Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Lührs (SPD)
Bm Sauer (CDU) ab 16:30 Uhr
Rm Stephan (CDU)
Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Klink (Die Linke & Piraten)

Rm Bohnhof (AfD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau ab 17:00 Uhr
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VerwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Rates der Stadt,
am 16.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt am 28.09.2017
- Die Niederschrift wird nachgereicht. -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08754-17)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09256-17)

3.3 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08092-17)

3.4 Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

3.5 Dachbegrünung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07950-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2017
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)

3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)

3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08657-17)

3.8 Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07901-17)

3.9 Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07899-17)

3.10 Moratorium zur Bauordnung NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08969-17)

3.11.a Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09357-17)

3.11.b Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09420-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08015-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08445-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
(Drucksache Nr.: 08445-17)


5.2 Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09229-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08472-17)

6.2 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08769-17)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08502-17)

8.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

8.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08500-17)

8.4 Kita-Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09426-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)
- Die Unterlagen haben Sie berits im reduzierten Versand erhalten. -

9.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08648-17)

9.3 Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08696-17)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08985-17)

9.5 Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08700-17)

9.6 EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08995-17)

9.7 STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09079-17)

9.8 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09121-17)

9.9 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09103-17)

9.10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09073-17)

9.11 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

9.12 Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09066-17)

9.13 Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09312-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ - Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

10.2 Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09008-17)

10.3 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09124-17)

10.4 Vorkommnis am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus: Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09258-17)

10.5 Anfrage: Ausgaben wider die staatliche Neutralitätspflicht für die Veranstaltung: „Wehret den Anfängen! – Gegen Rechtspopulismus und Rückschritte in der Gleichstellung“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09257-17)

10.6 Einladung von Anhängern des RB Leipzig und weiterer Personen auf Kosten des Steuerzahlers
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09306-17)

10.7 Umbesetzung in Gremien - Aufhebungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09313-17)

10.8 Beratungsangebot Gleichstellungsbüro
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09421-17)

10.9 Resolution des Rates der Stadt Dortmund zum Vorgehen der Polizei gegen Linksextremisten am 14.10.2017 aus dem Umfeld des Szenetreffs „Nordpol“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09425-17)

10.10 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09400-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Massive Defizite beim städtischen Rechtsamt bei der ordnungsrechtlichen Verfolgung der illegalen Fällung von durch die städtische Baumsatzung geschützten Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08453-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.2 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 2. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08454-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.3 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von ratsrelevanten Veranstaltungen ohne Rechtsgrundlage
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08455-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.4 Ausschluss des politisch Andersdenkenden 1933 und heute durch Dortmunder Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08456-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.5 „Sie müsste man erschießen“-Drohung gegen den FBI-Ratsvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08457-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.6 Bunte Wildkräuterpracht und Artenvielfalt am grauen Straßenrand durch die ökologisch rücksichtsvolle Pflege der Tiefbauverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08613-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.7 Grünpflege am Straßenrand: Ordnungs- und Hygieneverständnis wie in der Nazi-Zeit?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08647-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.8 Organstreitverfahren – oder wenn der Oberbürgermeister seine Rechnungen nicht bezahlt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08718-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.9 Verkehrsrechtsfreier Raum Dortmund bei BVB-Heimspielen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08724-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.10 Baumsterben in Dortmund – Konsequenzen für die städtische Baumschutzsatzung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08727-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.11 Schwere Körperverletzungen durch freilaufende Hunde in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08954-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.12 Schutz deutschen Brauchtums und deutscher Traditionsveranstaltungen wie der Bartholomäuskirmes von 1360 vor antideutschen Pöbeleien von DIE RECHTE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08955-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.1.13 Nichtumsetzung des Themas „Biererlebnis“ aus dem Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND durch den städtischen Kulturdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08971-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08473-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.2 Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Wettbürosteuer-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08474-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.3 Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Hausverbots-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08475-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.4 Grundgesetzwidrige Bespitzelung von Leistungsempfängern durch das Jobcenter
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08476-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.5 Kosten für sog. „Willkommens-Agentur“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08477-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.6 Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.7 Zuschauerbereich bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08479-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.8 Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.9 Verzögerte Veröffentlichung beantworteter Anfragen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08481-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.10 Zahlen und Fakten zur Asyleinwanderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08482-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.11 Asyleinwanderung nach Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08483-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.12 Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.13 Ordnungspartnerschaft Dorstfeld / Task-Force gegen Rechts
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08535-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.14 Entfernung von Gebüschen und Straßenmobiliar in Münster- und Stahlwerkstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08533-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.15 Illegale Graffiti und Plakatierungen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08534-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.16 Städtischer Kontakt zur linksextremen „Avanti“-Kampagne
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08538-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.17 Dortmunder Feuerwehrbeamte beim G20-Gipfel in Hamburg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08532-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.18 Schilder „Dortmund hat keinen Platz für Rechtsextremismus“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08536-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.19 Städtischen Kosten für Imagekampagne „Darum Dortmund“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08537-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.20 Chinareise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08531-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.21 LKW-Sperren bei Lütgendortmunder Bartholomäuskirmes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08777-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.22 Gesamtzahl angemieteter Wohnungen für/durch Asylbewerber
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08793-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.23 Stümperhafte Aufkleberentfernung in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08795-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.24 Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.25 Ausschlußklausel für Rechtsextremisten bei Kinderferienspielen in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08799-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.26 Geplanter Einsatz von Langzeitarbeitslosen als Müllsammler
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08801-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.27 Beseitigung von Rudolf-Heß-Graffiti an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08805-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.28 Kooperation zwischen Jobcenter und Verfassungsschutz?
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08806-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.29 Städtische Maßnahmen gegen linksextreme Zentren
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08807-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.30 Überprüfung von Wahlhelfern durch Polizei bzw. Staatsschutz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08809-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.31 „Diesel-Gipfel“ im Bundeskanzleramt • Mehr Geld für betroffene Kommunen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08879-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.32 Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.09.2017 vor. -

11.2.33 Altersarmut in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09210-17)

11.2.34 Parteiwerbung in U-Bahnstationen der DSW21
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09364-17)

11.2.35 Kosten für Unterbringung von RB-Leipzig-Fans
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09365-17)

11.2.36 Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von Bm‘in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm‘in Jörder zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies Bm’in Jörder gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kopkow (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm’in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wege der Dringlichkeit als Tagesordnungspunkt 10.11 zu erweitern:

Rm Dr. Suck (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu beschränken. Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) eine entsprechende Gegenrede hielt, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme der FBI die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Münch (FBI) beantragte, die Tagesordnungspunkte

3.11.a Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Beschluss

(Drucksache Nr.: 09357-17) und

10.4 Vorkommnis am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus: Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09258-17)


als Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter TOP 2 zu behandeln und damit vorzuziehen. Er begründete seinen Antrag damit, dass seines Erachtens die etablierten Parteien sich zunehmend einer politischen Debatte entziehen und eine antidemokratische Haltung zeigen. Beide Tagesordnungspunkte sollten es wert sein, über die Themen zu diskutieren.

Rm Weyer (SPD) beantragt, Tagesordnungspunkt

5.2 Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09229-17)

in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu

9.5 Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08700-17)

in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich dafür aus, die Tagesordnungspunkte nicht unter TOP 2 zu behandeln. Tagesordnungspunkt 3.11.a war im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Punkt von besonderer Bedeutung ausführlich behandelt worden, heute ginge es um die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund, d. h. es ginge um die Folgen für die Stadt Dortmund.

Dem Vorschlag von Rm Weyer zu den Überweisungen stimmte Rm Kowaleswki (Die Linke & Piraten) zu.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich bezüglich der Anträge des Rm Münch und der Vorschläge von RM Weyer den Ausführungen des Rm Kowalewski an.
Zu Tagesordnungspunkt 10.4 lehnte sie die Anwürfe von Rm Münch zur Verfassungsfeindlichkeit ab und wies dies deutlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begrüßte die Vorschläge und stimmte den Anträgen des Rm Münch zu

Rm Garbe trug den Antrag von Rm Münch im Namen der AfD-Fraktion mit.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste lehnte Rm Rettstadt den Antrag von Rm Münch ab und verwies auch auf die Begründung des Rm Kowalewski. Zudem gab er den Hinweis, dass im Rat der Stadt Mehrheiten entscheiden.

Der Antrag von Rm Münch, die Tagesordnungspunkte 3.11 a und 10.4 als TOP 2 vorzuziehen, wurden in Einzelabstimmung beide mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Den Vorschlägen, TOP 5.2 in den ASAG und den Antrag zu TOP 9.5 in den ABVG zu überweisen, wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Bm’in Jörder wies darauf hin, dass der Ältestenrat sich in der vorangegangenen Sitzung dafür ausgesprochen hat, die nachfolgenden Vorlagen


3.3 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08092-17)


3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)


4.1 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08015-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Der Vorschlag zur TO der Fraktion Die Linken & Piraten zu TOP

3.11.b Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09420-17)


wurde zurückgezogen.

Zusätzlich wurde die Vorlage

8.1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt
Fredenbaum BigTipi (EF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08502-17)


von der Verwaltung zurückgezogen.

Mit den dargestellten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt am 28.09.2017

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt am 28.09.2017 wurde einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt –

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08754-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278, - ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter der Ziffern 7.5 und 7.8 zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.04.2017 entsprechend den unter Punkt 8 gemachten Ausführungen in dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.10.2017 dem Bebauungsplan Hom 278, Änderung Nr. 1 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09256-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - . II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -.

III. stimmt dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 10.10.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 8 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – mit Begründung vom 10.10.2017 und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – zu und beschließt die öffentliche Auslegung. V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Dachbegrünung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07950-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 8.11.2017 vor:

„Hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07950-17-E1) :

„Zur Beantwortung des o. g. Antrages und zu dem Wunsch nach Musterberechnungen zu den Kosten, die für Hauseigentümer entstehen können, wurde die folgende Kosten-Nutzen-Analyse erstellt:

Kosten-Nutzen-Analyse Dachbegrünung
Die tatsächlichen Kosten einer Dachbegrünung sind von den Kriterien
- Lage im Stadtgebiet,
- planungsrechtlichen Beurteilung,
- tatsächlichen Größe eines Objektes,
- Art der Dachbegrünung,
- Förderfähigkeit für öffentliche und private Gebäude und
- Umfang der Pflegemaßnahmen
abhängig.

Die genauen Kosten für eine Dachbegrünung sind unter Berücksichtigung aller Kriterien zu
ermitteln. Der in der Tabelle 1 dieses Schreibens aufgezeigte dynamische Kostenvergleich
kann nur ein erster Prüfstein für die fiskalische Realisierbarkeit einer Dachbegrünung sein.
Die folgenden Angaben beruhen auf den Ausführungen von Wolfgang Ansel (Geschäftsführer
des Deutschen Dachgärtner Verbandes (DDV) ergänzt um die Angaben aus der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.
Die Bewertung aller anfallenden Kosten und ökonomischen bzw. ökologischen Nutzen ist
über den gesamten Lebenszyklus eines begrünten Gebäudes zu betrachten. Dieser beträgt
nach Auskunft des DDV 40 Jahre. Die in der Tabelle 1 verwendeten Angaben für die Herstellungskosten-
und Pflegekosten sind als Mittelwerte zu verstehen und basieren auf den Erfahrungswerten
des Deutschen Dachgärtner Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen.
Nach Angaben des DDV sind extensive Dachbegrünungen mit einem mehrschichtigen Systemaufbau schon für 25-35 Euro/m² (Material + Ausführung) erhältlich. Die Kiesdächer werden
mit ca. 10 Euro/m² veranschlagt. Für einen ökonomischen Vergleich der beiden Varianten
müssen neben den reinen Installationskosten aber auch die in den Folgejahren entstehenden
Kosten beziehungsweise Nutzen und die damit einhergehenden Zahlungsströme berücksichtigt
werden.
Als Vergleichsvarianten dienen ein Gründach und ein Kiesdach (Fläche jeweils 100 m²), da
Extensivbegrünungen und Kiesdächer ein ähnliches Gewicht von 100 kg/m² besitzen und
Mehrkosten für die Statik deshalb in der Regel nicht berücksichtigt werden müssen.
gewählt und die Projektkostenbarwerte für beide Varianten ermittelt. Im
Bereich der Kosten wurde die Parameter Installation(Material und Ausführung), Sanierung,
Niederschlagswassergebühr (Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund 2016) und Pflege
und Wartung berücksichtigt.
In der Tabelle 1 ist die Kosten-Nutzen-Analyse einer extensiven Dachbegrünung mit einer
Aufbauhöhe von 10 cm dargestellt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden (Zeitraum 40 Jahre, Dachgröße 100 m² unter Berücksichtigung der Abwassergebührensatzung
der Stadt Dortmund 2016)
Einmalige Kosten Extensivbegrünung Kiesdach
Erstellungskosten
Material und Ausführung 3.000,00 Euro 1.000,00 Euro
Verbesserung Statik -- --
Fertigstellungspflege (1Jahr) DFAKE 97,10 Euro --

Sanierung 20 Jahre
Entfernung und Erneuerung Belag 1.107,40 Euro
Erneuerung Abdichtung 1.384,20 Euro

Sanierung 40 Jahre
Entfernung Belag DFKAE 919,70 Euro 306,60 Euro
Erneuerung Abdichtung DFAKE 766,40 Euro 766,40 Euro

Kostenbarwert einmalige Kosten 4.783,20 Euro 4.564,50 Euro

Laufende Kosten
Unterhaltungspflege /Wartung 1.140,40 Euro 577,90 Euro
DFAKR
Niederschlagswassergebühr
Abwassergebührensatzung Stadt 1.641,00 Euro 3.259,00 Euro
Dortmund vom 23.11.2016
DFAKR

Kostenbarwert laufende Kosten 2.781,40 Euro 3.836,90 Euro
Kostenbarwert gesamt 7.564,60 Euro 8.401,40 Euro
Differenz Gründach - Kiesdach 836,80 Euro
der geringeren Lebensdauer unbegrünter Dächer, bei denen nach Information des DDV im
Mittel bereits nach 20 Jahren eine grundlegende Sanierung notwendig wird. Aber auch die
Einsparungen nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund schlagen sich in der
Kosten-Nutzen Bilanz wieder. Innerhalb von 40 Jahren werden alleine durch diese Position
1.618 Euro eingespart. Bei der Gegenüberstellung der Kostenbarwerte über den 40-jährigen Kiesdach von 836,80 Euro.

Weitere Einsparpotenziale
Neben dem Einsparpotenzial aus der Abwassergebührensatzung sind noch weitere Potenziale
zu nennen, die eine Dachbegrünung auch aus finanziellen Gründen attraktiv erscheinen lassen:
Bei der Planung eines neuen Wohn- oder Gewerbegebietes wird im Rahmen der Bauleitplanung
die Dachbegrünung als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt
anerkannt. Kostenintensive zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen können dadurch
reduziert werden.
Die Reduzierung der Gesamtabflussmenge des Niederschlagswassers durch eine Dachbegrünung
führt dazu, dass auf die Errichtung von teuren Regenrückhaltebecken oder Regenrückhaltekanälen
verzichtet werden kann. Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien
Stadterneuerung 2008) durch die Gemeinden gefördert werden. Die Stadt Dortmund hat in
ihren Richtlinien dazu festgelegt, dass die Höhe des Zuschusses für diese Maßnahme 30 Euro/
m² gestalteter und begrünter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche, jedoch höchstens 50
% der Gesamtkosten förderfähig sind.
Für den einzelnen Bauherren ist auch eine Energieeinsparung möglich, wenn eine Dachbegrünung
durchgeführt wird. Der amerikanische Einzelhandelskonzern Walmart hat im Jahr
2006 für einen 7000 m² Einzelhandelsmarkt eine jährliche Reduktion der Kühlleistung um 7
% und der Heizleistung um 6 % errechnet. Dies ergab einen jährlichen Nachlass der Energiekosten
um ca. 6.000 $.
Die genannten weiteren Einsparpotenziale wurden nicht in der Beispielrechnung der Tabelle 1
dieses Schreibens aufgenommen, weil sie nur im Rahmen einer Einzelobjektbetrachtung zu
ermitteln sind. Allgemein ist aber festzustellen, dass eine extensive Dachbegrünung bei Neubauten
keinen besonderen Aufwand erfordert, der zu den Kosten für eine „normale“ Dachkonstruktion
außer Verhältnis stehen würde. In der Gesamtabwägung überwiegen die ökologischen
Im Anschluss an die Diskussion erging unter Beachtung der oben genannten Kritikpunkte folgende Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Frau Knappmann und Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen), dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
19.09.2017:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Dachbegrünung in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung von Frau Katscher und Herrn Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung, möchte aber keinen Zwang auf die Bauwilligen ausüben. Wünschenswert ist aus Sicht der Bezirksvertretung entsprechende Fördermittel für die Bauwilligen bereit zu stellen. I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;
II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Ergänzung: Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und
Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum
Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.

Zur AUSW-Sitzung liegt zusätzlich vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:07950-17-E4):

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung
des Ausschusses folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierungen ersetzt:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der
Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,


I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf
eine Dachbegrünung zu erhöhen und bei neuen Bauvorhaben möglichst darauf hinzuwirken,
dass auf freiwilliger Basis eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung
mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen
von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten
Dächern zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als ein
mögliches Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern;

III. in bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln verstärkt Anreize zu schaffen,
aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung
der Stadtgestaltung oder der Luftqualität Dachbegrünung umzusetzen.

IV. das Ziel der Dachbegründung möglichst unter Hinzuziehung von Fördermitteln (bspw.
Land NRW, Emschergenossenschaft, Lippeverband, Stadt Dortmund) finanziell zu unterstützen;

V. den zuständigen Gremien nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluation des Vorhabens
„Dachbegrünung“ vorzulegen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten;

VI. für den Fall, dass nach den Erfahrungswerten von zwei Jahren eine Dachbegrünung
nicht die gewünschte Resonanz erreicht, ein Satzungsentwurf vorzulegen, der bei negativer
Haltung von Bauherren etc. eine Möglichkeit vorsieht, in gestaffelter Form eine Art Gebühr
für die Nichtinanspruchnahme ihrer Dächer für eine Dachbegrünung zu erheben. Der
Ertrag daraus soll Projekten der Dachbegrünung zufließen.

Begründung
Die CDU-Fraktion steht dem Thema der Dachbegrünung grundsätzlich positiv gegenüber.
Allerdings sind wir der Auffassung, dass dieses Thema in der Breite der Bevölkerung noch*
nicht im Bewusstsein ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zahlreiche Projekte der
Dachbegrünung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Um dies zu erreichen, sollten
Bauherren, Architekten und Bürger/Innen die Chance erhalten, das Bewusstsein dafür zu
schärfen und zu verstärken, damit es eine positive Resonanz erfährt.
Zwang erzeugt automatisch Widerstände und dient nicht immer der Zielerreichung.
Darüber würde die Vorlage der Verwaltung einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht
bedeuten, was in zahlreichen Fällen auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen
würde.
Um dieses Risiko auch zu verringern, halten wir einen Referenzzeitraum für eine positive
Einführung mit starkem empfehlenden Charakter für sinnvoll.

AUSW, 08.11.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet um Einzelabstimmung zu den einzelnen Punkten des heute vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion und verdeutlicht hierzu die Haltung ihrer Fraktion wie folgt:

Die Punkte 1 und 3 werde Ihre Fraktion ablehnen. Man halte diese nicht für ausreichend, da das Thema „Dachbegrünung“ in den letzten Bebauungsplänen überall schon auf freiwilliger Basis enthalten gewesen sei und sich hierzu bisher fast nichts getan hätte.

