Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 23.05.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 30. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 16.05.2001

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

b) beratende Mitglieder




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
d) Gäste


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Harnisch benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.03.2001
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des AUSW am 04.04.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Sachstand Verkehrssystemmanagement
- Mündlicher Bericht
2.2 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00640-01)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp", Bitte um Stellungnahme
3.2 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um Stellungnahme
3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Efeuvandalismus in Dortmund", Bitte um Stellungnahme
3.4 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Ausweisung zusätzlicher Naturschutzgebiete in Dortmund" und Bitte um Stellungnahme
3.5 Zwischenbericht - Ergebnisse der Überprüfung des Zustandes von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00812-01)
3.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.04.2001 mit der Bezeichnung "Renaturierung des Emscher- und Lippesystems" (Drucksache-Nr. 00897-01)
3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.04.2001 mit der Bezeichnung "Klimafunktionskarte und Luftwerte B-Plan Lü 148" (Drucksache-Nr. 00898-01)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00685-01)
4.2 Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 n - Eisenstraße -
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00766-01)
4.3 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n - östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und
29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes - Industriegebiet östlich Bornstraße - und zum Bebauungsplan In N 210 - Bereich östlich der Bornstraße -;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -);
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu)
aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Bauleitplanung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00770-01)




4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00862-01)
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00874-01)
4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Menglinghausen -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00680-01)
4.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle -, Änderung Nr. 7
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00717-01)
4.8 Bauleitplanung;
127. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (127. Änderung);
II. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In O 205 (Änderung Nr. 7);
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00702-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 24.04.2001
4.9 ICE-Betriebswerk Am Spähenfelde
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00677-01)
4.10 Hansa-Carré
Verbindungssteg zwischen dem Karstadt-Haupthaus und dem Neubau Karstadt-Sporthaus
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00882-01)
4.11 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Westhofener Straße 59 in Dortmund-Hohensyburg
- Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00775-01)
5.2 Vorbescheid für den Umbau, den Wiederaufbau und die Nutzungsänderung des Wohnhauses Königsheide 121, Gemarkung Groppenbruch, Flur 3, Flurstücke 808, 809
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00723-01)
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Ersatzbaues für das abzubrechende Wohnhaus auf dem Grundstück Schalkenbergsiepen 54 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00789-01)




5.4 Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00802-01)
5.5 Vorbescheid für die Errichtung von drei freistehenden Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Sommerseite in Dortmund-Höchsten
- Zulassung eines Vorhabens gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00828-01)
5.6 Errichtung eines Wohnhausanbaues und einer Garage als Unterstellplatz für landwirtschaftliche Großgeräte auf dem Grundstück Schmetterlingsweg 39 in Dortmund-Niederhofen
- Vorhaben gemäß § 30 Absatz 3 mit Befreiung gemäß § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00831-01)
5.7 Erweiterung einer Stellplatzanlage um 75 Stellplätze für Kraftfahrzeuge für das Gartencenter in Dortmund-Sölde, Emschertalstraße 58
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00883-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00785-01)

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)
8.2 Kanalbau Haldenstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00662-01)
8.3 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00694-01)
8.4 Kanalerneuerung Hörder Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00690-01)
8.5 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00706-01)
8.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund Flur 4 Flurstück 827 bzw. 697)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00729-01)
8.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße / Willem-van-Vloten-Straße von
Rheinlanddamm / Westfalendamm (B 1) bis Semerteichstraße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00782-01)
8.8 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
"Düttelstraße" von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
"Binnerstraße" von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00786-01)
8.9 Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00763-01)
8.10 Antrag auf Abschuss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Londoner Bogen" in Dortmund-Schüren
Bebauungsplan: Ap 192; Antragsteller: Terra Immobiliengesellschaft mbH
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00713-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Schienenpersonenverkehr und regionale Standortentwicklung an der Oberen Emscher
- Information Nr. 2 (Drucksache-Nr. 00893-01)
10.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" (Drucksache-Nr. 00779-01)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00684-01)
12.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00902-01)

Herr RM Jung schlägt vor, den TOP 4.10 Hansa-Carré, Verbindungssteg zwischen dem Karstadt-Haupthaus und dem Neubau Karstadt-Sporthaus, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00882-01), vorzuziehen.

Die Tagesordnung wird in dieser Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.03.2001

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.03.2001.


Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des AUSW am 04.04.2001

Der Beschluss zu TOP 5.3 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00643-01), wird in der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des AUSW am 04.04.2001 wie folgt ergänzt:

"1. Alle illegalen Bauten und Einrichtungen sind im Baugenehmigungsverfahren intensiv zu überprüfen und aufzuarbeiten. Erst nach der Aufarbeitung und Vorlage der Genehmigung darf mit weiteren Arbeiten bezüglich des Cafés begonnen werden.
2. Das neue Konzept des Cafés wird im Baugenehmigungsverfahren dem AUSW vorgestellt, so dass ersichtlich wird, ob die Forderungen des AUSW erfüllt sind."

Die Niederschrift wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.


Zu 4.10 Hansa-Carré
Verbindungssteg zwischen dem Karstadt-Haupthaus und dem Neubau Karstadt-Sporthaus
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00882-01)

Herr Hoffmann stellt als Vertreter der Karstadt-Hauptverwaltung Essen dar, dass verschiedene Entwürfe vorgestellt werden, um einen Beschluss über die äußere Gestaltung des Verbindungsstegs zwischen dem Karstadt-Haupthaus und dem Neubau Karstadt-Sporthaus herbeizuführen. Es werden dazu vier Entwürfe vorgestellt. Karstadt hat inzwischen seine Meinung dahingehend verändert, dass der Verbindungssteg nicht nur die Fluchttreppenhäuser verbinden, sondern eine direkte Verbindung zwischen den Verkaufsräumen herstellen soll.

Anschließend stellen die Vertreter der einzelnen Architektur- bzw. Künstlerbüros ihre Entwürfe vor:

- Herr Weis und Herr De Mattia erläutern, dass ihr Entwurf eine Verschmelzung von künstlerischer und architektonischer Konzeption darstellt. Die beiden Gebäude, aber auch die Plätze, werden hier miteinander verbunden. Die Figuren sind als amorphe, abstrahierte Gestalten in der Röhre erkennbar. Über die Funktion hinaus wird von diesem Steg ein Kultcharakter erwartet.

- Herr Heine beschreibt die architektonische Besonderheit des Stegs damit, dass die neue Brücke zum Neubau hin so gestaltet ist, dass sie dem Neubau zugeschlagen wird. Die tragende Plattform endet vor dem Altbau. Der Übergang findet an der Glasfuge statt, die in die Rasterung des bestehenden Karstadt-Hauses hineinstoßen soll. Ansonsten handelt es sich um eine tragende Stahlplattform. Die Brücke wird von oben im Dunkeln beleuchtet werden.

- Herr Romahn stellt dar, dass die vorgestellte Brücke aus Stahl und Glas die beiden Gebäude auf kürzestem Wege verbindet. Die Gläser werden bedruckt, so dass die Brücke halbtransparent ist und dadurch so wirkt, als gehöre sie weder zu dem alten noch zu dem neuen Gebäude.

- Herr Engelsmann stellt den Verbindungssteg vor, der äußerste Zurückhaltung und klassische Eleganz darstellen solle. Eine größtmögliche Transparenz des Brückenbauwerks ist durch eine Minimierung des Tragwerks und gläserne raumbildende Elemente vorgesehen. Die Aufweitung des Stegs schafft Aufenthaltsqualität.

Herr Trebbe favorisiert im Namen Karstadt den Entwurf der 'Heine Architekten', der für Karstadt die Interessen der Firma Karstadt und die städtebaulichen Interessen miteinander verbindet. Gründe hierfür sind die Verbindung von Verkauf zu Verkauf. Die Stege werden eine kleine Steigung von 6 % haben. Mit Heine wurde eine Lösung gefunden, über Podeste die Höhendifferenzen zu überbrücken ohne Einsatz von Treppen. Der Entwurf gefällt optisch am besten, nimmt sich gleichzeitig aber sehr zurück und ist nicht zu dominierend für die Plätze.

Auf die Frage des Herrn RM Tech nach der Sicherheitstechnik bei hoher Belastung bestätigt Herr Steinschulte, dass die Statik im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist.

Herr Hoffmann gibt an, dass das Taubenproblem durch Maßnahmen, die optisch nicht in Erscheinung treten (z. B. Taubendrähte), gelöst wird.

Herr RM Jung unterbricht von 15.40 - 15.55 Uhr die Sitzung, um eine Beratung innerhalb der Fraktionen zu ermöglichen.

Herr RM Tech spricht sich für den Entwurf der Sobeck Ingenieure aus, da die Ausbuchtung und die nächtliche Beleuchtung gefallen.


Frau s. B. Pohlmann-Rohr entscheidet sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf der Heine Architekten vor dem der Planungsgruppe Michel.

Herr RM Jostes hält alle vorgestellten Entwürfe für reizvoll. Er sieht aber auch die Argumente der Firma Karstadt und schließt sich daher dem Entwurf der Heine Architekten an. Er hält es für erforderlich, dass ein Lichtkonzept erarbeitet wird, die Brücke muss als architektonisches Bauwerk anzusehen sein und darf nicht zum Werbeträger werden.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die vorgelegten Alternativen für den Verbindungssteg zur Kenntnis. Er trifft die Auswahl und Entscheidung über die der Realisierung zu Grunde zu legende Alternative.

Der AUSW gibt dem Entwurf der Heine Architekten den Vorzug. Es wird gleichzeitig festgelegt, dass am Verbindungssteg keine Werbung stattfindet.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 Sachstand Verkehrssystemmanagement
- Mündlicher Bericht
- Verkehrs-System-Management in Dortmund - Ein Sachstandsbericht, Information Nr. 5 des Infrastrukturdezernates -

Herr Mokross, der Projektingenieur des Projektes Verkehrssystemmanagement, stellt den Sachstand des Verkehrssystemmanagements anhand von Folien vor. Dazu wird der Sachstandsbericht zu dieser Thematik verteilt.

Herr RM Tech merkt an, dass er die Favorisierung des öffentlichen Nahverkehrs vor dem Individualverkehr gut findet. Er fragt nach, warum Verkehrszählungen nicht in Form von Dauerzählungen durchgeführt werden, so dass daraus die Verkehrsbelastung auch erkennbar wird. Am Parkleitsystem, außer an den Westfalenhallen, lobt er, dass frühzeitig Hinweise auf mögliche freie Parkplätze gegeben werden. In der Innenstadt hält er das Parkleitsystem für ungünstig, da es erst am Wall beginnt und dort oft schon Staus sind.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verweist auf den Zusammenhang zum Masterplan Mobilität. Sie hält es für erforderlich, bei Planungen vorab nach freien Kapazitäten zu schauen und darauf die Planung abzustimmen. Sie bittet um Auskunft darüber, ob es eine Mobilitätszentrale geben wird. Herr RM Giese verdeutlicht, dass ein Verkehrsleitsystem eine Einheit zwischen dem öffentlichen Personennah- und dem Individualverkehr ist.

Herr Mokross antwortet auf die Frage des Herrn RM Tech, dass es in Dortmund an den verschiedensten Stellen Dauermessstellen gibt, die Dauerzählungen durchführen. Diese liegen insbesondere rund um das Dortmunder Zentrum. Auf die Frage des Herrn RM Giese nach bedarfsorientierten Steuerungssystemen erläutert er, dass die Detektoren an den Signalanlagen für die lokale Steuerung verkehrsabhängig in den einzelnen Knotenpunkten sind. Vor Ort an den Signalanlagen wird festgestellt, wie das Verkehrsaufkommen ist, die Anlage bestimmt dann, wann die Ampelschaltung wechselt, immer unter der Voraussetzung, dass dem ÖPNV der Vorrang eingeräumt wird. Eine Entscheidung für oder gegen eine Mobilitätszentrale ist derzeitig noch nicht getroffen.

Herr StD Fehlemann stellt fest, dass Dortmund eine der modernsten Anlagen hat. Mit der Anlage ist es möglich, dass die Logistikfirmen ihre Informationen sich dort holen. Der Bedarf von außen kann aufgrund der guten Technik befriedigt werden.

Herr StD Fehlemann stellt dar, dass es darum geht, die Straßen, Schienen, und Wege optimal über das Verkehrssteuerungssystem zu nutzen. Derzeitig wird die Infrastruktur optimal ausgenutzt.



Zu 2.2 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00640-01)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 12.05.2001
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2001 mit der Bezeichnung "Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion"
- Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2001 mit der Bezeichnung
"I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion,

II. Nachwuchsleistungszentrum BVB"

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2001.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass die Westfalenhallen auch in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber und als Messestandort gesehen werden müssen. Er erwartet ein Konzept für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen, auch bezüglich des Verkehrs. Ein Ausblick Richtung Osten für den abfließenden Verkehr fehlt hier. Im Namen der SPD-Fraktion spricht Herr RM Tech sich gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, da dieser am jetzigen Status festhält. Zum Antrag der CDU-Fraktion erklärt er, dass die SPD-Fraktion Ziffer 5 des Antrages zustimmen wird, Ziffer 4 hält er für entbehrlich.

Herr RM Jostes sieht durch die Planungen das Veranstaltungs- und Messezentrum für die Zukunft gesichert. Er fordert den Bau der 1000 Parkplätze durch den BVB, die städtebaulich ins Konzept passen müssen und nicht abgelöst werden dürfen. Über Sicherheitswege und Landeplätze für Hubschrauber sollte nachgedacht werden. In diesem Bereich sollte Fußgänger- und Kfz-Verkehr getrennt werden. Zum Theodor-Fliedner-Heim hin sollte als Schall- und Lärmschutz und als Grünfläche ein Grünstreifen bleiben. Er verlangt Klarheit für die Kleingärtner der Kleingartendaueranlage. Ein Entfernen der Kleingartendaueranlage und Neuanlegen eines Kleingartens ist seines Erachtens erforderlich, da die Fläche für das Veranstaltungszentrum benötigt wird.

Herr RM Münch hält es für unverantwortlich, wie mit den Freiflächen umgegangen wird. Ein Erhalt des Volksbads ist für ihn bei dem vorliegenden Konzept nicht möglich. Das Projekt Emscherrenaturierung braucht seines Erachtens z. B. den Platz der Finnenbahn. Herr RM Münch schlägt eine Osterweiterung der Westfalenhallen östlich der Halle I vor. Er sieht die Möglichkeit der Stellplatzablöse als gute Möglichkeit an, ggf. sollte eine Tiefgarage entstehen und fordert Alternativstandorte für die Kleingartenanlage und den Reiterverein.

Frau RM Kröger-Brenner schätzt den Anspruch auf Freiraum höher ein als den Anspruch der Westfalenhallen auf Ausdehnung. Ihr fehlt ein Konzept der Westfalenhallen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass der Fußweg auf der Strobelallee mindestens die fußläufige Breite des Westenhellwegs haben wird. In der Vorlage wird noch keine Größe genannt, da es zunächst nur Gedanken dazu gibt. Zu den Parkplätzen stellt Herr StD Fehlemann dar, dass der Rat beschlossen habe, die Parkplätze zu bauen oder abzulösen. Nach Angaben des BVB werden diese Parkplätze gebaut werden.

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass aufgrund der widerstreitenden Nutzungen Tassiloweg, Theodor-Fliedner-Heim und Messezentrum über den Ausgleich eine Entscheidung zu treffen ist. Ein Bebauungsplan wird an dieser Stelle erforderlich werden.

Herr Wilde erläutert, dass der Fußweg drei Funktionen erfüllen muss. Er muss die Fußwegeverbindung herstellen, ist eine Verlängerung der Strobelallee und wird Rettungsweg sein. Im weiteren Verfahren ist darzulegen, welche Breite erforderlich ist, um die drei Funktionen abwickeln zu können. In Sachen Verkehrskonzept gab es einen Beschluss zur Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für den Gesamtbereich. Diese Untersuchung wird noch erfolgen, sie wird in das weitere Verfahren eingebracht. Die aushängenden Pläne zeigen ein Sofortprogramm mit kurzfristigen Maßnahmen, um auf der Grundlage ein Vorhaben - und Erschließungsplanverfahren für die Ersterschließung einzuleiten. Es geht in die Gesamtuntersuchung ein, die auch Aussagen über den östlichen Bereich machen wird.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2001 mit der Bezeichnung "Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion" wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Ziffer 4 des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.05.2001 mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion, soweit er Ziffer 5 betrifft, zu:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu:

4. Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, wie durch Bebauungspläne Bestand und Zukunft des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion gesichert werden können.
5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterentwicklung des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion östlich des Theodor-Fliedner-Hauses einen Grünstreifen in Nord-Süd-Ausrichtung zu realisieren.

Unter Berücksichtigung der Änderung, dass die Ziffer 5 des CDU-Antrages Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird, empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionellen Kernaussagen zum Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion zeitnah weiterzuverfolgen.

2. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich
- für die Realisierung der BVB-Stellplätze auf dem derzeitigen Luftbadgelände,
- für die Anbindung der geplanten BVB-Stellplätze an die Straße Im Rabenloh / Unterführung der Strobelallee sowie
- für die Herstellung der Verlängerung der Straße Strobelallee als Fußgängerallee einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) aufzustellen.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Realisierung des BVB-Nachwuchsleistungszentrums durchzuführen.


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp", Bitte um Stellungnahme

Die Verwaltung wird schriftlich Stellung nehmen.

Zu 3.2 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme erfolgt schriftlich. Sobald diese vorliegt, wird der Antrag des Herrn RM Münch erneut auf die Tagesordnung gesetzt, damit über den Antrag entschieden werden kann.
Zu 3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Efeuvandalismus in Dortmund", Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme erfolgt schriftlich.

Zu 3.4 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Ausweisung zusätzlicher Naturschutzgebiete in Dortmund" und Bitte um Stellungnahme

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass in diesem Antrag des Herrn RM Münch eine Forderung enthalten ist, die die Flächnnutzungsplanberatung betrifft. Der Antrag sollte nur im Gesamtzusammenhang beraten werden.

Herr RM Münch gibt an, dass es sich bei diesem Antrag um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handelt.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für den Prüfauftrag aus.

Der Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt.

Zu 3.5 Zwischenbericht - Ergebnisse der Überprüfung des Zustandes von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00812-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

Zu 3.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.04.2001 mit der Bezeichnung "Renaturierung des Emscher- und Lippesystems" (Drucksache-Nr. 00897-01)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2001 mit der Bezeichnung "Renaturierung des Emscher- und Lippesystems"

Herr RM Tech begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr RM Jostes spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für den Antrag der SPD-Fraktion aus.

Herr RM Drabig verweist darauf, dass in anderen Städten die Emscherrenaturierung schneller geht. Die Stadt mit den mit ihr verbundenen Unternehmen ist größter Beitragszahler. Er fragt nach dem Sachstand und dem Zeitplan.

Herr Dr. Mackenbach sagt zeitnah einen Bericht der Verwaltung zusammen mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband zu.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass bei städtischen Gebäuden ein Einleiten der Abwässer in die Emscher verhindert werden sollte, zumindest nachdem wesentliche Veränderungen an städtischen Gebäuden vorgenommen wurden. Er sieht die Stadt bei solchen Fällen in der Pflicht.

Herr Dr. Mackenbach stellt fest, dass die Einleitung von Schmutzwasser in die Emscher nur dort stattfindet, wo die Emscher noch Schmutzwasservorfluter ist. In Teilbereichen liegen bereits Kanäle. Wenn diese Kanäle parallel zur Emscher gelegt sind, wird der Anschluss an die Schmutzwasserkanäle vorgenommen. Nördlich des Klärwerks in Deusen wird Schmutzwasser in die Emscher als Schmutzwasservorfluter geleitet. Das Wasser in der Emscher nördlich des Klärwerks Deusen wird anschließend in der Flusskläranlage Dinslaken gereinigt. Sobald unterirdische Schmutzwasserkanäle vorhanden sind, werden auch solche Einleitungen städtischer Gebäude an die Schmutzwasservorfluter angebunden, z. B. die Abwässer werden parallel zur Körne in Kanälen zum Klärwerk Kamen geführt. Sobald in Mengede Kanäle verlegt werden, die das Schmutzwasser aufnehmen, wird die Einleitung des Schmutzwassers von städtischen Liegenschaften in die Emscher nicht mehr stattfinden.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig:

Der AUSW setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der Umbau unmittelbar nach den Verrohrungen für das Abwasser erfolgt.

Der Vorsitzende des AUSW wird gebeten, die Emschergenossenschaft und den Lippeverband unter Beteiligung der sachberührten Dienststellen der Stadt über die beabsichtigten Zeitpläne für die naturnahe Oberflächengestaltung im AUSW Bericht erstatten zu lassen.

Zu 3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.04.2001 mit der Bezeichnung "Klimafunktionskarte und Luftwerte B-Plan Lü 148" (Drucksache-Nr. 00898-01)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2001 mit der Bezeichnung "Klimafunktionskarte und Luftwerte Lü 148", Bitte um Stellungnahme

Herr RM Drabig erläutert den Antrag und bittet um einen Bericht der Verwaltung, um das Verfahren zu optimieren und zu objektivieren.

Herr Dr. Mackenbach gibt an, dass die Zuschriften der Bürgerinitiative "Pro Oespeler Lebensraum e. V." dem Umweltamt vorliegen, sie wurden bzw. werden beantwortet. Diese Zuschriften gelten als Anregungen und Bedenken im Bebauungsplanverfahren. Herr Dr. Mackenbach merkt zu den Sorgen der Bürgerinitiative an, dass die UVP (=Umweltverträglichkeitsprüfung)-Ersteinschätzung zum Bebauungsplan Steinsweg aus Oktober 2000 zu dem Ergebnis kommt, dass die Flächen für die Freiluftentstehung und die Freiluftversorgung grundsätzlich bedeutsam sind. In der UVP-Ersteinschätzung hat das Umweltamt Empfehlungen für verträgliche Lösungen im Hinblick auf die Bebauung der Flächen ausgesprochen. Die Vorschläge sehen kleinere Gebäudegruppen im Bereich des Bebauungsplanes vor bzw. bei längeren Gebäudeachsen sollte es zur optimalen Ausrichtung kommen. Wichtig ist die Herstellung unversiegelter Grünverbindungen, über die sich die entsprechenden Luftströme in Turbulenzen bewegen können. In diesem Bebauungsplanbereich ist vorgesehen, innovative Energieversorgungskonzepte zu entwickeln. Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist der Eingriff aus Sicht des Umweltamtes klimaverträglich. Die Klimafunktionskarte wird derzeitig aktualisiert und erste Ergebnisse werden bereits in die Planung eingestellt. Weitergehende Klimauntersuchungen sind aus Sicht des Umweltamtes
z. Z. nicht notwendig.

Herr RM Neumann befürchtet, dass mit diesem Antrag der Bebauungsplan wieder in Frage gestellt wird.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00685-01)

Herr s. B. Weikert stellt die Frage, ob nicht die Qualität des Gewerbegebietes dadurch gesteigert werden kann, dass das Gesamtgewicht der Brücke über den Rüpingsbach von 30 t auf 40 t ausgerichtet wird. Die Nutzungserhöhung bringt auch eine geringere Umweltbelastung mit sich.

Herr RM Tech hat keine Bedenken, wenn die Kosten der Brückenverstärkung durch den Unternehmer getragen werden.

Herr Wilde erklärt, dass es das Ziel war, die Brücken nicht zu verändern. Aber er macht darauf aufmerksam, dass die Brücke kein Problem des Bebauungsplanes sei. Die Brücke kann unabhängig vom Satzungsbeschluss geprüft werden. Der Anregung wird nachgekommen und im Zusammenhang mit der Ausbauplanung geprüft, ob dem Bauunternehmer hier geholfen werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf Hom 236 n geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 5.1 und 5.6 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern. Art und Umfang der Änderungen sind unter Punkt 6 dieser Vorlage im Detail dargelegt. Im übrigen wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.

b) den Anregungen unter Ziffer 5.2 bis Ziffer 5.5 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 31.10.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.03.2001 dem Bebauungsplan Hom 236 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 236 n einschließlich der unter Ziffer I. des Beschlussvorschlages aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

Zu 4.2 Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 n - Eisenstraße -
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N
203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00766-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bezirkssportanlage Innenstadt-Nord - (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung)
b) Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 - Eisenstraße - (Aufstellungsbeschluss u. Beschluss zur Bürgerbeteiligung)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) zur 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes In N 212 n - Westfalen-Einkauf-Zentrum (WEZ)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (75. Änderung
- Eisenstraße -)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB

IV. den Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 n - Eisen-
straße -)

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu 4.3 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n - östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und
29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes - Industriegebiet
östlich Bornstraße - und zum Bebauungsplan In N 210 - Bereich östlich der
Bornstraße -;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -);
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu)
aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Bauleitplanung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00770-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:

vom 30.06.1988
a) zur 35.Änderung des Flächennutzungsplanes - Industriegebiet östlich Bornstraße
(Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgeranhörung);
b) zum Bebauungsplan In N 210 - Bereich östlich der Bornstraße - (Beschluss zur
Neuaufstellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die Bürgerbeteiligung);

vom 29.02.1996
a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan In N 210;
b) Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/ FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung
- östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB

III. den Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n - östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB





Zu 4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00862-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des
Bebauungsplanes Lü 121 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 nicht
zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr.1 des
Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II - offengelegte Begründung vom 10.08.2000 der Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Lü 121 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer
Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel I/II - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen
Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

Zu 4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke-
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00874-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - um die
nach Osten und Westen an den Kreisverkehr anschließenden Grundstückszufahrten in einer Länge von ca. 10 m zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des VEP - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 10 zu berücksichtigen und den VEP-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegte Begründung vom 18.01.2001 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.04.2001 der Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB).

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Zu 4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Menglinghausen -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00680-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Menglinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 29.03.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

Zu 4.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle -, Änderung Nr. 7
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00717-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan
Hö 205 - Kattenkuhle - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich
zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

Zu 4.8 Bauleitplanung;
127. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (127. Änderung);
II. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In O 205 (Änderung Nr. 7);
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00702-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 24.04.2001

Frau RM Reuter beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in der Sitzung am 24.04.2001 genannten Punkte im Beschluss zu berücksichtigen.

Dieser Änderungsantrag wird mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (127. Änderung - Sckellstraße -);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1);

II. den Bebauungsplan In O 205 - Sckellstraße - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 7)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (127. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 205) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Zu 4.9 ICE-Betriebswerk Am Spähenfelde
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00677-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information des Planungsamtes zu Änderung und Neubau von Bahnanlagen zur Ertüchtigung des Bahnwerkes Dortmund-Spähenfelde an der Werkmeisterstraße zur Kenntnis.



Zu 4.10 Hansa-Carré
Verbindungssteg zwischen dem Karstadt-Haupthaus und dem Neubau Karstadt-Sporthaus
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00882-01)

TOP 4.10 wird zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 4.11 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.

Herr Wilde schlägt vor, den Fall aufgrund seiner Komplexität aufzubereiten und dem AUSW zur Sitzung am 27.06.2001 zusammen mit einer Stellungnahme des Planungsamtes zur Entscheidung vorzulegen.

Der AUSW ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Voranfrage für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Westhofener Straße 59 in Dortmund-Hohensyburg
- Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00775-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.2 Vorbescheid für den Umbau, den Wiederaufbau und die Nutzungsänderung des Wohnhauses Königsheide 121, Gemarkung Groppenbruch, Flur 3, Flurstücke 808, 809
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00723-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Ersatzbaues für das abzubrechende Wohnhaus auf dem Grundstück Schalkenbergsiepen 54 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00789-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.





Zu 5.4 Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00802-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

Zu 5.5 Vorbescheid für die Errichtung von drei freistehenden Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Sommerseite in Dortmund-Höchsten
- Zulassung eines Vorhabens gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00828-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.6 Errichtung eines Wohnhausanbaues und einer Garage als Unterstellplatz für landwirtschaftliche Großgeräte auf dem Grundstück Schmetterlingsweg 39 in Dortmund-Niederhofen
- Vorhaben gemäß § 30 Absatz 3 mit Befreiung gemäß § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00831-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

Zu 5.7 Erweiterung einer Stellplatzanlage um 75 Stellplätze für Kraftfahrzeuge für das Gartencenter in Dortmund-Sölde, Emschertalstraße 58
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00883-01)
- Schreiben des Bauordnungsamtes vom 16.05.2001

Herr RM Münch und Herr RM Berndsen machen Bedenken geltend, die Stellplatzanlage zuzulassen, nachdem diese bereits erstellt wurde.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Anzahl von 75 Stellplätzen für übertrieben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zulassung des Vorhabens.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00785-01)

Frau RM Horitzky bittet darum, im Jahr 2002 die Vorlage insbesondere im Bereich des kostengünstigen sozialen Wohnungsbaus zu verstärken.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2000 Kaufpreiszuschüsse in Höhe von 6 354 858,47 DM bei der Veräußerung städtischer Grundstücke gewährt wurden.

Zu 7. Hochbauangelegenheiten
Zu 7.1 - unbesetzt -

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 02.05.2001

Herr RM Zuch bittet darum, der Forderung der Bezirksvertretung Aplerbeck hinsichtlich der Absenkung der Fahrbahn unter der Brücke zu folgen.

Herr RM Münch stellt die gleiche Forderung.

Herr RM Tech erklärt, dass der Forderung der Bezirksvertretung nicht gefolgt werden sollte, da die Straße über Bundesmittel finanziert wird. Die Finanzierung ist gefährdet, wenn die Europa-Norm nicht eingehalten wird.

Auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner erläutert Herr StD Fehlemann, dass diese Maßnahme nach GVFG gefördert ist und auf einer Bundesstraße liegt. Er geht davon aus, dass der Baulastträger sich nicht mit der von Aplerbeck gewünschten Änderung einverstanden erklärt, da die Brücke dann nicht mehr bundesfernstraßengerecht ist. Er schlägt vor, dies zu klären.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage ein und wird sie erneut am 30.05.2001 behandeln.

Zu 8.2 Kanalbau Haldenstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00662-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Haldenstraße im Zusammenhang mit dem Kreisverkehrsplatz Tremoniastraße / Haldenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von
1.400.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0848 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 600.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 800.000,-- DM

Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 500.000,-- DM gegenüber der Veranschlagung im Hpl.-Entwurf 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Zu 8.3 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00694-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz" im Abschnitt zwischen der Oesterstraße und Haus-Nr. 13 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0806 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 500.000,-- DM

Zu 8.4 Kanalerneuerung Hörder Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00690-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Hörder Straße zwischen der Straße "Talweg" und Haus-Nr. 36 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0807 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 100.000,-- DM

Zu 8.5 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00706-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung bzw. frühestens jedoch mit dem Tage der Verkehrsfreigabe, die Widmung des Teilabschnittes der verlängerten Brennaborstraße zwischen Sorbenweg und der Straße Hauert ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.

Zu 8.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund Flur 4 Flurstück 827 bzw. 697)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00729-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981 nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Limbecker Straße vom Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundschule Gemarkung Lütgendortmund Flur 4 Flurstück 827 bzw. 697).

Zu 8.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße / Willem-van-Vloten-Straße von
Rheinlanddamm / Westfalendamm (B 1) bis Semerteichstraße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00782-01)

Auf die Frage des Herrn RM Tech, ob nicht eine zeitnähere Abrechnung der Straße möglich ist, erklärt Herr Keune, dass die Abrechnung in der Regel sehr zeitnah gemacht wird. Schwierig wird es, wenn die Anlieger nicht an der Fahrbahn kostenbeteiligt werden und entsprechende Massen auseinander zu rechnen sind. In diesem Fall ist eine Verzögerung eingetreten, weil die Arbeitsgemeinschaft, die den Straßenbau ausgeführt hat, vor Legung der Schlussrechnung in Konkurs gegangen ist und dadurch die prüfbare Abrechnung durch die Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr erfolgen musste. Außerdem mussten für kleinere Flächen noch Grunderwerbe abgeschlossen werden. Eine Baugenehmigung war zwar da, aber auch hier hat sich die Schlussrechnung für den Grunderwerb hingezogen. Herr Keune geht davon aus, dass die Bescheide noch in diesem Jahr erstellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981
Märkische Straße / Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm / Westfalendamm ( B 1 ) bis Semerteichstraße.

Zu 8.8 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
"Düttelstraße" von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
"Binnerstraße" von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00786-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und 21.12.1981
"Düttelstraße" von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
"Binnerstraße" von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme).

Zu 8.9 Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00763-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Schüruferstr. / Wittbräucker Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.500.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0868 - Kanalerneuerung Schüruferstr. / Wittbräucker Str. - wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 300.000,-- DM (überplanmäßig)
Ausgaben 2002 = 1.200.000,-- DM

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in 2001 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 1.200.000,-- DM gegenüber der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl. 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Zu 8.10 Antrag auf Abschuss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Londoner Bogen" in Dortmund-Schüren
Bebauungsplan: Ap 192; Antragsteller: Terra Immobiliengesellschaft mbH
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00713-01)

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Schüren - Bau der Stichstraße westlich der Straße 'Londoner Bogen' einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Terra Immobiliengesellschaft mbH zu übertragen.

Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1 Schienenpersonenverkehr und regionale Standortentwicklung an der Oberen Emscher
- Information Nr. 2 (Drucksache-Nr. 00893-01)

Herr RM Tech stellt fest, dass es durch die "Information Nr. 2" in den Nachbargemeinden zu Irritationen gekommen sei. Er ist der Meinung, dass gerade in den Bereich Richtung Osten, z. B. im Flughafenbereich, mit solchen Informationspapieren behutsam umgegangen werden müsse. Gleichzeitig fragt er nach dem KARO-Gutachten. Er schlägt vor, diese Information Nr. 2 einzubringen, zur Kenntnis zu nehmen und zur Grundlage weiterer Diskussionen zu machen.

Herr RM Jung hält es für richtig, in der Verwaltung Fragen des strategischen Vorgehens in dieser Form zu klären und dem AUSW zur Kenntnis zu geben. Für Holzwickede beispielsweise sieht er die Chance, näher mit Dortmund zusammenzurücken. In der vorgelegten Informationsschrift werden zur Zeit bzw. in Kürze anstehende Probleme mit Lösungsmöglichkeiten dargestellt. Herr RM Jung macht den Vorschlag, das KARO-Gutachten vorzustellen und neben diese Information zu legen.

Auf die Frage des Herrn RM Tech nach dem Begriff "Obere Emscher" erklärt Herr Schließler, dass ein Begriff gesucht worden sei, der geografisch neutral ist und eine Achse beschreibt, die es schon lange gibt. Der Begriff "Schienenpersonennahverkehr" (SPNV) steht für die Eisenbahn, die Leistungen werden vom VRR bestellt. Der Begriff SPV soll zeigen, dass man an einer Vernetzung und Verbindung der Systeme Interesse hat. Zum Bereich Phoenix-West erläutert er, dass für eine begrenzte Zeit noch die Möglichkeit besteht, darüber nachzudenken, wie die Schiene zur Fläche Phoenix-West kommen kann oder ob diese dort nicht hin soll. Derzeitig gibt es bereits eine gemeinsame Diskussion mit der LEG ohne Behinderung erster Ansiedlungs- und Erschließungs-maßnahmen, einen Schienenzugang zu planen. Das Problem besteht darin, dass im östlichen Bereich daran gedacht wurde, die Stadtbahn- mit der Eisenbahnschiene zu verknüpfen. Hier stehen Gespräche mit DB Netz an. Zum Thema Flughafen informiert er darüber, dass deutsche Regionalflughäfen vor kurzem oder aktuell mit Schienenanbindungen versorgt werden, z. B. Nürnberg mit U-Bahn, Bremen mit Straßenbahn, Dresden und Hannover jeweils mit S-Bahn. Regionalflughäfen an die Schiene anzubinden, ist Standard.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist erfreut über die Zusammenstellung der Informationen.

Herr RM Drabig sieht in diesem Bericht eine Chance, zu einer ganzheitlichen Diskussion zu kommen. Die Verknüpfung der Schiene in ihrer Entwicklung mit dem Metrorapid ist u. a. in diesem Zusammenhang auch zu diskutieren. Für den Teil südlich der B 1 ist die Darstellung seines Erachtens in Ordnung, er fordert nun noch einen Bericht über die Schienenanbindungen und Möglichkeiten im nördlichen Bereich. Mit Holzwickede schlägt er vor, Gespräche zu führen.
Herr RM Münch vermisst eine Darstellung der ökologischen Abhängigkeiten.

Herr StD Fehlemann verweist auf das Erstellungsdatum des Diskussionspapiers, seit diesem Zeitpunkt gebe es Abstimmungs- und Informationsgespräche. Das Diskussionspapier zeige mögliche Zeitfenster auf. Es ist ein Papier der Praxis, das KARO-Gutachten ist für Herrn StD Fehlemann ein Papier des Umfeldes. Bisher gab es ein Betriebskonzept des öffentlichen Personennahverkehrs in Dortmund, dieses endet im Jahr 2002. Als fachliche Ergänzung zum KARO-Gutachten wird nun der Norden betrachtet werden, um die Konfliktpunkte herauszuarbeiten. In Sachen KARO-Gutachten gab es in der letzten Woche eine Diskussion mit den Dortmunder Stadtwerken, in der ein Arbeitsprogramm festgelegt wurde. Dieses muss wegen der Abwesenheit des Herrn StR Sierau noch mit diesem abgestimmt werden.

Herr StD Fehlemann sagt eine Zusammenfassung des KARO-Gutachtens für die Sitzung des AUSW am 27.06.2001 zu.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Information Nr. 2 des Infrastrukturdezernates zur Kenntnis.

Zu 10.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" (Drucksache-Nr. 00779-01)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.05.2001 mit der Bezeichnung "Anwendung der Magnetschwebetechnik in Dortmund" (Drucksache-Nr. 00779-01AT)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fragt nach dem Nutzen des Metrorapids für die Fahrgäste.

Frau RM Reuter macht deutlich, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Machbarkeitsstudie abzielt.

Herr RM Tech erläutert im Namen der SPD-Fraktion ihren Antrag und zeigt eine positive Grundseinstellung zum Metrorapid. Er sieht auch die mit dem Metrorapid zusammenhängenden Arbeitsplätze.

Herr RM Jostes möchte zunächst die Machbarkeitsstudie abwarten. Gelder, die für den Metrorapid ausgegeben werden, werden an anderer Stelle fehlen, z. B. für den B 1-Tunnel, S-Bahn Richtung Paderborn, S-Bahn Richtung Münster. Er lehnt für die CDU-Fraktion beide Anträge ab.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 10.05.2001 mit der Bezeichnung "Anwendung der Magnetschwebetechnik in Dortmund" wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft

Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -


Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00684-01)
- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit

Auf die Fragen des Herrn RM Drabig und der Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert Herr Schultenkämper, dass die Vorlage das Zwischenergebnis eines Beteiligungsprozess darstellt, der vorrangig vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, vom Schul- und Kinder- Jugendausschuss betrieben wurde. Die Auswertung der Workshopergebnisse hat gezeigt, dass der Bereich Planen und Wohnen als wichtiger Punkt der Familienpolitik in Dortmund angesehen wird. Mit dieser Vorlage soll geklärt werden, ob die Richtung stimmt. Die Vorlage bestimmt nur die grobe Denkrichtung mit den vier Säulen "Familienfreundliche Betriebe", "Ausreichende Betreuungsangebote für Kinder", "Planen und Wohnen" und "Stadtteil und Nachbarschaft". Auf dieser Grundlage ist nun der nächste Schritt festzulegen, was konkret zum weiteren Vorgehen unternommen werden kann.

Herr RM Giese verdeutlicht den Hintergrund der Vorlage und verweist auf den Ratsbeschluss, familienpolitische Leitlinien zu entwickeln. Zu der Frage "Wird das, was Familie in die Gesellschaft einbringt, honoriert, damit das, was Familie sein sollte, die Gesellschaft stabilisieren kann?" wurde das Hearing durchgeführt. Mit dem Einbringen der Vorlage verbunden ist die Frage, ob alles, was getan wurde, in Ordnung ist oder ob es noch etwas zu tun gibt. Es soll in den Gremien über die Thematik der "Familienpolitischen Leitlinien" diskutiert werden, um diese weiterzuführen. Er gibt das Beispiel, dass Nachbarschaften nicht mehr funktionieren, was mit sozialen Dingen zu tun hat, aber auch mit Bauen und Planen.

Frau s. B. Krämer-Knorr ergänzt, dass sich der Bereich der Familie in verschiedenen Gremien wiederfindet. Die Ideen verschiedener Familienverbände sollten eingebracht und diskutiert werden.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass der AUSW nur begrenzt Einfluss nehmen kann. Die abstakte Darstellung der Problematik in der Vorlage sollte konkretisiert und umgesetzt werden. Die Anregungen sollten spezifiziert werden. Die Organisatoren sollten die Projekte darstellen, die bereits gelaufen sind und bei der Gelegenheit zeigen, was verbessert werden kann.

Herr RM Jung weist auf den Zusammenhang zum Masterplan Wohnen hin.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt Beispiele für Projekte, in denen generationenübergreifendes Wohnen praktiziert wird. Probleme gab es vorher z. B. bei der Grundstücksbeschaffung. Diese Probleme könnten ausgeräumt werden, um solche und ähnliche Projekte zu unterstützen.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass konkret von den auslösenden Bedarfsträgern Beispiele gegeben werden sollten.

Herr RM Jung macht den Verfahrensvorschlag, dass konkrete Projekte zusammengetragen werden, um diese zusammen mit der Vorlage nach der Sommerpause zu diskutieren.



Beschluss:
Die Vorlage wird eingebracht und in der Sitzung des AUSW am 29.08.2001 zusammen mit einer Liste konkreter Projekte behandelt.

Zu 12.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00902-01)
- Schreiben des Herrn Keune mit beigefügten Schreiben des VCD vom 17.04.2001 und 31.01.2001
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2001 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund"

Herr RM Jung schlägt vor, die Unterlagen, die dem AUSW vorliegen, an die Bezirksvertretungen weiterzuleiten, damit diese aus bezirklicher Sicht Anregungen, Wünsche, Vorstellungen und Bedenken zur Vorlage und zu den Anlagen insgesamt abgeben können. Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen werden anschließend im AUSW diskutiert und dort entschieden.

Herr RM Tech stimmt dem Vorschlag zu.

Frau RM Kröger-Brenner ist einverstanden, bittet aber darum, die Anfrage an den Rat der Stadt vom 08.02.2001 mit der Bezeichnung "Radverkehr; Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung" zu beantworten und den Bezirksvertretungen zuzusenden.

Herr StD Fehlemann weist darauf hin, dass Punkt 1 der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2001 unter die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters fällt und eine organisatorische Änderung der Aufgabenzuordnung nicht geplant sei. Im übrigen sei ein Teil der Antworten auf die Anfrage bereits Bestandteil der aktuellen Vorlage vom 30.04.2001.

Herr RM Drabig stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verweisung an die Bezirkvertretungen, die Verweisung sollte hier im Zusammenhang mit der Stärkung der Bezirksvertretungen gesehen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die dem AUSW vorliegenden Unterlagen den Bezirksvertretungen zuzusenden, so dass dort eine Beratung auf dieser Grundlage erfolgen kann. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen wird aufgrund der dort erfolgten Beschlüsse die weitere Beratung im AUSW durchgeführt.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr schließt.



J u n g H a r n i s c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.) © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus