werden könnten?

4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die dargestellten energetischen Einspareffekte in der Modernisierungsankündigung (bis 76 %) zu überprüfen, da diese relevant sind für die Mieterhöhung?

5. Inwieweit kann das „Bielefelder Modell“, bei dem das Jobcenter die Angemessenheitsgrenze erhöhen kann, wenn die Unterkunft des Beziehers energetisch saniert ist und einen zuvor festgelegten Energieverbrauch unterschreitet, für Dortmund eine Lösung sein?

Begründung:

Die RAG Stiftung und die RAG AG (zusammen mit 37,3 %) sowie die Gewerkschaft IG BCE (mit 26,8 %) sind die größten Anteilseigner der Vivawest Wohnungsgesellschaft. Ihr Engagement auf dem Wohnungsmarkt sollte nicht nur die reine Gewinnmaximierung im Blick haben, sondern sich vor allem eine sozialverträgliche Modernisierung zum Ziel setzen. In den Wohnungsbeständen an der Karl-Zahn-Straße sind Luxusmodernisierungen angekündigt, die weit über das Notwendige und Sinnvolle und vor allem von der Mieterschaft Gewünschte hinausgehen. Gleichzeitig wird mit der Modernisierung jahrelang unterlassene Instandhaltung aufgearbeitet und Maßnahmen angekündigt, die keine Nutzungsoptimierung bedeuten (Vergrößerung und Verlegung von Balkonen, Abbau vorhandener ausreichend großer Loggien), aber Modernisierungskosten generieren. Trotz verschiedener Gespräche zwischen Mieterinitiative, Mieterverein und Vermieter wurden Modernisierungsankündigungen noch erweitert und die Rückmeldungen der Mieter ignoriert. Insbesondere durch den Ersatz zweifachverglaster Fenster durch dreifachverglaste Fenster wird deutlich, dass es sich um die Umlegung von Instandhaltungskosten auf die Mieter handelt (Unterschied Instandhaltung und Modernisierung).

Im Ergebnis werden in Zusammenhang mit der Modernisierung Mieten angekündigt, die die Angemessenheitsgrenzen für Bezieher*innen von ALG II und Grundsicherung übersteigen werden. Die grundsätzlich gewünschte energetische Sanierung im Wohnungsbestand darf nicht zu einer Umzugswelle für Empfänger*innen von Transferleistungen führen.“
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 12738-14-E1)

„in der Sitzung am 07.05.2014 haben die Fraktionen Die Linke und Bündnis ’90/Die Grünen
unter TOP 8.3 die Verwaltung um Stellungnahme zu den Modernisierungsankündigungen der
Vivawest für den Siedlungsbereich Karl-Zahn-Straße gebeten.
Diese Anfrage wurde vom Amt für Wohnungswesen unter Beteiligung des Sozialamtes bearbeitet
und wird im Folgenden beantwortet. Wunschgemäß übersende ich die Stellungnahme
vorab an die Fraktionsbüros.

1. Inwieweit ist das Wohnungsamt der Stadt Dortmund in die Diskussion der Mieterinitiative
und des Mietervereins eingebunden?

Eine Einbindung der Stadt Dortmund in den laufenden Diskussionsprozess erfolgte im Vorfeld
nicht. Auf Grund des vorliegenden Antrages hat das Amt für Wohnungswesen Kontakt
mit der Leitung des Dortmunder Kundencenters der Vivawest aufgenommen und unter Beteiligung
des Sozialamtes den Sachverhalt in einem gemeinsamen Gespräch erörtert.
Darüber hinaus wurde Vivawest über die Konditionen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Wohnraumfördermitteln des Landes zur Förderung von investiven Maßnahmen im
Bestand (Richtlinien „BestandsInvest“) beraten. Eine Beantragung dieser Fördermittel ist seitens
Vivawest nicht beabsichtigt.

2. Welche Möglichkeiten der Härtefalldurchsetzung gibt es für Bezieher*innen von
Transferleistungen, deren Mieten nach der Modernisierung mit 6,60 €/qm bzw.
7,60 €/qm deutlich über den 4,68 €/qm bzw. 5,25 €/qm liegen, die als angemessene Miete
bei Bezug von ALG II oder Grundsicherung zugrunde gelegt werden und somit umzugsrelevant
sind?

Die angemessene Nettokaltmiete beträgt in Dortmund 4,86 €/qm; bei Wohnungen bis 50 qm
liegt die Angemessenheitsgrenze der Nettokaltmiete bei 5,24 €/qm. Ein Mietwert bis zu
5,24 €/qm für die Nettokaltmiete kann unabhängig von der Wohnungsgröße anerkannt werden,
sofern das Gebäude den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht und dies
durch Vorlage eines Energiebedarfsausweises - gem. § 13 der Energiesparverordnung - nachgewiesen
wird. Der darin angegebene Jahresprimärenergiebedarf darf bei maximal
60 Kilowattstunden pro Quadratmeter liegen.
Bei der Frage, ob eine Miete bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
angemessen ist, ist der Quadratmeterpreis nur einer von mehreren Faktoren. Letztendlich
maßgeblich ist die Gesamtmiete, die sich aus einem Zusammenwirken aus Quadratmeterpreis,
Wohnungsgröße und Betriebskosten ergibt. Auch sollen nach den vorliegenden Informationen
die von der Vivawest angekündigten Mietsteigerungen nicht in einem Zug, sondern schrittweise
erfolgen. Inwiefern es hier dann tatsächlich zu einer Gesamtmiethöhe kommt, die für
den einzelnen Haushalt als nicht mehr angemessen angesehen werden kann, bleibt abzuwarten.
Vor Umzugsaufforderungen würden darüber hinaus individuelle Besonderheiten (Alter,
Behinderung etc.) jedenfalls berücksichtigt werden. An einer „Umzugswelle“ hat auch die
Stadt Dortmund kein Interesse, ist aber natürlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Gegen eventuell tatsächlich erfolgende Umzugsaufforderungen im Einzelfall besteht die
Möglichkeit des Widerspruchs- und Klageverfahrens.

3. Liegen der Verwaltung Informationen/Schätzungen vor, ob und wenn ja in welcher
Höhe durch diese Mieterhöhungen Wohngeldanspruch ausgelöst oder erweitert werden
könnte?

Auf Grund der seit 2009 nicht angepassten Mietobergrenzen für die Wohngeldberechnung,
wäre nach Einschätzung der Verwaltung davon auszugehen, dass sich die beschriebenen
Mieterhöhungen derzeit nicht auf die Höhe des Wohngeldes auswirken würden. Zum
01.05.2015 ist eine Wohngeld-Novelle angekündigt. Einzelheiten sind der Verwaltung noch
nicht bekannt. Abhängig von der Ausgestaltung der neuen Einkommens- und Mietobergrenzen
für Dortmund, könnten sich daraus Wohngeldansprüche für Mieterinnen und Mieter ergeben
oder erhöhen. Die betroffenen Haushalte können sich bei der Wohngeldstelle des Amtes
für Wohnungswesen im Einzelfall beraten lassen.

4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die dargestellten
energetischen Einspareffekte in der Modernisierungsankündigung (bis 76 %) zu überprüfen,
da diese relevant sind für die Mieterhöhung?

Eine Überprüfung von energetischen Einspareffekten auf Grund von Modernisierungen wird
von der Verwaltung nicht durchgeführt. Beratungen und entsprechende Gutachten werden
von freiberuflichen Sachverständigen durchgeführt beziehungsweise erstellt.

5. Inwieweit kann das „Bielefelder Modell“, bei dem das Jobcenter die Angemessenheitsgrenze
erhöhen kann, wenn die Unterkunft des Beziehers energetisch saniert ist
und einen zuvor festgelegten Energieverbrauch unterschreitet, für Dortmund eine Lösung
sein?
Wie unter Punkt 2 ausgeführt, wird auch in Dortmund bei energetisch saniertem Wohnraum
eine erhöhte Angemessenheitsgrenze zu Grunde gelegt. Insoweit wird der Ansatz des „Bielefelder
Modells“ in Dortmund bereits seit Jahren praktiziert. Der kommunale Träger ist nach
den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch II allerdings verpflichtet, lediglich „angemessene“
Kosten für Miete und Heizung zu übernehmen und muss sich an der in diesem Zusammenhang
maßgeblichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes orientieren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros

zu TOP 8.1
European Energy Award: Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13163-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ zum European Energy Award zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-







Die öffentliche Sitzung endet um 17.23 Uhr.







Meyer Reuter Trachternach
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