Punkt 2 halte man für sinnvoll und werde diesen daher mittragen.

An den Forderungen zu Punkt 4 arbeite die Verwaltung bereits, man könne diesen Punkt aber natürlich nochmal mittragen.

Die Punkte 5 und 6 könne man auf keinen Fall mittragen und werde diese daher ablehnen.

Ansonsten werde man der Empfehlung der Verwaltung laut Vorlage folgen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht noch einmal die Hintergründe des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage zustimmen werde, allerdings ausdrücklich mit der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB). Zum CDU-Antrag erläutert er, dass seine Fraktion weniger Probleme mit dem verpflichtenden Charakter habe sondern vielmehr die Meinung vertrete, dass gerade dieser die Auseinandersetzung mit dem Thema fördere.
Zum CDU Antrag kündigt er an, dass man bei einer Einzelabstimmung
Punkt 4. mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seiner Meinung nach der Evalutaionszeitraum mit freiwilligem Charakter ganz klar abgelaufen sei und seine Fraktion daher heute die Vorlage, gerne mit den Empfehlungen des BuNB sowie der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zustimmen werde.
Zum CDU-Antrag kündigt auch er an, dass man im Falle einer Einzelabstimmung Punkt 4.als sinnvolle Ergänzung mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Garbe kündigt an, dass er sämtliche Antragausprägungen, die zum Ziel hätten, die Dachbegrünung zu befördern ablehnen werde, da seine Fraktion dieses für „ausgemachten Öko-Unsinn“ halte. Man gehe davon aus, dass die „Baufrauen und Bauherren“, die eine solche Dachbegrünung bisher nicht vorgenommen hätten dieses deswegen nicht getan hätten, weil sie einfach kein Interesse daran gehabt hätten und nicht wegen mangelnder Information oder Förderung. Was man damit erreichen könne, sei aus seiner Sicht zu minimal, als dass sich weiter Gremien hiermit befassen sollten.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, ob die Konsequenz aus einer Verpflichtung sich zukünftig so darstellen werde, dass der Bauherr, der keine Dachbegrünung realisieren wolle, keine Baugenehmigung erhalte. Weiter möchte er hierzu wissen, wie „gerichtsfest“ eine solche Entscheidung der Verwaltung dann sei.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass bereits heute einzelne, rechtsverbindliche Bebauungspläne existieren würden, durch die die Verwaltung eine Dachbegrünung festgesetzt habe. Sollte ein Bauherr dieser Verpflichtung nicht nachkommen, bekäme dieser keine Baugenehmigung. Eine Klage hiergegen hätte wenig Aussicht auf Erfolg.
Aufgrund vielfacher Fehlinterpretationen der Pressemeldungen zu dem Thema „Dachbegrünung“ klärt er weiter darüber auf, dass derzeit aber keine Verpflichtung zur Dachbegrünung für sämtliche Bauvorhaben im Stadtgebiet existiere. Der heutige Beschluss ermächtige die Verwaltung zunächst dazu, eine entsprechende Satzung aufzustellen und zwar auch nur für die Bereiche, die nach der RVR-Klimanalyse als Hitzebereiche ausgemacht wurden. Den Zeitraum der kommenden 2 Jahre, welcher für eine solche Satzungsaufstellung erforderlich sei, wolle man dafür nutzen, um insgesamt für eine freiwillige Dachbegrünung zu werben und um ein entsprechendes Förderangebot einzuwerben.

Herr sB Happe verdeutlicht, dass er sich für seine Fraktion heute gegen die Vorlage aussprechen werde, u. a. weil seiner Meinung nach die Kostenstrukturen hierin zu „schön gerechnet“ wurden. Dem Antrag der CDU könne man hingegen folgen und werde diesem daher in allen Punkten zustimmen.

Ergänzend zu Herrn Wildes Ausführungen regt Herr Rm Dudde an, das Thema „Dachbegrünung“ in ein Kataster, welches dann auch über Internet abrufbar wäre, einzupflegen, wodurch man das Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ gut begleiten könne.

Herr Rm Waßmann bittet um kurze Sitzungsunterbechung, um sich mit seiner Fraktion beraten zu können.

Nach 5-minütiger Unterbrechung gibt Herr Rm Waßmann auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Kowalewski. bekannt, dass seine Fraktion bei ihrer bisherigen Haltung bleibe. Den heutigen Vorschlag, den CDU- Antrag Punkt für Punkt abzustimmen, würde man aber gerne aufgreifen.

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD) sowie Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,



I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Ergänzungen:
Um die Dachbegrünung zu forcieren, wird sowohl eine Aufklärungskampagne als auch ein finanzieller Anreiz für die Eigentümer empfohlen. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.“



Rm Urbanek teilte mit, dass der Beschluss von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen werde. Er sah im Verwaltungsvorschlag einen Eingriff in die Eigentumsrechte bzw. in die Verfügungsmacht über das Eigentum, dieser Eingriff sei für ihn nicht tragbar. Die vorgelegte Kosten-Nutzen-Analyse zeigt für ihn eine Schönrechnung der Dachbegrünung.

Rm Dingerdissen lehnte auch für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Vorhaben ab, da es auf Freiwilligkeit basieren müsste. Der Erfolg des Konzepts würde sich mit zunehmender Begeisterung erhöhen. Auch gäbe es versicherungstechnisch anders lautende Hinweise, die mitversicherten Risiken bei Unwettern und Überschwemmungen wären wesentlich höher, wenn eine Dachbegrünung vorhanden ist.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) schloss sich dieser Meinung an und lehnte die Vorlage wegen der fehlenden Freiwilligkeit auch ab.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) folgte der Vorlage. In den letzten Jahren gab es die Dachbegrünung auf freiwilliger Basis, leider gab es wenige Dachbegrünungen. Er sprach die Kosten an, am Ende sah er das Interesse aller an einer Dachbegrünung. Aufgrund des Klimawandels erkannte er bei der Dachbegrünung einen positiven Effekt.

Für die CDU-Fraktion verwies Rm Waßmann auf den Antrag seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), der eine Freiwilligkeit vorsah. In das Eigentum der Menschen sollte nicht in der Form eingeschritten werden. Der Weg zur Dachbegrünung wäre strittig.

Rm Dudde stellte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung des AUSW-Beschlusses zustimmt.

Rm Münch (FBI) machte deutlich, dass es massiv eine Zunahme klimabedingter Krankheiten geben würde und sprach sich für die Dachbegrünung aus.

Rm Berndsen war davon überzeugt, dass die Dachbegrünung über Zwang umgesetzt werden müsste, da sie über Freiwilligkeit nicht kommen würde.

Rm Garbe (AfD) war der Meinung, dass es eine Volksabstimmung war, wenn bisher wenige Menschen ein Dach begrünt hätten. Daher lehnte auch er die Vorlage ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass das Pflanzen von Bäumen mehr Erfolg hätte als Dachbegrünungen. Die Gesamtökobilanz aufgrund von Dachbegrünungen würde schlechter, da bei einer Begrünung weniger Sonne die Dächer erreicht und höhere Heizkosten entständen. Auch ökologisch machte eine Dachbegrünung wenig Sinn.

Der Rat der Stadt folgte mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und der FBI gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte der Empfehlung des AUSW und fasste folgenden ergänzten Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der
Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;

III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Ergänzungen:
Um die Dachbegrünung zu forcieren, wird sowohl eine Aufklärungskampagne als auch ein finanzieller Anreiz für die Eigentümer empfohlen. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.


zu TOP 3.6
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08657-17)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2016 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2018 anzuwenden.
zu TOP 3.8
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Rm Mader machte im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend. Zudem sind im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün noch Fragen zu beantworten. Zu diesem Thema käme noch ein Haushaltsbegleitantrag seiner Fraktion.

Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkte kritisch an, dass weniger verbaut als im Rahmen von Gebühren eingenommen würde. Er schlug vor, die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.


Der Rat der Stadt überwies die Vorlage zurück an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. zu TOP 3.9
Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07899-17)

Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkte auch zu diesem Punkt der Tagesordnung kritisch an, dass weniger verbaut als im Rahmen von Gebühren eingenommen würde.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme der FBI bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
zu TOP 3.10
Moratorium zur Bauordnung NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08969-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen (AUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 08.11.2017 vor:

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wollte mit Hilfe des Antrages verdeutlichen, dass die Landesregierung keinen Aufbruch vollzieht. Derzeitig ist eine Stagnation zu erkennen. Rm Reuter bat darum, dem Antrag zu folgen.

Rm Waßmann (CDU) lehnte den Antrag ab, da er davon ausging, dass die Landesregierung dafür sorgen wird, dass keine Verzögerungen im Baubereich entstehen werden.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass aufgrund des Moratoriums kein Haus mehr gebaut würde.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sah die Angelegenheit differenzierter, merkte aber an, dass ein Schreiben Richtung Düsseldorf nichts bewegen würde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) folgte dem Antrag, da er hoffte, dass es zu einer Beschleunigung kommen könnte.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2017 mit Mehrheit der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
zu TOP 3.11.a
Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Der Rat der Stadt fasste bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € im Rahmen und in Folge der Ersatzvornahme Vogelpothsweg 12 - 26. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits vereinnahmte Gebührenmehrerträge bei StA 61.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass alle von der Evakuierung betroffenen Menschen im Grundsatz die gleichen, notwendigen finanziellen und persönlichen Hilfeleistungen durch die Verwaltung erhalten können. Die in voraussichtlich wenigen Einzelfällen anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, werden durch die Verwaltung in der Form angehoben und individuell berechnet, dass die bewährten Beträge im Kontext der seinerzeitigen Hilfen bei den Starkregenereignissen (DS-Nr. 13151-14 u.a.) zur Anwendung gelangen.
zu TOP 3.11.b
Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09420-17)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten wurde zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1.3 zurückgezogen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08445-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 19.10.2017 vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt den Ergänzungsvorschlag von Herrn
Stüdemann (Stadtkämmerer) auf und stellt folgenden mündlichen Antrag:

„Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht
genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für
andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen“.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-
Fraktion,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem
Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht
genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für
andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.


Rm Brück (NPD/Die Rechte) lehnte die Vorlage ab, da keine Vorzugsbehandlung benötigt würde.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, er sei den anderen Fraktionen dankbar, dass sie dem Vorschlag gefolgt seien, unter Berücksichtigung der Arbeit, die von Hebammen gemacht werden müsse, das zu machen, was unter Berücksichtigung der geringeren Flüchtlingszahlen zu tun ist. Es ist seines Erachtens wichtig, dass Hebammen auch in anderen Bereichen der Familienbetreuung eingesetzt werden können. So könnten alle Familien davon profitieren.

Rm Garbe (AfD) erklärte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion insofern, als dass die Vorlage abgelehnt würde. Die Hebammen würden aufgrund der geringeren Flüchtlingszahlen nicht mehr benötigt.

Rm Taranczewski (SPD) stellte dar, dass weiterhin Flüchtlinge in Dortmund leben und auch wieder welche zugewiesen werden. Sollte die Arbeit der Hebammen entfallen, müssten sie anderweitig eingesetzt werden.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Fraktion) stimmte der Vorlage und der Ergänzung zu.

Rm Münch (FBI) erläuterte, dass es für die FBI selbstverständlich sei, humanitären Maßnahmen unabhängig von der Haltung der FBI zur Asylpolitik zuzustimmen

Für Rm, Kowalewski (Die Linke & Piraten) ging es darum, das Grundbedürfnis medizinischer Betreuung zu erfüllen, daher sei der Vorlage zu folgen.

Rm Weyer (SPD) hielt es für sinnvoll, die Stellen zu erhalten.

Rm Grollmnann (CDU) stimmte der Vorlage und dem Ergänzungsantrag für die CDU-Fraktion zu.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Einrichtung der Hebammenbetreuung mit dem Schwerpunkt der aufsuchenden Betreuung.

Das Gesundheitsamt wird aufgefordert, wenn es in diesem Arbeitsbereich nicht genügend Betätigung gibt, die zwei halben Hebammenstellen sinnvoller Weise für andere Betreuungsaufgaben zum Einsatz zu bringen.


zu TOP 5.2
Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09229-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 09229-17-E1) vor:

„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf die „Sonderregion Ruhrgebiet“ (Kreistyp 10) in der Bedarfsplanungsrichtlinie für die zulässige Zahl der Psychotherapeuten aufzulösen und die Großstädte des Ruhrgebietes künftig mit anderen Großstädten Deutschlands gleichzustellen.

Begründung

Die bundesweite Unterversorgung von Patienten mit zur Verfügung stehenden Psychotherapieplätzen nimmt im Ruhrgebiet besonders groteske Formen an. Für die „Sonderregion Ruhrgebiet“ gelten derzeit 11,4 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohnern als ausreichend um den Bedarf zu decken. Für andere Großstädte werden 38,8 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohner als angemessene Kennzahl angesehen. Dies entspricht einer Einordnung des Ruhrgebietes als Landkreis anstatt die Metropolregion Ruhr korrekt als Großstadt zu klassifizieren. Dabei unterscheiden sich die Patientenzahlen im Ruhrgebiet nicht von den Patientenzahlen anderer Großstädte. Diese derzeitige Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Ruhrgebiet ist nicht länger hinzunehmen.

Im Ruhrgebiet warten Patienten durchschnittlich 17 Wochen auf ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten. Im Bundesdurchschnitt sind dies 12,5 Wochen. Und selbst nach dem diagnostischen Erstgespräch dauert es häufig noch lange bis eine Therapie begonnen werden kann. Wer sich den Fuß verstaucht oder unter einer Magen-Darm-Erkrankung leidet würde eine solche Wartezeit unter keinen Umständen hinnehmen. Von Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dies als Regelfall erwartet.

Psychische Krankheiten, die zu spät oder nicht behandelt werden, erfordern in der Folge meist eine längere ambulante oder stationäre Behandlung. Patienten, die auf eine psychotherapeutische Behandlung warten, erhalten oft eine einseitig medikamentöse Behandlung und werden krankgeschrieben, stehen damit also auch ihren Arbeitgebern nicht mehr zur Verfügung. Psychisch kranke Menschen, die keinen ambulanten Therapieplatz finden, aber diesen kurzfristig benötigen, müssen sich an psychiatrische oder psychosomatische Krankenhäuser wenden. Dort hat sich die Zahl der Patienten in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Damit werden zusätzliche Kosten sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen erzeugt, die diese Krankenhäuser meist über die Umlagen der Zweckverbände finanzieren.

Nicht zuletzt stellt eine zügige Aufnahme einer Psychotherapie bei Erkrankungen in diesem Bereich einen wertvollen präventiven Beitrag zur Reduzierung der Obdachlosigkeit dar. Kürzlich veröffentlichte Forschungsergebnisse des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit lassen den Schluss zu, dass die Behandlung seelischer Erkrankungen von Menschen, die kurz vor dem Verlust ihrer Wohnung stehen, ein wichtiger Faktor der Verhinderung des tatsächlich Obdachlos-Werdens ist: Salize et al. berichten in ihrem Artikel „Verbesserung der psychiatrischen Behandlungsprävalenz bei Risikopersonen vor dem Abrutschen in die Wohnungslosigkeit“, dass aus einer Gruppe Freiburger und 16 Mannheimer Bürger mit gefährdetem Wohnraum, die zu einer psychiatrischen Behandlung motiviert und in eine solche vermittelt wurden, letztendlich keiner tatsächlich wohnungslos wurde.“

Rm Kowalewski war mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrages seiner Fraktion Die
Linke & Piraten vom 13.11.2017 in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einverstanden.

Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten
vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 09229-17-E1) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit. 6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08472-17)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die Sanierung der Steuerungsbauelemente der Obermaschinerie und Untermaschinerie des Opernhauses in der spielfreien Zeit 2019 und 2020.

- beauftragt das Theater Dortmund die erforderlichen Vergabeverfahren zur Vorbereitung der Planung und zur Ausführung zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum durchzuführen.
- ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
zu TOP 6.2
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08769-17)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Foto, Film, Medienkunst vergeben.



7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08502-17)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 1.3 zurückgezogen.
zu TOP 8.2
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den ersten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.
zu TOP 8.3
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08500-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus ab 01.01.2018 zu TOP 8.4
Kita-Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09426-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2017 (Drucksache Nr.: 09426-17) vor:
Bm‘in Jörder wies daraufhin, dass die Beantwortung der Fragen voraussichtlich in der Ratssitzung am 14.12.2017 erfolgen werde.

Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlug eine Überweisung der Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor und bat darum, einen/e Vertreter/-in der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Sitzung teilnehmen zu lassen.


Der Rat der Stadt beschloss, die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.11.2017 (Drucksache Nr.: 09426-17-E1) in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Der Rat der Stadt nahm den Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis.
zu TOP 9.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08648-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS).


zu TOP 9.3

Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08696-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der TZDO GmbH. Dadurch wird die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder der TZDO GmbH von drei Jahren auf die Dauer einer Kommunalwahlperiode verlängert.
zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08985-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
zu TOP 9.5
Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08700-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linken & Piraten vom
08.11.2017 (Drucksache Nr.: 08700-17-E1) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN verfolgt mit großem Interesse die Diskussion im Behindertenpolitischen Netzwerk über den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden in Dortmund. Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Umsetzung folgender Maßnahmen für den Eingangsbereich des Rathauses:

1. Die Treppenstufen vor dem Eingangsbereich werden mit einem taktilen, griffsicheren
Handlauf versehen.

2. Es werden Hinweisschilder bzw. Wegweiser angebracht, die gehandicapte Personen
zu dem barrierefreien seitlichen Eingang leiten.

3. Der barrierefreie Eingang zum Rathaus wird so gekennzeichnet, dass es für die Bürger*innen klar erkennbar ist.

Begründung:
Gehbeeinträchtigten sowie älteren Personen fällt es schwer, die Stufen ohne einen Handlauf hoch- bzw. hinunterzusteigen. Gleichzeitig fehlen Hinweise auf den seitlichen barrierefreien Zugang zum Rathaus. Dieser ist zudem aus Richtung Friedensplatz schwer zu erkennen, da er zusätzlich von mehreren großen Blumenkübeln verdeckt wird.
Die barrierefreie Eingangstür zum Rathaus wird nicht als solche erkannt, da der Öffner für die Türen sehr schwierig zu erkennen ist und viele die Türen ohne zu Drücken öffnen, wodurch die Türen öfters defekt sind. Zusätzliche und deutlich zu erkennende Hinweise an den Türen wären deswegen sehr hilfreich.“


Rm Brück (NPD/Die Rechte) begrüßte den vorliegenden Antrag. Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten bei der Sanierung berücksichtigt werden.

Rm Mader (CDU) erläuterte, dass der Austausch der Kältemaschine zum jetzigen Zeitpunkt notwendig wäre, die Grundsanierung habe damit nichts zu tun. Der Grundsatzbeschluss sollte heute beschlossen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stimmte zu, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.11.2017 (Drucksache Nr.: 08700-17-E1) an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
Durch die Gesamtmaßnahme wird die Ergebnisrechnung 2018 ff. ab 2019 ff. voraussichtlich mit 22.011,00 € jährlich belastet.

Der Rat der Stadt überwies folgenden Antrag der Fraktion Die Linken & Piraten vom 08.11.2017 (Drucksache Nr.: 08700-17-E1) an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün:

1. Die Treppenstufen vor dem Eingangsbereich werden mit einem taktilen, griffsicheren Handlauf
2. Es werden Hinweisschilder bzw. Wegweiser angebracht, die gehandicapte Personen zu dem barrierefreien seitlichen Eingang leiten.

3. Der barrierefreie Eingang zum Rathaus wird so gekennzeichnet, dass es für die Bürger*innen klar erkennbar ist.
zu TOP 9.6
EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08995-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der AMK – Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (im Folgenden: AMK) insbesondere zur Umsetzung des § 108a GO NRW zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung dieser Änderungen.
zu TOP 9.7
STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09079-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Veräußerung 26 %-igen Beteiligung der STEAG Fernwärme GmbH an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH zu.
zu TOP 9.8
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09121-17)

Die Abstimmung fand gem. § 40 Abs. 2 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW ohne Beteiligung von OB Sierau statt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 617.685,18 € erhöht wird.

zu TOP 9.9
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09103-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen in Höhe von insgesamt 42% an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH und der Liquidation der MVA Hamm Betreiber GmbH zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.
zu TOP 9.10
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09073-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
zu TOP 9.11
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 152.633,19 € sowie

Mehrauszahlungen in Höhe von 1.114.291,32 €.



zu TOP 9.12
Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09066-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.11.2017 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der oben ausgeführten Änderungen zur Satzung, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der in § 14 Abs. 2 geänderten Anlage der Satzung der Dortmunder Stadtwerke AG einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu
Der Rat der Stadt beschließt den Gesellschaftsvertrag der DSW Beteiligungs-GmbH sowie eine Satzungsänderung von DSW21 (Anlagen); er ermächtigt die Verwaltung, im Zuge der weiteren Abstimmung insbesondere mit der Kommunalaufsicht, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.


zu TOP 9.13
Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09312-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Städte Bochum und Gelsenkirchen an die BOGESTRA für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien 336, 369, 370, 378, AST69) für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2041 zu. Das aktuell von der BOGESTRA erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.

2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der BOGESTRA für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.

3. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Bochum auf das Dortmunder Stadtgebiet zugunsten der BOGESTRA für die Betriebsleistungen der BOGESTRA auf den Linien 336, 369, 370, 378 und AST69 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Inkrafttreten der Direktvergabe an die BOGESTRA zu.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die BOGESTRA erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Gesamtstädtisch koordinierte, vernetzte Strategie „Smarte Stadt Dortmund“ - Rolle CIO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08999-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 19.10.2017 vor:


Bm’in Jörder wies darauf hin, dass zur nächsten Sitzung des Rates am 14.12.2017 eine weiterentwickelte Vorlag in dieser Sache vorgelegt wird, so dass sie vorschlug, die Angelegenheit heute nicht zu behandeln.
zu TOP 10.2
Neuberufung eines Mitgliedes des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09008-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09008-17-E1) vor:

Rm Thorsten Hoffmann (CDU).

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat benennt aufgrund des Todes des bisherigen Mitgliedes, Herrn Otto Rüding, das folgende Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit bis zum Ende der Amtsdauer am 30. Juni 2022:

Rm Thorsten Hoffmann (CDU).

zu TOP 10.3
Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09124-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2017 (Drucksache Nr.: 09124-17-E1) vor:


„…. für die Wahl von fünf weiteren Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt gem. § 50 Abs.3 GO NRW legen die og. Fraktionen nachfolgenden gemeinsamen Wahlvorschlag (Liste) vor:

4. Renate Weyer
5. Regine Stephan
6. Kathrin Klausmeier
7. Nadja Reigl
8. Marc Ossau.“

Herr Rm Garbe schlug im Namen der AfD-Fraktion

Herrn Rm Peter Bohnhof


vor.

Somit lagen zwei Wahlvorschläge vor. Die Wahl erfolgte gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Da kein einheitlicher Wahlvorschlag vorlag, wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Der Oberbürgermeister stimmt gem. § 40 Abs. II GO NRW nicht mit.

Für die Zeit vom 16:15 Uhr bis 16:25 Uhr gab es eine Sitzungsunterbrechung.

Die Ermittlung des Ergebnisses wurde anhand des Verfahrens nach Hare-Niemeyer durchgeführt.

Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen benannten gemäß § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung für die nach der Wahl anstehende Stimmenauszählung Rm Berndsen (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Zweier (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) als Stimmenauszähler.


Nach der Wahlhandlung erfolgte die Stimmenauszählung, im Anschluss wurde das Abstimmungsergebnis bekannt gegeben:

Stimmberechtigt waren 94 Ratsmitglieder,


anwesend waren 88 Ratsmitglieder.

Abgegebene Stimmen: 87 Stimmen

abzüglich ungültige Stimmen: - keine -

abzüglich Stimmenthaltungen: 1 Stimme.

Gültige Stimmen für Wahlvorschlag 1 (gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2017 (Drucksache Nr.: 09124-17-E1:
79 Stimmen.


Gültige Stimmen für Wahlvorschlag 2 (mündlicher Antrag der AfD-Fraktion):

7 Stimmen.

Frau Bm’in Jörder gab bekannt, dass damit

4. Renate Weyer
5. Regine Stephan
6. Kathrin Klausmeier
7. Nadja Reigl und
8. Marc Ossau.


als Mitglieder des Beirates der Justizvollzugsanstalt Dortmund benannt werden.

OB Sierau übernahm die Sitzungsleitung.

Rm Münch (FBI) kritisierte die Berücksichtigung des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen mit der Begründung, dass gemäß Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nach dem Höchstzahlstimmen-Prinzip ausgezählt werden müsse, da sonst kleine Parteien nie eine Person durchbekämen, wenn die großen Parteien eine Liste aufstellen. Der Gesetzgeber, dem die örtliche Demokratie am Herzen läge, hätte dies in der Gemeindeordnung festgeschrieben. Auch wenn es oftmals so gesehen würde, wenn etwas mit großer Mehrheit beschlossen worden sei, wäre dies nicht richtig.
Rm Münch sprach sich gegen die Wahl aus und bat darum, dass die Wahl - zumindest die Stimmenauszählung - nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Hier wäre festgeschrieben, wie eine Wahl zu erfolgen hat.

OB Sierau stellte fest, dass die Wahl rechtens war.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die FBI folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt schlägt folgende Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vor: 2. Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
3. Annabella Brandes (Agentur für Arbeit)

Der Rat der Stadt beschließt, weitere fünf Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund entsprechend dem Verfahren zur Zusammensetzung von Ausschüssen gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu wählen und benennt vor diesem Hintergrund nachfolgende Personen:



zu TOP 10.4
Vorkommnis am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus: Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09258-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 13.10.2017 (Drucksache Nr.: 09258-17) vor:

„… die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16.11.2017:

Begründung:

Am Wahlabend des 24.09.2017 haben die Fraktionen im Dortmunder Rat Wahlpartys durchgeführt. Die Veranstaltung der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fand, wie die Partys anderer Fraktionen auch, im 1. Obergeschoss des Rathauses statt. Nachdem in den ersten Hochrechnungen ein Wahlerfolg der AfD in Höhe von 13,5% vorhergesagt wurde, wurden die Banner der Partei Bündnis 90/Grüne mit weiteren Plakaten mit hetzerischem und beleidigendem Inhalt überdeckt (Beweisfoto ist als Anlage beigefügt). Dort war nunmehr zu lesen: „13,5 % NAZIS im Bundestag sind 13,5 % zu viel!“ und „FCK AFD“.

Angesichts des Umstandes der Zahlenidentität und der Beleidigung „FKC AFD“ (= Fuck AfD) lassen sich zweifelsfrei die Adressaten zuordnen. Zielpersonen der Diffamierung waren Wähler, Mitglieder und Mandatsträger der Alternative für Deutschland. Alleine in Dortmund werden 30.707 Menschen als Nazis beleidigt und beschimpft. Dies von einer Partei, die in den Dortmunder Rat gewählt wurde! Bemerkenswerterweise haben bundesweit rund 40.000 ehemalige Unterstützer der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ jetzt AfD gewählt. Man kann also daraus schließen, daß die Grünen meinen, 40.000 Nazis haben ihre Partei nicht mehr gewählt und sind zur AfD gewechselt.

Es ist unerträglich, wenn im politischen Diskurs Menschen von gewählten Volksvertretern beleidigt und verunglimpft werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden
Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Resolution:

Folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09258-17-E1) lag dem Rat vor:
Rm Garbe (AfD) begründete den Antrag vom 13.10.2017 (Drucksache Nr.: 09258-17) seiner Fraktion.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erinnerte an die Vorkommnisse am Kommunalwahlabend 2014 und begrüßte die Initiative der AfD.

Rm Münch (FBI) erläuterte im Zusammenhang mit dem vorgelegten Antrag und der Demokratie, dass er zu Veranstaltungen nicht eingeladen würde. Er empfahl, politisch anders Denkende und Meinungsvielfalt – solange weder Verfassungsfeindlichkeit noch Menschenverachtung vorliegt - zu akzeptieren. Rm Münch stimmte dem Antrag zu.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich gegen eine Zustimmung zum AfD-Antrag aus. Am Wahlabend hatte sich niemand gegenüber der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Plakate beschwert.

Rm Taranczewski (SPD) lehnte den Antrag im Namen der SPD-Fraktion ab.

Rm Kowaklewski (Die Linke & Piraten) stellte dar, wie die AfD sich in der Öffentlichkeit und gegenüber anderen Menschen und Minderheiten gebärde.

Für Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) steht die AfD nicht für Meinungsvielfalt, er sah die AfD aber nicht als Opfer. Inhaltlich würde die Fraktion FDP/Bürgerliste sich zum vorgelegten Antrag enthalten.

Rm Urbanek (AfD) hätte heute erwartet, eine Entschuldigung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu hören. Auch die AfD spräche von Flüchtlingen. Für ihn wären diejenigen keine Flüchtlinge, die aus sicheren Herkunftsländern kämen. Insgesamt fühlte sich Rm Urbanek diffamiert.

Rm Mader (CDU) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) stellte einen Antrag auf Schluss der Rednerliste.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte wurde mit Mehrheit zugestimmt, so dass sich der Antrag auf Ende der Rednerliste damit erledigt hatte.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09258-17-E1) zur Kenntnis und lehnte den Antrag der AfD-Fraktion vom 13.10.2017 (Drucksache Nr.: 09258-17) mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und der FBI ab.


zu TOP 10.5
Anfrage: Ausgaben wider die staatliche Neutralitätspflicht für die Veranstaltung: „Wehret den Anfängen! – Gegen Rechtspopulismus und Rückschritte in der Gleichstellung“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09257-17)

Folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09257-17) vom 13.10.2017 lag dem Rat der Stadt vor:

„….. unter dem Titel „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ veranstalteten die Dortmunder Frauenverbände unter organisatorischer Mithilfe des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund am 5. September 2017 eine „Informationsveranstaltung“ in der Bürgerhalle des Rathauses.

Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDUMitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“.

Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros werden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets).

Da auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz im Bundestag gegen die „Ehe für alle“ stimmte und AfD-Funktionärinnen mehrfach Verbindungen zum Rechtsextremismus auf der Veranstaltung attestiert wurden, zweifelt die AfD-Fraktion an der Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund.

Die AfD-Fraktion richtet daher folgende Fragen an die Verwaltung:


- Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund politische Veranstaltungen unmittelbar vor der Bundestagswahl in der Bürgerhalle des Rathauses im Hinblick auf die politische Neutralitätspflicht staatlicher Einrichtungen und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Artt. 21 i.V.m. 38 GG?

- Erhielten die Referenten des Abends ein Honorar? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch lag der Anteil der Aufwendungen des Gleichstellungsbüros an den Gesamtkosten der Veranstaltung (Personaleinsatz, Verpflegung, Fahrtkosten der Referenten, Werbung durch Druckerzeugnisse, etc.)?

- Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund eine Diffamierung von politischen Positionen in Bezug auf Ehe und Familie, die der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen?

- Stellt die einseitige Diskreditierung politischer Programmatiken und Personen eine Zweckverletzung des § 15 LGG dar, welcher als Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Gleichstellungsbüro und Gleichstellungsbeauftragter dient?“


Der Rat der Stadt hatte folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2017 (Drucksache Nr.:
09257-17-E1) erhalten:

„… die o.g. Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland beantworte ich wie folgt:

Zu 1:
Es gehört zu den Aufgaben des Gleichstellungsbüros, die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung zu informieren. Das Gleichstellungsbüro hat insofern keine Wahlkampfveranstaltung gemacht, sondern seinem gesetzlichen Auftrag gemäß, über den Zusammenhang von Rechtspopulismus und Rückschritte in der Gleichstellung informiert. Dies ist unabhängig vom Wahlkampf zu sehen. Auch im Flyer wurde kein Bezug auf PolitikerInnen oder Parteien genommen.

Zu 2:
Das Gleichstellungsbüro hat keinerlei Honorare gezahlt. Das Gleichstellungsbüro hat den Flyer bei der Dortmund-Agentur gestalten lassen, mit Kosten i.H.v. 965 €. Die Personalkosten belaufen sich auf 459,22 €

Zu 3:
Durch die Veranstaltung wurde niemand diffamiert. Das Gleichstellungsbüro steht ein für Vielfalt und Toleranz und gegen festgelegte Rollenzuweisungen.

Zu 4:
Eine Diskreditierung politischer Programmatiken und Personen hat durch die Veranstalterinnen nicht stattgefunden. Der Vorwurf einer Zweckverletzung ist daher nicht zutreffend.“


Rm Urbanek (AfD) machte dem Gleichstellungsbüro den Vorwurf, dass von dort aus Agitation und Propaganda betrieben würde. In Veranstaltungen des Gleichstellungsbüros ginge es nicht um werturteilsfreie Informationen. Rm Urbanek meinte, dass es in der Veranstaltung zu Diffamierungen gekommen sei. Er missbilligte die Antworten in der Stellungnahme.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass das Landesgleichstellungs-gesetz der Gleichstellungsbeauftragten erlaube, frei zu handeln. Diese sei fachlich nicht weisungsgebunden und sie könnte daher mit ihrem Etat eine Veranstaltung der Dortmunder Frauenverbände unterstützen.
Rm Stackelbeck erläuterte, dass das Grundgesetz die Gleichberechtigung von Männern und Frauen beschreibe und der Staat setzt sich aktiv dafür ein, dass die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung erfolgt. Es handelt sich um ein aktives Einsetzen dafür, dass bestehende Benachteiligungen abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund ist dies eine Aufgabe, die die Gleichstellungsbeauftragte wahrnimmt.
Für Rm Stackelbeck sind Veranstaltungen in diesem Kontext Veranstaltungen, die im Rahmen der Gleichstellung angemessen sind. Themen, wie Geschlechterdiskriminierung und Antifeminismus, sind in Veranstaltungen richtig, da damit dem Artikel 3 des Grundgesetzes zu seiner Bedeutung verholfen würde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ging davon, aus, dass es sicherlich Interpretationsspielräume gäbe. Auch im Zusammenhang mit den Beispielen, die Rm Urbanek angegeben hat, sah Rm Rettstadt die AfD nicht als Opfer, sondern als Täter.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) sah die Angelegenheit wie die AfD-Fraktion und meinte, dass es sich hier um eine Verschwendung von Steuergeldern für den Kampf gegen Rechts handelte. Gleichzeitig verwies er auf die Ausgaben, die offiziell für Projekte gegen Rechts von der Stadt Dortmund geleistet werden. Insgesamt erkannte er einen Linksdruck in der Gesellschaft.

Rm Garbe (AfD) stellte heraus, dass nach Angabe von Journalisten das Informieren in Form von objektiver Nachrichtengebung heute nicht mehr gefragt wäre.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Münch (FBI) hielt die Gegenrede und sprach sich für eine politische Debatte bis zum Ende aus.

Dem Antrag auf Ende der Debatte wurde mit Mehrheit der Stimmen zugestimmt.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09257-17-E1) zur Kenntnis.
zu TOP 10.6
Einladung von Anhängern des RB Leipzig und weiterer Personen auf Kosten des Steuerzahlers
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09306-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 18.10.2017 (Drucksache Nr.: 09306-17) vor:

Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2017 (Drucksache Nr.: 09306-17-E1) lag zur
Sitzung des Rates der Stadt vor:

„… zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es bei der Einladung anders als vom Fragesteller
unterstellt nicht darum ging, Straftaten mit Steuermitteln zu sühnen, sondern durch eine Geste
der Gastfreundschaft ein Stück Versöhnung anzustreben.

Die Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1
Es wurden insgesamt 10 Personen eingeladen, welche am 04.02.2017 im Vorfeld des Bundesligaspiels BVB gegen RB Leipzig nachweislich geschädigt wurden.
Die Einladung haben insgesamt 8 Personen angenommen.
Die finanziellen Aufwendungen werden nachfolgend aufgeführt:
Hotel: 684,00 €
Empfang im Rathaus: 138,69 €
Transfers: 553,35 €
Führung im Deutschen Fußballmuseum: 184,00 €
Insgesamt fielen für die Stadt Dortmund Kosten in Höhe von 1.560,04 € an.

Zu Frage 2
Die Entscheidung, einen Teil der geschädigten Personen einzuladen, habe ich unmittelbar nach den seinerzeitigen Vorkommnissen nach einer Reihe an Gesprächen getroffen.

Zu Frage 3
Der BVB hat die Kosten für die Eintrittskarten übernommen und sich insofern an der Finanzierung
beteiligt.“


Zudem gab es folgenden Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2017 (Drucksache Nr.: 09306-17-E2), der zur Sitzung vorlag:


Rm Münch (FBI) empfand es als eine Schande, dass die Angriffe gegen die Fans des RB Leipzig passiert sind. Er hatte gehofft, dass es eine Reaktion der Stadt dagegen gäbe. Das Engagement des OB sah er als positiv.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass es in dem Fall um das Image von Dortmund ging. In diesem Zusammenhang sah er die getätigten Ausgaben nicht als Verschwendung an.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) ging es nicht um eine Solidarität mit Fußballrandalierern. Es ging darum, dass Fußballfans auf Kosten der Stadt Dortmund eingeladen werden. Er machte deutlich, dass auch andere Dortmund negativ erleben, andere Opfer würden nicht eingeladen. Es dürften keine Opfer erster und zweiter Klasse geben.

Rm Urbanek nahm für die AfD-Fraktion die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er bemängelte, dass die Personalkosten bei der Aufstellung fehlen. Ihm missfalle, dass BVB und Dortmund gleichgesetzt werden.

OB Sierau erklärte, dass er mit vielen Menschen gesprochen hatte, so dass er die Entscheidung getroffen hatte, auf die Vorfälle zu reagieren.

OB Sierau gab auf Frage des Rm Gebel (Die Linke & Piraten) an, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Bitte um Stellungnahme und nicht um eine Anfrage gemäß § 6 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. handelt.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sah die Reaktion der Stadt auf die Angriffe gegen die Fans positiv, genau wie die Aktion des Repräsentanten der Stadt. Ein anderes Umgehen bezeichnete er als kleinkariert.

Rm Balzer (SPD) brachte zum Ausdrucke, dass er feststellen konnte, dass Leipziger Fußballfans die Aktion des OB der Stadt Dortmund als sehr positiv und als große Geste empfunden haben.


Der Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 15.11.2017 (Drucksache Nr.: 09306-17-E2) wird bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion gegen die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09306-17-E1) zur Kenntnis. TOP 10.7
Umbesetzung in Gremien - Aufhebungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09313-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09313-17-E1) vom 14.11.2017 vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien und bittet Sie, darüber in der Ratssitzung am 16.11.17 abstimmen zu lassen:

Herr RM Franz Rüther wird stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des VRR für Herrn RM Norbert Schilff.

Begründung:
Herr Volkan Baran war bislang ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des VRR.
Dieser Platz wurde zwischenzeitlich durch RM Roland Spieß übernommen.
Da Herr RM Roland Spieß bisher aber Ersatzmitglied für Herrn RM Norbert Schilff, ist diese Stellvertretung ebenfalls nachzubesetzen.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

- Herr RM Franz Rüther wird stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des VRR für Herrn RM Norbert Schilff.

- Der Rat hebt den Beschluss der Entsendung von RM Rüther als stellvertretendes Mitglied in der RVR-Verbandsversammlung (bisher: RM Baran) auf.
zu TOP 10.8
Beratungsangebot Gleichstellungsbüro
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09421-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 27.10.2017
(Drucksache Nr.. 09421-17) vor:

„… auf der Internetseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund verkündet das Büro, dass es seinem Selbstverständnis nach „unvoreingenommen, offen und überparteilich“ sei und „weder körperliche und sexuelle Übergriffe noch ethnische oder berufliche Diskriminierung“ toleriere.
S. Internetauftritt/Selbstverständnis. Dem entschiedenen Kampf gegen die Unterdrückung von Frauen, insbesondere in Form von ethnisch-religiöser Diskriminierung, fühlt sich auch die AfD-Fraktion verpflichtet.

Durch den Zuzug von mehrheitlich muslimischen Migranten nach Deutschland ist die Zahl der Kinderehen im Jahr 2016 auf 1.500 beziffert worden. Rund 360 dieser Ehen sind mit Kindern unter 14 Jahren eingegangen worden.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/heiko-maas-kinderehen-gesetzentwurf-bundeskabinett Während die frühere „Integrationsbeauftrage“ Aydan Özoguz noch vor einem generellen Verbot von Kinderehen warnte, konnte sich die vergangene Regierungskoalition zu einem Verbot durchringen.
Gerade im muslimischen Kulturkreis sind Kinderehen weit verbreitet und gehen nicht selten mit häuslicher Gewalt gegen den meist minderjährigen, weiblichen „Ehepartner“ einher.

Auch Zwangsehen greifen mit fortschreitender Bildung von islamischen Parallel- und Gegengesellschaften zunehmend Raum in Mitteleuropa. Im Jahr 2011 wurde eine Studie – unter der Mitarbeit von TERRE DES FEMMES – zum Thema „Zwangsverheiratung in Deutschland“ veröffentlicht. Dabei wurde deutlich, dass in Deutschland im Jahre 2008 3.443 Mädchen und Frauen von einer Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht waren. In der ebenfalls 2011 herausgegebenen Studie zum Thema „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“ wurden 78 Fälle untersucht. Diese Untersuchungen ergaben, dass es 12 "Ehren"-Morde pro Jahr in Deutschland gibt, die von der Justiz erfasst wurden.

Die AfD-Fraktion verwundert hinsichtlich derartig erschreckender Zahlen, dass sich auf der Internetseite des städtischen Gleichstellungsbüros keine Beratungsangebote für muslimische Betroffene in arabischer und türkischer Sprache finden.

Die AfD-Fraktion richtet daher folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

Die Verwaltung legte folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 09421-17-E1) vom 16.11.2017 vor:

„… die o.g. Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland beantworte ich wie folgt:

Zu 1:
Das Gleichstellungsbüro richtet sich mit seinen Informations- und Beratungsangeboten an alle Frauen der Stadt. Dies umfasst selbstverständlich auch Frauen aus dem muslimischen Kulturkreis.

Zu 2:
Das Gleichstellungsbüro behält es sich vor, selber zu entscheiden, welche Inhalte auf den Internetseiten eingestellt werden.

Zu 3:
Da auf den Seiten des Gleichstellungsbüros alle Frauen angesprochen sind, wozu auch Frauen aus dem muslimischen Kulturkreis zählen, vernachlässigt das Gleichstellungsbüro diese nicht.“


Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09421-17-E1) vom
16.11.2017 zur Kenntnis. zu TOP 10.9
Resolution des Rates der Stadt Dortmund zum Vorgehen der Polizei gegen Linksextremisten am 14.10.2017 aus dem Umfeld des Szenetreffs „Nordpol“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09425-17)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung (Drucksache Nr.: 09425-17) der AfD-
Fraktion vom 27.10.2017 vor:
Rm Brück (NPD/Die Rechte) unterstützte und begrüßte ausdrücklich die Resolution zur Schließung des Szenetreffs Nordpol an der Münsterstraße. Aus der Außengastronomie einer Gaststätte heraus wurden schwere Straftaten begangen. Er verwies auf andere Beispiele, bei denen nach seiner Beschreibung auch Linksextreme in der Innenstadt bei einem Polizeieinsatz gestört und den Einsatz gefilmt hätten. Es dürfte nicht sein, dass Polizeieinsätze bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung derartig gestört werden. Der Rat müsste ein deutliches Zeichen gegen den Linksextremismus setzen.

Rm Mader (CDU) sprach sich im Namen seiner Fraktion für die Unterstützung sämtlicher Maßnahmen der Dortmunder Polizei im Kampf gegen Extremisten aus, es dürfte keine rechtsfreien Räume geben. Angriffe gegen die Polizei hielt er für Angriffe gegen die Demokratie. Rm Mader lehnte den Antrag der AfD-Fraktion ab.

Rm Garbe hielt im Namen der AfD-Fraktion die Resolution für überfällig. Der Rat der Stadt müsste hinter der Polizei stehen, alle Straftaten sind zu ahnden. Der Rat bezöge zu selten Position. Überfällig wäre seiner Meinung nach ein Aktionsplan gegen Linkextremismus.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) waren die Auseinandersetzungen am 14.10.2017 bekannt. Es seien hierzu zunächst die staatsanwaltlichen Ermittlungen abzuwarten. Die AfD bezöge sich auf die Polizei, die Polizei hat in ihrer Berichterstattung nicht die Schließung des „Nordpols“ gefordert. Das Schwerpunkt- bzw. Sicherheitsprogramm der Polizei sähe drei Punkte vor: die Situation der Nordstadt, die Wohnungseinbrüche und den Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vor diesem Hintergrund bestände ihres Erachtens keine Notwendigkeit, das politische Vorgehen in diesem Bereich zu ändern. Daher würde der Antrag der AfD abgelehnt werden.

Herr Goosmann (SPD) hielt den Antrag der AfD für puren Populismus. Der Polizeibeirat würde sich mit der Thematik in der Sache auseinandersetzen, wo es seines Erachtens auch hingehörte. In der Gesamtstadt und der Nordstadt wäre zudem die Gesamtzahl der Straftaten rückläufig. Die Resolution wurde abgelehnt.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stimmte der Resolution nicht zu. Seine Fraktion wäre gegen jede Gewalt, sie stände hinter der Polizei, die sich mit Gewalttätern extremer Richtungen zu beschäftigen hat. Es gäbe Gewalt aus beiden Richtungen.

Für Rm Münch (FBI) macht die Resolution Sinn, da es nur einen Aktionsplan gegen Rechts gebe. Für ihn ist eine Häufung von Gewalttaten sichtbar, die Anzahl sei nicht rückläufig. Der Rat müsste ein politisches Signal geben.

Rm Brück war der Meinung, dass der Antrag der AfD nicht rechtswidrig sei. Zum Teil wurde linke Gewalt verleugnet. Rm Brück erklärte, dass die Polizei seiner Meinung nach nicht von einem Polizisten, sondern von einem Politiker geführt würde, der ganz links außen stehe.

Rm Heymann (SPD) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, die Rednerliste zu beenden, damit die inhaltliche Diskussion weitergeführt werden könnte. Im Übrigen gehörte das Thema in den Polizeibeirat.

Dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion FDP/Bürgerliste, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte zugestimmt.

Die Resolution wurde mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der FBI abgelehnt.

Ergänzung:
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) merkte zu Seite 53 der Niederschrift zu TOP

10.9 Resolution des Rates der Stadt Dortmund zum Vorgehen der Polizei gegen Linksextremisten am 14.10.2017 aus dem Umfeld des Szenetreffs „Nordpol“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09425-17)
an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Antrag auch abgelehnt hatte. Er bat um Ergänzung der Niederschrift.


zu TOP 10.10
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09400-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Dr. Jochen Opländer die Stadtplakette zu verleihen.
zu TOP 10.11
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09588-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 16.11.2017 (Drucksache Nr.: 09588-17) vor, der unter TOP 1.3 Feststellung der
Tagesordnung als Erweiterung in die Tagesordnung aufgenommen wurde:

„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet im Rahmen der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes und um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags.

RM Ulrich Langhorst übernimmt die Stellvertreterfunktion von RM Claudia Plieth im Ausschuss Kinder, Jugend und Familie.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

RM Ulrich Langhorst übernimmt die Stellvertreterfunktion von RM Claudia Plieth im Ausschuss Kinder, Jugend und Familie.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Massive Defizite beim städtischen Rechtsamt bei der ordnungsrechtlichen Verfolgung der illegalen Fällung von durch die städtische Baumsatzung geschützten Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08453-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Münch (FBI), warum eine Baumschutzsatzung erforderlich ist, gab OB Sierau an, dass andere Fälle des Fällens von Bäumen verfolgt werden, dies aber nicht immer möglich wäre.

zu TOP 11.1.2
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 2. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08454-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, ob die Verwaltung nicht in der Lage sei, die Veranstaltungen zu nennen. OB Sierau verwies auf die vorgelegte Antwort zur Anfrage.

zu TOP 11.1.3
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von ratsrelevanten Veranstaltungen ohne Rechtsgrundlage
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08455-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

RM Münch (FBI) fragte nach, ob aktuell OB Sierau ihn nicht einlade, weil den anderen Ratsmitgliedern sein Anblick erspart werden sollte. OB Sierau erklärte, dass er dies nicht gesagt hätte.
zu TOP 11.1.4
Ausschluss des politisch Andersdenkenden 1933 und heute durch Dortmunder Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08456-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob OB Sierau sich aufgrund dessen, dass die Mehrheit des Rates ihn nicht auf Veranstaltungen sehen wollte, zum Wortführer mache, antwortete OB Sierau mit „Nein“. OB Sierau erklärte, dass er darauf achte, dass seine Vorschläge eine Akzeptanz haben.

zu TOP 11.1.5
„Sie müsste man erschießen“-Drohung gegen den FBI-Ratsvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08457-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Die Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob OB Sierau nicht eine Mitverantwortung sehen müsse, da OB Sierau die Stimmung mit beeinflusse, gab OB Sierau an, dass er RM Münch oft in Schutz nähme.



zu TOP 11.1.6
Bunte Wildkräuterpracht und Artenvielfalt am grauen Straßenrand durch die ökologisch rücksichtsvolle Pflege der Tiefbauverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08613-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.7
Grünpflege am Straßenrand: Ordnungs- und Hygieneverständnis wie in der Nazi-Zeit?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08647-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.8
Organstreitverfahren – oder wenn der Oberbürgermeister seine Rechnungen nicht bezahlt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08718-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.9
Verkehrsrechtsfreier Raum Dortmund bei BVB-Heimspielen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08724-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.10
Baumsterben in Dortmund – Konsequenzen für die städtische Baumschutzsatzung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08727-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.11
Schwere Körperverletzungen durch freilaufende Hunde in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08954-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte zum Rüpingsbach die Nachfrage, ob die nächste Stufe beim Freilaufen von Hunden nicht ein Bußgeld sein müsste. Leider würden die Hunde nur zeitweise angeleint, danach wieder frei gelassen.

OB Sierau wies darauf hin, dass der Rüpingsbach lang sei, es müsste die Stelle angegeben werden, an der diese Situation entstanden sei.
zu TOP 11.1.12
Schutz deutschen Brauchtums und deutscher Traditionsveranstaltungen wie der Bartholomäuskirmes von 1360 vor antideutschen Pöbeleien von DIE RECHTE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08955-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.13
Nichtumsetzung des Themas „Biererlebnis“ aus dem Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND durch den städtischen Kulturdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08971-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, warum es nicht beim Thema Biererlebnis weitergeht.

StD Stüdemann antwortete, es könnte daran liegen, dass die Mannschaft des Brauereimuseums gerne das Bier nutze. Eine Antwort auf die Frage hatte er nicht.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08473-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Wettbürosteuer-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08474-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) fragte zur Antwort auf Frage 3 nach, wieso die Stadt Dortmund ausschließen konnte, dass die Wettbürosteuer nicht zu einer Schließung der 13 Wettbüros geführt haben, wenn die Gründe für die Schließung nicht bekannt sind.

OB Sierau gab an, dass es sich um andere Gründe gehandelt hätte. zu TOP 11.2.3
Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Hausverbots-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08475-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, ob es richtig wäre, dass die Stadt Dortmund für den Prozess der Betrag gezahlt hätte, mit dem das Rehgehege im Süggelwald für ein Jahr finanziert werden könnte.

OB Sierau stellte fest, dass das Rehgehege noch immer vorhanden sei.
zu TOP 11.2.4
Grundgesetzwidrige Bespitzelung von Leistungsempfängern durch das Jobcenter
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08476-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), ob die Stadt Dortmund gegen die Presse vorgehen wollte, weil offenbar von dort eine Falschberichterstattung erfolgt war, gab OB Sierau an, dass dies gegebenenfalls durch das Jobcenter Dortmund erfolgen müsste.
zu TOP 11.2.5
Kosten für sog. „Willkommens-Agentur“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08477-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. zu TOP 11.2.6
Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) bat um Bezifferung der Kosten, die der Stadt Dortmund für die juristischen Auslagen seiner Anwältin durch den Vorgang in der Bezirksvertretung Innenstadt-West entstanden sind.

zu TOP 11.2.7
Zuschauerbereich bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08479-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) fragte zur Antwort zu 2. nach den Kriterien für eine Reservierung, auf die OB Sierau antwortete, dass eine Reservierung auf Antrag hin erfolge, der eine sachliche und nachvollziehbare Begründung haben müsse.
zu TOP 11.2.8
Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) fragte nach, woran die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Rathaus zu erkennen sind.

OB Sierau gab an, dass die Mitarbeiter sich zu erkennen geben und anhand entsprechender Merkmale erkennbar sind. Eine Beantwortung der Nachfrage wird schriftlich erfolgen.
zu TOP 11.2.9
Verzögerte Veröffentlichung beantworteter Anfragen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08481-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) fragte nach, warum es nicht möglich sei, die Antworten auf die Anfragen z. B. am Vortag einzustellen.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Zahl der Anfragen groß ist. Es müssten die Antworten abgewartet werden, die noch einer abschließenden Plausibilitätsüberprüfung der Antworten unterzogen werden müssten.
zu TOP 11.2.10
Zahlen und Fakten zur Asyleinwanderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08482-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.11
Asyleinwanderung nach Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08483-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, welche Hinderungsgründe es für Abschiebungen gebe.

OB Sierau wies auf die Landesregierung hin, die hier Ansprechpartner zum Thema sei.


zu TOP 11.2.12
Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage zur Antwort 1, welche Richtlinie es für die Kommunikation mit nicht verifizierten Twitter-Accounts durch die Pressestelle gibt.

OB Sierau erklärte, dass er der Frage nachgehen werde.

zu TOP 11.2.13
Ordnungspartnerschaft Dorstfeld / Task-Force gegen Rechts
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08535-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage des Rm Brück (NPD/Die Rechte), welche Doppelstreifen im Einsatz sind, gab OB Sierau an, dass sich an der Zahl nichts verändert habe.

zu TOP 11.2.14
Entfernung von Gebüschen und Straßenmobiliar in Münster- und Stahlwerkstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08533-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), ob in den genannten Fällen Maßnahmen durchgeführt werden, verwies OB Sierau auf die Beantwortung der Anfrage und darauf, dass es derzeitig eine öffentliche Debatte zum Thema des Stadtgrüns gibt.
zu TOP 11.2.15
Illegale Graffiti und Plakatierungen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08534-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.16
Städtischer Kontakt zur linksextremen „Avanti“-Kampagne
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08538-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.17
Dortmunder Feuerwehrbeamte beim G20-Gipfel in Hamburg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08532-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.18
Schilder „Dortmund hat keinen Platz für Rechtsextremismus“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08536-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte) zur Frage 3, welche Parteien auf die Plakate als Verursacher angesprochen werden, auf denen mehrere Parteien benannt sind, stellte OB Sierau dar, dass alle Parteien gefragt werden und eine Verständigung unter denen erfolgen müsse. zu TOP 11.2.19
Städtischen Kosten für Imagekampagne „Darum Dortmund“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08537-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.20
Chinareise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08531-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), welche konkreten messbaren Maßnahmen dort besprochen wurden, antwortete OB Sierau, dass bereits Gegenbesuche erfolgt sind und mit der chinesischen Seite Vereinbarungen getroffen wurden. Insgesamt wäre das Geld mehr als gut investiert.
zu TOP 11.2.21
LKW-Sperren bei Lütgendortmunder Bartholomäuskirmes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08777-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.22
Gesamtzahl angemieteter Wohnungen für/durch Asylbewerber
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08793-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.23
Stümperhafte Aufkleberentfernung in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08795-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.24
Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), welche Konsequenzen aus den Protesten der Gewerkschaften gegen die Zahl der Urlaubstage bei Amazon für den Umgang des Jobcenters bei der Vermittlung der Arbeitsplätze bei Amazon gezogen werden, gab OB Sierau den Hinweis, dass die Frage an das Jobcenter weitergeleitet werde.


zu TOP 11.2.25
Ausschlußklausel für Rechtsextremisten bei Kinderferienspielen in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08799-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.26
Geplanter Einsatz von Langzeitarbeitslosen als Müllsammler
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08801-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. zu TOP 11.2.27
Beseitigung von Rudolf-Heß-Graffiti an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08805-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, warum einzelne Stellen der Wand von rechten Parolen gesäubert werden und andere Stellen nicht, zu der OB Sierau feststellte, dass er sich dies auch gefragt habe.
zu TOP 11.2.28
Kooperation zwischen Jobcenter und Verfassungsschutz?
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08806-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.29
Städtische Maßnahmen gegen linksextreme Zentren
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08807-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) fragte zur 3. Frage der Anfrage nach, ob die Angriffe auf Polizisten in der Nacht auf den um 14.10.2017, die von Nordpol-Gästen aus der Außengastronomie heraus begangen wurden, Konsequenzen für die Erlaubnisse der Außengastronomie in der Folgezeit haben werden.

OB Sierau verwies auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen, die abzuwarten seien.
zu TOP 11.2.30
Überprüfung von Wahlhelfern durch Polizei bzw. Staatsschutz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08809-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. zu TOP 11.2.31
„Diesel-Gipfel“ im Bundeskanzleramt • Mehr Geld für betroffene Kommunen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08879-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.32
Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellt die Nachfrage zu den Antworten zu 3. und 4., welchen Umfang des Volumens die übrigen Klagen haben, welche Forderungen gegen die Menschen erhoben wurden und welche Vergleiche seit der Beantwortung geschlossen wurden.

OB Sierau verwies darauf, dass die Antwort vom Jobcenter erfragt werden muss.

zu TOP 11.2.33
Altersarmut in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09210-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.34
Parteiwerbung in U-Bahnstationen der DSW21
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09364-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.35
Kosten für Unterbringung von RB-Leipzig-Fans
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09365-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.36
Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



Die Sitzung des Rates wurde um 18:40 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich Sierau
- ab TOP 10.3 -










Birgit Jörder
Bürgermeisterin
Anke Kopkow
Ratsmitglied









Beate Skodzik

Schriftführerin





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