Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt
am 21.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hoffmann (SPD)
Rm Jäkel (SPD)
Rm Mause (CDU)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Wächter (NPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I
-Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10862-13)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Kenntnisnahme der aktualisierten Gestaltungsregeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10814-13)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10891-13)

3.4.a Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)

3.4.b Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)

3.5 Entwicklungsbericht Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10495-13)

3.6 Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10096-13)

3.7 Stadtumbau West - "generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen";
hier: Machbarkeitsstudie, Festlegung des Stadtumbaugebietes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10411-13)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 18.09.2013
(Drucksache Nr.: 10411-13)

3.8 Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

3.9 Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)

3.10 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10869-13)

3.11 Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 und 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10875-13)

3.12 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund": Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10847-13)

3.13 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10861-13)

3.14 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10954-13)

3.15 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10843-13)

3.16 Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis "Neben dem Brand" und "Auf dem Brand" von Ostenhellweg bis "Neben dem Brand"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08294-12)

3.17 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage "Weddepoth" von Kampstraße bis Westenhellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10514-13)

3.18 Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11267-13)

3.19 Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2012-2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11035-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Projekt KMUni - zur Stärkung des Personalmarketings in Unternehmen - in Kooperation mit der Stadt Bochum und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11103-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2014 bis 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11012-13)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10994-13)

5.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10995-13)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Eintrittspreiserhöhungen für die städtischen Hallenbäder, den Zoo und den Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10479-13)

6.2 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Karl-Otto Galler, 1. Vorsitzender des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V. sowie an Herrn Hans-Eberhard Urbaniak, stellvertretender Vorsitzender des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10959-13)

6.3 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2014
- Wahl der Fachpreisrichter -
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10976-13)

6.4 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10981-13)

7. Schule

7.1 Fortschreibung und Ergänzung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10531-13)

7.2 Gesetzentwurf des Bundesrates zur Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11266-13)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10437-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Investive Zuschüsse an die Eigenbetriebe; Umstellung der bilanztechnischen Abbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10832-13)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10936-13)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10934-13)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10935-13)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10939-13)

9.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10853-13)

9.7 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Gemeindewerke Hünxe GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11005-13)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10966-13)

9.9 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013
(Drucksache Nr.: 10762-13)

9.10 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013
(Drucksache Nr.: 10758-13)

9.11 Haushaltsneutrale Auflösung einer Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pensionsrückstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10980-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Wildtierhaltung im Zirkus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10608-13)

10.2 Benennung von Delegierten für die 8. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10931-13)

10.3 Neubenennung der beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11002-13)

10.4 Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10562-13)

10.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11182-13)

10.6 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmunder Nordstadt
hier: Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum,
Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol
konsumierende Personen; Café BERTA“

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11000-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Inobhutnahme von Kindern in Dortmund wegen Kindeswohlgefährdung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10874-13)

11.1.2 Optimierung des städtischen Ordnungspräsenzdienstes zur Prävention von Wohnungseinbrüchen in der dunklen Jahreszeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11273-13)

11.1.3 Schutz von Kunstgegenständen und Wertmetallen in den Dortmunder Kirchen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11274-13)

11.1.4 Sicherung der Sudkessel-Dekoration von der Ruine Kronenburg für das Brauereimuseum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11277-13)

11.2 Anfragen der Gruppe der NPD


11.2.1 Finanzielle Auswirkungen Urteil des Landessozialgerichtes Hartz-IV für Sinti und Roma
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 11016-13)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und bis zu dem Tagesordnungspunkt 6.4 geleitet. Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Rita Brandt (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

erweitert.

Dagegen wurden die Punkte

3.10 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung
Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10869-13)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)

9.10 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

10.4 Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde
und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10562-13)

von der Tagesordnung abgesetzt, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.


Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

Abschließend beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) entsprechend der in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates ausgesprochenen Empfehlung, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift (öffentlich) über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2013.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I
-Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10862-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 27.06.2013 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.09.2013 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I beizufügen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 6 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Kenntnisnahme der aktualisierten Gestaltungsregeln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10814-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme des Einsprechers zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beschließt, der Stellungnahme des Einsprechers nicht zu folgen. II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 13.03.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.09.2013 dem Änderungsplan beizufügen. III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung. IV. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - geringfügig modifizierten Gestaltungs­regeln zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10891-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einwender zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Ziffer 6.1 und 6.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 15.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.10.2013 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 – Indupark – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 – Indupark – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der Begründung vom 11.10.2013 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.4.a
Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)

zu TOP 3.4.b
Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.11.2013 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 05.06.2013 die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09629-13) eingebracht.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht einstimmig keine Neuerschließung der Gewerbefläche hinter dem Edeka- und Lidl-Gelände in Dortmund-Sölde (ehem. Kasernengelände) für Einzelhandel. Sie wünscht vor einer Neuerschließung zunächst eine Nutzung der Einzelhandelsflächen im Altbestand.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Anregung einstimmig, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Masterplan Einzelhandel 2013
als sonstige städtebauliche Planung zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß
§1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013:

Im Zusammenhang mit der Vorlage zum Masterplan Einzelhandel 2013 diskutiert die
Bezirksvertretung den nachstehenden Antrag der SPD:
Die Fraktion fordert ergänzend, das “Bodelschwingher Feld“ an der Mengeder Straße (gegenüber
REWE und Aldi) als Standort für eine Bebauung im Masterplan mit zu berücksichtigen.

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung befürchtet, dass der Standort für eine Bebauung an der
Mengeder Straße - das sog. „Bodelschwingher Feld“ - eher zum Nachteil von Nette ist.
Herr Kozlowski von der SPD-Fraktion erklärt, dass die Ammerstraße in Nette auf Dauer nicht entwicklungsfähig sei. Außerdem wollen sich Rewe und Aldi an der Mengeder Straße vergrößern und die Verkaufsfläche erweitern. Die Grundstückseigentümerin sei bereit, das Grundstück „Bodelschwingher Feld“ zu verkaufen. So könne die Bezirksvertretung mitgestalten und es besteht für die Bürger z. B. die Möglichkeit, eine Drogerie in unmittelbarer Nähe zu haben.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann stellt außerdem dar, dass die Bäckerei im Eingangsbereich des Rewe dort zusätzlich gerne ein Café einrichten will.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass ortskernnah gestaltet werden soll, so dass der Bürger die Geschäfte auch fußläufig erreichen kann.
Sie schlägt vor, die fußläufige Erreichbarkeit in der Nahversorgung im Masterplan Einzelhandel mit festzuschreiben.

Ergänzend zu dem Standortvorschlag in Nette (TOP 11.1.1) macht Frau Heidkamp (SPDFraktion)
darauf aufmerksam, dass der an der Bodelschwingher Straße ansässige Aldi seinen Standort verändern möchte. Es besteht die Absicht, den Standort in einem neuen Gebäude neben den neuen Rewe (ehemals Fruchtbörse) zu verlagern. Die SPD-Fraktion spricht sich für die Pläne aus, um die Einkaufsmöglichkeiten in Bodelschwingh in seiner jetzigen Vielfalt zu erhalten.

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede unterBerücksichtigung
der obigen Ergänzungen einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Thieme / NPD)den Masterplan
Einzelhandel 2013.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013:

„Der Beirat begrüßt einstimmig die Zielsetzung des neuen Masterplan Einzelhandel, die „wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig zu sichern“. Kritisch sieht der Beirat jedoch, dass in der laufenden Legislaturperiode Standortplanungen von Einzelhandel eher in eine gegenläufige Richtung wiesen. Diese Tendenz wird begünstigt durch immer höhere Anforderungen an die Verkaufsfläche von Vollsortimentern, was zu neuen Standorten mit entsprechenden Parkplatzflächen führt, wodurch häufiger ökologisch empfindliche Bereich betroffen sind.
Der Beirat kündigt an, sich im Sinne der oben zitierten wohnungsnahen und nachhaltigen Versorgung der Bürger auch in Zukunft sehr kritisch aus Sicher der ökologischen Nachhaltigkeit einzumischen.“


AUSWI 13.11.2013:

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen machten deutlich, dass sie die Vorlage grundsätzlich positiv begleiten.
Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Empfehlung aus der Bezirksvertretung Mengede vom 25.09.2013, deklarierte RM Harnisch noch weiteren Beratungsbedarf seiner Fraktion.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs ließ der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.“


Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) die grundsätzlich positive Haltung ihrer Fraktion zum Masterplan Einzelhandel verdeutlicht und dabei dazu aufgefordert hatte, mehr gegen Leerstände zu tun, erklärte seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion den vorliegenden Masterplan Einzelhandel ablehnen werde, da dieser aus Sicht seiner Fraktion zu viel Dirigismus beinhalte.

Weiterhin machte Rm Harnisch (SPD) deutlich, dass seine Fraktion den vorliegenden Masterplan Einzelhandel ausdrücklich begrüße. Lediglich hinsichtlich der vorliegenden Empfehlung der
BV Mengede zum Ortsteil Nette habe man noch keine abschließende Meinung. Insofern beantragte
Rm Harnisch (SPD) den Bereich Nette aus dem Masterplan Einzelhandel herauszunehmen und
hierzu der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen.

Des Weiteren brachten im Verlauf der weiteren Diskussion auch Rm Pisula (CDU) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) die positive Haltung ihrer Fraktionen zum vorliegenden Masterplan Einzelhandel zum Ausdruck.

Abschließend beantragte Rm Münch (FBI), dass man die Standorte Arminiusstraße in Dorstfeld
sowie Kirchhörder Straße in Hombruch als Potenzialflächen aus dem Masterplan Einzelhandel herauszunehmen.

Nachdem StR Lürwer und auch StR’in Jägers den Rat der Stadt darauf aufmerksam gemacht hatten, dass es rechtlich problematisch werden könnte, wenn man den vorliegenden Masterplan Einzelhandel in der jetzigen Verfahrensphase nochmals verändern würde, verständigte sich der Rat der Stadt einvernehmlich darauf, die Entscheidungen zu den Tagesordnungspunkten 3.4.a und 3.4.b auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2013 zu vertagen, um so die Gelegenheit zu geben, über die noch offenen Fragen Einvernehmen zu erzielen.


zu TOP 3.5
Entwicklungsbericht Dorstfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10495-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.11.2013 vor (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift):

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013 vor:


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 12.11.2013 vor (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift):

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) regt an, den abweichenden bzw. ergänzenden Beschlüssen der BV Innenstadt-West und des Beirates der unteren Landschaftsbehörde zu folgen. Dieser Vorschlag wird bei 8 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.“


Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte die grundsätzlich positive Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich des vorliegenden Entwicklungsberichtes Dorstfeld deutlich.

Hinsichtlich der Empfehlung der BV Innenstadt-West erklärte Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktion wegen zu erwartender Rückzahlungsverpflichtungen gegen die Öffnung des Dorstfelder Hellweges sei. Dagegen begrüße ihre Fraktion die Beteiligung der BV Innenstadt-West bei der Parkgestaltung an der NS IX.

Für die Fraktion Die Linke machte Rm Kowalewski deutlich, dass auch seine Fraktion aus den genannten Gründen die Öffnung des Dorstfelder Hellwegs und ausdrücklich auch die Bebauung der Frerich-Wiese ablehne. Ansonsten werde man aber dem vorliegenden Bericht zustimmen.

Seitens der SPD-Fraktion wies Rm Balzer darauf hin, dass der vorliegende Entwicklungsbericht Dorstfeld nicht nur von seiner Fraktion, sondern auch von der Dorstfelder Bürgerschaft ausdrücklich begrüßt werde.

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der angesprochenen Parkgestaltung ohnehin erfolge, so wie dies bereits bei den Dialogveranstaltungen zugesagt worden sei, beantragte anschließend Rm Münch (FBI) die Bebauung der Freifläche an der Arminiusstraße (Frerich-Wiese) aus dem vorliegenden Bericht herauszunehmen und nicht weiterzuverfolgen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Öffnung des Dorstelfelder Hellweges ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke die Beteiligung der BV Innenstadt-West bei der Parkgestaltung an der NS IX ab.

4. Bei Stimmenhaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


zu TOP 3.6
Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10096-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt (Vorlage DS-Nr- 01768-10) vom 15.03.2014 bis zum 31.12.2014 und beauftragt die Verwaltung mit dem Auftragnehmer eine entsprechende Auftragsverlängerung zu vereinbaren. Diese Anpassung ist erforderlich, da sich die Dauer des Durchführungszeitraums des Förderprogramms Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt bis zum 31.12.2014 verlängert hat. Eine Begleitung durch das Quartiersmanagement ist für die erfolgreiche Umsetzung des Programms zwingend erforderlich.

Die Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt in der Ergebnisrechnung im Amtsbudget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur dauerhaften Fortführung des Quartiersmanagements Nordstadt nach Abschluss der Förderung zum Programm Soziale NRW - Dortmund Nordstadt ab dem Jahr 2015 zu erstellen. Das Konzept wird dem Rat mit einer weiteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt.


zu TOP 3.7
Stadtumbau West - "generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen";
hier: Machbarkeitsstudie, Festlegung des Stadtumbaugebietes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10411-13)

Folgende Empfehlung (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 18.09.2013 lag dem Rat der Stadt vor:

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirkvertretung Hörde vom 17.09.2013:
Ergänzung :
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schlägt einstimmig vor, die Machbarkeitsstudie direkt in Auftrag zu geben.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der o. g. Ergänzung zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen vorzubereiten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB ein Stadtumbaugebiet festzulegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche
Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen

AUSWI, 18.09.2013:

RM Weber erhebt die o.a. Ergänzung aus der Bezirksvertretung Hörde zum Antrag.
Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass er in der Vorlage den
entsprechenden Hinweis zur Barrierefreiheit vermisst.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet darum, den Seniorenbeirat im Stadtbezirk Hörde in die weiteren
Überlegungen einzubeziehen.

Zum Antrag des RM Weber sowie der Ergänzung aus der Bezirksvertretung Hörde, erläutert Herr
Wilde, dass er dem gerne folgen würde, aber ihm dies, aufgrund der aktuellen Fördersituation, nicht
direkt möglich sei. Er sagt heute zu, dass er, sobald der entsprechende Beiwilligungsbescheid vorliege
oder ein förderunschädlicher, vorzeitiger Beginn attestiert werde, die Machbarkeitsstudie zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h., ohne weitere zeitliche Verzögerung durch erneute politische
Beratungsfolge in Auftrag geben werde. Letzteres sieht er als entbehrlich an, da das heutige Votum
des Fachausschusses als eindeutige politische Willensbekundung zugrunde gelegt werden könne.

Zum Thema Barrierefreiheit verdeutlicht er, wie selbstverständlich dieser Aspekt inzwischen sei. Er
versichert weiter, dass spätestens bei der Durcharbeitungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung der Barrierefreiheit auf jeden Fall Rechnung getragen werde.

Herr Lürwer informiert, ergänzend zu den Äußerungen des Herrn Wilde darüber, dass sich auch im
städtischen Haushalt derzeit noch keine entsprechende Auftragserteilung für die Vergabe der
Machbarkeitsstudie abbilde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden ob, vor dem Hintergrund der o. a. Informationen der Verwaltung, der
Antrag des RM Weber weiter aufrechterhalten bleiben solle, erklärt RM Pisula, dass es seiner Fraktion
in erster Linie darum gehe, eine weitere, unnötige zeitliche Verzögerung der Angelegenheit, durch eine nochmalige, politische Beteiligung möglichst zu vermeiden.

Dem o. a.Vorschlag von Herrn Wilde könne seine Fraktion demnach folgen, wenn man davon ausgehe, dass die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolge und dies, wie oben geschildert durch Förderbescheide und Haushaltsmittel definiert werde.

Dem Hinweis von Herrn Lürwer folgend, möchte RM Pohlmann wissen, ob die Vergabe denn wirklich
ohne weitere politische Beteiligung möglich sei oder nicht doch noch der Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beteiligt werden müsse.

Hierzu äußert Herr Lürwer, dass der heute artikulierte politische Wille in sofern klar sei, als dass man
nun umgehend in Verhandlungen mit der Kämmerei treten könne, um die entsprechende
Auftragserteilung im Haushalt abzubilden.

Vor dem Hintergrund der Schilderungen des Herrn Wilde sowie des RM Pisula erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein
generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen vorzubereiten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB ein Stadtumbaugebiet
festzulegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche
Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.


Zudem lag den Mitgliedern des Rates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 19.11.2013 vor:

„Für das „generationsübergreifende Bürgerzentrum Wichlinghofen“ konnte zwischenzeitlich bereits der Antrag zum Jahresförderprogramm 2014 gestellt werden. Aus formalen Gründen ist deshalb eine Anpassung der Vorlage (Datum 27. August 2013) erforderlich.

Ergänzung „Beschlussvorschlag“
Der Beschlussvorschlag ist durch folgenden Text zu ergänzen:
Es entstehen Gesamtaufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 50.000 €.

Änderung „Finanzielle Auswirkungen“
Die bisherigen Ausführungen zu den „finanziellen Auswirkungen“ sind durch folgenden Text zu ersetzen:

Für die Machbarkeitsstudie entstehen Gesamtaufwendungen in der Teilergebnisrechnung von StA 61 i.H.v. 50.000,00 €.

Die Machbarkeitsstudie soll im Rahmen der Städtebauförderung mit Fördermitteln zu 80 % (40.000,00 €) gefördert werden. Der Förderantrag ist bereits gestellt, mit einem Zuwendungsbescheid ist jedoch nicht vor Ende 2014 zu rechnen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt daher vorbehaltlich der Förderzusage durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Bewirtschaftung der Maßnahme ist bei StA 61 im Rahmen der Projektmaßnahme 61H00903014013 wie folgt vorgesehen:

ProduktErtrags-/AufwandsartSachkonto20142015Gesamt
61_0090301Sach. und DL Beratung529 2002.000 €48.000 €50.000 €
61_0090301Landeszuweisungen413 200-1.600 €-38.400 €-40.000 €
Saldo (Städt. Eigenanteil):400 €9.600 €10.000 €

Die zuvor genannten zusätzlichen Aufwendungen werden noch nachträglich im Haushaltsplanentwurf 2014 berücksichtigt. Diese Anpassung ist bereits in den Veränderungslisten zum endgültigen Haushaltsplan 2014 berücksichtigt.

Ich bitte Sie, die dargelegten Änderungen bei Ihrer Beschlussfassung zu berücksichtigen.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig - unter Einbeziehung der Ergänzung (Schreiben der Verwaltung vom 19.11.2013) - folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen vorzubereiten. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB ein Stadtumbaugebiet festzulegen, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Es entstehen Gesamtaufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 50.000 €.


zu TOP 3.8
Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

Der Rat nahm den Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)

Der Rat nahm die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „Geonetzwerk metropoleRuhr“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10869-13)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.11
Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 und 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10875-13)

Der Rat der Stadt nahm zur Kenntnis, dass sich aufgrund der Konsolidierungsmaßnamen im Rahmen des Projektes „Haushalt 2013/2014“ Änderungen im zeitlichen Ablauf beantragter Maßnahmen im Sanierungsgebiet City zum STEP 2014 und STEP 13 ergeben. Betroffen sind die Projekte „Marienkirchhof/Schuhof“ und „Lichtpromenade“, welche zwei Jahre später beginnen, als ursprünglich geplant.


zu TOP 3.12
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund": Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10847-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 20.11.2013 vor:

„In der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.11.2013 wurde nachfolgende Frage gestellt, die ich hiermit beantworte.

„Frau Rm Zielazny (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Auskunft, warum eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 10.465.574,-- € erfolgt, wenn gleichzeitig hohe Investitionskosten für dringend notwendige Maßnahmen anfallen.“

Stellungnahme:
Die erforderlichen Investitionsmaßnahmen sind in der Finanzplanung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund ausgewiesen, der Bestandteil des Wirtschaftsplans ist. Die Finanzierung der Investitionen ist im Wesentlichen durch die in den Abwassergebühren enthaltenen Abschreibungsgegenwerte sicher gestellt. Daneben zahlt der städtische Haushalt weitere rd. 5,96 Mio. € an den Eigenbetrieb, die der Investitionsfinanzierung im Eigenbetrieb dienen. Der Betrag resultiert aus der Differenz zwischen den in der Abwassergebührenkalkulation gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) angesetzten kalkulatorischen Abschreibungen und den im Erfolgsplan des Eigenbetriebs ausgewiesenen bilanziellen Abschreibungen.

Durch die Gewinnausschüttung erhält die Stadt Dortmund eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals (Anlagevermögen Kanalnetz).

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Falk vom Tiefbauamt (50-22663) zur Verfügung.“


Seitens der Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlagen zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da nach Auffassung seiner Fraktion hierdurch bedingt kontinuierliche Gebührenerhöhungen zu erwarten seien.

Weiter wies Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) darauf hin, dass auch seine Fraktion die Verwaltungs-vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.12 und 3.13 ablehnen werde, obwohl die Gründung des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ richtig sei.

Wesentlicher Grund hierfür sei, dass der Eigenbetrieb keine Personalhoheit haben werde, was nach Auffassung seiner Fraktion unabdingbar sei, um den Eigenbetrieb gut steuern zu können.

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Prüsse zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Gründung des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ zustimmen werde. Er bat in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, dass die zu erwartende Einstellung von Personal sukzessive nach Bedarf erfolge und halbjährlich in den entsprechenden Gremien, wie z. B. dem Betriebsausschuss, hierüber berichtet werde.

Nachdem auch Rm Reppin (CDU) und Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen signalisiert hatten, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017.

3. Der Rat der Stadt beschließt eine Vorabgewinnausschüttung des geplanten Jahresüberschusses 2014 in Höhe von 10.465.574 EUR an den städtischen Haushalt. Von diesem Betrag werden 5.964.300 EUR dem Eigenbetrieb im Jahr 2014 zu Investitionszwecken wieder zugeführt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Der Eigenbetrieb nimmt am städtischen Cash-Pooling teil. Im Bereich Finanzierung werden die Dienstleistungen der Stadtkämmerei in Anspruch genommen.

4. Der Rat der Stadt überträgt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) die Aufgabe des Betriebsausschusses gemäß § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

5. Der Rat der Stadt bestellt den derzeitigen Leiter der Abteilung Stadtentwässerung und stellvertretenden Amtsleiter des Tiefbauamtes, Herrn Dr.-Ing. Christian Falk zum technischen Betriebsleiter und Herrn Städt. Verwaltungsdirektor Frank Schnelle zum kaufmännischen Betriebsleiter.

6. Der Rat der Stadt beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 2.000.000 EUR pro Maßnahme. Die vorgeschriebene Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte bzw. erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache Nr.: 10439-13). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10861-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.14
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10954-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.15
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10843-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2011 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 2 - ab dem 01.12.2013 anzuwenden.


zu TOP 3.16
Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis "Neben dem Brand" und "Auf dem Brand" von Ostenhellweg bis "Neben dem Brand"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08294-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis „Neben dem Brand” und „Auf dem Brand” von Ostenhellweg bis „Neben dem Brand”.


zu TOP 3.17
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage "Weddepoth" von Kampstraße bis Westenhellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10514-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage „Weddepoth” von Kampstraße bis Westenhellweg.


zu TOP 3.18
Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11267-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2013 vor (Drucksache Nr.: 11267-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

1) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass dem Flughafen Dortmund im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) lediglich eine regionale Bedeutung beigemessen wird („regionalbedeutsamer Flughafen“).

2) Der Rat fordert die Verwaltung auf, diese Einschätzung zur regionalen Bedeutung des Flughafens in der Stellungnahme der Stadt zum LEP zu übernehmen.

Begründung:
Im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW wird unter dem Punkt 8.1-6 „Ziel Landes bzw.
regionalbedeutsame Flughäfen in NRW“ der Flughafen Dortmund als regionalbedeutsamer Flughafen eingestuft. Laut LEP-Entwurf dürfen regionalbedeutsame Flughäfen und sonstige Flughäfen nur bedarfsgerecht und in Abstimmung mit den landesweit bedeutsamen Flughäfen gesichert werden.
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“ trägt den Realitäten im Luftverkehrswesen des Landes Rechnung und macht deutlich, dass der Flughafen für das Land nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Flughäfen Düsseldorf mit 14 Millionen sowie Köln/Bonn mit 6 Millionen Passagieren sowie dem dortigen Ausmaß des Frachtverkehrs relativieren die Bedeutung des Dortmunder Flughafens, der seit Jahren lediglich rd. 5 % des NRW-Aufkommens abwickelt. Eine landesbedeutsame Funktion oder sogar eine Bedeutung im europäischen Luftverkehr lässt sich daraus nicht ableiten.

Der Flughafen wird mit einem jährlichen Verlustausgleich von ca. 20 Millionen Euro von den Stadtwerken DSW21 am Leben gehalten. Dazu kommt das Risiko von Rückzahlungsverpflichtungen in Millionenhöhe aufgrund der bei der EU anhängigen Beihilfeverfahren.
Die Pläne für die Erweiterung der Betriebszeiten und die immer wieder ins Gespräch gebrachte
Verlängerung der Landebahn entsprechen nicht den tatsächlichen Notwendigkeiten am Dortmunder Flughafen. Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein Anstieg der Passagierzahlen nicht einhergeht mit einem Anstieg der Erträge.

Bei all diesen negativen Entwicklungsprognosen ist es fahrlässig, dass es noch immer keine Auffangszenarien für den Worst Case gibt und stattdessen am Wachstumsmärchen des Flughafens festgehalten wird.
Bei der Einstufung als „regionalbedeutsam“ kann der Flughafen insbesondere bei Abwägung der Nachbarschaftsinteressen nicht mehr auf seine landespolitische Bedeutsamkeit verweisen. Und das ist gut für die lärmgeplagten Dortmunder BürgerInnen insbesondere in Aplerbeck, Brackel, Hörde und Hombruch.“


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete Rm Reuter den o. a. Antrag ihrer Fraktion hinsichtlich der zu erarbeitenden Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes.

In diesem Zusammenhang begrüßte sie die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“, was letztendlich den Realitäten Rechnung trage und außerdem deutlich mache, dass der Dortmunder Flughafen für das Land Nordrhein-Westfalen nur eine untergeordnete Rolle spiele. Insofern lehne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jegliche Planung hinsichtlich der Erweiterung der Betriebszeiten bzw. der Verlängerung der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens ab.
Anschließend sprachen sich Rm Berndsen (SPD) sowie Bm Sauer (CDU) ausdrücklich gegen den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag aus.

In ihren Ausführungen verdeutlichten sie nochmals die verkehrliche und auch wirtschaftliche Bedeutung des Dortmunder Flughafens. Da dieser mit seinen attraktiven Infrastrukturangeboten neben den Drehkreuzen Düsseldorf und Köln einen unverzichtbaren Platz in der Flughafenlandschaft von NRW einnehme, bedarf es einer adäquaten landesplanerischen Einordnung, die ihrer Auffassung nach durch den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht gegeben sei.

Nachdem sich in der weiteren Diskussion Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Münch (FBI) und
Rm Thieme (NPD) für eine Beschlussfassung des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen vom 05.11.2013 ausgesprochen hatten, machte abschließend OB Sierau deutlich, welche Bedeutung der Dortmunder Flughafen nicht nur für die Stadt Dortmund, sondern für die gesamte Region habe. Weiter machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass Verkehrsinfrastruktur
gleich welcher Art und dazu zählen natürlich auch Flughäfen auf der ganzen Welt öffentlich gefördert werden müsse. Von daher bat er, dies bei den Diskussionen auch zu berücksichtigen.

Bei Stimmenthaltung von Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) lehnte der Rat der Stadt mit
Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke,
der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2013 ab.


zu TOP 3.19
Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2012-2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11035-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau Stadträtin Diane Jägers und Herrn Dr. Rainer Mackenbach zu Delegierten der Stadt Dortmund für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und Herrn Dr. Rainer Mackenbach zum Delegierten der Stadt Dortmund für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Projekt KMUni - zur Stärkung des Personalmarketings in Unternehmen - in Kooperation mit der Stadt Bochum und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11103-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Wirtschaftsförderung das Projekt KMUni gemeinsam mit der Stadt Bochum vorbehaltlich einer 80%igen Förderung durch das Wirtschaftsministerium NRW im Zeitraum von frühestens 1.12.2013 bis spätestens 31.12.2015 durchführt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2014 bis 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11012-13)

Hierzu lag dem Rat folgendes Schreiben der Verwaltung vom 20.11.2013 vor:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 12. November 2013 als zusätzliche Information für die Beschlussfassung der Vorlage „Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2014 bis 2019“ im Rat eine Tabelle über die Aufteilung der Fördermittel im Jahr 2014 auf die einzelnen Handlungsfelder erbeten.

Diese Tabelle füge ich als Anlage diesem Schreiben bei.“

Endgültige Aufteilung der Beträge nach Handlungsfeld und Verband für 2014
HandlungsfeldAWO CVDRKDW JK PW Summen
Aids-Beratung 64.543 €64.543 €
Altenarbeit in Begegnungsstätten416.593 €73.059 €28.337 €24.657 €5.677 €15.386 €563.709 €
Seniorenbüros139.059 €131.864 €48.312 €139.638 € 60.560 €519.433 €
Betreuungsarbeit in Stadtsiedlungen
Aufsuchende Krankenpflege f. Wohnungslose 46.916 € 46.916 €
Drogenhilfe / Suchtkrankenhilfe 261.400 € 368.442 € 1.644.672 €2.274.514 €
Hilfen bei psychischen Erkrankungen 273.812 € 133.111 €406.923 €
Hilfen für Prostituierte 198.000 € 198.000 €
Migrantenbetreuung 10.661 €11.848 € 26.831 €19.720 € 69.060 €
Unterstützung der Selbsthilfe 8.197 € 94.207 €102.404 €
Unterstützung von Betreuungsvereinen 89.951 € 72.608 €162.559 €
Soziale Beratung/Freiwilligenarbeit 56.607 €66.445 €110.429 €46.553 €47.181 €81.081 €408.296 €
Zielgruppenspezifische Prävention 75.900 €75.900 €
Fördersumme 2014622.920 €642.764 €187.078 €1.124.849 €72.578 €2.242.068 €4.892.257 €



Nachdem Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Taranczewski (SPD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Grollmann (CDU) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen signalisiert und dabei deutlich gemacht hatten, dass die vorliegenden Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2014 - 2019 eine gute Grundlage für die nächsten Jahre seien, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Sozialen Dienste in den Bereichen der Sozialhilfe und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2014 bis 2019 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie
Rm Sohn (SPD) nicht teil.


zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10994-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 659.800,00 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.


zu TOP 5.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10995-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 27.200 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.



zu TOP 5.4
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2013 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11228-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von insgesamt 14.000.000 € für das Haushaltsjahr 2013 und die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Eintrittspreiserhöhungen für die städtischen Hallenbäder, den Zoo und den Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10479-13)

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.11.2013 lag den Mitgliedern des Rates zum obigen Tagesordnungspunkt vor (Drucksache Nr.: 10479-13-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt unter den o. g. TOP den folgenden Antrag ein
und bittet um Beratung und Abstimmung:

1. Der Rat beschließt, keine Erhöhung der Eintrittspreise für den Zoo ab 01.01.2014 für
ermäßigte Einzeltickets vorzunehmen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Dr. Brunsing kurz den o. g. Antrag seiner
Fraktion und machte dabei deutlich, dass die Erhöhung der Eintrittspreise einerseits nachvollziehbar sei, dies aber nicht, so wie man dies auch beantragt habe, für die ermäßigten Eintrittskarten gelten solle.

Anschließend sprachen sich Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) gegen die vorliegenden Eintrittspreiserhöhungen für die städtischen Hallenbäder, den Zoo und den Westfalenpark aus, da einerseits zu befürchten sei, dass diese zu einem Rückgang der Besucherzahlen führen werden, und andererseits insbesondere für einkommensschwache Familien, von denen es bedauerlicherweise immer mehr in Dortmund gebe, nicht mehr bezahlbar seien.

Nachdem anschließend Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Dr. Eigenbrod (CDU) sowie
Rm Klösel (SPD) verdeutlicht hatten, dass die vorliegenden Eintrittspreiserhöhungen notwendig
und auch vertretbar seien, erklärte StR’in Zörner, dass der Sozialtarif bei den Zooeintrittspreisen unverändert bleibe. Insofern sei für sie die diesbezüglich geäußerte Krititk nicht nachvollziebar.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.11.2013 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


zu TOP 6.2
Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Karl-Otto Galler, 1. Vorsitzender des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V. sowie an Herrn Hans-Eberhard Urbaniak, stellvertretender Vorsitzender des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10959-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den 1. Vorsitzenden des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V., Herrn Karl-Otto Galler, sowie an den stellvertretenden Vorsitzenden des Allgemeinen Turnvereins Dorstfeld 1878 e.V., Herrn Hans-Eberhard Urbaniak, wegen ihrer besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


zu TOP 6.3
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler 2014
- Wahl der Fachpreisrichter -
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10976-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.11.2013 vor:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des
Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler 2014 in der Sparte Musik

Als Fachpreisrichter
Herrn Benedikt Stampa, Dortmund
Herrn Waldo Riedl, Dortmund
Herrn Volker May, Dortmund
Frau Elisabeth Sedlack-Zeidler, Dortmund
in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

Frau BM Birgit Jörder (SPD-Fraktion)
Frau Brigitte Thiel (SPD-Fraktion)
Herrn Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU-Fraktion)
Frau Ulrike Märkel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)


Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.11.2013 -
einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstler 2014 in der Sparte Musik

Als Fachpreisrichter
Herrn Benedikt Stampa, Dortmund
Herrn Waldo Riedl, Dortmund
Herrn Volker May, Dortmund
Frau Elisabeth Sedlack-Zeidler, Dortmund
in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

Frau BM Birgit Jörder (SPD-Fraktion)
Frau Brigitte Thiel (SPD-Fraktion)
Herrn Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU-Fraktion)
Frau Ulrike Märkel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)


zu TOP 6.4
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10981-13)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 12.11.2013 vor:

„In der Zeit vom 05.11.2013 - 10.11.2013 fanden in der Helmut-Körnig-Halle die Para-Badminton
Weltmeisterschaften 2013 statt, an der rund 250 Sportlerinnen und Sportler aus 37 Nationen
teilnahmen. Bei diesen Weltmeisterschaften konnten auch zwei Dortmunder Behindertensportlerinnen
und ein Dortmunder Behindertensportler Medaillen erringen. So gelang es Katrin Seibert sowohl im
Damen Doppel (stehend) als auch im Mixed (stehend) jeweils den Weltmeistertitel zu erringen.
Zusätzlich gewann sie die Bronzemedaille im Damen Einzel (stehend). Valeska Knoblauch schließlich
sicherte sich im Rollstuhl insgesamt zwei Bronzemedaillen. Diese Medaillen erzielte sie zum einen im
Damen Doppel und zum anderen gemeinsam mit dem Dortmunder Young-Chin Mi im Mixed-
Wettbewerb. Damit erfüllen diese drei Personen in analoger Anwendung der Regelungen des § 6 der
Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund ebenfalls die Voraussetzungen für eine Ehrung
durch die Stadt Dortmund.

Da die Para-Badminton Weltmeisterschaften 2013 erst in der vergangenen Woche stattfanden, war eine Berücksichtigung dieser sportlichen Erfolge in der Vorlage nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag der Vorlage um Katrin Seibert, Valeska Knoblauch und Young-Chin Mi zu erweitern und sie wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet ebenfalls mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.“


Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung des Ergänzungsschreibens der Verwaltung vom 12.11.2013 - einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Sportlerinnen Sue Kussbach, Christina Hammer und Carina Bär sowie die Sportler Maximilian Munski, Hannes Ocik, Maximilian Reinelt, Felix Drahotta, Anton Braun, Richard Schmidt, Kristof Wilke, Eric Johannesen, Martin Sauer, Ralf Holtmeyer, Lauritz Schoof und Hans-Peter Durst, Katrin Seibert, Valeska Knoblauch, Young-Chin Mi wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet entsprechend den Regelungen des § 6 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


7. Schule

zu TOP 7.1
Fortschreibung und Ergänzung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10531-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.11.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaftgen liegt folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.13 vor:

Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zustimmt:

„Wir fordern die Verwaltung auf, von einer geplanten Vermarktung des Gebäudes und des Geländes der Augustinus-Grundschule abzusehen. Das Gebäude soll weiterhin der Erich-Kästner-Grundschule für schulische Zwecke zur Verfügung stehen.
Begründung:
Aufgrund der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Grundschulen in Brackel, insbesondere aufgrund des Neubaugebietes Hohenbuschei, ist eine Vermarktung des Geländes der ehemaligen Augustinus-Grundschule zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Es ist abzusehen, dass in den kommenden Jahren jeweils ca. 20 – 25 neue Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aus Hohenbuschei in die Grundschule eingeschult werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Erich-Kästner-Grundschule in den kommenden Jahren dreizügig geführt werden muss. Um zu gewährleisten, dass die Schulkinder dann auch wohnortnah beschult werden können, ist der vorläufige Erhalt der Räume der Augustinus-Grundschule notwendig.“

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht für das Jahr 2012/13 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass
der Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zurückgegeben wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht für das Jahr
2012/13 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur
Kenntnis.“


Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 12.11.2013 vor:

„Die BV Lütgendortmund nahm den Bericht für das Jahr 2012/13 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.

Herr Lieven (SPD-Fraktion) stellte den Antrag, die HS Bövinghausen abzureißen zu lassen und das Gelände dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Dieser Antrag wurde einstimmig durch die BV beschlossen.“

Nachdem seitens der SPD-Fraktion Rm Spieß darauf hingewiesen hatte, dass man nicht nur
die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, so wie dies vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen worden sei, sondern auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterleiten sollte, nahm
der Rat der Stadt den Bericht für das Jahr 2012/2013 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.
Die beiden Empfehlungen der Bezirksvertretung Brackel und der Bezirksvertretung Lütgendortmund werden als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.


zu TOP 7.2
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11266-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgende
Anträge vor:


1. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.11.2013 (Drucksache Nr.: 11266-13-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Petition an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages:

Der Rat der Stadt Dortmund ruft den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an, damit der Gesetzentwurf des Bundesrates vom 3. Mai 2013 (BR-Drucksache 319/13) zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit – schnellstmöglich nach der Konstituierung des neuen Bundestages (18. WP) aufgegriffen und unverändert beschlossen wird.“

Begründung:

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung
an den Kosten für Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger läuft zum
31. Dezember 2013 aus.

Die über das SGB II geförderte Schulsozialarbeit leistet einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Bildung und Teilhabe und muss über den 31.12.2013 hinaus fortgeführt werden.
Zur Weiterfinanzierung von Sozialarbeit ist eine Entfristung der Bundesfinanzierung erforderlich.

Ziel muss es sein, auch nach dem Jahr 2013 sicherzustellen, dass für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben erreicht wird.

Wie sich aus den bisherigen Erfahrungen in Dortmund und NRW gezeigt hat, stellt dabei die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ein strukturelles Element und eine unbedingt erforderliche Unterstützung einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik dar. Die Ziele der gesellschaftlichen Integration durch Bildung und den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut, soziale Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen, werden durch diese Struktur ganz wesentlich unterstützt.

Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Ihre Angebote sind niederschwellig, da sie für Kinder und Jugendliche im Schulalltag gegenwärtig und direkt zu erreichen sind. Schulsozialarbeiter(innen) schaffen Vertrauen und gehen auf Kinder und Jugendliche zu. Probleme werden auch durch eine veränderte Zusammenarbeit mit den Eltern früher erkannt. Hilfe kann schnell und bedarfsgerecht organisiert werden. Die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann gewährleistet werden, u. a. durch Beratung der
Träger aber auch durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern.
Entsprechend zielgruppenorientiert ist die Schulsozialarbeit dabei ausgerichtet.

Der Rat der Stadt Dortmund hatte den Bund und das Land mit einer Resolution vom Februar dieses Jahres aufgefordert, die Befristung der Finanzierung für die Schulsozialarbeit aufzuheben und die Voraussetzungen zur Fortführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes des Bundes über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft zu ermöglichen.

Bislang hat sich der Deutsche Bundestag mit dem vom Bundesrat initiierten Gesetzentwurf nicht befasst. Mit der Petition an den Petitionsausschuss soll nun erreicht werden, dass sich der neu konstituierte Bundestag der Angelegenheit annimmt und kurzfristig eine Entscheidung zum vorgelegten Gesetzentwurf trifft.“


2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2013 (Drucksache Nr.: 11266-13-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet darum, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die derzeit hinsichtlich der Bildung einer Bundesregierung
verhandelnden Parteien von CDU, CSU und SPD auf, in einem Koalitionsvertrag die dauerhafte Finanzierung der bisher durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeit sicherzustellen.

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Forderung unmittelbar an die Parteivorsitzenden von
CDU, CSU und SPD zu übermitteln.

Begründung:
Die von der SPD-Fraktion beantragte Petition an den Petitionsausschuss kann erst nach der Konstituierung des neuen Bundestages und der Ausschüsse beraten werden. Deshalb sollte schon jetzt in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Sicherstellung der Schulsozialarbeit berücksichtigt werden.

Die inhaltliche Begründung zur Fortführung der Schulsozialarbeit ergibt sich aus dem Antrag der SPD.“


Nachdem Rm Spieß (SPD) den vorliegenden Antrag seiner Fraktion kurz erläutert und dabei deutlich gemacht hatte wie wichtig die Schulsozialarbeit sei, erklärte für die CDU-Fraktion Rm Neumann, dass auch seiner Fraktion die Bedeutung der Schulsozialarbeit durchaus bewusst sei. Da jedoch aufgrund der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung der Bereich Schule Sache der Länder sei, müsse die entsprechende Finanzierung über die Länder erfolgen. Rm Neumann (CDU) stellte von daher folgenden Antrag:

„Eine kommunale Finanzierung der Stellen für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Städte und Gemeinden nicht möglich.

Der Rat der Stadt appelliert an die Landesregierung ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus verstärkt zu ermöglichen.“

Nachdem anschließend Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke),
Rm Münch (FBI) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) das jeweilige Abstimmungsverhalten verdeutlicht hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.11.2013.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD den o. a. Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2013.
3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich von Rm Neumann (CDU) gestellten Antrag ab.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10437-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des
Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:


zu TOP 8.2
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen für das Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11258-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen in Höhe von 6.076 T€ mit der in der Anlage 1 dargestellten Deckung.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Investive Zuschüsse an die Eigenbetriebe; Umstellung der bilanztechnischen Abbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10832-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm zur Kenntnis, dass zukünftig die investiven städtischen Zuschüsse nicht wie bisher als Sonderposten, sondern als Kapitalrücklage in den Bilanzen der Eigenbetriebe abgebildet werden.

zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10936-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2012. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 36.587.972,65 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.


zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10934-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2012 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von
11.401,49 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10935-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2012 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 412.476,84 € erhöht wird.


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10939-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2012 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine
Entnahme in Höhe von 10.994.750,41 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem
Jahresergebnis 2012 von -10.626.250,41 € verrechnet und der verbleibende Betrag
von 368.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2012
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahres-
abschlusses 2013 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu
beauftragen.



zu TOP 9.6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10853-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2014;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2014 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 9.7
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11005-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der Wasserversorgung Hünxe GmbH auf die Gasversorgung Hünxe GmbH, der Umfirmierung in Gemeindewerke Hünxe GmbH und der Beteiligung der GELSENWASSER AG mit 49 % der Geschäftsanteile zu.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Monegel (CDU) nicht teil.


zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10966-13)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 198.999,33 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.628.003,87 €.




zu TOP 9.9
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.10
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.11
Haushaltsneutrale Auflösung einer Forderung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pensionsrückstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10980-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die außerplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 524.059,59 Euro gemäß § 83 Absatz 2 GO. Die Deckung erfolgt durch Auflösung der entsprechenden Rückstellung in gleicher Höhe.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Wildtierhaltung im Zirkus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10608-13)

Nachdem sich Rm Dr. Tautorat (Die Linke) für den vorgelegten Bericht zur Wildtierhaltung im Zirkus bedankt hatte, wies sie außerdem in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es zwischenzeitlich neue rechtliche Erkenntnisse zu dieser Thematik gebe.

Auf Vorschlag von Bm’in Jörder verständigte sich der Rat der Stadt darauf, dass diese der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, damit diese von der Verwaltung bewertet und ggf. dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nochmals vorgelegt werden.

Der Rat der Stadt nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Benennung von Delegierten für die 8. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10931-13)

Bm’in Jörder wies darauf hin, dass man sich interfraktionell darauf verständigt habe, wegen der zeitgleichen Ratssitzung keine Delegierten für die 8. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen zu benennen.

Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt so zu verfahren.


zu TOP 10.3
Neubenennung der beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11002-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die beiden ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:

Ø Für Herrn StR Wilhelm Steitz: Frau StR’in Diane Jägers

Ø Für Herrn Geschäftsführer WF Udo Mager: Herrn Geschäftsführer WF Thomas Westphal


zu TOP 10.4
Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10562-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.5
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Stadtplakette
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11182-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Otto Kentzler die Stadtplakette zu verleihen.

zu TOP 10.6
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmunder Nordstadt
hier: Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum,
Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol
konsumierende Personen; Café BERTA“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11000-13)

Folgende Empfehlung (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 19.11.2013 lag den Mitgliedern des Rates vor:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag aller im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Fraktionen vor, welcher einstimmig beschlossen wurde:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Vermieter der Räumlichkeiten des Cafe Berta in der Heroldstraße 22 zu verhandeln, dass eine eventuelle Kündigung des Mietvertrages erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen vorgenommen werden kann.

Begründung:
Nach momentanem Stand endet die Projektlaufzeit des Cafe Berta als niedrigschwellige Anlauf-
und Beratungsstelle für alkoholkonsumierende Menschen am 31. März 2014. Der Mietvertrag für
die Räumlichkeiten des Cafes endet am 31.05.2014, die Kündigungsfrist des Vertrags ist der
30. November 2013.

Die Fortführung des Cafes über den 31. März 2014 hinaus wird sich erst in den anstehenden
Haushaltsberatungen klären. Diese Beratungen werden frühestens im Dezember abgeschlossen sein. Um die Option einer Fortführung des Cafe Berta in den momentanen bewährten Räumlichkeiten zu erhalten, sind vor dem Hintergrund der Kündigungsfrist des Mietvertrages unmittelbar Verhandlungen mit dem Eigentümer notwendig.

Unter Einbeziehung des o. g. Antrages empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Kurzbericht der Verwaltung zum Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen; Café BERTA“ zur Kenntnis, insbesondere die Information, dass das Projekt von der Verwaltung als erfolgreiches Projekt bewertet wird und es nach Auslaufen des Projekt- und Förderzeitraumes planmäßig zum 31.03.2014 endet.


Nachdem Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Krause (CDU), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) nochmals verdeutlicht hatten, wie wichtig das vorliegende Projekt aus ordnungs- und sozialpolitischer Sicht sei, informierte StR’in Jägers den Rat der Stadt darüber, dass entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu Beginn der nächsten Woche ein Änderungsvertrag mit dem Vermieter dahingehend abgeschlossen wird, dass künftig nur eine dreimonatige Kündigungsfrist gelte und somit dem Wunsch des Fachausschusses Rechnung getragen werde.

Der Rat nahm daraufhin den Kurzbericht der Verwaltung zum Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen; Café BERTA“ zur Kenntnis, insbesondere die Information, dass das Projekt von der Verwaltung als erfolgreiches Projekt bewertet wird und es nach Auslaufen des Projekt- und Förderzeitraumes planmäßig zum 31.03.2014 endet.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Inobhutnahme von Kindern in Dortmund wegen Kindeswohlgefährdung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10874-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 10874-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch (FBI) folgende Nachfrage:

Welche Konsequenzen zieht die Gesamtverwaltung aus der räumlich sehr differenzierten Situation, was die Inobhutnahme von Kindern in Dortmund wegen Kindeswohlgefährdung betrifft?


zu TOP 11.1.2
Optimierung des städtischen Ordnungspräsenzdienstes zur Prävention von Wohnungseinbrüchen in der dunklen Jahreszeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11273-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11273-13) erfolgt voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.3
Schutz von Kunstgegenständen und Wertmetallen in den Dortmunder Kirchen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11274-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11274-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Sicherung der Sudkessel-Dekoration von der Ruine Kronenburg für das Brauereimuseum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11277-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11277-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


11.2 Anfragen der Gruppe der NPD

zu TOP 11.2.1
Finanzielle Auswirkungen Urteil des Landessozialgerichtes Hartz-IV für Sinti und Roma
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 11016-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11016-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17:55 Uhr von Bm’in Jörder beendet.





Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau Rita Brandt
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer

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