Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 26.09.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 19:35 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Jäkel (SPD)
Rm Mause (CDU)
Rm Thieme (NPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Zoerner
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StAR Pompetzki

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 18.07.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a Weiterentwicklung DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10441-13)

2.1.b Zukunft DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10773-13)

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
- Einbringung -
dazu:
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 2. Fortschreibung 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10492-13)

3.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Baulos 15 - Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10059-13)

3.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund- Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10530-13)

3.4 Verfügungfonds City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10194-13)

3.5 Wohnungsmarktbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10210-13)

3.6 Energiebericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09928-13)

3.7 Eingabe nach § 24 GO NRW zum Thema Fracking; Sachstandsbericht des Umweltamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10516-13)

3.8 Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 DORTMUNDtourismus GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 10517-13)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10435-13)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Absatz 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10483-13)

9.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" Jahresabschluss und Lagebericht 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10536-13)

9.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10547-13)

9.4 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anhebung der Entgelte vom 01.01.2014 an
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10575-13)

9.5 Sachstand "Beschlüsse des Rates vom 20.12.2012 zum Haushaltsplan 2013"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10604-13)

9.6 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)

9.7 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

9.8 Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG – Anpassung der Beteiligungsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10650-13)

9.9 Beteiligungsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10557-13)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10449-13)

10.2 Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10409-13)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 18.07.2013 versandt.

10.3 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2012 - 30.06.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10641-13)

10.4 Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10689-13)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10790-13)

10.6 Personalaufwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10799-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kindeswohlgefährdung in der Nordstadt gemäß § 8a SGB VIII
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10245-13)

11.1.2 Einnahmen der Stadt Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10432-13)

11.1.3 Aktuelle Entwicklungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10433-13)

11.1.4 Maßnahmen gegen unangeleinte Hunde auf Straßen und Gehwegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10500-13)

11.1.5 Rechtliche Situation für Hundehalter auf nichtstädtischen Wegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10501-13)

11.1.6 Zusammenhang der Veranstaltung Dorstfelder Bürgerdialog des OB mit den Baumfällungen im Dorstfelder Park für den geplanten REWE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10724-13)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15.00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Dortmund fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jürgen Böhm (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

In diesem Zusammenhang machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass dieses für ihn bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes


gelte. Dies bedeute für ihn, dass er nach den Regularien die Leitung der Sitzung an Bm’in Jörder abgeben und den Ratssitzungssaal verlassen werde.

Weiterhin bat OB Sierau diejenigen, die hiervon ebenfalls tangiert sein sollten, aus Gründen der Rechtssicherheit von Ratsbeschlüssen, ebenfalls den Regularien Rechnung zu tragen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie des Ältestenrates wurden die Punkte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)
von der Tagesordnung abgesetzt, damit zunächst die Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, diese Angelegenheiten zu beraten.

Die abschließende Behandlung dieser Angelegenheiten – so OB Sierau weiter – sei für die Ratssitzung am 21.11.2013 geplant.

Weiterhin von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Punkt

10.4 Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
da aufgrund der intensiven Behandlung dieser Angelegenheit im Fachausschuss dieser Vorschlag von der CDU-Fraktion zurückgezogen wurde.

Hinsichtlich des von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 19.09.2013 vorgelegten Dringlichkeitsantrages zu der Thematik „newPark“ erklärte OB Sierau, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates, in der er informierte hatte, welche Schritte von ihm und auch den Amtskollegen der hiervon betroffenen Städte und Kreise unternommen worden seien, verständigt habe, im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung diese Angelegenheit weiterzubehandeln, und die Verwaltung hierzu einen entsprechenden Sachstandsbericht vorlegen solle.

Insofern wurde diese Angelegenheit zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung überwiesen.

Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

Außerdem informierte OB Sierau den Rat der Stadt darüber, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates hinsichtlich der Behandlung des Tagesordnungspunktes

darauf verständigt habe, dass nach den jeweiligen Grundsatzerklärungen der Fraktionen (nach Größe der Fraktionen) von jeweils max. 15 Minuten, der im Rat der Stadt vertretenen Gruppe und dem fraktionslosen Ratsmitglied max. 5 Minuten Gelegenheit gegeben werde, sich hierzu zu äußern.

Nach einer möglichen Debatte mit einer Redezeit von max. 3 Minuten pro Person werden dann die entsprechenden Abstimmungen erfolgen.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen von OB Sierau beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) entsprechend der in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates ausgesprochenen Empfehlung, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse gelten soll.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 18.07.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift (öffentlich) über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 18.07.2013.

Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a
Weiterentwicklung DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10441-13)

Nachdem Bm’in Jörder dem Rat der Stadt das in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates vereinbarte Verfahren hinsichtlich der Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes nochmals erläutert hatte, nahmen die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen grundsätzlich zur Weiterentwicklung der DEW21 Stellung.

Die entsprechenden Reden von

- Rm Schilff (SPD)
- Rm Reppin (CDU)
- Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen)
- Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
- Rm Kowalewski (Die Linke)

sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass es aus seiner Sicht aufgrund der Bedeutung dieser Angelegenheit und deren Auswirkung auf die Bürgerschaft richtig wäre, wenn nicht der Rat der Stadt selbst, sondern die Bürgerinnen und Bürger direkt über die Weiterentwicklung der DEW21 entscheiden würden. Dies könnte seiner Auffassung nach zusammen mit der am 25.05.2014 stattfindenden Kommunalwahl geschehen. Keinesfalls sollte seiner
Auffassung nach der jetzige Rat der Stadt abschließend über die Weiterentwicklung der DEW21 entscheiden.

Rm Münch (FBI) stellte von daher folgende Anträge:


Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:


Hinsichtlich in der o. a. Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 10441-13) dargelegten Alternativen/Fallgestaltungen 1 - 3 fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Fallgestaltung 1:

1. Fortsetzung der gegenwärtigen Gesellschafterstruktur (DSW21 53%, RWE 47%)

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) der Fallgestaltung 1 zu.

Fallgestaltung 2:

2. Vollständige Kommunalisierung durch Beendigung der Beteiligung von RWE an DEW21

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD die Fallgestaltung 2 ab.


Fallgestaltung 3 (mit Spezifikationen 3.a – 3.c):

3. Teilweise Kommunalisierung durch Verminderung der Beteiligung von RWE
an DEW21 auf einen Anteil zwischen 25,1% und 33%

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt einstimmig die
Fallgestaltung 3 ab.


3.a) Fallgestaltung 3 mit der Spezifikation: Die von RWE abzugebenden Geschäftsanteile werden von DSW21 übernommen

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt einstimmig die
Fallgestaltung 3.a ab.


3.b) Fallgestaltung 3 mit der Spezifikation: Die von RWE abzugebenden Geschäftsanteile werden von Dritten übernommen; dabei war insbesondere auch die Beteiligung eines Bürgerfonds zu prüfen.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt einstimmig die
Fallgestaltung 3.b ab.


3.c) Fallgestaltung 3 mit der Spezifikation: Einbringung weiterer energiewirtschaftlicher Beteiligungen von DSW21 in DEW21 (z.B. Gelsenwasser, STEAG) und Positionierung von DEW21 als energie- und wasserwirtschaftliche Führungsgesellschaft im Konzernverbund.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt einstimmig die
Fallgestaltung 3.c ab.



Weiterhin erfolgten zu den zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträgen folgende Abstimmungen:


1.) Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 (Drucksache Nr.: 10441-13-E4):

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 10441-13-E4):

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verwaltungsvorlage und beauftragt die Vertreter der Stadt in den Organen der DSW21 folgende Punkte umzusetzen:

1. Der Vorstand der DSW21 verhandelt mit RWE im Sinne der Variante 1 (Fortsetzung der
gegenwärtigen Gesellschaftsstruktur).
Eine Übernahme von Geschäftsanteilen der RWE durch DSW21 kann nur erfolgen,
wenn und soweit es für die DSW21 finanzierbar ist.
Weitere Optionen zu einer zukunftsfähigen Neustrukturierung der DEW21 bleiben hiervon unberührt.
Der Rat der Stadt erwartet darüber hinaus, dass RWE weiter wie bisher am Standort
Dortmund präsent bleibt.

2. Bei einer Neuordnung der Gesellschaftsanteile ist eine analoge Anpassung im Konsortialvertrag,
im Gesellschaftsvertrag und im Ergebnisabführungsvertrag vorzunehmen. Unsicherheiten werden den Energiemarkt auch zukünftig weiter kennzeichnen.
3. In den Verhandlungen mit RWE ist – unter Wahrung des Aktienrechts - sicherzustellen, dass Aufsichtsratsmandate der DSW21 bei DEW21 direkt durch vom Rat entsandte Ratsmitglieder besetzt werden.
Die Verwaltung soll ähnliche Regelungen in nächster Zukunft auch in allen anderen städtischen Gesellschaften umsetzen.


4. In den Verhandlungen mit RWE ist sicherzustellen, dass der Vorsitz des Aufsichtsrates der
DEW21 auf Vorschlag der Vertreter der Anteilseigner aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt wird.
Bestehende Regelungen im Konsortialvertrag und Gesellschaftsvertrag der DEW21
zum Aufsichtsratsvorsitz sind anzupassen.

5. Der Gesellschaftsvertrag ist so zu ändern, dass die Kompetenzen des Aufsichtsrates der DEW21 gestärkt werden.
Die Zuständigkeiten des Aufsichtsrates sollen zukünftig die Angelegenheiten der Geschäftsführung umfassen.
Bestellung und Abberufung, die Inhalte der Anstellungsverträge sowie die Entlastung der Geschäftsführung obliegt dem Aufsichtsrat.
Eine besondere Stellung innerhalb der Geschäftsführung nimmt die Position des Arbeitsdirektors ein.
Dieser ist wie bisher auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter/Innen und der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft zu wählen. Beim Kauf bzw. Verkauf von Beteiligungen ist zukünftig eine Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.
Bei Abschluss und Änderung von Konzessionsverträgen sowie Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen ist eine Genehmigung des Aufsichtsrates vorzusehen.
Der Vorstand von DSW21 wird aufgefordert, diese zusätzlichen Zuständigkeiten mit RWE zu verhandeln und entsprechend im Gesellschaftsvertrag der DEW21 zu verankern.

6. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund eigene Anteile an der DEW21 in Höhe von 0,1% von RWE erwirbt, um den direkten Einfluß der Stadt auf DEW21 zu stärken.
Die Verwaltung und die Vertreter der Stadt in den Organen von DSW21 wirken darauf hin, dass die Stadt dann als Mitglied der Gesellschafterversammlung dort den Vorsitz führt.

7. Unabhängig von der künftigen Gesellschafterstruktur der DEW21 ist durch geeignete vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass – wie auch schon vom Rat der Stadt am 8.10.1992 beschlossen - die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen bei DEW21
weiterhin auf dem gegenwärtigen Niveau - unabhängig von der Beschäftigtenzahl –
erhalten bleibt.
Dazu gehört die vollständige Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes mit
- paritätischer Besetzung des Aufsichtsrates,
- umfassenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Aufsichtsrates und - der Bestellung eines Arbeitsdirektors.
Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 8.10.1992 auch insofern, als die Sicherung der Mitbestimmungsqualität in dem o. g. Sinn auch bei DSW21 unabhängig von der Beschäftigtenzahl gewährleistet wird.“


Der Rat der Stadt stimmte dem Punkt 1 des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) zu. Der Satz 2 des o. a. Punktes wurde auch von der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Rat der Stadt stimmte den Punkten 2, 3 und 4 des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 einstimmig zu.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu den Sätzen 4 und 5 des Punktes 5 stimmte der Rat der Stadt dem Antrag der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 zum Punkt 5 - unter Einbeziehung einer von der CDU-Fraktion gewünschten Ergänzung dahingehend, dass die Stärkung des Aufsichtsrates mit den Gesetzen konform gehen muss - einstimmig zu.

Der Rat der Stadt stimmte dem Punkt 6 des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig dem Punkt 7 des Antrages der SPD-Fraktion vom 25.09.2013 zu, wobei sich die Fraktion FDP/Bürgerliste bei der Passage „unabhängig von der Beschäftigtenzahl“ enthielt.


2.) Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2013 (Drucksache Nr.: 10441-13-E3):

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2013 vor (Drucksache Nr.: 10441-13-E3):
Begründung

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich ausdrücklich zu seinen kommunalen Unternehmen, die in vielfältiger Weise die Energieversorgung in Dortmund sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jedoch starke kommunale Unternehmen, die mit Expertise und Finanzkraft eine sichere, umweltbewusste und bezahlbare Energieversorgung sicherstellen. Eine Verringerung des RWE-Anteils oder gar eine vollständige Übernahme des RWE-Paketes an der DEW21 durch DSW21 würde jedoch ein Finanzierungsrisiko auslösen, das derzeit für die DSW21 nicht darstellbar ist.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.“


Der Rat der Stadt stimmte den Punkten 3, 4, 6, 7 und 9 des Antrages der CDU-Fraktion vom 25.09.2013 einstimmig zu.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) dem Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 25.09.2013 zu.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den Punkten 2 und 5 des Antrages CDU-Fraktion vom 25.09.2013 zu.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD dem Punkt 8 des Antrages der
CDU-Fraktion vom 25.09.2013 - unter Berücksichtigung der Streichung des letzten Satzes des Punktes 8 - zu.


3.) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 (Drucksache Nr.: 10441-13-E1):

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 vor (Drucksache Nr.: 10441-13-E1):

„1. Der Rat spricht sich angesichts der haushalterischen Situation des Konzern-Stadt-Dortmund
in seiner Beschlussfassung über die Weiterentwicklung der DEW21 grundsätzlich für die in
der Verwaltungsvorlage unter Nr. 1 genannte Alternative zur Fortsetzung der gegenwärtigen
Gesellschaftsstruktur (DSW21 53%, RWE 47%) aus und regt eine (soweit möglich) zeitnahe
kartellrechtliche Überprüfung an.

2. Dies steht jedoch unter der Bedingung, dass es im Dialog der an diesem Prozess Beteiligten gelingt, die aktuell zugunsten von RWE bestehende fixe Garantiezahlung sowie deren im Ergebnisabführungsvertrag geregelten variablen Bestandteile im Sinne der DEW21/DSW21 und der Stadt Dortmund positiv und nachhaltig auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu verändern. Entsprechende Beratungsergebnisse sind dem Rat zur Beratung vorzulegen.

3. Um der Bedeutung kommunaler Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten in den Aufsichtsräten mittelbarer städtischer Beteiligungen ausreichend Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit der Gesellschaftsvertrag von DEW21 mit dem Ziel geändert werden kann, künftig auf eine Entsendung des Vorstandsvorsitzenden von DSW21 in den Aufsichtsrat von DEW21 zu verzichten.
Begründung

Die in der Verwaltungsvorlage zur Weiterentwicklung und künftigen Gesellschaftsstruktur der DEW21 genannten Alternativen sind vorrangig an den finanziellen Spielräumen des Konzern Stadt Dortmund und der aktuellen Haushaltslage zu messen. Diese ermöglichen es absehbar jedoch kaum, die für eine gänzliche oder teilweise Übernahme der von RWE an DEW21 gehaltenen Anteile notwendigen Gelder von bis zu rd. einer halben Milliarde Euro bereitzustellen, ohne die Handlungsfähigkeit der Dortmunder Stadtwerke bzw. der Stadt in Gänze in ihren originären Handlungsfeldern zu gefährden. Szenarien, die eine Reduzierung des aktuellen RWE-Anteils an DEW21 beinhalten, sind – bei aller möglichen Attraktivität – daher nachrangig zu beurteilen. Daran ändern auch Überlegungen nichts, mögliche Kaufoptionen über den Verkauf von RWE-Aktien zu realisieren, da diese durch DSW21 auch weiterhin zur Refinanzierung von Verlusten des ÖPNV heranzuziehen sind; dies gilt umso mehr, als dass aktuell von einem starken Werteverlust der RWE-Aktien auszugehen ist.

Zur Vermeidung von Einflussverlusten bei DSW21 scheiden daher ebenso Strategien aus, die RWE eine - wie auch immer geartete - Beteiligung an hinzutretenden energiewirtschaftlichen Unternehmen (bspw. Steag, Gelsenwasser) sichert. Ohnehin erscheint es angesichts der gutachterlich prognostizierten Schwierigkeit, einen entsprechenden Partner für eine Beteiligung zu finden, fraglich, inwieweit insbesondere diese von der Attraktivität eines solchen Engagements überzeugt werden können.

Eine – die kartellrechtliche Genehmigung vorausgesetzt - Aufrechterhaltung der derzeitigen Anteilsverhältnisse erscheint unter den derzeitigen Rahmenbedingungen daher als die wirtschaftlich verträglichste und kommunalpolitisch sinnvollste Lösung, mit der auch weiterhin die Voraussetzungen für den Erhalt von 2.800 Arbeitsplätzen der RWE am Standort Dortmund gewahrt bleiben können.

Dieses, mutmaßlich auch im Interesse von RWE liegende Vorgehen, hat jedoch einherzugehen mit einer Änderung der bislang zugunsten von RWE bestehenden fixen Garantiezahlung i.H.v. von rd. 15 Mio. € p.a. sowie der im Ergebnisabführungsvertrag geregelten variablen Bestandteile und ist zwischen den Parteien neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, die bislang statische Gewinnabführung den jeweiligen Unternehmensgewinnen und –verlusten entsprechend der gehaltenen Gesellschaftsanteile sowie unter Berücksichtigung steuerlicher Vorteile auszurichten.

Die Beratungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der DEW21 haben ebenfalls gezeigt, dass kommunale Einflussnahmen und Kontrollmöglichkeiten bei einer in Form einer AG geführten städtischen Tochtergesellschaft aktienrechtlichen Restriktionen unterliegen. So ist bspw. ein Weisungsrecht gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einer AG allein aufgrund der zum Teil zwingenden Regelungen des Gesellschaftsrechts – ggü. bspw. den vergleichsweise dispositiv ausgestalteten Regelungen des GmbH-Rechts - kritisch zu sehen.
Die Verwaltung wird daher um eine Bewertung gebeten, inwieweit die Änderung der Rechtsform der DSW21 sinnvoll und wirtschaftlich sein kann, um den kommunalen Einfluss und die Position des Rates zu stärken.“

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) dem Punkt 1 des Antrages der FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 zu.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig dem Punkt 2 des Antrages der FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 zu.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den Punkt 3 des Antrages der Fraktion der FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 ab.


4.) Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vom 24.09.2013 (Drucksache Nr.: 10441-13-E2):

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vom 24.09.2013 (Drucksache Nr.: 10441-13-E2) vor:

„Zur Drucksache Nr.: 10441-13 beantragen wir:

Der Rat beschließt Variante 2 (vollständige Kommunalisierung von DEW21) der Beschlussvorlage.

Zur Refinanzierung des Fremdkapitalaufwandes soll die bisher von RWE in Anspruch genommene Dividende herangezogen werden. Darüber hinaus stellt der Rat es DSW21 frei, Teile seines RWE-Aktienpaketes zur Einschränkung der Fremdkapitalaufnahme einzusetzen. Eine Beteiligung der BürgerInnen über einen Bürgerfonds ist wünschenswert.

Ergänzend zur Drucksache Nr.: 10441-13 möge der Rat folgende Sachverhalte als Verhandlungsauftrag für DSW21 beschließen, sofern nicht die Alternative 2 des Beschlussvorschlages eine Mehrheit findet:


Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.“


Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den Punkten 3, 4 und 5 des gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vom 24.09.2013 zu.

Der Rat der Stadt lehnte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD die Punkte 1, 2 und 6 des gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vom 24.09.2013 ab.


5.) Mündlich von Rm Münch (FBI) gestellte Anträge:

Im Verlauf der Diskussion hatte Rm Münch (FBI) zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Anträge mündlich gestellt:

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie teilweise der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die beiden o. a. Anträge von Rm Münch (FBI) ab.


An der Beratung und Abstimmung nahmen OB Sierau sowie die Ratsmitglieder Grohmann (SPD), Monegel (CDU), Prüsse (SPD) und Starke (SPD) nicht teil.


zu TOP 2.1.b
Zukunft DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10773-13)

Hinsichtlich der mit Schreiben vom 11.09.2013 von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09.2013 vor (Drucksache Nr.: 10773-13-E1):

„In Abstimmung mit DSW21 nehme ich zu dem im Betreff genannten Vorschlag wie folgt Stellung:

zu Frage 1)
Welchen Wert (inkl. Anzahl der jeweiligen Anteile) umfasst das vom Konzern Stadt Dortmund aktuell an RWE gehaltene Aktienpaket (differenziert nach Stadt Dortmund und DSW21 direkt und über KEB und RWEB)?

Die Stadt Dortmund verfügt über insgesamt rund 22,7 Mio. RWE-Aktien, die im Wesentlichen mittelbar über DSW21 gehalten werden. Direkt hält die Stadt Dortmund 1.915 RWEAktien. DSW21 hält wiederum den überwiegenden Teil der RWE-Aktien über die bestehenden Beteiligungsstrukturen KEB/RWEB. 5.840 RWE-Aktien hält DSW21 unmittelbar.

zu Frage 2)
Welche Erlöse könnten derzeit mit einem Verkauf der RWE-Anteile erzielt werden?

Bei einem Kurswert von 25,5 € (Stand: 17.09.2013) ergibt sich für den Bestand von 22,7 Mio. Aktien rechnerisch ein Gesamtwert von rund 579 Mio. €. Im Falle einer Veräußerungsabsicht wären jedoch die innerhalb der Beteiligungsstruktur bzw. zwischen den verschiedenen kommunalen Anteilseignern vereinbarten Regelungen (Vorkaufsrechte) zu berücksichtigen, welche insbesondere auf die Erhaltung und Sicherung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG abzielen.

zu Frage 3)
Welche bezifferbaren Auswirkungen hätte eine vollständige Veräußerung der RWE-Anteile auf den Leistungsabschluss/Refinanzierung der jährlich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs entstehenden Aufwendungen?

Die Dividenden der RWE AG tragen bei DSW21 in erheblichem Maße zur Deckung der strukturellen Defizite aus den Nahverkehrsleistungen bei. Der Fehlbetrag für das Betriebsergebnis im Verkehrsbereich lag im Geschäftsjahr 2012 bei rd. 63 Mio. €. DSW21 vereinnahmte Erträge aus der RWE-Dividende in Höhe von insgesamt rd. 39 Mio. €. Auch zukünftig werden diese Erträge benötigt, um die Verkehrsverluste bei DSW21 auszugleichen. Da davon auszugehen ist, dass die Ausschüttungen der RWE AG aufgrund der aktuellen Dividenden-Kürzung in den Folgejahren auf einem geringeren Niveau verbleiben werden, ist DSW21 gefordert, die Verkehrsverluste zu reduzieren bzw. an anderer Stelle Erträge zu erzielen.“

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.45 Uhr - 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
dazu:
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Einbringung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Der Haushaltsplanentwurf 2014 wurde von OB Sierau und StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach seiner Haushaltseinbringungsrede übernahm OB Sierau wieder die Leitung der Sitzung.

Der Haushaltsplanentwurf 2014 sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen wurden anschließend an die zu beteiligenden Bezirksvertretungen und Ausschüsse überwiesen.

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 12.12.2013 geplant.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK);
2. Fortschreibung 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10492-13)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Regelungen nach Auffassung seiner Fraktion zu dirigistisch seien.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der 2. Fortschreibung 2013 des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage zu arbeiten.


zu TOP 3.2
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Baulos 15 - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10059-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.09.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013 vor:
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bittet, an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark einen Metropolradstandort vorzusehen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt mit der og. Ergänzung zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter
Einbeziehung der Ergänzung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde (fett markiert) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €. An der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark wird ein Metropolradstandort vorgesehen.“

Unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €. An der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark wird ein Metropolradstandort vorgesehen.


zu TOP 3.3
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund- Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10530-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) offengelegte Begründung vom 21.03.2013 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund – Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund – Hamm entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 ,5 und 6 des Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 231-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 66/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die aktualisierte Begründung vom 01.08.2013 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund – Hamm der Satzung beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 , 5 und 6 (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung einschließlich der unter Ziffer 10 dieser Vorlage beschriebenen Ergänzungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2und § 34 Abs.6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und in Verbindung mit § 10 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.



zu TOP 3.4
Verfügungfonds City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10194-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 19.09.2013 vor (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift):

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.13 vor:

Herr Rm Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) stellt die Fragen, wer die Geschäftsführer sind und ob diese Tätigkeit honoriert werde.
Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Herr Rm Weintz für den Verfügungsfonds City aus und hält ihn für einen Gewinn für die Stadt.
Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) stellt dar, dass auf Seite 3 der Vorlage die Rede davon sei, „… Die Einrichtung des Verfügungsfonds City ist für zunächst drei Jahre geplant…“. Das Wort „zunächst“ müsse aus der Vorlage entfernt werden. Zudem bittet er um Auskunft, ob das Geld der Privaten vorhanden und ob das Geld im Haushalt berücksichtigt sei. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die Privaten ihren Eigenanteil bringen, so dass Projekte gefördert werden können.
Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) lehnt die Vorlage ab, das Projekt hält sie nicht für förderwürdig. Sie ist der Meinung, dass dem Handel nichts geboten werden müsse, sondern die Käufer müssen vorhanden sein.
Auf die Fragen erläutert Herr Dr. Potthoff, dass die Geschäftsführung von zwei Personen wahrgenommen werde. Ein Geschäftsführer komme aus Fachbereich 3, der Dortmund-Agentur, beim zweiten handelt es sich um den Vorsitzenden des City-Ringes in Dortmund.
Herr Dr. Potthoff macht darauf aufmerksam, dass es weniger um neue oder zusätzlicheProjekte gehe, sondern es sich um bisher angedachte Projekte oder Maßnahmen im Bestand handele, für die nun eine Förderung vom Land genutzt werden könne. Es könnten Verbesserungen im Detail erreicht werden. Beispielhaft nennt er den Ostenhellweg, an dem sich eine Initiative ergeben hat. Generell sei die Regelung so, dass 50 % des Geldes aus privater Hand kommen müsse. Wenn das Geld nicht vorhanden ist, erfolgt auch keine Förderung. Es könnte somit passieren, dass evtl. in einem Jahr kein städtisches Geld abgerufen wird, weil kein Projekt die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt.
Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) würde begrüßen, wenn über die angestoßenen Programme und
Effekte dem Ausschuss berichtet werden könnte.
Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) befürwortet die Signale an Private, bürgerschaftliches Engagement einzufordern. Einem halbjährlichen Bericht mit Erfolgen und Entwicklungen stimmt er zu.
Herr StD/StK Stüdemann sagt eine halbjährliche Berichterstattung an den Ausschuss für Personal und Organisation über Erfolge und Entwicklungen zu. Erfahrungsgemäß sei
festzustellen, dass z. B. an der Brückstraße auch ohne Förderung die gewerbliche Wirtschaft und der Handel aktiv werden. Dies führe zu einer positiven Entwicklung.
Auf Nachfrage des Herrn Rm Berndsen stellt Herr StD/StK Stüdemann dar, dass der städtische Betrag von insgesamt 30.000,-- € für drei Jahre in den Haushalt eingestellt ist.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt unter diesen Voraussetzungen der Vorlage zu. Sie hofft auf Beiträge der Privaten zu verschiedenen Projekten und Maßnahmen.

Beschluss:
Der Ausschluss für Personal und Organisation fordert die Verwaltung auf, halbjährlich über getätigte Maßnahmen und Entwicklungen zu berichten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgende Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung des „Verfügungsfonds City“. Die
Aufwendungen für das Gesamtprojekt mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren belaufen
sich auf 300.000 €.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (fett markiert)
einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung des „Verfügungsfonds City“. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren belaufen sich auf
300.000 €.
Die Verwaltung wird aufgefordert, halbjährlich über getätigte Maßnahmen und Entwicklungen
zu berichten.“

Nachdem seitens der Fraktion Die Linke Rm Dr. Tautorat nochmals verdeutlicht hatte, dass ihre Fraktion das vorliegende Projekt für nicht förderwürdig halte und die nachfolgende Diskussion verdeutlichte, dass der Verfügungsfonds City durchaus dazu beitragen könne, den Standort Dortmund zu stärken, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung des „Verfügungsfonds City“. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren belaufen sich auf 300.000 €.

Die Verwaltung wird aufgefordert, halbjährlich über getätigte Maßnahmen und Entwicklungen
zu berichten.


zu TOP 3.5
Wohnungsmarktbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10210-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Energiebericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09928-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Eingabe nach § 24 GO NRW zum Thema Fracking; Sachstandsbericht des Umweltamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10516-13)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen appellierte Rm Dr. Brunsing, dass die künftigen
Zwischenberichte über die wesentlichen Aktivitäten im Dortmunder Agenda-Prozess mehr von Qualität als von Quantität geprägt sein sollten, damit die wesentlichen Punkte besser hervorgehoben werden.

Dagegen erklärte seitens der SPD-Fraktion Rm Lührs, dass ihre Fraktion, die derzeitige offene Darstellungsweise der Berichterstattung für richtig erachte.

Der Rat der Stadt nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
DORTMUNDtourismus GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 10517-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende durch den Oberbürgermeister in Vertretung durch den Stadtdirektor und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Gesellschaftsvertrag der DORTMUNDtourismus GmbH mit der in der Begründung dargelegten Änderung notariell beurkunden zu lassen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
-unbesetzt-


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10435-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2012 abschließend mit einer Bilanzsumme von 185.736.095,40 € sowie einem Jahresverlust von 2.958.120,19 € und der Lagebericht 2012 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 2.958.120,19 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Absatz 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10483-13)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 154.316,09 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 555.495,46 €.



zu TOP 9.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" Jahresabschluss und Lagebericht 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10536-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:



zu TOP 9.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10547-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).


zu TOP 9.4
Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anhebung der Entgelte vom 01.01.2014 an
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10575-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Entgeltordnung aufgeführten Tarife mit Wirkung vom 01.01.14 an.
zu TOP 9.5
Sachstand "Beschlüsse des Rates vom 20.12.2012 zum Haushaltsplan 2013"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10604-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Beschlüsse des Rates vom 20.12.2012 zum Haushaltsplan 2013“ zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Die Behandlung dieser Angelegenheit soll in der Sitzung des Rates am 21.11.2013 erfolgen.


zu TOP 9.7
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Die Behandlung dieser Angelegenheit soll in der Sitzung des Rates am 21.11.2013 erfolgen.

Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.8
Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG – Anpassung der Beteiligungsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10650-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von
Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der ergänzende Bericht über die Änderung in der RWE-Beteiligungsstruktur aufgrund der Änderung der Steuergesetzgebung zur Streubesitzdividendenbesteuerung wird zur Kenntnis genommen.

2. In Ergänzung des Beschlusses vom 13.06.2013 (Ds.-Nr.: 09879-13) wird die Umgestaltung der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (RWEB-Alt KG) in eine neue GmbH (RWEB-Neu GmbH) nebst aller sich noch ergebenden sonstigen Maßnahmen, die zur Verbesserung der steuerlichen Situation der RWEB-Alt KG und deren vorgelagerten Gesellschaften notwendig erscheinen, gemäß Vorlage genehmigt. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

3. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Abgabe der für die Umsetzung notwendigen und zweckdienlichen Erklärungen, die Unterzeichnung entsprechender Verträge sowie die Beschlussfassung über die Gesellschaftsverträge (Anlage 2 und 3) in den jeweils zuständigen Gesellschaftsgremien.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.


zu TOP 9.9
Beteiligungsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10557-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2012/2013 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 9.10
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10605-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012
zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß
§ 116 Abs. 6 GO NRW weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO NRW beizufügende Beteiligungsbericht 2012/2013 wird mit einer separaten Vorlage vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der
Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2012 vorgelegt
hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10449-13)

OB Sierau wies zunächst darauf hin, dass die im Beratungsgang der o. a. Verwaltungsvorlage vorgelegten Anregungen im weiteren Verfahren einbezogen werden.

Hinsichtlich der Anregung von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) die endgültige Entscheidung über
die Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ erst zu treffen, wenn das Klageverfahren hinsichtlich der Sperrbezirksverordnung abgeschlossen sei, erklärte StR’in Jägers, dass sie es für richtig erachte, wenn man die vorliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung“ von dem Thema „Sperrbezirksverordnung“ abkoppeln würde, da derzeit nicht absehbar sei, wann es hierzu eine Entscheidung gibt und andererseits die bisherige „Ordnungsbehördliche Verordnung“ zum 01.01.2014 außer Kraft treten werde.

Weiterhin brachte StR’in Jägers zu den von Rm Münch (FBI) diesbezüglich geäußerten Fragen und An-merkungen zum Ausdruck, dass man das Thema „Freilaufende Hunde“ in den weiteren Fachberatungen nochmals aufgreifen könne, sofern dies erforderlich sein sollte.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm Kenntnis von der beabsichtigten Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" sowie den Ergebnissen des bisherigen Beteiligungsverfahrens.

Die Beschlussvorlage zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird dem Rat der Stadt Dortmund im IV. Quartal 2013 zur Entscheidung vorgelegt.


zu TOP 10.2
Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10409-13)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktion Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Kommunikationskonzeptes für die Stadt Dortmund habe, da dieses nach Auffassung ihrer Fraktion strategische Fehler beinhalte. Umso bedauerlicher sei es für sie, dass ein entsprechender Änderungsantrag ihrer Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit abgelehnt worden sei.

Weiterhin erklärte Rm Münch (FBI) Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, dass es für ihn bedauerlich sei, dass sein Vorschlag, den Begriff „Heimat“ als weiteres Leitmotiv in das Kommunikationskonzept einzubauen, nicht aufgegriffen worden sei.

In diesem Zusammenhang wies Rm Harnisch (SPD) Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien darauf hin, dass der Begriff „Heimat“ für eine Kampagne wie im vorliegenden Fall nicht geeignet sei. Viel wichtiger für ihn dabei sei, dass die Menschen, die nach Dortmund kommen heimisch werden. Insofern habe man auch den Vorschlag von Rm Münch (FBI) im Ausschuss abgelehnt.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das erarbeitete Kommunikationskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu dessen Umsetzung einzuleiten.


zu TOP 10.3
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2012 - 30.06.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10641-13)

Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2012 – 30.06.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10689-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10790-13)

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.09.2013 beschloss der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

1) Frau Nursel Konak wird mit sofortiger Wirkung Mitglied des Schulausschusses anstelle von
Frau Dr. Petra Tautorat,

2) Frau Dr. Petra Tautorat wird mit sofortiger Wirkung beratendes Mitglied im Betriebsausschuss
FABIDO anstelle von Frau Nursel Konak,

3) Herr Carsten Klink (sB) wird ab sofort Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden anstelle von Frau Nursel Konak,

4) Herr Thomas Zweier (sB) wird ab sofort stellv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden anstelle von Frau Dr. Tautorat.


zu TOP 10.6
Personalaufwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10799-13)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.09.2013 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 10799-13-E1):

„Unlängst wurden öffentliche Vermutungen laut, wonach der Wechsel des bisherigen Pressereferenten der Stadt Dortmund zur Wirtschaftsförderung als Leiter der Standortkommunikation zum 1.5.2013 nur vollzogen werden konnte, weil er zuvor – und mit ihm fünf Mitarbeiter der gesamten Pressestelle kollektiv – um eine Entgeltgruppe höher gestuft wurde.
Ihren Darstellungen zufolge habe es sich bei diesen Vorgängen jedoch nur um eine zufällige `Koinzidenz` gehandelt, die dem Prinzip einer objektiven und leistungsgerechten Personalentscheidung nicht widerspreche.

Angesichts der jedoch irritierend engen zeitlichen Nähe sämtlicher Höhegruppierungen ist es jedoch nur schwer nachzuvollziehen, warum der öffentliche Eindruck, den ein solches Vorgehen zwingend mit sich bringt, nicht durch eine alternative Handlungsweise im Vorfeld vermieden wurde.

Die Verwaltung wird daher gebeten, die den jeweiligen Höhegruppierungen im Einzelnen ausschlaggebenden Gründe darzustellen sowie zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:



Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2013 (Drucksache Nr.: 10799-13-E2) vor:

„Der Rat missbilligt die Vorgänge im Zusammenhang mit der Höherbesoldung einer gesamten Abteilung im Fachbereich 1.

1. Der Rat erwartet, dass künftig bei außergewöhnlichen Personal- und Besoldungsentscheidungen
für die nötige Transparenz gesorgt wird und der Ausschuss für Personal und Organisation als zuständiger Fachbereich rechtzeitig eingebunden und informiert wird.

2. Der Rat fordert eine vollständige Aufklärung der Vorgänge und die Beantwortung aller damit zusammenhängenden Fragen, insbesondere nach:

a) der Begründung des von der Verwaltung in der Sitzung des Personalausschusses am
12. September erwähnten Höhergruppierungsantrags eines Mitarbeiters im Pressesamt

b) der Verbindung von Höhergruppierungen im Presseamt und der gleichzeitigen Rückstufung
in der Wirtschaftsförderung

c) der regulären Neugruppierung vor dem Hintergrund einer bestehenden Aufgabenbeschreibung

Begründung:
Mit dem Haushalt 2013 wurde beschlossen, durch systematische Organisationsanalysen,
Effizienzsteigerungen und Personalentwicklung den Planstellenbestand aufgabenangepasst
zu gestalten und die Personalkosten zu reduzieren. Insbesondere vor dem Hintergrund
der Sparbemühungen im Haushalt wirft eine derartige kollektive Höherbesoldung, die nicht dem Fachausschuss vorgelegt wurde, ein mehr als schlechtes Bild auf die Stadtspitze.“


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 19.09.2013 (Drucksache Nr.: 10799-13-E3) vor:

„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zur Höhergruppierung der MitarbeiterInnen
der städtischen Pressestelle.

1. Wie waren die MitarbeiterInnen der Pressestelle bis zu Ihrer Höhergruppierung eingestuft?

2. Zu welchen Zeitpunkten wurden in den letzten zwei Jahren, welche MitarbeiterInnen in welchem Maße, höhergruppiert?

3. Wie hoch ist der absolute Betrag um den sich die Personalkosten für diesen Bereich verändern?

4. Wie kommt es, dass die Pressestelle der Wirtschaftsförderung höher eingruppiert ist, als die der gesamten Stadtverwaltung?

5. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung für den bestehenden Ratsbeschluss zur Verminderung der Personalkosten? Müssen im Gegenzug an anderer Stelle (zusätzlich) Personalkosten eingespart werden um die Beschlusslage zu erfüllen? Und wenn ja, wo?

6. Ist angedacht, Stellen, die - ähnlich wie die der Pressestelle - "im Fokus der Öffentlichkeit stehen, einen verantwortungsvollen Job machen und deshalb auch vernünftig bezahlt werden müssen" (Zitat Ende) im Folgenden nach diesem Muster höherzugruppieren?

Wenn Nein, warum nicht ? Wenn Ja: Welche und durch welche Einsparungen soll dies kompensiert werden?
Sollte die Beantwortung einzelner Fragen eine ergänzende Behandlung im nichtöffentlichen Teil notwendig machen, sind wir hiermit einverstanden.“


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09.2013 zu den Höhergruppierungen bzw. Beförderungen der Pressereferentinnen und Pressereferenten im Fachbereich 1 vor (Drucksache Nr.: 10799-13-E4):

„Auf die Anträge der Fraktion FDP / Bürgerliste (DS-Nr.: 10799-13-E1), der Fraktion Bündnis90/
DIE GRÜNEN (DS-Nr.: 10799-13-E2) sowie der Fraktion Die Linke (DS-Nr. 10799-13-E3) wird Bezug genommen.

Die Verwaltung hat zu den, in den Anträgen aufgeworfenen Fragen eine umfassende Stellungnahme erstellt, die darüber hinaus zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes auch weitere Erläuterungen und Informationen über die gestellten Fragen hinaus enthält.

Den Höherbewertungen bzw. den Beförderungen der Pressereferentinnen und Pressereferenten liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

1. Die Überprüfung von Stellenwerten im Rahmen eines Bewertungsvorganges ist gängige Praxis in allen Fachbereichen der Stadtverwaltung Dortmund. Den Beschäftigten ist durch tarif- oder beamtenrechtliche Grundlage die Möglichkeit gegeben, eine Überprüfung ihres Stellenwertes zu veranlassen. Stellenbewertung ist grds. die Zuordnung der auf einer Stelle wahrzunehmenden Tätigkeiten zu Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Maßstab der Stellenbewertung und damit Grundlage einer als gerecht empfundenen Differenzierung der Bezahlung sind in der Regel die unterschiedlichen, mit der Wahrnehmung einer Arbeit verbundenen Anforderungen. Objekt einer Stellenbewertung ist somit nicht der/die jeweilige Stelleninhaber/in, sondern rein der Stelleninhalt.

2. Mit Schreiben vom 21.11.2012 hat der Leiter der Pressestelle um Bewertungsüberprüfung der Planstellen der Pressereferentinnen und Pressereferenten gebeten, die zu diesem Zeitpunkt der Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) BBesO zugeordnet waren. In dem o. g. Schreiben wurde dargelegt, die Pressereferentinnen und Pressereferenten würden in einem besonders schwierigen Spannungsfeld unter oftmals hohem Druck mit besonderer Außenwirkung arbeiten. Die von ihnen zu fertigenden Beiträge mit überwiegend kommunalpolitischen Fragestellungen und formulierten Positionen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Stadt Dortmund seien bei hoher Alleinverantwortung zu erstellen.

Seitens des Personal- und Organisationsamtes wurde auf Grundlage des o. g. Anschreibens und unter Berücksichtigung der darin dargelegten Argumentation eine beamten- und tarifrechtliche Begutachtung aller Planstellen in der Pressestelle vorgenommen. Der Fachbereich 11 ist danach zu der Einschätzung gekommen, dass sich durch Aufgabenveränderung qualitative Steigerungen in der Funktion der Pressereferentinnen und Pressereferenten ergeben haben, die eine Höherbewertung nach Besoldungsgruppe 13 (höherer Dienst) BBesO bzw. Entgeltgruppe 13 TVöD rechtfertigen lassen.

Insofern erfolgte im Fall der tarifbeschäftigten Pressereferentinnen und Pressereferenten eine Eingruppierung rückwirkend zum 01.01.2013 in die Entgeltgruppe 13 TVöD. Sie erhielten ab diesem Zeitpunkt höheres Entgelt. Der Zeitpunkt der Eingruppierungen in die höhere Entgeltgruppe kann seitens der Verwaltung nicht willkürlich gesetzt werden, sondern richtet sich nach dem Zeitpunkt des „Geltendmachens“ des Anspruches.

Die Leitung der Pressestelle wurde zum 01.05.2013 befördert. Ein weiterer Beamter hat unter Beibehaltung seines Endgrundgehaltes den Aufstieg in den höheren Dienst vollzogen.


3. Im Rahmen eines Bewertungsvorganges ist es durchaus möglich, dass die Bewertungsentscheidung gleich mehrere Planstellen und somit auch mehrere Beschäftigte/ Beamte betrifft. Werden auf den übrigen Stellen ebenfalls identische Tätigkeiten ausgeübt, sind diese Stellen nach den unter Ziff. 1 genannten Vorschriften ebenfalls gleich zu bewerten.

In diesem Fall ist man zu der Einschätzung gekommen, dass die auszuübenden Aufgaben der Planstelle eines Pressereferenten der Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) zuzuordnen sind. Somit wurde die Bewertungsentscheidung auch auf alle Planstellen der Pressereferentinnen und Pressereferenten übertragen.

Diese Vorgehensweise hat es in anderen Fällen außerhalb des Fachbereichs 1 ebenfalls schon gegeben und betrifft alle Planstellen, bei denen der gleiche Aufgabeninhalt zu Grunde liegt. Beispielsweise hat es eine Überprüfung der Erstkräfte in Schulsekretariaten von Gymnasien und Realschulen gegeben, die dann in allen Fällen zu einer höheren Bewertung führte. Im Jahr 2012 wurden die Teamleitungen im Bereich der „Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugzulassungsangelegenheiten“ der Bürgerdienste überprüft, die ebenfalls „kollektiv“ zu einer höheren Bewertung für alle Teamleitungen führte. Anfang 2013 wurden die „medizinischen Fachangestellten“ im Gesundheitsamt ebenfalls einer Bewertungsüberprüfung unterzogen, bei denen auch mehrere Beschäftigte davon profitierten. Bei den Planstellen der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ des Jugendamtes wurden im Jahr 2012 ebenfalls mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer neuen höheren Entgeltgruppe zugewiesen, da die erforderlichen Tarifmerkmale erfüllt waren.

Es liegen jedoch nicht nur Fälle vor, in denen es zu höheren Bewertungen kommt. Im Bewertungsverfahren können auch mehrere Planstellen einer niedrigeren Entgelt- oder Besoldungsgruppe zugeordnet werden. Dies hat es bspw. im August 2013 im Dortmunder Systemhaus gegeben.

Sicherlich war allen Beteiligten bewusst, dass Bewertungsentscheidungen in Aufgabengebieten, die in einem besonderen öffentlichen Fokus stehen, „in der Öffentlichkeit und/ oder in der Belegschaft ggf. missverstanden“ werden können. Letztendlich ist die Stadtverwaltung Dortmund jedoch an tarif- bzw. beamtenrechtliche Vorschriften gebunden, so dass die Bewertungsentscheidung in diesem Fall gleich bei mehreren Beschäftigten/ Beamten zu einer höheren Bewertung führte. Maßnahmen im Sinne des „Betriebsfriedens“ wurden nicht getroffen. „Kollektive“ Höherbewertungen im Rahmen eines Bewertungsverfahrens sind auch in allen anderen Fachbereichen möglich und bei sach- und fachgerechter Entscheidung gängige Praxis (siehe Ziff. 3).

Disharmonien im gesamtstädtischen Gehaltsgefüge ergeben sich durch die Bewertungen der Pressereferentinnen und Pressereferenten nicht. Organisatorisch sind die Pressereferentinnen und Pressereferenten zentral dem Fachbereich 1 zugeordnet. Sie agieren von dort alleinverantwortlich für alle Fachbereiche der Stadtverwaltung Dortmund. In der Kernverwaltung existieren keine weiteren Planstellen, die ein analoges Aufgabenportfolio aufweisen. Insofern sind Angleichungen an anderen Stellen nicht ersichtlich.

4. Eine Verbindung der Höhergruppierungen und Beförderungen der Pressereferentinnen und Pressereferenten im Januar 2013 zur Abwertung der Planstelle des Pressesprechers der Wirtschaftsförderung besteht nicht. Die Höherbewertungen fußen allein auf der oben beschriebene Vorgehensweise bei allen Bewertungsanträgen innerhalb der Stadt Dortmund.

Die Planstelle des Pressesprechers in der Wirtschaftsförderung war in der Vergangenheit nach Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet. Sie wurde im Jahr 2008 im Rahmen eines üblichen Bewertungsverfahrens der Entgeltgruppe 15 TVöD zugewiesen. Im Gegensatz zu den Pressesprechern in der Pressestelle des Fachbereichs 1 liegt hier ein anderes Aufgabenportfolio zu Grunde, so dass die Planstellen nicht ohne Weiteres vergleichbar sind und die Bewertungen differieren können.

Durch die in 2013 vorgenommene Abwertung der Planstelle wurde der ehemalige Zustand wiederhergestellt, der sich auch im Zuge der Sparbemühungen positiv auf den städtischen Haushalt auswirkt. Eine detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Höherbewertungen bzw. Beförderungen einerseits sowie den Einsparungen andererseits sind als Anlage beigefügt.

5. Die Bewertungsüberprüfungen werden in der Regel auf Antrag bearbeitet. Insofern lässt sich nicht einschätzen, ob weitere Stellen, „die im Fokus der Öffentlichkeit stehen und einen verantwortungsvollen Job machen“ ebenfalls eine höhere Bewertung erhalten werden. Die Anträge werden vom Fachbereich 11 dann im Einzelfall sach- und funktionsgerecht entschieden.

Dem Personal- und Organisationsamt liegen jährlich durchschnittlich 218 zu überprüfende Bewertungsanträge vor (Durchschnitt der letzten drei Jahre), die begutachtet werden und dementsprechend zu einer Ablehnung oder zu einer höheren Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe führen.

6. Dem/der Oberbürgermeister/in obliegt die Organisationshoheit über die gesamte Verwaltung, zu der untrennbar auch die Personalhoheit gehört. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens sieht eine Teilung der Verantwortung dahingehend vor, dass der Rat über die Aufgabenstellung und der/die Oberbürgermeister/in über das „Wie“ der Aufgabenerfüllung entscheiden soll. Er ist somit uneingeschränkt für die gesamte Verwaltung verantwortlich, soll sie leiten und organisieren.

Der Rat der Stadt Dortmund hat auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Hauptsatzung der Stadt Dortmund beschlossen. Nach
§ 22 Abs. 4 der Hauptsatzung unterrichtet der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin den Ausschuss für Personal und Organisation halbjährlich zu folgenden Themen:



Zunächst erläuterte OB Sierau die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09.2013 zu den von den Fraktionen diesbezüglich aufgeworfenen Fragen.

OB Sierau machte hierbei nochmals deutlich, dass es sich bei der vorliegenden Angelegenheit, die durch die Medienberichterstattung aufgebauscht wurde, eigentlich um einen ganz normalen und immer wiederkehrenden Vorgang der Verwaltung handele. Es sei nichts Außergewöhnliches, wenn Stelleninhalte von Mitarbeitern sich verändert haben, die Stellenbewertung dieser Mitarbeiter vom Personal- und Organisationsamt begutachtet werden, und dies dann zu Höherbewertungen der entsprechenden Planstellen führe. Bedauerlicherweise sei hierbei für ihn, dass diese Angelegenheit zu Lasten der hiervon betroffenen Mitarbeiter in die Öffentlichkeit gezogen wurde. Letztendlich habe man auch eine gewisse Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

Wie schon bei der Behandlung dieser Angelegenheit im Ausschuss für Personal und Organisation am 12.09.2013 machte die anschließende Diskussion deutlich, dass die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zwar nachvollziehbar sei, andererseits aber nach wie vor ein ungutes Gefühl bei dieser Angelegenheit bestehe.

Da es sich nach Auffassung von Rm Weintz (CDU) um keinen gewöhnlichen Vorgang handele, sollte man seiner Auffassung nach diese Vorgänge nicht bagatellisieren. Für ihn wäre es daher begrüßenswert, wenn man nochmals über die Hintergründe dieser Angelegenheit in Ruhe in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss für Personal und Organisation reden würde.

Weiterhin erklärte Rm Schilff (SPD), dass es seiner Ansicht nach in dieser Angelegenheit nichts zu verschleiern gebe, insofern forderte er die Beteiligten auf, diese Angelegenheit zu versachlichen.

Weiterhin zog Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) den von seiner Fraktion diesbezüglich gestellten Antrag zurück.
Abschließend schlug StD Stüdemann vor, sofern es noch Bedarf geben sollte, die vorliegende Angelegenheit im Ausschuss für Personal und Organisation weiter zu behandeln und entsprechende Fragen zeit- und fristgerecht vorzulegen, damit eine ordnungsgemäße Vorbereitung möglich sei.

Der zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde von dieser zurückgezogen. Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, sofern noch Bedarf bestehe, diesen schriftlich zu formulieren und rechtzeitig dem zuständigen Ausschuss für Personal und Organisation vorzulegen.
11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kindeswohlgefährdung in der Nordstadt gemäß § 8a SGB VIII
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10245-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10245-13-E2) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Einnahmen der Stadt Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10432-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10432-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Aktuelle Entwicklungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10433-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10433-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Maßnahmen gegen unangeleinte Hunde auf Straßen und Gehwegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10500-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10500-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Rechtliche Situation für Hundehalter auf nichtstädtischen Wegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10501-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10501-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Zusammenhang der Veranstaltung Dorstfelder Bürgerdialog des OB mit den Baumfällungen im Dorstfelder Park für den geplanten REWE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10724-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10724-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.35 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Jürgen Böhm
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer


Anlagen:

Reden von Herrn OB Sierau und Herrn StD/StK Stüdemann
zur Einbringung des Haushaltes:

- Herr OB Sierau, Haushaltsrede HH-Rede OB.pdfHH-Rede OB.pdf


- Herr StD/StK Stüdemann, Haushaltsrede - Die Rede wird nachgereicht. -



Reden zu DEW 21:
- H. Schilff (SPD-Fraktion) SPD-Rede zu DEW21.pdfSPD-Rede zu DEW21.pdf
- H. Reppin (CDU-Fraktion) CDU-Rede DEW21.pdfCDU-Rede DEW21.pdf
- Fr. Reuter (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) Bündnis90 Die Grünen-Rede DEW21.pdfBündnis90 Die Grünen-Rede DEW21.pdf

- H. Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) FDP-Rede DEW21.pdfFDP-Rede DEW21.pdf

- H. Kowalewski (Fraktion Die Linke) Die Linke - Rede DEW21.pdfDie Linke - Rede DEW21.pdf
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