Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
am 06.12.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Klaus-Dieter Kanus (FDP/Bürgerliste)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
sB Lothar Volmerich (SPD) i.V. für sB Florian Meyer (SPD)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linken)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)
Rolf Steltzer (Behindertenpol. Netzwerk)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner
Renate Breidenbach
Reinhard Budde
Jörg Dannenberg
Ulrich Finger Holger Keßling
Uta Nagel
Martina Raddatz-Nowack
Johannes Roeren
Klaus-Dieter Rohe
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Ulrike Sundermann


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 06.12.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05582-11)

4.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05629-11)

4.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05631-11)

4.4 Schuldnerberatung nach § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-11)

4.5 Begleitservice ÖPNV - Sachstand
mündlicher Bericht

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Bericht über die Säuglingssterblichkeit
Präsentation

5.2 Vergabe von Psychopharmaka an demenzkranke BewohnerInnen in Pflegeheimen;
hier: Behandlung des Themas in der Gesundheitskonferenz
mündlicher Bericht

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011
(Drucksache Nr.: 05194-11)

7. Anträge / Anfragen



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 2.1 – Auswirkungen der Reform der Arbeitsmarktinstrumente, TOP 4.6 - Einführung eines alternativen Sozialtickets, TOP 4.7 - Hilfen für behinderte Menschen; Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE sowie TOP 6.2 - Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erweitert.

TOP 5.1 – Bericht über die Säuglingssterblichkeit wird vorgezogen nach TOP 2.1 behandelt.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Auswirkungen der Reform der Arbeitsmarktinstrumente für Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06042-11)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06042-11-E1)

Frau Weyer (CDU) befürchtet, dass das Gesetz ja nun im Bundesrat beschlossen werde, und vor dem Hintergrund habe ihre Fraktion noch einmal eine Anfrage gestartet.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) bedauert, die Fragen heute im Einzelnen nicht beantworten zu können, aber eines sei ihr völlig klar, nämlich dass die Verabschiedung dieser Reform zusammen mit den Kürzungen im Eingliederungstitel erhebliche Auswirkungen für Dortmund haben werde. Wie sich das auswirke, werde man sehen, aber deutlich weniger Mittel bedeuteten auch weniger Maßnahmen.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) erinnert an seine ausführlichen Darstellungen zur Instrumentenreform. Insofern möchte er heute nur die Fragen, wenn auch nicht abschließend, beantworten. Zur Entwicklung der Eingliederungsmittel in den nächsten Jahren und deren Auswirkungen auf Dortmund sei gesagt, dass die Bundeswerte in der Folge weiter rückläufig sind. 2010 ständen bundesweit 6,02 Mrd. Euro, 2011 5,5 Mrd. und 2012 4,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Das sei bereits beschlossen, weil auch der Haushalt 2012 verabschiedet sei. Noch nicht beschlossen, aber vorgesehen sei für das Jahr 2013 ein weiteres Absinken der Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung auf 4,1 Mrd. Euro. Parallel dazu sinke nicht nur die Zuteilung für die aktive Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die für die Grundsicherungsstellen insgesamt, d.h. für Dortmund: 2010 standen rund 79 Mio. Euro zur Verfügung, 2011 rund 57 Mio., und 2012 werden es rd. 47 Mio. Euro sein. Wenn man die beabsichtigten Konsolidierungen für 2013 prognostisch zugrunde lege, ständen 2013 rd. 44 Mio. zur Verfügung. Auch 2014 solle eine Konsolidierung erfolgen. Die geringe Mittelzuteilung 2012 bedinge auch geringere Fördermöglichkeiten, bei den Arbeitsgelegenheiten rechne er mit einem Rückgang von rd. 400 bis 500 Stellen von 2011 auf 2012, wenn man das Jahr 2010 zugrunde lege, seien es mindestens 1.000 Stellen weniger. Bei den Aktivierungsmaßnahmen würden es rd. 1.400 Maßnahmen weniger sein, bei der beruflichen Qualifizierung gebe es nur einen leichten Rückgang bei den freien Bildungsgutscheinen, dafür gebe es eine Öffnung bei der Nachfolge der Jobperspektive. Im Vergleich zu diesem Jahr gehe er davon aus, dass im nächsten Jahr rd. 500 Bewerber gefördert werden könnten. Es sei vieles in den letzten Wochen zum Positiven nachgebessert worden. Die spezifischen Leistungen für Ausbildungsvermittlung, Ausbildung in außerberuflichen Einrichtungen und auch für Schwerbehinderte und Rehabilitanten könnten im gleichen Umfang fortgeführt werden. Die Neuordnung der Arbeitsmarktinstrumente und ihre Folgen habe er der Einfachheit halber in Verbesserungen und Verschlechterungen aufgeteilt. Verbessert habe sich die Öffnung der freien Förderung, das Umgehungsverbot sei entfallen, es gebe einen erleichterten Zugang zur Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, der Zwang zur Vorförderung sei weggefallen. Die Berufsorientierung werde dauerhaft ins Gesetz aufgenommen, die Eingliederungszuschüsse für Behinderte und Schwerbehinderte würden gleichgestellt und könnten bis zu 60 Monaten gefördert werden. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen seien auch bei der zweiten Ausbildung möglich, und die Maßnahmen bei Arbeitgebern würden ausgeweitet. Mittlerweile sei auch eine Beratung der Selbstständigen während der Selbstständigkeit möglich. Das seien aus seiner Sicht Verbesserungen, die mit der Instrumentenreform zusammenhängen. Zu den Verschlechterungen führt er aus, dass die ganzheitlichen Qualifizierungs- und Betreuungsansätze so nicht mehr möglich seien, d.h. dass Anleitung beim AGH-Träger, Qualifizierung oder sozialpädagogische Betreuung im Zweifel bei einem zweiten oder dritten Träger angeboten werden. Das könne auch der gleiche Träger sein, aber nicht in einem Verfahren, also werde das von der Organisation her komplizierter. Das Nachfolgeprogramm zur Jobperspektive sei auf eine Förderung von zwei Jahren begrenzt. Auch die Förderhöchstdauer bei Arbeitsgelegenheiten und beim Nachfolgeprogramm seien auf jeweils 24 Monate innerhalb von 5 Jahren festgeschrieben, wobei AGH und die neue Jobperspektive kumulativ gerechnet werden könnten. In erster Linie davon benachteiligt seien Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen, weil der Aufbau längerer Förderketten jetzt schwieriger werde und Qualifizierung und Beschäftigung ein Stück weit auseinanderfallen. Kostenintensive Maßnahmen für spezifische Personengruppen würden in der jetzigen Form wahrscheinlich nicht mehr umsetzbar sein. Gegenüber 2012 gebe es 2011 zwar wieder etwas mehr Spielraum bei der Jobperspektive mit 500 Förderungen, aber im Vergleich damit, wohin man eigentlich müsste, sei das nach wie vor zu wenig. Es sei schade, dass es nicht gelungen sei, den Passiv-/Aktiv-Transfer bei der Förderung politisch zu verankern, aber im Bund sehe man da noch gesetzessystematische Probleme. Zu den zukünftig noch möglichen Beschäftigungsmaßnahmen sei gesagt, dass bei den AGH die veränderte Förderkulisse zum Wegfall einiger zielgruppenspezifischer Maßnahmen führen werde, er glaube aber, dass das Gros der AGH-Maßnahmen auch in 2012 erhalten werden könne. Da der Stadtteilbezug als prioritäres Kriterium ins Arbeitsmarktprogramm aufgenommen worden sei, gehe er bei den Dienstleistungen für benachteiligte Stadtteile davon aus, dass sich diese Maßnahmen auch erhalten lassen. Wenn im AGH-Bereich Maßnahmen wegfielen dann wahrscheinlich eher solche, die keinen Bezug zu besonders benachteiligten Stadtteilen hätten. Zudem liege dem Szenario ein bundesweiter Rückgang der Hilfebedürftigkeit um 4,3%zugrunde, so dass es dann bundesweit 4,413 Mio. erwerbsfähige Hilfebedürftige gebe. In Dortmund seien im November dieses Jahres 56.689 Hilfebedürftige verzeichnet, im Vorjahr seien es 58.749 gewesen, das entspreche einem Rückgang von -3,5%. Weil sich die neuen Kennziffern nicht mehr auf Arbeitslosigkeit beziehen, sondern in erster Linie auf den Indikator der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, interessiere nicht so sehr die statistische Arbeitslosigkeit oder Langzeitarbeitslosigkeit, sondern der Anteil der Hilfebedürftigen. Wenn man von Aufschwung oder Krise rede, sei wichtig zu erwähnen, dass die beiden Rechtskreise bei der Agentur und im Jobcenter nicht parallel verlaufen. Aufschwung, aber auch Krise würden wesentlich schneller und ausgeprägter im System der Agentur deutlich, die Schwankungen in der Grundsicherung seien weit weniger ausgeprägt, d.h. die Krise 2009 habe hier erst Mitte 2011 getragen. Auch der Aufschwung, der schon Ende 2010 einsetzte, werde in der Grundsicherung erst mit Verzögerung sichtbar, d.h. in Dortmund ganz aktuell erst ab Mitte 2011. Seit ungefähr 3 Monaten gebe es hohe Integrationszahlen, und man werde ein Jahresergebnis von 12.000 Integrationen realisieren, die höchste Zahl an Vermittlungen, die in Dortmund in den letzten 7 Jahren geschrieben wurde. Als Besonderheit dazu sei erwähnt, dass über die Zusammenarbeit mit der Thier-Galerie rund 300 Vermittlungen generiert werden konnten, und bei Amazon seit April dieses Jahres über 450 Vermittlungen untergebracht werden konnten. Arbeitsstellen ließen sich aber immer nur einmal besetzen. Insgesamt hätten Agentur und Jobcenter in den vergangenen Jahren gleich viele Arbeitsplätze besetzt, die Relationen seien aber ganz unterschiedlich, und da 80% der Arbeitslosen im SGB II seien, mache sich das dort natürlich nicht in dem Maße bemerkbar. Wichtig sei in dem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Verweildauer in Arbeit nach einer Vermittlung in der Grundsicherung durchschnittlich nur vier Monate betrage und es nur selten gelinge, dauerhafte Integrationen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag zu realisieren.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist über diese Entwicklung überhaupt nicht erfreut. Speziell nachdem sich viele, so auch der Dortmunder Sozialausschuss, bundesweit eingesetzt und Nachbesserungen bei der Instrumentenreform angemahnt hätten, habe sie gehofft, dass es ein Umdenken gäbe. Das sei ja nun leider nicht eingetreten, und die Zahlen machten die verheerenden Auswirkungen deutlich; von 79 Mio. für Dortmund auf jetzt nur noch 47 Mio. Das sei absolut krass, und das bedauere sie sehr. Sie finde es auch ausgesprochen schade, dass es nicht gelungen sei, im Bereich zweiter oder dritter Arbeitsmarkt einen Einstieg zu bekommen, dass der Passiv-/Aktivtransfer nicht funktioniere. Dass die Auswirkungen der Instrumentenreform nun gerade zu Lasten der Menschen gingen, die auf dem Arbeitsmarkt sowieso benachteiligt seien, wo in den Maßnahmen keine sozialpädagogische Begleitung mehr möglich und das Thema Qualifizierung wesentlich schwieriger zu organisieren sei, bedauere sie ebenso. Sie sei aber froh, dass das Jobcenter den Umstrukturierungsprozess mit einem hohen Maß an Transparenz umgesetzt habe. Die Verbände hätten sich auch sehr bemüht, ihre Konzepte zu verändern, weil sie auch selbst ein Interesse daran hätten, jeden Spielraum zu nutzen, den man für die betroffenen Menschen noch eröffnen könne. Bei dem Stichwort Reduzierung sozialpädagogischer Begleitung und Qualifizierung habe sie allerdings ernsthafte Bedenken, ob sich das fachlich vernünftig umsetzen lässt, und sie sei auf die Erfahrungen gespannt.

Herr Spieß (SPD) kann die Ausführungen seiner Vorrednerin als Sozialdemokrat nur teilen. Die Bedenken der SPD-Fraktion seien ja auch durch die Anfrage deutlich geworden. Gleichwohl möchte er darum bitten, die Antworten auch noch einmal schriftlich mitzuteilen, damit man das nachhalten könne.

Der Bitte um Verschriftlichung kann sich Herr Frommeyer (CDU) nur anschließen, ansonsten möchte er feststellen, dass der Mittelrückgang durch die Instrumentenreform bzw. mit welchen positiven und negativen Faktoren man hier in Dortmund umgehen müsse, zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht bewertet werden könne. Es werde zu Umorganisationen kommen, mit Sicherheit auch zu Schwierigkeiten, da sich Dortmund in einer spezifischen Lage befinde, aber der Bundesgesetzgeber müsse natürlich auf sämtliche Situationen bundesweit Rücksicht nehmen, das bitte er im Auge zu behalten. Er gehe im Übrigen davon aus, dass das Jobcenter eine sehr gute Arbeit mache und diesen Umstrukturierungsprozess vernünftig gestaltet werde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) räumt ein, dass man natürlich nicht wisse, was die Zukunft bringe, aber wenn Gesetze gemacht würden, müsse man sich zumindest die Freiheit nehmen dürfen einzuschätzen, welche Auswirkungen das für die eigene Kommune haben könnte. Die hier vorgetragenen Bedenken hätten sich ja auch tatsächlich im Gesetzgebungsverfahren bestätigt. Wenn weniger Geld für bestimmte Dinge zur Verfügung stehe, könne man sich eben bestimmte Dinge nicht mehr erlauben oder sie eben nur sehr eingeschränkt machen. Kein Mensch behaupte, dass alles an der Instrumentenreform schlecht sei, nur gebe es in Dortmund einen relativ hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen und einen relativ hohen Anteil an Menschen mit diversen Vermittlungshemmnissen. Die würden wieder hinten runterfallen, und es werde Zustände wie früher im BSHG geben, dass nämlich Langzeitarbeitslosigkeit manifestiert werde und keiner sich darum kümmere. Das mahne seine Fraktion an und werde daher aufpassen, dass Dortmund nicht erhebliche Nachteile erleide. Er sehe es nicht als seine Aufgabe an, sich die Gedanken der Bundesregierung zu machen, er trage aber hier vor Ort Verantwortung. Und da müsse man die Dinge ansprechen, von denen man glaube, dass sie nachteilig sein könnten. Er persönlich meine auch nicht, dass jeder Mensch sich hier für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren könne, und daher werde man einen zweiten und dritten Arbeitsmarkt aufbauen müssen. Das seien die Dinge, die seiner Fraktion wichtig waren, für die sie gekämpft habe. Er könne nicht verstehen, warum etwas zerschlagen wird, was sich bewährt hat. Von daher müsste man überlegen, wie man Menschen helfen kann, bei denen man davon ausgehen könne, dass sie nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Da nur abzuwarten, sei ihm zu wenig, das widerspreche auch seinem Verständnis von der Fürsorge den Menschen gegenüber und der Verantwortung, die man für sie habe.

Herr Frommeyer (CDU) verdeutlicht, dass sein Selbstverständnis von der politischen Arbeit hier im Gremium es aber nun einmal sei, sich mit Fakten und Grundlagen zu beschäftigen, die wirklich vorliegen. Er beziehe sich auch auf die Aussage, dass zwar mit einer Mittelreduktion zu rechnen sei, man aber mit den wirklichen Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgehen könne. Es sei überhaupt keine Frage, sich bestmöglich für die Menschen einzusetzen, die sich am unteren Rand der Gesellschaft befinden, aber seine Informationen seien eben andere. Und wenn man das schriftlich bekäme, könnte man sich noch einmal darüber unterhalten.

Frau Grollmann (CDU) kann sich dem nur anschließen. Sie vertritt auch die Auffassung, die Ergebnisse der laufenden Beratungen abzuwarten und dann anzufangen zu diskutieren.

Herr Spieß (SPD) konstatiert, dass man bei weniger Geld auch nur weniger ausgeben könne. Und dann könnten auch nur weniger Maßnahmen durchgeführt werden, Das sei keine Frage, die man mit einer Evaluation feststellen könne oder nicht, damit müsse man sich sofort auseinandersetzen. Für ihn gebe es im Übrigen auch noch politisch einen Unterschied: die Bundesregierung sagt, die Instrumentenreform sei sinnvoll, weil die wirtschaftliche Situation besser werde; aber diese Position sei seiner Meinung falsch. Er behaupte, das Geld müsse erst einmal da sein, und wenn sich die wirtschaftliche Situation gut darstelle, würden die Menschen es nicht in Anspruch nehmen. Aber man könne doch nicht vorher kürzen, weil es irgendwann besser werde.

Herr Langhorst (B’90/DieGrünen) schließt sich diesen Ausführungen an. Letztendlich würde die Gruppe der Langzeitarbeitslosen bei dieser Entscheidung der Bundesregierung von den Möglichkeiten abgekoppelt, und Fakt sei es eben, dass durch eine beinahe Halbierung des Eingliederungstitels auch weniger Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Darüber müsse man nicht streiten, gleichwohl sei es wichtig, dass sich der Ausschuss darüber unterhalte. Er bitte aber zu bedenken, dass Dortmund zwar sicherlich ein großes Problem mit der Langzeitarbeitslosigkeit habe, aber nicht die einzige betroffene Kommune sei. Daher sei das insgesamt eine Entwicklung, die er für sehr bedenklich halte. In dem Sinne hoffe er auch auf eine regelmäßige Berichterstattung, um diesen ganzen Bereich beobachten und beurteilen zu können.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) möchte sich, unabhängig von der Beantwortung dieser Anfrage, nach den Sommerferien noch einmal darüber austauschen, was aus den Befürchtungen geworden ist.

Eine ausführliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.

zu TOP 5.1
Bericht über die Säuglingssterblichkeit
Präsentation

TOP 5.1 wird vorgezogen behandelt.

Frau Breidenbach (Gesundheitsamt) stellt den Bericht mittels einer PowerPoint-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Daskalakis (CDU) dankt für den Bericht und findet die Promillesterblichkeit noch relativ hoch, zumal es hier ein Neugeborenenzentrum im Klinikum Dortmund gebe und die Wege im Notfall kurz seien. Er möchte wissen, ob es einen Vergleich mit der Sterblichkeit der Neugeborenen in anderen Ländern gebe und an welcher Stelle sich Deutschland weltweit befinde. Schließlich frage er nach den Gründen, warum die Promillesterblichkeit in unserer Region im Vergleich mit Skandinavien so viel höher liege.

Frau Breidenbach (Gesundheitsamt) kann nicht beantworten, wo sich Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern befinde, im Vergleich der Bundesländer stehe NRW an 9. Stelle. Zu den Gründen vermute sie, dass die erforderliche Intensität der aufsuchenden Hilfe jahrelang unterschätzt wurde. Sie könne sich noch an Zeiten erinnern, da habe es die aufsuchende Hilfe in Dortmund gar nicht gegeben, aber auch heute gebe es nicht genug Personal. Im Vergleich zum letzten Jahr seien schon jetzt 60 Hausbesuche mehr durchgeführt worden, und die Zahl sei steigend.

Für Herrn Daskalakis (CDU) hat jede Mutter eine gewisse Verpflichtung gegenüber dem Neugeborenen. Und da stelle er sich die Frage, ob es juristische Möglichkeiten gibt, schwangere Frauen, die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen oder Mütter, die neugeborenen Kinder nicht zum Kinderarzt bringen, zur Rechenschaft zu ziehen. In Skandinavien z.B. besuche die Hebamme die Frauen im 6. oder 8. Schwangerschaftsmonat und frage nach, wenn keiner bei der Untersuchung gewesen sei.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) wirbt schon seit einem Jahr darum, solche Probleme eben nicht über juristische Auseinandersetzungen lösen zu wollen, sondern mit Familienhebammen. Die hätten sich überall auf dieser Welt bewährt und sollten auch hier in Dortmund peu à peu eingesetzt werden. Das scheitere im Moment an einer Mehrheit, aber er hoffe, den Widerstand bis zu den Haushaltsberatungen am 15.12. gebrochen zu haben. Das sei seiner Meinung ein vernünftiger Einstieg, denn überall da, wo es gemacht wurde, habe es sich auch bewährt, und das sei ihm allemal lieber als junge Mütter mit juristischen Drohungen zu überziehen.

Frau Thiel (SPD) hat dieser Vortrag ziemlich betroffen gemacht, und auch wenn die Sterblichkeitsrate zurückgegangen sei, so sei doch jeder Säugling, der nicht leben könne, einer zuviel. Das Modell mit den Familienhebammen sei hervorragend, und das wolle sie für Dortmund auch. Möge es auch für viele selbstverständlich sein, jede Vorsorge als Schwangere oder junge Mutter wahrzunehmen, gebe es eben auch viele, die das einfach nicht könnten, die das häufig auch gar nicht wüssten. Von daher müsse die unterstützende und aufsuchende Arbeit forciert werden.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) stellt nach dem Vortrag fest, dass die Zahlen nicht belegen, dass die drei Stadtteile, die die höchste SGB II-Quote haben und die höchste Armut und die niedrigsten Einkommen aufweisen, keine signifikant hohe Säuglingssterblichkeitsrate haben.

Frau Breidenbach (Gesundheitsamt) bestätigt das, auch sie habe das erstaunt, dass die Promillzahl im Cluster 4 höher war als im Cluster 5.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) fände es interessant, noch einmal kritisch zu überprüfen, ob es da überhaupt einen Zusammenhang gibt. Zudem interessiere ihn, warum im Jahr 2008 eine höhere Sterblichkeit vorlag als in den anderen Zeiträumen.

Herr Kunstmann (B’90/DieGrünen) glaubt, dass Schwankungen einfach entstehen können, weil die Fallzahlen so gering sind. Dass es im Jahr 2008 33 Fälle und in den anderen Jahren zwischen 20 und 25 Sterbefälle, sei auch ihm aufgefallen, aber daraus große Rückschlüsse zu ziehen, sei sicher nicht möglich. Und gerade wenn man sehe, dass in den Sozialräumen mit der schwersten Belastung die Fälle am geringsten seien, dann könne das nicht zusammenhängen. Für die Familienhebammen könne er der SPD für nächste Woche schon jetzt die Unterstützung seiner Fraktion signalisieren.

Auch Frau Grollmann (CDU) ist für die Familienhebammen, gleichwohl habe sie eine Frage zur Impfung von nicht krankenversicherten Kindern. Wie werden die Familien bzw. die Mütter kontaktiert?

Herr Langhorst (B’90/DieGrünen) möchte wissen, wie die wöchentliche Sprechstunde für Rumäninnen und Bulgarinnen angenommen werde bzw. welche Erfahrungen man gesammelt habe.

Frau Weyer (SPD) erinnert an die Mütterberatungsstellen, ein ziemlich niederschwelliges Angebot in jedem Stadtteil, das an die Geburt anschloss. Da waren eine Kinderkrankenschwester und eine Ärztin vor Ort, und die Frauen konnten im geschützten Bereich ihre Sorgen vortragen. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, so etwas wieder einzuführen, aber wahrscheinlich scheitere das am Geld. Sie frage zudem, ob man zwischen Müttern mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne differenzieren könne, die geboren haben und deren Kinder gestorben sind.

Frau Breidenbach (Gesundheitsamt) weist darauf hin, dass es zum einen keine gesetzliche Verpflichtung gebe, Eltern und Kinder einer Vorsorge zuzuführen. Die Zahlen seien natürlich sehr klein, da könne es auch zu solchen Schwankungen kommen. Man werde aber noch die Säuglingssterblichkeit unterteilen in Frühsterblichkeit, Spätsterblichkeit, Nachsterblichkeit, und es werde eine Einteilung in Mädchen und Jungen und die Aufteilung nach Gewicht geben. Die Kontakte zu den Familien entstehen durch die Jugendhilfedienste, Mitternachtsmission, KOBER, die Kinderklinik, die niedergelassenen Kinderärzte, die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder das Gasthaus. Das Gesundheitsamt mache Hausbesuche, genauso kommen die Familien aber auch in Begleitung ins Amt. Viele davon sprächen kein deutsch, und sie hoffe, dass vielleicht auf Honorarbasis eine rumänisch oder bulgarisch sprechende Dolmetscherin eingestellt werden könne. Bisher sei es aber auch so gegangen, es spreche sich auch unter den Familien herum. Es gab jetzt vierzig Kontakte, die Familien kämen auch zum Impfen, die weiteren Impftermine würden dann aufgeschrieben, und auch da werden es mehr. Es habe auch eine deutsche Familie mit zwei Kindern gegeben, die nicht krankenversichert sei.

Auf die Frage von Frau Ritschl (Die Linke), wie viele Hausbesuche es 2010 waren, informiert Frau Breidenbach (Gesundheitsamt), dass 2010 386 Hausbesuche durchgeführt worden seien, und bis einschl. November 2011 waren es 400 Hausbesuche, 25 Telefonate oder Suche nach Hebammen.


Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) stellt noch einmal fest, dass in den Sozialräumen die Kindersterblichkeit nicht höher sei als anderswo. Er vermutet, dass das vielleicht daran liege, dass die Betroffenen eher Hilfe suchen, weil sie sowieso in finanzielle Not kämen und dadurch von Anfang an mehr betreut würden.

Damit ist der Bericht zur Kenntnis genommen


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05582-11)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05582-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird von Frau Zoerner (Sozialdezernentin) und Herrn Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) mündlich beantwortet. Die CDU-Fraktion erwartet gleichwohl eine ausführliche schriftliche Darstellung zum Themenkomplex „Transferaufwendungen“, akzeptiert aber schließlich den Einwand von Frau Zoerner, dass das nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu leisten sei, und ist mit dem Angebot, dass die Sozialverwaltung in der CDU-Fraktion erschöpfende Auskunft erteilt, einverstanden. Auf eine schriftliche Beantwortung der Anfrage wird daher verzichtet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines „Verhütungsmittelfonds“ zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen ab dem 1. Januar 2012 und stellt dafür jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung mit den drei teilnehmenden Dortmunder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Trägerschaft des Sozialen Zentrum e.V., der AWO Unterbezirk Dortmund und von donum vitae e. V. abzuschließen.

zu TOP 4.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05629-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 116.000,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 4.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05631-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 31.900 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 4.4
Schuldnerberatung nach § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-11)

Herr Beckmann (B’90/DieGrünen) erinnert an eine Aussage vom März, wonach nach Ablauf von 6 Monaten geprüft werden sollte, ob der Leistungsberechtigte aufgrund der Schuldnerberatung eine Beschäftigung gefunden habe, die die wirtschaftliche Bedürftigkeit ganz oder teilweise beseitige. Zudem sollte auch die Zufriedenheit der Kunden mit erhoben werden. Weil er in der Vorlage nichts mehr davon lese, frage er sich, ob man sich von diesen Gedanken verabschiedet habe, was für die teilweise Beseitigung einer Bedürftigkeit aufgrund der Schuldnerberatung seines Erachtens logisch wäre, denn das könne man halt schwer bemessen.

Herr Rohe (Sozialamt) verdeutlicht, dass auch die Kundenzufriedenheit erhoben werde, das sei in den vertraglichen Vereinbarungen mit den einzelnen Anbietern ausdrücklich vorgesehen, in der Vorlage aber in der Tat nicht erwähnt. Es handele sich hier um einen Zwischenbericht, im 4. Quartal 2012 werde eine Gesamtevaluation vorgelegt. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation aufgrund der Schuldnerberatung seien inzwischen drei Kategorien entwickelt worden, und die Untersuchung, wieweit sich die Situation durch die Schuldnerberatung verbessert habe, gehöre zu Kategorie 1, und auch da seien Erhebungen vorsehen.

Auf die Frage von Herrn Beckmann (B’90/DieGrünen), ob die Verwaltung weiterhin davon ausgehe, dass man eine wirtschaftliche Verbesserung der Situation auf die Schuldnerberatung zurückführen könne, räumt Herr Rohe (Sozialamt) ein, dass diese Aussage in der Tat gewagt sei, denn meistens sei es ja ein Beratungsmix, der zum Erfolg führe. Es sei auch äußerst schwierig, das auf einen Beratungsansatz zu fokussieren, gleichwohl habe man der Einfachheit halber gesagt, man werte die Fälle, in denen auch Schuldnerberatung durchgeführt wurde, dann als ausschlaggebend für den Erfolg.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Begleitservice ÖPNV - Sachstand

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) informiert, dass der ÖPNV-Begleitservice ein zusätzliches Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen darstelle, platziert etwa zwischen dem auf einigen Strecken eingerichteten Bahn- und Buspräsenzdienst der DSW 21 und dem klassischen Behindertenfahrdienst für Menschen, die behinderungsbedingt den ÖPNV nicht benutzen können. Der ÖPNV-Begleitservice richte sich an Menschen, die Begleitung auf dem gesamten Weg der Fahrt brauchen oder wünschen und gehe auf eine Initiative des BPN zurück. Im März 2011 habe der Sozialausschuss die Sozialverwaltung beauftragt, eine umfängliche Recherche mit anschließender Berichterstattung vorzunehmen. Im Juli wurde beschlossen, die Prüfung zu Einrichtung des Begleitservices schnellstmöglich abzuschließen und evtl. finanzielle Auswirkungen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2012 vorzustellen. Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über die Einrichtung und die Konzeption eines Begleitservices grundsätzlich dem verantwortlichen Verkehrsunternehmen obliege. Eine endgültige Entscheidung habe die DSW 21 bis heute indes noch nicht getroffen. Die ursprüngliche Idee sei gewesen, gemeinsam mit dem Jobcenter und der Sozialverwaltung ein Umsetzungskonzept auf der Basis von Arbeitsmarktinstrumenten zu entwickeln. Das werde im Moment nicht weiter verfolgt. Aktuelle Überlegungen bewegten sich in Richtung einer Kooperation zwischen DSW 21 und einem Wohlfahrtsverband, um evtl. Kräfte aus dem Bundesfreiwilligendienst zu aktivieren. Über die weitere Entwicklung werde sie natürlich berichten, und sie hoffe, dass schon bald Ergebnisse vorliegen.

Herrn Taranczewski (Vorsitzender, SPD) kommen bei der Diskussion, die er mit den Betroffenen geführt habe, Zweifel, ob der Bundesfreiwilligendienst von der Altersstruktur her angemessen sei, gerade weil er wisse, dass das BPN an diesen Service hohe Ansprüche stelle. Daher frage er sich, ob dass die Arbeitsmarktinstrumente heute nicht mehr zulassen.

Auch Herr Beckmann (B’90/DieGrünen) bittet einen Hinweis darauf, warum es nicht funktioniert hat, den Service mit den Arbeitsmarktinstrumenten das zu stemmen.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamts) geht davon aus, dass es möglicherweise am Geld gelegen habe. Die Entscheidung, diesen Dienst in Dortmund neu einzurichten, wäre Neuland, das zwischen die bestehenden Angebote passen müsste. Die DSW 21 hätte da wohl vorerst nicht mitgemacht, weil sie nicht wusste, wie sich die Arbeitsmarktreform auswirkt und wie viel Geld für die Maßnahme im Kanon mit anderen Maßnahmen, die ja auch noch zur Prüfung anstehen, zur Verfügung stehen wird. Deshalb müsse einfach noch etwas Zeit vergehen, damit sich das sortiert. Kein Mensch könne aber heute sagen, ob und was die Stadt Dortmund finanziere, die Konzeption stehe nicht, und die Operationalisierung sei noch nicht einmal vorgeplant.

Herrn Beckmann (B’90/DieGrünen) scheint es so, als wäre DSW 21 der Hemmschuh, aber es müsse doch möglich sein, unter den vorhandenen Rahmenbedingungen ein Konzept vorzulegen. Dann könne die Stadt immer noch überlegen, ob sie ein neues freiwilliges Angebot schaffen möchte oder nicht.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamts) ruft in Erinnerung, dass die Verwaltung prüfen sollte, ob diese Idee auch hier umsetzbar sei. Das sei hier vorgestellt worden, und dann hätten die Verantwortlichen das auch schon zur Beratung bekommen. Die weiteren Verhandlungen seien ohne kommunale Beteiligung geführt worden, da es ein konzerninterner Entscheidungsprozess sei. Das sei ja durchaus das normale Procedere, und da auch keine explizite politische Entscheidung existiere, so etwas zu machen, seien der Verwaltung die Hände gebunden

Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der Behindertenfahrdienst einmalig in der BRD sei, und ein Begleitservice, wie sich das BPN das vorstellt, das hieße von Haustür bis zum Zielort, gebe es auch nirgendwo. In Bielefeld habe man das versucht, aber wieder eingestellt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hat sich das mit seiner Fraktion bei der DSW angesehen. Was er damals erfahren habe, finde er absolut sinnvoll, es war nur im Prinzip eine Verabredung zwischen DSW 21 und Jobcenter. Wobei sich DSW auch immer vorbehalten habe zu entscheiden, ob das dauerhaft sei bzw. ob sie es überhaupt dauerhaft wolle. Da DSW offensichtlich zunächst einmal die Gespräche eingestellt habe, müsste man sich auf anderen Wegen erkundigen, woran es eigentlich liege. Da sollten sich alle Fraktionen bemühen, denn die meisten seien ja im Aufsichtsrat der DSW vertreten.

Herr Beckmann (B’90/DieGrünen) wird genau diesen Weg gehen, weist aber darauf hin, dass deshalb kein politischer Auftrag bestehe, weil bisher die Information vorgelegen habe, dass die Angelegenheit schon auf einem guten Wege sei. An seiner Fraktion würde dieser politische Auftrag jedenfalls nicht scheitern.

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen, eine erneute Befassung im Februar 2012 wird in Aussicht gestellt, falls bis dahin weitere Erkenntnisse vorliegen.

zu TOP 4.6
Einführung eines alternativen Sozialtickets
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05909-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Hilfen für behinderte Menschen;
Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05895-11)

Herr Kanus (FDP/Bürgerliste) meldet Beratungsbedarf an, weil die Abstimmung zwischen NRW und dem LWL noch nicht abgeschlossen sei. Daher beantrage er, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) weist darauf hin, dass die Vorlage nur in den Fortsetzungstermin des Finanzausschusses gegeben werden könnte. Am Dienstag habe der Finanzausschuss die Vorlage nicht behandelt, damit sich der Sozialausschuss damit beschäftigen könne. Er halte es daher für äußerst unglücklich, das jetzt hin und her zu schieben, seine Bitte sei deshalb, heute eine Empfehlung auszusprechen, weil sonst keine Möglichkeit mehr dazu bestehe. Spätestens im Rat werde der Haushalt entschieden, und die Vorbereitungen dazu treffe der AFBL am Donnerstag.

Frau Thiel (SPD) versteht die Welt nicht mehr. Das sei eine „kleine, feine Sache für Menschen mit Schwerstbehinderung“, die absolut unterstützenswert sei, und deshalb bitte auch sie, heute abstimmen.

Herr Langhorst (B’90/DieGrünen) kann sich dem nur anschließen. Es sei ein gutes Projekt, mit dem die Stadt Dortmund auch bundesweit im behindertenpolitischen Bereich ein Alleinstellungsmerkmal habe, mit dem die Frage der Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter nach vorn gebracht werden könne, und das mit letztendlich sehr geringem finanziellen Aufwand. Daher sollte der Ausschuss das heute unbedingt empfehlen.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) erläutert, dass die Unterstützung von Aktion Mensch, die diesen Bereich seit 2006 gefördert habe, auslaufe. Es gehe jetzt im ersten Schritt um die Frage der Absicherung dieses Angebotes, in einem zweiten Schritt darum, das Angebot, das es in der Form in keiner anderen Kommune gebe, auszubauen. Die Dortmunder Kontaktstelle sei auch immer wieder Anlaufpunkt gewesen für Menschen, die im Bereich der Persönlichen Assistenz Fragen hatten, bis nach Ostwestfalen-Lippe hinein. Und deshalb verhandele man dann, wenn das Angebot abgesichert sei, darüber, wie man den Bereich, der über Dortmund hinausgehe, gemeinsam mit den anderen Kommunen, ggf. finanziert vom LWL oder von der Landesregierung, ausweiten und aufrechterhalten könne. Das seien zwei verschiedene Vorgänge.

Auch Frau Grollmann (CDU) ist es sehr wichtig, diese Empfehlung heute auszusprechen.

Frau Weyer (CDU) weist darauf hin, dass der LWL auch die Unterbringungskosten finanziere, und die Persönliche Assistenz, die hier beraten werde, diene dazu, dass ein behinderter Mensch selbstbestimmt leben könne. Das erspare der Stadt und dem LWL Kosten, wenn dadurch eine Heimunterbringung verhindert werden könne. Weil das gut angelegtes Geld sei, werde sie dem auf jedem Fall heute zustimmen.

Auch Frau Ritschl (Die Linke) möchte die Vorlage heute ausdrücklich empfehlen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) stellt fest, dass die Mehrheit des Gremiums eine Empfehlung aussprechen möchte, insofern werde er von den sonst üblichen Gepflogenheiten abweichen.

Bei einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.2
Vergabe von Psychopharmaka an demenzkranke BewohnerInnen in Pflegeheimen;
hier: Behandlung des Themas in der Gesundheitskonferenz

Frau Sundermann (Gesundheitsamt) informiert den Ausschuss über die Behandlung des Themas in der Sitzung der Gesundheitskonferenz am 30.11.11. Die Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Sauberkeit im öffentlichen Raum in der gesamten Stadt
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011
(Drucksache Nr.: 05194-11)

Die Vorlage wird nach Beantwortung einiger Fragen durch Herrn Finger und Herrn Budde (beide Tiefbauamt) zur Kenntnis genommen.

zu TOP 6.2
Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05986-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig die Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und daher, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 die Einrichtung weiterer 11 befristeter Planstellen „Schulsozialarbeit“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets


7. Anträge / Anfragen

Nicht besetzt








Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um
18.15 Uhr.




T a r a n c z e w s k i L a n g h o r s t S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

Säuglingssterblichkeit Ausschuss 09.12.11.pdfSäuglingssterblichkeit Ausschuss 09.12.11.pdf

Anlage 2:

12.02. Sachstandsbericht „Psychopharmakavergabe an demenzkranke Be. . .pdf12.02. Sachstandsbericht „Psychopharmakavergabe an demenzkranke Be. . .pdf
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