Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 25.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 16:53 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Claudia Plieth (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken) i. V. f. Thomas Oppermann
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Rainer Goepfert (Arbeiterwohlfahrt) i. V. f. Andreas Gora
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft) i. V. f. Susanne Wächter
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
i. V. f. Gabriele Beckmann

Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Levent Arslan
Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper

Andreas Hibbeln
Harald Landskröner
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber


Jürgen Skaliks 57/FABIDO


4. Gäste

Jutta Siener Förderverein Interkult. Waldorfinitiativen Ruhrgebiet e.V.
Sami Kbair Förderverein Interkult. Waldorfinitiativen Ruhrgebiet e.V.



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 25.03.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.02.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Fördervereins Interkulturelle Waldorfinitiativen Ruhrgebiet e.V., Mallinckrodtstr. 64, 44145 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00577-15)

2.2 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

2.3 Konzept zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (KWG) im Rahmen der „Anonymen Beratung“ durch insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00505-15)

2.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00333-15-E2)

2.5 Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12448-14-E2)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



4. Anträge / Anfragen

4.1 Inobhutnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 00623-15)

4.2 Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00760-15)

4.3 Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00799-15)

4.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00800-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.

Eingangs gedachten die Mitglieder des Ausschusses in einer Schweigeminute der Opfer des Flugzeugabsturzes.

Der Vorsitzende stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (stellvertretend stimmberechtigt und stellvertretend beratend) vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Andreas Roshol
Herr Rainer Goepfert

Frau Gabriele Krieling
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frank Ortmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Spangenberg wies darauf hin, dass bei TOP 4.3 „Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit“, Drucksache Nr. 00799-15-E1, der Text der zweiten Seite fehlt. Die Mitglieder verständigten sich darauf, dass dieser vom Vorsitzenden zum TOP verlesen wird.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.02.2015

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.02.2015 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015 wurde genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Fördervereins Interkulturelle Waldorfinitiativen Ruhrgebiet e.V., Mallinckrodtstr. 64, 44145 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00577-15)

Frau Siener stellte den Förderverein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Vorstellung.

Herr Grohmann machte deutlich, seine Fraktion begrüße vielfältiges soziokulturelles Engagement gerade auch für Kinder in der Nordstadt. Mit der Arbeit des Vereins erfolge eine gute und sinnvolle Ergänzung. Er wünschte weiter viel Glück und würde einen Bericht über die Tätigkeit des Vereins in der Nordstadt begrüßen.

Auf die Nachfragen von Frau Opitz und Herrn Sohn teilte Frau Siener mit:

- Kinder mit Behinderungen
Der Verein habe keinen Einfluss darauf, welche Kinder die Angebote wahrnehmen. Auch Kinder mit Behinderungen wären selbstverständlich willkommen.

- erweitertes Führungszeugnis
Sie selbst habe ein erweitertes Führungszeugnis. Es sei beabsichtigt, dass zukünftig alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die pädagogisch arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sollen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Fördervereins Interkulturelle Waldorfinitiativen Ruhrgebiet e.V., Mallinckrodtstr. 64, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 2.2
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städtische Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00218-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 127,76 Euro pro Tag.

2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2015 auf 98,37 EUR pro Tag.


zu TOP 2.3
Konzept zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (KWG) im Rahmen der „Anonymen Beratung“ durch insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00505-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept zur Kenntnis


zu TOP 2.4
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00333-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Im Jahr 2013 gab es 854 Antragsteller/innen. Im Jahr 2014 gab es bereits 1289 Vorsprachen. Im Januar 2015 haben 144 Antragsteller/innen beim Jugendamt vorgesprochen.

Zu Frage 2:
Das Jugendamt Dortmund hat im Jahr 2014 366 Jugendliche in Obhut genommen.

Zu Frage 3:
Die Entscheidung wird mit Hilfe eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin als mündlicher Verwaltungsakt mit Begründung und der Möglichkeit einer einjährigen Widerspruchsfrist mitgeteilt.

Zu Frage 4:
Formale Widersprüche liegen nur in geringer Zahl vor. Die Menge wird statistisch nicht erfasst, da in den meisten Fällen nach erneuter Prüfung der Sachlage andere Lösungen gefunden werden.

Zu Frage 5:
Die Fälle werden im Einzelfall überprüft und je nach Sachlage unterschiedlich entschieden. Eine Erfassung der Entscheidungen wird nicht vorgenommen.

Zu Frage 6:
Die Altersschätzungen wurden in den Räumen des Jugendamtes sowie seit einiger Zeit in einem von der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellten Raum in der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt.

Zu Frage 7:
Am 16.02.2015 wurden 474 junge Menschen vom Jugendamt Dortmund betreut.

Zu Frage 8:
Die Clearingeinrichtungen sind derzeit voll belegt, so dass sich zum 01.02.2015 54 UMF dort befanden.

Zu Frage 9:
Zum 01.02.2015 waren drei Jugendliche in den Clearingeinrichtungen, die durch andere Jugendämter dort untergebracht wurden.

Zu Frage 10:
Durch den großen Zustrom an jungen Flüchtlingen können nicht alle jungen Menschen in den Clearingeinrichtungen untergebracht werden. Die Zahl der Clearingplätze reicht derzeit nicht aus.

Zu Frage 11:
Grundsätzlich sind alle vom Jugendamt Dortmund betreuten jungen Menschen in Einrichtungen oder eigenen Wohnungen untergebracht. Lediglich die neu eingereisten Jugendlichen sowie die in Einrichtungen nicht tragbaren Jugendlichen sind hier nicht erfasst. Hier werden je nach Situation Notschlafplätze wie das Sleep In oder die Übernachtungestelle genutzt.

Zu Frage 12:
Die Zahl der Jugendhilfeplätze für UMF ist derzeit nicht ausreichend. Das Jugendamt hat daher Gespräche mit den Jugendhilfeträgern aufgenommen, um zusätzliche Plätze aufzubauen. Die sofortige Unterbringung der neu angekommenen jungen Menschen kann derzeit nicht gewährleistet werden.

Zu Frage 13:
Per Gesetz wurde die Fallbelastung für Vormünder auf 50 Vormundschaften / Pflegschaften festgelegt. Die Anzahl der Fälle unterliegt Schwankungen und wird kontinuierlich aus dem elektronischen System ausgewertet. Eine personelle Aufstockung ist bereits erfolgt.

Zu Frage 14:
Das Jugendamt wird sich den neuen Herausforderungen der angemessenen Führung von Vormundschaften und Pflegschaften stellen. Um ein differenziertes Angebot zu schaffen, ist die Zusammenarbeit mit freien Trägern in Planung, die Vereinsvormundschaften anbieten.

Zu Frage 15:
Die Amtsvormünder nehmen an Fortbildungen, z. B. der Fachhochschule Münster, Fortbildungen zum Kinderschutz, Suchterkrankungen etc. teil. Abhängig von den Vorkenntnissen des Amtsvormundes wird über die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen entschieden.

Zu Frage 16:
Für jeden neu eingereisten UMF wird ein Sprachkurs bewilligt. Im Rahmen des Clearingverfahrens wird dann der weitere Bedarf an schulischer Maßnahme geklärt. Eine Abfrage der betreuenden Jugendhilfeeinrichungen ergab, dass sich ca. 80 Prozent aller in der Jugendhilfe befindlichen jungen Menschen entweder in Sprachkursen oder in schulischen Ausbildungen befinden. 10 Prozent der jungen Menschen absolvieren eine außerschulische Qualifizierungsmaßnahme. Die restlichen 10 Prozent sind aus verschiedenen Gründen nicht schul- oder ausbildungsfähig.

Zu Frage 17:
Diese statistischen Daten werden vom Jugendamt nicht erhoben. Eine Anfrage bei der Kommunalen Ausländerbehörde ergab, dass auch dort zu diesem Thema keine Statistik geführt wird. Geschätzt wird jedoch, dass im Jahre 2014 ca. zehn ehemaligen UMF eine Genehmigung zur Ausübung einer Ausbildung erteilt wurde.

Zu Frage 18:
Im Jahr 2014 wurden 357 Maßnahmen der Jugendhilfe beendet. Beendigungen erfolgen häufig planmäßig, d. h. das im Hilfeplanverfahren festgelegte Ziel (meist die Verselbständigung) wurde erreicht. Außerplanmäßige Beendigungen erfolgen aufgrund von Familienzusammenführung, Abgängigkeit oder im Einzelfall fehlender Mitarbeitsbereitschaft.

Zu Frage 19:
Die Notwendigkeit Jugendhilfe über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus zu gewähren, wird gesehen bei jungen Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.“


Herr Hibbeln erläuterte auf Nachfragen von Frau Plieth und Frau Dr. Tautorat:

- schriftlicher Bescheid
Es sei durchaus üblich, einen Verwaltungsakt auch mündlich zu treffen. Zur Zeit werde - in engem Kontakt zum Rechtsamt - eine Umstellung auf schriftliche Verfahren erarbeitet.

- Kinder- und Jugendarzt
Das Alterseinschätzungsverfahren obliegt dem Jugendamt, das die Entscheidung hinsichtlich einer evtl. in Frage kommenden Inobhutnahme fällen muss. Da keine weiteren Untersuchungen von Seiten des Jugendamtes veranlasst/durchgeführt werden, sei es üblich, dass bei dem Verfahren ein Dolmetscher sowie die Fachkräfte des Jugendamtes anwesend sind (keine weiteren Personen).

- Perspektive
Zwar könne noch keine Entwarnung gegeben werden, aber momentan sei es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen (Kommune, freieTräger, viele andere Akteure) gelungen, die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen zum größten Teil sicherzustellen. Wie die Entwicklung im Laufe des Jahres sein werde, lasse sich schwer einschätzen. Im April werde es Gespräch mit dem zuständigen Ministerium geben und auch weitere Einschätzungen der Flüchtlingsströme (mit allen vorhandenen Unwägbarkeiten)

- Vormundschaften
Die Fallzahl je Vormund beträgt 50 +/- 4 oder 5. Die Zusammenführung aller Amtsvormundschaften in einer Arbeitsgruppe führt dazu, dass auftretende Engpässe besser abgefedert werden können.

- Berufsausbildung
Es gebe derzeit dazu keine verlässliche Zahlen, Daten oder Fakten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12448-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfragen der Fraktion Die Linke & PIRATEN vom 06.02.2015 und 17.02.2015 werden wie folgt beantwortet:

zu 1 E1:

Neben den "Richtlinien für die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen und Trägern der Kindertagespflege“ gibt es in Dortmund die „Rahmenrichtlinien für Kindertagespflege in Dortmund“ (Anlage 1).

Darüber hinaus gibt es folgende Vereinbarungen, Verträge, Vordrucke, etc.:

 Kooperationsvereinbarung zur Kindertagepflege (Anlage 2)
 Betreuungsvertrag Kindertagespflege (Anlage 3)
 Medizinischer Notfall (Anlage 4)
 Einnahme von Medikamenten (Anlage 5)
 Besondere Vereinbarungen zu Freizeitaktivitäten (Anlage 6)
 Informationen zur Eingewöhnungsphase (Anlage 7)
 Änderungsmitteilung (Anlage 8)
 Vertretungsvertrag (Anlage 9)

zu 2 E1:

Der „ Urlaub“ der Tagespflegepersonen ist nicht vergleichbar mit dem Urlaub von tariflich Beschäftigten.

Das Jugendamt gewährt den Tagespflegepersonen als nebenberuflich Selbständigen die Fortzahlung des Pflegegeldes für verschiedene Zeiträume, in denen sie keine Leistungen erbringen. Dazu zählen der Urlaub (ein Erholungszeitraum von 4 Wochen), Ausfallzeiten bei Krankheiten (bis zu 4 Wochen) und kinderfreie Zeiten (z.B. wenn die Eltern das Kind eher abholen oder gar nicht bringen, weil sie selbst frei haben oder das Kind Ferien bei der Oma macht etc.).

Die Tagespflegepersonen haben keinen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch auf Fortzahlung des Pflegegeldes während dieser Zeiten. Der „Urlaub“ kann daher auch nicht „aufgespart“ und ins nächste Jahr übertragen werden.

Liegt in der Urlaubswoche ein Feiertag, wird dieser nicht herausgerechnet, sondern in die Wochenrechnung integriert.

zu 4 E1:

Eine Mustervereinbarung zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kindertagespflege ist als Anlage 10 beigefügt.

zu 1 E3:

Das Verhältnis zwischen den Tagespflegepersonen und den Trägern ist in der Kooperationsvereinbarung zur Kindertagepflege geregelt (siehe Anlage 2).

zu 2 E3:

Ja, jede Vertragsschließung der Tagesmütter mit den Eltern bedarf der jeweiligen Genehmigung des Trägers. (siehe Anlage 3).

zu 3 E3:

Anträge zu Investitionskostenzuschüssen für den Ausbau U3 nach den verschiedenen Zuschussprogrammen des Bundes und des Landes NRW seit 2010 sind an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu stellen und werden von dort aus auch beschieden.

Nach den Förderrichtlinien können nur neue zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im jeweiligen Jugendamtsbezirk im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittelkontingente investiv gefördert werden.

Im Rahmen des Betriebskostenantrages beim Land NRW jeweils zum 15.03. eines Jahres werden auch Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagespflege beantragt. Der letzte Antrag für das Kindergartenjahr 2014/2015 wies 1.625 Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege im Bestand aus. Nur für darüber hinaus zusätzlich eingerichtete Plätze in der Kindertagespflege in Dortmund kann eine weitere investive Förderung beantragt werden.

Die Auswahl für entsprechende Förderanträge trifft das Jugendamt in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern unter Einbeziehung der Tagespflegepersonen.

zu 4 E3:

Durch den Sachkostenanteil der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegeperson werden auch Sachkosten für die Nutzung des angemieteten Wohnraumes mit abgegolten.“


Auf die Nachfrage von Frau Opitz teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, dass durch gesetzliche Veränderungen (auch beim LWL) eine Anhebung der monatlichen Zulage/Kind bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen in der Kindertagespflege erfolgt ist. Das Jugendamt erarbeite derzeit die Änderung der Rahmenrichtlinien.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Inobhutnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00623-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird das Jugendamt um Darstellung gebeten, wie lange Dortmunder Kinder im Jahr 2014 jeweils in Obhut (§42 KJHG) genommen wurden. Es sollen nur abgeschlossene Inobhut-Fälle aus 2014 nach Stadtbezirken dargestellt und unter Angabe der Dauer (nach Monaten) aufgeführt werden.
Des weiteren bitten wir um die Beantwortung, wie lange eine durchschnittliche Inobhutnahme in Dortmund dauert?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 22.04.2015.


zu TOP 4.2
Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00760-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 22.04.2015.


zu TOP 4.3
Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00799-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00799-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den von den Familienbüros durchgeführten Willkommensbesuchen sowie der aufsuchenden mobilen Elternberatung in der Dortmunder Nordstadt.

Dabei ist insbesondere zu erläutern, welche Erfahrungen die Verwaltung mit der Wahrnehmung der im Rahmen der Besuche vorgeschlagenen Bildungs- und Betreuungsangebote gemacht hat, ob zunehmend Angebote aufgrund finanzieller Probleme nicht wahrgenommen werden können sowie ob und welche finanziellen Hilfestellungen in solchen Situationen gewährt werden.

Begründung:
Alle Eltern eines neugeborenen Kindes und alle Familien mit Kindern unter sechs Jahren, die nach Dortmund ziehen, bekommen das Angebot von „Willkommensbesuchen“ durch Mitarbeiter*innen der Familienbüros. Zusätzlich gibt es seit 2014 eine aufsuchende mobile Elternberatung in der Nordstadt.
Die Willkommensbesuche sollen Ausgangspunkt für eine umfassende Begleitung von Kindern und Familien in den ersten Lebensjahren sein. Durch den Willkommensbesuch sollen Eltern frühzeitig passgenaue, bedarfsgerechte Informationen über bereitstehende Leistungsangebote in Dortmund erhalten mit dem Ziel, jeder Familie bei Bedarf rechtzeitig notwendige Hilfe und Unterstützung zu geben. Die Besuche leisten damit einen Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Insbesondere in den Aktionsräumen „Soziale Stadt“ sind deshalb nach Informationen der Verwaltung im letzten Sachstandsbericht 2013 die Besuche intensiviert worden.“
(Hinweis: Der fehlende Text wurde vom Vorsitzenden verlesen – s. Kursivtext)

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 22.04.2015.


zu TOP 4.4
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00800-15)

Der TOP 4.4 wurde zurückgezogen.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- 06. – 13.05.2015 Internationale Demokratietage anlässlich 70. Jahrestag 08.05. Befreiung von der Nazidiktatur und 12.05. Jahrestag diplomatische Beziehungen mit dem Staat Israel
Herr Burkholz wies ergänzend darauf hin, dass Jugendgruppen aus allen Dortmunder Partnerstädten teilnehmen werden. In der nächsten Sitzung werde ausführlich über das Programm/einzelne Programmpunkte berichtet.


- Termin 17.03.2015 (Eröffnung „Jugend- und Kulturcafe“ im Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135)

- Präsidiumsbeschluss vom 25.05.2015 des Deutschen Städtetages in Berlin zu den „Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung“ (s. Anlage).








Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 16.53 Uhr.





Sohn Frank Ortmann Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

Anerkennungsverfahren_Bunte Schule.pdfAnerkennungsverfahren_Bunte Schule.pdf


Anlage zu TOP 5.

BV-Wiedervorlage Januar-Februar 2015.pdfBV-Wiedervorlage Januar-Februar 2015.pdf


Anlage zu TOP 6.

DST_ Beschluss_Zuwanderung_Kinderschutz_Anlage.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus