N i e d e r s c h r i f t

über die 13. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.05.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

b) beratende Mitglieder

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

d) Gäste

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Krause benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung:
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des AUSW am 29.03.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung des AUSW am 12.04.2000
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AWBF
(5. öffentliche Sitzung), des AUSW (12. öffentliche Sitzung) und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde (16. öffentliche Sitzung) am 12.04.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -


3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Wasserrecht; Zustandsüberprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999 - "Pflichtenheft" der unteren Wasserbehörde Dortmund-
- Ausschussvorlage
3.2 Arbeitskarte zum dezentralen Regenwassermanagement - Veröffentlichung auf CD-ROM
- Ausschussvorlage


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Besetzung von Vertretern/-innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 202, Verkehrsknoten Am Gottesacker
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)

- Ratsvorlage
4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung Brennaborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.5 Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund
- Ausschussvorlage
4.6 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
- Ausschussvorlage
4.7 Projekt Bahnhof Hörde
hier: Konkretisierung der Planungsvariante mittels
1. Durchführung eines Gutachterverfahrens und
2. Vergabe einer interdisziplinären Rahmenplanung
- Ausschussvorlage
4.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"
4.9 Basisinformation zum Ruhr-Lippe-Tarif

- Ausschussvorlage
4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Rütlistraße, westlich des Knotens Gottesacker/B1 in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


4.11 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins DEPOT" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998"
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.12 Präsentation des Stadtmodells
- Mündlicher Bericht


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung und den Umbau des Wohnhauses auf dem Grundstück Rittershofer Straße 75 in Dortmund-Mengede, Gemarkung Mengede, Flur 1, Flurstück 135
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung " Alte Kolonie - Bodelschwingher Str. 164 - 194"
- Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Do-Mengede vom 14.02.2000

- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Mengede vom 01.03.2000
5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -, - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
- Ausschussvorlage (hier: Entscheidung über das Hotelgebäude)
5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen in Dortmund-Schnee, In den Böcken 11
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes in Dortmund-Wambel, Nußbaumweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
5.6 Umbau und Nutzungsänderung eines ehemaligen Möbelhauses zu einem Senioren-/ und Fachpflegezentrum auf dem Grundstück Wittekindstraße 105
- Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre -
- Ausschussvorlage


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (AFWoG NRW);
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 17.03.2000
- Ausschussvorlage


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Kanalbau Bodieckstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.2 Kanalbau Jökerweg
- Ausschussvorlage
8.3 Ausbau der B 1 (A40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236n -
- Ratsvorlage

8.4 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage
8.5 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Straße "Florenzer Weg" in Dortmund-Schüren
Bebauungsplan Aplerbeck 192, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage
8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen östlich der "Eichwaldstraße" in Dortmund-Wickede, Antragsteller: Regional-Hausbau GmbH
- Ausschussvorlage


9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
10.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
- Ausschussvorlage


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und
b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

12.2 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21"- Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 nachversandt)
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage
12.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109 in Renninghausen"
12.4 Projekte zur Regenwasserversickerung in den Siedlungsgebieten Kley, Kirchderne und Lanstrop
- Ausschussvorlage

Die Tagesordnungspunkte 5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg, und
5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes in Dortmund-Wambel, Nußbaumweg, werden von der Verwaltung zurückgezogen, da das Modell des Hotelgebäudes noch nicht vorliegt.

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff. als TOP 8.8 sowie um die Dringlichkeitsanträge der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Ladenzentrum an der Gleiwitzstraße in Dortmund-Scharnhorst" als TOP 4.13 und "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für das Dezernat 6" als TOP 13.1 zu erweitern.

Herr RM Tech schlägt vor, den TOP 4.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg" in der Sitzung am 31.05.2000 zu behandeln.

Der TOP 4.1 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund, hier: Vorschläge für die Besetzung von Vertretern/-innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - soll durchlaufen.

Der TOP 10.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung - wird zusammen mit TOP 4.8 vertagt und für die Sitzung des AUSW am 31.05.2000 vorgesehen.

Zudem wird vorgeschlagen, den TOP 12.1 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und 12.1 b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum als eingebracht anzusehen und aufgrund des Diskussionsbedarfs am 14.06.2000 zu behandeln, der TOP 12.2 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21"- Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO - und 12.2 b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -, Ratsvorlage, wird als Tagesordnungspunkt der TO am 31.05.2000 eingeplant.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des AUSW am
29.03.2000


Der AUSW beschließt die Niederschrift einstimmig.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung des AUSW am
12.04.2000


Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AWBF
(5. öffentliche Sitzung), des AUSW (12. öffentliche Sitzung) und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde (16. öffentliche Sitzung) am 12.04.2000


Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung wird vom AUSW einstimmig beschlossen.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 16.05.2000
- gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2000 mit der Bezeichnung "Zoo Dortmund"


Herr RM Tech erläutert den gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2000 und stellt dabei heraus, dass der Antrag unter a) dahingehend verändert werden sollte, dass "Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo erhalten bleibt."

Herr RM Knieling macht deutlich, dass weiter an der Attraktivität des Zoos gearbeitet werden muss, den Wünschen der Bürger ist entgegenzukommen.

Herr RM Krüger sieht die Bedenken zur räumlichen Erweiterung mit der Beschlussvorlage ausgeräumt. Er fragt aber nach der Finanzierung des Urwaldhauses für Menschenaffen. Er sieht einerseits das Problem der artgerechten Haltung, andererseits muss die Präsentation der Tiere so erfolgen, dass diese von den Besuchern angenommen werden. Außerdem bittet er um Klärung, ob die Ausgleichsflächen für die Zooerweiterung in städtischem Besitz sind bzw. welche ggfs. anzukaufen sind. Herr RM Krüger stellt dar, dass für die Stadt Prioritäten gesetzt werden müssen. Es ist zu entscheiden, ob in das Affenhaus, das Konzerthaus, die Schulraumsanierung etc. investiert wird.

Herr StR Fehlemann bezeichnet die heutige Entscheidung als ersten Schritt, der zweite Schritt sind der Bebauungsplan und parallel die konzeptionelle Abwicklung und die zeitliche und finanzielle Schiene.

Herr RM Drabig ist der Meinung, dass der Zoo auch ein Teil der Lebensqualität der Stadt ausmache.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2000 mit der Bezeichnung "Zoo Dortmund" mit folgenden Punkten:

Die Planung zur Erweiterung des Zoogeländes erfolgt unter folgenden Maßgaben:

a) Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo bleibt erhalten.
b) Die entlang der B 54 vorgesehenen Ausgleichsfläche, die aufgeforstet werden soll, ist vor der Erweiterung anzulegen.
c) Es wird an der Zillestraße im südöstlichen Bereich ein dauerhafter Eingang zum Zoo geschaffen; im Nordosten wird kein Eingang vorgesehen.
d) Die Parkplatzflächen für den Zoo entlang der Zillestraße werden erweitert.
e) Die Parkplatzflächen an der Zillestraße und an der Mergelteichstraße werden bewirtschaftet.
f) Die ÖPNV-Anbindung wird optimiert; die Behelfsausfahrt Hacheney an der B 54 soll geschlossen werden.

Der AUSW empfiehlt einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Buchstabe A. - dem Rat der Stadt Dortmund, unter Beachtung des gemeinsamen Antrages der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2000 folgenden Beschluss zu treffen:

A. Urwaldhaus für Menschenaffen (Primaten)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz, das Angebot des Vereins "Zoofreunde
Dortmund e. V." anzunehmen, im Dortmunder Zoo als Bauherr unter Finanzierung der Planungs- und Bauleitungskosten ein Urwaldhaus für Menschenaffen (Primatenhaus) zu
errichten und des nach Fertigstellung in das städtische Vermögen zu entlassen.

2. Der Rat stimmt dem Angebot des Vereins zu, für den Neubau eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu gehen. Für die Stadt Dortmund entstehen hierfür keine Kosten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu Verhandlungen mit dem Ziel, die Finanzierung der Baukosten unter Beteiligung Dritter sicherzustellen.

B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer flächenmäßigen Erweiterung des Dortmunder Zoos im Grundsatz zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Dortmunder Zoo und seine Umgebung ein Bereichskonzept zu erarbeiten, das mit der Gesamtentwicklung des Raumes beiderseits der B54 und südlich der B1 abgestimmt ist.

Für den Dortmunder Zoo ist eine langfristige Perspektive der Entwicklung zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Flächen über eine Darstellung im Flächennutzungsplan zu sichern. Für die mittelfristige Erweiterung ist ein Bebauungsplan aufzustellen

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Wasserrecht; Zustandsüberprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach
DIN 1999 - "Pflichtenheft" der unteren Wasserbehörde Dortmund -
- Ausschussvorlage

Frau RM Lührs fragt, ob geprüft wird, dass Firmen diese Genehmigungen beantragen und ob innerhalb des Zeitraumes von fünf Jahren überprüft wird, ob die Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen eingesetzt werden.

Herr RM Krüger stellt die Frage, ob die Überprüfung dieser Anlagen gebührenpflichtig ist.

Herr Grote erklärt, dass die Auflagen zum Einbau der Anlagen im Betriebs- und Genehmigungsverfahren geregelt werden. Die Aufgabe der Zustandsüberprüfung unterliegt der Selbstüberwachung durch die Betriebe, so dass auch keine Gebühren anfallen.

Herr Keune macht darauf aufmerksam, dass die Entsorgung der Inhalte der Leichtflüssigkeitsabscheider durch die EDG für das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erfolgt. Dies ist eine optische Überprüfung, die die Zustandsüberprüfung alle fünf Jahre nicht ersetzen kann.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachstandsbericht der unteren Wasserbehörde über die Einführung des sogenannten "Pflichtenheftes" für die wasserrechtlich vorgeschriebene Zustandsüberprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999 zur Kenntnis.

3.2 Arbeitskarte zum dezentralen Regenwassermanagement - Veröffentlichung auf CD-
ROM
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech interessiert sich dafür, ob es auch weiterhin noch Karten geben wird oder ob diese nur auf Bestellung hergestellt werden.

Herr Grote macht deutlich, dass das Angebot der CD-ROM sich an Architekturbüros, Wohnungsbau-gesellschaften und andere, für die der natur- und bodenkundliche Teil sowie die Grundwassersituation und -belastungen interessant sind, richtet. Ansonsten wird es weiterhin eine individulle Beratung für den Bürger geben.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund hier: Vorschläge für die Besetzung von Vertretern/-innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - - Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Ratsvorlage und den Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2000 mit der Bezeichnung "Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund" durchlaufen.
Der CDU-Antrag enthält folgenden Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Hubert Jung zum Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund."

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.04.2000 der Änderungen Nr. 1des Bebauungsplanes Hom 240 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 202, Verkehrsknoten Am Gottesacker
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ratsvorlage


Herr RM Knieling begrüßt die Vorlage und fragt nach dem Zeitpunkt des Baubeginns.

Herr StR Fehlemann erläutert, dass unter der Voraussetzung, dass es im Juni 2000 zum Baubeschluss kommt, anschließend die Ausschreibung erfolgen kann. Unter günstigen Voraussetzungen könnte zum Jahreswechsel der Baubeginn sein.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verdeutlicht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bebauungsplan Ap 202 nicht zustimmen wird.

Herr StR Fehlemann stellt auf die Frage des Herrn RM Krüger dar, dass mit vorzeitigem Baubeginn die Finanzierung durch das Land, auch für die Stadtbahn und den Grunderwerb für die Straßenfläche, gegeben ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 202 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Vorlage zu verändern und das Bebauungsplan-Verfahren für den veränderten Planbereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung Brennaborstraße - gleichzeitig
teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 II. Erweiterung des Planbereiches III. Erneuter Offenlegungsbeschluss
- Ratsvorlage


Herr RM Neumann stellt die Fragen, wie viel der passive Schallschutz kostet und wann die Straße freigegeben wird.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass etwa im September 2000 die Straße unter Verkehr genommen werden kann.

Herr Ostholt erklärt, dass erfahrungsgemäß der passive Lärmschutz ca. 10 % der Summe kostet, die für Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zu zahlen ist. Er weist auf Punkt 7.2 der Begründung zum Bebauungspan Lü 158 - Verlängerung Brennaborstraße - hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.09.1996 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - um eine 3 m breite und ca. 30 m lange Fläche östlich des Grundstücks Sebrathweg 2 (frühere Bezeichnung Wittener Straße 384) zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen. Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Lü 158 - Verlängerung Brennaborstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Lü 159 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB.


4.5 Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund
- Ausschussvorlage


Frau RM Lührs hält die Vorlage für eine gute Darstellung der Lokalen Agenda. Sie fordert eine stärkere Einbindung der zukünftigen Käufer oder Mieter in die Planung.

Herr Wilde gibt dazu an, dass im Verfahren vorgesehen ist, die Ergebnisse der Werkstatt mit den Bürgern zu diskutieren. Anregungen und Bedenken werden aufgenommen und umgesetzt. Im Rahmen des Planverfahrens folgt die übliche Bürgeranhörung. Es ist vorgesehen, die künftigen Erwerber frühzeitig mit einzubinden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht eine Belastung dieses Standortes und hofft, dass die nächsten Standorte unbelastet sind.

Herr Wilde stellt dar, dass eine Unterbauung der Freileitungen, auch mit Gärten, nicht erfolgt.

Herr RM Krüger schlägt vor, den letzten Satz ("Er beschließt weiterhin, dass die Grundstücke zum vollen Verkehrswert zur Verfügung gestellt werden.") aus dem Beschlussvorschlag nicht zu beschließen, um keine weiteren Hürden für einen Verkauf aufzubauen.

Herr RM Jung erläutert, dass der Verkehrswert sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass das Projekt unter Marktbedingungen durchgeführt werden sollte.

Herr RM Berndsen fragt, wer den geringen Energiebedarf bei der Baustoffherstellung kontrolliert, wie es kontrollierbar wird sowie was flexible anpassungsfähige Hausgrundrisse sind.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Grundrisse mit einem gewissen Gleichklang die Wohnung aufteilen. Er erwartet Lösungen und Innovationen durch den Wettbewerb.

Herr RM Knieling gibt für die CDU-Fraktion an, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlags mit beschlossen werden sollte, um eine Gleichbehandlung der Investoren zu erhalten.

Beschluss:
Der AUSW lehnt mehrheitlich den Änderungsantrag, den ersten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen, ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Zielsetzung zur Entwicklung eines Modellprojektes mit dem Schwerpunkt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, einen ersten Baustein für das Modellprojekt am Steinweg in Oespel vorzubereiten und einen studentischen Ideenwettbewerb an der Fachhochschule Bochum zur städtebaulichen Qualifizierung zu begleiten.
Er beschließt weiterhin, dass die Grundstücke zum vollen Verkehrswert zur Verfügung gestellt werden.

Bitte Hinweis beachten (s. u.)!

4.6 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-
Sölderholz
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
- Ausschussvorlage


Frau s. B. Pohlmann-Rohr erfragt, warum die Häuser in Richtung Autobahn versetzt werden.

Herr Wilde verdeutlicht, dass direkt hinter der Schallschutzwand die geringste Lärmbelästigung ist. Die Orientierung der Gebäude ist so, dass die Gebäude auf der Süd-Ost-Seite des Grundstücks zur Autobahn hin entstehen, so dass das jeweilige Gebäude selbst den Garten vor dem Lärm schützt.


Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I; S. 2141, BGBl III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SG NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger am Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB zu beteiligen (14 Tage Aushang im Stadtplanungsamt und in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck).

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Nr. 2 BauGB

4.7 Projekt Bahnhof Hörde
hier: Konkretisierung der Planungsvariante mittels
1. Durchführung eines Gutachterverfahrens und
2. Vergabe einer interdisziplinären Rahmenplanung
- Ausschussvorlage


Herr RM Tech fragt nach dem Zeitrahmen für das Projekt.

Herr StR Sierau weist auf die Verbindung zu den Projekten Phoenix-West und -Ost hin. In der Rahmenplanung ist vorgesehen, ein Gutachterverfahren im Einvernehmen mit dem Investor durchzuführen. Es ist geplant, möglichst im 4. Quartal 2000 die Baugenehmigung zu erteilen. Für den westlichen Bereich wird geprüft, ob Teile des Gleiskörpers für andere Zwecke nutzbar gemacht werden können, das Bahnhofsgebäude wird voraussichtlich nicht erhalten bleiben.

Herr RM Tech fragt nach dem Zeitrahmen.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt der Vorgehensweise und der Zielsetzung zu. Sie fordert für den Bahnhof Hörde möglichst überdachte Fahrradstellplätze und bike-and-ride, damit die Verbindung Radverkehr und ÖPNV deutlich wird.

Herr StR Sierau sagt zu, dass er die Anregung der Frau RM Kröger-Brenner bei der Planung mitnehmen wird. Zu der Frage des Herrn RM Tech erklärt er, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofes voraussichtlich nicht erhalten bleiben wird, um eine höhere Flächenausnutzung zu schaffen. Für den östlichen Teil des Bahnhofsbereiches sieht der Zeitplan vor, in diesem Quartal noch die Gutachter im Rahmen des Gutachterverfahrens zu beauftragen. Eventuell ist es möglich, aus diesem Verfahren im September bereits zu berichten und im Wege der Bauvoranfrage die Ergebnisse des Gutachterverfahrens zu präsentieren. Das neue Gebäude, in dem die Bezirksverwaltungsstelle untergebracht werden soll, könnte dann im Frühjahr 2002 fertig gestellt sein. Im westlichen Bereich bleibt abzuwarten, welches Ergebnis durch das Gutachterverfahren erreicht wird. Eine zeitnahe Entwicklung des Bereiches ist geplant.

Herr Quittek hält es für sehr positiv, dass eine Mobilitätszentrale im Bahnhofsgebäude Hörde vorgesehen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Durchführung eines Gutachterverfahrens sowie der Vergabe einer interdisziplinären Rahmenplanung zur Konkretisierung der Planungsvariante für den Bahnhof Hörde zu.

4.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 31.05.2000 zu behandeln.

4.9 Basisinformation zum Ruhr-Lippe-Tarif
- Ausschussvorlage

Herr Dubbi vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe stellt mit Hilfe von Folien die Eckpfeiler des künftigen Ruhr-Lippe-Tarifes vor und zeigt die Möglichkeiten auf, die der Tarif sowohl den Ruhr-Lippern als auch den Dortmunder Bürgern bietet. Der Ruhr-Lippe-Tarif ermöglicht den Dortmundern mehr Mobilität in Richtung z. B. Raum Hamm, Kreis Soest und Hochsauerlandkreis.

Herr RM Tech macht deutlich, dass die Fahrscheinautomaten für Bürger schwieriger werden, wenn andere Tarife hinzukommen.

Herr RM Sauer schildert die Probleme, die er im Einzelfall am Dortmunder Hauptbahnhof erlebt hat. Die Verzahnung zu anderen Verkehrssystemen, insbesondere zur DB, hält er für sehr wichtig. Zunächst erhält der Bürger am DB-Schalter für den VRR-Tarif keine Fahrkarten, dann wird er an einen Automaten verwiesen, an dem die gewünschte Fahrt nicht buchbar ist. Dazu ist wieder ein anderer Automat notwendig, der unter anderem das Geld nicht annimmt. Am Service-Point wird Geld nicht gewechselt. Herr RM Sauer fordert Herrn Dubbi auf, dafür zu sorgen, dass die Tarifgestaltung verständlicher wird.

Herr StR Sierau schlägt vor, einen Auszug aus der Niederschrift Herrn Dubbi zuzuleiten.

Herr RM Jung macht darauf aufmerksam, dass Personen, die in ein Tarifgebiet von außen einfahren, keine Möglichkeit haben, zum Tarifpreis ab überschreitende Außengrenze weiterzufahren. Sie können in der Regel nur aussteigen und mit dem nächsten Zug weiterfahren.

Herr Steiner stellt aus Sicht des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" fest, dass ein Rollstuhlfahrer die Bahn und den Bus nicht benutzen kann, da keine Barrierefreiheit besteht. Die eigenen Verkehrsanlagen und die betriebenen Bahnen müssten dahingehend überprüft werden. Die Kundenfreundlichkeit sollte nicht bei älteren Menschen und Rollstuhlfahrern aufhören.

Herr Dubbi erklärt, dass ein Gemeinschaftstarif für Bus und Bahn im Raum Ruhr-Lippe Ziel ist. Künstliche Tarifgrenzen sollen nicht geschaffen werden. Zusammen mit dem VRR sollen Lösungen für raum- und grenzübergreifende Fahrten erarbeitet werden. Auch an den stationären Automaten und den Vorverkaufsstellen werden Fahrkarten für den Ruhr-Lippe-Tarif gekauft werden können. Tarifunterlagen werden in Kürze für die Fahrgäste zur Verfügung gestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe zur Kenntnis.

4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Rütlistraße, westlich des Knotens Gottesacker/B1 in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage "Planung von öffentlichen Verkehrsflächen, hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Rütlistraße, westlich des Knotens Gottesacker/B1 in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 BauGB" zur Kenntnis.

4.11 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins DEPOT" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998"
- Vorlage an die Bezirksvertretung


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund für das Gesamtprojekt "DEPOT, Zentrum für Kunst, Handwerk, Medien und Nachbarschaft, Immermannstraße 39" im Rahmen des Wettbewerbs "Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998" einen ersten Preis gewonnen und damit zusätzlich 200.000,00 DM Fördermittel des Landes für ein Stadterneuerungsprojekt erhalten hat.

4.13 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Bebau- ungsplanverfahrens für das Ladenzentrum an der Gleiwitzstraße in Dortmund- Scharnhorst"

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu und beschließt:
"Die Verwaltung wird gebeten, ein Bebauungsplanverfahren für das Ladenzentrum an der Gleiwitzstraße einzuleiten. Der Bebauungsplan sollte den Bereich zwischen der Oberkirchenstraße, der Gleiwitzstraße und der Mansfeldstaße umfassen. Das Ladenzentrum selbst besteht aus den Gebäuden Gleiwitzstraße 156 - 172."

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung und den Umbau des Wohnhauses auf
dem Grundstück Rittershofer Straße 75 in Dortmund-Mengede, Gemarkung Mengede,
Flur 1, Flurstück 135
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

5.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung " Alte Kolonie -
Bodelschwingher Str. 164 - 194"
- Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Do-Mengede vom 14.02.2000
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Mengede vom 01.03.2000
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Alte Kolonie - Bodelschwingher Str. 164 - 194"

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Alte Kolonie - Bodelschwingher Str. 164 - 194":

Der AUSW beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der Alten Kolonie Zeche Westhausen an der Bodelschwingher Str. 164 bis 194 eine kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu erarbeiten und den Gremien des Rates eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Bei Neuaufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Mg 111 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

5.3 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -, - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
- Ausschussvorlage (hier: Entscheidung über das Hotelgebäude)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.

5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen in Dortmund-
Schnee, In den Böcken 11
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen zur Kenntnis.

5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes in Dortmund-Wambel,
Nußbaumweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.

5.6 Umbau und Nutzungsänderung eines ehemaligen Möbelhauses zu einem Senioren-/
und Fachpflegezentrum auf dem Grundstück Wittekindstraße 105
- Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


6.1 Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (AFWoG NRW);
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 17.03.2000
- Ausschussvorlage


Frau s. B. Pohlmann-Rohr fordert dazu auf, nach einem gewissen Zeitraum zu prüfen, ob der Verzicht auf die Ausgleichszahlungen sozial gemischte Belegungsstrukturen gefördert hat.

Herr RM Berndsen hält eine Bezifferbarkeit der Auswirkungen für erforderlich. Er erfragt, welcher Zeitraum abgewartet werden sollte, um die Folgen erkennen zu können.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass ein Evaluationssystem nicht geplant ist. Er geht davon aus, dass über die Wohnungsbaugesellschaften nachgehalten werden kann, welche Auswirkungen diese Maßnahme hat. Er hat vor, im Juni in der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohnungsunternehmen diesen Punkt zu thematisieren und zu erfragen, welche Maßnahmen durch die Wohnungsunternehmen nun ergriffen werden.

Herr RM Drabig meint, dass im Nordstadtbereich geringe Auswirkungen durch den Verzicht auf die Ausgleichszahlungen erkennbar werden. Er stellt dar, dass die Frage der Wohnungsbaupolitik generell diskutiert werden müsse.

Herr Neuhaus erklärt auf die Frage des Herrn RM Berndsen nach den Auswirkungen, dass in drei Stadtteilen ca. 900 Leistungspflichtige betroffen sind. Die genaue Einsparsumme ist nicht ermittelbar, weil bereits dort Beschränkungen vorgenommen worden waren, so dass die Fehlbelegerabgabe schon reduziert erhoben wurde. Knapp 1,5 Mio. DM Einnahmen stehen voraussichtlich weniger zur Verfügung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 - unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Kanalbau Bodieckstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau in der Bodieckstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.650.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0656 wie folgt vorgesehen.

Finanziert bis Ende 1999 5.490,-- DM
Ausgaben 2000 750.000,-- DM
Ausgaben 2001 894.510,-- DM

Die Abweichung gegenüber der Finanzplanung in Jahr 2001 wird im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

8.2 Kanalbau Jökerweg
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Für den Kanalbau im Jökerweg beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig eine Erhöhung der Gesamtkosten um 120.000,-- DM auf 400.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0830 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 320.000,-- DM
Apl. Mehrausgabe (im Rahmen der gegens. Deckungsfähigkeit) 80.000,-- DM.

8.3 Ausbau der B 1 (A40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236n -
- Ratsvorlage


Herr RM Grote fragt, wer die Beteiligten im Anhörungsverfahren sein werden.

Herr StR Fehlemann gibt an, dass der zuständige Landschaftsverband wie ein Träger öffentlicher Belange die Planung mit anderen Trägern in einem Anhörungsverfahren abstimmt.

Herr RM Krüger stellt die Frage nach der Refinanzierung der Maßnahme sowie wann die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in den "Vordringlichen Bedarf" eingestellt wird.

Herr StR Fehlemann verdeutlicht, dass eine Priorisierung dieser Straße im Bundesverkehrswegeplan ohne Planung nicht möglich ist, so dass die Planung durchgeführt wird. Erst nach Klärung der Planungs- und Grundstücksfragen wird die Priorität des vordringlichen Bedarfs anerkannt werden können. Wenn die Maßnahme in dieser Prioritätsstufe eingestellt wurde, erfolgt eine Rückzahlung des eingesetzten Geldes.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Durchführung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der B 1 (A40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund beschließt der Rat im Rahmen der Veranschlagung Gesamtkosten in Höhe von 6.700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0152 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 599.433,-- DM
Ausgaben 2000 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 600.557,-- DM

Die Stadt erhält für Planungsleistungen und Verwaltungstätigkeiten ein Entgelt in Höhe von 5 % der auf den Bund entfallenden Nettobaukosten des 1. Teilabschnitts der A 40. Das entspricht einer Re-Finanzierung in Höhe von 15.500.000,-- DM. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Prioritätsstufe "Vordringlicher Bedarf" eingestellt wird.

8.4 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage


Herr Quittek macht darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit dem Stadtbahnausbau die Radwegeführung in Hombruch für den Bereich An der Palmweide zwischen Krückenweg und Beisterweg diskutiert wurde. Hier sollte dem Radverkehr ausreichend Platz gelassen und keine Verengung durchgeführt werden.

Herr RM Knieling fordert, dass die Vorlage zunächst in den Bezirksvertretungen behandelt wird.

Frau RM Kröger-Brenner unterstützt Tempo 30-Zonen, sieht aber auch das Problem der Verengung der Fahrbahn für die Radfahrer. Sie fragt nach dem weiteren Vorgehen, da in der Vorlage dargestellt ist, dass das förderfähige Bauprogramm mit den dargestellten Maßnahmen ausläuft.

Herr RM Tech weist noch einmal darauf hin, dass der Sicherheitsaspekt bei Tempo 30-Zonen beachtet werden muss.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 31.05.2000 behandeln.

8.5 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in den Straßen Lehnemannsweg u.a. mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.400.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0755 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 250.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 350.000,-- DM
Ausgaben 2004 200.000,-- DM.

8.6 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau
der Stichstraße westlich der Straße "Florenzer Weg" in Dortmund-Schüren
Bebauungsplan Aplerbeck 192, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dass die Erschließung des Geländes in Dortmund-Schüren - Bau der Stichstraße westlich der Straße "Florenzer Weg" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Viterra Baupartner AG übertragen wird.

8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau
der Stichstraßen östlich der "Eichwaldstraße" in Dortmund-Wickede, Antragsteller: Regional-Hausbau GmbH
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig den Beschluss, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Wickede - Bau der Stichstraßen östlich der "Eichwaldstraße" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Regional-Hausbau GmbH zu übertragen.

8.8 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.05.2000

Herr RM Tech fragt, ob eine Deckung für die von der Bezirksvertretung Eving geforderten Arbeiten vorhanden ist.

Herr Keune erklärt, dass zunächst zu klären ist, welche Arbeiten konkret von der Bezirksvertretung gefordert werden. Ggf. sind im Rahmen von Straßenreparaturarbeiten Maßnahmen durchzuführen. Herr Keune schlägt vor, mit der Bezirksvertretung Kontakt aufzunehmen und zu klären, welche Maßnahmen gefordert werden und ob eine Finanzierung durch die Bezirksvertretung erfolgen muss.

Herr RM Tech fordert die Verwaltung dazu auf, die Forderung der Bezirksvertretung zu prüfen.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den von der Bezirksvertretung beschlossenen Zusatz zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße.

10.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung
"Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"(siehe TOP 4.8) in der AUSW-Sitzung am 31.05.2000 zu behandeln.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Sozietät "Niebaum, Kohler, Punge, Söder, Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Notare", Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuschlagen.

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und

b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesenen Anträge als eingebracht an und beschließt, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 zu behandeln.

12.2 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung
"Lokale Agenda 21"- Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 nachversandt)
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Tagesordnungspunkt mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Ratsvorlage zu vertagen und in der nächsten Sitzung des AUSW am 31.05.2000 zu behandeln.

12.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung
"Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109 in Renninghausen"

Herr RM Grote erklärt, dass der wirtschaftliche Vorteil einer langfristigen Bindung nicht erkennbar sei und daher die CDU-Fraktion den Antrag ablehne.

Herr RM Tech fordert die Verwaltung dazu auf, ein Gesamtkonzept für die in diesem Bereich liegenden Flächen zu erarbeiten und vorzulegen.

Frau RM Kröger-Brenner will die Fläche für die ökologische Landwirtschaft erhalten. Ökologische Landwirtschaft macht es notwendig, langfristig und nicht mit einjährigen Pachtverträgen zu planen und zu wirtschaften.

Herr RM Krüger stellt dar, dass eine jederzeitige Räumung des Geländes im Pachtvertrag vorgesehen ist. Dies hält er bei einem Pachtvertrag nicht für üblich.

Herr Quittek gibt an, dass seines Wissens ein Landwirt in einem anderen Bereich einen Pachtvertrag über 20 Jahre erhalten habe.

Laut Herrn StR Fehlemann wird die Fläche, die ortsnah liegt, nur für jeweils ein Jahr verpachtet. Bei ähnlich gelagerten landwirtschaftlichen Flächen wird zukünftig auch jeweils für ein Jahr verpachtet. Er macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass bei Kündigung eines fünfjährigen Pachtvertrages durch die Stadt eine fünfjährige Entschädigung zu leisten ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen sie Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109 in Renninghausen" abzulehnen.

12.4 Projekte zur Regenwasserversickerung in den Siedlungsgebieten Kley, Kirchderne
und Lanstrop
- Ausschussvorlage


Herr RM Berndsen ist der Meinung, das die Regenwasserversickerung ein wichtiges umweltpolitisches Thema ist, weist aber als Beispiel auf den Wohnpark "An den Teichen" hin, wo in den Hausgärten das Regenwasser vorgestaut werden sollte. Dieses Projekt wurde gefördert und außerdem sind geringere Abwassergebühren zu zahlen. Inzwischen wurden u. a. Rohre verlegt, um eine vollständige Nutzung der jeweiligen Hausgärten zu ermöglichen. Herr RM Berndsen hält hier eine Kontrolle für notwendig.

Herr Grote erklärt, dass der Wohnpark "An den Teichen" ist eine andere Maßnahme, die ggf. vom Amt für Tiefbau und Straßeverkehr zu verfolgen sein wird. Das in der Vorlage dargestellte Projekt basiert auf der Freiwilligkeit der Bürger, so dass davon auszugehen ist, dass diese Bürger die Maßnahmen sowohl verstanden als auch gewollt haben.

Herr RM Tech fragt, ob sich inzwischen die Anzahl der Bürger, die die Regenwasserversickerung für sich nutzen wollen, erhöht hat.

Herr Keune geht auf die Maßnahme "An den Teichen" ein. In einem Vorhaben- und Erschließungsplan ist festgesetzt worden, dass ökologische sinnvoll mit Regenwasser umgegangen wird. Die Maßnahme ist über einen Bauträger ohne Zuschussmittel der Emschergenossenschaft, des Lippeverbandes oder des Landes realisiert worden. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr hat den Verwalter des Wohnparks inzwischen darauf aufmerksam gemacht, dass es eine Festsetzung über den Umgang mit dem Regenwasser gibt. Mit einzelnen Erwerbern wurden Gespräche geführt. Zum Teil wurde offenbar in Unkenntnis und um die eigenen Kinder im Garten zu schützen, die Gärten verändert, so dass das Regenwasser sich nicht mehr stauen kann. Hier ist nachzubessern.

Das Umweltamt und das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr haben verschiedene Veröffentlichungen zum Thema "Regenwasser" herausgegeben und Veranstaltungen für Architekten und Bauherren durchgeführt. Herr Keune verdeutlicht, dass Bürger natürlich auch darauf achten, dass zu treffende Maßnahmen sich "rechnen".

Frau RM Lührs hält das Beispiel dieses Projektes zur Regenwasserversickerung für ein gutes Beispiel der Lokalen Agenda, da hier unter Beteiligung der Bürger ein Projekt durchgeführt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

13. Dezernatsangelegenheiten

13.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahres- arbeitsprogramms 2000/2001 für das Dezernat 6"

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Auf einen Hinweis des Herrn StR Fehlemann erweitert die SPD-Fraktion den Antrag um die Vorlage des Jahresarbeitsprogramms für das Dezernat 7.


Herr StR Sierau weist auf einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes hin, dass es kein Jahresarbeitsprogramm eines einzelnen Dezernates zur Vorlage an die Ausschüsse geben werde. Es ist zwischen den einzelnen Dezernenten und ihren Fachbereichen eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die auch dem Oberbürgermeister zur Kenntnis vorzulegen sind. Die Verwaltungs-vereinbarungen könnten als Jahresarbeitsprogramm im alten Sinne aber in veränderter Form angesehen werden.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für das Dezernat 6" in geänderter Fassung zu:

"Die Dezernate 6 und 7 legen bis zur letzten Sitzung des AUSW vor der Sommerpause 2000 ein Jahresarbeitsprogramm 2000/2001 vor. In den vergangenen Jahren war das dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen vorgelegte JAP ein wichtiges Steuerungs- und Orientierungsinstrument für die politischen Gremien. An derart bewährten und verbindlichen Vereinbarungen ist sicher auch die Verwaltung interessiert.

Eine Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms scheint daher legitim und geboten."

4.12 Präsentation des Stadtmodells
- Mündlicher Bericht

Herr StR Sierau stellt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Stadtmodell vor und weist insbesondere auf die Veränderungen in den letzten sechs Jahren und die aktuellen Planungen hin.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr schließt.

J u n g K r a u s e S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Hinweis zu TOP 4.5:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift der 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.06.2000:

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.05.2000

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 12 der Niederschrift der erste Satz des Beschlusses zu TOP 4.5 "Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund" durch folgenden Satz ersetzt wird:
"Der AUSW lehnt mehrheitlich den Änderungsantrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen, ab." © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus