Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 26.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Em Wittkamp i. V. für Rm Meyer

Rm Brandt i. V. für Rm Neumann-Lieven
Rm Kleinhans i. V. für Rm Pieper

CDU-Fraktion

Rm Buchloh
Rm Bartsch i. V. für Rm Mause
Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung

Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Depenbrock, StA 10
Herr Schlüter, StA 11
Herr Leist, StA 21
Frau Siekmann, 32/stv. AL
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)
- Die Ratsmitglieder und Fraktionen haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes einmalig für den gesamten Beratungsgang erhalten.

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)

3.1.2 Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11105-13)

3.1.3 Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)

3.1.4 Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10103-13)

3.1.5 Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11037-13)

3.1.6 Stellungnahme zum Personaleinsatz im Rahmen der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11078-13)
- Die Stellungnahme der Verwaltung lag zur Sitzung am 07.11.2013 vor.

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10562-13)
- Die Vorlage lag zur Sitzung am 07.11.2013 vor.

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Aufbau eines Zentralen Softwareverzeichnisses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08634-12-E3)
- Schreiben der Frau StR'in Jägers vom 12.11.2013

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Solidaritätsfonds 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11116-13)



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Der Ausschuss für Personal und Organisation benennt zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende, Herr Rm Schilff, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage zu TOP 3.2.1 „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10562-13)“ zusammen mit der Vorlage zu TOP 3.1.1 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10941-13)“ zu behandeln.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt diesem Vorschlag zu.

Ansonsten wird die Tagesordnung vom Ausschuss wie veröffentlicht festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

Beschluss:

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)
zu TOP 3.2.1
Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10562-13)


Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, die Vorlage zu TOP 3.1.1 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10941-13)“ zusammen mit der Vorlage zu TOP 3.2.1 „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10562-13)“ zu behandeln.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage zum Stellenplan in den Rat durchlaufen zu lassen und dort im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zu beraten.
Er verweist auf die Diskussion zum elektronischen Stellenplan in der Ausschusssitzung am 07.11.2013 und beantragt mündlich, die Zugriffsberechtigung auf die Fraktionsgeschäftsstellen zu erweitern.
Zur Vorlage „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt“ (Drucksache Nr.: 10562-13)“ verdeutlicht er, dass die CDU-Fraktion ihr nicht folgen werde. Er findet befremdlich, dass zunächst eine Vorlage zur Aufgabenkritik mit Einsparungen und kurz danach eine Vorlage mit Stellenausweitungen vorgelegt werde.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) findet den Stellenplan inhaltlich plausibel, bedauerlich sei, dass trotz der Aufgabenkritik mehr Stellen eingerichtet wurden. Die Stellen im Zusammenhang mit der Vorlage „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt“ (Drucksache Nr.: 10562-13)“ sieht sie als inhaltlich notwendig an.

Herr Rm Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion beiden Vorlagen zu. Auch seine Fraktion hatte gehofft, dass durch die Aufgabenkritik mehr Stellen eingespart werden können. Offenbar komme es im Rahmen der Überprüfung auch zu Stellenausweitungen.

Für Herrn Rm Waßmann (CDU-Fraktion) ist kritisch zu sehen, dass die „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt“ auch Gegenstand der Aufgabenkritik war.


Herr Dr. Mackenbach stellt zur Aufgabenkritik und zum Stellenmehrbedarf heraus, dass es in der Kultur des Umweltschutzes in 2010 den Fall mit Envio gab, aufgrund dessen sich die Landesbehörden neu aufgestellt haben. Die Firmen werden seitdem von Behörden überwacht. Das Land hat Stellen in den Bezirksregierungen und im Umweltministerium eingerichtet. Die Forderung nach Kontrollen findet sich auch in den unteren Behörden wider, die Pflichtaufgaben nach Weisung durchführen. Der Stellenbedarf des Umweltamtes wurde daraufhin 2012 dem Personal- und Organisationsamt gemeldet, so dass anschließend eine Organisationsüberprüfung stattfand, bei der ein Mehrbedarf festgestellt wurde. Die Vorlage zur Aufgabenkritik lief parallel.

Herr Rm Waßmann ist der Meinung, dass zu dem Zeitpunkt, wenn aufgabenkritische Betrachtungen angestellt werden, auf parallel laufende Prüfungen hingewiesen werden sollte. Für ihn sei dies beim Umgang mit der Politik zu beachten.

Frau Rm Stackelbeck erklärt, dass die beiden Vorlagen im Zusammenhang zu beraten sind und daher auch beide ohne Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen sollten.

Herr StD/StK Stüdemann findet die Irritationen nachvollziehbar. Die Verfahrensweise im Umgang mit Aufgabenkritik bei Entstehen neuer Aufgaben in der Stadtverwaltung sollte in der Verwaltung überprüft werden. Er stellt die Frage, ob eine Stellenplanerweiterung in der Sache überhaupt abgewiesen werden kann.

Herr StD/StK Stüdemann macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung – und auch die Politik - rechtlich zu bestimmten Schritten gezwungen sei. An der pflichtigen Aufgabenerfüllung der Weisungsgebundenheit kann nichts verändert werden.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Stellenplan Bestandteil des Haushaltes sei. Eine Empfehlung könne seien Fraktion zur Zeit noch nicht aussprechen.

Herr StD/StK Stüdemann stellt dar, dass bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung der Stellenplan angepasst werden müsse. Ob dies eine Konsequenz auf andere Stellenplanaussagen hat, könne die Politik noch entscheiden.

Der mündliche Antrag des Herrn Rm Weintz auf Freischaltung des elektronischen Stellenplans für die Fraktionsgeschäftsstellen wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig beschlossen.

Herr StD/StK Stüdemann sagt die Möglichkeit der kurzfristigen Nutzung zu.

(
Hinweis: Der elektronische Stellenplan kann seit 28.11.2013 von den Fraktionsgeschäftsstellen genutzt werden.)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


zu TOP 3.1.2
Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11105-13)


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet das Programm grundsätzlich positiv. Sie bittet um Auskunft, warum nur zwei Drittel nach der Ausbildung bei der Stadtverwaltung bleiben. Evtl. könne vorher beim Auswahlverfahren so vorgegangen werden, dass ein Großteil bei der Verwaltung bleibe und dadurch ein Teil des Aufwandes für das Programm gespart werden kann.

Herr StD/StK Stüdemann stellt dar, dass die individuellen Berufsentwicklungswünsche nicht prognostizierbar seien. Das Auswahlverfahren sei qualitativ hochwertig und die bisherigen Trainees waren weitestgehend gut, so dass er sich dafür ausspricht, das Traineeprogramm weiter zu nutzen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015, um zur Deckung der Personalbedarfe im höheren Dienst beizutragen.

2. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 werden jährlich bis zu drei Trainees bedarfsorientiert eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung wird anschließend eine Übernahme in den höheren Dienst angestrebt, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund zulässt und haushaltsrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.


zu TOP 3.1.3
Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt, dass die Mittel für die Leistungsbezüge der Beamtinnen und Beamten entsprechend der jeweiligen Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-V bei der Stadt Dortmund jährlich zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 3.1.4
Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10103-13)

Herr Rm Schilff verweist auf das Schreiben des Personalrates vom 19.11.2013, das den Fraktionen am 21.11.2013 zugegangen ist.

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist enttäuscht, dass das Ergebnis der Aufgabenkritik nur bei ca. 300.000,-- € liegt, insbesondere weil die Einsparung nicht nachhaltig sei, da die Einsparung durch die verzögerte Wiederbesetzung vorhandener Stellen entsteht. Er weist darauf hin, dass man auch bei der Aufgabenkritik kreativ sein könne und nicht nur die Reduzierung des Personals sehen könne.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) ist der Meinung, dass in einem so großen Bereich mehr Einsparungen möglich sein müssten.


Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) erläutert, dass das Dortmunder Systemhauses (dosys.) immer wieder hinsichtlich Einsparungen „ausgepresst“ wurde. Daher nehme er die Vorlage nur zur Kenntnis.


Herr Schlüter erklärt, dass das gesamte Systemhaus vom Personal- und Organisationsamt aufwendig untersucht wurde. Die Störanfälligkeit bei der Technik hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und damit auch die Anzahl der Mitarbeiter/-innen steigen musste. Es bestand Einigung, dass daher im technischen Bereich keine Einsparungen erfolgen sollten. Im kaufmännischen Bereich sind Einsparungen geplant. Noch mehr zu reduzieren sei nicht möglich, da bestimmte Aufgaben durch dosys. als Dienstleiter erfüllt werden müssen.

Herr Klüh stellt dar, dass sich das Dortmunder Systemhaus in den letzten fünf bis sechs Jahren – gerade im technischen Bereich – optimiert habe. Nur einmal wurden die Gremien in den letzten Jahren wegen eines Stellenmehrbedarfs des dosys. behelligt, ansonsten wurden die anderen, zum Teil zusätzlichen Aufgaben durch Optimierungsmaßnahmen aufgefangen und die Arbeit effizienter gestaltet.
Zur Frage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), was das Systemhaus zur Stellungnahme des Personalrates sagt, gibt er an, dass die überplanmäßig geführten Personen sukzessive in Planstellen gebracht oder in den Ruhestand bzw. in Pension gehen werden.

Frau StR’in Jägers informiert darüber, dass in einer Organisationsverfügung geregelt werden wird, dass der Bereich Statistik als Stabstelle an das Dezernat 3 mit Personal und Budget angebunden werden wird.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) findet es wünschenswert, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die überplanmäßig eingesetzt sind, im Stellenplan wieder zu finden. Seines Erachtens müssen die überplanmäßig eingesetzten Mitarbeiter/-innen zahlenmäßig benannt und transparent gemacht werden.

Herr Klüh gibt an, dass es sich bei dosys. um fünf Mitarbeiter/-innen handelt, bei denen eine überplanmäßige Führung aus unterschiedlichsten Gründen erfolgt.

Herr StD/StK Stüdemann sagt zu, die überplanmäßig geführten Mitarbeiter/-innen möglichst in Planstellen zu führen. Ein gewisser Prozentsatz wird überplanmäßig zu führen sein, z. B. wenn die Mitarbeiter/-in aus der Ausbildung auf eine Stelle wechseln. Wenn jemand für eine Tätigkeit nicht geeignet sei, müsse eine andere Tätigkeit gefunden werden.
Bei dosys. finden derzeitig verschiedene Einführungsprozeduren statt, wie die SEPA-Einführung oder der kreditorische Workflow. Zur Zeit ist daher eine weitere Reduzierung der Mitarbeiterschaft nicht möglich.
Zur Information weist Herr StD/StK Stüdemann darauf hin, dass seit 2006 der dosys. zur Verfügung gestellte Betrag um 5 Mio. € reduziert wurde.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) findet es erkennbar, dass das Personal von dosys. erheblich ausgedünnt wurde, obwohl neue Aufgaben hinzugekommen und neue Programme zu bedienen sind.

Wichtig ist laut Herrn Klüh, dass dosys. auf Veränderungen reagiere, d. h. es werde ständig Organisationsentwicklung betrieben. Zusätzliche Aufgaben können nur bis zu einem gewissen Grad übernommen werden. Insgesamt ist Herr Klüh mit dem Ergebnis der Aufgabenkritik einverstanden. Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden die Zentrale Dienste neu organisiert.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ergebnisse der Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11037-13)


Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) fragt aufgrund der dargestellten Differenzierung nach Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Er bittet um eine Erklärung, welche Aufgaben in welche Kategorie fallen.

Frau StR’in Jägers erläutert, dass Dezernat 2 und 3 eine gemeinsame Vorlage für den Verwaltungsvorstand entworfen haben. Nur bei der Position des Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen konnte keine Einigung gefunden werden. Dazu gab es eine abweichende Stellungnahme von Frau StR’in Jägers zum Vorschlag, die Stelle einzusparen. Angesichts der Diskussion um die Erstaufnahmeeinrichtung und der abzuwägenden Interessen sei es ihrer Meinung nach nicht möglich, auf diese Stelle zu verzichten. Die Einigung sah vor, einen ku-Vermerk an dieser Planstelle vorzusehen und von „möglicher Einsparung“ zu sprechen. Die vorgelegte Vorlage spreche von einer beifügten Stellungnahme, die aufgrund des dargestellten Sachverhaltes entbehrlich war. Nun wird eine aktuelle Bewertung des Sachverhaltes erfolgen.


Frau Siekmann informiert darüber, dass die Vorlage gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt gefertigt und die Klassifizierung der Aufgaben vorgenommen wurde. Unter die Anteile freiwilliger Aufgaben fallen z. B. die Führung pro Stelle und die zentralen Dienste.

Herr Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, warum im Bereich des ruhenden Verkehrs, in dem Einnahmen erwirtschaftet werden, auch eingespart werde und ob dadurch dort Einnahmeverluste entstehen. Für ihn ist zudem fraglich, ob die Mitarbeiter/-innen der Ordnungspartnerschaften im Rahmen von Synergieeffekten auch im Bereich der Verkehrsüberwachung mitarbeiten könnten.

Frau StR’in Jägers verdeutlicht, dass durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs Einnahmen erzielt werden, die nicht kostendeckend sind. Geld könne nur bei der Überwachung des fließenden Verkehrs auf Autobahnen erzielt werden.

Im Zusammenhang mit dem Haushalt 2013 wurde überlegt, wie auf Dauer geringfügige Einsparungen hingenommen werden können, ohne einen großen Qualitätsverlust zu haben. Es könnte nur auf vier Kräfte verzichtet werden. Dadurch erfolge eine Standardabsenkung, dies führe insbesondere in den äußeren Stadtbezirken zu einer Verminderung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und es werde nur noch auf Beschwerden reagiert. Ein Einsatz der Ordnungspartner als Politessen könne nur nach vorheriger Qualifizierung erfolgen. Hierzu müssten auch die Voraussetzungen für die hoheitliche Tätigkeit erfüllt werden. Insgesamt ist an dieser Stelle zu entscheiden, was gewollt ist: die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder die Aufgaben der Ordnungspartnerschaft wahrnehmen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) bittet die Differenzierung der unterschiedlichen Aufgaben zu katalogisieren, und um Darstellung, was es personell bedeutet, wenn in den Außenbezirken auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs - wie in der Innenstadt – präsent ist. Die Frage sei, wieviel Personal eingesetzt werden müsse, damit es sich für den Haushalt lohne. Hier bittet er um eine Berechnung durch die Verwaltung.

Frau StR’In Jägers sagt eine Auflistung, was die freiwilligen Aufgaben im FB 32 sind, sowie eine Darstellung der „Sättigungskurve“ zu. Zur Einteilung nach Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z.B. Kampfmittelräumdienst), pflichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten und freiwillige Aufgaben gibt sie Beispiele. Bei pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gebe es Interpretationsmöglichkeiten. Das Gesetz sage, dass es eine Aufgabe gebe, aber die Gemeinde könne im Rahmen der Selbstverwaltungsautonomie entscheiden, wie die Aufgabe erfüllt werde. Bei den freiwilligen Aufgaben sind einige genau zu definieren, aber bereits die Frage, ob Führung eine freiwillige Aufgabe sei, sei schwierig zu beantworten.


Herr StD/StK Stüdemann stellt dar, dass beim ruhenden Verkehr ein redlicher Weg, Personal zu reduzieren, gefunden werden müsse. Bei Personaleinsparungen werde es zu Einbußen in der Aufgabenerfüllung und in der flächendeckenden Bereitstellung von Leistungen kommen. Es sei vertretbar und richtig, dass für eine bestimmte Aufgabenerfüllung im Moment kein Geld vorhanden sei.

Herr Rm Waßmann bestätigt, dass zu entscheiden sei, wohin ggf. Standardabsenkungen führen und wann sich eine Aufgabenerfüllung noch rechnet. Dort, wo Einnahmen entstehen, mache es Sinn, genauer hinzuschauen. Auch das Absenken von Standards müsse eine untere Grenze haben. Er wünsche sich eine Darstellung am Beispiel des ruhenden Verkehrs im Rahmen einer Sättigungskurve bis spätestens zur übernächsten Sitzung.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ergebnisse der Aufgabenkritik beim Ordnungsamt und deren Umsetzung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.6
Stellungnahme zum Personaleinsatz im Rahmen der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11078-13)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11078-13-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2013 (Drucksache Nr.: 11078-13-E1) vor:

„… in o. g. Angelegenheit übersende ich Ihnen meine Stellungnahme für die anstehende Ausschusssitzung:

zu 1.
Frau Rm Pieper (SPD Fraktion) hat um Auskunft gebeten, ob eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW hinsichtlich einer Erhöhung der erstattungspflichtigen Anteile der Vollstreckungsmaßnahmen kommen werde.

Mit der Evaluierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW zur Neufassung dieses Gesetzes zum 31.12.2014 befasst sich z.Z. eine Initiative unter Leitung des Innenministeriums mit Beteiligung des Finanz- und Justizministeriums NRW sowie zahlreicher Spitzenverbände. Von Seiten des Verbandes der VollstreckungsstellenleiterInnen der Großstädte des Landes NRW wurde der Vorschlag gemacht, eine spezielle Gebühr für die Vollstreckungsankündigung einzubringen. Diesem Wunsch wurde von der eingangs genannten Initiative eine deutliche Absage erteilt, da für eine solche Gebühr jegliche Rechtsgrundlage fehlen würde.

zu 2.
Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist nicht nachvollziehbar, dass der Personaleinsatz nicht kostendeckend sei. Die Stadtverwaltung Dortmund könne weniger daran interessiert sein, dass noch viele Fälle zu bearbeiten sind, sondern mehr daran, dass eine Kostendeckung eintritt. Wenn das zur Verfügung gestellte Geld nicht für genügend Personal ausreiche, dann dauere die Bearbeitung noch länger. Hierzu bittet sie um eine Erklärung zur Refinanzierung.

Mit Erlass des Innenministeriums vom 18.10.2010 wurden die kommunalen Vollstreckungsbehörden verpflichtet, eidesstattliche Versicherungen (ab 01.01.2013 Abnahme Vermögensauskunft) für Forderungen der GEZ (jetzt: ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice) abzunehmen. Durch die Abnahme der Vermögensauskunft und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten entstehen Kosten, die nicht über den Erstattungsbetrag der "GEZ" von 23 bis 43 EUR (Erstattungspauschale und Vollstreckungskosten) gedeckt sind.“


Auf die Nachfrage der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ob es möglich sei, nur eine Person in diesem Bereich einzusetzen, erläutert Herr Leist, dass die Aufgabe auf die Stadtverwaltung Dortmund übertragen wurde und es kein Wahlrecht bei der Aufgabenerfüllung gebe. Über die Vollstreckungsleitertagung werde versucht, darauf einzuwirken, dass eine Kostendeckung erfolgt. Die Stadt Oberhausen habe versucht, die Aufgabe liegen zu lassen. Das Ergebnis sei, dass das Innenministerium tätig geworden sei und die Verpflichtung deutlich gemacht habe, dass die Aufgabe zu erledigen ist. Eine neue Kostenregelung gibt es nicht. Diese werde versucht zu erreichen, derzeitig wird das Thema diskutiert.

Herr StD/StK Stüdemann verweist auf einen aktuellen Rechtsstreit im Saarland zum Konnexitätsprinzip. Demnach ist die Aufgabe trotzdem zu erfüllen, auch wenn die Kosten nicht beglichen werden.


Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2013 (Drucksache Nr.: 11078-13-E1) zur Kenntnis.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10562-13)


Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, die Vorlage zu TOP 3.1.1 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10941-13)“ zusammen mit der Vorlage zu TOP 3.2.1 „Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt, Empfehlung (Drucksache Nr.: 10562-13)“ zu behandeln.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Aufbau eines Zentralen Softwareverzeichnisses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08634-12-E3)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt nachfolgendes Schreiben der Frau StR’in Jägers vom 12.11.2013 (Drucksache Nr.: 08634-12-E3) vor:

„… auf den in der Ausschusssitzung am 31.01.2013 beschlossenen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter TOP 4.1 „dosys.“ sowie die Stellungnahme der Verwaltung für die Sitzung am 23.05.2013 nehme ich Bezug.

Das Dortmunder Systemhaus nutzt seit fünf Jahren ein elektronisches Verzeichnis aller durch
dosys. betriebenen Verfahren. Ziel dieses Verzeichnisses war es, im Sinne eines effektiven
Services Transparenz über wesentliche Eckwerte (Produktversion, Funktionalität,
Zuständigkeiten, Herstellerdaten, Datenschutz), Produkt-Dokumentationen, Technische
Verfahrensumgebung, Installationsangaben, Schnittstellen und Weiteres herzustellen.

Daneben wurde eine Übersicht der Standardanwendungen wie z.B. Betriebssysteme, Office-
Produkte, Grafische Anwendungen, Kommunikations-Software, Hilfsprogramme, etc. gepflegt.

Bedarf zur Ausweitung
Im Rahmen des Projektes Umstellung auf Windows 7 zeigte sich, dass die Einschränkung des
o.g. Verzeichnisses auf ausschließlich durch das Systemhaus betriebene Fachverfahren nicht
ausreichend ist. In der Verwaltung wird eine große Zahl kleinerer Softwareprodukte in eigener Zuständigkeit der Fachbereiche betrieben. Hintergrund ist hier die lange Zeit favorisierte dezentrale Aufgabenverantwortung.

Bei der Umstellung auf Windows 7 ergeben sich nun häufig Fragen zur Produktverantwortung im Fachbereich, zur Lizensierung, zur Installationsweise und zu- dem Systemhaus teilweise nicht bekannten -fachtechnischen Abhängigkeiten.

Die Problematik wurde in einer fachamtsübergreifenden Arbeitsgruppe erörtert; Diese empfiehlt die Ausweitung des o.g. Softwareverzeichnisses auf alle bei der Stadt Dortmund
eingesetzten Softwareprodukte. Der Empfehlung wurde im gesamtstädtischen IT-Gremium
gefolgt.

Ziele und Umsetzung
Mit der erforderlichen Ausweitung des vorhandenen Verzeichnisses auf alle Softwareprodukte der Stadt Dortmund erfolgt auch eine Neukonzeption, um die Prozesse des Technologiemanagements, Störungsmanagements, Konfigurationsmanagements, Auftragsmanagements, IT-Services, der IT-Sicherheit und des Freigabeverfahrens effektiv zu unterstützen bzw. einzubinden.

Weitere Ziele bestehen in der Reduzierung (und damit Kostenersparnis) redundanter
Anwendungen verschiedener Softwarehersteller für ähnliche Aufgabenbereiche sowie der
Möglichkeit der Auswertung der technischen und prozessualen Abhängigkeiten der
Produkte/Anwendungen untereinander und zu zentralen Komponenten (Internet, Notes,
Speichersysteme).
Diese Ziele sollen durch die Neuentwicklung eines Zentralen Software Verzeichnisses (ZSV)
auf Basis des bestehenden Verzeichnisses erreicht werden.

Aktueller Sachstand
Seit Mai 2013 wurden die detaillierten Anforderungen für eine erste Version des neuen ZSV
zusammengetragen. Auf dieser Basis erfolgt seit September 2013 die Entwicklung. Die Version 1.0 wird voraussichtlich ab Dezember 2013 im Systemhaus eingesetzt werden.

Ausblick
Ab Mitte des Jahres 2014 wird eine Version 1.1 produktiv eingesetzt, die allen Fachbereichen
unter Berücksichtigung eines differenzierten Berechtigungskonzeptes zur Verfügung steht,
um die Informationen zu den in ihrer Produktverantwortung liegenden Softwareprodukten zu
pflegen.

Es ist vorgesehen, diese Aufgabe als Verpflichtung im Rahmen eines gesamtstädtischen ITStandards formal festzuschreiben.

Das Dortmunder Systemhaus wird Ihnen in der Sitzung anhand einer kurzen Folienpräsentation Auszüge aus dem Zentralen Softwareverzeichnis darstellen.“


Herr Depenbrock stellt das Zentrale Softwareverzeichnis (ZVS) anhand einer Präsentation vor. Auf die Anlage zur Niederschrift wird verwiesen.

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benennt als Ziel die Transparenz in den Kosten, so dass er es als sinnvoll bezeichnet, die Kosten den Anwendungen zuzuordnen, um anwendungsscharf wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) erkennt in der Präsentation wenige Möglichkeiten, beim Dortmunder Systemhaus Einsparungen vorzunehmen.

Herr Klüh erläutert zur Effizienzsteigerung im Systemhaus, dass z. B. durch die Konsolidierung dieser Informationen im Rahmen des ZVS es möglich sei, einen Überblick über den Gesamtbetrieb der IT der Stadtverwaltung zu erlangen. Dies ist in Verbindung mit der IT-Sicherheit und bei der Frage, was eingesetzt werde, wichtig. Im Bereich, der im Dortmunder Systemhaus „Vertrag und Recht“ heißt, sei über das Lizenzmanagement immer ein Überblick zu behalten, um z. B. auch Optimierungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
IT-Sicherheit sei ein hohes Gut und dazu gehöre, dass eingesetzte Software-Produkte dahingehend geprüft werden, ob sie sicherheitskritisch sind. Das sei ein Element, das im Zusammenhang mit dem ZVS in das Systemhaus Einzug gehalten habe.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben der Frau StR’in Jägers vom 12.11.2013 (Drucksache Nr.: 08634-12-E3) und die Präsentation des Herrn Depenbrock zur Kenntnis.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Solidaritätsfonds 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11116-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Mittel des Solidaritätsfonds in Höhe von 5.200 € werden für 2013 wie folgt aufgeteilt: 3.200 € erhält das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don, 2.000 € erhält Borussia Commondale e.V. für seine Arbeit mit Jugendlichen in Mpumalanga/Südafrika




Um 16:50 Uhr schließt Herr Rm Schillf als Ausschussvorsitzender die öffentliche Sitzung.





    S c h i l f f
P o h l m a n n S k o d z i k
    Vorsitzender
RatsmitgliedSchriftführerin



Anlage zu TOP 4.1.1:
Zentrales Softwareverzeichnis (ZSV) - Bericht APO.pdfZentrales Softwareverzeichnis (ZSV) - Bericht APO.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus